Streaming in der Pflege
– Rechtsstreitigkeiten nehmen zu
Streaming in der Pflege
– Rechtsstreitigkeiten nehmen zu
Streaming in der Pflege
– Rechtsstreitigkeiten nehmen zu
Streaming in der Pflege
– Rechtsstreitigkeiten nehmen zu
Streaming in der Pflege
– Rechtsstreitigkeiten nehmen zu
Streaming in der Pflege
– Rechtsstreitigkeiten nehmen zu
Schertz Bergmann und Mandanten ./. Kevin Hartwig
Der YouTube-Streamer Kevinits (bürgerlich Kevin Hartwig) steht wegen seiner Pflegestream-Exposings im Visier derjenigen, die ertappt wurden und anschließend gegen die Berichterstattung von Kevin vorgehen. Das Anliegen, welches der Streamer verfolgt, nämlich auf Live-Streams von Pflege- oder Intensivstationen hinzuweisen, steht moralisch positiv da. Schon jetzt findet aber eine Täter-Umkehr statt: Die eigentlichen Täter, und ebenfalls die mandatierte (angeblich gestandene) Kanzlei Schertz Bergmann, die weder Schmerz noch Scham dabei empfindet, sich mit ihren Schriftsätzen zeitweise zu blamieren, malen den Teufel Kevin an die Wand.
In ein Wespennest hatte Kevin Hartwig (Kevinits) mit Berichten über das Hüttenhospital gestochen. Drei weibliche Personen streamten live aus dem Krankenhaus und missachteten dabei sogar Alarmtöne von Geräten, an denen Menschen angeschlossen waren. Die Streamerinnen taten dies nicht zum ersten Mal, sondern betrieben den bei TikTok überaus aktiven Kanal „Die Intensiven“, mit teils hohen Reichweiten. Der Kanal soll laut Kevin inzwischen gelöscht sein. Er war aber das Paradebeispiel einer Selbstöffnung im Internet. Kevins Exposed Videos wollten die drei Streamerinnen nicht akzeptieren. Sie beauftragten die Kanzlei Schertz Bergmann mit der Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten. Rechtsanwalt Simon Bergmann, Mitgründer und Partner der Kanzlei, nahm sich der Sache an.
Daraus ist inzwischen eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten entstanden, verteilt auf derzeit drei Gerichte: Landgericht Frankfurt am Main, Landgericht Hamburg und Amtsgericht Kreuzberg. Bislang wurde Kevin Hartwig ausschließlich von Rechtsanwalt Alexander Boos vertreten. Seit Freitag, dem 25. Juli 2025, gehört Dr. Nik Sarafi zu dem Kreis derjenigen, die Kevinits gegen das juristische Feuer verteidigen. Eine Verfahrensübersicht:
1.) Die drei Streamerinnen (als Zivilpersonen)
2.) Erneut die drei Streamerinnen (als Zivilpersonen)
3.) Monja Schünemann (Bloggerin, Medizinhistorikerin bzw. Pflegewissenschaftlerin)
4.) Hüttenhospital (1)
5.) Hüttenhospital (2)
Der Streamer schreibt dazu:
„In den vergangenen Wochen war das Team von RTL Punkt 12 bei mir zu Gast, unter anderem im Zusammenhang mit dem Fall aus Weißenfels (Asklepios). Kurz nach dieser Berichterstattung erfuhr ich, dass am 11.07.2025 auch im Hüttenhospital ein Kamerateam Dreharbeiten durchgeführt hat. Da RTL und auch der MDR bereits mehrfach über meine Fälle berichtet hatten, lag die Vermutung nahe, dass es sich auch hier um Dreharbeiten von RTL handeln könnte. Diese Vermutung habe ich in einer Instagram-Story geäußert — dabei aber ausdrücklich betont, dass ich es mir eigentlich nicht vorstellen kann und den Sachverhalt weiter verfolgen werde (vgl. Abmahnung unten). Letztlich stellte sich heraus: Am 11.07. war tatsächlich ein Kamerateam im Hüttenhospital, allerdings nicht von RTL, sondern von einer anderen Organisation, die Inhalte im Sinne des Krankenhauses erstellt hat.
Dieser Umstand reichte dem Hüttenhospital jedoch aus, um mir erneut eine Abmahnung zuzustellen.”
6.) Hüttenhospital (3)
„In einer Reaction auf meinem Zweitkanal habe ich Widersprüche in den Aussagen einer Schertz/Bergmann-Anwältin aufgezeigt. Diese warf mir vor, ich hätte den Ursprung der Kritik an Monja nicht ausreichend dargestellt, was nicht der Wahrheit entspricht. Deshalb sprach ich im Video von einer (Zitat) „Lüge“. Reaktion: Eine neue Abmahnung samt bereits vorbereiteter einstweiliger Verfügung. Die Fristen – wie immer – extrem knapp: 48 Stunden.”
Weitere Umstände werden in Erfahrung gebracht.
9.) Schertz Bergmann (einzelne Rechtsanwältin)
Weitere Umstände werden in Erfahrung gebracht.
10.) Schertz Bergmann (Kanzlei)
Strafrechtliche Verfolgung
Der Streamer wird u.a. wiederholt wegen Verleumdung/Beleidigung angezeigt, u.a. soll die Amtsanwaltschaft Berlin mit Verfahren befasst sein.
Aus objektiver Sicht begangene Straftaten: 0
Anklage(n) oder Strafbefehlserlasse verbieten sich.
Kommentierung durch den Berichterstatter
„Notfalls bis in den Bankrott“ – so beschrieb Kevin Hartwig kürzlich seine finanzielle Belastung durch die laufenden Verfahren. Mit einem gegenwärtigen Spendenvolumen von knapp 100.000 EUR (GoFundMe-Kampagne) scheint Hartwig jedoch gewappnet zu sein. Ursprünglich war das Geld für gute Zwecke vorgesehen. Diese mussten angesichts der juristischen Auseinandersetzungen vorerst zurücktreten. Ausgeschüttet wird nur noch das, was am Ende aller Prozesse tatsächlich übrig bleibt. Vorsorglich wurde das Spendenziel auf 150.000 EUR angehoben.
Aus menschlicher Sicht kann ich es nachempfinden, etwas aus Überzeugung zu verfolgen und gerade nicht zu unterlassen, koste es was es wolle.
Viele würden sagen, das sei unvernünftig, womit sie vermutlich recht hätten. Um Vernunft geht es aber längst nicht mehr.
Mittelbar wird das Grundgesetz, das uns Meinungs- und Kunstfreiheit zusichert, ausgetestet.
Sagen, was ist.
Unbequem sein.
Vehemenz beweisen.
Den rechtlichen Rahmen ausreizen.
Auf Richter treffen, die das alles verstehen sollen.
Mit der Überzeugung der Richter steht und fällt ein (berechtigtes) Anliegen.
Wohl dem, der fähige Richter hat.
Es geht um Resilienz. Darum, Kämpfe und Stürme auszuhalten und niemals die Zuversicht an einen zufriedenstellenden Ausgang zu verlieren. Sich selbst treu zu bleiben und an die eigenen Kräfte, die persönliche Ehre und die zähe Widerstandsfähigkeit zu glauben.
Bei diesem Thema will ich nicht neutral bleiben und stelle mich auf die Seite von Kevin Hartwig.
Grund: das fürchterliche Framing seiner Person und Persönlichkeit.
In diversen Schriftsätzen und Strafanzeigen wird Kevin Hartwig wiederholt als cybermobbender, misogyner Unhold dargestellt, was schlicht nicht der Realität entspricht. Zur Durchsetzung ohnehin fraglicher Rechtsansprüche wird hier die Substanz und Integrität eines Menschen angegriffen, und billigend dessen Schädigung in Kauf genommen.
Eine Shurjoka beispielsweise wird den Gerichten als Frauenrechtlicherin präsentiert, was nur noch krude wirkt, denn die ehemals erfolgreiche Twitch-Streamerin darf mit dem Segen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als Hatefluencerin bezeichnet werden (Urteil v. 17.07.2025, Az.: 16 U 80/24).
Alexander Boos wächst erstaunlicher Weise an seinen Aufgaben, abgesehen von selbst verfassten Abmahnungen für seinen Mandanten, die ihn thematisch und inhaltlich überfordern. Auch wenn ich wenig Sympathie für Boos empfinde, schätze ich seine Einsatzbereitschaft. Sogar im Urlaub ist Boos tätig geworden, denn Schertz Bergmann nutzte Urlaubsabwesenheiten taktisch und mahnte erneut ab, ohne Rücksicht auf die Abwesenheit der Person. Ich finde dieses aggressive, rücksichtslose Vorgehen perfide.
Der aktuelle Effekt: Kevin Hartwig wird es schwer fallen, sich anderen Themen zu widmen, denn der Tsunami, der losgetreten wurde, will permanent gemanagt werden. Es ist nicht nur die zeitliche Komponente, die ihn belastet, sondern auch die psychologische – und damit automatisch auch die körperliche. Kevin muss Maßnahmen entwickeln, um seine Psyche reinzuhalten und zu entlasten. Andernfalls würde er krank werden.
Sein wichtiges Thema erhält mehr Aufmerksamkeit, auch durch größere Medien.
Gleichzeitig büßt die Kanzlei Schertz Bergmann an Ansehen ein. Ein moralisch positives Anliegen mit aggressiven Anwaltsmethoden zum Erliegen bringen zu wollen, verbunden mit der Arroganz, die eigenen Schriftsätze für urheberrechtlich relevant zu halten, muss Spott und Kritik auslösen.
Der Berichterstatter, der bei Kevin Hartwig Kanalmitglied geworden ist, wird sich diesem Themenkomplex weiter widmen.
![]()
Der YouTube-Streamer Kevinits (bürgerlich Kevin Hartwig) steht wegen seiner Pflegestream-Exposings im Visier derjenigen, die ertappt wurden und anschließend gegen die Berichterstattung von Kevin vorgehen. Das Anliegen, welches der Streamer verfolgt, nämlich auf Live-Streams von Pflege- oder Intensivstationen hinzuweisen, steht moralisch positiv da. Schon jetzt findet aber eine Täter-Umkehr statt: Die eigentlichen Täter, und ebenfalls die mandatierte (angeblich gestandene) Kanzlei Schertz Bergmann, die weder Schmerz noch Scham dabei empfindet, sich mit ihren Schriftsätzen zeitweise zu blamieren, malen den Teufel Kevin an die Wand.
In ein Wespennest hatte Kevin Hartwig (Kevinits) mit Berichten über das Hüttenhospital gestochen. Drei weibliche Personen streamten live aus dem Krankenhaus und missachteten dabei sogar Alarmtöne von Geräten, an denen Menschen angeschlossen waren. Die Streamerinnen taten dies nicht zum ersten Mal, sondern betrieben den bei TikTok überaus aktiven Kanal „Die Intensiven“, mit teils hohen Reichweiten. Der Kanal soll laut Kevin inzwischen gelöscht sein. Er war aber das Paradebeispiel einer Selbstöffnung im Internet. Kevins Exposed Videos wollten die drei Streamerinnen nicht akzeptieren. Sie beauftragten die Kanzlei Schertz Bergmann mit der Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten. Rechtsanwalt Simon Bergmann, Mitgründer und Partner der Kanzlei, nahm sich der Sache an.
Daraus ist inzwischen eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten entstanden, verteilt auf derzeit drei Gerichte: Landgericht Frankfurt am Main, Landgericht Hamburg und Amtsgericht Kreuzberg. Bislang wurde Kevin Hartwig ausschließlich von Rechtsanwalt Alexander Boos vertreten. Seit Freitag, dem 25. Juli 2025, gehört Dr. Nik Sarafi zu dem Kreis derjenigen, die Kevinits gegen das juristische Feuer verteidigen. Eine Verfahrensübersicht:
1.) Die drei Streamerinnen (als Zivilpersonen)
-
Abmahnung und Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
-
Grund: Untersagung der identifizierenden Berichterstattung
-
Gericht: Landgericht Frankfurt am Main, ZK3
-
Ergebnis: Die Einstweilige Verfügung wurde erlassen und gilt
-
Streitwert: 60.000 EUR (letzter Kenntnisstand)
-
Status: Kevin Hartwig und Alexander Boos haben Widerspruch eingelegt
-
Termin: 04. September 2025 (mündliche Verhandlung)
2.) Erneut die drei Streamerinnen (als Zivilpersonen)
-
Abmahnung und Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
- Grund: Untersagung einer angeblichen unzulässigen Verdachtsberichterstattung
- Gericht: Landgericht Frankfurt am Main, ZK3
-
Ergebnis: Die Einstweilige Verfügung wurde nicht sofort erlassen; die Kammer möchte am 04.09.2025 mündlich über den Antrag verhandeln
-
Streitwert: 45.000 EUR (letzter Kenntnisstand)
-
Termin: derzeit 04. September 2025 (mündliche Verhandlung)
3.) Monja Schünemann (Bloggerin, Medizinhistorikerin bzw. Pflegewissenschaftlerin)
-
Abmahnung und Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
- Grund: Untersagung der identifizierenden Berichterstattung
- Gericht: Landgericht Frankfurt am Main, ZK3
-
Ergebnis: Die Einstweilige Verfügung wurde nicht sofort erlassen; die Kammer möchte am 04.09.2025 mündlich über den Antrag verhandeln
-
Streitwert: 95.000 EUR (letzter Kenntnisstand)
-
Besonderheit: Schertz Bergmann akzeptiert dies nicht und bedrängt das Gericht wgn. gar keiner oder zumindest früherer Terminierung im August
-
Termin: derzeit 04. September 2025 (mündliche Verhandlung)
4.) Hüttenhospital (1)
-
Abmahnung und (angedrohter) Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
- Grund: Untersagung der Behauptung, eine “Chefin”/”Leitung” habe live von Station gestreamt
- Gericht: vermutlich Landgericht Frankfurt am Main, ZK3
- Ergebnis: liegt noch nicht vor/wird beobachtet
- Streitwert: wird in Erfahrung gebracht
- Termin:
wird in Erfahrung gebracht
5.) Hüttenhospital (2)
-
Abmahnung und (angedrohter) Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
- Grund: Untersagung der Behauptung (eigentlich Mutmaßung), RTL sei im Hüttenhospital gewesen
- Ergebnis: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wurde abgegeben (wohl aus prozessökonomischen Gründen)
Der Streamer schreibt dazu:
„In den vergangenen Wochen war das Team von RTL Punkt 12 bei mir zu Gast, unter anderem im Zusammenhang mit dem Fall aus Weißenfels (Asklepios). Kurz nach dieser Berichterstattung erfuhr ich, dass am 11.07.2025 auch im Hüttenhospital ein Kamerateam Dreharbeiten durchgeführt hat. Da RTL und auch der MDR bereits mehrfach über meine Fälle berichtet hatten, lag die Vermutung nahe, dass es sich auch hier um Dreharbeiten von RTL handeln könnte. Diese Vermutung habe ich in einer Instagram-Story geäußert — dabei aber ausdrücklich betont, dass ich es mir eigentlich nicht vorstellen kann und den Sachverhalt weiter verfolgen werde (vgl. Abmahnung unten). Letztlich stellte sich heraus: Am 11.07. war tatsächlich ein Kamerateam im Hüttenhospital, allerdings nicht von RTL, sondern von einer anderen Organisation, die Inhalte im Sinne des Krankenhauses erstellt hat.
Dieser Umstand reichte dem Hüttenhospital jedoch aus, um mir erneut eine Abmahnung zuzustellen.”
6.) Hüttenhospital (3)
-
Forderung einer Vertragsstrafenzahlung in Höhe von 3.000 EUR
-
Grund: Kevinits soll gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen haben
- Status: Der Streamer verwahrt sich gegen die Forderung und lässt diese zurückweisen, was vermutlich eine Zahlungsklage nach sich zieht
-
Grund: Zahlungsklage (eher ein Nebenschauplatz)
-
Gericht: Amtsgericht Kreuzberg
- Status: Klage eingericht; Beweggrund dürften Forderungen aus 1.) sein (u.a. Abmahnkosten der Kanzlei Schertz Bergmann)
-
Person: entweder Dr. Anna Sophie Heuchemer oder Clara von Harling
-
Abmahnung und Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
-
Gericht: Landgericht Frankfurt am Main, ZK3 (derzeitiger Kenntnisstand)
„In einer Reaction auf meinem Zweitkanal habe ich Widersprüche in den Aussagen einer Schertz/Bergmann-Anwältin aufgezeigt. Diese warf mir vor, ich hätte den Ursprung der Kritik an Monja nicht ausreichend dargestellt, was nicht der Wahrheit entspricht. Deshalb sprach ich im Video von einer (Zitat) „Lüge“. Reaktion: Eine neue Abmahnung samt bereits vorbereiteter einstweiliger Verfügung. Die Fristen – wie immer – extrem knapp: 48 Stunden.”
Weitere Umstände werden in Erfahrung gebracht.
9.) Schertz Bergmann (einzelne Rechtsanwältin)
-
Person: entweder Dr. Anna Sophie Heuchemer oder Clara von Harling
- Abmahnung und Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
-
Grund: Für einen Schriftsatz der Kanzleirechtsanwältin soll das Urheberrecht gelten
-
Gericht:
Landgericht Hamburg (entweder Zivilkammer 10 oder 24; wird in Erfahrung gebracht)
Weitere Umstände werden in Erfahrung gebracht.
10.) Schertz Bergmann (Kanzlei)
-
Abmahnung und (angedrohter) Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
- Grund: von Kevinits zuletzt nur vage auf X angedeutet (wird in Erfahrung gebracht)
- Gericht: wohl Landgericht Frankfurt am Main
Strafrechtliche Verfolgung
Der Streamer wird u.a. wiederholt wegen Verleumdung/Beleidigung angezeigt, u.a. soll die Amtsanwaltschaft Berlin mit Verfahren befasst sein.
Aus objektiver Sicht begangene Straftaten: 0
Anklage(n) oder Strafbefehlserlasse verbieten sich.
Kommentierung durch den Berichterstatter
„Notfalls bis in den Bankrott“ – so beschrieb Kevin Hartwig kürzlich seine finanzielle Belastung durch die laufenden Verfahren. Mit einem gegenwärtigen Spendenvolumen von knapp 100.000 EUR (GoFundMe-Kampagne) scheint Hartwig jedoch gewappnet zu sein. Ursprünglich war das Geld für gute Zwecke vorgesehen. Diese mussten angesichts der juristischen Auseinandersetzungen vorerst zurücktreten. Ausgeschüttet wird nur noch das, was am Ende aller Prozesse tatsächlich übrig bleibt. Vorsorglich wurde das Spendenziel auf 150.000 EUR angehoben.
Aus menschlicher Sicht kann ich es nachempfinden, etwas aus Überzeugung zu verfolgen und gerade nicht zu unterlassen, koste es was es wolle.
Viele würden sagen, das sei unvernünftig, womit sie vermutlich recht hätten. Um Vernunft geht es aber längst nicht mehr.
Mittelbar wird das Grundgesetz, das uns Meinungs- und Kunstfreiheit zusichert, ausgetestet.
Sagen, was ist.
Unbequem sein.
Vehemenz beweisen.
Den rechtlichen Rahmen ausreizen.
Auf Richter treffen, die das alles verstehen sollen.
Mit der Überzeugung der Richter steht und fällt ein (berechtigtes) Anliegen.
Wohl dem, der fähige Richter hat.
Es geht um Resilienz. Darum, Kämpfe und Stürme auszuhalten und niemals die Zuversicht an einen zufriedenstellenden Ausgang zu verlieren. Sich selbst treu zu bleiben und an die eigenen Kräfte, die persönliche Ehre und die zähe Widerstandsfähigkeit zu glauben.
Bei diesem Thema will ich nicht neutral bleiben und stelle mich auf die Seite von Kevin Hartwig.
Grund: das fürchterliche Framing seiner Person und Persönlichkeit.
In diversen Schriftsätzen und Strafanzeigen wird Kevin Hartwig wiederholt als cybermobbender, misogyner Unhold dargestellt, was schlicht nicht der Realität entspricht. Zur Durchsetzung ohnehin fraglicher Rechtsansprüche wird hier die Substanz und Integrität eines Menschen angegriffen, und billigend dessen Schädigung in Kauf genommen.
Eine Shurjoka beispielsweise wird den Gerichten als Frauenrechtlicherin präsentiert, was nur noch krude wirkt, denn die ehemals erfolgreiche Twitch-Streamerin darf mit dem Segen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als Hatefluencerin bezeichnet werden (Urteil v. 17.07.2025, Az.: 16 U 80/24).
Alexander Boos wächst erstaunlicher Weise an seinen Aufgaben, abgesehen von selbst verfassten Abmahnungen für seinen Mandanten, die ihn thematisch und inhaltlich überfordern. Auch wenn ich wenig Sympathie für Boos empfinde, schätze ich seine Einsatzbereitschaft. Sogar im Urlaub ist Boos tätig geworden, denn Schertz Bergmann nutzte Urlaubsabwesenheiten taktisch und mahnte erneut ab, ohne Rücksicht auf die Abwesenheit der Person. Ich finde dieses aggressive, rücksichtslose Vorgehen perfide.
Der aktuelle Effekt: Kevin Hartwig wird es schwer fallen, sich anderen Themen zu widmen, denn der Tsunami, der losgetreten wurde, will permanent gemanagt werden. Es ist nicht nur die zeitliche Komponente, die ihn belastet, sondern auch die psychologische – und damit automatisch auch die körperliche. Kevin muss Maßnahmen entwickeln, um seine Psyche reinzuhalten und zu entlasten. Andernfalls würde er krank werden.
Sein wichtiges Thema erhält mehr Aufmerksamkeit, auch durch größere Medien.
Gleichzeitig büßt die Kanzlei Schertz Bergmann an Ansehen ein. Ein moralisch positives Anliegen mit aggressiven Anwaltsmethoden zum Erliegen bringen zu wollen, verbunden mit der Arroganz, die eigenen Schriftsätze für urheberrechtlich relevant zu halten, muss Spott und Kritik auslösen.
Der Berichterstatter, der bei Kevin Hartwig Kanalmitglied geworden ist, wird sich diesem Themenkomplex weiter widmen.

Berlin, am 27.07.2025 © Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎