Initialer Disclaimer

Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.

Die Betreiber führen auch Einzelrecherchen durch:

Eine Pionierin der deutschen Justiz dürfte demnach ein gewisses Fräulein Dr. Marie M. Bernt gewesen sein, die 1923 mutmaßlich zur ersten Amtsanwältin Berlins ernannt wurde: ︎︎︎Quelle

„Der erste weibliche Amtsanwalt in Berlin. Nachdem in Moabit die ersten weiblichen Schöffen und Geschworenen eingezogen sind, ist ihnen nunmehr auch der erste weibliche Amtsanwalt gefolgt. Mit dieser neuen Würde wurde eine junge Referendarin, Frl. Dr. Bernt, bekleidet, die sich nach Abschluss des Rechtsstudiums beim Amtsgericht Mitte ausbildete und nunmehr mit einer Abteilung der Amtsanwaltschaft Tempelhof betraut worden ist.”

Auf der Suche nach Berlins frühen Staatsanwältinnen: ︎︎︎Recherche vom 22. und 23. Dezember 2024



︎ Bekanntmachungen (Editionen)  

#ONE       #TWO       #THREE       #FOUR1

#FOUR2       #FIVE           #SIX

#SEVEN



2025


Die Wirkung von (dekorativem) Licht auf Körper, Geist und Seele


Da es ein aufwändiger Artikel ist, erfolgt die Bereitstellung am 05.01.2025 Nachmittag

︎ W e i t e r l e s e n

Požehnaný, zdravý a šťastný rok 2025.



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Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)


Der Berichterstatter hat seinen Glauben daran, dass es hierzulande noch ehrenwerte Richter gibt, nicht verloren. Die gesamte Kalenderwoche 42 steht unter diesem Zeichen. Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin und die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg sprachen und verhandelten Recht — am Tag des Supermonds, Donnerstag, 17. Oktober 2024.









Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.