Initialer Disclaimer: Unsere Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie verbindet rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erfahrungen sowie kulturellen Empfehlungen. Wir vertreten rechte wie linke Positionen und verstehen uns als im Denken und Handeln frei, getragen von konservativen Werten und geleitet von innerer Überzeugung, stets bereit zur Selbsthinterfragung.

︎ Bekanntmachungen (Editionen)  

            Ⅳ.1     Ⅳ.2                        


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29.12.(2)


US-Laienjournalist Nick Shirley erreicht mit investigativem Recherchevideo Rekordreichweite


Der amerikanische YouTuber und Laienjournalist Nick Shirley hat am 26. Dezember 2025 auf der Plattform X sein 42-minütiges Enthüllungsvideo veröffentlicht, das angeblich Betrugsvorwürfe im Bundesstaat Minnesota (USA) aufdeckt, speziell im Zusammenhang mit somalischen Gemeinschaften und angeblichen "Ghost"-Kindertagesstätten sowie Autismuszentren, über die nach Shirleys Darstellung Millionen an Steuergeldern abgeflossen sein sollen. Zahlreiche staatlich finanzierte Betreuungseinrichtungen hätten sich bei Vor-Ort-Besuchen Shirleys als faktisch verwaist erwiesen; Kinder oder Jugendliche seien dort nicht angetroffen worden. 

In dem Video “I Investigated Minnesota’s Billion Dollar Fraud Scandal” dokumentiert der 23-Jährige Besuche an mehreren Adressen in Minneapolis und St. Paul (Twin Cities). Seine Beispiele umfassen Einrichtungen wie das “Quality Learning Center” (auf dem Schild falsch als “Learing” geschrieben), das trotz fehlender Aktivität allein im Jahr 2025 rund 1,9 Millionen US-Dollar aus dem Child Care Assistance Program (CCAP) erhalten haben soll.

Die Enthüllungen des YouTubers bauen auf einem größeren Skandal auf: Der stellvertretende U.S.-Staatsanwalt Joseph H. Thompson schätzt, dass in 14 hochrisikoreichen Medicaid- und Sozialprogrammen seit 2018 bis zu 9 Milliarden US-Dollar oder mehr betrügerisch abgerechnet worden sein könnten. Der bekannteste Fall ist “Feeding Our Future” mit mehreren hundert Millionen US-Dollar Schaden. Viele der bereits angeklagten Personen stammen aus der somalischen Community Minnesotas.

Shirleys Recherche hat neue bundesstaatliche Untersuchungen ausgelöst und wird auf nationalen Sendern wie Fox News diskutiert. Auch Vertreter der Trump-Administration (u.a. JD Vance) haben das Video öffentlich aufgegriffen. 

Es bleibt abzuwarten, ob die investigative Recherche Shirleys zu weiteren Anklagen führt.

Neuer Rekord: Das Video gilt mit derzeit 109 Millionen Views als das meistgesehene Video auf X. Der zugehörige Post von Shirley erhielt 530.000 Likes, 31.000 Kommentare, wurde knapp 200.000-mal geteilt und über 115.000-mal als Lesezeichen gespeichert.



29.12.(1)


Luigi Mangione Prozessupdate – innocent until proven guilty


Am 18. Dezember 2025 stellte die Verteidigung eine in der Berichterstattung verbreitete Falschaussage im Zusammenhang mit Mangiones Mutter richtig und forderte Polizei und Staatsanwaltschaft zu einer umfassenden öffentlichen Richtigstellung auf: „Vor einem Jahr gab es eine Pressekonferenz, auf der die Beweislage und die Gründe für die Annahme, dass Herr Mangione das Verbrechen begangen hat, erläutert wurden. Dabei wurde unter anderem auf eine Aussage seiner Mutter verwiesen, sie könne sich vorstellen, dass er so etwas tun würde. Diese Aussage ist absolut falsch und wurde nie getätigt. Wir haben diesbezüglich Akteneinsicht beantragt. Die Staatsanwaltschaft versicherte uns, uns alle Unterlagen zur Verfügung gestellt zu haben; wir haben sogar Material von der Polizei in San Francisco angefordert. Eine solche Aussage existiert nicht. Sie wurde nie gemacht. Im Gegenteil: Frau Mangione sagte, sie könne sich niemals vorstellen, dass ihr Sohn eine Gefahr für sich oder andere darstellen würde.”

︎ W e i t e r l e s e n




27.12.25


(1) Weiterer Erfolg für 𝕏 vor dem Landgericht Berlin II, (2) Rechtsanwalt Chan-jo Jun zitiert öffentlich eine von ChatGPT halluzinierte Entscheidung des BVerfG


(1) Rückblick: Bereits im Mai dieses Jahres verkündete das Unternehmen X einen Erfolg im Eilverfahren 41 O 140/25 eV, LG Berlin II. Bei dem erfolgreich abgelehnten Richter handelte es sich um den Richter auf Probe Piet Akkermann.

„In einem umfassenden Erfolg für X hat das Landgericht Berlin II eine Anordnung aufgehoben, nach der X seine Daten an zwei Aktivistenorganisationen – Democracy Reporting International (DRI) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – herausgeben sollte. Zugleich hat das Gericht diese Organisationen verpflichtet, sämtliche damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen. Bereits vor dieser Entscheidung hatte X erfolgreich die Ablehnung des befangen handelnden Richters erwirkt, der die Anordnung erlassen hatte, und sich zudem gegen den Versuch der Aktivistenorganisationen gewehrt, den Rechtsstreit für erledigt erklären zu lassen, um ein für sie ungünstiges Urteil zu vermeiden. X’ konsequentes Engagement für den Schutz der Nutzerdaten und die Verteidigung seines grundlegenden Rechts auf ein faires Verfahren hat sich damit durchgesetzt.”

Am 26. Dezember 2025 verkündete X einen weiteren Prozesserfolg:

„In einem weiteren umfassenden Erfolg für X hat das Landgericht Berlin II einen Antrag der Aktivistenorganisation Democracy Reporting International (DRI) auf Herausgabe von Daten durch X zurückgewiesen und DRI dazu verpflichtet, die Rechtskosten von X zu tragen. DRI hatte uneingeschränkten Zugriff auf die Echtzeitdaten sämtlicher Nutzerbeiträge auf der Plattform weltweit gefordert – angeblich für ein Forschungsprojekt zur ungarischen Wahl. Das Gericht stellte zutreffend fest, dass ihm die internationale Zuständigkeit fehlt, und wies den Antrag von DRI bereits aus diesem Grund vollständig ab. Dies ist nicht das erste Mal, dass DRI den Vorwand einer europäischen Wahl nutzt, um uneingeschränkten Zugriff auf Nutzerdaten zu erlangen (vgl. 41 O 140/25 eV). In beiden Fällen hat sich X durchgesetzt. X weigert sich, tatenlos zuzusehen, wie Aktivistenorganisationen unter dem Deckmantel angeblicher „Forschung“ Nutzerdaten ausnutzen. Dies ist ein Sieg für X – und für unsere Nutzerinnen und Nutzer weltweit.”

(2) Rechtsanwalt Chan-jo Jun zitiert öffentlich eine von ChatGPT halluzinierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Am 25. Dezember 2025 konnte ︎︎︎dokumentiert werden (ggf. bestätigen: ich bin kein Roboter), dass der Rechtsanwalt Chan-jo Jun auf der Plattform X eine von der künstlichen Intelligenz ChatGPT halluzinierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zitiert und verwendet hat. Im Rahmen einer öffentlich einsehbaren Diskussion schrieb Jun wörtlich:

„§§ 185ff StGB sind vorkonstitutional, die heutige Auslegung wird jedoch von der Wertung der Menschenwürde geprägt geprägt. Wenn die Menschenwürde verletzt wird, findet wegen der Unantastbarkeit keine Abwägung mehr statt, s. Beschluss vom 19.05.2020 – 1 BvR 1029/19”

Diese Entscheidung existiert nachweislich nicht und Chan-jo Jun löschte seinen Beitrag wieder.

Rechtsanwalt Jun, der zudem stellvertretendes, nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist, gibt durch sein Verhalten Anlass für Richter, von ihm eingereichte Schriftsätze auf falsch zitierte, nicht-existente Gerichtsentscheidungen zu überprüfen.


Kultur


Wie die Mengenlehreuhr von Berlin gelesen wird


Im Auftrag des Berliner Senats entwickelte der Erfinder Dieter Binninger im Jahr 1975 eine Uhr, die die Uhrzeit über leuchtende Lampen anzeigt. 

Historischer Hintergrund: „Die in das Guinness-Buch der Rekorde aufgenommene Uhr mit einer Gesamthöhe von sieben Metern – einschließlich des Mastes – wurde als „erste Uhr der Welt, die die Zeit mit leuchtenden farbigen Feldern anzeigt“, am 17. Juni 1975 zunächst auf dem Mittelstreifen des Kurfürstendamms Ecke Uhlandstraße errichtet. Für die Anzeige wurden viele Glühlampen benötigt, die diese Uhr sehr wartungsanfällig machten und für die der – sämtliche Kosten tragenden – Binninger GmbH Wartungskosten von umgerechnet etwa 5000 Euro jährlich entstanden. Aus diesem Grund erfand Binninger 1980–1982 Einrichtungen und Verfahren zur Verlängerung der Lebensdauer von Allgebrauchsglühlampen. Binninger verstarb im Jahr 1991, und da weder die Stadt noch der Bezirk Charlottenburg für den weiteren Betrieb aufkommen wollten, wurde die Uhr 1995 außer Betrieb genommen. Durch eine Initiative von Geschäftsleuten wurde sie 1996 vor dem Tourist-Information-Center im Berliner Europa-Center in der Budapester Straße wieder aufgestellt.“

Funktionsweise: Als ich kurz vor Weihnachten am Europa-Center war, fiel mir diese Uhr wieder auf. Soweit ersichtlich, funktioniert die obere runde Leuchte, die für die Sekunden steht, aktuell nicht. Die Uhrzeit wird dennoch minutengenau angezeigt. 

Stundenangabe = 1. und/oder 2. Reihe
Minutenangabe = 3. und/oder 4. Reihe

Erste Reihe: 1 Leuchtfeld = 5 Stunden
Zweite Reihe: 1 Leuchtfeld = 1 Stunde
Dritte Reihe: 3 Leuchtfelder = 15 Minuten; 1 Feld = 5 Minuten
Vierte Reihe: 1 Leuchtfeld = 1 Minute

Auf diesem Foto ︎︎︎ ist es 14:34 Uhr.

1. Reihe = 2 Felder = 10 Stunden + 2. Reihe = 4 Felder = 4 Stunden = 14 Uhr sowie 3. Reihe = 6 Felder = 30 Minuten + 4. Reihe = 4 Felder = 4 Minuten = 34 Minuten




Update


In der Causa Tobias Huch


Über den Streamer Tobias Huch bricht sich Kritik Bahn, die für ihn nicht mehr zu kontrollieren ist. Eine der Leinwände, auf der diese Entwicklung sichtbar wird, bildet das ca. dreistündige Gespräch zwischen Tobias Huch und Benjamin Berndt von {ungeskriptet} by Ben, dessen YouTube-Kanal 617.000 Abonnenten aufweist. Unter dem ︎︎︎Video, das vor einer Woche veröffentlicht wurde, finden sich 7.800 Kommentare, die meisten davon kritisch über Huch, der auf seinen eigenen Kanälen darum bemüht sein soll, Kritik an ihm zu unterdrücken.

Zu Huchs Hauptkritikern in der Streamerszene zählen “Maestro”, “Marcelluss Wallace” und “EinBastien”.

Ihre Berichte wirken fundiert und sind durch Tobias Huch nicht widerlegt.

Über “Maestro” (bürgerlich Attila Kutbay, 267.000 Abonnenten auf YouTube) sagte Tobias Huch: „Maestro hat ja keine wirkliche Reichweite. Seine Reichweite beschränkt sich auf ein paar wahnsinnige Talahons. [...] Ich muss ja nicht einen Käfig randvoll mit Schimpansen überzeugen, die interessieren mich doch überhaupt nicht. Die sollen sich gegenseitig mit Kot bewerfen. Ich weiß ja, dass ich über diesen Leuten stehe. Ich bin auch – davon bin ich fest überzeugt – auf jeden Fall ein sicherlich wertvollerer Mensch als jemand, der so rumpöbelt.”

Videoempfehlung:

1.) Neues ︎︎︎Hauptkanalvideo von “EinBastien” vom 21.12.2025 (ca. 13 min)

2.) Neues ︎︎︎Video von “Marcelluss Wallace” vom 24.12.2025 (ca. 29 min)

Im Video von “Marcelluss Wallace” wird auch Rechtsanwalt Alexander Boos erwähnt, der für Huch tätig geworden sein soll.

Bildquelle: Tobias Huch, öffentliches Facebookprofil



24.12.25


𝕏-Collection 






USA


Eilmeldung: Das US-Außenministerium ergreift Maßnahmen zur Bekämpfung des globalen Zensur-Industrie-Komplexes


Marco Rubio: „Viel zu lange haben Ideologen in Europa organisierte Anstrengungen unternommen, um amerikanische Plattformen dazu zu zwingen, amerikanische Meinungen zu bestrafen, die sie ablehnen. Die Trump-Regierung wird diese eklatanten Akte extraterritorialer Zensur nicht länger dulden. Heute wird das US-Außenministerium Maßnahmen ergreifen, um führende Persönlichkeiten des globalen Zensur-Industrie-Komplexes an der Einreise in die Vereinigten Staaten zu hindern. Wir sind bereit und willens, diese Liste zu erweitern, wenn andere ihren Kurs nicht ändern.“

Sarah B. Rogers: „Die Einreiseverbote richten sich gegen das, wogegen die Trump-Regierung seit dem ersten Tag kämpft: grenzüberschreitende Zensur. [...] Diese Sanktionen betreffen Visa-Fragen. Es handelt sich nicht um schärfere Maßnahmen im Stil des Magnitsky-Gesetzes, etwa mit finanziellen Sanktionen – aber unsere Botschaft ist unmissverständlich: Wer seine Karriere damit verbringt, die Zensur amerikanischer Meinungsäußerung voranzutreiben, ist auf amerikanischem Boden nicht willkommen.”

Mit sofortiger Wirkung sanktioniert sind:

Thierry Breton, einer der Hauptarchitekten des Digital Services Act (DSA), war im August 2024 als EU-Kommissar für Binnenmarkt und digitale Dienste tätig. In dieser Funktion veröffentlichte er einen Brief, in dem er sich auf den DSA berief, um Elon Musk vor einem Live-Interview mit Präsident Trump unter Druck zu setzen. Vor dem Interview erinnerte Breton Musk eindringlich an die gesetzlichen Verpflichtungen von X (ehemals Twitter) und an die laufenden „förmlichen Verfahren“ wegen angeblicher Nichteinhaltung im Zusammenhang mit „illegalen Inhalten“ und „Desinformation“ gemäß dem DSA.

Imran Ahmed ist ein zentraler Mitstreiter der Bestrebungen der Biden-Regierung, staatliche Mittel gegen US-Bürger einzusetzen. Ahmeds Organisation, das Center for Countering Digital Hate (CCDH), verfasste den berüchtigten Bericht über das sogenannte „Desinformationsdutzend“, in dem gefordert wurde, dass Plattformen zwölf amerikanischen „Impfgegnern“ – darunter auch der heutige US-Gesundheitsminister @SecKennedy – die digitale Präsenz entziehen sollten. Aus durchgesickerten Dokumenten des CCDH geht hervor, dass die Organisation es sich zum Ziel gesetzt hat, „Musks Twitter zu zerstören“ und „regulatorische Maßnahmen durch EU und Vereinigtes Königreich auszulösen“. Das CCDH unterstützt sowohl das britische Online Safety Act als auch den europäischen Digital Services Act, um Zensur in Europa und weltweit auszuweiten.

Clare Melford leitet den Global Disinformation Index (GDI), eine in Großbritannien ansässige Organisation, die Webseiten auf „Hassrede“ und „Desinformation“ überwacht. Wer etwa die kanadischen Anschuldigungen im Zusammenhang mit Internaten für indigene Kinder kritisch hinterfragt, betreibt laut Melford und dem GDI angeblich „Hassrede“. Diese NGO nutzte Steuergelder des US-Außenministeriums, um Zensur und die Schwarze Listenführung (Blacklisting) amerikanischer Meinungsäußerungen und Medien zu fördern. Zudem beteiligt sich die Organisation am umstrittenen EU-Verhaltenskodex gegen Desinformation.

Anna-Lena von Hodenberg ist Gründerin und Leiterin von HateAid, einer deutschen Organisation, die nach der Bundestagswahl 2017 gegründet wurde, um konservative Gruppen zu bekämpfen. HateAid ist eine offiziell anerkannte „vertrauenswürdige Hinweisgeberin“ – de facto eine Zensurinstanz – im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und fordert regelmäßig Zugang zu proprietären Daten sozialer Medien, um stärker eingreifen zu können. Hodenberg verwies auf die angebliche Bedrohung durch „Desinformation“ “rechtsextremer Gruppen” im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in den USA und der EU, als sie eine Petition verbreitete, die eine striktere Durchsetzung des DSA forderte – insbesondere zur Öffnung von Plattformdaten für sogenannte „Forschungszwecke“.

Josephine Ballon ist Co-Leiterin von HateAid und kennzeichnet im Rahmen des Digital Services Act (DSA) europaweit unerwünschte Inhalte. Neben ihrer Rolle bei HateAid als offiziell anerkannte „vertrauenswürdige Hinweisgeberin“ ist sie auch Mitglied des deutschen Beirats des Digital Services Coordinators (DSC), der die nationale Aufsichtsbehörde zur Umsetzung und Durchsetzung des DSA direkt berät. Im Februar 2025 äußerte sich Ballon in einem viel beachteten Interview in der US-amerikanischen Sendung 60 Minutes und formulierte ihre Haltung zur Regulierung von Meinungsäußerungen klar: „Meinungsfreiheit braucht Grenzen.“ Bereits im Oktober 2024 hatte sie angekündigt, der „Emotionalisierung von Debatten“ entgegenwirken zu wollen – durch eine stärkere Regulierung von Plattformen.

Quelle: Under Secretary of State Sarah B. Rogers


22.12.25


Designupdate


Liebe Leser:innen,

das Mantra “Never change a running system” trifft zwar zu, soll aber durch eine zu starre Anwendung nicht zum Veränderungsblocker werden. Wir sind daher derzeit dabei, das Design unseres Mediums zu überarbeiten sowie gleichzeitig den Fokus unserer redaktionellen Betätigung zu schärfen. Künftig wollen wir internationalen Content stärker aufgreifen und verarbeiten. Beispielsweise deuten sich Entwicklungen an, wonach der vor dem New York Supreme Court angeklagte Luigi Mangione, der verdächtigt wird, den ehemaligen UnitedHealthcare-CEO Brian Thompson erschossen zu haben und sich deshalb mit der Todesstrafe konfrontiert sieht, aufgrund erheblicher Ermittlungsfehler und vorgerichtlicher Unstimmigkeiten für unschuldig befunden und freigesprochen werden könnte. Ein entsprechender Artikel folgt noch vor dem Jahreswechsel. 

Wir haben eine augenschonende Farbwelt implementiert und neue Schriften integriert – ohne das Altbewährte über Bord zu werfen. Alle Unterseiten werden sukzessive darauf umgestellt. An der Nutzeroberfläche und ihrer Bedienung wollen wir nichts ändern, da sie intuitiv und leicht handhabbar funktioniert. Viele schätzen den Chronikcharakter und die kreative Einbettung. Auf Werbung verzichten wir auch weiterhin. Das Geld soll heutzutage angeblich auf der Straße liegen, weswegen wir uns um Werbegelder nicht scheren. 

Der Name Landgerichtsreport geht auf einen kurzen Rechtsstreit mit der Berliner Senatsverwaltung für Justiz zurück, die uns im 4. Quartal 2022 wegen der provokanten Verwendung der Domain landgericht-berlin.de gerichtlich in Anspruch genommen hatte (Az.: 15 O 357/22 LG Berlin II), allerdings ohne vorherige Abmahnung, weshalb gemäß § 93 ZPO sofortiges Anerkenntnis erklärt wurde.

Unser Name hat Tradition, weswegen wir ihn weiterführen wollen. Im Index und Seitenaufbau wird jedoch an dem früheren Schwerpunkt “Landgericht Berlin” nicht mehr festgehalten. Um technische Schwierigkeiten zu vermeiden, gehen wir bei der Abänderung der Bezeichnung behutsam vor.

Vor Weihnachten wird es vermutlich noch eine neue 𝕏-Collection von uns geben.

Einen gesunden und fröhlichen Start in die neue Woche!

Berlin, am 20./21. und 22. Dezember 2025


20.12.25


Damals wie heute: Die Justiz


Eine Wiedergabe kritischer, authentisch dokumentierter Originaläußerungen

„Der Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen.“ (...) „Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter/innen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung.“ 
W. Neskovic – ehemaliger Richter am BGH

︎ W e i t e r l e s e n




18.12.25


Wie man Lefties, Grünies, Wokies, Haltungsjournalist*innen, Gesinnungselitende und lebende Geschirrtücher zur Weißglut bringt:


Electronic Gift Cards ︎︎︎Trump Store

E-Mail for YOU:






16.12.25


Geschenkideen zu Weihnachten


Nein, keine Rechtsschutzversicherung :-)

︎ E n t d e c k e n




14.12.(2)


Footage: Terror Attacke am Bondi Beach in Sydney (Australien)



14.12.(1)


Ein neuer “Internetbeef” erreicht die Ziviljustiz – Tobias Huch ./. Maestro


Abonnenten:
Tobias Huch auf YouTube: 127.000
Maestro auf YouTube: 266.000

Tobias Huch: „Maestro hat ja keine wirkliche Reichweite. Seine Reichweite beschränkt sich auf ein paar wahnsinnige Talahons. [...] Ich muss ja nicht einen Käfig randvoll mit Schimpansen überzeugen, die interessieren mich doch überhaupt nicht. Die sollen sich gegenseitig mit Kot bewerfen. Ich weiß ja, dass ich über diesen Leuten stehe. Ich bin auch – davon bin ich fest überzeugt – auf jeden Fall ein sicherlich wertvollerer Mensch als jemand, der so rumpöbelt.” (︎︎︎Quelle ab ca. Min 12:04)

Heute sind neue Videos erschienen: zwei von Tobias Huch (︎︎︎Prolog und ︎︎︎Folge 1), ein ︎︎︎Update von Maestro sowie eine Art Premie von “Ein Bastien”, der sonst nur Reaction Videos macht. Im Huch/Maestro-Komplex hat sich “Ein Bastien” jetzt die Mühe gemacht, den Kontext herzustellen und darauf basierend ein vollwertiges ︎︎︎Video zu produzieren. Mir gefällt seine sachliche Analyse. 

Nach derzeitigem Wissensstand soll durch den Antragsteller Tobias Huch ein Einstweiliges Verfügungsverfahren bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg anhängig gemacht worden sein.

tba. Berlin, am 14. Dezember 2025





Kultur


Weihnachtsrodeo 13. und 14. Dezember 2025 @ Colosseum Berlin


Der Indoor Design Weihnachtsmarkt findet dieses Jahr am Samstag + Sonntag, 13. und 14. Dezember 2025 in der Zeit von 12.00 - 20.00 Uhr statt.

Ort:
Colosseum Berlin
Schönhauser Allee / Ecke Gleimstraße 33
10437 Berlin

„Im stimmungsvollen Ambiente des Colosseum Berlin präsentieren sich über 150 Aussteller aus den Bereichen Design, Mode, Streetfood, Schmuck und Kunst. Tauchen Sie ein in eine Welt voller inspirierender Vielfalt und freuen Sie sich auf eine breite Auswahl an originellen Geschenkideen für jeden Geschmack. Von coolen und nützlichen bis hin zu kreativen und wunderschönen Präsenten – hier finden Sie garantiert etwas Besonderes für sich und Ihre Liebsten. Der wohl liebevollste Weihnachtsmarkt Berlins!“

Das Weihnachtsrodeo reicht bis in die Sphäre und ehemaligen Räumlichkeiten des Rodeo Clubs und Clubrestaurants im Alten Postfuhramt an der Oranienburger Straße in Berlin zurück, wobei die Betreibercrews vom Rodeo und Weihnachtsrodeo unterschiedliche waren. Glanz & Ranz ist das, was den historischen Kuppelsaal und die geheimnisvollen angrenzenden Clubräume so einzigartig und besonders machte. Als wohltuenden Kulturschock erlebten Gäste aus aller Welt das charismatische Gebäude, das in seinem Innern eine hochkarätige Gastronomie unter der Leitung von Küchenchef Tilo Roth beherbergte.

︎ W e i t e r l e s e n




12.12.25


Auf LinkedIn sind die “Experten” (von links) besonders dämlich


Der Dunning-Kruger-Effekt am Beispiel von Anke Domscheit-Berg — selbsternannte Expertin



Anke Domscheit-Berg (Partei Die Linke), die von Oktober 2017 bis April 2025 Mitglied im Deutschen Bundestag war, schreibt auf der Plattform LinkedIn von sich selbst: Digital Policy Expert and Advisor, speaker and publicist - open for requests, 2017-2025 MP @ Deutscher Bundestag, #socialInnovation, #SustainableDigitalisation, #CyberSecurity, #DigitalGovernment, #DigitalSovereignty

139 Personen, die sich von der Expertin Domscheit-Berg angesprochen fühlen, gefällt dieser Beitrag: 



Nach der Lektüre dieses hochintelligenten Ergusses, der zwischen sektiererisch, völliger Ahnungslosigkeit und Verschwörungstheorie changiert, sollte sich für selbstdenkende Menschen abzeichnen, dass die Expertin Anke Domscheit-Berg dem Feldweg nicht das Wasser reichen kann.

Es ist das Phänomen einer untergehenden Kaste (in Deutschland sind es Politik, Justiz und Administration), dass sie obsessiv genau die Dinge gehirnwaschend wiederholt, die der gesunde Menschenverstand als vollkommen falsch identifiziert und ablehnt. 

Zur Wahrheit gehört, dass die Bevölkerungen derjenigen Länder, in denen X zugelassen und aktiv ist, ohne X an einem erheblichen Wissens- und Aufklärungsdefizit leiden würden. X reißt Masken runter, die den Menschen vorgehalten werden. X deckt und klärt auf. X ist extrem schnell und transparent. X ist meinungs- und reichweitenstark. X verbindet fast die ganze Welt. Wer heutzutage X nicht nutzt, hat ein erheblich unvollständiges Bild von der Welt. X ist in allen europäischen Ländern die Nachrichtenquelle Nummer 1. 

Die sich immer wiederholenden, dümmlichen Zuschreibungen “toxisch”, “rechtsextrem”, “diabolisch”, “desinformativ” haben ausgedient und ziehen nicht mehr. In ganz Europa regt sich Widerstand gegen die Auswüchse von Regulierung und Unterdrückung, was wichtig und zu begrüßen ist. 

Zurück zu Anke Domscheit-Berg, die scheinbar vieles ist, aber keine Expertin. Unter ihrem Post sind auch kritische Kommentare verewigt. Beispielsweise schreibt der User Jan Schoenmakers: 

„"Milliardäre sollten keine Plattformen kontrollieren" Wow, der war wirklich gut. Sie nutzen also weder irgendetwas aus dem Meta-Kosmos, noch aus dem Google-Kosmos, auf Amazon kaufen Sie auch nicht ein. Und dass LinkedIn Microsoft gehört, geführt von einem Milliardär, wissen Sie nicht?“

Bernd Schwieder ergänzt: 

„Es braucht einfach ein Feinbild, etwas, GEGEN das man seine Enegie richten kann. Selektivität und fehlende Logik sind da zweitrangig.”

Was der Rechtsanwalt Steinhoefel kürzlich auf X über Bärbel Bas schrieb, trifft auf Anke Domscheit-Berg genauso zu:

„Der Dunning-Kruger-Effekt beschreibt das Phänomen, dass inkompetente Menschen ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen, weil sie zu inkompetent sind, ihre Inkompetenz zu erkennen. [...]“




10.12.25


Rechtsstreitigkeiten: Warum mit Patricia Cronemeyer keine Einigung möglich ist


„Ich liebe das strategische Herangehen, bei dem am Ende immer eine gute Lösung stehen muss.“ (P. Cronemeyer)

Klagekomplex:
  • 7 Einstweilige Verfügungsverfahren (alle beendet)
  • ︎︎︎ zwei gewonnen; vier hätten gewonnen werden müssen (befangene Richter im 7. Senat HOLG u. ZK10 LG HH),
  • 2 Ordnungsgeldverfahren (1. abgewiesen, 2. in Bearbeitung) ︎︎︎ Strafanzeige aus Frust,
  • 1 Zahlungsklage (1. Instanz zu 76% obsiegt)

Die Zahlungsklage befindet sich seit August am Kammergericht. Am 07. Oktober 2025 reichten Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen dem Senat die Berufungsbegründung ein. Auf einer Skala vom 1 bis 10 liegt die juristische Qualität dieses Schriftsatzes zwischen 3 und 4. 

Für Frau (Dr.) Cronemeyer ist es ein Spiel mit dem Feuer.

︎ W e i t e r l e s e n



8.12.25


3 Jahre Der Berichterstatter – Jubiläum


„Die ganze Menschheit ist dazu geschaffen, etwas Besonderes zu tun.“ (Richard Buckminster Fuller)

Heute vor drei Jahren erschien mein erster Bericht auf dieser Plattform. Unglaublich, wie die Zeit fliegt. Anstatt reich zu werden, verlagerte sich ein Teil meines Lebens in die virtuelle Welt des presseähnlichens Bloggens, in der ich selten ein gutes Haar an der Justiz lasse. Reich bin ich in diesen drei Jahren trotzdem geworden, was aber eine Frage der Perspektive zu sein scheint. Bis heute bereue ich nichts, außer eventuell den Umstand, noch nicht in New York gewesen zu sein. Oder auf dem Rand eines Vulkans in Island. Irgendwann endet dieser Treffpunkt hier und naturgemäß werde ich mich anderen Dingen zuwenden. Doch im Moment haben mich weder die Themen noch die Freude daran verlassen, das hier zu machen und mit Leben zu füllen. Es wird daher noch eine Weile weitergehen. Vielen Dank auf jeden Fall fürs Mitlesen!

Artikel, die mir ein Vergnügen waren:

︎︎︎Andreas Darsow ist unschuldig

︎︎︎Arne Semsrott Prozessbericht

︎︎︎BNZ Quotes und Samuil aus Sibirien

︎︎︎Bundesverfassungsgericht Urteilsleak

︎︎︎Dancing with the Whirlpool

︎︎︎Fotomontage entfacht Justizirrsinn

︎︎︎Frauen in der Justiz

︎︎︎Johann Schwenn

︎︎︎Pepe

︎︎︎Prozessbeobachtung Frankfurt Main

︎︎︎Rangsdorf und der Amerikaner

︎︎︎Sentinelese

︎︎︎Unechtes kontradiktorisches Urteil

︎︎︎Vogue not woke

︎︎︎Volksverpetzer und Anwalt Jun

︎︎︎Wie Rechtsbeugung funktioniert







7.12.25


𝕏-Update


1.) EU Commission Ads-Account suspendiert

Die Betreiber der Plattform X haben vor wenigen Stunden den Werbeaccount der EU-Kommission "European Commission Ads" suspendiert, da eine Sicherheitslücke im System ausgenutzt wurde, um illegitim Werbung zu verbreiten. Der betreffende Post (Reichweite 11 Mio Views) war gestern hier im Rahmen der X-Collection veröffentlicht. Bei dem Versuch, auf das augenscheinliche Video zu klicken, öffnet sich eine Website, die dahinter versteckt ist. Ergebnis: der Ads-Account wurde suspendiert; der Hauptaccount “EU_Commission” existiert derzeit noch.

2.) Mitglieder des Europäischen Parlaments verlieren auf X die Fassung (Bsp. Helmut Brandstätter)



USA


Nationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten von Amerika (National Security Strategy of the United States of America, Nov./Dec. 2025)


—Deutsche Übersetzung

[...] aber die wirklichen Probleme Europas sind noch tiefgreifender. 

Dieser wirtschaftliche Niedergang wird von der realen und noch gravierenderen Aussicht auf ein Verschwinden der Zivilisation übertroffen. Die größeren Probleme, mit denen Europa konfrontiert ist, umfassen Aktivitäten der Europäischen Union und anderer transnationaler Institutionen, die politische Freiheit und Souveränität untergraben; Migrationspolitiken, die den Kontinent verändern und Konflikte schaffen; Zensur der freien Meinungsäußerung und Unterdrückung politischer Opposition; einbrechende Geburtenraten sowie den Verlust nationaler Identitäten und des Selbstvertrauens.

Sollten sich die derzeitigen Trends fortsetzen, wird der Kontinent in 20 Jahren oder weniger nicht wiederzuerkennen sein.

︎ W e i t e r l e s e n




6.12.25


𝕏-Collection und Nachrichten, mit Kommentaren des Berichterstatters  


Aktuell kommt insbesondere auf X der ︎︎︎GRANITE Act („Guaranteeing Rights Against Novel International Tyranny And Extortion“) zur Sprache, ein Gesetzesentwurf für den US-Bundesstaat Wyoming, der sich gegen ausländische Gesetze richtet, die US-Unternehmen oder US-Personen dazu bringen wollen, Inhalte zu löschen, Daten herauszugeben oder Strafen zu zahlen (Bsp. DSA Digital Services Act innerhalb der EU sowie der britische Online Safety Act.) Das Gesetz soll nach Wyoming USA-weit Anwendung finden. US-Personen, US-Firmen und/oder Personen/Unternehmen, die Server in Amerika haben, sollen künftig in der Lage sein, ausländische Staaten, Behörden oder deren Beamte zu verklagen, wenn diese sie mit Zensur-Strafen bedrohen, sie zur Löschung von Inhalt(en) zwingen, sie zur Herausgabe von Nutzerdaten zwingen, oder eine Strafe gegen sie verhängen wollen. Gelten soll dies auch, wenn die Bedrohung nur per E-Mail oder Brief verschickt wird. Schadensersatzansprüche liegen bei mindestens 10 Mio Dollar pro Angriff.

︎ W e i t e r l e s e n




4./5.12.


Der Sound von Led Zeppelin


WHOLE LOTTA LOVE – When the sun refused to shine, I would still be loving you.

So stark wie der letzte Vollmond des Jahres 2025 ist “Whole Lotta Love” von der britischen Rockband Led Zeppelin. 

Der Song wurde in den Olympic Studios in London aufgenommen und 1969 veröffentlicht.

Buckminster NEUE ZEIT hat drei Versionen ausgesucht und hinter dem ︎︎︎magischen Auge veröffentlicht:

Whole Lotta Love
(Humus, Sensibility Sense, 2:56)

Whole Lotta Love
(Crome Remix, 3:26)

Whole Lotta Love
(Led Zeppelin, Original, 5:35)






4.12.25


In der Sache Smolarek, M. ./. Ollendorff, L. (64 S 141/25) wgn. Eingenbedarf: Urteilsbegründung


︎Begründung des Urteils vom 22.10.2025

Die erstinstanzlich zur Räumung und Herausgabe ihrer Wohnung verurteilte Monika Smolarek konnte sich in der Berufungsinstanz erfolgreich auf Härteeinwände berufen. Die 64. Kammer des Landgerichts Berlin II verwies den Rechtsstreit zur Beweisaufnahme an das Amtsgericht Charlottenburg zurück und fand deutliche Worte:

„Das Amtsgericht hätte die auf §§ 574 ff. BGB gestützte Härteeinwände und das Begehren der Beklagten, den Mietvertrag fortzusetzen, nicht als unerheblich übergehen dürfen. Die darin liegende Verletzung des Anspruchs der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs rechtfertigt die Aufhebung des Urteils sowie des amtsgerichtlichen Verfahrens und die Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht.

In einer depressiven Erkrankung, die sich durch eine Räumungsverurteilung akut zu verschlimmern droht, kann durchaus eine unzumutbare Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 BGB liegen; eine Mieterin muss im Interesse der Befriedigung des Eigenbedarfs des Vermieters nicht ohne weiteres die ernsthafte Gefahr einer – hier: zusätzlichen – Gesundheitsbeeinträchtigung auf sich nehmen. Dass sowohl die diagnostizierte depressive Störung als auch deren drohende Verschlimmerung nach fachlicher Einschätzung des behandelnden Arztes nicht bloß unerhebliche Verstimmungen sind, sondern Gesundheitsbeeinträchtigungen im Sinne einer Erkrankung darstellen, steht außer Frage.

Den Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung und das Gewicht der der Beklagten für den Fall einer Räumungsverurteilung drohenden Krankheitsfolgen hat das Amtsgericht mangels eigener Sachkunde nicht ohne sachverständige Unterstützung beurteilen können; seine Einschätzung, es handele sich jedenfalls nicht um eine schwerwiegende Erkrankung und der Beklagten drohe in Folge einer Räumungsverurteilung keine erhebliche Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation, ist haltlos.”


2.12.25


Wer in einem anderen Bundesland eine Ordnungswidrigkeit begeht und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, muss nicht zwangsläufig persönlich vor Gericht erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG)


Das Verhalten der Betroffenen war weder geeignet, den Fußgängerverkehr erheblich zu beeinträchtigen, noch eine Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer zu begründen. Es stellt vielmehr eine umsichtige Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten dar und ist unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit als (gerade noch) zulässig zu werten.

:-)


KW49



Bevor ich morgen in einem neuen Artikel wieder Richtern ihren Beruf erkläre, möchte ich noch den untenstehenden frommen Wunsch äußern und darauf hinweisen, dass die Menschheit zunehmend bekloppter wird, was sich erst heute wieder gezeigt hat, als im Zusammenhang mit dem ︎︎︎Artikel “Rangsdorf und der Amerikaner” der ehemalige Gemeindevertreter Ralf von der Bank im Büro von Buckminster NEUE ZEIT anrief und der Meinung war, die Löschung seines Namens aus der Berichterstattung fordern zu können. Zusätzlich behauptete er, der Text erwecke den Eindruck, von ihm persönlich verfasst worden zu sein. Von der Bank wurde auf die Hilfe eines Psychotherapeuten verwiesen und aus der Leitung entfernt.





Kultur


Filmtipp: Für eine Nacht ... und immer?


Eine Geschichte über gesprengte Konventionen

Im Oktober dieses Jahres ging das Liebesdrama »Für eine Nacht ... und immer?«, das allein auf amazon (dort nur als DVD erhältlich) 345 Rezensionen zählt, in der ARD-Mediathek ︎︎︎offline.

Die gute Nachricht: Der ︎︎︎Film ist wieder da.

„Die wahre Liebe kennt kein Alter und orientiert sich nicht an materiellen Bedingungen. Einer der schönsten Filme meines Lebens.”

„Sehr fein und feinsinnig inszeniert!”

„Mich hat der Film von der ersten Minute an umgehauen. Geht er doch mit einem Thema um, welches im Allgemeinen von einer Gesellschaft verpönt wird, die jegliche Arten von Liebe akzeptiert, doch selten die einer älteren Frau und eines wesentlich jüngeren Mannes. Dieser Film ist ganz stark und hervorragend inszeniert.”

„Ein ganz wunderbarer Film, fein erzählt, fein gespielt und unkonventionell. Damit habe ich nicht gerechnet und war sehr, sehr angenehm überrascht.”

„Dieser Film hat ein höchst angemessenes Ende.”

Cast: Juliane Köhler, Marc Benjamin, Dominic Raacke, Alice Dwyer, Anastasia Papadopoulou






#gi2911


Gießen: Livestreams & 𝕏-Postings


Wird am 29.11 und 30.11. regelmäßig aktualisiert (ohne chronologische Sortierung).


Paul Ronzheimer: Wir waren am Samstag für eine Reportage von „Ronzheimer – Wie geht’s, Deutschland?“ für Sat.1 in Gießen mit einem Kamerateam unterwegs – sowohl in der Messehalle als auch davor bei den Protesten gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation. Bei einer Demonstration an der Adenauerbrücke führten wir gegen 11.30 Uhr zunächst Interviews mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Proteste. Nach kurzer Zeit wurden wir jedoch von immer mehr Menschen erkannt und angefeindet. Über Lautsprecher wurde schließlich von einer Bühne aus verkündet, dass Paul Ronzheimer vor Ort sei und Interviews führe. Die Demonstrierenden wurden daraufhin von einem Sprecher aufgefordert, „Lärm“ gegen uns zu machen. In der Folge sammelten sich immer mehr Menschen um unser Team und mich; zeitweise bildeten sie einen regelrechten Kessel. Demonstrierende riefen uns „Hau ab!“, „Nazis raus!“ und „Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda“ entgegen. Nachdem wir das Zentrum der Proteste an der Adenauerbrücke verlassen hatten, folgten uns mehrere hundert Demonstrierende weiterhin die Straße entlang, skandierten Parolen und wurden zunehmend aggressiver. Mehrere Polizistinnen und Polizisten mussten unser Team schützen und forderten uns aufgrund der eskalierenden Sicherheitslage auf, die Dreharbeiten abzubrechen. Andernfalls würden sie uns einen Platzverweis erteilen müssen. Die Beamten brachten uns schließlich auf ein abgeschlossenes Gelände der Stadtwerke Gießen, damit uns die Demonstrierenden nicht weiter verfolgen konnten. Dort mussten wir mehr als eine Stunde bleiben, bevor wir unsere Dreharbeiten in der Stadt und in der Messehalle fortsetzen konnten. Das, was mein Team und ich in Gießen bei den Protesten gegen die AfD-Jugendorganisation erlebt haben, war eine massive Einschränkung der Pressefreiheit – und völlig inakzeptabel. Die Beleidigungen und Aggressionen haben uns zutiefst erschüttert.




Special


Understanding Love – Verliebtheit als Irrtum


Anders als geplant schreiben wir heute über die Liebe.





25.11.(2)


Vorzeitiges Ende im “Eiskeller-Prozess”


Für Interessierte: ︎︎︎Beschluss des BGH vom 01.04.2025 (1 str 434/24) auf die erfolgreiche Revision des Angeklagten (RAe Regina Rick und Dr. Yves Georg); der Fall wurde daraufhin vor einer anderen Jugendkammer des zuständigen Landgerichts neu verhandelt; in den Räumen des Amtsgerichts Laufen wurde der Angeklagte nun freigesprochen.




25.11.(1)


Mehr Kammergericht, als mir lieb ist.


Ankündigung: Bericht über ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in Berlin (VerfGH 25/24)

Unabhängig von einem Berufungsverfahren, in das ich von einer streitlustigen Hamburger Medienrechtsanwältin hineingenötigt bin (die erste Instanz wurde überwiegend gewonnen), läuft aktuell ein zweiter Strang, dem ich in dieser Woche die gebotene Aufmerksamkeit widmen möchte.

Es handelt sich um eine zweiteilige, von GQL Rechtsanwälte namens und in meinem Auftrag geführte Verfassungsbeschwerde, der eine als Nichtigkeitsantrag auszulegende Besetzungsrüge vorausging. Ausgangspunkt ist ein sofortiges Beschwerdeverfahren über einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Charlottenburg, in dem, nach Ansicht des mittlerweile nicht mehr greifbaren Richters am Landgericht Dreßler, die 80. Zivilkammer zuständig gewesen sein soll.

Diese Auffassung teilen GQL Rechtsanwälte nicht, und es wird deutlich werden, wie die tatsächliche Aktenlage beschaffen ist, über die sich die Begründung des Beschlusses über die Anhörungsrüge mit bemerkenswerter Mühe hinwegzusetzen versucht:

„Das Landgericht hat den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt. Das rechtliche Gehör im übereinstimmend von Art. 103 GG und der ZPO gewährleisteten Rahmen verlangt, dass den Parteien Gelegenheit gegeben wird, sich zu sämtlichen entscheidungserheblichen Fragen zu äußern.

Die Beklagte hatte im hiesigen Beschwerdeverfahren hinreichend Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzutragen. Das Gericht hat das Vorbringen der Beklagten auch zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung in Erwägung gezogen, soweit es bis dahin zu den Akten gebracht wurde. Soweit die anwaltlich vertretene Beklagte in Kenntnis des Nichtabhilfebeschlusses einen Schriftsatz vom 13.11.2023 unmittelbar an die Zivilkammer […] zu dessen Aktenzeichen –[…]- richtete, ist dieser vor dem angefochtenen Beschluss nicht zu den Akten gelangt und konnte nicht berücksichtigt werden. Eine Gehörsverletzung liegt nicht vor, sondern ein der Beklagten zuzurechnendes Verschulden ihres Anwalts. Seit Jahrzehnten ist die Zuständigkeit der Sonderkammer für Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse in Berlin geregelt und durch Geschäftsverteilungspläne veröffentlicht.

Historischer Hintergrund zur Bildauswahl: Die untere Aufnahme zeigt das Kammergericht in seiner einstigen architektonischen Pracht mit dem heute nicht mehr existierenden Turm auf dem Dach. Entstanden ist das Foto vermutlich um 1913. Bei dem oberen Bild handelt es sich um eine seltene Privataufnahme vor dem Kammergericht, dem damaligen Sitz des Alliierten Kontrollrats für Deutschland, der am 30. Juli 1945 zu seiner ersten Sitzung zusammentrat. Die Aufnahme dürfte aus dem Jahr 1971 stammen.





23.11.25


Totensonntag Luisenkirchhof II (Home of Buckminster NEUE ZEIT): „Am stillen Ort flüstert der Wind, die Liebe endet nicht, wo Leben zerrinnt. Im Herzen bewahrt, durch Zeit unberührt, ist Liebe, die ewig die Seele berührt.”












22.11.(2)


(1) Das U.S.-Repräsentantenhaus hat eine Resolution zur landesweiten Verurteilung des Sozialismus verabschiedet, (2) Donald Trump erteilt der westlichen Welt eine Lehrstunde in Demokratie, indem er den designierten Bürgermeister von New York, Zohran Mamdani, ins Oval Office einlud und ihm offiziell Unterstützung zusagte; politische Größe und demokratische Souveränität, die unter deutschen Politikern im Umgang mit der Opposition nicht vorkommt. Highlight: Die anwesende Presse fragte Mamdani, ob er weiterhin dazu stehe, Trump einen Faschisten genannt zu haben. Als Mamdani zu erklären begann, unterbrach Trump entspannt: Er könne einfach „Ja“ sagen, das sei am einfachsten.



22.11.(1)


Statement des U.S. Department of State zu Massenmigration und der Verletzung von Menschenrechten in westlichen Aufnahmestaaten, einschließlich Deutschland


Am 21. November 2025 gab das U.S. Department of State in einem 8-teiligen Posting auf X weltweit bekannt:

Die Massenmigration stellt eine existenzielle Bedrohung für die westliche Zivilisation dar und untergräbt die Stabilität wichtiger Verbündeter der USA.

Heute wies das Außenministerium die US-Botschaften an, über die Auswirkungen der Massenmigration auf die Menschenrechte und die öffentliche Sicherheit zu berichten.

Massenmigration ist ein Menschenrechtsproblem. Westliche Nationen haben Kriminalitätswellen, Terroranschläge, sexuelle Übergriffe und die Vertreibung von Gemeinschaften ertragen.

US-Beamte werden die Regierungen dazu auffordern, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen und die Bürger vor den Gefahren der Massenmigration zu schützen.

Beamte werden auch über Maßnahmen berichten, mit denen Bürger bestraft werden, die sich gegen die anhaltende Masseneinwanderung aussprechen, und über Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen durch Menschen mit Migrationshintergrund berichten.

Diese Probleme quälen die Bürger westlicher Nationen seit Jahren:

A) Im Vereinigten Königreich wurden tausende Mädchen in Rotherham, Oxford und Newcastle Opfer von Missbrauchsbanden, denen Migranten angehörten. Viele Mädchen mussten jahrelang unsägliche Misshandlungen erdulden, bevor die Behörden einschritten.

B) In Schweden durfte ein eritreischer Migrant, der wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen verurteilt worden war, im Land bleiben, nachdem ein Richter entschieden hatte, dass es sich bei der Tat nicht um ein „besonders schweres Verbrechen“ handelte, das eine Abschiebung rechtfertigen würde.

C) In Deutschland wurden neun Männer – darunter mehrere Migranten – wegen der Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen verurteilt. Eine deutsche Frau, die einen der Vergewaltiger online beleidigt hatte, erhielt eine härtere Strafe als die Täter selbst.

US-Beamte werden nun die Politik westlicher Nationen unter die Lupe nehmen, die Migranten-Kriminalität und Menschenrechtsverletzungen milde behandeln oder zweigleisige Systeme schaffen, die Migranten auf Kosten der eigenen Bürger bevorzugen.

Die Vereinigten Staaten unterstützen die Souveränität unserer Verbündeten und fordern die Regierungen auf, konstruktiv mit der wachsenden Zahl von Bürgern zusammenzuarbeiten, die über die Massenmigration besorgt sind.

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind bereit, unseren Verbündeten bei der Lösung der globalen Krise der Massenmigration zu helfen.

Quelle: X-Account @StateDept (Department of State, Official)

Washington, DC, November 21, 2025




21.11.25


Plottwist


Gerade als Twitch-Streamerin Aluna Hime in ihrem fünfstündigen JayRiddle-Marathonstream Grüße an “Lady Landgerichtsreport” rausgeschickt hatte, tauchte unerwartet Buckminster NEUE ZEIT im Chat auf. Grüße gehen raus an Aluna, @Viabas, @Blauertintenfisch, @Edcar, @Kistenkalle, @Kirstentum.




20.11.25


„Dass das Landgericht Hamburg nach mündlicher Verhandlung offenbar bereit ist, diese absurde Genese mitzutragen, wäre der Beleg dafür, dass die Hamburger Pressekammer mit ideologisierten Mitläufern besetzt ist.” – Zustand der Pressekammern in Deutschland


Als ich mir gestern den ︎︎︎Bericht von Felix Zimmermann (LTO) über die mündliche Verhandlung am Landgericht Hamburg (Vosgerau u.a. ./. Correctiv) durchgelesen habe, sind mir zwei Stellen in dem Artikel besonders ins Auge gefallen:

„Dass Correctiv-Anwalt Feldmann behauptet, es hätten nur vereinzelte Medien den Artikel falsch wiedergegeben, und demgegenüber von "tausend" anderen Artikeln spricht, ohne auch nur einen einzigen vorzulegen, ist raffiniert. Vom LG Hamburg darf man aber eine vertiefte Befassung mit dieser breiten Rezeption des Correctiv-Beitrags erwarten. Denn dass ein solch breites Fehlverständnis nur auf Lesefehler zurückzuführen sein soll, ist nicht plausibel. Dass es überhaupt nichts mit der Art und Weise der Correctiv-Darstellung zu tun haben soll, grenzt sogar an Realitätsverweigerung.

Die Richter zeigten indes nicht die geringste Irritation darüber, dass die Wirklichkeit außerhalb des Sitzungssaals diametral zur eigenen Auslegung steht.

sowie

„Wenn hingegen ein Gericht die breite Rezeption einer Äußerung nur pro forma erwähnt, sie dann aber unberücksichtigt lässt und nur auf die eigene Auslegung im sprichwörtlichen "Elfenbeinturm" verlässt, läuft im Äußerungsrecht etwas grundlegend schief.”


Das sind ungewöhnlich offene und harte Worte aus der Feder von Zimmermann. Und sie zeigen: Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg ist in einem Zustand besetzt, der dringenden Anlass zu ernster Besorgnis gibt. Aus eigener Erfahrung in mündlicher Verhandlung, die ich aufgrund des erlebten Ablaufs vorzeitig verlassen habe, sowie angesichts des ausgeurteilten Ergebnisses, kann ich mit Sicherheit sagen, dass es um das juristische Niveau dieser Kammer schlecht bestellt ist.

Im Fall von CORRECTIV und der Berichterstattung über einen angeblichen „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger besteht nicht der geringste Zweifel daran, dass der Durchschnittsrezipient sowie breite Teile der Öffentlichkeit die Darstellung als Tatsachenbehauptung bzw. tatsächlichen Fakt verstanden haben. Genau das war auch die mediale Absicht von CORRECTIV. Die Berichterstattung erkennbar so aufzubereiten, dass der Eindruck entstand, auf der sogenannten „Geheimkonferenz“ sei ein Remigrationsplan besprochen worden, der auch deutsche Staatsbürger betreffe. Die anschließende öffentliche Reaktion zeigte, wie stark diese Berichterstattung, die in ihrem Kern hochgradig irreführend und manipulativ war, gewirkt hat, indem sie große Teile der Republik in aufruhrartige Zustände versetzt hat. Dieser Bericht ist ein idealtypisches Beispiel für fürchterliche Desinformation, die künftig, geht es nach den Justizministern der Länder, unter Strafe gestellt werden soll. Bitte, fangen wir direkt bei CORRECTIV an. Ach, Moment, es gibt ein Hindernis: CORRECTIV erhält staatliche Fördergelder zur Rettung der Demokratie. Das macht die als Journalisten getarnten Aktivisten unantastbar. 

Da CORRECTIV der Bericht bereits mehrfach juristisch um die Ohren geflogen ist, folgt nun vor dem Landgericht Hamburg Akt II der aktivistischen Manipulation. Den zentralen Aufhänger – den angeblichen „Masterplan“ zur massenhaften Ausweisung, auch deutscher Staatsbürger – versucht CORRECTIV mit juristischen Taschenspielertricks im Nachhinein zur bloßen „Wertung“ der eigenen Recherche umzudeuten. Es ist der groteske Versuch, ein rechtswidriges Desinformationsspektakel in ein Missverständnis umzudeklarieren. Nach dem Motto: Ihr habt unseren Artikel missverstanden. Das war keine Tatsachenbehauptung, sondern rechtlich zulässige Wertung. Wie perfide und unfassbar dreist das ist, muss nicht zusätzlich erläutert werden.

Dass das Landgericht Hamburg nach mündlicher Verhandlung offenbar bereit ist, diese absurde Genese mitzutragen, wäre der Beleg dafür, dass die Hamburger Pressekammer mit ideologisierten Mitläufern besetzt ist.

Werfen wir einen kurzen Gesamtblick auf die Konstituierungen der Pressekammern in Deutschland. Zu nennen sind hier insbesondere die Pressekammern an den Landgerichten Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main:

Landgericht Berlin II
Zivilkammer 2 (”kleine Pressekammer”)
Sitzungstage: Mo., Di., Mi., Fr.
Vorsitzender Richter: Dr. Hagemeister
Ri’inLG Sonja Hurek ist an das Kammergericht gewechselt

Zivilkammer 27 (”große Pressekammer”)
Sitzungstage: Mo., Di., Do.
Vorsitzender Richter: Michael Reinke
Kammermitglieder:
Ri’inLG Dr. Rößler-Tolger
RiLG Dr. Weber
Ri Faig ab 01.11.2025

Landgericht Hamburg
Zivilkammer 24 (”große Pressekammer”)
Sitzungstage: ohne Angabe (!)
Vorsitzende Richterin: Kristina Feustel
Kammermitglieder:
RiLG Dr. Christopher Sachse
Ri’inLG Dr. Sprenger
Ri Reznik

Landgericht Frankfurt am Main
Zivilkammer 3 (”große Pressekammer”)
Sitzungstage: Mo., Do.
Vorsitzende Richterin: Dr. Ina Frost
Kammermitglieder:
RiLG Dr. Christopher Daßbach
Ri’inLG Silke Monro-Kabel


Aus eigener Erfahrung und durch übereinstimmende Gespräche mit langjährig im Medienrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten lässt sich guten Gewissens sagen, dass das Landgericht Berlin II derzeit wieder als verlässliche und ausgewogene Instanz wahrgenommen wird. Berlin gilt beim Schutz der Meinungsfreiheit in Deutschland wieder als Stern der Hoffnung. Das ist a) der Verdienst von Dr. Hagemeister, Vorsitzender der Zivilkammer 2, die als kleine Pressekammer gilt und die große entlasten soll, sowie b), und das mit voller Zustimmung, von Michael Reinke, Vorsitzender der großen Pressekammer. Reinke war vorher jahrelang im Mietrecht tätig. Heute tut er mehr für den Schutz der Demokratie als zehn unlauter geförderte Aktivistenvereine zusammen.

Hamburg: Der Zustand ist höchst besorgniserregend.

In Frankfurt am Main sieht es ähnlich aus. Die Berufsrichterin Dr. Ina Frost gilt noch als kompetent und erträglich (klammern wir sie hier aber besser aus). Denn was der Rechtsuchende dort nicht selten erlebt, ist zu 2/3 das Werk unerfahrener Laien. Über den Richter Dr. Daßbach (Beisitzer) wird übereinstimmend berichtet, sein Rechtsverständnis sei abseitig. Richterin Monro-Kabel (Beisitzerin) bleibt in den meisten Angelegenheiten im Hintergrund. Mündlich tritt sie kaum in Erscheinung, außer es geht zur Mittagspause mit der Vorsitzenden. 

In Frankfurt am Main ist längst der Eindruck entstanden, dass sich die Gerichtsverwaltung bzw. das Präsidium, dem auch die Vorsitzende Dr. Frost angehört, weder mit der Besetzung der 3. Zivilkammer ernsthaft auseinandersetzt (z.B. nach Kompetenzkriterien), noch mit der Kritik, die dieser Kammer gebührt. Stattdessen scheint nur zu zählen, wer sich mit wem am besten versteht, und was verwaltungstechnisch am wenigsten Arbeit bereitet.

Berlin, am 20. November 2025




Unrecht


„Ich will die Stadt nicht durch ein AfD-Mitglied repräsentiert sehen“ (19.11.2025, Bad Salzuflen) – Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben, sagte Walter Ulbricht, ehemaliger Tyrann der Deutschen Demokratischen Republik. Und genauso läuft es heute wieder. Unser Land, betrachten wir es geografisch-kulturell, kann nichts dafür, dass es vor den Augen der Welt von innen heraus ruiniert und zerlegt wird. Von denselben, die vorgeben, es zu schützen. Der Deutsche ahnt nicht, dass ihm der Amerikaner bald so tief in die Knochen fährt, dass er sich wünschen wird, dem artikulierten Willen des Volkes rechtzeitig Gehör geschenkt und Folge geleistet zu haben. Dieses unfähige, in jeglicher Hinsicht degenerierte, abgehobene Machtkartell wird aus seinen Ämtern diktiert werden. Und dann wird es lernen, was »Demokratie« bedeutet. Das Kartell schreit „Demokratie!“, aber duldet keinen Widerspruch. Es lebt von der Lüge, dass Kritik gefährlich sei, dass Opposition Hass sei, dass Ablehnung gleich Hetze sei. Es redet von Vielfalt, meint aber nur die Meinung, die ihm nützt oder gefällt. Es redet von Toleranz, aber zerschlägt jede Abweichung. Es redet von Freiheit, aber nur, solange der Bürger spurt. Der Tag wird kommen, an dem diese Arroganz in sich zusammenfällt. An dem die Willkür zurückfedert. Wir in Deutschland leben in einem Radikalisierungsmoment. Nicht, weil wir plötzlich radikal werden, sondern weil wir durch Demokratieverachtung, Bevormundung und Dauerpropaganda radikalisiert werden. Die Volksseele der Deutschen wird gerne unterschätzt, jedoch belegt die Geschichte, dass sie in den entscheidenden Phasen aufbäumend brannte und den Status quo zum Erschüttern brachte. So wird es auch jetzt wieder sein. Versprochen!



Recht


Correctiv vor dem Landgericht Hamburg (Pressekammer)


Urteilsverkündung: 19. Dezember 2025

Rechtsanwalt Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte):

Nach der Verhandlung im Klageverfahren gegen Correctiv vor dem LG Hamburg ist klar: In Potsdam wurde keine Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen und keine Ausbürgerung deutscher Staatsbürger vorgeschlagen – Correctiv verteidigt sich damit: Alles nur Wertungen!

Gestern (18.11.2025) hat die mündliche Verhandlung im Klageverfahren von Teilnehmern des Potsdams-Treffens rund um Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) gegen Correctiv vor dem Landgericht Hamburg stattgefunden. Correctiv hatte zahlreiche deutsche Leitmedien, Leser, Politiker und Juristen mit einer irreführenden Berichterstattung zu angeblichen Inhalten des Potsdam-Treffens in die Irre geführt. Die Berichterstattung wurde vielfach so verstanden, dass die Teilnehmer in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen haben und dass dort gefordert wurde, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, diese also auszubürgern. Denn Correctiv hatte im Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ vom 10.01.2024 dazu geschrieben, es bleibe ein „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ zurück und es habe in Martin Sellners Vortrag eine „Ausbürgerungsidee“ gegeben.

Tatsachenbehauptungen oder Wertungen?
Die Teilnehmer argumentieren vor Gericht, dass mittlerweile empirisch nachgewiesen ist, dass zahlreiche deutsche Leitmedien die Berichterstattung als Tatsachenbehauptungen Correctivs verstanden haben. Unzählige Medien hatten ausdrücklich unter Berufung auf Correctiv die Falschbehauptungen verbreitet, in Potsdam sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen oder geplant worden bzw. die Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft. All dies wurde den Medien mittlerweile durch zahlreiche gerichtliche Verbote als Falschberichterstattung untersagt.

Bemerkenswert ist, dass sich Correctiv im Klageverfahren zu keinem Zeitpunkt damit verteidigt hat, dass in Potsdam wortwörtlich oder aber inhaltlich von einer Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen worden sei, dass es dort also um die Abschiebung Deutscher und den Entzug der Aufenthaltsberechtigung mit staatlichem Zwang ging. Correctiv hat im Verfahren auch zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass Martin Sellner in seinem Vortrag eine Ausbürgerungsidee geäußert habe, also vorgeschlagen hat, Deutschen die Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Es ist somit im gesamten Verfahren einschließlich der mündlichen Verhandlung unstreitig geblieben, dass in Potsdam keine Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen oder geplant wurde und dass Martin Sellner nicht von einer Ausbürgerung sprach, insbesondere keinen Vorschlag geäußert hat, Deutsche auszubürgern.

Und wie verteidigt Correctiv seine irreführende Darstellung?
Correctiv lässt unverändert vor Gericht vortragen, es handele sich bei den o.g. angegriffenen Kernaussagen des Correctiv-Berichts um bloße Wertungen. Man habe nur wertend eingeordnet, worauf das, was in Potsdam besprochen wurde, nach der subjektiven Ansicht Correctivs hinauslaufen könne.

Schade nur, dass die meisten Leser den Bericht anders verstanden haben, nämlich als Tatsachenbehauptungen. Dies führte dazu, dass Correctiv mit seinen irreführenden Wertungen im Januar 2024 eine ganze Nation in Aufruhr versetzt hat.

Von Einsicht keine Spur
Nun könnte man meinen, dass Correctiv seinen Vortrag im Gerichtsverfahren, man habe bezüglich der eben benannten Kernaussagen gar keine Tatsachenbehauptungen, sondern nur Wertungen verbreitet, dafür zum Anlass nimmt, öffentlich klarzustellen, dass es sich dabei nur um Wertungen handelt und sich bei Medien, Lesern und Politikern für die breite Desinformation zu entschuldigen.

Doch weit gefehlt: Von Correctiv gibt es dazu nur Schweigen. Correctiv sitzt seine Krise aus.

Auch das zeigt, dass Correctiv mit Journalismus nichts zu tun hat: Echte Journalisten hätten sich schon längst mit einer Klarstellung an die Öffentlichkeit gewandt und sich entschuldigt. Correctiv geht es nicht um Information, sondern um aktivistische Desinformation.“

Ergänzung: Korrekt wäre “um Entschuldigung (zu) bitten bzw. gebeten”

Empfohlener ︎︎︎Artikel aus dem Jahr 2017: Märchenstunde mit David Schraven




18.11.25


Aktueller Medienspiegel zu den neuen Vorwürfen gegen Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien – wer hat berichtet?


Aktualisiert: 19.11.2025, 10:30 Uhr



Neu: Schertz Bergmann Presseerklärung für Christiane Goetz-Weimer und Wolfram Weimer:

„Aus Anlass aktueller Berichterstattungen, losgetreten insbesondere von rechtspopulistischen Medien mit Schlagzeilen wie "Abendessen mit Ministern für 80.000 Euro: Wolfram Weimer verkauft 'Einfluss auf politische Entscheidungsträger'" (Apollo News v. 17.11.2025), weise ich als Rechtsanwalt von Christiane Goetz-Weimer und Wolfram Weimer auf Folgendes hin:

Wolfram Weimer hat jegliche operative Funktion in der Weimer Media Group vor seinem Amtsantritt als Staatsminister beim Bundeskanzler und Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien niedergelegt. Hierüber haben Wolfram Weimer und die Weimer Media Group die Öffentlichkeit seinerzeit auch klar unterrichtet. Wolfram Weimer ist mithin an keinerlei Entscheidungsprozessen und/oder der Durchführung von Veranstaltungen durch das Unternehmen mehr beteiligt.

Seit seiner Berufung zum Staatsminister nimmt Wolfram Weimer auch nicht mehr an dem von der Weimer Media Group organisierten Ludwig-Erhard-Gipfel teil und wird dies selbstverständlich auch weiterhin so handhaben.

Wir sind insofern auch ausdrücklich beauftragt, rechtliche Schritte für unsere Mandanten zu prüfen.

Professor Dr. Christian Schertz“


Ludwig-Erhard-Gipfel 2026: Weimer Media Group soll für hohe Beträge privilegierten Zugang zur Regierung anbieten.

Aufgedeckt hat den Fall das Nachrichtenportal Apollo News:

„Abendessen mit Ministern für 80.000 Euro: Wolfram Weimer verkauft Einfluss auf politische Entscheidungsträger
Die Weimer Media Group verkauft bei ihrem Ludwig-Erhard-Gipfel exklusive Abendessen mit „den Ministern“, vertrauliche Gesprächsmöglichkeiten und Zugang zu den Spitzen der Politik. Die Gewinne in beträchtlicher Höhe fließen weiter an den Staatsminister im Kanzleramt.“

Apollo News scheint in den Google-News einem Shadowban zu unterliegen, da das Portal und seine Meldungen dort nicht sichtbar vertreten sind, anders als mittlerweile NiUS. 

Als Erste griff die ︎︎︎Berliner Zeitung die Recherche von Apollo auf.

Es folgten:

︎︎︎Merkur.de

︎︎︎NiUS (mit mehreren Artikeln)

︎︎︎Bild

︎︎︎Welt

︎︎︎Schwäbische (identisch: Nordkurier)

︎︎︎Tagesspiegel

︎︎︎Stern

︎︎︎T-Online

︎︎︎TAZ

︎︎︎Süddeutsche (SZ)

︎︎︎BR24

︎︎︎Cicero

︎︎︎Deutschlandfunk

︎︎︎Handelsblatt

︎︎︎DIE ZEIT

︎︎︎FAZ

Apollo-Chefredakteur Max Mannhart über den Artikel der FAZ: „In einem der offensichtlichsten Gefälligkeitsartikel, die ich in meinem Leben jemals gelesen habe, darf Wolfram Weimer unsere mit Dokumenten belegte Recherche in der FAZ pauschal als „Lüge“ abtun, ohne überhaupt nur konkret zu benennen, was denn falsch sein soll. Dafür schwadroniert er ellenlang über rechte Kampagnen. Der Transparenzhinweis, dass die FAZ „Medienpartner“ der Weimer Media Group beim Frankfurt Finance Summit ist, wird bei dem Artikel leider vergessen.“

︎︎︎ZDF

„Weimer wehrt sich gegen Vorwürfe: "Kampagne rechter Medien"“

︎︎︎ARD

Nicht berichtet haben: DER SPIEGEL, Focus, NZZ. 




17.11.25


𝕏-Collection Spezial: Die rechtsextreme Nazi-Edition


︎ W e i t e r l e s e n

1. Amtshandlung: Freundlicher Gruß an Frank-Spalter Steinmeier




Holy


Streamer Kevinits hat wieder gelogen (feat. Rechtsanwalt Alexander Boos)


Vor kurzem hat der YouTuber Kevinits (bürgerlich Kevin Hartwig) auf seinem Hauptkanal ein neues Video mit dem Titel »Skandal in der Kinderklinik?! Was soll DIESER CONTENT?« veröffentlicht. Die Performance des Videos war schwach – so schwach sogar, dass es im Beliebtheitsranking des Kanals auf den vorletzten Platz abgerutscht ist. Der Verlauf nach der Video-Premiere wurde von uns beobachtet und mit Screenshots dokumentiert.

Nach ca. 15 Stunden zählte das Video rund 7.000 Aufrufe, und Hartwig stellte das Video, anders als von ihm und Rechtsanwalt Alexander Boos öffentlich dargestellt, auf „privat“, sodass es über mehrere Stunden nicht mehr abrufbar war. Hartwig und Boos behaupteten nacheinander, YouTube habe aufgrund von Verstößen interveniert und das Video zunächst gesperrt, später wieder freigegeben, jedoch erheblich in seiner Sichtbarkeit eingeschränkt. Alles Unsinn. Dahinter steht das Kalkül, einen reichweitenmindernden Eingriff durch YouTube vorzuschieben, der die schlechte Performance des Videos nachträglich erklärbar machen soll. Wer das Video aufzurufen versuchte, bekam die Meldung „Video nicht verfügbar. Dieses Video ist privat.“ angezeigt, was zwingend darauf hindeutet, dass Hartwig es manuell auf privat gestellt hat, weil er sich durch die wenigen Aufrufe peinlich berührt und bloßgestellt fühlte.

Bei Boos ist davon auszugehen, dass er leichtgläubig ist und es schlicht nicht besser wusste (eine kurze Recherche hätte geholfen). Bei Hartwig hingegen liegt aus unserer Sicht eindeutig bewusstes Lügen vor.




Justiz


„Wir dürfen nicht peinlich sein.“ (Präs’inBGH Limperg)


Auf dem nachfolgenden Screenshot sehen wir Sascha Frentzen, Social-Media-Manager des Instagram-Accounts „youstiz.berlin“. In dem Post „turnt“ Frentzen auf den Treppen des Landgerichts Berlin II in einer Robe herum, also einem Kleidungsstück, das normalerweise die Würde des Richteramtes unterstreicht, und lässt sich für seine progressive Art der Content-Präsentation beklatschen und zelebrieren. Das Problem: Leute wie Frentzen verwenden oder verkörpern den Begriff „progressiv“, ohne eine Vorstellung von seiner korrekten Bedeutung zu haben. Der Kanal „justizvollzugberlin“ kommentiert dazu: „Einfach nur mega“. Für die Personen, die mit den Grundwerten der Justiz verbunden sind, ist das ein Schlag ins Gesicht. Was wir sehen, ist die affige Karikatur einer der (ehemals) angesehensten und respektiertesten Institutionen unseres Landes. Eine Justiz, die sich auf diese Weise präsentiert, macht sich selbst lächerlich und bemerkt es nicht.

Angebliche Aushängeschilder wie Frentzen und Jamy Schumann, der gestern unser Timing zunichtegemacht hat, sind Luftnummern und Dummschwätzer. Sie beschädigen das Ansehen der Justiz in vertiefter Weise.

Warum ist die Justiz verhasst? Die Gründe für ihre Unbeliebtheit, für Ablehnung und Hass gegen sie, liegen offen zutage: Es sind die vielen schwarzen Schafe, die ihr Amt entweder aus Dummheit oder aus Bösartigkeit missbrauchen. Die Charakterlosen, die durch ihre Unfähigkeit in das Leben und die Gesundheit der Menschen eingreifen und dort Schaden anrichten. Die zahlreichen Fehlentscheidungen, die man Staatsanwälten und Richtern sanktionslos durchgehen lässt.

Es ist ein verhasstes System.

Und solange keine Einsicht und kein Umdenken sichtbar werden, wird es genauso verhasst bleiben.



Für Jamy Schumann, der u.a. als Rechtspfleger für die Justiz in Berlin tätig ist und auch an Personalentscheidungen für die neue Justizakademie Berlin beteiligt sein dürfte, stellt es eine Art statistische Binsenweisheit dar, dass sich Menschen, die ein Konzert besuchen wollen, kurz vorher Gliedmaßen brechen und dadurch gezwungen sind, ihre Karten zu verkaufen – zum Beispiel an Jamy:




Buckminster NEUE ZEIT wird künftig in einer gewissen Regelmäßigkeit die Onlinepräsenzen der deutschen Justiz begutachten und darüber schreiben, sowohl im Positiven als auch im Negativen. 

Brandenburg, am 16. November 2025


15.11.25


youstiz.berlin, Team der Gerechten – eine Onlinepräsenzanalyse


Die Berliner Justiz präsentiert sich im Netz unter dem Namen YOUSTIZ – einem Wortspiel aus „You“ und „Justiz“. Zusammen mit dem Leitspruch „Team der Gerechten“ versucht die Kampagne, die eine Recruitingoffensive darstellt, juristische Berufe nahbar, vielfältig und modern zu inszenieren. Auf Instagram, Facebook und YouTube zeigt sich die Justiz mit popkulturellen Anspielungen, Friendship-Ästhetik und Slogans wie „Fancy Justiz“.

Doch wie verträgt sich diese neue digitale Selbstdarstellung mit den Grundwerten einer Institution, die traditionell für Nüchternheit, Neutralität, Verlässlichkeit und Seriosität steht? Welche Wirkung entfaltet die Kampagnenarbeit und wie wird die Onlinepräsenz von „youstiz.berlin“ in der Öffentlichkeit wahrgenommen und bewertet? Was lässt sich bei genauerem Hinsehen über Akteure vom „Team der Gerechten“ lernen?

Let’s go!

Aktualisierung:
Ergänzend wurde angemerkt, dass das Land Berlin (offenbar aus Kostengründen) die Domain justiz.berlin nicht für sich registriert hat, obwohl dies naheliegend wäre. Zudem zeigen die archivierten Social-Media-Beiträge von Jamy Schumann, dass darin auch abfällige Bemerkungen über die Ehefrau von Friedrich Merz enthalten waren.

Eine auszugsweise Übersicht von Reaktionen auf die besagten Kurzvideos des Instagram-Kanals @justiz.berlin wurde hinzugefügt.

Ein Beispiel für erfolgreichen (bewegenden) Social-Media-Content von der Berliner Polizei: Die Rettung eines jungen Huskys durch Einsatzkräfte; der Post erreichte über 15.000 Likes.

Unser abschließendes Fazit in Anlehnung an eine Äußerung der Präsidentin des Bundesgerichtshofs: Wir dürfen nicht peinlich sein.

︎ W e i t e r l e s e n




Music


Ein Konzert von Deep Purple verstieß gegen die Rechte von Deep Purple.


1.) Ein bizarrer Rechtsfall

Im Zusammenhang mit einem Konzert der britischen Rockband Deep Purple am 19. Oktober 2008 in Rostow am Don (Russland) verurteilte ein russisches Gericht die Veranstaltungsfirma Yug-Art zur Zahlung von Lizenzgebühren, obwohl die Band ausschließlich eigene Werke spielte. Die Klage hatte die Russische Autorenorganisation (RAO) eingereicht, eine staatlich akkreditierte Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte.

RAO verlangte eine Entschädigung in Höhe von 450.000 Rubel (umgerechnet ca. 15.000 US-Dollar) wegen „unerlaubter öffentlicher Aufführung“ von Liedern, die den Bandmitgliedern Ian Gillan, Roger Glover, Steve Morse und Ian Paice gehören. Trotz der Tatsache, dass Deep Purple eigene Werke live aufführte, erkannte das Gericht die Nutzung als lizenzpflichtig an. Grundlage dieser Entscheidung war das russische Urheberrecht, wonach bei öffentlichen Aufführungen von Musikwerken nicht der Künstler, sondern der Veranstalter als derjenige gilt, der das Werk nutzt – und damit lizenzpflichtig wird.

Yug-Art hatte für die Durchführung des Konzerts die Firma “Russian Show Center” beauftragt, die ihrerseits Deep Purple engagierte und bezahlte. Die rechtlichen Vereinbarungen zwischen diesen Unternehmen regelten jedoch keine urheberrechtlichen Fragen. Der Vertrag zwischen Russian Show Center und der Band wurde vom Gericht nicht berücksichtigt.

RAO stützte seine Klage auf Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften (wie der britischen PRS), bei denen die Musiker Mitglieder sind (oder waren). Laut russischem Recht kann RAO als staatlich anerkannte Verwertungsgesellschaft auch im Namen ausländischer Rechteinhaber tätig werden, auch ohne deren Zustimmung, sofern diese nicht ausdrücklich widersprechen.

Diese Konstruktion erlaubt RAO die Einziehung von Lizenzgebühren auch für Konzerte, bei denen die Künstler ihre eigenen Werke aufführen.

Das Gericht folgte der Argumentation: Es stellte fest, dass die Deep-Purple-Mitglieder beim Konzert insgesamt 15 urheberrechtlich geschützte Songs aus eigener Feder aufführten, und sprach RAO daher die geforderte Entschädigung (15.000 US-Dollar) zur Weiterleitung an die Künstler zu, abzüglich der Verwaltungskosten der Organisation.

Gegen das Urteil des Bezirksgericht vom 15. Juni 2009 legte Yug-Art am 25. Juni 2009 Berufung ein. Die so bezeichnete Kassationsbeschwerde kann ︎︎︎hier in deutscher Übersetzung eingesehen werden.

Da keine öffentlich zugängliche Entscheidung der Berufungs- bzw. Kassationsinstanz vorliegt, bleibt der Ausgang des Verfahrens ein juristisches Mysterium.

2.) Zum Musikalischen:

Als Berichterstatter mit musikalischem Hintergrund habe ich eine kurze, intensive Reise auf die Astralebene unternommen und bin mit einer Auswahl legendärer Songs aus neuer und alter Zeit zurückgekehrt.

Die Playlist
auf Buckminster.de

︎︎︎

Sabbath Bloody Sabbath
(Emel, The Tunis Diaries, 4:36) 
︎︎︎ live in concert 02.12.25, Berlin

Child in Time
(Mauro Gonzalez Tropical Edit, 4:21)

Paranoid
(Jukka Ruottinen Any Heavy Fuel 2:59)

Bloody Sabbath
(Piano Version by Yuna, Yagull, 4:03)

Learning to Fly
(Morning Fire Version, 4:06)

Pink Floyd CRO
Learning to Fly
(Live In Croatia, 5:18)

Black Sabbath
(Live at the NEC, Birmingham, UK - December 1997, 4:36)

Deep Purple Child in Time
(Live In Stockholm 1970, 10:00)






11.11.


„The courage to go deeper is found by letting your desire grow larger than your fear.“ (Oriah M. Dreamer)


Today, a portal opens for you.
It reflects you back to yourself —
and offers a glimpse
of what could be,
even if only sensed
or quietly hoped for.

Rise, today, to a higher, quieter realm.
Picture the impossible
as though it is already here,
alive in this very moment.

And then — let go.
The harder you chase it,
the further it drifts away.

Trust.
Divine timing never fails.
The universe,
and the gentle power of Spirit,
miss neither you,
nor the matters of your heart.


© Today, a portal opens for you (by BNZ); The Portal connecting cities (by Benediktas Gylys)



9./10.11.(2)


„Das Entsetzen, das zu sehen, die zerschlagenen Fensterscheiben, das Glas, auf das ich getreten habe, von den Fensterscheiben der jüdischen Geschäfte, die es nicht mehr gab. Die Menschen, die sich bereichert haben an den Sachen und die SS, die vor den Geschäften gestanden hat. Das war der Moment, wo ich gesagt habe, das ist der Beginn, von etwas Schlimmerem.“ (Margot Friedländer)









9./10.11.(1)


„Nach meiner Kenntnis ist das sofort, unverzüglich“











8.11.25


Ein Strafverfahren, das keines sein durfte – und mein Ausweg daraus  


Da sich die Angeklagte unkooperativ und schlecht gelaunt zeigte, gestattete das Gericht ihr auf Antrag die Beiordnung eines Rechtsanwalts :-)

Zur weiteren Illustration der Eigenart dieses Verfahrens wurde die Beiordnung des Rechtsanwalts und Äußerungsrechtlers Prof. Dr. Christian Schertz beantragt, da seine Expertise im Bereich des Medien- und Persönlichkeitsrechts von der Angeklagten als für die Beurteilung der Sachlage besonders relevant angesehen wurde. Das Gericht nahm ordnungsgemäß Kontakt zu der Kanzlei Schertz Bergmann auf und fragte die Bereitschaft von Prof. Dr. Schertz an. Einige Zeit später ging bei der zuständigen Amtsrichterin ein persönliches Schreiben von Prof. Dr. Schertz ein, in dem er höflich mitteilte, dass er grundsätzlich keine Strafverteidigungen übernehme, da seine Tätigkeit ausschließlich das Zivilrecht betreffe.

︎ W e i t e r l e s e n

P.S. Es wurden Bildnisse der Band Tinariwen grafisch inszeniert, weil wir ihre Musik und den Spirit sehr mögen.






5.11.︎


Look at the moon and maybe listen to some good music.


︎ E n t d e c k e n




5.11.(2)


Wenn es zu Tagesbeginn heißt „Das Bundesinnenministerium verbietet die Vereinigung „Muslim Interaktiv“ und durchsucht bei „Generation Islam“ und „Realität Islam“.” ist das ein Grund zur Freude. Nicht das Kalifat ist die Lösung, sondern die radikale Zerschlagung von krebsgeschwürartigen Ausbreitungen feindseliger Ideologien und Steinzeitkulturen, die in den Straßen der modernen westlichen Welt keinen Platz haben. Bilder wie diese will niemand sehen:

In Deutschland gehört die Antifa verboten!

Wenn ein islamisches System scheitert, sagen die Unterstützer: „Das war nicht der echte Islam!” Wenn ein sozialistisches System scheitert, sagen die Linken: „Das war nicht der echte Sozialismus!” Immer die gleiche Ausrede. Jetzt feiern in New York Linke und Islamisten gemeinsam den Sieg von Zohran Mamdani. Aber später, wenn die Probleme kommen, dann werden sie sagen: „Er war weder ein richtiger Muslim noch ein richtiger Linker!” ;-)

Mit der Wahl von Zohran Mamdani zum Bürgermeister New Yorks wird deutlich, dass der Intellekt in der Stadt unter Kopf- und Geschirrtüchern begraben liegt. Donald Trump muss nun mit voller Härte gegen diese Personalie vorgehen und jede sich bietende Verfehlung ahnden.



5.11.(1)


Aufmerksamen Beobachtern dürfte aufgefallen sein, dass wir eine die Staatsanwaltschaft Berlin unterstützende Recherche aus der Einleitung der Bekanntmachungen entfernt haben. Dahinter steht die Erkenntnis, dass es sich bei der Leitungsebene – egal ob Amts-, Staats- oder Generalstaatsanwaltschaft Berlin – um Personen handelt, die Anstand als etwas begreifen, das nur selektiv zu gewähren ist. Vor allem sind es Menschen, die außerhalb ihrer Gewohnheiten kaum in der Lage sind, etwas Nettes, Aufrichtiges oder Dankbares zu sagen (oder zu tun).





News


London: Freispruch für Tommy Robinson


Dank gilt dem Richter, der ohne Ansehen der Person und mit gesundem Menschenverstand entschieden hat.

Im Juli 2024 wurde der politische Aktivist Tommy Robinson, der bürgerlich Stephen Yaxley-Lennon heißt, am Eurotunnel Folkestone Terminal in Kent festgenommen, als er auf dem Weg nach Spanien war. Die Polizei stoppte Robinson aufgrund „unklarer Angaben“ zu seinen Reiseplänen und nahm ihn gemäß Schedule 7 des britischen Terrorism Act 2000 fest, um mögliche Verbindungen zum Terrorismus zu prüfen. Robinson verweigerte den Beamten den Zugriff auf sein Mobiltelefon und gab die PIN nicht heraus, woraufhin gegen ihn Anklage wegen Verstoßes gegen die Kooperationspflicht nach dem Terrorism Act erhoben wurde. Dem Aktivist drohte eine Gefängnisstrafe.

Vor dem Westminster Magistrates Court wurde Robinson heute freigesprochen.

Der Freispruch ist ein Gewinn für die britische Justiz, die damit ein Zeichen ihrer Unabhängigkeit gesetzt hat.

Jeder Fall zählt, egal ob Zivil- oder Strafjustiz.

Zugleich ist das Urteil ein schmerzlicher Schlag gegen das örtliche (korrupte) Strafverfolgungs- und Polizeiensystem, das totalitär und einschüchternd vorgeht. Im Fall Robinson steht fest, dass es sich um illegitime politische Verfolgung handelt.

Beobachter vermuten, dass Elon Musk persönlich die Rechts- und Verteidigungskosten von Tommy Robinson übernommen haben könnte.

Der Richter wird mit den Worten zitiert:

„I cannot get out of my mind that your beliefs... is why you were arrested.”

„There is no evidence at all [to suspect terrorism].”

„It was actually what you stood for that caused you to be targeted.”




3.11.25


November 2025 – Ein Update zu Kevin Hartwig (Kevinits)


Kevinits (bürgerlich Kevin Hartwig) ist hochnervös. Gibt es dafür Gründe? – Ein kurzer Überblick.

︎ W e i t e r l e s e n




2.11.25


𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters




1.11.25


Analyse des LinkedIn-Urteils KG-10-U-9524


10 U 95/24 KG Berlin
27 O 270/22 LG Berlin II


Dadurch, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist (Verfassungsbeschwerde wurde angekündigt), und sich die Rechtslage unübersichtlich und komplex darstellt, bleibt eine abschließende Meinung vorbehalten.

︎ W e i t e r l e s e n



Preview


Analyse des LinkedIn-Urteils 


10 U 95/24 KG Berlin
27 O 270/22 LG Berlin II


Am Samstag, 01. November 2025, erscheint im Laufe des Tages unsere Analyse des sogenannten LinkedIn-Urteils.

Was der 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin für Recht erkannt hat, kann im︎︎︎Urteil nachgelesen werden.

Der Kläger ist Jörg Kuttig, dessen Profil auf LinkedIn︎︎︎hier konserviert wurde. 

Vor vier Jahren schrieb Kuttig diesen Beitrag, der ungelöscht weiter existiert:

„Was soll man bloß von Sucharit Bhakdi halten? „Corona Fehlalarm?“ – muss Bhakdi als Co-Autor eines derart krass betitelten Buches nicht ein Scharlatan sein? Ein LEUGNER? Sollte man um den nicht einen Bogen schlagen, seine Argumente nicht an sich heranlassen, um sich nicht zu „infizieren“? Aber wie ist es erklärbar, dass er 30 Jahre lang bis zum Ruhestand als Professor tätig war, zunächst an der Uni Gießen und anschließend als Leiter des Instituts für medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Uni Mainz? Hilfreich ist es, erst einmal ein anderes allgemeinverständliches Buch von ihm und seiner Frau zu lesen: „Schreckgespenst Infektionen – Mythen, Wahn und Wirklichkeit“. Ähnlich reißerischer Titel, aber deutlich erkennbar von ausgewogenem Inhalt. Und bereits etliche Jahre vor der Corona-Krise erschienen, also auch insoweit unverdächtig. „Die Einführung der Impfung war eine der großen Errungenschaften der modernen Medizin“ heißt es darin einleitend, dann wird sauber differenziert zwischen Impfungen, die unter Fachleuten anerkannt bzw. umstritten sind. Was T-Lymphozyten tun, wird auch erklärt. Medizinwissenschaftliche Laien können sich anhand dieses Werkes einen Eindruck verschaffen hinsichtlich der Frage nach der Glaubwürdigkeit Bhakdis.”

Warum in diesem Fall ein Hauptsache- und kein Eilverfahren betrieben wurde, ist vorläufig unbegreiflich.

Organisatorisches: Im Hintergrund wird gerade die nächste 𝕏-Collection vorbereitet. All Eyes on Sudan.




Akte




„Ermittlungsverfahren gegen Sie” — wie bitte? :-)


Richterin am OLG München schiebt den Gruftendeckel beiseite und erstattet Strafanzeige – nach drei Jahren (?)

Der 07. Juli 2023 war für Manfred Genditzki und ganz Deutschland ein historisches Datum im Wiederaufnahmeverfahren zur Schuldfrage des Angeklagten. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Ehrl spricht Manfred Genditzki aus tatsächlichen Gründen wegen erwiesener Unschuld frei.

Ehrl bittet unter Tränen um Entschuldigung für die katastrophale Arbeit der früheren Ermittler / Staatsanwälte / Richter.

Es ist ein Versagen, das die Öffentlichkeit 13 Jahre beschäftigt hat – so lange wurde Manfred Genditzki unschuldig auf der Anklagebank und im Gefängnis festgehalten. 

Die deutsche Justiz, die Manfred Genditzki ohne jeden Anhaltspunkt den Mord an einer alten Dame angehängt hatte, wäre beinahe selbst zur Mörderin geworden, ungerührt und ohne Regung:

„Am 15.01.2009 beging der Angeklagte einen Suizidversuch, indem er sich gegen 5.30 Uhr in den Heizungskeller der Wohnanlage einsperrte, von innen den Schlüssel ins Schloss steckte, um ein Öffnen von außen zu verhindern, und stündlich ein bis zwei Tabletten des russischen Schmerzmittels „Ketanov" einnahm und dazu eine nicht näher feststellbare Anzahl von Halbliterflaschen Bier trank. Seiner Frau hatte er einen Abschiedsbrief hinterlassen, in dem er mitteilte, dass er den Druck nicht mehr aushalte.”

Der SPIEGEL berichtete: „Auf Revision der Verteidigung hob der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Lebenslang auf, weil die Kammer, ohne die Verteidigung zu informieren, die Tat im Urteil ausgetauscht hatte, nachdem sich das von der Anklage unterstellte Motiv Habgier nicht hatte beweisen lassen. Ein Fall, wie es ihn kaum je gegeben hat.

Zweite Chance für den Angeklagten?

Zweiter Anlauf, wieder in München, nur vor einer anderen Kammer. Eine zweite Chance für den Angeklagten? Genditzki wurde nun von Gunter Widmaier verteidigt, der schon die Revision geführt hatte. Widmaier vertiefte sich in den Fall, und je länger er die Akten drehte und wendete, desto überzeugter wurde er von der Unschuld des Angeklagten. Ihm schien der Tod der alten Dame weitaus eher auf einen unglücklichen Sturz zurückzuführen zu sein, denn auf ein Verbrechen. Zum Schluß kam er sich "wie Sherlock Holmes und Dr. Watson zugleich" vor, als er beim Aktenstudium immer wieder neue Details fand, die übersehen worden waren und seine Überzeugung festigten.

Dann, nach einem aufwendigen zweiten Prozess, der Paukenschlag: Die Vorsitzende der 4. Großen Strafkammer, Petra Beckers, so blass sah man sie noch nie, verkündet das zweite Lebenslang. "Schuldig des Mordes", die Kosten hat der Angeklagte zu tragen, Haftfortdauer. So leise und sanft die Vorsitzende auch spricht, ihre Worte treffen wie Säbelhiebe.”

︎


Das Urteil von Richterin Petra Beckers über Manfred Genditzki? Freiheitsberaubung sehenden Auges!

Buckminster NEUE ZEIT hat dann im Juli 2023 nach dem Urteilsspruch dieses ︎︎︎Elektronische Denkmal zu Ehren von Petra Beckers und Staatsanwalt Florian Gliwitzky errichtet und online gestellt. 

Dieser Fall war kein “Justizirrtum”, wie es häufig verharmlosend heißt, sondern das perfide Werk außerordentlich unfähiger, von krimineller Energie getriebener Karrieristen. 



In einer E-Mail an Petra Beckers im Oktober 2022, wunderte ich mich, aus welchen Gründen eine potentielle Straftäterin, die sie ja sei, im Dienst der Justiz arbeitet. Ob sie ohne Verstand und ohne Gewissen geboren wurde. Beckers sei überwiegend Schuld daran, dass ein unschuldiger Mann fast 5.000 Tage im Gefängnis verbrachte, 113.880 Stunden (!), nimmt man die 13 Jahre genau. Ihr vernichtendes Urteil (inkl. Begründung) habe sie wie eine aufgelebte Leiche unter Speed verlesen (Gedanke: wgn. der zwei Stunden, todesblass und trotzdem wach); zudem sei es ein Schandurteil, das sie vom Boden ihrer kammerartigen Kloake gehievt hätte. Das Universum werde sie eines Tages dafür bestrafen, denn das habe sie verdient. 

Mit dieser wunderschönen Zuwortmeldung ist nun eine Berliner Strafverfolgungsbehörde befasst. 

Im Rahmen der Anhörung wurde mir eine zweiwöchige Frist für meine Stellungnahme eingeräumt.

Am spannendsten dürfte die Frage sein, wann genau die gute Frau Beckers (ggf. ihr Dienstvorsitz) Strafantrag gestellt hat.




29.10.25


Netzfund: »Deutsche Staatsterroristen seit 2020«


Was erlaubt die Meinungsfreiheit?

Mit Beschlüssen vom 19. Mai 2020 nahm das Bundesverfassungsgericht eine „Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen” vor und wies darauf hin, dass an der Entscheidung beteiligte Richter sowie andere Personen” nicht als “asoziale Justizverbrecher” oder “Provinzverbrecher” bezeichnet werden dürfen. 

„Zwar handele es sich wegen des sachlichen Bezugs und der verständlichen schweren emotionalen Situation des Beschwerdeführers nicht um Schmähkritik. Bei einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen überwiege jedoch der Ehrschutz. Die Kammer beurteilte das als verfassungsgemäß.” (vgl. 1 BvR 2397/19)

Ein vergleichbarer Fall: Auf den Plattformen X und YouTube werden immer wieder Beiträge von Paul Brandenburg in die Timeline gespült. Laut Onlinedarstellung sei Brandenburg deutscher Autor, Arzt und Unternehmer, der verschwörungsideologische und rechtspopulistische Inhalte verbreite (ca. 85K Follower auf X und ca. 130.000 Abonnenten auf YouTube).

Darüber hinaus betreibt Brandenburg die Plattform »Staatsterroristen« und führt dort Archiv über – aus seiner Sicht – verbrecherisch agierende Staatsanwälte und Richter:

„Im Nazi-Reich, in der DDR und in der heutigen Bundesrepublik: Stets waren Deutschlands Beamte willige Vollstrecker des Regimeterrors gegen kritische Bürger. Typisch deutsch auch: stets dokumentieren diese Staatsterroristen ihre eigenen Verbrechen präzise in amtlichen Akten. Nachfolgende Liste ist eine Sammlung von Tätern im deutschen Staatsdienst, die seit 2020 den Terror des dortigen Unrechtsregimes gegen Journalisten, Künstler und Dissidenten jeder Art vollstrecken. Jede Tat ist mit einer Kopie der behördlichen Akte belegt.”

Dass die Plattform unbehelligt existieren darf, ist bemerkenswert. 

Parallel äußerte er sich in den vergangenen Tagen auf X wie folgt:

„Julian @jreichelt hat völlig recht: die @polizeiberlin ist durchsetzt von jenen arabischen Clanmoslems, die sie offiziell zu bekämpfen hätte. Die Fusstruppen beider Verbrecherbanden sind in großen Teilen identisch - im Aussehen, in ihrem gebrochenen Deutsch, in ihrem primitiven Auftreten und in ihrer Gewaltneigung.”

„Es bedarf keiner Deutungen: Der Berliner Richter Lars Fricke hat durch seinen Justizterror gegen Regimekritiker wiederholt bewiesen, dass er zu der Sorte üblem Abschaum gehört, die Faschistenherrschaft erst möglich macht.”

„Jener Richter Lars Fricke ordnete auch die Erstürmung der Wohnungen meiner Familie an. Er ist ein Stück Abfall, das besondere Aufmerksamkeit bei der künftigen Aufarbeitung verdient - so wie die „Staatsschützer“ der @polizeiberlin”

„In Deutschland wird der Abfall traditionell uniformiert. Die @polizeiberlin stellt den Bodensatz der Jauchegrube dar, zu der ihre Stadt geworden ist.”

„Wenig überraschend: Berlins regierender Triebtäter @kaiwegner förderte Kindesmissbrauch mit Steuergeld. Er vögelt auch seit langem eine ihm untergebene Senatorin und propagiert „Queerpolitik“ wir kaum ein anderer „Konservativer“. Alles völlig normal im Endstadium eines Staatszerfalls.”

„Neu auf http://Staatsterroristen.de: Staatsanwältin Anne Völkl (Bamberg) Anne Völkl klagte den Künstler Simon Rosenthal für ein regimekritisches Werk wegen „Volksverhetzung“ an. Rosenthal hatte darauf das Zitat „Impfen macht frei“ als Aussage eines CSU-Politikers verwendet und dieses Zitat dabei als Verhöhnung des Holocausts kritisiert. Gleichwohl wurde nicht der CSU-Politiker angeklagt, sondern der ihn kritisierende Künstler. Auch Anne Völkl beweist: In Deutschland trägt Abfall traditionell Uniform – eben oder Robe.”

Es ist kaum vorstellbar, dass es sich bei den hervorgehobenen Zuschreibungen um zulässige Meinungsäußerungen handelt. Indem Brandenburg auf X u.a. die Polizei Berlin und Kai Wegner direkt markiert, fordert er eine Strafverfolgung gegen seine Person faktisch selbst heraus.




Holy


Bild vom Berichterstatter aufgetaucht


„Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. Ich habe mich gerade sehr amüsiert [...] Das war jetzt wenigstens mal einfallsreich und lustig.”


(Quelle: Twitch-Kanal Aluna Hime, via Streamrecorder, 28.10.2025)



28.10.25


Az.: 64 S 141/25 (wgn. Eigenbedarf) — Protokoll


aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts Berlin II, Zivilkammer 64, am Mittwoch, 22.10.2025 in Berlin

Smolarek, M. ./. Ollendorff, L.

Gegenwärtig:
— Vorsitzender Richter am Landgericht Tegeder als Vorsitzender
— Richterin Voß
— Richter am Landgericht Dr. Kromrey

Die Sitzung wird gegen 12:05 Uhr unterbrochen. Die Sitzung wird gegen 12:25 Uhr fortgesetzt.

Die Beklagtenvertreterin stellt den Antrag aus der Berufungsbegründung vom 4. August 2025, Blatt 9 d. eA., und beantragt hilfsweise, die Sache unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens gemäß § 538 ZPO an das Amtsgericht zurückzuverweisen.

Am Schluss der Sitzung erkannt und verkündet:

Auf die Berufung der Beklagten werden - unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung - das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg – 206 C 259/24 – vom 3. Juni 2025 sowie das ihm zugrundeliegende Verfahren im Umfang der erstinstanzlichen Verurteilung der Beklagten aufgehoben, und die Sache wird insoweit zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Charlottenburg zurückverwiesen.

Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens sind gemäß § 21 Abs. 1 GKG nicht zu erheben.

Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Amtsgericht vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Berichterstattung wird fortgesetzt.




26.10.25 ︎


»Als lautstarke Kritikerin Israels und seines Krieges im Gazastreifen hat Connolly zur Solidarität mit dem palästinensischen Volk aufgerufen. Im April 2025 sagte sie im Dáil: „Ich fordere uns alle auf, aufzustehen und den Völkermord zu stoppen, der in unserem Namen stattfindet, denn wir sind mitschuldig.“ Im Juli desselben Jahres bezeichnete sie Israel als „Völkermordstaat“. Connolly sagte, die irische Regierung habe die Verhängung der geplanten Sanktionen gegen Israel „hinausgezögert“ und forderte sie auf, die Sanktionen nicht unter dem Druck von US-Unternehmensinteressen zu verwässern.« (übersetzt)




Update


in der Causa Norbert Bolz


Zu ergänzender neuer Kontext; Selbstöffnung des Beschuldigten

In einem︎︎︎Video des Nachrichtenportals NiUS vom 24. Oktober 2025, in dem Norbert Bolz in einem der Studios von NiUS persönlich zu Wort kommt, tätigt Bolz ab min 6 folgende Aussage (der genaue Wortlaut wird wiedergegeben):

„Genau, eine linke Tageszeitung. Die lautete etwa, äh, “AfD-Verbot und Höcke”, äh, Doppelpunkt, äh “Deutschland erwacht”. Und, äh, ich habe dann, äh, gedacht “ach das ist ja wirklich unglaublich”, ich mein, ich hab’s auch als Ironie ‘n bisschen gelesen, die benutzen ja eigentlich die berühmte Formel “Deutschland erwache”, äh, und, äh, drehen die jetzt um, ja, also wenden sie praktisch um. Und, äh, das könnte ich doch jetzt auch machen. Ich dreh’ es um gegen die taz selber und mache daraus eine ironisch-polemische Bemerkung und hab’ dann einfach geschrieben, äh, also “woke”, äh, kann man nicht besser definieren als, äh, Deutschland erwache, ja, das ist eigentlich die beste Definition von “woke”, und, das ist es eigentlich schon.” 

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel meint, es sei ausgeschlossen in „Gute Übersetzung von “woke”: Deutschland erwache!” irgendetwas strafbares zu sehen, sondern es sei das, was es ist, nämlich die Kritik an der Wortwahl der taz (vgl. NiUS-Video, das ︎︎︎hier gesichert wurde).

Bolz’ eigene Einlassung im Studio widerlegt die breite Verteidigung seines Posts. Norbert Bolz sagt sogar ausdrücklich, er habe sich mit seinem Post „gegen die taz wenden“ wollen, also nicht deren Sprachwahl, die er selbst teilweise als ironisch erkannt hat, kritisieren, sondern die Zeitung und insbesondere ihre “woke-Ideologie” ironisch attackieren, indem er deren Stilmittel übernimmt. Bolz bestätigt, dass er die verbotene Losung „Deutschland erwache“ nicht als Zitat zur Distanzierung, sondern als Werkzeug seiner vermeintlichen (letztlich missglückten) Polemik verwendet hat. Dadurch verliert die Äußerung ihren angeblich ironischen Wert und wird anschlussfähig an die Rhetorik, die sie vorgibt, zu kritisieren.

Bolz verwendet die verbotene NS-Losung bemerkenswerter Weise sogar als “die beste Definition von woke”.

Damit ist auch Steinhöfels Fazit widerlegt, man erkenne „in fünf bis zehn Sekunden“, dass der Post eine Kritik an der Wortwahl der taz sei. Bolz selbst sagt das Gegenteil, und der Wortlaut des Posts bestätigt es. Dass der Ton im Studio unmittelbar nach Bolz’ Einlassung ausfiel, ist daher fast symbolisch.

Hinweis: Diese Follow-up-Erörterung wurde unserer Analyse zur Strafbarkeit der von Norbert Bolz verwendeten NS-Parole nachträglich hinzugefügt.




25.10.25


Analyse zur Strafbarkeit der von Norbert Bolz verwendeten NS-Parole


Die rhetorische und semantische Logik politischer Zuspitzung folgt einem Prinzip: Wer etwas kritisieren oder markieren will, greift dessen Sprache auf, um sie in einen gegenteiligen Sinn zu überführen. Das tut die taz, wenn sie mit „Deutschland erwacht“ auf rechte Mobilisierungsrhetorik anspielt und die Formulierung im Kontext einer knappen, pointierten Wortmeldung über politische Gegenmaßnahmen im Kampf gegen das rechte politische Spektrum in Deutschland verwendet (Diskussion um AfD-Verbot; Höcke-Petition). Der angedeutete Ausruf entstammt der Propagandasprache des Nationalsozialismus, wird im Fall der taz aber als kritische Anspielung gegen rechts gewendet. Die verbotene Parole wird nicht 1:1 reproduziert, sondern nur reflektiert; ihr Klang wird aufgerufen, um eine Gefährlichkeit von rechts und die Notwendigkeit demokratischer Abwehr zu betonen. Das ist die performative Distanz, die der BGH in seiner Rechtsprechung (3 StR 486/06) als „offenkundige Gegnerschaft“ anerkennt.

︎ W e i t e r l e s e n




D/GER


Advent, Advent, ein Gerichtlein brennt. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht kochend die Volksseele vor der Tür. Und wenn der fünfte Amtssitz brennt, hat die Staatsgewalt das Recht — und rennt!





Update


LG Berlin II, ZK64 wgn. Eigenbedarfs, Az.: 64 S 141/25


Berufungstermin: Smolarek, M. / Ollendorff, L. 

Die Kammer hat heute nach mündlicher Verhandlung kein Urteil ausgesprochen. Die Kündigung hält sie für formell wirksam und inhaltlich begründet; Allerdings könne sich die Beklagte wohl auf zwei Härtegründe berufen (Gesundheit und angespannter Wohnungsmarkt), die nun näher untersucht bzw. (wie die Kammer es nannte) „erforscht“ werden sollen, entweder auf der Ebene des Landgerichts, hilfsweise durch Zurückverweisung an das Amtsgericht Charlottenburg.

Der Vorsitzende Richter Tegeder betonte, dass einem Gericht selbst keine Sachkunde zukomme, um über die Gesundheit (z.B. Verbesserung oder Verschlechterung einer depressiven Erkrankung) eines von der Kündigung und Räumung der eigenen Wohnung betroffenen Menschen zu befinden oder zu urteilen; ein Sachverständigengutachten sei daher einzuholen. Die bisherige Würdigung durch das Amtsgericht sei nicht tragfähig.

Auch soll ein Gutachten über den Berliner Wohnungsmarkt eingeholt werden. Die Kammer hatte zu einer Einigung angeregt (z. B. Vergleich auf ein befristetes Mietverhältnis von zwei Jahren), die letztlich nicht zustande kam.

Zugleich machte die Kammer deutlich, dass sie im Falle des Vorliegens von Härtegründen, auf die sich die Beklagte ggf. berufen könne, nicht von der Fortführung eines unbefristeten Mietverhältnisses ausgehe; ein solches sei nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, wozu die Beklagte voraussichtlich nicht zählen dürfte.

Die Berichterstattung wird fortgesetzt.


NEW


BUCKMINSTER PLAYLIST


# DR. DIRICAN [Explicit] — Chefket

# Bitch [Meredith Brooks Remix] — Kas Sand

# When Doves Cry [Explicit] — Finnebassen

# Wicked Game [Live] — Herman Lie

# Sweet Child ‘O Mine — Jasmine Thompson

Buckminster.de (Magic Eye)




22.10.25


LG Berlin II: Verhandlung über die Berufung der Monika Smolarek (wgn. Eigenbedarfskündigung)


Am Mittwoch, 22. Oktober 2025, verhandelt die 64. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II unter dem Vorsitz von Jörg Tegeder über die Berufung der erstinstanzlich zur Räumung verurteilten Berlinerin Monika Smolarek. Die Berufungsklägerin wird in zwei Instanzen von der Rechtsanwältin Carola Handwerg vertreten, die damalig alle Räumungsverfahren der Christmann-Projektentwicklung gegen „Berlins renitentesten Mieter“ (Sven Fischer) erfolgreich für ihren Mandanten, der sich als Einziger nicht aus dem Sanierungsobjekt Kopenhagener Straße verdrängen lassen wollte, geführt hatte.

Im Fall der Monika Smolarek entschied die Eingangsinstanz, Amtsgericht Charlottenburg, durch die erkennende Richterin Kerstin Preuß, dass die Eigenbedarfskündigung des Klägers L. Ollendorff vom 31.10.2023 zulässig/wirksam und begründet sei. Der Kläger wurde in 1. Instanz von seinem Vater Alexander Ollendorff, der Rechtsanwalt für Immobilienrecht ist, anwaltlich vertreten.

Am 3. Juni 2025 verkündete die Amtsrichterin ihr Urteil; über die Art und Weise lässt sich in der den Fall begleitenden öffentlichen Berichterstattung nachlesen:

„Als die Richterin Kerstin Preuß in einem Saal des Amtsgerichts Charlottenburg ihre Entscheidung verkündete, war sie kaum zu verstehen. Ein Polizeifahrzeug fuhr mit Blaulicht und lauter Sirene am Gerichtsgebäude vorbei. Was die Richterin verkündete: Monika Smolarek soll bis zum 30. November 2025 ihre Wohnung in Charlottenburg räumen und auch die Gerichtskosten tragen. »Ich war wie vor den Kopf geschlagen und konnte zunächst gar nicht aufstehen«, so die erste Reaktion der Mieterin. Dann bat sie die Richterin, ihr kurzes Urteil noch einmal zu wiederholen, weil diese durch den Verkehrslärm stellenweise nicht zu verstehen gewesen war. Doch die Richterin weigerte sich: Sie habe dafür keine Zeit. Schließlich müsse sie gleich noch weitere Entscheidungen verkünden. Entscheidungen wie am Fließband, die doch gravierende Auswirkungen auf das Leben von Menschen haben.“ (Quelle: nd-aktuell).

Der Beklagten wurde eine Räumungsfrist bis zum 30.11.2025 gewährt.

Hinsichtlich der Entscheidungsgründe heißt es im Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (hier nur Auszüge):

Das Mietverhältnis ist durch die Eigenbedarfskündigung vom 31.10.2023 beendet worden. Das Kündigungsschreiben ist nach der Überzeugung des Gerichts von dem Kläger persönlich unterschrieben worden. Der Beklagtenseite ist zwar insoweit zuzustimmen, als die Unterschrift auf der Kündigung erheblich von der Unterschrift auf dem Schreiben vom 17.07.2023 abweicht. Allerdings hat die Schriftvergleichung (§ 441 Abs. 1, 2 ZPO) ergeben, dass die Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben mit den Unterschriften auf den zum Vergleich vorgelegten Urkunden übereinstimmt. Geringfügige Unterschiede sind selbstverständlich vorhanden; dies ist allerdings bei Unterschriften regelmäßig der Fall. Die Abweichungen sind nicht so gravierend, dass ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass die Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben von dem Kläger stammt. Soweit möglicherweise die Unterschrift auf dem Schreiben vom 17.07.2023 nicht von dem Kläger stammt, ist dies für die Frage der Echtheit des Kündigungsschreibens nicht von Relevanz.

Auch die materiellen Voraussetzungen des § 573 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB liegen vor. Nach § 573 Abs. 1 BGB kann der Vermieter einer Wohnung kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein berechtigtes Interesse liegt gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 BGB insbesondere dann vor, wenn er die Wohnung für sich selbst benötigt.

Bei dem Kriterium des „Benötigens“ in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB handelt es sich um einen objektiv nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff, der voraussetzt, dass der Vermieter ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, die Wohnung selbst oder durch eine in den Regelungsbereich einbezogene Person zu nutzen. Der Wunsch und der Wille allein, die Wohnung für sich oder andere berechtigte Personen zu nutzen, reichen nicht aus; hinzutreten muss u. a. ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht und ein nicht übermäßiger Bedarf (st. Rspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.7.1993 - 1 BvR 501/93 [= WuM 1994, 132] Rn. 13, m.w.N., juris; BGH, RE in Mietsachen v. 20.1.1988 - VIII ARZ 4/87 [= WuM 1988, 47] Rn. 17 ff., m. w. N.; Urt. v. 5.10.2005 - VIII ZR 127/05 [= WuM 205, 779], juris Rn. 5). Die Darlegungs- und Beweislast liegt insoweit beim Vermieter (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.2015 - VIII ZR 297/14 [= WuM 2015, 677 - Az. und Fundstelle ergänzt, d. Red.], juris).

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Abteilungsrichterin davon überzeugt, § 286 ZPO, dass dem Ausspruch der streitgegenständlichen Kündigung der ernsthaft und bestimmt verfolgte, von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragene Wunsch des Klägers zugrunde liegt, die von der Beklagten und ihrer Familie bewohnte Wohnung mit seiner Freundin künftig gemeinsam zu bewohnen.

Das Gericht teilt nicht die Ansicht der Beklagtenseite, die Aussage der Zeugin sei nicht glaubhaft, weil sie die aktuellen Wohnverhältnisse in der Doppelhaushälfte „kleingeredet“ und hinsichtlich der Wohnfläche untertrieben habe. Dies kann darin begründet sein, dass die Zeugin die genaue Quadratmeterzahl gar nicht kennt - diesen Eindruck hat sie jedenfalls vermittelt -, zumal den ursprünglichen Wohnräumen im 1. OG und im Dachgeschoss die Erdgeschosswohnung erst später zugeschlagen wurde. Aber selbst wenn sie hinsichtlich der Wohnverhältnisse - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich absichtlich untertrieben hätte, folgt hieraus nicht zwangsläufig, dass die Aussage insgesamt insbesondere hinsichtlich des Eigennutzungswunsches des Klägers unglaubwürdig ist.

Der Kläger kann auch nicht darauf verwiesen werden, im elterlichen Haus sei genügend Platz. Die Entscheidung, das elterliche Haus zu verlassen, ist zu akzeptieren.

Soweit sich im Rahmen der Anhörung des Klägers ergeben hat, dass dieser Miteigentümer an einem Mietshaus mit 19 Einzimmerwohnungen ist, ist dies rechtlich ohne jede Relevanz.

Die Beklagte hat keinen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach §§ 574, 574a Abs. 1 BGB. Sie hat der Kündigung zwar wirksam widersprochen. Die Voraussetzungen des § 574 BGB liegen jedoch nicht vor.

Die Entscheidung zur Räumungsfrist beruht auf § 721 ZPO. Bei Abwägung der Interessen beider Parteien war der Klägerin im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt eine Räumungsfrist von 6 Monaten zu gewähren.




Recht


Beitrag zurückgestellt


Der Artikel über die Gerichtskosten bei Nichtigkeitsklagen wird bis ca. Mitte November zurückgestellt und noch einmal überprüft; weitere Stellungnahmen werden derzeit entgegengenommen.




Wisdom





19.10.(2)


Kevinits und sein Wundervideo


Update zum Video „Pflegekräfte exposed – Ich war im Landtag NRW“ von Kevin Hartwig

Am 30. September 2025 war in einem Twitch-Stream des Streamers Kevin Hartwig (Kevinits) ein aktueller Stand seines YouTube-Videos „Pflegekräfte exposed – Ich war im Landtag NRW“ zu sehen. Das Video zählte zu diesem Zeitpunkt 27.144 Aufrufe, zeigte bis dahin kaum Veränderung und hatte nur eine geringe Resonanz ausgelöst. Hartwig selbst äußerte sich einige Male enttäuscht über die ausbleibende Aufmerksamkeit für diese Produktion.

Anschließend nahm die Entwicklung des Videos folgende Wendung:

  • 02. Oktober: plötzlich 40.500 Aufrufe,
  • 04. Oktober: sprunghaft über 90.000 Aufrufe,
  • 19. Oktober (heute): das Video steht bei 209.791 Aufrufen.

Allerdings ist das Like-Kommentar-Verhältnis völlig unnatürlich: Während Hartwigs erfolgreichstes Video mit ca. 220.000 Aufrufen 11.500 Likes und fast 1.000 Kommentare zählt, kommt „Pflegekräfte exposed – Ich war im Landtag NRW“ trotz seiner 180.000 zusätzlichen Aufrufe auf kaum mehr Interaktion als zu Beginn (290 Kommentare und knapp 3.000 Likes). Ein sichtbarer Anstieg von Followern blieb ebenfalls aus. Eine solche Diskrepanz widerspricht dem organischen Wachstumsmuster auf YouTube.

Nach dem, was sich auswerten lässt, ist das Video ein Paradebeispiel für Reichweitenmanipulation. Damit geht in erster Linie Unredlichkeit einher, denn es liegt eine Täuschung der eigenen Community, die Irreführung potenzieller Werbepartner und letztlich auch eine Selbsttäuschung gegenüber dem eigenen Erfolg vor.

Ein weiteres Indiz dafür, dass die Aufrufzahlen nicht das Ergebnis realer Zuschauerinteraktion sind: Wer das Video auf Hartwigs Hauptkanal nach Beliebtheit sortiert, wird trotz der angeblich enormen Resonanz lange scrollen müssen, denn es rangiert eher im unteren Drittel seines Videoportfolios.

Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass die Views echt sind und die Auffälligkeiten auf Fremdverschulden beruhen, z.B. Ausfall sämtlicher Zähler (Likes, Kommentare, Follower), kompletter Stromausfall bei YouTube, oder anhaltender Serverschluckauf ;-)

Wünschenswert wäre, dass sich derartiges nicht wiederholt. 




19.10.(1)


Wem gehört das Wort, Dr. Wolfram Weimer?


Worum geht es? 

„Kulturstaatsminister Wolfram #Weimer soll hunderte Texte auf TheEuropean veröffentlicht haben, ohne die Autoren zu fragen. Es geht also um grobe Missachtung des Urheberrechts: Bei einer Autorin hat er teils sogar aus ihrem Buch kopiert. Selbst weltbekannte Namen wie Donald Trump, Brad Pitt und Papst Franziskus führt er als eigene Autoren an, mit eigens angelegtem Profil beim European.”

Hinweis: Weimer ist Staatsminister für Kultur und Medien. Bis Mai 2025 war er Geschäftsführer der Weimer Media Group GmbH.

︎ W e i t e r l e s e n




18.10.25


Mann, der auf dem Oktoberfest einer Streamerin ins Gesicht ej wollte, lässt uns abmahnen [und unsere Antwort]


„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich zeige an, die rechtliche Vertretung meines Mandanten Seraphin T. (anonymisiert) übernommen zu haben. Ich bin beauftragt, seine Persönlichkeits- und Datenschutzrechte umfassend zu wahren. Die Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Gegenstand meiner Intervention ist die von Ihnen zu verantwortende, rechtswidrige Veröffentlichung [...]

Ich beziehe mich konkret auf den Beitrag unter der URL: ︎︎︎https://landgerichtsreport.de/Seraphin-T-Kunshikitty-Oktoberfest-2025

︎ W e i t e r l e s e n




16.10.25


𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters


︎ W e i t e r l e s e n

Talulah Riley (brit. Actress) on Elon Musk: „My first impressions were that he was very sweet, he seemed quite shy. He... said, 'I don't usually do this, but I'd love to see you tomorrow. Can we meet for breakfast?' And we have breakfast and then... he said, 'Will you come and have lunch with me?' So then we went for lunch and he said, 'Will you come to dinner?' And then, one evening, he said, 'Would you like to come back to my hotel room, so we can look at rocket videos?' I was like, 'Okay, yeah, I will come back,' and we did come back to his hotel room and he did just show me rocket videos.“


Update


Das ist kein Plagiat. Das ist eine Lebenserfahrung.


Was als unaufgeregte Prüfung einer Dissertation gedacht war, geriet zeitweise außer Kontrolle

Im August dieses Jahres stießen wir mit unserer Recherche auf die Anfänge einer Dissertationsprüfung, die nur auffindbar sind, wenn Kenntnis über den Geburtsnamen der Person besteht, die Inhaberin eines Doktortitels ist. Da sich dieser Name über öffentlich zugängliche Registereinträge zurückverfolgen lässt, wurde klar, dass wir die Richtige gefunden hatten. Bei der Person handelt es sich um eine Rechtsanwältin und Unternehmerin mit Sitz in Hamburg.

Was wir in der Vorprüfung entdeckten, waren eindeutige Plagiate.

︎ W e i t e r l e s e n




RIP


Diane Keaton (1946-2025)





Kultur


Filmtipp: Meine fremde Freundin


Nach einer wahren Begebenheit

Justizirrtum: „Horst Arnold wurde 2002 wegen Vergewaltigung einer Arbeitskollegin vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt. Grundlage der Verurteilung war die Aussage des vermeintlichen Opfers Heidi K., die sich später als frei erfunden herausstellte. Nachdem Heidi K. später vielfach durch abwegige Erzählungen aufgefallen war, kam es 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren zum Freispruch. Arnold hatte zu diesem Zeitpunkt die Haftstrafe bereits vollständig verbüßt. Wenige Monate nach dem Freispruch starb Arnold an einem Herzinfarkt. Heidi K. wurde 2013 wegen Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.“

Das ︎︎︎Psychodrama steht in der ARD-Mediathek zum Abruf bereit. 

Besetzung:

  • Ursula Strauss /Judith Lorenz
  • Hannes Jaenicke/ Volker Lehmann
  • Valerie Niehaus/ Andrea Bredow
  • Godehard Giese/ Martin Bredow
  • Johanna Gastdorf/ Dr. Gonzor

Der Film thematisiert ein in der Justiz weit verbreitetes Phänomen: Frauen wird reflexartig geglaubt – Männer sind qua Geschlecht Täter. Emotionale Reaktionen wie Unbeherrschtheit oder Wut gelten als verdächtig und werden fast ausnahmslos als Indiz für Schuld gewertet. Der Irrtum ist deshalb kein Vertun oder Versehen, sondern Ausdruck von Schlamperei, Voreingenommenheit, verfehlter Arbeit von Ermittlern, Staatsanwälten, Richtern und Schöffen sowie Macht- und Karrierestreben im Innern der Justiz (vgl. Florian Gliwitzky).

Das Drama hält aber auch Vorbilder bereit, beispielsweise die von Johanna Gastdorf gespielte Amtsleiterin Dr. Gonzor, die menschlich und fachlich herausragt. Wenn überall in der öffentlichen Verwaltung so gearbeitet würde, wäre staatliches Handeln angesehener und breiter akzeptiert.

Individuelle Ergänzung:

Auf dem erzählerischen Nebengleis rollt die bundesdeutsche Durchschnittsehe (oder Partnerschaft) – verkörpert von Andrea und Martin Bredow –, ein Arrangement, das für den unkonventionellen Geist erstickend und nicht zu ertragen ist. Da verschwimmt die Zahnbürste der Frau mit dem duschenden Ehemann, bis beide keine Privatsphäre mehr haben. Der wichtigste Gesprächspartner im Leben ist nur noch der eigene. Arrangements wie diese sind auf Bedürfnisbefriedigung, Struktur, Materialität und gesellschaftliche Anpassung ausgelegt. Das Leben ist vorhersehbar, das Zuhause so groß und so fest ans Bein gebunden, dass jeder in Deutschland lebende Wellensittich freier ist. Abends wird gestöhnt und gefummelt – meist samstags –, um Bedürfnis und Pflicht in einem Atemzug zu erledigen. Das bezeichnen diese Menschen dann als Liebe. Es ist ein Leben, das in die Breite geht, aber nie in seelische Tiefen.

Wer sich für ein solches Leben entscheidet, lernt das eigene Selbst nur oberflächlich kennen. Es ist unmöglich, sich innerlich zu begegnen, wenn ständig die Gegenwart und Energie eines anderen Menschen im Raum steht.




Urteil


Justizirrsinn: Wie eine Fotomontage drei Zivilgerichte und die Staatsanwaltschaft Berlin beschäftigt


Landgericht Hamburg (Erlassverfahren) ︎︎︎ Hanseatisches Oberlandesgericht (Sofortige Beschwerde) ︎︎︎ Landgericht Hamburg (Widerspruchsverfahren und Urteil) ︎︎︎ Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg (Pressekammer, Az.: 324 O 434/24) ︎︎︎ Landgericht Frankfurt am Main (2. Erlassverfahren) ︎︎︎ Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin (243 Js 313/25)

Um nachtreten zu können, nahm die Kammer in das Urteil (Tatbestand) auf, die Fotomontage sei mit Künstlicher Intelligenz erstellt worden, was zuvor eindeutig bestritten wurde. Das Bestreiten blieb unerwähnt. Tatsächlich handelt es sich um mehrstündige, händische Arbeit mit Photoshop, wodurch ein künstlerisches Werk geschaffen wurde. Zudem unterstellte die Kammer der Antragsgegnerin Gefühle und Motive wie Schadenfreude, die weder belegt sind, noch ihrem Wesen entsprechen.

Zu erwähnen ist noch, dass sich die Kammer in ihrem Urteil zu der Wertung versteigt, dass es der Antragsgegnerin (wenn auch nicht vorrangig) „um eine Verächtlichmachung der Antragstellerin ging”. Die Fotomontage enthält keine verächtlich machenden Elemente. Soll die Verächtlichmachung darin liegen, dass Gesichtszüge einer anderen Person eingefügt wurden? Wenn die Kammer so argumentiert, ist dies in sich diskriminierend und menschenfeindlich.

Die ursprüngliche Intention, ein Rechtsdebakel spöttisch aufzuarbeiten und zu bewerten, wurde zu einer politischen Justizposse mit persönlichen Befindlichkeiten aller am Landgericht Hamburg und Oberlandesgericht Hamburg beteiligten Richter.

Hinweis: die originäre Fotomontage wird nicht veröffentlicht

︎ W e i t e r l e s e n 




News


Kommentar zu Hasan Piker, dem vorgeworfen wird, seinen Hund Kaya mit einem Elektroschockhalsband zu quälen


Hasan Piker ist ein politischer Kommentator mit 1,5 Millionen Followern auf Instagram und ca. 3 Millionen Followern auf Twitch

Über 160.000 Posts verzeichnet allein die Plattform X aktuell zu Hasan Piker. In einem seiner Twitch-Livestreams soll Piker seinen Hund Kaya bewusst mit Elektroschocks gequält haben, um das Tier dazu zu bringen, seine Position als Hintergrundmaskottchen zu halten. In neueren Videos erklärt Piker, es handele sich bei dem Halsband lediglich um ein Gerät, das Vibrationen aussendet. Diese Behauptung dürfte kaum zutreffen, denn Recherchen deuten darauf hin, dass Piker die Elektroden entfernt und die entsprechenden Stellen zeitweise mit Tape abgeklebt hat.

In dem kritisierten Clip ist innerhalb der ersten 15 Sekunden zu sehen, wie Piker mit dem linken Arm nach etwas greift, das sich außerhalb des Kamerabildes befindet. In genau diesem Moment jault der Hund auf, offenbar infolge eines Schmerzreizes.


Hasan Piker fiel bereits in der Vergangenheit mit Bildern wie dem folgenden auf.

Es zeigt (s)einen Hund, dem Piker ein extremes Stachelhalsband umgelegt hat.



Piker bezeichnet sich selbst als links. 

Im Oktober 2024 wandte sich der amerikanische Kongressabgeordnete Ritchie Torres mit einem als Aufrüttelung gedachten ︎︎︎Brief an den Twitch-CEO Daniel Clancy.

Piker soll laut mehreren Quellen Orthodoxe Juden in Twitch-Streams als „inbred“ (inzüchtig) bezeichnet und einen jüdischen Mann mit den Worten „bloodthirsty pig dog“ entmenschlicht haben. Beides sind laut Antisemitismusforschung klassische Muster antisemitischer Rhetorik.

In Bezug auf die sexuellen Gewaltakte am 7. Oktober 2023 sagte Piker in einem Stream: „It doesn’t matter if rape happened on October 7th. It doesn’t change the dynamic for me“, und ergänzte, dass „Palestinian resistance“ – seine Wortwahl – „not perfect“ sei. Kritiker werfen ihm vor, sich hier als Apologet sexueller Kriegsgewalt zu positionieren.

Darüber hinaus erklärte Piker öffentlich, er habe „no issue with Hezbollah“. Die libanesische Hisbollah ist von den USA als Terrororganisation eingestuft. Auch einem Vertreter der jemenitisch-terroristischen Huthi-Miliz bot Piker eine Plattform. In beiden Fällen wird ihm vorgeworfen, extremistischer Propaganda Raum zu geben.

Besonders scharf kritisiert wird auch Pikers Aussage zum Terror vom 11. September 2001: „America deserved 9/11.“ Diese Äußerung hatte bereits 2019 zu einem temporären Bann auf Twitch geführt.

In einem weiteren Clip äußert sich Piker über den republikanischen US-Politiker und ehemaligen Navy SEAL Dan Crenshaw, der im Krieg ein Auge verlor. Wörtlich sagte Piker: „Didn’t he go to war and like literally lose his eye because some mujahideen, a brave fucking soldier, fucked his eye hole with their dick?”

Kritiker fordern, dass sich auch US-Behörden wie das FBI mit Pikers Äußerungen befassen. Insbesondere eine Passage, in der Piker seine Community zur Gewalt aufruft – Zitat: „kill and murder people in the streets“ und „let the streets soak in their red-capitalist blood“ – wird als Anstiftung zu politisch motivierter Gewalt gewertet.


Persönliche Meinung: Wer Piker in die Seele blickt, sieht etwas, das kalt und soziopathisch zurückblickt.




Oct. 7th


In Gedenken an die Opfer des 7. Oktober 2023.

Wir verweisen auf Dokumentationen wie die︎︎︎ Website www.hamas-massacre.net, um an die Grausamkeit zu erinnern, die den Opfern (einschließlich ihrer Angehörigen) angetan wurde. Niemals wird die Angst im Gesicht von Shiri Bibas in Vergessenheit geraten, umstellt von einer fanatisierten Horde, die nur Tod, Vernichtung und Terror im Sinn hat(te). Bilder, die sich tief in das kollektive Gedächtnis eingebrannt haben. Was am 7. Oktober geschah, war kein Kampf um Territorien. Es war Barbarei, verübt von mörderischen Bestien, mit Namen, Gesichtern und Stellvertretern auf der ganzen Welt.



Yarden Bibas: „Sie holten mich aus dem MMAD*, Ariels Zimmer. Hier waren wir alle zum letzten Mal zusammen, die ganze Familie. Es war das letzte Mal, dass ich sie sah, und hier trennten sich unsere Wege. Das war das Ende der Familie Bibas. 

Bevor sie mich mitnahmen, küsste ich Shiri, Kfir und Ariel und sagte ihnen, dass ich sie am meisten auf der Welt liebte, für immer und ewig. Hätte ich gewusst, dass es das letzte Mal sein würde, hätte ich sie öfter geküsst, viel öfter.

Ich vermisse das Geräusch, wenn Ariel im Zimmer spielt, den Anblick, wie er zwischen den Zimmern hin und her rennt, auf das Bett klettert, um sich zwischen Shiri und mich zu legen. Kfirs Lachen, das Geräusch seines Spielzeugs. Die Gespräche zwischen Shiri und mir, ihre Stimme, die sagt: „Yarden, dreh dich um, du schnarchst.“ Das Haus war klein, aber groß in dem, was es enthielt.

Wenn das Leben ein Wettlauf ist, dann waren Shiri und die Kinder meine Ziellinie. Sie waren mein Sieg in dieser Welt. Sie waren die Erfüllung meines Traums, Ehemann und Vater zu sein. Wenn ich morgens aufwache, spüre ich als Erstes die Leere. Ich hatte alles und habe alles verloren. Ich kann nicht über morgen hinausblicken. Aber ich habe mich für das Leben entschieden, und in meinem eigenen Tempo, langsam, werde ich vielleicht auch übermorgen sehen.“


*MMAD = מרחב מוגן דירתי – Merkhav Mugan Dirati, wohnungseigener Schutzraum





Update


Seniorenheim/Sozialteam, Kevin Hartwig, Holy Energy


Am 30.09.2025 hat Buckminster NEUE ZEIT mit einer Leitungsperson des Sozialteams gesprochen und angeregt, den Rückwärtsgang einzulegen. Aus Gründen der Transparenz veröffentlichen wir die E-Mail (unter 1.), die unser Gesprächspartner nach dem Telefonat erhalten hat. Im Gespräch wurde uns gegenüber betont, dass das Sozialteam jede Form von reißerischer Präsentation ablehnt und damit auch die Aufmachung des Exposed-Videos von Kevinits mit dem Titel »Dieser TIKTOKER verliert nach SKANDAL im Pflegeheim seinen JOB!«. Danach fiel uns ein wundersamer Anstieg der Views bei dem von Hartwig hinsichtlich der Aufrufzahlen bemängelten Video »Pflegekräfte EXPOSED - Ich war im LANDTAG NRW« auf (unter 2.). Ferner interessierte uns ein Bericht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation, mit dem vor dem Energy-Drink-Pulver der Marke „Holy Energy“ gewarnt wird, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (unter 3.).





3.10.25


Porträt: „Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen. Das schaffen Sie nicht mit Freundlichkeit.“ (Johann Schwenn)














Fehlurteil: ︎︎︎ Andreas Darsow 



youstiz.berlin, Team der Gerechten – eine Onlinepräsenzanalyse

Die Berliner Justiz präsentiert sich im Netz unter dem Namen YOUSTIZ – einem Wortspiel aus „You“ und „Justiz“. Zusammen mit dem Leitspruch „Team der Gerechten“ versucht die Kampagne, die eine Recruitingoffensive darstellt, juristische Berufe nahbar, vielfältig und modern zu inszenieren. Auf Instagram, Facebook und YouTube zeigt sich die Justiz mit popkulturellen Anspielungen, Friendship-Ästhetik und Slogans wie „Fancy Justiz“.

︎ W e i t e r l e s e n



In einfacher Sprache: ︎︎︎Buckminster.de / Cronemeyer gegen die Kunstfreiheit





Rechtsstreitigkeiten wgn. Pflege-Live-Streams, Kommentare und Gegendarstellungen:


Schertz Bergmann und Mandanten ./. Kevin Hartwig

︎︎︎Pflegeupdate

︎︎︎Kevin Hartwig scheut Fakten

︎︎︎Exposed-Video Review

︎︎︎Die Methode Hartwig

︎︎︎Rechtsanwalt Felix Damm

︎︎︎Leserbrief

︎︎︎Kevin Hartwig Management

︎︎︎Prozessbeobachtung LG FRA

︎︎︎Begleitartikel Rechtsstreitigkeiten

„Ich habe mir mal die Berichterstattung vom Landgerichtsreport durchgelesen. Das klingt schon sehr plausibel, was er schreibt, und er belegt, dass er vor Gericht anwesend war. Aber laut Kevin stimmt da ja angeblich vieles nicht. Nur die Fakten sprechen eine andere Sprache” (via YouTube, 29.09.2025)





Filmtipp: Meine fremde Freundin


︎︎︎Psychodrama

Der Film thematisiert ein in der Justiz weit verbreitetes Phänomen: Frauen wird reflexartig geglaubt – Männer sind qua Geschlecht Täter. Emotionale Reaktionen wie Unbeherrschtheit oder Wut gelten als verdächtig und werden fast ausnahmslos als Indiz für Schuld gewertet. Der Irrtum ist deshalb kein Vertun oder Versehen, sondern Ausdruck von Schlamperei, Voreingenommenheit, verfehlter Arbeit von Ermittlern, Staatsanwälten, Richtern und Schöffen sowie Macht- und Karrierestreben im Innern der Justiz (vgl. Florian Gliwitzky).

Auf dem erzählerischen Nebengleis rollt die bundesdeutsche Durchschnittsehe (oder Partnerschaft) – verkörpert von Andrea und Martin Bredow –, ein Arrangement, das für den unkonventionellen Geist erstickend und nicht zu ertragen ist. Da verschwimmt die Zahnbürste der Frau mit dem duschenden Ehemann, bis beide keine Privatsphäre mehr haben. Der wichtigste Gesprächspartner im Leben ist nur noch der eigene. Arrangements wie diese sind auf Bedürfnisbefriedigung, Struktur, Materialität und gesellschaftliche Anpassung ausgelegt. Das Leben ist vorhersehbar, das Zuhause so groß und so fest ans Bein gebunden, dass jeder in Deutschland lebende Wellensittich freier ist. Abends wird gestöhnt und gefummelt – meist samstags –, um Bedürfnis und Pflicht in einem Atemzug zu erledigen. Das bezeichnen diese Menschen dann als Liebe. Es ist ein Leben, das in die Breite geht, aber nie in seelische Tiefen.

Wer sich für ein solches Leben entscheidet, lernt das eigene Selbst nur oberflächlich kennen. Es ist unmöglich, sich innerlich zu begegnen, wenn ständig die Gegenwart und Energie eines anderen Menschen im Raum steht.





Rezensionen auf Google My Business Profilen von Rechtsanwälten, abgegeben durch Prozessgegner oder mittelbare Dritte – eine Rechtsbetrachtung


Gerichtsentscheidungen:
Landgericht München I (2019)
Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart (2022)

Landgericht Berlin II (2022)
Landgericht Nürnberg-Fürth (2022)
Oberlandesgericht Oldenburg (2024)


︎ W e i t e r l e s e n




BND: Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter

Im Rahmen seiner „Komm dahinter“-Employer-Branding-Kampagne hat der Bundesnachrichtendienst den Versuch unternommen, seine Kreativagentur um jeden Preis geheim zu halten. Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter:

︎ BND Styleguide (by BNZ)

︎ Buckminster Story




Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:

Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.

︎ W e i t e r l e s e n






Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:

„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“




Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.