Warum ich in Frankfurt war
Prozessbeobachtung und Privatbesuch
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Prozessbeobachtung und Privatbesuch

Prozessbeobachtung am Landgericht Frankfurt am Main:
In welchem Saal (337) die Fälle von Kevin Hartwig (kevinits) gegen Schertz Bergmann und weitere verhandelt wurden, konnte dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Frankfurt am Main entnommen werden. Die jeweiligen Verfahren und ihre Verhandlungstage sind aus datenschutzrechtlichen Gründen aber nicht öffentlich einsehbar. Man muss sich selbst kundig machen. Der Streamer Hartwig ließ in seiner Vorberichterstattung durchschimmern, dass die ihn betreffenden Verfahren am Donnerstag, 04.09.2025 (insgesamt vier) ab 14:00 Uhr starten würden, was auch zutraf. Die Kammer wies in diesen wie auch in den vorangegangenen Sitzungen darauf hin, dass Richter in ihrer Praxis nicht viel falsch machen können. Wenn allerdings eine Verhandlung zu früh beginne, sei dies ein schwerwiegender Fehler, u.a. wegen möglicher fehlender Verfahrensbeteiligter und dem Fehlen der Öffentlichkeit.
Schon eine Minute zu früh sei kritisch, und im Worst Case die gesamte Vorbereitung zur mündlichen Verhandlung umsonst.
Da mich nicht nur die Hartwig-Verfahren nach Frankfurt geführt haben, sondern auch die generelle Spruchpraxis der Kammer, nehme ich an sieben Verfahren teil.
Das erste beginnt pünktlich um 11:00 Uhr.
Ich hatte an diesem Tag Glück und traf im Gericht auf die Mitarbeiterin Frau Schneider, die ihr Büro in der Nähe von Saal 337 hat. Sie war so freundlich und druckte mir auf persönliche Nachfrage die Übersicht der Verhandlungen der Kammer an diesem Tag aus (s. Scan unten). Weitere Fragen, z.B. wie es zur Kantine ging, beantwortete Frau Schneider mit einer Engelsgeduld. Ihr freundliches Wesen und ihre Hilfsbereitschaft tun der Seele gut.
Die 3. Zivilkammer fand in folgender Besetzung zusammen:
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Dr. Ina Frost
– als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main
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Silke Monro-Kabel
– Beisitzerin und Berichterstatterin (s. BE)
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Dr. Christopher Daßbach – Beisitzer und Berichterstatter (s. BE)
Unpassend finde ich, dass sich die Kammermitglieder untereinander duzen. Im Gericht erwarte ich – egal wo – die Sie-Form.
Duzen impliziert, dass zwischen den Richtern keine innere Distanz mehr besteht, die aber notwendig ist, da Widerspruch und Kritik zur internen Diskussionspraxis bei der Vorbereitung der Verfahren gehören sollten. Ein vertrautes „Du” deutet auf großzügige Einigkeit im Streitstoff hin, da man sich ja gut versteht. Diesen Auftritt in den Verfahren sollte die Kammer ändern.
Während der ersten drei Verfahren sind ca. 15 Studierende als Zuhörer anwesend. Wohl rein zufällig, wie die Vorsitzende mehrfach sagte.
Den Prozessbeteiligten stellte sie das Publikum als Mischung aus künftigen Juristen (derzeit Studierende) und einem Teil Öffentlichkeit vor. Irgendwann verschmolz alles nur noch zu „Studenten” bzw. „Studierende”. Da ich wohl jünger wirke als mein tatsächliches Alter, ging ich als Student mit durch :-)
In Saal 337 kann man sich als Mensch, Zuhörer und Prozessbeteiligter durchaus wohlfühlen. Der Raum hat eine positive Energie (oder Atmosphäre). Technisch ist er mit zwei großen Monitoren – jede Prozesspartei hat genauen Blick – und Übertragungstechnik für Remote-Sitzungen gut ausgestattet. Verfahrensrelevante Dokumente und Beweisstücke, z.B. Zeitungsartikel, können jederzeit eingeblendet werden. Die Öffentlichkeit wird dadurch aktiv einbezogen. Sie kann eigenständige Prüfungen des Sachverhalts vornehmen und sich ihre Meinung bilden.
Die Vorsitzende Dr. Frost weiß, wie sie ihre Parteien und die Zuhörerschaft „abholt”. Auf mich wirkt sie versiert, zugewandt und besorgt um die Abläufe und die Funktionalität im Saal.
In einer Ecke stehen zwei Bilder, die noch niemand aufgehängt hat (oder nicht aufhängen wollte).
Nach Jahren funktionierte an einer Stelle das Diktiergerät der Vorsitzenden nicht wie es sollte. Die Beisitzerin Silke Monro-Kabel unterstützte kurzerhand, und die Verhandlung wurde fortgesetzt.
Die ersten drei Verfahren konnten pünktlich beendet werden. Bei den Prozessparteien fiel die Anwesenheit ganz unterschiedlich aus. Einmal erschienen nur die Rechtsanwälte, die sich „streitend” gegenüberstanden. Im Verfahren 2-03 O 81/25 kam sogar die Mutter des Beklagten Kehl zur Unterstützung mit. Auf Beklagtenseite waren es in diesem Verfahren schlichte Leute, die mir aber lieber sind als abgehobene, unzugängliche Personen.
Gegen 12:30 Uhr entließ die Kammer die Anwesenden aus dem Saal.
Was mir ein Rätsel ist: Ich ging ohne Zögern über das E-Gebäude in die Kantine. Dort saßen bereits Ri’inLG Monro-Kabel und VRi’in Dr. Frost und aßen von ihren Tellern.

Die Fälle von Kevin Hartwig gegen Schertz Bergmann und weitere:
Für die Beklagtenseite anwesend waren Kevin Hartwig (Verfügungsbeklagter) und sein Rechtsanwalt Alexander Boos. Für die Klägerseite anwesend waren Rechtsanwalt Simon Bergmann, Rechtsanwältin Clara von Harling und eine der Antragstellerinnen.
Der Streamer teilte am Abend des 04.09.2025 über seinen X-Kanal folgendes Prozessergebnis mit:
„Gerichtstermin beim #LGFrankfurt (3. Zivilkammer): Erfolgreich mit Gesamteinigung beigelegt, aber: ein Fall bleibt noch offen.
Ergebnisse:
Die 3. Zivilkammer bezeichnete meine Videos und Darstellungen zum Fall als „Internetpranger“. Zwar sei meine Kritik und Aufklärungsarbeit wichtig, jedoch ist mir eine identifizierende Berichterstattung über die betroffenen Streamerinnen bereits zuvor per einstweiliger Verfügung untersagt worden, obwohl diese seit 2019 öffentlich auftreten.
Die Kammer legte journalistische Maßstäbe bei mir an. Demnach hätte ich das Verfahren wegen angeblich „unzulässiger Verdachtsberichterstattung“ verloren. Das wären mit Sicherheit 2 Fälle fürs OLG Frankfurt geworden.
Aber (positive Wendung):
Die Kanzlei Schertz Bergmann machte überraschend ein Angebot, das ich und mein Anwalt als fairen Deal ansehen und mit dem wir gut leben können, auch im Hinblick auf mein Format „EXPOSED“ auf YouTube und künftige Reaction Videos deutscher YouTuber.
Der Deal:
Ich verzichte künftig auf identifizierende Berichterstattung zu den Streamerinnen aus dem #Hüttenhospital (praktiziere ich ohnehin schon seit Monaten). Das Thema ist auch auserwählt. Ich unterschreibe eine Unterlassung zur Verdachtsberichterstattung (unter journalistischen Maßstäben wäre dieser Punkt schwer zu gewinnen gewesen). In einem Fall verzichte ich darauf, die Kanzlei Schertz Bergmann als „Lügner“ zu bezeichnen.
Im Gegenzug:
Schertz Bergmann zieht alle übrigen Abmahnungen zurück und verzichtet auf weitere geplante Verfahren. Das Hüttenhospital Dortmund nimmt sämtliche Ansprüche zurück. Das bedeutet: keine Diskussionen mehr über Alarme, Leitungen, den Sender RTL oder Vertragsstrafen. Alle eigenen Anwaltskosten, trägt das Hüttenhospital selbst. Das geplante Hauptsacheverfahren ist damit vollständig erledigt. Durch die Einigung wird zudem ein Grundsatzurteil verhindert, das andernfalls leicht auf Reaction-Streamer in Deutschland hätte angewendet werden können.
Bedeutung:
Wir glauben, dass der Druck meiner Community und unsere Beharrlichkeit die Gegenseite zur Einigung bewegt haben. Genau das war von Anfang an mein Ziel , ich wäre niemals freiwillig vor Gericht gezogen, sondern habe WICHTIGE Dinge kritisiert. Das Ergebnis zeigt: Wir haben uns monatelang gegen eine große Kanzlei und deren Vorgehen gewehrt, für unsere Werte und für den Schutz vulnerabler Personen in unserem Format eingestanden. Dafür bin ich sehr dankbar.
Wichtig:
Dieses Ergebnis erspart uns Zehntausende Euro, die wir potenziell hätten zahlen müssen.
Dieses Geld kann nach Abschluss sinnvoll gespendet werden.”
Soweit die Außendarstellung.
Die Kammer, insbesondere die Vorsitzende Dr. Frost, nahm die Rolle der Mediation ein, was beiden Seiten entgegenkam.
Die harten Fakten (im Wesentlichen):
- Im Fall der drei Streamerinnen, über die Kevin Hartwig identifizierend berichtet hatte, gab der Streamer eine vollumfängliche Unterlassungserklärung ab (Az.: 2-03 O 177/25); Es kam zu einer beidseitigen Erledigungserklärung, wodurch anteilig Gerichtskosten gespart werden; Der Verfügungsbeklagte Hartwig trägt 100% der Kosten (volle Rechtsanwaltsgebühren für beide Seiten); Kevin Hartwig trägt auch die Kosten für die außergerichtliche Abmahnung -> derzeit als Zahlungsklage beim Amtsgericht Kreuzberg von Berlin anhängig; wenn Hartwig freiwllig zahlt, kann die Klage zurückgenommen werden (ggf. kommen dann noch Gerichtskosten hinzu; diese fallen aber aufgrund des geringen Streitwerts in Höhe von max. 1.500 EUR kaum ins Gewicht)
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Im Fall der wohl unzulässigen Verdachtsberichterstattung gab der Streamer eine vollumfängliche Unterlassungserklärung ab (Az.: 2-03 O 203/25); Es kam auch hier zu einer beidseitigen Erledigungserklärung, wodurch anteilig Gerichtskosten gespart werden; Der Verfügungsbeklagte Hartwig trägt 100% der Kosten (volle Rechtsanwaltsgebühren für beide Seiten)
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Im Fall der Berichte über Schertz Bergmann-Schriftsätze (Stichwort: Vieles sei “Lüge, Lüge, Lüge”) gab der Streamer eine vollumfängliche Unterlassungserklärung ab (Az.: 2-03 O 256/25); Es kam erneut zu einer beidseitigen Erledigungserklärung, wodurch anteilig Gerichtskosten gespart werden; Der Verfügungsbeklagte Hartwig trägt 100% der Kosten (volle Rechtsanwaltsgebühren für beide Seiten)
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Aufgrund der beidseitigen Erledigungserklärungen fallen Kosten für einen Vergleich weg bzw. gar nicht erst an
- Allein für die ersten drei Komplexe schätze ich die Gesamtkosten auf ca. 30.000 bis 35.000 EUR zzgl. weiterer Kosten u.a. für das verlorene einstweilige Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg
(310 O 127/25); zusammen ca. 40.000 EUR
- Die drei erstgenannten Verfahren wären in 1. Instanz vor der 3. Zivilkammer zu Lasten von Kevin Hartwig verlorengegangen
- Der Fall der Pflegewissenschaftlerin (o. Medizinhistorikerin) und Bloggerin Monja Schünemann ist noch offen (Streitwert allein 95.000 EUR); ggf. kommt es zu einer Einigung zwischen den Parteien; die Kammer hat daher den Verkündungstermin auf den 25. September 2025 gelegt
- Zu der Einigung bzw. Gesamtlösung gehört, dass Schertz Bergmann schwebende Abmahnungen nicht mehr bei Gerichten anhängig macht; außerdem wird eine erst kürzlich durch Schertz Bergmann beim Landgericht Frankfurt am Main eingereichte Hauptsacheklage zurückgenommen
- Für irreführend und falsch halte ich folgende Aussagen des Streamers:
Die Kanzlei Schertz Bergmann machte überraschend ein Angebot [...]
Wir glauben, dass der Druck meiner Community und unsere Beharrlichkeit die Gegenseite zur Einigung bewegt haben.
Durch die Einigung wird zudem ein Grundsatzurteil verhindert, das andernfalls leicht auf Reaction-Streamer in Deutschland hätte angewendet werden können.
1.) Ein Grundsatzurteil stand nicht zur Debatte, was die Kammer extra betont hat.
2.) Nicht Schertz-Bergmann hat überraschend ein Angebot gemacht, sondern die Kammer hat zwischen den Parteien vermittelt. Sie hat auf beiden Seiten die Belastung gesehen. Kevin Hartwig leidet psychisch und finanziell unter der prozessualen Gemengelage. Schertz Bergmann dagegen müsste auch weiterhin viel Zeit (möglicherweise unbezahlt, da offenbar nach RVG abgerechnet wird) investieren und alle Folgevideos zu der Streitsphäre sichten, um eigene Rechte und die ihrer Mandanten zu schützen. Darauf hat die Kanzlei, wie Simon Bergmann sagte, keine Lust.
3.) Nach meiner Beobachtung hat eventueller Druck der Community keine Rolle gespielt. Es war der Kammer zu verdanken, dass ein Schlussstrich gezogen werden konnte. Kevin Hartwig sind prozessual die Felle weggeschwommen. Simon Bergmann zeigte sich erfreulich menschlich und zog bei der Einigung mit. Gespräche wurden privat außerhalb des Saals geführt. Die Richter halfen bei der Ausarbeitung der Formulierung der Einigung. Zeitlich wurden die Verfahren zwischen 14:00 bis 16:30 Uhr verhandelt.
Kevin Hartwig kann/darf natürlich glauben, was er möchte. Mit der Realität hat dieser Glaube jedoch wenig zu tun.
Es wurde auch ausdrücklich besprochen und vereinbart, dass Kevin Hartwig zwar noch ein abschließendes Video veröffentlicht, mit dem er auf die Prozesserfahrung in Frankfurt am Main eingeht; darin darf, worauf Simon Bergmann mehrfach hingewiesen hat, aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass Hartwig chancenreich gewesen wäre und sich lediglich im Lichte eines Abschlusses aller Verfahren geeinigt hat.
Was außerdem geschah (Dinge aus dem Off):
Als die Hartwig-Fälle eröffnet wurden, saß die Pressesprecherin des Landgerichts Frankfurt am Main, Dr. Isabel Jahn (zugleich Vorsitzende Richterin einer Kammer), im Saal und achtete besonders darauf, wer wie Notizen anfertigte. Jahn fiel eine Person ins Auge, deren elektronisches Gerät – ein simples Tablet – ihr nicht passte. Zuerst sagte Jahn, die an Komplexen und Geltungsdrang zu leiden scheint: „Ich bin hier die Pressesprecherin.” Dann kam die obligatorische, aus rechtlicher Sicht nicht tragfähige Frage nach dem Presseausweis. Die Person entgegnete, für Berichte keinen solchen zu benötigen; der Öffentlichkeit stehe die Berichterstattung auch ohne Presseausweis frei.
Daraufhin verließ Isabel Jahn den gut gefüllten Saal und wurde nicht wieder gesehen. Allerdings störten zwei Justizmitarbeiter die Verhandlung, indem sie die Person mit dem Tablet nach draußen holten. Vollkommen unnötig, wie auch das Publikum fand. Es brach eine Diskussion darüber los, warum dieses Gerät für Mitschriften verboten sein soll. Die Vorsitzende verließ ebenfalls den Saal – die Sitzung war unterbrochen.
Nachdem das Tablet zunächst noch erlaubt war, kamen die Justizmitarbeiter ein zweites Mal und wollten es plötzlich „beschlagnahmen“, was die Person ablehnte. Wieder wurde die Sitzung unterbrochen. Die Vorsitzende kam ein zweites Mal aus dem Saal und organisierte Papier für die Mitschriften, was schon fast mütterlich wirkte. Schließlich wurde vereinbart, dass das kritische Gerät, das lediglich den Notizen diente, bei den Richtern blieb. Anschließend wurde es wegen offizieller Verhandlungspause wieder ausgehändigt, danach nahm die Vorsitzende es erneut mit in Richtung Richtertisch.
Die betroffene Person bemängelte, dass nun eine unzulässige Prangerwirkung entfaltet werde :-)
Isabel Jahns Charisma kann man sich vorstellen wie diese Pflanze (s. Bild). Und da stellt sich mir die Frage, wer im Landgericht Frankfurt am Main eigentlich für Pflanzen zuständig ist und warum die Schlauberger es nicht schaffen, eine einfache Pflanze am Leben zu halten.

Zwischenmenschliche Beobachtung während der mündlichen Verhandlung:
Kevin Hartwig betrat den Saal mit einer hellblauen Anzugjacke, an der er einen LGBTQAI+-Anstecker trug.
Er wollte wohl als liberal wahrgenommen werden.
Alexander Boos war mündlich schwach. Es kam so gut wie nichts. Gesprächsführend waren die Kammer und Schertz Bergmann.
Clara von Harling, die angestellte Rechtsanwältin von Schertz Bergmann, besitzt keine natürliche Autorität.
Die Vorsitzende der Kammer kann beides: menschlich wirken und Autorität ausstrahlen.
Clara von Harling versucht Autorität zu zeigen, indem sie ihre Haare streng nach oben gebunden trägt. Ihr Verhalten wirkt antrainiert und aufgesetzt.
In der zweieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung gab es einen Moment, in dem es nach Bergmanns Ausführungen plötzlich still wurde. Er resümierte über die Gründe für die Prangerwirkung und zitierte Hartwig mit Worten, die ich nicht mehr genau zusammenbekomme. Am Ende sagte Bergmann, dass Hartwig die Köpfe der Streamerinnen rollen sehen wollte.
Ich merkte, dass es auch in Hartwig arbeitete. In diesem Moment war mir klar, dass die einstweilige Verfügung gegen die identifizierende Berichterstattung über die drei Streamerinnen – die aus Sicht der Kammer ein klassischer Internetpranger ist – zu Recht erlassen wurde.
Persönlicher Hintergrund:
Da ich schon am 03. September nach Frankfurt gereist bin, brauchte ich eine Unterkunft. Etwas praktisches, nicht weit vom Gericht entfernt (max. fünf Stationen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln) und trotzdem individuell. Eine Mischung aus Herrenhaus und burgähnlicher Bauweise ergab sich. Was ich erst bei der Anreise gesehen habe, war die Löwenskulptur, die über dem Haus thront. Instinktiv hatte ich die richtige Entscheidung getroffen.
Dass Frankfurt am Main eine Stadt ist, mit der ich Berlin ersetzen würde, merke ich daran, dass meine Seele voll und ganz da ist. Beim Landeanflug, beim Einfahren in Bahnhöfe, oder beim Zurechtfinden im Netz der öffentlichen Verkehrsmittel. Letzteres wirkt auf den ersten Blick chaotisch, was es aber nicht ist.
Selbst bei Anbruch der Nacht können die Menschen noch in den Kaiserdom St. Bartholomäus und innehalten. Oder Kerzen anzünden.
Frankfurt am Main vereint den Charakter der Großstadt und die Idylle der Kleinstadt. Tagsüber fasst die Stadt über 1 Million Menschen. Am Abend, wenn Frankfurt zur Ruhe kommt, sind es nur noch 750.000.
In einem Späti in der Altstadt entdecke ich die sexy Wasserflasche von “Acqua Morelli” – schon deshalb sollte man besser in Frankfurt leben :-)
Solche seltenen Fundstücke erfreuen einfach die Seele (zumindest geht es mir so).
Als es nach den Gerichtsverhandlungen knapp mit der Zeit wurde, musste ich schnellen Schrittes im Hotel anrufen und jemanden bitten, in Richtung Bahnhof zu kommen und mir die Kosmetiktasche zu bringen, da ich sonst meinen Zug verpasst hätte. Die Tasche hatte ich wegen der Flüssigkeiten und der Durchgangskontrolle praktischerweise im Hotel gelassen.
Am Ende hat alles geklappt, und ich war wieder erstaunt, wie freundlich und hilfsbereit die Menschen in Frankfurt sind.
Einzig für den Main blieb keine Zeit mehr.
Im Winter werde ich daher noch eine weitere Arbeitsprobe im Gericht abnehmen und neue spannende Fälle beobachten.



Frankfurt am Main (03./04. September 2025), Berlin am 05. September 2025 © Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
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