
Initialer Disclaimer
Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.
Aufmerksamen Beobachtern dürfte aufgefallen sein, dass wir eine die Staatsanwaltschaft Berlin unterstützende Recherche aus der Einleitung der Bekanntmachungen entfernt haben. Dahinter steht die Erkenntnis, dass es sich bei der Leitungsebene – egal ob Amts-, Staats- oder Generalstaatsanwaltschaft Berlin – um Personen handelt, die Anstand als etwas begreifen, das nur selektiv zu gewähren ist. Vor allem sind es Menschen, die außerhalb ihrer Gewohnheiten kaum in der Lage sind, etwas Nettes, Aufrichtiges oder Dankbares zu sagen (oder zu tun).
„Es fing an mit ︎︎︎Ausgrenzung“
„Es fing an mit ︎︎︎Ausgrenzung“
︎ Bekanntmachungen (Editionen)
Ⅰ Ⅱ Ⅲ Ⅳ.1 Ⅳ.2 Ⅴ Ⅵ Ⅶ Ⅷ Ⅸ Ⅹ
15.11.25
Team der Gerechten – eine Präsenzanalyse
Veröffentlichung: Samstag, 15. November 2025, 19:00 Uhr

Music
Ein Konzert von Deep Purple verstieß gegen die Rechte von
Deep Purple.
1.) Ein bizarrer Rechtsfall
Im Zusammenhang mit einem Konzert der britischen Rockband Deep Purple am 19. Oktober 2008 in Rostow am Don (Russland) verurteilte ein russisches Gericht die Veranstaltungsfirma Yug-Art zur Zahlung von Lizenzgebühren, obwohl die Band ausschließlich eigene Werke spielte. Die Klage hatte die Russische Autorenorganisation (RAO) eingereicht, eine staatlich akkreditierte Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte.
RAO verlangte eine Entschädigung in Höhe von 450.000 Rubel (umgerechnet ca. 15.000 US-Dollar) wegen „unerlaubter öffentlicher Aufführung“ von Liedern, die den Bandmitgliedern Ian Gillan, Roger Glover, Steve Morse und Ian Paice gehören. Trotz der Tatsache, dass Deep Purple eigene Werke live aufführte, erkannte das Gericht die Nutzung als lizenzpflichtig an. Grundlage dieser Entscheidung war das russische Urheberrecht, wonach bei öffentlichen Aufführungen von Musikwerken nicht der Künstler, sondern der Veranstalter als derjenige gilt, der das Werk nutzt – und damit lizenzpflichtig wird.
Yug-Art hatte für die Durchführung des Konzerts die Firma “Russian Show Center” beauftragt, die ihrerseits Deep Purple engagierte und bezahlte. Die rechtlichen Vereinbarungen zwischen diesen Unternehmen regelten jedoch keine urheberrechtlichen Fragen. Der Vertrag zwischen Russian Show Center und der Band wurde vom Gericht nicht berücksichtigt.
RAO stützte seine Klage auf Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften (wie der britischen PRS), bei denen die Musiker Mitglieder sind (oder waren). Laut russischem Recht kann RAO als staatlich anerkannte Verwertungsgesellschaft auch im Namen ausländischer Rechteinhaber tätig werden, auch ohne deren Zustimmung, sofern diese nicht ausdrücklich widersprechen.
Diese Konstruktion erlaubt RAO die Einziehung von Lizenzgebühren auch für Konzerte, bei denen die Künstler ihre eigenen Werke aufführen.
Das Gericht folgte der Argumentation: Es stellte fest, dass die Deep-Purple-Mitglieder beim Konzert insgesamt 15 urheberrechtlich geschützte Songs aus eigener Feder aufführten, und sprach RAO daher die geforderte Entschädigung (15.000 US-Dollar) zur Weiterleitung an die Künstler zu, abzüglich der Verwaltungskosten der Organisation.
Gegen das Urteil des Bezirksgericht vom 15. Juni 2009 legte Yug-Art am 25. Juni 2009 Berufung ein. Die so bezeichnete Kassationsbeschwerde kann ︎︎︎hier in deutscher Übersetzung eingesehen werden.
Da keine öffentlich zugängliche Entscheidung der Berufungs- bzw. Kassationsinstanz vorliegt, bleibt der Ausgang des Verfahrens ein juristisches Mysterium.
2.) Zum Musikalischen:
Als Berichterstatter mit musikalischem Hintergrund habe ich eine kurze, intensive Reise auf die Astralebene unternommen und bin mit einer Auswahl legendärer Songs aus neuer und alter Zeit zurückgekehrt.
auf Buckminster.de
︎︎︎
Sabbath Bloody Sabbath
(Emel, The Tunis Diaries, 4:36)
︎︎︎ live in concert 02.12.25, Berlin
Child in Time
(Mauro Gonzalez Tropical Edit, 4:21)
Paranoid
(Jukka Ruottinen Any Heavy Fuel 2:59)
Bloody Sabbath
(Piano Version by Yuna, Yagull, 4:03)
Learning to Fly
(Morning Fire Version, 4:06)
Pink Floyd CRO
Learning to Fly
(Live In Croatia, 5:18)
Black Sabbath
(Live at the NEC, Birmingham, UK - December 1997, 4:36)
Deep Purple Child in Time
(Live In Stockholm 1970, 10:00)


11.11.
„The courage to go deeper is found by letting your desire
grow larger than your fear.“ (Oriah M. Dreamer)
Today, a portal opens for you.
It reflects you back to yourself —
and offers a glimpse
of what could be,
even if only sensed
or quietly hoped for.
Rise, today, to a higher, quieter realm.
Picture the impossible
as though it is already here,
alive in this very moment.
And then — let go.
The harder you chase it,
the further it drifts away.
Trust.
Divine timing never fails.
The universe,
and the gentle power of Spirit,
miss neither you,
nor the matters of your heart.

© Today, a portal opens for you (by BNZ); The Portal connecting cities (by Benediktas Gylys)
9./10.11.(2)
„Das Entsetzen, das zu sehen, die zerschlagenen
Fensterscheiben, das Glas, auf das ich getreten habe, von den Fensterscheiben
der jüdischen Geschäfte, die es nicht mehr gab. Die Menschen, die sich
bereichert haben an den Sachen und die SS, die vor den Geschäften gestanden
hat. Das war der Moment, wo ich gesagt habe, das ist der Beginn, von etwas
Schlimmerem.“ (Margot Friedländer)



9./10.11.(1)
„Nach meiner Kenntnis ist das sofort, unverzüglich“






8.11.25
Ein Strafverfahren, das keines sein durfte – und mein Ausweg daraus
Da sich die Angeklagte unkooperativ und schlecht gelaunt zeigte, gestattete das Gericht ihr auf Antrag die Beiordnung eines Rechtsanwalts :-)
Zur weiteren Illustration der Eigenart dieses Verfahrens wurde die Beiordnung des Rechtsanwalts und Äußerungsrechtlers Prof. Dr. Christian Schertz beantragt, da seine Expertise im Bereich des Medien- und Persönlichkeitsrechts von der Angeklagten als für die Beurteilung der Sachlage besonders relevant angesehen wurde. Das Gericht nahm ordnungsgemäß Kontakt zu der Kanzlei Schertz Bergmann auf und fragte die Bereitschaft von Prof. Dr. Schertz an. Einige Zeit später ging bei der zuständigen Amtsrichterin ein persönliches Schreiben von Prof. Dr. Schertz ein, in dem er höflich mitteilte, dass er grundsätzlich keine Strafverteidigungen übernehme, da seine Tätigkeit ausschließlich das Zivilrecht betreffe.
︎ W e i t e r l e s e n
P.S. Es wurden Bildnisse der Band Tinariwen grafisch inszeniert, weil wir ihre Musik und den Spirit sehr mögen.


5.11.︎
5.11.(2)
Wenn es zu Tagesbeginn heißt „Das Bundesinnenministerium verbietet die Vereinigung „Muslim Interaktiv“ und durchsucht bei „Generation Islam“ und „Realität Islam“.”
ist das ein Grund zur Freude.
Nicht das Kalifat ist die Lösung, sondern die radikale Zerschlagung von krebsgeschwürartigen Ausbreitungen feindseliger Ideologien und Steinzeitkulturen, die in den Straßen der modernen westlichen Welt keinen Platz haben. Bilder wie diese will niemand sehen:
In Deutschland gehört die Antifa verboten!
Wenn ein islamisches System scheitert, sagen die Unterstützer: „Das war nicht der echte Islam!”
Wenn ein sozialistisches System scheitert, sagen die Linken: „Das war nicht der echte Sozialismus!”
Immer die gleiche Ausrede.
Jetzt feiern in New York Linke und Islamisten gemeinsam den Sieg von Zohran Mamdani.
Aber später, wenn die Probleme kommen, dann werden sie sagen: „Er war weder ein richtiger Muslim noch ein richtiger Linker!” ;-)
Mit der Wahl von Zohran Mamdani zum Bürgermeister New Yorks wird deutlich, dass der Intellekt in der Stadt unter Kopf- und Geschirrtüchern begraben liegt. Donald Trump muss nun mit voller Härte gegen diese Personalie vorgehen und jede sich bietende Verfehlung ahnden.
5.11.(1)
Aufmerksamen Beobachtern dürfte aufgefallen sein, dass wir eine die Staatsanwaltschaft Berlin unterstützende Recherche aus der Einleitung der Bekanntmachungen entfernt haben. Dahinter steht die Erkenntnis, dass es sich bei der Leitungsebene – egal ob Amts-, Staats- oder Generalstaatsanwaltschaft Berlin – um Personen handelt, die Anstand als etwas begreifen, das nur selektiv zu gewähren ist. Vor allem sind es Menschen, die außerhalb ihrer Gewohnheiten kaum in der Lage sind, etwas Nettes, Aufrichtiges oder Dankbares zu sagen (oder zu tun).

News
London: Freispruch für Tommy Robinson
Dank gilt dem Richter, der ohne Ansehen der Person und mit gesundem Menschenverstand entschieden hat.
Im Juli 2024 wurde der politische Aktivist Tommy Robinson, der bürgerlich Stephen Yaxley-Lennon heißt, am Eurotunnel Folkestone Terminal in Kent festgenommen, als er auf dem Weg nach Spanien war. Die Polizei stoppte Robinson aufgrund „unklarer Angaben“ zu seinen Reiseplänen und nahm ihn gemäß Schedule 7 des britischen Terrorism Act 2000 fest, um mögliche Verbindungen zum Terrorismus zu prüfen. Robinson verweigerte den Beamten den Zugriff auf sein Mobiltelefon und gab die PIN nicht heraus, woraufhin gegen ihn Anklage wegen Verstoßes gegen die Kooperationspflicht nach dem Terrorism Act erhoben wurde. Dem Aktivist drohte eine Gefängnisstrafe.
Vor dem Westminster Magistrates Court wurde Robinson heute freigesprochen.
Der Freispruch ist ein Gewinn für die britische Justiz, die damit ein Zeichen ihrer Unabhängigkeit gesetzt hat.
Jeder Fall zählt, egal ob Zivil- oder Strafjustiz.
Zugleich ist das Urteil ein schmerzlicher Schlag gegen das örtliche (korrupte) Strafverfolgungs- und Polizeiensystem, das totalitär und einschüchternd vorgeht. Im Fall Robinson steht fest, dass es sich um illegitime politische Verfolgung handelt.
Beobachter vermuten, dass Elon Musk persönlich die Rechts- und Verteidigungskosten von Tommy Robinson übernommen haben könnte.
Der Richter wird mit den Worten zitiert:
„I cannot get out of my mind that your beliefs... is why you were arrested.”
„There is no evidence at all [to suspect terrorism].”
„It was actually what you stood for that caused you to be targeted.”

3.11.25
November 2025 – Ein Update zu Kevin Hartwig (Kevinits)
Kevinits (bürgerlich Kevin Hartwig) ist hochnervös. Gibt es dafür Gründe? – Ein kurzer Überblick.
︎ W e i t e r l e s e n

2.11.25
𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters
1.11.25
Analyse des LinkedIn-Urteils KG-10-U-9524
10 U 95/24 KG Berlin
27 O 270/22 LG Berlin II
Dadurch, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist (Verfassungsbeschwerde wurde angekündigt), und sich die Rechtslage unübersichtlich und komplex darstellt, bleibt eine abschließende Meinung vorbehalten.
︎ W e i t e r l e s e n
Preview
Analyse des LinkedIn-Urteils
10 U 95/24 KG Berlin
27 O 270/22 LG Berlin II
Am Samstag, 01. November 2025, erscheint im Laufe des Tages unsere Analyse des sogenannten LinkedIn-Urteils.
Was der 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin für Recht erkannt hat, kann im︎︎︎Urteil nachgelesen werden.
Der Kläger ist Jörg Kuttig, dessen Profil auf LinkedIn︎︎︎hier konserviert wurde.
Vor vier Jahren schrieb Kuttig diesen Beitrag, der ungelöscht weiter existiert:
„Was soll man bloß von Sucharit Bhakdi halten? „Corona Fehlalarm?“ – muss Bhakdi als Co-Autor eines derart krass betitelten Buches nicht ein Scharlatan sein? Ein LEUGNER? Sollte man um den nicht einen Bogen schlagen, seine Argumente nicht an sich heranlassen, um sich nicht zu „infizieren“? Aber wie ist es erklärbar, dass er 30 Jahre lang bis zum Ruhestand als Professor tätig war, zunächst an der Uni Gießen und anschließend als Leiter des Instituts für medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Uni Mainz? Hilfreich ist es, erst einmal ein anderes allgemeinverständliches Buch von ihm und seiner Frau zu lesen: „Schreckgespenst Infektionen – Mythen, Wahn und Wirklichkeit“. Ähnlich reißerischer Titel, aber deutlich erkennbar von ausgewogenem Inhalt. Und bereits etliche Jahre vor der Corona-Krise erschienen, also auch insoweit unverdächtig. „Die Einführung der Impfung war eine der großen Errungenschaften der modernen Medizin“ heißt es darin einleitend, dann wird sauber differenziert zwischen Impfungen, die unter Fachleuten anerkannt bzw. umstritten sind. Was T-Lymphozyten tun, wird auch erklärt. Medizinwissenschaftliche Laien können sich anhand dieses Werkes einen Eindruck verschaffen hinsichtlich der Frage nach der Glaubwürdigkeit Bhakdis.”
Warum in diesem Fall ein Hauptsache- und kein Eilverfahren betrieben wurde, ist vorläufig unbegreiflich.
Organisatorisches: Im Hintergrund wird gerade die nächste 𝕏-Collection vorbereitet. All Eyes on Sudan.

Akte

„Ermittlungsverfahren gegen Sie”
— Wie bitte? :-)
Richterin am OLG München schiebt den Gruftendeckel beiseite und erstattet Strafanzeige – nach drei Jahren (?)
Der 07. Juli 2023 war für Manfred Genditzki und ganz Deutschland ein historisches Datum im Wiederaufnahmeverfahren zur Schuldfrage des Angeklagten. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Ehrl spricht Manfred Genditzki aus tatsächlichen Gründen wegen erwiesener Unschuld frei.
Ehrl bittet unter Tränen um Entschuldigung für die katastrophale Arbeit der früheren Ermittler / Staatsanwälte / Richter.
Es ist ein Versagen, das die Öffentlichkeit 13 Jahre beschäftigt hat – so lange wurde Manfred Genditzki unschuldig auf der Anklagebank und im Gefängnis festgehalten.
Die deutsche Justiz, die Manfred Genditzki ohne jeden Anhaltspunkt den Mord an einer alten Dame angehängt hatte, wäre beinahe selbst zur Mörderin geworden, ungerührt und ohne Regung:
„Am 15.01.2009 beging der Angeklagte einen Suizidversuch, indem er sich gegen 5.30 Uhr in den Heizungskeller der Wohnanlage einsperrte, von innen den Schlüssel ins Schloss steckte, um ein Öffnen von außen zu verhindern, und stündlich ein bis zwei Tabletten des russischen Schmerzmittels „Ketanov" einnahm und dazu eine nicht näher feststellbare Anzahl von Halbliterflaschen Bier trank. Seiner Frau hatte er einen Abschiedsbrief hinterlassen, in dem er mitteilte, dass er den Druck nicht mehr aushalte.”
Der SPIEGEL berichtete: „Auf Revision der Verteidigung hob der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Lebenslang auf, weil die Kammer, ohne die Verteidigung zu informieren, die Tat im Urteil ausgetauscht hatte, nachdem sich das von der Anklage unterstellte Motiv Habgier nicht hatte beweisen lassen. Ein Fall, wie es ihn kaum je gegeben hat.
Zweite Chance für den Angeklagten?
Zweiter Anlauf, wieder in München, nur vor einer anderen Kammer. Eine zweite Chance für den Angeklagten? Genditzki wurde nun von Gunter Widmaier verteidigt, der schon die Revision geführt hatte. Widmaier vertiefte sich in den Fall, und je länger er die Akten drehte und wendete, desto überzeugter wurde er von der Unschuld des Angeklagten. Ihm schien der Tod der alten Dame weitaus eher auf einen unglücklichen Sturz zurückzuführen zu sein, denn auf ein Verbrechen. Zum Schluß kam er sich "wie Sherlock Holmes und Dr. Watson zugleich" vor, als er beim Aktenstudium immer wieder neue Details fand, die übersehen worden waren und seine Überzeugung festigten.
Dann, nach einem aufwendigen zweiten Prozess, der Paukenschlag: Die Vorsitzende der 4. Großen Strafkammer, Petra Beckers, so blass sah man sie noch nie, verkündet das zweite Lebenslang. "Schuldig des Mordes", die Kosten hat der Angeklagte zu tragen, Haftfortdauer. So leise und sanft die Vorsitzende auch spricht, ihre Worte treffen wie Säbelhiebe.”
„Am 15.01.2009 beging der Angeklagte einen Suizidversuch, indem er sich gegen 5.30 Uhr in den Heizungskeller der Wohnanlage einsperrte, von innen den Schlüssel ins Schloss steckte, um ein Öffnen von außen zu verhindern, und stündlich ein bis zwei Tabletten des russischen Schmerzmittels „Ketanov" einnahm und dazu eine nicht näher feststellbare Anzahl von Halbliterflaschen Bier trank. Seiner Frau hatte er einen Abschiedsbrief hinterlassen, in dem er mitteilte, dass er den Druck nicht mehr aushalte.”
Der SPIEGEL berichtete: „Auf Revision der Verteidigung hob der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Lebenslang auf, weil die Kammer, ohne die Verteidigung zu informieren, die Tat im Urteil ausgetauscht hatte, nachdem sich das von der Anklage unterstellte Motiv Habgier nicht hatte beweisen lassen. Ein Fall, wie es ihn kaum je gegeben hat.
Zweite Chance für den Angeklagten?
Zweiter Anlauf, wieder in München, nur vor einer anderen Kammer. Eine zweite Chance für den Angeklagten? Genditzki wurde nun von Gunter Widmaier verteidigt, der schon die Revision geführt hatte. Widmaier vertiefte sich in den Fall, und je länger er die Akten drehte und wendete, desto überzeugter wurde er von der Unschuld des Angeklagten. Ihm schien der Tod der alten Dame weitaus eher auf einen unglücklichen Sturz zurückzuführen zu sein, denn auf ein Verbrechen. Zum Schluß kam er sich "wie Sherlock Holmes und Dr. Watson zugleich" vor, als er beim Aktenstudium immer wieder neue Details fand, die übersehen worden waren und seine Überzeugung festigten.
Dann, nach einem aufwendigen zweiten Prozess, der Paukenschlag: Die Vorsitzende der 4. Großen Strafkammer, Petra Beckers, so blass sah man sie noch nie, verkündet das zweite Lebenslang. "Schuldig des Mordes", die Kosten hat der Angeklagte zu tragen, Haftfortdauer. So leise und sanft die Vorsitzende auch spricht, ihre Worte treffen wie Säbelhiebe.”
︎
Das Urteil von Richterin Petra Beckers über Manfred Genditzki? Freiheitsberaubung sehenden Auges!
Buckminster NEUE ZEIT hat dann im Juli 2023 nach dem Urteilsspruch dieses ︎︎︎Elektronische Denkmal zu Ehren von Petra Beckers und Staatsanwalt Florian Gliwitzky errichtet und online gestellt.
Dieser Fall war kein “Justizirrtum”, wie es häufig verharmlosend heißt, sondern das perfide Werk außerordentlich unfähiger, von krimineller Energie getriebener Karrieristen.
In einer E-Mail an Petra Beckers im Oktober 2022, wunderte ich mich, aus welchen Gründen eine potentielle Straftäterin, die sie ja sei, im Dienst der Justiz arbeitet. Ob sie ohne Verstand und ohne Gewissen geboren wurde. Beckers sei überwiegend Schuld daran, dass ein unschuldiger Mann fast 5.000 Tage im Gefängnis verbrachte, 113.880 Stunden (!), nimmt man die 13 Jahre genau. Ihr vernichtendes Urteil (inkl. Begründung) habe sie wie eine aufgelebte Leiche unter Speed verlesen (Gedanke: wgn. der zwei Stunden, todesblass und trotzdem wach); zudem sei es ein Schandurteil, das sie vom Boden ihrer kammerartigen Kloake gehievt hätte. Das Universum werde sie eines Tages dafür bestrafen, denn das habe sie verdient.
Mit dieser wunderschönen Zuwortmeldung ist nun eine Berliner Strafverfolgungsbehörde befasst.
Im Rahmen der Anhörung wurde mir eine zweiwöchige Frist für meine Stellungnahme eingeräumt.
Am spannendsten dürfte die Frage sein, wann genau die gute Frau Beckers (ggf. ihr Dienstvorsitz) Strafantrag gestellt hat.

29.10.25
Netzfund: »Deutsche Staatsterroristen seit 2020«
Was erlaubt die Meinungsfreiheit?
Mit Beschlüssen vom 19. Mai 2020 nahm das Bundesverfassungsgericht eine „Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen” vor und wies darauf hin, „dass an der Entscheidung beteiligte Richter sowie andere Personen” nicht als “asoziale Justizverbrecher” oder “Provinzverbrecher” bezeichnet werden dürfen.
„Zwar handele es sich wegen des sachlichen Bezugs und der verständlichen schweren emotionalen Situation des Beschwerdeführers nicht um Schmähkritik. Bei einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen überwiege jedoch der Ehrschutz. Die Kammer beurteilte das als verfassungsgemäß.” (vgl. 1 BvR 2397/19)
Ein vergleichbarer Fall: Auf den Plattformen X und YouTube werden immer wieder Beiträge von Paul Brandenburg in die Timeline gespült. Laut Onlinedarstellung sei Brandenburg deutscher Autor, Arzt und Unternehmer, der verschwörungsideologische und rechtspopulistische Inhalte verbreite (ca. 85K Follower auf X und ca. 130.000 Abonnenten auf YouTube).
Darüber hinaus betreibt Brandenburg die Plattform »Staatsterroristen« und führt dort Archiv über – aus seiner Sicht – verbrecherisch agierende Staatsanwälte und Richter:
„Im Nazi-Reich, in der DDR und in der heutigen Bundesrepublik: Stets waren Deutschlands Beamte willige Vollstrecker des Regimeterrors gegen kritische Bürger. Typisch deutsch auch: stets dokumentieren diese Staatsterroristen ihre eigenen Verbrechen präzise in amtlichen Akten. Nachfolgende Liste ist eine Sammlung von Tätern im deutschen Staatsdienst, die seit 2020 den Terror des dortigen Unrechtsregimes gegen Journalisten, Künstler und Dissidenten jeder Art vollstrecken. Jede Tat ist mit einer Kopie der behördlichen Akte belegt.”
Dass die Plattform unbehelligt existieren darf, ist bemerkenswert.
Parallel äußerte er sich in den vergangenen Tagen auf X wie folgt:
„Julian @jreichelt hat völlig recht: die @polizeiberlin ist durchsetzt von jenen arabischen Clanmoslems, die sie offiziell zu bekämpfen hätte. Die Fusstruppen beider Verbrecherbanden sind in großen Teilen identisch - im Aussehen, in ihrem gebrochenen Deutsch, in ihrem primitiven Auftreten und in ihrer Gewaltneigung.”
„Es bedarf keiner Deutungen: Der Berliner Richter Lars Fricke hat durch seinen Justizterror gegen Regimekritiker wiederholt bewiesen, dass er zu der Sorte üblem Abschaum gehört, die Faschistenherrschaft erst möglich macht.”
„Jener Richter Lars Fricke ordnete auch die Erstürmung der Wohnungen meiner Familie an. Er ist ein Stück Abfall, das besondere Aufmerksamkeit bei der künftigen Aufarbeitung verdient - so wie die „Staatsschützer“ der @polizeiberlin”
„In Deutschland wird der Abfall traditionell uniformiert. Die @polizeiberlin stellt den Bodensatz der Jauchegrube dar, zu der ihre Stadt geworden ist.”
„Wenig überraschend: Berlins regierender Triebtäter @kaiwegner förderte Kindesmissbrauch mit Steuergeld. Er vögelt auch seit langem eine ihm untergebene Senatorin und propagiert „Queerpolitik“ wir kaum ein anderer „Konservativer“. Alles völlig normal im Endstadium eines Staatszerfalls.”
„Neu auf http://Staatsterroristen.de: Staatsanwältin Anne Völkl (Bamberg) Anne Völkl klagte den Künstler Simon Rosenthal für ein regimekritisches Werk wegen „Volksverhetzung“ an. Rosenthal hatte darauf das Zitat „Impfen macht frei“ als Aussage eines CSU-Politikers verwendet und dieses Zitat dabei als Verhöhnung des Holocausts kritisiert. Gleichwohl wurde nicht der CSU-Politiker angeklagt, sondern der ihn kritisierende Künstler. Auch Anne Völkl beweist: In Deutschland trägt Abfall traditionell Uniform – eben oder Robe.”
Es ist kaum vorstellbar, dass es sich bei den hervorgehobenen Zuschreibungen um zulässige Meinungsäußerungen handelt. Indem Brandenburg auf X u.a. die Polizei Berlin und Kai Wegner direkt markiert, fordert er eine Strafverfolgung gegen seine Person faktisch selbst heraus.

Holy
Bild vom Berichterstatter aufgetaucht
„Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. Ich habe mich gerade sehr amüsiert [...] Das war jetzt wenigstens mal einfallsreich und lustig.”

(Quelle: Twitch-Kanal Aluna Hime, via Streamrecorder, 28.10.2025)
28.10.25
Az.: 64 S 141/25 (wgn. Eigenbedarf)
— Protokoll
aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts Berlin II, Zivilkammer 64, am Mittwoch, 22.10.2025 in Berlin
Smolarek, M. ./. Ollendorff, L.
Gegenwärtig:
— Vorsitzender Richter am Landgericht Tegeder als Vorsitzender
— Richterin Voß
— Richter am Landgericht Dr. Kromrey
Die Sitzung wird gegen 12:05 Uhr unterbrochen. Die Sitzung wird gegen 12:25 Uhr fortgesetzt.
Die Beklagtenvertreterin stellt den Antrag aus der Berufungsbegründung vom 4. August 2025, Blatt 9 d. eA., und beantragt hilfsweise, die Sache unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens gemäß § 538 ZPO an das Amtsgericht zurückzuverweisen.
Am Schluss der Sitzung erkannt und verkündet:
Auf die Berufung der Beklagten werden - unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung - das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg – 206 C 259/24 – vom 3. Juni 2025 sowie das ihm zugrundeliegende Verfahren im Umfang der erstinstanzlichen Verurteilung der Beklagten aufgehoben, und die Sache wird insoweit zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Charlottenburg zurückverwiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens sind gemäß § 21 Abs. 1 GKG nicht zu erheben.
Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Amtsgericht vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Berichterstattung wird fortgesetzt.

26.10.25 ︎
»Als lautstarke Kritikerin Israels und seines Krieges im Gazastreifen hat Connolly zur Solidarität mit dem palästinensischen Volk aufgerufen. Im April 2025 sagte sie im Dáil: „Ich fordere uns alle auf, aufzustehen und den Völkermord zu stoppen, der in unserem Namen stattfindet, denn wir sind mitschuldig.“ Im Juli desselben Jahres bezeichnete sie Israel als „Völkermordstaat“. Connolly sagte, die irische Regierung habe die Verhängung der geplanten Sanktionen gegen Israel „hinausgezögert“ und forderte sie auf, die Sanktionen nicht unter dem Druck von US-Unternehmensinteressen zu verwässern.« (übersetzt)
Update
in der Causa Norbert Bolz
Zu ergänzender neuer Kontext; Selbstöffnung des Beschuldigten
In einem︎︎︎Video des Nachrichtenportals NiUS vom 24. Oktober 2025, in dem Norbert Bolz in einem der Studios von NiUS persönlich zu Wort kommt, tätigt Bolz ab min 6 folgende Aussage (der genaue Wortlaut wird wiedergegeben):
„Genau, eine linke Tageszeitung. Die lautete etwa, äh, “AfD-Verbot und Höcke”, äh, Doppelpunkt, äh “Deutschland erwacht”. Und, äh, ich habe dann, äh, gedacht “ach das ist ja wirklich unglaublich”, ich mein, ich hab’s auch als Ironie ‘n bisschen gelesen, die benutzen ja eigentlich die berühmte Formel “Deutschland erwache”, äh, und, äh, drehen die jetzt um, ja, also wenden sie praktisch um. Und, äh, das könnte ich doch jetzt auch machen. Ich dreh’ es um gegen die taz selber und mache daraus eine ironisch-polemische Bemerkung und hab’ dann einfach geschrieben, äh, also “woke”, äh, kann man nicht besser definieren als, äh, Deutschland erwache, ja, das ist eigentlich die beste Definition von “woke”, und, das ist es eigentlich schon.”
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel meint, es sei ausgeschlossen in „Gute Übersetzung von “woke”: Deutschland erwache!” irgendetwas strafbares zu sehen, sondern es sei das, was es ist, nämlich die Kritik an der Wortwahl der taz (vgl. NiUS-Video, das ︎︎︎hier gesichert wurde).
Bolz’ eigene Einlassung im Studio widerlegt die breite Verteidigung seines Posts. Norbert Bolz sagt sogar ausdrücklich, er habe sich mit seinem Post „gegen die taz wenden“ wollen, also nicht deren Sprachwahl, die er selbst teilweise als ironisch erkannt hat, kritisieren, sondern die Zeitung und insbesondere ihre “woke-Ideologie” ironisch attackieren, indem er deren Stilmittel übernimmt. Bolz bestätigt, dass er die verbotene Losung „Deutschland erwache“ nicht als Zitat zur Distanzierung, sondern als Werkzeug seiner vermeintlichen (letztlich missglückten) Polemik verwendet hat. Dadurch verliert die Äußerung ihren angeblich ironischen Wert und wird anschlussfähig an die Rhetorik, die sie vorgibt, zu kritisieren.
Bolz verwendet die verbotene NS-Losung bemerkenswerter Weise sogar als “die beste Definition von woke”.
Damit ist auch Steinhöfels Fazit widerlegt, man erkenne „in fünf bis zehn Sekunden“, dass der Post eine Kritik an der Wortwahl der taz sei. Bolz selbst sagt das Gegenteil, und der Wortlaut des Posts bestätigt es. Dass der Ton im Studio unmittelbar nach Bolz’ Einlassung ausfiel, ist daher fast symbolisch.
Hinweis: Diese Follow-up-Erörterung wurde unserer Analyse zur Strafbarkeit der von Norbert Bolz verwendeten NS-Parole nachträglich hinzugefügt.
25.10.25
Analyse zur Strafbarkeit der von Norbert Bolz verwendeten NS-Parole
Die rhetorische und semantische Logik politischer Zuspitzung folgt einem Prinzip: Wer etwas kritisieren oder markieren will, greift dessen Sprache auf, um sie in einen gegenteiligen Sinn zu überführen. Das tut die taz, wenn sie mit „Deutschland erwacht“ auf rechte Mobilisierungsrhetorik anspielt und die Formulierung im Kontext einer knappen, pointierten Wortmeldung über politische Gegenmaßnahmen im Kampf gegen das rechte politische Spektrum in Deutschland verwendet (Diskussion um AfD-Verbot; Höcke-Petition). Der angedeutete Ausruf entstammt der Propagandasprache des Nationalsozialismus, wird im Fall der taz aber als kritische Anspielung gegen rechts gewendet. Die verbotene Parole wird nicht 1:1 reproduziert, sondern nur reflektiert; ihr Klang wird aufgerufen, um eine Gefährlichkeit von rechts und die Notwendigkeit demokratischer Abwehr zu betonen. Das ist die performative Distanz, die der BGH in seiner Rechtsprechung (3 StR 486/06) als „offenkundige Gegnerschaft“ anerkennt.
︎ W e i t e r l e s e n

D/GER
Advent, Advent, ein Gerichtlein brennt. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht kochend die Volksseele vor der Tür. Und wenn der fünfte Amtssitz brennt, hat die Staatsgewalt das Recht
—
und rennt!

Update
LG Berlin II, ZK64 wgn. Eigenbedarfs, Az.: 64 S 141/25
Berufungstermin: Smolarek, M. / Ollendorff, L.
Die Kammer hat heute nach mündlicher Verhandlung kein Urteil ausgesprochen. Die Kündigung hält sie für formell wirksam und inhaltlich begründet; Allerdings könne sich die Beklagte wohl auf zwei Härtegründe berufen (Gesundheit und angespannter Wohnungsmarkt), die nun näher untersucht bzw. (wie die Kammer es nannte) „erforscht“ werden sollen, entweder auf der Ebene des Landgerichts, hilfsweise durch Zurückverweisung an das Amtsgericht Charlottenburg.
Der Vorsitzende Richter Tegeder betonte, dass einem Gericht selbst keine Sachkunde zukomme, um über die Gesundheit (z.B. Verbesserung oder Verschlechterung einer depressiven Erkrankung) eines von der Kündigung und Räumung der eigenen Wohnung betroffenen Menschen zu befinden oder zu urteilen; ein Sachverständigengutachten sei daher einzuholen. Die bisherige Würdigung durch das Amtsgericht sei nicht tragfähig.
Auch soll ein Gutachten über den Berliner Wohnungsmarkt eingeholt werden. Die Kammer hatte zu einer Einigung angeregt (z. B. Vergleich auf ein befristetes Mietverhältnis von zwei Jahren), die letztlich nicht zustande kam.
Zugleich machte die Kammer deutlich, dass sie im Falle des Vorliegens von Härtegründen, auf die sich die Beklagte ggf. berufen könne, nicht von der Fortführung eines unbefristeten Mietverhältnisses ausgehe; ein solches sei nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, wozu die Beklagte voraussichtlich nicht zählen dürfte.
Die Berichterstattung wird fortgesetzt.
NEW
BUCKMINSTER PLAYLIST
# DR. DIRICAN [Explicit] — Chefket
# Bitch [Meredith Brooks Remix] — Kas Sand
# When Doves Cry [Explicit] — Finnebassen
# Wicked Game [Live] — Herman Lie
# Sweet Child ‘O Mine — Jasmine Thompson
Buckminster.de (Magic Eye)

22.10.25
LG Berlin II:
Verhandlung über die Berufung der Monika Smolarek (wgn. Eigenbedarfskündigung)
Am Mittwoch, 22. Oktober 2025, verhandelt die 64. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II unter dem Vorsitz von Jörg Tegeder über die Berufung der erstinstanzlich zur Räumung verurteilten Berlinerin Monika Smolarek. Die Berufungsklägerin wird in zwei Instanzen von der Rechtsanwältin Carola Handwerg vertreten, die damalig alle Räumungsverfahren der Christmann-Projektentwicklung gegen „Berlins renitentesten Mieter“ (Sven Fischer) erfolgreich für ihren Mandanten, der sich als Einziger nicht aus dem Sanierungsobjekt Kopenhagener Straße verdrängen lassen wollte, geführt hatte.
Im Fall der Monika Smolarek entschied die Eingangsinstanz, Amtsgericht Charlottenburg, durch die erkennende Richterin Kerstin Preuß, dass die Eigenbedarfskündigung des Klägers L. Ollendorff vom 31.10.2023 zulässig/wirksam und begründet sei. Der Kläger wurde in 1. Instanz von seinem Vater Alexander Ollendorff, der Rechtsanwalt für Immobilienrecht ist, anwaltlich vertreten.
Am 3. Juni 2025 verkündete die Amtsrichterin ihr Urteil; über die Art und Weise lässt sich in der den Fall begleitenden öffentlichen Berichterstattung nachlesen:
„Als die Richterin Kerstin Preuß in einem Saal des Amtsgerichts Charlottenburg ihre Entscheidung verkündete, war sie kaum zu verstehen. Ein Polizeifahrzeug fuhr mit Blaulicht und lauter Sirene am Gerichtsgebäude vorbei. Was die Richterin verkündete: Monika Smolarek soll bis zum 30. November 2025 ihre Wohnung in Charlottenburg räumen und auch die Gerichtskosten tragen. »Ich war wie vor den Kopf geschlagen und konnte zunächst gar nicht aufstehen«, so die erste Reaktion der Mieterin. Dann bat sie die Richterin, ihr kurzes Urteil noch einmal zu wiederholen, weil diese durch den Verkehrslärm stellenweise nicht zu verstehen gewesen war. Doch die Richterin weigerte sich: Sie habe dafür keine Zeit. Schließlich müsse sie gleich noch weitere Entscheidungen verkünden. Entscheidungen wie am Fließband, die doch gravierende Auswirkungen auf das Leben von Menschen haben.“ (Quelle: nd-aktuell).
Der Beklagten wurde eine Räumungsfrist bis zum 30.11.2025 gewährt.
Hinsichtlich der Entscheidungsgründe heißt es im Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (hier nur Auszüge):
Das Mietverhältnis ist durch die Eigenbedarfskündigung vom 31.10.2023 beendet worden. Das Kündigungsschreiben ist nach der Überzeugung des Gerichts von dem Kläger persönlich unterschrieben worden. Der Beklagtenseite ist zwar insoweit zuzustimmen, als die Unterschrift auf der Kündigung erheblich von der Unterschrift auf dem Schreiben vom 17.07.2023 abweicht. Allerdings hat die Schriftvergleichung (§ 441 Abs. 1, 2 ZPO) ergeben, dass die Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben mit den Unterschriften auf den zum Vergleich vorgelegten Urkunden übereinstimmt. Geringfügige Unterschiede sind selbstverständlich vorhanden; dies ist allerdings bei Unterschriften regelmäßig der Fall. Die Abweichungen sind nicht so gravierend, dass ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass die Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben von dem Kläger stammt. Soweit möglicherweise die Unterschrift auf dem Schreiben vom 17.07.2023 nicht von dem Kläger stammt, ist dies für die Frage der Echtheit des Kündigungsschreibens nicht von Relevanz.
Auch die materiellen Voraussetzungen des § 573 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB liegen vor. Nach § 573 Abs. 1 BGB kann der Vermieter einer Wohnung kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein berechtigtes Interesse liegt gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 BGB insbesondere dann vor, wenn er die Wohnung für sich selbst benötigt.
Bei dem Kriterium des „Benötigens“ in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB handelt es sich um einen objektiv nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff, der voraussetzt, dass der Vermieter ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, die Wohnung selbst oder durch eine in den Regelungsbereich einbezogene Person zu nutzen. Der Wunsch und der Wille allein, die Wohnung für sich oder andere berechtigte Personen zu nutzen, reichen nicht aus; hinzutreten muss u. a. ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht und ein nicht übermäßiger Bedarf (st. Rspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.7.1993 - 1 BvR 501/93 [= WuM 1994, 132] Rn. 13, m.w.N., juris; BGH, RE in Mietsachen v. 20.1.1988 - VIII ARZ 4/87 [= WuM 1988, 47] Rn. 17 ff., m. w. N.; Urt. v. 5.10.2005 - VIII ZR 127/05 [= WuM 205, 779], juris Rn. 5). Die Darlegungs- und Beweislast liegt insoweit beim Vermieter (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.2015 - VIII ZR 297/14 [= WuM 2015, 677 - Az. und Fundstelle ergänzt, d. Red.], juris).
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Abteilungsrichterin davon überzeugt, § 286 ZPO, dass dem Ausspruch der streitgegenständlichen Kündigung der ernsthaft und bestimmt verfolgte, von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragene Wunsch des Klägers zugrunde liegt, die von der Beklagten und ihrer Familie bewohnte Wohnung mit seiner Freundin künftig gemeinsam zu bewohnen.
Das Gericht teilt nicht die Ansicht der Beklagtenseite, die Aussage der Zeugin sei nicht glaubhaft, weil sie die aktuellen Wohnverhältnisse in der Doppelhaushälfte „kleingeredet“ und hinsichtlich der Wohnfläche untertrieben habe. Dies kann darin begründet sein, dass die Zeugin die genaue Quadratmeterzahl gar nicht kennt - diesen Eindruck hat sie jedenfalls vermittelt -, zumal den ursprünglichen Wohnräumen im 1. OG und im Dachgeschoss die Erdgeschosswohnung erst später zugeschlagen wurde. Aber selbst wenn sie hinsichtlich der Wohnverhältnisse - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich absichtlich untertrieben hätte, folgt hieraus nicht zwangsläufig, dass die Aussage insgesamt insbesondere hinsichtlich des Eigennutzungswunsches des Klägers unglaubwürdig ist.
Der Kläger kann auch nicht darauf verwiesen werden, im elterlichen Haus sei genügend Platz. Die Entscheidung, das elterliche Haus zu verlassen, ist zu akzeptieren.
Soweit sich im Rahmen der Anhörung des Klägers ergeben hat, dass dieser Miteigentümer an einem Mietshaus mit 19 Einzimmerwohnungen ist, ist dies rechtlich ohne jede Relevanz.
Die Beklagte hat keinen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach §§ 574, 574a Abs. 1 BGB. Sie hat der Kündigung zwar wirksam widersprochen. Die Voraussetzungen des § 574 BGB liegen jedoch nicht vor.
Die Entscheidung zur Räumungsfrist beruht auf § 721 ZPO. Bei Abwägung der Interessen beider Parteien war der Klägerin im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt eine Räumungsfrist von 6 Monaten zu gewähren.

Recht
Beitrag zurückgestellt
Der Artikel über die Gerichtskosten bei Nichtigkeitsklagen wird bis ca. Mitte November zurückgestellt und noch einmal überprüft; weitere Stellungnahmen werden derzeit entgegengenommen.

Wisdom

19.10.(2)
Kevinits und sein Wundervideo
Update zum Video „Pflegekräfte exposed – Ich war im Landtag NRW“ von Kevin Hartwig
Am 30. September 2025 war in einem Twitch-Stream des Streamers Kevin Hartwig (Kevinits) ein aktueller Stand seines YouTube-Videos „Pflegekräfte exposed – Ich war im Landtag NRW“ zu sehen. Das Video zählte zu diesem Zeitpunkt 27.144 Aufrufe, zeigte bis dahin kaum Veränderung und hatte nur eine geringe Resonanz ausgelöst. Hartwig selbst äußerte sich einige Male enttäuscht über die ausbleibende Aufmerksamkeit für diese Produktion.
Anschließend nahm die Entwicklung des Videos folgende Wendung:
-
02. Oktober: plötzlich 40.500 Aufrufe,
-
04. Oktober: sprunghaft über 90.000 Aufrufe,
- 19. Oktober (heute): das Video steht bei 209.791 Aufrufen.
Allerdings ist das Like-Kommentar-Verhältnis völlig unnatürlich: Während Hartwigs erfolgreichstes Video mit ca. 220.000 Aufrufen 11.500 Likes und fast 1.000 Kommentare zählt, kommt „Pflegekräfte exposed – Ich war im Landtag NRW“ trotz seiner 180.000 zusätzlichen Aufrufe auf kaum mehr Interaktion als zu Beginn (290 Kommentare und knapp 3.000 Likes). Ein sichtbarer Anstieg von Followern blieb ebenfalls aus. Eine solche Diskrepanz widerspricht dem organischen Wachstumsmuster auf YouTube.
Nach dem, was sich auswerten lässt, ist das Video ein Paradebeispiel für Reichweitenmanipulation. Damit geht in erster Linie Unredlichkeit einher, denn es liegt eine Täuschung der eigenen Community, die Irreführung potenzieller Werbepartner und letztlich auch eine Selbsttäuschung gegenüber dem eigenen Erfolg vor.
Ein weiteres Indiz dafür, dass die Aufrufzahlen nicht das Ergebnis realer Zuschauerinteraktion sind: Wer das Video auf Hartwigs Hauptkanal nach Beliebtheit sortiert, wird trotz der angeblich enormen Resonanz lange scrollen müssen, denn es rangiert eher im unteren Drittel seines Videoportfolios.
Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass die Views echt sind und die Auffälligkeiten auf Fremdverschulden beruhen, z.B. Ausfall sämtlicher Zähler (Likes, Kommentare, Follower), kompletter Stromausfall bei YouTube, oder anhaltender Serverschluckauf ;-)
Wünschenswert wäre, dass sich derartiges nicht wiederholt.

19.10.(1)
Wem gehört das Wort, Dr. Wolfram Weimer?
Worum geht es?
„Kulturstaatsminister Wolfram #Weimer soll hunderte Texte auf TheEuropean veröffentlicht haben, ohne die Autoren zu fragen. Es geht also um grobe Missachtung des Urheberrechts: Bei einer Autorin hat er teils sogar aus ihrem Buch kopiert. Selbst weltbekannte Namen wie Donald Trump, Brad Pitt und Papst Franziskus führt er als eigene Autoren an, mit eigens angelegtem Profil beim European.”
Hinweis: Weimer ist Staatsminister für Kultur und Medien. Bis Mai 2025 war er Geschäftsführer der Weimer Media Group GmbH.
︎ W e i t e r l e s e n

18.10.25
Mann, der auf dem Oktoberfest einer Streamerin ins Gesicht ej wollte, lässt uns abmahnen [und unsere Antwort]
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich zeige an, die rechtliche Vertretung meines Mandanten Seraphin T. (anonymisiert) übernommen zu haben. Ich bin beauftragt, seine Persönlichkeits- und Datenschutzrechte umfassend zu wahren. Die Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Gegenstand meiner Intervention ist die von Ihnen zu verantwortende, rechtswidrige Veröffentlichung [...]
Ich beziehe mich konkret auf den Beitrag unter der URL: https://landgerichtsreport.de/Seraphin-T-Kunshikitty-Oktoberfest-2025”
︎ W e i t e r l e s e n

16.10.25
𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters
︎ W e i t e r l e s e n
Talulah Riley (brit. Actress) on Elon Musk: „My first impressions were that he was very sweet, he seemed quite shy. He... said, 'I don't usually do this, but I'd love to see you tomorrow. Can we meet for breakfast?' And we have breakfast and then... he said, 'Will you come and have lunch with me?' So then we went for lunch and he said, 'Will you come to dinner?' And then, one evening, he said, 'Would you like to come back to my hotel room, so we can look at rocket videos?' I was like, 'Okay, yeah, I will come back,' and we did come back to his hotel room and he did just show me rocket videos.“
Talulah Riley (brit. Actress) on Elon Musk: „My first impressions were that he was very sweet, he seemed quite shy. He... said, 'I don't usually do this, but I'd love to see you tomorrow. Can we meet for breakfast?' And we have breakfast and then... he said, 'Will you come and have lunch with me?' So then we went for lunch and he said, 'Will you come to dinner?' And then, one evening, he said, 'Would you like to come back to my hotel room, so we can look at rocket videos?' I was like, 'Okay, yeah, I will come back,' and we did come back to his hotel room and he did just show me rocket videos.“
Update
Das ist kein Plagiat. Das ist eine Lebenserfahrung.
Das ist kein Plagiat. Das ist eine Lebenserfahrung.
Was als unaufgeregte Prüfung einer Dissertation gedacht war, geriet zeitweise außer Kontrolle
Im August dieses Jahres stießen wir mit unserer Recherche auf die Anfänge einer Dissertationsprüfung, die nur auffindbar sind, wenn Kenntnis über den Geburtsnamen der Person besteht, die Inhaberin eines Doktortitels ist. Da sich dieser Name über öffentlich zugängliche Registereinträge zurückverfolgen lässt, wurde klar, dass wir die Richtige gefunden hatten. Bei der Person handelt es sich um eine Rechtsanwältin und Unternehmerin mit Sitz in Hamburg.
Was wir in der Vorprüfung entdeckten, waren eindeutige Plagiate.
︎ W e i t e r l e s e n
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Im August dieses Jahres stießen wir mit unserer Recherche auf die Anfänge einer Dissertationsprüfung, die nur auffindbar sind, wenn Kenntnis über den Geburtsnamen der Person besteht, die Inhaberin eines Doktortitels ist. Da sich dieser Name über öffentlich zugängliche Registereinträge zurückverfolgen lässt, wurde klar, dass wir die Richtige gefunden hatten. Bei der Person handelt es sich um eine Rechtsanwältin und Unternehmerin mit Sitz in Hamburg.
Was wir in der Vorprüfung entdeckten, waren eindeutige Plagiate.
︎ W e i t e r l e s e n
RIP
Diane Keaton (1946-2025)
Diane Keaton (1946-2025)
Kultur
Filmtipp: Meine fremde Freundin
Filmtipp: Meine fremde Freundin
Nach einer wahren Begebenheit
Justizirrtum: „Horst Arnold wurde 2002 wegen Vergewaltigung einer Arbeitskollegin vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt. Grundlage der Verurteilung war die Aussage des vermeintlichen Opfers Heidi K., die sich später als frei erfunden herausstellte. Nachdem Heidi K. später vielfach durch abwegige Erzählungen aufgefallen war, kam es 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren zum Freispruch. Arnold hatte zu diesem Zeitpunkt die Haftstrafe bereits vollständig verbüßt. Wenige Monate nach dem Freispruch starb Arnold an einem Herzinfarkt. Heidi K. wurde 2013 wegen Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.“
Das ︎︎︎Psychodrama steht in der ARD-Mediathek zum Abruf bereit.
Besetzung:
Der Film thematisiert ein in der Justiz weit verbreitetes Phänomen: Frauen wird reflexartig geglaubt – Männer sind qua Geschlecht Täter. Emotionale Reaktionen wie Unbeherrschtheit oder Wut gelten als verdächtig und werden fast ausnahmslos als Indiz für Schuld gewertet. Der Irrtum ist deshalb kein Vertun oder Versehen, sondern Ausdruck von Schlamperei, Voreingenommenheit, verfehlter Arbeit von Ermittlern, Staatsanwälten, Richtern und Schöffen sowie Macht- und Karrierestreben im Innern der Justiz (vgl. Florian Gliwitzky).
Das Drama hält aber auch Vorbilder bereit, beispielsweise die von Johanna Gastdorf gespielte Amtsleiterin Dr. Gonzor, die menschlich und fachlich herausragt. Wenn überall in der öffentlichen Verwaltung so gearbeitet würde, wäre staatliches Handeln angesehener und breiter akzeptiert.
Individuelle Ergänzung:
Auf dem erzählerischen Nebengleis rollt die bundesdeutsche Durchschnittsehe (oder Partnerschaft) – verkörpert von Andrea und Martin Bredow –, ein Arrangement, das für den unkonventionellen Geist erstickend und nicht zu ertragen ist. Da verschwimmt die Zahnbürste der Frau mit dem duschenden Ehemann, bis beide keine Privatsphäre mehr haben. Der wichtigste Gesprächspartner im Leben ist nur noch der eigene. Arrangements wie diese sind auf Bedürfnisbefriedigung, Struktur, Materialität und gesellschaftliche Anpassung ausgelegt. Das Leben ist vorhersehbar, das Zuhause so groß und so fest ans Bein gebunden, dass jeder in Deutschland lebende Wellensittich freier ist. Abends wird gestöhnt und gefummelt – meist samstags –, um Bedürfnis und Pflicht in einem Atemzug zu erledigen. Das bezeichnen diese Menschen dann als Liebe. Es ist ein Leben, das in die Breite geht, aber nie in seelische Tiefen.
Wer sich für ein solches Leben entscheidet, lernt das eigene Selbst nur oberflächlich kennen. Es ist unmöglich, sich innerlich zu begegnen, wenn ständig die Gegenwart und Energie eines anderen Menschen im Raum steht.
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Justizirrtum: „Horst Arnold wurde 2002 wegen Vergewaltigung einer Arbeitskollegin vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt. Grundlage der Verurteilung war die Aussage des vermeintlichen Opfers Heidi K., die sich später als frei erfunden herausstellte. Nachdem Heidi K. später vielfach durch abwegige Erzählungen aufgefallen war, kam es 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren zum Freispruch. Arnold hatte zu diesem Zeitpunkt die Haftstrafe bereits vollständig verbüßt. Wenige Monate nach dem Freispruch starb Arnold an einem Herzinfarkt. Heidi K. wurde 2013 wegen Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.“
Das ︎︎︎Psychodrama steht in der ARD-Mediathek zum Abruf bereit.
Besetzung:
-
Ursula Strauss /Judith Lorenz
-
Hannes Jaenicke/ Volker Lehmann
-
Valerie Niehaus/ Andrea Bredow
-
Godehard Giese/ Martin Bredow
-
Johanna Gastdorf/ Dr. Gonzor
Der Film thematisiert ein in der Justiz weit verbreitetes Phänomen: Frauen wird reflexartig geglaubt – Männer sind qua Geschlecht Täter. Emotionale Reaktionen wie Unbeherrschtheit oder Wut gelten als verdächtig und werden fast ausnahmslos als Indiz für Schuld gewertet. Der Irrtum ist deshalb kein Vertun oder Versehen, sondern Ausdruck von Schlamperei, Voreingenommenheit, verfehlter Arbeit von Ermittlern, Staatsanwälten, Richtern und Schöffen sowie Macht- und Karrierestreben im Innern der Justiz (vgl. Florian Gliwitzky).
Das Drama hält aber auch Vorbilder bereit, beispielsweise die von Johanna Gastdorf gespielte Amtsleiterin Dr. Gonzor, die menschlich und fachlich herausragt. Wenn überall in der öffentlichen Verwaltung so gearbeitet würde, wäre staatliches Handeln angesehener und breiter akzeptiert.
Individuelle Ergänzung:
Auf dem erzählerischen Nebengleis rollt die bundesdeutsche Durchschnittsehe (oder Partnerschaft) – verkörpert von Andrea und Martin Bredow –, ein Arrangement, das für den unkonventionellen Geist erstickend und nicht zu ertragen ist. Da verschwimmt die Zahnbürste der Frau mit dem duschenden Ehemann, bis beide keine Privatsphäre mehr haben. Der wichtigste Gesprächspartner im Leben ist nur noch der eigene. Arrangements wie diese sind auf Bedürfnisbefriedigung, Struktur, Materialität und gesellschaftliche Anpassung ausgelegt. Das Leben ist vorhersehbar, das Zuhause so groß und so fest ans Bein gebunden, dass jeder in Deutschland lebende Wellensittich freier ist. Abends wird gestöhnt und gefummelt – meist samstags –, um Bedürfnis und Pflicht in einem Atemzug zu erledigen. Das bezeichnen diese Menschen dann als Liebe. Es ist ein Leben, das in die Breite geht, aber nie in seelische Tiefen.
Wer sich für ein solches Leben entscheidet, lernt das eigene Selbst nur oberflächlich kennen. Es ist unmöglich, sich innerlich zu begegnen, wenn ständig die Gegenwart und Energie eines anderen Menschen im Raum steht.

Urteil
Justizirrsinn: Wie eine Fotomontage drei Zivilgerichte und die Staatsanwaltschaft Berlin beschäftigt
Justizirrsinn: Wie eine Fotomontage drei Zivilgerichte und die Staatsanwaltschaft Berlin beschäftigt
Landgericht Hamburg (Erlassverfahren) ︎︎︎ Hanseatisches Oberlandesgericht (Sofortige Beschwerde) ︎︎︎ Landgericht Hamburg (Widerspruchsverfahren und Urteil)
︎︎︎ Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg (Pressekammer, Az.: 324 O 434/24)
︎︎︎ Landgericht Frankfurt am Main (2. Erlassverfahren)
︎︎︎ Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin (243 Js 313/25)
Um nachtreten zu können, nahm die Kammer in das Urteil (Tatbestand) auf, die Fotomontage sei mit Künstlicher Intelligenz erstellt worden, was zuvor eindeutig bestritten wurde. Das Bestreiten blieb unerwähnt. Tatsächlich handelt es sich um mehrstündige, händische Arbeit mit Photoshop, wodurch ein künstlerisches Werk geschaffen wurde. Zudem unterstellte die Kammer der Antragsgegnerin Gefühle und Motive wie Schadenfreude, die weder belegt sind, noch ihrem Wesen entsprechen.
Zu erwähnen ist noch, dass sich die Kammer in ihrem Urteil zu der Wertung versteigt, dass es der Antragsgegnerin (wenn auch nicht vorrangig) „um eine Verächtlichmachung der Antragstellerin ging”. Die Fotomontage enthält keine verächtlich machenden Elemente. Soll die Verächtlichmachung darin liegen, dass Gesichtszüge einer anderen Person eingefügt wurden? Wenn die Kammer so argumentiert, ist dies in sich diskriminierend und menschenfeindlich.
Die ursprüngliche Intention, ein Rechtsdebakel spöttisch aufzuarbeiten und zu bewerten, wurde zu einer politischen Justizposse mit persönlichen Befindlichkeiten aller am Landgericht Hamburg und Oberlandesgericht Hamburg beteiligten Richter.
Hinweis: die originäre Fotomontage wird nicht veröffentlicht
︎ W e i t e r l e s e n
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Um nachtreten zu können, nahm die Kammer in das Urteil (Tatbestand) auf, die Fotomontage sei mit Künstlicher Intelligenz erstellt worden, was zuvor eindeutig bestritten wurde. Das Bestreiten blieb unerwähnt. Tatsächlich handelt es sich um mehrstündige, händische Arbeit mit Photoshop, wodurch ein künstlerisches Werk geschaffen wurde. Zudem unterstellte die Kammer der Antragsgegnerin Gefühle und Motive wie Schadenfreude, die weder belegt sind, noch ihrem Wesen entsprechen.
Zu erwähnen ist noch, dass sich die Kammer in ihrem Urteil zu der Wertung versteigt, dass es der Antragsgegnerin (wenn auch nicht vorrangig) „um eine Verächtlichmachung der Antragstellerin ging”. Die Fotomontage enthält keine verächtlich machenden Elemente. Soll die Verächtlichmachung darin liegen, dass Gesichtszüge einer anderen Person eingefügt wurden? Wenn die Kammer so argumentiert, ist dies in sich diskriminierend und menschenfeindlich.
Die ursprüngliche Intention, ein Rechtsdebakel spöttisch aufzuarbeiten und zu bewerten, wurde zu einer politischen Justizposse mit persönlichen Befindlichkeiten aller am Landgericht Hamburg und Oberlandesgericht Hamburg beteiligten Richter.
Hinweis: die originäre Fotomontage wird nicht veröffentlicht
︎ W e i t e r l e s e n

News
Kommentar zu Hasan Piker, dem vorgeworfen wird, seinen Hund Kaya mit einem Elektroschockhalsband zu quälen
Kommentar zu Hasan Piker, dem vorgeworfen wird, seinen Hund Kaya mit einem Elektroschockhalsband zu quälen
Hasan Piker ist ein politischer Kommentator mit 1,5 Millionen Followern auf Instagram und ca. 3 Millionen Followern auf Twitch
Über 160.000 Posts verzeichnet allein die Plattform X aktuell zu Hasan Piker. In einem seiner Twitch-Livestreams soll Piker seinen Hund Kaya bewusst mit Elektroschocks gequält haben, um das Tier dazu zu bringen, seine Position als Hintergrundmaskottchen zu halten. In neueren Videos erklärt Piker, es handele sich bei dem Halsband lediglich um ein Gerät, das Vibrationen aussendet. Diese Behauptung dürfte kaum zutreffen, denn Recherchen deuten darauf hin, dass Piker die Elektroden entfernt und die entsprechenden Stellen zeitweise mit Tape abgeklebt hat.
In dem kritisierten Clip ist innerhalb der ersten 15 Sekunden zu sehen, wie Piker mit dem linken Arm nach etwas greift, das sich außerhalb des Kamerabildes befindet. In genau diesem Moment jault der Hund auf, offenbar infolge eines Schmerzreizes.
Über 160.000 Posts verzeichnet allein die Plattform X aktuell zu Hasan Piker. In einem seiner Twitch-Livestreams soll Piker seinen Hund Kaya bewusst mit Elektroschocks gequält haben, um das Tier dazu zu bringen, seine Position als Hintergrundmaskottchen zu halten. In neueren Videos erklärt Piker, es handele sich bei dem Halsband lediglich um ein Gerät, das Vibrationen aussendet. Diese Behauptung dürfte kaum zutreffen, denn Recherchen deuten darauf hin, dass Piker die Elektroden entfernt und die entsprechenden Stellen zeitweise mit Tape abgeklebt hat.
In dem kritisierten Clip ist innerhalb der ersten 15 Sekunden zu sehen, wie Piker mit dem linken Arm nach etwas greift, das sich außerhalb des Kamerabildes befindet. In genau diesem Moment jault der Hund auf, offenbar infolge eines Schmerzreizes.

Hasan Piker fiel bereits in der Vergangenheit mit Bildern wie dem folgenden auf.
Es zeigt (s)einen Hund, dem Piker ein extremes Stachelhalsband umgelegt hat.

Piker bezeichnet sich selbst als links.
Im Oktober 2024 wandte sich der amerikanische Kongressabgeordnete Ritchie Torres mit einem als Aufrüttelung gedachten ︎︎︎Brief an den Twitch-CEO Daniel Clancy.
Piker soll laut mehreren Quellen Orthodoxe Juden in Twitch-Streams als „inbred“ (inzüchtig) bezeichnet und einen jüdischen Mann mit den Worten „bloodthirsty pig dog“ entmenschlicht haben. Beides sind laut Antisemitismusforschung klassische Muster antisemitischer Rhetorik.
In Bezug auf die sexuellen Gewaltakte am 7. Oktober 2023 sagte Piker in einem Stream: „It doesn’t matter if rape happened on October 7th. It doesn’t change the dynamic for me“, und ergänzte, dass „Palestinian resistance“ – seine Wortwahl – „not perfect“ sei. Kritiker werfen ihm vor, sich hier als Apologet sexueller Kriegsgewalt zu positionieren.
Darüber hinaus erklärte Piker öffentlich, er habe „no issue with Hezbollah“. Die libanesische Hisbollah ist von den USA als Terrororganisation eingestuft. Auch einem Vertreter der jemenitisch-terroristischen Huthi-Miliz bot Piker eine Plattform. In beiden Fällen wird ihm vorgeworfen, extremistischer Propaganda Raum zu geben.
Besonders scharf kritisiert wird auch Pikers Aussage zum Terror vom 11. September 2001: „America deserved 9/11.“ Diese Äußerung hatte bereits 2019 zu einem temporären Bann auf Twitch geführt.
In einem weiteren Clip äußert sich Piker über den republikanischen US-Politiker und ehemaligen Navy SEAL Dan Crenshaw, der im Krieg ein Auge verlor. Wörtlich sagte Piker: „Didn’t he go to war and like literally lose his eye because some mujahideen, a brave fucking soldier, fucked his eye hole with their dick?”
Kritiker fordern, dass sich auch US-Behörden wie das FBI mit Pikers Äußerungen befassen. Insbesondere eine Passage, in der Piker seine Community zur Gewalt aufruft – Zitat: „kill and murder people in the streets“ und „let the streets soak in their red-capitalist blood“ – wird als Anstiftung zu politisch motivierter Gewalt gewertet.
Persönliche Meinung: Wer Piker in die Seele blickt, sieht etwas, das kalt und soziopathisch zurückblickt.
Im Oktober 2024 wandte sich der amerikanische Kongressabgeordnete Ritchie Torres mit einem als Aufrüttelung gedachten ︎︎︎Brief an den Twitch-CEO Daniel Clancy.
Piker soll laut mehreren Quellen Orthodoxe Juden in Twitch-Streams als „inbred“ (inzüchtig) bezeichnet und einen jüdischen Mann mit den Worten „bloodthirsty pig dog“ entmenschlicht haben. Beides sind laut Antisemitismusforschung klassische Muster antisemitischer Rhetorik.
In Bezug auf die sexuellen Gewaltakte am 7. Oktober 2023 sagte Piker in einem Stream: „It doesn’t matter if rape happened on October 7th. It doesn’t change the dynamic for me“, und ergänzte, dass „Palestinian resistance“ – seine Wortwahl – „not perfect“ sei. Kritiker werfen ihm vor, sich hier als Apologet sexueller Kriegsgewalt zu positionieren.
Darüber hinaus erklärte Piker öffentlich, er habe „no issue with Hezbollah“. Die libanesische Hisbollah ist von den USA als Terrororganisation eingestuft. Auch einem Vertreter der jemenitisch-terroristischen Huthi-Miliz bot Piker eine Plattform. In beiden Fällen wird ihm vorgeworfen, extremistischer Propaganda Raum zu geben.
Besonders scharf kritisiert wird auch Pikers Aussage zum Terror vom 11. September 2001: „America deserved 9/11.“ Diese Äußerung hatte bereits 2019 zu einem temporären Bann auf Twitch geführt.
In einem weiteren Clip äußert sich Piker über den republikanischen US-Politiker und ehemaligen Navy SEAL Dan Crenshaw, der im Krieg ein Auge verlor. Wörtlich sagte Piker: „Didn’t he go to war and like literally lose his eye because some mujahideen, a brave fucking soldier, fucked his eye hole with their dick?”
Kritiker fordern, dass sich auch US-Behörden wie das FBI mit Pikers Äußerungen befassen. Insbesondere eine Passage, in der Piker seine Community zur Gewalt aufruft – Zitat: „kill and murder people in the streets“ und „let the streets soak in their red-capitalist blood“ – wird als Anstiftung zu politisch motivierter Gewalt gewertet.
Persönliche Meinung: Wer Piker in die Seele blickt, sieht etwas, das kalt und soziopathisch zurückblickt.

Oct. 7th
In Gedenken an die Opfer des 7. Oktober 2023.
Wir verweisen auf Dokumentationen wie die︎︎︎ Website
www.hamas-massacre.net, um an die Grausamkeit zu erinnern, die den Opfern (einschließlich ihrer Angehörigen) angetan wurde.
Niemals wird die Angst im Gesicht von Shiri Bibas in Vergessenheit geraten, umstellt von einer fanatisierten Horde, die nur Tod, Vernichtung und Terror im Sinn hat(te). Bilder, die sich tief in das kollektive Gedächtnis eingebrannt haben. Was am 7. Oktober geschah, war kein Kampf um Territorien. Es war Barbarei, verübt von mörderischen Bestien, mit Namen, Gesichtern und Stellvertretern auf der ganzen Welt.
Yarden Bibas: „Sie holten mich aus dem MMAD*, Ariels Zimmer. Hier waren wir alle zum letzten Mal zusammen, die ganze Familie. Es war das letzte Mal, dass ich sie sah, und hier trennten sich unsere Wege. Das war das Ende der Familie Bibas.
Bevor sie mich mitnahmen, küsste ich Shiri, Kfir und Ariel und sagte ihnen, dass ich sie am meisten auf der Welt liebte, für immer und ewig. Hätte ich gewusst, dass es das letzte Mal sein würde, hätte ich sie öfter geküsst, viel öfter.
Ich vermisse das Geräusch, wenn Ariel im Zimmer spielt, den Anblick, wie er zwischen den Zimmern hin und her rennt, auf das Bett klettert, um sich zwischen Shiri und mich zu legen. Kfirs Lachen, das Geräusch seines Spielzeugs. Die Gespräche zwischen Shiri und mir, ihre Stimme, die sagt: „Yarden, dreh dich um, du schnarchst.“ Das Haus war klein, aber groß in dem, was es enthielt.
Wenn das Leben ein Wettlauf ist, dann waren Shiri und die Kinder meine Ziellinie. Sie waren mein Sieg in dieser Welt. Sie waren die Erfüllung meines Traums, Ehemann und Vater zu sein. Wenn ich morgens aufwache, spüre ich als Erstes die Leere. Ich hatte alles und habe alles verloren. Ich kann nicht über morgen hinausblicken. Aber ich habe mich für das Leben entschieden, und in meinem eigenen Tempo, langsam, werde ich vielleicht auch übermorgen sehen.“
*MMAD = מרחב מוגן דירתי – Merkhav Mugan Dirati, wohnungseigener Schutzraum


Update
Seniorenheim/Sozialteam, Kevin
Hartwig, Holy Energy
Seniorenheim/Sozialteam, Kevin
Hartwig, Holy Energy
Am 30.09.2025 hat Buckminster NEUE ZEIT mit einer Leitungsperson des Sozialteams gesprochen und angeregt, den Rückwärtsgang einzulegen. Aus Gründen der Transparenz veröffentlichen wir die E-Mail (unter 1.), die unser Gesprächspartner nach dem Telefonat erhalten hat. Im Gespräch wurde uns gegenüber betont, dass das Sozialteam jede Form von reißerischer Präsentation ablehnt und damit auch die Aufmachung des Exposed-Videos von Kevinits mit dem Titel »Dieser TIKTOKER verliert nach SKANDAL im Pflegeheim seinen JOB!«. Danach fiel uns ein wundersamer Anstieg der Views bei dem von Hartwig hinsichtlich der Aufrufzahlen bemängelten Video »Pflegekräfte EXPOSED - Ich war im
LANDTAG NRW« auf (unter 2.). Ferner interessierte uns ein Bericht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation, mit dem vor dem Energy-Drink-Pulver der Marke „Holy Energy“ gewarnt wird, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (unter 3.).

3.10.25
Porträt: „Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen. Das schaffen Sie nicht mit Freundlichkeit.“ (Johann Schwenn)
Porträt: „Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen. Das schaffen Sie nicht mit Freundlichkeit.“ (Johann Schwenn)
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
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Rechtsstreitigkeiten wgn. Pflege-Live-Streams, Kommentare und Gegendarstellungen:
Schertz Bergmann und Mandanten ./. Kevin Hartwig
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︎︎︎Kevin Hartwig scheut Fakten
︎︎︎Exposed-Video Review
︎︎︎Die Methode Hartwig
︎︎︎Rechtsanwalt Felix Damm
︎︎︎Leserbrief
︎︎︎Kevin Hartwig Management
︎︎︎Prozessbeobachtung LG FRA (aktualisiert)
︎︎︎Begleitartikel Rechtsstreitigkeiten
„Ich habe mir mal die Berichterstattung von Landgerichtsreport durchgelesen. Das klingt schon sehr plausibel, was er schreibt, und er belegt, dass er vor Gericht anwesend war. Aber laut Kevin stimmt da ja angeblich vieles nicht. Nur die Fakten sprechen eine andere Sprache” (via YouTube, 29.09.2025)
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︎︎︎Psychodrama
Der Film thematisiert ein in der Justiz weit verbreitetes Phänomen: Frauen wird reflexartig geglaubt – Männer sind qua Geschlecht Täter. Emotionale Reaktionen wie Unbeherrschtheit oder Wut gelten als verdächtig und werden fast ausnahmslos als Indiz für Schuld gewertet. Der Irrtum ist deshalb kein Vertun oder Versehen, sondern Ausdruck von Schlamperei, Voreingenommenheit, verfehlter Arbeit von Ermittlern, Staatsanwälten, Richtern und Schöffen sowie Macht- und Karrierestreben im Innern der Justiz (vgl. Florian Gliwitzky).
Auf dem erzählerischen Nebengleis rollt die bundesdeutsche Durchschnittsehe (oder Partnerschaft) – verkörpert von Andrea und Martin Bredow –, ein Arrangement, das für den unkonventionellen Geist erstickend und nicht zu ertragen ist. Da verschwimmt die Zahnbürste der Frau mit dem duschenden Ehemann, bis beide keine Privatsphäre mehr haben. Der wichtigste Gesprächspartner im Leben ist nur noch der eigene. Arrangements wie diese sind auf Bedürfnisbefriedigung, Struktur, Materialität und gesellschaftliche Anpassung ausgelegt. Das Leben ist vorhersehbar, das Zuhause so groß und so fest ans Bein gebunden, dass jeder in Deutschland lebende Wellensittich freier ist. Abends wird gestöhnt und gefummelt – meist samstags –, um Bedürfnis und Pflicht in einem Atemzug zu erledigen. Das bezeichnen diese Menschen dann als Liebe. Es ist ein Leben, das in die Breite geht, aber nie in seelische Tiefen.
Wer sich für ein solches Leben entscheidet, lernt das eigene Selbst nur oberflächlich kennen. Es ist unmöglich, sich innerlich zu begegnen, wenn ständig die Gegenwart und Energie eines anderen Menschen im Raum steht.
Gerichtsentscheidungen:
Landgericht München I (2019)
Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart (2022)
Landgericht Berlin II (2022)
Landgericht Nürnberg-Fürth (2022)
Oberlandesgericht Oldenburg (2024)
︎ W e i t e r l e s e n
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BND: Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter
Im Rahmen seiner „Komm dahinter“-Employer-Branding-Kampagne hat der Bundesnachrichtendienst den Versuch unternommen, seine Kreativagentur um jeden Preis geheim zu halten. Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter:
︎ BND Styleguide (by BNZ)
︎ Buckminster Story
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Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:
Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.
︎ W e i t e r l e s e n
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Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:
„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“
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Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎



Fehlurteil: ︎︎︎ Andreas Darsow

In einfacher Sprache: ︎︎︎Buckminster.de / Cronemeyer gegen die Kunstfreiheit


Rechtsstreitigkeiten wgn. Pflege-Live-Streams, Kommentare und Gegendarstellungen:
Schertz Bergmann und Mandanten ./. Kevin Hartwig
︎︎︎Pflegeupdate
︎︎︎Kevin Hartwig scheut Fakten
︎︎︎Exposed-Video Review
︎︎︎Die Methode Hartwig
︎︎︎Rechtsanwalt Felix Damm
︎︎︎Leserbrief
︎︎︎Kevin Hartwig Management
︎︎︎Prozessbeobachtung LG FRA (aktualisiert)
︎︎︎Begleitartikel Rechtsstreitigkeiten
„Ich habe mir mal die Berichterstattung von Landgerichtsreport durchgelesen. Das klingt schon sehr plausibel, was er schreibt, und er belegt, dass er vor Gericht anwesend war. Aber laut Kevin stimmt da ja angeblich vieles nicht. Nur die Fakten sprechen eine andere Sprache” (via YouTube, 29.09.2025)


Filmtipp: Meine fremde Freundin
︎︎︎Psychodrama
Der Film thematisiert ein in der Justiz weit verbreitetes Phänomen: Frauen wird reflexartig geglaubt – Männer sind qua Geschlecht Täter. Emotionale Reaktionen wie Unbeherrschtheit oder Wut gelten als verdächtig und werden fast ausnahmslos als Indiz für Schuld gewertet. Der Irrtum ist deshalb kein Vertun oder Versehen, sondern Ausdruck von Schlamperei, Voreingenommenheit, verfehlter Arbeit von Ermittlern, Staatsanwälten, Richtern und Schöffen sowie Macht- und Karrierestreben im Innern der Justiz (vgl. Florian Gliwitzky).
Auf dem erzählerischen Nebengleis rollt die bundesdeutsche Durchschnittsehe (oder Partnerschaft) – verkörpert von Andrea und Martin Bredow –, ein Arrangement, das für den unkonventionellen Geist erstickend und nicht zu ertragen ist. Da verschwimmt die Zahnbürste der Frau mit dem duschenden Ehemann, bis beide keine Privatsphäre mehr haben. Der wichtigste Gesprächspartner im Leben ist nur noch der eigene. Arrangements wie diese sind auf Bedürfnisbefriedigung, Struktur, Materialität und gesellschaftliche Anpassung ausgelegt. Das Leben ist vorhersehbar, das Zuhause so groß und so fest ans Bein gebunden, dass jeder in Deutschland lebende Wellensittich freier ist. Abends wird gestöhnt und gefummelt – meist samstags –, um Bedürfnis und Pflicht in einem Atemzug zu erledigen. Das bezeichnen diese Menschen dann als Liebe. Es ist ein Leben, das in die Breite geht, aber nie in seelische Tiefen.
Wer sich für ein solches Leben entscheidet, lernt das eigene Selbst nur oberflächlich kennen. Es ist unmöglich, sich innerlich zu begegnen, wenn ständig die Gegenwart und Energie eines anderen Menschen im Raum steht.
Rezensionen auf Google My Business Profilen von Rechtsanwälten, abgegeben durch Prozessgegner oder mittelbare Dritte – eine Rechtsbetrachtung
Gerichtsentscheidungen:
Landgericht München I (2019)
Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart (2022)
Landgericht Berlin II (2022)
Landgericht Nürnberg-Fürth (2022)
Oberlandesgericht Oldenburg (2024)
︎ W e i t e r l e s e n

BND: Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter
Im Rahmen seiner „Komm dahinter“-Employer-Branding-Kampagne hat der Bundesnachrichtendienst den Versuch unternommen, seine Kreativagentur um jeden Preis geheim zu halten. Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter:
︎ BND Styleguide (by BNZ)
︎ Buckminster Story

Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:
Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.
︎ W e i t e r l e s e n



Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:
„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“

Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.

