Faktenhass – warum Kevin Hartwig (Kevinits) sich von der Realität bedroht fühlt


Die Antwort liegt im Titel: Der YouTube- und Twitch-Streamer hasst Fakten, die unbequem für ihn sind. Vor allem solche aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT. Die empfindet er laut Video vom 29. September 2025 mit dem Titel »Die aktuelle Situation ist... KRITISCH« als Bedrohung, als massive Diffamierung, als Lügen oder Unwahrheiten. Das sind schwerwiegende, durch nichts belegte Anschuldigungen und Aussagen des Streamers, die geeignet sind, Ruf und Reputation zu schädigen. Mit Beispielen, wenigstens einem, kann Hartwig nicht aufwarten. Er behauptet lediglich, und stellt damit einmal mehr unter Beweis, dass er ein Manipulant ist.


Aus eigenem Interesse gehen wir auf Hartwigs letzte Veröffentlichungen ein, auch solche, die von Dritten durch die Hintertür vorgenommen wurden.

Festzuhalten ist, dass die persönlichen Vorwürfe des Streamers und sein gehirnwäscheartiges Schlechtreden unserer Plattform, die sich hohen Ansprüchen an Wirklichkeit verpflichtet sieht, durchaus justiziabel sind. Vertrauen in die drei Pressekammern (Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main) und deren Entscheidung ohne Ansehen der Person besteht allerdings nicht vorbehaltlos.



Themen in diesem Artikel:

1.) Hartwig macht genau das, was er anderen vorwirft
2.) Eigene Recherchen zu Kündigung und Strafanzeige gegen den TikToker notwendig
3.) Veröffentlichung durch die Hintertür via “einBastien”



1.) Hartwig macht genau das, was er anderen vorwirft

Wie erst vor zwei Tagen berichtet, hat der Streamer am 26. September 2025 unter dem Titel »Dieser TIKTOKER verliert nach SKANDAL im Pflegeheim seinen JOB!« ein neues Exposed-Video veröffentlicht. Darin präsentiert er auch ein Pressestatement des Arbeitgebers “Sozialteam”, der dem TikToker nach Bekanntwerden der Vorwürfe gekündigt haben soll. Das Arbeitgeberstatement wurde von Hartwig am 9. September 2025 angefragt und am 16. September beantwortet.

In einem heute (29.09.25) erschienenen Video auf seinem Zweitkanal SigmaKevin mit dem Titel »So etwas GEHT ZU WEIT« beklagt Hartwig, dass ein Rettungssanitäter, der nach der Wiederbelebung eines Säuglings gerade deutschlandweit viral geht, seine Social-Media-Kanäle mit mehreren, monetarisierungsfähigen Clips von jeweils über einer Minute Länge bespielt habe. Das sei u.a. aus Monetarisierungsgründen geschehen, meint Hartwig. 

Interessant ist, dass Kevin Hartwig genau das gleiche macht. Am 28. September 2025 veröffentlichte der Streamer ein Folgevideo zu seinem neuesten Exposed-Video mit dem Titel »Der GEKÜNDIGTE Pflege Streamer MELDET SICH BEI MIR?!«. Der Titel knüpft also daran an, dass der TikToker zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigt war (bzw. gekündigt worden sein soll). Tatsächlich stammt dessen persönliche Nachricht und Stellungnahme an Kevin Hartwig aber vom 13. September 2025, also drei Tage vor dem Pressestatement des Unternehmens “Sozialteam” vom 16. September 2025. Im Hauptkanalvideo blendet Hartwig die Stellungnahme des TikTokers nur für wenige Sekunden ein, ohne sich inhaltlich genau damit auseinanderzusetzen, obwohl er es könnte. Die gehaltvolle Befassung verschiebt er stattdessen auf ein späteres Folgevideo.

2.) Eigene Recherchen zu Kündigung und Strafanzeige gegen den TikToker notwendig

Wir halten es für erforderlich, die von der Mittelbayerischen Zeitung und anschließend von Hartwig behaupteten Konsequenzen (Entlassung, Strafanzeige) einer eigenen Recherche zu unterziehen. Das im Hauptkanalvideo zitierte Pressestatement des Arbeitgebers weicht unseres Erachtens von dem ab, was die für die Mittelbayerische tätige Redakteurin Dagmar Unrecht – nach eigener Aussage aufgrund persönlicher Nachfrage und mündlicher Auskunft – in Erfahrung gebracht haben will. Das Pressestatement, das Hartwig vorliegt, kenne sie inhaltlich nicht.

Wir haben uns daher zunächst die Mühe gemacht, das im Hauptkanalvideo eingeblendete Statement des Arbeitgebers zu transkribieren:

Presseanfrage Livestreaming

Sehr geehrter Herr [geschwärzt],

vielen Dank für Ihre Presseanfrage zum Vorfall Livestream im beruflichen Kontext.

Selbstverständlich haben wir sofort nach Bekanntwerden dieses Vorfalls interne Nachforschungen dazu eingeleitet.

Zu den einzelnen Ergebnissen nehmen wir gerne, in den von Ihnen angefragten Punkten Stellung.

Gestatten Sie mir im Vorfeld eine generelle Bemerkung zu diesem Sachverhalt.

Wir möchten Ihre Fragen gerne in aller Transparenz beantworten. Vorausschickend ist zu sagen, dass Sozialteam stets dafür Sorge trägt, dass alle Kunden*innen (sic!) bestmögliche Qualität in der Versorgung erfahren, egal ob ambulant betreute Kunden oder Bewohnende in stationären Einrichtungen. Hierbei stehen wir im ständigen vertrauensvollen Austausch, sowohl mit diesen, als auch mit Angehörigen und vielen weiteren Beteiligten.

Gemäß unserem Wahlspruch „Menschen im Mittelpunkt“ arbeiten wir auch stets partnerschaftlich mit all unseren Mitarbeitenden zusammen. Individuelles Fehlverhalten, wie im vorliegenden Fall, ist extrem bedauerlich und nicht zu entschuldigen, kann und darf keinesfalls aber auf die Gesamtleistung unserer Mitarbeitenden übertragen werden. Gleichwohl ist uns wichtig zu betonen, dass uns immer daran gelegen ist, zum Wohle unserer Kunden zu handeln. Aus diesem Antrieb heraus betrübt es uns umso mehr, dass es scheinbar einzelne Mitarbeitende gibt, die offensichtlich persönliche Belange über die der zu versorgenden Menschen oder auch die des Arbeitgebers stellen.

Ohne diesen Vorfall verharmlosen zu wollen, können wir aber bisher festhalten, dass im vorliegenden Fall weder Bewohner zu Schaden gekommen sind, noch Angehörige oder Kollegen in irgendeiner Art und Weise geschädigt wurden.

Die arbeitsrechtliche Sicht wird untenstehend ausführlich erläutert. Eine datenschutzrechtliche Prüfung lieferte, zumindest aufgrund des uns zur Verfügung stehenden Materials, bisher keine Verstöße.

Strafrechtlich relevantes Handeln wird derzeit geprüft, scheint aber nach bisheriger Erkenntnis nicht vorzuliegen.

Auch hat sich der betreffende Mitarbeiter mittlerweile mit einer schriftlichen Stellungnahme an uns gewandt und darin volle Transparenz zugesichert. Laut Auskunft des Mitarbeiters ist diese Stellungnahme inhaltsgleich mit der Ihnen vorliegenden Stellungnahme, welche durch Sie angefragt wurde.

Demnach handelte es sich um insgesamt 4 Livestreams aus 4 unterschiedlichen Nachtschichten innerhalb eines eng begrenzten Zeitraums von einer Woche mit jeweils ungefähr 1 Stunde Dauer pro Stream. In diesen Streams ist ausschließlich der Mitarbeiter zu sehen und keine weiteren Personen, Unterlagen oder Daten. Die Streams sind laut Bekunden des Mitarbeiters immer dann entstanden, wenn Routinetätigkeiten zu bearbeiten waren.

Außer Frage steht, dass aus moralischer Sicht das Handeln des Mitarbeitenden sowohl gegenüber den Bewohnenden, als auch gegenüber den Kollegen, sowie gegenüber dem Arbeitgeber Sozialteam in allen Belangen zu verurteilen ist.

Folgend nun unsere Stellungnahmen zu Ihren Fragen:

1. Sind Livestreams in Ihrer Einrichtung offiziell gestattet?

Selbstverständlich sind keinerlei Bild- und/oder Tonaufnahmen aus dem direkten Arbeitsumfeld gestattet. Dies ist zum einen klar in unseren Datenschutzvereinbarungen festgehalten, welche auch jeder Mitarbeitende zusätzlich zum Arbeitsvertrag unterzeichnet. Zudem ist es den Mitarbeitenden per Dienstvereinbarung aus sachlichem Grund untersagt, Mobiltelefone oder Kameras während des Dienstes zu nutzen und/oder bei sich zu tragen.

2. Wie erklären Sie die Veröffentlichung von Patientendaten durch Ihr Personal?

Nach erster Prüfung des uns vorliegenden Materials, sowie nach derzeitigem Kenntnisstand können wir davon ausgehen, dass keine datenschutzrechtlich relevanten Bewohner-/Patientendaten veröffentlicht wurden. Dies steht aber derzeit unter dem Vorbehalt der weiteren Prüfung durch interne, sowie externe Prüfer. In einem Fall ist offensichtlich in spiegelverkehrter Darstellung ein Vor- und Nachname eines nicht weiter zuzuordnenden Bewohners sichtbar gewesen. Sollten schützenswerte Daten gleich welcher Art veröffentlicht worden sein, wird dies selbstverständlich juristisch gewertet und zur Anzeige gebracht.

3. Wie bewerten Sie selbst die Livestreams dieses Mitarbeiters?

Selbstverständlich verurteilen wir das eigenmächtige und übergriffige Verhalten des Mitarbeiters scharf. Generell beobachten wir, wie wahrscheinlich viele Arbeitgeber über alle Branchen hinweg, sehr kritisch das Phänomen von Livestreams aus dem Arbeitsumfeld.

Bisher liegen uns intern keine Erkenntnisse zu weiteren gleichgelagerten Fällen in unseren Einrichtungen und Diensten vor. Es handelt sich demnach um den ersten Fall von Livestreaming bei Sozialteam. Generell muss nun, neben einer sehr eindeutigen arbeitsrechtlichen Wertung auch geprüft werden, ob ggfs. weitere Verstöße oder eventuell sogar strafrechtliche Handlungen vorliegen. Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, dass Kollegen*innen (sic!), Bewohnende oder datenschutzrelevante Inhalte gezeigt wurden.

4. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Vorfall?

Grundsätzlich halten wir, neben den vertragstechnischen Unterlagen, wie der vom Arbeitnehmer zu unterzeichnenden Datenschutzverpflichtung (unter Frage 1 bereits beschrieben), ein sehr ausgeprägtes internes Qualitätsmanagementsystem vor. Dieses regelt unter anderem auch das erwünschte Verhalten der Mitarbeitenden im beruflichen Umfeld. Darunter fallen auch zum Beispiel eindeutige Regelungen zur Nutzung von privaten Mobiltelefonen. Darüber hinaus gibt es neben den branchenüblichen Kontrollinstanzen interne Qualitätsaudits, welche die Einhaltungen der Standards überprüfen. Auch in internen Schulungen, sowie Besprechungen wird immer wieder Bezug auf relevante interne Qualitätsrichtlinien, sowie einzuhaltende Standards hingewiesen.

Individuelles Fehlverhalten von Mitarbeitenden, das zeigt der vorliegende Fall, kann damit aber nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden.

Jedoch werden wir den vorliegenden Fall nochmals zur Sensibilisierung aller Mitarbeitenden heranziehen und auch unsere Qualitätsstandards auf den Prüfstand stellen.

5. Ist die Monetarisierung der Streams mit Ihrer Einrichtung abgesprochen? Liegt eine Gewerbeanmeldung oder eine Erlaubnis hierfür vor?

Uns liegen keinerlei Anträge auf eine Nebentätigkeit vor. Auch haben wir keine Kenntnis von Gewerbeanmeldungen o.ä. Eine betriebliche Bestätigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit liegt demnach ebenso nicht vor. Auch hatten wir keine Kenntnis über Aktivitäten des Mitarbeitenden in den Social Media Kanälen.

6. Wie beurteilen Sie die hygienischen Risiken, wenn ein Mobiltelefon dauerhaft während der Arbeit mitgeführt und genutzt wird?

Das Mitführen und Nutzen privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit stellt ein potenzielles hygienisches Risiko dar, da das Gerät Keime, Bakterien und Viren tragen kann, die sich auf Oberflächen ansammeln. Eine kontinuierliche Nutzung privater Mobiltelefone könnte zur Keimverschleppung sowohl ins private Umfeld als auch in das Arbeitsumfeld führen, insbesondere beim Kontakt mit Arbeitsmaterialien, Lebensmitteln oder medizinischem Equipment.

Um die Hygienestandards bei Sozialteam zu gewährleisten, ist daher die Nutzung privater Mobiltelefone am Arbeitsplatz strengstens untersagt. Nur bei wichtigen Angelegenheiten, z.B. bei auf einen Anruf wartenden Situationen und nur im Einzelfall, ist eine kurzfristige Nutzung nach Rücksprache mit der zuständigen Leitungskraft zulässig.

Ergänzend zu Ihren Fragen ist es mir noch ein Anliegen, persönlich auf den Sachverhalt einzugehen.

Wie bereits in den anderen Punkten beschrieben, ist das Phänomen von Livestreams aus dem Arbeitsumfeld (nicht nur im Pflegebereich) schon eine geraume Zeit lang zu beobachten. Immer dann, wenn man mit Menschen arbeitet, gewinnt das Ganze natürlich an Brisanz. Es besteht in einem hohen Maße die Möglichkeit, gegen Gesetze und Verordnungen, aber auch gegen Moral und Anstand zu verstoßen.

Wie im vorliegenden Fall sind das einzelne oder wenige, aus einem Kollektiv von sehr gut und hart arbeitenden Mitarbeitern, die das Geleistete in Misskredit bringen können. Deshalb verwahre ich mich auch gegen eine Generalisierung in derartigen Fällen.

Ich fände es gut, wenn mit einer Konfrontation diejenigen fokussiert werden würden, die es mit ihrem Fehlverhalten zustande bringen, die generell sehr guten Leistungen, von deutschlandweit tausenden von Mitarbeitern im Pflegebereich in Verruf zu bringen. Auch sollte klar sein, dass damit viele, sehr gut organisierte und gut arbeitende Träger, wie auch Sozialteam unangemessen in ein eventuell schlechtes Licht gerückt werden.

Wichtig ist auch, wenn der Einzelfall nicht zu gering zu achten ist, dass die guten Leistungen und positiven Seiten der Pflegebranche gezeigt werden und nicht mit skandalisierenden Themen überlagert werden.

Nach Sichtung des uns vorliegenden Materials wurden umgehend erste konkrete Maßnahmen eingeleitet. Darunter z. B. die datenschutzrechtliche, aber auch die arbeitsrechtliche Prüfung.

Weiterhin wurde umgehend ein internes Qualitätsaudit in der Einrichtung eingeleitet, um zu prüfen, ob dieses Fehlverhalten des Mitarbeiters konkrete Auswirkungen auf die Versorgungs-, sowie Wohnqualität hatte und hat, was wir klar mit „Nein“ beantworten können.

Im vorliegenden Fall, soweit ich das zum jetzigen Zeitpunkt beurteilen kann, bin ich insoweit froh, dass weder Kollegen*innen (sic!), noch Angehörige oder Bewohnende direkt betroffen sind, indem sie im Bild oder Ton auftauchen würden.

Auch können wir zum jetzigen Zeitpunkt festhalten, dass dieses individuelle Fehlverhalten wohl zu keiner Gefährdung oder anderweitig sichtbaren negativen Auswirkung auf Bewohnende führte.

Man sieht ausschließlich den Mitarbeitenden während er Tätigkeiten ausübt und selbst diese sind nicht im Detail zu sehen. Die Art und Weise, wie diese Streams stattfinden und wie darin kommuniziert wird, finde ich absolut befremdlich, nicht nachvollziehbar und inakzeptabel.

Alleine schon die Tatsache, seine eigene berufliche Tätigkeit, ohne Auftrag live zur Schau zu stellen und dabei die zur Verfügung stehende Zeit mit privater Selbstdarstellung zu missbrauchen finde ich absolut nicht nachvollziehbar und erschreckend.

Aus Arbeitgebersicht ist vollkommen klar, dass dieses Verhalten nicht zu akzeptieren ist. Daher werden wir alle notwendigen und gebotenen Schritte einleiten, um diesen Fall zu ahnden. Weiterhin nehmen wir dies zum Anlass, alle Mitarbeitenden nochmals intensiv zu beschulen, zu sensibilisieren und zu informieren, um bestmöglich weitere Fälle ausschließen zu können.

Was sagt der betroffene Mitarbeiter zu den Vorwürfen?

Hinweis d. Redaktion: Die Nachricht des TikTokers an Hartwig erfolgte am 13.09.

Am 12.09. hat sich der betreffende Mitarbeiter aus eigenem Antrieb bei Sozialteam gemeldet, da er wohl auch persönlich durch Sie kontaktiert wurde. In einem Telefongespräch bedauerte er, dass er an laut seiner Aussage insgesamt 4 Tagen, zwischen 22.08. und 25.08. Teile seiner Nachtschicht live gestreamt hat. An diesen Tagen betrug die Zeitspanne, an der live gestreamt hat (sic!), ca. je 1 Stunde. Gemäß eigener Aussage wurden die Streams immer dann angefertigt, wenn Routinetätigkeiten zu erledigen waren. Bei akuten Aufgaben oder der Anwesenheit weiterer Personen wurde der Stream stets unterbrochen oder beendet.

Er beteuert, dass diese Streams aus seiner Sicht zu keiner Zeit irgendeine Gefährdung, oder Vernachlässigung von Bewohnenden zur Folge hatten. Einige, durch ihn geäußerte Kommentare könnten, ohne den Kontext der Chats zu berücksichtigen, die Vermutung dazu nahelegen. Diese seien aber ausschließlich ironischer Natur im Hinblick auf die Fragestellungen der Chatteilnehmer gewesen. Selbst das engere Kollegenumfeld hatte keine Kenntnis von diesen Streams.

Er bedauert in einer nachgelagerten schriftlichen Stellungnahme, welche auch Ihnen vorliegt, aufrichtig, dass er gegenüber den Bewohnenden, Sozialteam, sowie auch seinen Kollegen einen Vertrauensbruch begangen hat, indem er klaren Handlungsanweisungen und Regeln zuwidergehandelt hat.

Hinweis d. Redaktion: Ein Update folgt in den kommenden Tagen



3.) Veröffentlichung durch die Hintertür via “einBastien”

Aus dem Umfeld von Aluna Hime, die Kevin Hartwig nahesteht, sind weitere Veröffentlichungen von Videomaterial bekannt geworden. Diese betreffen auch eine mögliche Einigung zwischen Hartwig und den Betroffenen, die bekanntermaßen Mandanten von Schertz Bergmann sind. Grundsätzlich dürfte der Prozessstoff – und mit ihm Querverweise auf Mandanten – demnach nicht erneut öffentlich aufgegriffen werden, weder durch Hartwig noch durch Dritte in seinem Umfeld (z.B. Bekannte von Aluna Hime, die über die Einigung zwischen den Prozessparteien und die damit verbundenen Pflichten sicherlich genau informiert ist).

Die farbig markierten Videos sollten daher im Interesse des Streamers wie auch aller Beteiligten unverzüglich entfernt werden.






Berlin, am 29.09.2025 © Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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