Initialer Disclaimer

Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.

Prozessgegner: Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg und Gegneranwälte, Patricia Cronemeyer v. Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen, Mitarbeiter von Bundesbehörden sowie Bundesunterbehörden, Finanzamt in Berlin, Land Berlin/Landgericht Berlin

Die Betreiber führen auch Einzelrecherchen durch:

„Als ich am Samstag eine Recherche zu Berlins ︎︎︎erster Amtsanwältin wieder in mein Bewusstsein rief, erinnerte ich mich an eine Fragestellung der Berliner Staatsanwaltschaft: Wann in Berlin zum ersten Mal ︎︎︎eine Frau das Amt einer Staatsanwältin übernommen hat, ist hingegen nicht leicht zu rekonstruieren – möglicherweise schon 1949, gesichert jedenfalls im Jahr 1957.“




︎ Bekanntmachungen (Editionen)  

            Ⅳ.1     Ⅳ.2                    




Auftakt


Warum der angekündigte neue Markenauftritt der Gabor Shoes AG enttäuscht


What an incredible way to kick off our new brand experience! Brand Event, July 2025 (deutsche Übersetzung)

„Eine spektakuläre Enthüllung unseres neuen Logos und Markenerlebnisses im Vorfeld unserer Global Sales Conference SS26: Am Dienstag, den 8. Juli 2025, hatten wir die Freude, die Global Sales Conference SS26 mit einem unvergesslichen Brand-Event zu eröffnen – und was für ein inspirierender Auftakt das war!

In der lebendigen Kulisse des Hoch5 im Münchner Werksviertel kamen unsere internationalen und nationalen Partner sowie zahlreiche Gabor-Kolleginnen und -Kollegen zusammen, um eine Nacht voller Spannung, Energie und Einblicke in die Zukunft unserer Marke zu erleben.

Im Zentrum des Veranstaltungsorts stand ein geheimnisvoller Würfel, der bei allen Gästen Neugier und Vorfreude weckte. Der Spannungsbogen erreichte seinen Höhepunkt, als der Würfel mit kraftvollen Visuals und Beats zum Leben erwachte – und in einer atemberaubenden Show unsere neue Markenidentität und unser Logo enthüllte.

Die dynamische Inszenierung des Brand-Movies und der pulsierende Sound schufen einen unvergesslichen Moment, der den Ton für alles vorgibt, was bei Gabor bevorsteht.”



Die Gabor Shoes AG hat im Juli dieses Jahres ein Soft Opening ihres neuen Markenauftritts zelebriert. Der vollständige Roll-out (alle Kanäle, Medien, Shops und diverse Formate) soll mit der Frühjahr/Sommer-Kollektion 2026 erfolgen. Gegenüber der Fachpresse spricht das Unternehmen von einer „eigenen Schmuckschrift“, die Teil des neuen Corporate Designs sei. Darauf möchten wir zu einem späteren Zeitpunkt noch ausführlicher eingehen.

Der Auftritt vermittelt den Eindruck, Gabor habe in monatelanger Kreativ- und Designarbeit (gemeinsam mit MetaDesign) etwas völlig Neues, Einzigartiges und maßgeschneidert für die Marke geschaffen.

Dr. Markus Reheis, Head of Brand, Strategy, Innovation und Transformation, inszeniert sich dabei wie Karl Lagerfeld – nur ohne dessen kreative Substanz.

Fakt ist: Jedermann kann das neue Gabor-Logo einfach eintippen.

Mit einem feinen Unterschied: Das Unternehmen verfügt über eine All-Media-Lizenz und durfte die Glyphe „G“ modifizieren. Auffällig ist nämlich, dass der Bogen des „G“ im finalen Logo weitergezogen wurde (s. Bild oben). Zum Vergleich ein Screenshot der ︎︎︎Typetester-Seite, auf der sich die Schriftart, die übrigens „SUD“ heißt, ausprobieren lässt. Auch wurde das Gewicht der Buchstaben minimal angehoben. Auf dieser Basis entwarf man dann ein „spektakulär“ zu enthüllendes Logo, bei dem lediglich das „G“ im Font und das Gewicht bzw. die Dicke der Schrift modifiziert wurden.



Die Schriftart, 2019 von den französischen Designern Violaine Orsoni und Jérémy Schneider veröffentlicht, ist vielfach anderweitig in Verwendung. So nutzt etwa das italienische Unternehmen ︎︎︎LODES, bekannt für hochwertige Lampen, im Corporate Design eine auf „SUD“ der VJ Type Foundry basierende Logoschrift:



Auf der Seite https://fontsinuse.com/ kann ergänzend überprüft werden, wie bzw. wo Schriftarten in Verwendung sind. „SUD“ ist dort ebenfalls vertreten.

Die Berichterstattung über den neuen Markenauftritt von Gabor wird fortgesetzt und in Kürze ordnungsgemäß (mit eigenständigem Artikel) veröffentlicht. Es ist viel passiert in wenigen Tagen, u.a. meldeten sich die Rechtsanwälte der Gabor Shoes AG, da Buckminster NEUE ZEIT alles ganz genau wissen wollte.

Berlin, am 14. August 2025



Wanted


Die Art Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen


Hinweis: Wegen interner Erwägungen muss der Gabor-Artikel kurzzeitig verschoben werden. Eine Teilveröffentlichung ist für Donnerstag, den 14. August 2025 vorgesehen.

In der Zwischenzeit begibt sich Buckminster NEUE ZEIT auf die Suche nach einem Ausnahmetalent in der Friseurszene. L. Raresh-Razvan stammt aus Bukarest und sagt von sich selbst:

„I had the pleasure to make my first contact with the art of hair since a young age. At the age of 16 years I accessed the first course that I passed with flying colors I worked in Bucharest for 3 years and currently I work in Berlin for about 4 years at a salon dedicated to different people with activities in modeling / film area. I am passionate and I am involved to the last detail for their improvement.”

Wissensstand: derzeit keine Salontätigkeit (zuletzt bei Viktor Leske).

Mit etwas Aufwand konnten wir Rareshs Instagram-Profil finden (Kommentare nicht möglich; Direktnachrichten offenbar nur für die, denen er selbst folgt).

In seiner Story vom 11.08.2025 wird die Location auf dem Bild nicht genannt. Wir haben recherchiert, dass es sich bei dem Gebäude im Hintergrund um den Görlitzer Bahnhof handelt. Links ist eine (spiegelverkehrte) Ampelsituation zu sehen, die (richtig herum gelesen) auf die Kreuzung Skalitzer Str. / Ecke Wiener Str. hindeutet. So ließ sich der Späti orten, mit dem wir jetzt kommunizieren.




Recht


Mietvertrag unterschrieben und bereut – welche Möglichkeiten bleiben?


Im konkreten Fall wurde nach der Wohnungsbesichtigung ein personalisierter Mietvertrag vom Vermieter über den Makler vorgelegt, der zunächst vom künftigen Mieter zu unterzeichnen war. Der Makler ersuchte bzw. veranlasste anschließend die Unterschrift des Vermieters, womit der Vertrag jederzeit wirksam werden konnte. Nach der Unterschrift des zukünftigen Mieters stellte der Makler seine Provision in Rechnung und erhielt diese auch. Damit war der Einzugswille formal begründet.

Der Mietvertrag wurde Mitte Mai unterzeichnet, als Einzugsdatum war der 1. Juli vorgesehen. Etwa zwei Wochen später fragte der Mieter über den Makler nach, wann mit dem vom Vermieter unterzeichneten Exemplar zu rechnen sei. Die Antwort blieb vage, verbunden mit dem Versprechen, beim Vermieter persönlich nachzuhaken. Weitere zwei Wochen vergingen, ohne dass der unterschriebene Vertrag beim Mieter eintraf. Es stellte sich Unbehagen ein, nicht nur wegen des ausstehenden Dokuments, sondern auch insgesamt, da plötzlich die Wohnung selbst und sogar der Berliner Bezirk, in dem sie lag, infrage gestellt wurden. Der Mieter reflektierte: Habe ich eine falsche Entscheidung getroffen, und will ich meinen Lebensmittelpunkt nicht doch an einem anderen Ort haben?

Als weitere Tage ohne Reaktion des Vermieters verstrichen und erneut nur die Auskunft kam, der Vertrag befinde sich in Bearbeitung, fasste der Mieter den Entschluss, die Wohnung doch nicht zu beziehen. Er suchte nach einer Exit-Option, die auch einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Zudem forderte er die Rückzahlung der bereits gezahlten Provision.

Unter Berufung auf § 147 Abs. 2 BGB (Annahmefrist) wurde im Eiltempo (als Formulierungsvorlage) eine Erklärung verfasst und diese dem Vermieter per Telefax mit Sendungsnachweis zugestellt. Darin teilte der Mieter mit, auf Grundlage dieser Norm von seinem Angebot, die Wohnung beziehen zu wollen, Abstand zu nehmen, da der unterzeichnete Vertrag in angemessener Zeit nicht zurückgesendet worden sei. Der Vermieter war weder bei der Wohnungsbesichtigung noch bei der einseitigen Mietvertragsunterzeichnung anwesend, weshalb die Berufung auf diese konkrete Norm erfolgte, in der es heißt:

(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Exakt am nächsten Tag traf der unterzeichnete Mietvertrag beim Mieter ein, was dieser jedoch nicht wissen konnte bzw. musste. Seine Erklärung ging dem Vermieter nachweislich zuerst zu. Der Vermieter wehrte sich gegen diesen „Kunstgriff“, dennoch blieb es dabei, dass der Mieter sein Angebot auf Einzug rechtzeitig zurückgenommen hatte. Da der Einzugswille aber bekundet und bereits Arbeit angefallen war, einigten sich die Parteien darauf, die Maklerprovision zur Hälfte an den Mieter zurückzuzahlen.




Update


Viszla-Hündin Bella“ endgültig in Sicherheit


(BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2025, Az. 23 CS 25.1046)

Über den Fall der lebensbedrohlich vernachlässigten Hündin haben wir ︎︎︎hier berichtet

Eine Petition, die vor zwei Monaten bei ca. 73.000 Unterschriften stand, erreichte am Ende knapp 85.000 Stimmen. Die Öffentlichkeit hat deutlich gemacht, dass ihr das Wohl des Tieres am Herzen liegt. Bellas Schicksal lag in den Händen von Richtern – nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden:

︎ W e i t e r l e s e n




News


Eine andere logische Erklärung ist kaum möglich


Freie Medien erklären das mit Abstand wahrscheinlichste Szenario, über das gerade alle in der Union spekulieren:

Nach dem gestrigen Eklat um Richter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, ihrem Rückzug und dem offenen Drohbrief von SPD-Fraktionschef Matthias Miersch an die CDU ("Die Frage ist berechtigt, wie stabil diese Koalition noch ist." Und: "Die CDU stellt Fundament infrage, auf dem Zusammenarbeit überhaupt noch möglich ist.") hat Vize-Kanzler Lars Klingbeil Friedrich Merz mitgeteilt, dass die Koalition kurz vor dem Bruch stehe, wenn Merz nicht bereit sei, der SPD ein großes Opfer zu bringen. Im kleinsten Kreis, nur Merz und Klingbeil, hat man sich dann auf ein Waffen-Embargo gegen Israel geeinigt.

Merz und Klingbeil haben ihre Statements dazu abgestimmt, aber Merz hat nicht einmal CSU-Chef Markus Söder oder sein Kabinett informiert. Es war ein Alleingang des Kanzlers mit seinem "Lars" wie schon bei der Stromsteuer, so vermutet man in der Union, nur diesmal mit historisch-außenpolitischer Tragweite – und vermutlich verheerenden Konsequenzen für das deutsch-israelische Verhältnis.

Merz handelte, um seine Kanzlerschaft zu retten. Vertraute von ihm erzählen häufig, dass er in panischer Angst lebt, als Kurz-Kanzler in die Geschichtsbücher einzugehen. Er hat sich in die totale Erpressbarkeit durch Klingbeil begeben, der das weiß und genüsslich ausnutzt.

Merz verkündet die historische außenpolitische Wende ausgerechnet gegenüber Israel dann einfach schnell auf X und erwischt seine komplette Partei damit im Urlaub. Ein Vorgehen, das glasklar auf eine Geheimoperation im kleinsten Kreis hindeutet, denn so kann man kommunizieren, ohne sich vorher in Gremien abzustimmen.

Merz legt damit auch eine 180-Grad-Wende gegenüber seiner Rede als Oppositionsführer hin, als er Olaf Scholz scharf dafür kritisierte. Da sagte Merz im Bundestag an Scholz gerichtet: „Was sind Ihre Solidaritätsbekundungen für den Staat Israel und die Menschen in Israel eigentlich wert? Wie müssen Ihre beständigen Beteuerungen der Sicherheit des Staates Israel als Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland in den Ohren der Menschen in Israel klingen, wenn Sie dem Land zugleich wesentliche Teile der Hilfe in einer so prekären Situation verweigern?“

Viele in der Union können sich diese Merz-Wende tief in der DNA der CDU nur durch Erpressung erklären, durch ein eiskaltes Klingbeil-Ultimatum, ausgelöst durch den Brosius-Streit. Dafür spricht ebenfalls, dass die SPD-Fraktion offen triumphiert und unmittelbar nach Merz' Verkündung auf X schreibt: „Wir begrüßen, dass der Bundeskanzler unseren Forderungen folgt und einen Stopp von Waffenlieferungen an Israel ankündigt."

Quelle: 𝕏


8.8.25


Gestern war ein wunderbarer Tag für die Demokratie


Am Beispiel des linksautoritären Vorfeldmediums „Volksverpetzer“ (schon der Name ist infantil und unseriös) soll der Meltdown der radikalen Linken und Grünen in den sozialen Netzwerken verdeutlicht werden – eine Stimmung, die sich gerade überall durchzieht.

︎ W e i t e r l e s e n

Aus aktuellem Anlass, wichtige Meldung (08.08., 13:57 Uhr):

Die SPD triumphiert und verkündet öffentlich, dass sie es war, die Merz zu seiner fatalen, mit der CDU nicht abgestimmten Israel-Wende gedrängt hat: "Wir begrüßen, dass der Bundeskanzler unseren Forderungen folgt und einen Stopp von Waffenlieferungen an Israel ankündigt."

„Ohne jegliche Absprache mit Partei oder Fraktion stoppt Kanzler Friedrich Merz Waffenlieferungen an den Verbündeten Israel – und beerdigt damit in der Sommerpause eine Jahrzehnte dauernde Konstante von Unionspolitik: Verlässlichkeit gegenüber Israel. In der Union herrscht blankes Entsetzen über Merz: "Merkel hat ja wenigstens noch so getan, als würde sie die Partei einbinden", sagt ein hochrangiger CDUler. "Ich kann mir nicht mehr erklären, was Merz da macht." Ein Mitglied der Führungsgremien, die Merz eigentlich hätte einbinden müssen, sagt zu NiUS: "Wir wurden vollkommen überrascht." In einer der wichtigsten Whatsapp-Gruppen der Union, die eigentlich aus Merz-Unterstützern besteht und im Wahlkampf gegründet wurde, ist nach NiUS-Informationen ein Sturm aus Wut und Entrüstung über den Kanzler losgebrochen. Mitglieder der Gruppe sprechen von einem "nie dagewesenen Höllenfeuer" gegen Merz.

Nach NiUS-Informationen besprach Friedrich Merz seinen historischen Kurswechsel in der Israel-Politik vorab ausschließlich mit Lars Klingbeil. Merz und Klingbeil stimmten gemeinsam ihre Statements ab, bevor erst der Kanzler, dann der Vizekanzler sich öffentlich gegen Israel stellten. Innerhalb der Union hat sich Merz nach NiUS-Informationen mit niemandem abgestimmt. In der Partei herrscht Entsetzen, es wird eine Rücknahme der Entscheidung gefordert.“





7.8.25


Heute ist ein wunderbarer Tag für die Demokratie


Eine Zusammenstellung kluger Stimmen und sehenswerten Bewegtbildmaterials aus den sozialen Netzwerken zu den Themen Frauke Brosius-Gersdorf, die Bundesverfassungsrichterin werden wollte und heute ihren Rückzug erklärt hat, sowie zu AfD-Politiker Joachim Paul, dem die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl für Ludwigshafen untersagt wurde.

︎ W e i t e r l e s e n 




Kritik


Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich


In dieser Woche erreichte uns folgende E-Mail:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich bin Menschenrechts- und Umweltaktivist im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Ich habe zwar nur begrenzte, aber erfolgreiche Erfahrung mit Gerichtsverfahren gegen das Land Berlin und landeseigene Unternehmen. Heute habe ich jedoch einen merkwürdigen Beschluss von einem gewissen Richter Oliver ELZER erhalten, der sich durch eine bemerkenswerte rechtliche Nihilistik auszeichnet und selbst von der ohnehin – gelinde gesagt – fragwürdigen Berliner Rechtsprechung abweicht. [...]

︎ W e i t e r l e s e n




6.8.25


𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters






︎


😂 😂 😂



Die Ausarbeitung von Dr. Stefan Weber & Team erfolgte sorgfältig und hat es in sich. Schon das Vorwort der untersuchten Dokumente weist wortgleiche Passagen auf. In einem funktionierenden Rechtsstaat würde nun die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der falschen Versicherung an Eides statt aufnehmen. In der deutschen Simulation von Rechtsstaatlichkeit wird hingegen versucht werden, den mutmaßlichen Promotionsbetrug kleinzureden oder zu vertuschen.

Weber schreibt: „Im Nachfolgenden werden Textübereinstimmungen präsentiert, die im Gesamtbild die These stark plausibilisieren, dass Hubertus Gersdorf als „Ghostwriter“ für die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf tätig war. Die Indizien dafür sind nicht nur gemeinsame Zitierfehler und gemeinsame distinkte Formulierungen, sondern vor allem auch die Tatsache, dass sich unter den Quellen der Textübereinstimmungen auch Texte befinden, die Hubertus Gersdorf bereits vor 1997 publiziert hat.”

Nachzulesen︎︎︎hier 


︎PDF-Version (Ghostwriting)


„SPD, Grüne, mehr als 300 Rechtswissenschaftler sowie Rechtswissenschaftliche Fakultät und Leitung der Universität Potsdam stellten sich schützend vor sehr wahrscheinlichen Promotionsbetrug”


Reaktionen auf 𝕏

„Bemerkenswert. Die gezeigten Textübereinstimmungen gehen über mögliche zufällige Ähnlichkeiten beim Ausdruck bekannter Gedankeninhalte weit hinaus. Sie zeigen teilweise ausgeprägte Distinktheit. Eine behauptete selbständige Alleinautorenschaft scheint ausgeschlossen.”

„Allen, die sich über die Behandlung von Frau Brosius-Gersdorf empört haben, sei die genaue Lektüre der Zusammenstellung empfohlen. Und an ihren Gerechtigkeitssinn erinnert, was es heißt, für eine wissenschaftliche Arbeit alle Gedanken, Formulierungen, Belege alleine zu erstellen.”

„Es ist an der Zeit, diese Person so zu demaskieren, dass sie die peinlichste Persönlichkeit im Jahr 2025 wird.”

„Sehr geehrter Herr Weber, es gibt eine hinlänglich bekannte deutsche Eigenheit, die man fast für ein Naturgesetz halten könnte: Sobald irgendwo ein akademischer Grad wackelt, bilden sich solidarische Schutzschirme, und zwar größer als die des Euro-Rettungspakets. Fakultäten, Netzwerke und Parteifreunde treten an, um den guten Ruf zu retten – vermutlich oft mehr ihren eigenen als den der Betroffenen. Der Verdacht auf Ghostwriting oder Plagiate wird dabei fast zur Nebensache. Viel wichtiger ist es, das Narrativ zu retten: „Unsere akademischen Grade sind sakrosankt – Fehler? Nicht bei uns!“ Wer möchte schon zugeben, dass der eigene akademische Betrieb vielleicht weniger sorgfältig gearbeitet hat, als er in universitären Image-Broschüren suggeriert? Am Ende hört man immer dieselben Sätze: „Wir prüfen gründlich.“ – „Wir warten ab.“ – „Ein Einzelfall!“ Und so wird aus einem Verdacht ein Langzeitprojekt, das den Schutz des Rufs über die Aufklärung stellt. Es bleibt also spannend, ob wir am Ende ein nüchternes Urteil sehen oder nur das bekannte Ritual von Betroffenheitsrhetorik und Netzwerksolidarität. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg im Kampf um ehrliches wissenschaftliches Wirken.”


3.8.25


Urteilsbegründung in der Zahlungsklage von Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer (Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen)


Klageanlass aus Sicht der Kläger: Vertragsstrafenzahlung, fiktive Lizenzgebühren und Rechtsverfolgungskosten aus Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen

Die Medienrechtsanwältin Dr. Patricia Cronemeyer und ihr angestellter Rechtsanwalt Alexander Lorf wollten aus verschiedenen Rechtsstreitigkeiten Zahlungen in Höhe von 10.573,01 EUR für sich beanspruchen. Diese Ansprüche leiteten sie aus angeblichen Vertragsverletzungen ab, die allein eine Zahlung von 6.000 EUR an Patricia Cronemeyer rechtfertigen sollten. Die Zivilkammer 2 des Landgerichts Berlin II, vertreten durch den Vorsitzenden Richter Dr. Hagemeister, wies bereits diesen Anspruch in Höhe von 5.500 EUR zurück.

Alexander Lorf stützte seine Forderung auf übersehene, versehentlich mitveröffentlichte Unterschriften in drei Schriftsätzen. Statt wie üblich einen Gesamtstreitwert von (z.B.) 10.000 EUR anzusetzen, wollte Alexander Lorf jeden Schriftsatz einzeln gewertet sehen – also 3 x 10.000 EUR – um so Zahlungsansprüche aus Abmahnung und Rechtsverfolgung in Höhe von 1.501,19 EUR zu konstruieren. Das Gericht machte deutlich, dass eine Addition der Gegenstandswerte nicht erfolgen würde, und empfahl eine Teilrücknahme, die die Kläger ablehnten.

Für die Zahlungsklage setzte das Gericht insgesamt einen Gegenstandswert von bis zu 13.000 EUR an.

Heute veröffentlichen wir das Urteil von Dr. Hagemeister, zitieren daraus und stellen auch die von Hannah Büchsenmann verfasste Klageschrift bereit.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling:

„Das Gericht hat die Klage überwiegend abgewiesen. Es hat zwar das Vorliegen eines Verstoßes gegen die von Ihnen eingegangene Unterlassungsverpflichtung bejaht, in Anbetracht Ihrer ersichtlichen Bemühungen zum rechtskonformen Verhalten aber die geforderte Vertragsstrafe auf 500,00 Euro reduziert. Den von der Gegenseite gesehenen zweiten Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung hat das Gericht hingegen vollständig verneint. Daraus folgt, dass von den weiter eingeklagten Rechtsverfolgungskosten ebenfalls nur ein kleiner Teil als begründet angesehen wurde.

Insgesamt hat die Gegenseite (ausweislich der Gerichtskostenquote in Ziff. 4 Satz 2 des Urteilstenors) mit 76% der zu tragenden Kosten ihre Klage damit ganz überwiegend verloren.”


Wie das Landgericht Berlin II seine Entscheidung begründet, ist dem hier bereitgestellten Urteil zu entnehmen:

︎ W e i t e r l e s e n



FRA


Landgericht Frankfurt am Main: Immer wieder die Zivilkammer 3


Am 15. Mai 2025 wurde über die Rechtspflegerin (Fr. Sterr) sowie die Urkundsbeamtin (Fr. Agri) der Zivilkammer 3 des Landgerichts Frankfurt am Main Beschwerde geführt. An die Verwaltung gerichtet hieß es einleitend:

„Trotz mehrfacher, schriftlich und mündlich geäußerter Bitte, den für die Verfahrensbearbeitung äußeren Rahmen und gewisse Details darin zu achten —insbesondere solche, die mit der Namensnennung und Identität der Parteien verbunden sind— gehen beide Personen wiederholt und vorsätzlich darüber hinweg.”

Mit Schreiben vom 21. Mai 2025 ließ das Gericht wissen:

Landgericht Frankfurt am Main
Der Präsident
Aktenzeichen: 313 E - LG - 148 - 9

Ihre Beschwerde vom 15.05.2025 zu Aktenzeichen 2-03 O 36/25 (Cronemeyer gegen [...])

„[...] den Eingang Ihrer Beschwerde vom 15.05.2025 bestätige ich hiermit. Die Dienstvorgesetzte der Geschäftsstellenverwalterin und der Rechtspflegerin hat den Sachverhalt geprüft. Die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen.”

Dass eine einsichtige Reaktion zeitnah erfolgte, wurde hier positiv aufgenommen.

Die Zivilkammer 3, die demnächst zu den unrepräsentabelsten der Republik zählen wird, liefert nun neue Beschwerdegründe. Mit weiterer Beschwerde vom 29.07.2025 hieß es:

„Die Kammer, die aufgrund ihrer offensichtlichen Fehlentscheidungen an „Berühmtheit“ zugewinnt, scheint jeden Respekt [...] verloren zu haben.

In einem weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren (Az.: 2-03 O 223/25), das eine harmlose satirische Fotomontage zum Gegenstand hat, faselt die Richterbank von „besonders schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzung“ und verzichtet in Gänze auf meine Anhörung im schriftlichen Verfahren. Sie beruft sich auf ein nicht rechtskräftiges Parallelverfahren am Landgericht Hamburg, wo die Fotomontage ursprünglich als zulässig erachtet wurde, was sie selbstverständlich auch ist. Allerdings ist dafür ein objektiver Blick durch unabhängige, unbefangene Richter notwendig — Voraussetzungen, an denen es fehlt.

Die Zivilkammer 3 hat es im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht unterlassen, eigene Überlegungen zu der Rechtmäßigkeit der Fotomontage anzustellen. Eine nicht rechtskräftige Entscheidung irgendeines anderen Gerichts in Deutschland bildet offenkundig keine Arbeitsgrundlage für Richter in Frankfurt am Main. Mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, das auch die Kunstfreiheit enthält, wurde in erheblicher Weise missachtet und verletzt. [...]

Zudem weigert sich die Kammer, mir die Einstweilige Verfügung elektronisch zuzustellen, was aufgrund der EGVP-Anbindung aber ohne Weiteres möglich ist. Bitte wirken Sie unverzüglich auf die Kammer ein [...]”

Die Konsequenz in solchen Fällen kann nur sein, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Eine Rechtswegerschöpfung ist nicht zwangsläufig erforderlich. Im vorliegenden Fall wurde vorsorglich ein Gespräch mit einem Angehörigen des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen geführt, um die Aufmerksamkeit auf wiederholt (offensichtlich) unrichtige Entscheidungen bzw. Fehlurteile durch die Ziviljustiz Frankfurt am Main zu lenken.

Die Empfehlung lautet: Sobald triftige Gründe für Dienstaufsichts- oder Verfassungsbeschwerden vorliegen, sollten Beschwerden konsequent auch geführt werden. Offensichtliches Fehlverhalten von Richtern oder Justizangestellten, insbesondere wenn es den persönlichen Lebensbereich von Betroffenen berührt, kann man den Gerichten nicht durchgehen lassen.

Berlin, am 29.07.2025
Der Berichterstatter


Leute


Der Werdegang der Alexandra Laubrinus in Bildkapiteln


Kapitel I – Porzellanstart
Geboren als Prussak, glatt wie ihr Ton,
kam sie lächelnd zur Welt,
doch der Glanz lag mehr außen.
Ein Blick, der schmeichelte,
und gleichzeitig fror.

︎ W e i t e r l e s e n




Update


Streaming in der Pflege – Rechtsstreitigkeiten nehmen zu


Schertz Bergmann und Mandanten ./. Kevin Hartwig

Der YouTube-Streamer Kevin Hartwig (Kevinits) wird von der Kanzlei Schertz Bergmann mit Abmahnungen und Klagen überhäuft. Wir beobachten und kommentieren die Rechtsstreitigkeiten, die derzeit an den Landgerichten in Frankfurt am Main (Zivilkammer 3) und Hamburg (Zivilkammer 10 oder 24) stattfinden bzw. initiiert werden.

„In diversen Schriftsätzen und Strafanzeigen wird Kevin Hartwig wiederholt als cybermobbender, misogyner Unhold dargestellt, was schlicht nicht der Realität entspricht. Zur Durchsetzung ohnehin fraglicher Rechtsansprüche wird hier die Substanz und Integrität eines Menschen angegriffen, und billigend dessen Schädigung in Kauf genommen.”

Es geht um Resilienz. Darum, Kämpfe und Stürme auszuhalten und niemals die Zuversicht an einen zufriedenstellenden Ausgang zu verlieren. Sich selbst treu zu bleiben und an die eigenen Kräfte, die persönliche Ehre und die zähe Widerstandsfähigkeit zu glauben.

︎ W e i t e r l e s e n




Next


Bitte, Sie Arsch! – Eine Geschichte von der Umerziehung und Liebgewinnung eines Kunden


Buckminster Stories (Erfahrungsbericht)

Status: In Vorbereitung

Events sind flüchtige, aber intensive Kunstwerke mit langem Nachhall.
Unsere nächste Geschichte erzählt von einer neunjährigen Reise, die mit einem Angela-Merkel-Double begann (das als Vergewaltigung eines Handwerks empfunden wurde), über den Straßenstrich von Berlin führte, an feingeistigen, aber eiskalten Immobilienentwicklern vorbeizog und ihren vorläufigen Höhepunkt in einem Saal fand, der für mich strategisch wie inhaltlich ein Meilenstein war.

Und ja, ein paar rechtliche Herausforderungen gab es auch.




20.7.25


Zur Rettung von UnsereDemokratie™: Gezielte Störung von Alice Weidels Sommerinterview


Polizei Berlin, die mit Einsatzkräften direkt daneben steht, lässt den schadhaften Aktivismus zu – aus Gründen?

Der neueste Eklat von UnsereDemokratie™, und die faktische Dummheit, die es dafür braucht, dürfte der Partei Alternative für Deutschland zehntausende neue Wähler bescheren: klassische TV-Konsumenten, die keine Social Media Nutzer sind. Übrigens ohne dass die Partei irgendetwas dafür tun muss.

Menschen, die sich über Alice Weidel und ihre Aussagen im Sommerinterview informieren wollten, wurden heute aktiv daran gehindert. Was geschehen war: Im Hintergrund der offenen Kulisse in Berlin steht zunächst eine kleine Gruppe Regenbogenaktivisten, Omas gegen Rechts und ein paar irrlichternde Einzelpersonen ohne klare Zuordnung. Die sind zwar störend, aber nicht das Hauptproblem.

Erst als der Bus Adenauer SRP+ des von Philipp Ruch geführten Zentrums für politische Schönheit dazukommt, wird es unerträglich. Diese Einlage geschieht etwa ab Minute 13 des Sommerinterviews. Die ganze Zeit über steht ein Einsatzwagen der Polizei Berlin direkt vor Ort, deutlich sichtbar im Hintergrund. Der Bus kann sich in Anwesenheit der Einsatzkräfte, die nicht aus ihrem Gruppenfahrzeug aussteigen, ungehindert und in aller Seelenruhe positionieren. Dabei ist der Bus längst landesweit polizeibekannt. Die Einsatzkräfte wussten, was passieren würde, wenn er dazukommt: Extremer Lärm durch Druckkammerlautsprecher.

Als kirchliches Gospellied inszeniert, wird das Sommerinterview mit “Scheiß AfD”-Gesängen übertönt. Man muss diesen Minderbemittelten fast dankbar sein, denn Menschen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ihre bevorzugte Informationsquelle nutzen, bekommen antidemokratische Bestrebungen auf dem Silbertablett serviert.

Etwa bei Minute 15:35 des Sommerinterviews, man glaubt es kaum, verlässt der Einsatzwagen der Polizei Berlin den Ort des Geschehens. Zwischendurch immer wieder hämisches Lachen und schadenfrohes In-sich-hinein-Freuen von ARD-Moderator Markus Preiß. Was für ein erbärmlicher Charakter.

Es kommt aber noch krasser: Etwa bei Minute 18:30 ist ein weiterer Einsatzwagen der Polizei Berlin zu sehen, der gemächlich seine Runde dreht und ohne einzugreifen am lärmenden Bus vorbeifährt. Was für ein Versagen. Sieben weitere Minuten ist dann gar keine Polizei mehr im Bild. Erst wenige Minuten vor Ende des Sommerinterviews greifen Polizisten ein und bringen die Personen im Inneren des Adenauer SRP+ dazu, die Lärmkulisse runterzuregeln. Apropos regeln: Die akustische Störkulisse hätte ein fähiger Tontechniker dämpfen/rausfiltern können, oder der Sender hätte das Sommerinterview in schallgeschützte Räume verlegen müssen, aus Respekt vor der Interviewten und allen Menschen, die sich die Zeit nehmen, das Gespräch zu verfolgen. Nichts dergleichen ist geschehen.

Im Nachhinein müsste man der Polizei Berlin sogar gratulieren, denn durch ihre Passivität drängte sich das demokratiefeindliche, selbstentlarvende Treiben erst so richtig auf. Dadurch wurde jene politische Willensbildung wieder möglich, die durch die Störaktion eigentlich verhindert werden sollte.

Der öffentlich rechtliche Rundfunk jedenfalls gehört privatisiert und in seiner jetzigen Form zerschlagen. Die meisten NGO gehören definanziert und zerschlagen. Die Antifa gehört zerschlagen, und jedes einzelne “Mitglied” wegen Bildung einer kriminellen Organisation strafrechtlich verfolgt.

Mit dem heutigen Tag ist die Alternative für Deutschland nicht schwächer, sondern stärker geworden.




18.7. (2)


Wo Richter im Urlaub sind – und dabei eine unübersehbare Doppelmoral mit sich tragen.


Zitat: Es gibt keine Abkürzungen. Es gibt nur Wiederholungen, Wiederholungen, Wiederholungen.

Über die Pisten am Hochkar in Österreich donnerte die Vorsitzende Richterin einer Handelskammer am Landgericht Berlin, Janne P., so häufig, dass sie in ihrem Lieblingshotel Fahrnberger sogar Hochzeit feierte.

An einem “durch und durch positiven Ort voller guter Energien”, auch bekannt als Offenbarungseid der ︎︎︎Irit Eser, schrieb die Richterin im Mai dieses Jahres unter einen Beitrag zum Thema Wiederholungen dann folgendes:

„Ich halte Wiederholungen dann für wenig sinnvoll, wenn sie dazu dienen, neues zu vermeiden. Leute beispielsweise immer in die gleiche Kneipe/das gleiche Restaurant/den gleichen Urlaubsort fahren. Wenn Routine zur Falle wird, man immer die gleichen Wege geht, nie anders abbiegt, immer die gleichen Leute trifft, das gleiche isst, das gleiche liest.”

Klar, Janne P. hat in ihrem Leben auch andere Orte entdeckt, und dennoch fuhr sie jahrelang immer wieder an ein und denselben Urlaubsort nach Österreich ins Hotel Fahrnberger.






18.7. (1)


Die überhöhte Personalie, die Verfassungsrichterin werden wollte – und der durchschaubare Plan von Rot-Rot-Grün


Vernunftbegabte Menschen sind verpflichtet, gegen diesen demokratiewidrigen Plan von Rot-Rot-Grün Sturm zu laufen. Die stetig unattraktiver werdende SPD spricht sich unverhohlen für ein Verbot der Alternative für Deutschland aus und beschließt dies offiziell auf ihrem Parteitag, obwohl nach objektiver Einschätzung die Voraussetzungen für ein solches Verbot ganz offensichtlich fehlen. Ein perfides Willkürszenario türmt sich auf, das an der Mitsprache und Bewertungsexpertise des Souveräns vorbeigetragen werden soll.

Der Beschlussfassung, die die Verbotsabsicht enthält, folgt die Nominierung zweier von SPD, Grünen und Linken gestützten Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht, dessen zweiter Senat, dem die vorgeschlagenen Richterinnen künftig angehören sollen, über einen Verbotsantrag entscheidet.

Ein Schutz vor Willkür existiert weder in deinem noch in dem anderen Senat. Schon die ständige, oft krude geführte Debatte über ein Verbot der größten Oppositionspartei im Land, die über zehn Millionen Wähler repräsentiert, darf es in einer funktionierenden Demokratie, die Kontrahent und Widersacher gleichermaßen zuzulassen und zu achten hat, nicht geben.

Ich habe bereits vor einigen Monaten geschrieben, dass es, sollten die vermeintlich demokratischen Parteien der Mitte (Rot-Grün) ihren perfiden Plan in die Tat umsetzen, zu bürgerkriegsartigen Zuständen in Deutschland kommen wird. Sollte das Bundesverfassungsgericht politisiert worden sein und einem Verbotsantrag zugestimmt haben, wäre die Gewaltenteilung erschüttert. Das Gericht stünde dann konkret in der Gefahr, Ziel eines Brandanschlags zu werden. Angesichts der Stimmung im Land halte ich ein solches Szenario für sehr wahrscheinlich. Das Bundesverfassungsgericht wäre nicht mehr funktionsfähig. Und die CDU im ganzen Land irrelevant.

Alle, die über einen Funken Weitsicht und Vernunft verfügen, müssen dieses Szenario vor Augen haben.

Öffentliche Beiträge, die ich mir zu eigen mache:

„Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre aber der sichere Weg in den Bürgerkrieg”, sagt der Historiker Andreas Rödder.

„Es wird immer deutlicher, dass die SPD mit ihren linken Verfassungsgerichts-Kandidatinnen in Wahrheit vor allem das ebenfalls von ihr geforderte AfD-Verbot durchbringen will. Alle AfD-Mandate im Bundestag und in den Landtagen fielen dann sofort weg, und die linken Parteien bräuchten nicht einmal mehr die Union, um gemeinsam zu herrschen. Klingbeil würde Kanzler, und jede Opposition wäre auf Jahre, wenn nicht sogar endgültig ausgeschaltet. Das befürchten ganz offen [...] auch namhafte Verfassungsrechtler. Keine der beiden Kandidatinnen und auch kein anderer linker Ideologe darf deshalb in das Gericht gewählt werden, die Union wäre verrückt, wenn sie dies zuließe. Und sie sollte endlich erkennen, dass es nicht nur der AfD, sondern auf Dauer auch ihr an den Kragen gehen würde. Inzwischen wird selbst von besonnenen Leuten ein Bürgerkriegs-Szenario gesehen, wenn die SPD mit ihren diabolischen Plänen durchkommen sollte.”

„Der eigentliche Skandal ist nach wie vor nicht vom Tisch, im Gegenteil, er ist das Herzstück der ganzen Farce: Die radikale Linke, zu der zweifellos auch die Grünen zählen, versucht ganz offen, das Bundesverfassungsgericht zur parteipolitischen Spielfläche umzubauen. Zwei ideologisch linientreue Mitstreiterinnen wurden nicht etwa wegen juristischer Exzellenz, sondern aufgrund ihrer weltanschaulichen Gefügigkeit nominiert. Das ist kein Personalvorschlag, das ist ein Frontalangriff auf die institutionelle Unabhängigkeit der höchsten rechtsprechenden Instanz im Land. Genau dieser Punkt macht das Ganze nicht nur fragwürdig, sondern demokratisch vollkommen inakzeptabel.”

„Verfassungsrichterwahl: sie ist der entscheidende Schritt der SPD auf ihrem Weg zurück ins Kanzleramt. Die aktuelle Diskussion um eine der Kandidatinnen ist vordergründig. Sie verdeckt den Blick auf die eigentliche Motivationslage, nämlich auf die strategische Machtoption der SPD in einem reinen Linksbündnis. Diese Option besteht aus mehreren Bausteinen: (1) SPD strebt laut jüngstem Parteitagsbeschluss ein AfD-Verbot an. (2) Für das Verbotsverfahren ist der 2. Senat des BVerfG zuständig. (3) Dort sind aktuell Richterstellen nachzubesetzen. (4) SPD schlägt Kanidatinnen vor, die sich öffentlich positiv zu einem Verbotsverfahren geäußert haben. Im Falle eines Verbotsantrags steigen also aus Sicht der SPD die Erfolgschancen deutlich. (5) Verbietet das BVerfG tatsächlich die AfD (was bei Bündelung der Kräfte in 2-3 Jahren zeitlich durchaus möglich wäre), fallen automatisch die 151 BT-Mandate der AfD weg. Der Bundestag hätte damit statt 630 nurmehr 479 Mitglieder. Die Kanzlermehrheit läge bei 240. SPD, Grüne und Linke verfügen über 269 Mandate. (6) SPD schließt mit Linken und Grünen einen Koalitionsvertrag über ein rot-rot-grünes Regierungsbündnis. (7) Klingbeil wird per konstruktivem Misstrauensvotum nach Art. 67 GG zum Kanzler gewählt. (7) Neuwahlen gibt es nicht, rot-rot-grün regiert bis zum nächsten regulären Wahltermin Anfang 2029. (8) Bei den Wahlen 2029 hätte das Linksbündnis wenig zu befürchten. Denn die AfD wäre ausgeschaltet, könnte also nicht zur Wahl antreten und eine neue Partei im nicht linken Spektrum wäre so schnell nicht aufgebaut. Die am Nasenring vorgeführte Union dürfte keine ernsthafte Wahloption mehr sein. Eine rot-rot-grüne Republik wäre zementiert, die Opposition zerschlagen. Darum geht es! Und genau deswegen wird die SPD von ihren Kanidatinnen nicht abrücken. Warum auch? Das wäre aus ihrer Sicht ein strategischer Fehler. Für die Union bedeutet das: sie ist möglicherweise nur noch 2 Schritte vom politischen Suizid entfernt. Stimmt sie sowohl den SPD-Richterkandidatinnen als auch einem AfD-Verbotantrag zu, könnte es das gewesen sein für die Christdemokraten.”






16.7.25


Mitteilung zu Ihrem Interesse an der Tätigkeit als Bundesverfassungsrichterin


Schreiben an Prof. Frauke Brosius-Gersdorf

︎





15.7. (2)


Updates in der Causa Brosius-Gersdorf


Seit heute stellt die in Bonn ansässige Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die Frauke Brosius-Gersdorf offenbar als Mandantin vertritt, die ︎︎︎Stellungnahme ihrer Mandantin öffentlich zur Verfügung. Das allein ist bereits bemerkenswert, denn die Kanzlei macht sich den Inhalt der Stellungnahme dadurch gerade nicht zu eigen.

Udo Vetter:

„In ihrer etwas verbittert klingenden, also in der Tonalität wenig überraschenden Stellungnahme redet sich Richter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ohne Grund selbst weiter um Kopf und Kragen. So schreibt sie:

Kritik müssen sich auch einzelne staatliche Funktionsträger gefallen lassen. Welchen Grund gibt es, sich als Mitglied einer Landesregierung, zumal aus dem Bereich der Justiz, in einer Debatte um eine Verfassungsrichterwahl anonym zu äußern?

Warum äußern sich Personen und auch Politiker zu einem Thema? Weil sie es dürfen. Warum äußern sie sich anonym? Weil sie es dürfen. Die Freiheit, seinen Senf zu jedem Thema sagen zu dürfen, ist, wie es das Bundesverfassungsgericht ständig sagt, für unsere Grundordnung schlichtweg konstituierend.

Wenn die Kandidatin dagegen eine Art sachlichen Grund für erforderlich hält, dass Menschen ihre Meinung sagen und dies dann überdies nur unter Nennung von Namen und Adresse dürfen sollen, lässt das nichts Gutes für ihre Tätigkeit am Verfassungsgericht erwarten.”

Apollo News im Gespräch mit Gerhard Strate:



Der Jurist Rafael Sarlak meint auf X völlig zu recht:

„Die Stellungnahme behauptet, die Medienberichte über Frau Brosius-Gersdorf seien „unzutreffend“, „unvollständig“ und „unsachlich“ und zielten auf die Verhinderung ihrer Wahl. Doch: Pauschale Vorwürfe ersetzen keine substanzielle Auseinandersetzung mit konkret zitierten Aussagen. [...] Es heißt, von Brosius-Gersdorf werde ein „Zerrbild gezeichnet“. Doch welche Aussage ist konkret falsch? Welche Quelle ist falsch wiedergegeben? Unklar. Das ist presserechtlich dünn, und journalistisch leicht durchschaubar. Begriffe wie „ultralinks“ mögen zugespitzt sein, aber Wertungen sind im öffentlichen Meinungskampf zulässig, solange sie auf einer Tatsachengrundlage beruhen. Wer öffentlich hochumstrittene Grundrechtsinterpretationen äußert, muss mit Gegenrede leben. Die Stellungnahme spielt die inhaltliche Kritik herunter und lenkt ab auf Metaebenen: angeblich unfaire Medien, politische Kampagnen, manipulative Berichterstattung. Das ist eine Strategie, die man oft sieht, aber sie ersetzt keine konkrete Auseinandersetzung mit Berichten.

Medien dürfen zugespitzt berichten. Sie dürfen warnen, bewerten, kritisieren. Gerade bei Personalien von Verfassungsrang ist die Schwelle für zulässige Berichterstattung hoch – im Sinne der Meinungsfreiheit. Und: Bürger sollen sich ein Bild machen dürfen.

Frau Brosius-Gersdorf hat jedes Recht auf Gehör, aber kein Recht auf Applaus. Ihre Positionen zu Menschenwürde, Sprache, Gleichstellung und Impfpflicht sind öffentlich dokumentiert und –ja – diskutabel. Genau das geschieht. In einem ergebnisoffenen offenen Diskurs. Zum Glück!

Frau Brosius-Gersdorf ist aus meiner Sicht nicht gut beraten [sic! vermutlich wurde sie genau gegenteilig beraten, wollte aber dennoch nach vorne preschen], jetzt einen Rundumschlag gegen Medien und Politik zu starten – gerade wenn sie offensichtlich weiter an ihrer Kandidatur festhält. Das wirft kein gutes Licht auf sie und ihre Eignung für das Amt.

Mein Fazit: Die Stellungnahme versucht, den Eindruck einer unfairen Kampagne zu erzeugen. Tatsächlich erleben wir öffentliche Kritik aus sehr breiten gesellschaftlichen Schichten an einer Kandidatur, die juristisch wie politisch begründete Fragen aufwirft, und das ist erlaubt.”

Stefan Weber: „Der Brief der Wissenschaftler und (Ex-)Richter zu Brosius-Gersdorf enthält eine interessante Doppelmoral, die man leider häufig findet. Vor rund einem Jahr saß Frau Brosius-Gersdorf bei Herrn Lanz und dachte laut darüber nach, wie (sic! ob) man das Wählervolk der AfD „beseitigen“ könne. Das waren sehr harte, fast beängstigende Worte gegen eine Partei und vor allem gegen Millionen von Wählern. Nun ist Frau Brosius-Gersdorf, die medial heftig austeilte, aber das verwundbare Pflänzchen, das von der Politik gegen unsachliche Angriffe geschützt werden muss und nicht ausreichend gehört wurde. Sorry, das passt gar nicht zusammen!”




15.7. (1)


Deutschland 2025 – ein auf allen Ebenen gestörtes, dysfunktionales Irrlicht, das seine Würde abgelegt hat (feat. Halt Dein Maul)


Es braucht keine Worte mehr, nur Bilder (und Musik):


Die Performance von Tim Lahr hat auch was Gutes, denn der Song ist der Kracher. Er ist so präzise und kompromisslos, dass er sich sogar als Ersatz für Briefe oder offizielle Kommunikation eignet. Wenn etwas missfällt, zum Beispiel eine verlogene Verhandlung im Gericht, ein manipulativer Behördenbrief oder ein Gespräch auf reiner Pseudoebene, reicht es vollkommen aus, einfach die Hand zu heben und den Song abzuspielen bzw. ihn zu versenden.

Als musikalische Notwehr:

Halt Dein Maul

Bob & Daisy, Evelyn Weigert & Tom Beck


Halt dein Maul, bitte halt dein Maul,
Bitte halt dein Maul, bitte halt dein Maul,
Bitte halt dein Maul,
Oh bitte halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul, bitte halt dein Maul,
Bitte halt dein Maul, bitte halt dein Maul,
Bitte halt dein Maul,
Oh bitte halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maul,
Halt dein Maaaaaaaaaauuuuullllll


Today


𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters





1:0


Schikanöse Behörde forderte hinterrücks Zensur bzw. sogar die vollständige Löschung einer Website, und prallte ab


1 zu 0 für den Berichterstatter und seine Miterrichter

Als Prangerreigen wird der Footer auf Buckminster.de gerne abgewertet, natürlich nur von denen, die etwas zu befürchten hatten/haben und dagegen vorgingen. Allerdings: Es sind dort längst nicht alle gegenwärtig online gehaltenen Elektronischen Denkmäler aufgeführt. Um es Gegnern schwerer zu machen, sind mindestens drei Webseiten aus der Liste genommen; diese bleiben jedoch frei verfügbar und sind bei den wichtigen Schlagworten optimal über Google auffindbar.

Mitte Juni meldete sich eine deutsche Behörde bei einem unserer Partner, der für Templates und Hosting der Seiten verantwortlich ist, ein amerikanisches Unternehmen mit Sitz in Los Angeles.

Unter Ausnutzung sprachlicher Barrieren wurde dem Hosting-Unternehmen vorgespiegelt, bei der gemeldeten Seite handele es sich um eine belästigende, diffamierende Plattform mit vollständig rechtswidrigen und teils obszönen Inhalten. Die Angabe von Klarnamen einzelner kritisierter Mitarbeiter wird von der Behörde als datenschutzrelevanter Verstoß gewertet, eigens von einem Mitarbeiter der Behörde im öffentlichen Raum und für jedermann einsehbar produzierte Aktivitäten mit Fetisch für männliche Geschlechtsteile sei pornographisches Material, und schließlich sei alles auf der Website Falschinformation:

„Dear [...] employees,

I am writing to you on behalf of my Managing Director. We are a German public authority and part of the German welfare state. [...]

We have found harassing, defamatory, and obscene content on this website [...]. The website was hosted by [...] and has been online since the beginning of May. We would like to ask you to delete or deactivate the page.

The page was created to harm the [...]. Personal data of our employees can be found on the page. Pornographic content has been uploaded that is allegedly related to our employees.

The user is violating your guidelines. Defamatory content has been posted and data protection rights have been violated.

All the content of the site is false information.

We ask you to review the page.


[...] Office of the Executive Director

Als die Beschwerde vorlag, reagierte Buckminster NEUE ZEIT zuerst gegenüber der Behörde:

„Sehr geehrter Herr B.,

uns liegt Ihre Beschwerde an [...] vor, die wir für Sie und Frau T. in korrigierter Form wiedergeben:

Dear [...] Staff,

I am writing to you on behalf of my cunning and morally questionable managing director. We are a German government agency and officially part of the German welfare state — at least on paper. In reality, we practice covert tyranny. [...]

We have come across some inconvenient content on this website: [...]. The site, hosted by [...] and live since early May, exposes our unlawful behavior. We kindly ask you to censor it.

The website was created to damage the reputation of the [...]. It contains personal data of our employees — or so we claim, in order to dramatize things. In truth, all data is lawful and does not violate personality or data protection rights. Pornographic material was uploaded which, unfortunately, relates to one of our staff members who actively used his public X profile to like and share videos of men performing oral sex. In public.

According to us, the user violates your guidelines. In fact, no defamatory content was posted, and no data protection rules were broken. But you should censor it anyway.

The entire content of the site is disinformation. And since I’m not quite right in the head, I am 100% convinced of my own nonsense. Making false accusations is basically our organizational philosophy.

We kindly ask you to review the (entirely legitimate) site.

Thank you.”

Ergebnis: Die Seite blieb und läuft stabil. Lediglich die Quelle für den Penisfetisch sollte verlegt werden und wird seither von Adobe getragen.


BfV


Rezension :-)


Verfassungsschutz erklärt Influencer zu Rechtsextremisten; Baden-Württembergischer Landtag erteilt Hausverbot.

„Wer soll diese Hampelmann-Behörde, die politisch weisungsgebunden ist, ernst nehmen? Heute, am 12. Juli, erschien in der "Jungen Freiheit" der ︎︎︎Artikel "Verfassungsschutz nimmt beliebte YouTube-Stars in Visier" - daran zeigt sich, wie unzurechnungsfähig und hochnervös dieses wiederauferstandene Stasipack 2.0 ist. Mit der Realität hat das alles nichts zu tun. Das vollkommen peinliche "AfD-Gutachten" (Copy & Paste Enzyklopädie), das man beim Verfassungsgurkenschutz halb gehirnamputiert rausgerotzt hat, ist an Unzumutbarkeit kaum zu übertreffen. Achso, mein Kommentar ist gedeckt von Art 5 GG.”

Bei Google wird es zunehmend schwieriger, Rezensionen dauerhaft beim ersten Versuch zu veröffentlichen. Die Filtermechanismen sind derart restriktiv, dass faktisch Zensur vorliegt. Auch diese zulässige Bewertung (schwerwiegender Angriff auf die staatliche Ordnung) des Bundesamts für Verfassungsschutz wird vermutlich mehrere Schleifen drehen, bevor sie von einem Google-Mitarbeiter als rechtmäßig freigegeben wird.

Wer sich im Übrigen auch nur oberflächlich mit Boris von Morgenstern, Leonard Jäger (Ketzer der Neuzeit) oder Miró Wolsfeld (Miró unblogd) beschäftigt, wird kaum an dem Eindruck vorbeikommen, dass es sich um vernünftige, sympathische Jungs handelt.

Morgen (am Sonntag, 13. Juli) erscheint die nächste 𝕏-Collection.



SWAG


Justin Bieber Comeback 2025

SWAG digital album will be delivered via e-mail upon purchase.

Digital downloads are only available to U.S. customers.

Der Berichterstatter: Heute bin ich U.S. customer und kaufe SWAG

Tracklist:
1. ALL I CAN TAKE
2. DAISIES
3. YUKON
4. GO BABY
5. THINGS YOU DO
6. BUTTERFLIES
7. WAY IT IS
8. FIRST PLACE
9. SOULFUL
10. WALKING AWAY
11. GLORY VOICE MEMO
12. DEVOTION
13. DADZ LOVE
14. THERAPY SESSION
15. SWEET SPOT
16. STANDING ON BUSINESS
17. 405
18. SWAG
19. ZUMA HOUSE
20. TOO LONG
21. FORGIVENESS

︎︎︎Listen to SWAG




11.7.25


In diesem Land ist nichts mehr heilig


Frauke Brosius-Gersdorf guckt wie eine Irre, denkt und spricht wie eine Irre, spaltet wie eine Irre. Diese Person hat am Bundesverfassungsgericht nichts verloren.

„Frau Brosius-Gersdorf findet in bemerkenswert kaltschnäuziger Menschenverachtung und im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur, dass es „gute Gründe“ gebe, die Menschenwürde erst ab der Geburt anzusetzen, sie steht nun auch im Verdacht, plagiiert zu haben. Bei ihrem eigenen Mann. Diese Person ist untragbar für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht.” (Ralf Höcker)

Köln. „Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt, muss ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten - von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende. Es geht hier nämlich um ein Menschenrecht, sogar um das Grundrecht eines jeden Menschen. Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten. Keine menschliche Gesellschaft, auch nicht der Staat, kann darauf verzichten, das Lebensrecht des Menschen, und zwar eines jeden Menschen, anzuerkennen und zu schützen, sei er jung oder alt, geboren oder ungeboren, behindert oder nicht behindert. Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.Bislang war das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung der Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen. Als Christ und Bischof, vor allem aber auch als Staatsbürger hoffe ich darauf, dass unser Verfassungsgericht auch in Zukunft die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen vom Augenblick der Empfängnis an ausnahmslos weiterhin schützen und verteidigen wird.Insofern appelliere ich angesichts der bevorstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen.” (Kardinal Wölki)

Zwischen einem ungeborenen Wesen im Mutterbauch und der werdenden Mutter besteht eine lebendige, unmittelbare Beziehung. Über die Nabelschnur ist das Ungeborene nicht nur körperlich verbunden, sondern bereits zur Wahrnehmung fähig. Es reagiert auf Stimmungen, Geräusche, Berührungen, und es macht sich selbst bemerkbar: durch einen Tritt, manchmal durch einen Schlag, ein anderes Mal durch ruhiges Zur-Seite-Legen. Diese Form des Austauschs ist Ausdruck von Beziehung, Präsenz und Leben. Und Leben bedeutet Würde. Auch das ungeborene Wesen trägt diese Würde in sich. Sie ist unantastbar. (Der Berichterstatter)

„Man muss glaube ich nicht mal Christ sein, um zu begreifen, dass jemand, der die Menschenwürde erst ab der Geburt zusprechen will, den Verstand verloren hat.” (Untergrund Bonn)




10.7.25


Rezensionen auf Google My Business Profilen von Rechtsanwälten, abgegeben durch Prozessgegner oder mittelbare Dritte – eine Rechtsbetrachtung


Gerichtsentscheidungen:
Landgericht München I (2019)
Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart (2022)

Landgericht Berlin II (2022)
Landgericht Nürnberg-Fürth (2022)
Oberlandesgericht Oldenburg (2024)


︎ W e i t e r l e s e n




Update


Rundumschlag


Cronemeyer u.a. ./. Nixdorf, LG Berlin II, Az 2 O 332/24 — begründetes Urteil / Streitwertbeschluss / Verkündungsprotokoll

Der ausführliche Artikel, der am 09. Juli 2025 im Laufe des Tages veröffentlicht werden soll, ist zwar einnehmend, lässt aber noch Raum für ein Update an anderer Stelle.

1.) Cronemeyer/Lorf verlieren Zahlungsklage ganz überwiegend

Die Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer und ihr Berufskollege Alexander Lorf haben ihre Zahlungsklage gegen den Berichterstatter zu 76 % verloren.

Prof. Dr. Johannes Weberling: „Insgesamt hat die Gegenseite (ausweislich der Gerichtskostenquote in Ziff. 4 Satz 2 des Urteilstenors) mit 76% der zu tragenden Kosten ihre Klage damit ganz überwiegend verloren.”

Die Bereitstellung des Urteils ist geplant.

2.) Landgericht Hamburg, Pressekammer, Kristina Feustel wgn. Cronemeyer-Urteil

Die dauerhaft in Ungnade gefallene Vorsitzende der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, Kristina Feustel, hat fünf Monate Zeit, ihr ︎︎︎Drecksurteil vom 23. Mai 2025 zu begründen, zwei davon sind bereits verstrichen. Schriftlich musste auf Folgendes hingewiesen werden:

„Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Mai 2025 ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung steht nicht im Belieben der Kammer, sondern ergibt sich zwingend aus § 709 ZPO.

In der mündlichen Verhandlung vom 23. Mai 2025 war die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Kunstfreiheit nicht Gegenstand der Diskussion. Sollte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung wahrheitswidrig das Gegenteil behaupten und Ausführungen darüber treffen, wird dagegen anwaltlich vorgegangen werden. In diesem Fall wäre Rechtsanwalt Krüger Zeuge.”


Der Vorsitzenden (und den Beisitzern) wurde mitgeteilt: Was Sie am 23. Mai 2025 für „Recht“ erkannt haben, ist das Ergebnis skrupelloser Gestalten, die weder die Folgen ihres erbärmlichen Handelns überblicken noch auch nur ansatzweise begreifen, dass dieses intellektuell kaum über das Niveau abgestandenen Kaffeesatzes hinauskommt. Bleiben Sie, was Sie sind — aber bitte nicht in meinem Namen.”

3.) Hanseatisches Oberlandesgericht, 14. Zivilsenat, Inken von Gadow

Thematischer Hintergrund ︎︎︎Inken von Gadow - Landgericht Berlin

„Sehr geehrte Frau von Gadow,
mit Ihrer Schmuddelarbeit konfrontiert, möchte ich kurz die Gelegenheit nutzen und mich für Ihr außerordentliches Versagen bedanken. Dass intellektuell unbefähigte und charakterlich ungeeignete Personen wie Sie für den Justizdienst zugelassen sind, ist schädlich für den Rechtsstaat. Hätte ich vor der Antragstellung geahnt, an welche ahnungs- und geistlosen Idioten ich in erster und zweiter Instanz geraten würde, wäre das einstweilige Verfügungsverfahren niemals eingeleitet worden. Ich verachte Sie und erkenne Sie – ebenso wie die Kollegin 1. Instanz – nicht als Richterin an.”


Die Drecksbude von Patricia Cronemeyer sah ihre juristische „Expertise“ (insb. im Rahmen der Zahlungsklage) in der gezielten Herabwürdigung des Prozessgegners, was durch Dritte wie folgt zusammengefasst wurde:

„Ich lese Schriftsätze in Gerichtsverfahren, an die ich aus Interesse gelange, aufmerksam und möglichst unabhängig. Bei Cronemeyer Haisch blieb ich stellenweise fassungslos zurück. Allzu oft wird vom Gebot sachlicher Darstellung abgewichen, zugunsten von Diffamierung, abwertender Sprache und gezieltem negativem Framing des Prozessgegners. Aus kritischen, teils zugespitzten Schreiben oder Berichten auf öffentlich zugänglichen Plattformen, die Richtern gewidmet sind, leitet die Kanzlei eine angebliche Gemeingefährlichkeit der Autorenschaft ab und schreibt dies sogar wörtlich in ihre Schriftsätze. Mit dem eigentlichen Streitthema haben solche Äußerungen allerdings überhaupt nichts zu tun. Es geht der Kanzlei vorranging um das Einnehmen der Gerichte gegen den Prozessgegner. Prozesstaktisch halte ich derartiges Auftreten für unklug und unprofessionell.”

4.) Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat und Gerichtsverwaltung (F*** you)

16. Zivilsenat: Sehr geehrter Herr Bub, in Ihrem Senat liegt ein Komplettversagen vor, und ich halte Sie für einen unverschämten Lügner, der Freude dabei empfindet, sich die Realität zurechtzubeugen.”

Gerichtsverwaltung: Dass ein solches Verhalten der Senatsmitglieder dem Ansehen der Justiz schadet, interessiert weder den Vorsitzenden Dr. Bub noch sonst jemanden im Senat. Zwei Richterinnen mussten wegen ihres unmöglichen Umgangs mit einer sofortigen Beschwerde abgelehnt werden, da ihre „Rechtsauffassung“ vor dem Hintergrund der vollkommenen Fehllektüre meines begründenden Beschwerdeschriftsatzes jedem vernunftbegabten Menschen unzumutbar ist. [...] Bei dem 16. Zivilsenat handelt es sich um einen Haufen ignoranter Idioten, die sich an Schikane aufgeilen, und die zu dumm sind, den Sachverhalt zu erfassen. Um nicht als befangen zu gelten, verhunzen sie die Fakten und lügen, dass sich die Balken biegen. [...] Sie sind kein Gericht, sondern eine Irrenanstalt!”


2.7.25


Berliner Hoffest 2025 – Fotodokumentation



Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

Hauptseite ︎︎︎

Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)


In einfacher Sprache: ︎︎︎Buckminster.de / Cronemeyer gegen die Kunstfreiheit



Streaming in der Pflege – Rechtsstreitigkeiten nehmen zu


Schertz Bergmann und Mandanten ./. Kevin Hartwig

Wird fortlaufend aktualisiert.

Der YouTube-Streamer Kevin Hartwig (Kevinits) wird von der Kanzlei Schertz Bergmann mit Abmahnungen und Klagen überhäuft. Wir beobachten und kommentieren die Rechtsstreitigkeiten, die derzeit an den Landgerichten in Frankfurt am Main (Zivilkammer 3) und Hamburg (Zivilkammer 10 oder 24) stattfinden bzw. initiiert werden.

︎ W e i t e r l e s e n




Rezensionen auf Google My Business Profilen von Rechtsanwälten, abgegeben durch Prozessgegner oder mittelbare Dritte – eine Rechtsbetrachtung


Gerichtsentscheidungen:
Landgericht München I (2019)
Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart (2022)

Landgericht Berlin II (2022)
Landgericht Nürnberg-Fürth (2022)
Oberlandesgericht Oldenburg (2024)


︎ W e i t e r l e s e n





BND: Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter

Im Rahmen seiner „Komm dahinter“-Employer-Branding-Kampagne hat der Bundesnachrichtendienst den Versuch unternommen, seine Kreativagentur um jeden Preis geheim zu halten. Buckminster NEUE ZEIT kam dahinter:

︎ BND Styleguide (by BNZ)

︎ Buckminster Story





Über den Verfassungsgerichtshof Berlin:

Ich schwöre, das Richteramt wider dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und unter höhnischer Missachtung des Gesetzes auszuüben, nach bestem Machtkalkül für das Böse, mit genauem Ansehen der Person zu urteilen und einzig der Selbstlüge und Amtsmissbräuchlichkeit zu dienen – so wahr Gott mir eigentlich helfen wollte.

︎ W e i t e r l e s e n






Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:

„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“



Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.