Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.
︎ Bekanntmachungen
29.02.2024
Zivilklagen verhindert
Jemand, der sich so intensiv mit verachtenswerten Justizgestalten und lebenden Parodien eines Rechtsstaats auseinandersetzen muss, wird zweifellos die Gelegenheit ergreifen und anderen davon abraten, den Weg der Klage einzuschlagen. Auf diesem Weg konnte der Berichterstatter seit 2022 vier Zivilklagen am Landgericht Berlin II verhindern. In allen Fällen erhielten die klagebereiten Parteien Einblicke in das Lotteriegeschehen der Zivilkammern (Erkenntnisverfahren und Urteile -> beabsichtigte Falschurteile). Für die Klagen bereitgestelltes Kapital wurde umorganisiert und zur Finanzierung von weiteren vorgerichtlichen Anwaltsdienstleistungen sowie zur Erarbeitung außergerichtlicher Lösungen eingesetzt. Mit Erfolg.
28.02.2024
Neues DEFA-Märchen (Vorankündigung)
“In einem morastigen Sumpf der Verkommenheit und des Amtsmissbrauchs, der sich Rechtsstaat nennt, soll eine unbescholtene Bürgerin, die sich nichts zu Schulden kommen ließ, es hinnehmen müssen, dass eine kleine Kaste von willkürlich handelnden Bürokraten und Kleptokraten ihre grundlegenden Rechte mit Füßen tritt und sie außergesetzlich und ungerechtfertigt mit einem Hausverbot belegt. Es ist offenkundig, dass diese scheinheiligen Scharlatane nicht einmal im Stande sind, den Kern ihrer eigenen Ethik zu erkennen, geschweige denn faire und gerechte Entscheidungen zu treffen.”
“Dem Antragsgegner geht es insgesamt um etwas Größeres, denn er stört sich an den verschiedenen Webseiten über Berliner Richter, mit denen die zahlreichen Umtriebe, die der Antragsgegner als „für Recht erkannt“ verkauft, aufgedeckt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Was sich für gewöhnlich nur hinter geschlossenen Saaltüren ereignet, wird plötzlich sicht- und greifbar für eine interessierte Öffentlichkeit. Der Aktenlage des Antragsgegners sind derartige Notizen, in denen er sich über die Berichte der Antragstellerin beklagt, ganz offensichtlich zu entnehmen.
Es ist kaum vorstellbar, dass Organe der Rechtspflege mit solch zweifelhaften Qualitäten und mangelnder Professionalität überhaupt die Zulassung als Richter/in erhalten haben.
Dass sich „intelligente“ Menschen, die den (gehobenen) Justizdienst repräsentieren, an einer einzelnen Frau abarbeiten, ist mit Worten kaum mehr zu beschreiben.”
26.02.2024
Man darf es ihnen nicht durchgehen lassen
In unserer Gesellschaft leben Menschen, die so ungebildet sind, dass sie Müll in der Natur bzw. auf offener Straße oder auf Wiesen entsorgen. Manche sogar ziemlich dreist. So geschehen in einem Wohngebiet in einer Kreisstadt im Süden Brandenburgs. Der Berichterstatter hat durchs Wohngebiet fahrend gerade einen schwarzen Audi vor sich, dessen Äußeres (misslungenes Tuning) bereits auf den IQ im Inneren schließen lässt. Ja, auch diesbezüglich herrschen Kausalitäten.
Im nächsten Moment: aus dem Beifahrerfenster des Vorderautos wird Müll auf die Straße geworfen. Einfach rausgeworfen.
“Sind die dumm!?”
Der Berichterstatter überholt, setzt sein Fahrzeug vor den Audi und bremst die Umweltsünder aus.
Aussteigen, hingehen “LASS MA’ DEINE SCHEIBE RUNTER DU FLODDERSCHW...”, [Belehrung und Beschimpfung], einsteigen, weiterfahren.
Ähnliche Situation in Berlin, in der der Hintermann (was im Seitenspiegel beobachtet wurde) einfach Müll aus dem Fenster seines Autos geworfen hat. Die leere Plastikflasche lag dann dort. Warnblinker an, aussteigen, Flasche aufheben, zurück ins Auto werfen und mit den Worten “hier Du Schlampe” quittieren, wieder einsteigen, Beleidigungen/Bedrohungen entgegennehmen. Es war wichtig, die unterbelichtete Drecksau mit seinem Verhalten zu konfrontieren.
Man darf es ihnen nicht durchgehen lassen.
23.02.2024
Guter Anwalt, schlechter Anwalt
21.02.2024
Sozialeliteoffensive der Oberstaatsanwältin Katrin Faust
Nun, es ist endlich passiert. Die Oberstaatsanwältin und bekennende Tesla-Fahrerin Katrin Faust hat sich dem illustren Rotary Club angeschlossen. Wer hätte gedacht, dass eine so hochrangige Persönlichkeit wie Frau Faust sich mit den selbsternannten Eliten der Gesellschaft abgeben würde? Aber vielleicht ist es ja nicht nur eine Frage des gesellschaftlichen Status. Vielleicht geht es auch darum, etwas Gutes für die Gemeinschaft zu tun und sich ehrenamtlich zu engagieren – das wäre ja eine ganz neue Wendung für das Klischee der elitären Vereinigung. Man stelle sich bereits vor, wie Frau Faust mit ihrem scharfen Verstand und ihrem Durchsetzungsvermögen Rotary-Projekte leitet, von der Unterstützung bedürftiger Kinder bis hin zur Förderung von Bildungsinitiativen. Und wer weiß, vielleicht wird sie sogar ein neues Rotary-Programm starten: 'Gerechtigkeit für alle – vom Gerichtssaal bis zum Golfplatz'. Denn wenn schon Elite, dann bitte mit einem Hauch sozialer Verantwortung, nicht wahr? Grüße nach Kleinmachnow
20.02.2024
Jacqu schreibt Mails mit Wolfgang ︎
“In dem bundesweit beachteten Mordprozess um die verstorbene Hanna W. aus Aschau tauchen nun "vertrauliche" E-Mails zwischen der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler (liebevoll Jacqu genannt) und dem Staatsanwalt Wolfgang Fiedler (liebevoll Wolfgang genannt) auf. Der Inhalt der E-Mails bestätigt Absprachen zwischen der Anklage und dem Gericht. Dass solche konspirativ getätigten Absprachen zwischen Staatsanwälten und Richtern unter Aussparung von Verteidigern der Angeklagten nicht mehr ausschließlich in Hinterzimmern stattfinden, sondern offen per E-Mail ausgetauscht werden, ist in Sachen Erbärmlichkeit eine neue Qualität. Das Justizsystem in Deutschland ist eine in weiten Teilen dysfunktionale Simulation des Rechtsstaats, denn wer das System (wie hier) persönlich und intensiv kennenlernt, möchte das Land sofort verlassen. Kriminell, menschenfeindlich, krank im Kopf. Diese Attribute treffen in unserem Land auf zahlreiche Richter und Staatsanwälte zu, die an allen deutschen Gerichten ihr Unwesen treiben. Eine ekelerregende Kloake, deren Maske immer weiter bröckelt und völlig abzufallen droht. Jacqu und ihr Wolfgang werden sich wohl kurzfristig zum Käffchen treffen und Krisenberatung abhalten, vor oder nachdem die nächsten (nun gefragten) Kloakenvertreter das begründete Ablehnungsgesuch der Verteidigung ablehn(t)en. Drecksstaat!”
19.02.2024
Held des Tages (LG Berlin, Richter Nikolai Zacharias)
Der Richter hat zwei Vergewaltigungsbestien zu Haftstrafen verurteilt. Ein Täter wurde mit 3 Jahren ohne Bewährung abgeurteilt, der Mittäter wegen sexuellen Übergriffs mit 9 Monaten -> Bewährungszeit drei Jahre. Das Opfer soll auch mit Geldzahlungen entschädigt werden (wobei kein Geld der Welt eine Vergewaltigung entschädigen kann). Die Staatsanwaltschaft forderte jeweils nur Bewährung für die Sextäter, wie erbärmlich!
Danke, Herr Zacharias, für Ihren Urteilsspruch!
14.02.2024
Liebeserklärung
Guten Morgen Deutschland,
du bist wie ein Puzzle, bei dem die Teile irgendwie nicht richtig zusammenpassen. Geographisch betrachtet bist du ein atemberaubendes Meisterwerk der Natur, mit deinen majestätischen Bergen, malerischen Landschaften und pulsierenden Städten. Aber politisch gesehen, nun ja, hast du deine Momente, in denen du dich anstellst wie ein verwirrtes Huhn auf einem Minigolfplatz.
Trotz deiner politischen Eskapaden und fragwürdigen Entscheidungen kann ich nicht anders, als mich zu dir hingezogen zu fühlen. Vielleicht ist es dein unbeugsamer Wille, dich stets selbst zu übertreffen, oder deine Fähigkeit, dich immer wieder aus dem Schlamassel zu ziehen, den du selbst angerichtet hast. Es ist fast bewundernswert, wie du es schaffst, dich trotz allem aufrecht zu halten und weiterzumachen.
Also, Deutschland, auch wenn du politisch auf verlorenem Posten stehst, bin ich immer noch bereit, dich zu umarmen und zu lieben, mit all deinen Macken und Eigenheiten. Denn am Ende des Tages bist du immer noch mein wunderschönes, verwirrendes und irgendwie liebenswertes Zuhause.
P.S. Trotz meiner Liebe zu Deutschland werde ich das politische und juristische Regiment des Landes weiterhin schelten, loben, tadeln, verspotten und verhöhnen.
13.02.2024
Vizebratpfanne Dr. Hendrik Buck (AG Mitte) kackt nach drei Wochen Kopfkratzen Copy+Paste-Urteil im Eilverfahren in die Welt
Die Urteilsbegründung wurde heute Rechtsanwalt Hagen zugestellt. Dass man als Rechtsuchender an einen strunzdummen, giftigen Gurkenrichter geraten ist, erkennt man daran, dass derartige “Richter” sich von einer umfangreich zitierten Passage zur nächsten retten, weil ihr Spatzenhirn nicht weiß, wie es den fabrizierten Unsinn begründen soll. Der Berichterstatter darf schon jetzt die wesentlichen Parameter im Fall der Arbeitsprobe Hendrik Buck ankündigen:
❶ Gericht: Amtsgericht Mitte
❷ Person: Buck, Hendrik (RiAG und VPräsAG)
❸ Einstweiliges Verfügungsverfahren
❹ Arbeitsnote: 6 (für den Justizdienst ungeeignet und auch unwürdig)
❺ Richterskala: 9,5 (rechtsbeugende Hohlbirne mit ekligen Bastardvibes)
❷ Person: Buck, Hendrik (RiAG und VPräsAG)
❸ Einstweiliges Verfügungsverfahren
❹ Arbeitsnote: 6 (für den Justizdienst ungeeignet und auch unwürdig)
❺ Richterskala: 9,5 (rechtsbeugende Hohlbirne mit ekligen Bastardvibes)
Rechtsanwalt Hagen und der Berichterstatter sind zufrieden mit dem Urteil.
12.02.2024
An den Volksverblöder
“Willkommen im wundersamen Land des Volksverblöders, wo Fakten so flexibel sind wie ein Gummiband und die Wahrheit eine optionale Beilage zu sein scheint. Hier, wo Thomas Laschyk und sein Team der selbsternannten Wahrheitswächter ständig damit beschäftigt sind, die Welt vor der apokalyptischen Bedrohung der rechten Positionen zu retten – oder zumindest so tun, als ob.
Der Volksverblöder, wo das Motto lautet: "Kackt auf den Fakt – Hauptsache, es passt zu unserer Erzählung!" Hier werden rechte Positionen schneller als ein überhitzter Toaster als rechtsextrem oder rechtsradikal abgestempelt, während die eigene Unfehlbarkeit mit einem goldenen Heiligenschein umrahmt wird.
Und natürlich, wer braucht schon genaue Begrifflichkeiten, wenn man stattdessen einfach falsche Etiketten verwenden kann, um die Stimmung gegen unliebsame Oppositionsparteien zu vergiften? Es ist wie eine virtuelle Version von "Wer hat Angst vorm schwarzen Mann?"
Ja, wir kämpfen für die Wahrheit – oder zumindest für unsere Version davon. Und wenn das bedeutet, ein paar Fakten zu verdrehen und ein paar unschuldige Begriffe zu opfern, dann ist das eben der Preis, den wir für unsere "edle" Mission zahlen müssen.
Also, treten Sie ein ins Reich des Volksverblöders, wo die Fakten flexibel sind und die Wahrheit eine Spielerei für diejenigen ist, die sie sich leisten können. Und vergessen Sie nicht, Ihren Heiligenschein abzuholen – Sie werden ihn brauchen, um durch die nebligen Gewässer der politischen Korrektheit zu navigieren.
—
An Thomas Laschyk:
Ich habe Ihren Beitrag in der taz! gelesen (der ohne Erkenntnis oder Mehrwert ist) und bin der Meinung, dass Sie tatsächlich nicht alle Tassen im Schrank haben.
Für Fakten und Realitäten sind Sie unzugänglich. Alles, was von Ihrer Weltanschauung abweicht, ist in Ihren Augen böse, schlecht und demokratiefeindlich. Was Ihnen nicht passt, blocken Sie weg.
Ihr Blog ist eine Giftschleuder.
Sie sind, und so deutlich muss ich es sagen, Opfer und Gefangener in einem Zirkel fortschreitender Verblödung.
Hysterisch, desinformativ, denunziatorisch.
In Wirklichkeit vertreten Sie demokratiefeindliche Positionen.
Was aber noch viel schlimmer ist: Sie wissen überhaupt nicht, was Demokratie ist.”
—
Suche beim Volksverblöder nach “Deport”
Allein das angeteaserte Suchwort “Deport” führt auf dem Blog des Volksverblöders zu 10 Artikeln, die folglich “deportieren” oder “Deportationen” enthalten. Beispiel: “Aber viele gaben alles frei heraus zu – also Zuspruch zu den dort enthüllten extremistischen Deportations-Plänen.” und “AFD PLANT MASSENDEPORTATIONEN & LAGER: WAS MUSS NOCH PASSIEREN?”
Dass Laschyk nicht mehr alle Tassen im Schrank hat, reicht als Beschreibung exzessiv eingetretener Verblödung nicht aus.
Laschyk ist im Geiste freidrehend und darin völlig krank (Art. 5 GG).
Was hilft im aktuellen politischen Kampf?
Ganz einfach: Machen lassen. Die AfD, und neue Parteien wie BSW und WerteUnion, müssen sofort praktisch mitwirken. Ein Hin- und Herschieben von Verantwortung zwischen CDU, SPD und Grünen wird die “Sehnsucht” nach politischen Alternativen nicht verschwinden lassen, sondern eher noch verstärken. Menschen in Deutschland, die mit etablierten Parteien unzufrieden sind und sich nach neuen Optionen sehnen, werden nach einer Wiederwahl von CDU/SPD und Grünen so unbefriedigt sein wie vor der Wahl. Solange die Frage nach AfD, BSW und WerteUnion (Was können die und geht es uns damit besser?) nicht beantwortet ist, hält sich die “Sehnsucht” nach politischen Alternativen. Und eben auch der Frust in der Bevölkerung, wenn diese Parteien nicht zum Einsatz kommen oder gar mit undemokratischen Mitteln bekämpft werden. Auch die Spaltung in der Gesellschaft wird durch das systematische Verunglimpfen, Kriminalisieren und Ausgrenzen neuer politischer Parteien nicht überwunden werden können. Eher werden die Gräben noch weiter und tiefer. Möchte man die Gesellschaft einen, müssen ihre Wünsche und Vorlieben verstanden und geeint werden.
11.02.2024
Meinung und Prognose in Kurzform
1.) Strafprozess Sebastian T. (Bayern, Fall Hanna Wörndl)
Der Prozess um die verstorbene Hanna Wörndl aus Aschau (Chiemgau) neigt sich dem Ende zu. Anklage und Verteidigung verlesen noch ihre Plädoyers, in den Tagen danach wird ein Urteil erwartet. In der Haut von Richterin Jacqueline Aßbichler möchte man nicht stecken. Es gibt keine Beweise, nur Indizien. Angebliche Zeugen verhalten sich widersprüchlich, und der Angeklagte Sebastian T. schweigt beharrlich. Dass T. stets nur mit Handschellen an Armen und Beinen vorgeführt wird, ist unmenschlich und überzogen. Die erst später in den Prozess eingetretene Strafverteidigerin Regina Rick (Vgl. Manfred Genditzki) dürfte sich mit der Annahme dieses Falls keinen Gefallen getan haben, sie wirkt hilf- und orientierungslos. Nach dem Urteilsspruch wird sie als ein Stück weit unter die Räder geratene Jeanne d’Arc aus dem Gerichtssaal stolpern, und einsehen müssen, dass Name und Renommee nicht alles sind. Nach dem medienstarken Prozess um Manfred Genditzki war ihr Name in aller Munde, schlechte Journalistende bezeichnen sie seitdem als “Staranwältin”.
Der Berichterstatter gibt folgende Prognose ab: Der Angeklagte Sebastian T. wird wegen Totschlags an Hanna Wörndl (unter Anwendung des Jugendstrafrechts) zu 5 Jahren Haft verurteilt.
2.) “Lesung abgebrochen! Hass-Protest bei Hannah-Arendt-Performance” (B.Z.)
Kaum ein Tag ohne neue Schreckensmeldung.
Erneut stören pro-palästinensische Personen die Veranstaltung einer Berliner Kultur- und Veranstaltungsstätte. Dieses Mal traf es den Hamburger Bahnhofn und darin abgehaltene 100-Stunden-Lesung aus Hannah Arendts Werk. Wie ist ein solcher “Zugriff” überhaupt möglich? Hat man denn aus der (kürzeren) Vergangenheit nichts gelernt? Für jede denkbare Störung, Bedrohung oder Katastrophe muss es ein Abwehrkonzept geben. Entweder vorbereitet oder improvisiert. »Where Your Ideas Become Civic Actions«, lautete ein Teil des Titels der Performance im Hamburger Bahnhof. Radikale sahen das offenbar als Einladung, die Veranstaltung derart zu stören, dass diese abgebrochen werden musste.
Völlig naiv ging man in diesen Event und war auf nichts vorbereitet. “Die Radikalen äußerten gewaltsame Hassreden, eine der Leserinnen und einer der beiden Museumsdirektoren soll rassistisch beleidigt worden sein.” In Seelenruhe konnte der Mob sich wahrnehmungswirksam positionieren und Schilder hochalten, auf denen Buchstaben gedruckt waren, die zusammenhängend gelesen eine Botschaft ergaben.
Ein Abwehrkonzept hätte sein können: Mobile dunkle Sichtschutzwände (ggf. sogar ohne Füße) auf beiden Seiten der Halle auf Stand by halten (mind. 7 - 8 Stück), Helfer, die damit sofort ausrücken und das Protestmotiv optisch unterbinden (Ähnliches wurde kürzlich bei der mit Kürbissuppe attackierten Mona Lisa umgesetzt, wie auf X zu sehen ist, allerdings nicht genügend konsequent). Dem Protestmotiv wird damit die Fotografierbarkeit entzogen, die Störer irritiert. Equipment- und Personalaufwand: gering.
Um das Publikum nicht zu verunsichern, sollten Veranstalter/Gastgeber/Kuratoren zu Beginn der Veranstaltung darauf hinweisen, dass jederzeit mit einer Störung gerechnet wird und man alles dafür tun werde, diese so schnell wie möglich zu beenden und aufzulösen. Dadurch ist das Publikum schon vorsensibilisiert, ohne jedoch zu viel preisgegeben zu haben, denn die Störer hören ggf. bereits mit. Gegen jeden Störer und jede Störerin wird ein sofortiges Hausverbot verhängt, Störer werden aufgefordert, den Veranstaltungsort zu verlassen. Die Polizei, die bei gefährdeten Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen mit einem Einsatzwagen direkt vor Ort ist, vollstreckt das Hausverbot.
Für jeden Fall der Störung sollte Gegenakustik/Beschallung erzeugt werden, um es den Störenden schwerer zu machen, mit ihren Rufen/Stimmen durchzudringen. Das Spektrum akustischer Möglichkeiten ist breitgefächtert, es muss nur angewendet werden. Technischer Aufwand: gering.
Bereich zulässige Lichttechnik: Leistungsstarke Blinder sollten eingesetzt werden, um Störende zielgerichtet zu blenden. Der Effekt wird sein, dass der Mob entweder die Augen zukneift oder Arme vor das Gesicht hält, oder beides zeitgleich macht. Und: Würden Störer hilfsweise ihre Köpfe zur Seite drehen oder Blicke nach oben an die Decke werfen, sähe das auf Fotos (falls diese überhaupt noch sinnvoll zustande kommen) sehr merkwürdig aus. Technischer Aufwand: ebenfalls gering.
Dinge, die Spaß (und es den Störern sehr schwer) machen.
Für eine einsehbare Fläche wie die im Hamburger Bahnhof, ließe sich dieser Ansatz sehr gut realisieren.
Da jeder Veranstaltungsort individuell ist, müssten auch die Handlungsmöglichkeiten angepasst und neu gedacht werden.
09.02.2024
Cronemeyer Haisch (Remix), aktualisiert
Liebe Patricia,
vielen Dank für die Beauftragung — wir sind online: https://schwurbelmeyer-haschisch.de/
Grüße ins bekiffte Hamburg
08.02.2024
Verfassungs- und Demokratieblog ︎
Alles für die Demokratie: Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale AfD-Landesverbände (Teil I) – Verfassungsblog ︎︎︎
Prof. Dr. Mathias Hong ist Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl.
“Der Name des Autors wurde versehentlich falsch geschrieben, Honk muss es heißen.”
Vermutlich in Berlin wurde er erstmals als Abkürzung für Hauptschüler ohne nennenswerte Kenntnisse verwendet.
Bei Spiegel Online definierte Jochen Leffers einen Honk als Helfer ohne nennenswerte Kenntnisse.
🤣🤣🤣
Kristina Schröder, gute und kluge Frau: “Seit über 20 Jahren beschäftigte ich mich mit dem sog. „Kampf gegen rechts“. Bin fester Überzeugung: Fast immer ist dieses Wording keine sprachliche Faulheit, sondern es geht tatsächlich gegen alles, was nicht links ist. Es geht um linke Deutungshoheit [...] ein Kampf gegen alles rechts der Mitte. Und ich verorte mich politisch rechts der Mitte.”
Kristina Schröder: „Werde auf keine Veranstaltung gehen, wo gegen ‚rechts‘ demonstriert wird“ (merkur.de) ︎︎︎
Man sollte sich auch immer wieder bewusst machen, dass die Mehrheit der Bevölkerung sowohl linke als auch rechte Positionen vertritt. Ob man sich nun links, Mitte-links, mittig, Mitte-rechts oder rechts verortet. Im Zweifelsfall hilft der Wahl-O-Mat und eine KI, die darüber aufklärt, was die einzelnen Bereiche des politischen Spektrums bedeuten. Die Desktop/Browser-KI von ChatGPT liefert sehr hilfreiche Ergebnisse und Erkenntnisse, sie scheint auch gesprächiger als die App-Version.
06.02.2024
ARENA 196
Der Dokumentarfilm lief heute Abend im Kino Neues Babylon und war sehr sehenswert. Als Gäste mitanwesend drei Protagonisten: Gerald Ullrich, Stephanie Erben, Sandro Witt. Hans-Georg Maaßen leider nicht. Die Melodie des Films ließ Menschen Mensch sein, was sich angenehm auf die Filmguckenden überträgt. Keine überbordenden Emotionen, kein Hass, oder Hetze, keine Theaterinszenierung. Arena 196 ist von taktvoller Natürlichkeit geprägt, was die Produktion besonders wertvoll macht.
“Ein spannender Blick hinter die Kulissen der offiziellen Wahlkampfarena in einer polarisierten Gesellschaft. Der Film erzählt sowohl von politischem Engagement als auch von der Gefährdung demokratischer Prozesse. Anschaulicher und unterhaltsamer kann politische Herzensbildung kaum sein.”
Anhand der Filmbeschreibung wird eines der Grundprobleme unserer Gesellschaft wieder offenbar: “Unerwartet schaltet sich die Kampagnenplattform Campact in den Wahlkampf ein, um den CDU-Kandidat Hans-Georg Maaßen – übrigens der Einzige der Kandidierenden, der nicht aus Thüringen oder Sachsen stammt – zu verhindern und gibt damit die Strategie vor, wie die demokratischen Parteien gegenüber rechten Kandidaten und Kandidatinnen gemeinsam Mehrheiten bilden können.”
Dieses Missverständnis von Demokratie sitzt tief. Menschen oder Parteien mit rechten (meist konservativen) Positionen können nicht als “undemokratisch” verunglimpft werden. Es fängt schon bei der Spaltung in “demokratische Parteien” und vermeintlich nicht-demokratische Parteien an. Und in Arena 196 ging es “nur” um die CDU. Der Bevölkerung in Deutschland ist offenbar derart beharrlich eingetrichtert worden, dass rechts schlecht und demokratiefeindlich sei, dass sie es für wahr hält. Und das ist wirklich schlimm.
Die Protagonisten in dem Film wirkten alle sympathisch; Zuhören fiel dadurch leichter. Von allen am kompetentesten wirkte Hans-Georg Maaßen. Seine politischen Postionen sind auch plausibel.
Die größte Frechheit, die mitdokumentiert wurde, ist das Schicksal einer Ortschaft, die an Wochentagen mit fast 20.000 passierenden Fahrzeugen belastet sein soll. Diese Zahl sei nachgewiesen worden. Seit Jahren kämpft man dort für eine Umgehungsstraße. Doch das Vorhaben wurde mit der Begründung vom Tisch gewischt, nachprüfende Zählungen hätten täglich “nur” ca. 4.000 Fahrzeuge ergeben. Dabei wurde verschwiegen, dass die Zählungen an Feiertagen vorgenommen wurden. So (verschwindelt) sind Menschen.
Film gucken :-)
05.02.2024
10 W 5/24 – Anwaltszwang vor dem OLG?
In einem Einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Berichterstatter legte die Kanzlei HERTIN gegen die landgerichtliche Teilabweisung ihres Antrags sofortige Beschwerde zum Kammergericht Berlin ein. Vor dem Landgericht Berlin II herrschte im Eilverfahren, das ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss beendet wurde, richtiger Weise kein Anwaltszwang. Ob die verfügungsbeklagte Partei im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht ohne Rechtsanwalt agieren darf, wird sich zeigen (Vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 29.11.2007 - 8 W 40/07).
OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2007 - 8 W 40/07 (relevanter Teil)
“Der Anwaltszwang gilt danach nicht für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können. Zu diesen Handlungen gehört gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unter anderem die Einlegung einer sofortigen Beschwerde, wenn der Rechtsstreit im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozess zu führen ist oder war.
[...] Allerdings kann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im ersten Rechtszug beim Landgericht gemäß §§ 936, 920 Abs. 3 i.V.m. § 78 Abs. 5 ZPO (entfallen) auch ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt wirksam erklärt werden. Soweit das Landgericht über den Antrag - wie hier - im Beschlussverfahren ohne mündliche Verhandlung entscheidet (§§ 937 Abs. 2, 936, 922 Abs. 1 Satz 1 2. Fall ZPO), kann das Verfahren dann in erster Instanz zulässigerweise ohne anwaltliche Beteiligung abgeschlossen werden.
Aus diesem Grund wird in Rechtsprechung und Schrifttum zum Teil die Ansicht vertreten, die Befreiung vom Anwaltszwang nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 78 Abs. 5 ZPO finde auch für die Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht im Beschlussverfahren Anwendung (so etwa: OLG München, BauR 1995, 875; OLG Karlsruhe, GRUR 1993, 697; KG, NJW-RR 1992, 576; OLG Köln, NJW-RR 1988, 254; OLG Frankfurt a.M. (6. ZS), NJW-RR 1987, 1257; OLG Düsseldorf (5. ZS), FamRZ 1987, 611; Zöller/Vollkommer, 26. Aufl., § 922 ZPO Rn. 13; sämtlich mit weiteren Nachweisen).”
Heutzutage müsste es vmtl. heißen: § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 78 Abs. 3 ZPO
Im Zweifelsfall, und sollte der Senat den Berichterstatter nicht ohne Rechtsanwalt agieren lassen, gilt:
“1.) Einleitung und Hinweise
Der Antragsgegner darf davon ausgehen (und tut dies), dass der Senat die Punkte, auf die sich der Antragsgegner fortan bezieht, aus eigener Überlegung und Feststellung herleiten kann, ohne, dass es zwingend einer Erwiderung durch den Antragsgegner bedarf.
Sowohl die Antragsschrift als auch die Begründung des Gerichts sind aussagekräftig; die Begründung ist auch übersichtlich abgefasst.
Im Zweifelsfall ist das Schreiben des Antragsgegners als zulässiges Informationsgeschehen zu werten, das den Richtern als Gedankenstütze dient, für das, was sie selbst erkennen und herleiten können.
Für Rechtsgedanken des Senats gilt:
Iura novit curia
2.) Interesse des Antragsgegners
Die Beschwerde der Antragstellerin ist nicht begründet. Sie ist daher abzuweisen. Kosten für das Beschwerdeverfahren sind der Antragstellerin aufzuerlegen.”
Eine Zurückweisung der Beschwerdeerwiderung wegen eventueller Unzulässigkeit, würde die Freude, die beim Schreiben aufkam, zwar etwas eintrüben, aber die gesammelte Erfahrung ginge ja deshalb nicht verloren. Die 8-seitige Erwiderung ist jedenfalls rechtzeitig zur Akte gelangt und liegt zur Auswertung bereit.
05.02.2024
Kommentar am Montag 05.02.2024
"Die wehrhafte Demokratie ist eine rhetorische Illusion.
Eine Demokratie, die sich gegen das Volk zu wehren beginnt, ist keine Demokratie mehr."
01.02.2024
Hertin hilft! – Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II nahm sich viel Zeit (insgesamt zufriedenstellend)
Ein Update der Seite Hertin hilft! steht noch aus, der Informationsgehalt ist derzeit unvollständig (weil alles Neuere noch nicht verarbeitet ist). Thematik: Die Kanzlei Hertin Rechtsanwälte, speziell Dr. Omsels, ging im Wege der Einstweiligen Verfügung gegen die Seite Hertin hilft! vor. In kurzen Abständen stellte Omsels beim Landgericht Berlin II zwei Verfügungsanträge. Fast zwei Monate vergingen, ehe die Zivilkammer 27 unter dem Vorsitz von Holger Thiel zu ihrem Ergebnis fand. Am Landgericht herrscht im Einstweiligen Verfügungsverfahren kein Anwaltszwang, weswegen der Berichterstatter trotz hoher Belastung viel Freude an den Verfahren hatte, u.a. weil die Kammer sich dieses Mal Zeit genommen und ihre Entscheidung ausführlich begründet hat, was sehr hilfreich ist. Mit jeder Begründung ist der Berichterstatter zwar nicht einverstanden, allerdings ist ihm die Möglichkeit gegeben, den Aktenbestand (Hertin-Schriftsätze und eigene Ausführungen) mit dem Output, also der Gerichtsentscheidung, in Beziehung zu setzen.
In dem Verfahren 27 O 444/23 wies die Kammer nicht unwesentliche Teile des Antrags zurück, u.a. auch den Vorwurf der “kriminellen Energie” in Bezug auf die Antragstellerin. Mit folgender Begründung:
“Als Anknüpfungstatsache dient vorliegend jedoch der unstreitige Umstand, dass die Antragstellerin zunächst der Auffassung war, das seitens des Rechtsanwalts E. empfangene Geld behalten zu dürfen. Unabhängig von der Frage, ob die Antragstellerin rechtlich befugt war, das Geld entgegenzunehmen und die Auffassung zu vertreten, sie dürfe das Geld behalten, ist es als rechtmäßige Ausübung der Meinungsfreiheit des Antragsgegners anzusehen, dass er diese Rechtsposition als “kriminell” bewertet. Maßgeblich ist insoweit, dass der Vorwurf nicht in der Entgegennahme des Geldes liegt, sondern in der Verweigerung der Herausgabe nach Aufklärung der Umstände.”
Damit die Antragstellerin nicht depressiv wird, verzichtet der Berichterstatter seit geraumer Zeit freiwillig auf den Vorwurf der “kriminellen Energie”.
Des Weiteren wehrt(e) sich Hertin vehement –einstweilen erfolgreich– gegen den Vorwurf “schamlos zu lügen” und “mündlich einer Ratenzahlung zugestimmt bzw. mündlich eine Ratenvereinbarung getroffen zu haben”. Und diese aus Rücksichtnahme sogar ausgesetzt zu haben. In diesem Punkt ist das logische Denkvermögen der Kammer angesichts des Sachvortrags, der zu den Akten ging, in Frage gestellt (Auszug Stellungnahme RA Quecke in anderer Sache):
“Anschließend gab es mindestens zwei Telefonate, in denen Dr. Omsels als Vertreter der Antragstellerin Verständnis für die Situation des Antragsgegners zeigte und zunächst keine weiteren Raten einforderte. Eine E-Mail der Antragstellerin vom 18.07.2023 bestätigt die Ratenzahlungsvereinbarung. Darin heißt: „Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass gegen die Ratenzahlung keine Bedenken bestehen.“
Mit der Zurückweisung nicht unwesentlicher Teile des Verfügungsantrags will sich die Antragstellerin nicht einverstanden erklären, weswegen sie die Verfügung zwar einerseits vollzog, aber kurz darauf (Teil)Beschwerde einlegte, was der Berichterstatter außerhalb der Verfügungsverfahren wie folgt kommentierte:
“Sehr geehrter Herr Omsels,
nur kurz die Mitteilung an Sie: gestern wurde auf Ihre Klage am Amtsgericht fristgerecht erwidert, und im Übrigen Feststellungswiderklage erhoben.
Für die Verfügungsverfahren am Landgericht leider zu spät, aber im Rahmen des amtsgerichtlichen Verfahrens noch rechtzeitig, konnte eine E-Mail aus Ihrem Hause vom 28.02.2023 wiedergefunden werden, in der es u.a. heißt:
„Der Gesamtbetrag beläuft sich auf X.XXX,XX EUR. Wir bitten Sie daher höflich um Mitteilung, wann Sie Ihre Ratenzahlung wieder aufnehmen.“
[...]
Sie haben die Ratenzahlungsvereinbarung nach meiner Auffassung wider besseres Wissen geleugnet bzw. abgestritten und sich somit (unzulässig) Rechtsschutz erschlichen.”
29.01.2024
Wenn der Berichterstatter sieht, dass ein nicht rechtskräftiger Beschluss in mehreren Urteilsdatenbanken steht:
Am besten daran ist:
1.) Screenshots (Quelle: Juris und gesetze.berlin.de)
2.) Vollständiger PDF-Druck des abgefassten Beschlusses
3.) Fakten, die noch nicht veröffentlicht sind
26.01.2024
Watchlist
25.01.2024
In einem Einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Satireanwalt ︎︎︎ fand gestern im Amtsgericht Mitte die mündliche Verhandlung statt. Das Einlasspersonal an diesem Morgen war sehr nett. Der Berichterstatter und sein Rechtsanwalt Thomas Hagen mussten aber nicht damit rechnen, dass ihnen mit Hendrik Buck ein unterbelichteter Statist vor die Nase gesetzt wird.
Wenn Thomas Hagen schon abwinkt und den Richter vorführt, ist die Kacke am dampfen. Buck, der die Verhandlung selbstherrlich mit “ich bin hier der Vizepräsident” eröffnet, und anschließend fragt “wo denn der Zeuge sei” ist die Realsatire an diesem Tag. Der Verfügungsbeklagte verstrickt sich indes in behindertes, inkonsistentes, unwahres Gestammel. Der Richter eiert rum, vorbereitet ist er nicht, was angesichts der Tatsache, dass eine Prozesspartei Geld in die Hand nimmt, um Recht zu erstreiten, eine Frechheit darstellt.
Der Justiz in Berlin ist wirklich gar nichts mehr unangenehm, sie lässt sich weiter ungebremst vorführen.
Am Ende seiner qualitativ minderwertigen Veranstaltung gibt der Statist Buck zu Protokoll, dass ein Urteil in einer Woche fallen soll. Thomas Hagen widerspricht. Ein Urteil liegt Stand heute noch nicht vor.
Nach der Verhandlung, im Treppenhaus, kommt der Satireanwalt angekrochen und fragt nach einer Einigung. Wir hören es uns kurz an: Er (der Satireanwalt) würde eine Unterlassungserklärung abgeben, jedoch keine Kosten übernehmen.
Danke, und jetzt verpiss dich.
“Dem Antragsgegner wird untersagt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, über die Antragstellerin zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, dass
eine Berliner Strafverfolgungsbehörde mitgeteilt habe, dass ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Erpressung zurückgestellt werde, weil bereits ein weiteres Strafverfahren anhängig sei, in dem es um den Vorwurf einer Straftat mit höherer Strafandrohung als derjenigen einer Erpressung gehe.
Auf den Schriftsatz des Antragsgegners vom 07.01.2024 erlauben wir uns den Hinweis, dass es für unwahre Tatsachenbehauptungen keinen privilegierten Raum gibt. Dies gilt insbesondere vorliegend, da die streitgegenständliche Behauptung offenkundig bewusst wahrheitswidrig aufgestellt wurde,
vgl. OLG München, Beschluss vom 10.01.2017 - 6 W 14/17.
Im Übrigen ist es unstreitig, dass sich der Antragsgegner wie in der eidesstattlichen Versicherung des Kollegen Quecke (Anlage ASt 2) wiedergegeben geäußert hat. Dies räumt der Antragsgegner in seinem Schriftsatz (Rn. 16) ein. Dabei macht es rechtlich keinen Unterschied, ob sich eine Berliner Strafverfolgungsbehörde dem Antragsgegner oder Herrn Fischer gegenüber wie behauptet geäußert haben soll. Maßgebend ist allein, dass der Antragsgegner die streitgegenständliche Behauptung verbreitet.
Es kommt auch nicht darauf an, wie der Antragsgegner seine Äußerung verstanden haben will. Allein maßgebend ist die Sicht des Empfängers, mithin die eidesstattliche Versicherung des Kollegen Quecke (Anlage ASt 2) und vornehmlich sein Eindruck, dass der Antragsgegner mit Erstaunen äußerte, dass es gegen die Antragstellerin ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer Straftat mit einer höheren Strafandrohung als derjenigen einer Erpressung geben soll.”
25.01.2024
Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
“Buckminster NEUE ZEIT erkennt einerseits gute, sehr gute und herausragende Arbeit von Amtsträgern und Bediensteten im deutschen Justizsystem an. Andererseits verteilt das Unternehmen gnadenlos Schelten an solche, die den Rechtsstaat und seine Regeln missachten. [...] Seinen Bewegungsfreiraum definiert das Unternehmen meistens sehr weit. Den seiner Gegner freilich eng.”
21.01.2024
Kommentar am Sonntag 21.01.24 (aktualisiert)
“Wir brauchen wieder mehr Liebe und weniger Hass. Lasst uns die Hände reichen, mehr gemeinsam statt gegeneinander.” (In einem Land wie Deutschland nicht umsetzbar)
“Wenn du Selbstzweifel hast und glaubst, deine Existenz sei kümmerlich, dann denk einfach an die Berliner Journalisten, die heute ums Brandenburger Tor schleichen wie Hyänen und jedes Pappschild umdrehen, um am Ende einen legitimen Bauernprotest in die rechte Ecke zu schieben.”
“Wo war diese hunderttausende Menschen starke Zivilgesellschaft nach dem 7. Oktober? Nach dem schlimmsten Pogrom an Juden seit dem Holocaust? Als in Deutschland Islamisten feiernd durch die Straßen zogen? Wo waren da die ganzen Gewerkschaften, Prominenten, linken Gruppen?”
20.01.2024
Kammergericht, 10. Zivilsenat, Dr. Oliver Elzer
“Und wenn der 10. Senat des Kammergerichts Berlin, der seit November 2023 darüber in Kenntnis ist, dass das Landgericht Berlin zwei Hauptsachetermine auf Anfang März 2024 verschoben hat, weil es eine Entscheidung des Kammergerichts abwartet, und seit November (ein Einstweiliges Verfügungsverfahren ist seit Sept. 2022 am Kammgericht) wieder nichts passiert, dann wird man als um seine Rechte betrogener Bürger zu Recht ins Telefon brüllen, dass “DIE AKTE SEIT MONATEN BEI DER BERICHTERSTATTERIN LIEGT UND VOR SICH HIN SCHIMMELT, IN DIESEM SCHEISSVEREIN”, und anschließend den Hörer wegschmeißen. Diese Ignoranz und Unfähigkeit, Verfahren zügig und würdevoll abzuwickeln, wird sich ebenfalls in der Wahl eines Björn Höcke spiegeln.”
19.01.2024
Berliner Hetzjuristen und ihr Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
1.) Cronemeyers knallbunte Weiber reichen ihren Antrag ein (Geänderter Name: Schwurbelmeyer & Haschisch)
2.) Falsche Chamber
3.) Der 27. Volksgerichtshof übernimmt
4.) Schwurbelmeyer & Haschisch überlegts sich anders und zeigt Mandatsbeendigung an
5.) Furunkelanwältin und Proven Horst sind gefragt
6.) Furunkelanwältin: “Künstlername is dit, hat nur noch keener erkannt”, “Ick stell’ Kostenantrag”, “Allet erledigt”
Morgen jeh ick inne Klapse, wa.
Herzlische Grüße, Ihre Furunkelanwältin
18.01.2024
Anjas Ethik
Eine Streichholzschachtel wurde geräumt, damit Anjas Ethik Einzug halten kann. Beim Tättowierer war sie auch, Werte sichtbar machen.
Davon unabhängig: 1 Million Vollpfosten unterschreiben eine Petition, die den Anstoß dafür bringen soll, Björn Höcke zentrale Grundrechte zu entziehen. 1 Million Vollpfosten, jede/r einzelne eine Schande für die Demokratie. Hirnschissdemokraten. Im Berliner Abgeordnetenhaus verlassen Vertreter “aller demokratischen Parteien” den Saal, als eine AfD-Abgeordnete gerade ihre Rede beginnt. Damit setzen sie “ein Zeichen für die Demokratie”. Diese Leute sind so dumm und kaputt im Hirn, man möchte nur noch schreien. Hirnschissdemokraten.
17.01.2024
OGV’in über das Elektronische Denkmal für Dr. Anja Teschner
“eine sehr interessante Seite …
Als Außenstehende und Nicht-Betroffene 😉 finde ich folgenden Passus/folgende Aussagen sehr gut!
Erschreckend ist auch die mangelnde Selbstreflexion der Justiz. Diese geht gegen null. Sie sind eine Frau der schönen Worte; wenn diese in der Praxis allerdings leer bleiben, sind Sie eine widersprüchliche Frau mit schlechten Taten.”
“Vielen Dank! Und gerade weil Sie als Außenstehende einen neutralen Blick darauf geworfen haben, und trotzdem der Justiz zugehörig sind, hat Ihr Wort ein anderes Gewicht.”
Neue Informationen sind demnächst abrufbar
16.01.2024
Satireanwalt – Bewusst wahrheitswidrige Äußerungen
Der Berichterstatter muss nun auch die juristische Qualität am Amtsgericht Mitte testen. Die Ri’inAG Mittler hat zur mündlichen Verhandlung geladen. Hintergrund:
Bewusst wahrheitswidrige Äußerungen, Eilverfahren Amtsgericht Mitte, 9 C 311/23 eV
“Gegen Michael Epping läuft ein Einstweiliges Verfügungsverfahren, mit dem ihm bewusst wahrheitswidrige Äußerungen untersagt werden sollen. Nach gescheiterten Versuchen, Gerichtsverfahren sinnvoll beizulegen, legten Michael Epping und sein Mandant einen sog. Exit-Versuch nachträglich als Erpressung aus. Eppings Mandant erstattete Strafanzeige gem. § 253 StGB, nicht etwa, weil der Tatvorwurf zutreffen könnte, sondern um ein verbales Mittel der Denunziation zu besitzen. In einem Gespräch von Anwalt zu Anwalt behauptete Michael Epping bewusst wahrheitswidrig, gegen den Prozessgegner gebe es "ein Strafverfahren, das mit einer höheren Strafe als einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder Geldstrafe belegt sei", "ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Erpressung sei deswegen zurückgestellt worden”, "diese Auskunft habe er oder sein Mandant von einer Berliner Strafverfolgungsbehörden erhalten". Nichts davon ist wahr. Entscheidung am 24. Januar 2024.”Lieber Herr Epping, sollten Sie hier mitlesen, muss auch Ihnen klar sein, dass Sie ein dummes Häufchen Elend sind. Anzeigen wegen Beleidigung gehen raus an [Sie wissen schon].
15.01.2024 (2)
Kammerunterschied – Eleganz durch Zurückhaltung*
“ordnet das Landgericht Berlin -Zivilkammer 27- durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht [...], die Richterin am Landgericht [...] und den Richter am Landgericht [...] im Wege der einstweiligen Verfügung [...] an”
“hat das Landgericht Berlin -Zivilkammer 15- durch die Richterin am Landgericht [...], die Richterin am Landgericht [...] und den Vorsitzenden Richter am Landgericht [...] beschlossen”
“Sie haben recht: Der Esel nennt sich immer zuerst. Ein Evergreen. Doch Rechtschreibung hat heute den Status einer optionalen Zusatzqualifikation, und der Genitiv kann auch einpacken. Diese Wurstigkeit tut Sprachprofis wie mir und Ihnen in der Seele weh, denn natürlich formt die Sprache auch das Denken.”
“ordnet das Landgericht Berlin -Zivilkammer 27- durch die Richterin am Landgericht [...], den Richter am Landgericht [...] und den Vorsitzenden Richter am Landgericht [...] im Wege der einstweiligen Verfügung [...] an”
Wird der oder die Vorsitzende in der amtlichen Reihenfolge als letztes genannt, wirkt das elegant, und hat auch den Effekt, dass der oder die Letztgenannte [verstärkt durch das »und«] als eine die Vorgenannten zusammenhaltende Vollendung wahrgenommen wird.
“Eleganz wird oft mit Schönheit und Anmut assoziiert. Es ist eine Qualität, die bewundert und gesucht wird, sei es in der Mode, in der Kunst oder im Verhalten. Bei Eleganz geht es nicht nur um gutes Aussehen und Höflichkeit, sondern auch um die Art und Weise, wie Sie sich geben, wie Sie mit anderen interagieren und wie Sie sich der Welt präsentieren. Eleganz ist nicht leicht zu definieren, aber wir alle erkennen sie, wenn wir sie sehen.”
*gilt auch für Senate
15.01.2024 (1)
“Wie heißen die Dinger?” (Zitatennester)
Für den Genuss empfehlen wir: Eat&Go Gemüse Kebab, Kaiserdamm 33
12.01.2024
Ein unmögliches Räumungsverfahren (Berlin-Wilmersdorf)
Am 09. Februar 2021 verzeichnete das Amtsgericht Charlottenburg den Eingang einer Klage des Investors Torsten Schmidt, gerichtet gegen ein Mieterpaar in der Landhausstraße in Berlin-Wilmersdorf. Ein erstinstanzliches Urteil steht noch aus. Ursächlich für die Klage ist das Krankheitsbild der Beklagten zu 2), die als schwerbehindert und pflegebedürftig gilt.
“Die Beschwerdeführerin kann ihre rechte Hand nicht bewegen und einsetzen. Ihr rechter Arm ist vollständig gelähmt und ist deformiert. Es ist auf Anhieb für jedermann ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin schwerbehindert ist. Sie leidet seit Jahren unter einem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (Complex Regional Pain Syndrome-CRPRS), das ihr erhebliche Schmerzen bereitet. Die Schmerzanfälle äußern sich in spontanen Schreien, welche ohne den Willen der Beschwerdeführerin zustande kommen und von ihr schwer zu kontrollieren sind. Dieser Befund geht aus einem hausärztlichen medizinischen Attest vom 22.01.2021, sowie aus einem Ambulanzbericht der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik vom 22.05.2021 hervor.“
Aufgrund der ausstoßenden Schreie kam es zu Nachbarschaftskonflikten, und zu Kündigungen. Da die Beklagten die Kündigungen nicht akzeptierten, ließ Torsten Schmidt Räumungsklage erheben. Aus den Aktenbeständen ergeben sich teils falsche, dramatisierte Lärmprotokolle, angefertigt von Nachbarn, die die Verdrängung des Paares zum Ziel haben. Die Beklagte zu 2) dürfte inzwischen glaubhaft vorgetragen haben, dass sie seit fast einem Jahr nicht mehr “lärmt”. Trotzdem fertigen Nachbarn, sogar vom Haus gegenüber, Lärmprotokolle an. Diese müssen scharf als unwahr zurückgewiesen und bestritten werden (Mitteilung an die Beklagten). Der Investor drängt auf ein Urteil, muss aber berücksichtigen, dass über das von den Beklagten im Juli 2023 (!) gegen die Richterin angebrachte Ablehnungsgesuch derzeit nicht entschieden ist. Eine dienstliche Stellungnahme soll die Richterin noch nicht abgegeben haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde den Beklagten aber Prozesskostenhilfe bewilligt.
Nachdem der erste Anwalt wegen Unfähigkeit ausscheiden musste, folgte ein neuer Anwalt, der zur Unzeit das Mandat niederlegte. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens am Landgericht Berlin bezichtigte der Anwalt die Beklagten der Beleidigung, und warf ihnen außerdem Unterstellungen vor. Dieser Vorwurf trifft allerdings nicht zu. Der Anwalt wollte sich nur aus dem wirtschaftlich unattraktiven Verfahren winden.
Wie es weitergeht? Die Beklagte zu 2) wird in der kommenden Woche Verzögerungsrüge erheben und darauf drängen, dass über das Ablehnungsgesuch binnen 3 Wochen entschieden wird. Weist das Gericht das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurück, könnten sich die Beklagten mit einer weiteren Beschwerde an das Landgericht wenden und der Kammer somit neue Einblicke in das Verfahren ermöglichen. Die Beklagte zu 2) wird dem Prozessgericht außerdem anheimstellen, dass es in absehbarer Zeit sein Urteil zu fällen hat, denn eine noch längere Sachverhaltsschwangerschaft in 1. Instanz wäre tatsächlich außergewöhnlich. Der Aktenumfang entspricht nicht mehr einer, sondern zwei Instanzen. Welches Räumungsverfahren läuft bitteschön drei Jahre, ins 4. Jahr gehend, am Amtsgericht?
Dass die Beklagte zu 2) aufgrund ihrer Krankheit(en) körperlich schwer angeschlagen und psychisch mitgenommen ist, liegt auf der Hand. Ein über drei oder vier Jahre laufendes Räumungsverfahren, das lebenserschwerend hinzukommt, verschlechtert die Gesundheit extrem. Das muss eine erfahrene Richterin im Blick haben.
Über den Fall wird hier weiter berichtet werden.
https://landgerichtsreport.de/Torsten-Schmidt-INBRIGHT
“Die Beschwerdeführerin kann ihre rechte Hand nicht bewegen und einsetzen. Ihr rechter Arm ist vollständig gelähmt und ist deformiert. Es ist auf Anhieb für jedermann ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin schwerbehindert ist. Sie leidet seit Jahren unter einem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (Complex Regional Pain Syndrome-CRPRS), das ihr erhebliche Schmerzen bereitet. Die Schmerzanfälle äußern sich in spontanen Schreien, welche ohne den Willen der Beschwerdeführerin zustande kommen und von ihr schwer zu kontrollieren sind. Dieser Befund geht aus einem hausärztlichen medizinischen Attest vom 22.01.2021, sowie aus einem Ambulanzbericht der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik vom 22.05.2021 hervor.“
Aufgrund der ausstoßenden Schreie kam es zu Nachbarschaftskonflikten, und zu Kündigungen. Da die Beklagten die Kündigungen nicht akzeptierten, ließ Torsten Schmidt Räumungsklage erheben. Aus den Aktenbeständen ergeben sich teils falsche, dramatisierte Lärmprotokolle, angefertigt von Nachbarn, die die Verdrängung des Paares zum Ziel haben. Die Beklagte zu 2) dürfte inzwischen glaubhaft vorgetragen haben, dass sie seit fast einem Jahr nicht mehr “lärmt”. Trotzdem fertigen Nachbarn, sogar vom Haus gegenüber, Lärmprotokolle an. Diese müssen scharf als unwahr zurückgewiesen und bestritten werden (Mitteilung an die Beklagten). Der Investor drängt auf ein Urteil, muss aber berücksichtigen, dass über das von den Beklagten im Juli 2023 (!) gegen die Richterin angebrachte Ablehnungsgesuch derzeit nicht entschieden ist. Eine dienstliche Stellungnahme soll die Richterin noch nicht abgegeben haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde den Beklagten aber Prozesskostenhilfe bewilligt.
Nachdem der erste Anwalt wegen Unfähigkeit ausscheiden musste, folgte ein neuer Anwalt, der zur Unzeit das Mandat niederlegte. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens am Landgericht Berlin bezichtigte der Anwalt die Beklagten der Beleidigung, und warf ihnen außerdem Unterstellungen vor. Dieser Vorwurf trifft allerdings nicht zu. Der Anwalt wollte sich nur aus dem wirtschaftlich unattraktiven Verfahren winden.
Wie es weitergeht? Die Beklagte zu 2) wird in der kommenden Woche Verzögerungsrüge erheben und darauf drängen, dass über das Ablehnungsgesuch binnen 3 Wochen entschieden wird. Weist das Gericht das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurück, könnten sich die Beklagten mit einer weiteren Beschwerde an das Landgericht wenden und der Kammer somit neue Einblicke in das Verfahren ermöglichen. Die Beklagte zu 2) wird dem Prozessgericht außerdem anheimstellen, dass es in absehbarer Zeit sein Urteil zu fällen hat, denn eine noch längere Sachverhaltsschwangerschaft in 1. Instanz wäre tatsächlich außergewöhnlich. Der Aktenumfang entspricht nicht mehr einer, sondern zwei Instanzen. Welches Räumungsverfahren läuft bitteschön drei Jahre, ins 4. Jahr gehend, am Amtsgericht?
Dass die Beklagte zu 2) aufgrund ihrer Krankheit(en) körperlich schwer angeschlagen und psychisch mitgenommen ist, liegt auf der Hand. Ein über drei oder vier Jahre laufendes Räumungsverfahren, das lebenserschwerend hinzukommt, verschlechtert die Gesundheit extrem. Das muss eine erfahrene Richterin im Blick haben.
Über den Fall wird hier weiter berichtet werden.
https://landgerichtsreport.de/Torsten-Schmidt-INBRIGHT
11.01.2024 (2)
Zu eigen gemacht.
11.01.2024 (1)
Die deutsche Justiz hält sich mehrheitlich für eine Bildungselite, die (aus ihrer Sicht) ein hohes Maß an Ansehen und Vertrauen genießt. Von dieser Wunschrealität ist sie meilenweit entfernt. Höchstens 15 - 20% aller Bediensteten arbeiten sehr gewissenhaft und vertrauenswürdig, sind klug und empathisch; die breite Masse hingegen hat durch viel lernen und anstrengen ein Studium abgeschlossen und sich per Selbstdefinition einer überschätzten Elite angedient und zugeordnet. Die meisten sind tatsächlich dumm wie Bohnenstroh. Mit schlechtem Charakter.
Glück und schicksalhaftes Pech, dass der Berichterstatter diese Drecksbude von innen erlebt.
Neues Beispiel: Einstweiliges Verfügungsverfahren mit Anja Teschner und Thomas Markfort (VRiLG Berlin, ZK 52)
10.01.2024
EILT! BITTE SOFORT VORLEGEN, AAEEEV
“Unabhängig von der konkreten Domain handelt es sich bei der Website [...] um eine reine Schmäh-, Hetz- und Beleidigungsseite, die einzig dem Zweck der Ruf- und Kreditschädigung der Antragsteller dient. [...] Dieses stellt eine Bearbeitung des Originals durch Hinzufügen einer roten Maskenmütze mit Hasenohren über den Kopf des Antragstellers zu 2) dar. Das Original enthält dies freilich nicht. Die Antragstellerin zu 1) wird dort als Hetzkanzlei bezeichnet und ihr Name wird umgeändert in XXX Rechtsbratpfannen. Die Antragstellerin zu 3) wird als Hetzerin, Furunkelanwältin sowie als inkompetente, moralisch degenerierte Vertreterin bezeichnet. Der Antragsteller zu 2) wird dort als Hetzjurist und als ahnungsloser Hetzer bezeichnet. Über das Bild [...] wird er dort zudem als zugehörig zu den “The STUPID 500 GERMANY”, also den 500 dümmsten Deutschen dargestellt.”
“Schließlich wird die Antragstellerin zu 3) von der Antragsgegnerin wiederholt als Furunkelanwältin betitelt. Damit ist die Grenze der Formalbeleidigung klar überschritten. Bei Furunkeln handelt es sich um eitrige Blutgschwüre bzw. Hautabzesse. Die Antragsgegnerin bringt damit tiefgreifende Ekel und Abneigung zum Ausdruck und verlässt jedes Maß an sachlicher Auseinandersetzung.”
“Dieses Schreiben stellt - dies nur um der Klarheit willen - keine offizielle Stellungnahme dar, aus der wörtlich oder sinngemäß zitiert werden dürfte. Es dient allein der anwaltlichen Wahrung der Rechte unserer Mandanten. Sollte sich hierüber hinweggesetzt werden, würden wir ggf. eigenständige rechtliche Schritte einleiten (vgl. LG Berlin vom 10.07.2015, Az.: 15 O 310/15).”
AAEEEV = Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
🤣🤣🤣
“Schließlich wird die Antragstellerin zu 3) von der Antragsgegnerin wiederholt als Furunkelanwältin betitelt. Damit ist die Grenze der Formalbeleidigung klar überschritten. Bei Furunkeln handelt es sich um eitrige Blutgschwüre bzw. Hautabzesse. Die Antragsgegnerin bringt damit tiefgreifende Ekel und Abneigung zum Ausdruck und verlässt jedes Maß an sachlicher Auseinandersetzung.”
“Dieses Schreiben stellt - dies nur um der Klarheit willen - keine offizielle Stellungnahme dar, aus der wörtlich oder sinngemäß zitiert werden dürfte. Es dient allein der anwaltlichen Wahrung der Rechte unserer Mandanten. Sollte sich hierüber hinweggesetzt werden, würden wir ggf. eigenständige rechtliche Schritte einleiten (vgl. LG Berlin vom 10.07.2015, Az.: 15 O 310/15).”
AAEEEV = Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
🤣🤣🤣
10.01.2024
No!
01.01.2024
Tausend Tode und trotzdem lebendig
30.12.2023
Throwback: Best-Of Schriftsätze Gegner
“Zuletzt haben Sie das im Eigentum der [...]gemeinde stehende Schild, das das Fahrradfahren auf dem Gelände untersagt und eine Leinenpflicht vorschreibt, entfernt und durch ein anderes, von Ihnen gestaltetes Schild ersetzt. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sie Eigentum Ihres Vermieters entwenden und das [...]gelände nach Ihrem Geschmacksempfinden umgestalten.”
🤣🤣🤣
︎ W e i t e r l e s e n
🤣🤣🤣
28.12.2023
Off-Topic: Almut, beste Frau!
https://www.youtube.com/watch?v=F2_Ch8MnpKk
25.12.2023
teschnerkritik.co // Bulgari-Anja gehört ins Netz
Falls Anja Teschner, Richterin und Vizepräsidentin am Landgericht Berlin, davon ausging, frei von jeder Berichterstattung zu sein, wird ihr dieser Zahn gezogen werden müssen. Erst kürzlich beantragte sie den Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen der Verwendung des Domainnamens drteschner.de // Wie der “Zufall” es wollte, erhielt nicht die 15. Zivilkammer das Verfahren, sondern die bis dato hier unbekannte 52. Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Frau Teschner, die seit vielen Jahren Richterin und Vorsitzende eines Spruchkörpers ist, brauchte zwei Anläufe, um überhaupt einen wirksamen Antrag zu stellen.
“Zunächst herzlichen Glückwunsch, dass es Ihnen als langjährige Richterin überhaupt gelungen ist, einen wirksamen Antrag zu stellen. [...] Nachdem mir der Schriftverkehr aus der Verwaltung des Landgerichts Berlin mit der DENIC vorliegt, ergibt sich das Bild, dass Sie möglicherweise tatsächlich davon ausgingen, Ihre Institution als Absender bräuchte sich nicht ausweisen. Glücklicherweise hat eine aufmerksame Mitarbeiterin bei der Registrierungsstelle dieser Arroganz den Riegel vorgeschoben, sodass ein Identitätsnachweis fällig wurde.“
Anja Teschner konnte als Trägerin eines vierbandigen Bulgari B.ZERO in Weißgold identifiziert werden. Neu kostet das Modell ca. 3.700,00 €. Dr. Teschner wurde, da sie begründete Entschädigungszahlungen blockiert, gefragt, wie es sich für sie anfühlen würde, wenn sie zwei dieser Ringe gekauft und diese anschließend in die Berliner Spree geworfen hätte. Oder wenn ihr die Ringe gestohlen worden wären. Oder wenn Anja Teschner 6.000,00 € verbrannt hätte.
Antwort: keine
Vielleicht wirft Anja Teschner ihren Ring eines Tages wirklich in die Spree, denn dann wären es schon drei. Zwei in Weißgold, einer in Rosé-Gold mit schwarzer Keramik. Schwere Energie — war alles nicht mehr tragbar.
22.12.2023
Throwback: Ordnungsgeld 2022
“Die Antragsgegnerin und Schuldnerin verstößt gegen den Tenor der Einstweiligen Verfügung und hat sich damit in hartnäckiger und renitenter Weise über die Einstweilige Verfügung der Kammer hinweggesetzt. Dabei belässt es die Antragsgegnerin bei der Veränderung bei Maßnahmen, die in keinem Fall - nicht einmal im Ansatz - geeignet sind die rechtswidrigen Äußerungen zu entfernen.”
🤣🤣🤣
︎ W e i t e r l e s e n
🤣🤣🤣
19.12.2023
Senat von Berlin auch Bezahlkunde auf X
Eine Strategie, die generell zu begrüßen ist.
Der Berichterstatter sieht Vieles auf X, darunter eben auch bezahlte Reichweitenerhöhung verschiedener Senatsverwaltungen von Berlin.
Diese ist vom generellen Abopreis (blauer Haken) zu unterscheiden. Auch handelt es sich dabei nicht um Werbung, denn die wäre mit “Ad” oben rechts im Post gekennzeichnet.
Beispielsweise kann man für einen Post für 500,00 € (5 Tage à 100,00 €) 860 - 40.000 Impressionen pro Tag erwerben.
Gesponsert bedeutet, dass die Reichweite gegen Bezahlung erhöht wird. Ein sogenannter “Engagement Booster” für ausgewählte Posts. Steigen die Impressionen/Views, nimmt in der Regel auch die Engagement- bzw. Interaktionsrate zu. Views und Impressionen sind ungleich Interaktion. Es ist nicht dasselbe. Views/Impressionen sind die Reichweite (wie vielen Usern der Post angezeigt wird), davon zu unterscheiden sind tatsächliche Interaktionen, also Likes, Kommentare oder Repostings.
Oder noch präziser:
“Die Gesamtzahl der Interaktionen eines Nutzers mit einem Beitrag. Dazu gehören alle Klicks auf den Beitrag (einschließlich Hashtags, Links, Avatar, Profilbesuche und Beitragserweiterung), Reposts, Antworten, Follower und Likes.“
Zum Engagement zählen daher Aktivitäten, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Hat ein Post beispielsweise eine Reichweite von 1K Views und 25 Likes, heißt das nicht, dass es “nur” 25 Engagements/Interaktionen gegeben hat.
Berechnen lässt sich die sog. Engagementrate nach Reichweite. Accountinhaber können sich anhand jedes Posts oder anhand ihrer Analytics Poststatistiken anzeigen lassen. Die ERR errechnet sich aus dem Gesamtengagement pro Post, geteilt durch die Reichweite des Posts, mal 100.
Rechenbeispiel: Ein Post hat eine Reichweite von 5.000 Views. Erhält der Post augenscheinlich 25 Likes und 10 Kommentare, liegt das Engagement nicht bei 35, sondern höher (Vieles sieht man eben nicht, z.B. Linkklicks oder Profilbesuche, neue Follower). Gehen wir von einem Gesamtengagement von 350 Engagements aus. Dann liegt die Engagementrate für den Post bei 7%, was hoch ist.
“Gesponserte Posts” möchten gut überlegt sein, denn häufig kommt es zu auffälligen Missverhältnissen, beispielsweise wenn die Zahl der Impressionen/Views sehr hoch ist, die Interaktionszahl aber im Verhältnis dazu sehr niedrig. Ein Angebot kann dadurch unattraktiv oder unseriös wirken. Sobald Geld investiert wurde, wird dies links unten im Post mit “Gesponsert” angezeigt, oder eben rechts oben mit “Ad”. Immerhin ist es dann transparent.
Bei Gelegenheit sollten die Senatsverwaltungen das veraltete Twitter-Logo auf ihren Webseiten tauschen und stattdessen das neue X-Logo einfügen: https://web.archive.org/web/20231219175601/https://www.berlin.de/sen/bjf/
E-Mail an die SenBJF geht raus :-)
Hier beispielhaft der gesponserte Post der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:
19.12.2023
Rahaus zog vor Gericht den Kürzeren, Az.: 5 C 84/21
Ein Einrichtungshaus namens Rahaus, das in der Kantstraße auf dicke Hose macht, war vor dem Amtsgericht Schöneberg endgültig unterlegen. Zwischen den Parteien wurde ein Vergleich geschlossen. Der Berichterstatter trat als Prozessbevollmächtigter im Namen der Klägerin auf, die ihrerseits Schmerzensgeld geltend machte. Vor ca. 2 Jahren kam es in der Filiale Kantstraße zu einem schmerzhaften Sturz der Klägerin, was daran lag, dass die Beklagte ihrer Obliegenheit zur Absicherung von Böden und Kanten nicht nachgekommen war. Die Kante ist über 20 cm hoch, sie war so gut wie nicht abgeklebt. Jedenfalls konnte eine normal aufmerksame Person den Niveauunterschied nicht erkennen. Die Klägerin trat beim Rundgang durch das Geschäft ins Leere und kam schmerzhaft zu Fall. Sie erlitt äußere Wunden (mehrere Ergüsse) und einen großen Schrecken. Dass Kopf oder Gesicht unbeschädigt blieben, war reines Glück. Die Klägerin machte von der Unfallstelle keine Fotos, u.a. wegen ihrer Aufregung ob des Falls und schmerzenden Körpers, was nur lebensnah ist. Dass sie klagen würde, darüber dachte die Geschädigte am Unfallabend nicht nach. Ihre Fahrlässigkeit konnte man der Beklagten allerdings nicht durchgehen lassen. Im Namen der Klägerin wurde Klage erhoben und Schmerzensgeld in angemessener Höhe gefordert. Die Beklagte wehrte sich, log, dass sich die Einichtungsbalken bogen, präsentierte drei Zeugen, obwohl nur einer das Sturzgeschehen gesehen hatte. Zusammen mit ihrer Versicherung dachte die Beklagte, würde sie die Klägerin mürbe machen können. Es kam genau umgekehrt. Der Berichterstatter hat die Beklagte, ihre Versicherung und den gegnerischen, unter Mindestlohn arbeitenden, Winkeladvokaten zermürbt.
Bis es zum Vergleich kam, wand sich die Beklagtenpartei, wollte Regeln aufstellen nur nach ihrem Gusto. Auch sollte eine negative Rezension über die Beklagte gelöscht werden.
Der Berichterstatter beharrte darauf, dass (erst) die Beklagte a) Schmerzensgeld in angemessener Höhe leistet, b) 100,00 € extra zahlt, damit die Klägerin schön zu Abend essen und sich von der Strapaze der Klage erholen kann, c) die außergerichtlichen Gebühren (Anwaltshonorar), sowie die weitergezahlten Gerichtskosten vollständig übernimmt. Etwaige Gebühren für den Vergleich hat die Beklagte zu tragen.
Die Beklagte lenkte ein und erfüllte die Punkte a) bis c).
Unter erheblichen Bedenken, wie sie schreiben ließ... ;-)
Vergleichsgebühren, sofern vom Winkeladvokaten geltend gemacht, fielen in ihre Sphäre.
Im Gegenzug entfernte die Klägerin die Rezension vom Google My Business Profil der Beklagten.
1.) Geht doch!
2.) Was für 1 Drama.
3.) Und jetzt verzieh dich aus meiner Wahrnehmung, du Mistbude!
17.12.2023
Bericht — was so los ist.
Vorgezogener Artikel.
︎ W e i t e r l e s e n
12.12.2023
AI — Chancen und Risiken
Aktualisiert: Aufgrund detaillierter Beschwerden an Google Ireland (DMCA-Verfahren) und Berkman Klein Center (Lumen) verzögert sich dieser Artikel.
13.12.2023: Derweil auf X auf dem großen Wall Street Silver Kanal (> 1 Million Abonnenten):
“The only political party in Germany that is fighting against the fake refugee invasion is AfD (Alternative for Deutschland). They are rapidly rising in German polls. In the last election they were the 5th largest party. They are now polling as the 2nd largest party. In some regional state elections, AfD is also approaching levels that cannot be ignored by the other parties. The corrupt media in Germany is trying to get AfD defunded (state funds political parties) or outright banned”
“T h e c o r r u p t M e d i a”
Unterstützung aus dem Ausland gegen eine kranke Demokratie im Inland. ︎ W e i t e r l e s e n (Angekündigter Artikel)
09.12.2023
Produktempfehlung (aktualisiert; Farbvariationen)
7-Tasten-Laserfunkmaus "MW-900 V2"
︎ W e i t e r l e s e n
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
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18.08.2023: Interessante Umfrage auf X (vormals Twitter): Vertrauen Sie der Justiz in Deutschland?
Sieben Tage, nachdem die Umfrage gestartet wurde, liegt die Zahl der abgegebenen Stimmen bei knapp 16.000 und das Endergebnis bei 85,8% “kein Vertrauen in die Justiz” und 7,1% “ich weiß zu wenig darüber”. Die Umfrage erhielt über 100.000 Impressionen, sie lief auf mind. 750 Accounts. “Darin spiegelt sich die Arroganz des deutschen Justizsystems. Ein System, in dem die stärkste und vorherrschende Bildung die Einbildung ist.” Quelle: X
„Das Kammergericht hat entschieden, dass die Äußerung eines Anwalts „die Justiz kann sich nach Auffassung des Unterzeichneten weder Richter leisten, welche zu dumm sind, noch solche, welche absichtlich Fehlurteile produzieren…“ als von § 193 StGB gedeckt betrachtet (KG Berlin, 5. Strafsenat, 1 Ss 204/95, Beschluss vom 20.09.1996).“ © Aufnahme von Buckminster NEUE ZEIT
Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.
Mail: Office@Buckminster.de
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18.08.2023: Interessante Umfrage auf X (vormals Twitter): Vertrauen Sie der Justiz in Deutschland?
Sieben Tage, nachdem die Umfrage gestartet wurde, liegt die Zahl der abgegebenen Stimmen bei knapp 16.000 und das Endergebnis bei 85,8% “kein Vertrauen in die Justiz” und 7,1% “ich weiß zu wenig darüber”. Die Umfrage erhielt über 100.000 Impressionen, sie lief auf mind. 750 Accounts. “Darin spiegelt sich die Arroganz des deutschen Justizsystems. Ein System, in dem die stärkste und vorherrschende Bildung die Einbildung ist.” Quelle: X
„Das Kammergericht hat entschieden, dass die Äußerung eines Anwalts „die Justiz kann sich nach Auffassung des Unterzeichneten weder Richter leisten, welche zu dumm sind, noch solche, welche absichtlich Fehlurteile produzieren…“ als von § 193 StGB gedeckt betrachtet (KG Berlin, 5. Strafsenat, 1 Ss 204/95, Beschluss vom 20.09.1996).“ © Aufnahme von Buckminster NEUE ZEIT
Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.