
Initialer Disclaimer
Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.
Die Betreiber führen auch Einzelrecherchen durch:
„Als ich am Samstag eine Recherche zu Berlins ︎︎︎erster Amtsanwältin wieder in mein Bewusstsein rief, erinnerte ich mich an eine Fragestellung der Berliner Staatsanwaltschaft: Wann in Berlin zum ersten Mal ︎︎︎eine Frau das Amt einer Staatsanwältin übernommen hat, ist hingegen nicht leicht zu rekonstruieren – möglicherweise schon 1949, gesichert jedenfalls im Jahr 1957.“
︎ Bekanntmachungen (Editionen)
Ⅰ Ⅱ Ⅲ Ⅳ.1 Ⅳ.2 Ⅴ Ⅵ Ⅶ Ⅷ
29.5.25
Wodurch hat sich die Bundesrepublik Deutschland in den letzten 24 Stunden wieder besonders hervorgetan?
Paderborn (NRW): Bei einem Festakt im Paderborner Dom schwenkten halbentkleidete Tänzer mit Windeln bekleidete tote Hühner vor dem Altar. Unter den applaudierenden Gästen war der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Gläubige fordern die Neueinweihung der Kirche.
Germany appears increasingly out of touch, daily growing more absurd in the eyes of the world. What was once a model of stability now often draws ridicule and disbelief. While the U.S. and beyond shake their heads or laugh, others look on us with concern. I, for one, welcome a return to values shaped by conservatives, by elegance, by common sense. Here's to that shift.
28.5.(2)
„Zu lange schon wurden Amerikaner dafür bestraft, schikaniert oder sogar von ausländischen Behörden angeklagt, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben (wahrnehmen). Heute kündige ich eine neue Visabeschränkungspolitik an, die sich gegen ausländische Amtsträger und Personen richtet, die an der Zensur von Amerikanern mitwirken. Die freie Meinungsäußerung ist ein wesentlicher Bestandteil der amerikanischen Lebensweise – ein Geburtsrecht, über das ausländische Regierungen keine Autorität haben. Ausländer, die daran arbeiten, die Rechte von Amerikanern zu untergraben, sollen nicht länger das Privileg genießen, in unser Land zu reisen. Ganz gleich, ob in Lateinamerika, Europa oder anderswo – die Zeiten, in denen solches Verhalten stillschweigend hingenommen wurde, sind vorbei.” (Secretary Marco Rubio,
the 28th of May, 2025) ︎
28.5.(1)
Da das Thema Ordnungsmittelanträge kürzlich wieder aufkam, hier die Rückschau auf ein Ordnungsmittelverfahren vor dem Landgericht Berlin II, das der Gegenseite Zorn und Verzweiflung ins Gesicht getrieben haben dürfte. Die Anordnung des Gerichts in der Verfügung war unhaltbar, und dennoch brauchte es zwei weitere Jahre, bis der Gegner sich zur Einsicht und schließlich zur Unterlassungserklärung bewegen ließ (Wert des Vergleichs immerhin bis 80.000 EUR). Man sollte sich von Gericht und Gegner nicht einschüchtern oder mundtot machen lassen. Am Ende setzt sich durch, was sich auf Dauer nicht unterdrücken lässt.
🤣🤣🤣
In dem Ordnungsmittelverfahren (I v. V)
27 O 103/22
„beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers und Gläubigers gegen die Antragsgegnerin und Schuldnerin ein empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen. Alles was die Antragsgegnerin nach der Zustellung der einstweiligen Verfügung geändert hat sind die Namen der Beteiligten. Darüber hinaus hat sie nichts geändert, insbesondere hat sie die Behauptungen ein unechtes Beweisstück sei angefertigt und eingereicht worden nicht entfernt.
Die Beteiligten heißen nunmehr "Egon Zischer [...], Abete Keilmann (Rechtsanwältin), Manuel Schnepping (Gurkenanwalt)".
Die Antragsgegnerin und Schuldnerin verstößt gegen den Tenor der Einstweiligen Verfügung und hat sich damit in hartnäckiger und renitenter Weise über die Einstweilige Verfügung der Kammer hinweggesetzt. Dabei belässt es die Antragsgegnerin bei der Veränderung bei Maßnahmen, die in keinem Fall - nicht einmal im Ansatz - geeignet sind die rechtswidrigen Äußerungen zu entfernen.
Damit zeigt sich die Antragsgegnerin offensichtlich völlig unbeeindruckt von der gerichtlichen Untersagung und zeigt keinerlei Unrechtsbewusstsein. Sie verbreitet die untersagten Beschuldigungen auf diese Art und Weise gerade erneut. Die Schuldnerin setzt sich damit vorsätzlich und schuldhaft über das Verbot der angerufenen Kammer hinweg. Gegen die Antragsgegnerin und Schuldnerin ist deshalb ein empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen. Diese Art der "aktualisierten" Darstellung ist dabei vorsätzlich von der Antragsgegnerin gewählt worden. Dreist ist hierbei eine Untertreibung für das Verhalten der Antragsgegnerin.
Die Schuldnerin glaubt offenbar außerhalb jeder Jurisdiktion zu stehen und verstößt vorsätzlich - anders kann man das Verhalten nicht verstehen - gegen die erlassene Einstweilige Verfügung. Der Antragsteller kann hier nur mit einem erheblichen Ordnungsgeld überhaupt erreichen, dass die Schuldnerin den gerichtlichen Titel befolgt.”
🤣🤣🤣
In dem Ordnungsmittelverfahren
27 O 103/22
„hat das Landgericht Berlin - Zivilkammer 27 - durch die Richterin am Landgericht Dr. Saar als Vorsitzende, die Richterin am Landgericht Hurek und die Richterin Scharm am 26.04.2022 beschlossen: Gegen die Schuldnerin wird wegen einer Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung vom 16.03.2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,00 € (i. W.: dreihundert Euro), ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je angefangene 50,00 € ein Tag Ordnungshaft, verhängt. Die Schuldnerin hat die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens zu tragen. Der Wert des Ordnungsmittelverfahrens wird auf 7.500,00 € festgesetzt. Es ist von einem Verschulden der Schuldnerin aufgrund von Fahrlässigkeit auszugehen. Ein Ordnungsgeld in der festgesetzten Höhe erschien angemessen, aber auch ausreichend [...]”
🤣🤣🤣
„Sehr geehrter Herr Kollege Z.,
anliegend übersende ich Ihnen den Ordnungsgeldbeschlusses (sic!) des Landgericht (sic!) Berlin vom 26.04.2022 (Az. 27 O 103/22) in Form eines signierten PDF-Dokuments zum Zweck der Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß § 195 ZPO i. V. m. § 174 Abs. 3 ZPO mit der Bitte, das Empfangsbekenntnis elektronisch per beA zu erteilen. Gleichzeitig fordere ich Ihre Mandantin auf unverzüglich die rechtswidrige Darstellung zu entfernen und die Persönlichkeitsrechtsverletzung zu unterbinden.
Mit kollegialen Grüßen
Michael E.”
🤣🤣🤣
In Sachen
27 O 103/22
„beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers und Gläubigers,
1) gegen die Antragsgegnerin und Schuldnerin ein empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen, welches aufgrund des weiter anhaltenden Verstoßes nicht unter 300,00 EUR anzusetzen ist,
2) die Schuldnerin zu verurteilen, eine Sicherheit in Höhe von mindestens 1.000,00 EUR für den durch fernere Zuwiderhandlungen entstehenden Schaden zu leisten (§ 890 Abs. 3 ZPO).
1 Die Antragsgegnerin hat die untersagte Darstellung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung minimal abgeändert. Die verletzenden Äußerungen sind nicht entfernt worden. Gegen sie wurden (sic!) bereits einmal ein Ordnungsgeld wegen der anhaltenden Beeinträchtigung verhängt.
2 Auch nach Zustellung des Ordnungsgeldbeschlusses hat die Antragsgegnerin nichts unternommen, um die rechtswidrige Darstellung zu entfernen. Dabei war sie anwaltlich beraten. Sie hatte sogar die Zeit zwei weitere Beiträge zu verfassen.
3 Insoweit unterlässt es die Antragsgegnerin nunmehr bewusst und absichtlich die Beeinträchtigung zu entfernen. Es ist unverzüglich ein weiteres, empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen. Die Antragsgegnerin missachtet vorsätzlich die gerichtlichen Anordnungen, anders kann man es nicht mehr sehen.”
🤣🤣🤣
Info: weitere 500,00 € wurden verhängt
Special
Cronemeyer gegen die Kunstfreiheit
Aktualisiert: 22:03 Uhr (wgn. der Ordnungsmittelanträge; es lagen zwei Anträge vor, auch der neue wurde zurückgewiesen)
Im Angesicht eines einzelnen Bildes, einer satirischen Fotomontage mit ästhetischen Zügen, verlieren hanseatische Richter den Blick für ihren Amtseid. Was als spöttischer und zugleich rechtsfundierter ︎︎︎ Kommentar über ein Rechtsdebakel der Rechtsanwälte Patricia Cronemeyer und Tobias Scheidacker gemeint war, ist binnen weniger Monate zum Politikum geworden. Buckminster NEUE ZEIT lässt sich davon kaum beeindrucken und stellt hier die zunächst zutreffenden, dann zunehmend divergierenden und nun vollends absurden Ergebnisse eines Rechtsstreits vor, an dem — man könnte meinen — auch die hanseatische Richterschaft selbst als Partei beteiligt ist. Ob die Fotomontage vom Recht auf Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit gedeckt ist, oder, wie inzwischen beide Gerichte meinen, nicht, mag jede und jeder selbst beurteilen.
In einfacher Sprache: ︎︎︎Buckminster.de / Cronemeyer gegen die Kunstfreiheit

31.5.25
E-Mail: Beleidigungen durch Inken von Gadow?
Viel Stiftung, wenig Subsumtion.
Die NEUE ZEIT dreht weiter, diesmal mit einer Richterin, die Persönlichkeitsrecht offenbar für rhetorischen Zierrat hält.
„Frau Dr. Inken von Gadow ist im Jahr 2022 nach mehrjähriger Tätigkeit in Führungspositionen der Hamburger Justizverwaltung in die spruchrichterliche Tätigkeit am Oberlandesgericht zurückgekehrt. Seither ist sie Vorsitzende des für Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen und aus Versicherungsverträgen sowie für Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zuständigen Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Sie ist außerdem Mitglied des Vorstands der Stiftung zur Förderung des Instituts für Seerecht und Seehandelsrecht der Universität Hamburg und Mitglied des Kuratoriums der International Foundation for the Law of the Sea (IFLOS).”
︎ W e i t e r l e s e n (in Vorbereitung)
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Die NEUE ZEIT dreht weiter, diesmal mit einer Richterin, die Persönlichkeitsrecht offenbar für rhetorischen Zierrat hält.
„Frau Dr. Inken von Gadow ist im Jahr 2022 nach mehrjähriger Tätigkeit in Führungspositionen der Hamburger Justizverwaltung in die spruchrichterliche Tätigkeit am Oberlandesgericht zurückgekehrt. Seither ist sie Vorsitzende des für Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen und aus Versicherungsverträgen sowie für Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zuständigen Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Sie ist außerdem Mitglied des Vorstands der Stiftung zur Förderung des Instituts für Seerecht und Seehandelsrecht der Universität Hamburg und Mitglied des Kuratoriums der International Foundation for the Law of the Sea (IFLOS).”
︎ W e i t e r l e s e n (in Vorbereitung)

25.5.25
𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters
„Man fragte mich, ob ich bald mal wieder nach Deutschland komme. Nein. Ich war dort fast konstant depressiv, konnte nicht essen und fühlte mich wie auf dem falschen Planeten. Es liegt am Land. Deutschland steht nach meiner Ansicht nur noch für Stress, Kälte, Gleichgültigkeit, Ignoranz und Arroganz. Die Gesellschaft in Deutschland ist meiner Ansicht nach tief krank und verloren.“ @KaiEnderes
Ich sehe es wie Kai. Deutschland ist ein gestörtes, dysfunktionales, kaltes Land. Ein Land, in dem ich nicht freiwillig begraben sein möchte. Politisch, justiziell und administrativ ist Deutschland wieder, und nichts anderes erleben wir gerade, eine Tyrannei. In manierlicher Sprache verkleidet, aber bösartig und autoritär im Kern. Ich halte auch diese inkompetenten, selbstgefälligen, schmierigen Figuren nicht mehr aus, die sich in Behörden, Kammern, Verwaltungsebenen und Ämtern tummeln — bundesdeutsche (eigentlich durchschnittsdeutsche) Hackfressen, die sich an Schikane hochziehen, Macht mit Intelligenz verwechseln und im Zweifel lieber lügen, manipulieren, vertuschen und betrügen, als sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten.
Ergänzung: Am Freitag war ich in Hamburg und bin gegen 14:00 Uhr wieder nach Berlin zurückgefahren. Später am Abend schaue ich aufs Handy und lese ungläubig die Eilmeldungen zur feigen Attacke einer tickenden Zeitbombe, die an diesem Tag in Hamburg hochgegangen ist. Kopfschmerzen. Auswanderungsgedanken. Wut und Abscheu gegenüber diesem fehlverwalteten, überforderten, realitätsverleugnenden Land, das wir Heimat nennen sollen.
Auch insgesamt ist das Milieu am Bahnhof unzumutbar. Was wir hier erleben, ist kein multikulturelles Miteinander, sondern ein importierter Interessenkonflikt, der sich in Parallel- und Gegengesellschaften manifestiert — geduldet, beschönigt, verharmlost, und vom links-grünen Milieu sogar gefördert. Am Hamburger Hauptbahnhof zeigte sich stellvertretend für alle großen Bahnhöfe, auf welches gesellschaftliche Niveau wir gesunken sind. Im sogenannten besten Deutschland aller Zeiten werde ich auf einer einzigen Treppe zur U-Bahn von vier afrikanischen Männern aufgehalten, die mich fragen, wie es mir geht, und ob ich was kaufen will. Ja, klar, gerne, eure Rückflugtickets.
Ich sehe es wie Kai. Deutschland ist ein gestörtes, dysfunktionales, kaltes Land. Ein Land, in dem ich nicht freiwillig begraben sein möchte. Politisch, justiziell und administrativ ist Deutschland wieder, und nichts anderes erleben wir gerade, eine Tyrannei. In manierlicher Sprache verkleidet, aber bösartig und autoritär im Kern. Ich halte auch diese inkompetenten, selbstgefälligen, schmierigen Figuren nicht mehr aus, die sich in Behörden, Kammern, Verwaltungsebenen und Ämtern tummeln — bundesdeutsche (eigentlich durchschnittsdeutsche) Hackfressen, die sich an Schikane hochziehen, Macht mit Intelligenz verwechseln und im Zweifel lieber lügen, manipulieren, vertuschen und betrügen, als sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten.
Ergänzung: Am Freitag war ich in Hamburg und bin gegen 14:00 Uhr wieder nach Berlin zurückgefahren. Später am Abend schaue ich aufs Handy und lese ungläubig die Eilmeldungen zur feigen Attacke einer tickenden Zeitbombe, die an diesem Tag in Hamburg hochgegangen ist. Kopfschmerzen. Auswanderungsgedanken. Wut und Abscheu gegenüber diesem fehlverwalteten, überforderten, realitätsverleugnenden Land, das wir Heimat nennen sollen.
Auch insgesamt ist das Milieu am Bahnhof unzumutbar. Was wir hier erleben, ist kein multikulturelles Miteinander, sondern ein importierter Interessenkonflikt, der sich in Parallel- und Gegengesellschaften manifestiert — geduldet, beschönigt, verharmlost, und vom links-grünen Milieu sogar gefördert. Am Hamburger Hauptbahnhof zeigte sich stellvertretend für alle großen Bahnhöfe, auf welches gesellschaftliche Niveau wir gesunken sind. Im sogenannten besten Deutschland aller Zeiten werde ich auf einer einzigen Treppe zur U-Bahn von vier afrikanischen Männern aufgehalten, die mich fragen, wie es mir geht, und ob ich was kaufen will. Ja, klar, gerne, eure Rückflugtickets.

21.5.25
Nachruf an eine Frau, die das Kleinod liebte
Hannelore Kraus war Soziologin, Weltreisende, Hotelierin. Eine Frau mit Haltung.
Jemand, der sich der Übermacht von nebenan entgegenstemmte und ohne Selbstverrat gewann. Nicht für sich allein, sondern für ein ganzes Viertel in Frankfurt am Main — meiner, wenn ich ehrlich bin, liebsten deutschen Stadt, noch vor Berlin.
Frau Kraus ging fast immer persönlich ans Telefon. Präsenz war das Markenzeichen ihres Hauses. Wenn mein damaliger Mitarbeiter oder ich für die nächste Reise nach Frankfurt ein Zimmer buchen wollten, amüsierten wir uns über die leichte Direktive in ihrem Ton, die Teil ihrer Art war. 1983, zufällig mein Geburtsjahr, gründete Hannelore Kraus die Pension Aller in der Gutleutstraße in Frankfurt am Main. Von außen ein Geheimtipp, fast unscheinbar. Innen knarzten die Böden, wir bekamen Anweisungen, welche Türen geschlossen zu halten waren, wo das Licht anging, wann Ruhe sein sollte. Frau Kraus war schwerhörig, man musste lauter sprechen oder eine E-Mail schreiben, auf die sie freundlich antwortete.
︎ W e i t e r l e s e n
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Jemand, der sich der Übermacht von nebenan entgegenstemmte und ohne Selbstverrat gewann. Nicht für sich allein, sondern für ein ganzes Viertel in Frankfurt am Main — meiner, wenn ich ehrlich bin, liebsten deutschen Stadt, noch vor Berlin.
Frau Kraus ging fast immer persönlich ans Telefon. Präsenz war das Markenzeichen ihres Hauses. Wenn mein damaliger Mitarbeiter oder ich für die nächste Reise nach Frankfurt ein Zimmer buchen wollten, amüsierten wir uns über die leichte Direktive in ihrem Ton, die Teil ihrer Art war. 1983, zufällig mein Geburtsjahr, gründete Hannelore Kraus die Pension Aller in der Gutleutstraße in Frankfurt am Main. Von außen ein Geheimtipp, fast unscheinbar. Innen knarzten die Böden, wir bekamen Anweisungen, welche Türen geschlossen zu halten waren, wo das Licht anging, wann Ruhe sein sollte. Frau Kraus war schwerhörig, man musste lauter sprechen oder eine E-Mail schreiben, auf die sie freundlich antwortete.
︎ W e i t e r l e s e n

18.5.25
Vollstrecken: Technik und Kunst zugleich
Der abgebildete Rechtsanwalt und Notar Tobias Scheidacker und seine Juristenkollegen hatten vor einigen Monaten mehr zu zahlen als ihre Steuerabgaben. Die Truppe, die sich gerne als die tollste entlang des Kurfürstendamms geriert, schuldete Zahlungen aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der vom Landgericht Berlin II infolge eines von der Truppe —vertreten durch Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen— verlorenen Einstweiligen Verfügungsverfahrens erlassen wurde.
Schon lange Zeit bevor das Verfahren zu Ende ging, traf Buckminster NEUE ZEIT Vorkehrungen für die spätere Vollstreckung, da vorhersehbar war, dass insbesondere Tobias Scheidacker versuchen würde, die Vollstreckung zu erschweren. Hinter den Kulissen von Buckminster NEUE ZEIT wurde daher ein Zeitmoment genutzt, das der Rechtsanwalt und Notar in einem anderen Zusammenhang selbst geschaffen hatte. So kam es, dass Herr Scheidacker in einer Onlinekonversation bereitwillig seine private Adresse in Falkensee mitteilte, nicht wissend, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits mit seinem Vollstrecker sprach. Das 46. Inkassoregiment in Berlin-Westend konnte sich mit diesem Ergebnis zufrieden zurücklehnen, denn komme, was wolle, Herr Scheidacker wird, so die Vorausschau, hinsichtlich der geschuldeten Zahlung eine zeitliche Punktlandung exakt nach der Vorgabe der Gläubiger darlegen. Zu erwähnen ist, dass wir mit diesen Daten nicht leichtfertig umgehen. Sie wurden zielgerichtet und ausschließlich für die Erfüllung und Durchsetzung des Anspruchs verwendet.
Als an Tobias Scheidacker und seine Juristenkollegen die Aufforderung zur Zahlung unter Fristsetzung ausgesprochen wurde, trat genau das ein, was Buckminster NEUE ZEIT schon lange zuvor in Betracht gezogen hatte:
„liegt mir Ihr Hinterlegungsantrag vom 28.02.2025 nebst Anlagen zur Prüfung vor. Diesen kann ich jedoch noch nicht entsprechen, da ein gesetzlicher Hinterlegungsgrund bisher nicht ausführlich genug dargelegt wurde.” (Schreiben vom Amtsgericht Tiergarten, März 2025)
Tobias Scheidacker versuchte unter absurder handwerklicher Fehlleistung eine Hinterlegung beim Amtsgericht Tiergarten zu veranlassen, der aber nicht stattgegeben wurde.
Parallel wurde Herrn Scheidacker durch Buckminster NEUE ZEIT, zwischen den Zeilen stehend, mitgeteilt, dass man beabsichtige, nach Falkensee auszurücken und die Nachbarschaft unter Vorlage des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu befragen, ob jemand bereit sei, die Schulden von Tobias Scheidacker, der dort privat lebt, und dessen Kollegen zu übernehmen oder gegebenenfalls gemeinschaftlich zur Begleichung beizutragen.
Am Tag des Fristablaufs suchte Tobias Scheidacker schriftlich den Rechtsanwalt der Gläubiger auf und ließ wissen:
„Wenn Sie mir anwaltlich und unter Übernahme der Haftung für die Richtigkeit dieser Erklärung versichern, daß ich schuldbefreiend an Sie zahlen kann, dann überweise ich gern auch an Sie.”
Ergebnis dieser Vollstreckung: Tobias Scheidacker zahlte fristwahrend und schuldbefreiend durch Echtzeitüberweisung, auch für seine Juristenkollegen.
Die Mission in Falkensee hatte sich dadurch erledigt. Derartige Maßnahmen sind immer dann zu erwägen und durchzuführen, wenn Menschen mit böswilliger, schadhafter Absicht handeln und gezielt das Leben eines anderen beeinträchtigen oder beschädigen. Je drastischer der versuchte Übergriff, desto drastischer und kompromissloser fällt die Antwort aus. Buckminster NEUE ZEIT wird keinen Eingriff in das private Leben der Verursacher von Schäden scheuen und dort Aufklärung betreiben, von der ersten bis zur letzten Adresse am Wohnort des Schädigers.
Update
KG-Richter erklärt dem Rechtsuchenden BGH-Rechtsprechung :-)
„Klingt überzeugend. Kann man vom Haken lassen den Richter (Mülhens)”
Zu (er)klären war, ob ein Rechtsanwalt nach einem Parteiwechsel (o. einer Parteiauswechselung) so zu vergüten ist, dass sowohl eine Erhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV als auch eine Addition der Gegenstandswerte verlangt werden können:
„(a) Das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob der Rechtsanwalt gleichzeitig oder nacheinander für mehrere Auftraggeber tätig wird. In dem einen wie in dem anderen Fall hat dies zur Folge, dass der Rechtsanwalt der beiden wechselnden Beklagten die in dem Rechtszug anfallenden Gebühren nur einmal fordern kann. Die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO (§ 7 Abs. 1 RVG) stellt klar, dass der allgemeine Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren (§ 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann gilt, wenn der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig wird. Der für solche Fälle typische Mehraufwand und das erhöhte Haftungsrisiko führen damit gerade nicht zu einer Verdoppelung der Gebühren. Vielmehr wird die Mehrbelastung bei identischem Gegenstand durch die in § 6 Abs. 2 Satz 2 BRAGO, Nr. 1008 RVG-VV) vorgesehene Erhöhung der Prozess- bzw. Geschäftsgebühr und im Übrigen durch Addition der Gegenstandswerte abgegolten.”
Nachdem die (statthafte) Anhörungsrüge beim KG einging, war Richter Mülhens gezwungen, dem Rechtsuchenden die zitierte BGH-Rechtsprechung zu erklären. Staatsdiener, die im Namen des Volkes handeln, müssen so lange am Haken gehalten werden, bis sie in der Sache überzeugend vortragen. Da dies nach Ansicht des Berichterstatters noch nicht der Fall war, wurde nachgehakt :-)
Richter Mülhens nahm sich Zeit und fasste seinen Beschluss:
„[...] bedeutet dies gerade nicht, dass sowohl die Erhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV und eine Addition der Gegenstandswerte vorzunehmen ist. Richtigerweise - und nur das ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs - kann ein Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit eine Erhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV geltend machen, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit identisch ist (hier verbietet sich eine Addition der Werte, was gerade durch Nr. 1008 RVG-VV abgemildert werden soll). Im Übrigen - also ansonsten und damit in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber tätig wird und der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in derselben Angelegenheit nicht identisch ist - findet eine Wertaddition (§ 22 Abs. 1 RVG) statt. Der Mehraufwand des Anwalts wird also entweder durch Nr. 1008 RVG-VV oder durch eine Addition der Gegenstandswerte abgegolten; Letzteres hat der Bundesgerichtshof durch die Formulierung „im Übrigen” zum Ausdruck gebacht.”
KG Berlin, Az.: 5 W 54/25
Der Beschluss des Kammergerichts wurde postalisch zugestellt, und dem Postboten anschließend Hausverbot erteilt, da er sich für die Zustellung lediglich zweier Briefe 8 Minuten (!) am Objekt aufhielt, von Kameras aufgezeichnet. Minute 1 (Vorwärts an die Hauswand gelehnt, den Brief an die Wand gedrückt und händisch das Aktenzeichen eingetragen.), Minute 2 (Briefe eingeworfen), Minute 3 (Versuch, die Briefe wieder herauszuholen.), Minute 4 (Sicherheitsvorrichtung vom Briefkasten abgerissen (fiel zu Boden, wurde ignoriert)), Minute 5 und 6 (Sinnlose Diskussion), Minute 7 (Briefe unverändert erneut eingeworfen.), Minute 8 (Hausverbot erteilt, Abfahrt).
Zu (er)klären war, ob ein Rechtsanwalt nach einem Parteiwechsel (o. einer Parteiauswechselung) so zu vergüten ist, dass sowohl eine Erhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV als auch eine Addition der Gegenstandswerte verlangt werden können:
„(a) Das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob der Rechtsanwalt gleichzeitig oder nacheinander für mehrere Auftraggeber tätig wird. In dem einen wie in dem anderen Fall hat dies zur Folge, dass der Rechtsanwalt der beiden wechselnden Beklagten die in dem Rechtszug anfallenden Gebühren nur einmal fordern kann. Die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO (§ 7 Abs. 1 RVG) stellt klar, dass der allgemeine Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren (§ 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann gilt, wenn der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig wird. Der für solche Fälle typische Mehraufwand und das erhöhte Haftungsrisiko führen damit gerade nicht zu einer Verdoppelung der Gebühren. Vielmehr wird die Mehrbelastung bei identischem Gegenstand durch die in § 6 Abs. 2 Satz 2 BRAGO, Nr. 1008 RVG-VV) vorgesehene Erhöhung der Prozess- bzw. Geschäftsgebühr und im Übrigen durch Addition der Gegenstandswerte abgegolten.”
Nachdem die (statthafte) Anhörungsrüge beim KG einging, war Richter Mülhens gezwungen, dem Rechtsuchenden die zitierte BGH-Rechtsprechung zu erklären. Staatsdiener, die im Namen des Volkes handeln, müssen so lange am Haken gehalten werden, bis sie in der Sache überzeugend vortragen. Da dies nach Ansicht des Berichterstatters noch nicht der Fall war, wurde nachgehakt :-)
Richter Mülhens nahm sich Zeit und fasste seinen Beschluss:
„[...] bedeutet dies gerade nicht, dass sowohl die Erhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV und eine Addition der Gegenstandswerte vorzunehmen ist. Richtigerweise - und nur das ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs - kann ein Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit eine Erhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV geltend machen, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit identisch ist (hier verbietet sich eine Addition der Werte, was gerade durch Nr. 1008 RVG-VV abgemildert werden soll). Im Übrigen - also ansonsten und damit in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber tätig wird und der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in derselben Angelegenheit nicht identisch ist - findet eine Wertaddition (§ 22 Abs. 1 RVG) statt. Der Mehraufwand des Anwalts wird also entweder durch Nr. 1008 RVG-VV oder durch eine Addition der Gegenstandswerte abgegolten; Letzteres hat der Bundesgerichtshof durch die Formulierung „im Übrigen” zum Ausdruck gebacht.”
KG Berlin, Az.: 5 W 54/25
Der Beschluss des Kammergerichts wurde postalisch zugestellt, und dem Postboten anschließend Hausverbot erteilt, da er sich für die Zustellung lediglich zweier Briefe 8 Minuten (!) am Objekt aufhielt, von Kameras aufgezeichnet. Minute 1 (Vorwärts an die Hauswand gelehnt, den Brief an die Wand gedrückt und händisch das Aktenzeichen eingetragen.), Minute 2 (Briefe eingeworfen), Minute 3 (Versuch, die Briefe wieder herauszuholen.), Minute 4 (Sicherheitsvorrichtung vom Briefkasten abgerissen (fiel zu Boden, wurde ignoriert)), Minute 5 und 6 (Sinnlose Diskussion), Minute 7 (Briefe unverändert erneut eingeworfen.), Minute 8 (Hausverbot erteilt, Abfahrt).
13.5.25
AfD Gutachten, Bundesamt für Verfassungsschutz, 2025
9.5.25
Wichtiger als weltliche Verpflichtungen: Enten retten
Geboren und verirrt zwischen städtischen Betonklötzen
Inmitten von Bildungswerk und Deutscher Rentenversicherung, Königin-Elisabeth-Straße Ecke Knobelsdorffstraße, war heute eine Entenmutter mit elfköpfiger Entourage unterwegs, auf der Suche nach Wasser, die in diesem Einzugsgebiet allerdings aussichtslos ist. Wahrscheinlich hat es wieder mit Glück zu tun, dass ich dieses Bild sehen durfte, obwohl ich nur durchfahren und meine Besorgungen nach Hause bringen wollte. Auch wenn noch andere Menschen um die Entenfamilie standen, von Krähen beobachtet, war instinktiv klar, wer gleich das Auto holen und Enten zum See fahren wird :-) Aber nicht alleine!
„Hast du vielleicht kurz Zeit, um mit mir Enten zu retten?”
Elli, die Dame auf den Fotos, sagte gleich zu, obwohl sie eigentlich zum Unterricht wollte (musste). Müssen ist so relativ. Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten, wie sie mir auf der kurzen Autofahrt erzählte. Die, die außer uns auf die Enten aufmerksam wurden, ließen Elli wegen wichtiger Mission entschuldigen. Am Ende waren es nur 30 Minuten Abwesenheit.
„Alle rein hier, zuerst die Mutter.”
Die Entenfamilie wurde zum Lietzensee gebracht und dort sicher abgesetzt. Am schönsten war der Moment, als alle vereint im Wasser waren und sich die Mutter noch einmal zu uns umdrehte, bevor sie hinausschwamm. Fehlt nur noch der Papa. Oder die zweite Mutter, was heutzutage ja ungewiss ist.
Inmitten von Bildungswerk und Deutscher Rentenversicherung, Königin-Elisabeth-Straße Ecke Knobelsdorffstraße, war heute eine Entenmutter mit elfköpfiger Entourage unterwegs, auf der Suche nach Wasser, die in diesem Einzugsgebiet allerdings aussichtslos ist. Wahrscheinlich hat es wieder mit Glück zu tun, dass ich dieses Bild sehen durfte, obwohl ich nur durchfahren und meine Besorgungen nach Hause bringen wollte. Auch wenn noch andere Menschen um die Entenfamilie standen, von Krähen beobachtet, war instinktiv klar, wer gleich das Auto holen und Enten zum See fahren wird :-) Aber nicht alleine!
„Hast du vielleicht kurz Zeit, um mit mir Enten zu retten?”
Elli, die Dame auf den Fotos, sagte gleich zu, obwohl sie eigentlich zum Unterricht wollte (musste). Müssen ist so relativ. Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten, wie sie mir auf der kurzen Autofahrt erzählte. Die, die außer uns auf die Enten aufmerksam wurden, ließen Elli wegen wichtiger Mission entschuldigen. Am Ende waren es nur 30 Minuten Abwesenheit.
„Alle rein hier, zuerst die Mutter.”
Die Entenfamilie wurde zum Lietzensee gebracht und dort sicher abgesetzt. Am schönsten war der Moment, als alle vereint im Wasser waren und sich die Mutter noch einmal zu uns umdrehte, bevor sie hinausschwamm. Fehlt nur noch der Papa. Oder die zweite Mutter, was heutzutage ja ungewiss ist.






7.5.25
Rechtsfrage: Bei einem Parteiwechsel erhält der Rechtsanwalt der beiden wechselnden Parteien nur eine Gesamtvergütung nach § 6 BRAGO (§ 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 RVG-VV), oder?
BGH, Beschl. v. 19. Oktober 2006 - V ZB 91/06
Kurz vor dem Feiertag in Berlin am 08. Mai 2025 hat der Berichterstatter noch Rügen verteilen müssen. Eine davon an das Kammergericht Berlin (der zuständige Senat wird erst mit der Endentscheidung bekannt gegeben), wo eine Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren anhängig ist. Ende 2023 sollte „Buckminster NEUE ZEIT“ als rechtlich nicht rechts- und parteifähige Gruppierung vor dem Landgericht Berlin in Anspruch genommen werden. Dass nicht der Berichterstatter in Person sondern die Marke bzw. Gruppierung betroffen werden sollte, war durch den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung eindeutig intendiert. Aufgrund des falschen Wordings der Antragsteller kam dieser Antrag zunächst bei der 15. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II an, die sich für unzuständig erklärte. Da der Antrag nicht „ungefährlich“ war, sondern durchaus Unterlassungspotenzial barg, kam es vordergründig darauf an, das Verfahren aus formellen Gründen zu Fall zu bringen, oder noch besser: der Verfügungsantrag ist beides — entweder unzulässig oder unbegründet.
Ein Rechtsanwalt wurde hinzugezogen, der durch fingierte Anwesenheit im Prozess die Nicht-Existenz der nicht rechts- und parteifähigen Gruppierung „Buckminster NEUE ZEIT“ geltend machte. In der Folge kam es zu einer parteiauswechselnden Umstellung des Antrags. Die Antragstellerseite versuchte noch, sich über den Grundsatz falsa demonstratio non nocet zu retten, was jedoch scheitern musste:
“Es handelt sich um eine parteiauswechselnde Umstellung des Antrags, denn mit Buckminster NEUE ZEIT wurde diejenige Person als Partei benannt, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden sollte. Dies ergibt sich im Rahmen der Auslegung aus der Formulierung der Parteibezeichnung Buckminster NEUE ZEIT, vertreten durch die Unternehmensleitung.” LG Berlin, 27 O 544/23, 19. März 2024
Im anfänglichen Stadium der Unzulässigkeit des Verfügungsantrags gab der Berichterstatter in Bezug auf jene Anträge, denen das Landgericht Berlin vermutlich gefolgt wäre (einzelne Fotomontagen und Aussagen) noch schnell eine außergerichtliche Unterlassungserklärung ab, sodass der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung entweder unzulässig oder unbegründet war.
Auf den späteren Hinweis des Gerichts zogen die Antragsteller ihren Verfügungsantrag vollumfänglich zurück.
Anschließend kam die Frage nach der Kostenerstattung auf.
Zunächst traf das Landgericht Berlin die Kostengrundentscheidung:
„Die Antragsteller haben die Kosten des Rechtsstreits zu je 1/3 zu tragen.
Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 S. 2, § 100 Abs. 1 ZPO. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zurückgenommen worden.
Erfasst sind hiervon auch Kosten gegenüber dem ursprünglichen Antragsgegner. Insoweit ist es zu einer parteiauswechselnden Umstellung des Antrags gekommen.”
Wir durften davon ausgehen, dass sowohl die ursprünglichen als auch die Kosten der „neuen Partei“ eigenständige, voll zu erstattende Kosten darstellen würden, die dementsprechend im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens beantragt wurden. Die Rechtspflegerin der Kammer erkannte jedoch lediglich die Kostenerstattung für eine Partei an und gewährte zusätzlich die Gebührenerhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG.
Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin, dessen hocheffiziente Vollstreckung für den Berichterstatter ein weiteres Highlight darstellte (dazu später mehr), wurde die sofortige Beschwerde eingelegt, der das Landgericht Berlin nicht abhalf und die Akte schließlich dem Kammergericht zur Entscheidung vorlegte.
Der zuständige Senatsrichter fand durch Einzelrichterentscheidung zu folgendem Beschluss (Auszug):
„Der Grundsatz der Kontinuität des gerichtlichen Verfahrens und die gebührenrechtliche Einheit des Rechtszuges verbindet im Fall der Vertreteung wechselnder Parteien durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt die Sachbearbeitung zu einer einzigen gebührenrechtlichen Angelegenheit, ohne dass es darauf ankommt, ob die wechselnden Parteien jedenfalls zeitweise nebeneinander von dem Rechtsanwalt vertreten worden sind (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - V ZB 91/06, NJW 2007, 769 [juris Rn. 12 ff.]). Der Wechsel der Parteien bzw. der Verfahrensbeteiligten führt kostenrechtlich daher dazu, wovon das Landgericht zutreffend ausgeht, dass der Rechtsanwalt für die Vertretung beider Parteien lediglich eine Verfahrensgebühr geltend machen kann, die dann nach Nr. 1008 RVG-VV erhöht ist, und dass auch nur eine Pauschale nach Nr. 7002 RVG-VV anfällt.”
Mit dem Ergebnis war der Berichterstatter naturgemäß nicht einverstanden.
Gem. § 321a ZPO wurde Anhörungsrüge erhoben.
Wird aufgrund dieser das Verfahren nicht fortgeführt und nicht, wie es richtig wäre, über den nunmehr an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angepassten Antrag zu Gunsten des Beschwerdeführenden entschieden, wird das Bundesverfassungsgericht angerufen und/oder ergänzender Kostenfestsetzungsantrag gestellt.
Der zitierte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2006 sagt unter Rn. 17 nämlich noch etwas anderes:
(a) Das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob der Rechtsanwalt gleichzeitig oder nacheinander für mehrere Auftraggeber tätig wird. In dem einen wie in dem anderen Fall hat dies zur Folge, dass der Rechtsanwalt der beiden wechselnden Beklagten die in dem Rechtszug anfallenden Gebühren nur einmal fordern kann. Die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO (§ 7 Abs. 1 RVG) stellt klar, dass der allgemeine Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren (§ 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann gilt, wenn der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig wird. Der für solche Fälle typische Mehraufwand und das erhöhte Haftungsrisiko führen damit gerade nicht zu einer Verdoppelung der Gebühren. Vielmehr wird die Mehrbelastung bei identischem Gegenstand durch die in § 6 Abs. 2 Satz 2 BRAGO, Nr. 1008 RVG-VV) vorgesehene Erhöhung der Prozess- bzw. Geschäftsgebühr und im Übrigen durch Addition der Gegenstandswerte abgegolten.
BGH, Beschl. v. 19. Oktober 2006 - V ZB 91/06 - OLG Koblenz
Aus der Anhörungsrüge wird zitiert:
„Der Bundesgerichtshof gibt aber vor, dass gleichzeitig auch die Gegenstandswerte zu addieren sind „und im Übrigen durch Addition der Gegenstandswerte abgegolten“. Ausdrücklich heißt es „und“, nicht „oder“.”
„Diese sind ihr durch Abänderung und Anpassung der Beschlusslage nachträglich zuzugestehen und für vollstreckbar zu erklären.”
„Wenn ein BGH-Beschluss zitiert und sich gerichtsseitig darauf berufen wird, sollten einem Richter oder einer Richterin die essenziellen Ausprägungen dieses Beschlusses bekannt bzw. geläufig sein. Falls nicht, hat der Richter oder die Richterin den Beschluss gewissenhaft zu lesen und zu prüfen und seinen (objektivierbaren) Prüfmaßstab am Rechtsschutzbedürfnis der beschwerdeführenden Partei auszurichten.”
„Dieses Vorgehen, das in einem funktionierenden Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte, hat Richter [...] aber gerade unterlassen, was nicht nachvollziehbar ist.”
„Das Ergebnis seiner Betrachtung hätte sein müssen, dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss abgeändert und der Beschwerdeführerin insgesamt X.XXX EUR zugesprochen werden ([...] mehr), was der geltenden Rechtslage entspricht. Nicht der geltenden Rechtslage entspricht die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde unter Berufung auf den beigefügten BGH-Beschluss, den Richter [...] offenbar nur soweit kennt, wie er ihm zur mutwilligen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde nützt.”
„Richter, die sich an Recht und Gesetz gebunden sehen, lassen sich durch schlüssige Argumente überzeugen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der vorliegende Vortrag der Beschwerdeführerin, der sich in überzeugender Weise mit dem Inhalt des BGH-Beschlusses V ZB 91/06 auseinandersetzt und diesen zutreffend einordnet, schlüssig im Sinne des Abänderungsbegehrens ist.”
Berlin, am 07.05.2025
Kurz vor dem Feiertag in Berlin am 08. Mai 2025 hat der Berichterstatter noch Rügen verteilen müssen. Eine davon an das Kammergericht Berlin (der zuständige Senat wird erst mit der Endentscheidung bekannt gegeben), wo eine Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren anhängig ist. Ende 2023 sollte „Buckminster NEUE ZEIT“ als rechtlich nicht rechts- und parteifähige Gruppierung vor dem Landgericht Berlin in Anspruch genommen werden. Dass nicht der Berichterstatter in Person sondern die Marke bzw. Gruppierung betroffen werden sollte, war durch den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung eindeutig intendiert. Aufgrund des falschen Wordings der Antragsteller kam dieser Antrag zunächst bei der 15. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II an, die sich für unzuständig erklärte. Da der Antrag nicht „ungefährlich“ war, sondern durchaus Unterlassungspotenzial barg, kam es vordergründig darauf an, das Verfahren aus formellen Gründen zu Fall zu bringen, oder noch besser: der Verfügungsantrag ist beides — entweder unzulässig oder unbegründet.
Ein Rechtsanwalt wurde hinzugezogen, der durch fingierte Anwesenheit im Prozess die Nicht-Existenz der nicht rechts- und parteifähigen Gruppierung „Buckminster NEUE ZEIT“ geltend machte. In der Folge kam es zu einer parteiauswechselnden Umstellung des Antrags. Die Antragstellerseite versuchte noch, sich über den Grundsatz falsa demonstratio non nocet zu retten, was jedoch scheitern musste:
“Es handelt sich um eine parteiauswechselnde Umstellung des Antrags, denn mit Buckminster NEUE ZEIT wurde diejenige Person als Partei benannt, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden sollte. Dies ergibt sich im Rahmen der Auslegung aus der Formulierung der Parteibezeichnung Buckminster NEUE ZEIT, vertreten durch die Unternehmensleitung.” LG Berlin, 27 O 544/23, 19. März 2024
Im anfänglichen Stadium der Unzulässigkeit des Verfügungsantrags gab der Berichterstatter in Bezug auf jene Anträge, denen das Landgericht Berlin vermutlich gefolgt wäre (einzelne Fotomontagen und Aussagen) noch schnell eine außergerichtliche Unterlassungserklärung ab, sodass der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung entweder unzulässig oder unbegründet war.
Auf den späteren Hinweis des Gerichts zogen die Antragsteller ihren Verfügungsantrag vollumfänglich zurück.
Anschließend kam die Frage nach der Kostenerstattung auf.
Zunächst traf das Landgericht Berlin die Kostengrundentscheidung:
„Die Antragsteller haben die Kosten des Rechtsstreits zu je 1/3 zu tragen.
Die Entscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 S. 2, § 100 Abs. 1 ZPO. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zurückgenommen worden.
Erfasst sind hiervon auch Kosten gegenüber dem ursprünglichen Antragsgegner. Insoweit ist es zu einer parteiauswechselnden Umstellung des Antrags gekommen.”
Wir durften davon ausgehen, dass sowohl die ursprünglichen als auch die Kosten der „neuen Partei“ eigenständige, voll zu erstattende Kosten darstellen würden, die dementsprechend im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens beantragt wurden. Die Rechtspflegerin der Kammer erkannte jedoch lediglich die Kostenerstattung für eine Partei an und gewährte zusätzlich die Gebührenerhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG.
Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin, dessen hocheffiziente Vollstreckung für den Berichterstatter ein weiteres Highlight darstellte (dazu später mehr), wurde die sofortige Beschwerde eingelegt, der das Landgericht Berlin nicht abhalf und die Akte schließlich dem Kammergericht zur Entscheidung vorlegte.
Der zuständige Senatsrichter fand durch Einzelrichterentscheidung zu folgendem Beschluss (Auszug):
„Der Grundsatz der Kontinuität des gerichtlichen Verfahrens und die gebührenrechtliche Einheit des Rechtszuges verbindet im Fall der Vertreteung wechselnder Parteien durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt die Sachbearbeitung zu einer einzigen gebührenrechtlichen Angelegenheit, ohne dass es darauf ankommt, ob die wechselnden Parteien jedenfalls zeitweise nebeneinander von dem Rechtsanwalt vertreten worden sind (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - V ZB 91/06, NJW 2007, 769 [juris Rn. 12 ff.]). Der Wechsel der Parteien bzw. der Verfahrensbeteiligten führt kostenrechtlich daher dazu, wovon das Landgericht zutreffend ausgeht, dass der Rechtsanwalt für die Vertretung beider Parteien lediglich eine Verfahrensgebühr geltend machen kann, die dann nach Nr. 1008 RVG-VV erhöht ist, und dass auch nur eine Pauschale nach Nr. 7002 RVG-VV anfällt.”
Mit dem Ergebnis war der Berichterstatter naturgemäß nicht einverstanden.
Gem. § 321a ZPO wurde Anhörungsrüge erhoben.
Wird aufgrund dieser das Verfahren nicht fortgeführt und nicht, wie es richtig wäre, über den nunmehr an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angepassten Antrag zu Gunsten des Beschwerdeführenden entschieden, wird das Bundesverfassungsgericht angerufen und/oder ergänzender Kostenfestsetzungsantrag gestellt.
Der zitierte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2006 sagt unter Rn. 17 nämlich noch etwas anderes:
(a) Das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob der Rechtsanwalt gleichzeitig oder nacheinander für mehrere Auftraggeber tätig wird. In dem einen wie in dem anderen Fall hat dies zur Folge, dass der Rechtsanwalt der beiden wechselnden Beklagten die in dem Rechtszug anfallenden Gebühren nur einmal fordern kann. Die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO (§ 7 Abs. 1 RVG) stellt klar, dass der allgemeine Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren (§ 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann gilt, wenn der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig wird. Der für solche Fälle typische Mehraufwand und das erhöhte Haftungsrisiko führen damit gerade nicht zu einer Verdoppelung der Gebühren. Vielmehr wird die Mehrbelastung bei identischem Gegenstand durch die in § 6 Abs. 2 Satz 2 BRAGO, Nr. 1008 RVG-VV) vorgesehene Erhöhung der Prozess- bzw. Geschäftsgebühr und im Übrigen durch Addition der Gegenstandswerte abgegolten.
BGH, Beschl. v. 19. Oktober 2006 - V ZB 91/06 - OLG Koblenz
Aus der Anhörungsrüge wird zitiert:
„Der Bundesgerichtshof gibt aber vor, dass gleichzeitig auch die Gegenstandswerte zu addieren sind „und im Übrigen durch Addition der Gegenstandswerte abgegolten“. Ausdrücklich heißt es „und“, nicht „oder“.”
„Diese sind ihr durch Abänderung und Anpassung der Beschlusslage nachträglich zuzugestehen und für vollstreckbar zu erklären.”
„Wenn ein BGH-Beschluss zitiert und sich gerichtsseitig darauf berufen wird, sollten einem Richter oder einer Richterin die essenziellen Ausprägungen dieses Beschlusses bekannt bzw. geläufig sein. Falls nicht, hat der Richter oder die Richterin den Beschluss gewissenhaft zu lesen und zu prüfen und seinen (objektivierbaren) Prüfmaßstab am Rechtsschutzbedürfnis der beschwerdeführenden Partei auszurichten.”
„Dieses Vorgehen, das in einem funktionierenden Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte, hat Richter [...] aber gerade unterlassen, was nicht nachvollziehbar ist.”
„Das Ergebnis seiner Betrachtung hätte sein müssen, dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss abgeändert und der Beschwerdeführerin insgesamt X.XXX EUR zugesprochen werden ([...] mehr), was der geltenden Rechtslage entspricht. Nicht der geltenden Rechtslage entspricht die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde unter Berufung auf den beigefügten BGH-Beschluss, den Richter [...] offenbar nur soweit kennt, wie er ihm zur mutwilligen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde nützt.”
„Richter, die sich an Recht und Gesetz gebunden sehen, lassen sich durch schlüssige Argumente überzeugen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der vorliegende Vortrag der Beschwerdeführerin, der sich in überzeugender Weise mit dem Inhalt des BGH-Beschlusses V ZB 91/06 auseinandersetzt und diesen zutreffend einordnet, schlüssig im Sinne des Abänderungsbegehrens ist.”
Berlin, am 07.05.2025
5.5.25
Kunst: Joseph Beuys — So kann die Parteiendiktatur überwunden werden

Zeitlos
Spieglein, Spieglein gegenüber, wer testet täglich meine Nervenstruktur und wundert sich, wenn’s gespiegelt ruft herüber?
Jeder Mensch dürfte diese Erlebnisse haben, bei denen er mithört, was oder wie andere reden, wie sie sich im öffentlichen Raum benehmen und wie man selbst davon betroffen wird. In meinem Fall ist schon das Verlassen meines Wohnorts, einem städtischen Friedhof, mit dem Risiko verbunden, unsanft aus der inneren Balance gestoßen zu werden.
Der Weltenwechsel zwischen dem Friedhof und der Straße draußen ist jedes Mal einschneidend. Die Wucht der Großstadt prasselt auf mich ein; ziemlich viele Menschen, unzählige (verschiedene) Stimmen, tausend Reize.
Am liebsten würde ich im Astronautenanzug einkaufen, Eis essen oder Kaffee trinken (beides schwierig) gehen, um mein Nervensystem nicht unnötig zu strapazieren. Und: Reizüberflutung kommt fast nie allein, sie bringt ihre Begleitung mit: Nervensägen.
Da Abschottung aber keine Lösung ist, gibt es eine andere Strategie: Konfrontation. Wer besonders nervt, bekommt unmittelbar Rückmeldung. Viele würden sich vielleicht fragen, ob es nicht besser wäre, wegzuhören und den Mund zu halten. Weghören geht nicht, da mein Hörsinn zu gut ausgeprägt ist. Und außerdem: Manche brauchen die Rückmeldung einfach.
Drei Beispiele, eins davon mit unerwarteter Wendung :-)
a) Nervensägen im Vorgarten der Eisdiele (Berlin-Mitte)
Eine Frau tritt an den Tisch im Außenbereich, an dem ich sitze, und fragt, ob sie ihre Tasche einen Moment abstellen und ich sie im Blick behalten könne. Ich denke mir: Na, die hat aber Urvertrauen. Eigentlich schön, aber wenn sie an die Falschen gerät, wäre es fatal. Dass sie zwanzig Minuten wegbleibt, hat mir niemand gesagt. Dadurch war ich gezwungen, mein Eis langsamer zu essen und den Gesprächen am Nebentisch zuzuhören. Gefühlt jedes zehnte Wort war Englisch. Keine der drei Personen hatte aber Englisch als Muttersprache. Soll das vielleicht woke sein? Als endlich die Frau wiederkam, konnte ich diesen Platz verlassen und den drei angeblich Well-Educateden ins Gesicht sagen, dass sie die nervigsten Sitznachbarn weit und breit sind und „Hauptsache schön English speaken, ihr Woken!”
Die eine, etwas jüngere Frau, stößt einen überraschten halbseufzenden Lacher aus, und alle drei schauen sich gegenseitig an. Kurz nach mir stehen sie ebenfalls auf. Die etwas jüngere Frau hatte anscheinend ein Interesse an mir entdeckt, denn sie wollte das Auto, in das ich gestiegen war, als Momentaufnahme festhalten. Im Rückspiegel sah ich, wie sie ein Foto machte. Dann bahnte sich das Auto langsam rückwärts seinen Weg durch die schmale Gasse, wodurch die Schlange vor der Eisdiele kurzzeitig durchtrennt wurde. Noch ein Wendemanöver, dann war ich abfahrbereit. Rechts vor mir am Straßenrand die drei Well-Educateden, die etwas ungläubig aussahen, wohl noch mitten im Gespräch über die eben erlebte Disruption. Nicht, weil sie sie schlimm fanden, sondern weil die Menschen diese direkte Art nicht gewohnt sind. Sie fühlen sich dann vom Zug überfahren. Da ich plötzlich Sympathie für die drei empfand, gab ich ihnen zum Abschied eine kurze Hupe und ein Handzeichen. Sie winkten und lächelten zurück. Das war cool.
b) Nervensäge bei REWE
Man kann nicht untouchiert durch REWE gehen und einkaufen. Als ich an der Fleischtheke vorbeilief, bekam ich mit, wie eine asiatisch wirkende Dame, die (wirklich) nur Englisch sprach, die Verkäuferin nach Lachs fragte, wo sie den finden könne. „Ick kann keen Englisch”, hieß es schroff von hinter der Theke. Damit war das Thema für die Verkäuferin erledigt. Sie ließ die ratlose Dame einfach stehen. Ich sprang dann ein und erklärte der Dame, wo sie Lachs findet.
Draußen auf dem Parkplatz war eine Frau, die gerade ihre Einkäufe ins Auto gepackt hatte und den großen Einkaufskorb zurückschob. Sie ließ diesen nicht möglichst elegant und geräuschlos in die Reihe von Körben gleiten, sondern gab dem Korb einen ordentlichen Schubser, wodurch dieser scheppernd erst ein Stück des Weges entlangrollte und anschließend unter größtmöglicher Geräuschkulisse die aufgereihten anderen Körbe erreichte.
Die Frau, was mir auffiel, trug ein weißes Bluetooth-Headset im Ohr, ihre Kleidung wirkte hingegen ziemlich leger. Ich bin ehrlich, solche Leute, die mit Headsets zum Rumspinnen in Einkaufsmärkte rennen, sind mir suspekt. Ich mag die einfach nicht. In den meisten Fällen sind sie sogar primitiv und eher ungebildet.
Entsprechend quittierte ich ihre “noble Geste”:
„JAAA, noch lauter, du Bluetooth-Trulla!”
c) Hardcore-Nervensägen bei Steinecke
Der Plan war, dass ich ein Stück Erdbeerkuchen esse, Latte Macchiato trinke und, was besonders wichtig ist, meine Ruhe habe. Diese war mir nicht gegönnt, denn am Tisch vor mir saßen zwei Männer, ca. Ende vierzig und Anfang fünfzig, die interessant, unterhaltsam und lustig sein wollten, aber exakt das Gegenteil davon waren.
Als sie plötzlich auf den Ort Senftenberg zu sprechen kamen, wurde ich hellhörig.
Ich hörte genau zu und nahm zur Kenntnis, dass nach Auffassung dieser Männer die gesamte Region Senftenberg nur durch Cottbus überhaupt noch gehalten werde. Dass fast nur noch alte Menschen dort leben würden, dass es kaum Weiterentwicklung oder Anziehungspunkte gebe, dass Senftenberg zurückgeblieben und aus der Zeit gefallen sei. Noch einiges mehr, und durchgehend abfällig.
Der ganze Laden konnte mithören:
„SIE ERZÄHLEN EINEN SCHWACHSINN!
Sie haben ja nicht nur keine Ahnung von Senftenberg, Sie waren auch die letzten 20 Jahre nie da!
Darf ich mal fragen, ob Sie Juristen sind, Sie kommen mir nämlich so vor!
[...]
FAHREN SIE IN DIE REGION UND MACHEN SICH SELBST EIN BILD, BEVOR SIE HIER SO BLÖD RUMLÄSTERN!”
Die Männer waren tatsächlich Juristen. Sie wollten noch ein Gespräch anfangen, was ich aber ablehnte. Der eine verkroch sich hinter seiner Kaffeetasse und sprach leiser. Gleich wechselten sie außerdem das Thema.
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Da Abschottung aber keine Lösung ist, gibt es eine andere Strategie: Konfrontation. Wer besonders nervt, bekommt unmittelbar Rückmeldung. Viele würden sich vielleicht fragen, ob es nicht besser wäre, wegzuhören und den Mund zu halten. Weghören geht nicht, da mein Hörsinn zu gut ausgeprägt ist. Und außerdem: Manche brauchen die Rückmeldung einfach.
Drei Beispiele, eins davon mit unerwarteter Wendung :-)
a) Nervensägen im Vorgarten der Eisdiele (Berlin-Mitte)
Eine Frau tritt an den Tisch im Außenbereich, an dem ich sitze, und fragt, ob sie ihre Tasche einen Moment abstellen und ich sie im Blick behalten könne. Ich denke mir: Na, die hat aber Urvertrauen. Eigentlich schön, aber wenn sie an die Falschen gerät, wäre es fatal. Dass sie zwanzig Minuten wegbleibt, hat mir niemand gesagt. Dadurch war ich gezwungen, mein Eis langsamer zu essen und den Gesprächen am Nebentisch zuzuhören. Gefühlt jedes zehnte Wort war Englisch. Keine der drei Personen hatte aber Englisch als Muttersprache. Soll das vielleicht woke sein? Als endlich die Frau wiederkam, konnte ich diesen Platz verlassen und den drei angeblich Well-Educateden ins Gesicht sagen, dass sie die nervigsten Sitznachbarn weit und breit sind und „Hauptsache schön English speaken, ihr Woken!”
Die eine, etwas jüngere Frau, stößt einen überraschten halbseufzenden Lacher aus, und alle drei schauen sich gegenseitig an. Kurz nach mir stehen sie ebenfalls auf. Die etwas jüngere Frau hatte anscheinend ein Interesse an mir entdeckt, denn sie wollte das Auto, in das ich gestiegen war, als Momentaufnahme festhalten. Im Rückspiegel sah ich, wie sie ein Foto machte. Dann bahnte sich das Auto langsam rückwärts seinen Weg durch die schmale Gasse, wodurch die Schlange vor der Eisdiele kurzzeitig durchtrennt wurde. Noch ein Wendemanöver, dann war ich abfahrbereit. Rechts vor mir am Straßenrand die drei Well-Educateden, die etwas ungläubig aussahen, wohl noch mitten im Gespräch über die eben erlebte Disruption. Nicht, weil sie sie schlimm fanden, sondern weil die Menschen diese direkte Art nicht gewohnt sind. Sie fühlen sich dann vom Zug überfahren. Da ich plötzlich Sympathie für die drei empfand, gab ich ihnen zum Abschied eine kurze Hupe und ein Handzeichen. Sie winkten und lächelten zurück. Das war cool.
b) Nervensäge bei REWE
Man kann nicht untouchiert durch REWE gehen und einkaufen. Als ich an der Fleischtheke vorbeilief, bekam ich mit, wie eine asiatisch wirkende Dame, die (wirklich) nur Englisch sprach, die Verkäuferin nach Lachs fragte, wo sie den finden könne. „Ick kann keen Englisch”, hieß es schroff von hinter der Theke. Damit war das Thema für die Verkäuferin erledigt. Sie ließ die ratlose Dame einfach stehen. Ich sprang dann ein und erklärte der Dame, wo sie Lachs findet.
Draußen auf dem Parkplatz war eine Frau, die gerade ihre Einkäufe ins Auto gepackt hatte und den großen Einkaufskorb zurückschob. Sie ließ diesen nicht möglichst elegant und geräuschlos in die Reihe von Körben gleiten, sondern gab dem Korb einen ordentlichen Schubser, wodurch dieser scheppernd erst ein Stück des Weges entlangrollte und anschließend unter größtmöglicher Geräuschkulisse die aufgereihten anderen Körbe erreichte.
Die Frau, was mir auffiel, trug ein weißes Bluetooth-Headset im Ohr, ihre Kleidung wirkte hingegen ziemlich leger. Ich bin ehrlich, solche Leute, die mit Headsets zum Rumspinnen in Einkaufsmärkte rennen, sind mir suspekt. Ich mag die einfach nicht. In den meisten Fällen sind sie sogar primitiv und eher ungebildet.
Entsprechend quittierte ich ihre “noble Geste”:
„JAAA, noch lauter, du Bluetooth-Trulla!”
c) Hardcore-Nervensägen bei Steinecke
Der Plan war, dass ich ein Stück Erdbeerkuchen esse, Latte Macchiato trinke und, was besonders wichtig ist, meine Ruhe habe. Diese war mir nicht gegönnt, denn am Tisch vor mir saßen zwei Männer, ca. Ende vierzig und Anfang fünfzig, die interessant, unterhaltsam und lustig sein wollten, aber exakt das Gegenteil davon waren.
Als sie plötzlich auf den Ort Senftenberg zu sprechen kamen, wurde ich hellhörig.
Ich hörte genau zu und nahm zur Kenntnis, dass nach Auffassung dieser Männer die gesamte Region Senftenberg nur durch Cottbus überhaupt noch gehalten werde. Dass fast nur noch alte Menschen dort leben würden, dass es kaum Weiterentwicklung oder Anziehungspunkte gebe, dass Senftenberg zurückgeblieben und aus der Zeit gefallen sei. Noch einiges mehr, und durchgehend abfällig.
Der ganze Laden konnte mithören:
„SIE ERZÄHLEN EINEN SCHWACHSINN!
Sie haben ja nicht nur keine Ahnung von Senftenberg, Sie waren auch die letzten 20 Jahre nie da!
Darf ich mal fragen, ob Sie Juristen sind, Sie kommen mir nämlich so vor!
[...]
FAHREN SIE IN DIE REGION UND MACHEN SICH SELBST EIN BILD, BEVOR SIE HIER SO BLÖD RUMLÄSTERN!”
Die Männer waren tatsächlich Juristen. Sie wollten noch ein Gespräch anfangen, was ich aber ablehnte. Der eine verkroch sich hinter seiner Kaffeetasse und sprach leiser. Gleich wechselten sie außerdem das Thema.
︎

3.5.25
𝕏-Collection Spezial: Verfassungsschutz gegen die AfD
Meinung des Berichterstatters: Der Verfassungsschutz, der sich gegen den Souverän und demokratische Selbstverständlichkeiten wendet, hat seine Legitimation, sofern diese überhaupt jemals bestand, verwirkt und muss aufgelöst werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist keine unabhängige, sondern eine weisungsgebundene Behörde, die dem Bundesinnenministerium unterstellt und mit politischen Beamten besetzt ist, die jederzeit und ohne Angaben von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, wenn sie nicht spuren. Der Verfassungsschutz ist ein demokratiefeindliches Organ, dem in einer wahren Demokratie kein Platz gebührt.
+ + + Internationaler Tag der Pressefreiheit + + +
1.5.25
Tiere. Natur. Das Wertvollste.
Vielleicht auch die Liebe.
Wobei: Suspekt.
Selbstliebe? Wenigstens ehrlich.
„I’m so cute… I forgot I’m a fox. Just out here napping on your couch like I pay rent. Acting like a dog, dreaming like your cat, and secretly knowing: you love me — every single day.“ 🦊💤

30.4.(2)
Ergänzung der 𝕏-Collection vom 30.04.2025: Beim Dachabdecken, ... die Ziegel fliegen eine schöne akkurate 60-Grad-Kurve, kommen unten wunderbar an. Herr Matunga würde sich freuen, hier als Dachdeckermeister sesshaft zu werden. Dieses Video geht raus an die deutsche Handwerkerinnung.
😂
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😂
😂
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30.4.(1)
𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters
Viele wissen nicht: In jedem Haushalt wird ein Rakel benötigt. Dabei handelt es sich um ein Utensil aus der Werbetechnik, das problemlos zweckentfremdet werden kann; besonders effizient gegen Kerzenwachs und alles, was sich z.B. auf Böden festsetzt und schwer wieder ablösen lässt (z.B. Mäuse- oder Tierfutterreste, die daneben gegangen sind). Dadurch, dass der Rakel aus Kunststoff ist, speziell aus Hochleistungs-Polyamid, sehr hart und mit abgerundeten Ecken, hinterlässt er auf anderen Materialien keine Schäden (Quelle z.B. modulor.de):
28.4.25
Beneath the new moon, the impossible awakens.

25.4.25
Die gestörte Selbstwahrnehmung toxischer Kirchengemeinden und ihrer Träger in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
„Es geht der [...]Gemeinde als kirchliche Einrichtung [...] um Frieden und Gewogenheit im Rahmen eines auf Dauer angelegten, von gegenseitigem Vertrauen und Fürsorge geprägten Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter. An diesen nur allzu christlichen Werten scheint [...] kein Interesse zu haben, die Klägerin aber erkennbar schon, unabhängig davon, dass sie ihren Mitarbeitern und den Mitgliedern des Gemeindekirchenrats gegenüber verpflichtet ist, Schaden von diesen abzuwenden.“ (Berlin, Anwaltsschriftsatz v. März 2025)
Mit Mitgliedern des Gemeindekirchenrats ist im konkreten Fall sicherlich der Kirchenpinocchio gemeint (Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst für die Unterbehörde einer Bundesoberbehörde, im fraglichen Zeitraum außerdem 1. Vorsitzender des Gemeindekirchenrats der [...]Kirchengemeinde), dem nach vier Jahre andauernden Rechtsstreitigkeiten und seinerseits über ein Dutzend erfolglos erstatteter Strafanzeigen gegen den Berichterstatter, zu deren vollständiger Rücknahme er sich am 17. Oktober 2024 vor dem Landgericht Berlin verpflichtet hatte, juristisch (sorry) der Arsch versohlt wurde. Entsprechend rotwangig und innerlich zitternd präsentierte er sich am besagten Tag in den fast vierstündigen Vergleichsverhandlungen, die die 27. Zivilkammer (Pressekammer) in neuer Besetzung erfolgreich und mit einer Engelsgeduld durchgeführt hatte. Dem Berichterstatter wird seither noch stärker eine "nahezu beispiellose Beharrlichkeit" nachgesagt. Diese ist auch notwendig, denn insgesamt geht es in zwei verbliebenen komplexen Rechtsstreitigkeiten um einen hohen fünfstelligen Betrag zwischen den Parteien, darunter eine im Wege der Widerklage in Anspruch genommene Pfarrerin, die ihren Beruf verfehlt hat.
Recap: Was nach Auffassung der [...]Kirchengemeinde und ihrer (neuen) Rechtsvertreter als „christliche Werte“ gilt, wird in einer Zusammenfassung deutlich, die vernünftiger Weise nur den Schluss zulässt: Es liegt der Prototyp einer schadhaften Gemeindestruktur vor, wie sie in vielen Teilen der Republik kaum anders anzutreffen sein dürfte. Außen gepflegtes Gotteshaus, innen moralische Brandruine. Toxische Gebilde mit seelsorgerlichem Etikett, die längst ihren gesellschaftlichen Auftrag verfehlt und verspielt haben, die bei fortschreitender Erosion durch Rekordzahlen an Kirchenaustritten nur eines verdienen: konsequente Zerschlagung und entschädigungslose Enteignung.
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, daß er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.” ― Friedrich Nietzsche, Beyond Good and Evil
Ein Gegenschlag der Extraklasse war notwendig, um diese Ungeheuer abzustrafen, zurückzudrängen und abzuschrecken — sie mit Worten und gezielten Gegenoffensiven zu vermöbeln.
Mit meiner Erfahrung, auch wenn sie persönlich vielleicht in manchem etwas anders war, was ja in der Natur der Sache liegt, bin ich jedenfalls nicht allein.
Im Inneren von Kirchengemeinden und kirchlichen Verwaltungsämtern brodelt es, teilweise seit Jahren:
„Absolut schreckliches Verhalten der Abteilungsleitung. Es findet keine normale Kommunikation statt. Beleidigungen stehen an der Tagesordnung. Es werden Mitarbeiter in Meetings öffentlich denunziert und als dumm dargestellt. Nächstenliebe ist hier leider nicht zu finden. Es finden "Teambildungsmaßnahmen" statt, in denen Mitarbeiter systematisch dermaßen fertig gemacht werden, dass sie mehrmals weinend den Raum verlassen müssen und einfach nicht mehr weiter wissen. Dass Mitarbeiter auch während der Arbeit weinen, kommt nicht selten vor. Für Manche ist die Behandlung so unerträglich, dass sie wochenlang ausfallen. Es wird eine Arbeitssituation geschaffen die nichts mit dem Christentum zu tun hat.” (Quelle, kununu)

23.4.25
Patricia Cronemeyer will doch nicht mehr in Berlin verhandeln (Entscheidung im schriftlichen Verfahren am Landgericht Berlin II)
Am 7. August 2024 machten Patricia Cronemeyer (Klägerin zu 1) und der bei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen angestellte Rechtsanwalt Alexander Lorf (Kläger zu 2) beim Landgericht Berlin II eine Zahlungsklage gegen den Berichterstatter anhängig. Zwischengestrandet war die Sache —wegen des bekloppten Wordings der Kläger— zunächst bei der Zivilkammer 15 (Urheberrechtskammer), die das Verfahren richtiger Weise an die Zivilkammer 2 abgab. Seitdem darf Richter Dr. Hagemeister über 22 Seiten Klageschrift hinweg die Stirn runzeln.
Frühzeitig gab das Gericht den Hinweis:
„Die Kammer hat nach Beratung teilweise Bedenken gegen die
Schlüssigkeit der Klage. Ansprüche auf Zahlung von fiktiven Lizenzgebühren
(Antrag zu II) dürften nicht bestehen. Die Rechtswidrigkeit der
Veröffentlichung eines Fotos allein reicht für die Zuerkennung einer fiktiven
Lizenzgebühr nicht aus. Hinzukommen muss vielmehr, dass nach der Verkehrssitte
vernünftige Vertragsparteien in der Lage der Parteien für die Autorisierung der
konkret angegriffenen Veröffentlichung eine Honorarzahlung vereinbart hätten.
Anders als für die Werbung ist für den Bereich der redaktionellen
Berichterstattung von der Regelvermutung auszugehen, dass nach der
Verkehrssitte Honorarzahlungen an den Betroffenen gerade nicht vereinbart
werden. Dies gilt auch für rechtswidrige Medienberichte. Eine redaktionelle
Berichterstattung kann vielmehr regelmäßig allenfalls dann lizenzfähig sein,
wenn sie dem Leser gegenüber den Eindruck erweckt, erst durch eine mit dem
Betroffenen vereinbarte (exklusive) Zusammenarbeit ermöglicht worden zu sein,
wie dies z.B. bei "Home Stories" der Fall sein mag (LG Hamburg v.
11.1.2008, 324 O 124/07, zitiert nach juris). Auch hier hat die Beklagte die
Fotos der Klägerin nicht zu werblichen Zwecken genutzt, sondern zur Kritik an
deren beruflichen Tätigkeit. Es ist nicht anzunehmen, dass vernünftige
Vertragsparteien dafür ein Honorar vereinbart hätten.
[...]
Auch der Gegenstandswert für den Antrag zu IV dürfte zu hoch angesetzt sein. Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer ist maßgeblich nicht allein die Anzahl der Veröffentlichungen, sondern die Intensität des Persönlichkeitrechtseingriffs im Rahmen einer Gesamtbetrachtung, so dass nach dem Streitwertgefüge der Kammer ein Wert von XX EUR angemessen sein dürfte.
Es wird um unverzügliche Mitteilung gebeten, ob die Klage insoweit zurückgenommen werden soll.”
[...]
Auch der Gegenstandswert für den Antrag zu IV dürfte zu hoch angesetzt sein. Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer ist maßgeblich nicht allein die Anzahl der Veröffentlichungen, sondern die Intensität des Persönlichkeitrechtseingriffs im Rahmen einer Gesamtbetrachtung, so dass nach dem Streitwertgefüge der Kammer ein Wert von XX EUR angemessen sein dürfte.
Es wird um unverzügliche Mitteilung gebeten, ob die Klage insoweit zurückgenommen werden soll.”
Die Kläger erklärten daraufhin, an ihrer Klage in vollem Umfang festzuhalten.
Vor wenigen Tagen terminierte das Gericht und ließ wissen, dass lediglich Rechtsfragen zu klären seien. Eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren sei daher möglich. Ein sogenannter Ziegen- und Kuhhandel (Basartreffen bzw. Vergleich), der hier ohnehin abgelehnt worden wäre, stehe also nicht zur Disposition. In der Regel schließen Richter gerne Vergleiche, damit sie keine Urteilsbegründungen schreiben müssen — so, und nicht anders, läuft das bei denen.
Patricia Cronemeyer und Alexander Lorf waren schneller einverstanden, als man „Terminsaufhebung” sagen konnte.

Aktuell
Service Posting: Jörg Raupach, Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Berlin, wird erneut namentlich für Betrugsversuche missbraucht. Bereits im Juli 2024 wurde sein Name in vermeintlich behördlichen Schreiben verwendet, in denen Raupach fälschlich als Richter am Amtsgericht Fürth ausgewiesen wurde (s. unten); die Betrüger nutzten eine spanische IBAN. Aktuell kursieren neue, täuschend echt wirkende Briefe, in denen Jörg Raupach als angeblicher Richter am Amtsgericht Bonn auftritt. Verdächtig: Die Bankverbindung enthält eine portugiesische IBAN. Auch ist der Doktortitel in beiden Schreiben frei erfunden.
Those criminals are like cancer — silent at first, spreading fast, and if left unchecked, they damage everything they touch.


19.4.25
Luisenkirchhof II, April 2025
Home of Buckminster NEUE ZEIT
Filmtipp
Menschen mit Leidenschaft gehört die Welt.
18.4.25
Das Werk vom Autor trennen
Kommentar zu Gil Ofarim
Gestern stand der Musiker Gil Ofarim nach mehreren Jahren erstmals wieder auf einer Bühne. Das Konzert fand in Bochum statt, rund 200 Gäste sollen anwesend gewesen sein. Für den in Ungnade gefallenen Ofarim ist es ein Anfang.
Sein neuer Song Korrektur der Zeit gefällt uns. Er wurde deshalb in die Playlist von ︎︎︎Buckminster.de aufgenommen. Es ist wichtig, das Werk vom Autor zu trennen. Das Werk ist stark. Der Autor hingegen extrem schwierig, teils ins Unangenehme gehend.
Gil Ofarim hat eine fürchterliche Lüge in die Welt gesetzt und dabei billigend in Kauf genommen, einem ganzen Geschäftsbetrieb sowie einzelnen, darin tätigen, anständigen Menschen auf so vielen Ebenen Schaden zuzufügen. Entsprechend hoch ist das Maß an Verwerflichkeit.
Die Hölle, durch die Ofarim anschließend ging, war verdient. Das Universum schrie ihn förmlich an, sein Pinocchio-Video nicht zu veröffentlichen. An jenem Abend in Leipzig, an dem er frustriert auf der Bordsteinkante zum Hotel saß und sein verhängnisvolles Video aufnahm, waren Instagram, Facebook und WhatsApp komplett down. Die angedrohte imaginäre Keule, die Ofarim vor den Kopf gehalten wurde, hätte größer kaum sein können. Lass es! – das war die Botschaft an ihn.
Ofarim tat es dennoch. Er lud das Video am nächsten Tag hoch.
Sein Höllenritt begann, als das Video viral ging und bundesweit und sogar international diskutiert wurde.
Für Menschen mit feiner Wahrnehmung war von Beginn an klar, dass Ofarim lügt. Die Betonung und seine Mimik an Stellen wie „den Namen des Managers am Counter werde ich jetzt nicht nennen“ deuteten auf eine Lüge hin. Auch der von Ofarim geschilderte Ablauf, wie es zu den angeblichen antisemitischen Äußerungen gegen ihn gekommen sein soll, war weder logisch noch lebensnah, noch passt ein solches Verhalten zu dem Haus, in das er einchecken wollte. Jede Faser dieser Geschichte war erfunden und absurd.
Ein vernünftiges und intelligentes Krisenmanagement hätte Ofarim empfohlen, zwar bei dem geschilderten Ablauf zu bleiben, diesen aber dahingehend zu verändern bzw. einzugestehen, dass mit „pack deinen Stern ein“ eventuell auch gemeint gewesen sein könnte, dass er seinen VIP-Status nicht so raushängen lassen solle. Ein solches selbstreflektiertes Eingeständnis hätte der Geschichte die ganze Eskalation genommen, und sogar noch Sympathie für Ofarim erzeugt.
Dazu eine Entschuldigung an den Mitarbeiter und das Westin Leipzig, das Video zügig löschen, keine Lügeninterviews geben – fertig. Klingt knackig, wäre mit dem nötigen Fingerspitzengefühl aber machbar gewesen. Ofarim hätte eine kontrollierte Bruchlandung hingelegt und wäre dem Orkan, der sich aufgebaut hatte, gerade noch einmal entkommen.
Stattdessen folgte ein unethischer Auftritt nach dem nächsten. Das Festklammern an der Lüge, die peinlichen TV-Interviews, die demonstrierte Opferrolle, obwohl Ofarim der Täter war, die mangelnde Reflektion über seine Tat.
Die Krönung seines Missverhaltens und Missmanagements waren jetzt die beiden Interviews für RTL und den STERN. Darin wurde die Geschichte so umgedeutet, als habe Ofarim die Schuld mehr oder weniger unfreiwillig auf sich genommen (weil er keine Kraft mehr hatte und nicht mehr konnte). Alles an dieser Taktik ist perfide und unecht. Journalistinnen und Journalisten, die für diesen feigen Fluchtweg das Pflaster ausrollen, stehen mit Ofarim moralisch auf derselben niedrigen Stufe und sollten sich schämen.
Wie wir sehen können, haben die beiden Medien Gil Ofarim damit auch keinen Gefallen getan, denn der Shitstorm gegen ihn dauert an.
Die Leute mögen nichts Unauthentisches.
Auf YouTube gibt es zahlreiche Reaction-Videos, besonders empfehlenswert ist ︎︎︎dieses hier.
„Das Ende einer Tat liegt im Anfang des Denkens.“
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Gestern stand der Musiker Gil Ofarim nach mehreren Jahren erstmals wieder auf einer Bühne. Das Konzert fand in Bochum statt, rund 200 Gäste sollen anwesend gewesen sein. Für den in Ungnade gefallenen Ofarim ist es ein Anfang.
Sein neuer Song Korrektur der Zeit gefällt uns. Er wurde deshalb in die Playlist von ︎︎︎Buckminster.de aufgenommen. Es ist wichtig, das Werk vom Autor zu trennen. Das Werk ist stark. Der Autor hingegen extrem schwierig, teils ins Unangenehme gehend.
Gil Ofarim hat eine fürchterliche Lüge in die Welt gesetzt und dabei billigend in Kauf genommen, einem ganzen Geschäftsbetrieb sowie einzelnen, darin tätigen, anständigen Menschen auf so vielen Ebenen Schaden zuzufügen. Entsprechend hoch ist das Maß an Verwerflichkeit.
Die Hölle, durch die Ofarim anschließend ging, war verdient. Das Universum schrie ihn förmlich an, sein Pinocchio-Video nicht zu veröffentlichen. An jenem Abend in Leipzig, an dem er frustriert auf der Bordsteinkante zum Hotel saß und sein verhängnisvolles Video aufnahm, waren Instagram, Facebook und WhatsApp komplett down. Die angedrohte imaginäre Keule, die Ofarim vor den Kopf gehalten wurde, hätte größer kaum sein können. Lass es! – das war die Botschaft an ihn.
Ofarim tat es dennoch. Er lud das Video am nächsten Tag hoch.
Sein Höllenritt begann, als das Video viral ging und bundesweit und sogar international diskutiert wurde.
Für Menschen mit feiner Wahrnehmung war von Beginn an klar, dass Ofarim lügt. Die Betonung und seine Mimik an Stellen wie „den Namen des Managers am Counter werde ich jetzt nicht nennen“ deuteten auf eine Lüge hin. Auch der von Ofarim geschilderte Ablauf, wie es zu den angeblichen antisemitischen Äußerungen gegen ihn gekommen sein soll, war weder logisch noch lebensnah, noch passt ein solches Verhalten zu dem Haus, in das er einchecken wollte. Jede Faser dieser Geschichte war erfunden und absurd.
Ein vernünftiges und intelligentes Krisenmanagement hätte Ofarim empfohlen, zwar bei dem geschilderten Ablauf zu bleiben, diesen aber dahingehend zu verändern bzw. einzugestehen, dass mit „pack deinen Stern ein“ eventuell auch gemeint gewesen sein könnte, dass er seinen VIP-Status nicht so raushängen lassen solle. Ein solches selbstreflektiertes Eingeständnis hätte der Geschichte die ganze Eskalation genommen, und sogar noch Sympathie für Ofarim erzeugt.
Dazu eine Entschuldigung an den Mitarbeiter und das Westin Leipzig, das Video zügig löschen, keine Lügeninterviews geben – fertig. Klingt knackig, wäre mit dem nötigen Fingerspitzengefühl aber machbar gewesen. Ofarim hätte eine kontrollierte Bruchlandung hingelegt und wäre dem Orkan, der sich aufgebaut hatte, gerade noch einmal entkommen.
Stattdessen folgte ein unethischer Auftritt nach dem nächsten. Das Festklammern an der Lüge, die peinlichen TV-Interviews, die demonstrierte Opferrolle, obwohl Ofarim der Täter war, die mangelnde Reflektion über seine Tat.
Die Krönung seines Missverhaltens und Missmanagements waren jetzt die beiden Interviews für RTL und den STERN. Darin wurde die Geschichte so umgedeutet, als habe Ofarim die Schuld mehr oder weniger unfreiwillig auf sich genommen (weil er keine Kraft mehr hatte und nicht mehr konnte). Alles an dieser Taktik ist perfide und unecht. Journalistinnen und Journalisten, die für diesen feigen Fluchtweg das Pflaster ausrollen, stehen mit Ofarim moralisch auf derselben niedrigen Stufe und sollten sich schämen.
Wie wir sehen können, haben die beiden Medien Gil Ofarim damit auch keinen Gefallen getan, denn der Shitstorm gegen ihn dauert an.
Die Leute mögen nichts Unauthentisches.
Auf YouTube gibt es zahlreiche Reaction-Videos, besonders empfehlenswert ist ︎︎︎dieses hier.
סוֹף מַעֲשֶׂה בְּמַחְשָׁבָה תְּחִלָּה
„Das Ende einer Tat liegt im Anfang des Denkens.“

17.4.25
Einstweilige Verfügung drei Minuten nach Fristablauf beantragt
wegen: Äußerungsrecht und Persönlichkeitsrecht (Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptung)
Hinweis vom Vortag: Patricia Cronemeyer, Alexander Lorf und die prozessbevollmächtigte Kanzlei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen wurden heute abgemahnt. Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung läuft bis morgen, 17. April 2025, 14:00 Uhr. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird unverzüglich das Landgericht Hamburg angerufen.
Prozessparteien, wie hier Patricia Cronemeyer und Alexander Lorf, sowie ihre Prozessbevollmächtigte Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen, die im Verfahren nichts Substanzielles vorzutragen haben, greifen fast schon regelmäßig und vorhersehbar zu unlauteren Mitteln, indem sie den Gegner schriftsätzlich mit gezielt diffamierenden Aussagen in ein schlechtes Licht rücken. Die Absicht dahinter liegt auf der Hand: Richter für sich vereinnahmen und aufwiegeln. Dass diese Methoden unseriös sind, scheint für die hanseatischen Vorzeigejuristen kein Problem zu sein. Sie glauben offenbar, dass alles, was sie vorbringen, automatisch privilegiert sei.
Dabei hat das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 10. Januar 2017 einen interessanten Weg eingeschlagen, der genau solchen Pinocchio-Parteien und ihren frei erfundenen, unwahren Behauptungen auf die Füße fällt:
„Die angegriffene Äußerung stellt sich als unwahre Tatsachenbehauptung dar. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH besteht kein Anspruch gemäß § 8 Abs. 1 UWG, §§ 1004, 823 Abs. 1 bzw. § 824 BGB auf Unterlassung von Behauptungen einer Partei, ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren, wenn diese – ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts – der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (vgl. die Nachweise bei Bornkamm, in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 8 Rn. 1.110). Für eine solche Unterlassungsklage fehlt bereits das prozessuale Rechtsschutzbedürfnis mit der Folge, dass sie als unzulässig abzuweisen ist (BGH GRUR 1998, 587, 590 – Bilanzanalyse Pro 7; GRUR 2010, 253 Tz. 17 – Fischdosendeckel; st. Rspr.). Bei derartigen verfahrensbezogenen Äußerungen soll die ungehinderte Durchführung des Verfahrens nicht dadurch eingeschränkt werden, indem Verfahrensbeteiligte nicht dasjenige im Verfahren vorbringen können, was sie zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung für erforderlich halten. (Rz. 26)
aa. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH besteht kein Anspruch gemäß § 8 Abs. 1 UWG, §§ 1004, 823 Abs. 1 bzw. § 824 BGB auf Unterlassung von Behauptungen einer Partei, ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren, wenn diese – ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts – der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (vgl. die Nachweise bei Bornkamm, in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 8 Rn. 1.110). Für eine solche Unterlassungsklage fehlt bereits das prozessuale Rechtsschutzbedürfnis mit der Folge, dass sie als unzulässig abzuweisen ist (BGH GRUR 1998, 587, 590 – Bilanzanalyse Pro 7; GRUR 2010, 253 Tz. 17 – Fischdosendeckel; st. Rspr.). Bei derartigen verfahrensbezogenen Äußerungen soll die ungehinderte Durchführung des Verfahrens nicht dadurch eingeschränkt werden, indem Verfahrensbeteiligte nicht dasjenige im Verfahren vorbringen können, was sie zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung für erforderlich halten. (Rz. 27)
bb. Die Grundsätze dieser Privilegierung von verfahrensbezogenen Äußerungen greifen vorliegend jedoch nicht ein, da die streitgegenständliche Behauptung vom Antragsgegner bewusst wahrheitswidrig aufgestellt wurde. (Rz. 29)”
Bedeutet im vorliegenden Fall: Der Antragstellerin steht ein Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1, 2 GG gegen die Antragsgegner zu.
Ob der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung durchgreift, muss nun das zuständige, angerufene Gericht entscheiden.
Es kann nicht angehen, dass massiv rufschädigende, bewusst unwahre Behauptungen in Schriftsätzen hingenommen werden müssen. An einem Rechtsschutzbedürfnis fehlt es in solchen Fällen offenkundig nicht.
„Gleich ordentlich draufhauen auf das verkrepelte Pack!”
Hinweis vom Vortag: Patricia Cronemeyer, Alexander Lorf und die prozessbevollmächtigte Kanzlei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen wurden heute abgemahnt. Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung läuft bis morgen, 17. April 2025, 14:00 Uhr. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird unverzüglich das Landgericht Hamburg angerufen.
Prozessparteien, wie hier Patricia Cronemeyer und Alexander Lorf, sowie ihre Prozessbevollmächtigte Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen, die im Verfahren nichts Substanzielles vorzutragen haben, greifen fast schon regelmäßig und vorhersehbar zu unlauteren Mitteln, indem sie den Gegner schriftsätzlich mit gezielt diffamierenden Aussagen in ein schlechtes Licht rücken. Die Absicht dahinter liegt auf der Hand: Richter für sich vereinnahmen und aufwiegeln. Dass diese Methoden unseriös sind, scheint für die hanseatischen Vorzeigejuristen kein Problem zu sein. Sie glauben offenbar, dass alles, was sie vorbringen, automatisch privilegiert sei.
Dabei hat das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 10. Januar 2017 einen interessanten Weg eingeschlagen, der genau solchen Pinocchio-Parteien und ihren frei erfundenen, unwahren Behauptungen auf die Füße fällt:
„Die angegriffene Äußerung stellt sich als unwahre Tatsachenbehauptung dar. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH besteht kein Anspruch gemäß § 8 Abs. 1 UWG, §§ 1004, 823 Abs. 1 bzw. § 824 BGB auf Unterlassung von Behauptungen einer Partei, ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren, wenn diese – ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts – der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (vgl. die Nachweise bei Bornkamm, in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 8 Rn. 1.110). Für eine solche Unterlassungsklage fehlt bereits das prozessuale Rechtsschutzbedürfnis mit der Folge, dass sie als unzulässig abzuweisen ist (BGH GRUR 1998, 587, 590 – Bilanzanalyse Pro 7; GRUR 2010, 253 Tz. 17 – Fischdosendeckel; st. Rspr.). Bei derartigen verfahrensbezogenen Äußerungen soll die ungehinderte Durchführung des Verfahrens nicht dadurch eingeschränkt werden, indem Verfahrensbeteiligte nicht dasjenige im Verfahren vorbringen können, was sie zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung für erforderlich halten. (Rz. 26)
aa. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH besteht kein Anspruch gemäß § 8 Abs. 1 UWG, §§ 1004, 823 Abs. 1 bzw. § 824 BGB auf Unterlassung von Behauptungen einer Partei, ihres Anwalts, eines Zeugen oder Sachverständigen in einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren, wenn diese – ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts – der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen (vgl. die Nachweise bei Bornkamm, in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 8 Rn. 1.110). Für eine solche Unterlassungsklage fehlt bereits das prozessuale Rechtsschutzbedürfnis mit der Folge, dass sie als unzulässig abzuweisen ist (BGH GRUR 1998, 587, 590 – Bilanzanalyse Pro 7; GRUR 2010, 253 Tz. 17 – Fischdosendeckel; st. Rspr.). Bei derartigen verfahrensbezogenen Äußerungen soll die ungehinderte Durchführung des Verfahrens nicht dadurch eingeschränkt werden, indem Verfahrensbeteiligte nicht dasjenige im Verfahren vorbringen können, was sie zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung für erforderlich halten. (Rz. 27)
bb. Die Grundsätze dieser Privilegierung von verfahrensbezogenen Äußerungen greifen vorliegend jedoch nicht ein, da die streitgegenständliche Behauptung vom Antragsgegner bewusst wahrheitswidrig aufgestellt wurde. (Rz. 29)”
Bedeutet im vorliegenden Fall: Der Antragstellerin steht ein Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1, 2 GG gegen die Antragsgegner zu.
Ob der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung durchgreift, muss nun das zuständige, angerufene Gericht entscheiden.
Es kann nicht angehen, dass massiv rufschädigende, bewusst unwahre Behauptungen in Schriftsätzen hingenommen werden müssen. An einem Rechtsschutzbedürfnis fehlt es in solchen Fällen offenkundig nicht.
„Gleich ordentlich draufhauen auf das verkrepelte Pack!”
16.4.25
Die Dummkopfmütze (Dunce Cap) geht an Patricia Cronemeyer und ihre Kanzlei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen
Versuchter Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit
Patricia Cronemeyer und ihre Durchschnittsanwälte dürften feuchte Träume bei der Vorstellung gehabt haben, sich die Domains landgerichtsreport.de und schwurbelmeyer-haschisch.de per Pfändung einzuverleiben, schließlich hielten sie den Titel ja schon in der Hand.
Als dieser im Headquarters von Buckminster NEUE ZEIT zugestellt wurde, blieb ein entspanntes Lächeln nicht aus, denn wer sich auch nur EIN WENIG mit Domainrecht auskennt, weiß, dass derartige Vorstöße ins Leere laufen.
Voller Hoffnung, aber gänzlich uninformiert, schickte Patricia Cronemeyer einen Obergerichtsvollzieher zur DENIC nach Frankfurt am Main, der außer der Verschwendung seiner eigenen Arbeitszeit an autoritäre Fantasien nichts weiter bewirken konnte.
Wer wie Patricia Cronemeyer meint, kritische Berichterstattung oder Satire ließen sich durch Vollstreckungstitel oder den geplanten Entzug von Domains auflösen, beweist vor allem eins: ein gestörtes Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Hinweis: Patricia Cronemeyer, Alexander Lorf und die prozessbevollmächtigte Kanzlei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen wurden heute abgemahnt. Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung läuft bis morgen, 17. April 2025, 14:00 Uhr. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird unverzüglich das Landgericht Hamburg angerufen.
![]()
Patricia Cronemeyer und ihre Durchschnittsanwälte dürften feuchte Träume bei der Vorstellung gehabt haben, sich die Domains landgerichtsreport.de und schwurbelmeyer-haschisch.de per Pfändung einzuverleiben, schließlich hielten sie den Titel ja schon in der Hand.
Als dieser im Headquarters von Buckminster NEUE ZEIT zugestellt wurde, blieb ein entspanntes Lächeln nicht aus, denn wer sich auch nur EIN WENIG mit Domainrecht auskennt, weiß, dass derartige Vorstöße ins Leere laufen.
Voller Hoffnung, aber gänzlich uninformiert, schickte Patricia Cronemeyer einen Obergerichtsvollzieher zur DENIC nach Frankfurt am Main, der außer der Verschwendung seiner eigenen Arbeitszeit an autoritäre Fantasien nichts weiter bewirken konnte.
Wer wie Patricia Cronemeyer meint, kritische Berichterstattung oder Satire ließen sich durch Vollstreckungstitel oder den geplanten Entzug von Domains auflösen, beweist vor allem eins: ein gestörtes Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Hinweis: Patricia Cronemeyer, Alexander Lorf und die prozessbevollmächtigte Kanzlei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen wurden heute abgemahnt. Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung läuft bis morgen, 17. April 2025, 14:00 Uhr. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird unverzüglich das Landgericht Hamburg angerufen.

15.4.25
Cronemeyer, P. ./. Nixdorf, M. wg. einstweiliger Verfügung
An einem Freitag im Mai 2025 verhandelt die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg über den Widerspruch des Berichterstatters gegen eine von Patricia Cronemeyer "erwirkte" Einstweilige Verfügung.
Zu verhandeln (im Sinne von Kuhhandel) wird es über den zugrunde liegenden Beschluss jedoch nichts geben, denn dieser wurde vom 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts kaltschnäuzig, ohne jede Sachkunde aber mit bemerkenswerter emotionaler Dummheit in die Welt gesetzt. Der Beschluss ist das Machwerk vollkommen übergriffiger OLG-Richter, deren abwegige Entscheidung allen Beteiligten geschadet hat — insbesondere mir, obwohl ich in der Sache zu 100 % im Recht bin.
Am 28. März 2025 (einem Freitag) war der Berichterstatter einmal persönlich in Hamburg, um sich mit den Gegebenheiten und den Menschen vor Ort etwas vertraut zu machen. An diesem Sitzungstag verhandelte die Pressekammer zwei Verfahren, u.a. einen Fall der openJur gGmbH (mit anberaumtem Verkündungstermin am 9. Mai 2025; in der mündlichen Verhandlung war vom 8. Mai die Rede) sowie einen Fall im Zusammenhang mit dem Künstler Schmyt, bürgerlich Julian Paul von Dohnányi. Gerichtliches Aktenzeichen 324 O 452/24; die Begründung der Urteilsverfügung steht noch aus, RA Srocke konnte vor Gericht nicht überzeugen.
Gegen Julian Paul von Dohnányi will die zuständige Amtsanwaltschaft offenbar wegen eines Beziehungsdelikts Anklage erheben.
Die Kammer war besetzt mit der Vorsitzenden Richterin Kristina Feustel, der eine Mischung aus Menschlichkeit und straffer Verfahrensführung gelingt, bei der aufmerksames Zuhören genauso selbstverständlich ist wie Videoschalten, die heutzutage an jedem Gericht üblich sein sollten. Als Berichterstatter trat der Richter am Landgericht Dr. Sachse auf, der sprachlich eloquent und überaus angenehm in den Verfahrensstoff der openJur gGmbH einführte. Für die Richterin am Landgericht Dr. Richter war es der letzte Tag in der Hamburger Pressekammer. In diesem letzten Verfahren hatte sie mit Rechtsanwalt Srocke zu tun, der persönlich anwesend war, sowie mit dem aus Berlin zugeschalteten Rechtsanwalt Bergmann, Kanzlei Schertz Bergmann.
In Erinnerung bleibt, dass sich die Vorsitzende Feustel für ihr Saalpublikum interessierte und persönlich nachfragte, wer alles anwesend sei, ohne dabei Störgefühle auszulösen (zumindest bei mir nicht).
Ein professioneller hanseatischer Handschlag zur Begrüßung, und Frau Feustel hatte sich den aus ihrer Sicht wünschenswerten Überblick verschafft.
Recht ist Wahrheit, Wahrheit ist Recht.
Hamburg, am 28. März 2025
Hinweis: Die Anreise aus Berlin erfolgte in einem tschechischen Zug, was besonders erhebend war. Einfach alles an Tschechien ist toll.
Zu verhandeln (im Sinne von Kuhhandel) wird es über den zugrunde liegenden Beschluss jedoch nichts geben, denn dieser wurde vom 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts kaltschnäuzig, ohne jede Sachkunde aber mit bemerkenswerter emotionaler Dummheit in die Welt gesetzt. Der Beschluss ist das Machwerk vollkommen übergriffiger OLG-Richter, deren abwegige Entscheidung allen Beteiligten geschadet hat — insbesondere mir, obwohl ich in der Sache zu 100 % im Recht bin.
Am 28. März 2025 (einem Freitag) war der Berichterstatter einmal persönlich in Hamburg, um sich mit den Gegebenheiten und den Menschen vor Ort etwas vertraut zu machen. An diesem Sitzungstag verhandelte die Pressekammer zwei Verfahren, u.a. einen Fall der openJur gGmbH (mit anberaumtem Verkündungstermin am 9. Mai 2025; in der mündlichen Verhandlung war vom 8. Mai die Rede) sowie einen Fall im Zusammenhang mit dem Künstler Schmyt, bürgerlich Julian Paul von Dohnányi. Gerichtliches Aktenzeichen 324 O 452/24; die Begründung der Urteilsverfügung steht noch aus, RA Srocke konnte vor Gericht nicht überzeugen.
Gegen Julian Paul von Dohnányi will die zuständige Amtsanwaltschaft offenbar wegen eines Beziehungsdelikts Anklage erheben.
Die Kammer war besetzt mit der Vorsitzenden Richterin Kristina Feustel, der eine Mischung aus Menschlichkeit und straffer Verfahrensführung gelingt, bei der aufmerksames Zuhören genauso selbstverständlich ist wie Videoschalten, die heutzutage an jedem Gericht üblich sein sollten. Als Berichterstatter trat der Richter am Landgericht Dr. Sachse auf, der sprachlich eloquent und überaus angenehm in den Verfahrensstoff der openJur gGmbH einführte. Für die Richterin am Landgericht Dr. Richter war es der letzte Tag in der Hamburger Pressekammer. In diesem letzten Verfahren hatte sie mit Rechtsanwalt Srocke zu tun, der persönlich anwesend war, sowie mit dem aus Berlin zugeschalteten Rechtsanwalt Bergmann, Kanzlei Schertz Bergmann.
In Erinnerung bleibt, dass sich die Vorsitzende Feustel für ihr Saalpublikum interessierte und persönlich nachfragte, wer alles anwesend sei, ohne dabei Störgefühle auszulösen (zumindest bei mir nicht).
Ein professioneller hanseatischer Handschlag zur Begrüßung, und Frau Feustel hatte sich den aus ihrer Sicht wünschenswerten Überblick verschafft.
Recht ist Wahrheit, Wahrheit ist Recht.
Hamburg, am 28. März 2025
Hinweis: Die Anreise aus Berlin erfolgte in einem tschechischen Zug, was besonders erhebend war. Einfach alles an Tschechien ist toll.













13.4.25
Tanz der Grünspechte zum Vollmond
Auch in diesem Jahr kündigt sich Nachwuchs beim Grünspecht-Paar auf dem Luisenkirchhof II an. Ihr Verhalten ist faszinierend zu beobachten, und der markante Ruf hallt über das gesamte Friedhofsgelände.
Erstaunlich, wie viele Menschen
gar nicht erkennen, wenn diese Glücksvögel ihnen nahe sind. Sie hören und wissen es einfach nicht.
Heute haben mir die Grünspechte mit ihrem Tanz ums Nest zu verstehen gegeben, dass sie neues Leben schenken möchten. Vermutlich sind die Eier bereits gelegt, und in ca. 30 Tagen beginnt das Abenteuer der Jungvögel mitten auf dem Friedhof.
Krähen sind ihr schlimmster Feind. Sie greifen im Flug an, köpfen ihre Opfer und töten sie auf der Stelle. Alles, was schöner oder anders ist als sie, soll nach dem Willen der Krähen nicht überleben. Junge Grünspechte sind deshalb besonders gefährdet.
Im vergangenen Jahr hatte ich das Glück, einen verletzten Jungvogel am Boden zu finden und ihn vorübergehend bei mir aufzunehmen und zu pflegen. Dieses Jahr bin ich entsprechend sensibilisiert, und werde so gut wie möglich Sorge tragen, dass auch dieser Nachwuchs nicht gleich die Hölle auf Erden erlebt (nicht totgehackt wird). Sollte ein Jungtier verletzt oder angegriffen werden, wird es in professionelle Aufzucht gegeben und später ausgewildert.
Über das Schicksal von Pepe, meinem letzten Fund, ist nichts bekannt. Aber in meinem Herzen lebt er weiter, auch wenn ich ihn nicht sehe.
Das ist ︎︎︎Pepes Geschichte
„Ich bin Pepe,
Heute haben mir die Grünspechte mit ihrem Tanz ums Nest zu verstehen gegeben, dass sie neues Leben schenken möchten. Vermutlich sind die Eier bereits gelegt, und in ca. 30 Tagen beginnt das Abenteuer der Jungvögel mitten auf dem Friedhof.
Krähen sind ihr schlimmster Feind. Sie greifen im Flug an, köpfen ihre Opfer und töten sie auf der Stelle. Alles, was schöner oder anders ist als sie, soll nach dem Willen der Krähen nicht überleben. Junge Grünspechte sind deshalb besonders gefährdet.
Im vergangenen Jahr hatte ich das Glück, einen verletzten Jungvogel am Boden zu finden und ihn vorübergehend bei mir aufzunehmen und zu pflegen. Dieses Jahr bin ich entsprechend sensibilisiert, und werde so gut wie möglich Sorge tragen, dass auch dieser Nachwuchs nicht gleich die Hölle auf Erden erlebt (nicht totgehackt wird). Sollte ein Jungtier verletzt oder angegriffen werden, wird es in professionelle Aufzucht gegeben und später ausgewildert.
Über das Schicksal von Pepe, meinem letzten Fund, ist nichts bekannt. Aber in meinem Herzen lebt er weiter, auch wenn ich ihn nicht sehe.
Das ist ︎︎︎Pepes Geschichte
„Ich bin Pepe,
In meinem Nest war es sehr bequem, aber auch langweilig, deshalb wurde ich flügge. Die ersten Tage meines Lebens sind stressig und gefährlich, weil andauernd Krähen hinter mir her sind. Diese Woche war es besonders schlimm, und meine Eltern und ich riefen um Hilfe. Ein Menschenwesen entdeckte mich im Gras, meine Kopfhaut blutig, mein schönes rotes Haupthaar zur Hälfte weg. Ein zweites Menschenwesen brachte einen Korb, in den ich mich setzen sollte. Ich wollte nicht sterben, also blieb mir keine andere Wahl. Zu Mama und Papa sagte ich, dass sie sich keine Sorgen machen sollen. Ich bin bald zurück.
Das Menschenwesen trug mich ins Haus, und ich blieb still, um nicht die Aufmerksamkeit der Katze auf mich zu ziehen. Aufregend ist es hier! Ich bekam ein ruhiges Zimmer auf dem Dachboden, mit viel Tageslicht und herrlicher Holznote. Das Menschenwesen legte Gras in meinen Korb, damit es weich und angenehm für mich ist. Ich schlief drei Stunden am Stück, während das Menschenwesen für mich einkaufen ging.”

11.4.25
Der Bub, der Bub, der musst’ zur Wurzelbehandlung heut
Erst gestern wurde unser Zwischenbericht über das hessische Rechtsprechungsbermudadreieck —bestehend aus Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main— veröffentlicht. Dort heißt es, dass eine sofortige Beschwerde gegen ein übergangenes Verweisungsgesuch nicht zurückgenommen wurde.
Heute kam der Zurückweisungsbeschluss ins elektronische Postfach. Dieser wurde aber schon vor rund einer Woche gefasst, nur einen Tag nach der gehaltvollen Stellungnahme.
Mit Verlaub: Das ist monströse, zur Schau gestellte Ignoranz.
Der Vorsitzende des Senats soll Rede und Antwort stehen, wie es zu einem derartigen Am-Thema-vorbeirichten kommen konnte. Peter Bub, so heißt der Vorsitzende Richter des 16. Zivilsenats am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ging persönlich ans Telefon, und der Berichterstatter kam gleich zur Sache, erstaunlich gefasst und unaufgeregt für seine Verhältnisse.
Am Telefon gegenüber: ein zurückhaltender, freundlicher, etwas älterer Mann, der sich die Sorge ums Recht anhörte, und der auf frischer Tat ertappt wurde. Herr Dr. Bub gab zu, den Schriftsatz nicht einmal persönlich gelesen zu haben. Er verließ sich blind auf seine Berichterstatterin, die absichtlich falsch berichtet haben muss, anders ist dieser Totalausfall nicht zu erklären.
Infolge dessen bekommt Peter Bub die Anhörungsrüge um die Ohren.
Der Berichterstatter bestand und besteht darauf, dass der Vorsitzende den eingereichten Schriftsatz persönlich zur Kenntnis nimmt und gründlich liest.
In jedem Fall war es richtig, dass ein direktes Gespräch mit Richter Dr. Bub stattfand.
Dem Problem konnte dadurch bis an die Wurzel nachgegangen werden.
Berlin, am 11. April 2025

10.4.(2)
NeuKalifat 2030 – Europa unterm Halbmond ︎
Berlin → Kalkutta an der Spree
London → Londonistan
Rom → Talarom
Barcelona → Barc’Allah
Paris → Paristan-sur-Seine
Amsterdam → Amsterdamaskus
Frankfurt am Main → Dschihad am Main
Köln → Kölnifat
Hamburg → Halalburg
Birmingham → Burqingham
Brüssel → Brüsslamabad
Malmö → Mullahmö
Stockholm → Shariaholm
Madrid → Mekkadrid

10.4.(1)
OLG & LG Frankfurt am Main: „Ihre Eingabe als auch meinen Beschwerdeschriftsatz vom 21.03.2025 müsste man Ihnen vor die Füße werfen.”
Abgesang auf die Frankfurter Justizlotterie im Zustand fortgeschrittenen Angewidertseins
Die Schreibtischtäter heißen:
Dr. Ina Frost + ihre Beirichter Ri’inLG Monro-Kabel und RiLG Heiser (Landgericht Frankfurt am Main)
Dr. Peter Bub + seine Beirichterinnen Ri’inOLG Dr. Rehart und Ri’inOLG Dr. Thoma (Oberlandesgericht Frankfurt am Main)
Widerspruchsverfahren kommen nicht einmal dann in Betracht, wenn das Landgericht Frankfurt am Main Notanwälte verschenken und Prozesskostenübernahmen gleich mit dazugeben würde. Was hier an respektloser, entwürdigender Behandlung geschehen ist, hinterlässt Spuren. Klar geworden ist: Die Zivilkammer 3 hält die Würde der Antragsgegnerpartei —sowohl als Mensch als auch als Träger von Rechten— für antastbar.
︎ W e i t e r l e s e n

8.4.25
Sehr geehrter Herr Waschner
Musik
Genauso unberechenbar wie ihr Musikgeschmack ist auch ihr Gemüt – voller Kontrast und doch in allen wesentlichen Facetten zuverlässig und beständig. As unpredictable as her taste in music is, so is her temperament – full of contrasts, yet reliable and steady in all essential facets. تمامًا مثل تنوع ذوقها الموسيقي، فإن مزاجها غير متوقع - مليء بالتناقضات ومع ذلك موثوق وثابت في جميع الجوانب الأساسية.

Zeitlos
Anrufe, Gespräche und Paare aus der Hölle
a) Anrufe aus der Hölle
Bei der Polizei Berlin, LKA 521 PMK -links- (Politisch Motivierte Kriminalität von Links), gibt es einzelne Mitarbeitende, die kein Gefühl für angemessene Zeiten haben. Im Zusammenhang mit einer Strafanzeige gegen das "Zentrum für Politische Schönheit" meldete sich jemand aus der Abteilung LKA 521 telefonisch mit der Bitte um Übersendung von gesichertem Beweismaterial – um SIEBEN UHR EINS.
Der Anruf wurde aus Prinzip nicht beantwortet, die spätere E-Mail hingegen schon. Aber offen gefragt: Wie kommt man auf die Idee, um SIEBEN UHR EINS bei einem anderen Menschen anzurufen, der weder zum “Inner Circle” gehört noch Partner:in oder Familie ersten/zweiten Grades ist?
b) Welche Frau soll diese Gossensprache anziehend finden?
Ebenfalls früh am Morgen, diesmal in einem Rewe-Café. Neben mir am Hochtisch nimmt eine Gruppe Jugendlicher Platz, die sich angeregt unterhält, aber in einer Ausdrucksweise, die kaum auszuhalten ist. "Alter, ey Digger, jo Bruda." Nach drei Minuten reicht es mir und ich frage einen aus der Runde: „Hörst du dich eigentlich selbst reden? Mal ehrlich jetzt, welche Frau oder welches Mädchen soll diese Gossensprache anziehend finden?”
Gesichter entgleisen, Rechtfertigungen setzen ein, einer antwortet sogar ziemlich frech.
„Was sagt es über deine Intelligenz aus, wenn du so sprichst?”
Mit dieser Frage lasse ich die Gruppe, die immer weiter diskutiert, allein. Und höre stattdessen aus der Ferne zu: „Die kann keinen Mann (sic!) haben. Wer Ende dreißig morgens alleine frühstücken geht, ist auf jeden Fall Single.”
:-)
Falls zutreffend: Single, weil das Schicksal noch an meiner Lovestory schreibt.
c) Ein liebloses Miteinander
Mein Bekannter Dermot führt eine Fernbeziehung mit einem Mann in München. Berlin -> Bayern, mit dem Zug in wenigen Stunden. Bei der Begrüßung kürzlich sind die ersten Worte, die Dermot beim Betreten der Wohnung zu hören bekommt, dass er seine Schuhe ausziehen und sich zuerst die Hände waschen soll.
Was soll man dazu sagen? An Dermots Stelle wäre ich – die Beziehung im Geiste und später persönlich beendend – in ein stilvolles Hotel gefahren. Was bringt es dem Herzen, in einem lieblosen Miteinander festzustecken? Nach über 500 km Fahrt auf diese Weise begrüßt zu werden, ist nicht nur ernüchternd und verletzend, sondern eine Frage der Selbstachtung, diese "Beziehung" zügig zu verlassen.
d) Das Mobiltelefon immer zuerst
Dem Fass den Boden ausgeschlagen hat ein mir unbekanntes, aber unübersehbares Paar, das auf ein Wiedersehen am Berliner S-Bahnhof zusammengefunden hat. Während der Mann seine Frau bzw. Lebenspartnerin umarmt und küsst, hält er sein Handy in der Hand und liest darauf. Wenige Augenblicke später stehen sie beide da und starren auf ihre Mobiltelefone. Es ist das Paar aus der Hölle.
Single sein bedeutet nicht, dass man nichts über die Liebe weiß.


5.4.25
Die Würde des Luigi Nicholas Mangione?
Todesstrafe droht
Brian Thompson (ehem. CEO von UnitedHealthcare) wurde am 4. Dezember 2024 in New York bzw. Midtown Manhattan hinterrücks erschossen. Der Täter feuerte aus nächster Nähe und flüchtete anschließend. Am 09. Dezember 2024 wurde Luigi Mangione in einem McDonald’s-Restaurant in Pennsylvania verhaftet. Es bestand offenbar dringender Tatverdacht. Bei der Verhaftung soll Mangione sichtlich erschüttert gewesen sein; wohl primär aufgrund der Frage, ob er kürzlich in New York gewesen sei. Die Polizei gab an, bei ihm eine Pistole und einen Schalldämpfer gefunden zu haben, beide 3D-gedruckt. Am Tatort verstreute Patronenhülsen würden laut Ermittlern zu den sichergestellten Schussutensilien Mangiones passen. Außerdem soll der Verdächtige einen gefälschten Führerschein bei sich gehabt haben, mit dem er unter dem Namen “Mark Rosario” Ende November in einem Hostel in Manhattan eingecheckt sei. Zusätzlich sei bei ihm eine Art Manifest festgestellt worden, das kritische Äußerungen über das US-Gesundheitssystem enthielt. Mangione ist nicht vorbestraft.
Ihm droht allerdings die Todesstrafe, vorausgesetzt seine Schuld wird zweifelsfrei nachgewiesen und sowohl Richter:in(nen) als auch Geschworene folgen der Forderung der Staatsanwaltschaft:
„US-Justizministerin Pam Bondi fordert nun die Todesstrafe. Auch wenn diese im Staat New York schon 1965 abgeschafft wurde, geht das, denn Mangione wurde fünf Tage nach seiner Tat in Pennsylvania verhaftet. Ein sogenanntes Bundesverfahren kann damit konstruiert werden. Laut Bondi handle man „im Einklang mit der Agenda von Präsident Trump, Amerika wieder sicher zu machen“. Für sie ist der Fall klar: kaltblütiger Mord, Terrorakt, ein Angriff auf das Vertrauen in die Zivilgesellschaft. Die Message: Selbstjustiz gegen Vertreter des „Establishments“ hat hier keinen Platz.”
Mangiones Anwältin, Karen Friedman Agnifilo, sagte am 01. April 2025, dass das Justizministerium mit dem Anstreben der Todesstrafe „vom Dysfunktionalen zum Barbarischen übergegangen“ sei.
Anlässlich des Falls richtete Mangiones Verteidigerteam eine Website ein, die über den Prozess aufklärt und fortlaufend darüber informiert ︎︎︎https://www.luigimangioneinfo.com/
Der Mordfall ist alles andere als eindeutig, und dennoch dürfte Mangione mit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Täter sein.
︎ W e i t e r l e s e n

Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
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Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)
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Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:
Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.
︎ W e i t e r l e s e n
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Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:
„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“
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Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.
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Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)
In einfacher Sprache: ︎︎︎Buckminster.de / Cronemeyer gegen die Kunstfreiheit

Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:
Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.
︎ W e i t e r l e s e n


Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:
„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“

Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.
