
Initialer Disclaimer
Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.
Die Betreiber führen auch Einzelrecherchen durch:
„Als ich am Samstag eine Recherche zu Berlins ︎︎︎erster Amtsanwältin wieder in mein Bewusstsein rief, erinnerte ich mich an eine Fragestellung der Berliner Staatsanwaltschaft: Wann in Berlin zum ersten Mal ︎︎︎eine Frau das Amt einer Staatsanwältin übernommen hat, ist hingegen nicht leicht zu rekonstruieren – möglicherweise schon 1949, gesichert jedenfalls im Jahr 1957.“
︎ Bekanntmachungen (Editionen)
Ⅰ Ⅱ Ⅲ Ⅳ.1 Ⅳ.2 Ⅴ Ⅵ Ⅶ Ⅷ Ⅸ
BfV
Rezension :-)
Rezension :-)
Rezension :-)
Verfassungsschutz erklärt Influencer zu Rechtsextremisten; Baden-Württembergischer Landtag erteilt Hausverbot.
„Wer soll diese Hampelmann-Behörde, die politisch weisungsgebunden ist, ernst nehmen? Heute, am 12. Juli, erschien in der "Jungen Freiheit" der ︎︎︎Artikel "Verfassungsschutz nimmt beliebte YouTube-Stars in Visier" - daran zeigt sich, wie unzurechnungsfähig und hochnervös dieses wiederauferstandene Stasipack 2.0 ist. Mit der Realität hat das alles nichts zu tun. Das vollkommen peinliche "AfD-Gutachten" (Copy & Paste Enzyklopädie), das man beim Verfassungsgurkenschutz halb gehirnamputiert rausgerotzt hat, ist an Unzumutbarkeit kaum zu übertreffen. Achso, mein Kommentar ist gedeckt von Art 5 GG.”
Bei Google wird es zunehmend schwieriger, Rezensionen dauerhaft beim ersten Versuch zu veröffentlichen. Die Filtermechanismen sind derart restriktiv, dass faktisch Zensur vorliegt. Auch diese zulässige Bewertung (schwerwiegender Angriff auf die staatliche Ordnung) des Bundesamts für Verfassungsschutz wird vermutlich mehrere Schleifen drehen, bevor sie von einem Google-Mitarbeiter als rechtmäßig freigegeben wird.
Wer sich im Übrigen auch nur oberflächlich mit Boris von Morgenstern, Leonard Jäger (Ketzer der Neuzeit) oder Miró Wolsfeld (Miró unblogd) beschäftigt, wird kaum an dem Eindruck vorbeikommen, dass es sich um vernünftige, sympathische Jungs handelt.
Morgen (am Sonntag, 13. Juli) erscheint die nächste 𝕏-Collection.
SWAG
Justin Bieber Comeback 2025
Justin Bieber Comeback 2025
Justin Bieber Comeback 2025
SWAG digital album will be delivered via e-mail upon purchase.
Digital downloads are only available to U.S. customers.
Der Berichterstatter: Heute bin ich U.S. customer und kaufe SWAG
Tracklist:
1. ALL I CAN TAKE
2. DAISIES
3. YUKON
4. GO BABY
5. THINGS YOU DO
6. BUTTERFLIES
7. WAY IT IS
8. FIRST PLACE
9. SOULFUL
10. WALKING AWAY
11. GLORY VOICE MEMO
12. DEVOTION
13. DADZ LOVE
14. THERAPY SESSION
15. SWEET SPOT
16. STANDING ON BUSINESS
17. 405
18. SWAG
19. ZUMA HOUSE
20. TOO LONG
21. FORGIVENESS
︎︎︎Listen to SWAG
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Der Berichterstatter: Heute bin ich U.S. customer und kaufe SWAG
Tracklist:
1. ALL I CAN TAKE
2. DAISIES
3. YUKON
4. GO BABY
5. THINGS YOU DO
6. BUTTERFLIES
7. WAY IT IS
8. FIRST PLACE
9. SOULFUL
10. WALKING AWAY
11. GLORY VOICE MEMO
12. DEVOTION
13. DADZ LOVE
14. THERAPY SESSION
15. SWEET SPOT
16. STANDING ON BUSINESS
17. 405
18. SWAG
19. ZUMA HOUSE
20. TOO LONG
21. FORGIVENESS
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11.7.25
In diesem Land ist nichts mehr heilig
In diesem Land ist nichts mehr heilig
In diesem Land ist nichts mehr heilig
Frauke Brosius-Gersdorf guckt wie eine Irre, denkt und spricht wie eine Irre, spaltet wie eine Irre.
Diese Person hat am Bundesverfassungsgericht nichts verloren.
„Frau Brosius-Gersdorf findet in bemerkenswert kaltschnäuziger Menschenverachtung und im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur, dass es „gute Gründe“ gebe, die Menschenwürde erst ab der Geburt anzusetzen, sie steht nun auch im Verdacht, plagiiert zu haben. Bei ihrem eigenen Mann. Diese Person ist untragbar für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht.” (Ralf Höcker)
Köln. „Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt, muss ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten - von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende. Es geht hier nämlich um ein Menschenrecht, sogar um das Grundrecht eines jeden Menschen. Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten. Keine menschliche Gesellschaft, auch nicht der Staat, kann darauf verzichten, das Lebensrecht des Menschen, und zwar eines jeden Menschen, anzuerkennen und zu schützen, sei er jung oder alt, geboren oder ungeboren, behindert oder nicht behindert. Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.Bislang war das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung der Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen. Als Christ und Bischof, vor allem aber auch als Staatsbürger hoffe ich darauf, dass unser Verfassungsgericht auch in Zukunft die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen vom Augenblick der Empfängnis an ausnahmslos weiterhin schützen und verteidigen wird.Insofern appelliere ich angesichts der bevorstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen.” (Kardinal Wölki)
Zwischen einem ungeborenen Wesen im Mutterbauch und der werdenden Mutter besteht eine lebendige, unmittelbare Beziehung. Über die Nabelschnur ist das Ungeborene nicht nur körperlich verbunden, sondern bereits zur Wahrnehmung fähig. Es reagiert auf Stimmungen, Geräusche, Berührungen, und es macht sich selbst bemerkbar: durch einen Tritt, manchmal durch einen Schlag, ein anderes Mal durch ruhiges Zur-Seite-Legen. Diese Form des Austauschs ist Ausdruck von Beziehung, Präsenz und Leben. Und Leben bedeutet Würde. Auch das ungeborene Wesen trägt diese Würde in sich. Sie ist unantastbar. (Der Berichterstatter)
„Man muss glaube ich nicht mal Christ sein, um zu begreifen, dass jemand, der die Menschenwürde erst ab der Geburt zusprechen will, den Verstand verloren hat.” (Untergrund Bonn)
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„Frau Brosius-Gersdorf findet in bemerkenswert kaltschnäuziger Menschenverachtung und im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur, dass es „gute Gründe“ gebe, die Menschenwürde erst ab der Geburt anzusetzen, sie steht nun auch im Verdacht, plagiiert zu haben. Bei ihrem eigenen Mann. Diese Person ist untragbar für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht.” (Ralf Höcker)
Köln. „Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt, muss ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten - von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende. Es geht hier nämlich um ein Menschenrecht, sogar um das Grundrecht eines jeden Menschen. Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten. Keine menschliche Gesellschaft, auch nicht der Staat, kann darauf verzichten, das Lebensrecht des Menschen, und zwar eines jeden Menschen, anzuerkennen und zu schützen, sei er jung oder alt, geboren oder ungeboren, behindert oder nicht behindert. Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.Bislang war das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung der Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen. Als Christ und Bischof, vor allem aber auch als Staatsbürger hoffe ich darauf, dass unser Verfassungsgericht auch in Zukunft die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen vom Augenblick der Empfängnis an ausnahmslos weiterhin schützen und verteidigen wird.Insofern appelliere ich angesichts der bevorstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen.” (Kardinal Wölki)
Zwischen einem ungeborenen Wesen im Mutterbauch und der werdenden Mutter besteht eine lebendige, unmittelbare Beziehung. Über die Nabelschnur ist das Ungeborene nicht nur körperlich verbunden, sondern bereits zur Wahrnehmung fähig. Es reagiert auf Stimmungen, Geräusche, Berührungen, und es macht sich selbst bemerkbar: durch einen Tritt, manchmal durch einen Schlag, ein anderes Mal durch ruhiges Zur-Seite-Legen. Diese Form des Austauschs ist Ausdruck von Beziehung, Präsenz und Leben. Und Leben bedeutet Würde. Auch das ungeborene Wesen trägt diese Würde in sich. Sie ist unantastbar. (Der Berichterstatter)
„Man muss glaube ich nicht mal Christ sein, um zu begreifen, dass jemand, der die Menschenwürde erst ab der Geburt zusprechen will, den Verstand verloren hat.” (Untergrund Bonn)

10.7.25
Rezensionen auf Google My Business Profilen von Rechtsanwälten, abgegeben durch Prozessgegner oder mittelbare Dritte – eine Rechtsbetrachtung
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Rezensionen auf Google My Business Profilen von Rechtsanwälten, abgegeben durch Prozessgegner oder mittelbare Dritte – eine Rechtsbetrachtung
Gerichtsentscheidungen:
Landgericht München I (2019)
Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart (2022)
Landgericht Berlin II (2022)
Landgericht Nürnberg-Fürth (2022)
Oberlandesgericht Oldenburg (2024)
︎ W e i t e r l e s e n
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Landgericht München I (2019)
Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart (2022)
Landgericht Berlin II (2022)
Landgericht Nürnberg-Fürth (2022)
Oberlandesgericht Oldenburg (2024)
︎ W e i t e r l e s e n

Update
Rundumschlag
Rundumschlag
Rundumschlag
Cronemeyer u.a. ./. Nixdorf, LG Berlin II, Az 2 O 332/24
—
begründetes Urteil / Streitwertbeschluss / Verkündungsprotokoll
Der ausführliche Artikel, der am 09. Juli 2025 im Laufe des Tages veröffentlicht werden soll, ist zwar einnehmend, lässt aber noch Raum für ein Update an anderer Stelle.
1.) Cronemeyer/Lorf verlieren Zahlungsklage ganz überwiegend
Die Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer und ihr Berufskollege Alexander Lorf haben ihre Zahlungsklage gegen den Berichterstatter zu 76 % verloren.
Prof. Dr. Johannes Weberling: „Insgesamt hat die Gegenseite (ausweislich der Gerichtskostenquote in Ziff. 4 Satz 2 des Urteilstenors) mit 76% der zu tragenden Kosten ihre Klage damit ganz überwiegend verloren.”
Die Bereitstellung des Urteils ist geplant.
2.) Landgericht Hamburg, Pressekammer, Kristina Feustel wgn. Cronemeyer-Urteil
Die dauerhaft in Ungnade gefallene Vorsitzende der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, Kristina Feustel, hat fünf Monate Zeit, ihr ︎︎︎Drecksurteil vom 23. Mai 2025 zu begründen, zwei davon sind bereits verstrichen. Schriftlich musste auf Folgendes hingewiesen werden:
„Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Mai 2025 ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung steht nicht im Belieben der Kammer, sondern ergibt sich zwingend aus § 709 ZPO.
In der mündlichen Verhandlung vom 23. Mai 2025 war die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Kunstfreiheit nicht Gegenstand der Diskussion. Sollte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung wahrheitswidrig das Gegenteil behaupten und Ausführungen darüber treffen, wird dagegen anwaltlich vorgegangen werden. In diesem Fall wäre Rechtsanwalt Krüger Zeuge.”
Der Vorsitzenden (und den Beisitzern) wurde mitgeteilt: „Was Sie am 23. Mai 2025 für „Recht“ erkannt haben, ist das Ergebnis skrupelloser Gestalten, die weder die Folgen ihres erbärmlichen Handelns überblicken noch auch nur ansatzweise begreifen, dass dieses intellektuell kaum über das Niveau abgestandenen Kaffeesatzes hinauskommt. Bleiben Sie, was Sie sind — aber bitte nicht in meinem Namen.”
3.) Hanseatisches Oberlandesgericht, 14. Zivilsenat, Inken von Gadow
Thematischer Hintergrund ︎︎︎ Inken von Gadow - Landgericht Berlin
„Sehr geehrte Frau von Gadow,
mit Ihrer Schmuddelarbeit konfrontiert, möchte ich kurz die Gelegenheit nutzen und mich für Ihr außerordentliches Versagen bedanken. Dass intellektuell unbefähigte und charakterlich ungeeignete Personen wie Sie für den Justizdienst zugelassen sind, ist schädlich für den Rechtsstaat. Hätte ich vor der Antragstellung geahnt, an welche ahnungs- und geistlosen Idioten ich in erster und zweiter Instanz geraten würde, wäre das einstweilige Verfügungsverfahren niemals eingeleitet worden. Ich verachte Sie und erkenne Sie – ebenso wie die Kollegin 1. Instanz – nicht als Richterin an.”
Die Drecksbude von Patricia Cronemeyer sah ihre juristische „Expertise“ (insb. im Rahmen der Zahlungsklage) in der gezielten Herabwürdigung des Prozessgegners, was durch Dritte wie folgt zusammengefasst wurde:
„Ich lese Schriftsätze in Gerichtsverfahren, an die ich aus Interesse gelange, aufmerksam und möglichst unabhängig. Bei Cronemeyer Haisch blieb ich stellenweise fassungslos zurück. Allzu oft wird vom Gebot sachlicher Darstellung abgewichen, zugunsten von Diffamierung, abwertender Sprache und gezieltem negativem Framing des Prozessgegners. Aus kritischen, teils zugespitzten Schreiben oder Berichten auf öffentlich zugänglichen Plattformen, die Richtern gewidmet sind, leitet die Kanzlei eine angebliche Gemeingefährlichkeit der Autorenschaft ab und schreibt dies sogar wörtlich in ihre Schriftsätze. Mit dem eigentlichen Streitthema haben solche Äußerungen allerdings überhaupt nichts zu tun. Es geht der Kanzlei vorranging um das Einnehmen der Gerichte gegen den Prozessgegner. Prozesstaktisch halte ich derartiges Auftreten für unklug und unprofessionell.”
4.) Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat und Gerichtsverwaltung (F*** you)
16. Zivilsenat: „Sehr geehrter Herr Bub, in Ihrem Senat liegt ein Komplettversagen vor, und ich halte Sie für einen unverschämten Lügner, der Freude dabei empfindet, sich die Realität zurechtzubeugen.”
Gerichtsverwaltung: „Dass ein solches Verhalten der Senatsmitglieder dem Ansehen der Justiz schadet, interessiert weder den Vorsitzenden Dr. Bub noch sonst jemanden im Senat. Zwei Richterinnen mussten wegen ihres unmöglichen Umgangs mit einer sofortigen Beschwerde abgelehnt werden, da ihre „Rechtsauffassung“ vor dem Hintergrund der vollkommenen Fehllektüre meines begründenden Beschwerdeschriftsatzes jedem vernunftbegabten Menschen unzumutbar ist. [...] Bei dem 16. Zivilsenat handelt es sich um einen Haufen ignoranter Idioten, die sich an Schikane aufgeilen, und die zu dumm sind, den Sachverhalt zu erfassen. Um nicht als befangen zu gelten, verhunzen sie die Fakten und lügen, dass sich die Balken biegen. [...] Sie sind kein Gericht, sondern eine Irrenanstalt!”
Der ausführliche Artikel, der am 09. Juli 2025 im Laufe des Tages veröffentlicht werden soll, ist zwar einnehmend, lässt aber noch Raum für ein Update an anderer Stelle.
1.) Cronemeyer/Lorf verlieren Zahlungsklage ganz überwiegend
Die Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer und ihr Berufskollege Alexander Lorf haben ihre Zahlungsklage gegen den Berichterstatter zu 76 % verloren.
Prof. Dr. Johannes Weberling: „Insgesamt hat die Gegenseite (ausweislich der Gerichtskostenquote in Ziff. 4 Satz 2 des Urteilstenors) mit 76% der zu tragenden Kosten ihre Klage damit ganz überwiegend verloren.”
Die Bereitstellung des Urteils ist geplant.
2.) Landgericht Hamburg, Pressekammer, Kristina Feustel wgn. Cronemeyer-Urteil
Die dauerhaft in Ungnade gefallene Vorsitzende der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, Kristina Feustel, hat fünf Monate Zeit, ihr ︎︎︎Drecksurteil vom 23. Mai 2025 zu begründen, zwei davon sind bereits verstrichen. Schriftlich musste auf Folgendes hingewiesen werden:
„Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Mai 2025 ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung steht nicht im Belieben der Kammer, sondern ergibt sich zwingend aus § 709 ZPO.
In der mündlichen Verhandlung vom 23. Mai 2025 war die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Kunstfreiheit nicht Gegenstand der Diskussion. Sollte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung wahrheitswidrig das Gegenteil behaupten und Ausführungen darüber treffen, wird dagegen anwaltlich vorgegangen werden. In diesem Fall wäre Rechtsanwalt Krüger Zeuge.”
Der Vorsitzenden (und den Beisitzern) wurde mitgeteilt: „Was Sie am 23. Mai 2025 für „Recht“ erkannt haben, ist das Ergebnis skrupelloser Gestalten, die weder die Folgen ihres erbärmlichen Handelns überblicken noch auch nur ansatzweise begreifen, dass dieses intellektuell kaum über das Niveau abgestandenen Kaffeesatzes hinauskommt. Bleiben Sie, was Sie sind — aber bitte nicht in meinem Namen.”
3.) Hanseatisches Oberlandesgericht, 14. Zivilsenat, Inken von Gadow
Thematischer Hintergrund ︎︎︎ Inken von Gadow - Landgericht Berlin
„Sehr geehrte Frau von Gadow,
mit Ihrer Schmuddelarbeit konfrontiert, möchte ich kurz die Gelegenheit nutzen und mich für Ihr außerordentliches Versagen bedanken. Dass intellektuell unbefähigte und charakterlich ungeeignete Personen wie Sie für den Justizdienst zugelassen sind, ist schädlich für den Rechtsstaat. Hätte ich vor der Antragstellung geahnt, an welche ahnungs- und geistlosen Idioten ich in erster und zweiter Instanz geraten würde, wäre das einstweilige Verfügungsverfahren niemals eingeleitet worden. Ich verachte Sie und erkenne Sie – ebenso wie die Kollegin 1. Instanz – nicht als Richterin an.”
Die Drecksbude von Patricia Cronemeyer sah ihre juristische „Expertise“ (insb. im Rahmen der Zahlungsklage) in der gezielten Herabwürdigung des Prozessgegners, was durch Dritte wie folgt zusammengefasst wurde:
„Ich lese Schriftsätze in Gerichtsverfahren, an die ich aus Interesse gelange, aufmerksam und möglichst unabhängig. Bei Cronemeyer Haisch blieb ich stellenweise fassungslos zurück. Allzu oft wird vom Gebot sachlicher Darstellung abgewichen, zugunsten von Diffamierung, abwertender Sprache und gezieltem negativem Framing des Prozessgegners. Aus kritischen, teils zugespitzten Schreiben oder Berichten auf öffentlich zugänglichen Plattformen, die Richtern gewidmet sind, leitet die Kanzlei eine angebliche Gemeingefährlichkeit der Autorenschaft ab und schreibt dies sogar wörtlich in ihre Schriftsätze. Mit dem eigentlichen Streitthema haben solche Äußerungen allerdings überhaupt nichts zu tun. Es geht der Kanzlei vorranging um das Einnehmen der Gerichte gegen den Prozessgegner. Prozesstaktisch halte ich derartiges Auftreten für unklug und unprofessionell.”
4.) Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat und Gerichtsverwaltung (F*** you)
16. Zivilsenat: „Sehr geehrter Herr Bub, in Ihrem Senat liegt ein Komplettversagen vor, und ich halte Sie für einen unverschämten Lügner, der Freude dabei empfindet, sich die Realität zurechtzubeugen.”
Gerichtsverwaltung: „Dass ein solches Verhalten der Senatsmitglieder dem Ansehen der Justiz schadet, interessiert weder den Vorsitzenden Dr. Bub noch sonst jemanden im Senat. Zwei Richterinnen mussten wegen ihres unmöglichen Umgangs mit einer sofortigen Beschwerde abgelehnt werden, da ihre „Rechtsauffassung“ vor dem Hintergrund der vollkommenen Fehllektüre meines begründenden Beschwerdeschriftsatzes jedem vernunftbegabten Menschen unzumutbar ist. [...] Bei dem 16. Zivilsenat handelt es sich um einen Haufen ignoranter Idioten, die sich an Schikane aufgeilen, und die zu dumm sind, den Sachverhalt zu erfassen. Um nicht als befangen zu gelten, verhunzen sie die Fakten und lügen, dass sich die Balken biegen. [...] Sie sind kein Gericht, sondern eine Irrenanstalt!”
2.7.25
Berliner Hoffest 2025 – Fotodokumentation
Berliner Hoffest 2025 – Fotodokumentation
Berliner Hoffest 2025 – Fotodokumentation

Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎
Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)
Rezensionen auf Google My Business Profilen von Rechtsanwälten, abgegeben durch Prozessgegner oder mittelbare Dritte – eine Rechtsbetrachtung
︎ W e i t e r l e s e n
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BND: Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter
Im Rahmen seiner „Komm dahinter“-Employer-Branding-Kampagne hat der Bundesnachrichtendienst den Versuch unternommen, seine Kreativagentur um jeden Preis geheim zu halten. Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter:
︎ BND Styleguide (by BNZ)
︎ Buckminster Story
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Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:
Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.
︎ W e i t e r l e s e n
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Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:
„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“
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Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.
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Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)
In einfacher Sprache: ︎︎︎Buckminster.de / Cronemeyer gegen die Kunstfreiheit
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BND: Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter
Im Rahmen seiner „Komm dahinter“-Employer-Branding-Kampagne hat der Bundesnachrichtendienst den Versuch unternommen, seine Kreativagentur um jeden Preis geheim zu halten. Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter:
︎ BND Styleguide (by BNZ)
︎ Buckminster Story

Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:
Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.
︎ W e i t e r l e s e n



Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:
„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“

Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.
