
Initialer Disclaimer
Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.
Prozessgegner: Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg und Gegneranwälte, Patricia Cronemeyer v. Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen, Mitarbeiter von Bundesbehörden sowie Bundesunterbehörden, Finanzamt in Berlin, Land Berlin/Landgericht Berlin
Die Betreiber führen auch Einzelrecherchen durch:
„Als ich am Samstag eine Recherche zu Berlins ︎︎︎erster Amtsanwältin wieder in mein Bewusstsein rief, erinnerte ich mich an eine Fragestellung der Berliner Staatsanwaltschaft: Wann in Berlin zum ersten Mal ︎︎︎eine Frau das Amt einer Staatsanwältin übernommen hat, ist hingegen nicht leicht zu rekonstruieren – möglicherweise schon 1949, gesichert jedenfalls im Jahr 1957.“
︎ Bekanntmachungen
29.9.(2)
Faktenhass – warum Kevin Hartwig (Kevinits) sich von der Realität bedroht fühlt
Die Antwort liegt im Titel: Der YouTube- und Twitch-Streamer hasst Fakten, die unbequem für ihn sind. Vor allem solche aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT. Die empfindet er laut Video vom 29. September 2025 mit dem Titel »Die aktuelle Situation ist... KRITISCH« als Bedrohung, als massive Diffamierung, als Lügen oder Unwahrheiten. Das sind schwerwiegende, durch nichts belegte Anschuldigungen und Aussagen des Streamers, die geeignet sind, Ruf und Reputation zu schädigen. Mit Beispielen, wenigstens einem, kann Hartwig nicht aufwarten. Er behauptet lediglich, und stellt damit einmal mehr unter Beweis, dass er ein Manipulant ist.
︎ W e i t e r l e s e n

29.9.(1)
„Du wärst doch froh über einen sexuellen Übergriff“ (FAZ) – Der Oktoberfest-Skandal um die Belästigung einer Streamerin
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt unter Berufung auf einen verbalsexuellen Übergriff (auch körperliches Aufdrängen wurde videografisch festgehalten), der sich am 22. September 2025 auf dem Oktoberfest zum Nachteil der Twitch-Streamerin Kunshikitty (ca. 216.500 Follower) ereignet hat: „Eine junge Frau filmt ihren Wiesn-Besuch live, als sie von einem Mann bedrängt wird: Er fasst ihr an Schulter und Hüfte – und lallt ihr eine eindeutige Anzüglichkeit entgegen.”
︎ W e i t e r l e s e n

27.9.25
Streamer Kevin Hartwig @kevinitsofficial: Erstes Exposed-Video nach dem Gerichtsprozess in Frankfurt am Main – eine Kurzanalyse
︎ W e i t e r l e s e n

25.9.25
Unechtes kontradiktorisches Versäumnisurteil + die Zulässigkeit einer erst in zweiter Instanz erhobenen Drittwiderklage und Widerklage. Einblick in unsere Prozesshistorie vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof
︎ W e i t e r l e s e n

24.9.25
𝕏-Collection – United States Edition
Zeitlos
Sehr geehrte Friedhofswärterin, sehr geehrtes Team!
So beginnt der Brief, der mir vergangene Woche in einer hübschen Tüte zusammen mit weiteren Aufmerksamkeiten (z.B. Erdnüsse für Eichhörnchen) vor die Terrassentür gestellt wurde. Zuerst ist es natürlich kein angenehmer Moment, wenn ich sehe, wie sich jemand der Immobilie nähert und einen Gegenstand ablegt, der alles Mögliche sein könnte. Was ich dann aber entdeckt habe, hat mich ehrlich überrascht. Da hat sich ein junger Mensch hingesetzt und einen handschriftlich verfassten Brief an mich und weitere Empfänger gerichtet. Im Original steht er auf schönem Papier, dekoriert mit Aufklebern, die zur Erzählung passen. Da ich nicht weiß, ob die Verfasserin mit einer Veröffentlichung einverstanden ist, wurde der Brief im Folgenden transkribiert:
Sehr geehrte Friedhofswärterin, sehr geehrtes Team!
Dieser Brief ist schon lange überfällig,
doch nun möchte ich endlich meine
Bewunderung und meine Dankbarkeit für
Sie und Ihre Arbeit ausdrücken.
Seit acht Jahren bin ich Nachbarin des Friedhofs,
und er ist zu einem, wenn nicht sogar meinem liebsten Ort in Berlin geworden.
Fast jeden Tag komme ich hierher.
Manchmal bin ich fröhlich, manchmal traurig
und manchmal hoffe ich einfach, den Fuchs oder das Eichhörnchen zu sehen.
Aber ganz gleich, wie ich mich fühle,
es gibt hier immer etwas, das mich zum Nachdenken bringt.
Manchmal richtet sich meine Aufmerksamkeit auf Ihre [...],
den kleinen Brunnen, oder die Mischung aus Halloween und Weihnachtsdekoration,
die ich am Haus und im Garten entdecke.
Eines Tages war ich sehr nachdenklich über den Tod –
und dann sah ich etwas, das mir vorher nie aufgefallen war:
einen Apfelbaum auf einem der Gräber, voller Früchte.
Dort, wo etwas zu Ende gegangen war,
begann neues Leben zu wachsen und zu gedeihen.
Ich habe hier so viel Leben gesehen – in den Blumen,
im Fuchs, bei den Bienen, den Eichhörnchen,
an den Vogelhäusern, in der [...] –
und ich bin Ihnen sehr dankbar,
dass Sie uns alle willkommen heißen
und einen Raum erhalten,
der uns zum Nachdenken über das Leben anregt
und zugleich einen friedlichen, schönen Ort schafft,
um über Leben und Tod zu reflektieren.
Was ich sagen möchte:
Sie und Ihre Arbeit haben einen großen Einfluss auf mein seelisches Wohlbefinden gehabt,
und dafür danke ich Ihnen von Herzen.
Bitte kümmern Sie sich weiterhin um diesen besonderen Ort.
Ich bin sehr dankbar für alles,
was Sie für die Gemeinschaft tun.
Mit großer Bewunderung,
Ihre Nachbarin 🙂
Wie kann man denn auf einem Friedhof leben?
Diese Frage bekam ich in den ersten Jahren häufig gestellt.
Diese Frage bekam ich in den ersten Jahren häufig gestellt.
Wie kann man nicht auf einem Friedhof leben wollen?
Niemand nervt.
Ich kann hier sein, wer ich bin.
Wenn nächste Woche lilafarbener Teppich vor der Tür liegen soll,
liegt lilafarbener Teppich vor der Tür.
Nicht die Toten, sondern die Lebenden muss man fürchten.
Jedes Grab ist ein Kunstwerk.
Der Friedhof ist ein großer Park.
Es gibt hier Vögel – sogar Greifvögel und Grünspechte –,
Füchse, Igel, Waschbären.
Gartenarbeit beruhigt den Geist.
Die Entscheidung, eine Immobilie auf einem städtischen Friedhof zu beziehen, besprach ich zunächst nur mit einem Mitarbeiter, der mich auch zu den Besichtigungen begleitete. Nicht mit der Familie, denn Familienmitglieder sind selten objektive Ratgeber. Eine ängstliche Mutter wird aus Angst immer davon abraten, so exponiert zu leben.
Erst recht sollte man solche Projekte nicht mit Bedenkenträgern durchspielen.
Es sind schlicht inkompatible Energiesauger.
Durch solche Menschen erodieren Lebensfreude und Wagemut.
„Dare to be naïve.“
(„Wage es, ahnungslos zu sein.“)
– Richard Buckminster Fuller
„I interpret it as “Dare to look at things with fresh eyes”. Don’t come into a situation with all the things that you “know”. Everything we know so far, every scientific law, every theory, they are just our best guess so far. So approach things from a perspective that you don’t know everything.”
„Ein wirklich intelligenter Mensch, nicht nur im akademischen Sinne, sondern vor allem auch in psychologischer und spiritueller Hinsicht, hat sich mit den Feinheiten des menschlichen Geistes und der unermesslichen Weite des Bewusstseins auseinandergesetzt und diese erforscht. Dabei wird er/sie entdeckt haben, dass Menschen von Natur aus im Wesentlichen gut und weise sind und Teil einer größeren Einheit. Dieses Wissen ermöglicht es ihm/ihr, leicht Vertrauen zu fassen, großzügig und aufgeschlossen zu sein. Er/sie stellt sich bewusst auf die Seite der Güte der Menschheit. Es sind diese Eigenschaften, die Zyniker/„Realisten” als Naivität bezeichnen. Wenn man menschliche Naivität mit intelligenter Weisheit verbindet, würde die Welt zu einem besseren Ort werden.”



21.9.25
Liebe, Freiheit, Alleinsein – Eine Lehre

Als ich 2013 vor eine der Handelskammern des Landgerichts Berlin II trat, um dort über eine zu meinen Lasten begangene Kennzeichenverletzung zu verhandeln, blickte ich bei Nennung der Parteien durch die Vorsitzende einer Frau ins Gesicht, zu der auf einmal eine seelische Verbindung existierte. Es war irritierend. Da ich dem Impuls aber nachgehen wollte, beobachtete ich sie und ihre nach außen getragenen Aktivitäten eine Weile auf Facebook. Damals war die Richterin dort ein mehr oder weniger offenes Buch. Überall Familienfotos und darin die Kundgabe einer vermeintlich schönen heilen Welt.
Im gleichen Jahr, also 2013, nahm die Richterin äußerlich eine größere Veränderung vor und teilte diese mit ihrem Freundes- und Bekanntenkreis – und natürlich auf Facebook. Ihre Haare, die sonst mittellang waren, ließ sie zu einem Pixie-Schnitt verändern. Sie und die meisten ihrer Kontakte fanden das Ergebnis wohl großartig. Sie postete Bilder, und die Menschen kommentierten. Ein Kommentar von ihr ließ mich aufhorchen, denn darin teilte sie mit, dass ihre äußerliche Veränderung den meisten gefallen hätte, ihrem Mann allerdings nicht.
„Das ist ja furchtbar!” Zum Höhepunkt des Selbstbetrugs wurde 2015 sogar noch geheiratet.
Auf kuriosen Wegen ergab sich der Kontakt zwischen uns, und im Januar 2017 fanden wir uns zur Joggingrunde am Schlachtensee in Berlin wieder. Sie hatte ihr Haus in der Nähe, in dem ich zwei oder drei Mal als Gast war. Sie nahm dann mein Mobiltelefon an sich, da es mich beim Joggen gestört hatte. Etwa auf der Hälfte der Strecke fing sie an, von ihrem Winter- und Weihnachtsurlaub zu erzählen, und wie toll alles gewesen sei, auch mit ihrem Mann.
Wahrscheinlich aus Überforderung und weil ich meinen inneren Impuls nicht mehr tragen konnte, platzte er an diesem Tag heraus: „Dein Mann hat schon lange aufgehört, dich zu lieben.”
Die Reaktion kann man sich vorstellen: Sie händigte mir mein Handy aus, sagte, dass der Kontakt hier endet, und rannte weg. Ich blieb am See zurück; später blockierte sie mich auch auf WhatsApp.
Ja, HAU AB! Du rennst nicht vor meinen Worten weg, sondern vor dem, was deine Seele längst weiß, aber Angst hat umzusetzen.
Diesbezüglich war sie eine Acht von Zehn, also ein extrem schwieriger Fall, der wohl noch Jahre brauchen würde.
Fünf Monate später sahen wir uns wieder, da wir beide an einem Selbstfindungsprogramm in den Chiemgauer Alpen teilnahmen, das sie mir empfohlen hatte. Sie blieb eine Woche, ich vier am Stück.
Zur Begrüßung umarmten wir uns und ihr Ärger schien keine Rolle mehr zu spielen.
Unsere Seelen näherten sich allmählich wieder an. 2018 kam sie mit weiteren netten Kontakten aus dem Alpen-Programm zu mir aufs Grundstück, und es wurde ein unterhaltsamer Abend.
Aber (als übergeordnete Energie): dein “Konstrukt” ist nicht das, was ich für dich und deine Seele sehe.
Der Kontakt zerbrach. Es war (gegenseitig) nicht auszuhalten.
In dieser Zeit fiel mir das Buch Liebe, Freiheit, Alleinsein von Osho in die Hände, dessen Inhalt stark mit meiner eigenen Vorstellung von Liebe in Resonanz ging. Die nachstehende Rezension mache ich mir daher vollständig zu eigen:
Ein Funken Wahrheit möge zum Feuer werden
„Osho widmet sich in diesem Buch den wichtigsten Dingen des Lebens: der Liebe, dem Alleinsein (können) und der Freiheit. Er ist, wie immer, direkt, einsichtig, liebevoll aber nicht falsch rücksichtsvoll, sondern klar und eindeutig. Ich weiß nicht, wie es anderen Menschen wirklich geht, ich weiß nur wie es mir geht und ich empfinde sehr vieles, was unsere heutige Welt, nicht nur die Deutsche, ausmacht als falsch und verlogen. Dazu gehören für mich z.B. auch Beziehungen, wie sie heute gelebt werden. Diesbezüglich bin ich bei Osho zum ersten Mal wirklich auf Wasser gleicher Reinheit gestoßen. Osho sagt ganz klar, dass Ehen nichts anderes als Verträge sind. Die Liebe braucht keinen Vertag, braucht keinen Schwur. Liebe ist vor allem dazu fähig, loszulassen, nicht anzuhaften, gehen zu lassen, wieder zu kommen. Liebe ist nicht Abhängigkeit, es ist nicht Besitzdenken, Eifersucht. Liebe ist etwas ganz anderes. In diesem Zusammenhang zeigt Osho auch auf, dass die heutigen Konstrukte von Beziehungen genau das sind: Konstrukte. Des Weiteren widmet er sich einem sehr wichtigen Thema: dem Alleinsein. Er unterscheidet zwischen Einsamkeit (dann brauchst du jemanden und bist nicht bei dir) und dem Alleinsein (dann bist du bei dir, glücklich, brauchst niemanden, bist im Inneren). Ich kenne aus meinem beruflichen wie privaten Kreis leider nur Beispiele, die Abhängigkeiten zeigen. Da werden Geschäftsehen geschlossen und nach außen hin redet man ganz viel und ganz oft von der angeblich stattfindenden Liebe. Aber wehe, der Partner macht mal was ohne den eigenen Partner oder hat gar noch Spaß dabei. Dann ist auch schon Schluss mit der Liebe. Selbstverständlich ist das keine Liebe. Ich bin mir sicher, dass Osho von den meisten Menschen in seinem Denken nicht gemocht wird, weil er den Spiegel in der Hand hält. Weil jeder sich selber als hübsch sehen möchte und ein anderes Bild – und etwaige Konsequenzen daraus – nicht sehen und ziehen will, wird sicherlich auch Oshos Sicht erstmal nicht willkommen sein. Bei mir ist sie sehr willkommen, ich fühle mich absolut gesehen, verstanden und respektiert. Was mir sehr gut gefällt, ist Oshos Witz. Immer wieder baut er kleine Geschichten ein und immer wieder muss man herzhaft auflachen. Mir gefällt auch, dass er sagt, man möge alles ausleben was da ist. Sobald man etwas unterdrückt, kanalisiert es sich und sucht sich einen anderen Weg, um ans Licht zu kommen. Es mag sich in innerer Stumpfheit, Aggressivität, Lethargie oder etwas anderem zeigen, aber zeigen tut sich jede Form der Unterdrückung innerer Wege auf jeden Fall. Wenn du leidenschaftlich sein willst, dann sei es! Das halte ich für wichtig. Denn danach kommt eine andere Phase und nur, wenn du alles zulässt, wenn du es kommen und gehen lässt, kann Liebe kommen, und ist Alleinsein wirkliches Allein-Sein und nicht Einsamkeit. Freiheit, innere Freiheit, stellt sich dann von ganz alleine ein. So ist das. Ab der Hälfte des Buches widerholt Osho sich. Es gilt aber zu bedenken, dass es ja vor allem niedergeschriebene Reden sind und nicht ein Buch, welches als Buch konzipiert war. Für Menschen mit Mut sich selbst im Spiegel zu betrachten, sich zu ändern, ist dieses Buch, sind diese Gedanken ein wahrer Schatz. Für alle anderen ist es sicherlich nur erschreckend und abzulehnen, denn das eigene Leben kann ja niemals nur eine selbst gewählte Lüge sein. Das Lügenpuzzle muss passen. Da passt auch kein Fitzelchen Wahrheit dazwischen.”
Jetzt las ich etwas von der Richterin, in dem – kennt man die Geschichte im Hintergrund – fast so etwas wie Wahrhaftigkeit zu liegen scheint. Sie schrieb nämlich auf einem Blog sinngemäß, ob jemand Empfehlungen für vernünftige Sofaüberzüge habe. In ihrer derzeitigen Wohnung, die teilmöbliert ist, gebe es ein schwarzes Ledersofa, dessen Farbe sie ändern wolle, aber so, dass es noch zum pinken, sie farblich limitierenden Ecksofa passt.
Ergänzender juristischer Hintergrund:
Im Jahr 2002 waren Osho und seine Bewegung Gegenstand vor dem Bundesverfassungsgericht (Vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 26. Juni 2002, - 1 BvR 670/91 -), auch als “Osho-Beschluss” bekannt:
„Die von Osho ins Leben gerufene Bewegung hat in den 1970er und 1980er Jahren eine außerordentlich kontroverse Bewertung erfahren. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie in staatlichen Broschüren zu dieser Zeit verschiedentlich als „Sekte“, „Jugendsekte“, „Jugendreligion“ oder „Psychosekte“ bezeichnet; dazu traten auch die Bezeichnungen „destruktiv“ und „pseudoreligiös“ sowie Vorwürfe der Mitgliedermanipulation. Eine gegen solche Äußerungen der Bundesregierung und des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit gerichtete Unterlassungsklage von Mitgliedern der Osho-Bewegung wurde vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 22. Mai 1990 abgewiesen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. März 1991 zurückgewiesen.
Eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde von Mitgliedern der Osho-Bewegung war jedoch teilweise erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht entschied elf Jahre später, mit Beschluss vom 26. Juni 2002, dass es verfassungsrechtlich zwar nicht zu beanstanden sei, dass die Bezeichnungen als „Sekte“, „Jugendsekte“ und „Psychosekte“ während der 1980er Jahre vom Oberverwaltungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht für unbedenklich gehalten worden seien. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts verletze aber das Grundrecht der Religionsfreiheit, soweit es auch den Gebrauch der Attribute „destruktiv“ und „pseudoreligiös“ sowie den Vorwurf der Mitgliedermanipulation für verfassungsmäßig angesehen habe. Diese Äußerungen der Bundesregierung seien diffamierend und sachlich nicht gerechtfertigt gewesen; die Bundesregierung habe somit gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen. Im November 2008 wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der zu langen Dauer des Justizverfahrens, die gegen Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hatte, zu einer Strafzahlung verurteilt.” (Hinweis: die Höhe der Strafzahlung scheint nicht bekannt.)
︎︎︎Beschluss des BVerfG vom 26. Juni 2002
︎︎︎Pressemitteilung des BVerfG vom 30. Juli 2002

19.9.25
Advocatus Diaboli – Die Methode Kevin Hartwig (Kevinits) auf dem Prüfstand
Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,
gerne möchte ich über meine Erfahrung mit dem YouTuber und seiner Community berichten und darauf hinweisen, dass dies nicht das Ende gewesen sein wird. Ich glaube allerdings, dass Kevin ab jetzt Ruhe und Aufarbeitung nötig hat und beides für sich in Anspruch nehmen wird. Sein privater Schutzraum sollte Hartwig daher uneingeschränkt zur Verfügung stehen, worauf auch Buckminster NEUE ZEIT Rücksicht nehmen wird.
Was ist überhaupt geschehen?
︎ W e i t e r l e s e n

18.9.25
Sachverhaltsanpassung
Am 18.09.2025 belegte ein Schreiben des Bevollmächtigten des Youtubers Kevinits, bürgerlich Kevin Hartwig, dass sich dieser über den aktuellen Stand unserer Website informierte und sich in Ansehung des dort hinterlegten Zitats von Rechtsanwalt Damm – wie sollte es anders sein – bemerkenswert dünnhäutig zeigte. Auch wenn ich keine Zweifel habe, dass die beanstandete Einordnung seiner Person berechtigt und treffend war, habe ich mich entschlossen, Kevinits nicht weiter den Spiegel vorzuhalten und die Bezeichnung als ︎ offline zu nehmen. Lästigkeiten und überspannte Empfindlichkeiten sollten so vermieden werden.
Rechtsanwalt Damm:
„Sein Konzept ist doch das Draufhauen. Dass er in eigener Sache so empfindlich ist, spricht Bände“
17.9.25
In eigener Sache
In eigener Sache
In eigener Sache
In eigener Sache
In eigener Sache
16.9.25
„In Berlin sagt man Tschüss”
„In Berlin sagt man Tschüss”
„In Berlin sagt man Tschüss”
„In Berlin sagt man Tschüss”
„In Berlin sagt man Tschüss”
Bei der Amtsanwaltschaft Berlin ist nun eingetreten, was der mittelgroße Fleck Sympathie im Herzen für diese beiden befürchtet hatte: Dr. Rüdiger Reiff, Leiter der Amtsanwaltschaft Berlin, wurde dieses Jahr in den verdienten Ruhestand verabschiedet. Auf der Website erscheint nur noch ein blasses N.N. (nomen nominandum).
Dr. Reiff hatte die Behörde seit dem 4. Mai 2020 gemeinsam mit der Oberstaatsanwältin Katrin Faust geführt.
Buckminster NEUE ZEIT meint, dass die beiden (auch optisch) ein gutes, stabiles Führungsduo bildeten, das schwer zu ersetzen sein wird.
Wir wünschen Herrn Reiff viel Gesundheit und Freude im weiteren Leben und Frau Faust eine geeignete Leitungsperson an ihrer Seite.
In guter Erinnerung:

15.9.25
BNZ: Erwiderung auf eine Abmahnung
BNZ: Erwiderung auf eine Abmahnung
BNZ: Erwiderung auf eine Abmahnung
BNZ: Erwiderung auf eine Abmahnung
BNZ: Erwiderung auf eine Abmahnung
Obwohl diesseits wenig Anreiz besteht, sich mit Alexander J. Boos (derzeit Rechtsanwalt von Streamer Kevin Hartwig) auseinanderzusetzen, hat Buckminster NEUE ZEIT am Morgen des 15.09.2025 auf eine Abmahnung von Alexander Boos, die namens und in Auftrag von Kevin Hartwig ausgesprochen wurde, fristgerecht erwidert.
Das Dokument kann ︎︎︎hier eingesehen werden. Daraus ergibt sich automatisch der Inhalt der Abmahnung.
Aus dem Boos-Office hieß es bei Übermittlung der Abmahnung per E-Mail:
„Sg. Damen und Herren,
anliegende Abmahnung nebst Anlagen erhalten Sie per Email vorab.
Beachten Sie die Fristsetzung.”
Dem Streamer wurde eine Aufforderung zur Stellungnahme hinsichtlich seiner Spendenkampagne übermittelt. Enthalten sind 12 Fragen. Dazu wird es einen Folgebericht geben.
Buckminster NEUE ZEIT hat erklärt:
„Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Dass Sie Fehlverhalten auf Pflege- und Intensivstationen aufdecken, unterstützen wir.
Ihre öffentlich zur Schau gestellten Anprangerungen sowie die dabei offen zutage tretende Unehrlichkeit — wie etwa auch im Umgang mit uns exemplarisch sichtbar — lehnen wir ab.”

Law
Der Fall Kevin Hartwig wird uns noch eine Weile begleiten
Der Fall Kevin Hartwig wird uns noch eine Weile begleiten
Der Fall Kevin Hartwig wird uns noch eine Weile begleiten
Der Fall Kevin Hartwig wird uns noch eine Weile begleiten
Der Fall Kevin Hartwig wird uns noch eine Weile begleiten
In einem neuen ︎︎︎Video klagt der YouTube und Twitch Streamer Kevin Hartwig (Kevinits) 25 Minuten lang sein Leid über die aktuelle Abmahnung durch Schertz Bergmann. Wir halten die Abmahnung für objektiv gerechtfertigt, da Hartwig das Einigungsergebnis vor dem Landgericht Frankfurt am Main technisch falsch transportiert (dazu gleich). Inzwischen ist hier eine Abmahnung des Streamers wegen angeblicher Falschbehauptungen über Verfahrenskosten eingegangen, worüber wir am kommenden Montag berichten. Die Abmahnung dürfte unbegründet sein. Hartwig ließ gleichzeitig die rechtmäßig veröffentlichte E-Mail (s. ︎︎︎Artikel), deren Text ihm sein “Management” vorgegeben haben will, abmahnen und weicht von dieser falschen Darstellung auch nicht ab. An Eides Statt will er seine Behauptung aber nicht versichern, was aus Hartwigs Sicht nur konsequent ist, denn der Strafbereich des § 156 StGB wäre sofort tangiert, wohingegen eine “schriftliche Lüge” nicht der Strafbarkeit unterfällt.
In Anbetracht zweier verunglimpfender Videos des Streamers mit krass verzerrten und unwahren Aussagen über uns im Rahmen der Prozessbeobachtung in Frankfurt am Main, wurden vorläufig zwei Rechtsverletzungen durch Bildmaterial sowie fünfzehn Rechtsverletzungen durch Wortäußerungen herausgearbeitet und zwei Anwaltskanzleien in Frankfurt am Main zur Bewertung vorgelegt.
In seinem letzten Video mit dem Titel “BOOS' Antwort auf die letzte merkwürdige Abmahnung” (gemeint ist hier Schertz Bergmann) sinniert Hartwig im gewohnten Pleonasmus über Wortklauberei, missbrauchtes Vertrauen und verletzte Gefühle in der Stärke von Gaslighting. Keine Einsicht, kein kritisches Hinterfragen des berechtigten Anliegens von Schertz Bergmann. Stattdessen bewegt Hartwig sich in seiner gering qualifizierten Echokammer, die ihm als emotionaler Puffer gegen die vermeintlich bösartige Außenwelt dient.
Dass Hartwig nach den Verhandlungen in Frankfurt am Main kurzzeitig durch eine neue Videoveröffentlichung gegen Schertz Bergmann im Fall Monja Schünemann nachgetreten hatte, vergisst er in seiner aktuellen Darlegung der Dinge. Zunächst erschien dieses Video mit der Frage, ob es bezüglich der Schriftsätze von Schertz Bergmann eigentlich noch dümmer gehe, später wurde dann ergänzt, das Video sei vor dem Verhandlungstermin in Frankfurt am Main aufgenommen und ausproduziert worden, was den Vorgang in keinem anderen Licht erscheinen lässt, da Hartwig nur einen Tag (!) nachdem in Frankfurt am Main weitestgehend Einigung erzielt wurde ein eskalierendes Video veröffentlichte und dies mit der Begründung rechtfertigte, der Fall Schünemann sei noch nicht entschieden. Vermutlich auf Druck seiner Community löschte Hartwig das Video, wodurch aber seine innere Einstellung, die Rücksichtnahme nicht kennt, nicht beseitigt wurde.
Unterlassen vs. Verzichten
Anstatt sich technisch mit dem für Juristen und die Rechtsfolge essenziellen Unterschied zwischen unterlassen (u.U. sogar strafbewehrt) und verzichten auseinanderzusetzen, wird im verlinkten Video nach Erklärungen gesucht, warum Hartwigs Ansicht oder Einstellung die richtige sei.
Zu den Fakten: Kevin Hartwig hat am 04.09.2025 vor dem Landgericht Frankfurt am Main drei strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben und damit selbst festgehalten, dass sein (Fehl)Verhalten rechtswidrig war. Zu keiner Zeit befand sich der Streamer in einer Position, in der Fakten oder die Rechtslage zu seinen Gunsten gestritten hätten.
Ein Prozessbeispiel aus der Sphäre von Buckminster NEUE ZEIT
Vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin II wurden verschiedene, dieselben Parteien betreffende Rechtsstreitigkeiten durch juristische Mittel (Ablehnungsgesuche, Versäumnisurteile) so lange verzögert, bis im Oktober 2024 eine Besetzung der Kammer zustandekam, die rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprach. Es war ein zäher Kampf, der sich am Ende gelohnt hat, da das Gericht einen im öffentlichen Dienst tätigen Mitarbeiter einer Bundesunterbehörde drastisch in seine Schranken wies, denn der Prozessvergleich war durch Vorlage (o. Zitat) beim Arbeitgeber + Kollegium, wo man die nach außen auftretende Gründerin von Buckminster NEUE ZEIT verunglimpft und verleumdet hatte, weitreichend.
Die Parteien befanden sich, nimmt man den Beginn der Vergleichsverhandlungen, die Mittagspause und Nachgespräche hinzu, ganze vier Stunden im Gericht, mit folgendem Ergebnis:
Die Parteien schließen in den Verfahren 27 O [...]/21 (LG Berlin II) und 27 O [...]/22 (LG Berlin II) zur Miterledigung des Verfahrens 10 U [...]/24 (Kammergericht) folgenden Vergleich:
I. Die Beklagte verpflichtet sich aus freien Stücken, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und über die Anträge des Klägers in den o. g. Verfahren hinaus, gleichzeitig aber rechtsverbindlich darauf zu verzichten,
[insg. 5 Punkte, u.a. diverse Veröffentlichungen, Betrieb einer Website, Bezeichnung des Klägers mit einer bestimmten Begrifflichkeit; die Kammer hielt fest, dass künftige Veröffentlichungen bei Auftreten neuer Umstände, die nicht bereits eingetretene Umstände sind, davon ebenso ausgenommen sind, wie ein sachlicher Bericht über den Abschluss und den wesentlichen Inhalt dieses Vergleichs].
Ia. Die Beklagte löscht die Website [...] bis spätestens zum 01.10.2025.
II. Der Kläger verpflichtet sich, es zukünftig zu unterlassen, die Beklagte gegenüber Dritten als Lügnerin zu bezeichnen oder gegenüber Dritten zu behaupten, sie habe über ihn die Unwahrheit verbreitet, unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, ihn verleumdet oder ihm übel nachgeredet sowie alle sinngemäßen Äußerungen gegenüber Dritten.
III. Der Kläger verpflichtet sich, sämtliche bisher erstatteten Strafanzeigen und gestellten Strafanträge gegen die Beklagte unter Vorlage dieses Vergleichs zurückzunehmen. Er verpflichtet sich weiter, gegenüber den Arbeitskollegen, mit denen er über die Beklagte gesprochen hat, den zwischen ihnen bestehenden Konflikt unter Wiedergabe der wesentlichen Punkte dieses Vergleichs oder Vorlage dieses Vergleichs als erledigt zu erklären.
IV. Die Kosten der o. g. Verfahren 27 O [...]/21 (LG Berlin II) und 27 O [...]/22 (LG Berlin II) werden gegeneinander aufgehoben. Der Kläger verzichtet darauf, aus dem KFB im Verfahren LG 27 O [...]/22 zu vollstrecken.
V. Die Beklagte ermächtigt den Kläger, auf die Löschung der hier streitgegenständlichen Beiträge, sofern sie auf Drittseiten veröffentlicht sind, auf eigene Kosten hinzuwirken.
VI. Die Parteien verpflichten sich, gegenseitig keinen Kontakt miteinander aufzunehmen oder Nachforschungen über die andere Partei anzustellen.
VII. Die Parteien erklären hiermit den vor dem KG geführten Rechtsstreit 10 U [...]/24 für erledigt. Die Kosten des dortigen Verfahrens sollen gegeneinander aufgehoben werden.
VIII. Die Kosten dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Eine Erstattung entstandener außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Gebührenstreitwert wird im Verfahren 27 O [...]/21 festgesetzt auf bis 30.000 €, im Verfahren 27 O [...]/22 auf bis 25.000 €; der Vergleichswert wird festgesetzt auf bis 80.000 €.
Beide Parteivertreter erklären Rechtsmittelverzicht hinsichtlich der Streitwertfestsetzung in eigenem Namen und im Namen der Parteien.
Schlusskommentar über den Unterschied von verzichten und unterlassen, und warum der Unterschied so wichtig ist
Unterlassen bedeutet, ein bestimmtes Verhalten künftig nicht mehr vorzunehmen. Unterlassen kann strafbewehrt sein, d. h. bei Zuwiderhandlung drohen Vertragsstrafe oder Ordnungsmittel. Es handelt sich um eine dauerhafte Pflicht, die fortlaufend in die Zukunft wirkt. Besonderheit: Bei Verstößen kann sofort aus dem Vergleich vollstreckt werden.
Verzichten bedeutet, dass ein bestehendes Recht oder ein bestehender Anspruch aufgegeben wird. Ein erklärter Verzicht bindet nur den konkreten Anspruch, nicht künftiges Verhalten.
Berlin, am 13.09.2025
Der Berichterstatter
12.9.25
Neuigkeiten aus einem Plagiatsprüfungsprozess
Neuigkeiten aus einem Plagiatsprüfungsprozess
Neuigkeiten aus einem Plagiatsprüfungsprozess
Neuigkeiten aus einem Plagiatsprüfungsprozess
Neuigkeiten aus einem Plagiatsprüfungsprozess
Wie im Irrenhaus.
Hinweis: Auf eine die Plagiierende identifizierende Berichterstattung wird vorläufig verzichtet
Im Fall der Hamburger Unternehmerin, deren Dissertation umfassend auf Promotionsbetrug überprüft wird, schaltete sich Rechtsanwalt Guido F. aus Hamburg im Auftrag seiner Mandantin ein.
Rechtsanwalt F. nahm nicht etwa direkten Kontakt zu den Auftraggebern des Plagiatsgutachtens auf, sondern suchte gezielt den Weg zum Prüfer. Dort legte er einstweilige Verfügungen aus früheren Gerichtsverfahren vor, berichtete von einem Einbruch in das Fahrzeug seiner Mandantin, bei dem Schokolade verteilt worden sei, rückte die Initiatorin des Gutachtens in die Nähe all dessen, zog ein negatives Fazit und bemühte sich um exklusive Verwertungsrechte sowie eine Schweigeverpflichtungserklärung.
Die Initiatorin meint: Kurs halten.

Update
Ein Leserbrief über Aluna Hime und Kevin Hartwig (Kevinits)
Über die Internetgestalten Aluna Hime und Kevin Hartwig (Kevinits) erreichte uns heute folgende Zuschrift, die wir mit Zustimmung der Verfasserin bzw. des Verfassers veröffentlichen. Ein Lichtblick im Vergleich zu dem primitiven Pack aus den Communities der beiden genannten Personen.
Hinweis: Am 10. September 2025 wurde Hartwig von Schertz Bergmann (in eigener Sache) erneut abgemahnt.
︎ W e i t e r l e s e n
Hinweis: Am 10. September 2025 wurde Hartwig von Schertz Bergmann (in eigener Sache) erneut abgemahnt.
︎ W e i t e r l e s e n
Nachtrag
Das “Management” von Kevin Hartwig
@kevinitsofficial
Das “Management” von Kevin Hartwig
@kevinitsofficial
Das “Management” von Kevin Hartwig
@kevinitsofficial
Das “Management” von Kevin Hartwig
@kevinitsofficial
Das “Management” von Kevin Hartwig
@kevinitsofficial
Die Jeanne d’Arc der Patientenrechte, der YouTube- und Twitch-Streamer Kevin Hartwig, zeigt sich emotional, wenn es um Berichte über seine Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main geht. Hatte Hartwig die Ruhr-Nachrichten zunächst noch als Verbündete gesehen, diffamiert er sie nachträglich als „kleines Klatschblatt“.
„Die Presse hat berichtet. Das äääääähhhhhhh gefällt mir nicht ganz so gut, weil die Presse schreibt mir gegenüber sehr negativ. Wieso, weshalb, warum, und was da überhaupt geschrieben wird, das werden wir uns jetzt einmal zusammen anschauen. Die Ruhr-Nachrichten, das sind die Nachrichten, auf die wir öfter schon mal reagiert haben, das ist hier ein kleines Klatschblatt sage ich mal, eigentlich aber auch ganz sympathisch […] und die haben meinen Fall medial begleitet.“
Auch der Bericht von Buckminster NEUE ZEIT stößt bei Hartwig nicht auf Gegenliebe, weshalb er ihn abwerten, umdeuten und vor seiner unkritischen und leider auch einfältigen Community nochmals ausschlachten muss. Die Fakten bleiben indes unumstößlich, auch wenn die gefärbte Blondine alles daran setzt, bei seiner falschen Version zu bleiben, bspw. dem angeblichen Grundsatzurteil, das Rechtsanwalt Alexander Boos, dem es erheblich an Sachverstand mangelt, lieber vermieden gesehen hätte, obwohl die Kammer mehrfach betont hat, dass ein solches gar nicht im Raum steht.
Für den fairen Umgang Hartwigs mit den Berichterstattern gebührt ihm Dank.
Am späten Abend des 10. September tappte der Streamer daher durch einen kurzen, präzisen Schlag von Buckminster NEUE ZEIT in die Deppenfalle.
︎ W e i t e r l e s e n

Urteil
Berufungskammer am Landgericht Berlin II eröffnet (erneut) den Weg zum Bundesgerichtshof
Berufungskammer am Landgericht Berlin II eröffnet (erneut) den Weg zum Bundesgerichtshof
Berufungskammer am Landgericht Berlin II eröffnet (erneut) den Weg zum Bundesgerichtshof
Berufungskammer am Landgericht Berlin II eröffnet (erneut) den Weg zum Bundesgerichtshof
Berufungskammer am Landgericht Berlin II eröffnet (erneut) den Weg zum Bundesgerichtshof
Buckminster NEUE ZEIT, die Stellvertreterentität, hat vor dem Landgericht Berlin II einen Teilsieg errungen. Die Kammer hat damit bereits zum zweiten Mal ein Urteil gefällt, das in ihrer unmittelbaren Sphäre eher selten vorkommen dürfte. Den ersten Rechtsstreit, der sich von 2021 bis Ende 2022 über zwei Instanzen ereignete, wies die Kammer durch kontradiktorisches Versäumnisurteil ab. Zugleich ließ sie hinsichtlich der erst in der Berufungsinstanz erhobenen, zwar zulässigen, aber aus ihrer Sicht unbegründeten Widerklage die Revision zu. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus. Im aktuellen Verfahren fand die Kammer aufgrund von Aufrechnungslagen zu einem Vorbehaltsurteil, wies jedoch den wichtigsten Teil der Klage bereits ab.
Eine zeitnahe Aufarbeitung des Sachverhalts folgt.
In der mündlichen Verhandlung im Juli 2025 bezeichnete die Berufungsklägerin den Vorsitzenden in Bezug auf einen konkreten Streitpunkt als „Fähnchen im Wind“, was dieser hinzunehmen und ohne Einfluss auf seine unbefangene Urteilskraft auszuhalten hatte.
In der 1. Instanz vor dem zuständigen Amtsgericht wurde der Gegneranwalt im nachgelassenen (eigenen) Schriftsatz, der parallel zum förmlichen Anwaltsschriftsatz eingereicht wurde, angemessen verspottet. Aus Gründen. In der Berufungsinstanz bzw. bei der Abfassung des Urteils wurde darauf richtiger Weise kein Bezug genommen.
„Mit ihrem Schriftsatz vom [...] 2024 führt die Beklagte in nahezu verächtlicher Weise aus, dass die Stellungnahme des Unterzeichners vom [...] 2024 nicht nur eine Farce, sondern ein „aneinandergereihtes inhaltsloses und vor allem ahnungsloses Geschwafel” sei. Ferner bezichtigt die Beklagte den Unterzeichner, sich in die mündliche Verhandlung vor dem angerufenen Gericht hineingelümmelt zu haben, und dies noch in der Optik eines Pilzsammlers. Es dürfte außer Frage stehen, dass der Unterzeichner weder vor Gericht noch sonst wo in der Optik eines Pilzsammlers auftaucht.”

Update
In einem Plagiatsprüfungsverfahren
In einem Plagiatsprüfungsverfahren
In einem Plagiatsprüfungsverfahren
In einem Plagiatsprüfungsverfahren
In einem Plagiatsprüfungsverfahren
Hinweis: Es wird auch weiterhin nicht identifizierend berichtet, was auf freiwilliger Rücksichtnahme beruht.
Dem neuen Sachverhalt ging folgender Kurzbericht voraus:
Buckminster NEUE ZEIT lässt Dissertation überprüfen.
Das Unternehmen hat ein Plagiatsgutachten zur Überprüfung einer Dissertation in Auftrag gegeben. Die betroffene Person wird vorerst nicht namentlich genannt. Parallel dazu wurde Kontakt zur Ethikkommission der Universität aufgenommen, die im Jahr 2005 den Doktorgrad verliehen hat.
Die Konfrontation mit dem Plagiatsvorwurf dürfte die Betroffene kalt ereilt haben. Lange Zeit hatte sie sich hinter einer offiziellen Geschäftsadresse im hohen Norden abgeschirmt – und einem Team, das für sie tätig ist. Die Welt kippte, als die Nachricht an ihre Privatadresse zugestellt wurde, dass a) Kenntnis über ihren Mädchennamen herrscht und b) die kursorische Prüfung eines Teils ihrer Dissertation glasklare Plagiate hervorbrachte. Es handelt sich um ganze Passagen, abgeschrieben aus einer Doktorarbeit des Jahres 2002. Die weitere Schnellprüfung ergab mindestens drei Autor:innen, bei denen illegitim abgekupfert wurde.
Der Betroffenen wurde schriftlich mitgeteilt, dass nur aufgrund der kursorischen (teilweisen) Prüfung der Arbeit folgende Plagiate identifiziert werden konnten:
S. 2, Zeilen 5-14
S. 2, Zeilen 14-19
S. 11, Zeilen 5-11
S. 14, Zeilen 4-11
S. 17; 18, Zeilen 3-14; 1-3
S. 18; 19, Zeilen 4-16; 1-2
S. 19, Zeilen 3-19
Ein weiteres Plagiat war auf S. 105 der Dissertation zu finden.
Das Besondere an diesem Fall ist, dass die Autorin von Berufs wegen hohen Anforderungen an Lauterkeit und Integrität unterliegt und ausgerechnet die Einleitung, also den Platz der geistigen Verortung ihrer Arbeit, für lange Plagiate nutzt.
Jetzt folgt ein Update in Verbindung mit Hintergrundinformationen:
In der Nacht zum 19. August 2025 wurde die Betroffene aus unserem Hause über den Plagiatsvorwurf gegen sie informiert.
Am 20. August 2025 ereigneten sich zwischen 10:06 Uhr und 17:21 Uhr insgesamt sieben telefonische Kontaktaufnahmen unter „Privater Nummer“. Der zweite Anruf wurde diesseits entgegengenommen. Eine männliche Stimme meldete sich, den gemeinsamen Nachnamen C. aussprechend. Erwidert wurde, die Person am Telefon nicht zu erkennen. Darauf sagte die Stimme: „Ja, aber Sie kennen meine Frau.“ Daraufhin wurde erwidert, mit der Person nichts zu besprechen zu haben, und das Gespräch wurde beendet, vorrangig aus Selbstschutzgründen, und um möglichen Falschbehauptungen über Gesprächsinhalte den Boden zu entziehen.
Es folgten fünf weitere Kontaktversuche unter „Privater Nummer“.
Mutmaßlich wurden auch Strafanzeigen gegen eine Person aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT als Mittel der Einschüchterung erstattet. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist über die Vorgänge informiert.
Am 21. August 2025 schrieb die Plagiierende u.a., dass sie ein Telefonat mit ihrem Mann empfiehlt. Dieses sollte am selben Tag ab 16:00 Uhr stattfinden. Der Vorschlag wurde abgelehnt und über eine Stunde vor Termin den Beteiligten, auch dem Ehemann, per E-Mail mitgeteilt. Dennoch erfolgte punkt 16:00 Uhr ein Kontaktversuch unter „Privater Nummer“, der aus Selbstschutzgründen nicht angenommen wurde.
Vor wenigen Tagen wurde mit der Unterstützung Dritter ein Plagiatsgutachten beauftragt.
Auf Bitten von Buckminster NEUE ZEIT schaltete sich ein Mediator ein und nahm über die beruflich auffindbaren Koordinaten Kontakt zu Herrn C. auf, dem Ehemann der Betroffenen. Eine Rückmeldung erfolgte zunächst nicht. Es gab mindestens zwei direkte Anrufversuche und eine Textnachricht.
Am 05. September 2025 ließ die Plagiierende eine Abmahnung wegen zwei (leicht unterschiedlicher, nicht-öffentlicher) Schreiben an uns zustellen.
Die Abmahnung (zugegangen am Freitag ca. 16:00 Uhr; Frist für eine Reaktion: Montag 12:00 Uhr) soll der Untersagung u.a. folgender Aussagen dienen:
„Wissenschaftliches Fehlverhalten der Gründungspartnerin [...]“
und/oder
„wir informieren Sie darüber, dass lhre Gründungspartnerin [...] (geb. K.) in ihrer Dissertation [...] durch wissenschaftliches Fehlverhalten auffällt, was stichprobenartig untersucht wurde. Bereits die Einleitung ihrer Arbeit enthält glasklare Plagiate durch wortgleiche Übernahmen ohne jeden Quellenhinweis“
und/oder
„Zu klären wird insbesondere sein, ob der Titel ,Dr.' in den [...] Verfahren vor dem [Nennung der Gerichte] eine unzulässige Autoritätswirkung entfaltet hat. Der Gebrauch eines erschlichenen Doktortitels könnte die Gerichte in ihrer Einschätzung von Sachkunde oder Glaubwürdigkeit unzulässig beeinflusst haben."
und/oder
„Nachweislich weist ihre im Jahr [...] fertiggestellte und [...] an der Universität [...] publizierte Dissertation mit dem Titel [...] auffällige inhaltliche und strukturelle Übereinstimmungen mit der bereits 2002 an der Universität [...] angenommenen Dissertation von [...] auf. Diese betreffen insbesondere wörtliche und nahezu wörtliche Textübernahmen ohne Kennzeichnung, identischen Satzbau und Formulierungsstrukturen über mehrere Absätze, die Übernahme ganzer Passagen einschließlich Fußnotenapparat, verspätete oder verschleiernde Quellenangaben („vgl.“), Zitierplagiate durch ungeprüfte Übernahme fremder Literaturangaben, sowie die Aneignung fremder Bewertungen und Argumentationen [...]"
In dem Abmahnschreiben lässt die Plagiierende behaupten:
„Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass die Universität [...] nach entsprechender Prüfung bereits festgestellt hat, dass Plagiatsvorwürfe betreffend die Dissertation unserer Mandantin unbegründet sind.“
Die Plagiierende sagt die Unwahrheit.
In der Erwiderung vom 08.09.2025 an die Plagiierende (sowie CC an ihre Bevollmächtigten) heißt es daher:
„Ihnen wurden selbstverständlich Plagiate und wissenschaftliches Fehlverhalten nachgewiesen, was sich einem Schreiben der Universität vom 11.11.2020 entnehmen lässt, das mir vorliegt. Darin steht, dass es sich bei den vorläufig eingereichten Funden um eindeutige Zitierplagiate und wissenschaftliches Fehlverhalten handelt. [...]
Dass es in Ihrem Fall noch zu keiner fundierten Prüfung gekommen ist, liegt daran, dass der Universität kein vollständiges Plagiatsgutachten vorliegt.
Eingeschobener Hinweis: Zunächst sei “nur” die Einleitung betroffen gewesen, was nicht korrekt ist und seinerzeit gegenüber der Universität moniert wurde, da der Hauptteil der Arbeit bereits ab S. 7 beginnt.
Dieses ist aber nunmehr beauftragt und die Arbeit wurde wieder aufgenommen.
Am 20. November 2020 teilte die Universität dem damaligen Prüfer sogar explizit mit:
„nach Rücksprache mit Prof. [...] (Ombudsmann der Universität) darf ich noch darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens grundsätzlich nicht darin besteht, eigenständig mögliches Fehlverhalten zu ermitteln. Daher werden wir uns auch in der Zukunft nicht auf Suche nach Plagiaten begeben, sondern nur die Vorwürfe untersuchen, die an uns herangetragen werden.
Wenn Sie also weitere Hinweise auf Plagiate in der Arbeit [...] haben, können Sie uns diese gerne übermitteln.
Mit freundlichem Gruß
[...]“
Zudem besteht nunmehr neuer Kontakt zu der Ethikkommission der Universität [...], die mir bereits zugesichert hat, ein vollständiges Gutachten und neue wie alte Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten sorgfältig und akribisch zu prüfen. [...]“
Am 08. September 2025 trat der Mediator erneut an den Ehemann, Herrn C., heran und fragte, ob noch Interesse bestehe, die Themen zwischen der Betroffenen Frau C. (seiner Frau) und der Person aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT zu klären. (Hinweis: Die Prüfung wäre dadurch nicht mehr beendet oder abgebrochen worden.) Herr C. kann zweifelsfrei über seine berufliche Mobilnummer identifiziert werden, die für die Kommunikation durch den Mediator genutzt wurde.
„Hallo Herr C., haben Sie noch Interesse das Thema zwischen Ihrer Frau und [...] zu klären? Viele Grüße [...]“
Der Mediator erhielt als Antwort, dass er (der Mediator) Herrn C. nicht mehr kontaktieren soll. [Die Betroffene] sei nicht mehr seine Frau. Er (der Mediator) soll ihn (Herrn C.) nicht mehr behelligen.
Zudem soll der Prüfer am 08.09.2025 von einer dubios wirkenden Person telefonisch kontaktiert worden sein.
Berlin, am 08. September 2025
Der Berichterstatter
Earth
Mondfinsternis September 2025
Mondfinsternis September 2025
Mondfinsternis September 2025
Mondfinsternis September 2025
Mondfinsternis September 2025
7.9.25
Frag die KI
Frag die KI
Frag die KI
Frag die KI
Frag die KI
„Hey Grok, gib mir ein Kurzprofil der Person, die diesen ︎︎︎Text geschrieben hat“
Gemeint ist der Prozessbericht über die Gerichtsverhandlungen am Landgericht Frankfurt am Main.
Der Text enthält keine explizite Nennung des Namens der Autorin. Aus dem Stil und den Inhalten ergibt sich, dass es sich um eine unabhängige Beobachterin handelt, die möglicherweise aus dem Umfeld von Journalismus, Recht oder Aktivismus stammt. Ihre Art zu berichten deutet auf eine kreative, beobachtende Persönlichkeit mit einer Leidenschaft für Sprache und Ausdruck.
Die Person ist eine reflektierte, vielseitige Persönlichkeit, die eine optimale Balance von Yin (Empathie, Intuition, Kreativität) und Yang (Logik, Durchsetzungskraft, Struktur) verkörpert. Wahrscheinlich Ende 20 bis Mitte 40, wirkt sie jugendlich, ist aber reif und kompetent, was ihre Verwechslung mit Studierenden erklärt. Weniger wahrscheinlich ist sie eine Paralegalin, da ihr Stil über administrative Aufgaben hinausgeht. Vor Ort verbindet sie emotionale Offenheit mit analytischer Präzision, und beim Schreiben verarbeitet sie ihre Erlebnisse kreativ und strukturiert. Ihre Motivation ist von Gerechtigkeit, Transparenz und menschlicher Verbindung geprägt, was sie zu einer einzigartigen Erzählerin macht, die komplexe Themen mit Herz und Verstand vermittelt.
︎ W e i t e r l e s e n
5.9.25
Warum ich in Frankfurt war
Warum ich in Frankfurt war
Warum ich in Frankfurt war
Warum ich in Frankfurt war
Warum ich in Frankfurt war
Prozessbeobachtung und Privatbesuch
In welchem Saal (337) die Fälle von Kevin Hartwig (kevinits) gegen Schertz Bergmann und weitere verhandelt wurden, konnte dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Frankfurt am Main entnommen werden. Die jeweiligen Verfahren und ihre Verhandlungstage sind aus datenschutzrechtlichen Gründen aber nicht öffentlich einsehbar. Man muss sich selbst kundig machen. Der Streamer Hartwig ließ in seiner Vorberichterstattung durchschimmern, dass die ihn betreffenden Verfahren am Donnerstag, 04.09.2025 (insgesamt vier) ab 14:00 Uhr starten würden, was auch zutraf. Die Kammer wies in diesen wie auch in den vorangegangenen Sitzungen darauf hin, dass Richter in ihrer Praxis nicht viel falsch machen können. Wenn allerdings eine Verhandlung zu früh beginne, sei dies ein schwerwiegender Fehler, u.a. wegen möglicher fehlender Verfahrensbeteiligter und dem Fehlen der Öffentlichkeit.
Frankfurt am Main, 03./04.09.2025
Der Berichterstatter
︎ W e i t e r l e s e n (Completed)

2.9.25
Kevin Hartwig (kevinits) täuscht über die Kosten (LG Hamburg)
Kevin Hartwig (kevinits) täuscht über die Kosten (LG Hamburg)
Kevin Hartwig (kevinits) täuscht über die Kosten (LG Hamburg)
Kevin Hartwig (kevinits) täuscht über die Kosten (LG Hamburg)
Kevin Hartwig (kevinits) täuscht über die Kosten (LG Hamburg)
Thema: Urheberrecht für Schriftsatz der Kanzlei Schertz Bergmann
In seinem letzten Video vom 02.09.2025 rechnet der Streamer Kevin Hartwig für seine Zuschauer und Community wider besseres Wissen die Kosten für das zu seinen Lasten entschiedene einstweilige Verfügungsverfahren am Landgericht Hamburg aus (Az.: 310 O 127/25). Es existieren Belege, dass Kevin Hartwig es besser wissen müsste.
Für die Berechnung — laut Hartwig insg. ca. 10.000 EUR für die 1. Instanz — wird der Prozesskostenrechner von juris bedient.
Bei einem Streitwert von 12.000 EUR ohne mündliche Verhandlung entstehen folgende Gerichts- und Verfahrenskosten:
- Zulässig ist eine 1,3 Verfahrensgebühr für Anwälte zzgl. Auslagen (insg. 2 x 1.117,53 EUR) = 2.235,06 EUR.
-
Terminsgebühren fallen nicht an, da das Gericht ohne mündliche Verhandlung entschieden hat.
- Die Gerichtsgebühren dürften wegen des Eilverfahrens nur mit einer 1,5-Gebühr zu Buche schlagen = 470,25 EUR.
Die Arbeit von Dr. Nik Sarafi dürfte wegen des individuellen Aufwands über Gebühr an Kevin Hartwig berechnet worden sein. Die Kosten werden sich vermutlich dennoch im Rahmen halten und bei ca. 2.500/3.000 EUR insgesamt liegen. Alles andere wäre ein Missverhältnis.
Der reale Kostenaufwand für das Erlass- bzw. Eilverfahren beträgt demnach ca. 4.000/4.500 EUR.
Auch unter Einbeziehung möglicher Abmahn- und Bearbeitungskosten im Vorfeld wird die Summe von 10.000 EUR nicht erreicht.
Mich stört, dass Kevin Hartwig – obwohl er es könnte – seine Zuschauer und Community nicht über die realen Kosten von einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung aufklärt. Die Berechnung in seinen Videos passt auf normale Klageverfahren ohne Eilcharakter bzw. Hauptsacheverfahren.
Die Beschlussbegründung der Zivilkammer 10 ist wie erwartet amateuerhaft und grob falsch. Wie LG-Richter derart unredlich arbeiten können, bleibt unbegreiflich. Die Kammer hat es zudem versäumt, den korrekten Prozessbevollmächtigten ins Rubrum zu nehmen – im Beschluss steht Alexander Boos; korrekt wäre Dr. Nik Sarafi.
Berlin, am 02.09.2025
Der Berichterstatter
Update
Thema der Woche
Thema der Woche
Thema der Woche
Thema der Woche
Thema der Woche
Dritte Zivilkammer, Landgericht Frankfurt am Main:
Tobias Huch über die inneren und äußeren Folgen von Gerichtsentscheidungen. In Sachen Ordnungsgeld bin ich mit meinem 500 EUR Schnäppchen (oder 1 Tag Ordnungshaft) ja relativ gut weggekommen, trotz vorsätzlicher Verstöße gegen die Verfügung und Beschimpfung der Vorsitzenden:
Dr.
Manches Gold, was glänzt, ist abgekupfert.
Manches Gold, was glänzt, ist abgekupfert.
Manches Gold, was glänzt, ist abgekupfert.
Manches Gold, was glänzt, ist abgekupfert.
Manches Gold, was glänzt, ist abgekupfert.
Buckminster NEUE ZEIT lässt Dissertation überprüfen.
Das Unternehmen hat ein Plagiatsgutachten zur Überprüfung einer Dissertation in Auftrag gegeben. Die betroffene Person wird vorerst nicht namentlich genannt. Parallel dazu wurde Kontakt zur Ethikkommission der Universität aufgenommen, die im Jahr 2005 den Doktorgrad verliehen hat.
Die Konfrontation mit dem Plagiatsvorwurf dürfte die Betroffene kalt ereilt haben. Lange Zeit hatte sie sich hinter einer offiziellen Geschäftsadresse im hohen Norden abgeschirmt – und einem Team, das für sie tätig ist. Die Welt kippte, als die Nachricht an ihre Privatadresse zugestellt wurde, dass a) Kenntnis über ihren Mädchennamen herrscht und b) die kursorische Prüfung eines Teils ihrer Dissertation glasklare Plagiate hervorbrachte. Es handelt sich um ganze Passagen, abgeschrieben aus einer Doktorarbeit des Jahres 2002. Die weitere Schnellprüfung ergab mindestens drei Autor:innen, bei denen illegitim abgekupfert wurde.
Der Betroffenen wurde schriftlich mitgeteilt, dass nur aufgrund der kursorischen (teilweisen) Prüfung der Arbeit folgende Plagiate identifiziert werden konnten:
S. 2, Zeilen 5-14
S. 2, Zeilen 14-19
S. 11, Zeilen 5-11
S. 14, Zeilen 4-11
S. 17; 18, Zeilen 3-14; 1-3
S. 18; 19, Zeilen 4-16; 1-2
S. 19, Zeilen 3-19
Ein weiteres Plagiat war auf S. 105 der Dissertation zu finden.
Das Besondere an diesem Fall ist, dass die Autorin von Berufs wegen hohen Anforderungen an Lauterkeit und Integrität unterliegt und ausgerechnet die Einleitung, also den Platz der geistigen Verortung ihrer Arbeit, für lange Plagiate nutzt.
Berlin, am 29.08.2025
Buckminster NEUE ZEIT

Kultur
Buchtipp — Tomek Piotrowski
Dein erster Deal
Buchtipp — Tomek Piotrowski
Dein erster Deal
Buchtipp — Tomek Piotrowski
Dein erster Deal
Buchtipp — Tomek Piotrowski
Dein erster Deal
Buchtipp — Tomek Piotrowski
Dein erster Deal
Persönlicher Hintergrund:
Tomek kenne ich schon mein ganzes Berufsleben. Er war Chef der Agentur, in der ich zeitweise gelernt und gearbeitet habe.
Ich halte ihn für hochintelligent und fähig.
Kennengelernt haben wir uns 2005, als ich im Rahmen der kaufmännischen Ausbildung in seine Agentur FAMOUS EVENTS kam.
︎ W e i t e r l e s e n
Welt-Podcast mit Tomek zum Thema finanzielle Freiheit mit Immobilien: ︎︎︎https://www.welt.de/podcasts/deffner-und-zschaepitz/
![]()
Tomek kenne ich schon mein ganzes Berufsleben. Er war Chef der Agentur, in der ich zeitweise gelernt und gearbeitet habe.
Ich halte ihn für hochintelligent und fähig.
Kennengelernt haben wir uns 2005, als ich im Rahmen der kaufmännischen Ausbildung in seine Agentur FAMOUS EVENTS kam.
︎ W e i t e r l e s e n
Welt-Podcast mit Tomek zum Thema finanzielle Freiheit mit Immobilien: ︎︎︎https://www.welt.de/podcasts/deffner-und-zschaepitz/

News
Causa Joachim Paul (AfD): Elon Musk reagiert
Causa Joachim Paul (AfD): Elon Musk reagiert
Causa Joachim Paul (AfD): Elon Musk reagiert
Causa Joachim Paul (AfD): Elon Musk reagiert
Causa Joachim Paul (AfD): Elon Musk reagiert
Es ist richtig und wichtig, das (amerikanische) Ausland über die Vorgänge in unserem Land zu informieren.
Auch JD Vance hat den Beitrag vom Deutschland Kurier zur Kenntnis genommen:
„This is an emergency message to the U.S. government and VICE PRESIDENT @JDVance from @JoachimPaul_AfD, @AfD candidate excluded from a mayoral election +++ AfD candidate Joachim Paul was banned from running for mayor in Ludwigshafen (Federal state of Rhineland-Palatinate in southwest Germany) +++ The left-woke government under Chancellor Merz (CDU) wants to shut down free speech and ban the AfD +++ He is LYING to President @realDonaldTrump. Germans who speak up go to PRlSON +++ Vice President Vance was right: The threat is within our government +++”
@SecRubio | @StateDept | @POTUS | @WhiteHouse | @elonmusk
Amerika sollte umgehend aktiv werden.
Dass die US-Regierung wirksam Druck gegen Missstände in der EU und ihren Mitgliedstaaten aufbauen kann, zeigt ein Beitrag von Reuters (s. unten, Post von Joachim Steinhöfel).
Auch JD Vance hat den Beitrag vom Deutschland Kurier zur Kenntnis genommen:
„This is an emergency message to the U.S. government and VICE PRESIDENT @JDVance from @JoachimPaul_AfD, @AfD candidate excluded from a mayoral election +++ AfD candidate Joachim Paul was banned from running for mayor in Ludwigshafen (Federal state of Rhineland-Palatinate in southwest Germany) +++ The left-woke government under Chancellor Merz (CDU) wants to shut down free speech and ban the AfD +++ He is LYING to President @realDonaldTrump. Germans who speak up go to PRlSON +++ Vice President Vance was right: The threat is within our government +++”
@SecRubio | @StateDept | @POTUS | @WhiteHouse | @elonmusk
Amerika sollte umgehend aktiv werden.
Dass die US-Regierung wirksam Druck gegen Missstände in der EU und ihren Mitgliedstaaten aufbauen kann, zeigt ein Beitrag von Reuters (s. unten, Post von Joachim Steinhöfel).
24.8.(2)
KEVINITS X SCHERTZ BERGMANN & CO.
KEVINITS X SCHERTZ BERGMANN & CO.
KEVINITS X SCHERTZ BERGMANN & CO.
KEVINITS X SCHERTZ BERGMANN & CO.
KEVINITS X SCHERTZ BERGMANN & CO.
Gerichtsprozesse in Frankfurt am Main starten
Wichtiger Hinweis: zwei Verhandlungstermine wurden gerichtsseitig aus dienstlichen Gründen vom 28.08. auf den 04.09.2025 verlegt, sodass an diesem Tag insgesamt vier Verfahren verhandelt werden.
Am morgigen Montag aktualisieren wir unseren ︎︎︎Begleitartikel über die Prozesse am Landgericht Frankfurt am Main. Nicht jedes Detail, aber Zwischenentscheidungen, spätere Verfahrensausgänge und Besonderheiten, die prägend für das Gesamtbild sind. Hervorgehobenes Interesse gilt dem mündlichen Verhandlungstermin am 04. September 2025. Gerne würden wir erfahren, wie sich die Richter, allen voran Dr. Frost, auf solche nicht alltäglichen Fälle vorbereiten. Richter sind keine Maschinen. Hinter den Roben stehen Menschen mit Empfindungen, Zweifeln und auch Ängsten. Sitzen die Richter der 3. Zivilkammer abends privat vor dem Rechner und schauen sich Videos von Kevin Hartwig auf YouTube an? Wo beginnt die Überzeugungsbildung?
Viele Fragen.
In einem von Schertz Bergmann am Landgericht Hamburg parallel geführten einstweiligen Verfügungsverfahren (310 O 127/25) hat die Zivilkammer 10 am 12. August 2025 vorläufig durch Beschluss entschieden, dass einem Schriftsatz der Kanzlei urheberrechtlicher Schutz zukommt und dieser folglich vom Streamer nicht vollständig veröffentlicht werden darf. Zur Einordnung: Es handelt sich um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der keine besonderen Eigenheiten aufweist. Was hat die Rechtsanwältin Clara v. Harling von Schertz Bergmann im Rahmen ihrer Berufsausübungspflicht gemacht? Sie hat sich Videos von Kevin Hartwig angesehen, darin vermeintliche Rechtsverletzungen identifiziert, diese zusammengetragen (z.B. Zeitstempel im Video) und konventionell ihre Rechtsansicht formuliert – typische Fleißarbeit einer angestellten Juristin, ohne dass besondere juristische Expertise erkennbar wäre. Darüber hinaus finden sich im Schriftsatz unzutreffende Werturteile über den Streamer. Ein solches Produkt, das im Kern der täglichen Anwaltsroutine entspricht, soll nach Ansicht des Landgerichts Hamburg ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk sein.
Einerseits unterwirft man den Streamer presserechtlichen Maßstäben. Indem er Schriftsätze zeigt, einordnet und kommentiert, übernimmt Kevin Hartwig eine journalistisch geprägte Funktion. Genau diese Tätigkeit bzw. das zugehörige zivilrechtliche Dokument, das meinungsbildungsrelevant ist und lediglich die Sozialsphäre der gegnerischen Kanzlei betrifft, die der öffentlichen Diskussion offensteht, wird ihm dann aber wieder untersagt. Wer hierin Logik sucht, wird enttäuscht. Das Landgericht Hamburg misst mit zweierlei Maß, und stellt sich damit selbst außerhalb eines seriösen juristischen Diskurses.
Dass die 10. Zivilkammer am Landgericht Hamburg zu diesem Ergebnis gelangt ist, überrascht nicht. Wer die dortige Praxis kennt, weiß um das Qualitätsniveau der Entscheidungen. Dabei hatte der Bundesgerichtshof schon 1986 entschieden, dass „Die Frage, ob ein Schriftwerk einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad besitzt, sich dabei nach dem geistig-schöpferischen Gesamteindruck der konkreten Gestaltung bemißt, und zwar im Gesamtvergleich gegenüber vorbestehenden Gestaltungen. Lassen sich nach Maßgabe des Gesamtvergleichs mit dem Vorbekannten schöpferische Eigenheiten feststellen, so sind diese der durchschnittlichen Gestaltertätigkeit gegenüberzustellen. Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials“, BGH, Urteil vom 17.04.1986 - I ZR 213/83
Es gibt einzelne Obergerichte in Deutschland, die von dieser Regelung abweichen.
Deutlich stimmiger urteilte das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 15.05.2023 – 3 Va 2/23. In seiner Entscheidung hebt es insbesondere den unionsrechtlich harmonisierten Werkbegriff hervor:
„Demnach enthält der vom Gerichtshof der Europäischen Union harmonisierte Werkbegriff zwei Tatbestandsmerkmale, nach denen das in Frage stehende Werk zu bewerten ist. Zum einen muss es sich dabei um die eigene, geistige Schöpfung des Urhebers handeln, der darin seine eigene Kreativität zum Ausdruck bringt. Dies trifft nicht zu, wenn die Erstellung des Werkes durch technische Erwägungen, durch Regeln oder durch andere Zwänge bestimmt wird. Ein Werk muss zum anderen einen objektiv eindeutigen und hinreichend genau identifizierbaren Gegenstand beinhalten, der Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit ist. Es muss also hinreichend klar erkennbar sein, was Gegenstand des urheberrechtlichen Schutzes ist und worin die schöpferische Leistung des Urhebers ihren Ausdruck gefunden hat. Ein Werk liegt nicht allein deswegen vor, weil bei dessen Erstellung ein hoher Arbeitsaufwand entstanden ist oder für dessen Erstellung eine besondere Sachkenntnis oder spezielles Wissen erforderlich war (OVG Hamburg, Urteil vom 28.6.2022, ︎︎︎3 Bf 295/19).”
Nach diesen Rechtsgrundsätzen genießt der in Rede stehende Schriftsatz der Kanzlei Schertz Bergmann keinen urheberrechtlichen Schutz.
![]()
Wichtiger Hinweis: zwei Verhandlungstermine wurden gerichtsseitig aus dienstlichen Gründen vom 28.08. auf den 04.09.2025 verlegt, sodass an diesem Tag insgesamt vier Verfahren verhandelt werden.
Am morgigen Montag aktualisieren wir unseren ︎︎︎Begleitartikel über die Prozesse am Landgericht Frankfurt am Main. Nicht jedes Detail, aber Zwischenentscheidungen, spätere Verfahrensausgänge und Besonderheiten, die prägend für das Gesamtbild sind. Hervorgehobenes Interesse gilt dem mündlichen Verhandlungstermin am 04. September 2025. Gerne würden wir erfahren, wie sich die Richter, allen voran Dr. Frost, auf solche nicht alltäglichen Fälle vorbereiten. Richter sind keine Maschinen. Hinter den Roben stehen Menschen mit Empfindungen, Zweifeln und auch Ängsten. Sitzen die Richter der 3. Zivilkammer abends privat vor dem Rechner und schauen sich Videos von Kevin Hartwig auf YouTube an? Wo beginnt die Überzeugungsbildung?
Viele Fragen.
In einem von Schertz Bergmann am Landgericht Hamburg parallel geführten einstweiligen Verfügungsverfahren (310 O 127/25) hat die Zivilkammer 10 am 12. August 2025 vorläufig durch Beschluss entschieden, dass einem Schriftsatz der Kanzlei urheberrechtlicher Schutz zukommt und dieser folglich vom Streamer nicht vollständig veröffentlicht werden darf. Zur Einordnung: Es handelt sich um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der keine besonderen Eigenheiten aufweist. Was hat die Rechtsanwältin Clara v. Harling von Schertz Bergmann im Rahmen ihrer Berufsausübungspflicht gemacht? Sie hat sich Videos von Kevin Hartwig angesehen, darin vermeintliche Rechtsverletzungen identifiziert, diese zusammengetragen (z.B. Zeitstempel im Video) und konventionell ihre Rechtsansicht formuliert – typische Fleißarbeit einer angestellten Juristin, ohne dass besondere juristische Expertise erkennbar wäre. Darüber hinaus finden sich im Schriftsatz unzutreffende Werturteile über den Streamer. Ein solches Produkt, das im Kern der täglichen Anwaltsroutine entspricht, soll nach Ansicht des Landgerichts Hamburg ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk sein.
Einerseits unterwirft man den Streamer presserechtlichen Maßstäben. Indem er Schriftsätze zeigt, einordnet und kommentiert, übernimmt Kevin Hartwig eine journalistisch geprägte Funktion. Genau diese Tätigkeit bzw. das zugehörige zivilrechtliche Dokument, das meinungsbildungsrelevant ist und lediglich die Sozialsphäre der gegnerischen Kanzlei betrifft, die der öffentlichen Diskussion offensteht, wird ihm dann aber wieder untersagt. Wer hierin Logik sucht, wird enttäuscht. Das Landgericht Hamburg misst mit zweierlei Maß, und stellt sich damit selbst außerhalb eines seriösen juristischen Diskurses.
Dass die 10. Zivilkammer am Landgericht Hamburg zu diesem Ergebnis gelangt ist, überrascht nicht. Wer die dortige Praxis kennt, weiß um das Qualitätsniveau der Entscheidungen. Dabei hatte der Bundesgerichtshof schon 1986 entschieden, dass „Die Frage, ob ein Schriftwerk einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad besitzt, sich dabei nach dem geistig-schöpferischen Gesamteindruck der konkreten Gestaltung bemißt, und zwar im Gesamtvergleich gegenüber vorbestehenden Gestaltungen. Lassen sich nach Maßgabe des Gesamtvergleichs mit dem Vorbekannten schöpferische Eigenheiten feststellen, so sind diese der durchschnittlichen Gestaltertätigkeit gegenüberzustellen. Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials“, BGH, Urteil vom 17.04.1986 - I ZR 213/83
Es gibt einzelne Obergerichte in Deutschland, die von dieser Regelung abweichen.
Deutlich stimmiger urteilte das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 15.05.2023 – 3 Va 2/23. In seiner Entscheidung hebt es insbesondere den unionsrechtlich harmonisierten Werkbegriff hervor:
„Demnach enthält der vom Gerichtshof der Europäischen Union harmonisierte Werkbegriff zwei Tatbestandsmerkmale, nach denen das in Frage stehende Werk zu bewerten ist. Zum einen muss es sich dabei um die eigene, geistige Schöpfung des Urhebers handeln, der darin seine eigene Kreativität zum Ausdruck bringt. Dies trifft nicht zu, wenn die Erstellung des Werkes durch technische Erwägungen, durch Regeln oder durch andere Zwänge bestimmt wird. Ein Werk muss zum anderen einen objektiv eindeutigen und hinreichend genau identifizierbaren Gegenstand beinhalten, der Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit ist. Es muss also hinreichend klar erkennbar sein, was Gegenstand des urheberrechtlichen Schutzes ist und worin die schöpferische Leistung des Urhebers ihren Ausdruck gefunden hat. Ein Werk liegt nicht allein deswegen vor, weil bei dessen Erstellung ein hoher Arbeitsaufwand entstanden ist oder für dessen Erstellung eine besondere Sachkenntnis oder spezielles Wissen erforderlich war (OVG Hamburg, Urteil vom 28.6.2022, ︎︎︎3 Bf 295/19).”
Nach diesen Rechtsgrundsätzen genießt der in Rede stehende Schriftsatz der Kanzlei Schertz Bergmann keinen urheberrechtlichen Schutz.

24.8.(1)
„Nur wer selbst brennt, kann Feuer in anderen entfachen.”
„Nur wer selbst brennt, kann Feuer in anderen entfachen.”
„Nur wer selbst brennt, kann Feuer in anderen entfachen.”
„Nur wer selbst brennt, kann Feuer in anderen entfachen.”
„Nur wer selbst brennt, kann Feuer in anderen entfachen.”
Über die Notwendigkeit, bestimmten Menschen vor den Kopf zu stoßen
Meine Persönlichkeit ist von Natur aus so konstituiert, dass sie Weite, Schönheit und eine Mischung aus Abenteuer und Ruhe wahrnehmen möchte.
Dazu passen keine Menschen, die diese Wahrnehmung trüben.
An dem Ort, an dem ich lebe und arbeite – einem städtischen Friedhof – treffe ich täglich auf Menschen. Manche kenne ich persönlich, andere streifen nur flüchtig vorbei. In letzter Zeit kam immer wieder eine Dame, die mir, wie ich nach einiger Zeit gemerkt habe, auf den Geist geht. Schuld daran ist ihr enger Geist: klein, negativ, voller Nörgelei, oft begleitet von einer unterschwelligen anstrengenden Stimmung und Small Talk.
Objektiv könnte man sagen: „Die ist doch nett.“
Allerdings: Nicht jede „Nettigkeit“ wiegt die Energie auf, die jemand in mein Leben bringt. Menschen können objektiv freundlich (nett) wirken, aber subjektiv anstrengend sein.
Letztens saß dann ein sich putzender Fuchs in der Nähe. Ich dachte: Was für ein cooles Tier, wie hübsch und toll. Sie dagegen: Oh, der muss stark unter Flöhen und Würmern leiden, vielleicht sollte man ihm eine Tablette geben.
Mein inneres Urteil, das ich mit einem „So ein Quatsch!“ zum Ausdruck brachte, fiel prompt. Ich ging dann ohne Rücksicht auf ihre Reaktion weg und machte mein Ding: weggeworfenen Blumen und Pflanzen ein zweites Leben schenken.
Es war die Zuspitzung vorangegangener Situationen, die in ähnlicher Weise meinen Geist getrübt haben.
Einmal fuhr sie mich freundlicherweise zu meinem Auto, das ca. 6 km entfernt stand. Auf den ersten 300 m warnte sie mich, jemand zu sein, der sich notorisch über andere Autofahrer aufregt, also nörgelt. Anstrengend, denke ich mir. Und sie legte auch direkt los. Schon jetzt freute ich mich auf den Moment, wieder in meinem eigenen Auto zu sitzen. Dann gab das Google-Maps-Navi eine falsche Info, die sie unbedingt ganz genau auswerten wollte. „Ist doch jetzt egal!“
Die Situationen zeigen, dass die Energie einer Person nicht zu der eigenen passt.
Nörgeln, Negativität, das Auswerten von Kleinigkeiten — Belege für Kleingeistigkeit.
Am Tag nach der Begegnung mit dem Fuchs schickte sie einen gerade erst erschienen Artikel über einen Verein, der Füchse entwurmt. Wozu brauche ich diesen Artikel? Ich war innerlich wütend, dass sie mir ein Thema aufdrängen wollte, das für mich schon abgeschlossen war. Ich will kein „Beweisstück“ entgegennehmen für etwas, das meinem Naturverständnis widerspricht. Entsprechend ruppig und abweisend war meine Reaktion.
Dieses Jahr im Sommer, als es so drückend heiß war, bin ich hinter fast jeden Grabstein gestiegen, auf der Suche nach Tonschalen, die nicht in Gebrauch waren, aber dringend benötigt wurden, zum Beispiel als Wasserspender für Bodentiere. Gerade Igel leiden unter der Hitze, da sie herumirren und nicht an die Brunnen kommen. Der Logik nach verteilte ich die Schalen so, dass in jeder Reihe mindestens eine stand. Am Auffüllen solcher Wasserstellen beteiligt sich die Dame auch öfter, was natürlich hilfreich ist. Nicht hilfreich ist, wenn sie die Schalen von ihren ursprünglichen Plätzen wegnimmt und sie, unter dem Aspekt des schnellen und besseren Auffindens und Auffüllens, nah beieinander in einen Gang stellt.
Ich merke, wie mich das wütend macht. Ein Igel, der in Reihe XY unterwegs ist und die ursprünglich gesetzte Schale gefunden hätte, findet sie nicht mehr und läuft Gefahr zu verdursten.
Das ist ein Eingriff in die Logik des Friedhofs.
Furchtbar, solche Leute.
![]()
Meine Persönlichkeit ist von Natur aus so konstituiert, dass sie Weite, Schönheit und eine Mischung aus Abenteuer und Ruhe wahrnehmen möchte.
Dazu passen keine Menschen, die diese Wahrnehmung trüben.
An dem Ort, an dem ich lebe und arbeite – einem städtischen Friedhof – treffe ich täglich auf Menschen. Manche kenne ich persönlich, andere streifen nur flüchtig vorbei. In letzter Zeit kam immer wieder eine Dame, die mir, wie ich nach einiger Zeit gemerkt habe, auf den Geist geht. Schuld daran ist ihr enger Geist: klein, negativ, voller Nörgelei, oft begleitet von einer unterschwelligen anstrengenden Stimmung und Small Talk.
Objektiv könnte man sagen: „Die ist doch nett.“
Allerdings: Nicht jede „Nettigkeit“ wiegt die Energie auf, die jemand in mein Leben bringt. Menschen können objektiv freundlich (nett) wirken, aber subjektiv anstrengend sein.
Letztens saß dann ein sich putzender Fuchs in der Nähe. Ich dachte: Was für ein cooles Tier, wie hübsch und toll. Sie dagegen: Oh, der muss stark unter Flöhen und Würmern leiden, vielleicht sollte man ihm eine Tablette geben.
Mein inneres Urteil, das ich mit einem „So ein Quatsch!“ zum Ausdruck brachte, fiel prompt. Ich ging dann ohne Rücksicht auf ihre Reaktion weg und machte mein Ding: weggeworfenen Blumen und Pflanzen ein zweites Leben schenken.
Es war die Zuspitzung vorangegangener Situationen, die in ähnlicher Weise meinen Geist getrübt haben.
Einmal fuhr sie mich freundlicherweise zu meinem Auto, das ca. 6 km entfernt stand. Auf den ersten 300 m warnte sie mich, jemand zu sein, der sich notorisch über andere Autofahrer aufregt, also nörgelt. Anstrengend, denke ich mir. Und sie legte auch direkt los. Schon jetzt freute ich mich auf den Moment, wieder in meinem eigenen Auto zu sitzen. Dann gab das Google-Maps-Navi eine falsche Info, die sie unbedingt ganz genau auswerten wollte. „Ist doch jetzt egal!“
Die Situationen zeigen, dass die Energie einer Person nicht zu der eigenen passt.
Nörgeln, Negativität, das Auswerten von Kleinigkeiten — Belege für Kleingeistigkeit.
Am Tag nach der Begegnung mit dem Fuchs schickte sie einen gerade erst erschienen Artikel über einen Verein, der Füchse entwurmt. Wozu brauche ich diesen Artikel? Ich war innerlich wütend, dass sie mir ein Thema aufdrängen wollte, das für mich schon abgeschlossen war. Ich will kein „Beweisstück“ entgegennehmen für etwas, das meinem Naturverständnis widerspricht. Entsprechend ruppig und abweisend war meine Reaktion.
Dieses Jahr im Sommer, als es so drückend heiß war, bin ich hinter fast jeden Grabstein gestiegen, auf der Suche nach Tonschalen, die nicht in Gebrauch waren, aber dringend benötigt wurden, zum Beispiel als Wasserspender für Bodentiere. Gerade Igel leiden unter der Hitze, da sie herumirren und nicht an die Brunnen kommen. Der Logik nach verteilte ich die Schalen so, dass in jeder Reihe mindestens eine stand. Am Auffüllen solcher Wasserstellen beteiligt sich die Dame auch öfter, was natürlich hilfreich ist. Nicht hilfreich ist, wenn sie die Schalen von ihren ursprünglichen Plätzen wegnimmt und sie, unter dem Aspekt des schnellen und besseren Auffindens und Auffüllens, nah beieinander in einen Gang stellt.
Ich merke, wie mich das wütend macht. Ein Igel, der in Reihe XY unterwegs ist und die ursprünglich gesetzte Schale gefunden hätte, findet sie nicht mehr und läuft Gefahr zu verdursten.
Das ist ein Eingriff in die Logik des Friedhofs.
Furchtbar, solche Leute.

23.8.25
Mit dem Namen Patricia Kinzel können heute nur noch wenige etwas anfangen, denn längst trägt sie den klangvolleren Nachnamen ihres Mannes. An dessen Rechtmäßigkeit bestehen wohl weniger Zweifel als an anderen Zierden, die ihn begleiten.
Der Berichterstatter feiert Geburtstag und ist in der nächsten Woche wieder erreichbar.
Update
Straftat is dit
😂
Straftat is dit
😂
Straftat is dit
😂
Straftat is dit
😂
Straftat is dit 😂
Wie beknackte “Richter” die freie Rede kriminalisieren
An: Amtsgericht Bamberg Ri’inAG Monika Englich (Schwachköpfin)
„Sehr „geehrte“ Frau Englich,
Ihre Strafanzeige wegen des ︎︎︎Schreibens vom 13.11.2024 an Sie hat mir ein herzhaftes Lachen beschert. Dass der Inhalt strafbar sein soll, ist wohl eher Gegenstand Ihrer nächtlichen Träume.
Sie sind und bleiben eine freiheitsfeindliche Flasche — dem Richteramt unwürdig.”
︎︎︎
„keine der in dem Schreiben vom 13.11.2024 (s. Anlage) getätigten Aussagen ist ansatzweise strafbar.
Die Angelegenheit ist damit für mich abgeschlossen.
Sollten Sie gegenteiliger Auffassung sein, vermerken Sie bitte Herrn Marcus Pretzell als meinen Strafverteidiger.
Mit freundlichen Grüßen”
Unrecht
Drecksstaat, der – Betreutes Wählen in Ludwigshafen
Drecksstaat, der – Betreutes Wählen in Ludwigshafen
Drecksstaat, der – Betreutes Wählen in Ludwigshafen
Drecksstaat, der – Betreutes Wählen in Ludwigshafen
Drecksstaat, der – Betreutes Wählen in Ludwigshafen
Erste Reaktionen auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße, 3. Kammer (Vorsitzender Richter Klaus Scheurer, geb. Mai 1961), den Eilantrag des von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossenen AfD-Kandidaten Joachim Paul als unzulässig zurückzuweisen:
„Die krass widerrechtliche Nichtzulassung des Oberbürgermeister-Wahlkandidaten Joachim Paul (AfD) in Ludwigshafen ist ein neuer Tiefpunkt des autoritären Regimes und markante Wegmarke auf dem Weg des Niedergangs unserer ehemaligen Republik. Die Akteure bei der Demontage unserer Demokratie sind > ex-SPD Bürgermeisterin & Wahlausschussvorsitzende Jutta Steinruck, > die anderen Wahlausschussmitglieder der anderen Altparteien, die sich so einfach eines Mitbewerbers entledigen, > der Landesverfassungsschutz Rheinland-Pfalz unter Innenminister Michael Ebling (SPD), der eine irrelevante Indiziensammlung als “Gutachten“ ablieferte und > schliesslich die Richter vom Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße, die das Unrecht mit ihrem Fehlurteil decken. All diese Täter müssen eine Tages, wenn es wieder Recht und Demokratie gibt, straftechtlich zur Verantwortung gezogen werden.” (Simon Gordon Littmann)
„Nun ist der Willkür endlich auch ganz offiziell Tür und Tor geöffnet. Denn der abgelehnte Eilantrag von AfD-Kandidat Joachim Paul ebnet den Weg zur Despotie ohne Umschweife und Ausreden, kann sich doch künftig jeder beliebige Wahlausschuss auf die substanzlosesten Stellungnahmen weisungsgebundener Behörden stützen, um unliebsame Konkurrenten einfach aus dem Rennen zu nehmen. Anders läuft das in Bananenrepubliken auch nicht mehr. Im Gegenteil. Da würde man das Totalitäre wenigstens noch zu vertuschen gedenken.” (Dennis Riehle)
︎ W e i t e r l e s e n
Auftakt
Warum der angekündigte neue Markenauftritt der Gabor Shoes
AG enttäuscht
Warum der angekündigte neue Markenauftritt der Gabor Shoes
AG enttäuscht
Warum der angekündigte neue Markenauftritt der Gabor Shoes
AG enttäuscht
Warum der angekündigte neue Markenauftritt der Gabor Shoes
AG enttäuscht
Warum der angekündigte neue Markenauftritt der Gabor Shoes
AG enttäuscht
What an incredible way to kick off our new brand experience! Brand Event, July 2025 (deutsche Übersetzung)
„Eine spektakuläre Enthüllung unseres neuen Logos und Markenerlebnisses im Vorfeld unserer Global Sales Conference SS26: Am Dienstag, den 8. Juli 2025, hatten wir die Freude, die Global Sales Conference SS26 mit einem unvergesslichen Brand-Event zu eröffnen – und was für ein inspirierender Auftakt das war!
In der lebendigen Kulisse des Hoch5 im Münchner Werksviertel kamen unsere internationalen und nationalen Partner sowie zahlreiche Gabor-Kolleginnen und -Kollegen zusammen, um eine Nacht voller Spannung, Energie und Einblicke in die Zukunft unserer Marke zu erleben.
Im Zentrum des Veranstaltungsorts stand ein geheimnisvoller Würfel, der bei allen Gästen Neugier und Vorfreude weckte. Der Spannungsbogen erreichte seinen Höhepunkt, als der Würfel mit kraftvollen Visuals und Beats zum Leben erwachte – und in einer atemberaubenden Show unsere neue Markenidentität und unser Logo enthüllte.
Die dynamische Inszenierung des Brand-Movies und der pulsierende Sound schufen einen unvergesslichen Moment, der den Ton für alles vorgibt, was bei Gabor bevorsteht.”

Die Gabor Shoes AG hat im Juli dieses Jahres ein Soft Opening ihres neuen Markenauftritts zelebriert. Der vollständige Roll-out (alle Kanäle, Medien, Shops und diverse Formate) soll mit der Frühjahr/Sommer-Kollektion 2026 erfolgen. Gegenüber der Fachpresse spricht das Unternehmen von einer „eigenen Schmuckschrift“, die Teil des neuen Corporate Designs sei. Darauf möchten wir zu einem späteren Zeitpunkt noch ausführlicher eingehen.
Der Auftritt vermittelt den Eindruck, Gabor habe in monatelanger Kreativ- und Designarbeit (gemeinsam mit MetaDesign) etwas völlig Neues, Einzigartiges und maßgeschneidert für die Marke geschaffen.
Dr. Markus Reheis, Head of Brand, Strategy, Innovation und Transformation, inszeniert sich dabei wie Karl Lagerfeld – nur ohne dessen kreative Substanz.
Fakt ist: Jedermann kann das neue Gabor-Logo einfach eintippen.
Mit einem feinen Unterschied: Das Unternehmen verfügt über eine All-Media-Lizenz und durfte die Glyphe „G“ modifizieren. Auffällig ist nämlich, dass der Bogen des „G“ im finalen Logo weitergezogen wurde (s. Bild oben). Zum Vergleich ein Screenshot der ︎︎︎Typetester-Seite, auf der sich die Schriftart, die übrigens „SUD“ heißt, ausprobieren lässt. Auch wurde das Gewicht der Buchstaben minimal angehoben. Auf dieser Basis entwarf man dann ein „spektakulär“ zu enthüllendes Logo, bei dem lediglich das „G“ im Font und das Gewicht bzw. die Dicke der Schrift modifiziert wurden.

Die Schriftart, 2019 von den französischen Designern Violaine Orsoni und Jérémy Schneider veröffentlicht, ist vielfach anderweitig in Verwendung. So nutzt etwa das italienische Unternehmen ︎︎︎LODES, bekannt für hochwertige Lampen, im Corporate Design eine auf „SUD“ der VJ Type Foundry basierende Logoschrift:

Auf der Seite https://fontsinuse.com/ kann ergänzend überprüft werden, wie bzw. wo Schriftarten in Verwendung sind. „SUD“ ist dort ebenfalls vertreten.
Die Berichterstattung über den neuen Markenauftritt von Gabor wird fortgesetzt und in Kürze ordnungsgemäß (mit eigenständigem Artikel) veröffentlicht. Es ist viel passiert in wenigen Tagen, u.a. meldeten sich die Rechtsanwälte der Gabor Shoes AG, da Buckminster NEUE ZEIT alles ganz genau wissen wollte.
Berlin, am 14. August 2025
Wanted
Die Art Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen
Die Art Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen
Die Art Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen
Die Art Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen
Die Art Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen
Hinweis: Wegen interner Erwägungen muss der Gabor-Artikel kurzzeitig verschoben werden. Eine Teilveröffentlichung ist für Donnerstag, den 14. August 2025 vorgesehen.
In der Zwischenzeit begibt sich Buckminster NEUE ZEIT auf die Suche nach einem Ausnahmetalent in der Friseurszene. L. Raresh-Razvan stammt aus Bukarest und sagt von sich selbst:
„I had the pleasure to make my first contact with the art of hair since a young age. At the age of 16 years I accessed the first course that I passed with flying colors I worked in Bucharest for 3 years and currently I work in Berlin for about 4 years at a salon dedicated to different people with activities in modeling / film area. I am passionate and I am involved to the last detail for their improvement.”
Wissensstand: derzeit keine Salontätigkeit (zuletzt bei Viktor Leske).
Mit etwas Aufwand konnten wir Rareshs Instagram-Profil finden (Kommentare nicht möglich; Direktnachrichten offenbar nur für die, denen er selbst folgt).
In seiner Story vom 11.08.2025 wird die Location auf dem Bild nicht genannt. Wir haben recherchiert, dass es sich bei dem Gebäude im Hintergrund um den Görlitzer Bahnhof handelt. Links ist eine (spiegelverkehrte) Ampelsituation zu sehen, die (richtig herum gelesen) auf die Kreuzung Skalitzer Str. / Ecke Wiener Str. hindeutet. So ließ sich der Späti orten, mit dem wir jetzt kommunizieren.

Recht
Mietvertrag unterschrieben und bereut – welche Möglichkeiten bleiben?
Mietvertrag unterschrieben und bereut – welche Möglichkeiten bleiben?
Mietvertrag unterschrieben und bereut – welche Möglichkeiten bleiben?
Mietvertrag unterschrieben und bereut – welche Möglichkeiten bleiben?
Mietvertrag unterschrieben und bereut – welche Möglichkeiten bleiben?
Im konkreten Fall wurde nach der Wohnungsbesichtigung ein personalisierter Mietvertrag vom Vermieter über den Makler vorgelegt, der zunächst vom künftigen Mieter zu unterzeichnen war. Der Makler ersuchte bzw. veranlasste anschließend die Unterschrift des Vermieters, womit der Vertrag jederzeit wirksam werden konnte. Nach der Unterschrift des zukünftigen Mieters stellte der Makler seine Provision in Rechnung und erhielt diese auch. Damit war der Einzugswille formal begründet.
Der Mietvertrag wurde Mitte Mai unterzeichnet, als Einzugsdatum war der 1. Juli vorgesehen. Etwa zwei Wochen später fragte der Mieter über den Makler nach, wann mit dem vom Vermieter unterzeichneten Exemplar zu rechnen sei. Die Antwort blieb vage, verbunden mit dem Versprechen, beim Vermieter persönlich nachzuhaken. Weitere zwei Wochen vergingen, ohne dass der unterschriebene Vertrag beim Mieter eintraf. Es stellte sich Unbehagen ein, nicht nur wegen des ausstehenden Dokuments, sondern auch insgesamt, da plötzlich die Wohnung selbst und sogar der Berliner Bezirk, in dem sie lag, infrage gestellt wurden. Der Mieter reflektierte: Habe ich eine falsche Entscheidung getroffen, und will ich meinen Lebensmittelpunkt nicht doch an einem anderen Ort haben?
Als weitere Tage ohne Reaktion des Vermieters verstrichen und erneut nur die Auskunft kam, der Vertrag befinde sich in Bearbeitung, fasste der Mieter den Entschluss, die Wohnung doch nicht zu beziehen. Er suchte nach einer Exit-Option, die auch einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Zudem forderte er die Rückzahlung der bereits gezahlten Provision.
Unter Berufung auf § 147 Abs. 2 BGB (Annahmefrist) wurde im Eiltempo (als Formulierungsvorlage) eine Erklärung verfasst und diese dem Vermieter per Telefax mit Sendungsnachweis zugestellt. Darin teilte der Mieter mit, auf Grundlage dieser Norm von seinem Angebot, die Wohnung beziehen zu wollen, Abstand zu nehmen, da der unterzeichnete Vertrag in angemessener Zeit nicht zurückgesendet worden sei. Der Vermieter war weder bei der Wohnungsbesichtigung noch bei der einseitigen Mietvertragsunterzeichnung anwesend, weshalb die Berufung auf diese konkrete Norm erfolgte, in der es heißt:
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Update
Viszla-Hündin
„Bella“
endgültig in Sicherheit
Viszla-Hündin
„Bella“
endgültig in Sicherheit
Viszla-Hündin
„Bella“
endgültig in Sicherheit
Viszla-Hündin
„Bella“
endgültig in Sicherheit
Viszla-Hündin „Bella“ endgültig in Sicherheit
(BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2025, Az. 23 CS 25.1046)
Über den Fall der lebensbedrohlich vernachlässigten Hündin haben wir ︎︎︎hier berichtet
Eine Petition, die vor zwei Monaten bei ca. 73.000 Unterschriften stand, erreichte am Ende knapp 85.000 Stimmen. Die Öffentlichkeit hat deutlich gemacht, dass ihr das Wohl des Tieres am Herzen liegt. Bellas Schicksal lag in den Händen von Richtern – nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden:
︎ W e i t e r l e s e n

News
Eine andere logische Erklärung ist kaum möglich
Eine andere logische Erklärung ist kaum möglich
Eine andere logische Erklärung ist kaum möglich
Eine andere logische Erklärung ist kaum möglich
Eine andere logische Erklärung ist kaum möglich
Freie Medien erklären das mit Abstand wahrscheinlichste Szenario, über das gerade alle in der Union spekulieren:
Nach dem gestrigen Eklat um Richter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, ihrem Rückzug und dem offenen Drohbrief von SPD-Fraktionschef Matthias Miersch an die CDU ("Die Frage ist berechtigt, wie stabil diese Koalition noch ist." Und: "Die CDU stellt Fundament infrage, auf dem Zusammenarbeit überhaupt noch möglich ist.") hat Vize-Kanzler Lars Klingbeil Friedrich Merz mitgeteilt, dass die Koalition kurz vor dem Bruch stehe, wenn Merz nicht bereit sei, der SPD ein großes Opfer zu bringen. Im kleinsten Kreis, nur Merz und Klingbeil, hat man sich dann auf ein Waffen-Embargo gegen Israel geeinigt.
Merz und Klingbeil haben ihre Statements dazu abgestimmt, aber Merz hat nicht einmal CSU-Chef Markus Söder oder sein Kabinett informiert. Es war ein Alleingang des Kanzlers mit seinem "Lars" wie schon bei der Stromsteuer, so vermutet man in der Union, nur diesmal mit historisch-außenpolitischer Tragweite – und vermutlich verheerenden Konsequenzen für das deutsch-israelische Verhältnis.
Merz handelte, um seine Kanzlerschaft zu retten. Vertraute von ihm erzählen häufig, dass er in panischer Angst lebt, als Kurz-Kanzler in die Geschichtsbücher einzugehen. Er hat sich in die totale Erpressbarkeit durch Klingbeil begeben, der das weiß und genüsslich ausnutzt.
Merz verkündet die historische außenpolitische Wende ausgerechnet gegenüber Israel dann einfach schnell auf X und erwischt seine komplette Partei damit im Urlaub. Ein Vorgehen, das glasklar auf eine Geheimoperation im kleinsten Kreis hindeutet, denn so kann man kommunizieren, ohne sich vorher in Gremien abzustimmen.
Merz legt damit auch eine 180-Grad-Wende gegenüber seiner Rede als Oppositionsführer hin, als er Olaf Scholz scharf dafür kritisierte. Da sagte Merz im Bundestag an Scholz gerichtet: „Was sind Ihre Solidaritätsbekundungen für den Staat Israel und die Menschen in Israel eigentlich wert? Wie müssen Ihre beständigen Beteuerungen der Sicherheit des Staates Israel als Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland in den Ohren der Menschen in Israel klingen, wenn Sie dem Land zugleich wesentliche Teile der Hilfe in einer so prekären Situation verweigern?“
Viele in der Union können sich diese Merz-Wende tief in der DNA der CDU nur durch Erpressung erklären, durch ein eiskaltes Klingbeil-Ultimatum, ausgelöst durch den Brosius-Streit. Dafür spricht ebenfalls, dass die SPD-Fraktion offen triumphiert und unmittelbar nach Merz' Verkündung auf X schreibt: „Wir begrüßen, dass der Bundeskanzler unseren Forderungen folgt und einen Stopp von Waffenlieferungen an Israel ankündigt."
Quelle: 𝕏
8.8.25
Gestern war ein wunderbarer Tag für die Demokratie
Gestern war ein wunderbarer Tag für die Demokratie
Gestern war ein wunderbarer Tag für die Demokratie
Gestern war ein wunderbarer Tag für die Demokratie
Gestern war ein wunderbarer Tag für die Demokratie
Am Beispiel des linksautoritären Vorfeldmediums „Volksverpetzer“ (schon der Name ist infantil und unseriös) soll der Meltdown der radikalen Linken und Grünen in den sozialen Netzwerken verdeutlicht werden – eine Stimmung, die sich gerade überall durchzieht.
︎ W e i t e r l e s e n
Aus aktuellem Anlass, wichtige Meldung (08.08., 13:57 Uhr):
Die SPD triumphiert und verkündet öffentlich, dass sie es war, die Merz zu seiner fatalen, mit der CDU nicht abgestimmten Israel-Wende gedrängt hat: "Wir begrüßen, dass der Bundeskanzler unseren Forderungen folgt und einen Stopp von Waffenlieferungen an Israel ankündigt."
„Ohne jegliche Absprache mit Partei oder Fraktion stoppt Kanzler Friedrich Merz Waffenlieferungen an den Verbündeten Israel – und beerdigt damit in der Sommerpause eine Jahrzehnte dauernde Konstante von Unionspolitik: Verlässlichkeit gegenüber Israel. In der Union herrscht blankes Entsetzen über Merz: "Merkel hat ja wenigstens noch so getan, als würde sie die Partei einbinden", sagt ein hochrangiger CDUler. "Ich kann mir nicht mehr erklären, was Merz da macht." Ein Mitglied der Führungsgremien, die Merz eigentlich hätte einbinden müssen, sagt zu NiUS: "Wir wurden vollkommen überrascht." In einer der wichtigsten Whatsapp-Gruppen der Union, die eigentlich aus Merz-Unterstützern besteht und im Wahlkampf gegründet wurde, ist nach NiUS-Informationen ein Sturm aus Wut und Entrüstung über den Kanzler losgebrochen. Mitglieder der Gruppe sprechen von einem "nie dagewesenen Höllenfeuer" gegen Merz.
Nach NiUS-Informationen besprach Friedrich Merz seinen historischen Kurswechsel in der Israel-Politik vorab ausschließlich mit Lars Klingbeil. Merz und Klingbeil stimmten gemeinsam ihre Statements ab, bevor erst der Kanzler, dann der Vizekanzler sich öffentlich gegen Israel stellten. Innerhalb der Union hat sich Merz nach NiUS-Informationen mit niemandem abgestimmt. In der Partei herrscht Entsetzen, es wird eine Rücknahme der Entscheidung gefordert.“

7.8.25
Heute ist ein wunderbarer Tag für die Demokratie
Heute ist ein wunderbarer Tag für die Demokratie
Heute ist ein wunderbarer Tag für die Demokratie
Heute ist ein wunderbarer Tag für die Demokratie
Heute ist ein wunderbarer Tag für die Demokratie
Eine Zusammenstellung kluger Stimmen und sehenswerten Bewegtbildmaterials aus den sozialen Netzwerken zu den Themen Frauke Brosius-Gersdorf, die Bundesverfassungsrichterin werden wollte und heute ihren Rückzug erklärt hat, sowie zu AfD-Politiker Joachim Paul, dem die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl für Ludwigshafen untersagt wurde.
︎ W e i t e r l e s e n

Kritik
Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich
Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich
Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich
Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich
Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich
In dieser Woche erreichte uns folgende E-Mail:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich bin Menschenrechts- und Umweltaktivist im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Ich habe zwar nur begrenzte, aber erfolgreiche Erfahrung mit Gerichtsverfahren gegen das Land Berlin und landeseigene Unternehmen. Heute habe ich jedoch einen merkwürdigen Beschluss von einem gewissen Richter Oliver ELZER erhalten, der sich durch eine bemerkenswerte rechtliche Nihilistik auszeichnet und selbst von der ohnehin – gelinde gesagt – fragwürdigen Berliner Rechtsprechung abweicht. [...]
︎ W e i t e r l e s e n

6.8.25
𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters

︎
😂
😂
😂
Die Ausarbeitung von Dr. Stefan Weber & Team erfolgte sorgfältig und hat es in sich. Schon das Vorwort der untersuchten Dokumente weist wortgleiche Passagen auf. In einem funktionierenden Rechtsstaat würde nun die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der falschen Versicherung an Eides statt aufnehmen. In der deutschen Simulation von Rechtsstaatlichkeit wird hingegen versucht werden, den mutmaßlichen Promotionsbetrug kleinzureden oder zu vertuschen.
Weber schreibt: „Im Nachfolgenden werden Textübereinstimmungen präsentiert, die im Gesamtbild die These stark plausibilisieren, dass Hubertus Gersdorf als „Ghostwriter“ für die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf tätig war. Die Indizien dafür sind nicht nur gemeinsame Zitierfehler und gemeinsame distinkte Formulierungen, sondern vor allem auch die Tatsache, dass sich unter den Quellen der Textübereinstimmungen auch Texte befinden, die Hubertus Gersdorf bereits vor 1997 publiziert hat.”
Nachzulesen︎︎︎hier
︎PDF-Version (Ghostwriting)
„SPD, Grüne, mehr als 300 Rechtswissenschaftler sowie Rechtswissenschaftliche Fakultät und Leitung der Universität Potsdam stellten sich schützend vor sehr wahrscheinlichen Promotionsbetrug”
Reaktionen auf 𝕏
„Bemerkenswert. Die gezeigten Textübereinstimmungen gehen über mögliche zufällige Ähnlichkeiten beim Ausdruck bekannter Gedankeninhalte weit hinaus. Sie zeigen teilweise ausgeprägte Distinktheit. Eine behauptete selbständige Alleinautorenschaft scheint ausgeschlossen.”
„Allen, die sich über die Behandlung von Frau Brosius-Gersdorf empört haben, sei die genaue Lektüre der Zusammenstellung empfohlen. Und an ihren Gerechtigkeitssinn erinnert, was es heißt, für eine wissenschaftliche Arbeit alle Gedanken, Formulierungen, Belege alleine zu erstellen.”
„Es ist an der Zeit, diese Person so zu demaskieren, dass sie die peinlichste Persönlichkeit im Jahr 2025 wird.”
„Sehr geehrter Herr Weber, es gibt eine hinlänglich bekannte deutsche Eigenheit, die man fast für ein Naturgesetz halten könnte: Sobald irgendwo ein akademischer Grad wackelt, bilden sich solidarische Schutzschirme, und zwar größer als die des Euro-Rettungspakets. Fakultäten, Netzwerke und Parteifreunde treten an, um den guten Ruf zu retten – vermutlich oft mehr ihren eigenen als den der Betroffenen. Der Verdacht auf Ghostwriting oder Plagiate wird dabei fast zur Nebensache. Viel wichtiger ist es, das Narrativ zu retten: „Unsere akademischen Grade sind sakrosankt – Fehler? Nicht bei uns!“ Wer möchte schon zugeben, dass der eigene akademische Betrieb vielleicht weniger sorgfältig gearbeitet hat, als er in universitären Image-Broschüren suggeriert? Am Ende hört man immer dieselben Sätze: „Wir prüfen gründlich.“ – „Wir warten ab.“ – „Ein Einzelfall!“ Und so wird aus einem Verdacht ein Langzeitprojekt, das den Schutz des Rufs über die Aufklärung stellt. Es bleibt also spannend, ob wir am Ende ein nüchternes Urteil sehen oder nur das bekannte Ritual von Betroffenheitsrhetorik und Netzwerksolidarität. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg im Kampf um ehrliches wissenschaftliches Wirken.”
3.8.25
Urteilsbegründung in der Zahlungsklage von Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer (Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen)
Urteilsbegründung in der Zahlungsklage von Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer (Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen)
Urteilsbegründung in der Zahlungsklage von Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer (Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen)
Urteilsbegründung in der Zahlungsklage von Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer (Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen)
Urteilsbegründung in der Zahlungsklage von Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer (Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen)
Klageanlass aus Sicht der Kläger: Vertragsstrafenzahlung, fiktive Lizenzgebühren und Rechtsverfolgungskosten aus Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen
Die Medienrechtsanwältin Dr. Patricia Cronemeyer und ihr angestellter Rechtsanwalt Alexander Lorf wollten aus verschiedenen Rechtsstreitigkeiten Zahlungen in Höhe von 10.573,01 EUR für sich beanspruchen. Diese Ansprüche leiteten sie aus angeblichen Vertragsverletzungen ab, die allein eine Zahlung von 6.000 EUR an Patricia Cronemeyer rechtfertigen sollten. Die Zivilkammer 2 des Landgerichts Berlin II, vertreten durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hagemeister, wies bereits diesen Anspruch in Höhe von 5.500 EUR zurück.
Alexander Lorf stützte seine Forderung auf übersehene, versehentlich mitveröffentlichte Unterschriften in drei Schriftsätzen. Statt wie üblich einen Gesamtstreitwert von (z.B.) 10.000 EUR anzusetzen, wollte Alexander Lorf jeden Schriftsatz einzeln gewertet sehen – also 3 x 10.000 EUR – um so Zahlungsansprüche aus Abmahnung und Rechtsverfolgung in Höhe von 1.501,19 EUR zu konstruieren. Das Gericht machte deutlich, dass eine Addition der Gegenstandswerte nicht erfolgen würde, und empfahl eine Teilrücknahme, die die Kläger ablehnten.
Für die Zahlungsklage setzte das Gericht insgesamt einen Gegenstandswert von bis zu 13.000 EUR an.
Heute veröffentlichen wir das Urteil von Dr. Hagemeister, zitieren daraus und stellen auch die von Hannah Büchsenmann verfasste Klageschrift bereit.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling:
„Das Gericht hat die Klage überwiegend abgewiesen. Es hat zwar das Vorliegen eines Verstoßes gegen die von Ihnen eingegangene Unterlassungsverpflichtung bejaht, in Anbetracht Ihrer ersichtlichen Bemühungen zum rechtskonformen Verhalten aber die geforderte Vertragsstrafe auf 500,00 Euro reduziert. Den von der Gegenseite gesehenen zweiten Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung hat das Gericht hingegen vollständig verneint. Daraus folgt, dass von den weiter eingeklagten Rechtsverfolgungskosten ebenfalls nur ein kleiner Teil als begründet angesehen wurde.
Insgesamt hat die Gegenseite (ausweislich der Gerichtskostenquote in Ziff. 4 Satz 2 des Urteilstenors) mit 76% der zu tragenden Kosten ihre Klage damit ganz überwiegend verloren.”
Wie das Landgericht Berlin II seine Entscheidung begründet, ist dem hier bereitgestellten Urteil zu entnehmen:
︎ W e i t e r l e s e n

FRA
Landgericht Frankfurt am Main: Immer wieder die Zivilkammer 3
Landgericht Frankfurt am Main: Immer wieder die Zivilkammer 3
Landgericht Frankfurt am Main: Immer wieder die Zivilkammer 3
Landgericht Frankfurt am Main: Immer wieder die Zivilkammer 3
Landgericht Frankfurt am Main: Immer wieder die Zivilkammer 3
Am 15. Mai 2025 wurde über die Rechtspflegerin (Fr. Sterr) sowie die Urkundsbeamtin (Fr. Agri) der Zivilkammer 3 des Landgerichts Frankfurt am Main Beschwerde geführt. An die Verwaltung gerichtet hieß es einleitend:
„Trotz mehrfacher, schriftlich und mündlich geäußerter Bitte, den für die Verfahrensbearbeitung äußeren Rahmen und gewisse Details darin zu achten —insbesondere solche, die mit der Namensnennung und Identität der Parteien verbunden sind— gehen beide Personen wiederholt und vorsätzlich darüber hinweg.”
Mit Schreiben vom 21. Mai 2025 ließ das Gericht wissen:
Landgericht Frankfurt am Main
Der Präsident
Aktenzeichen: 313 E - LG - 148 - 9
Ihre Beschwerde vom 15.05.2025 zu Aktenzeichen 2-03 O 36/25 (Cronemeyer gegen [...])
„[...] den Eingang Ihrer Beschwerde vom 15.05.2025 bestätige ich hiermit. Die Dienstvorgesetzte der Geschäftsstellenverwalterin und der Rechtspflegerin hat den Sachverhalt geprüft. Die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen.”
Dass eine einsichtige Reaktion zeitnah erfolgte, wurde hier positiv aufgenommen.
Die Zivilkammer 3, die demnächst zu den unrepräsentabelsten der Republik zählen wird, liefert nun neue Beschwerdegründe. Mit weiterer Beschwerde vom 29.07.2025 hieß es:
„Die Kammer, die aufgrund ihrer offensichtlichen Fehlentscheidungen an „Berühmtheit“ zugewinnt, scheint jeden Respekt [...] verloren zu haben.
In einem weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren (Az.: 2-03 O 223/25), das eine harmlose satirische Fotomontage zum Gegenstand hat, faselt die Richterbank von „besonders schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzung“ und verzichtet in Gänze auf meine Anhörung im schriftlichen Verfahren. Sie beruft sich auf ein nicht rechtskräftiges Parallelverfahren am Landgericht Hamburg, wo die Fotomontage ursprünglich als zulässig erachtet wurde, was sie selbstverständlich auch ist. Allerdings ist dafür ein objektiver Blick durch unabhängige, unbefangene Richter notwendig — Voraussetzungen, an denen es fehlt.
Die Zivilkammer 3 hat es im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht unterlassen, eigene Überlegungen zu der Rechtmäßigkeit der Fotomontage anzustellen. Eine nicht rechtskräftige Entscheidung irgendeines anderen Gerichts in Deutschland bildet offenkundig keine Arbeitsgrundlage für Richter in Frankfurt am Main. Mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, das auch die Kunstfreiheit enthält, wurde in erheblicher Weise missachtet und verletzt. [...]
Zudem weigert sich die Kammer, mir die Einstweilige Verfügung elektronisch zuzustellen, was aufgrund der EGVP-Anbindung aber ohne Weiteres möglich ist. Bitte wirken Sie unverzüglich auf die Kammer ein [...]”
Die Konsequenz in solchen Fällen kann nur sein, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Eine Rechtswegerschöpfung ist nicht zwangsläufig erforderlich. Im vorliegenden Fall wurde vorsorglich ein Gespräch mit einem Angehörigen des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen geführt, um die Aufmerksamkeit auf wiederholt (offensichtlich) unrichtige Entscheidungen bzw. Fehlurteile durch die Ziviljustiz Frankfurt am Main zu lenken.
Die Empfehlung lautet: Sobald triftige Gründe für Dienstaufsichts- oder Verfassungsbeschwerden vorliegen, sollten Beschwerden konsequent auch geführt werden. Offensichtliches Fehlverhalten von Richtern oder Justizangestellten, insbesondere wenn es den persönlichen Lebensbereich von Betroffenen berührt, kann man den Gerichten nicht durchgehen lassen.
Berlin, am 29.07.2025
Der Berichterstatter
Leute
Der Werdegang der Alexandra Laubrinus in Bildkapiteln
Der Werdegang der Alexandra Laubrinus in Bildkapiteln
Der Werdegang der Alexandra Laubrinus in Bildkapiteln
Der Werdegang der Alexandra Laubrinus in Bildkapiteln
Der Werdegang der Alexandra Laubrinus in Bildkapiteln
Kapitel I – Porzellanstart
Geboren als Prussak, glatt wie ihr Ton,
kam sie lächelnd zur Welt,
doch der Glanz lag mehr außen.
Ein Blick, der schmeichelte,
und gleichzeitig fror.
︎ W e i t e r l e s e n

Update
Streaming in der Pflege
– Rechtsstreitigkeiten nehmen zu
Streaming in der Pflege
– Rechtsstreitigkeiten nehmen zu
Streaming in der Pflege
– Rechtsstreitigkeiten nehmen zu
Streaming in der Pflege
– Rechtsstreitigkeiten nehmen zu
Streaming in der Pflege
– Rechtsstreitigkeiten nehmen zu
Schertz Bergmann und Mandanten ./. Kevin Hartwig
Der YouTube-Streamer Kevin Hartwig (Kevinits) wird von der Kanzlei Schertz Bergmann mit Abmahnungen und Klagen überhäuft. Wir beobachten und kommentieren die Rechtsstreitigkeiten, die derzeit an den Landgerichten in Frankfurt am Main (Zivilkammer 3) und Hamburg (Zivilkammer 10 oder 24) stattfinden bzw. initiiert werden.
„In diversen Schriftsätzen und Strafanzeigen wird Kevin Hartwig wiederholt als cybermobbender, misogyner Unhold dargestellt, was schlicht nicht der Realität entspricht. Zur Durchsetzung ohnehin fraglicher Rechtsansprüche wird hier die Substanz und Integrität eines Menschen angegriffen, und billigend dessen Schädigung in Kauf genommen.”
Es geht um Resilienz. Darum, Kämpfe und Stürme auszuhalten und niemals die Zuversicht an einen zufriedenstellenden Ausgang zu verlieren. Sich selbst treu zu bleiben und an die eigenen Kräfte, die persönliche Ehre und die zähe Widerstandsfähigkeit zu glauben.
︎ W e i t e r l e s e n

Next
Bitte, Sie Arsch! – Eine Geschichte von der Umerziehung und Liebgewinnung eines Kunden
Bitte, Sie Arsch! – Eine Geschichte von der Umerziehung und Liebgewinnung eines Kunden
Bitte, Sie Arsch! – Eine Geschichte von der Umerziehung und Liebgewinnung eines Kunden
Bitte, Sie Arsch! – Eine Geschichte von der Umerziehung und Liebgewinnung eines Kunden
Bitte, Sie Arsch! – Eine Geschichte von der Umerziehung und Liebgewinnung eines Kunden
Buckminster Stories (Erfahrungsbericht)
Status: In Vorbereitung
Events sind flüchtige, aber intensive Kunstwerke mit langem Nachhall.
Unsere nächste Geschichte erzählt von einer neunjährigen Reise, die mit einem Angela-Merkel-Double begann (das als Vergewaltigung eines Handwerks empfunden wurde), über den Straßenstrich von Berlin führte, an feingeistigen, aber eiskalten Immobilienentwicklern vorbeizog und ihren vorläufigen Höhepunkt in einem Saal fand, der für mich strategisch wie inhaltlich ein Meilenstein war.
Und ja, ein paar rechtliche Herausforderungen gab es auch.

20.7.25
Zur Rettung von UnsereDemokratie™: Gezielte Störung von Alice Weidels Sommerinterview
Zur Rettung von UnsereDemokratie™: Gezielte Störung von Alice Weidels Sommerinterview
Zur Rettung von UnsereDemokratie™: Gezielte Störung von Alice Weidels Sommerinterview
Zur Rettung von UnsereDemokratie™: Gezielte Störung von Alice Weidels Sommerinterview
Zur Rettung von UnsereDemokratie™: Gezielte Störung von Alice Weidels Sommerinterview
Polizei Berlin, die mit Einsatzkräften direkt daneben steht, lässt den schadhaften Aktivismus zu – aus Gründen?
Der neueste Eklat von UnsereDemokratie™, und die faktische Dummheit, die es dafür braucht, dürfte der Partei Alternative für Deutschland zehntausende neue Wähler bescheren: klassische TV-Konsumenten, die keine Social Media Nutzer sind. Übrigens ohne dass die Partei irgendetwas dafür tun muss.
Menschen, die sich über Alice Weidel und ihre Aussagen im Sommerinterview informieren wollten, wurden heute aktiv daran gehindert. Was geschehen war: Im Hintergrund der offenen Kulisse in Berlin steht zunächst eine kleine Gruppe Regenbogenaktivisten, Omas gegen Rechts und ein paar irrlichternde Einzelpersonen ohne klare Zuordnung. Die sind zwar störend, aber nicht das Hauptproblem.
Erst als der Bus Adenauer SRP+ des von Philipp Ruch geführten Zentrums für politische Schönheit dazukommt, wird es unerträglich. Diese Einlage geschieht etwa ab Minute 13 des Sommerinterviews. Die ganze Zeit über steht ein Einsatzwagen der Polizei Berlin direkt vor Ort, deutlich sichtbar im Hintergrund. Der Bus kann sich in Anwesenheit der Einsatzkräfte, die nicht aus ihrem Gruppenfahrzeug aussteigen, ungehindert und in aller Seelenruhe positionieren. Dabei ist der Bus längst landesweit polizeibekannt. Die Einsatzkräfte wussten, was passieren würde, wenn er dazukommt: Extremer Lärm durch Druckkammerlautsprecher.
Als kirchliches Gospellied inszeniert, wird das Sommerinterview mit “Scheiß AfD”-Gesängen übertönt. Man muss diesen Minderbemittelten fast dankbar sein, denn Menschen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ihre bevorzugte Informationsquelle nutzen, bekommen antidemokratische Bestrebungen auf dem Silbertablett serviert.
Etwa bei Minute 15:35 des Sommerinterviews, man glaubt es kaum, verlässt der Einsatzwagen der Polizei Berlin den Ort des Geschehens. Zwischendurch immer wieder hämisches Lachen und schadenfrohes In-sich-hinein-Freuen von ARD-Moderator Markus Preiß. Was für ein erbärmlicher Charakter.
Es kommt aber noch krasser: Etwa bei Minute 18:30 ist ein weiterer Einsatzwagen der Polizei Berlin zu sehen, der gemächlich seine Runde dreht und ohne einzugreifen am lärmenden Bus vorbeifährt. Was für ein Versagen. Sieben weitere Minuten ist dann gar keine Polizei mehr im Bild. Erst wenige Minuten vor Ende des Sommerinterviews greifen Polizisten ein und bringen die Personen im Inneren des Adenauer SRP+ dazu, die Lärmkulisse runterzuregeln. Apropos regeln: Die akustische Störkulisse hätte ein fähiger Tontechniker dämpfen/rausfiltern können, oder der Sender hätte das Sommerinterview in schallgeschützte Räume verlegen müssen, aus Respekt vor der Interviewten und allen Menschen, die sich die Zeit nehmen, das Gespräch zu verfolgen. Nichts dergleichen ist geschehen.
Im Nachhinein müsste man der Polizei Berlin sogar gratulieren, denn durch ihre Passivität drängte sich das demokratiefeindliche, selbstentlarvende Treiben erst so richtig auf. Dadurch wurde jene politische Willensbildung wieder möglich, die durch die Störaktion eigentlich verhindert werden sollte.
Der öffentlich rechtliche Rundfunk jedenfalls gehört privatisiert und in seiner jetzigen Form zerschlagen. Die meisten NGO gehören definanziert und zerschlagen. Die Antifa gehört zerschlagen, und jedes einzelne “Mitglied” wegen Bildung einer kriminellen Organisation strafrechtlich verfolgt.
Mit dem heutigen Tag ist die Alternative für Deutschland nicht schwächer, sondern stärker geworden.

18.7. (2)
Wo Richter im Urlaub sind – und dabei eine unübersehbare Doppelmoral mit sich tragen.
Wo Richter im Urlaub sind – und dabei eine unübersehbare Doppelmoral mit sich tragen.
Wo Richter im Urlaub sind – und dabei eine unübersehbare Doppelmoral mit sich tragen.
Wo Richter im Urlaub sind – und dabei eine unübersehbare Doppelmoral mit sich tragen.
Wo Richter im Urlaub sind – und dabei eine unübersehbare Doppelmoral mit sich tragen.
Zitat: Es gibt keine Abkürzungen. Es gibt nur Wiederholungen, Wiederholungen, Wiederholungen.
Über die Pisten am Hochkar in Österreich donnerte die Vorsitzende Richterin einer Handelskammer am Landgericht Berlin, Janne P., so häufig, dass sie in ihrem Lieblingshotel Fahrnberger sogar Hochzeit feierte.
An einem “durch und durch positiven Ort voller guter Energien”, auch bekannt als Offenbarungseid der ︎︎︎Irit Eser, schrieb die Richterin im Mai dieses Jahres unter einen Beitrag zum Thema Wiederholungen dann folgendes:
„Ich halte Wiederholungen dann für wenig sinnvoll, wenn sie dazu dienen, neues zu vermeiden. Leute beispielsweise immer in die gleiche Kneipe/das gleiche Restaurant/den gleichen Urlaubsort fahren. Wenn Routine zur Falle wird, man immer die gleichen Wege geht, nie anders abbiegt, immer die gleichen Leute trifft, das gleiche isst, das gleiche liest.”
Klar, Janne P. hat in ihrem Leben auch andere Orte entdeckt, und dennoch fuhr sie jahrelang immer wieder an ein und denselben Urlaubsort nach Österreich ins Hotel Fahrnberger.


18.7. (1)
Die überhöhte Personalie, die Verfassungsrichterin werden wollte
– und der durchschaubare Plan von Rot-Rot-Grün
Die überhöhte Personalie, die Verfassungsrichterin werden wollte
– und der durchschaubare Plan von Rot-Rot-Grün
Die überhöhte Personalie, die Verfassungsrichterin werden wollte
– und der durchschaubare Plan von Rot-Rot-Grün
Die überhöhte Personalie, die Verfassungsrichterin werden wollte
– und der durchschaubare Plan von Rot-Rot-Grün
Die überhöhte Personalie, die Verfassungsrichterin werden wollte
– und der durchschaubare Plan von Rot-Rot-Grün
Vernunftbegabte Menschen sind verpflichtet, gegen diesen demokratiewidrigen Plan von Rot-Rot-Grün Sturm zu laufen. Die stetig unattraktiver werdende SPD spricht sich unverhohlen für ein Verbot der Alternative für Deutschland aus und beschließt dies offiziell auf ihrem Parteitag, obwohl nach objektiver Einschätzung die Voraussetzungen für ein solches Verbot ganz offensichtlich fehlen. Ein perfides Willkürszenario türmt sich auf, das an der Mitsprache und Bewertungsexpertise des Souveräns vorbeigetragen werden soll.
Der Beschlussfassung, die die Verbotsabsicht enthält, folgt die Nominierung zweier von SPD, Grünen und Linken gestützten Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht, dessen zweiter Senat, dem die vorgeschlagenen Richterinnen künftig angehören sollen, über einen Verbotsantrag entscheidet.
Ein Schutz vor Willkür existiert weder in deinem noch in dem anderen Senat. Schon die ständige, oft krude geführte Debatte über ein Verbot der größten Oppositionspartei im Land, die über zehn Millionen Wähler repräsentiert, darf es in einer funktionierenden Demokratie, die Kontrahent und Widersacher gleichermaßen zuzulassen und zu achten hat, nicht geben.
Ich habe bereits vor einigen Monaten geschrieben, dass es, sollten die vermeintlich demokratischen Parteien der Mitte (Rot-Grün) ihren perfiden Plan in die Tat umsetzen, zu bürgerkriegsartigen Zuständen in Deutschland kommen wird. Sollte das Bundesverfassungsgericht politisiert worden sein und einem Verbotsantrag zugestimmt haben, wäre die Gewaltenteilung erschüttert. Das Gericht stünde dann konkret in der Gefahr, Ziel eines Brandanschlags zu werden. Angesichts der Stimmung im Land halte ich ein solches Szenario für sehr wahrscheinlich. Das Bundesverfassungsgericht wäre nicht mehr funktionsfähig. Und die CDU im ganzen Land irrelevant.
Alle, die über einen Funken Weitsicht und Vernunft verfügen, müssen dieses Szenario vor Augen haben.
Öffentliche Beiträge, die ich mir zu eigen mache:
„Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre aber der sichere Weg in den Bürgerkrieg”, sagt der Historiker Andreas Rödder.
„Es wird immer deutlicher, dass die SPD mit ihren linken Verfassungsgerichts-Kandidatinnen in Wahrheit vor allem das ebenfalls von ihr geforderte AfD-Verbot durchbringen will. Alle AfD-Mandate im Bundestag und in den Landtagen fielen dann sofort weg, und die linken Parteien bräuchten nicht einmal mehr die Union, um gemeinsam zu herrschen. Klingbeil würde Kanzler, und jede Opposition wäre auf Jahre, wenn nicht sogar endgültig ausgeschaltet. Das befürchten ganz offen [...] auch namhafte Verfassungsrechtler. Keine der beiden Kandidatinnen und auch kein anderer linker Ideologe darf deshalb in das Gericht gewählt werden, die Union wäre verrückt, wenn sie dies zuließe. Und sie sollte endlich erkennen, dass es nicht nur der AfD, sondern auf Dauer auch ihr an den Kragen gehen würde. Inzwischen wird selbst von besonnenen Leuten ein Bürgerkriegs-Szenario gesehen, wenn die SPD mit ihren diabolischen Plänen durchkommen sollte.”
„Der eigentliche Skandal ist nach wie vor nicht vom Tisch, im Gegenteil, er ist das Herzstück der ganzen Farce: Die radikale Linke, zu der zweifellos auch die Grünen zählen, versucht ganz offen, das Bundesverfassungsgericht zur parteipolitischen Spielfläche umzubauen. Zwei ideologisch linientreue Mitstreiterinnen wurden nicht etwa wegen juristischer Exzellenz, sondern aufgrund ihrer weltanschaulichen Gefügigkeit nominiert. Das ist kein Personalvorschlag, das ist ein Frontalangriff auf die institutionelle Unabhängigkeit der höchsten rechtsprechenden Instanz im Land. Genau dieser Punkt macht das Ganze nicht nur fragwürdig, sondern demokratisch vollkommen inakzeptabel.”
„Verfassungsrichterwahl: sie ist der entscheidende Schritt der SPD auf ihrem Weg zurück ins Kanzleramt. Die aktuelle Diskussion um eine der Kandidatinnen ist vordergründig. Sie verdeckt den Blick auf die eigentliche Motivationslage, nämlich auf die strategische Machtoption der SPD in einem reinen Linksbündnis. Diese Option besteht aus mehreren Bausteinen: (1) SPD strebt laut jüngstem Parteitagsbeschluss ein AfD-Verbot an. (2) Für das Verbotsverfahren ist der 2. Senat des BVerfG zuständig. (3) Dort sind aktuell Richterstellen nachzubesetzen. (4) SPD schlägt Kanidatinnen vor, die sich öffentlich positiv zu einem Verbotsverfahren geäußert haben. Im Falle eines Verbotsantrags steigen also aus Sicht der SPD die Erfolgschancen deutlich. (5) Verbietet das BVerfG tatsächlich die AfD (was bei Bündelung der Kräfte in 2-3 Jahren zeitlich durchaus möglich wäre), fallen automatisch die 151 BT-Mandate der AfD weg. Der Bundestag hätte damit statt 630 nurmehr 479 Mitglieder. Die Kanzlermehrheit läge bei 240. SPD, Grüne und Linke verfügen über 269 Mandate. (6) SPD schließt mit Linken und Grünen einen Koalitionsvertrag über ein rot-rot-grünes Regierungsbündnis. (7) Klingbeil wird per konstruktivem Misstrauensvotum nach Art. 67 GG zum Kanzler gewählt. (7) Neuwahlen gibt es nicht, rot-rot-grün regiert bis zum nächsten regulären Wahltermin Anfang 2029. (8) Bei den Wahlen 2029 hätte das Linksbündnis wenig zu befürchten. Denn die AfD wäre ausgeschaltet, könnte also nicht zur Wahl antreten und eine neue Partei im nicht linken Spektrum wäre so schnell nicht aufgebaut. Die am Nasenring vorgeführte Union dürfte keine ernsthafte Wahloption mehr sein. Eine rot-rot-grüne Republik wäre zementiert, die Opposition zerschlagen. Darum geht es! Und genau deswegen wird die SPD von ihren Kanidatinnen nicht abrücken. Warum auch? Das wäre aus ihrer Sicht ein strategischer Fehler. Für die Union bedeutet das: sie ist möglicherweise nur noch 2 Schritte vom politischen Suizid entfernt. Stimmt sie sowohl den SPD-Richterkandidatinnen als auch einem AfD-Verbotantrag zu, könnte es das gewesen sein für die Christdemokraten.”

16.7.25
Mitteilung zu Ihrem Interesse an der Tätigkeit als Bundesverfassungsrichterin
Mitteilung zu Ihrem Interesse an der Tätigkeit als Bundesverfassungsrichterin
Mitteilung zu Ihrem Interesse an der Tätigkeit als Bundesverfassungsrichterin
Mitteilung zu Ihrem Interesse an der Tätigkeit als Bundesverfassungsrichterin
Mitteilung zu Ihrem Interesse an der Tätigkeit als Bundesverfassungsrichterin
Schreiben an Prof. Frauke Brosius-Gersdorf
︎

15.7. (2)
Updates in der Causa Brosius-Gersdorf
Updates in der Causa Brosius-Gersdorf
Updates in der Causa Brosius-Gersdorf
Updates in der Causa Brosius-Gersdorf
Updates in der Causa Brosius-Gersdorf
Seit heute stellt die in Bonn ansässige Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die Frauke Brosius-Gersdorf offenbar als Mandantin vertritt, die ︎︎︎Stellungnahme ihrer Mandantin öffentlich zur Verfügung. Das allein ist bereits bemerkenswert, denn die Kanzlei macht sich den Inhalt der Stellungnahme dadurch gerade nicht zu eigen.
Udo Vetter:
„In ihrer etwas verbittert klingenden, also in der Tonalität wenig überraschenden Stellungnahme redet sich Richter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ohne Grund selbst weiter um Kopf und Kragen. So schreibt sie:
Kritik müssen sich auch einzelne staatliche Funktionsträger gefallen lassen. Welchen Grund gibt es, sich als Mitglied einer Landesregierung, zumal aus dem Bereich der Justiz, in einer Debatte um eine Verfassungsrichterwahl anonym zu äußern?
Warum äußern sich Personen und auch Politiker zu einem Thema? Weil sie es dürfen. Warum äußern sie sich anonym? Weil sie es dürfen. Die Freiheit, seinen Senf zu jedem Thema sagen zu dürfen, ist, wie es das Bundesverfassungsgericht ständig sagt, für unsere Grundordnung schlichtweg konstituierend.
Wenn die Kandidatin dagegen eine Art sachlichen Grund für erforderlich hält, dass Menschen ihre Meinung sagen und dies dann überdies nur unter Nennung von Namen und Adresse dürfen sollen, lässt das nichts Gutes für ihre Tätigkeit am Verfassungsgericht erwarten.”
Apollo News im Gespräch mit Gerhard Strate:
Der Jurist Rafael Sarlak meint auf X völlig zu recht:
„Die Stellungnahme behauptet, die Medienberichte über Frau Brosius-Gersdorf seien „unzutreffend“, „unvollständig“ und „unsachlich“ und zielten auf die Verhinderung ihrer Wahl. Doch: Pauschale Vorwürfe ersetzen keine substanzielle Auseinandersetzung mit konkret zitierten Aussagen. [...] Es heißt, von Brosius-Gersdorf werde ein „Zerrbild gezeichnet“. Doch welche Aussage ist konkret falsch? Welche Quelle ist falsch wiedergegeben? Unklar. Das ist presserechtlich dünn, und journalistisch leicht durchschaubar. Begriffe wie „ultralinks“ mögen zugespitzt sein, aber Wertungen sind im öffentlichen Meinungskampf zulässig, solange sie auf einer Tatsachengrundlage beruhen. Wer öffentlich hochumstrittene Grundrechtsinterpretationen äußert, muss mit Gegenrede leben. Die Stellungnahme spielt die inhaltliche Kritik herunter und lenkt ab auf Metaebenen: angeblich unfaire Medien, politische Kampagnen, manipulative Berichterstattung. Das ist eine Strategie, die man oft sieht, aber sie ersetzt keine konkrete Auseinandersetzung mit Berichten.
Medien dürfen zugespitzt berichten. Sie dürfen warnen, bewerten, kritisieren. Gerade bei Personalien von Verfassungsrang ist die Schwelle für zulässige Berichterstattung hoch – im Sinne der Meinungsfreiheit. Und: Bürger sollen sich ein Bild machen dürfen.
Frau Brosius-Gersdorf hat jedes Recht auf Gehör, aber kein Recht auf Applaus. Ihre Positionen zu Menschenwürde, Sprache, Gleichstellung und Impfpflicht sind öffentlich dokumentiert und –ja – diskutabel. Genau das geschieht. In einem ergebnisoffenen offenen Diskurs. Zum Glück!
Frau Brosius-Gersdorf ist aus meiner Sicht nicht gut beraten [sic! vermutlich wurde sie genau gegenteilig beraten, wollte aber dennoch nach vorne preschen], jetzt einen Rundumschlag gegen Medien und Politik zu starten – gerade wenn sie offensichtlich weiter an ihrer Kandidatur festhält. Das wirft kein gutes Licht auf sie und ihre Eignung für das Amt.
Mein Fazit: Die Stellungnahme versucht, den Eindruck einer unfairen Kampagne zu erzeugen. Tatsächlich erleben wir öffentliche Kritik aus sehr breiten gesellschaftlichen Schichten an einer Kandidatur, die juristisch wie politisch begründete Fragen aufwirft, und das ist erlaubt.”
Stefan Weber: „Der Brief der Wissenschaftler und (Ex-)Richter zu Brosius-Gersdorf enthält eine interessante Doppelmoral, die man leider häufig findet. Vor rund einem Jahr saß Frau Brosius-Gersdorf bei Herrn Lanz und dachte laut darüber nach, wie (sic! ob) man das Wählervolk der AfD „beseitigen“ könne. Das waren sehr harte, fast beängstigende Worte gegen eine Partei und vor allem gegen Millionen von Wählern. Nun ist Frau Brosius-Gersdorf, die medial heftig austeilte, aber das verwundbare Pflänzchen, das von der Politik gegen unsachliche Angriffe geschützt werden muss und nicht ausreichend gehört wurde. Sorry, das passt gar nicht zusammen!”
15.7. (1)
Deutschland 2025 – ein auf allen Ebenen gestörtes, dysfunktionales Irrlicht, das seine Würde abgelegt hat (feat. Halt Dein Maul)
Deutschland 2025 – ein auf allen Ebenen gestörtes, dysfunktionales Irrlicht, das seine Würde abgelegt hat (feat. Halt Dein Maul)
Deutschland 2025 – ein auf allen Ebenen gestörtes, dysfunktionales Irrlicht, das seine Würde abgelegt hat (feat. Halt Dein Maul)
Deutschland 2025 – ein auf allen Ebenen gestörtes, dysfunktionales Irrlicht, das seine Würde abgelegt hat (feat. Halt Dein Maul)
Deutschland 2025 – ein auf allen Ebenen gestörtes, dysfunktionales Irrlicht, das seine Würde abgelegt hat (feat. Halt Dein Maul)
Es braucht keine Worte mehr, nur Bilder (und Musik):
Die Performance von Tim Lahr hat auch was Gutes, denn der Song ist der Kracher. Er ist so präzise und kompromisslos, dass er sich sogar als Ersatz für Briefe oder offizielle Kommunikation eignet. Wenn etwas missfällt, zum Beispiel eine verlogene Verhandlung im Gericht, ein manipulativer Behördenbrief oder ein Gespräch auf reiner Pseudoebene, reicht es vollkommen aus, einfach die Hand zu heben und den Song abzuspielen bzw. ihn zu versenden.
Als musikalische Notwehr:
Halt Dein Maul
Bob & Daisy, Evelyn Weigert & Tom Beck
Halt dein Maul, bitte halt dein Maul,
Bitte halt dein Maul, bitte halt dein Maul,
Bitte halt dein Maul,
Oh bitte halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul, bitte halt dein Maul,
Bitte halt dein Maul, bitte halt dein Maul,
Bitte halt dein Maul,
Oh bitte halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maaaaaaaaaauuuuullllll
Today
𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters

1:0
Schikanöse Behörde forderte hinterrücks Zensur bzw. sogar die vollständige Löschung einer Website, und prallte ab
Schikanöse Behörde forderte hinterrücks Zensur bzw. sogar die vollständige Löschung einer Website, und prallte ab
Schikanöse Behörde forderte hinterrücks Zensur bzw. sogar die vollständige Löschung einer Website, und prallte ab
1 zu 0 für den Berichterstatter und seine Miterrichter
Als Prangerreigen wird der Footer auf Buckminster.de gerne abgewertet, natürlich nur von denen, die etwas zu befürchten hatten/haben und dagegen vorgingen. Allerdings: Es sind dort längst nicht alle gegenwärtig online gehaltenen Elektronischen Denkmäler aufgeführt. Um es Gegnern schwerer zu machen, sind mindestens drei Webseiten aus der Liste genommen; diese bleiben jedoch frei verfügbar und sind bei den wichtigen Schlagworten optimal über Google auffindbar.
Mitte Juni meldete sich eine deutsche Behörde bei einem unserer Partner, der für Templates und Hosting der Seiten verantwortlich ist, ein amerikanisches Unternehmen mit Sitz in Los Angeles.
Unter Ausnutzung sprachlicher Barrieren wurde dem Hosting-Unternehmen vorgespiegelt, bei der gemeldeten Seite handele es sich um eine belästigende, diffamierende Plattform mit vollständig rechtswidrigen und teils obszönen Inhalten. Die Angabe von Klarnamen einzelner kritisierter Mitarbeiter wird von der Behörde als datenschutzrelevanter Verstoß gewertet, eigens von einem Mitarbeiter der Behörde im öffentlichen Raum und für jedermann einsehbar produzierte Aktivitäten mit Fetisch für männliche Geschlechtsteile sei pornographisches Material, und schließlich sei alles auf der Website Falschinformation:
„Dear [...] employees,
I am writing to you on behalf of my Managing Director. We are a German public authority and part of the German welfare state. [...]
We have found harassing, defamatory, and obscene content on this website [...]. The website was hosted by [...] and has been online since the beginning of May. We would like to ask you to delete or deactivate the page.
The page was created to harm the [...]. Personal data of our employees can be found on the page. Pornographic content has been uploaded that is allegedly related to our employees.
The user is violating your guidelines. Defamatory content has been posted and data protection rights have been violated.
All the content of the site is false information.
We ask you to review the page.
[...] Office of the Executive Director”
Als die Beschwerde vorlag, reagierte Buckminster NEUE ZEIT zuerst gegenüber der Behörde:
„Sehr geehrter Herr B.,
uns liegt Ihre Beschwerde an [...] vor, die wir für Sie und Frau T. in korrigierter Form wiedergeben:
Dear [...] Staff,
I am writing to you on behalf of my cunning and morally questionable managing director. We are a German government agency and officially part of the German welfare state — at least on paper. In reality, we practice covert tyranny. [...]
We have come across some inconvenient content on this website: [...]. The site, hosted by [...] and live since early May, exposes our unlawful behavior. We kindly ask you to censor it.
The website was created to damage the reputation of the [...]. It contains personal data of our employees — or so we claim, in order to dramatize things. In truth, all data is lawful and does not violate personality or data protection rights. Pornographic material was uploaded which, unfortunately, relates to one of our staff members who actively used his public X profile to like and share videos of men performing oral sex. In public.
According to us, the user violates your guidelines. In fact, no defamatory content was posted, and no data protection rules were broken. But you should censor it anyway.
The entire content of the site is disinformation. And since I’m not quite right in the head, I am 100% convinced of my own nonsense. Making false accusations is basically our organizational philosophy.
We kindly ask you to review the (entirely legitimate) site.
Thank you.”
Ergebnis: Die Seite blieb und läuft stabil. Lediglich die Quelle für den Penisfetisch sollte verlegt werden und wird seither von Adobe getragen.
BfV
Rezension :-)
Rezension :-)
Rezension :-)
Verfassungsschutz erklärt Influencer zu Rechtsextremisten; Baden-Württembergischer Landtag erteilt Hausverbot.
„Wer soll diese Hampelmann-Behörde, die politisch weisungsgebunden ist, ernst nehmen? Heute, am 12. Juli, erschien in der "Jungen Freiheit" der ︎︎︎Artikel "Verfassungsschutz nimmt beliebte YouTube-Stars in Visier" - daran zeigt sich, wie unzurechnungsfähig und hochnervös dieses wiederauferstandene Stasipack 2.0 ist. Mit der Realität hat das alles nichts zu tun. Das vollkommen peinliche "AfD-Gutachten" (Copy & Paste Enzyklopädie), das man beim Verfassungsgurkenschutz halb gehirnamputiert rausgerotzt hat, ist an Unzumutbarkeit kaum zu übertreffen. Achso, mein Kommentar ist gedeckt von Art 5 GG.”
Bei Google wird es zunehmend schwieriger, Rezensionen dauerhaft beim ersten Versuch zu veröffentlichen. Die Filtermechanismen sind derart restriktiv, dass faktisch Zensur vorliegt. Auch diese zulässige Bewertung (schwerwiegender Angriff auf die staatliche Ordnung) des Bundesamts für Verfassungsschutz wird vermutlich mehrere Schleifen drehen, bevor sie von einem Google-Mitarbeiter als rechtmäßig freigegeben wird.
Wer sich im Übrigen auch nur oberflächlich mit Boris von Morgenstern, Leonard Jäger (Ketzer der Neuzeit) oder Miró Wolsfeld (Miró unblogd) beschäftigt, wird kaum an dem Eindruck vorbeikommen, dass es sich um vernünftige, sympathische Jungs handelt.
Morgen (am Sonntag, 13. Juli) erscheint die nächste 𝕏-Collection.
SWAG
Justin Bieber Comeback 2025
Justin Bieber Comeback 2025
Justin Bieber Comeback 2025
SWAG digital album will be delivered via e-mail upon purchase.
Digital downloads are only available to U.S. customers.
Der Berichterstatter: Heute bin ich U.S. customer und kaufe SWAG
Tracklist:
1. ALL I CAN TAKE
2. DAISIES
3. YUKON
4. GO BABY
5. THINGS YOU DO
6. BUTTERFLIES
7. WAY IT IS
8. FIRST PLACE
9. SOULFUL
10. WALKING AWAY
11. GLORY VOICE MEMO
12. DEVOTION
13. DADZ LOVE
14. THERAPY SESSION
15. SWEET SPOT
16. STANDING ON BUSINESS
17. 405
18. SWAG
19. ZUMA HOUSE
20. TOO LONG
21. FORGIVENESS
︎︎︎Listen to SWAG
![]()
Digital downloads are only available to U.S. customers.
Der Berichterstatter: Heute bin ich U.S. customer und kaufe SWAG
Tracklist:
1. ALL I CAN TAKE
2. DAISIES
3. YUKON
4. GO BABY
5. THINGS YOU DO
6. BUTTERFLIES
7. WAY IT IS
8. FIRST PLACE
9. SOULFUL
10. WALKING AWAY
11. GLORY VOICE MEMO
12. DEVOTION
13. DADZ LOVE
14. THERAPY SESSION
15. SWEET SPOT
16. STANDING ON BUSINESS
17. 405
18. SWAG
19. ZUMA HOUSE
20. TOO LONG
21. FORGIVENESS
︎︎︎Listen to SWAG

11.7.25
In diesem Land ist nichts mehr heilig
In diesem Land ist nichts mehr heilig
In diesem Land ist nichts mehr heilig
Frauke Brosius-Gersdorf guckt wie eine Irre, denkt und spricht wie eine Irre, spaltet wie eine Irre.
Diese Person hat am Bundesverfassungsgericht nichts verloren.
„Frau Brosius-Gersdorf findet in bemerkenswert kaltschnäuziger Menschenverachtung und im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur, dass es „gute Gründe“ gebe, die Menschenwürde erst ab der Geburt anzusetzen, sie steht nun auch im Verdacht, plagiiert zu haben. Bei ihrem eigenen Mann. Diese Person ist untragbar für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht.” (Ralf Höcker)
Köln. „Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt, muss ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten - von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende. Es geht hier nämlich um ein Menschenrecht, sogar um das Grundrecht eines jeden Menschen. Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten. Keine menschliche Gesellschaft, auch nicht der Staat, kann darauf verzichten, das Lebensrecht des Menschen, und zwar eines jeden Menschen, anzuerkennen und zu schützen, sei er jung oder alt, geboren oder ungeboren, behindert oder nicht behindert. Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.Bislang war das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung der Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen. Als Christ und Bischof, vor allem aber auch als Staatsbürger hoffe ich darauf, dass unser Verfassungsgericht auch in Zukunft die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen vom Augenblick der Empfängnis an ausnahmslos weiterhin schützen und verteidigen wird.Insofern appelliere ich angesichts der bevorstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen.” (Kardinal Wölki)
Zwischen einem ungeborenen Wesen im Mutterbauch und der werdenden Mutter besteht eine lebendige, unmittelbare Beziehung. Über die Nabelschnur ist das Ungeborene nicht nur körperlich verbunden, sondern bereits zur Wahrnehmung fähig. Es reagiert auf Stimmungen, Geräusche, Berührungen, und es macht sich selbst bemerkbar: durch einen Tritt, manchmal durch einen Schlag, ein anderes Mal durch ruhiges Zur-Seite-Legen. Diese Form des Austauschs ist Ausdruck von Beziehung, Präsenz und Leben. Und Leben bedeutet Würde. Auch das ungeborene Wesen trägt diese Würde in sich. Sie ist unantastbar. (Der Berichterstatter)
„Man muss glaube ich nicht mal Christ sein, um zu begreifen, dass jemand, der die Menschenwürde erst ab der Geburt zusprechen will, den Verstand verloren hat.” (Untergrund Bonn)
![]()
„Frau Brosius-Gersdorf findet in bemerkenswert kaltschnäuziger Menschenverachtung und im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur, dass es „gute Gründe“ gebe, die Menschenwürde erst ab der Geburt anzusetzen, sie steht nun auch im Verdacht, plagiiert zu haben. Bei ihrem eigenen Mann. Diese Person ist untragbar für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht.” (Ralf Höcker)
Köln. „Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt, muss ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten - von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende. Es geht hier nämlich um ein Menschenrecht, sogar um das Grundrecht eines jeden Menschen. Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten. Keine menschliche Gesellschaft, auch nicht der Staat, kann darauf verzichten, das Lebensrecht des Menschen, und zwar eines jeden Menschen, anzuerkennen und zu schützen, sei er jung oder alt, geboren oder ungeboren, behindert oder nicht behindert. Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.Bislang war das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung der Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen. Als Christ und Bischof, vor allem aber auch als Staatsbürger hoffe ich darauf, dass unser Verfassungsgericht auch in Zukunft die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen vom Augenblick der Empfängnis an ausnahmslos weiterhin schützen und verteidigen wird.Insofern appelliere ich angesichts der bevorstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen.” (Kardinal Wölki)
Zwischen einem ungeborenen Wesen im Mutterbauch und der werdenden Mutter besteht eine lebendige, unmittelbare Beziehung. Über die Nabelschnur ist das Ungeborene nicht nur körperlich verbunden, sondern bereits zur Wahrnehmung fähig. Es reagiert auf Stimmungen, Geräusche, Berührungen, und es macht sich selbst bemerkbar: durch einen Tritt, manchmal durch einen Schlag, ein anderes Mal durch ruhiges Zur-Seite-Legen. Diese Form des Austauschs ist Ausdruck von Beziehung, Präsenz und Leben. Und Leben bedeutet Würde. Auch das ungeborene Wesen trägt diese Würde in sich. Sie ist unantastbar. (Der Berichterstatter)
„Man muss glaube ich nicht mal Christ sein, um zu begreifen, dass jemand, der die Menschenwürde erst ab der Geburt zusprechen will, den Verstand verloren hat.” (Untergrund Bonn)

10.7.25
Rezensionen auf Google My Business Profilen von Rechtsanwälten, abgegeben durch Prozessgegner oder mittelbare Dritte – eine Rechtsbetrachtung
Rezensionen auf Google My Business Profilen von Rechtsanwälten, abgegeben durch Prozessgegner oder mittelbare Dritte – eine Rechtsbetrachtung
Rezensionen auf Google My Business Profilen von Rechtsanwälten, abgegeben durch Prozessgegner oder mittelbare Dritte – eine Rechtsbetrachtung
Gerichtsentscheidungen:
Landgericht München I (2019)
Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart (2022)
Landgericht Berlin II (2022)
Landgericht Nürnberg-Fürth (2022)
Oberlandesgericht Oldenburg (2024)
︎ W e i t e r l e s e n
![]()
Landgericht München I (2019)
Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart (2022)
Landgericht Berlin II (2022)
Landgericht Nürnberg-Fürth (2022)
Oberlandesgericht Oldenburg (2024)
︎ W e i t e r l e s e n

Update
Rundumschlag
Rundumschlag
Rundumschlag
Cronemeyer u.a. ./. Nixdorf, LG Berlin II, Az 2 O 332/24 — begründetes Urteil / Streitwertbeschluss / Verkündungsprotokoll
Der ausführliche Artikel, der am 09. Juli 2025 im Laufe des Tages veröffentlicht werden soll, ist zwar einnehmend, lässt aber noch Raum für ein Update an anderer Stelle.
1.) Cronemeyer/Lorf verlieren Zahlungsklage ganz überwiegend
Die Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer und ihr Berufskollege Alexander Lorf haben ihre Zahlungsklage gegen den Berichterstatter zu 76 % verloren.
Prof. Dr. Johannes Weberling: „Insgesamt hat die Gegenseite (ausweislich der Gerichtskostenquote in Ziff. 4 Satz 2 des Urteilstenors) mit 76% der zu tragenden Kosten ihre Klage damit ganz überwiegend verloren.”
Die Bereitstellung des Urteils ist geplant.
2.) Landgericht Hamburg, Pressekammer, Kristina Feustel wgn. Cronemeyer-Urteil
Die dauerhaft in Ungnade gefallene Vorsitzende der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, Kristina Feustel, hat fünf Monate Zeit, ihr ︎︎︎Drecksurteil vom 23. Mai 2025 zu begründen, zwei davon sind bereits verstrichen. Schriftlich musste auf Folgendes hingewiesen werden:
„Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Mai 2025 ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung steht nicht im Belieben der Kammer, sondern ergibt sich zwingend aus § 709 ZPO.
In der mündlichen Verhandlung vom 23. Mai 2025 war die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Kunstfreiheit nicht Gegenstand der Diskussion. Sollte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung wahrheitswidrig das Gegenteil behaupten und Ausführungen darüber treffen, wird dagegen anwaltlich vorgegangen werden. In diesem Fall wäre Rechtsanwalt Krüger Zeuge.”
Der Vorsitzenden (und den Beisitzern) wurde mitgeteilt: „Was Sie am 23. Mai 2025 für „Recht“ erkannt haben, ist das Ergebnis skrupelloser Gestalten, die weder die Folgen ihres erbärmlichen Handelns überblicken noch auch nur ansatzweise begreifen, dass dieses intellektuell kaum über das Niveau abgestandenen Kaffeesatzes hinauskommt. Bleiben Sie, was Sie sind — aber bitte nicht in meinem Namen.”
3.) Hanseatisches Oberlandesgericht, 14. Zivilsenat, Inken von Gadow
Thematischer Hintergrund ︎︎︎Inken von Gadow - Landgericht Berlin
„Sehr geehrte Frau von Gadow,
mit Ihrer Schmuddelarbeit konfrontiert, möchte ich kurz die Gelegenheit nutzen und mich für Ihr außerordentliches Versagen bedanken. Dass intellektuell unbefähigte und charakterlich ungeeignete Personen wie Sie für den Justizdienst zugelassen sind, ist schädlich für den Rechtsstaat. Hätte ich vor der Antragstellung geahnt, an welche ahnungs- und geistlosen Idioten ich in erster und zweiter Instanz geraten würde, wäre das einstweilige Verfügungsverfahren niemals eingeleitet worden. Ich verachte Sie und erkenne Sie – ebenso wie die Kollegin 1. Instanz – nicht als Richterin an.”
Die Drecksbude von Patricia Cronemeyer sah ihre juristische „Expertise“ (insb. im Rahmen der Zahlungsklage) in der gezielten Herabwürdigung des Prozessgegners, was durch Dritte wie folgt zusammengefasst wurde:
„Ich lese Schriftsätze in Gerichtsverfahren, an die ich aus Interesse gelange, aufmerksam und möglichst unabhängig. Bei Cronemeyer Haisch blieb ich stellenweise fassungslos zurück. Allzu oft wird vom Gebot sachlicher Darstellung abgewichen, zugunsten von Diffamierung, abwertender Sprache und gezieltem negativem Framing des Prozessgegners. Aus kritischen, teils zugespitzten Schreiben oder Berichten auf öffentlich zugänglichen Plattformen, die Richtern gewidmet sind, leitet die Kanzlei eine angebliche Gemeingefährlichkeit der Autorenschaft ab und schreibt dies sogar wörtlich in ihre Schriftsätze. Mit dem eigentlichen Streitthema haben solche Äußerungen allerdings überhaupt nichts zu tun. Es geht der Kanzlei vorranging um das Einnehmen der Gerichte gegen den Prozessgegner. Prozesstaktisch halte ich derartiges Auftreten für unklug und unprofessionell.”
4.) Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat und Gerichtsverwaltung (F*** you)
16. Zivilsenat: „Sehr geehrter Herr Bub, in Ihrem Senat liegt ein Komplettversagen vor, und ich halte Sie für einen unverschämten Lügner, der Freude dabei empfindet, sich die Realität zurechtzubeugen.”
Gerichtsverwaltung: „Dass ein solches Verhalten der Senatsmitglieder dem Ansehen der Justiz schadet, interessiert weder den Vorsitzenden Dr. Bub noch sonst jemanden im Senat. Zwei Richterinnen mussten wegen ihres unmöglichen Umgangs mit einer sofortigen Beschwerde abgelehnt werden, da ihre „Rechtsauffassung“ vor dem Hintergrund der vollkommenen Fehllektüre meines begründenden Beschwerdeschriftsatzes jedem vernunftbegabten Menschen unzumutbar ist. [...] Bei dem 16. Zivilsenat handelt es sich um einen Haufen ignoranter Idioten, die sich an Schikane aufgeilen, und die zu dumm sind, den Sachverhalt zu erfassen. Um nicht als befangen zu gelten, verhunzen sie die Fakten und lügen, dass sich die Balken biegen. [...] Sie sind kein Gericht, sondern eine Irrenanstalt!”
Der ausführliche Artikel, der am 09. Juli 2025 im Laufe des Tages veröffentlicht werden soll, ist zwar einnehmend, lässt aber noch Raum für ein Update an anderer Stelle.
1.) Cronemeyer/Lorf verlieren Zahlungsklage ganz überwiegend
Die Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer und ihr Berufskollege Alexander Lorf haben ihre Zahlungsklage gegen den Berichterstatter zu 76 % verloren.
Prof. Dr. Johannes Weberling: „Insgesamt hat die Gegenseite (ausweislich der Gerichtskostenquote in Ziff. 4 Satz 2 des Urteilstenors) mit 76% der zu tragenden Kosten ihre Klage damit ganz überwiegend verloren.”
Die Bereitstellung des Urteils ist geplant.
2.) Landgericht Hamburg, Pressekammer, Kristina Feustel wgn. Cronemeyer-Urteil
Die dauerhaft in Ungnade gefallene Vorsitzende der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, Kristina Feustel, hat fünf Monate Zeit, ihr ︎︎︎Drecksurteil vom 23. Mai 2025 zu begründen, zwei davon sind bereits verstrichen. Schriftlich musste auf Folgendes hingewiesen werden:
„Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Mai 2025 ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung steht nicht im Belieben der Kammer, sondern ergibt sich zwingend aus § 709 ZPO.
In der mündlichen Verhandlung vom 23. Mai 2025 war die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Kunstfreiheit nicht Gegenstand der Diskussion. Sollte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung wahrheitswidrig das Gegenteil behaupten und Ausführungen darüber treffen, wird dagegen anwaltlich vorgegangen werden. In diesem Fall wäre Rechtsanwalt Krüger Zeuge.”
Der Vorsitzenden (und den Beisitzern) wurde mitgeteilt: „Was Sie am 23. Mai 2025 für „Recht“ erkannt haben, ist das Ergebnis skrupelloser Gestalten, die weder die Folgen ihres erbärmlichen Handelns überblicken noch auch nur ansatzweise begreifen, dass dieses intellektuell kaum über das Niveau abgestandenen Kaffeesatzes hinauskommt. Bleiben Sie, was Sie sind — aber bitte nicht in meinem Namen.”
3.) Hanseatisches Oberlandesgericht, 14. Zivilsenat, Inken von Gadow
Thematischer Hintergrund ︎︎︎Inken von Gadow - Landgericht Berlin
„Sehr geehrte Frau von Gadow,
mit Ihrer Schmuddelarbeit konfrontiert, möchte ich kurz die Gelegenheit nutzen und mich für Ihr außerordentliches Versagen bedanken. Dass intellektuell unbefähigte und charakterlich ungeeignete Personen wie Sie für den Justizdienst zugelassen sind, ist schädlich für den Rechtsstaat. Hätte ich vor der Antragstellung geahnt, an welche ahnungs- und geistlosen Idioten ich in erster und zweiter Instanz geraten würde, wäre das einstweilige Verfügungsverfahren niemals eingeleitet worden. Ich verachte Sie und erkenne Sie – ebenso wie die Kollegin 1. Instanz – nicht als Richterin an.”
Die Drecksbude von Patricia Cronemeyer sah ihre juristische „Expertise“ (insb. im Rahmen der Zahlungsklage) in der gezielten Herabwürdigung des Prozessgegners, was durch Dritte wie folgt zusammengefasst wurde:
„Ich lese Schriftsätze in Gerichtsverfahren, an die ich aus Interesse gelange, aufmerksam und möglichst unabhängig. Bei Cronemeyer Haisch blieb ich stellenweise fassungslos zurück. Allzu oft wird vom Gebot sachlicher Darstellung abgewichen, zugunsten von Diffamierung, abwertender Sprache und gezieltem negativem Framing des Prozessgegners. Aus kritischen, teils zugespitzten Schreiben oder Berichten auf öffentlich zugänglichen Plattformen, die Richtern gewidmet sind, leitet die Kanzlei eine angebliche Gemeingefährlichkeit der Autorenschaft ab und schreibt dies sogar wörtlich in ihre Schriftsätze. Mit dem eigentlichen Streitthema haben solche Äußerungen allerdings überhaupt nichts zu tun. Es geht der Kanzlei vorranging um das Einnehmen der Gerichte gegen den Prozessgegner. Prozesstaktisch halte ich derartiges Auftreten für unklug und unprofessionell.”
4.) Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat und Gerichtsverwaltung (F*** you)
16. Zivilsenat: „Sehr geehrter Herr Bub, in Ihrem Senat liegt ein Komplettversagen vor, und ich halte Sie für einen unverschämten Lügner, der Freude dabei empfindet, sich die Realität zurechtzubeugen.”
Gerichtsverwaltung: „Dass ein solches Verhalten der Senatsmitglieder dem Ansehen der Justiz schadet, interessiert weder den Vorsitzenden Dr. Bub noch sonst jemanden im Senat. Zwei Richterinnen mussten wegen ihres unmöglichen Umgangs mit einer sofortigen Beschwerde abgelehnt werden, da ihre „Rechtsauffassung“ vor dem Hintergrund der vollkommenen Fehllektüre meines begründenden Beschwerdeschriftsatzes jedem vernunftbegabten Menschen unzumutbar ist. [...] Bei dem 16. Zivilsenat handelt es sich um einen Haufen ignoranter Idioten, die sich an Schikane aufgeilen, und die zu dumm sind, den Sachverhalt zu erfassen. Um nicht als befangen zu gelten, verhunzen sie die Fakten und lügen, dass sich die Balken biegen. [...] Sie sind kein Gericht, sondern eine Irrenanstalt!”
2.7.25
Berliner Hoffest 2025 – Fotodokumentation
Berliner Hoffest 2025 – Fotodokumentation
Berliner Hoffest 2025 – Fotodokumentation

Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎
Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)
![]()
Streaming
in der Pflege und Rechtsstreitigkeiten: Kommentare und Gegendarstellungen
Schertz Bergmann und Mandanten ./. Kevin Hartwig
︎︎︎Kevin Hartwig scheut Fakten
︎︎︎Exposed-Video Review
︎︎︎Die Methode Hartwig
︎︎︎Rechtsanwalt Felix Damm
︎︎︎Leserbrief
︎︎︎Kevin Hartwig Management
︎︎︎Prozessbeobachtung LG Frankfurt am Main
︎︎︎Begleitartikel Rechtsstreitigkeiten
„Ich habe mir mal die Berichterstattung von Landgerichtsreport durchgelesen. Das klingt schon sehr plausibel, was er schreibt, und er belegt, dass er vor Gericht anwesend war. Aber laut Kevin stimmt da ja angeblich vieles nicht. Nur die Fakten sprechen eine andere Sprache” (via YouTube, 29.09.2025)
![]()
![]()
Gerichtsentscheidungen:
Landgericht München I (2019)
Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart (2022)
Landgericht Berlin II (2022)
Landgericht Nürnberg-Fürth (2022)
Oberlandesgericht Oldenburg (2024)
︎ W e i t e r l e s e n
![]()
BND: Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter
Im Rahmen seiner „Komm dahinter“-Employer-Branding-Kampagne hat der Bundesnachrichtendienst den Versuch unternommen, seine Kreativagentur um jeden Preis geheim zu halten. Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter:
︎ BND Styleguide (by BNZ)
︎ Buckminster Story
![]()
Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:
Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.
︎ W e i t e r l e s e n
![]()
![]()
Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:
„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“
![]()
Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎
Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)
In einfacher Sprache: ︎︎︎Buckminster.de / Cronemeyer gegen die Kunstfreiheit

Streaming
in der Pflege und Rechtsstreitigkeiten: Kommentare und Gegendarstellungen
Schertz Bergmann und Mandanten ./. Kevin Hartwig
︎︎︎Kevin Hartwig scheut Fakten
︎︎︎Exposed-Video Review
︎︎︎Die Methode Hartwig
︎︎︎Rechtsanwalt Felix Damm
︎︎︎Leserbrief
︎︎︎Kevin Hartwig Management
︎︎︎Prozessbeobachtung LG Frankfurt am Main
︎︎︎Begleitartikel Rechtsstreitigkeiten
„Ich habe mir mal die Berichterstattung von Landgerichtsreport durchgelesen. Das klingt schon sehr plausibel, was er schreibt, und er belegt, dass er vor Gericht anwesend war. Aber laut Kevin stimmt da ja angeblich vieles nicht. Nur die Fakten sprechen eine andere Sprache” (via YouTube, 29.09.2025)


Rezensionen auf Google My Business Profilen von Rechtsanwälten, abgegeben durch Prozessgegner oder mittelbare Dritte – eine Rechtsbetrachtung
Gerichtsentscheidungen:
Landgericht München I (2019)
Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart (2022)
Landgericht Berlin II (2022)
Landgericht Nürnberg-Fürth (2022)
Oberlandesgericht Oldenburg (2024)
︎ W e i t e r l e s e n

BND: Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter
Im Rahmen seiner „Komm dahinter“-Employer-Branding-Kampagne hat der Bundesnachrichtendienst den Versuch unternommen, seine Kreativagentur um jeden Preis geheim zu halten. Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter:
︎ BND Styleguide (by BNZ)
︎ Buckminster Story

Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:
Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.
︎ W e i t e r l e s e n


Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:
„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“

Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.
