Initialer Disclaimer

Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.

Die Betreiber führen auch Einzelrecherchen durch:

„Als ich am Samstag eine Recherche zu Berlins ︎︎︎erster Amtsanwältin wieder in mein Bewusstsein rief, erinnerte ich mich an eine Fragestellung der Berliner Staatsanwaltschaft: Wann in Berlin zum ersten Mal ︎︎︎eine Frau das Amt einer Staatsanwältin übernommen hat, ist hingegen nicht leicht zu rekonstruieren – möglicherweise schon 1949, gesichert jedenfalls im Jahr 1957.“




︎ Bekanntmachungen (Editionen)  

            Ⅳ.1     Ⅳ.2                




4.4.25


Die Würde des Luigi Mangione?


Todesstrafe droht

Brian Thompson (ehem. CEO von UnitedHealthcare) wurde am 4. Dezember 2024 in New York bzw. Midtown Manhattan hinterrücks erschossen. Der Täter feuerte aus nächster Nähe und flüchtete anschließend. Am 09. Dezember 2024 wurde Luigi Mangione in einem McDonald’s-Restaurant in Pennsylvania verhaftet. Es bestand offenbar dringender Tatverdacht. Bei der Verhaftung soll Mangione sichtlich erschüttert gewesen sein. Die Polizei gab an, bei ihm eine Pistole und einen Schalldämpfer gefunden zu haben, beide 3D-gedruckt. Am Tatort verstreute Patronenhülsen würden laut Ermittlern zu den sichergestellten Schussutensilien Mangiones passen. Außerdem soll der Verdächtige einen gefälschten Führerschein bei sich gehabt haben, mit dem er unter dem Namen “Mark Rosario” Ende November in einem Hostel in Manhattan eingecheckt sei. Zusätzlich sei bei ihm eine Art Manifest festgestellt worden, das kritische Äußerungen über das US-Gesundheitssystem enthielt. Mangione ist nicht vorbestraft.


Ihm droht allerdings die Todesstrafe, vorausgesetzt seine Schuld wird zweifelsfrei nachgewiesen und sowohl Richter:in als auch Geschworene folgen der Forderung der Staatsanwaltschaft:

„US-Justizministerin Pam Bondi fordert nun die Todesstrafe. Auch wenn diese im Staat New York schon 1965 abgeschafft wurde, geht das, denn Mangione wurde fünf Tage nach seiner Tat in Pennsylvania verhaftet. Ein sogenanntes Bundesverfahren kann damit konstruiert werden. Laut Bondi handle man „im Einklang mit der Agenda von Präsident Trump, Amerika wieder sicher zu machen“. Für sie ist der Fall klar: kaltblütiger Mord, Terrorakt, ein Angriff auf das Vertrauen in die Zivilgesellschaft. Die Message: Selbstjustiz gegen Vertreter des „Establishments“ hat hier keinen Platz.” 

Mangiones Anwältin, Karen Friedman Agnifilo, sagte am 01. April 2025, dass das Justizministerium mit dem Anstreben der Todesstrafe „vom Dysfunktionalen zum Barbarischen übergegangen“ sei.

Anlässlich des Falls richtete Mangiones Verteidigerteam eine Website ein, die über den Prozess aufklärt und fortlaufend darüber informiert ︎︎︎https://www.luigimangioneinfo.com/

Dieser Mordfall ist alles andere als eindeutig. 

︎ W e i t e r l e s e n   (in Vorbereitung)




Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

Hauptseite ︎︎︎

Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)



Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:

Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.

︎ W e i t e r l e s e n







Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:

„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“



Superrichterinnen:



Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.