Pflegeupdate 04.10.2025 – Seniorenheim/Sozialteam, Kevin Hartwig, Holy Energy
Pflegeupdate 04.10.2025 – Seniorenheim/Sozialteam, Kevin Hartwig, Holy Energy
Pflegeupdate 04.10.2025 – Seniorenheim/Sozialteam, Kevin Hartwig, Holy Energy
Pflegeupdate 04.10.2025 – Seniorenheim/Sozialteam, Kevin Hartwig, Holy Energy
Pflegeupdate 04.10.2025 – Seniorenheim/Sozialteam, Kevin Hartwig, Holy Energy
Pflegeupdate 04.10.2025 – Seniorenheim/Sozialteam, Kevin Hartwig, Holy Energy
Am 30.09.2025 hat Buckminster NEUE ZEIT mit einer Leitungsperson des Sozialteams gesprochen und angeregt, den Rückwärtsgang einzulegen. Aus Gründen der Transparenz veröffentlichen wir die E-Mail (unter 1.), die unser Gesprächspartner nach dem Telefonat erhalten hat. Im Gespräch wurde uns gegenüber betont, dass das Sozialteam jede Form von reißerischer Präsentation ablehnt und damit auch die Aufmachung des Exposed-Videos von Kevinits mit dem Titel »Dieser TIKTOKER verliert nach SKANDAL im Pflegeheim seinen JOB!«. Danach fiel uns ein wundersamer Anstieg der Views bei dem von Hartwig hinsichtlich der Aufrufzahlen bemängelten Video »Pflegekräfte EXPOSED - Ich war im
LANDTAG NRW« auf (unter 2.). Ferner interessierte uns ein Bericht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation, mit dem vor dem Energy-Drink-Pulver der Marke „Holy Energy“ gewarnt wird, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (unter 3.).

Themen in diesem Artikel:
1.) Telefonat und schriftliche Kontaktaufnahme zum Sozialteam (Leitungsperson)
2.) Kaufte Kevin Hartwig Views für sein Landtags-Video?
3.) Gesundheitswarnung vor dem Energy-Drink-Pulver der Marke „Holy Energy“
1.) Telefonat und schriftliche Kontaktaufnahme zum Sozialteam (Leitungsperson) aufgrund eines Exposed-Videos
Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank für unser heutiges Telefonat. Ich habe Sie als reflektierten, vernunftbegabten Gesprächspartner wahrgenommen.
Die Grundthematik ist Ihnen bekannt: Livestream eines Mitarbeiters im Seniorenheim Hainsacker
Aufgrund divergierender Eindrücke zwischen Ihrer Stellungnahme vom 16.09.2025 und dem am 17.09.2025 in der Mittelbayerischen Zeitung veröffentlichten Artikel erschien mir ein persönliches Nachfassen wichtig.
Nunmehr konnte ich heute in Erfahrung bringen, dass die betreffende Person, die live gestreamt hat, von Ihnen als Arbeitgeber durch fristlose Kündigung entlassen worden ist. Damit haben Sie das schärfste Schwert gezogen, das Ihnen zur Verfügung stand.
Ich bin der Ansicht, dass eine zielgerichtete Aufarbeitung im Sinne der Pflegebranche dadurch gerade nicht erreicht wird. Zwar haben Sie einen einzelnen Problemfall aus dem Arbeitsverhältnis entfernt, jedoch verwirklicht sich derartiges Fehlverhalten dann an anderer Stelle erneut. Der Ausspruch der fristlosen Kündigung wirkt auf mich reflexartig (falsch), auch vor dem Hintergrund, dass sich der junge Mann ohne zu zögern einsichtig gezeigt und für sein schadhaftes Handeln die Verantwortung übernommen hat.
Wenn Sie jedoch bedenken, welcher Schaden tatsächlich entstanden ist, bevor es vor wenigen Tagen zur Veröffentlichung in einer Tageszeitung und auf YouTube kam, werden Sie möglicherweise erkennen wollen, dass ein wirklicher Schaden nicht eingetreten ist — wie Sie selbst in Ihrer Stellungnahme schreiben. Eine Abmahnung mit der Aufforderung, künftig keine Livestreams mehr zu realisieren, wäre daher u.E. die angemessenere Reaktion gewesen.
Die Thematik in der betroffenen Einrichtung ist nun u.a. durch die YouTuber Kevin Hartwig alias Kevinits sowie „AlphaKevin“ zum Anlass genommen worden, den Betroffenen unter Preisgabe persönlicher Informationen im Internet an den Pranger zu stellen.
Folgende Videos sind kürzlich veröffentlicht worden:
{Links ausgeblendet}
Es handelt sich aufgrund der juristischen Einschätzung der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Pressekammer) um einen rechtswidrigen Internetpranger (Vgl. Az: 2-03 O 177/25, 2-03 O 203/25, 2-03 O 227/25).
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist über das Gebaren von Herrn Hartwig informiert und wird dieses weiter beobachten.
Wie Sie selbst erkannt haben, bediente sich der Streamer Kevin Hartwig, der persönlich an Sie als Arbeitgeber herangetreten ist, verfälschender Zusammenschnitte des tatsächlichen Geschehens. Ungeschnittene und uneditierte Aufnahmen wurden Ihnen gerade nicht vorgelegt. Insoweit liegt Ihnen gegenüber sogar eine Sachverhaltsverfälschung vor. Anschließend sind Sie über dieses Stöckchen leider gesprungen.
Mit Ihrer Entscheidung zur fristlosen Kündigung und der Aktivierung der Strafverfolgung haben Sie dem Streamer ein Grundnahrungsmittel für den Weiterbetrieb seines als potentiell rechtswidrig erachteten Internetprangers geliefert, mit dem dieser seinen Lebensunterhalt finanziert. Die betroffene (gekündigte) Person ist aufgrund der Preisgabe persönlicher Profile bei Instagram und TikTok zudem eindeutig identifizierbar. Von einer Kündigung im Beruf betroffen zu sein, gehört jedoch zum persönlichen und privaten Lebensbereich, der einer breiten Öffentlichkeit nicht geöffnet werden darf, da es sich um einen persönlichkeitsverletzenden Eingriff in die Privatsphäre handelt.
Ich kann daher nur wie folgt an Sie appellieren:
-
Erneutes Gespräch mit
der betroffenen Person und Rücknahme der einseitigen Willenserklärung
(fristlose Kündigung); stattdessen wird eine Abmahnung ausgesprochen und das
Arbeitsverhältnis fortgesetzt (Hinweis d. Redaktion: Erfordert die Einwilligung des Gekündigten)
-
Rücknahme der
Strafanzeige / Strafantrags
Es gibt auch andere Mittel und Wege, Fehlverhalten zu sanktionieren.
So wie es jetzt geschehen ist, gewinnt niemand etwas. Im Gegenteil, der Schaden vergrößert sich.
Bitte binden Sie auch [...] in den hier vorgetragenen Sachverhalt ein und treffen Sie gemeinsam eine neue Entscheidung.
Es müssen nicht immer gleich „Köpfe rollen“.
Vielen Dank und freundliche Grüße aus Berlin
2.) Kaufte Kevin Hartwig Views für sein Landtags-Video?
Am 30. September 2025 streamte Kevin Hartwig (Kevinits) live auf Twitch, u.a. zu der Frage, ob sein Exposed-Format am Ende sei. Der Streamer klagte in letzter Zeit immer wieder über eingebrochene Views seiner Videos. Auffällig in dem Streamausschnitt ist, dass sein Video »Pflegekräfte EXPOSED – Ich war im LANDTAG NRW«, dessen aufwändige Produktion Hartwig stets betonte, zu diesem Zeitpunkt 27.144 Views aufwies (Quelle: streamrecorder.io). Das Video war da bereits zwei Wochen online und zeigte kaum Veränderungen. Am 2. Oktober 2025 stand es plötzlich bei rund 40.500 Views. Hartwig streamte an diesem Tag erneut live und sprach von einer oder mehreren eingestellten Strafanzeigen gegen sich. Zwischendurch blendete Hartwig seinen Hauptkanal ein, aus dem die erhöhten Views hervorgingen, ohne dass diese wundersame Entwicklung von ihm kommentiert wurde. Heute, am 04. Oktober 2025, stehen die Views plötzlich bei über 90.000 Klicks, was nur durch den Kauf von Views zu erklären ist.
Es fehlt nämlich an jeder weiteren Interaktion, die sich bei natürlichen Views ohne Weiteres ergeben würde. Auffällig ist insbesondere, dass durch den sprunghaften Anstieg um über 60.000 Klicks das Like-Verhältnis kippte (Likes steigen üblicher Weise proportional mit an). Zum Vergleich: Für ein Video mit ähnlich hohen Aufrufzahlen, z.B. »XXX-Talk mit den Patienten? Der P*rno-Skandal wird immer kritischer!« erhielt Hartwig über 6.000 Likes und über 400 Kommentare. Besagtes Video vom Besuch im Landtag, dessen Aufrufe in kürzester Zeit von unter 30.000 auf über 90.000 stiegen, verharrte bei ca. 2.900 Likes. Der letzte Kommentar datiert vom 27. oder 28. September, also vor rund sieben Tagen. Es wurden keine oder kaum neue Follower generiert, die Zähler stehen unverändert bei 306.000 Follower bzw. Abonnenten (Hauptkanal) und 33.900 Follower/Abonnenten (Reactionskanal).
Dass ein Video mit einem derart hohen Zuwachs an Aufrufen keinerlei neue Kommentare/mehr Likes/und deutlich mehr Follower generiert, ist unnatürlich und lässt sich – wie bereits erörtert – nur mit dem Kauf von Views schlüssig erklären.
3.) Gesundheitswarnung vor dem Energy-Drink-Pulver der Marke „Holy Energy“
Pressemitteilung vom 12. Dezember 2024:
„Koffeingehalt kann pro Portion behördliche Empfehlung für Kinder und Jugendliche übersteigen
Erst im April dieses Jahres hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor stark koffeinhaltigen Energy Drinks und Limonaden gewarnt. Umso mehr, da diese auch bei Jugendlichen hoch im Kurs stehen. Eine aktuelle Warnung spricht der VKI nun für Energy Drinks der Marke „Holy Energy“ aus, die in Pulverform angeboten werden. Diese Produkte beinhalten pro Portionsbeutel den Koffeingehalt von 2 Dosen „Red Bull“. Damit überschreitet allein eine Portion die behördlich empfohlene, unbedenkliche Einzel- und Tagesdosis für Kinder und Jugendliche mit einem Gewicht unter 53 kg. Ein Zuviel an Koffein kann laut der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (Ages) unerwünschte Wirkungen wie Kurzatmigkeit, unkontrolliertes Muskelzittern, schwere Übelkeit sowie Angstzustände auslösen.
Der Verkauf von koffeinhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche ist in Österreich – anders als zum Beispiel in Litauen, Polen oder Lettland – nicht verboten. Hersteller Holy empfiehlt das Getränk auf Nachfrage erst ab 16 Jahren und reicht die Verantwortung an den Handel weiter. Spar argumentiert beispielsweise, dass in 250 ml „Holy Energy“ ebenso viel Koffein (80 mg) enthalten ist wie in einer Dose „Red Bull“ mit 250 ml. „Der Vergleich hinkt jedoch“, kritisiert VKI-Ernährungswissenschafterin Teresa Bauer, „denn in einem Säckchen stecken 160 mg Koffein, die mit der Zubereitung einer solchen Portion auf einmal aufgenommen werden. Damit wird bei vielen Kindern und Jugendlichen die unbedenkliche Koffeinaufnahme bereits überschritten, zusätzlich werden womöglich auch noch andere koffeinhaltige Getränke konsumiert. Für Kinder und Jugendliche sollten daher koffeinhaltige Getränke und Pulver tabu sein. Und auch Erwachsene sind bei übermäßigem Koffeinkonsum nicht vor unerwünschten Wirkungen gefeit.“”
Zum vollständigen ︎︎︎ Bericht des VKI

Berlin, am 04./05.10.2025 © Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
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