Initialer Disclaimer
Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.
Die Betreiber führen auch Einzelrecherchen durch: Eine Pionierin der deutschen Justiz dürfte demnach ein gewisses Fräulein [...] gewesen sein, die [...] mutmaßlich zur ersten Amtsanwältin Berlins ernannt wurde:
Hinweis: Recherchen über Berlins erste Amtsanwältin und die frühen Staatsanwältinnen ab 1945/49 werden nicht mehr zum Abruf bereit gehalten – mangels Wertschätzung durch die Institutionen Amts- und Staatsanwaltschaft Berlin, die dafür kein Wort des Dankes übrig haben.
︎ Bekanntmachungen
28.12.24
„Herr Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier,
Sie können meinetwegen jedes Medium kritisieren. Sie können sagen, dass Sie den Spiegel, die Bild, Facebook oder X nicht mögen. Sie können äußern, welche Autoren Sie nicht schätzen oder welche Bücher Sie nicht lesen möchten. Aber eines steht außer Frage: Die Behauptung, dass die freie Meinungsäußerung von Menschen weltweit, und insbesondere die von deutschen Bürgern, ein unerlaubter Eingriff in was auch immer sei, ist inakzeptabel.
Es ist ganz gleich, ob eine Meinung auf einer öffentlichen Plattform geäußert wird, in einem Kommentar in einer Zeitung, auf einem Flugblatt oder in sozialen Medien, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist unveräußerlich.
Das Recht auf Meinungsfreiheit steht jedem Menschen zu, egal, ob die Meinung kritisch oder zustimmend ist, ob sie politisch links oder rechts von Ihrem Standpunkt liegt. Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob Sie persönlich diese Meinung als radikal oder gar extrem empfinden. Die Meinungsfreiheit ist das höchste Gut, das eine Demokratie zu schützen hat. Sie sind der Bundespräsident! Es ist Ihre Aufgabe, das Grundgesetz und somit die Meinungsfreiheit zu schützen und nicht infrage zu stellen.
Jeder Politiker*, der sich anmaßt, diese Freiheit einzuschränken, insbesondere durch den Einsatz staatlicher Gewalt, ist, und ich sage dies in aller Deutlichkeit, nicht nur, weil es meine Meinung ist, sondern weil ich in Geschichte aufgepasst habe, ein Faschist. Egal, wie milde dieser Faschismus formuliert wird, er bleibt Faschismus.” (X-User)
*Ergänzt: Richter, Staatsanwalt oder Journalist
Das ist original Deutschland:
Es ist ganz gleich, ob eine Meinung auf einer öffentlichen Plattform geäußert wird, in einem Kommentar in einer Zeitung, auf einem Flugblatt oder in sozialen Medien, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist unveräußerlich.
Das Recht auf Meinungsfreiheit steht jedem Menschen zu, egal, ob die Meinung kritisch oder zustimmend ist, ob sie politisch links oder rechts von Ihrem Standpunkt liegt. Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob Sie persönlich diese Meinung als radikal oder gar extrem empfinden. Die Meinungsfreiheit ist das höchste Gut, das eine Demokratie zu schützen hat. Sie sind der Bundespräsident! Es ist Ihre Aufgabe, das Grundgesetz und somit die Meinungsfreiheit zu schützen und nicht infrage zu stellen.
Jeder Politiker*, der sich anmaßt, diese Freiheit einzuschränken, insbesondere durch den Einsatz staatlicher Gewalt, ist, und ich sage dies in aller Deutlichkeit, nicht nur, weil es meine Meinung ist, sondern weil ich in Geschichte aufgepasst habe, ein Faschist. Egal, wie milde dieser Faschismus formuliert wird, er bleibt Faschismus.” (X-User)
*Ergänzt: Richter, Staatsanwalt oder Journalist
Das ist original Deutschland:
24.12.24
Als ich am Samstag eine Recherche zu Berlins erster Amtsanwältin wieder in mein Bewusstsein rief, erinnerte ich mich an eine Fragestellung der Berliner Staatsanwaltschaft: „Wann in Berlin zum ersten Mal eine Frau das Amt einer Staatsanwältin übernommen hat, ist hingegen nicht leicht zu rekonstruieren – möglicherweise schon 1949, gesichert jedenfalls im Jahr 1957.“
Recherchen über Berlins erste Amtsanwältin und die frühen Staatsanwältinnen ab 1945/49 werden nicht mehr zum Abruf bereit gehalten – mangels Wertschätzung durch die Institutionen Amts- und Staatsanwaltschaft Berlin, die dafür kein Wort des Dankes übrig haben.
︎ W e i t e r l e s e n
Delay
Die Wirkung von dekorativem Licht auf Körper, Geist und Seele
︎ W e i t e r l e s e n (wird verschoben)
22.12.24
𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters
„Seien wir Elon Musk dankbar dafür, dass es ein Medium wie X gibt. Sonst hätte man realistischerweise keine Chance mehr, der Indoktrination durch Staat und politisch beherrschte Medien zu entgehen. Die Feinde der Meinungsfreiheit wollen X daher regulieren. Weil sie selbst bestimmen wollen, was berichtet und worüber diskutiert wird.” (Josef Franz Lindner)
︎ W e i t e r l e s e n
︎ W e i t e r l e s e n
20.12.24
Treffen sich ein Volksverhetzer und ein Dummschwätzer zum Deppentalk
Das Produkt: Lautes Auftreten, fragwürdige Argumentationen, Desinformation und mehr Klamauk als Substanz.
︎ W e i t e r l e s e n
„Der Typ ist so unfassbar minderbemittelt, dass ich es kaum in Worte fassen kann. Das sei hier ein „rechtes hell hole“ geworden – aha. Ich finde es lustig, dass die Linken neuerdings das Wort „Desinformation“ für sich gewonnen haben. Klar, diese linken Aktivisten der Sorte Volksverpetzer haben natürlich die Informationen und alle anderen verbreiten nur Desinformationen. Wie kann man so ein beschränktes Weltbild haben? [...] Ich frage mich auch immer, wovor diese Leute Angst haben und warum alle Regierungsaccounts etc. die Plattform verlassen sollen. Wenn hier so viele rechte Idioten sind, dann wird es einem klugen Volksverpetzer ja leicht fallen, die Fake News zu entlarven und seine eigene Meinung darzustellen. Man sieht ja auch an Robert Habeck, dass er nun diese Aufmerksamkeit hier für sich nutzt und teilweise auch viel Zuspruch erntet. Das nimmt man natürlich alles gerne mit, aber sobald Gegenwind kommt, verkriechen sie sich alle weinend in der Ecke.” (Anonym)
Aktualisierungshinweis für den Artikel über Weichreite TV, hinzugefügt wurde: Zudem hat nicht die “große” Pressekammer (Zivilkammer 27) die Entscheidung erlassen, sondern die Zivilkammer 2 unter dem Vorsitz des Richters Dr. Hagemeister als Einzelrichter, Az.: 2 O 296/24 eV.
„Der Typ ist so unfassbar minderbemittelt, dass ich es kaum in Worte fassen kann. Das sei hier ein „rechtes hell hole“ geworden – aha. Ich finde es lustig, dass die Linken neuerdings das Wort „Desinformation“ für sich gewonnen haben. Klar, diese linken Aktivisten der Sorte Volksverpetzer haben natürlich die Informationen und alle anderen verbreiten nur Desinformationen. Wie kann man so ein beschränktes Weltbild haben? [...] Ich frage mich auch immer, wovor diese Leute Angst haben und warum alle Regierungsaccounts etc. die Plattform verlassen sollen. Wenn hier so viele rechte Idioten sind, dann wird es einem klugen Volksverpetzer ja leicht fallen, die Fake News zu entlarven und seine eigene Meinung darzustellen. Man sieht ja auch an Robert Habeck, dass er nun diese Aufmerksamkeit hier für sich nutzt und teilweise auch viel Zuspruch erntet. Das nimmt man natürlich alles gerne mit, aber sobald Gegenwind kommt, verkriechen sie sich alle weinend in der Ecke.” (Anonym)
Aktualisierungshinweis für den Artikel über Weichreite TV, hinzugefügt wurde: Zudem hat nicht die “große” Pressekammer (Zivilkammer 27) die Entscheidung erlassen, sondern die Zivilkammer 2 unter dem Vorsitz des Richters Dr. Hagemeister als Einzelrichter, Az.: 2 O 296/24 eV.
18.12.24
Geisteskrankheit (Gender- und Pronomen Gaga, Anredediktatur) auch am Kammergericht Berlin – die Menschheit hat nicht mehr alle Tassen im Schrank:
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marion Bachis
sie/ihr, Anrede: Sehr geehrte Frau Bachis
Die Präsidentin des Kammergerichts
Büro der Vizepräsidentin – VZ 2 / III A 11
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin
Tel. +49 30 9015-2511, Fax +49 30 9015-2200
Marion.Bachis@kg.berlin.de
https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/
Ergänzende (hilfreiche) Hinweise sollten ausschließlich für Personen vorgesehen sein, deren Vorname und Anrede aufgrund der eigenen Geschlechtsdefinition oder ethnischer Besonderheiten bzw. Eigentümlichkeiten nicht eindeutig ist, beispielsweise Janne Ahonen (er) oder Janne Ahonen (unisex), Anrede: Guten Tag/Hallo Janne Ahonen. Das wäre zielgerichtet, diskret und professionell. Alles andere lässt nur den Schluss zu, dass die Verantwortlichen den Verstand verloren haben.
Was es mit Marion Bachis (sie/ihr, Anrede: Sehr geehrte Frau Bachis) und Ri’inKG Zillmann auf sich hat, wird demnächst präsentiert.
︎
MARIO*N IST EIN*E FRAU, DAS MUSS MAN DAZUSCHREIBEN!
Zeitlos
Buckminster NEUE ZEIT ist eine unternehmerische Erscheinung, die sich das Recht herausnimmt, andere aufgrund ihres unethischen Verhaltens zu geißeln. Der Staat darf dabei weder bewerten, ob ihm die gewählten Stilmittel gefallen, noch ob er sie für angemessen hält. Er hat sich aus den Auseinandersetzungen herauszuhalten, solange keine klaren Rechtsverletzungen wie Beleidigungen oder Schmähungen vorliegen. Dem Staat kommt kein Recht zu, darüber zu urteilen, wie die Parteien ihr Gefecht austragen. Diese Freiheit, die im Umkehrschluss zu gelten hat, gehört zum Wesenskern einer offenen, demokratischen Gesellschaft, die ihre Konflikte selbst austrägt.
https://oliverelzer-weihnachtsmann.de/
Hinweis: Der 10. Zivilsenat des Kammergerichts ist mit Richtern besetzt, die weder ihren Beruf können, noch Empathie für die Parteien aufbringen. Die Situation dort ist unrühmlich und hochproblematisch. Dem Berichterstatter liegen unabhängig von eigenen schlimmen Erfahrungen (insb. mit VRiKG Oliver Elzer) weitere Sachverhalte vor, die diese Realität einfangen. Mit den Betroffenen haben wir uns in Verbindung gesetzt und hören zunächst einmal zu: Verfahren Kammergericht Berlin RiKG Manfred Schneider „Ich hatte heute eine mündliche Verhandlung in einer komplexen juristischen Streitigkeit des Meinungsrechts mit oben genanntem Richter. Eine solche Verfahrensleitung habe ich in ganz Deutschland und darüber hinaus noch NIE erlebt! Könnten Sie bzgl des Verfahrens uns evtl Berichterstattung einmal Kontakt mit mir aufnehmen?”
16.12.24
Die Vertrauensfrage und der Zustand unserer Regierung: Menschlich unterirdisch!
15.12.(2)
Capture: Weichreite TV und der Verfall unserer Gesellschaft
Eine Bewertung
Weber wird bespuckt, mit Flüssigkeiten bespritzt und angeschrien, er solle sich “verpissen”. Mit diesem “Arschloch” rede(t) man nicht, krakeelen die selbsternannten Guten™ hinter ihren Regenschirmen, die sie als Waffen einsetzen, um Weber zu belästigen, zu schlagen und sein Equipment vom Stativ zu reißen. Das muss man sehen, um es wirklich zu glauben: Verhaltensauffällige Leute, die mit nichts anderem beschäftigt sind, als mit Regenschirmen eine unliebsame Person zu attackieren und an ihrer Berichterstattung zu hindern. Greift da schon der Notwehrgedanke? Würde der Berichterstatter in dieser Weise angegriffen werden, sein nächster Gang wäre in eine gut sortierte Shisha-Bar, mit der Konsequenz, dass mindestens einem Angreifer alle Zähne begutachtet würden. Anders lernt dieses asoziale Pack keinen Respekt.
Aktualisierung bzw. Konkretisierung: Beatrix von Storch darf nach gerichtlicher Prüfung weiterhin äußern, dass “Correctiv dreckige Lügen verbreitet'” was selbstverständlich den Wannsee-Bericht einschließt, da sich von Storchs Aussage primär darauf bezieht. Zudem hat nicht die “große” Pressekammer (Zivilkammer 27) die Entscheidung erlassen, sondern die Zivilkammer 2 unter dem Vorsitz des Richters Dr. Hagemeister als Einzelrichter, Az.: 2 O 296/24 eV.
15.12.(1)
Einen gesegneten 3. Advent und einen magischen Vollmond – den letzten dieses Jahr!
Filmempfehlung: Das Feuerzeug
13.12.24
Google erfolgreich abmahnen (Kurzanleitung)
Ohne Rechtsanwalt
Due to reports from third parties, the Google My Business profile of Buckminster NEUE ZEIT was temporarily suspended. Attempts to unlock the profile using the provided mechanism repeatedly failed. Informal contact, including the submission of evidence, also led nowhere. Fine! That’s one way to handle it, but it inevitably causes frustration for the entity whose profile is suspended. A more formal approach was then taken: a warning letter was issued ︎
Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4, Irland
Fax: +353 1 686 5660
Subject: Legal Warning
Action Required: Google My Business Profile Restoration
On Monday, October 7, 2024, I noticed that the Google My Business profile for “Buckminster NEUE ZEIT” remains visible in a basic form but has been blocked. No images are displayed, and it is generally marked as “blocked”. There is no legitimate reason to justify this restriction. Therefore, the blockage must be lifted, and the Buckminster NEUE ZEIT Google My Business profile, including all associated images, must be fully restored within three days from receipt of this warning.
Should the demands outlined in this warning not be met in a timely manner and the violations not be remedied immediately, I will promptly initiate legal action through a preliminary injunction, naturally without any further notice.
[...]
We understand that having your business profile "Buckminster NEUE ZEIT, Königin-Elisabeth-Straße 46, 14059 Berlin, Germany" taken down has caused inconvenience and disruption to you.
Please be informed that as per the guidelines, the business address should be accurate and precise. Also, businesses showing their address on Google should maintain permanent fixed signage of their business name at the address.
Moreover, for us to be able to proceed with our process, can you please provide us the following documentation:
Storefront picture: clear, permanent name board picture(s) of the business (preferably front view with a name board).
Once we receive the necessary documentation, rest assured that we'll help you with your concern at the earliest.
[...]
There is absolutely no requirement or obligation to provide proof that a business has a sign with its name on the storefront — what nonsense! Any business that can verify its location (a small notice on the letterbox or doorbell will be fine as additional proof) must be accepted. The demand for a permanent name board on the premises is neither part of any legal regulation nor a universally applicable condition for registering a business on Google.
It is sufficient that the business address is correct and verifiable. Moreover, our business location is particularly sensitive and exposed, as it is situated on a cemetery (two pictures taken today are attached). For this reason, there is only a discreet sign at the main gate indicating our presence (Buckminster), as the building has been targeted by criminals multiple times. It is solely the decision of the business owner to determine how and to what extent their business is marked, and Google has no authority to dictate this.
Additionally, our business is listed on ︎︎︎Atlas Obscura.
We expect the full activation of our business profile by Tuesday, October 22, 2024, at 3:00 PM CET, without any further unnecessary documentation requirements. Should this not happen, we will file for an injunction and reserve the right to initiate proceedings for a coercive fine.
[...] October 22:
Allow me to clarify the purpose behind requesting a storefront picture. Our primary objective is to ensure that your business is accurately represented online. A storefront picture plays a crucial role in achieving this goal. This information is essential in creating an accurate and comprehensive profile of your business on our platform. By providing us with a storefront picture, you are assisting us in ensuring that potential customers can easily find and identify your business online.
On the brighter side, we have routed your request to reinstate your business profile "Buckminster NEUE ZEIT, Königin-Elisabeth-Straße 46, 14059 Berlin, Germany" to a specialist who is best equipped in resolving such matters.
You may expect to hear from us soon.
[...]
We have heard from the specialist team and we are glad to inform you that your business profile "Buckminster NEUE ZEIT, Königin-Elisabeth-Straße 46, 14059 Berlin, Germany" has been successfully reinstated.
Kindly allow 24 up to 48 hours for your business profile to go live on Google Search and Maps.
We greatly appreciate your patience and understanding as we work on your request.
[...]
Thank you for taking care of this for us. Our profile is now visible!
11.12.24
Strafanzeige gegen Tobias Scheidacker gem. § 164 Abs. 2 StGB (Falsche Verdächtigung) in Verb. mit § 187 StGB (Verleumdung)
Sachverhalt:
Am 09.12.2024 wurde gegen den Rechtsanwalt und Notar Tobias Scheidacker Strafanzeige wegen des Verdachts der Falschen Verdächtigung in Verbindung mit Verleumdung erstattet. Es ist nachgewiesen, dass er sowohl gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch dem Amtsgericht Tiergarten dreist und schwer gelogen hat, um eine Strafverfolgung gegen einen Dritten zu begünstigen. So behauptete er, knapp 15.000,00 € für eine „lästige Dienstleistung“ gezahlt zu haben, die angeblich aus komplexen Leistungen einer nicht namentlich genannten Webagentur bestand, die gegen zulässige Onlineberichte über Tobias Scheidacker auf Providerebene vorgehen sollte. In Wahrheit handelte es sich lediglich um das Versenden einer einzigen E-Mail – erfolglos –, die realistisch nicht einmal 200,00 € gekostet haben dürfte. Diese Umstände verschwieg Tobias Scheidacker sowohl der bearbeitenden Staatsanwältin als auch der Amtsrichterin, die Einsicht in die Akte hatte. Am 06. Dezember 2024 wurde diese Lüge den Belogenen gegenüber offengelegt. Tobias Scheidacker reagierte darauf mit einer äußerst unsachlichen und kurz angebundenen E-Mail, die die Vorwürfe gegen ihn selbstverständlich nicht entkräften konnte.
Dokumente wie der E-Mail-Austausch mit den Belogenen, die E-Mail der Webagentur im behaupteten Wert von ca. 15.000,00 € sowie die Strafanzeige vom 09. Dezember 2024 sind abrufbereit auf dem Elektronischen Denkmal ︎︎︎https://vermeintlicher-fachanwalt.de/
Special
︎︎︎Buckminster.de
Das Leben hat eine eigenartige Vorliebe dafür, mich immer wieder in neue Achterbahnen zu setzen – Fahrten, die ich mir weder ausgesucht habe noch deren Verlauf ich kenne. Und doch bleibt mir nichts anderes übrig, als den Bügel zu schließen, tief durchzuatmen und die nächste Abfahrt zu meistern. Der Weg ins Pflegeheim ist eine solche Achterbahnfahrt: eine, die überfallartig kommt, etwas ruckelt und eine Mischung aus Lebensmanagement, strategischem Geschick und Wegbereitergeist hervorruft. Über diese neueste Reise schreibe ich jetzt – um anderen Mut zu machen und die Angst vor diesem Schritt innerhalb der Familie ein Stück weit zu nehmen.
BNZ
Ihre/eure Lieblingsartikel des Jahres aus dem Outlet des unerschrockensten Berichterstatters aller Zeiten:
1.) ︎︎︎ Pepe, unser Grünspecht
2.) ︎︎︎ Dancing with the Whirlpool
3.) ︎︎︎ Best Of Schriftsätze Gegner
Vielen Dank!
Special
Neue Schriftsatzperlen
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„Mit ihrem Schriftsatz vom [...] 2024 führt die Beklagte in nahezu verächtlicher Weise aus, dass die Stellungnahme des Unterzeichners vom [...] 2024 nicht nur eine Farce, sondern ein „aneinandergereihtes inhaltsloses und vor allem ahnungsloses Geschwafel” sei. Ferner bezichtigt die Beklagte den Unterzeichner, sich in die mündliche Verhandlung vor dem angerufenen Gericht hineingelümmelt zu haben, und dies noch in der Optik eines Pilzsammlers.
Eine solche unflätige, ja, herabwürdigende Äußerung gegenüber dem Unterzeichner stellt eine persönliche Ehrverletzung im Sinne des § 185 StGB dar.
Im Übrigen dürfte auch der Tatbestand des § 186 StGB (üble Nachrede) erfüllt sein. Durch die Beschreibung des Unterzeichners durch die Beklagte in einem Schriftsatz an das Gericht, verbreitet diese in Beziehung auf den Unterzeichner eine Tatsache, die geeignet ist, denselben verächtlich zu machen bzw. in der öffentlichen Meinung, hier gegenüber dem Gericht, herabzuwürdigen.
Es dürfte außer Frage stehen, dass der Unterzeichner weder vor Gericht noch sonst wo in der Optik eines Pilzsammlers auftaucht.”
29.11.(2)
Das letzte Mal, als ich die Coca-Cola-Weihnachtstrucks in
Berlin gesehen habe, war um die Jahrtausendwende. Dunkel erinnere ich mich
daran, wie ich mit einem banalen Fotoapparat fotografiert habe. Ein paar Tage
später hielt ich dann, im rot-weißen Umschlag aus dem MediaMarkt, echte Fotos
in der Hand – ein Erlebnis, das man heute kaum noch kennt. Und jetzt soll das
wirklich über 20 Jahre her sein? Ein Vierteljahrhundert!
Heute, am 29. November 2024, dieses Wiedersehen, das mich
tief berührt hat. Südkreuz, Gleis 8 – eine ungewöhnliche Location, aber durch die Trucks wunderschön:
Heute, am 29. November 2024, dieses Wiedersehen, das mich tief berührt hat. Südkreuz, Gleis 8 – eine ungewöhnliche Location, aber durch die Trucks wunderschön:
29.11.(1)
Cronemeyer ./. Der Berichterstatter (7 W 132/24, 7 W 140/24)
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat nun über zwei Sachen zu entscheiden: 1.) die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Zurückweisung ihres Eilantrags im ersten Rechtszug und 2.) die Kostenerstattung in einem vorherigen Eilverfahren, das die 10. Zivilkammer rechtswidrig angenommen und entschieden hat (Verstoß gegen § 72a GVG).
Der Berichterstatter hat dem Vorsitzenden der 10. Zivilkammer am Landgericht Hamburg ein zweiwöchiges Praktikum bei der 15. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II nahegelegt.
Das sind unsere Rechtspositionen:
1.) 7 W 132/24: Erwiderung auf die Beschwerdebegründung der Antragstellerin (via RA Moritz Quecke)
„Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu Recht und in der Sache aus zutreffenden Erwägungen zurückgewiesen.
Allerdings ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits unzulässig, wie wir im ersten Rechtszug mit der Antragserwiderung vom 10.10.2024 vorgebracht haben. Es fehlt ihm entgegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO an der hinreichend bestimmten Angabe des Grundes des erhobenen Anspruchs (AG-Schrifts. v. 10.10.2024, S. 1 unter I.). An dieser Auffassung halten wir in der Beschwerdeinstanz fest.
Das mit dem „Nachtrag” vom 15.11.2024 ergänzte weitere Beschwerdevorbringen ist für die Beurteilung des gestellten Verfügungsantrages unerheblich. Der Antragstellerin ist die Unerheblichkeit bewusst. Ihre Intention ist es, den Senat gegen die von ihr als „menschen- und demokratiefeindlich“ gebrandmarkte Antragsgegnerin einzunehmen. Diese Schmähung entbehrt jeder Tatsachengrundlage. Die unsachliche Vorgehensweise der Antragstellerin ist kein probates Mittel, um den ersehnten Erfolg zu erzielen.”
2.) 7 W 140/24: Sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 10. Zivilkammer
„Sehr geehrte Frau Käfer,
in dieser Sache bitte ich Sie darum, meine dreiseitige Stellungnahme vom 30.10.2024, einschließlich der Anlagen (Abmahnung der Antragstellerin vom 31. Mai 2024 sowie weiteres Schreiben der Antragstellerin vom 14. Juni 2024), alles zusammen per EGVP übermittelt, als die maßgebliche zu berücksichtigen.
Es bedurfte mehrerer Anläufe und Denkprozesse, um meine Rechtsposition zu finden und auszudrücken.
Noch einmal möchte ich betonen: In der von der Antragstellerin inszenierten Konstellation, in der sie sich als Mandantin ihrer eigenen Kanzlei präsentiert, die dadurch wie eine unabhängige Dritte zu behandeln ist, versucht die sachkundige Antragstellerin —die das Verfahren aufgrund des einfach gelagerten Sachverhalts selbst hätte führen müssen—Abmahnkosten zu verursachen. Nichts anderes liegt diesem Vorgehen als (unlautere) Absicht zugrunde. Derartige Tricksereien sind rechtlich aber nicht geschützt (vgl. Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 15.01.2020, Az. 29 C 3027/19 (40)).
Hinweis: Aus dem Urteil das AG Frankfurt wird zusammen mit der HOLG-Entscheidung zitiert.
Ich weise in diesem Zusammenhang höflich darauf hin, dass die Antragstellerin Klage beim Landgericht Berlin II eingereicht hat, um genau diese Abmahnkosten geltend zu machen. Sie stützt sich dabei auf Ansprüche verschiedener Verfahren. Zudem hat der für die Antragstellerin tätige Rechtsanwalt Lorf, dessen Unterschrift in einem oder zwei der online veröffentlichten Schriftsätze der Antragstellerin versehentlich nicht geschwärzt wurde, sich ebenfalls als Mandant der Kanzlei der Antragstellerin inszeniert und fordert Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswerts von 30.000,00 €.
Darüber hinaus verlangt die Antragstellerin eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 €, da ich gegen eine außergerichtliche Erklärung verstoßen haben soll. Diese Erklärung betrifft eine Fotomontage, die fälschlicherweise von der Zivilkammer 10 rechtlich bewertet wurde. Dieses Verfahren hätte jedoch an die Zivilkammer 24 abgegeben werden müssen (§ 72 a GVG), wie es auch im Verfahren 7 W 132/24 (324 O 434/24) der Fall war.
Die [...] Fotomontage aus dem Verfahren 324 O 434/24, über die der Senat demnächst entscheiden wird, hat die Antragstellerin bereits als Forderungsgrundlage in ihre Klage eingebaut, was hiermit versichert wird. Die Klage läuft am Landgericht Berlin II derzeit unter dem Aktenzeichen 15 O 398/24. Gemäß § 72a GVG wird sich die 15. Zivilkammer —was diese bereits andeutet— für unzuständig erklären.
Im dem hier vorliegenden kostenstreitigen Verfahren, das die 10. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg wie gesagt zu Unrecht angenommen hat, wurde vor Kurzem der Antrag nach § 926 ZPO gestellt.
[...] AG Frankfurt Entscheidung
Diese Grundsätze lassen sich zweifelsfrei und ohne Weiteres auf die Antragstellerin übertragen und anwenden, weshalb ihr im Verfahren 310 O 182/24 keine Kostenerstattung zusteht. Die Kanzlei Cronemeyer Haisch, die durch die von der Antragstellerin bewusst herbeigeführte Mandantenkonstellation —wie aus der Abmahnung vom 31. Mai 2024 hervorgeht— tätig wurde, ist in diesem Fall wie ein „eingeschalteter Anwalt“ (unabhängiger Dritter) zu behandeln und zu beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen”
28.11.24
Die Dummheit ist rund. Niemand weiß, wo sie anfängt und wo sie aufhört. Ernst Ferstl
Dieses Zitat und das Bild unten widmet der Berichterstatter folgenden Personen: (1) Andreas von Arnauld, (2) Andreas Fischer-Lescano, (3) Matthias Goldmann, (4) Christoph Goos, (5) Kathrin Groh, (6) Felix Hanschmann, (7) Stefan Huster, (8) Anna Katharina Mangold, (9) Franz C. Mayer, (10) Niels Petersen, (11) Stephan Rixen, (12) Kyrill-A. Schwarz, (13) Gernot Sydow, (14) Alexander Thiele, (15) Emanuel V. Towfig, (16) Antje von Ungern-Sternberg, (17) Fabian Wittreck.
Siebzehn Experten, die sich dank ihrer durch Fleiß und Auswendiglernen erlangten (weggelassenen) Doktor- und Professorentitel für besonders klug, mutig und vorausschauend halten. In Wirklichkeit sind diese Personen derart dumm, dass sie sogar den Schuss ins eigene Knie als medizinisches Wunder feiern würden.
Ihre gemeinsame Position:
„Schließlich agitiert die AfD gegen die verfassungsmäßige Grundordnung in einer Art und Weise, die das Maß der zulässigen Kritik an staatlichen Institutionen übersteigt. Dabei setzt sie pauschal politische Gegner sowie staatliche Institutionen herab und verbindet dies mit der Andeutung, dass die Ursache der bestehenden Missstände in der Grundordnung selbst liege. In der Folge erschüttert sie so das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie.”
Begründungsbeispiel der 17 Experten:
Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, auf dem AfD-Parteitag 2024: „Und wir werden beobachtet vom Amtsverwalter CDU-Haldenwang. Verkehrte Welt, verrückte Welt. […] Der Verfassungsschutz ist selbst zum Verfassungsfeind geworden und er gehört in dieser Form abgeschafft.“, und im Februar 2024 auf Facebook: „Ampel will die Meinungsfreiheit ausschalten! Was Faeser und Haldenwang gestern verkündeten, ist die Aushöhlung von Rechtsstaat und Verfassung.“
Abgesehen von der völligen Ungeeignetheit dieser Begründung: Man besitzt also tatsächlich die Frechheit und Arroganz, den Menschen in Deutschland ihren Verstand und ihre Wahrnehmung abzusprechen. Dabei drängt sich jedem mit funktionierendem Verstand –auch ohne die AfD, die auf diese Missstände richtigerweise zusätzlich hinweist– der antidemokratische Filz in den Institutionen unseres Landes auf. Für wie dumm möchte man die Bevölkerung noch verkaufen? Alles ist durchschaubar: Politische Beamte, 100% weisungsgebunden, erstellen willkürliche Gutachten über eine Partei, die ihnen missliebig ist. Die Zügel werden so lange angezogen, bis die verhasste Partei, die zu einer ernstzunehmenden politischen Konkurrenz aufgestiegen ist, endlich als gesichert rechtsextrem eingestuft (gebrandmarkt) werden kann.
Vorhersehbar wird die AfD sogar als Bewegung mit verfassungsfeindlicher Bestrebung etikettiert werden, um so die vierte und letzte Stufe des Gefährdungspotenzials zu erreichen.
Und wer bestätigt dem neidisch-verängstigten Filz diesen Unsinn, damit behauptet werden kann, alles sei bereits gerichtsfest? Richtig: Instabile Richter, die sich in einer Justiz tummeln, die vielerorts weder unabhängig noch fähig ist. Im Gegenteil: Kompetente, integre Richterpersönlichkeiten sind heutzutage eine Rarität.
Mit diesem Paket aus Willfährigkeit, Amtsmissbrauch und Befangenheit rotten sich schließlich die besten der selbsternannten Demokraten zusammen (s. Marco Wanderwitz) – jene, die sich jetzt politisch zurückziehen, weil sie eine Bedrohungslage gegen sich erkannt haben wollen, die es höchstwahrscheinlich gar nicht gibt. Der eigentliche Grund ist ihr politisches Scheitern und die Aussichtslosigkeit ihrer Wiederwahl.
Und diese Schwachköpfe glauben tatsächlich, dass das Bundesverfassungsgericht ihrem lächerlichen Antrag folgen wird? Vorausgesetzt der Verbotsantrag schafft es überhaupt nach Karlsruhe.
Millionen Menschen (viele aus Protest) die politische Heimat entziehen und riskieren, dass dieses Land vollends explodiert?
Das, meine sehr verehrten Expert*innen, wagen selbst die Rotkutten in Karlsruhe nicht.
Bildnachweis: D. Vollmer
27.11.24
Der Direktor des Bundesverfassungsgerichts gibt nach einer
viermonatigen Untersuchung des vermeintlichen Urteilsleaks vom 29.07.2024
folgende Erklärung ab:
„Am 30. Juli 2024 verkündete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ (Aktenzeichen 2 BvF 1/23 u.a.). Bereits am Vortag war eine Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über das Internet öffentlich zugänglich (vgl. Pressemitteilung Nr. 65/2024 vom 30. Juli 2024).
Die Untersuchung des Vorfalls durch den Direktor beim Bundesverfassungsgericht ist abgeschlossen. Es wurde festgestellt, dass eine PDF-Datei mit einer Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über eine URL abgerufen werden konnte. Die Untersuchung hat bestätigt, dass hierfür eine technische Funktion ursächlich war. Die PDF-Datei wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls noch am Abend des 29. Juli 2024 gelöscht. Die ursächliche technische Funktion wurde am 30. Juli 2024 dauerhaft deaktiviert.“
Ein tieferer Einblick in die Fehlerstruktur beim Bundesverfassungsgericht wäre wünschenswert gewesen:
26.11.24
Scurrows gegen Shurjoka – wer belügt hier eigentlich wen?
Der Internetbeef zwischen Shurjoka und männlichen Streamern wie Scurrows, KuchenTV oder Tobias Huch nimmt immer groteskere Züge an. Wenn es nach Shurjoka (Pia Scholz) geht, ist Scurrows ein Triebtäter hinter der Fassade eines Nazi-Trolls, der den ganzen Tag mit einem Selfiestick über die Gamescom-Messe läuft und namentlich nicht genannten Frauen belästigend in den Ausschnitt filmt. Diese Darstellung hat die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg mit der Zustellung der Urteilsbegründung am 20.11.2024 im Zivilverfahren untersagt.
Shurjoka dürfe sich belästigt fühlen – mehr aber auch nicht. Hält sich die Content Creatorin an das Urteil?
25.11.24
Andacht: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
„When I came to this and gave up anonymity, my children were ashamed to have the name Pelicot. But I have grandchildren who are called Pelicot. I want them not to be ashamed to have the name. I want them to be proud of their grandmother. I want people to remember Madame Pelicot not Monsieur Pelicot.” (Gisèle Pelicot)
24.11.24
"Simplicity is the ultimate sophistication." – Leonardo da Vinci
May you find inspiration in these quotes for your life and in the beautiful story of Samuil, who continues to live in the deepest Siberian woods, where he has spent the past 20 years:
Der YouTube-Kanal ︎︎︎https://www.youtube.com/@KiunB erzählt die Geschichten von Menschen, die in den kältesten Regionen der Welt leben – beispielsweise in Sibirien. Manche von ihnen sind bis zu 30 Kilometer entfernt von der Zivilisation, alleine zwischen Bären, Wölfen und endlosen Wäldern. Samuil ist einer dieser Menschen. Seit 20 Jahren lebt er unter extremen Bedingungen in einem selbstgebauten Holzhaus, dessen Fenster zunächst nur aus Cellophan bestanden. Er teilt sein Leben mit drei Hunden und holt täglich Holz aus dem Wald, stets der Gefahr ausgesetzt, einem Bären zu begegnen. Doch bisher ging alles gut: Mit den Bären lebt er nachbarschaftlich, wie er sagt, da sie kein Interesse an ihm hätten. Dank der Unterstützung zahlreicher Menschen erhielt Samuil inzwischen richtige Fenster für sein Haus sowie ein Solarpanel, das ihm Strom liefert. Am Morgen hört er Radio, um den Kontakt zur Außenwelt nicht völlig zu verlieren. Er backt Brot, kocht Mahlzeiten, die er mit seinen Hunden teilt, und kühlt seine Lebensmittel in der kalten Erde neben seinem Haus – ein Kühlschrank ist nicht nötig.
23.11.24
Der doppelte Vorsitzende
„Sehr geehrter Herr Reinke,
mir wird erst jetzt bewusst, dass wir am 17.10.2024 vor dem berüchtigten Mietrichter Reinke (ich hatte Sie danach gefragt) verhandelt haben. Da passt es auch ins Bild, dass Sie sich so intensiv für den Mietprozess zwischen der Kirchengemeinde und mir interessiert haben.
Ich finde das eine interessante Begebenheit, da es mein Rechtsanwalt Moritz Quecke war, der am Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit einer Globalablehnung erfolgreich gegen Ihre Kammer vorgegangen ist. Nur aufgrund dieser Entscheidung, in der sein Name veröffentlicht war, bin ich auf ihn aufmerksam geworden. Wohlbemerkt in einer extrem angespannten Situation, in der die 64. Zivilkammer im ersten Räumungsrechtsstreit meine begründete Berufung über eine offensichtlich unzulässige Klage gemäß § 522 ZPO zurückweisen wollte.
Ohne Moritz Quecke wäre ich nicht mehr auf dem Friedhof ansässig.
Es wirkte —wie bei Ihnen und Conny— wie eine Fehde zwischen Richter und Partei.
Im Nachhinein bin ich fast froh, dass ich nicht wusste, dass Sie der Richter Reinke sind. Sonst wäre ich vermutlich mit noch größerem Misstrauen in die Verhandlung gegangen. Sie haben sich nichts anmerken lassen, aber in mir arbeitete es trotzdem.
Nochmals möchte ich ausdrücklich die Geduld loben, die alle drei Richter am 17.10. für uns aufgebracht haben. Als das Eis dann mehr oder weniger gebrochen war, wurde mir klar, dass ich mich in einer Gerichtsverhandlung selten so wohl und aufgehoben gefühlt habe.
Unser Vergleich war der Abschluss, auf den ich so lange gewartet habe.
Falls es Sie auch jetzt noch interessiert:
Im ersten Räumungsrechtsstreit habe ich —nachdem der Anwaltswechsel vollzogen war— in der Berufungsinstanz Widerklage erhoben. Die Kammer hat die Klage der Kirchengemeinde durch kontradiktorisches echtes Versäumnisurteil als unzulässig abgewiesen. Meine als zulässig erachtete Widerklage wurde leider als unbegründet abgewiesen, allerdings ließ die Kammer die Revision zum BGH zu.
Die Revisionsbegründung hat Dr. Toussaint verfasst. Ich sende Ihnen diese im Vertrauen, da ich davon ausgehe, dass der Komplex für Sie von Interesse ist.
Das Verfahren liegt seitdem beim Bundesgerichtshof und wir werden sehen, wie es dort weitergeht.”
Wow
Aus der
Kategorie Weltgeschehen: SpaceX Starship
Am 19. November 2024 führte SpaceX einen weiteren Testflug seines Starship-Systems durch. Die Rakete, bestehend aus dem Super Heavy Booster und dem Starship, hob von der Starbase in Boca Chica, Texas, ab. Ziel der Mission war es, die Trennung der Stufen und den Rückkehrprozess weiter zu optimieren.
Elon Musk: „Wir kommen dem Traum einer vollständig wiederverwendbaren Rakete jeden Tag näher.“
20.11.24
Frau Cronemeyer am Hanseatischen Oberlandesgericht:
Berlinerisch: Schönen juten Tach, ick bin die Frau Cronemeyer, und ick wollte ma nachfragen, ob det mit meener Beschwerde nich doch möglich wär, den ︎︎︎Beschluss vom Landjericht Hamburg abzuändern. Die bekloppten Weiber da aus der Kammer ham jeschrieben, det ick unter keenen einzjen Gesichtspunkt nen Unterlassungsanspruch für dit Bild da unten rechts hab. Wie kann denn det bitte sein? Ick bin die Frau Cronemeyer! Mich muss man kennen, wa? Wenn ick komme, wird die Luft gleich dicker vor lauter Ehrfurcht vor mir. Also, jetz wollte ick den Senat mal fragen, ob meene Beschwerde nich doch Erfolg haben kann, weil beim Landjericht wolln se meinen Schriftsätzen nich folgen. Ick bitte hiermit um Abänderung, weil det is ja allet Hass und Hetze gegen mir. Dit is total undemokratisch, wissen Se. Der Senat muss hier sechs Ogen druff haben, det dit nich in so ne weltweite Hetzkampagne gegen mir ausartet! Und falls meene ︎︎︎bisherije Grütze nich ausjereicht hat, schicke ick mit der Unterstützung von Rechtspraktikant Lorf noch dit ︎︎︎jute Argument hier.
Hamburger Dialekt: Moin, ich bin de Frau Cronemeyer, und ich würd mol nahfragen, ob mit min Beschwer den ︎︎︎Beschluss vom Landgericht Hamburg nich doch to ännern is. De ollen Fruunslüüd in de Kammer hebbt schreven, dat ich keen enkel Gesichtspunkt hebb för en Unterlassungsanspruch för dat Bild dor ünnen rechts. Wie kann dat denn goahn? Ich bin de Frau Cronemeyer! Mi mutt man kennen, he? Wenn ich erst mol dor bin, denn kann man de Ehrfurcht jo fast in de Luft spüren. Also, nu will ich mol den Senat fragen, ob min Beschwer nich doch Erfolg hebben kann, weil de Lüüd dor bi’t Landgericht nich mol op min Schriftsätzen hört hebbt. Ich bün för en Ännerung, weil dat is ja blanke Hass un Hetze tegen mi. Dat is ganz undemokratisch, dat mutt de Senat doch mol sech Ögen op hebben, eh? Nich, dat dat noch in so’n weltwieten Hetzkampagne gegen mi rutloopt! Und falls min ︎︎︎bisherige Grütze nich utreicht hett, schick ich mit de Unterstützung vun Rechtspraktikant Lorf noch dat ︎︎︎gode Argument hier.
Zeitlos
Morbide Blüten –
Vergängliche Schönheiten des Friedhofs
An einem frostigen Samstagmorgen im November bot sich den Besuchern eines Berliner Stadtfriedhofs ein unerwarteter Anblick. Vor der malerischen Kulisse des Kunstzentrums Buckminster NEUE ZEIT, das sich auf dem Gelände befindet, lagen in einem der Friedhofskörbe üppige Blumengestecke, prachtvolle Kränze und eine dekorierte Staffelei – alles achtlos entsorgt. Es war, als hätte der Glanz einer bewegenden Abschiedszeremonie keine Bedeutung mehr. Die Szene erzählte von einer Trauerfeier, die nur kurz zuvor stattgefunden haben musste. Es schien ein besonders geliebter Mensch gewesen zu sein, denn der Blumenschmuck hätte leicht für drei Beisetzungen gereicht. Aus unerfindlichen Gründen war die Grabstelle bereits abgeräumt – fortgeschafft die Blumen, die ihrem Schicksal überlassen wurden: Weggeworfen, vergessen, entwertet. Wer diesen Ort in den darauffolgenden Stunden passierte, hätte wohl kaum etwas anderes gesehen als "Müll". Doch wo die meisten anderen nur Vergänglichkeit wahrnehmen, sah der Berichterstatter Schönheit und eine zweite Chance. Was folgte, war eine mehrstündige Rettungsaktion: Mit Hingabe und Sorgfalt befreite er rund 70 Prozent der Blumen aus ihrem Wegwerfschicksal, um sie neu zu arrangieren, zu fotografieren und – zumindest für kurze Zeit – am Leben zu halten.
18.11.(2)
Ein Bericht über den Streamrecorder – am Beispiel der Streamerin Shurjoka
In seinen Ansätzen und Absichten ähnelt der Streamrecorder dem Internetarchiv, das Webseiten speichert und archiviert. Ein Beispiel, bei dem der Streamrecorder relevant sein könnte, ist der Fall von Shurjoka, die sich in mehreren öffentlichkeitswirksamen Auseinandersetzungen („Beef“) mit reichweitenstarken Streamern wie Tobias Huch und Tim Heldt alias KuchenTV befindet. Shurjoka macht ihre Twitch-Streams nach der Live-Ausstrahlung nicht mehr abrufbar. Wer nicht live dabei ist, hat (angeblich) keine Chance, die Inhalte nachträglich zu sehen. Da aber die Auseinandersetzungen wiederkehrend vor Land- und Oberlandesgerichten ausgetragen werden, könnte es für die Richter von Bedeutung sein, Zugriff auf diese Streams zu haben. Oftmals reichen die Parteien geschnittene Versionen ihrer oder anderer Videos als angebliche Belege ein, weswegen es für die Richter, die die Fälle bearbeiten, immer schwieriger wird, der Dynamik zu folgen und das Gesagte im Kontext zu überprüfen.
[...]
Über diesen Widerspruch verhandelte die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg am 15.11.2024 mündlich. Die Einstweilige Verfügung wurde bestätigt. Laut Shurjoka wohl nur deshalb, weil Aussage gegen Aussage stünde und das Hauptverfahren zur endgültigen Klärung dienen solle. Diese Einschätzung hält der Berichterstatter für abwegig, da es im Hauptverfahren kaum zu einer anderen Entscheidung kommen dürfte.
18.11.(1)
𝕏-Spezial: Die Grüne Sekte
18.11.2024, 11:55 Uhr: Um neue Posts ergänzt (u.a. die fassungslose Claudia Roth)
„Robert Habeck etwa träumt offen davon, die Meinungsfreiheit europaweit zu regulieren. Das dümmlich wirkende Mantra "Hass und Hetze" wird von den Grünen wie eine inflationär gebrauchte Beschwörungsformel genutzt, um jede unerwünschte Meinung zu delegitimieren. Alles, was der grünen Orthodoxie widerspricht, wird kurzerhand als gesellschaftsgefährdend gebrandmarkt. Aus harmlosen Witzen werden Ermittlungsverfahren, und aus Ermittlungsverfahren entstehen rechtswidrige Hausdurchsuchungen, die das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung mit Füßen treten.
Dieser perfide Missbrauch staatlicher Macht zeigt, worum es der Grünen Sekte wirklich geht: nicht um Vielfalt oder demokratischen Diskurs, sondern um Kontrolle. Kontrolle über das, was gesagt und gedacht werden darf. Warum sollte ein vernünftiger, klar denkender Mensch einer solchen Bewegung angehören?”
16.11.24
Schwachkopf und Strafverfolgung: Zuerst wollten wir ein 𝕏-Spezial mit den besten Aufklärungs- und Kritikpostings zu diesem Thema veröffentlichen, aber das neueste Statement von Max Mannhart fasst das unseriöse und bösartige Wirken des Bamberger Justizdreckstalls pointiert zusammen:
„Die Rolle, die die Staatsanwaltschaft in der ganzen Affäre spielt, ist wirklich gruselig. Erst schreiben sie Habeck und bitten darum, dass er Anzeige wegen des Schwachkopf-Retweets stellt (warum ist das überhaupt ihre Aufgabe?). Dann lässt man wegen dieser Nichtigkeit die Wohnung durchsuchen und als das ganze rauskommt machen sie mit extrem manipulativen Pressemitteilungen weiter, die das Opfer der Durchsuchung auch noch vor aller Öffentlichkeit als Antisemiten hinstellen soll. Tagelang hat man unsere Presseanfragen nicht beantwortet und teils extrem selektive und manipulative Statements gegeben. Dass Teile der Justiz so unfair, unseriös, rücksichtslos und unanständig agieren ist extrem besorgniserregend. [...] Dass Niehoff das Bild hochgeladen haben soll, lässt sich auf seinem X-Account erkennen, doch der Kontext fehlt in der Begründung der Staatsanwaltschaft komplett. Niehoff antwortete mit seinem NS-Vergleich auf ein Bild aus einem Supermarkt, in welchem vom Hamburger Bündnis gegen Rechts dazu aufgerufen wird, die Produkte der Molkerei Weihenstephan, der Lebensmittelkette Müller und Hofmann zu boykottieren, da diese die AfD unterstützen würden. Ganz offensichtlich unterstützte Niehoff damit nicht NS-Taktikten, sondern verglich den Boykottaufruf negativ mit solchen.“
Wobei »besorgniserregend« die Rolle jedes Einzelnen, der an diesem rechtswidrigen Vorgang beteiligt war oder daran mitgewirkt hat, untertreibt. Das Handeln der Staatsanwaltschaft und der Richterin des für den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses zuständigen Amtsgerichts in Bamberg ist nichts weniger als kriminell. Es ist gesetzwidrig und empörend. Subjekte wie diese müssen rausgekehrt (gekündigt), ihres Amtes enthoben und ins gesellschaftliche Abseits gestellt werden – auf eine Insel der Schande, wo sich toxische Charaktere ihrer eigenen Bedeutungslosigkeit zu stellen haben.
Mit der aufgekommenen Empörung und einer erfrischenden Prise Wut gehören die Verantwortlichen dieses Skandals eindringlich überschüttet, damit sie merken, dass sie damit nicht durchkommen, und dass die Mehrheit sich weder manipulieren noch einschüchtern lässt.
Dank 𝕏 und alternativer Medien fließt das ganze Thema durch internationale Informationskanäle mit hohen Reichweiten:
𝕏 ist die fünfte Gewalt – die direkteste und ehrlichste zugleich.
𝕏 lässt sich in der EU weder stoppen, noch unter Druck setzen oder abschalten. Dank der Präsidentschaft Donald Trumps weht in Brüssel bereits ein rauer Wind des Gegendrucks. Sollte die EU es wagen, 𝕏 zu zensieren oder durch die Marotten des Digital Services Acts mit hohen Strafzahlungen zu schwächen, droht ein massiver geo- und militärpolitischer Konflikt: Die USA würden ihre Unterstützung der NATO zurückziehen. Und plötzlich schmeckt das Sojamilchmüsli den Trusted Flaggers und den von der Bundesregierung alimentierten Denunziationsstellen in Deutschland nicht mehr ganz so gut.
14.11.24
Statement: Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer (Wokemeyer) über frauenfeindliche Zivilkammern und abgehobene Richter am Oberlandesgericht
„Auch vermeintlich prominente Jurist*innen, ausgestattet mit den Aufdringlichkeitsvibes einer Scheißhausfliege, haben Anspruch auf rechtliches Gehör – selbst wenn ihre Fälle völlig aussichtslos sind.“
Hinweis: Die hier dargestellten Zitate sind fiktiv und werden u.a. Frau Wokemeyer (Patricia Cronemeyer) auf überspitzte, satirische Weise zugeschrieben. Sie dienen der pointierten Darstellung ihres Verhaltens vor Gericht und sind keineswegs als tatsächliche Äußerungen zu verstehen.
13.11.(2)
An die Schwachköpfe von Bamberg (Ri’inAG Englich & StA’in)
︎Schreiben wgn. Schwachkopf
Sehr geehrter Herr Lieb,
das beigefügte Schreiben, das zunächst der schwachköpfigen Richterin am Amtsgericht Bamberg (Monika Englich) zugestellt wurde, nehmen Sie bitte zur Kenntnis und leiten es anschließend an die Hohlbirne von Staatsanwältin weiter, die in der zulässigen Bezeichnung des Politikers Robert Habeck als »Schwachkopf« doch tatsächlich eine Volksverhetzung erkannt haben will. Hervorzuheben ist außerdem der Umstand, dass die betreffende Person den Post nicht einmal selbst entworfen bzw. verfasst, sondern lediglich retweetet hat.
Kranke Zustände bei Ihnen in Bamberg!
13.11.(1)
Kunst: Will you know which artist we're talking about?
„Nach einem Kunststudium mit Schwerpunkt Malerei widmet er sich heute der konzeptuellen Fotografie. Reisend erkundet er die Welt, dokumentiert abseitige Welten und verwandelt sie in Bilder. Seine detaillierten Beobachtungen mit der Kamera verwandeln sich in gestaltete Kompositionen. Sie eröffnen einen oft melancholischen Blick auf die Rätselhaftigkeit des Daseins.”
11.11.24
Prädikat: Unschubladisierbar
Heute richten wir unsere Aufmerksamkeit auf ein Naturwunder, der am Wochenende zum Superstar gekürt wurde. Christian Jährig – so heißt der junge Mann – kam nie in den Stimmbruch, wodurch er als Sänger Höhen erreicht, die fast unwirklich anmuten. Sein Wesen, die Art, wie er singt, wie er Menschen mit seiner Aura bewirft – einfach wow! Was für ein außergewöhnlicher Mensch. Heute, an diesem besonderen Tag (es ist 11.11. 11:11 Uhr), zelebrieren wir deswegen das Unkonventionelle, das Einzigartige, die Kraft der Andersartigkeit.
„Was du hier machst, ist mehr als der Titel »Superstar«. Es ist gigantisch und mit so einer Leichtigkeit, sogar der Atemzug – jeder Atemzug – ist bei dir Musik und Gefühl, und das ist eine Extraklasse.”
︎︎︎Wie es anfing ︎︎︎Wie es weiterging
09.11.24
Herr Berichterstatter, was machen Sie eigentlich beruflich?
„Gerichtsprozesse – Internetkunst – Verunglimpfung”
Ach, und backen:
07.11.24
Zwei Netzfunde: 1.) Mutti Angela Merkel zur Lage der Nation, 2.) Elon Musk, wie er in aller Seelenruhe Hass- und Hetzepropagandisten ihrer krachenden Dummheit entlarvt:
06.11. (2)
Nur mit Insiderwissen / Giftanschlag auf Berlins Generalstaatsanwältin:
„Das ist alles so unangenehm! Man ist sofort stigmatisiert.”
„Das glaube ich. Die behandeln dich total unfair.”
„Wie du schon gesagt hast, liegt es nicht an Menschen wie dir, sondern an anderen Menschen, die so reagieren.”
„Es tut mir auch leid, dass ich dich dazu ermutigt habe. Ich hätte wirklich nicht mit so einer Reaktion gerechnet. Das hätte ich einfach nicht erwartet.”
„Der Stern ist ja goldig ︎”
06.11. (1)
Donald Trump
Es ist das größte und wichtigste politische Comeback der jüngeren Weltgeschichte. Während wir in Europa friedlich durch die Nacht schliefen, wurde Amerika erlöst. Von so vielem: Dummheit, Abgehobenheit, Wokeness uvm.
Donald Trumps Wahl zum 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ist ein Sieg über menschenverachtende Kampagnen, schamlose Diffamierung, Ignoranz und Inkompetenz, über einen hässlichen Geist der Verlogenheit und Gehässigkeit, über das elitäre Gehabe politischer Zirkel, destruktive woke Umtriebe und über die beschissenen Menschen, die ein gesundes Eichhörnchen und einen fröhlichen Waschbären aus ihrem Zuhause gezerrt und ermordet haben. Thanks Donald, thanks JD, thank you Elon! Make America Great Again.
02.11.24
A comment to you (NYS Department of Environmental Conservation ) from Germany:
In Germany, we know about your terrorist act with the famous squirrel. Under false pretenses, and because disgusting denunciators turned green from envy, you illegally interfered in the lives of a happy family and especially in the lives of two healthy, innocent animals. You killed them and accused one of them for biting you. This is a lie. If anything, the little squirrel was afraid because of stress. You are constructing an unprecedented dangerous situation from this. The hatred towards you is beyond description. You are degenerate, ethically corrupt pieces of shit. I hope those responsible are [...] by decent US citizens. Filthy bastards!
Der Besitzer des Eichhörnchens Peanut erklärt, wie New Yorker Beamte sein Haus durchsuchten, Peanut und seinen Waschbären mitnahmen und töteten. Peanut und Fred, der Waschbär, wurden nach anonymen Beschwerden eingeschläfert.
„Die Beamten durchsuchten mein Haus, als wäre ich ein Drogendealer. Ich saß fünf Stunden lang vor meinem Haus. Ich musste eine Polizeieskorte zu meinem Badezimmer bekommen.“
„Ich durfte meinen geretteten Pferden nicht einmal Frühstück oder Mittagessen geben. Ich saß da wie ein Krimineller, nachdem sie meine Frau verhört hatten, um ihren Einwanderungsstatus zu überprüfen.“
„Dann fragte er mich, ob ich Kameras in meinem Haus hätte. Dann durchsuchte er jeden Schrank, jede Ecke und jeden Winkel meines Hauses auf der Suche nach einem Eichhörnchen und einem Waschbären.“
„Sie haben einen Durchsuchungsbeschluss bekommen; ein Richter hat einen Durchsuchungsbeschluss für ein Eichhörnchen in einen Waschbären unterschrieben. Und dann haben sie sie mitgenommen und getötet.”
01.11.24
Insights
︎︎︎ https://www.buckminster.de/styleguide-bnd-insights/
31.10.24
„Das Aufdecken und Aufklären wichtiger Zusammenhänge, das ist
unsere Kernaufgabe.“ (Bundesnachrichtendienst)
Gelegentlich lösen sich die Dinge von allein: Scheinbar hat der Bundesnachrichtendienst (BND) jetzt doch selbst dafür gesorgt, dass das allgemeinhin geltende Transparenzgebot für Behörden gewahrt bleibt. Wer nämlich das Corporate Design für die bundesweit beachtete "Komm dahinter"-Employer-Branding Kampagne für den Bundesnachrichtendienst entworfen und umgesetzt hat, hielt dieser ohne Angabe von Gründen geheim. Auf Businessportalen gab es rege Unterhaltungen dazu. Umso erfreulicher ist es, dass der BND sich nun einen Ruck gegeben und ein spezielles Team mit der Erstellung eines offiziellen Styleguides beauftragt hat. Der Berichterstatter erhielt Einblicke und konnte sogar eines der exklusiven Begleitschreiben abfangen, das an ausgewählte Bürgerinnen und Bürger (Organisationen eingeschlossen), die lange im Dunkeln standen, versendet wurde:
25.10.24
In der Sache Nixdorf ./. Fischer (feat. Evangelische Kirche)
Basierend auf einem Vergleich, der am Donnerstag, 17. Oktober 2024, zwischen den Parteien geschlossen wurde.
︎ F i s c h e r r r . d e
︎ F i s c h e r r r . d e
23.10.24
Throwback II
Ausgewiesene Menschenfeinde am Werk: Unsere Referenzen im Umgang mit Sozialschädlingen – ein Throwback für alle, die unsere Vorgehensweise noch nicht erlebt haben. Das Beste daran: Nahezu alles geschah rechtskonform. Negative Konsequenzen verbieten sich, wenn man unsere Methoden nicht mag. Wir leben das aus, was erlaubt ist.
Ausgewiesene Menschenfeinde am Werk: Unsere Referenzen im Umgang mit Sozialschädlingen – ein Throwback für alle, die unsere Vorgehensweise noch nicht erlebt haben. Das Beste daran: Nahezu alles geschah rechtskonform. Negative Konsequenzen verbieten sich, wenn man unsere Methoden nicht mag. Wir leben das aus, was erlaubt ist.
Was als despektierlich empfunden wird, ist bewusst gewählt. Mobbing ist Psychoterror und erfordert kompromisslose Härte. Strukturelle Schikanen sind heutzutage strafbar. Sie zermürben Menschen, die schwach sind und sich nicht alleine wehren können. Unser Anspruch ist es, die Täter zu benennen, sie bloßzustellen und die Auseinandersetzung in den Akten zu suchen. Wer Mobbing nicht bekämpft, ignoriert den Ernst der Lage. Wenn Sie angegriffen werden, sei es durch Mobbing oder Verleumdung, unterstützen wir Sie dabei, einen wirkungsvollen Gegenschlag vorzubereiten und durchzuführen. Besonders bei Mobbing handelt es sich oft nicht um einen kurzen Sprint, sondern um einen Marathon. Unsere Schlagkraft, unser scharfsinniger Zynismus und der Wille zum Spiel werden dabei zu Ihrer Allzweckwaffe gegen zerstörerische Kräfte, die wir strategisch zurückmobben und ruhigstellen.
︎ W e i t e r l e s e n
20.10.24
Supermond, Superrichterinnen!
Der Berichterstatter hat seinen Glauben daran, dass es hierzulande noch ehrenwerte Richter gibt, nicht verloren. Die gesamte Kalenderwoche 42 steht unter diesem Zeichen. Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin und die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg sprachen und verhandelten Recht — am Tag des Supermonds, Donnerstag, 17. Oktober 2024.
Gerichtliches Aktenzeichen: Az.: 324 O 434/24 (LG Hamburg)
In der Sache Patricia Cronemeyer gegen den Berichterstatter
„Der Antragstellerin steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.”
Dass auch die Antragstellerin und ihre prozessbevollmächigte Kanzlei, zu deren festen Säulen die Rechtsanwältin Verena Haisch gehört, darüber zutiefst glücklich sind, wird durch ein Tattoo festgehalten, das sich Verena Haisch –den Ausgang des Verfahrens akzeptierend– am Tag des Beschlusses auf ihren linken Oberarm tätowieren ließ. Zu dieser mutigen Entscheidung beglückwünschen wir sie von ganzem Herzen:
19.10.24
Eine Spinne am Morgen vertreibt Gerichtsprozesse und Sorgen
Bevor der Bericht über ein weiteres vor der Pressekammer in Hamburg gewonnenes Gerichtsverfahren gegen Schwurbelmeyer Haschisch veröffentlicht wird, ein kurzer Exkurs in eine Situation, die mir (und sicherlich vielen anderen) Furcht einflößt: Frühmorgens, nichtsahnend und in gewohnter Routine, steige ich die Treppe zur Küche hinab. Doch etwas ist anders – die sonst vertraute weiße und hölzerne Fläche wird von etwas Dunklem durchbrochen. Als mein Blick darauf fällt, stürme ich mit "Ahhhh!" die Treppe hinunter, geschockt von dem Anblick, der sich mir leider nicht zum ersten Mal aufdrängt. Schon zweimal hat sich eine derart große Spinne in mein Haus verirrt, und ich hatte gehofft, so etwas nie wieder sehen zu müssen. Doch wie es so schön heißt: Aller guten Dinge sind drei – und heute war es wieder so weit.
Entfaltet diese Spinne, deren genaue Bezeichnung mir unbekannt ist, ihre Beine, ist sie locker so groß wie die innere Handfläche (ohne Finger). Das erste Mal begegnete mir eine solches Tier nachts um 1 Uhr, auf dem Küchenboden sitzend. Für einen Moment in beiderseitige Schockstarre verfallen, stülpte ich dann die erstbeste Dose über sie und holte ein Klemmbrett o.Ä. zum Unterschieben. Als die Spinne zu springen begann und ihr dicker Körper gegen die Dose prallte, war das Geräusch so ekelerregend, dass ich die ganze Konstruktion –Dose, Spinne, Brett– so weit wie möglich nach draußen warf. Beim zweiten Mal fand ich sie im Keller, ungünstig tief in einem Wandknick. Die „Operation Spinne“, um sie lebend nach draußen zu befördern, dauerte ca. 45 Minuten.
Heute war mir das zu viel. Es ging einfach nicht. Staubsauger sollen bei Spinnen eigentlich vermieden werden, da sie als unethisch gelten. Durch die Wucht des Einsaugens laufen Spinnen Gefahr, sich Beine oder Körper zu brechen, wenn sie irgendwo hart aufprallen. Außerdem könnten sie ersticken oder im bereits eingesaugten Staub verhungern. Trotzdem habe ich sie weggesaugt – und selbst das hat mich Überwindung gekostet, da sie ausgebreitet größer war als der Umfang des Staubsaugerrohrs. Niemand sollte sich zwingen, derart angsteinflößende Tiere auf lebensschonende Weise zu bewältigen.
Alles, was ich heute für sie tun konnte, war, sie wegzusaugen – in dem Wissen, dass der Beutel gut gepolstert war. Eine andere Frau kam zu Hilfe, nachdem ich sie gebeten hatte, und gemeinsam leerten wir den Staubsaugerbeutel im Friedhofskorb aus. Ob die Spinne dabei war, konnten wir nicht sehen, hoffen aber, dass sie ihre Reise durch den Staubsauger gut überstanden hat. Robust genug wirkte sie jedenfalls.
Zusatz
wgn. Semsrott –
LG
Hamburg, Beschluss vom 02.09.2013 - 629 Qs 34/13
Ergänzend wurde der Berichterstatter auf einen Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 02.09.2013 aufmerksam gemacht, der den Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate aus Hamburg betrifft. In diesem Beschluss wird die Strafverfolgung Strates gemäß §§ 74, 74d, 353d Nr. 3 StGB thematisiert, im Zusammenhang mit der Dokumentation des Wiederaufnahmeverfahrens um Gustl Mollath.
Der Beschluss des LG Hamburg kann vollständig eingesehen werden unter: https://openjur.de/u/645566.html
Da die Erwägungen des Gerichts (bereits vor zehn Jahren) zur Reichweite der 353er-Norm äußerst interessant sind, empfiehlt sich die vollständige Lektüre des LG-Beschlusses, insbesondere ab dem Abschnitt unter 3.
18.10.24
Arne Semsrott Prozessbericht – Wie im Irrenhaus
Der Berichterstatter verfolgt seine ganz eigene Herangehensweise an Prozessberichte und nutzt hier und heute wieder die Gelegenheit, frei zu berichten. Der Fokus liegt weniger auf der Anklage, als auf dem, was sich im Laufe des Prozesses aus einer nicht-inszenierten, menschlichen Perspektive zugetragen hat. Dabei wird sichtbar, wo die Justiz Missstände verbirgt, die dringend behoben werden sollten.
17.10.24
If there's something strange
In your neighborhood
Who you gonna call?
(Ghostbusters)
Heute fanden vor der 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II gleich zwei Hauptsacheverfahren statt, die den Berichterstatter betreffen. Die anwaltliche Vertretung übernahm Moritz Quecke. Was lässt sich vorerst sagen? Nach einem intensiven vierstündigen salomonischen Vergleichsmarathon einigten sich die Parteien auf eben diesen Vergleich, der – kann man das so sagen? – glücklich macht. Er ist wirklich toll. Die wesentlichen Punkte werden demnächst sachlich aufbereitet vorgestellt.
In die Richterschaft muss man fast schon schockverliebt sein. Und in Moritz Quecke sowieso. Damit geht eine vier Jahre lange Prozessgeschichte zu Ende, die im Dezember 2020 begann und in jeder Hinsicht kraftraubend war. Aber es hat sich gelohnt.
Der Berichterstatter ist tief zufrieden mit allem, was er heute am Landgericht Berlin II erleben durfte. Nur Positives.
Vielen Dank, und bis bald mit der ganzen Geschichte!
Falls jemand nach der Stimmung fragt:
16.10.24 (2)
In der Strafvollstreckungssache gegen Andreas Darsow, 11 StVK 167/22
Antwortschreiben an die Vorsitzende der 11. Strafkammer des Landgerichts Marburg:
Sehr geehrte Frau Schneider,
für Ihre Antwort vom 01.10.2024, die auch prompt kam, bedanke ich mich.
Sie schreiben:
„die von Ihnen übersandten Unterlagen liegen hier vor. Die Ausführungen sind durchaus interessant, allerdings für unser Verfahren nicht von Belang. Die Strafvollstreckungskammer ist bei ihrer Entscheidung an das rechtskräftige Urteil gebunden und kann zum Schuldspruch keine abweichenden Feststellungen treffen.“
Dieser Auffassung kann nur eingeschränkt gefolgt werden, und zwar aus folgenden Gründen:
Unsere Analyse verfolgt nicht das Ziel, Ihrer Kammer rechtsverbindliche Feststellungen abweichend vom Schuldspruch abzuringen, da dies nur in einem Wiederaufnahmeverfahren — für das Ihre Kammer jedoch nicht zuständig ist — möglich und zu prüfen wäre.
Ein solches Verfahren kommt aufgrund fehlender Beweise nicht (erneut) in Betracht.
Zweifellos sind Sie aber in der Lage, die Aussagekraft und die Qualität des alten Urteils kritisch zu hinterfragen und zu dem Ergebnis zu gelangen, dass die Unschuld von Andreas Darsow — zumindest in Ihren Köpfen — zwar nicht zu 100% feststehen mag, dass er jedoch unter den gegebenen Umständen, den Ermittlungsfehlern und den ihn entlastenden starken Indizien niemals hätte verurteilt werden dürfen.
Die logische Rechtsfolge hätte 2011 zwingend auf in dubio pro reo lauten müssen.
Und sicher möchten Sie nicht bestreiten, dass es in der Justiz kriminelle Strömungen und menschenfeindliche Tendenzen gibt!? Faktisch ist das so, was die überwiegend aufmerksame und gebildete Bevölkerung natürlich auch wahrnimmt.
Mit dem Wissen, dass Andreas Darsow mit hoher Wahrscheinlichkeit unschuldig ist und Ihnen psychologische Gutachten vorliegen, die Herrn Darsow nicht als Mörder, geschweige denn als kaltblütigen Mörder zeichnen, sondern im Gegenteil sein ruhiges Wesen betonen, müsste es Ihnen —als vorgeblich integre Richter— ein außerordentliches Anliegen sein, diesen unschuldig gebrandmarkten Mann endlich aus den Fängen der Justiz zu entlassen.
Es ist untragbar, dass ein objektiv ruhiger und ehrlicher Mensch wie Andreas Darsow, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts hat zu Schulden kommen lassen — erst recht keinen Doppelmord —, für das Versagen der Justiz büßen muss. Was für ein Leben bleibt ihm?
Mangelt es Ihnen, Frau Schneider, an der nötigen Empathie, sich in Andreas‘ verzweifelte Lage zu versetzen? Den Menschen, der im Gefängnis leidet und dessen einziges Vergehen es war, in der Tatnacht alleine gewesen zu sein und daraufhin Opfer eines falschen Urteils zu werden?
Das Ergebnis, zu dem jeder, der über logisches Denken und einen gesunden Menschenverstand verfügt, jetzt noch kommen kann, ist die frühzeitige Freilassung von Herrn Darsow bzw. die Forderung danach. Er hat, und davon bin ich überzeugt, diese Tat nicht begangen. Jedenfalls hätte für ihn die Unschuldsvermutung greifen müssen, und die Zweifel, die sich unweigerlich an Herrn Darsows Schuld aufdrängen, hätten 2011 zu seinem Freispruch führen müssen. Was die damals zuständige Strafkammer am 19. Juli 2011 stattdessen für Recht erkannt hat, würde eher in eine Kolonie Russlands passen, aber nicht in einen Rechtsstaat, der Deutschland angeblich sein möchte.
Von Herrn Darsow geht keinerlei Gefahr aus. Die eigentliche Gefahr liegt bei denen, die gegen alle Vernunft und Menschlichkeit an seiner Verurteilung mitwirkten, daran festhalten und ihn weiterhin gefangen halten.
Für einen Rechtsstaat ist dieser Zustand schlichtweg eine Blamage! Sorgen Sie bitte dafür, dass Andreas Darsow noch die Möglichkeit hat, ein Leben in Würde zu führen.
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Berlin, am 16.10.2024
16.10.24 (1)
Ein Beispiel dafür, dass die Verfassungsgerichte der Länder zunehmend von linksgrünen, antidemokratischen und juristisch wenig qualifizierten Personen unterwandert sind bzw. werden, ist der buchstäblich nervenaufreibende 'Clownanwalt' Jun. Der X-User Felix Perrefort hat ihm das nachfolgende Siegel verliehen, dem der Berichterstatter uneingeschränkt zustimmt. Clownanwälte und juristische Flaschen wie Jun dürfen unter keinen Umständen Richter oder gar Verfassungsrichter, werden – auch nicht stellvertretend. Dass unser Justizsystem einer solch fragwürdigen Gestalt Raum bietet, zeugt nicht von Besonnenheit oder Qualität.
„AnwaltJun steht wie kein anderer für die aktivistische Unterwanderung der Gerichte, für die Gefahr politischer Justiz. Als RichterJun agitiert er für ein Verbot einer Partei, an der niemand alles mögen muss, um klar zu sagen, dass die großen und kleinen Verfassungsbrüche jüngerer Vergangenheit nicht auf ihrem Mist gewachsen sind. Jun geht es nicht um die AfD, sondern um die gesellschaftliche Meinungslage, auf die sie Einfluss nimmt. Er weiß, dass das Ende links-grüner Tyrannei längst eingeleitet ist. Wie alle Befürworter eines Verbots fürchtet er das Schwinden etablierter Deutungshoheit, auf die seine gesamte politische Karriere als „Hass-und-Hetze“-Anwalt gebaut ist. Begründet mit dem zehntausendfach gezogenen Idioten-Joker „für die Demokratie“, mobilisiert er nun die MdBs aus seiner Region, obwohl ihm das Gesetz vorschreibt: „Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.“ Der offensichtlich verfassungswidrig vorgehende Verfassungsrichter ist ein Produkt der Grünen Partei, die ihn in Amt und Würden hievte. Hier zeigt er sich erneut als bewusster Verwender rhetorischer Propagandatechniken: Wenn Jun die konstruiert falsche Alternative behauptet, Gegner eines Parteiverbots würden es entweder „besser wissen“ als das Bundesverfassungsgericht oder ein Verbot selbst bei gegebener Verfassungswidrigkeit ablehnen, dann nutzt er das manipulative Argument einer „falschen Dichotomie“. Damit werden bei einer Streitfrage ausschließlich zwei Möglichkeiten suggeriert, obwohl es mehrere gibt: Man kann ein AfDVerbotsverfahren natürlich auch für so unbegründet halten, dass es keiner Prüfung würdig ist, schließlich könnte man auch ein Verbot Juns Quatschjura-Videos ablehnen, ohne sich damit über das Gericht zu stellen, das darüber zu entscheiden hätte. Kurz: Nie zuvor habe ich einen Richter erlebt, der so manipulativ spricht, der so sehr das Mäßigungsgebot verletzt. Dass ihm als Richter kein Einhalt geboten wird, verheißt nichts Gutes.”
[An dieser Stelle hätte der originäre Post von Felix Perrefort mit dem Video von Jun gestanden. Da 𝕏 aktuell technische Probleme beim Einbetten hat, konnte dieser nicht übernommen werden. This space was reserved for the original post by Felix Perrefort containing a video of Jun. Due to current embed issues on 𝕏, the post could not be included.]
Am 23. November 2022 wurde Jun auf Vorschlag der Fraktion der Grünen vom Bayerischen Landtag zu einem stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Jun ist überdies Mitglied des Ausschusses für IT-Recht bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
15.10.24
Noch im Monat Oktober entscheidet die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin II, ob der endlos erscheinende Kreislauf von Justizdarstellern endlich unterbrochen und in gesetzeskonforme Bahnen gelenkt wird, oder ob erneut Urteile fernab jedweder Faktenlage erfunden und dem im öffentlichen Dienst tätigen unterbelichteten Kläger Reinhard F. sowie dessen evident die Unwahrheit behauptenden Rechtsanwalt Michael Epping zugespielt werden. Moritz Quecke jedenfalls fand heute klare Worte:
erklären wir vor der mündlichen Verhandlung am [...] Oktober 2024 nach Abschluss des einstweiligen Verfügungsverfahrens (10 U 114/22 KG; 27 O 103/22 LG Berlin) noch Folgendes:
Das Kammergericht erkannte im einstweiligen Verfügungsverfahren – nachdem es mehrmals darauf hingewiesen worden war – im Zurückweisungsbeschluss vom 19.06.2024 (Anlage ...) doch noch, dass die Beklagte dem Kläger nicht die Mitwirkung an der Herstellung eines unechten, sondern eines inhaltlich unrichtigen Zustellungsprotokolls vorwirft.
Hingegen hat sich das Kammergericht bis zuletzt geweigert, seiner auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltenden Verpflichtung aus § 286 Abs. 1 S. 2 ZPO nachzukommen, die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind. Es fehlt jegliche Auseinandersetzung mit den zahlreichen Beweistatsachen (s. etwa Widerspruchsbegründung vom 04.08.2022 [27 O 103/22 LG]; Berufungsbegründung v. 18.01.2023 [10 U 114/22 KG]; Beru-fungsreplik v. 15.05.2023 [10 U 114/22 KG]), die die Beklagte bereits in erster Instanz mit ihrem Widerspruch und sodann mit ihrer Berufungsbegründung vorgetragen und glaubhaft gemacht hat. So bleibt insbesondere im Dunkeln, weshalb das Kammergericht aus der Tatsache, dass in dem Ablieferungsvermerk der messenger GmbH vom 17.06.2019 – das die offizielle und einzige Beweisurkunde für die ausgeführte Dienstleistung darstellt – anders als in dem Ablieferungsvermerk der messenger GmbH vom 26.08.2019 – an dem unstreitig eine persönliche Übergabe an die Beklagte erfolgte – nicht die Unterschrift der Beklagten reproduziert ist, allein oder mit den weiteren vorgebrachten Indizien keine – im Eilverfahren ausreichende – überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür annehmen wollte, dass das vom Kurierfahrer Kittelmann unterschriebene Ersatzprotokoll der Kanzlei Heilmann Kühnlein Rechtsanwälte, das eine persönliche Übergabe behauptet, unrichtig ist.
Die Beklagte hat wiederholt bestätigt, dass sie einen Brief vom 26.08.2019 persönlich angenommen hat, während sie mit 100%iger Sicherheit erklärt hat, am 17.06.2019 keine Sendung persönlich angenommen zu haben, da sie bei der Ablieferung des Briefs nicht zu Hause war.
In jedem Strafverfahren hätten Richtern ein solches unwiderlegbares Indiz (die persönliche Wahrnehmung der am Tatgeschehen beteiligten Hauptperson) und eine nachprüfbare Tatsache (das offizielle Kurierprotokoll) genügt, um einen Angeklagten zu verurteilen. Da es vorliegend um den Kläger und die Beklagte geht, begründet es für den Senat vorgeblich aber auch mit den weiteren vorgetragenen (starken) Indiztatsachen – etwa der eidesstattlichen Versicherung von Herrn Kauschke bzgl. der „Selbstentlarvung“ des Klägers – nicht einmal eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die inhaltliche Unrichtigkeit des Botenprotokolls.
Anstatt dies aber näher darzulegen, verstieg sich das Kammergericht sogar zu der Bemerkung, es sei davon überzeugt, dass die Behauptung der Beklagten unwahr ist, die Beklagte also lüge. Natürlich werden auch dieser steilen These keinerlei Gründe beigegeben. Es handelt sich um gehässiges Nachtreten – mehr nicht.
Die Beklagte wird daher den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin anrufen.
75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes trifft ein Obergericht in einem in tatsächlicher Hinsicht hoch streitigen Gerichtsverfahren eine Entscheidung, die keine rational nachvollziehbare Begründung aufweist und sich in apodiktischen Sätzen erschöpft. Das geschieht immer dann, wenn Richter unter Missachtung ihres Amtseides in Ansehung einer Partei eine Entscheidung treffen wollen, die sie auf Grundlage des Gesetzes nicht begründen können.
Die Entscheidung, die das Kammergericht hier gewollt hat, ist ein „Maulkorb“ und zusätzlich eine „Bestrafung“ für die als unbequem und aufmüpfig empfundene Beklagte. Die Beklagte soll den staats- und kirchentreuen Kläger in Ruhe lassen, auch wenn sie noch so gute Gründe dafür anführen kann, dass sie mit ihrer Behauptung recht hat.
Die Kammer hat jetzt die Chance, es besser zu machen.
Moritz Quecke
Rechtsanwalt
14.10.24
An den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: „zu der am [...] Oktober 2024 eingereichten Verfassungsbeschwerde (nebst Eilantrag) wird erklärt, dass das Bundesverfassungsgericht nicht angerufen wurde und in der konkreten Sache auch nicht angerufen wird. Die Verantwortung, Recht zu sprechen, liegt demnach in Berlin. Eine weitere Verfassungsbeschwerde wird in den kommenden Tagen durch meinen Rechtsanwalt Moritz Quecke eingereicht werden. Sie betrifft Fehlentscheidungen, die aus Bösartigkeit von Richtern des Land- und Kammergerichts Berlin herbeigeführt wurden.”
„Da es dem Untersagungszweck dienlich ist, wird angeregt, dass der Verfassungsgerichtshof auch die Formulierung „den unzutreffenden Eindruck, dass […]“ in den Tenor aufnimmt. Zwar wurde dies in der ersten Instanz nicht beantragt, erscheint jedoch geboten, um die Beschwerdeführerin umfassend vor der gravierend rufschädigenden und persönlichkeitsrechtsverletzenden Falschbehauptung zu schützen, gegen sie (die Bf.) sei ein Strafverfahren mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe anhängig.
RECHTSVERLETZUNGEN
Die angefochtenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus:
§ 15 Abs. 4 Satz 1 VvB (Gebot des effektiven Rechtsschutzes),
§ 15 Abs. 1 VvB (Anspruch auf rechtliches Gehör),
§ 15 Abs. 5 Satz 2 VvB (Entzug des gesetzlichen Richters),
§ 10 Abs. 1 VvB (Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes)
in Verbindung mit den Artikeln des Grundgesetzes (GG):
Art. 19 Abs. 4 GG (Recht auf effektiven Rechtsschutz), in Verb. mit Art. 20 Abs. 3,
Art. 103 Abs. 1 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör),
Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG (Recht auf den gesetzlichen Richter),
Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit vor dem Gesetz).
Was sich vor den Fachgerichten – dem Amtsgericht Mitte, Abteilung 9 (besetzt durch den damaligen Vizepräsidenten Hendrik Buck), sowie dem Landgericht Berlin II, Zivilkammer 84 (vertreten durch den Vorsitzenden Richter Florian Lickleder) – ereignet hat, ist mit Worten kaum mehr zu beschreiben. Es spottet jeder Beschreibung.
Das Amtsgericht Mitte, das offensichtlich nicht einmal mit den Eigenarten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vertraut war – es fragte, wo der Zeuge sei – kam zu dem Schluss, dass der Verfügungsantrag unzulässig sei, da der Antragsgegner eine privilegierte Äußerung getätigt habe. Diesem Unsinn kann selbstverständlich nicht gefolgt werden.
Die Bf. sah sich in dieser Zeit gezwungen, der Zivilkammer 84 des Landgerichts Berlin II einen der wichtigsten verfassungsrechtlichen Grundsätze vorzuhalten:
„Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 99, 185 <196>)“ BVerfG, Beschluss vom 28.06.2016 - 1 BvR 3388/14“
Davon unbeeindruckt pfuschte das Landgericht Berlin II seinen Zurückweisungsbeschluss vom 08.07.2024 zusammen (Anlage 24), mit dem einstimmig entschieden wurde, dass die Berufung der Beschwerdeführerin mangels Erfolgsaussicht zurückzuweisen sei. Gravierend: Das Landgericht führt sogar selbst aus:
„kann zugunsten der Verfügungsklägerin unterstellt werden, dass es sich bei der Behauptung, eine Strafverfolgungsbehörde habe mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die Verfügungsklägerin wegen Erpressung wegen eines weiteren Ermittlungsverfahrens, in welchem eine höhere Strafe zu erwarten sei, eingestellt werde“, um eine unwahre Tatsache handelt.“
Unterlässt jedoch die zwingende Rechtsfolge, nämlich den Erlass der einstweiligen Verfügung!
Seine (sic! Ihre) Ansicht begründete die Zivilkammer 84 mit der unhaltbaren Auffassung, der Antragsgegner habe unbewusst eine unwahre Tatsache geäußert, daher sei diese nicht zu untersagen. Erneut nahm das Landgericht Berlin absurderweise an, Rechtsanwalt Quecke habe mit seinen eidesstattlichen Versicherungen nicht glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner seine Äußerungen nicht als Hörensagen gekennzeichnet habe – obwohl genau das wörtlich an Eides statt versichert wurde.
[...]
Und jetzt, als Folge des Verhaltens von Berufsrichtern, die einen Eid auf die Verfassung geschworen haben, muss die Verfügungsklägerin erneut ihre geistigen und körperlichen Ressourcen [...] dafür einsetzen, den rechtswidrigen Zustand korrigieren zu lassen. [...] Das Landgericht und auch weitere Gerichte müssen sich nicht wundern, wenn ihnen völliges Unverständnis entgegenschlägt, angesichts des Verhaltens, das dort an der Tagesordnung steht.
Weiter erschöpft sich die dümmliche Begründung der Kammer darin, dass immer noch unterstellt wird, es sei nicht glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner seine Äußerung nicht als Hörensagen gekennzeichnet habe — obwohl Rechtsanwalt Moritz Quecke dies sogar 1:1 im Wortlaut in seinen eidesstattlichen Versicherungen erklärt hat, was sich der Kammer aufdrängen musste.
Die Arbeitsweise der 84. Zivilkammer, unter Beteiligung der Vorsitzenden der 87. Kammer, ist blanker Hohn.
Gegen die Richter Florian Lickleder (Vorsitzender Zivilkammer 84) und Doris Lau (Vorsitzende 87. Zivilkammer) hat die Bf. deshalb Strafanzeige erstattet. [...]
IV. Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Dass das Verfahren so gelaufen ist, wie es gelaufen ist, liegt daran, dass sowohl das Amts- als auch das Landgericht in Ansehen der Person der Beschwerdeführerin gehandelt haben. Dies stellt nicht nur einen grundlegenden Fehler in der juristischen Herangehensweise dar, sondern ist auch menschlich und beruflich vollkommen armselig und verfehlt. Es bedeutet, dass die Gerichte die Person der Beschwerdeführerin bewusst in den Vordergrund gestellt und sie anders behandelt haben, als es der Fall gewesen wäre, hätte es sich um eine andere Person gehandelt. Derartige Verfahrensweisen zielen direkt auf eine Ungleichbehandlung ab und untergraben das Prinzip der Gleichbehandlung vor dem Gesetz.
In einem Rechtsstaat darf die Persönlichkeit oder der Hintergrund einer Person niemals das Urteil oder einen Beschluss beeinflussen. Gerichte sind verpflichtet, nach objektiven Maßstäben zu entscheiden. Das bewusste Abweichen von dieser Pflicht stellt eine grobe Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dar. Solche Verfahrensweisen schaffen gefährliche Präzedenzfälle, bei denen Personen aufgrund ihres Ansehens oder ihrer Haltung unterschiedlich behandelt werden. Die Tatsache, dass das Amts- und Landgericht die Beschwerdeführerin nicht gleichbehandelt haben, zeugt von einem massiven Verstoß gegen grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien.
Daraus folgt eindeutig eine Verletzung des § 10 Abs. 1 VvB in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG.”
13.10.24
Für sich und seine Leserschaft war der Berichterstatter tief im musikalischen Äther unterwegs, um diese Perle der indigenen Hymnen heraufzufördern:
Ani Kuni is a traditional song that originally comes from the Iroquois, an Indigenous people of North America. The song is essentially a chant with spiritual and ceremonial origins, and it has been used by various tribes within the Iroquois Confederacy. It is sung in the Iroquois language and is often interpreted as a prayer asking for peace, fertility, and spiritual connection. Although the exact origins and meaning of the lyrics are not always clear, it is generally believed to be a form of prayer or meditation.
Vierfach interpretiert auf ︎︎︎ Buckminster.de
1 / Rikard Lassenius (Finland), 2 / Ricardo, 3 / Pierre Kwenders feat. Jacobus, 4 / Wabanag & Nagwetch
11.10.24
„Leider können wir über unsere Agentur nicht sprechen.” (Toni Ramlow)
Normalerweise haben wir den Bundesnachrichtendienst kaum auf dem Schirm. Doch als wir energisch darauf gestoßen wurden, einen Blick auf das mysteriöse Kommunikationsverhalten des BND zu werfen, wurden wir hellwach.
Die öffentlich gestellte Frage nach der Agentur ist bis heute unbeantwortet – stattdessen setzt der BND geschickt Nebelkerzen ein, um eine interessierte Öffentlichkeit im Unklaren zu lassen.
Mitte September hat Buckminster NEUE ZEIT eine ultraautistische Druck- und Rasterrecherche durchgeführt und eine Trefferquote von 99,999 Prozent erzielt. Unser Joker sitzt in einer Stadt in Hessen. Was die Quellenbereinigung betrifft, war der BND erstaunlich nachlässig, wodurch eine Zwei-Wege-Verifizierung der Agentur möglich wurde.
Buckminster hat aber noch mehr herausgefunden.
Wir wissen, wer die stylischen Hartmaterialbanner für das Out-of-Home-Konzept hergestellt und installiert hat, wer das Standdesign für die Gamescom produziert und aufgebaut hat, welcher Rechtsanwalt wann und zu welchen Konditionen die neue Bildmarke zur Markenanmeldung gereicht hat, mit welcher Lizenz und Ausprägung die beiden distinktiven Kampagnenschriftarten verwendet werden und wer die Schriftarten überhaupt entworfen hat. Mit all diesen Charakteren haben wir (teils charmante) Telefongespräche geführt, ohne sie mit der Nase auf unser Interesse zu stoßen.
Vielleicht bluffen wir auch nur, und Buckminster NEUE ZEIT hat in Wahrheit gar nichts recherchieren können, weil es schlicht unmöglich war.
Heute, zum Abschluss unserer Recherche, haben wir willkürlich zwei hellgrüne Punkte auf eine Deutschlandkarte gesetzt und stellen in Aussicht, uns am 31. Oktober 2024 zurückzumelden.
Mit freundlichen Grüßen,
BNZ
09.10.24
The Minimal Phone – ein Juristensmartphone?
05.10. (2)
Leb wohl, SEZ – wie wir das Sport- und Erholungszentrum der DDR in Erinnerung behalten
︎ D i s c o v e r
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- Contemporary images: Courtesy of former owner (BNZ Edit)
- Construction site 1980: Licensed image
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In Erinnerung an meine Zeit in der Dimitroffstraße, als meine Eltern und ich in einem Altbau lebten, der heute Lila ist. Wo es selbstverständlich war, dass eine Ameisenstraße quer durch die Wohnung führte. Wo die Dielen unter unseren Schritten geheimnisvoll knarzten und die Türklinken mir wie riesige Relikte aus einer anderen Welt vorkamen. Wo das Sonnenlicht selten hereinfiel, aber umso mehr Fische im Aquarium schwammen, die nacheinander heraussprangen und schließlich im Staubsauger meiner Mutter verschwanden. Wo die Adventszeit und der Nikolaus so schön waren. Wo mein Zuhause war. Wo mein Zuhause ist.
05.10. (1)
Charakter ist das, was bleibt, wenn alles andere ins Wanken gerät. Wer aus Angst handelt, wird klein und festgefahren. Doch wenn aus Angst Liebe wird, entfaltet sich der wahre Charakter:
04.10.24
Verfassungsbeschwerde(n) und Nichtigkeitsantrag wgn. Falschurteil und Willkür des 10. Zivilsenats, Kammergericht Berlin, sowie der Zivilkammer 84, Landgericht Berlin II; Prozessgegner ist Reinhard F., Referent im Öffentlichen Dienst für das Land Berlin und ehemaliger 1. Vorsitzender des Gemeindekirchenrats der [...]-Kirchengemeinde (noch immer aktives Mitglied im Gemeindekirchenrat), sowie dessen Rechtsanwalt Michael Epping
Eine Prozesspartei, die im Recht ist, wird von Richtern in den außergewöhnlichen Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde getrieben, da deren Rechtsauffassung und Verständnis des Sachverhalts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ansatzweise nachvollziehbar sind. Diese juristische Beschreibung trifft exakt das geringqualifizierte Niveau von Richtern am Land- und Oberlandesgericht Berlin, die jeglichen Anspruch an Recht und Wahrheitsfindung verloren haben. Der Bundesgerichtshof würde feststellen: »Ihre Herangehensweise offenbart schwerwiegende handwerkliche Mängel und tiefgreifende Unkenntnis (Verständnismängel)«— getragen von Willkür, die den Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, auf bösartige Weise missachtet.
Zudem brachte der 10. Zivilsenat im Beschluss vom 11.09.2024 zur Zurückweisung der Anhörungsrüge zum Ausdruck, dass es „die Äußerungen auch unter Berücksichtigung des weiteren Vortrags als unwahre Tatsachenbehauptung bewertet hat“. Damit geht das Kammergericht erheblich über das hinaus, was für die Zurückweisung der Berufung erforderlich war. Für die Zurückweisung der Berufung genügte es, dass das Kammergericht die von ihm als Tatsachenbehauptung behandelten Äußerungen der Bf. als nicht glaubhaft gemacht ansieht, folglich von keiner überwiegenden Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der behaupteten Tatsache ausgeht. Die vorgebliche Bewertung sogar als unwahr – und damit als Lüge der Bf. denn diese weiß, ob ihr ein Brief am 17.06.2019 vom messenger-Kurierfahrer persönlich übergeben wurde – ist angesichts der zahlreichen Beweismittel, die die Bf. erst- und zweitinstanzlich zur Glaubhaftmachung ihrer Darstellung vorgetragen hat, ein gehässiges „Nachtreten“ gegen die Bf., das eines Gerichts unwürdig ist.
03.10.24
Wishing all our readers an inspiring day and a powerful New Moon. Whether you choose to do nothing or dive into activity, just follow what your soul desires. Adventure, rest, gardening, museum trips, art, or learning – do whatever brings you joy. We'll be back on Friday, ready to welcome you!
Das Video ist an der Rappbodetalsperre entstanden und war ein Selbstversuch des Berichterstatters gegen Höhenangst.
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Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)
Der Berichterstatter hat seinen Glauben daran, dass es hierzulande noch ehrenwerte Richter gibt, nicht verloren. Die gesamte Kalenderwoche 42 steht unter diesem Zeichen. Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin und die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg sprachen und verhandelten Recht — am Tag des Supermonds, Donnerstag, 17. Oktober 2024.
︎ Schreiben an Dr. Martens (MdB)
1 v. 733
„in Anbetracht der wichtigen Rolle, die Richter in unserem Rechtssystem spielen, möchten wir Sie auf eine Person aufmerksam machen, deren berufliches Handeln einer genaueren und kritischen Betrachtung bedarf. Es geht um Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin. Im von ihm geleiteten 10. Zivilsenat treten Abgründe zutage, die es unserer Ansicht nach dringend erforderlich machen, sie zur Sprache zu bringen. Es wäre außerdem wünschenswert, dass im Bundestag geeignete Gremien zusammenkommen, um zu erörtern, wie machtmissbräuchliches Verhalten im Sinne der Rechtsstaatlichkeit wirksam unterbunden werden kann.“
https://elzer-schoenberg-schneider.de/ ︎︎︎
Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.
Mail: Office@Buckminster.de
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Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)
Der Berichterstatter hat seinen Glauben daran, dass es hierzulande noch ehrenwerte Richter gibt, nicht verloren. Die gesamte Kalenderwoche 42 steht unter diesem Zeichen. Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin und die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg sprachen und verhandelten Recht — am Tag des Supermonds, Donnerstag, 17. Oktober 2024.
An einem
frostigen Samstagmorgen im November bot sich den Besuchern eines Berliner
Stadtfriedhofs ein unerwarteter Anblick.
︎ E n t d e c k e n
︎ E n t d e c k e n
︎ Schreiben an Dr. Martens (MdB)
1 v. 733
„in Anbetracht der wichtigen Rolle, die Richter in unserem Rechtssystem spielen, möchten wir Sie auf eine Person aufmerksam machen, deren berufliches Handeln einer genaueren und kritischen Betrachtung bedarf. Es geht um Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin. Im von ihm geleiteten 10. Zivilsenat treten Abgründe zutage, die es unserer Ansicht nach dringend erforderlich machen, sie zur Sprache zu bringen. Es wäre außerdem wünschenswert, dass im Bundestag geeignete Gremien zusammenkommen, um zu erörtern, wie machtmissbräuchliches Verhalten im Sinne der Rechtsstaatlichkeit wirksam unterbunden werden kann.“
Die Justiz in Deutschland schafft es erneut: Sie schlägt den weiten Bogen zurück zu Tyrannei, Unterdrückung und willkürlicher Unrechtsbehandlung. Als Hauptcharaktere dieser dramatischen Rückkehr treten die Richter des 10. Zivilsenats am Kammergericht Berlin Oliver Elzer, Katrin Schönberg und Manfred Schneider ins Rampenlicht. Ihre perfide Arbeit wird nicht unbemerkt bleiben, sondern an allen deutschen Oberlandesgerichten, am Bundesgerichtshof und an Europäischen Gerichtshöfen vorstellig werden.
Ihr jüngstes Meisterwerk? Eine Berufung vollständig zu pervertieren und ihr willkürlich den Erfolg zu versagen – ein Handwerk, das nur die gestörtesten Psychopathen beherrschen.
https://www.buckminster.de/neues-recht/ ︎︎︎https://elzer-schoenberg-schneider.de/ ︎︎︎
Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.