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︎ Bekanntmachungen



30.07.2024


Technische Erklärung für den Fauxpas am Bundesverfassungsgericht (Serviceposting)


Wgn. vorzeitigem Bekanntwerden der schriftlichen Urteilsgründe in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023” (Pressemitteilung Nr. 65/2024 vom 30. Juli 2024)

Urteil vom 30. Juli 2024, 2 BvF 1/23 (am 29. Juli 2024 kurzzeitig abrufbar)

Zur Erklärung des Fauxpas heißt es heute vonseiten des Bundesverfassungsgerichts:

“Am heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ (Aktenzeichen 2 BvF 1/23 u.a.) verkündet (vgl. Pressemitteilung Nr. 64/2024 vom 30. Juli 2024). Das Bundesverfassungsgericht bedauert, dass offenbar bereits am gestrigen Tag eine Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über das Internet öffentlich zugänglich war. Es gibt derzeit Anhaltspunkte dafür, dass dies eine technische Ursache hatte. Der Direktor beim Bundesverfassungsgericht ist damit beauftragt, die genauen Umstände aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die einen solchen Fall in Zukunft verhindern.”

Im Grunde genommen ist die Angelegenheit simpel: Es gab weder einen Leak noch einen Informationsangriff auf das Bundesverfassungsgericht. Vielmehr macht sich das Gericht durch seine Dogmatik bei der Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen selbst angreifbar. Die Zieldestination (URL) einer „Ressource“ (z.B. das Urteil) ist unabhängig von der tatsächlichen Preisgabe bereits im Voraus präzise vorhersehbar – und dadurch schon abrufbar (Inhalt vorausgesetzt).

Die URL wird einfach manuell unter Berücksichtigung des Verkündungstermins und des vorherrschenden Aktenzeichens eingegeben. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Normenkontrolle, für die das Kürzel „fs“ verwendet wird. Andere Kürzel, die sich anhand früherer Veröffentlichungen (z.B. Beschlüsse) in der URL ablesen lassen, sind z.B. „rk“, was für Richterkammer stehen könnte. Das Bundesverfassungsgericht folgt also einem Bearbeitungs- und Zuordnungsmuster, das sich später in der URL widerspiegelt, zusammen mit dem Datum für die Verkündung.

Im Fall des Urteils vom 30. Juli 2024, 2 BvF 1/23, lautete die Zieldestination, die VOR der offiziellen Preisgabe vermutlich unbeabsichtigt bereits die Ressource (Urteil) enthielt, wenn auch nicht in endgültiger Ausfertigung, wie folgt:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2024/07/fs20240730_2bvf000123.pdf

Die URL ist ein offenes Buch, da ein wesentlicher Teil in ihr gleichbleibend ist. Erst mit dem nächsten Jahreswechsel ändert sich dieser, dann würde hinter /DE/ eine 2025 und nicht mehr 2024 stehen. Der Abschnitt /DE/2024/ zeigt somit an, dass die Veröffentlichung auf Deutsch und im laufenden Jahr 2024 erfolgt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2024

Danach kommt der Monat /07/ also Juli.

Anhand der Pressemitteilung, die den Verkündigungstermin des Urteils bekanntgibt, lässt sich der weitere Modus im Vergleich zu früheren Veröffentlichungen ablesen und individualisieren. Der Abschnitt fs20240730 in der URL steht somit für die Einordnung als Normenkontrollsache (fs), die (rückwärts gelesen) am 20240730 (Datum) verkündet wird. Also im Jahr 2024, im Monat Juli (07) und am Tag 30.

Es folgt ein Unterstrich (wie üblich bei früheren Veröffenlichungen).

Danach folgt das genaue Aktenzeichen, das sich nach dem vorherrschenden Aktenzeichen für die Normenkontrolle richtet: 2 BvF 1/23 wird dargestellt als 2bvf000123. Der Teil „0001“ hat vier Stellen, um die Anzahl möglicher Eingänge und daraus resultierender Veröffentlichungen groß und offen zu halten. Die darauffolgende „23“ stammt aus dem Jahr, in dem das Aktenzeichen vergeben wurde. Somit speist sich „2bvf000123“ aus „2 BvF 1/23“.

Logischerweise muss die Datei eine Dateiendung haben, die, wenn eine feste Datei gewünscht ist, nur „.pdf“ lauten kann, da alle Urteile und Beschlüsse auch als PDF veröffentlicht werden.

Für die html-Version müsste die URL auf .html enden, wie es hier ersichtlich ist:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/07/fs20240730_2bvf000123.html

Zudem wird für die html-Variante „Entscheidungen statt „Downloads“ verwendet.

Es ist reines Ablesen und Kombinieren, basierend auf Trial and Error.

Sollte dann jemand Findiges vorbeikommen, die Dogmatik ablesen und probeweise (für zukünftige Dokumente) eingeben, wird –falls die Ressource aus Versehen oder absichtlich bereits gefüllt bzw. mit Inhalt versehen ist– genau das dabei herauskommen, was gestern Abend frühzeitig veröffentlicht wurde.

Ob das Bundesverfassungsgericht die genaue URL bereits bekannt gegeben hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Durch Beobachtung und händische Eingabe ist sie (nahezu) jederzeit im Voraus aufrufbar, jedenfalls ab der Bekanntgabe des Verkündigungstermins. Diese Datumsinformation stellt ein tragendes Element innerhalb der Zieldestination (URL) dar.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute ab 10:00 Uhr sein Urteil verkündet hat, stellte es das fertige, unabänderbare Urteil später am Tag unter der schon vorher bekannt gewordenen URL bereit. Damit wird die Dogmatik konsequent fortgesetzt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2024/07/fs20240730_2bvf000123.pdf

Berlin, am 30.07.2024



28.07.2024


Der Christopher Street Day 2024 in Berlin durch meine Augen:


Einmal von Westend mit dem Fahrrad nach Mitte, wo der diesjährige Christopher Street Day seinen Anfang nehmen soll. Kurz vor elf Uhr bin ich da und fahre staunend an den Trucks vorbei, die sich nacheinander in Position begeben. Vor mir ein Typ, der seinen vollständigen Namen auf der Jacke trägt, wie ich unschwer vom Rücken ablesen kann. Ein genervter Blick auf den Schriftzug verrät mir: es ist Matthias Mangiapane. Der trashige Gockel, der Claudia Obert vor einem Millionenpublikum im Fernsehen "Viech" nannte und sich dabei toll vorkam. Was für ein Idiot.



27.07.2024


—Dare to Stand Out
The Diana Edition—


Wie teile ich der Welt mit, dass ich anders bin? Schwimme ich gegen den Strom? Manchmal unaushaltbar. Nie von allen geliebt, was auch gar nicht mein Ziel ist, da es unnatürlich wäre. Wer versteht mich und wen verstehe ich? Wer ist mein Stamm? Bin ich glücklich?

Lady Diana, die Prinzessin der Herzen, verkörperte die Essenz dieser Fragen und suchte stets nach Antworten in ihrem außergewöhnlichen Leben. Ihr Streben nach Authentizität und ihre Weigerung, sich den starren Regeln des königlichen Protokolls zu beugen, machten sie zu einer Ikone des Andersseins. Diana ging mutig ihren eigenen Weg, oft gegen den Strom, und zeigte der Welt, dass wahres Glück nicht in der Anerkennung aller, sondern im Finden und Folgen des eigenen Pfades liegt.

Heute geht es um die Geschichte ihres wohl wichtigsten Pullovers – den One Black Sheep.





24.07.2024


Meinung


Was könnte der Offenlegung von Daten, die zur grundfestenerschütternden Staatskrise hochgedroschen wird, sinnvoll entgegengesetzt werden? Vielleicht mag es naiv erscheinen, aber ich halte diese Karte, die während der Coronapandemie aussagekräftig und hilfreich war, für eine vernünftige Antwort. Normal denkende Menschen werden wohl kaum die weltweiten Todesfälle leugnen wollen (Stand März 2023, nicht mehr aktualisiert; die tatsächliche Zahl der weltweit Verstorbenen ist deutlich höher). Der aktuelle Leak, der zwar interessant, aber weder grundfestenerschütternd noch strafbare Konsequenzen nach sich ziehend ist, dreht sich um Formalitäten und bewusst falsche Kommunikation. Diese kann im Rahmen der freien Meinungsäußerung, wie sie jetzt intensiv in den sozialen Netzwerken stattfindet, verurteilt werden. Die Aufarbeitung des Konzeptes der Bundesregierung zur Bekämpfung der Coronapandemie sollte sich darauf konzentrieren, wie Impfgeschädigte, die ja leider tatsächlich existieren, entschädigt werden können. Damit würden die Projektionsflächen für Impfgegner entzogen. Der Staat müsste einmal ehrlich und tief in die Tasche greifen, und gut wäre es. Er wäre dann weniger angreifbar, als er es jetzt ist.

“Jetzt hat man die Kläger und den Rechtsstaat aber düpiert und viel Arbeit mit Füßen getreten, v.a. nur noch mehr Misstrauen und Spaltung geschaffen. Ich finde, das ist bei allem Interesse an Aufarbeitung, keine gute Entwicklung.”




23.07.2024 (2)


—7 W 76/24 und 7 W 85/24—
Gerichtsentscheidung OLG Hamburg


Cronemeyer Haisch (auch bekannt als Schwurbelmeyer Haschisch) beim erfolglosen Anklopfen am Hanseatischen Oberlandesgericht gesichtet.

Auch die Anwaltschaft nimmt als Organ der Rechtspflege gesellschaftliches Engagement wahr, indem sie sich zur Verteidigung von Recht und Gesetz einsetzt. Auch die Anwaltschaft unterliegt der zunehmenden Tendenz von Hass und Hetze. Die Unterzeichnenden erleben dies selbst im alltäglichen Anwaltsgeschäft – u.a. durch die Antragsgegnerin.”

Cronemeyer Haisch (alias Schwurbelmeyer Haschisch) haben für ihre Beschwerdebegründungen ein wahres Sammelsurium aller denkbaren Rechtsverletzungen zusammengekratzt. Dabei greifen sie zu schwammigen Begriffen der Stimmungsmache wie “Nötigung” und "Hass und Hetze", schmücken ihre Verfahren mit Einwänden zur Schmähkritik, sprechen von erheblichen Eingriffen in die soziale Geltung und ihre Unternehmenspersönlichkeit, um nur einige der Vorwürfe zu nennen.

Doch zu Recht sind sie damit wie aggressive Fliegen an den Fenstern des Land- und Oberlandesgerichts Hamburg abgeprallt. Was Schwurbelmeyer Haschisch betreibt, ist nicht die Verfolgung von Rechtsgütern, sondern der Versuch, Grundrechte zu beschneiden und Kritiker mundtot zu machen – alles getarnt als juristische Notwendigkeit. Mit manipulativen Methoden versuchen Schwurbelmeyer Haschisch, offensichtlich satirisch ausgedrückte Kritik an ihnen als "Hass und Hetze" zu framen und somit die Meinungsfreiheit zu ersticken. [...]

Es ist beruhigend zu lesen, dass das Hanseatische Oberlandesgericht als eines der ersten Gerichte klarstellt, dass hinsichtlich der Erstellung, Veröffentlichung und des Betriebs des Elektronischen Denkmals in Verbindung mit außergerichtlichen Einigungsversuchen keine Nötigung vorliegt.





23.07.2024 (1)


—Ein:e Whistleblower:in und die ungeschwärzten RKI-Protokolle—
Originalposting auf 𝕏


Update: 

Karl Lauterbach: “Das ⁦@rki_de⁩ hatte ohnedies vor, mit meiner Zustimmung, die RKI-Files des Corona-Krisenstabs zu veröffentlichen. Jetzt geschieht es ohne dass die Rechte Dritter, auch Mitarbeiter, vorher geschützt worden wären. Zu verbergen gibt es trotzdem nichts.”

Wolfgang Kubicki: “Als „Dritter“, dessen Name in den Protokollen auftaucht, kann ich sagen, dass ich keine Anfrage hinsichtlich einer ungeschwärzten Veröffentlichung bekommen habe. Ich darf daher meinen Zweifel an dem Willen zur zügigen und umfassenden Veröffentlichung anmelden. WK”

︎

“Ein/e Whistleblower/in, ein/e ehemalige Mitarbeiter/in des Robert-Koch-Instituts, ist auf mich zugekommen und hat mir den Datensatz zugespielt. Einzelheiten zur Person unterliegen selbstverständlich dem Informantenschutz, aber soviel kann ich sagen: Die Person hat es aus Gewissensgründen getan.”

Ich mache mir Text und Thema nicht zu eigen, möchte jedoch das Posting, das seit heute Morgen 04:00 Uhr Social Media bewegt, im Original zeigen. Die Statistik des Posts wird fortlaufend aktualisiert.

Reichweite/Views: 3.5 Millionen
Likes: 24.855
Retweets: 12.194
Kommentare: 2.713
Lesezeichen: 6.514



21.07.2024


𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters


“Ich werde nun regelmäßig nationale und internationale Twitter-𝕏 Postings spiegeln und kommentieren. Seit der Übernahme durch Elon Musk hat sich diese Plattform zum bedeutendsten sozialen Netzwerk weltweit entwickelt. Sie zeigt die Realität – blitzschnell und nahezu in Echtzeit. Doch 𝕏 ist mehr: ein kreativer Hub, wo Accounts über Geschichte, Kunst und das Leben posten. Nichts bleibt verborgen, alles kommt ans Licht.

Ich bin fasziniert von der Vielfalt, dem intellektuellen Angebot und den Persönlichkeiten, die sich auf 𝕏 frei zu Wort melden. Ebenso gehört es dazu, dass Missstände und soziale (Fehl)entwicklungen aufgezeigt und dokumentiert werden – alles ohne Zensur. 𝕏 ist mächtig, und das wissen die Mächtigen. Deshalb wollen sie es verunglimpfen, bekämpfen und am liebsten verbieten. 𝕏 aber lässt sich nicht einschüchtern, da es genau das Instrumentarium darstellt, das eine freie Welt ausmacht.


Libertas inaestimabilis res est.”

Enthält die Themen Meinungsfreiheit / Compact / Migration / LGBTQI+ / Richter:innen / Kunst / Kultur / Weisheit





17.07.2024


Durch alle Instanzen
Der Berichterstatter, handelnd unter
Buckminster NEUE ZEIT (BNZ)
—Eine Bilanz—


“Ich bin für euch, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Justizmitarbeitende, die Erinnerung daran, dass Justitia blind ist. Wer als Richterin oder Richter die Justitia nicht achtet, wird mit Strapazen überzogen.”




16.07.2024


Deutschland steht Kopf, mal wieder.


Der bislang klügste und reflektierteste Kommentar zum Compact-Verbot stammt meiner Meinung nach von Max Mannhart, Apollo News:

Compact-Verbot: Nancy Faesers totalitäre Selbstverständlichkeit

Mit plumpen Anti-Rechts-Phrasen begründet Nancy Faeser das Blitz-Verbot eines politischen Magazins und bleibt eine ernsthafte Begründung schuldig. Ihre Ignoranz wird längst selbst zur Gefahr für die freiheitliche Ordnung. Als Journalist muss man empört sein. 

In Deutschland wird ein Presseerzeugnis per Dekret der Bundesregierung verboten, maskierte Polizisten stürmen Redaktionsräume, Privatwohnungen, gar bei Anteilseignern und offenbar sogar Großspendern. Als „harten Schlag“ feiert Nancy Faeser das Compact-Verbot mit für sie typischen unverschämt unscharfen Sätzen. Als Bürger eines Rechtsstaats schluckt man erstmal.

Die mögliche rechtliche Begründung ist äußerst dünn – fast schlimmer ist, dass Faeser erst gar nicht versucht, eine solche vor der Öffentlichkeit zu erbringen. So sagt sie: „Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“. Compact sei ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Und dann: „Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.“

Dass ein ethnischer Volksbegriff verfassungswidrig wäre, ist kaum argumentierbar, da das Grundgesetz in seiner Volksdefinition selbst nicht ohne das Kriterium Herkunft auskommt.

Die Argumente verschwimmen – worum geht es überhaupt? Regimesturz? Rassismus? Was daran ist aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet, wie es das Bundesverfassungsgericht als Hürde für ein solches Verbot, voraussetzt? Es geht nicht um geheime Pläne von Compact oder um Gewalt – es wird nichts angeführt, außer die publizierten Inhalte des Magazins. Und auch wenn es eine solche Begründung im Stillen noch gäbe, dann müsste sie die Ministerin schon veröffentlichen – das gebietet allein schon die Demut vor diesem fundamentalen Prinzip der Verfassung. Schon der Eindruck, man gehe leichtfertig mit der Pressefreiheit um, ist gesellschaftlich zersetzend. Und der Eindruck stimmt sogar.

Der Ansatz, „geistige Brandstiftung“ sei ein Fall für die Polizei, ist eher selbst schon verfassungswidrig. Denn, dass Gedanken allein niemals strafbar sein können, ist eine römische Urerkenntnis, eine Grundvoraussetzung des Rechtsstaats. Faeser vermeidet es hier ganz klar auch nur zu benennen, wo hier ihrer Meinung nach ein Angriffspunkt für das Innenministerium sein soll.

Die Pressefreiheit ist absolut. Die einzelne Äußerung kann eingeschränkt werden auf Basis von Gerichtsurteilen; das Erscheinen von Medien war bislang aber abseits von Partei- oder Verbandszeitungen verbotener Organisationen undenkbar. Ich mag das Compact-Magazin nicht, ich halte es für unappetitlich vulgär, für grotesk anti-westlich und brutal anti-israelisch, teils antisemitisch. Es finden sich aber weder ernsthafte Aufrufe zum Putsch noch zur Gewalt, nur Meinungen. Und: Was ich mag, spielt einfach keine Rolle. Was Journalismus ist, wo Presse anfängt und aufhört, kann nicht reguliert werden.

Freie Presse bedeutet, das freie Wort zu veröffentlichen. Es gibt keine letztgültige objektive Definition von Journalismus. Am Ende kann darüber, was Journalismus, was Presse, was objektiv, sachlich, fair, zutreffend ist, nur die Öffentlichkeit entscheiden, in einem dezentralen Prozess nach den Regeln von Angebot und Nachfrage. Alles andere ist nichtig, eine staatliche Einschränkung der Marktlogik ist im Keim schon totalitär. Und Journalisten können schon gar nicht über sich selbst richten. Im rechtlichen Sinne kann und darf es keine Trennung nach Gefälligkeit geben; auch nicht nach den Regeln des guten Geschmacks. Gesetzlich ist letztlich jeder schon Journalist, der seine Meinung veröffentlicht oder eine Frage an die Bundesregierung stellt. Das ist auch gut so.

Eine besondere Schande des Berufsstandes sind an diesem Morgen jene Medien, die parallel zu den Razzien schon lange ausformulierte Artikel veröffentlichen – in denen sie brav erklären, wie rechtsextrem Compact ist, ohne in einem einzigen Wort zumindest die Frage aufzuwerfen, wie stichhaltig Faesers rechtliche Begründung ist. Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit, dass die Polizei am frühen Morgen Redaktionsräume durchsucht, weil der Bundesregierung die Meinung des Blattes nicht gefällt.”

Ebenfalls interessante Kommentare:

“Wer meine Texte bei Publico und anderswo kennt, den wird es nicht überraschen, dass ich von Elsässers Compact-Magazin nichts halte. Aber ein Medium ohne Gerichtsverfahren zu verbieten, die Verbotsverfügung morgens um 6 Uhr durch Männer mit Sturmhauben überbringen zu lassen und Pressefotografen dazuzubestellen, die Elsässer im Bademantel ablichten – das alles, verantwortet von Nancy Faeser, demoliert die Demokratie stärker, als es selbst ein Dutzend Elsässers könnten.”

“Nun, der demokratische Rechtsstaat delegitimiert sich leider wieder einmal selbst. Damit meine ich nicht einmal das Verbot von „Compact“. In der Sache kann ich das nicht einschätzen, lese das Blättchen nicht. Aber: Dass Elsässer morgens um 6.00 Uhr Besuch von der Polizei bekommt und die Presse gleich mitbringt, ist - rechtsstaatlich betrachtet - das Allerletzte. Und dass die Presse dabei auch noch mitmacht, auch.” (Mathias Brodkorb)

“Eine Innenministerin hat besonders rechtsstaatstreu zu handeln. An ihrem guten Willen diesbezüglich waren mit Blick auf ihre linksextreme Vergangenheit stets Zweifel angebracht. Mit ihrem Vorgehen gegen das oppositionelle #Compact-Magazin hat sich die Dame endgültig die demokratische Maske vom Gesicht gerissen. Darunter ist für jedermann nun eine häßliche totalitäre Fratze zu sehen.” (Björn Höcke)

“Es erübrigt sich übrigens, zu erwähnen, dass ich "Compact" widerlich finde. Aber heute ist einer dieser Tage, an denen man es mit dem Voltaire-Zitat halten muss - und zwar dem echten: “Ich verachte Ihre Meinung, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie sie äußern dürfen.” Das Gute siegt. Immer. Cheers!”

“Roland Tichy interviewt dazu den bekannten Presserechtler Joachim Steinhöfel. Dieser kritisiert das Vorgehen der Innenministerin: Es sei ein beispielloser Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. „Das Vorgehen der Innenministerin Nancy Faeser zeigt eine Gleichgültigkeit und Anmaßung gegenüber den verfassungsrechtlichen Grundrechten“, urteilt Steinhöfel. „Das, was Frau Faeser getan hat, fügt sich nahtlos in ihre von grober Unkenntnis des verfassungsrechtlichen Rahmens der Presse- und Meinungsfreiheit gekennzeichnete Arbeitsweise ein.“ Wenn das Verbot von Compact durch die Gerichte aufgehoben wird, muss Nancy Faeser zurücktreten, findet Steinhöfel. Er sei „sehr, sehr optimistisch“, dass das passiert.”

100%-ige Zustimmung.

Die Rechtslage:

BVerfG 1 BvR 1565/05: "Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allg. Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht."

BVerfG 1 BvR 2150/08: "[Meinungen] genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird."

BVerfG 1 BvR 2083/15: “Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 <334>). Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht (vgl. BVerfGE 124, 300 <336>).”

BVerfG 1 BvR 2290/23: “Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu; [...] hat der Staat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats (vgl. BVerfGE 93, 266 <292 f.>; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, Rn. 13; vom 28. November 2009 - 1 BvR 917/09 -, Rn. 24). Das Gewicht des für die freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden Grundrechts der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 7, 198 <208>) ist dann besonders hoch zu veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.”

Man darf gespannt sein, welcher Kanzlei und welcher Richterschaft die Ehre zuteilwerden wird, das Compact-Verbot gerichtlich zu überprüfen.


15.07.2024 (2)


Meine Pronomen sind: Lass mich in Ruhe.


“Vielfalt, Offenheit und Transparenz gibt es offenbar nur für angepasste Claqueure und Befürworter eines sektiererisch betriebenen Vordringens in den unabhängigen menschlichen Geist. Elitär, abgeschirmt und kritische Menschen verunglimpfend – so lief es heute am Platz der Luftbrücke ab. Namen wollte der Queer-Beauftragte Berlins, Alfonso Pantisano, in seiner Rede nicht nennen. Ein “schreibender Mensch”, den Pantisano im Vorjahr wegen Volksverhetzung (erfolglos) angezeigt hatte, habe "einen Tweet abgesetzt" und sich "wüst" über die Flagge geäußert. Im Land der freien Meinungsäußerung ist dies im Übrigen Julian Reichelts gutes Recht.”

“Was erzählt der Polizeidirektor in Berlin beim Hissen der Regenbogenflagge vor dem Polizeipräsidium allen Ernstes?: "Die Regenbogenflagge ist ein allgemeines Bekenntnis des Landes Berlin, nicht nur der Polizei Berlin, zu Grund- und Menschenrechten." Nein! Was erlaubt sich dieser Mensch? Unser allgemeines Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz. Und unsere Farben sind Schwarz-Rot-Gold!” (G. Papke)

Um nicht als intolerant zu gelten oder selbst zur Spaltung beizutragen, gibt es eine ziemlich einfache Lösung: Personen ohne klares Geschlecht einfach konsequent beim Vornamen nennen oder "der Mensch" oder "die Person" sagen.





15.07.2024 (1)


Warum 𝕏 einzigartig ist.


You would never see all this in conventional media


13.07.2024


Filmkultur: SENTINELESE


"Sentinelese", unter der Regie von Jonathan Perry, ist ein Live-Action-Film, der die isolierte Welt des Sentinelesen-Stammes auf der North Sentinel Island erforscht. Die Handlung des Films dreht sich um einen Sentinelesen-Jungen, der aufs Meer hinausgetrieben wird und von einem birmesischen Fischersklaven an Bord eines thailändischen Wildererschiffs gerettet wird. Dieses Schiff strandet in der Nähe der North Sentinel Island, was zu einer angespannten Situation führt, als der feindselige Stamm und die indische Küstenwache den Wilderern immer näher kommen.





07.07.2024


Scheidacker/Cronemeyer verlieren Einstweiliges Verfügungsverfahren am Landgericht Berlin II – eine Rechtsbesprechung


“Dumm wie zehn Zentner Türklinken”

“Am 15.12.2023 reichte der Rechtsanwalt Alexander Lorf von Cronemeyer Haisch im Namen der Mandanten “IKB Fachanwälte, Tobias Scheidacker und Amélie von Oppen” beim Landgericht Berlin den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ein. Außergerichtlich operierten die Antragsteller mit Streitwerten von etwa 170.000,00 €. Als sicher war, dass sie das Verfahren verlieren würden, senkten sie den Wert argumentativ auf 4.000,00 € herab. Wer möchte bei so viel Opportunismus und Heuchelei nicht mit IKB, Herrn Scheidacker oder Cronemeyer Haisch zu tun haben?”





06.07.2024


What comes out when Buckminster is introverted and engages in philosophy


May you find some inspirational quotes for your life.

“Introvertierte spielen keine Spielchen. Sie sind einfache und geradlinige Menschen. Wenn sie dich mögen, mögen sie dich. Wenn sie dich nicht mögen, werden sie nicht weinen, betteln und dir nachlaufen. Wenn du echt bist, werden sie dir alles geben. Aber wenn du Spiele spielst, glaub mir, dann kennen sie nur einen Zug: Schachmatt.”





04.07.2024


Gendersensible Justiz – Ja/Nein/Vielleicht?


Die deutsche Justiz wirkt unentschlossen, ob und wie sie geschlechtergerechte Sprache anwenden möchte – eine Handlungsempfehlung:





01.07.2024


Kai Wegner vor Ort – ein Erfahrungsbericht


Unbequeme Fragen stellt man am besten öffentlich und vor Publikum. So sollte es Kai Wegner am 25. Mai 2024 beim diesjährigen Demokratiefest in Berlin ergehen, den Blick auf eine in Teilen katastrophale Berliner Justiz geworfen. Alles war angerichtet: Große Bühne, LED-Wände, Soundsystem, Publikum, Christine Richter (Sprecherin des Senats), Kai Wegner (Regierender Bürgermeister von Berlin), und eine offene Fragerunde am Ende des Bühnenauftritts. Obwohl es genügend Anlässe gibt, entscheide ich mich dagegen, Kai Wegner auf offener Bühne zu konfrontieren und vorzuführen. Stattdessen ging ich zur linken Seite der Bühne, um Kai Wegner dort persönlich zu erreichen. Wir reichen uns ca. 15 Sekunden lang die Hände und ich teilte ihm mit, was ich gerade vorhatte, und dass ich es zunächst bevorzuge ihm einen Brief zu schreiben. Die Szene sah sicherlich so aus, als hätte Kai Wegner von einer Agentin geheime Codes ins Ohr geflüstert bekommen :-)

Eine Woche später ist der Brief fertig und ich entdecke die Veranstaltung Kai Wegner vor Ort am 3. Juni um 19 Uhr in Reinickendorf:

“Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, diskutiert im Rahmen der Gesprächsreihe „Kai Wegner vor Ort“ am Montag, 3. Juni 2024, zum dritten Mal mit den Berlinerinnen und Berlinern, diesmal in Reinickendorf. Der Regierende Bürgermeister lädt dafür von 19.00 bis 20.30 Uhr in das Foyer des Ernst-Reuter-Saals (Eichborndamm 213, 13437 Berlin) ein. Die Veranstaltung wird von Senatssprecherin Christine Richter moderiert. Themen werden unter anderem die Verkehrs-, Stadtentwicklungs- und Bildungspolitik sein. Interessierte können sich bis Dienstag, 14. Mai 2024, hier anmelden [...]”

Obwohl ich weder in Reinickendorf lebe, noch dort geboren bin und auch keine Teilnahmebestätigung auf meinen Namen erhalten habe, gelang mir die Anmeldung für die Veranstaltung:

“Die Veranstaltung findet am 03. Juni 2024 von 19.00 bis 20.30 Uhr im Foyer des Ernst-Reuter-Saals, Eichborndamm 213, 13437 Berlin statt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

- Diese Teilnahmebestätigung gilt für Sie persönlich und ist nicht übertragbar.

- Es ist nicht möglich, eine Begleitung mitzunehmen. Die Begleitung durch eine Assistenzperson, eines Blindenführhundes oder Assistenzhundes ist selbstverständlich möglich. Bitte geben Sie uns im Vorfeld darüber Bescheid.

- Der Einlass ist nur mit Nachweis dieser Teilnahmebestätigung (ausgedruckt oder auf dem Handy) und Vorlage des Personalausweises möglich.

- Der Einlass ist von 18.00 bis 18.50 Uhr über den Haupteingang möglich (Eichborndamm 213). Ab 18.50 Uhr ist ein Zugang nur über den Hintereingang in der Bad-Steben-Straße möglich.

- Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

- Bitte verzichten Sie auf das Mitführen großer Rucksäcke oder Gepäckstücke.”

Zugang zur Veranstaltung: Am Eingang zum Foyer des Ernst-Reuter-Saals genügte ein kurzer Griff in die Trickkiste, und mir wurde der Zugang zur Veranstaltung "Kai Wegner vor Ort" gewährt.

Direkter Kontakt mit Kai Wegner: Nach der Veranstaltung konnte ich fast mühelos zu Kai Wegner durchmarschieren und meinen Brief überreichen. Christine Richter, die neben ihm stand, nahm den Umschlag entgegen und erkannte mich sogar wieder.

Nach diesem Erlebnis könnte man Kai Wegner für einen sympathischen Bürgermeister und Christine Richter für die sympathische Sprecherin an seiner Seite halten. Doch ob Kai Wegner wirksame Lösungen für individuelle Herausforderungen oder zumindest zwischenmenschlich eine positive Überraschung anzubieten hat, darf bezweifelt werden. Dennoch ist es wichtig, den Versuch zu unternehmen, wenn man das Gefühl hat, dass einem etwas wichtig ist. Ohne einen Versuch kommt man im Leben nicht voran.




30.06.2024


Zwei Frauen, die sich was trauen.


Mit der Billigung des Kammergerichts vollendete die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in Kooperation mit dem LKA Sachsen am Freitag, 28. Juni 2024, die Auslieferung des linksextremistischen, schwerkriminellen Simeon T., der während seiner Haft in Deutschland noch schnell non-binär wurde und nun Maja genannt werden möchte, an Ungarn durch Übergabe an die österreichischen Behörden. Um 06:50 Uhr war für die GStA Berlin der “Job” beendet. Vier Stunden später stand Schwarz auf Weiß auf dem Briefpapier des Bundesverfassungsgerichts, dass die Übergabe von Simeon T. an die Republik Ungarn untersagt wird:

“Die Übergabe des Antragstellers an die Behörden der Republik Ungarn wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird mit der Durchführung der einstweiligen Anordnung beauftragt. Sie wird angewiesen, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken.”

Im Tagesspiegel ist zu lesen:

“Laut Generalstaatsanwaltschaft ist das alles zu dieser Zeit aber schon zu spät: „Die Übergabe konnte nicht mehr verhindert werden.“ Sie habe keine rechtlichen Möglichkeiten dazu gehabt, die Auslieferung sei mit der Übergabe an Österreich erledigt gewesen. Die dortigen Behörden seien auf Ersuchen Ungarns aktiv.” 

“Am Abend erklärt die Generalstaatsanwaltschaft selbstbewusst: „Das Bundesverfassungsgericht ist um einen Hinweis gebeten worden, ob der Senat die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin teilt, dass sich die einstweilige Anordnung erledigt hat.“ 

Respekt!

Verteidiger und Sympathisanten des Schwerkriminellen Simeon T. schäumen vor sich hin. Von einem Skandal und einer Verhöhnung des Bundesverfassungsgerichts ist die Rede. Auf X kursiert ein Interview mit dem Vater des Ausgelieferten, in dem er beteuert, ein “herzensguter Mensch” sei an eine politisch gesteuerte Justiz überstellt worden. Herzensgut? Ach ja, bestimmt so herzensgut wie der Bodensatz, der am Wochenende den Parteitag einer demokratisch gewählten Partei gewaltsam verhindern wollte. Von diesen tausendfach anwesenden Bodensätzen hat sich noch nie jemand ernsthaft für Geflüchtete interessiert. Noch nie haben diese Bodensätze Geflüchtete unterstützt, bei sich aufgenommen, ihnen Essen bereitet oder Unterkünfte bezahlt. Die sogenannten Qualitätsdemokraten, die in Essen gewütet haben, sind eine Schande für unsere Republik. Und wenn dann noch die abgehobene Politikerkaste à la Hendrik Wüst zu Wort kommt, die überhaupt nichts mehr spürt oder wahrnimmt, ist auf X Folgendes zu lesen:

“Herz statt Hetze, Respekt statt Rassismus! Es ist ein starkes Zeichen für unsere Demokratie, dass so viele Menschen in Essen gegen Antidemokraten auf die Straße gehen. In #NRW ist kein Platz für Hetze, Hass & Rechtsextremismus.”

Aber zurück zum jammernden Ens: Eine schwerkriminelle Person, die im Namen der Hammerbande brutal auf Menschen einschlug, ist natürlich herzensgut. Was auch sonst.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat durchgegriffen, und Ungarn ist nicht an die Weisungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden. In der Hoffnung, dass es dabei bleibt: Rückgrat und Timing sind eben manchmal alles!

Neue Töne kommen auch von der amtierenden Polizeipräsidentin Berlins. Barbara Slowik benennt die problematischen Täterprofile ganz offen, ohne dabei zu verharmlosen oder zu relativieren.

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28.06.2024


Vorhersage:


Joe Biden hat keine Chance zu gewinnen.
Nur Michelle Obama kann gewinnen.
Kandidiert Michelle Obama nicht, ist Donald Trump Präsident.
Ende der Vorhersage.




26.06.2024 (2)


Wie weit kommt ein hinterhältiger Manipulant mit seinen Falschreden? Strafjustiz vs. Ziviljustiz


“Frederick manipulierte geschickt die Wahrnehmung der anderen Tiere, indem er Gerüchte verbreitete und falsche Beweise präsentierte, um sich selbst zu schützen und den Hasen zu belasten. In unserer Realität müssen die Ermittler und Strafverfolgungsbehörden tiefgründiger und gewissenhafter arbeiten. Sie müssen das vollständige Bild sehen und verstehen, dass die manipulativen Handlungen von Menschen wie Reinhard Fischer darauf abzielen, die Wahrheit zu verdrehen und Unschuldige zu belasten. Durch den Hase/Fuchs-Vergleich wird deutlich, wie gefährlich und zerstörerisch Manipulation und falsche Anschuldigungen sind. Er zeigt die Notwendigkeit auf, dass die Wahrheitsfindung durch gründliche und unvoreingenommene Ermittlungen sichergestellt werden muss. Diese wichtige Maxime wurde in meinem Fall gröblichst verletzt.”





26.06.2024 (1)


Wie ehrlich, objektiv und professionell ist Ludgera Selting tatsächlich?


“Wer da noch lächelt und nicht wütend wird, den sollten Sie eher „psychologisieren“ als jemanden, der in zulässiger Weise und nur mit Worten seine Wut über diesen unsäglichen Sauhaufen herauslässt.”





25.06.2024 (2)


Was ich Andreas Behm, dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, immer schon schreiben wollte:


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Am Neuen Volksgerichtshof
Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg

Andreas Behm (Schreibtisch-Freisler)
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel

“Wie ein unreflektierter Pinsel wie Sie es in das Amt des Generalstaatsanwalts von Brandenburg geschafft hat, ist mir ein Rätsel. Insbesondere da Sie bereits in Berlin durch eklatantes Versagen aufgefallen sind, ich erinnere an diesen Fall hier:

„Zuletzt hatte sich Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) einem gütlichen Vergleich verweigert, obwohl das Gericht lange versuchte, eine Einigung herbeizuführen. Im Urteil wurde von der Verletzung des Artikel 2 des Grundgesetzes gesprochen (Verletzung der Persönlichkeitsrechte) und der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Berliner Staatsanwaltschaft. Einige Male erwähnte die vorsitzende Richterin konkret den damals "leitenden Oberstaatanwalt" Berlins, ohne den Namen Andreas Behm zu nennen.“

Die unverschämte Gestalt Lena Kreck hat heutzutage in der Justiz nichts mehr zu sagen.

Es ist aus Ihrer Sicht bedauerlich, dass ausgerechnet Ihnen, Herr Behm, Versagen bescheinigt wurde. Dennoch sitzen Sie im Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg und *wi…. vor sich hin bei dem Gedanken, unbescholtene Bürger mit sinnlosen, unbegründeten Anklagen zu schikanieren und ihnen wertvolle Zeit zu rauben.

Wen möchten Sie mit Ihrer Inkompetenz und Ihrem Amtsmissbrauch erreichen oder beeindrucken?

Sollte es Ihnen bisher nicht deutlich genug geworden sein, was ich von Ihnen halte:

Leben Sie Ihren Fetisch der Belästigung und vorsätzlichen Beschädigung ruhig an sich selbst aus, aber tun Sie dies bitte in privater Abgeschiedenheit.”


25.06.2024 (1)


Julian Assange ist frei


Live Kommentar



21.06.2024


The Mysterious Beauty of the Italian and English Goalkeeper


Donnarumma ./. Pickford





20.06.2024


Mimimimimimimimimimi Schwurbelmeyer Haschisch drehen am Rad ./. Schlimmste Hetzkampagne gegen Schwurbelmeyers aller Zeiten


Herzliche Grüße, Ihr praxiserprobter, mit elementaren Wässerchen gewaschener und selbstschießender Raketenanlage ausgestatteter Elfenbeinturm in Westend. ISIS-Finger! ︎

Aus der Beschwerdebegründung vom 05. Juni 2024:

“Bereits die Einordnung der antragsgegenständlichen Äußerungen der Antragsgegnerin als Satire ist fehlerhaft. Es handelt sich schlicht um unwahre Tatsachenbehauptungen. Denn es ist dem Beweis zugänglich, ob die Antragstellerin bzw. ihre Mitarbeitenden Drogen, insbesondere Cannabis bzw. Haschisch („Gras“) konsumierten und/oder besäßen und dass sie ihrer (anwaltlichen) Tätigkeit unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nachgingen. Die Behauptung, die Antragstellerin konsumiere Drogen und gehe ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit unter dem entsprechenden Einfluss nach, stellt einen erheblichen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Antragstellerin dar. Denn damit ist eine Bloßstellung und Prangerwirkung verbunden, die geeignet ist, die Antragstellerin in der Öffentlichkeit in ein negatives Licht zu rücken. [...]

Nachdem auch in der Parallelsache der Verfügungsantrag zurückgewiesen wurde, kommentiert die Antragsgegnerin auf der Webseite unter https://landgerichtsreport.de/Neue-Niederlage-Cronemeyer-Haisch, die wir auch zur Akte reichen als (Anlage AST 10) mit den Worten: (1) unter direkter Bezugnahme auf den Unterzeichnenden, Rechtsanwalt Alexander Lorf: „Die streitgegenständliche Webseite ist keine “Unterwebsite”, sondern ein Artikel, du Hohlbirne.“ Die Antragsgegnerin untermalt hier auch mit ihren persönlichen Beleidigungen gegenüber Rechtsanwalt Lorf („Hohlbirne“) weiter ihre reine Schädigungs- und Bloßstellungsabsicht. [Wgn. Bildveröffentlichung:] Ein entsprechendes Vertragsstrafverfahren wird parallel eingeleitet.” (Mimimimi)

Aus der gerichtlichen Entscheidung über die Beschwerde:

“beschließt das Landgericht Hamburg - Zivilkammer 24 - durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Feustel, die Richterin am Landgericht Stallmann und die Richterin am Landgericht Dr. Khan Durani am 07.06.2024:

Der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss vom 13.05.2024 wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.

Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen. Die Beschwerdebegründung vermag eine anderweitige Entscheidung nicht zu rechtfertigen. Insbesondere hält die Kammer an ihrer Rechtsauffassung fest, dass es sich bei den angegriffenen Äußerungen nicht um Tatsachenbehauptungen, auch nicht in der beantragten Eindrucksfassung, handelt.

[Wichtigster Satz:] Dass die Antragsgegnerin in Reaktion auf den Zurückweisungsbeschluss der Kammer weitere Äußerungen über die Antragstellerin getätigt hat, die die Antragstellerin für beanstandungswürdig hält, ist jedenfalls mit Blick auf die hier zu überprüfenden Äußerungen unerheblich.”

Daraufhin der juristische Knallfrosch Alexander Lorf mit außergerichtlichem Schriftsatz vom 14. Juni 2024:

Unterlassung und Vertragsstrafen:

“lnsgesamt ergibt sich anhand der beiden Vertragsverstöße eine Summe von EUR 6.000,- deren Zahlungseingang auf unser auf der ersten Seite dieses Schreiben genannten Kontos wir entgegen sehen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist werden wir die Ansprüche im Rahmen einer Kostenklage geltend machen. Dabei behalten wir uns auch die Ergänzung und Bündelung weiterer Kostenansprüche gegen Sie vor.

Sie haben schließlich auch die Kosten unserer außergerichtlichen lnanspruchnahme [für Patricia Cronemeyer als Mandantin ihrer eigenen Kanzlei] zu tragen, deren Höhe sich wie folgt berechnet: 1,3 Geschäftsgebühr auf einen Gegenstandswert von EUR 16.000,- (wobei EUR 6.000,- auf die Ansprüche auf Vertragsstrafe in Höhe von zweimal EUR 3.000,- fallen und EUR 10.000,- auf die Unterlassungsansprüche für die beiden neuen Veröffentlichungen mit einem jeweiligen Gegenstandswert von EUR 5.000,-).”

Was soll man dazu sagen?

Cause I got high
Because I got high
Because I got high
La da da da da da da





17.06.2024


Warum die Seite LANDGERICHTSREPORT.DE zwei Tage offline war, und was die Lehren daraus sind.


DENIC eG ./. GoDaddy

“wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben und unser Telefonat vom gestrigen Tage und teilen Ihnen mit, daß wir die Domaininhaberdatenänderung wieder rückgängig gemacht haben.

Domain: landgerichtsreport.de
Letzte Aktualisierung: 11.06.2024”




14.06.2024


Bewertung einer zerstrittenen Onlineblase in “einfacher Sprache”


Shurjoka
︎︎︎

KuchenTV
︎︎︎

Tobias Huch
︎︎︎

RA Müller-Römer
︎

RA Alex Boos
︎︎︎




︎


“Nun bekommt die Streamerin viel Zuspruch auf Social Media. Die Amadeu Antonio Stiftung, die Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus fördert, betonte auf X (ehemals Twitter): "Seit Monaten tobt eine ekelhafte, orchestrierte Kampagne reaktionärer Streamer gegen die Twitch-Streamerin Shurjoka. Das ist weit mehr als Mobbing, es ist das 1x1 des Antifeminismus. Die Plattform darf hier auf keinen Fall wegschauen.” Quelle: Watson

Falsch auf einer Skala von 1 bis 10: 9

“Wie Streamer mit Hass Geld verdienen: Seit rund einem Jahr ist die Streamerin Shurjoka im Internet einer Welle aus Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt. Ein Netzwerk aus männlichen YouTubern und deren Communitys haben sie ins Visier genommen. Es geht um geschürten Hass, um die Wahrung von Privilegien – und um Geld.” Quelle: Netzpolitik

Falsch auf einer Skala von 1 bis 10: 8


︎


Zwischen den oben genannten Teilnehmern (außer Alex Boos) toben Rechtsstreitigkeiten an Land- und Oberlandesgerichten. Alle berichten darüber – auf ihre Art. Es ist aufgrund der Dynamik recht unübersichtlich geworden. An dem “Beef” sind noch weitere, teils sehr bekannte Streamer, beteiligt, um die es hier aber nicht gehen soll. Tobias Huch ist generell mit Vorsicht zu genießen, da er sich nicht immer an Fakten hält. Seine Videos sind sehenswert, schon aufgrund der Stimmlage, die beruhigend wirkt. Unsympathisch wird Huch, wenn er seine Arbeit über die von anderen stellt. Fakten über Huchs unternehmerische Tätigkeit stehen in der Wikipedia. KuchenTV ist ein aufrichtiger, lustiger und emotionaler Mensch, 100% Sympathie und Zustimmung. Alex Boos jemand, der dazugehören will. Mit Videos über den “Beef” erzielt er tatsächlich die meisten Aufrufe. Fühlt sich beim Streamen unwohl, da er schwer Blickkontakt halten kann. 

Wikipedia über Shurjoka: “Im Juli 2023 gab Shurjoka an, der Streamer Scurrows habe ihr auf der Gamescom 2017 in den Ausschnitt gefilmt und sei den Tag über mehrfach dadurch aufgefallen, Frauen in den Ausschnitt gefilmt zu haben. Dieser belegte mit einem Clip vom damaligen Stream, der ein Aufeinandertreffen der beiden zeigte, dass in dieser Situation keine sexuelle Belästigung stattfand. Shurjoka sagte, dass das gezeigte Video nur das erste Aufeinandertreffen zeige und die Situation zwischen den beiden in späteren Momenten eskaliert sei. Rechtsanwalt Christian Solmecke beurteilte die Inhalte dieses Clips als „keine sexuelle Belästigung“.”

Interessante Videos:

KuchenTV: https://www.youtube.com/watch?v=9e1bTRUe-pg
“Shurjoka hetzt gegen mich”

KuchenTV: https://www.youtube.com/watch?v=pIyyxNG3leQ
“Ich habe vor Gericht gewonnen”

KuchenTV: https://www.youtube.com/watch?v=BLkhi7xr3LI
“Unsere Regierung ist Müll”

Tobias Huch: https://www.youtube.com/watch?v=HInvGBxeOf4
“Die Treibjagd von Sylt”

Tobias Huch: https://www.youtube.com/watch?v=doqQS2nZpps
“Clownanwalt”

Wozu eigentlich dieses Streamen? Verdient man damit Geld? Ja und nein.

Geschätzte Einnahmen auf YouTube nach Aufrufzahlen:

500 Aufrufe:
  • Einnahmen: ca. 0,50 € bis 2,00 €
1.000 Aufrufe:
  • Einnahmen: ca. 1,00 € bis 4,00 €
10.000 Aufrufe:
  • Einnahmen: ca. 10,00 € bis 40,00 €
100.000 Aufrufe:
  • Einnahmen: ca. 100,00 € bis 400,00 €
500.000 Aufrufe:
  • Einnahmen: ca. 500,00 € bis 2.000,00 €
1 Million Aufrufe:
  • Einnahmen: ca. 1.000,00 € bis 4.000,00 €
5 Millionen Aufrufe:
  • Einnahmen: ca. 5.000,00 € bis 20.000,00 €
10 Millionen Aufrufe:
  • Einnahmen: ca. 10.000,00 € bis 40.000,00 €
50 Millionen Aufrufe:
  • Einnahmen: ca. 50.000,00 € bis 200.000,00 €

Die Videos von Tobias Huch über den “Beef” mit Shurjoka erreichen zwischen 20.000 und 70.000 Aufrufe, einzelne Ausreißer ca. 130.000 Aufrufe. Die Monetarisierung (die noch von weiteren Faktoren abhängt) fällt dagegen bescheiden aus. Ein Video, das 50.000 Aufrufe erzielt, spült ca. 50,00 - 200,00 € in die Kasse. Davon könnte sich Tobias Huch nicht mal einen talentierten Cutter leisten. Da die meisten Streamer auch auf Twitch sind, kommt natürlich noch Geld hinzu. Aber sich unter diesen Bedingungen dem Internet preiszugeben und “anzubieten” muss man aus anderen Gründen wollen. 


13.06.2024


Presenting German »Richterpack« to the European Court (ECtHR)


HB = House Ban

“Due to the 'solidarity' among the courts, the complainant was deprived of any opportunity to challenge the immediate enforcement of the HB decision. This was not due to poor or unconvincing factual submissions by the complainant, but because her arguments were arbitrarily ignored, and her right to be heard was violated by the judge of first instance and the judges of second instance. Additionally, the Vice-President of the District Court Berlin II stubbornly refused to review the HB, further exacerbating the situation.”




11.06.2024


Neuwahlen sind geisteskrank?


Zu dieser Auffassung kommt die Autorin “Juli Zeh” -> bürgerlich Julia Barbara Finck (Verfassungsrichterin des Landes Brandenburg, Autorin und SPD-Mitglied) in der gestrigen Sendung hart aber fair. Gemeint sind die Neuwahlen in Frankreich in weniger als 4 Wochen, die Präsident Macron noch am Sonntag in Folge desolater Ergebnisse bei der Europawahl ausrief. Macron sagte: "Ich kann am Ende dieses Tages nicht so tun, als ob nichts geschehen wäre. Diese Entscheidung ist ernst und schwer, aber sie ist vor allem ein Akt des Vertrauens.” Juli Zeh hat die Psychologie dahinter nicht verstanden. Sie verunglimpft und beschimpft sie sogar noch.

Emmanuel Macron reagierte sofort auf die Unzufriedenheit in seinem Land, er wendete sich in der Nacht des 09. Juni zu seiner Nation, die er mehrheitlich hinter sich zu haben glaubte, um ihr ins Gesicht zu blicken. “Ihr vertraut mir nicht? Dann wählt mich ab!” Die Franzosen sollen jetzt auf denkbar kürzestem Wege, mit dem sie wohl selbst nicht gerechnet haben, entscheiden, ob sie lieber Macron (erneut) ins Amt heben wollen, oder die vergraute Hexe LePen. Es ist ein Tanz auf der Rasierklinge, der zu einem Kunstgriff werden könnte. Es ist nämlich ein erheblicher Unterschied, ob die Franzosen die vergraute Hexe nur auf dem Papier ankreuzen, oder ob sie sie tatsächlich ins Amt wählen. Im Falle Frankreichs votiert der gesunde Menschenverstand für Macron. Gelingt dieser Kunstgriff, erweisen sich die schlechten Wahlergebnisse bei der Europawahl als Ausdruck von Emotionen. Emotionen sind keine Überzeugungen, sie sind nur temporär. Emmanuel Macron hat somit die Chance, Vertrauen zurückzugewinnen. Respekt und Demut brachte er seiner Nation ohne zu zögern entgegen, das müsste ihm hoch angerechnet werden. 

In Deutschland würde dieses “Experiment” die Wahl der CDU auf Bundesebene bedeuten. Die CDU sollte dann zügig ihre Brandmauern löschen und mit der AfD koalieren. Die Nation wäre beeindruckt. Denn es ist ihr Wille — auch wenn ihn viele nicht teilen.

Wohin ein missachteter Wille führt, erleben wir gerade. Und es wird nicht besser, sondern schlimmer.


10.06.2024


Merke: Nach Dr. Fickleder (VRiLG, Name geändert) muss die Partei, die verleumdet wird, selbst ihre Unschuld beweisen, mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft Berlin


“Die Akteneinsicht dient auch dem Zweck, im Hinblick auf etwaige weitere oder noch laufende Ermittlungen Klarheit (auch im Sinne des § 164 StGB) zu gewinnen und in diesem Rechtsstreit unter Berücksichtigung der gerichtlichen Hinweise weiter vorzutragen. Auf die Obliegenheit, die das Gericht hier unterstellt, werden wir noch eingehen.

Zum Ablauf der Akteneinsicht erlauben wir uns die Hinweise, dass am 4. März 2024 die Akteneinsicht beantragt wurde.

(Zeit für Aktenmanipulation bei der StA Berlin)

Am 21. März 2024 wurde nochmals um eilige Akteneinsicht gebeten, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berlin mit Schreiben vom 22. März 2024 mitgeteilt hat, dass die angeforderten Akten nicht übersandt werden könnten, da diese zurzeit anderweitig versandt sind.

(Zeit für Aktenmanipulation bei der StA Berlin)

Am 29. Mai 2024 teilte uns die Staatsanwaltschaft telefonisch mit, dass nunmehr Akteneinsicht genommen werden könne und dass die Akten nunmehr an unsere Kanzleianschrift gesendet werden.

(Zeit für Aktenmanipulation bei der StA Berlin)

Am 5. Juni 2024 erkundigte sich der Unterzeichner wiederum bei der Staatsanwaltschaft nach dem Stand der Akteneinsicht. Daraufhin teilte die Staatsanwaltschaft telefonisch mit, dass die Akten am 29. Mai 2024 in die Post gegeben wurden und spätestens am 30. Mai 2024 durch die Poststelle hätten versandt werden sollen.

(Zeit für Aktenmanipulation bei der StA Berlin)

Da die Akten auch am 10. Juni 2024 noch nicht eingetroffen waren, erkundigten wir uns wiederum bei der Staatsanwaltschaft. Im Gespräch konnte festgestellt werden, dass die Akte an die alte Kanzlei des Unterzeichners gesandt wurde.

(Zeit für Aktenmanipulation bei der StA Berlin)

Die Akte wurde dort nach Erkundigung des Unterzeichners nicht zugestellt, sodass diese wieder zurück zur Staatsanwaltschaft geht. Dort angekommen wird sie erneut an den Unterzeichner versendet.”

(Zeit für Aktenmanipulation bei der StA Berlin)

Über das Verfahren wird nach Abschluss transparent berichtet.

Bild: Zufällig vorbeikommender Pinocchio.
Alle Rechte vorbehalten ©






09.06.2024


Ganz Europa wird zum Nazi


Was jetzt wichtig ist





08.06.2024


Noch ein Wahl-O-Mat




08.06.2024


Wahl-O-Mat


“So schlecht wie jetzt war unser Ansehen in der Welt noch nie. Die guten Investoren schütteln nur noch den Kopf. Die sagen mir Lieber Theodor, wo sind denn eigentlich die deutschen Tugenden geblieben? Wir wissen nicht mehr, wie wir euch in Deutschland lesen sollen. Die Gespräche mit Investoren haben fatalistischen Charakter. Die Investoren sagen, wenn ihr so weitermacht, werden wir euch noch weiter meiden. Wir sind zum Ramschladen geworden. Wir sind, ökonomisch gesprochen, auf dem Weg zum Entwicklungsland. Was wir machen ist Wahnsinn. Unsere Migrationspolitik wird allseits als vollkommen falsch empfunden. Der Staat wird es nicht richten, um es ganz deutlich zu sagen. Die ausländischen Investoren ziehen sich zurück. Zeiten, in denen man sagte, redet doch bitte Deutschland nicht schlecht — it’s over. S’isch over!” Theodor Weimer, CEO Deutsche Börse



03.06.2024


Cronemeyer Haisch unterliegt am Landgericht Hamburg auch im zweiten Einstweiligen Verfügungsverfahren


Beschluss LG Hamburg, 31. Mai 2024, 324 O 196/24

“Der Antragsgegnerin ist bereits dahingehend zu widersprechen, dass es sich tatsächlich um zwei Webseiten handelt, wenn auch die hier streitgegenständliche Webseite eine Unterwebseite der Hauptwebseite unter https://landgerichtsreport.de/ ist.”

Die streitgegenständliche Webseite ist keine “Unterwebsite”, sondern ein Artikel, du Hohlbirne.




26.05.2024


Pepe


“Ich bin Pepe, der junge Grünspecht auf dem Luisenfriedhof II. In meinem Nest war es sehr bequem, aber auch langweilig, deshalb wurde ich flügge. Die ersten Tage meines Lebens sind stressig und gefährlich, weil andauernd Krähen hinter mir her sind. Diese Woche war es besonders schlimm, und meine Eltern und ich riefen um Hilfe. Ein Menschenwesen entdeckte mich im Gras, meine Kopfhaut blutig, mein schönes rotes Haupthaar zur Hälfte weg. Ein zweites Menschenwesen brachte einen Korb, in den ich mich setzen sollte. Ich wollte nicht sterben, also blieb mir keine andere Wahl. Zu Mama und Papa sagte ich, dass sie sich keine Sorgen machen sollen. Ich bin bald zurück.“





Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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18.08.2023: Interessante Umfrage auf X (vormals Twitter): Vertrauen Sie der Justiz in Deutschland?
Sieben Tage, nachdem die Umfrage gestartet wurde, liegt die Zahl der abgegebenen Stimmen bei knapp 16.000 und das Endergebnis bei 85,8% “kein Vertrauen in die Justiz” und 7,1% “ich weiß zu wenig darüber”. Die Umfrage erhielt über 100.000 Impressionen, sie lief auf mind. 750 Accounts. “Darin spiegelt sich die Arroganz des deutschen Justizsystems. Ein System, in dem die stärkste und vorherrschende Bildung die Einbildung ist.” Quelle: X


„Das Kammergericht hat entschieden, dass die Äußerung eines Anwalts „die Justiz kann sich nach Auffassung des Unterzeichneten weder Richter leisten, welche zu dumm sind, noch solche, welche absichtlich Fehlurteile produzieren…“ als von § 193 StGB gedeckt betrachtet (KG Berlin, 5. Strafsenat, 1 Ss 204/95, Beschluss vom 20.09.1996).“



Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.