Hier werden Justizberichte, Prozessverläufe und Ergebnisse in Verfahren veröffentlicht. In Abwechslung mit politischen und nicht-politischen Meinungen, Ereignissen aus dem Leben, sowie kunst- und kulturbezogenen Hinweisen oder Empfehlungen.

Neuere Artikel II ︎           

Neuere Artikel III ︎





28. April 2023


Susanne Tucholski, VRiKG a.D., arbeitet seit ihrer Pensionierung als Rechtsanwältin; anzutreffen ist sie in einem Kiez in Friedenau.


Es dürfte eine Umstellung sein, wenn nach mind. 14 Jahren nicht mehr “Vorsitzende Richterin am Kammergericht” hinter dem eigenen Namen steht. Und dennoch: Juristin bleibt Juristin. Seit Tucholski im Oktober 2022 aus dem 10. Zivilsenat ausgeschieden ist, berät sie nun die Seite, die Recht und Gerechtigkeit bei ihr suchte. Ob sie beides, nämlich Recht und Gerechtigkeit, in all ihren Dienstjahren mit der notwendigen Integrität und Unvoreingenommenheit gewährte, kann dahingestellt bleiben. Ihr Nachfolger Oliver Elzer war zuletzt mit einer Kehrschaufel im Kammergericht gesichtet worden.

Offiziell erreichbar ist Susanne Tucholski über ihre Website https://ra-tucholski.de/

Der Beschreibungstext “Über mich” ist schön geschrieben, leider funktioniert der gleichnamige Menüpunkt nicht. In Sachen Zeitgeist und Ästhetik hat die Seite noch Luft nach oben, aktuell wirkt sie ein bisschen wie der Tod auf Latschen. An dieser Stelle zwei Website-Empfehlungen, u.a. zu Klaus Wittmann (derzeit in Kooperation mit Regina Rick für Manfred Genditzki) und zu Oliver Elzer, auch seine Seite ist informativ, erfrischend und optisch schön gestaltet.

Wer übrigens wissen möchte, wer derzeit in der Bundesrepublik Deutschland als Anwalt oder Anwältin zugelassen ist, kann das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis aufsuchen und darin Recherchen anstellen https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak

“Ich kann zuhören, habe Ideen und befasse mich auch gerne mit neuen Problemkreisen und entlegenen Rechtsgebieten.” Susanne Tucholski, Rechtsanwältin und Vorsitzende Richterin am Kammergericht a.D.






(3)


Der Informationsgehalt wurde noch etwas verfeinert:

Florian Gliwitzky stieg vom profillosen Ankläger zum Richter und Pressesprecher am Oberlandesgericht München auf, er besetzte den 2. Strafsenat und war Leiter der Pressestelle. Seit November 2022 ist er Mitglied und stellv. Vorsitzender im 38. Zivilsenat des OLG München, der u.a. Kartell/Urheber/Unterlassungs/Diesel- und Haftungssachen verhandelt. Petra Beckers folgte ihm, sie wurde vom Landgericht München II zur Richterin am Oberlandesgericht München befördert, als Angehörige des 1. Strafsenats. Hervorzuheben: Beckers (geb. 1962) steht im Handbuch der Justiz 1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München II, ab 2000 wurde sie dort gruppenleitende Staatsanwältin. 2009 erhob genau diese Staatsanwaltschaft, vertreten durch Florian Gliwitzky (geb. 1973), Anklage gegen Manfred Genditzki. Zu dieser Zeit war Petra Beckers bereits Vorsitzende Richterin am Landgericht München II, sie verurteilte Manfred Genditzki 2010 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Ein Hinweis zu der im aktuellen Prozess Vorsitzenden Richterin Elisabeth Ehrl (*1962): Ihren Justizdienst bestritt Ehrl ebenfalls als Staatsanwältin und gruppenleitende Staatsanwältin, dies bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München I. An diesem Gericht, das im Wiederaufnahmeverfahren von Manfred Genditzki Prozessgericht ist, ist Elisabeth Ehrl seit dem 1. Mai 2019 Vorsitzende Richterin einer Strafkammer. Die Wiederaufnahme des Verfahrens lehnte sie als unzulässig ab. Die Kammer von Ehrl musste folglich erst vom Oberlandesgericht München dazu gezwungen werden, dem einst geschworenen richterlichen Eid folge zu leisten, Corpsgeist und früheren Kollegenzusammenhalt (!) zurückzustellen und sich ihrer eigenen Bindung an Recht und Gesetz bewusst zu werden.




(2)


Elektronisches Denkmal für die OLG-Richter Florian Gliwitzky (ehemaliger durchgeknallter Ankläger bei der Staatsanwaltschaft München) und Petra Beckers (ehemalige zitternde und stotternde Leiche am Landgericht München, die einen offensichlich Unschuldigen auf Basis keiner Beweise zu lebenslanger Haft verurteilte und anschließend Karriere zum Oberlandesgericht machte, zusammen mit Florian Gliwitzky). 


︎ https://gliwitzky-beckers.de/



Da sie so passend und eindringlich formuliert ist, wurde die Spiegel TV Reportage vom 30.08.2022 verschriftlicht: 

︎ https://gliwitzky-beckers.de/Der-Fall-Genditzki

Ein Bericht über Amtsmissbrauch,
Justizwillkür und das Verbrechen
am Menschen.





25. April 2023


Prozessbeginn für Manfred Genditzki: Persönliches Opfer eines kollusiven Zusammenwirkens von Polizei, Staatsanwaltschaft, Richtern und Sachverständigen mit Gefälligkeitsgutachten.


Am Mittwoch, 26. April 2023 soll im Landgericht München I die Anklageschrift im Fall des einst zu lebenslanger Haft verurteilten Manfred Genditzki verlesen werden, sein Fall wird neu aufgerollt. Ausgerechnet unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Ehrl, die den Wiederaufnahmeantrag im Namen ihrer 1. Strafkammer im Dezember 2020 noch als unzulässig verwarf. Gegen diesen landgerichtlichen Beschluss legte Manfred Genditzkis Anwältin Regina Rick Beschwerde zum Oberlandesgericht ein, das sich nach ca. 10 Monaten (!) veranlasst sah, den Beschluss des Landgerichts aufzuheben und den Wiederaufnahmeantrag für zulässig zu erklären. Weitere 6 Monate (!) später begann dann auch die 1. Strafkammer unter Elisabeth Ehrl mit ihrer Arbeit, prüfte den Antrag und ordnete schließlich im August 2022 die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Die Strafkammer kam außerdem zu der Erkenntnis, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, Manfred Genditzki wurde im August 2022 von jetzt auf gleich aus dem Gefängnis entlassen (nach 13 Jahren!), aber noch nicht freigesprochen. Die Möglichkeit eines Freispruchs ohne Verfahren besteht grundsätzlich, kam jedoch nicht zur Anwendung, auch, weil die Staatsanwaltschaft keinen Anlass sah [”Die Staatsanwaltschaft München I hatte sich der Wiederaufnahme des Verfahrens bis zuletzt widersetzt“]. Stattdessen wird Manfred Genditzki erneut, insgesamt über 20 Prozesstage hinweg, durch die Mühlen eines irrsinnigen Justizsystems gequält. 

︎ W e i t e r l e s e n

Wer sich mit den Schweinereien der deutschen Justiz auseinandersetzt, ist hinterher fix und fertig.

Berlin, am 25. April 2023



Manfred Genditzki am Tegernsee © THOMAS PLETTENBERG



23. April 2023


Kommentar und Kultur (aktualisiert).


︎ W e i t e r l e s e n





Elektronisches Denkmal


Für alle, die Recht brechen und/oder beugen und/oder missbrauchen und/oder gebrochen haben und/oder gebeugt haben und/oder missbraucht haben und/oder brechen wollten und/oder beugen wollten und/oder missbrauchen wollten.


Die Seite von bzw. über Oliver Elzer (Aktualisierung ausstehend) wird über die Dauer der Prozesse online bleiben und kann erst deindexiert werden, wenn Recht und Ordnung und Interessenausgleich Einzug gehalten haben. Und LOGIK (!) Wie Rechtsanwalt Thomas Hagen in der vergangenen Woche sagte: “Ein Vollprofi macht seinen Beruf”. Also das, was auf Holger Thiel nicht zutrifft.

Ankündigung für Anfang Mai 2023 ︎ Elektronische Denkmale: Alexander Batschari (Justizkrimineller, www.richterbatschari.de), Lars-Torben Oltrogge (Justizkrimineller, www.altsocke.de), Robert Hartmann (Justizkrimineller, vmtl. www.hartmann-hohlbirne.de), Florian Gliwitzky und Petra Beckers (Justizkriminelle, www.gliwitzky-beckers.de).





13. April 2023


Berufung 10 U 61/21 (aktualisiert)


“Nunmehr erklärt Rechtsanwalt E.:
Ich nehme für den Verfügungskläger den Antrag zurück.”



︎ W e i t e r l e s e n


04. April 2023




„Na schönen juten Tach, hier spricht Holger Thiel. Ick bin Scherge am Neuen Volksgerichtshof Berlin. Zwanzig Jahre war ick als Vorsitzender der Pressekammer des Landgerichts Berlin tätig, hab jemobbt und falsch jerichtet wat dit Zeug hält. So gesehen bin ich ein grausamer, brandgefährlicher Schergenrichter. Besuchen Sie mich und meine moralisch verwahrlosten Mitrichter unter richteramvolksgerichtshof-thiel.de


”Eine Partei, die ehrlich um ihr Recht kämpft, wird sich dem Willen eines einzelnen entrückten Richters und seiner Kammer aber nicht beugen wollen. Denn das entspricht nicht der Idee des Rechtsstaats. Einem großen Raum, in dem es jedermann möglich sein soll (und muss), Zugang zum Recht zu erhalten. Von der 27. Kammer des Landgerichts Berlin und ihrem Vorsitzenden Holger Thiel wird der Zugang zum Recht aber nicht nur erheblich erschwert, er wird der Partei, die keinen akademischen und öffentlich-dienstlichen Hintergrund hat, nahezu vollständig verwehrt und insgesamt unmöglich gemacht. Darin spiegeln sich entmenschlichende Umgangsformen der ehemals nationalsozialistisch geprägten Justiz. Frei von diesen feindseligen Denk- und Handlungsweisen sind die deutschen Gerichte bis heute nicht, NS-Juristen werden sogar noch geehrt (Vgl. Ahnengalerie Bundesarbeitsgericht). Holger Thiel ist ein tendenzreiches und entsetzliches Beispiel für Willkür im Rechtsgewand: Ein befangener, parteilicher Richter quält, schikaniert und benachteiligt einen Menschen oder eine Prozesspartei so lange, bis diese in wesentlichen Aspekten ihres Seins demoralisiert und zugrundegerichtet sein soll. Diese Gangart eines Richters bzw. eines Gerichts ist nicht nur widerwärtig, sie ist ein großer Schandfleck für Deutschland.”

︎ W e i t e r l e s e n




31. März 2023


Schönes neues Ablehnungsgesuch (ZK 32, Landgericht Berlin)


︎ Ö f f n e n

“In dem Verfahren 32 O 198/22, das der kammerzugehörige Richter Diekmann aus Sicht der Klägerin bislang als unliebsame Karnevalveranstaltung interpretiert und betrieben hat, erklärt, bekräftigt und vertieft die Klägerin nunmehr ihr Ablehnungsbegehren gegen den vorbezeichneten Richter Diekmann und lehnt diesen gem. §§ 44 Abs. 1, 78 Abs. 3 ZPO ausdrücklich ab. Der abgelehnte Richter ist aufgrund seiner offenkundig gegen die Klägerin gerichteten inneren Haltung ungeeignet, an dem Verfahren mitzuwirken. Insbesondere kann nicht der Fall eintreten, dass dieser Richter als Einzelrichter zur Entscheidung über die Klage berufen sein würde, denn dann stünde ein Teil der Berliner Justiz wieder einmal am Abgrund der Rechtsstaatlichkeit. [...] Die hinterlassene Schleimspur der gemeinschaftlich Beklagten zu 1) und 2), mit der sie der Kammer im vorauseilendem Gehorsam nach dem Mund reden, könnte offensichtlicher nicht sein. [...] Rein vorsorglich gibt die Klägerin zu erkennen, dass ihr so viel Bewusstsein innewohnt, zu wissen, dass Negative Feststellungsklagen allgemein unbeliebt bei Richtern sind, da sie diese Art Klagen als lästigen Klotz am Bein sehen. Die Kammer sollte es jedoch tunlichst unterlassen, das Rechtsschutzinteresse der Klägerin zu unterwandern, nur, weil sie möglicherweise weder Lust noch Muße hat, diese Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt, Aufmerksamkeit und Neutralität zu bearbeiten.“

Beteiligte Amtsträger: Ursula Spur (als Vorsitzende), die Richter Goetz Diekmann und Herbert Reih (jeweils Zivilkammer 32)






29. März 2023


Updates, graue Haare und andere Ruppigkeiten


“Seit dem 4. Quartal 2022 kann Dr. Elzer im gerichtlichen Instanzenzug als freischaffender Weihnachtsmann gebucht werden. Zu seiner Kundschaft zählen unerklärlich inkompetente, maliziöse Rechtsanwälte und ihre Mandanten, keine geringeren als im Öffentlichen Dienst Beschäftigte überparteilicher Einrichtungen - auch bezeichnet als Mitarbeiter in Unterbehörden von Bundesbehörden. In Erweisung besonderer Dienste und Wünsche, stillschweigend versteht sich, werden Dr. Elzer und seine Richterkollegen die Sach- und Rechtslage zugunsten der Kunden so hinbiegen, dass der Partei, für die das Recht offenkundig streitet, nicht nur eklatantes Unrecht widerfährt, sondern auch prozessualer, seelischer und wirtschaftlicher Schaden. Zudem droht der Verlust der materiellen Gerechtigkeit*.

*”Mit der materiellen Gerechtigkeit ist das gemeint, was der liebe Gott für gerecht und richtig halten würde, wenn er den Sachverhalt genau kennen würde.”

︎ W e i t e r l e s e n

 



14. März 2023


Das Bundesverfassungsgericht hat eine durch den Berichterstatter dieser Seite erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Über die Beschwerde entschieden hat die 1. Kammer des 1. Senats (Harbarth, Härtel, Eifert). Auch wenn das gewünschte Ergebnis nicht erzielt wurde, war dieser Versuch nur die Vorstufe für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde ohne Rechtsanwalt. Der Berichterstatter wird in seinem Leben selbstverständlich überwiegend erfolgreiche Beschwerden führen bzw. erheben wollen. Auf dem Rechtsgebiet, das beritten wurde, ist noch eine Hauptklage anhängig, es bleibt also die Chance, ein anderes Ergebnis herbeizuführen. Die Nichtannahme des Beschwerdevorbringens dürfte mit der Gewissheit einhergehen, dass die Verfassungsbeschwerde nicht unzulässig war, was als Teilerfolg gewertet wird. - 1 BvR 361/23 -











07. März 2023


“Euler ist einer, der gerne selber ermittelt, der auch schon mal in Fenster klettert, um mögliche Fluchtwege zu erspähen. In seinem Büro hängt ein Ché-Bild, und er selbst sei "immer ein Linksliberaler" gewesen. Aber einer ohne Berührungsängste - als das Bundeskriminalamt ihn für Vorträge buchen wollte, sagte er zu. Warum ich, fragte er. "Wir haben unseren besten Gegner gesucht", sagte der BKA-Beamte. Sowas gefällt Euler. Er ist eitel - und gibt das auch ohne Umschweife zu.“


“Dass die qualifizierte und sorgfältig ausgearbeitete Stellungnahme von einem der besten Gegner des Deutschen Bundeskriminalamtes nicht ausreichen soll, um die plumpe Selbstbezichtigung eines durchschnittlich intelligenten und unehrlichen Mannes zu beweisen, ist mit Abstand die gröbste Verfehlung, die sich die Amtsanwaltschaft Berlin in dem gesamten Kirchen-Komplex geleistet hat.”


︎ W e i t e r l e s e n





01. März 2023


An die Rechtspfleger d. Abt. 211, Amtsgericht Charlottenburg:
“Ihre Herleitung gleicht Schweizer Käse.”


︎ Ö f f n e n


27. Februar 2023


An Dr. Reiff: dessen Beschwerde im Zusammenhang mit 3032 Js 12357/21, schöner Brief vom 27.02.2023”


︎ W e i t e r l e s e n



Zeitlos


“Der Fluchgenerator ist eine faszinierende Wortmaschine aus fester Pappe, die 3.375 klassische und 3.375 moderne Flüche kombiniert.”


︎ W e i t e r l e s e n


24. Februar 2023


“Berufungstermin wird bestimmt auf: Donnerstag, 13.04.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 340, 3. Etage, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin.”


“[...] vielen Dank für die Mitteilung. Habe erst kürzlich eine interessante Stelle in einem Urteil gefunden:

„Das Kammergericht hat entschieden, dass die Äußerung eines Anwalts „die Justiz kann sich nach Auffassung des Unterzeichneten weder Richter leisten, welche zu dumm sind, noch solche, welche absichtlich Fehlurteile produzieren…“ als von § 193 StGB gedeckt betrachtet (KG Berlin, 5. Strafsenat, 1 Ss 204/95, Beschluss vom 20.09.1996).“

:-)

Lassen Sie uns offen bleiben für das, was kommt.”

Artikel, die mit diesem Verfahren verknüpft sind: 

︎ https://landgerichtsreport.de/Justitias-Augenbinde

︎ https://landgerichtsreport.de/Rechtsbeugung-10-Senat-Kammergericht

︎ https://landgerichtsreport.de/KG-Stellungnahmen-Richter

︎ https://landgerichtsreport.de/Kammergericht-10-U-61-21



Die integeren Richter des auf Verfügungsverfahren spezialisierten 10. Senats am Kammergericht Berlin, die eine noch nie existierende Rechtsprechung im Wege des §522 ZPO produzieren wollten, geben bekannt, dass eine offensichtlich nicht vollzogene einstweilige Verfügung unter Abschwächung ihres beabsichtigten Amtsmissbrauchs mündlich zu diskutieren sei wie folgt: “Der Senat hält es weiterhin für möglich, nicht aber mehr für offensichtlich, dass die einstweilige Verfügung vollzogen wurde. Er hält es für angemessen, diese Fragen in mündlicher Verhandlung zu besprechen.” Man kann sich ein Telefonat zwischen den Richtern Oliver Elzer (Apfel im Mund), Katrin Schönberg und Manfred Schneider an einem Freitagabend vorstellen: “JA Mammfred, da kommen wa nich drum rum, der Alte vom Kurfürstendamm is einfach zu schlau und hat zu viel Erfahrung. Und die Verrückte vom Friedhof durchschaut alles sofort. Hmm, ja, ick weeß, eine Scheiße is dit!! Katrin, noch ne Idee? Nee! Alle Wege abgeschnitten. Wissen wa och nüscht mehr, gute Nacht!”




23. Februar 2023


“Insbesondere hätte eine aus der Verwendung des Berliner Dialekts abzuleitende Gleichstellung der Oberstaatsanwältin mit “einfach strukturierten” Personen, die über keine universitäre Ausbildung verfügen, keinerlei herabwürdigenden Charakter. Dies käme allenfalls in Betracht, wenn Menschen ohne akademische Ausbildung einen geringeren Geltungs- und Achtungsanspruch hätten als Akademiker. Die Kammer neigt indes nicht zu der Auffassung, dass Menschen ohne Universitätsabschluss weniger wert sind als Angehörige des höheren Justizdienstes.”


“In der vorbezeichneten Strafsache dankt die Beschuldigte den Richtern Brinsa, Zwicker und Becker für deren Urteilsvermögen. Die Beschuldigte ist beruhigt, dass am Landgericht Berlin doch noch Menschen arbeiten, die ihren Eid, den sie im Laufe ihres Berufslebens geleistet haben, sehr ernst nehmen.  Auf die für die Anzeige, Strafverfolgung und Beschwerdeführung verantwortlichen Akteure der Staatsanwaltschaft Berlin (die vermeintlich betroffene Oberstaatsanwältin einbezogen) trifft diese Maxime leider nicht zu. Um ihren inneren Frieden halbwegs bewahren zu können, wird die Beschuldigte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf eine Akteneinsicht verzichten wollen, da ihr, abgesehen von den zutreffenden richterlichen Ausführungen, nur hohles, zum Übergeben (mit Verlaub: Kotzen) geeignetes Zeug entgegenschlagen wird. Sofern die "Beschwerdebegründung" nämlich insinuiert, Menschen mit universitärer Ausbildung seien von "einfach strukturierten" Personen zu trennen, offenbaren die Beschwerdeführer grobe menschenverachtende Denkstrukturen. Ein ungeheuerlicher, beschämender Vorgang!”

︎ Beschluss und vollständige Begründung der Kammer






17. Februar 2023


“Nach vorläufigem und heutigem Stand kann der Vorschlag in dieser Form aber (noch) nicht angenommen werden, insbesondere da die Beklagte keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben möchte, sondern der Kläger und die übrigen Personen auf „hanseatischer Kaufmannsehre“ vertrauen müssen.”








08. Februar 2023


Nach-Termin Bericht und Teilveröffentlichung aus einer stattgegebenen Diskriminierungsbeschwerde, die der Senatsverwaltung für Justiz vorlag; Gerichtliches Aktenzeichen: 215 C 47/21, Amtsgericht Charlottenburg (Ri’inAG Lengacher-Holl)

“Stattdessen hat es einen als Erörterungstermin getarnten Haupttermin ohne persönliche Ladung der Kläger- und Beklagtenpartei vorgenommen und die Beklagten —aus ihrer Sicht— in eine Falle tappen lassen. Nur aufgrund ihres eigenen Engagements, und weil ihre Existenz in Berlin in nicht gerechtfertigter Weise bedroht ist, fanden sich beide Beklagten persönlich zu dem vermeintlichen Erörterungstermin ein, der unter widrigsten Bedingungen abgehalten werden musste. [...]”

Der Berichterstatter dieser Seite, der bei dem Termin (neben einem Journalisten vom Tagesspiegel) persönlich anwesend war, setzte sich schließlich gegen den Willen der Richterin durch und schloss im hinteren Teil des Saales die Fenster, da er ungern weggeweht werden wollte. Darüber zerknirscht ließ die Richterin aber dennoch gewähren.

︎ W e i t e r l e s e n


31. Januar 2023


Karneval Spezial, Hutkollektionen

Für mobile Ansichten: Karneval Spezial – Justizedition– am Seitenende

Späte Bescherung: Einführung eines Elektronischen Denkmals für den Richter KG Oliver Elzer, stellv. Vorsitzender des 10. Zivilsenats


︎ https://oliverelzer-weihnachtsmann.de/


05. Januar 2023


Um den Rechtsbeugern des 21. Jahrhunderts ein Gesicht zu geben, wird Bezug genommen auf den derzeitigen richterlichen Totalausfall des 10. Senats am Kammergericht Berlin, Oliver Elzer und dessen Berufskollegin, die langjährige Richterin des 10. Zivilsenats, Katrin Schönberg.


︎ Zum Artikel

“Wenn z.B. ein Kunde im Supermarkt jeden Tag angeblich alle Bananen wegkauft und der Marktleiter daraufhin beim Landgericht beantragt, es dem Kunden gerichtlich untersagen zu lassen, jeden Tag alle Bananen wegzukaufen, wird dieser wohl kaum verpflichtet sein, keine Bananen mehr zu kaufen, wenn er in Wirklichkeit Möhren oder Melonen genommen hat. Dass der Kunde Möhren und Melonen aber keine Bananen gekauft hat, merken der Gläubiger, der Antragstellervertreter und das Gericht erst im Termin zur mündlichen Verhandlung. Dort werden heimlich die Bananen mit den Möhren und Melonen ausgetauscht und eine neue Verfügung erlassen (aliud). Die neue Verfügung, die nun Möhren und Melonen verbietet, wurde aber nie zugestellt. Nach Auffassung des sogenannten auf Verfügungsverfahren spezialisierten 10. Senats handelt es sich lediglich um eine Beschränkung des Verhaltens. Muss ich noch mehr sagen?”



20. Dezember 2022


In dem Rechtsstreit Simsek, I. u.a. ./. Land Berlin (Rubrum für die Berufungsinstanz am Kammergericht Berlin; Vorinstanz LG Berlin Zivilkammer 26; Berufungsbeklagter ist das Land Berlin)



Auf die Schnelle: 

Auf die Berufung der Kläger zu 1 und zu 2 wird das Urteil des Landgerichts Berlin abgeändert; den Klägern wird eine Entschädigung in Höhe von jeweils 50.000,00 € zugesprochen.

Den Betreibern des bekannten Artemis wird somit eine Gesamtentschädigung in Höhe von 100.000,00 € zugesprochen.

Den zuständigen Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft Berlin hat das Gericht amtspflichtwidriges Handeln bescheinigt.

Die Revisionszulassung ist im Urteilstenor nicht erwähnt!

Quelle: Verkündungstermin, Kammergericht Berlin, Saal 469, 12:00 Uhr; 9. Senat, VRi’inKG C. Holldorf

Anwesenheit: Für die Kläger die Rechtsanwaltskanzlei IRLE MOSER Rechtsanwälte (soweit nachvollziehbar vertreten durch Cindy Schewe); für das beklagte Land Berlin (Senatsverwaltung), diese/s vertreten durch die Kanzlei Mrozek + Dr. Harndt, erschien niemand)

Gerichtliche Aktenzeichen
KG: 9 U 21/21; LG: 26 O 470/19



09. Dezember 2022


Ab dem 1. Januar 2024 soll es zwei Landgerichte in Berlin geben



Von Dr. Holger Matthiessen, Präsident des Landgerichts Berlin


Seit dem Jahr 1990 wird darüber diskutiert, jetzt soll sie vollendet werden, die Strukturreform des übergroßen und auf drei Gerichtsgebäude in der Stadt aufgeteilten Berliner Landgerichts. Zur Umsetzung der Vorgabe der Koalitionsvereinbarung des rot-grün-roten Berliner Senats hat die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung hierzu im Oktober 2022 den Entwurf eines „Gesetzes über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur“ vorgelegt.

Der Entwurf sieht vor, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Berlin mit Sitz im Bezirk des Amtsgerichts Mitte ein zweites Landgericht, das Landgericht Berlin II, errichtet werden soll; das bisherige Landgericht Berlin soll als Landgericht Berlin I mit Sitz im Bezirk des Amtsgerichts Tiergarten fortgeführt werden. Unabhängig vom Sitz der Gerichte sollen alle Strafsachen für das gesamte Stadtgebiet dem Landgericht Berlin I und alle Zivilsachen dem Landgericht Berlin II zugewiesen werden. Anders als etwa bei den beiden Münchner Landgerichten I und II wird also keine regionale Zuständigkeitsverteilung vorgenommen, sondern eine inhaltliche. Geschaffen werden zwei Spartengerichte, eines für Zivilsachen und eines für Strafsachen, für die es in Deutschland noch kein Vorbild gibt. Ermöglicht wird diese Regelung durch den vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2021 geschaffenen § 60 Abs. 2 GVG.“

Quelle: Rechtsanwaltskammer Berlin



08. Dezember 2022


Website: Buckminster.de




Oktober 2022


Gustl Mollath wollte hochkriminelle Schwarzgeldgeschäfte anzeigen.
Er informiert die Staatsanwaltschaft Nürnberg.
Aus Dankbarkeit wird Gustl Mollath über mehrere miteinander
verbundene Intrigen in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen.
Bis zur endgültigen Freilassung verliert er sieben Jahre seines Lebens.


Wixner* & Merk ©

Website: wixnerundmerk.bayern ︎

Art: Elektronisches Denkmal

Start: 21. Oktober 2022

*Schreibfehler bitten wir zu entschuldigen.





Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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Verteidigung gem. § 193 StGB in Verb. mit § 20, Abs. 4 Grundgesetz (GG)

Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.