Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.

︎ Bekanntmachungen



21.05.2024


Die Bezeichnung des Verwaltungsgerichts Potsdam als »Neuer Volksgerichtshof « stellt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Potsdam eine strafbare Beleidigung von Richtern dar


Der Berichterstatter mit der passenden Antwort: “Erklärung zur dümmsten „Anklage“, die jemals gegen die Inhaberin des Unternehmens Buckminster NEUE ZEIT [...] unternommen wurde”






18.05.2024


Martin Neumaier X End Wokeness


Views: 12 Millionen
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Kommentare: 5.548
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https://x.com/EndWokeness/status/1790855326801039475


“Es ist perfekt geschrieben“




16.05.2024


Cronemeyer Haisch unterliegt am Landgericht Hamburg


Gerichtliches Aktenzeichen: 324 O 151/24

“Bei der Bezeichnung der Antragstellerin als „Schwurbelmeyer Haschisch“ handelt es sich um eine zulässige satirisch überspitzte Meinungsäußerung in Form der offenkundigen Verballhornung des Kanzleinamens der Antragstellerin. [...] Der Antrag zu 2., der sich auf die Untersagung eines auf mehrere Äußerungen gestützten Eindrucks richtet, ist ebenfalls unbegründet. Auch insoweit besteht kein Unterlassungsanspruch.“




14.05.2024


Der Volksverhetzer und die schönsten Gesichter des Jahres


https://www.youtube.com/watch?v=McM56tGJDiE&t=201s

Über den Volksverpetzer: Die hysterische Dreckschleuder, die halb X geblockt hat, bettelt um Spenden.

“Keine Minute mit dem Vogel in einem Raum” (Unbekannt)

“Der Skandal ist, dass sie „gemeinnützig“ waren.”

“Sie können ihren Frust kaum verbergen: Die Betreiber des linken Blogs „#Volksverpetzer“ verlieren ihre Gemeinnützigkeit – und müssen blechen. Nun ist das Gejammer bei den selbsternannten Faktencheckern groß.”



13.05.2024


Vogue not woke


Zur Feier des Tages auf non-binärem Hintergrund.

“Es wird wieder weggeschaut, wenn Juden missachtet, gedemütigt und bedroht werden. Nemo hat weggeschaut. Aber er wird als mutig bezeichnet, weil er einen Rock trägt. Mutig wäre er gewesen, hätte er sich schützend vor eine Jüdin gestellt.”





10.05.2024


Realsatire: Endlich ︎ das seit langer Zeit ersehnte Statement der Vernunft, gesprochen von Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin von Berlin






Disclaimer: Buckminster Edit, KI-generierte Rede (keine Originalrede von Margarete Koppers)


08.05.2024


Realsatire: Oliver Elzer, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin, äußert sich über die Arbeit seines Senats; 95%? Höher, du Penner!






Disclaimer: Buckminster Edit, KI-generierte Rede (keine Originalrede von Oliver Elzer)


04.05.2024


Realsatire: Anja Teschners wichtigste Rede 2024






Disclaimer: Buckminster Edit, KI-generierte Rede (keine Originalrede von Fr. Teschner)

03.05.2024


1.) Das Ministerium für Staatssicherheit im neuen Gewand


„Sehr geehrte Frau Dr. Eissing,
auf dem zweiten Bild erscheint mir [...] etwas jünger zu sein. Die anderen Bilder zeigen sie ganz gut, allerdings zieht sie sich heute meist etwas ausgefallener an, gerne mit Stulpen an den Armen, kurzer Hose und langen Strickstrümpfen bis über die Knie mit einer Strumpfhose darunter, in einer Kombination aus schwarz und knalligen Farben und auch mal mit einem Stirnband aus dem dann die Haare struppig nach oben stehen. Sie scheint sich gerne zu inszenieren.
Anbei noch ein Bild, das ich gefunden habe, das sie auf ihrer Homepage unter dem Jahr 2021 veröffentlicht hat.
Viele Grüße
Dr. Katharina Saar“



2.) Tänään emme juhli ainoastaan syntymäpäivääsi, vaan myös tukea ja arvokasta tietoa, jota olet antanut minulle vuosien varrella. Hyvää syntymäpäivää, isä! Toivotan sinulle onnea, terveyttä ja menestystä tälle uudelle vuodelle.





29.04.2024


Deutschland am Wochenende und in der Welt (aktualisiert)


“Die schockierend schlechte Sendung “Maybrit Illner” vom 25. April 2024 wirkt nach, bei X und auf YouTube überschlugen sich Reactions und Kommentare dazu. Sehenswert sind die Statements des rechtsradikalen Verfassungsfeindes Kolja Barghoorn. Noch 20 weitere Sendungen und Kolja wird, da er gesichert rechtsextremistische Verhaltens- und Denkweisen an den Tag legt, vom Verfassungsschutz beobachtet werden.”

Enthält: Viségrad 24, Elon Musk, Thomas Berbner u.v.m.



27.04.2024


Caspar David Friedrich (Ausstellung, Alte Nationalgalerie)


“Mit einer ungewöhnlich feinen Malerei entstanden Bilder der Sehnsucht und der Hoffnung, aber auch des Zweifels. Friedrichs Darstellungen erscheinen naturnah. Ihre Bedeutung geht jedoch über das Sichtbare hinaus. Sie ist spürbar, lässt sich aber kaum in Worte fassen. Fragen zum menschlichen Leben und dessen Endlichkeit werden berührt. Darauf reagierte auch Friedrich mit seiner Kunst. Seine Rückenfiguren schauen in eine Unermesslichkeit, die ihnen ein Rätsel bleibt. So werfen auch heute Friedrichs stille Bilder die Frage auf: Wo steht der Mensch im Verhältnis zur Welt?”

Oder: Herr Plonka ist interessanter als die Ausstellung selbst.





26.04.2024


Klobürsten-Illner, Sendung vom 25.04.2024, ein wunderschöner Wutausbruch


Es tut weh, diese (mit Ausnahme von Julia Barbara Finck und Tino Chrupalla) verhohlfrittete Assirunde anzusehen und anzuhören. Ein unliebsamer Politiker wird eingeladen, um verbal auf ihn eindreschen, ihm das Wort abschneiden und ihn vor großem Publikum vorführend als untragbaren Politiker einer vermeintlich komplett rechtsextremen Partei framen zu können. Wütend macht es die Assirunde, wenn diese perfide Taktik nicht aufgeht. Tino Chrupalla kann kaum einen Satz zu Ende reden, wird fortlaufend unterbrochen oder kleingeredet. Zutreffende Gegenargumente bzw. Belege dafür, dass Politiker anderer Parteien oder von der Europäischen Kommission Dreck am Stecken und strafrechtliche Ermittlungen gegen sich haben, werden hastig unterbunden. Gegen Ursula von der Leyen ermittelt die Europäische Staatsanwaltschaft u.a. wegen Korruption. Kriminelle Amtsträger sitzen überall, selbst im Kanzleramt und im Bundeswirtschaftsministerium, was vom Öffentlich-rechtlichen Rundfunk grillenzirpend totgeschwiegen wird. Die Tagesschau berichtet über den BMWK/Habeck-Skandal? Fehlanzeige! Diese Staatspropagandasendung ist pure Manipulation und eine Beleidigung für jeden halbwegs vernünftigen, intelligenten Menschen. 

Die blonde SPIEGEL-Chupze unterstellt und hält fest “es gibt kein Interesse an Aufklärung bei Ihnen.” Halt dein Maul, du Hohlbirne! Die politisch abgestürzte, im Flutgebiet Witze reißende Annegret Laschet schwadroniert von vorgeschriebenen Zetteln “wo Sie alle zehn Minuten dumme Sprüche absondern”. Halt dein Maul, du Hutzelmännchen! Russwurm, der ansonsten schweigt und nichts Sinnvolles beiträgt, brüllt irgendwas von 1944 in die Runde. Halt dein Maul, du Lobbyaffe! Interessant und vielsagend ist die Körpersprache von “Juli Zeh” (Schriftstellerin und Verfassungsrichterin in Brandenburg), die mit reichlich Abstand zum Tisch die Rolle der Beobachterin und Mediatorin einnimmt. Eine intellektuelle Aufwertung für die Assirunde. 

Bedauerlich, dass es keine Studioaufzeichnungen mit anwesendem Publikum gibt. In mindestens einem Fall müsste die Aufzeichnung wegen nachhaltiger Disruption (direktes verbales Niederschmettern aller Vertreter der Assirunde) unterbrochen werden. 

Sowohl die Sendung als auch die darin anwesenden “hochdekorierten” Gesprächs- und Framingpartner sind das speerspitzartige Beispiel für unsere heutige Lug- und Truggesellschaft. Es trifft zu, dass diese Menschen nicht Angst um die Demokratie haben, sondern sie fürchten sich vor der Demokratie.

Hängen bleibt, dass es dem Staatsfunk und den eingeladenen Marionetten wieder nur darum ging, einen unliebsamen Politiker und die (aus ihrer Sicht einzige undemokratische) Partei, der er vorsteht, öffentlich zu diskreditieren. Es wurde nichts besprochen, das inhaltlich auch nur ansatzweise wertvoll war. Chrupalla “schlägt” sich gut und meint “Wir sind hier nicht bei Ihrer Konferenz im SPIEGEL, wo Sie reinquatschen können!” Das hört die blonde Chupze gar nicht gerne. Trägt man wie Melanie Amann (stellv. SPIEGEL-Chefredakteurin) Gift und ein hohes Manipulationspotential in sich, verändert es die eigene Optik und man sieht exakt aus wie Frau Amann: fahl, von wahnsinnig dominanten Augenringen und herunterhängenden Mundwinkeln gezeichnet, und insgesamt bestückt mit der Aura einer Klobürste.








24.04.2024


“Freiheit heißt, auch die Meinungen zu ertragen, die wir ablehnen. Verbote und vorgeschriebene Bekenntnisse führen zur Entmündigung der Gesellschaft.”


Stabile Richter in Halle, die in Aussicht gestellt haben, dass Björn Höcke im Falle einer Verurteilung “nur” mit einer Geldstrafe zu rechnen hat. Allen, die sich den Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts Björn Höckes oder gar die Aberkennung seiner Grundrechte ausgemalt hatten, gebührt tiefe Verachtung. Es geht nämlich nicht um den politischen Akteur einer Oppositionspartei, sondern um den Menschen Björn Höcke als Träger von Rechten. Seine politischen Positionen und Provokationen kann man ablehnen oder ausblenden, seine Grundrechte hingegen müssen geachtet werden, ohne Ansehen der Person. Jeder Verstoß dagegen muss zu mehr Augenmerk (z.B. auf die Justiz) und zu Solidarisierungseffekten führen. Gerade erst hat eine sehr kompetente Oberstaatsanwältin das Handtuch geworfen und ihre gut bezahlte Position bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln gekündigt. Die Rede ist von Anne Brorhilker, die gar um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bat. Eine wahrhaft drastische Maßnahme, die aufhorchen lässt. Dieser Schritt (der Selbsttreue) war die einzig logische Konsequenz, um sich dem Sumpf aus Korruption, Weisungsgebundenheit und kriminellen Amtsträgern würdevoll zu entziehen. Eine mutige Entscheidung, die Respekt und Bewunderung verdient. 




24.04.2024


”Ich bin 40 und Schwurbler” (Denunziant über den KI-Künstler)


Gelegentlich fördern instinktive Internetsuchen Debatten zutage, die nicht nachvollziehbar sind. In der reddit-Community beispielsweise lässt man sich intensiv über den “rechten Schwurbler” Snicklink aus, den man “als Künstler und Kunstfigur noch nie verstanden hat.” Rums. Unterkomplexe linke und linksradikale Gehirnakrobatik auf dem Silbertablett serviert:

“Was Snicklink da mittlerweile betreibt hat ist rein ideologischer Natur, das hat nichts mehr mit Kunst zu tun.”




21.04.2024


Max Krah (AfD), Spitzenkandidat bei der Europawahl - Jung & Naiv


Unter dem Motto “Kleider machen Leute” ist auf dem YouTube-Kanal von Tilo Jung das derzeit längste politisierte Gespräch der Welt zu hören. Respekt für diese sechsstündige Powerleistung gebührt allen Gesprächsteilnehmern. Max Krah ist eine Persönlichkeit, die man durchaus interessant und charmant finden kann. Wenn er spitzbübisch grinst und seine intellektuelle Überlegenheit auf der Sach- und Verstandesebene transportiert, bereitet es Freude, ihm dabei zuzusehen. 

https://www.youtube.com/watch?v=BuMZzfDUOf8

Ein Highlight: Der Abschnitt über Walter Lübcke ab ca. 4 h 40 min; “Ich habe sicherlich nicht diesen idiotischen Zusammenhang gesehen.” 

Ein weiteres Highlight: “Willst Du kurz auf Klo?”

Kommentare

“Mal unabhängig von der politischen Bewertung war das eine Premiere in Deutschland. Danke. Die erste tiefe inhaltliche Auseinandersetzung dieser Art.”

“Ich als Migrant muss nach dem ganzen Gespräch gestehen, der Krah ist in Teilen nicht unsympathisch.”

“Hätte echt nicht gedacht, dass der Krah so dermaßen eloquent, gebildet und weltgewandt ist und sich über 6,5 h so grillen lassen kann ohne abzubauen, Chapeau!”

“Es spricht für Krah, dass es zwei Leute braucht, die versuchen, ihn aufzuarbeiten. Und es doch nicht gelungen ist. Er hat gut durchgehalten.”

“Ganz anders, als die üblichen Medien es dargestellt haben! Eine sehr gute Aufklärung und tiefgehendes Wissen darüber bringen langsam Licht in den dunklen Raum.”

“Gutes Gespräch, das die Klasse zwischen Herrn Krah und dem Interviewer, der eher wie ein leicht schnoddriger Schülervertreter rüberkommt, klar aufzeigt.”

“Krah hat ihn einfach vorgeführt. Jung kann bei durchschnittlich rhetorisch gewandten Gästen durchaus glänzen, aber hier war er absolut verloren, trotz massiger Vorbereitung.”

“Maximilian Krah verfügt über ein unfassbares Allgemeinwissen, extrem beeindruckend. Meiner Meinung nach hat er sich sowohl inhaltlich, als auch kommunikativ sehr gut geschlagen.”


“Dieses Interview ist spannender als 100.000 Talkshows im ÖRR. Vielen Dank Herr Jung.”




19.04.2024


Verbotene Meinung über die Bundesregine


Generationen von Sprachwissenschaftlern erlitten dieser Tage Ohrenbluten, als die deutsche Außenministerin mit der Grazie eines betrunkenen Einhorns und der Eloquenz eines verwirrten Papageis ihre neueste Rede gehalten hat:

"Das war ein präsidenzloser Angriff direkt aus dem Iran, Israel hat also ein Defensieg erringen können, mit seinen Partnern gemeinsam. Iran ist bereits das am meisten sanktionierte Sanktionsregime [...] Maffenvernichtungsregime, wo auch die Revolutionsgarden bereits gelistet sind, weil dieser Angriff, der war präsidenzlos. [...] Das wurde nach dem neunten September damals bei dem Angriff auf die USA geschaffen, das Existenzrecht von Isreal nicht nur rhetorisch zu bewerden, sondern sie haben ein direkten Angriff auf Israel gestartet. Der konnte nur vereitelt werden, weil andere Partner in der Region mit eingestritten sind."

Das Amt des deutschen Außenministers ist so beschädigt, dass es in der nächsten Legislatur vier Jahre ohne Besetzung wird sein müssen. Annalena Baerbock –schwerstverblödet und gesichert inkompetent– ist eine Bedrohung für das Ansehen Deutschlands in der Welt und eine akute Gefahr für unsere diplomatischen Beziehungen.





19.04.2024


Ulrike Stockmann, was ist hier eigentlich los? #Meinungsfreiheit


“Die ehrwürdige Dame Ulrike Stockmann ist bekannt dafür, dass sie in ihrer Arbeit als Journalistin für die rechte Medienlandschaft keine Mühen scheut, unbequeme Fakten ans Licht zu bringen. Als sie sich eines Tages aufmachte, um eine Reihe hochkarätiger Politiker zu interviewen, war sie fest entschlossen, hinter die Fassade zu blicken und die echten Geschichten zu erzählen.”





18.04.2024


Landgericht Halle: »Jedem das Seine«


Prozess gegen Björn Höcke gestartet

Das unabhängige Gericht in Halle, das den Strafprozess gegen Björn Höcke durchführt, gehört auf die Anklagebank. Zu krass ist die Straftat an der Fassade des Gebäudes, auf der “Jedem das Seine” prangt. Gegen das Gebäude wurde soeben wegen des Verwendens eines NS-Slogans Strafanzeige erstattet.




17.04.2024


Curated Stories: »Dancing with the Whirlpool«


Der abenteuerhafte Tod des Jacob Cockle

Obwohl der Tod von Jacob Cockle 11 Jahre zurückliegt, ranken sich Trauer, Faszination und Mythen darum. »Dancing with the Whirlpool« sind die letzten Aufnahmen kurz vor seinem Tod im Wasser, das er liebte. Jacob Samuel Cockle, 28, starb am 28. Mai 2013 auf riskante und tragische Weise. Ein Blick auf seine Geschichte.




14.04.2024


HERTIN Rechtsanwälte, Poly Terra Innovation und die Weigerung Berliner Richter in diesem und noch weiteren Fällen; Excellent initiative to debunk all people involved”


“Der Rechtsanwaltskanzlei um Hermann-Josef Omsels als Partner von HERTIN genügt nicht eine Domain, auf der sie sich und ihre Leistungen präsentiert. Seit kurzem sind es mit https://hertin-rechtsanwaelte.de/ sogar zwei Internetseiten, die die Kanzlei betreibt. Wohl mit der Absicht, die Berichte auf https://hertinhilft.de/ im Ranking nach unten zu schieben. Für den Berichterstatter ein Zeichen seines Erfolges.

Ein Teil des Berichtes von Buckminster NEUE ZEIT unter https://hertinhilft.de/ bezieht sich auf die Polymerforscherin und Kundin der Kanzlei, Sylvia Rita Hofmann, die wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges in Österreich inhaftiert war, und die nach ihrer Zeit in Haft mit neuen Konzepten und Ideen nach Deutschland kehrte, wo sie jahrelang in marken- und patentrechtlichen Angelegenheiten von HERTIN Rechtsanwälte beraten und bedient wurde.

Unsere tiefgründige Recherche über Sylvia Hofmann (Poly Terra), die Menge an Fakten und eigener Erfahrung, und insbesondere die logischen Schlussfolgerungen über die negativen Absichten von Poly Terra Innovation bezeichnete HERTIN gegenüber dem Landgericht Berlin als “Hirngespinste”.

Am Freitag, 12. April 2024, erreichte uns überraschend die Nachricht des ehemaligen R&D Managers (Research und Development) von APPE Packaging, Cor Jansen, die wir hier veröffentlichen. Ebenso unsere Antwort an Cor.” 

Enthält auch: Mr. Thiel, Ms. Rößler-Tolger, Ms. Saar, Ms. Tucholski, Mr. Elzer, Ms. Schönberg, Mr. Schneider and Mr. Frey, Ms. Teschner, Ms. Badenberg.



13.04.2024


Björn Höcke und die Anklage nach § 86a StGB


Die objektivste Behörde der Welt hat Anklage gegen Björn Höcke erhoben. Der Vorwurf: Verwendens der SA-Parole “Alles für Deutschland!”. VRiBGH a.D. Thomas Fischer ist der Meinung “Dass er übersehen haben könnte, was "Alles für Deutschland!" bedeutet, erscheint völlig fernliegend.” Schreibt der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, der seinen LTO-Artikel vom 19.09.2023 mit den Worten einleitet “Der Beschuldigte hat zwei Semester Rechtswissenschaft studiert (Bonn). Er trägt den Scheitel rechts und die vordere, nach links weisende Haartolle ein wenig länger, was Anlass und Gelegenheit zu gelegentlichem neckischem Zurückstreichen gibt.” Im nächsten Artikel erwarte ich die exakte Anzahl Haare in der rechten Achselhöhle Björn Höckes. Dass der AfD-Politiker keine Kenntnis von der SA-Parole hatte, erscheint eben nicht völlig fernliegend. Das Argument, Höcke habe als Geschichtslehrer gearbeitet, ist kein Beleg für diese Annahme. Niemand kann Björn Höckes Gedanken lesen, weswegen ihm die unterstellte Kenntnis über die SA-Parole auch nicht nachgewiesen werden kann. Sich auf den “Geschichtslehrer” zu berufen, ist zirkulär. Ein Staatsdrama in mehreren Akten. Während andere Politiker mit Samthandschuhen angefasst werden, holt die Justiz bei Björn Höcke die ganz große Keule raus und führt ihn am Landgericht unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen wie einen Schwerverbrecher vor. Es leuchtet jedem vernünftig und objektiv denkenden Menschen ein, dass eine spezifische Verpflichtung eines Lehrers zur Kenntnis bestimmter historischer Ereignisse und Parolen von verschiedenen Faktoren abhängt, nämlich u.a. von Lehrplänen und den pädagogischen Zielen der jeweiligen Bildungseinrichtung. Es dürfte in Deutschland tausende, wenn nicht sogar zehntausende Menschen geben, die Geschichte studiert und unterrichtet haben. Wie hoch ist der Anteil derer, die während ihres Studiums oder bei der Ausübung ihres Lehramtes mit einer bestimmten SA-Parole in Berührung kamen? Kam Björn Höcke während seines Studiums und seiner Lehrzeit mit dieser Parole in Berührung? Das soll die objektivste Behörde der Welt doch bitte erstmal nachweisen. Eine überragende Mehrheit der Menschen in Deutschland hat von der SA-Parole “Alles für Deutschland!” (bevor Medien über Höcke und die Strafverfolgung berichteten) noch nie etwas gehört. Generationen vor meiner, etwa Jahrgang 50/60 plus, dürften in der Schule ebenfalls nichts über diese Parole gelernt haben, da sie (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) nicht zum Unterrichtsstoff gehörte. Genau wie irgendwelche Messer mit der Parole als Inschrift. Die für die Anklage zuständigen Staatsanwälte und Richter könnten selbst den Weg in die Vergangenheit antreten und in ihren Familienkreisen einmal nachforschen. In den allermeisten Fällen wird als Antwort kommen “nie gehört”. Meine Mutter ist Jahrgang 1959, ihre Antwort mit ausgezeichnetem Gedächtnis war “Ich kann mich nicht daran erinnern, das je gehört zu haben in der Schule, und ich bin mir sicher, dass dies kein Thema im Unterricht war.” Nun wird aber in Höckes Fall so getan, da es um einen missliebigen, unbequemen Politiker geht, den man ausschalten möchte, als wüsste jeder Zweite in Deutschland über diese Parole Bescheid. Wie, Sie kennen die nicht??? “Alles für Deutschland!” kennt doch fast jeder hier. Und auch die Moderatoren des TV-Duells Höcke vs. Voigt erweckten den Eindruck, als wären sie gemeinsam mit dem Sandmann und der SA-Parole groß geworden.

Als Beleg oder Anhaltspunkt für die Strafbarkeit von “Alles für Deutschland!” dient ein 18 Jahres altes Urteil: OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2006 - 1 Ss 432/05. Die Beschreibung des Angeklagten (im Vergleich zu Höcke) ist kurios: “Nach den getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte am 6. Januar 2005 die damals 16 Jahre alte J.E2 grundlos einmal mit der Faust und ein weiteres Mal entweder mit der Faust oder mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Darüber hinaus hat der Angeklagte, der Mitglied einer nationalsozialistisch gesinnten Gruppe mit der Bezeichnung "Kameradschaft I" ist, sich zu rechtem Gedankengut bekennt und sein Äußeres dieser Gesinnung zumindest durch einen an die Frisur von Adolf Hitler erinnernden Haarschnitt angepasst hat, am 14. März 2005 anlässlich einer Veranstaltung des "rechten Spektrums" in E eine Rede gehalten und diese mit dem Ausruf "Alles für Deutschland" beendet, wobei es sich, wie allgemein bekannt ist, um die Losung der SA, d.h. der Sturmabteilung im sogenannten Dritten Reich, handelt.”

“Wie allgemein bekannt ist”, was ganz klar falsch ist. Die Parole ist allenfalls in Justiz- und Ermittlerkreisen allgemein bekannt, da Ermittlungs- und Anklagebehörden im Bilde darüber sein müssen, was hierzulande verboten und strafbar ist. Diesen Selbstanspruch und Blickwinkel auf Politiker oder Bürger zu übertragen, ist absurd. Es ist eine krude Verdrehung der Fakten, nur um einen missliebigen Politiker beschädigen zu können.

Und dass auch VRiBGH a.D. Thomas Fischer unter Realitätsverlust leidet, zeigt die damalige Bestätigung des Urteils für Andreas Darsow, der seit über einem Jahrzehnt unschuldig im Gefängnis ist.

Dank der Strafverfolgung Höckes weiß nun aber ein großer Teil Deutschlands darüber Bescheid, dass man “Alles für Deutschland!” nicht ohne Weiteres verwenden darf, außer es dient der Wissenschaft, Kunst usw. 

Wenn wir die Dinge schon so politisch korrekt nehmen wollen, dann bitte auch für Mario Voigt, der im gestrigen TV-Duell die rechtswidrige Äußerung tätigte: “Es ist einfach, ihn einen Faschisten zu nennen. Das muss ich nicht machen, das hat ein Gericht schon gemacht.” Auch das ist ganz klar falsch, denn das Verwaltungsgericht Meiningen hatte nur über die Zulässigkeit der Meinungsäußerung, Höcke sei ein Faschist, zu entscheiden, und nicht über die Frage, ob Höcke tatsächlich ein Faschist ist. Insbesondere hat das Gericht Björn Höcke nicht als Faschisten bezeichnet. Vgl.: “Im März 2020 untersagte das Landgericht Hamburg dem Berliner FDP Fraktionsvorsitzenden Sebastian Czaja in einer einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes, zu verbreiten, Höcke sei von einem Gericht zum Faschisten erklärt worden: Das Verwaltungsgericht Meiningen habe nur „über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext“ entschieden, jedoch nicht positiv festgestellt, dass Höcke ein Faschist sei.”

Das Strafverfahren gegen Björn Höcke wegen Verwendens einer SA-Parole sollte gegen Auflage eingestellt werden. 


12.04.2024


TV-Duell Höcke ./. Voigt (Meinung)


Einen klaren Sieger gibt es nicht, Höcke hinterließ aber den staatsmännischeren Eindruck, worauf es den Menschen in Deutschland ankommen dürfte: Profil- und meinungsstarke, intelligente, durchsetzungswillige Politiker. Die Moderatoren, zwei schlichte Gemüter, deren Fragestellung häufig bloß darauf abzielte, Björn Höcke eine Antwort abzuringen, über die sich die selbsternannte große Demokratenbubble dann wieder empören kann. Mario Voigt: zu bissig, zu phrasendreschend, zu plump in seiner Wortwahl. Voigts Antworten waren wiederholt unsachlich und auf die Diffamierung Björn Höckes ausgerichtet, mit Formulierungen wie “Nazischloss” und “Reichskanzler”. Im Gegensatz zu Mario Voigt klammerte sich Björn Höcke an kein mit Notizen gefülltes DIN-A4 Blatt. Zitate Höckes, die hochgespült wurden, sind teilweise uralt und aus dem Kontext gerissen (Stichwort Aydan Özoğuz -> da fehlte der Kontext aus dem Buch, denn zusammenhängend gelesen wirkt die Stelle über Özoğuz nicht derart rassistisch, wie es im Anschluss an das Duell in der Welt TV-Auswertung dargestellt wurde). Dass Höcke vor dem Landgericht und überhaupt angeklagt ist, lässt den Rechtsstaat blass, hilflos und befangen aussehen. Einfach peinlich. Die Einordnung das AfD Landesverbandes in Thüringen als “gesichert rechtsextremistisch” ist rein politisch motiviert, wie auch die bundesweite Absicht, die Partei als “gesichert rechtsextremistisch” zu framen und so ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei zu erleichtern. Alles hochgradig durchschaubar und undemokratisch. Martin Sellner wird mit einem Einreiseverbot belegt, während Vertreter der Taliban, Israelhasser und tausende kriminelle Ausländer frohlockend in das Irrenhaus Deutschland einreisen dürfen. Ausländerkriminalität umtreibt die Menschen in Deutschland wie kaum ein anderes Thema. Dass unser Land inzwischen mit einer unübersichtlichen Zahl islamistischer Terrorzellen vermint ist, steht außer Frage. Kriminelle Ausländer bringen all die Menschen in Verruf, die sich friedlich in unsere Gesellschaft integriert haben, und die (wenn nicht hilfesuchend) mit noblen Absichten zu uns gekommen sind. Die Ukraine soll den Krieg zwar gewinnen, wird aber mit schrumpfenden Kriegswaffenbeständen allein gelassen, mit der Folge, dass wesentliche Teile der ukrainischen Versorgungsinfrastruktur durch russische Raketen und Drohnen zerstört werden. Die Ukraine muss schnell und besser mit neuen Kriegswaffen ausgestattet werden, damit das Land eine höhere Abwehr- und Durchschlagskraft entwickeln kann. Andernfalls geht die Ukraine über kurz oder lang vor die Hunde, und ein irrer Massenmörder hat bekommen, was er wollte. 

Einer (spannenden) Koalition aus AfD und CDU steht in Thüringen jedenfalls nichts im Weg :-)




08./09.04.2024


“Begegne dem anderen” (aktualisiert II)




07.04.2024


“Vor über 200 Jahren, am 19. Juli 1810, starb Königin Luise von Preußen als junge Mutter von neun Kindern. Keine andere preußische Königin erreichte jemals wieder eine solche Beliebtheit und mythische Überhöhung wie Königin Luise, und die Luisenkirchhöfe sind stolz auf ihre Namensgeberin.”






29.03.2024


“The cemetery is an open space among the ruins, covered in winter with violets and daisies. It might make one in love with death, to think that one should be buried in so sweet a place.”


27.03.2024


Nicht-triviales Einkaufen


Im heutigen Beitrag wird ein Thema angerissen, das uns allen vertraut ist: das Einkaufen. Doch es geht nicht um die alltäglichen Besorgungen oder Einkäufe. Nein, heute werfen wir einen Blick auf das nicht-triviale Einkaufen. Aber was bedeutet das eigentlich? Nicht-triviales Einkaufen geht über das übliche Besorgen von Waren hinaus. Es umfasst Entscheidungen, die gründliche Recherche, eine Leidenschaft und etwas Organisationstalent erfordern.





26.03.2024


Cronemeyer Haisch (Schwurbelmeyer Haschisch)


“In der o.g. Angelegenheit wenden wir uns an Sie, weil Sie unter der bezeichneten URL zahlreiche rechtswidrige Inhalte zum Abruf bereithalten. Bereits die Domain schwurbelmeyer-haschisch.de bezugnehmend auf die Namen unserer Gründungspartnerinnen, Cronemeyer und Haisch, und unsere Firma, "Cronemeyer Haisch" verletzt unser Unternehmenspersönlichkeitsrecht. "Schwurbeln" bedeutet laut Duden "Unsinn erzählen". lnsgesamt vermitteln Sie folglich den Eindruck, wir –als Cronemeyer Haisch– würden (juristischen) Unsinn erzählen und unter Einfluss von Drogen stehen. Dies entbehrt nicht nur jedweder Tatsachengrundlage, sondern greift in erheblicher und durch nichts zu rechtfertigender Art und Weise in unser Unternehmenspersönlichkeitsrecht ein. 

Unterstrichen wird lhre rechtsverletzende Darstellung noch durch den der Website als "Untermalungsmusik" hinzugefügten Song "Because I got high" von Afroman, der Cannabiskonsum verherrlicht. Wahrheitswidrig und ohne jedweden Anlass behaupten Sie öffentlich, unser Motto sei "Rauchen und Recht".

Zudem behaupten Sie,

o wir wären "bekifft",
o wir würden lieber einen Joint rauchen, anstatt uns mit juristischen Problemen herumzuschlagen,
o wir würden Gras lieben und
o wir hätten "eine unvergleichliche Leidenschaft für legales Gras"

Durch die Behauptungen

"Willkommen bei Schwurbelmeyer Haschisch – der Anwaltskanzlei, die so oft im Nebel stochert, dass man glauben könnte, wir wären alle bekifft!"

bzw.

"Unser Motto? "Rauchen und Recht" – denn warum sich mit komplizierten juristischen Problemen herumschlagen, wenn man auch einfach einen Joint rauchen kann”

bzw.

"Unsere Mandantinnen und Mandanten können sich darauf verlassen, dass wir ihre Fälle mit der gleichen Sorgfalt und Präzision behandeln wie unser geliebtes Gras"

bzw.

"Bei Schwurbelmeyer Haschisch vereinen wir nicht nur eine unvergleichliche Leidenschaft für legales Gras, sondern auch eine beeindruckende Fähigkeit, völligen Blödsinn in juristische Dokumente zu packen. Unser Motto? "Schwurbelei und Sativa""

erwecken Sie den unwahren Eindruck, Cronemeyer Haisch und/oder ihre Mitarbeitenden konsumierten und/oder besäßen Drogen, insbesondere Cannabis bzw. Haschisch ("Gras") und/oder würden ihrer (anwaltlichen) Tätigkeit unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nachgehen, wenn dies geschieht wie auf der Webseite unter https://schwurbelmeyer-haschisch.de/ spätestens seit dem 09. Februar 2024

🤣
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22./23.03.2024


Verfassungsbeschwerden können nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG von jedermann mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt worden zu sein.




22.03.2024


Richter(vor)namen


Es gibt Richter und Staatsanwälte, die ihre Vornamen partout nicht preisgeben wollen. Sie stehen in keinem Handbuch der Justiz, auch nicht im vierten oder fünften, das besorgt wurde. Finden sich dennoch Anknüpfungspunkte und tauchen plötzlich Namenszwillinge auf, steht man vor neuen Rätseln. Behördenleiter oder Gerichtsverwaltungen/Präsidenten leisten keine Abhilfe. In Berlins Justizstrukturen herrschen sogar Anweisungen, keine Vornamen von Richtern oder Staats- bzw. Amtsanwälten preiszugeben. Da braucht es Überlistungs- und Recherchestrategien, um die Rechtsbrecher namentlich ermitteln zu können. Aktuelles Beispiel: Am Sozialgericht Berlin häufen sich Beschwerden über eine Richterin mit dem Nachnamen “Kian”. Fünf Handbücher der Justiz wurden studiert, ohne Erfolg. Geschäftsstelle ohne Erfolg. 

Nun der Durchbruch: Der Vorname der Richterin lautet Sina

Der Berichterstatter vertraut auf die Richtigkeit dieser Angabe.

Freiwillige Auskunft in unter drei Minuten.



21.03.2024


Einschätzung über eine mögliche Straftat des Richters am Landgericht Berlin II, Andreas Dreßler, Zivilkammer 80 nach § 339 StGB


“Strafanzeige und ggf. Klageerzwingungsverfahren gegen RiLG Dreßler: Ich denke, dass das Verhalten von RiLG Dreßler den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen könnte. Ich habe mir die Kommentierung im MüKo-StGB und das Urteil eines BGH-Strafsenats in der Sache 1 StR 376/96 angesehen. Es könnte ein elementarer und gravierender Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte vorliegen. Art. 103 Abs. 1 GG ist ein „prozessuales Urrecht“ (BVerfG, Plenumsbeschluss zur verfassungsrechtlichen Erforderlichkeit einer Anhörungsrüge). Eine bewusste Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist gleichsam die „Ursünde“ des Richters. Ein Verstoß gegen elementare Rechtsvorschriften scheint mir daher begründbar zu sein. Für die notwendige Schwere der Rechtsverletzung, den „Rechtsbruch“, spricht, dass der Richter die Gewährung rechtlichen Gehörs ausdrücklich bewusst und gerade in einem Verfahren verweigert, dass der Abhilfe gegen Gehörsverletzungen zu dienen bestimmt ist. Hinzu kommt, dass er die Vorenthaltung rechtlichen Gehörs mit falschen Vorwürfen gegen den Prozessbevollmächtigten „garniert“. Es kommt ferner hinzu, dass die Nichtberücksichtigung des Vorbringens nicht nur geeignet war, eine rechtlich nachteilige Entscheidung zu erbringen, sondern nachweislich auch zu einer solchen nachteiligen Entscheidung geführt hat; in anderen Worten: hätte der Richter unser Vorbringen (zur fehlenden Berechtigung auf Kostenerstattung mangels Vertretung im Hauptsacheverfahren; zur fehlenden Vollmacht) berücksichtigt, hätte er den Kostenfestsetzungsbeschluss zwingend aufheben müssen; eine andere Entscheidung wäre unvertretbar gewesen.”


20.03.2024


Zwischen Machtkritik und Lebensfreude


“Doch der Weg der Machtkritik ist oft von starkem Gegenwind geprägt. Diejenigen, die sich gegen bestehende Machtstrukturen auflehnen, stoßen oft auf Widerstand, Verleumdung und Ablehnung. Es ist schwer, diesem Gegenwind standzuhalten, sich nicht entmutigen zu lassen und nicht den Glauben an die eigene Überzeugung zu verlieren. Gerade in diesen Momenten ist es wichtig, sich mit positiven Energien zu umgeben und seinen Fokus auf die Schönheit zu richten.”





15.03.2024


Gerichtskostenmechanismus (wie Geld in die Kasse gespült wird) 


Als Land Berlin nehme man eine XX-Millionen-Klage (Gegenstandswert) und vergebe diese an eine Kammer für Handelssachen des Landgerichts Berlin II. Gerichtskostenvorschuss 124.563,00 €. Die Kammer, besetzt mit einer (!) Berufsrichterin und zwei Handelsrichtern (Laien), weist die Klage ab. Klar ist, wer Geld für das Verfahren in die Hand nimmt, beendet den Rechtsweg nicht mit der 1. Instanz. Darin liegt m.A.n. Kalkül, denn in 2. Instanz werden neue, höhere Gebühren in die Justizkasse gespült. Berufung zum Kammergericht, weitere 166.084,00 € fallen an. Ingesamt 290.647,00 € Gerichtskosten. Wie viele Top Juristen als Richter könnte man für dieses Budget beschäftigen? Mit rechten Dingen geht der Instanzen- und Gerichtskostenmechanismus jedenfalls nicht zu.


14.03.2024


Neue Ausführungen auf hertinhilft.de


https://hertinhilft.de/27-o-457-23 ︎︎︎

“Zuständigkeit: Für die Einstweiligen Verfügungsverfahren 27 O 444/23 und 27 O 457/23 war die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II zuständig, in der Besetzung Holger Thiel, Sabine Rößler-Tolger und Jan Wimmer-Soest (27 O 444/23) und im Verfahren 27 O 457/23 anstelle von Jan Wimmer-Soest die Richterin (auf Probe) Dr. Hidding.”

Das Landgericht Berlin II steht, wie sollte es anders sein, mitunter nicht gut da.

Neuerungen im Wesentlichen unter 3.) pp

Highlights:

“Im Zuge der rechtswidrigen und offensichtlich gescheiterten Aufrechnung der Klägerin vom 18.07.2023, mit der der Beklagte zu keiner Zeit rechnen brauchte, brach die Klägerin zänkisch einen von Egoismus getriebenen Streit vom Zaun, gegen den sich der Beklagte dann noch zusätzlich zur Wehr setzen musste. [...]

Nicht weniger abenteuerlich geht es in den amtsgerichtlichen Schriftsätzen von HERTIN zu. Beispielhaft wird die Forderung der Kanzlei in Höhe von 595,00 € herangezogen, die sie beim Amtsgericht neben den landgerichtlichen Hauptforderungen einklagt. Unter Weglassen wesentlicher Kommunikation behauptet Dr. Omsels mit seinen Schriftsätzen, die Kanzlei sei nicht mit einer (im Ergebnis untauglichen) Widerspruchsbegründung beauftragt gewesen, sondern lediglich mit einem "Textbaustein".

Dass sich die Klägerin lediglich mit der Fertigung eines „Textbausteins“ beauftragt sah, zeugt von einer tiefsitzenden Wahrnehmungsstörung auf Seiten der Klägerin.

Ein Textbaustein, der in einem nicht fertiggestellten Entwurf bereits 10 Seiten (!) umfasste, das ist vergleichbar mit der längsten Praline der Welt, mit dem Unterschied, dass der Beklagte gemütserhebende Schokolade brauchte, um den von der Klägerin gelieferten (jedoch unbrauchbaren) längsten Textbaustein der Welt zu verdauen. [...]

Ein weiterer Tiefpunkt in der Ausarbeitung der Klägerin.
Bis dato ein Sammelsurium aus Unwissenheit und Verirrung.

Zwischen der Stellungnahme von Rechtsanwalt Moritz Q. und der Stellungnahme der Klägerin liegen Welten.

Im hohen Maße spannend ist die darauf bezogene Selbstwahrnehmung von HERTIN. Dr. Omsels führt in seinem Schriftsatz, Replik vom 07.02.2024 wie folgt aus: "Die Forderung gem. der als Anlage K 6 vorgelegten Rechnung ist begründet. Die Klägerin wurde von dem Beklagten beauftragt, Rechtsanwalt Q. mit einem Textbaustein in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren zu unterstützen. Es oblag der Klägerin nicht, eine vollständige Widerspruchsbegründung zu verfassen. [...] Die Ausführungen in dem als Anlage K 4 vorgelegten Schriftsatz sind lege artis (bedeutet vorschriftsmäßig, nach den Regeln der Kunst). [Anmerkung: Kunst (!)] So kann der Beklagte auch nicht benennen, was darin falsch gewesen sein soll. Wir können in dem von dem Beklagten vorgelegten Schriftsatz von Herrn Q. auch nichts erkennen, was im Entwurf der Klägerin gefehlt hätte und für den Verfahrensverlauf entscheidend gewesen wäre. Allein dass der Schriftsatz länger ist, macht ihn nicht besser. “

In Kürze widmet sich der Berichterstatter den Justizkriminellen Oliver Elzer, Katrin Schönberg und Manfred Schneider. 

„Ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer als eine Diebesbande. Vor der kann man sich schützen, aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor denen kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger, als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind.“

Friedrich der Große über das Kammergericht



07.03.2024


Wgn. chaotischer, unabwendbarer Umstände verbringen zwei Rechtsanwälte und ein Berichterstatter ihren freien Tag im Vabali.



 


06.03.2024


Landgericht Berlin II, ein Haus voller Probleme


Gleich drei Ereignisse geben Anlass zur Sorge über die Funktionstüchtigkeit eines der größten Landgerichte in Deutschland. Die Gerichtsleitung, die eine Kultur der Lügen und Falschdarstellungen deckt und fördert, die unfähig zur Einsicht und Selbstkorrektur ist, bekommt ihr Haus auch nach der Teilung nicht in den Griff. Gegen Wände zu laufen könnte somit eine leidvolle Selbsterfahrung werden. 

1.) Interne Organisationsprobleme zeigen unmittelbar Auswirkung auf rechtsuchende Prozessparteien. In einem Einstweiligen Verfügungsverfahren wurde am 23.02.2024 die Berufung zum Landgericht Berlin II eingelegt. Der verantwortende Rechtsanwalt meldete sich mit Blick auf die anstehende Berufungsbegründung zu Wort:

“in dieser Angelegenheit haben wir heute beim Landgericht Berlin II die telefonische Auskunft erhalten, dass die Eingangsregistratur mit den Posteingängen erst beim 10.01.2024 angelangt ist. Unserer Berufung vom 23.02.2024 konnte daher bislang noch kein Aktenzeichen zugeordnet werden. Dies wird sicherlich auch noch 2-3 Wochen dauern, bis wir hier eine Rückmeldung erhalten. Wir müssen nicht darüber reden, was hiervon zu halten ist, gerade im Zusammenhang mit einem Eilverfahren.”

Das Problem: Im Eilverfahren gelten Fristverlängerungen der Klägerseite als dringlichkeitsschädlich. Die Berufungsbegründung (Fristablauf 12. März 2024), deren Frist nicht verlängert werden kann, muss daher im Blindflug geschrieben und eingereicht werden. Kammer und Aktenzeichen fehlen bzw. sind bis dato völlig unbekannt. 
 
2.) Richter Thomas Markfort https://markforzzz.de/ (der Fall steht dort geschrieben) weigerte sich, die Streitwertbeschwerde des Berichterstatters für (teilweise) begründet zu erklären. Möglicherweise ist Thomas Markfort dauerhaft unglücklich über sein Elektronisches Denkmal, weswegen auch bei diesem Vorzeigerichter eine Selbstkorrektur nicht infrage kam. Nichtabhilfebeschluss vom 08. Februar 2024, fertig ist die Laube. Der landgerichtliche Beschluss wurde im Anschluss dem Kammergericht vorgelegt. Der 5. Senat, vertreten durch den Richter am Kammergericht Dr. Mülhens als Einzelrichter, fand zu folgendem Ergebnis:

“Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die in dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19. Dezember 2023 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 08. Februar 2024 erfolgte erstinstanzliche Festsetzung des Gebührenstreitwerts auf XXX € für das Verfahren zum Aktenzeichen 52 O 290/23 abgeändert und der Gebührenstreitwert für die erste Instanz auf bis zu XXX € festgesetzt.”

Die Begründung des Richters, über die noch gesondert Bericht erstattet wird, ist gut und schlüssig.

Endlich ein Richter, der ein integeres Bild hinterlässt.

3.) Ganz anders der ZK80-Heino am Landgericht Berlin II, Name: Andreas Dreßler

Aus der am 04.03.2024 erhobenen Verfassungsbeschwerde wird (kurz) zitiert:

“Mit – hier angefochtenem – Beschluss vom 13.12.2023 (Anlage BF 2) wies das Landgericht Berlin dann durch Einzelrichter Andreas Dreßler von der Zivilkammer 80 unter dem Aktenzeichen 80 T 348/23 die sofortige Beschwerde zurück. Dies wurde lediglich wie folgt begründet:

„Die Kosten der auch im Rubrum des zugrundeliegenden Urteils aufgeführten Prozessbevollmächtigten sind erstattungsfähig. Auf die zutreffenden Gründe des Nichtabhilfebeschlusses vom 10.11.2023 wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen [...] Auf etwaige weitere Eingaben in dieser Sache ist daher eine Nachricht des Beschwerdegerichts grundsätzlich nicht zu erwarten und unzulässige Rechtsbehelfe werden lediglich zu den Akten genommen.

Auf die Entscheidung des BGH, wonach § 88 ZPO auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt, und auf das Vorbringen zur Unzulässigkeit der Wertaddition ging Einzelrichter Dreßler nicht ein. 

Mit Schriftsatz vom 28.12.2023 (Anlage BF 20) erhob die Bf. Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 13.12.2023 und beantragte die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung sowie die Aussetzung des Verfahrens. Die Gehörsverletzung wurde – wie auf Seite 3 des vorgenannten Schriftsatzes ersichtlich – mit vier Punkten begründet. Insbesondere war nicht auf die im Beschwerdeverfahren angebrachte Rüge nach § 88 Abs. 1 ZPO, das Vorbringen zur Beachtlichkeit der Rüge im Kostenfestsetzungsverfahren, die Ausführungen im Schriftsatz vom 19.10.2023 (S. 1 f.) und vom 13.11.2023 (S. 1 f.) und den Antrag auf Änderung der Streitwertfestsetzung (Schriftsatz v. 13.11.2023, S. 2 f.) eingegangen worden. Letzterer habe rechtsschutzfreundlich als Beschwerde nach § 68 GKG ausgelegt werden
müssen. 

Mit Schriftsatz vom 01.01.2024 erhob die Bf. zudem Besetzungsrüge (Anlage BF 21) weil sie festgestellt hatte, dass im Geschäftsverteilungsplan 2023 des Landgerichts Berlin (Rn. 44 = S. 32), der die „Kostensachen“ der Zivilkammer 80 zuweist, die sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse nicht erwähnt wird.

Das Vorgehen von Richter Andreas Dreßler verletzt die Bf. offensichtlich in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör. Sie ist zudem in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt, weil die Zivilkammer 80 wegen einer „Lücke“ im Geschäftsverteilungsplan nicht zuständig war.

Die Vorwürfe von Einzelrichter Andreas Dreßler im Beschluss vom 03.01.2024 treffen nicht zu. Die Bf. bzw. ihre Prozessbevollmächtigte hat nichts falsch gemacht, als sie den weiteren Schriftsatz vom 13.11.2023 (Anlage BF 19) unter den Aktenzeichen des erst- und zweitinstanzlichen Ausgangsverfahrens und mit dem Zusatz „64“ im Adressfeld beim Landgericht Berlin einreichte. Vor dem Beschluss vom 13.12.2023 war weder der Bf. noch dem Unterzeichner noch sonst jemand außerhalb des Landgerichts Berlin das Aktenzeichen 80 T 348/23 bekannt. Dem Unterzeichner ist auch nicht bekannt gewesen, dass „seit Jahrzehnten“ die Zivilkammer 80 für Kostensachen zuständig ist. Er hatte zuvor noch nie eine sofortige Beschwerde oder einen sonstigen Rechtsbehelf in Kostensachen beim Landgericht Berlin eingelegt, was anwaltlich versichert wird.

Überdies hat sich auch erwiesen, dass der Geschäftsverteilungsplan, was die Zuweisung der „Kostensachen“ an die Zivilkammer 80 angeht, eine Lücke aufweist. Ausgerechnet sofortige Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind in Rn. 44 nicht genannt, werden nicht ausdrücklich der Zivilkammer 80 zugewiesen.

Das Landgericht hätte den Schriftsatz vom 13.11.2023 bereits vor dem Beschluss vom 13.12.2023 berücksichtigen müssen. Dass es ihn nicht einmal auf die Anhörungsrüge hin berücksichtigt hat, macht die Grundrechtsverletzung besonders gravierend und erfordert eine zügige Reaktion des Verfassungsgerichtshofs.”


05.03.2024


Elektronisches Denkmal für VRiLG A. Neumann (ZK 46)


https://vorsitzender-richter.de/ ︎︎︎

Die Existenz dieses Denkmals wird über 2.200 Menschen (Unternehmer, Juristen, Kulturschaffende, Privatpersonen) im besten Anvertrauen auch direkt mitgeteilt. Viel Freude beim Lesen.

Der wahre Domainname lautet: www.vorsitzender-gurkenrichter-im-sinkflug-und-kollegiales-mit-roben-behangenes-komplettversagen-auf-allen-ebenen.de

„Mein Ziel ist, zu überprüfen,
leben wir in einem Rechtsstaat oder nicht.“ (RL)

“Es wurde währenddessen auch deutlich, dass Herr Neumann den Auftraggeber der Sendung kannte, denn je mehr er überzeugt war, den richtigen Auftraggeber zu kennen, desto frustrierter wurde er.”

“ob der Herr im Hause sei, zwecks Lieferung”

🤣



  Gericht: Landgericht Berlin II

  Person: Neumann, Alexander Wilfried (VRiLGII ZK46)

  Einstweiliges Verfügungsverfahren

 Arbeitsnote: 5 Minus

 Richterskala: 8,5 (krank, soziopathisch)

04.03.2024


“Sorge um den Rechtsstaat: Juristenverbände appellieren erstmals gemeinsam an die Politik”, übersetzt: Die Herausforderung des Rechtsstaats durch politische Framing-Taktiken


“Der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Juristentag wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung an die Politik und insbesondere an die Union. Sie fordern, die Diskussion um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts wieder aufzunehmen. Eine solche gemeinsame Kampagne der Verbände hat es bisher noch nie gegeben. [...] Sie fordern daher alle demokratischen Parteien auf, dass sie die Gespräche über ein höheres Schutzniveau für das BVerfG fortsetzen und gemeinsam zu einer Lösung kommen.” juve.de, 01.03.2024

So viel Blödheit, Ausgrenzung und antidemokratische Bestrebungen hat es aber auch noch nie gegeben. Indes feiert die ausgegrenzte Partei regionale Erfolge und besetzt zwei neue Bürgermeister/Oberbürgermeisterposten. Die selbsternannten demokratischen Parteien und ihre Mitläufer stellen sich als Garanten der Demokratie dar, während die Opposition, die ihnen unliebsam ist, als undemokratisch gebrandmarkt wird. Selbstwahrnehmungsversagen auf höchstem (grün/gelb/rotem) Niveau. Pseudodemokratische Ärsche gehen auf Grundeis. Was für ein interessantes, zugleich niveauloses Spektakel. Die Bedenken der Juristenverbände um den Rechtsstaat angesichts des wachsenden Zuspruchs für eine als rechtsextrem und rechtsextremistisch gebrandmarkte Partei, die demokratisch gewählt wurde, sind übrigens unbegründet.

Nur weiter so, ihr demokratieschützenden Bumsbirnen. Versammelt euch milliardenfach, haltet Taschenlampen und Wunderkerzen hoch, macht Selfies, heult in eure Taschentücher und kämpft den gratismutigen Kampf gegen rechts. 

Zu eigen gemacht:


01.03.2024


Kommentar am ersten Freitag im März (Kultur & Co.)






01.03.2024


VG 1 L 87/24, Zweites Eilverfahren, An: Dr. Peters (VG)


“Hallo Wilfried,
zur Frage § 87a Abs. 2 und 3 VwGO: Natürlich bin ich begeistert von der Idee, den Fall auf den Einzelrichter zu übertragen - genauso begeistert wie im November, als ich meinen gut durchdachten Antrag am 14. November 2023 eingereicht habe, nur um ihn keine 24 Stunden später entweder in einem Zustand vollkommener Trunkenheit oder schlichtweg vollkommener Dummheit abgelehnt zu sehen. Meine neueste Antragsschrift beleuchtet dieses Versagen ausgiebig. Selbstverständlich erteile ich meine Zustimmung erneut und mache Wilfried Peters persönlich für das Resultat dieses neuen Rechtsstreits verantwortlich, da er die Aufsicht über diese außer Rand und Band geratene Kammer hat.”


Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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18.08.2023: Interessante Umfrage auf X (vormals Twitter): Vertrauen Sie der Justiz in Deutschland?
Sieben Tage, nachdem die Umfrage gestartet wurde, liegt die Zahl der abgegebenen Stimmen bei knapp 16.000 und das Endergebnis bei 85,8% “kein Vertrauen in die Justiz” und 7,1% “ich weiß zu wenig darüber”. Die Umfrage erhielt über 100.000 Impressionen, sie lief auf mind. 750 Accounts. “Darin spiegelt sich die Arroganz des deutschen Justizsystems. Ein System, in dem die stärkste und vorherrschende Bildung die Einbildung ist.” Quelle: X


„Das Kammergericht hat entschieden, dass die Äußerung eines Anwalts „die Justiz kann sich nach Auffassung des Unterzeichneten weder Richter leisten, welche zu dumm sind, noch solche, welche absichtlich Fehlurteile produzieren…“ als von § 193 StGB gedeckt betrachtet (KG Berlin, 5. Strafsenat, 1 Ss 204/95, Beschluss vom 20.09.1996).“ © Aufnahme von Buckminster NEUE ZEIT



Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.