Initialer Disclaimer

Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.

Die Betreiber führen auch Einzelrecherchen durch:

„Als ich am Samstag eine Recherche zu Berlins ︎︎︎erster Amtsanwältin wieder in mein Bewusstsein rief, erinnerte ich mich an eine Fragestellung der Berliner Staatsanwaltschaft: Wann in Berlin zum ersten Mal ︎︎︎eine Frau das Amt einer Staatsanwältin übernommen hat, ist hingegen nicht leicht zu rekonstruieren – möglicherweise schon 1949, gesichert jedenfalls im Jahr 1957.“




︎ Bekanntmachungen




29.6.25


Jaguar – die unterschätzte Marke


Jaguar Land Rover Automotive vollzieht einen radikalen Wandel.
Die gebauten Modelle I-Pace, E-Pace, F-Pace, F-Type, XE und XF sind Geschichte. Sie werden nicht mehr produziert und sind fast nur noch gebraucht erhältlich. Interessanterweise wollen jetzt immer mehr Leute genau diese Modelle. Zuletzt schockte die Marke mit dem sogenannten Type 00 und ließ ein Concept Car auftauchen, das den englischen Tee zum Kochen brachte. Natürlich ist klar, dass die New Era am Ende anders aussehen wird. Mehr verrät Jaguar bislang nicht. Ab und zu tauchen verklebte Erlkönige der neuen Ära im Straßenbild auf. Wie immer, wenn etwas Neues kommt.


︎ W e i t e r l e s e n




24.6.25


Das Landgericht Frankfurt am Main ist keine Reise wert – warum?




Gestern (23. Juni 2025) streamte der YouTuber Kevinits live sichtlich mitgenommen und betroffen. Ihn habe eine neue einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main (Zivilkammer 3) erreicht. Die vorangegangene Abmahnung ist aus meiner Sicht streitbar, denn es ging um die Frage der unzulässigen Verdachtsberichterstattung über drei Streamerinnen am Dortmunder Hüttenhospital, die ihre (sorry) Fressen der Verblödung während der Arbeitszeit in hochsensiblen Krankenhausbereichen live ins Internet streamten, und anschließend, wenn sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden, zum Anwalt rennen und beim Landgericht Unkenntlichmachung beantragen. Das Gericht hat den ersten Antrag, mit dem insgesamt sechs Videos betroffen waren, ohne jede Differenzierung durchgewunken. Mindestens ein Video hätte die Kammer als zulässig erachten müssen.

Auch zieht sich ein Bild der Schlampigkeit durch die Verfahren. Der YouTuber, der mit bürgerlichem Namen Kevin Hartwig heißt, wird in den Beschlüssen unverändert als „Antragsgegnerin“ bezeichnet. Der erste Beschluss des Landgerichts enthielt im Fließtext einen Datumsfehler, also eine offensichtliche Unrichtigkeit. Dem Kostenfestsetzungsantrag der Streamerinnen wurde ohne vorherige Anhörung der Gegenseite stattgegeben, und auch dort ist wieder von „Antragsgegnerin“ die Rede.

Diese Bedingungen am Landgericht Frankfurt am Main, unter denen kein faires Verfahren möglich oder zu erwarten ist, halten mich davon ab, dem Widerspruchsverfahren im ersten Prozess persönlich beizuwohnen.

Am Landgericht Frankfurt findet nichts auf Augenhöhe statt. Das ist meine finale Einschätzung.

Randinformation: Die Richter der Zivilkammer 3 des Landgerichts Frankfurt am Main geben sich als Verfechter von Privatsphäre und Anonymität. Und dann ist es ausgerechnet die Vorsitzende der Kammer, die selbst als offenes Buch im Internet steht. Das Unternehmen, bei dem ich Partnerin bin, hat einmal den Versuch unternommen, den Schutz ihrer Privatsphäre zu überprüfen. Innerhalb von 1-2 Stunden waren problemlos die Privatadresse, eine Mobilnummer und der Lebenspartner ermittelbar. Es ist absurd, dass gerade Richter (in höheren Positionen) so leichtfertig mit ihren privaten Daten umgehen.

Hinweis: Die Rechercheergebnisse werden vertraulich behandelt und dienten ausschließlich der einmaligen internen Überprüfung.






20.6.25


Eiskellermord: Gerechtigkeit für Sebastian Thaller




Links im Bild ist Sebastian Thaller zu sehen, rechts seine Verteidigerin Regina Rick. Thaller wurde (wird) vorgeworfen, Hanna Wörndl ermordet zu haben. Weder die bayerischen Ermittlungsbehörden noch die Strafkammer von Richterin Jaqueline Aßbichler am Landgericht Traunstein, die zuerst mit dem Fall befasst war und (nach Jugendstrafrecht) eine Verurteilung wegen Mordes zu neun Jahren Haft aussprach, konnten jedoch Beweise vorlegen. Die Verurteilung beruhte maßgeblich auf der Aussage eines Mithäftlings, der selbst angab, sich dadurch Vorteile in seinem eigenen, ebenfalls von Richterin Aßbichler betreuten, Verfahren zu erhoffen. Schon während des Prozesses wurde dieser sogenannte Zeuge, ein vorbestrafter Sexualstraftäter, als unglaubwürdig eingestuft, da er in seinem Leben mehrmals nachweislich gelogen hatte. Für Aßbichler und ihre Beisitzer bzw. Schöffen kein Grund, an seiner Aussage zu zweifeln. Ein aktuelles psychiatrisches Gutachten bestätigt nun glasklar: Der Mithäftling ist unglaubwürdig.

Angesichts solcher Abgründe in der Justiz fehlen einem die Worte. Es ist ein weiteres erschütterndes Beispiel dafür, warum man dieses sogenannte Rechtssystem (mit wenigen Ausnahmen) nur noch hassen und verachten kann.

Nach dem Urteilsspruch gegen Thaller, der während des gesamten Prozesses in Ketten gelegt wie ein vorverurteilter Schwerverbrecher vorgeführt wurde, legte die Verteidigung Revision gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, u.a. deshalb, weil Richterin Jaqueline Aßbichler und der zuständige Staatsanwalt interne E-Mails über eine mögliche Verurteilung Thallers austauschten, von denen die Verteidigung keine Kenntnis hatte.

Mit der Aufhebung des Urteils war auch der „dringende Tatverdacht“ nicht mehr haltbar. Regina Rick und ihr Kollege, der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Yves Georg (aus der Kanzlei des begnadeten Strafverteidigers Johann Schwenn), reichten erfolgreich Haftbeschwerde ein. Die neu zuständige Kammer des Landgerichts Traunstein, die den Fall künftig verhandeln wird, erklärte die Beschwerde für begründet. Sebastian Thaller war damit umgehend freizulassen.

Für den Berichterstatter ist klar: Sebastian Thaller war nie der Mörder, ist kein Mörder und wird auch künftig nicht als Mörder leben müssen.

Möglichst viele Menschen sollten außerdem dieses ︎︎︎Video sehen (unten im Artikel). Am Ende der Dokumentation heißt es, dass allein im Jahr 2023 rund 50% aller Urteile am Landgericht Traunstein rechtsfehlerhaft waren.

Quelle: SPIEGEL Artikel vom 20. Juni 2025, Verurteilter im Fall Hanna soll freikommen




18.6.25


Wie geht es David M.?


2018 berichtete u.a. der Tagesspiegel:

Klinik in Berlin: Influencerin verliert ihr Baby – und beschuldigt Charité-Ärzte

„Diana June inszenierte ihre Schwangerschaft auf Instagram. Zwei Tage nach der Geburt starb ihr Sohn. Sie erhebt schwere Vorwürfe.

Der Fall ist rätselhaft und tragisch: Ein Junge ist in der Charité nur zwei Tage nach seiner Geburt gestorben. Die Mutter des Kindes ist Influencerin, sie hat ihr Leben und ihre Schwangerschaft auf Instagram inszeniert und erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die Charité. Die Ärzte hätten ihr nicht geglaubt, dass es ihrem Kind schlecht gehe, und ihre Sorgen abgetan, obwohl der Junge Symptome gehabt habe.

Nach ihrer Aussage habe das Kind Fieber gehabt, sei blass gewesen und habe einen Herzschlag von 240 gehabt. "Nach Stunden entschied sich der Arzt dann doch, seine Blutwerte zu untersuchen. Die Oberärztin davor hatte nämlich gesagt, er sei kerngesund", schildert die Mutter des Kleinen, die unter dem Namen Diana June öffentlich auf Youtube und Instagram in Erscheinung tritt.

Der Junge habe eine fortgeschrittene Lungenentzündung gehabt, die dann auch - zu spät - erkannt worden sei. Das Kind sei an einer Sepsis gestorben, also Blutvergiftung.”


Dianas Mann David (inzw. getrennt) lernte ich an einem regnerischen Abend 2019 kennen, ich meine es war ein Freitag. Lange nach Schließzeit stand ein Mann am vorderen Friedhofstor und begehrte Zutritt. Mir kam die Situation skurril vor, hörte ihm aber zu. Er meinte, vor etwa einem Jahr sei sein verstorbener Sohn auf dem Friedhof begraben worden, und an diesem Abend wäre der erste Todestag. Ob er noch rein dürfe, fragte er.

Da es schon dunkel war, machte ich mich mit einer Taschenlampe auf den Weg und öffnete David das Tor. Er ist der Typ Mann, bei dem ich einschätzen kann, dass nichts passiert. Da er auch keine Kerze dabeihatte, holte ich eine aus dem Haus und schenkte sie ihm. Wir gingen dann gemeinsam zu Gregors Grab und hielten inne. Später waren wir noch bei mir im Haus und unterhielten uns eine Weile. David meinte, die Wärme des Hauses würde ihn heute Abend besonders auffangen. Es war irgendwie Liebe auf den ersten Besuch.
Ein paar Jahre hielten wir Kontakt.

2023 kam Diana einmal auf den Friedhof und fragte mich, ob ich ihr den Weg zum Grab ihres Sohnes zeigen könne, und ob ich vielleicht eine Vase für sie hätte. Den genauen Ort des Grabes hätte sie vergessen. Kann ich machen… Das (Familien)Grab zählt leider zu den am schlechtesten gepflegten auf dem Friedhof, eine Grabpflege ist auch nicht beauftragt.

Davids Schicksal meinte es noch übelwollender mit ihm, denn nicht nur starb sein geliebter Vater, der hier auch begraben liegt, sondern auch seine Mutter, die ebenfalls hier begraben liegt.

David verlor beide Eltern in kurzer Zeit.

Hinzukommt: Das Haus in Wannsee direkt am Wasser, in dem meine Mutter und ich einmal waren, konnte nicht mehr gehalten werden (ca. 12.000 EUR pro Monat). Heute sieht es still, aber nicht unbedingt verlassen aus. Am Klingelschild steht handschriftlich noch der Nachname von David geschrieben, allerdings nichts mehr an den Briefkästen, das auf ihn hindeuten würde.

Das Auktionshaus Dannenberg hat seinen Katalog für dieses Jahr an die Adresse in Wannsee geschickt; er steht, an David adressiert, an einer der Säulen neben der Haupteingangstür.

Im Internet las ich, dass David vor über einem Jahr einen Herzstillstand erlitten haben soll und im Koma lag. Ich machte mich dann dieser Tage auf die Suche nach ihm und fuhr, da ich seine Mobilnummer nicht mehr hatte, logischer Weise zuerst nach Wannsee.

Da ich David dort nicht antraf, fiel mir ein, dass ich ja einfach eine Melderegisterauskunft ziehen kann, was in wenigen Minuten geht.

Es fiel mir schwer, das bereitgestellte Dokument zu öffnen, da ich ungern lesen wollte, dass ein vom Schicksal gebeutelter junger Mensch im Alter von vierzig Jahren verstorben ist.

Bloß gut stand etwas anderes dort.

22 Kilometer vom Standort entfernt — alles klar, ich fahre hin, hab ja etwas Zeit mitgebracht.

Schließlich fand ich David vor den Toren Berlins, in ländlicher Gegend, auf einer Art Bauernhof.

Als ich kam, rannte ein Fuchs vor mir her, links und rechts Felder, die allmählich untergehende Sonne, ein Briefkasten und eine Klingel, die auf David deuteten. Es dauerte etwa fünfzehn Minuten, bis er plötzlich hinten am Gartentor stand und etwas ungläubig „hallo“ rief.

Dann umarmten wir uns.

David lebt.

Er muss nun allerdings immer ein Gerät bei sich tragen, das sein Herz unterstützt. Zweieinhalb Monate lag David damals im Koma. Herzleistung wohl nur noch zwanzig Prozent. Aber alles in allem erkannte ich den alten David, der sich sein fröhliches Gemüt bewahrt hat, der noch Witze machen und charmant sein kann.

Demnächst wollen wir uns wiedertreffen und gemeinsam den Sonnenuntergang genießen.

Berlin, am 17./18. Juni 2025






16.6.25


Luisenkirchhof II und Stadtansichten, Juni 2025


Home of Buckminster NEUE ZEIT

Nicht nur die Toten, auch die Lebenden finden ihre Ruhe auf dem Luisenfriedhof II.
Wenn meine Seele in Aufruhr gerät, bringe ich sie mit der Kamera zur Ruhe, oder bei der Gartenarbeit, die mich fast das ganze Jahr über fordert. Jetzt im Juni öffnen sich asiatische Lilien in Schwarz-Orange, die erste heute, am 16. Juni 2025. Bald folgen die zahlreichen Gladiolen, fast wie auf den Feldern in Bayern. Meine Porzellanblume trug in diesem Jahr rund 40 große Blüten; in wenigen Monaten wird sie ein zweites Mal aufblühen. Etwa eine Stunde vor Schließzeit kommen die Füchse und streiten darum, wer als Erster auf dem weichen Kissen schlafen darf. Am Freitag, den Dreizehnten, riss ein Bagger im hinteren Teil des Friedhofs die Datenkabel raus und kaputt, was mich halb in die Steinzeit zurückversetzt hat. Ein Hoch auf den Diensteanbieter, der absolut vorbildlich reagiert hat – und, zu meinem Erstaunen, auch auf die Kirchengemeinde, die die Zugänge zu den Kabeln gleich heute Morgen in vierstündiger Arbeit freilegte. Morgen soll alles wieder funktionieren.

︎ W e i t e r l e s e n




14.6.25


Deutschland ist eine Tyrannei, die über Leichen geht


Kürzlich meinte KuchenTV auf X (Twitter), dass er Deutschland immer mehr hasse. Ich kann KuchenTV verstehen und fühle ähnlich. (Quelle X, 4. Juni): Ich hasse dieses Drecksland immer mehr.)

Im Mai meldete sich eine Frau bei uns (halb ukrainischen, halb jüdischen Ursprungs), der lebenswichtige Transferleistungen verweigert wurden, offensichtlich willkürlich. Die Betroffene lebt aktuell in Nordrhein-Westfalen und ist laut eigener Angabe auf Pflegegrad 3 eingestuft. Ihr sollte zugemutet werden, mit lediglich ca. 600 EUR Pflegegeld im Monat auszukommen. Ein bei dem zuständigen Sozialgericht angestrengtes Eilverfahren ließ die verantwortliche Kammer durch unzumutbaren Vergleichsvorschlag scheitern, sodass die Betroffene in die nächsthöhere Instanz zum Landessozialgericht gezwungen wurde. Das Verfahren läuft nun mehrere Monate (!) ohne jeglichen weiteren Geldzufluss. 

Die Laune hier kann man sich vorstellen:



Da schnelles Handeln nötig war, blieb, nachdem alle Fakten zusammengetragen waren, nur ein Wochenende Zeit, um darüber nachzudenken und zu entscheiden, was und wem ich schreibe. Am Montag, 02. Juni 2025, entwarf und versendete ich die Eilnachricht (hier in Auszügen, in Teilen anonymisiert):

—Bitte beachten Sie die Frist zum Tätigwerden: Dienstag, 03. Juni 2025, 13:00 Uhr— (unter 4.)

[...] in dem uns vorliegenden Fall der Frau Z. (Jobcenter [...], BG-Nr.: 34348 [...]; Az.: LSG NRW L2S[...]/25 AB sowie L2AS[...]/25 BER) werden der Betroffenen lebenswichtige Leistungen verweigert (Krankenversicherung, Unterkunft/Heizung, Nahrung).

1.)     Verantwortlichkeiten und Vorbehalt der strafrechtlichen Überprüfung

Wir weisen mit Schärfe darauf hin, dass die Betroffene trotz eindeutiger Anspruchsgrundlage keine ausreichend existenzsichernden Leistungen erhält.

Eine strafrechtliche Überprüfung des Verhaltens der Beteiligten bleibt nach § 223, § 13 StGB sowie § 240 StGB vorbehalten.

Beteiligte Verantwortliche sind:

1.)     Hr. Q. (offenbar Teamleiter d. Abt. [...], Jobcenter [...], BG-Nr.: 34348 [...]

2.)    Richterin Sabine H., Sozialgericht [...], 32. Kammer (als Einzelrichterin)

3.)   Richter Dr. David K., Dr. Hacer B. ([...], Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen)

2.)    Persönlicher Hintergrund der Betroffenen

Bei Frau Z. handelt es sich um eine 52-jährige Akademikerin, die halb ukrainischen, halb jüdischen Ursprung ist. Ihr derzeitiger, dauerhafter Wohnort (nachweisbar durch bestehenden Mietvertrag) ist Essen.

Die Betroffene ist studiert und hat viele Jahre im Bereich der Medizin und Pharmazie gearbeitet.

Aufgrund einer nachgewiesenen Schwerbehinderung ist die Betroffene auf Pflegegrad 3 eingestuft. Frau Z. ist offensichtlich dauerhaft erwerbsgemindert, wahrscheinlich sogar vollständig erwerbsunfähig.

Die Betroffene hat Anspruch auf Pflegeleistungen (SGB XI), konkret Pflegegeld (ca. 545 €/Monat, Pflegegrad 3), Entlastungsleistungen (125 €/Monat) sowie Ansprüche aus möglicher häuslicher Pflege bzw. ambulanter Hilfe und Kurzzeitpflege.

Der Minimalanspruch von Frau Z. im Komplex Pflegeleistungen liegt im Pflegegeld.

Frau Z. hat aber insbesondere Anspruch auf Leistungen nach SGB XII – Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

[...]

In dieser Zeit ereigneten sich mehrfach teils schwerwiegende Schikanen, die sich u.a. in 11 Hausbesuchen manifestierten, davon 4 Mal angetroffen, im Rahmen derer rechtswidrig die Unterwäsche der Betroffenen durchsucht wurde. Diese Schilderungen halten wir für glaubhaft.

Aufgrund des Vorenthaltens existenzsichernder Transferleistungen (Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Heizung) hat die Betroffene Schulden in Höhe von ca. 2.800 EUR angehäuft. Es bestehen Mietschulden, die jederzeit eine fristlose sowie fristgerechte Kündigung des Wohnraums der Betroffenen hervorrufen können.

Die Krankenversicherungskarte (AOK [...]) ist zudem offenbar gesperrt.

Da Frau Z. ein Bluthochdruckleiden hat, was den Behörden und zuständigen Stellen bekannt ist, ist diese auf lebenswichtige Medikamente angewiesen, die sie derzeit nicht oder nur äußerst schwer beziehen und folglich auch nicht regelmäßig einnehmen kann.

Im Ergebnis liegt ein unzumutbarer Zustand vor, der zu einer erheblichen Verletzung der Menschenwürde geführt hat.

3.)    Verfahrensgang (insbesondere Sozialgericht und Landessozialgericht)

Frau Z. wurde —unnötig (!)— auf den Rechtsweg gezwungen.

Als Eingangsgericht war das Sozialgericht [...] zuständig, vertreten durch die 32. Kammer, diese vertreten durch die Richterin am Sozialgericht Sabine H.

Das Rechtsschutzbedürfnis der Betroffenen (Jobcenterleistungen), dem offenkundig stattzugeben war, hat die Richterin Sabine H. dadurch verkürzt und vereitelt, dass es hieß, die Betroffene solle sich mit 600 EUR Pflegegeld zufriedengeben, dann würden ihr vom Gericht 100 EUR Verpflegungsgeld und eine Krankenversicherung zugesprochen werden.

Mit diesem rechtlich wie ethisch unhaltbaren Ergebnis wurde Frau Z. in die nächste Instanz an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gezwungen, zuständig ist der [...]. Senat, wo ihr eine seriöse und zügige Bearbeitung ihres Rechtsschutzanliegens verweigert wird. Dem steht nicht das Ablehnungsgesuch der Betroffenen gegen die Richterin B. entgegen.

Frau Z. könnte sogar das Bundesverfassungsgericht anrufen, dazu bedarf es aber einer vorherigen Anhörungsrüge, die ihr aufgrund des ausbleibenden LSG-Beschlusses in der Sache bzw. der seit Wochen (!) ausbleibenden Bearbeitung in der Berufungsinstanz verunmöglicht wird.

Wir weisen darauf hin, dass es generell unzumutbar und eines Rechtsstaats unwürdig ist, erst durch einen außergewöhnlichen Rechtsbehelf, der abermals wertvolle Zeit in Anspruch nimmt, zum Recht zu gelangen.

4.)    Akuter Handlungsbedarf; Frist zum Tätigwerden

Die durch die genannten Stellen rechts- und möglicherweise strafrechtswidrig provozierten Missstände schließen ein Ableben der Betroffenen nicht aus.

Ihr droht in Erwartung einer fristlosen/fristgerechten Kündigung der Wohnung, dem Abstellen lebenswichtiger Energie zudem ein erheblicher psychischer Stress und entsprechender körperlicher Schaden.

Frau Z. hat Anspruch auf [...]

Die Frist zum Tätigwerden setzen wir auf Dienstag, 3. Juni 2025, 13:00 Uhr.

Tätigwerden bedeutet in dem Fall, dass alle Bemühungen unternommen werden, um den Missstand, in den Frau Z. durch rechts- und amtspflichtwidriges Behördenhandeln gedrängt bzw. genötigt wurde, unverzüglich zu beseitigen.

Insbesondere sind Frau Z. schuldenbereinigende, existenzsichernde Transferleistungen sowie eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu gewähren.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat unverzüglich über das Ablehnungsgesuch von Frau Z. und anschließend über den Eilantrag der Klägerin durch Beschluss zu entscheiden.

Die derzeitige Situation ist verfassungswidrig und stellt eine massive Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 GG) dar.

[...]

Die zuständigen Stellen sollen sich außerdem direkt untereinander abstimmen, wenn dies der unverzüglichen Beseitigung des festgestellten Missstands dient.

Wir werden spätestens am 04. Juni 2025 persönlich bei Frau Z. nachfragen, ob und inwieweit Abhilfe eingetreten ist.



Fortgang des Verfahrens:

Am 06. Juni 2025 ging der Beschluss über das Ablehnungsgesuch ein (zurückgewiesen; Anhörungsrüge noch möglich).

Am 13. Juni 2025 ging der unanfechtbare Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ein:

Auf die Beschwerde der Antragstelterin wird der Beschluss des Sozialgerichts [...] vom 24.02.2025 geändert.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 26.02.2025 bis zum 31.08.2025, längstens jedoch bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines Hauptsacheverfahrens, vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe des Regelbedarfs nach § 20 SGB ll in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Aufgrund der Nachzahlung, die sich daraus ergibt, wird es der Antragstellerin möglich sein, einen Teil ihrer Schulden abzubauen, bspw. AOK/Krankenkasse. Wir werden das begleiten und dafür Sorge tragen, dass die Antragstellerin zusätzliche Pflegeleistungen in Anspruch nehmen kann.

Der Antragstellerin ist außerdem geneigt, Strafanzeige gegen die Personen zu erstatten, die ihr dieses Leid zugefügt haben. Wir befürworten diesen Schritt ausdrücklich.

Berlin, am 14.06.2025



13.6.25


Die hoffentlich letzten Tage des Mullah-Regimes in Iran


Weg mit den Mullahs.

Weg mit Unterdrückung.

Weg mit Folter.

Weg mit Verfolgung.

Weg mit öffentlichen Hinrichtungen.

Weg mit Angst, Gewalt und Tod.

Weg mit dem Hass auf Freiheit.

Weg mit diesem mörderischen Abschaum.

Einfach nur weg.



12.6.25


Jurist des Tages — RiOLG Burmeister (Frankfurt am Main)


Persönliches Telefonat mit geduldiger, menschlicher Note (30 W 60/25)

Da heute obergerichtliche Beschlüsse über sofortige Beschwerden gegen Kostenfestsetzungen des Landgerichts Frankfurt am Main eingegangen sind, möchte ich die Gelegenheit nutzen und meine Wertschätzung für den Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main Burmeister zum Ausdruck bringen. Auch wenn die Beschlüsse nicht das erhoffte Ergebnis brachten, womit ich trotz unbändigem Optimismus gerechnet habe, wird mir die Begegnung am Telefon mit RiOLG Burmeister in Erinnerung bleiben.

Die 20 Minuten, in denen wir uns über den Beschluss und die Argumente unterhalten haben, gebe ich hier kurz in unterhaltsamer Weise wieder. Das Gespräch war natürlich sachlich und professionell (auch wurde gesiezt), und Herr Burmeister hat es dank seiner zugänglichen Art, seiner Geduld und insbesondere seiner Menschlichkeit geschafft, mich zu überzeugen. Da ich meine Meinung blitzartig ändere, wenn Argumente überzeugend sind, kann zumindest dieses Teilgefecht über die Kosten nun ausklingen.

Herr Burmeister hatte auch noch einen Rat von Mensch zu Mensch für mich, über den ich bestimmt nachdenken werde.

B:    Herrn Burmeister bitte :-)
G:    Ja, gerne
.... wird durchgestellt
B:    Servus!
Ri:   Griaß di!   
B:    Deine Beschlüsse sind hier eingegangen, können wir reden?
Ri:   Ja, klar, moment, ich öffne die Akte.
B:    Erstmal Kompliment für deine Mühe bei der Wiedergabe des Sachverhalts, sieht man selten! 
Ri:   Danke ︎
B:    Was ist da los auf Seite 5? Mein Argument wurde nicht gehört? Du sagst, die Kosten der Prozessführung seien so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung berechtigter Belange vereinbaren lässt. Mein Argument war, dass die Beauftragung einer Kanzlei im Eilverfahren trotz eigener Sachkunde unzulässig kostenerhöhend wirkt, weil ich als Privatperson die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht absetzen kann. Denke ich falsch?
Ri:   Du hast die Rechtsfrage nicht durchdrungen, mein Freund. Es geht um missbräuchliche Mehrkosten.
B:    ? Erklärs mir.
Ri:   Ich erkläre es dir...
B:    Dringt noch nicht durch, sorry. 
Ri:   Ok, wir steigen tiefer ein...
B:    Überzeugt mich nicht. Du bekommst Anhörungsrüge und Ablehnungsgesuch.
Ri:   Lass es mich dir noch einmal genauer erklären... (deine Anhörungsrügen würde ich selbstverständlich beantworten)
B:    Überzeugt mich immer noch nicht.
Ri:   Lass es mich dir an einem Beispiel erklären...
B:    Interessant! Rede bitte weiter...
Ri:   Ich beleuchte auch deine (an sich korrekte) Fundstelle des Bundesgerichtshofs, nur du musst bitte unterscheiden.
B:    Allmählich klingelt was, rede bitte weiter.
Ri:   Gerne :-)
B:    Kann wirklich sein, dass du mich jetzt erleuchtet hast.
Ri:   Das wäre wunderbar.
B:    Ja, ernsthaft! Ich kann dir jetzt folgen. Danke für deine Zeit, Ruhe und Geduld.
Ri:   Es war mir eine Freude.
B:    Mir auch.

Sachverhalt und Beschluss werden im Rahmen eines weiteren Artikels veröffentlicht (Woche ab dem 16. Juni 2025).


Soon/
Moon


Als nächstes verfassen wir hier einen Aufsatz über die Bewertung von Rechtsanwälten in Form öffentlich abgegebener Rezensionen, ohne dass ein Mandatsverhältnis bestand, besteht oder bestehen musste. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Rechtsprechung dem Konflikt zwischen der Meinungsfreiheit auf der einen Seite (Art. 5 Abs. 1 GG) und dem Schutz des Gewerbebetriebs sowie der Stellung als Interessenvertreter auf der anderen Seite (weitgehend aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i. V. m. Art. 2 Absatz 1 i. V. m. 1 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG) zugrunde liegt, und wie sich diese Rechtsprechung weiterentwickelt.


Vor sechs Jahren zog das Landgericht München I in einem viel diskutierten Urteil vom 20. November 2019 die Bewertungsrichtlinie für Anwaltsrezensionen. Das Urteil entfaltet zwar keine (überregionale) Bindungswirkung, dennoch schlossen sich weitere Landgerichte und zumindest ein Obergericht der restriktiven Linie aus München an.

Nach meiner eigenen Erfahrung im Jahr 2022 wich das Landgericht Berlin II, konkret die Pressekammer, erstmals von der Starrheit des Münchener Urteils ab. In einem Eilverfahren, das mich betraf, konnte ein Teilerfolg erzielt werden (Disclaimer einbauen). Dieser wurde jedoch, da der bewertete Rechtsanwalt zwei Dienstsitze hatte und somit Gerichtswahl bestand, durch das Landgericht Nürnberg-Fürth mit 25-seitigem Brett indirekt wieder kassiert.

Bereits 2019 war ich zusammen mit Rechtsanwalt Markus Hennig in ein ähnliches Verfahren involviert. Ich hatte damals den gegnerischen Anwalt eines in Hamburg ansässigen Mobiliarunternehmens bewertet. Am 18. September 2019 wurde Klage gegen mich erhoben, mit dem Ziel, sowohl die Google-Rezension über das Unternehmen als auch die über dessen Anwalt entfernen zu lassen. Rechtsanwalt Hennig war seinerzeit gespannt auf die Positionierung des Gerichts, insbesondere da wir als Beklagte auf eine differenziertere Analyse durch die auf das Äußerungsrecht spezialisierte Berliner Pressekammer hoffen durften.

Die Zivilkammer 27, damals noch mit Holger Thiel und Katharina Saar, setzte, nachdem beide Seiten gehört waren, Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dieser wurde allerdings wieder aufgehoben, nachdem die Klägerin Insolvenz anmeldete und ihre Klage zurückzog.

Dadurch kam es zu keiner vollwertigen Entscheidung.

Jetzt lebt das Berliner Modell „Erlaubnis mittels Disclaimer“ auf obergerichtlicher Ebene auf, weshalb es sich lohnt darüber zu berichten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Naturhinweis: Heute und morgen zeichnet sich mit dem Vollmond ein seltenes Himmelsspektakel ab, weswegen sich unsere Aufmerksamkeit dorthin verschiebt, wo Menschen (naturverbunden) emotional berührt werden. Der Mond steht gerade ungewöhnlich tief über dem Horizont, ein astronomisch eher seltenes Ereignis, das in Fachkreisen großer Mondstillstand genannt wird und wohl nur alle 18,6 Jahre auftritt. Der Mond erscheint dann besonders rötlich und beeindruckend groß.

Tag                         Mondaufgang   Sichtbar ab         Azimut

10. Juni                 ca. 21:30              ca. 21:45              ca. 139° (SE)

11. Juni                 ca. 22:32              ca. 22:45              ca. 142° (SO)




Update


YouTube Streamer Kevin(its), bürgerlich Kevin Hartwig, wird erneut von Schertz Bergmann abgemahnt; ggf. neues einstweiliges Verfügungsverfahren am Landgericht Frankfurt am Main


So wie auf dem Bild unten dürfte Rechtsanwalt Simon Bergmann (Kanzlei Schertz Bergmann) gucken, wenn er die von Rechtsanwalt Alexander Boos verfasste Replik vom 06. Juni 2025 auf seine Abmahnung vom 04. Juni 2025 liest. Ich halte zwar die gesamte Abmahnung für unbegründet (sogar Unsinn), schließe aber nicht aus, dass auch in diesem Fall beim Landgericht Frankfurt am Main der Erlass einer Einstweiligen Verfügung beantragt wird.

Dieses ︎︎︎Video von Streamer Kevin Hartwig ist Gegenstand der Abmahnung vom 04. Juni 2025.

Darüber berichtet der Abgemahnte in diesem ︎︎︎neuen Video und zitiert dabei aus der Replik seines Rechtsanwalts.

§ 174 BGB Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten

Rechtsanwalt Alexander Boos, der offenbar im Tal der Ahnungslosen lebt, weist die Abmahnung gleich zu Beginn unter Anführung des § 174 BGB zurück:

„Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.”

Der Bundesgerichtshof hatte 2010 entschieden: Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bleibt auch dann wirksam, wenn keine Originalvollmacht beigefügt ist. Jedenfalls in Fällen, in denen die Abmahnung ein Vertragsangebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags enthält. In seinem Urteil vom 19. Mai 2010 (Az. I ZR 140/08) stellte der BGH klar, dass § 174 BGB auf solche Abmahnungen weder direkt noch analog anwendbar ist. Eine Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht läuft damit ins Leere.

Diese Rechtsprechung des BGH ist auf Fälle des Äußerungsrechts 1:1 anzuwenden, wenn Abmahnungen die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung enthalten.

BGH, Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 140/08 (︎︎︎Leseversion):

Rz. 17: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bereits in der Abmahnung ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags liegen, wenn es von einem Rechtsbindungswillen getragen und hinreichend bestimmt ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.9.2009 - I ZR 217/07, GRUR 2010, 355 Tz. 18 = WRP 2010, 649 - Testfundstelle). Auf die Abgabe eines Vertragsangebots ist § 174 BGB weder direkt noch analog anwendbar (vgl. Staudinger/Schilken, BGB [2009], § 174 Rdn. 2; Jauernig, BGB 13. Aufl., § 174 Rdn. 1). Es besteht auch keine Veranlassung, die einheitliche Erklärung des Gläubigers in eine geschäftsähnliche Handlung (Abmahnung) und ein Vertragsangebot (Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrags) aufzuspalten und auf erstere die Bestimmung des § 174 Satz 1 BGB anzuwenden. Nur bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist die ohne Vertretungsmacht abgegebene Erklärung des Vertreters nach § 180 Satz 1 BGB unwirksam. Dem trägt § 174 Satz 1 BGB dadurch Rechnung, dass der Erklärungsempfänger die Ungewissheit über die Wirksamkeit eines von einem Vertreter ohne Vollmachtsvorlage vorgenommenen einseitigen Rechtsgeschäfts durch dessen Zurückweisung beseitigen kann. Eine vergleichbare Interessenlage besteht im Falle eines mit einer Abmahnung verbundenen Angebots auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrags nicht.




9.6.25


Abracadabra — in drei Minuten zum Vornamen


Erfolgreiche Recherchen trotz hoher Sicherheitshürden

Vornamen von Richtern in Erfahrung zu bringen ist heute keine große Kunst. Manchmal dauert es etwas länger. Die Justiz gibt sich Mühe, solche Auskünfte zu erschweren oder sogar zu verhindern. Telefondienstmitarbeiter sind flächendeckend angewiesen, keine Vornamen rauszugeben. Warum eigentlich? Es gibt ein berechtigtes Interesse daran. Wer im Namen des Volkes urteilt, soll auch beim vollen Namen genannt werden. Kein(e) Richter(in) soll sich hinter seiner oder ihrer Robe verstecken können. Transparenz hat Vorrang. Wenn aber die Institution mauert, ist es an Berichterstattern wie mir, die Information mithilfe von Kunstgriffen zu beschaffen. Das ist nicht gerne gesehen, und manchmal beschleicht mich das Gefühl, dass einige Akteure in den (Justiz)Behörden mich am liebsten auf die Fidschiinseln verfrachtet sehen würden, ohne Internetzugang und moderne Kommunikationsmittel.

Wirklich herausfordernd wird es bei einigen Mitarbeitern von Landeskriminalämtern, deren Vornamen sich auch durch Internetrecherchen nicht entschlüsseln lassen. Genauso bei Finanzbeamten oder Angestellten in kommunalen Behörden bzw. Dienststellen (z.B. in Leitungsfunktionen), die ihren Vornamen freiwillig nicht preisgeben.

Bei Buckminster NEUE ZEIT gibt es genau zwei Personen, die in der Lage sind, solche Sicherheitshürden zu überwinden. Häufig im Wettkampfmodus: wem es am schnellsten gelingt, den Vornamen herauszufinden. Beim LKA Berlin (lka224@polizei.berlin.de) konnte der Vorname einer bestimmten Mitarbeiterin (Susanne) innerhalb weniger Minuten ermittelt werden.

Bei den Berliner Finanzämtern, die sich besonders verschließen, konnten der Sachgebietsleiter (Georg) des gesuchten Bezirks und eine weibliche Person (Swantje) in etwas machtvollerer Abteilungsposition mit Vornamen ermittelt werden: in unter drei Minuten.

Es hat schon Anfragen bei uns gegeben, wie wir das machen, die aber unbeantwortet bleiben. Unsere Methoden würde ich nicht mal für Geld weitergeben. Nur mit Auserkorenen teilen. Solche, die uns würdig erscheinen. Die wir mögen. Alle anderen sollen einfach wegbleiben.


Ungefähr vor einem Jahr ging es hier ähnlich spooky zu :-)

Veröffentlichung vom 01. Juli 2024

Kai Wegner vor Ort — ein Erfahrungsbericht

Unbequeme Fragen stellt man am besten öffentlich und vor Publikum. So sollte es Kai Wegner am 25. Mai 2024 beim diesjährigen Demokratiefest in Berlin ergehen, den Blick auf eine in Teilen katastrophale Berliner Justiz geworfen. Alles war angerichtet: Große Bühne, LED-Wände, Soundsystem, Publikum, Christine Richter (Sprecherin des Senats), Kai Wegner (Regierender Bürgermeister von Berlin), und eine offene Fragerunde am Ende des Bühnenauftritts. Obwohl es genügend Anlässe gibt, entscheide ich mich dagegen, Kai Wegner auf offener Bühne zu konfrontieren und vorzuführen. Stattdessen ging ich zur linken Seite der Bühne, um Kai Wegner dort persönlich zu erreichen. Wir reichen uns ca. 15 Sekunden lang die Hände und ich teilte ihm mit, was ich gerade vorhatte, und dass ich es zunächst bevorzuge ihm einen Brief zu schreiben. Die Szene sah sicherlich so aus, als hätte Kai Wegner von einer Agentin geheime Codes ins Ohr geflüstert bekommen :-)

Eine Woche später ist der Brief fertig und ich entdecke die Veranstaltung Kai Wegner vor Ort am 3. Juni um 19 Uhr in Reinickendorf:

“Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, diskutiert im Rahmen der Gesprächsreihe „Kai Wegner vor Ort“ am Montag, 3. Juni 2024, zum dritten Mal mit den Berlinerinnen und Berlinern, diesmal in Reinickendorf. Der Regierende Bürgermeister lädt dafür von 19.00 bis 20.30 Uhr in das Foyer des Ernst-Reuter-Saals (Eichborndamm 213, 13437 Berlin) ein. Die Veranstaltung wird von Senatssprecherin Christine Richter moderiert. Themen werden unter anderem die Verkehrs-, Stadtentwicklungs- und Bildungspolitik sein. Interessierte können sich bis Dienstag, 14. Mai 2024, hier anmelden [...]”

Obwohl ich weder in Reinickendorf lebe, noch dort geboren bin und auch keine Teilnahmebestätigung auf meinen Namen erhalten habe, gelang mir die Anmeldung für die Veranstaltung:

“Die Veranstaltung findet am 03. Juni 2024 von 19.00 bis 20.30 Uhr im Foyer des Ernst-Reuter-Saals, Eichborndamm 213, 13437 Berlin statt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

- Diese Teilnahmebestätigung gilt für Sie persönlich und ist nicht übertragbar.

- Es ist nicht möglich, eine Begleitung mitzunehmen. Die Begleitung durch eine Assistenzperson, eines Blindenführhundes oder Assistenzhundes ist selbstverständlich möglich. Bitte geben Sie uns im Vorfeld darüber Bescheid.

- Der Einlass ist nur mit Nachweis dieser Teilnahmebestätigung (ausgedruckt oder auf dem Handy) und Vorlage des Personalausweises möglich.

- Der Einlass ist von 18.00 bis 18.50 Uhr über den Haupteingang möglich (Eichborndamm 213). Ab 18.50 Uhr ist ein Zugang nur über den Hintereingang in der Bad-Steben-Straße möglich.

- Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

- Bitte verzichten Sie auf das Mitführen großer Rucksäcke oder Gepäckstücke.”

Zugang zur Veranstaltung: Am Eingang zum Foyer des Ernst-Reuter-Saals genügte ein kurzer Griff in die Trickkiste, und mir wurde der Zugang zur Veranstaltung "Kai Wegner vor Ort" gewährt.

Direkter Kontakt mit Kai Wegner: Nach der Veranstaltung konnte ich fast mühelos zu Kai Wegner durchmarschieren und meinen Brief überreichen. Christine Richter, die neben ihm stand, nahm den Umschlag entgegen und erkannte mich sogar wieder.


Den Leiter der Amtsanwaltschaft Berlin austricksen? Hat nicht geklappt. War aber auch nicht ernst gemeint ;-)




8.6.25


Ein Hund in Richterhand — der Fall Bella


Wer sind die Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht München?

„Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Hündin an ihre Besitzerin in Unterhaching zurückgegeben werden muss. Das Veterinäramt legte dagegen Beschwerde ein. Über deren Rechtmäßigkeit muss jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden.” (SZ)

︎ W e i t e r l e s e n




7.6.25


Web: Die FragDenStaat-Teamseite ist ein Fiebertraum



︎




Für die optimale Lesbarkeit sollte es heißen:

D*as Tea*m von Frag*Den*Staat


Da*s si*nd wi*r – akt*uell 30 Jurist*innen, Journalist*innen, Entwickler*innen u*n*d Aktivist*innen! Unter*stützt wer*den w*i*r vo*n v*iele*n enga*gier*ten Ehre*namtlichen u*n*d e*ine*r akti*ven Comm*unit*y.

Mit Kara an Bord, der Software-Entwickler*in bei FragDenStaat, wird gleichzeitig auch die Nasenringkultur wiederbelebt, deren biologischer Erhalt weltweit von Bedeutung ist.



Joschi ist unser Man..... äh Referent*in, aber nicht irgendeine. Joschi ist Projektreferent*in und Klimareferent*in.

THEY ist auch Journalist*in, Bildungsreferent*in und Umweltingenieur*in.



Unser*e Highlight*in: Theodor.

Theodor hieß vor wenigen Monaten noch Ylva,

und ︎︎︎hier schließt sich der Kreis.

Justiz zu meinen Fotos: Das darf man nicht!
Ey, HALT’S MAUL, ich mache Fotos wie ich will ;-)





6.6.25


LinkedIn (StinkedIn)
#nurdaumzupöbeln




Hinweis: Frank Hennemann hat auf LinkedIn ca. 13.900 Follower; sein ganzer Beitrag vom 06.06.2025 umfasst 2.105 Zeichen.



Leseempfehlung im TheGuardian (Deutsche Übersetzung)
von Coco Khan ist freiberufliche Autorin und Co-Moderatorin des Politik-Podcasts Pod Save the UK

Warum ist LinkedIn so seltsam geworden?

Es wird inzwischen wie ein vollwertiges soziales Netzwerk genutzt – und verändert, wie wir über unsere Identität und unsere Leistungen denken.

Zeit, ehrlich zu werden ...

Eine Freundin bat mich kürzlich, ihr bei der Jobsuche zu helfen. Sie wollte Unterstützung beim Verfassen eines Anschreibens, eines Lebenslaufs und beim Überarbeiten ihres LinkedIn-Profils. Die ersten beiden Aufgaben waren einfach. Die dritte? Nicht so sehr.

Wenn Sie, so wie ich, schon länger nicht mehr auf LinkedIn waren, ist es dort jetzt, in Ermangelung eines besseren Wortes, seltsam. Was früher ein nüchterner, professioneller Ort war, ein scharfer Kontrast zum Oversharing anderer Plattformen, ist heute voll mit 1000-Wörter-Pamphleten von nicht qualifizierten Leuten („So TICKEN Menschen wirklich“, sagt ein „Wizard of Wellbeing“), Urlaubsfotos („work hard, play hard!“) und hohlen Motivationssprüchen („Gib einem Mann einen Fisch, und er hat einen Tag lang zu essen. Bring ihm das Programmieren bei, und …“ Okay, den habe ich gerade erfunden). Es hat etwas Sektenartiges – und was dort angebetet wird, ist Arbeit.

LinkedIn hat inzwischen sogar seine eigene Sprache. Verbringt man mehr als fünf Minuten dort, merkt man, dass alle dieselben Phrasen nachplappern. Andere posten emotionale, vielleicht etwas zu private Geschichten („Ich habe in der Schule versagt, früh geheiratet, früh geschieden, aber jetzt arbeite ich bei Google und habe eine scharfe Freundin“).

Jetzt denkst du vielleicht: „Wen interessiert’s? Lass die Leute doch machen, und wenn’s dir nicht gefällt, bleib weg.“

Und normalerweise würde ich zustimmen. Aber dann habe ich gesehen, wie meine brillante Freundin, diese talentierte, erfahrene Freundin, unter dem Ganzen zusammenbrach. Ihr Lebensweg war nicht linear: vom Marktstand zum Magazin, dann Beratungsausbildung, heute HR. In meinen Augen ist ihre Erfahrung vielfältig, tief, genau das, was sie zu einer exzellenten Fachkraft macht, aber in die Kästchen von LinkedIn passt das nicht. Es hat sie belastet, ihr Leben in ein Format zu pressen, das Daten und Zahlen verlangt (wie füllt man das Pflichtfeld „Startdatum“ für Mutterschaft oder unbezahlte Nachbarschaftsbetreuung? Ist man „freiberuflich“, wenn man ehrenamtlich Kunstprojekte für den Kiez organisiert?).

Sie fühlte sich unwohl mit großspurigen Formulierungen à la „persönliche Transformation“, obwohl sie mehr gewachsen ist als viele auf der Plattform. Aber Stellenausschreibungen fordern zunehmend: „Bewerben Sie sich mit LinkedIn“, [...] Ich verstehe, warum sie glaubt, mitmachen zu müssen, weil sie denkt, dass Arbeitgeber das erwarten, und wer nicht mitzieht, bleibt zurück.

Es wurde viel darüber geschrieben, wie Technologie verändert, wie wir uns selbst und andere sehen. Instagram schafft unerreichbare Schönheitsideale, Facebooks Fake News untergraben das Vertrauen in Institutionen, X (Twitter) presst komplexes Denken in 280 Zeichen, kein Wunder, dass Differenzierung unmöglich wird und wir alle zu Empörungs-Junkies mutieren.

Dating-Apps machen aus Liebe und Begehren ein Spiel. Und irgendwie blieb LinkedIn bisher unbeachtet.

Aber hier ist meine These: LinkedIn verändert uns. Es verschiebt, wie wir Leistung sehen, was wir wertschätzen, und was nicht. Und vielleicht am unheimlichsten: Es verkauft uns die Idee, dass wir alle Marken sind, und uns immer – wirklich immer –, verkaufen müssen. Offenbar ist LinkedIn mittlerweile ein echtes soziales Netzwerk, ein Ort für Freundschaften, Beziehungen, Gespräche über Ehe. Was sagt das über unser Leben außerhalb der Arbeit? Haben wir überhaupt noch eins?

Was LinkedIn jetzt brauchen könnte, ist ein bisschen echte, befreiende Ehrlichkeit. Wie das aussehen könnte? Ich mach mal den Anfang:

Hallo, ich bin Coco. Ich habe eine nachgewiesene Erfolgsbilanz im zu-spät-Antworten auf Nachrichten. Ich bin eine strategische Vordenkerin, insofern ich Gedanken habe und sie mich manchmal leiten, aber nicht immer. Ich habe meine Naturwissenschaftsprüfungen nicht vergeigt, war aber eindeutig besser in Englisch, und das hat alle meine Berufsentscheidungen bis heute geprägt. Ziemlich vorhersehbar eigentlich. Ich glaube nicht, dass man jeden Tag 100 Prozent geben muss; ich finde, 80 Prozent sind effizient und gut organisiert, 100 Prozent nur, wenn’s sein muss. Du willst mit mir Ideen besprechen, wie dein Unternehmen wachsen kann? Probier’s per WhatsApp, ich antworte vielleicht.

Link: ︎︎︎TheGuardian X Coco Khan

Hallo, ich bin unbequem und bohre immer dann mit Presslufthämmern in deinem Gewissen, wenn ich es für nötig halte. In der Grundschule waren alle stolz auf mich und meine unwichtigen Noten. Einmal musste ich einer frechen Kuh die Beine stellen, weil sie die Federmappe einer Mitschülerin vom Tisch gestoßen hatte und dann wegrannte. Sanktionen gab es keine. Danach bin ich aufs Gymnasium gegangen und fand bis auf mein Abitur alles zum Kotzen. Als mein Vater wollte, dass ich studiere, bin ich selbständig geworden und habe zehn Jahre lang Top-Kunden betreut. Mittlerweile lebe ich auf einem Stadtfriedhof und bin einigermaßen glücklich, mit chronischem Fernweh. Seit fünf Jahren studiere ich Jura auf Freiwilligenbasis und blicke der deutschen Justiz akribisch unter ihre Schürze. Wenn du manipulativ, unehrlich, hinterlistig oder anderweitig unerträglich drauf bist, erkenne ich dich sekundenschnell und poliere dir nachhaltig mit Worten die Fresse. Ich bin bis heute unberechenbar und bleibe, wie jemand mal meinte, eine schillernde Persönlichkeit. Eine, die irgendwann auswandern wird. (Berlin, am 06.06.2025)



5.6.25


Gemeinsam mit Gussone Quecke Legal gehen wir am Landgericht Berlin II und beim vierzehnten Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts gegen gesetzeswidrige Praktiken vor, die auf mangelhaften und lediglich formelhaften Nichtabhilfebeschlüssen beruhen, und verlangen deren isolierte Aufhebung.


Priorität hat dabei das Verfahren in Berlin (kurze Fassung):

„Die Kammer sollte dabei in ihrem Aufhebungsbeschluss die Einhaltung der Begründungspflicht und der grundrechtsgleichen Rechte der Beklagten aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG und Art. 103 Abs. 1 GG anmahnen. Das BVerfG hat unlängst Entscheidungen im Richterablehnungsverfahren wegen Verletzung dieser Rechte kassiert (BVerfG, Beschl. v. 03.03.2025 – 1 BvR 750/23, juris).

Die Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses wird Richterin [...] Gelegenheit geben, über die Frage, ob sie der sofortigen Beschwerde abhelfen muss, erneut zu entscheiden. Die Kammer kann mit der Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses zugleich der unteren Instanz verdeutlichen, dass die Behandlung von Ablehnungsgesuchen, zumal wenn diese wie vorliegend sorgfältig begründet sind, eine ebenso sorgfältige Auseinandersetzung erfordert. Erfüllt ein Beschluss, mit dem ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, diese aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 und Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Anforderungen nicht und soll der hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen werden, muss die Erfüllung dieser Anforderungen spätestens im Nichtabhilfebeschluss nachgeholt werden.

Im Schriftsatz zur Begründung der sofortigen Beschwerde vom [...].2025 wurde aufgezeigt, dass der angefochtene Beschluss vom [...].2025 nach Maßgabe der Rechtsprechung des BVerfG sowohl den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt als auch mit der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters nicht in Einklang steht. Es war die Pflicht der Richterin [...], die Verletzung der genannten Verfahrensgrundrechte im Verfahren über die Abhilfe zu heilen. Dieser Pflicht ist sie nicht nachgekommen.

OLG München, Beschluss vom 12.09.2003 (21 W 2186/03):

Die Vorlage einer Beschwerde durch das Erstgericht setzt dem gemäß eine Entscheidung voraus, in der auf das Beschwerdevorbringen gezielt und inhaltlich erschöpfend eingegangen wird. Sie muss sich konkret mit der Gegenargumentation der Beschwerdebegründung befassen und nachvollziehbar darstellen, weshalb nicht abzuhelfen ist. [...] aber auch dann, wenn sie einen Aspekt konkret aufzeigt, mit welchem sich die Erstentscheidung noch nicht oder nur am Rande befasst hat. [...] Einer Begründung bedarf es etwa dann nicht, wenn die Beschwerde keine Begründung enthält oder bei nur formelhafter Beschwerdebegründung.

OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2006 – 4 W 103/06 –, Rn. 10:

Der Senat weist aber vorsorglich darauf hin, dass der Beschluss vom 2. Mai 2006, der praktisch keine Begründung enthält auch aufzuheben gewesen wäre, weil der Einzelrichter sich mit dem Einwand der Schuldnerin, die geforderten Auskünfte gegeben zu haben, nicht auseinander gesetzt hat. [...] der lediglich die floskelhafte Begründung enthält [...] Auch dies hätte zur Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts führen müssen, da eine Nichtabhilfeentscheidung, die lediglich auf die Ausgangsentscheidung Bezug nimmt, nur dann ihrem Sinn und Zweck gerecht wird, wenn die Beschwerde keine neue Begründung enthält oder in der angefochtenen Entscheidung schon auf sämtliche tragenden Gesichtspunkte eingegangen worden ist, mit denen das Rechtsmittel begründet ist. Beides ist hier nicht der Fall.

OLG München, Beschluss vom 27.01.2022 (8 W 1818/21, juris)

Die sofortigen Beschwerden der Beklagten gegen die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 149 ZPO sind nach § 252 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 und § 569 Abs. 1 ZPO statthaft und zulässig. Sie führen zur Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses und des Nichtabhilfebeschlusses, weil das Landgericht dort bisher seiner Begründungspflicht nicht genügt hat. 

1. Nach wohl allgemeiner Meinung der Obergerichte, die auch der st. Rspr. des erkennenden Senats entspricht, bedarf ein Beschluss, mit welchem einer sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen wird, in aller Regel der Begründung. Erforderlich ist in der Regel eine eingehende Auseinandersetzung mit den Gründen der Beschwerde. Denn es ist Zweck des § 572 ZPO, begründete Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg zu erledigen. Die Vorlage einer Beschwerde durch das Erstgericht setzt demgemäß eine Entscheidung voraus, in der auf das Beschwerdevorbringen gezielt und inhaltlich erschöpfend eingegangen wird. Sie muss sich konkret mit der Gegenargumentation der Beschwerdebegründung befassen und nachvollziehbar darstellen, weshalb nicht abzuhelfen ist. Das gilt insbesondere, wenn die angefochtene Entscheidung selbst noch keine ausreichende Begründung enthält (Musielak/Voit/Ball, 18. Aufl. 2021, ZPO § 572 Rn. 9 mwN) oder sie einen Aspekt konkret aufzeigt, mit welchem sich die Erstentscheidung noch nicht oder nur am Rande befasst hat. Einer Begründung bedarf es nur dann nicht, wenn die Beschwerde selbst keine oder eine nur formelhafte Begründung enthält (OLG München Beschluss vom 12.09.2003, Az. 21 W 2186/03, MDR 2004, 291; ebenso OLG Köln, MDR 2009, 1409). Spätestens die Begründung eines Vorlage- und Nichtabhilfebeschlusses im Beschwerdeverfahren muss deshalb nachvollziehbar erkennen lassen, dass sich das Ausgangsgericht mit dem Beschwerdevorbringen in der Sache auseinandergesetzt hat. Fehlt es hieran, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt und es liegt ein schwerwiegender Verfahrensmangel vor (OLG Köln, Urteil vom 24.08.2009 - 4 WF 88/09 = BeckRS 2009, 24695), der angesichts der Bedeutung des Abhilfeverfahrens für den Rechtsschutz und das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers und wegen der vom Gesetz bezweckten Entlastung des Beschwerdegerichts regelmäßig zu einer Zurückverweisung führt (MüKoZPO/Hamdorf, 6. Aufl. 2020, ZPO § 572 Rn. 16 mwN).

Diesen Anforderungen genügt der vorliegende Nichtabhilfebeschluss nach Auffassung des Senats nicht. Das Landgericht hat zu den in den Beschwerdebegründungen wiederholten Rügen der Beklagten zur mangelnden Schlüssigkeit und Beweisgeeignetheit des bisherigen Klagevorbringens nur ausführt, der klägerische Vortrag sei ausreichend substantiiert und das Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht abweisungsreif. Das war nach Auffassung des Senats hier nicht ausreichend und wird vom Landgericht zumindest summarisch konkreter zu begründen sein, wie nachfolgend noch im Einzelnen auszuführen sein wird.


Angesichts dieser obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Aufhebung des vorliegenden Nichtabhilfebeschlusses zwingend. Sofern die Kammer dies anders sieht, dürfte die Rechtsbeschwerde im Hinblick auf die Frage zuzulassen sein, ob ein Nichtabhilfebeschluss, der auf schwerwiegenden Verfahrensmängeln beruht, jedenfalls dann isoliert aufzuheben ist, wenn der Beschwerdeführer darum ersucht. Eine BGH-Entscheidung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Beschwerdegericht eine verfahrensfehlerhafte bzw. grundrechtswidrige Abhilfeentscheidung aufzuheben hat, liegt bislang nicht vor.”


Hinweis: Im Richterablehnungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht wurde auf polemische Formulierungen zulasten der abgelehnten Richterin Dr. von Gadow verzichtet. Derzeit erfolgt keine weitere Veröffentlichung.

Allerdings erlauben wir uns einen zusätzlichen Hinweis auf die Gegenseite, eine Hamburger Medienrechtskanzlei, die mit Schriftsatz vom 30. Mai 2025 neue und modifizierte Falschbehauptungen in ein Zahlungsklageverfahren vor dem Landgericht Berlin II eingeführt hat. Die ursprüngliche Lüge, die entweder wider besseres Wissen oder jedenfalls leichtfertig unhaltbar lanciert wurde, wollte der Beklagte zu 2) dadurch absichern, dass er sich auf ein angebliches Gespräch mit einem namentlich nicht genannten Richter berief — ein Berliner Jurist, mittlerweile in Hamburg ansässig und am Landgericht Hamburg tätig. Angeblich habe dieser Richter bestätigt, den Sachverhalt zu kennen und für zutreffend zu halten. Der Beklagte zu 2) bot sogar eine Stellungnahme dieses Richters an. Da wir in der Justiz gut vernetzt sind, ließ sich die Identität des gemeinten Richters rasch ermitteln: Es handelt sich um Herrn Jan Wimmer-Soest, derzeit tätig in der 27. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg. Herr Wimmer-Soest wurde am 03. Juni 2025 von der Antragstellerin telefonisch kontaktiert und über die Inhalte des Schriftsatzes der Beklagten informiert. Herr Wimmer-Soest zeigte sich über die ihm zugeschriebenen Aussagen überrascht und distanzierte sich davon.




4.6.(2)


LG Frankfurt am Main, Az.: 2-03 O 177/25 — Eilverfahren gegen den YouTube Streamer Kevin(its), bürgerlich Kevin Hartwig, in Sachen Pflegekräfte-Exposing


Rechtsanwalt Simon Bergmann (Schertz Bergmann) hat am Landgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung anhängig gemacht (Az.: 2-03 O 177/25), über den die Zivilkammer 3 in Kürze entscheiden wird. Gegenstand des Verfahrens sind sechs Videos des YouTube Streamers Kevin Hartwig (Kevinits), in denen offenbar identifizierend und größtenteils ohne jegliche Unkenntlichmachung wiederkehrend über dieselben Pflegekräfte berichtet wird. Drei weibliche Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit im Dortmunder Krankenhaus “Hüttenhospital” Livestreams gesendet haben, was schon für sich genommen verwerflich ist.

Der Berichterstatter verfolgt diese Videos regelmäßig und hat dazu seine eigene Meinung.

Letzter (derzeit zugänglicher) Stream zu diesem Thema: https://www.youtube.com/watch?v=gaYuG4tUEdw&t=487s

Rechtsanwalt Bergmann hat seinen Antrag klug konzipiert. Er stützt sich nicht auf etwaige Klinikinteressen, denn Krankenhäuser haben kein eigenes Persönlichkeitsrecht im Sinne der §§ 22, 23 KUG. Stattdessen vertritt er die drei Privatpersonen, die der Öffentlichkeit bis dahin unbekannt waren, über die Kevin nun aber in identifizierender Weise berichtet (hat). Es handelt sich folglich um eine Art Verdachtsberichterstattung, bei der die Betroffenen mit ihren Gesichtern gezeigt werden — Gesichter, die sie zuvor allerdings selbst in Live Streams ins Internet getragen haben. Die Bilder kursierten durch eigenes Zutun frei zugänglich u.a. auf TikTok.

Die Abwägung, ob ein solcher Beitrag untersagt werden darf, ist nicht trivial. Gerade weil es sich um eine bewusste Selbstöffnung handelte, spricht viel dafür, dass das erste Video zulässig war. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse zu erfahren, wer aus einem Krankenhaus live streamt.

Und natürlich endet so ein Fall nicht mit dem ersten Video. Aus der Sicht des Streamers wird mit jedem neuen Fall ein ganzes Kapitel aufgeschlagen; mit Gegenwehr, Interaktion mit Anwälten, angeblich auch Strafanzeigen gegen die drei weiblichen Personen. Der Berichterstattungswert und das Interesse an solchen Videos ist jedes Mal hoch.

Simon Bergmann geht es allerdings um die Intensität der identifizierenden Berichterstattung. Die eigentliche Frage lautet: Dürfen die Pflegekräfte in jedem einzelnen Video, das zu diesem Vorgang veröffentlicht wird, mit vollem Gesicht gezeigt werden? Oder entsteht dadurch eine unzulässige Prangerwirkung, die ab einem bestimmten Punkt eine Untersagung rechtfertigt? Also ab Video zwei oder drei?

Der Streamer Kevin Hartwig wird von (mit Verlaub) Wald- und Wiesenanwalt Alexander Boos vertreten, bei dem man nach einem einzigen Telefonat weiß, was man von ihm zu halten hat. Unfreundlich, überheblich, unangenehm. Ein arroganter Wicht, was der Berichterstatter gestern live am Telefon erlebt hat.

Eine Entscheidung der Kammer wird hier mit Spannung erwartet.


4.6.(1)


Heute einzureichendes Ablehnungsgesuch gegen die Vorsitzende Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht Vers*Inken von Gadow


„lehnt die Antragstellerin die ignoranteste germanische Kartoffel, die das Hanseatische Oberlandesgericht zur Behandlung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 25.04.2025 kredenzen konnte gem. §§ 42, 44, 45 ZPO in Verb. mit § 78 Abs. 3 ZPO wegen Besorgnis hier sogar Gewissheit der Befangenheit ab.”

Wird nach Vollendung veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen



3.6.25


Das Recht, anders schön zu sein


Estetica, Deutsche Ausgabe, Nr. 4/01 (Dezember 2001)

Ich habe das Heft damals aufgehoben, Estetica 4/2001, wegen des Covers. Zwei Männer, die nicht wie “echte Männer” aussahen, jedenfalls nicht so, wie man sie damals erwartete. Zart, in sich gekehrt, kein künstliches Grinsen, keine Testosteronpose, nichts Showartiges. Ein Bild von Männlichkeit, das mich angezogen hat, weil es gesellschaftlich entweder belächelt oder bekämpft wurde.

Es war die Zeit sich überlappender Währungen. D-Mark und Euro nebeneinander, zwei Systeme, die gleichzeitig galten, während das eine dem anderen langsam Platz machte. Auch das passte. Das Cover fühlte sich an wie ein Überlappungsmoment, zwischen dem vertrauten Männerbild und etwas, das noch keinen Namen hatte, aber längst da war.

Dass die Druckqualität bis heute hält, überrascht mich nicht. Das Bild, das wirkt, als sei die Zeit darin stehen geblieben, ist unangetastet. Es musste sich nicht verändern. Es war seiner Zeit voraus.



Video


„Der Typ ist so unfassbar minderbemittelt, dass ich es kaum in Worte fassen kann.” (Anonym)


Gemeint ist Thomas Laschyk (Volksverpetzer), über den wir hier berichtet haben ︎︎︎Deppentalk

Unter dem Titel Die AfD will nicht, dass du dir die Volksverpetzer App 2.0 holst! wirbt Thomas Laschyk alias Volksverpetzer auf YouTube mit schwer erträglicher Gesichts- und Körperakrobatik für das Update seiner links-woken Meinungs-App.

Wie minderbemittelt es tatsächlich zugeht, zeigt schon der Name Volksverpetzer, und die Erklärung dazu, wie er angeblich verstanden wird bzw. werden soll. Jaaaaaa, heeeeeeeee, wir verpetzen Volksverhetzer. Nee, du Depp. Der unbefangene Durchschnittsrezipient versteht, dass du Bürger des ganz normalen Volkes verpetzt.

Der Berichterstatter empfiehlt dieses Video:






31.5.25


E-Mail: Beleidigungen durch Inken von Gadow?


Viel Stiftung, wenig Subsumtion.

Die NEUE ZEIT dreht weiter, diesmal mit einer Richterin, die Persönlichkeitsrecht offenbar für rhetorischen Zierrat hält.

„Frau Dr. Inken von Gadow ist im Jahr 2022 nach mehrjähriger Tätigkeit in Führungspositionen der Hamburger Justizverwaltung in die spruchrichterliche Tätigkeit am Oberlandesgericht zurückgekehrt. Seither ist sie Vorsitzende des für Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen und aus Versicherungsverträgen sowie für Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zuständigen Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Sie ist außerdem Mitglied des Vorstands der Stiftung zur Förderung des Instituts für Seerecht und Seehandelsrecht der Universität Hamburg und Mitglied des Kuratoriums der International Foundation for the Law of the Sea (IFLOS).”

︎ W e i t e r l e s e n             (Stand 22:22 Uhr)



29.5.25


Wodurch hat sich die Bundesrepublik Deutschland in den letzten 24 Stunden wieder besonders hervorgetan?


Paderborn (NRW): Bei einem Festakt im Paderborner Dom schwenkten halbentkleidete Tänzer mit Windeln bekleidete tote Hühner vor dem Altar. Unter den applaudierenden Gästen war der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Gläubige fordern die Neueinweihung der Kirche.


Germany appears increasingly out of touch, daily growing more absurd in the eyes of the world. What was once a model of stability now often draws ridicule and disbelief. While the U.S. and beyond shake their heads or laugh, others look on us with concern. I, for one, welcome a return to values shaped by conservatives, by elegance, by common sense. Here's to that shift.




28.5.(2)


„Zu lange schon wurden Amerikaner dafür bestraft, schikaniert oder sogar von ausländischen Behörden angeklagt, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben (wahrnehmen). Heute kündige ich eine neue Visabeschränkungspolitik an, die sich gegen ausländische Amtsträger und Personen richtet, die an der Zensur von Amerikanern mitwirken. Die freie Meinungsäußerung ist ein wesentlicher Bestandteil der amerikanischen Lebensweise – ein Geburtsrecht, über das ausländische Regierungen keine Autorität haben. Ausländer, die daran arbeiten, die Rechte von Amerikanern zu untergraben, sollen nicht länger das Privileg genießen, in unser Land zu reisen. Ganz gleich, ob in Lateinamerika, Europa oder anderswo – die Zeiten, in denen solches Verhalten stillschweigend hingenommen wurde, sind vorbei.” (Secretary Marco Rubio, the 28th of May, 2025) ︎



28.5.(1)


Da das Thema Ordnungsmittelanträge kürzlich wieder aufkam, hier die Rückschau auf ein Ordnungsmittelverfahren vor dem Landgericht Berlin II, das der Gegenseite Zorn und Verzweiflung ins Gesicht getrieben haben dürfte. Die Anordnung des Gerichts in der Verfügung war unhaltbar, und dennoch brauchte es zwei weitere Jahre, bis der Gegner sich zur Einsicht und schließlich zur Unterlassungserklärung bewegen ließ (Wert des Vergleichs immerhin bis 80.000 EUR). Man sollte sich von Gericht und Gegner nicht einschüchtern oder mundtot machen lassen. Am Ende setzt sich durch, was sich auf Dauer nicht unterdrücken lässt.


🤣🤣🤣

In dem Ordnungsmittelverfahren (I v. V)
27 O 103/22

„beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers und Gläubigers gegen die Antragsgegnerin und Schuldnerin ein empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen. Alles was die Antragsgegnerin nach der Zustellung der einstweiligen Verfügung geändert hat sind die Namen der Beteiligten. Darüber hinaus hat sie nichts geändert, insbesondere hat sie die Behauptungen ein unechtes Beweisstück sei angefertigt und eingereicht worden nicht entfernt.

Die Beteiligten heißen nunmehr "Egon Zischer [...], Abete Keilmann (Rechtsanwältin), Manuel Schnepping (Gurkenanwalt)".

Die Antragsgegnerin und Schuldnerin verstößt gegen den Tenor der Einstweiligen Verfügung und hat sich damit in hartnäckiger und renitenter Weise über die Einstweilige Verfügung der Kammer hinweggesetzt. Dabei belässt es die Antragsgegnerin bei der Veränderung bei Maßnahmen, die in keinem Fall - nicht einmal im Ansatz - geeignet sind die rechtswidrigen Äußerungen zu entfernen.

Damit zeigt sich die Antragsgegnerin offensichtlich völlig unbeeindruckt von der gerichtlichen Untersagung und zeigt keinerlei Unrechtsbewusstsein. Sie verbreitet die untersagten Beschuldigungen auf diese Art und Weise gerade erneut. Die Schuldnerin setzt sich damit vorsätzlich und schuldhaft über das Verbot der angerufenen Kammer hinweg. Gegen die Antragsgegnerin und Schuldnerin ist deshalb ein empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen. Diese Art der "aktualisierten" Darstellung ist dabei vorsätzlich von der Antragsgegnerin gewählt worden. Dreist ist hierbei eine Untertreibung für das Verhalten der Antragsgegnerin.

Die Schuldnerin glaubt offenbar außerhalb jeder Jurisdiktion zu stehen und verstößt vorsätzlich - anders kann man das Verhalten nicht verstehen - gegen die erlassene Einstweilige Verfügung. Der Antragsteller kann hier nur mit einem erheblichen Ordnungsgeld überhaupt erreichen, dass die Schuldnerin den gerichtlichen Titel befolgt.”

🤣🤣🤣

In dem Ordnungsmittelverfahren
27 O 103/22

„hat das Landgericht Berlin - Zivilkammer 27 - durch die Richterin am Landgericht Dr. Saar als Vorsitzende, die Richterin am Landgericht Hurek und die Richterin Scharm am 26.04.2022 beschlossen: Gegen die Schuldnerin wird wegen einer Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung vom 16.03.2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,00 € (i. W.: dreihundert Euro), ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je angefangene 50,00 € ein Tag Ordnungshaft, verhängt. Die Schuldnerin hat die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens zu tragen. Der Wert des Ordnungsmittelverfahrens wird auf 7.500,00 € festgesetzt. Es ist von einem Verschulden der Schuldnerin aufgrund von Fahrlässigkeit auszugehen. Ein Ordnungsgeld in der festgesetzten Höhe erschien angemessen, aber auch ausreichend [...]”

🤣🤣🤣

„Sehr geehrter Herr Kollege Z.,
anliegend übersende ich Ihnen den Ordnungsgeldbeschlusses (sic!) des Landgericht (sic!) Berlin vom 26.04.2022 (Az. 27 O 103/22) in Form eines signierten PDF-Dokuments zum Zweck der Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß § 195 ZPO i. V. m. § 174 Abs. 3 ZPO mit der Bitte, das Empfangsbekenntnis elektronisch per beA zu erteilen. Gleichzeitig fordere ich Ihre Mandantin auf unverzüglich die rechtswidrige Darstellung zu entfernen und die Persönlichkeitsrechtsverletzung zu unterbinden.

Mit kollegialen Grüßen
Michael E.”

🤣🤣🤣

In Sachen
27 O 103/22

„beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers und Gläubigers,

1) gegen die Antragsgegnerin und Schuldnerin ein empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen, welches aufgrund des weiter anhaltenden Verstoßes nicht unter 300,00 EUR anzusetzen ist,

2) die Schuldnerin zu verurteilen, eine Sicherheit in Höhe von mindestens 1.000,00 EUR für den durch fernere Zuwiderhandlungen entstehenden Schaden zu leisten (§ 890 Abs. 3 ZPO).

1 Die Antragsgegnerin hat die untersagte Darstellung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung minimal abgeändert. Die verletzenden Äußerungen sind nicht entfernt worden. Gegen sie wurden (sic!) bereits einmal ein Ordnungsgeld wegen der anhaltenden Beeinträchtigung verhängt.

2 Auch nach Zustellung des Ordnungsgeldbeschlusses hat die Antragsgegnerin nichts unternommen, um die rechtswidrige Darstellung zu entfernen. Dabei war sie anwaltlich beraten. Sie hatte sogar die Zeit zwei weitere Beiträge zu verfassen.

3 Insoweit unterlässt es die Antragsgegnerin nunmehr bewusst und absichtlich die Beeinträchtigung zu entfernen. Es ist unverzüglich ein weiteres, empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen. Die Antragsgegnerin missachtet vorsätzlich die gerichtlichen Anordnungen, anders kann man es nicht mehr sehen.”

🤣🤣🤣

Info: weitere 500,00 € wurden verhängt


Special


Cronemeyer gegen die Kunstfreiheit 


Aktualisiert: 22:03 Uhr (wgn. der Ordnungsmittelanträge; es lagen zwei Anträge vor, auch der neue wurde zurückgewiesen)

Im Angesicht eines einzelnen Bildes, einer satirischen Fotomontage mit ästhetischen Zügen, verlieren hanseatische Richter den Blick für ihren Amtseid. Was als spöttischer und zugleich rechtsfundierter ︎︎︎ Kommentar über ein Rechtsdebakel der Rechtsanwälte Patricia Cronemeyer und Tobias Scheidacker gemeint war, ist binnen weniger Monate zum Politikum geworden. Buckminster NEUE ZEIT lässt sich davon kaum beeindrucken und stellt hier die zunächst zutreffenden, dann zunehmend divergierenden und nun vollends absurden Ergebnisse eines Rechtsstreits vor, an dem — man könnte meinen — auch die hanseatische Richterschaft selbst als Partei beteiligt ist. Ob die Fotomontage vom Recht auf Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit gedeckt ist, oder, wie inzwischen beide Gerichte meinen, nicht, mag jede und jeder selbst beurteilen.

In einfacher Sprache: ︎︎︎Buckminster.de / Cronemeyer gegen die Kunstfreiheit




25.5.25


𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters


„Man fragte mich, ob ich bald mal wieder nach Deutschland komme. Nein. Ich war dort fast konstant depressiv, konnte nicht essen und fühlte mich wie auf dem falschen Planeten. Es liegt am Land. Deutschland steht nach meiner Ansicht nur noch für Stress, Kälte, Gleichgültigkeit, Ignoranz und Arroganz. Die Gesellschaft in Deutschland ist meiner Ansicht nach tief krank und verloren.“ @KaiEnderes

Ich sehe es wie Kai. Deutschland ist ein gestörtes, dysfunktionales, kaltes Land. Ein Land, in dem ich nicht freiwillig begraben sein möchte. Politisch, justiziell und administrativ ist Deutschland wieder, und nichts anderes erleben wir gerade, eine Tyrannei. In manierlicher Sprache verkleidet, aber bösartig und autoritär im Kern. Ich halte auch diese inkompetenten, selbstgefälligen, schmierigen Figuren nicht mehr aus, die sich in Behörden, Kammern, Verwaltungsebenen und Ämtern tummeln — bundesdeutsche (eigentlich durchschnittsdeutsche) Hackfressen, die sich an Schikane hochziehen, Macht mit Intelligenz verwechseln und im Zweifel lieber lügen, manipulieren, vertuschen und betrügen, als sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten. 

Ergänzung: Am Freitag war ich in Hamburg und bin gegen 14:00 Uhr wieder nach Berlin zurückgefahren. Später am Abend schaue ich aufs Handy und lese ungläubig die Eilmeldungen zur feigen Attacke einer tickenden Zeitbombe, die an diesem Tag in Hamburg hochgegangen ist. Kopfschmerzen. Auswanderungsgedanken. Wut und Abscheu gegenüber diesem fehlverwalteten, überforderten, realitätsverleugnenden Land, das wir Heimat nennen sollen.

Auch insgesamt ist das Milieu am Bahnhof unzumutbar. Was wir hier erleben, ist kein multikulturelles Miteinander, sondern ein importierter Interessenkonflikt, der sich in Parallel- und Gegengesellschaften manifestiert — geduldet, beschönigt, verharmlost, und vom links-grünen Milieu sogar gefördert. Am Hamburger Hauptbahnhof zeigte sich stellvertretend für alle großen Bahnhöfe, auf welches gesellschaftliche Niveau wir gesunken sind. Im sogenannten besten Deutschland aller Zeiten werde ich auf einer einzigen Treppe zur U-Bahn von vier afrikanischen Männern aufgehalten, die mich fragen, wie es mir geht, und ob ich was kaufen will. Ja, klar, gerne, eure Rückflugtickets. 





21.5.25


Nachruf an eine Frau, die das Kleinod liebte


Hannelore Kraus war Soziologin, Weltreisende, Hotelierin. Eine Frau mit Haltung.
Jemand, der sich der Übermacht von nebenan entgegenstemmte und ohne Selbstverrat gewann. Nicht für sich allein, sondern für ein ganzes Viertel in Frankfurt am Main — meiner, wenn ich ehrlich bin, liebsten deutschen Stadt, noch vor Berlin.


Frau Kraus ging fast immer persönlich ans Telefon. Präsenz war das Markenzeichen ihres Hauses. Wenn mein damaliger Mitarbeiter oder ich für die nächste Reise nach Frankfurt ein Zimmer buchen wollten, amüsierten wir uns über die leichte Direktive in ihrem Ton, die Teil ihrer Art war. 1983, zufällig mein Geburtsjahr, gründete Hannelore Kraus die Pension Aller in der Gutleutstraße in Frankfurt am Main. Von außen ein Geheimtipp, fast unscheinbar. Innen knarzten die Böden, wir bekamen Anweisungen, welche Türen geschlossen zu halten waren, wo das Licht anging, wann Ruhe sein sollte. Frau Kraus war schwerhörig, man musste lauter sprechen oder eine E-Mail schreiben, auf die sie freundlich antwortete.

︎ W e i t e r l e s e n




18.5.25


Vollstrecken: Technik und Kunst zugleich



Der abgebildete Rechtsanwalt und Notar Tobias Scheidacker und seine Juristenkollegen hatten vor einigen Monaten mehr zu zahlen als ihre Steuerabgaben. Die Truppe, die sich gerne als die tollste entlang des Kurfürstendamms geriert, schuldete Zahlungen aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der vom Landgericht Berlin II infolge eines von der Truppe —vertreten durch Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen— verlorenen Einstweiligen Verfügungsverfahrens erlassen wurde.

Schon lange Zeit bevor das Verfahren zu Ende ging, traf Buckminster NEUE ZEIT Vorkehrungen für die spätere Vollstreckung, da vorhersehbar war, dass insbesondere Tobias Scheidacker versuchen würde, die Vollstreckung zu erschweren. Hinter den Kulissen von Buckminster NEUE ZEIT wurde daher ein Zeitmoment genutzt, das der Rechtsanwalt und Notar in einem anderen Zusammenhang selbst geschaffen hatte. So kam es, dass Herr Scheidacker in einer Onlinekonversation bereitwillig seine private Adresse in Falkensee mitteilte, nicht wissend, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits mit seinem Vollstrecker sprach. Das 46. Inkassoregiment in Berlin-Westend konnte sich mit diesem Ergebnis zufrieden zurücklehnen, denn komme, was wolle, Herr Scheidacker wird, so die Vorausschau, hinsichtlich der geschuldeten Zahlung eine zeitliche Punktlandung exakt nach der Vorgabe der Gläubiger darlegen. Zu erwähnen ist, dass wir mit diesen Daten nicht leichtfertig umgehen. Sie wurden zielgerichtet und ausschließlich für die Erfüllung und Durchsetzung des Anspruchs verwendet.

Als an Tobias Scheidacker und seine Juristenkollegen die Aufforderung zur Zahlung unter Fristsetzung ausgesprochen wurde, trat genau das ein, was Buckminster NEUE ZEIT schon lange zuvor in Betracht gezogen hatte:

liegt mir Ihr Hinterlegungsantrag vom 28.02.2025 nebst Anlagen zur Prüfung vor. Diesen kann ich jedoch noch nicht entsprechen, da ein gesetzlicher Hinterlegungsgrund bisher nicht ausführlich genug dargelegt wurde.” (Schreiben vom Amtsgericht Tiergarten, März 2025)

Tobias Scheidacker versuchte unter absurder handwerklicher Fehlleistung eine Hinterlegung beim Amtsgericht Tiergarten zu veranlassen, der aber nicht stattgegeben wurde.

Parallel wurde Herrn Scheidacker durch Buckminster NEUE ZEIT, zwischen den Zeilen stehend, mitgeteilt, dass man beabsichtige, nach Falkensee auszurücken und die Nachbarschaft unter Vorlage des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu befragen, ob jemand bereit sei, die Schulden von Tobias Scheidacker, der dort privat lebt, und dessen Kollegen zu übernehmen oder gegebenenfalls gemeinschaftlich zur Begleichung beizutragen.

Am Tag des Fristablaufs suchte Tobias Scheidacker schriftlich den Rechtsanwalt der Gläubiger auf und ließ wissen: 

Wenn Sie mir anwaltlich und unter Übernahme der Haftung für die Richtigkeit dieser Erklärung versichern, daß ich schuldbefreiend an Sie zahlen kann, dann überweise ich gern auch an Sie.”

Ergebnis dieser Vollstreckung: Tobias Scheidacker zahlte fristwahrend und schuldbefreiend durch Echtzeitüberweisung, auch für seine Juristenkollegen.

Die Mission in Falkensee hatte sich dadurch erledigt. Derartige Maßnahmen sind immer dann zu erwägen und durchzuführen, wenn Menschen mit böswilliger, schadhafter Absicht handeln und gezielt das Leben eines anderen beeinträchtigen oder beschädigen. Je drastischer der versuchte Übergriff, desto drastischer und kompromissloser fällt die Antwort aus. Buckminster NEUE ZEIT wird keinen Eingriff in das private Leben der Verursacher von Schäden scheuen und dort Aufklärung betreiben, von der ersten bis zur letzten Adresse am Wohnort des Schädigers.


Update


KG-Richter erklärt dem Rechtsuchenden BGH-Rechtsprechung :-)


Klingt überzeugend. Kann man vom Haken lassen den Richter (Mülhens)”

Zu (er)klären war, ob ein Rechtsanwalt nach einem Parteiwechsel (o. einer Parteiauswechselung) so zu vergüten ist, dass sowohl eine Erhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV als auch eine Addition der Gegenstandswerte verlangt werden können:

(a) Das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob der Rechtsanwalt gleichzeitig oder nacheinander für mehrere Auftraggeber tätig wird. In dem einen wie in dem anderen Fall hat dies zur Folge, dass der Rechtsanwalt der beiden wechselnden Beklagten die in dem Rechtszug anfallenden Gebühren nur einmal fordern kann. Die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO (§ 7 Abs. 1 RVG) stellt klar, dass der allgemeine Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren (§ 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann gilt, wenn der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig wird. Der für solche Fälle typische Mehraufwand und das erhöhte Haftungsrisiko führen damit gerade nicht zu einer Verdoppelung der Gebühren. Vielmehr wird die Mehrbelastung bei identischem Gegenstand durch die in § 6 Abs. 2 Satz 2 BRAGO, Nr. 1008 RVG-VV) vorgesehene Erhöhung der Prozess- bzw. Geschäftsgebühr und im Übrigen durch Addition der Gegenstandswerte abgegolten.

Nachdem die (statthafte) Anhörungsrüge beim KG einging, war Richter Mülhens gezwungen, dem Rechtsuchenden die zitierte BGH-Rechtsprechung zu erklären. Staatsdiener, die im Namen des Volkes handeln, müssen so lange am Haken gehalten werden, bis sie in der Sache überzeugend vortragen. Da dies nach Ansicht des Berichterstatters noch nicht der Fall war, wurde nachgehakt :-)

Richter Mülhens nahm sich Zeit und fasste seinen Beschluss:

[...] bedeutet dies gerade nicht, dass sowohl die Erhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV und eine Addition der Gegenstandswerte vorzunehmen ist. Richtigerweise - und nur das ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs - kann ein Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit eine Erhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV geltend machen, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit identisch ist (hier verbietet sich eine Addition der Werte, was gerade durch Nr. 1008 RVG-VV abgemildert werden soll). Im Übrigen - also ansonsten und damit in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber tätig wird und der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in derselben Angelegenheit nicht identisch ist - findet eine Wertaddition (§ 22 Abs. 1 RVG) statt. Der Mehraufwand des Anwalts wird also entweder durch Nr. 1008 RVG-VV oder durch eine Addition der Gegenstandswerte abgegolten; Letzteres hat der Bundesgerichtshof durch die Formulierung im Übrigen” zum Ausdruck gebacht.”

KG Berlin, Az.: 5 W 54/25

Der Beschluss des Kammergerichts wurde postalisch zugestellt, und dem Postboten anschließend Hausverbot erteilt, da er sich für die Zustellung lediglich zweier Briefe 8 Minuten (!) am Objekt aufhielt, von Kameras aufgezeichnet. Minute 1 (Vorwärts an die Hauswand gelehnt, den Brief an die Wand gedrückt und händisch das Aktenzeichen eingetragen.), Minute 2 (Briefe eingeworfen), Minute 3 (Versuch, die Briefe wieder herauszuholen.), Minute 4 (Sicherheitsvorrichtung vom Briefkasten abgerissen (fiel zu Boden, wurde ignoriert)), Minute 5 und 6 (Anhörung und Diskussion), Minute 7 (Briefe unverändert erneut eingeworfen.), Minute 8 (Hausverbot erteilt, Abfahrt).


13.5.25


AfD Gutachten, Bundesamt für Verfassungsschutz, 2025



9.5.25


Wichtiger als weltliche Verpflichtungen: Enten retten


Geboren und verirrt zwischen städtischen Betonklötzen

Inmitten von Bildungswerk und Deutscher Rentenversicherung, Königin-Elisabeth-Straße Ecke Knobelsdorffstraße, war heute eine Entenmutter mit elfköpfiger Entourage unterwegs, auf der Suche nach Wasser, die in diesem Einzugsgebiet allerdings aussichtslos ist. Wahrscheinlich hat es wieder mit Glück zu tun, dass ich dieses Bild sehen durfte, obwohl ich nur durchfahren und meine Besorgungen nach Hause bringen wollte. Auch wenn noch andere Menschen um die Entenfamilie standen, von Krähen beobachtet, war instinktiv klar, wer gleich das Auto holen und Enten zum See fahren wird :-) Aber nicht alleine!

Hast du vielleicht kurz Zeit, um mit mir Enten zu retten?”

Elli, die Dame auf den Fotos, sagte gleich zu, obwohl sie eigentlich zum Unterricht wollte (musste). Müssen ist so relativ. Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten, wie sie mir auf der kurzen Autofahrt erzählte. Die, die außer uns auf die Enten aufmerksam wurden, ließen Elli wegen wichtiger Mission entschuldigen. Am Ende waren es nur 30 Minuten Abwesenheit.

Alle rein hier, zuerst die Mutter.”

Die Entenfamilie wurde zum Lietzensee gebracht und dort sicher abgesetzt. Am schönsten war der Moment, als alle vereint im Wasser waren und sich die Mutter noch einmal zu uns umdrehte, bevor sie hinausschwamm. Fehlt nur noch der Papa. Oder die zweite Mutter, was heutzutage ja ungewiss ist.



7.5.25


Rechtsfrage: Bei einem Parteiwechsel erhält der Rechtsanwalt der beiden wechselnden Parteien nur eine Gesamtvergütung nach § 6 BRAGO (§ 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 RVG-VV), oder?


BGH, Beschl. v. 19. Oktober 2006 - V ZB 91/06

Kurz vor dem Feiertag in Berlin am 08. Mai 2025 hat der Berichterstatter noch Rügen verteilen müssen. Eine davon an das Kammergericht Berlin (der zuständige Senat wird erst mit der Endentscheidung bekannt gegeben), wo eine Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren anhängig ist. Ende 2023 sollte „Buckminster NEUE ZEIT“ als rechtlich nicht rechts- und parteifähige Gruppierung vor dem Landgericht Berlin in Anspruch genommen werden. Dass nicht der Berichterstatter in Person sondern die Marke bzw. Gruppierung betroffen werden sollte, war durch den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung eindeutig intendiert. Aufgrund des falschen Wordings der Antragsteller kam dieser Antrag zunächst bei der 15. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II an, die sich für unzuständig erklärte. Da der Antrag nicht „ungefährlich“ war, sondern durchaus Unterlassungspotenzial barg, kam es vordergründig darauf an, das Verfahren aus formellen Gründen zu Fall zu bringen, oder noch besser: der Verfügungsantrag ist beides — entweder unzulässig oder unbegründet.

Ein Rechtsanwalt wurde hinzugezogen, der durch fingierte Anwesenheit im Prozess die Nicht-Existenz der nicht rechts- und parteifähigen Gruppierung „Buckminster NEUE ZEIT“ geltend machte. In der Folge kam es zu einer parteiauswechselnden Umstellung des Antrags. Die Antragstellerseite versuchte noch, sich über den Grundsatz falsa demonstratio non nocet zu retten, was jedoch scheitern musste:

“Es handelt sich um eine parteiauswechselnde Umstellung des Antrags, denn mit Buckminster NEUE ZEIT wurde diejenige Person als Partei benannt, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden sollte. Dies ergibt sich im Rahmen der Auslegung aus der Formulierung der Parteibezeichnung Buckminster NEUE ZEIT, vertreten durch die Unternehmensleitung.” LG Berlin, 27 O 544/23, 19. März 2024

Im anfänglichen Stadium der Unzulässigkeit des Verfügungsantrags gab der Berichterstatter in Bezug auf jene Anträge, denen das Landgericht Berlin vermutlich gefolgt wäre (einzelne Fotomontagen und Aussagen) noch schnell eine außergerichtliche Unterlassungserklärung ab, sodass der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung entweder unzulässig oder unbegründet war.

Auf den späteren Hinweis des Gerichts zogen die Antragsteller ihren Verfügungsantrag vollumfänglich zurück.

Anschließend kam die Frage nach der Kostenerstattung auf. 

Zunächst traf das Landgericht Berlin die Kostengrundentscheidung:

„Die Antragsteller haben die Kosten des Rechtsstreits zu je 1/3 zu tragen.

Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 S. 2, § 100 Abs. 1 ZPO. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zurückgenommen worden.

Erfasst sind hiervon auch Kosten gegenüber dem ursprünglichen Antragsgegner. Insoweit ist es zu einer parteiauswechselnden Umstellung des Antrags gekommen.”


Wir durften davon ausgehen, dass sowohl die ursprünglichen als auch die Kosten der „neuen Partei“ eigenständige, voll zu erstattende Kosten darstellen würden, die dementsprechend im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens beantragt wurden. Die Rechtspflegerin der Kammer erkannte jedoch lediglich die Kostenerstattung für eine Partei an und gewährte zusätzlich die Gebührenerhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG.

Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin, dessen hocheffiziente Vollstreckung für den Berichterstatter ein weiteres Highlight darstellte (dazu später mehr), wurde die sofortige Beschwerde eingelegt, der das Landgericht Berlin nicht abhalf und die Akte schließlich dem Kammergericht zur Entscheidung vorlegte.

Der zuständige Senatsrichter fand durch Einzelrichterentscheidung zu folgendem Beschluss (Auszug):

Der Grundsatz der Kontinuität des gerichtlichen Verfahrens und die gebührenrechtliche Einheit des Rechtszuges verbindet im Fall der Vertreteung wechselnder Parteien durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt die Sachbearbeitung zu einer einzigen gebührenrechtlichen Angelegenheit, ohne dass es darauf ankommt, ob die wechselnden Parteien jedenfalls zeitweise nebeneinander von dem Rechtsanwalt vertreten worden sind (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - V ZB 91/06, NJW 2007, 769 [juris Rn. 12 ff.]). Der Wechsel der Parteien bzw. der Verfahrensbeteiligten führt kostenrechtlich daher dazu, wovon das Landgericht zutreffend ausgeht, dass der Rechtsanwalt für die Vertretung beider Parteien lediglich eine Verfahrensgebühr geltend machen kann, die dann nach Nr. 1008 RVG-VV erhöht ist, und dass auch nur eine Pauschale nach Nr. 7002 RVG-VV anfällt.”

Mit dem Ergebnis war der Berichterstatter naturgemäß nicht einverstanden. 

Gem. § 321a ZPO wurde Anhörungsrüge erhoben.

Wird aufgrund dieser das Verfahren nicht fortgeführt und nicht, wie es richtig wäre, über den nunmehr an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angepassten Antrag zu Gunsten des Beschwerdeführenden entschieden, wird das Bundesverfassungsgericht angerufen und/oder ergänzender Kostenfestsetzungsantrag gestellt.

Der zitierte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2006 sagt unter Rn. 17 nämlich noch etwas anderes:

(a) Das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob der Rechtsanwalt gleichzeitig oder nacheinander für mehrere Auftraggeber tätig wird. In dem einen wie in dem anderen Fall hat dies zur Folge, dass der Rechtsanwalt der beiden wechselnden Beklagten die in dem Rechtszug anfallenden Gebühren nur einmal fordern kann. Die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO (§ 7 Abs. 1 RVG) stellt klar, dass der allgemeine Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren (§ 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann gilt, wenn der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig wird. Der für solche Fälle typische Mehraufwand und das erhöhte Haftungsrisiko führen damit gerade nicht zu einer Verdoppelung der Gebühren. Vielmehr wird die Mehrbelastung bei identischem Gegenstand durch die in § 6 Abs. 2 Satz 2 BRAGO, Nr. 1008 RVG-VV) vorgesehene Erhöhung der Prozess- bzw. Geschäftsgebühr und im Übrigen durch Addition der Gegenstandswerte abgegolten.

BGH, Beschl. v. 19. Oktober 2006 - V ZB 91/06 - OLG Koblenz

Aus der Anhörungsrüge wird zitiert:

Der Bundesgerichtshof gibt aber vor, dass gleichzeitig auch die Gegenstandswerte zu addieren sind „und im Übrigen durch Addition der Gegenstandswerte abgegolten“. Ausdrücklich heißt es „und“, nicht „oder“.”

Diese sind ihr durch Abänderung und Anpassung der Beschlusslage nachträglich zuzugestehen und für vollstreckbar zu erklären.”

Wenn ein BGH-Beschluss zitiert und sich gerichtsseitig darauf berufen wird, sollten einem Richter oder einer Richterin die essenziellen Ausprägungen dieses Beschlusses bekannt bzw. geläufig sein. Falls nicht, hat der Richter oder die Richterin den Beschluss gewissenhaft zu lesen und zu prüfen und seinen (objektivierbaren) Prüfmaßstab am Rechtsschutzbedürfnis der beschwerdeführenden Partei auszurichten.”

Dieses Vorgehen, das in einem funktionierenden Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte, hat Richter [...] aber gerade unterlassen, was nicht nachvollziehbar ist.”

Das Ergebnis seiner Betrachtung hätte sein müssen, dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss abgeändert und der Beschwerdeführerin insgesamt X.XXX EUR zugesprochen werden ([...] mehr), was der geltenden Rechtslage entspricht. Nicht der geltenden Rechtslage entspricht die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde unter Berufung auf den beigefügten BGH-Beschluss, den Richter [...] offenbar nur soweit kennt, wie er ihm zur mutwilligen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde nützt.”

Richter, die sich an Recht und Gesetz gebunden sehen, lassen sich durch schlüssige Argumente überzeugen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der vorliegende Vortrag der Beschwerdeführerin, der sich in überzeugender Weise mit dem Inhalt des BGH-Beschlusses V ZB 91/06 auseinandersetzt und diesen zutreffend einordnet, schlüssig im Sinne des Abänderungsbegehrens ist.”

Berlin, am 07.05.2025



5.5.25


Kunst: Joseph Beuys — So kann die Parteiendiktatur überwunden werden




Zeitlos


Spieglein, Spieglein gegenüber, wer testet täglich meine Nervenstruktur und wundert sich, wenn’s gespiegelt ruft herüber?


Jeder Mensch dürfte diese Erlebnisse haben, bei denen er mithört, was oder wie andere reden, wie sie sich im öffentlichen Raum benehmen und wie man selbst davon betroffen wird. In meinem Fall ist schon das Verlassen meines Wohnorts, einem städtischen Friedhof, mit dem Risiko verbunden, unsanft aus der inneren Balance gestoßen zu werden. Der Weltenwechsel zwischen dem Friedhof und der Straße draußen ist jedes Mal einschneidend. Die Wucht der Großstadt prasselt auf mich ein; ziemlich viele Menschen, unzählige (verschiedene) Stimmen, tausend Reize. Am liebsten würde ich im Astronautenanzug einkaufen, Eis essen oder Kaffee trinken (beides schwierig) gehen, um mein Nervensystem nicht unnötig zu strapazieren. Und: Reizüberflutung kommt fast nie allein, sie bringt ihre Begleitung mit: Nervensägen.

Da Abschottung aber keine Lösung ist, gibt es eine andere Strategie: Konfrontation. Wer besonders nervt, bekommt unmittelbar Rückmeldung. Viele würden sich vielleicht fragen, ob es nicht besser wäre, wegzuhören und den Mund zu halten. Weghören geht nicht, da mein Hörsinn zu gut ausgeprägt ist. Und außerdem: Manche brauchen die Rückmeldung einfach.

Drei Beispiele, eins davon mit unerwarteter Wendung :-)

a) Nervensägen im Vorgarten der Eisdiele (Berlin-Mitte)

Eine Frau tritt an den Tisch im Außenbereich, an dem ich sitze, und fragt, ob sie ihre Tasche einen Moment abstellen und ich sie im Blick behalten könne. Ich denke mir: Na, die hat aber Urvertrauen. Eigentlich schön, aber wenn sie an die Falschen gerät, wäre es fatal. Dass sie zwanzig Minuten wegbleibt, hat mir niemand gesagt. Dadurch war ich gezwungen, mein Eis langsamer zu essen und den Gesprächen am Nebentisch zuzuhören. Gefühlt jedes zehnte Wort war Englisch. Keine der drei Personen hatte aber Englisch als Muttersprache. Soll das vielleicht woke sein? Als endlich die Frau wiederkam, konnte ich diesen Platz verlassen und den drei angeblich Well-Educateden ins Gesicht sagen, dass sie die nervigsten Sitznachbarn weit und breit sind und „Hauptsache schön English speaken, ihr Woken!”

Die eine, etwas jüngere Frau, stößt einen überraschten halbseufzenden Lacher aus, und alle drei schauen sich gegenseitig an. Kurz nach mir stehen sie ebenfalls auf. Die etwas jüngere Frau hatte anscheinend ein Interesse an mir entdeckt, denn sie wollte das Auto, in das ich gestiegen war, als Momentaufnahme festhalten. Im Rückspiegel sah ich, wie sie ein Foto machte. Dann bahnte sich das Auto langsam rückwärts seinen Weg durch die schmale Gasse, wodurch die Schlange vor der Eisdiele kurzzeitig durchtrennt wurde. Noch ein Wendemanöver, dann war ich abfahrbereit. Rechts vor mir am Straßenrand die drei Well-Educateden, die etwas ungläubig aussahen, wohl noch mitten im Gespräch über die eben erlebte Disruption. Nicht, weil sie sie schlimm fanden, sondern weil die Menschen diese direkte Art nicht gewohnt sind. Sie fühlen sich dann vom Zug überfahren. Da ich plötzlich Sympathie für die drei empfand, gab ich ihnen zum Abschied eine kurze Hupe und ein Handzeichen. Sie winkten und lächelten zurück. Das war cool.

b) Nervensäge bei REWE

Man kann nicht untouchiert durch REWE gehen und einkaufen. Als ich an der Fleischtheke vorbeilief, bekam ich mit, wie eine asiatisch wirkende Dame, die (wirklich) nur Englisch sprach, die Verkäuferin nach Lachs fragte, wo sie den finden könne. „Ick kann keen Englisch”, hieß es schroff von hinter der Theke. Damit war das Thema für die Verkäuferin erledigt. Sie ließ die ratlose Dame einfach stehen. Ich sprang dann ein und erklärte der Dame, wo sie Lachs findet. 

Draußen auf dem Parkplatz war eine Frau, die gerade ihre Einkäufe ins Auto gepackt hatte und den großen Einkaufskorb zurückschob. Sie ließ diesen nicht möglichst elegant und geräuschlos in die Reihe von Körben gleiten, sondern gab dem Korb einen ordentlichen Schubser, wodurch dieser scheppernd erst ein Stück des Weges entlangrollte und anschließend unter größtmöglicher Geräuschkulisse die aufgereihten anderen Körbe erreichte. 

Die Frau, was mir auffiel, trug ein weißes Bluetooth-Headset im Ohr, ihre Kleidung wirkte hingegen ziemlich leger. Ich bin ehrlich, solche Leute, die mit Headsets zum Rumspinnen in Einkaufsmärkte rennen, sind mir suspekt. Ich mag die einfach nicht. In den meisten Fällen sind sie sogar primitiv und eher ungebildet.

Entsprechend quittierte ich ihre “noble Geste”: 

„JAAA, noch lauter, du Bluetooth-Trulla!”

c) Hardcore-Nervensägen bei Steinecke

Der Plan war, dass ich ein Stück Erdbeerkuchen esse, Latte Macchiato trinke und, was besonders wichtig ist, meine Ruhe habe. Diese war mir nicht gegönnt, denn am Tisch vor mir saßen zwei Männer, ca. Ende vierzig und Anfang fünfzig, die interessant, unterhaltsam und lustig sein wollten, aber exakt das Gegenteil davon waren. 

Als sie plötzlich auf den Ort Senftenberg zu sprechen kamen, wurde ich hellhörig.

Ich hörte genau zu und nahm zur Kenntnis, dass nach Auffassung dieser Männer die gesamte Region Senftenberg nur durch Cottbus überhaupt noch gehalten werde. Dass fast nur noch alte Menschen dort leben würden, dass es kaum Weiterentwicklung oder Anziehungspunkte gebe, dass Senftenberg zurückgeblieben und aus der Zeit gefallen sei. Noch einiges mehr, und durchgehend abfällig.

Der ganze Laden konnte mithören:

„SIE ERZÄHLEN EINEN SCHWACHSINN!

Sie haben ja nicht nur keine Ahnung von Senftenberg, Sie waren auch die letzten 20 Jahre nie da!

Darf ich mal fragen, ob Sie Juristen sind, Sie kommen mir nämlich so vor!

[...]

FAHREN SIE IN DIE REGION UND MACHEN SICH SELBST EIN BILD, BEVOR SIE HIER SO BLÖD RUMLÄSTERN!”

Die Männer waren tatsächlich Juristen. Sie wollten noch ein Gespräch anfangen, was ich aber ablehnte. Der eine verkroch sich hinter seiner Kaffeetasse und sprach leiser. Gleich wechselten sie außerdem das Thema.

︎





3.5.25


𝕏-Collection Spezial: Verfassungsschutz gegen die AfD


Meinung des Berichterstatters: Der Verfassungsschutz, der sich gegen den Souverän und demokratische Selbstverständlichkeiten wendet, hat seine Legitimation, sofern diese überhaupt jemals bestand, verwirkt und muss aufgelöst werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist keine unabhängige, sondern eine weisungsgebundene Behörde, die dem Bundesinnenministerium unterstellt und mit politischen Beamten besetzt ist, die jederzeit und ohne Angaben von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, wenn sie nicht spuren. Der Verfassungsschutz ist ein demokratiefeindliches Organ, dem in einer wahren Demokratie kein Platz gebührt.

+ + + Internationaler Tag der Pressefreiheit + + +


1.5.25


Tiere. Natur. Das Wertvollste.
Vielleicht auch die Liebe.
Wobei: Suspekt.
Selbstliebe? Wenigstens ehrlich.


„I’m so cute… I forgot I’m a fox. Just out here napping on your couch like I pay rent. Acting like a dog, dreaming like your cat, and secretly knowing: you love me — every single day.“ 🦊💤





30.4.(2)


Ergänzung der 𝕏-Collection vom 30.04.2025: Beim Dachabdecken, ... die Ziegel fliegen eine schöne akkurate 60-Grad-Kurve, kommen unten wunderbar an. Herr Matunga würde sich freuen, hier als Dachdeckermeister sesshaft zu werden. Dieses Video geht raus an die deutsche Handwerkerinnung.


😂

😂

😂

😂



30.4.(1)


𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters


Viele wissen nicht: In jedem Haushalt wird ein Rakel benötigt. Dabei handelt es sich um ein Utensil aus der Werbetechnik, das problemlos zweckentfremdet werden kann; besonders effizient gegen Kerzenwachs und alles, was sich z.B. auf Böden festsetzt und schwer wieder ablösen lässt (z.B. Mäuse- oder Tierfutterreste, die daneben gegangen sind). Dadurch, dass der Rakel aus Kunststoff ist, speziell aus Hochleistungs-Polyamid, sehr hart und mit abgerundeten Ecken, hinterlässt er auf anderen Materialien keine Schäden (Quelle z.B. modulor.de):




28.4.25


Beneath the new moon, the impossible awakens.







25.4.25


Die gestörte Selbstwahrnehmung toxischer Kirchengemeinden und ihrer Träger in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz


„Es geht der [...]Gemeinde als kirchliche Einrichtung [...] um Frieden und Gewogenheit im Rahmen eines auf Dauer angelegten, von gegenseitigem Vertrauen und Fürsorge geprägten Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter. An diesen nur allzu christlichen Werten scheint [...] kein Interesse zu haben, die Klägerin aber erkennbar schon, unabhängig davon, dass sie ihren Mitarbeitern und den Mitgliedern des Gemeindekirchenrats gegenüber verpflichtet ist, Schaden von diesen abzuwenden.“ (Berlin, Anwaltsschriftsatz v. März 2025)

Mit Mitgliedern des Gemeindekirchenrats ist im konkreten Fall sicherlich der Kirchenpinocchio gemeint (Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst für die Unterbehörde einer Bundesoberbehörde, im fraglichen Zeitraum außerdem 1. Vorsitzender des Gemeindekirchenrats der [...]Kirchengemeinde), dem nach vier Jahre andauernden Rechtsstreitigkeiten und seinerseits über ein Dutzend erfolglos erstatteter Strafanzeigen gegen den Berichterstatter, zu deren vollständiger Rücknahme er sich am 17. Oktober 2024 vor dem Landgericht Berlin verpflichtet hatte, juristisch (sorry) der Arsch versohlt wurde. Entsprechend rotwangig und innerlich zitternd präsentierte er sich am besagten Tag in den fast vierstündigen Vergleichsverhandlungen, die die 27. Zivilkammer (Pressekammer) in neuer Besetzung erfolgreich und mit einer Engelsgeduld durchgeführt hatte. Dem Berichterstatter wird seither noch stärker eine "nahezu beispiellose Beharrlichkeit" nachgesagt. Diese ist auch notwendig, denn insgesamt geht es in zwei verbliebenen komplexen Rechtsstreitigkeiten um einen hohen fünfstelligen Betrag zwischen den Parteien, darunter eine im Wege der Widerklage in Anspruch genommene Pfarrerin, die ihren Beruf verfehlt hat.

Recap: Was nach Auffassung der [...]Kirchengemeinde und ihrer (neuen) Rechtsvertreter als „christliche Werte“ gilt, wird in einer Zusammenfassung deutlich, die vernünftiger Weise nur den Schluss zulässt: Es liegt der Prototyp einer schadhaften Gemeindestruktur vor, wie sie in vielen Teilen der Republik kaum anders anzutreffen sein dürfte. Außen gepflegtes Gotteshaus, innen moralische Brandruine. Toxische Gebilde mit seelsorgerlichem Etikett, die längst ihren gesellschaftlichen Auftrag verfehlt und verspielt haben, die bei fortschreitender Erosion durch Rekordzahlen an Kirchenaustritten nur eines verdienen: konsequente Zerschlagung und entschädigungslose Enteignung.

Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, daß er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.” ― Friedrich Nietzsche, Beyond Good and Evil

Ein Gegenschlag der Extraklasse war notwendig, um diese Ungeheuer abzustrafen, zurückzudrängen und abzuschrecken — sie mit Worten und gezielten Gegenoffensiven zu vermöbeln.



Mit meiner Erfahrung, auch wenn sie persönlich vielleicht in manchem etwas anders war, was ja in der Natur der Sache liegt, bin ich jedenfalls nicht allein.

Im Inneren von Kirchengemeinden und kirchlichen Verwaltungsämtern brodelt es, teilweise seit Jahren:

„Absolut schreckliches Verhalten der Abteilungsleitung. Es findet keine normale Kommunikation statt. Beleidigungen stehen an der Tagesordnung. Es werden Mitarbeiter in Meetings öffentlich denunziert und als dumm dargestellt. Nächstenliebe ist hier leider nicht zu finden. Es finden "Teambildungsmaßnahmen" statt, in denen Mitarbeiter systematisch dermaßen fertig gemacht werden, dass sie mehrmals weinend den Raum verlassen müssen und einfach nicht mehr weiter wissen. Dass Mitarbeiter auch während der Arbeit weinen, kommt nicht selten vor. Für Manche ist die Behandlung so unerträglich, dass sie wochenlang ausfallen. Es wird eine Arbeitssituation geschaffen die nichts mit dem Christentum zu tun hat.” (Quelle, kununu)




23.4.25


Patricia Cronemeyer will doch nicht mehr in Berlin verhandeln (Entscheidung im schriftlichen Verfahren am Landgericht Berlin II)


Am 7. August 2024 machten Patricia Cronemeyer (Klägerin zu 1) und der bei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen angestellte Rechtsanwalt Alexander Lorf (Kläger zu 2) beim Landgericht Berlin II eine Zahlungsklage gegen den Berichterstatter anhängig. Zwischengestrandet war die Sache —wegen des bekloppten Wordings der Kläger— zunächst bei der Zivilkammer 15 (Urheberrechtskammer), die das Verfahren richtiger Weise an die Zivilkammer 2 abgab. Seitdem darf Richter Dr. Hagemeister über 22 Seiten Klageschrift hinweg die Stirn runzeln.

Frühzeitig gab das Gericht den Hinweis:

„Die Kammer hat nach Beratung teilweise Bedenken gegen die Schlüssigkeit der Klage. Ansprüche auf Zahlung von fiktiven Lizenzgebühren (Antrag zu II) dürften nicht bestehen. Die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung eines Fotos allein reicht für die Zuerkennung einer fiktiven Lizenzgebühr nicht aus. Hinzukommen muss vielmehr, dass nach der Verkehrssitte vernünftige Vertragsparteien in der Lage der Parteien für die Autorisierung der konkret angegriffenen Veröffentlichung eine Honorarzahlung vereinbart hätten. Anders als für die Werbung ist für den Bereich der redaktionellen Berichterstattung von der Regelvermutung auszugehen, dass nach der Verkehrssitte Honorarzahlungen an den Betroffenen gerade nicht vereinbart werden. Dies gilt auch für rechtswidrige Medienberichte. Eine redaktionelle Berichterstattung kann vielmehr regelmäßig allenfalls dann lizenzfähig sein, wenn sie dem Leser gegenüber den Eindruck erweckt, erst durch eine mit dem Betroffenen vereinbarte (exklusive) Zusammenarbeit ermöglicht worden zu sein, wie dies z.B. bei "Home Stories" der Fall sein mag (LG Hamburg v. 11.1.2008, 324 O 124/07, zitiert nach juris). Auch hier hat die Beklagte die Fotos der Klägerin nicht zu werblichen Zwecken genutzt, sondern zur Kritik an deren beruflichen Tätigkeit. Es ist nicht anzunehmen, dass vernünftige Vertragsparteien dafür ein Honorar vereinbart hätten.

[...]

Auch der Gegenstandswert für den Antrag zu IV dürfte zu hoch angesetzt sein. Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer ist maßgeblich nicht allein die Anzahl der Veröffentlichungen, sondern die Intensität des Persönlichkeitrechtseingriffs im Rahmen einer Gesamtbetrachtung, so dass nach dem Streitwertgefüge der Kammer ein Wert von XX EUR angemessen sein dürfte.

Es wird um unverzügliche Mitteilung gebeten, ob die Klage insoweit zurückgenommen werden soll.”


Die Kläger erklärten daraufhin, an ihrer Klage in vollem Umfang festzuhalten.

Vor wenigen Tagen terminierte das Gericht und ließ wissen, dass lediglich Rechtsfragen zu klären seien. Eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren sei daher möglich. Ein sogenannter Ziegen- und Kuhhandel (Basartreffen bzw. Vergleich), der hier ohnehin abgelehnt worden wäre, stehe also nicht zur Disposition. In der Regel schließen Richter gerne Vergleiche, damit sie keine Urteilsbegründungen schreiben müssen — so, und nicht anders, läuft das bei denen.

Patricia Cronemeyer und Alexander Lorf waren schneller einverstanden, als man „Terminsaufhebung” sagen konnte.




Aktuell


Service Posting: Jörg Raupach, Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Berlin, wird erneut namentlich für Betrugsversuche missbraucht. Bereits im Juli 2024 wurde sein Name in vermeintlich behördlichen Schreiben verwendet, in denen Raupach fälschlich als Richter am Amtsgericht Fürth ausgewiesen wurde (s. unten); die Betrüger nutzten eine spanische IBAN. Aktuell kursieren neue, täuschend echt wirkende Briefe, in denen Jörg Raupach als angeblicher Richter am Amtsgericht Bonn auftritt. Verdächtig: Die Bankverbindung enthält eine portugiesische IBAN. Auch ist der Doktortitel in beiden Schreiben frei erfunden. 


Those criminals are like cancer — silent at first, spreading fast, and if left unchecked, they damage everything they touch.







19.4.25


Luisenkirchhof II, April 2025


Home of Buckminster NEUE ZEIT



Filmtipp


Menschen mit Leidenschaft gehört die Welt.


︎︎︎Mediathek




18.4.25


Das Werk vom Autor trennen


Kommentar zu Gil Ofarim

Gestern stand der Musiker Gil Ofarim nach mehreren Jahren erstmals wieder auf einer Bühne. Das Konzert fand in Bochum statt, rund 200 Gäste sollen anwesend gewesen sein. Für den in Ungnade gefallenen Ofarim ist es ein Anfang.

Sein neuer Song Korrektur der Zeit gefällt uns. Er wurde deshalb in die Playlist von ︎︎︎Buckminster.de aufgenommen. Es ist wichtig, das Werk vom Autor zu trennen. Das Werk ist stark. Der Autor hingegen extrem schwierig, teils ins Unangenehme gehend.

Gil Ofarim hat eine fürchterliche Lüge in die Welt gesetzt und dabei billigend in Kauf genommen, einem ganzen Geschäftsbetrieb sowie einzelnen, darin tätigen, anständigen Menschen auf so vielen Ebenen Schaden zuzufügen. Entsprechend hoch ist das Maß an Verwerflichkeit. 

Die Hölle, durch die Ofarim anschließend ging, war verdient. Das Universum schrie ihn förmlich an, sein Pinocchio-Video nicht zu veröffentlichen. An jenem Abend in Leipzig, an dem er frustriert auf der Bordsteinkante zum Hotel saß und sein verhängnisvolles Video aufnahm, waren Instagram, Facebook und WhatsApp komplett down. Die angedrohte imaginäre Keule, die Ofarim vor den Kopf gehalten wurde, hätte größer kaum sein können. Lass es! – das war die Botschaft an ihn.

Ofarim tat es dennoch. Er lud das Video am nächsten Tag hoch.

Sein Höllenritt begann, als das Video viral ging und bundesweit und sogar international diskutiert wurde.

Für Menschen mit feiner Wahrnehmung war von Beginn an klar, dass Ofarim lügt. Die Betonung und seine Mimik an Stellen wie „den Namen des Managers am Counter werde ich jetzt nicht nennen“ deuteten auf eine Lüge hin. Auch der von Ofarim geschilderte Ablauf, wie es zu den angeblichen antisemitischen Äußerungen gegen ihn gekommen sein soll, war weder logisch noch lebensnah, noch passt ein solches Verhalten zu dem Haus, in das er einchecken wollte. Jede Faser dieser Geschichte war erfunden und absurd.

Ein vernünftiges und intelligentes Krisenmanagement hätte Ofarim empfohlen, zwar bei dem geschilderten Ablauf zu bleiben, diesen aber dahingehend zu verändern bzw. einzugestehen, dass mit „pack deinen Stern ein“ eventuell auch gemeint gewesen sein könnte, dass er seinen VIP-Status nicht so raushängen lassen solle. Ein solches selbstreflektiertes Eingeständnis hätte der Geschichte die ganze Eskalation genommen, und sogar noch Sympathie für Ofarim erzeugt. 

Dazu eine Entschuldigung an den Mitarbeiter und das Westin Leipzig, das Video zügig löschen, keine Lügeninterviews geben – fertig. Klingt knackig, wäre mit dem nötigen Fingerspitzengefühl aber machbar gewesen. Ofarim hätte eine kontrollierte Bruchlandung hingelegt und wäre dem Orkan, der sich aufgebaut hatte, gerade noch einmal entkommen.

Stattdessen folgte ein unethischer Auftritt nach dem nächsten. Das Festklammern an der Lüge, die peinlichen TV-Interviews, die demonstrierte Opferrolle, obwohl Ofarim der Täter war, die mangelnde Reflektion über seine Tat. 

Die Krönung seines Missverhaltens und Missmanagements waren jetzt die beiden Interviews für RTL und den STERN. Darin wurde die Geschichte so umgedeutet, als habe Ofarim die Schuld mehr oder weniger unfreiwillig auf sich genommen (weil er keine Kraft mehr hatte und nicht mehr konnte). Alles an dieser Taktik ist perfide und unecht. Journalistinnen und Journalisten, die für diesen feigen Fluchtweg das Pflaster ausrollen, stehen mit Ofarim moralisch auf derselben niedrigen Stufe und sollten sich schämen.

Wie wir sehen können, haben die beiden Medien Gil Ofarim damit auch keinen Gefallen getan, denn der Shitstorm gegen ihn dauert an.

Die Leute mögen nichts Unauthentisches.

Auf YouTube gibt es zahlreiche Reaction-Videos, besonders empfehlenswert ist ︎︎︎dieses hier.

סוֹף מַעֲשֶׂה בְּמַחְשָׁבָה תְּחִלָּה


„Das Ende einer Tat liegt im Anfang des Denkens.“




17.4.25


Einstweilige Verfügung drei Minuten nach Fristablauf beantragt


wegen: Äußerungsrecht und Persönlichkeitsrecht (Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptung)

Hinweis vom Vortag: Patricia Cronemeyer, Alexander Lorf und die prozessbevollmächtigte Kanzlei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen wurden heute abgemahnt. Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung läuft bis morgen, 17. April 2025, 14:00 Uhr. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird unverzüglich das Landgericht Hamburg angerufen.

Prozessparteien, wie hier Patricia Cronemeyer und Alexander Lorf, sowie ihre Prozessbevollmächtigte Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen, die im Verfahren nichts Substanzielles vorzutragen haben, greifen fast schon regelmäßig und vorhersehbar zu unlauteren Mitteln, indem sie den Gegner schriftsätzlich mit gezielt diffamierenden Aussagen in ein schlechtes Licht rücken. Die Absicht dahinter liegt auf der Hand: Richter für sich vereinnahmen und aufwiegeln. Dass diese Methoden unseriös sind, scheint für die hanseatischen Vorzeigejuristen kein Problem zu sein. Sie glauben offenbar, dass alles, was sie vorbringen, automatisch privilegiert sei. 

Dabei hat das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 10. Januar 2017 einen interessanten Weg eingeschlagen, der genau solchen Pinocchio-Parteien und ihren frei erfundenen, unwahren Behauptungen auf die Füße fällt:

„Die angegriffene Äußerung stellt sich als unwahre Tatsachenbehauptung dar. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH besteht kein Anspruch gemäß § 8 Abs. 1 UWG, §§ 1004, 823 Abs. 1 bzw. § 824 BGB auf Unterlassung von Behauptungen einer Partei, ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren, wenn diese – ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts – der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (vgl. die Nachweise bei Bornkamm, in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 8 Rn. 1.110). Für eine solche Unterlassungsklage fehlt bereits das prozessuale Rechtsschutzbedürfnis mit der Folge, dass sie als unzulässig abzuweisen ist (BGH GRUR 1998, 587, 590 – Bilanzanalyse Pro 7; GRUR 2010, 253 Tz. 17 – Fischdosendeckel; st. Rspr.). Bei derartigen verfahrensbezogenen Äußerungen soll die ungehinderte Durchführung des Verfahrens nicht dadurch eingeschränkt werden, indem Verfahrensbeteiligte nicht dasjenige im Verfahren vorbringen können, was sie zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung für erforderlich halten. (Rz. 26)

aa. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH besteht kein Anspruch gemäß § 8 Abs. 1 UWG, §§ 1004, 823 Abs. 1 bzw. § 824 BGB auf Unterlassung von Behauptungen einer Partei, ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren, wenn diese – ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts – der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (vgl. die Nachweise bei Bornkamm, in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 8 Rn. 1.110). Für eine solche Unterlassungsklage fehlt bereits das prozessuale Rechtsschutzbedürfnis mit der Folge, dass sie als unzulässig abzuweisen ist (BGH GRUR 1998, 587, 590 – Bilanzanalyse Pro 7; GRUR 2010, 253 Tz. 17 – Fischdosendeckel; st. Rspr.). Bei derartigen verfahrensbezogenen Äußerungen soll die ungehinderte Durchführung des Verfahrens nicht dadurch eingeschränkt werden, indem Verfahrensbeteiligte nicht dasjenige im Verfahren vorbringen können, was sie zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung für erforderlich halten. (Rz. 27)

bb. Die Grundsätze dieser Privilegierung von verfahrensbezogenen Äußerungen greifen vorliegend jedoch nicht ein, da die streitgegenständliche Behauptung vom Antragsgegner bewusst wahrheitswidrig aufgestellt wurde. (Rz. 29)”

Bedeutet im vorliegenden Fall: Der Antragstellerin steht ein Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1, 2 GG gegen die Antragsgegner zu.

Ob der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung durchgreift, muss nun das zuständige, angerufene Gericht entscheiden.

Es kann nicht angehen, dass massiv rufschädigende, bewusst unwahre Behauptungen in Schriftsätzen hingenommen werden müssen. An einem Rechtsschutzbedürfnis fehlt es in solchen Fällen offenkundig nicht.

„Gleich ordentlich draufhauen auf das verkrepelte Pack!”



16.4.25


Die Dummkopfmütze (Dunce Cap) geht an Patricia Cronemeyer und ihre Kanzlei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen


Versuchter Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit

Patricia Cronemeyer und ihre Durchschnittsanwälte dürften feuchte Träume bei der Vorstellung gehabt haben, sich die Domains landgerichtsreport.de und schwurbelmeyer-haschisch.de per Pfändung einzuverleiben, schließlich hielten sie den Titel ja schon in der Hand.

Als dieser im Headquarters von Buckminster NEUE ZEIT zugestellt wurde, blieb ein entspanntes Lächeln nicht aus, denn wer sich auch nur EIN WENIG mit Domainrecht auskennt, weiß, dass derartige Vorstöße ins Leere laufen.

Voller Hoffnung, aber gänzlich uninformiert, schickte Patricia Cronemeyer einen Obergerichtsvollzieher zur DENIC nach Frankfurt am Main, der außer der Verschwendung seiner eigenen Arbeitszeit an autoritäre Fantasien nichts weiter bewirken konnte.

Wer wie Patricia Cronemeyer meint, kritische Berichterstattung oder Satire ließen sich durch Vollstreckungstitel oder den geplanten Entzug von Domains auflösen, beweist vor allem eins: ein gestörtes Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Hinweis: Patricia Cronemeyer, Alexander Lorf und die prozessbevollmächtigte Kanzlei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen wurden heute abgemahnt. Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung läuft bis morgen, 17. April 2025, 14:00 Uhr. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird unverzüglich das Landgericht Hamburg angerufen.





15.4.25


Cronemeyer, P. ./. Nixdorf, M. wg. einstweiliger Verfügung


An einem Freitag im Mai 2025 verhandelt die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg über den Widerspruch des Berichterstatters gegen eine von Patricia Cronemeyer "erwirkte" Einstweilige Verfügung.

Zu verhandeln (im Sinne von Kuhhandel) wird es über den zugrunde liegenden Beschluss jedoch nichts geben, denn dieser wurde vom 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts kaltschnäuzig, ohne jede Sachkunde aber mit bemerkenswerter emotionaler Dummheit in die Welt gesetzt. Der Beschluss ist das Machwerk vollkommen übergriffiger OLG-Richter, deren abwegige Entscheidung allen Beteiligten geschadet hat insbesondere mir, obwohl ich in der Sache zu 100 % im Recht bin.

Am 28. März 2025 (einem Freitag) war der Berichterstatter einmal persönlich in Hamburg, um sich mit den Gegebenheiten und den Menschen vor Ort etwas vertraut zu machen. An diesem Sitzungstag verhandelte die Pressekammer zwei Verfahren, u.a. einen Fall der openJur gGmbH (mit anberaumtem Verkündungstermin am 9. Mai 2025; in der mündlichen Verhandlung war vom 8. Mai die Rede) sowie einen Fall im Zusammenhang mit dem Künstler Schmyt, bürgerlich Julian Paul von Dohnányi. Gerichtliches Aktenzeichen 324 O 452/24; die Begründung der Urteilsverfügung steht noch aus, RA Srocke konnte vor Gericht nicht überzeugen.

Gegen Julian Paul von Dohnányi will die zuständige Amtsanwaltschaft offenbar wegen eines Beziehungsdelikts Anklage erheben. 

Die Kammer war besetzt mit der Vorsitzenden Richterin Kristina Feustel, der eine Mischung aus Menschlichkeit und straffer Verfahrensführung gelingt, bei der aufmerksames Zuhören genauso selbstverständlich ist wie Videoschalten, die heutzutage an jedem Gericht üblich sein sollten. Als Berichterstatter trat der Richter am Landgericht Dr. Sachse auf, der sprachlich eloquent und überaus angenehm in den Verfahrensstoff der openJur gGmbH einführte. Für die Richterin am Landgericht Dr. Richter war es der letzte Tag in der Hamburger Pressekammer. In diesem letzten Verfahren hatte sie mit Rechtsanwalt Srocke zu tun, der persönlich anwesend war, sowie mit dem aus Berlin zugeschalteten Rechtsanwalt Bergmann, Kanzlei Schertz Bergmann.

In Erinnerung bleibt, dass sich die Vorsitzende Feustel für ihr Saalpublikum interessierte und persönlich nachfragte, wer alles anwesend sei, ohne dabei Störgefühle auszulösen (zumindest bei mir nicht).

Ein professioneller hanseatischer Handschlag zur Begrüßung, und Frau Feustel hatte sich den aus ihrer Sicht wünschenswerten Überblick verschafft.

Recht ist Wahrheit, Wahrheit ist Recht.

Hamburg, am 28. März 2025

Hinweis: Die Anreise aus Berlin erfolgte in einem tschechischen Zug, was besonders erhebend war. Einfach alles an Tschechien ist toll. 



13.4.25


Tanz der Grünspechte zum Vollmond


Auch in diesem Jahr kündigt sich Nachwuchs beim Grünspecht-Paar auf dem Luisenkirchhof II an. Ihr Verhalten ist faszinierend zu beobachten, und der markante Ruf hallt über das gesamte Friedhofsgelände. Erstaunlich, wie viele Menschen gar nicht erkennen, wenn diese Glücksvögel ihnen nahe sind. Sie hören und wissen es einfach nicht.

Heute haben mir die Grünspechte mit ihrem Tanz ums Nest zu verstehen gegeben, dass sie neues Leben schenken möchten. Vermutlich sind die Eier bereits gelegt, und in ca. 30 Tagen beginnt das Abenteuer der Jungvögel mitten auf dem Friedhof.

Krähen sind ihr schlimmster Feind. Sie greifen im Flug an, köpfen ihre Opfer und töten sie auf der Stelle. Alles, was schöner oder anders ist als sie, soll nach dem Willen der Krähen nicht überleben. Junge Grünspechte sind deshalb besonders gefährdet.

Im vergangenen Jahr hatte ich das Glück, einen verletzten Jungvogel am Boden zu finden und ihn vorübergehend bei mir aufzunehmen und zu pflegen. Dieses Jahr bin ich entsprechend sensibilisiert, und werde so gut wie möglich Sorge tragen, dass auch dieser Nachwuchs nicht gleich die Hölle auf Erden erlebt (nicht totgehackt wird). Sollte ein Jungtier verletzt oder angegriffen werden, wird es in professionelle Aufzucht gegeben und später ausgewildert.

Über das Schicksal von Pepe, meinem letzten Fund, ist nichts bekannt. Aber in meinem Herzen lebt er weiter, auch wenn ich ihn nicht sehe.

Das ist ︎︎︎Pepes Geschichte

Ich bin Pepe,
der junge Grünspecht auf dem Luisenfriedhof II.
In meinem Nest war es sehr bequem, aber auch langweilig, deshalb wurde ich flügge. Die ersten Tage meines Lebens sind stressig und gefährlich, weil andauernd Krähen hinter mir her sind. Diese Woche war es besonders schlimm, und meine Eltern und ich riefen um Hilfe. Ein Menschenwesen entdeckte mich im Gras, meine Kopfhaut blutig, mein schönes rotes Haupthaar zur Hälfte weg. Ein zweites Menschenwesen brachte einen Korb, in den ich mich setzen sollte. Ich wollte nicht sterben, also blieb mir keine andere Wahl. Zu Mama und Papa sagte ich, dass sie sich keine Sorgen machen sollen. Ich bin bald zurück.

Das Menschenwesen trug mich ins Haus, und ich blieb still, um nicht die Aufmerksamkeit der Katze auf mich zu ziehen. Aufregend ist es hier! Ich bekam ein ruhiges Zimmer auf dem Dachboden, mit viel Tageslicht und herrlicher Holznote. Das Menschenwesen legte Gras in meinen Korb, damit es weich und angenehm für mich ist. Ich schlief drei Stunden am Stück, während das Menschenwesen für mich einkaufen ging.”




11.4.25


Der Bub, der Bub, der musst’ zur Wurzelbehandlung heut


Erst gestern wurde unser Zwischenbericht über das hessische Rechtsprechungsbermudadreieck —bestehend aus Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main— veröffentlicht. Dort heißt es, dass eine sofortige Beschwerde gegen ein übergangenes Verweisungsgesuch nicht zurückgenommen wurde.

Heute kam der Zurückweisungsbeschluss ins elektronische Postfach. Dieser wurde aber schon vor rund einer Woche gefasst, nur einen Tag nach der gehaltvollen Stellungnahme.

Mit Verlaub: Das ist monströse, zur Schau gestellte Ignoranz.

Der Vorsitzende des Senats soll Rede und Antwort stehen, wie es zu einem derartigen Am-Thema-vorbeirichten kommen konnte. Peter Bub, so heißt der Vorsitzende Richter des 16. Zivilsenats am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ging persönlich ans Telefon, und der Berichterstatter kam gleich zur Sache, erstaunlich gefasst und unaufgeregt für seine Verhältnisse.

Am Telefon gegenüber: ein zurückhaltender, freundlicher, etwas älterer Mann, der sich die Sorge ums Recht anhörte, und der auf frischer Tat ertappt wurde. Herr Dr. Bub gab zu, den Schriftsatz nicht einmal persönlich gelesen zu haben. Er verließ sich blind auf seine Berichterstatterin, die absichtlich falsch berichtet haben muss, anders ist dieser Totalausfall nicht zu erklären.

Infolge dessen bekommt Peter Bub die Anhörungsrüge um die Ohren.

Der Berichterstatter bestand und besteht darauf, dass der Vorsitzende den eingereichten Schriftsatz persönlich zur Kenntnis nimmt und gründlich liest.

In jedem Fall war es richtig, dass ein direktes Gespräch mit Richter Dr. Bub stattfand.

Dem Problem konnte dadurch bis an die Wurzel nachgegangen werden.

Berlin, am 11. April 2025




10.4.(2)


NeuKalifat 2030 – Europa unterm Halbmond ︎


Berlin → Kalkutta an der Spree

London → Londonistan

Rom → Talarom

Barcelona → Barc’Allah

Paris → Paristan-sur-Seine

Amsterdam → Amsterdamaskus

Frankfurt am Main → Dschihad am Main

Köln → Kölnifat

Hamburg → Halalburg

Birmingham → Burqingham

Brüssel → Brüsslamabad

Malmö → Mullahmö

Stockholm → Shariaholm

Madrid → Mekkadrid




10.4.(1)


OLG & LG Frankfurt am Main: „Ihre Eingabe als auch meinen Beschwerdeschriftsatz vom 21.03.2025 müsste man Ihnen vor die Füße werfen.”


Abgesang auf die Frankfurter Justizlotterie im Zustand fortgeschrittenen Angewidertseins

Die Schreibtischtäter heißen:
Dr. Ina Frost + ihre Beirichter Ri’inLG Monro-Kabel und RiLG Heiser (Landgericht Frankfurt am Main)
Dr. Peter Bub + seine Beirichterinnen Ri’inOLG Dr. Rehart und Ri’inOLG Dr. Thoma (Oberlandesgericht Frankfurt am Main)

Widerspruchsverfahren kommen nicht einmal dann in Betracht, wenn das Landgericht Frankfurt am Main Notanwälte verschenken und Prozesskostenübernahmen gleich mit dazugeben würde. Was hier an respektloser, entwürdigender Behandlung geschehen ist, hinterlässt Spuren. Klar geworden ist: Die Zivilkammer 3 hält die Würde der Antragsgegnerpartei —sowohl als Mensch als auch als Träger von Rechten— für antastbar.


︎ W e i t e r l e s e n




8.4.25


Sehr geehrter Herr Waschner


︎ W e i t e r l e s e n

plus: etwas Hintergrundwissen über den WELT-Autor Frédéric Schwilden




Musik


Genauso unberechenbar wie ihr Musikgeschmack ist auch ihr Gemüt – voller Kontrast und doch in allen wesentlichen Facetten zuverlässig und beständig. As unpredictable as her taste in music is, so is her temperament – full of contrasts, yet reliable and steady in all essential facets. تمامًا مثل تنوع ذوقها الموسيقي، فإن مزاجها غير متوقع - مليء بالتناقضات ومع ذلك موثوق وثابت في جميع الجوانب الأساسية.







Zeitlos


Anrufe, Gespräche und Paare aus der Hölle


a) Anrufe aus der Hölle

Bei der Polizei Berlin, LKA 521 PMK -links- (Politisch Motivierte Kriminalität von Links), gibt es einzelne Mitarbeitende, die kein Gefühl für angemessene Zeiten haben. Im Zusammenhang mit einer Strafanzeige gegen das "Zentrum für Politische Schönheit" meldete sich jemand aus der Abteilung LKA 521 telefonisch mit der Bitte um Übersendung von gesichertem Beweismaterial – um SIEBEN UHR EINS.

Der Anruf wurde aus Prinzip nicht beantwortet, die spätere E-Mail hingegen schon. Aber offen gefragt: Wie kommt man auf die Idee, um SIEBEN UHR EINS bei einem anderen Menschen anzurufen, der weder zum “Inner Circle” gehört noch Partner:in oder Familie ersten/zweiten Grades ist?

b) Welche Frau soll diese Gossensprache anziehend finden?

Ebenfalls früh am Morgen, diesmal in einem Rewe-Café. Neben mir am Hochtisch nimmt eine Gruppe Jugendlicher Platz, die sich angeregt unterhält, aber in einer Ausdrucksweise, die kaum auszuhalten ist. "Alter, ey Digger, jo Bruda." Nach drei Minuten reicht es mir und ich frage einen aus der Runde: „Hörst du dich eigentlich selbst reden? Mal ehrlich jetzt, welche Frau oder welches Mädchen soll diese Gossensprache anziehend finden?”

Gesichter entgleisen, Rechtfertigungen setzen ein, einer antwortet sogar ziemlich frech.

„Was sagt es über deine Intelligenz aus, wenn du so sprichst?”

Mit dieser Frage lasse ich die Gruppe, die immer weiter diskutiert, allein. Und höre stattdessen aus der Ferne zu: „Die kann keinen Mann (sic!) haben. Wer Ende dreißig morgens alleine frühstücken geht, ist auf jeden Fall Single.” 

:-)

Falls zutreffend: Single, weil das Schicksal noch an meiner Lovestory schreibt.

c) Ein liebloses Miteinander

Mein Bekannter Dermot führt eine Fernbeziehung mit einem Mann in München. Berlin -> Bayern, mit dem Zug in wenigen Stunden. Bei der Begrüßung kürzlich sind die ersten Worte, die Dermot beim Betreten der Wohnung zu hören bekommt, dass er seine Schuhe ausziehen und sich zuerst die Hände waschen soll.

Was soll man dazu sagen? An Dermots Stelle wäre ich – die Beziehung im Geiste und später persönlich beendend – in ein stilvolles Hotel gefahren. Was bringt es dem Herzen, in einem lieblosen Miteinander festzustecken? Nach über 500 km Fahrt auf diese Weise begrüßt zu werden, ist nicht nur ernüchternd und verletzend, sondern eine Frage der Selbstachtung, diese "Beziehung" zügig zu verlassen.

d) Das Mobiltelefon immer zuerst

Dem Fass den Boden ausgeschlagen hat ein mir unbekanntes, aber unübersehbares Paar, das auf ein Wiedersehen am Berliner S-Bahnhof zusammengefunden hat. Während der Mann seine Frau bzw. Lebenspartnerin umarmt und küsst, hält er sein Handy in der Hand und liest darauf. Wenige Augenblicke später stehen sie beide da und starren auf ihre Mobiltelefone. Es ist das Paar aus der Hölle.

Single sein bedeutet nicht, dass man nichts über die Liebe weiß.







5.4.25


Die Würde des Luigi Nicholas Mangione?


Todesstrafe droht

Brian Thompson (ehem. CEO von UnitedHealthcare) wurde am 4. Dezember 2024 in New York bzw. Midtown Manhattan hinterrücks erschossen. Der Täter feuerte aus nächster Nähe und flüchtete anschließend. Am 09. Dezember 2024 wurde Luigi Mangione in einem McDonald’s-Restaurant in Pennsylvania verhaftet. Es bestand offenbar dringender Tatverdacht. Bei der Verhaftung soll Mangione sichtlich erschüttert gewesen sein; wohl primär aufgrund der Frage, ob er kürzlich in New York gewesen sei. Die Polizei gab an, bei ihm eine Pistole und einen Schalldämpfer gefunden zu haben, beide 3D-gedruckt. Am Tatort verstreute Patronenhülsen würden laut Ermittlern zu den sichergestellten Schussutensilien Mangiones passen. Außerdem soll der Verdächtige einen gefälschten Führerschein bei sich gehabt haben, mit dem er unter dem Namen “Mark Rosario” Ende November in einem Hostel in Manhattan eingecheckt sei. Zusätzlich sei bei ihm eine Art Manifest festgestellt worden, das kritische Äußerungen über das US-Gesundheitssystem enthielt. Mangione ist nicht vorbestraft.


Ihm droht allerdings die Todesstrafe, vorausgesetzt seine Schuld wird zweifelsfrei nachgewiesen und sowohl Richter:in(nen) als auch Geschworene folgen der Forderung der Staatsanwaltschaft:

„US-Justizministerin Pam Bondi fordert nun die Todesstrafe. Auch wenn diese im Staat New York schon 1965 abgeschafft wurde, geht das, denn Mangione wurde fünf Tage nach seiner Tat in Pennsylvania verhaftet. Ein sogenanntes Bundesverfahren kann damit konstruiert werden. Laut Bondi handle man „im Einklang mit der Agenda von Präsident Trump, Amerika wieder sicher zu machen“. Für sie ist der Fall klar: kaltblütiger Mord, Terrorakt, ein Angriff auf das Vertrauen in die Zivilgesellschaft. Die Message: Selbstjustiz gegen Vertreter des „Establishments“ hat hier keinen Platz.” 

Mangiones Anwältin, Karen Friedman Agnifilo, sagte am 01. April 2025, dass das Justizministerium mit dem Anstreben der Todesstrafe „vom Dysfunktionalen zum Barbarischen übergegangen“ sei.

Anlässlich des Falls richtete Mangiones Verteidigerteam eine Website ein, die über den Prozess aufklärt und fortlaufend darüber informiert ︎︎︎https://www.luigimangioneinfo.com/

Der Mordfall ist alles andere als eindeutig, und dennoch dürfte Mangione mit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Täter sein.

︎ W e i t e r l e s e n




Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

Hauptseite ︎︎︎

Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)


In einfacher Sprache: ︎︎︎Buckminster.de / Cronemeyer gegen die Kunstfreiheit





BND: Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter

Im Rahmen seiner „Komm dahinter“-Employer-Branding-Kampagne hat der Bundesnachrichtendienst den Versuch unternommen, seine Kreativagentur um jeden Preis geheim zu halten. Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter:

︎ BND Styleguide (by BNZ)

︎ Buckminster Story





Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:

Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.

︎ W e i t e r l e s e n









Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:

„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“



Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.