Oliver Elzer und seine Rede zur Lage der Jurisdiktion
(oder: wie Rechtsbeugung funktioniert)
Dies ist keine Originalrede von Oliver Elzer, jedoch entspricht der dargestellte Inhalt den Tatsachen.
„Das ist wohl der schlagendste Beweis dafür, dass Frau
Nixdorf mit ihrer Behauptung zu 100 Prozent richtigliegt. Und da werden Sie
verstehen, meine Damen und Herren, und nonbinäre Röckchenträger*innen, —NEIN—,
da müssen Sie verstehen, dass uns da als Richter aus der Gosse, die das nicht
sehen oder erkennen wollen, der Willkürarsch auf Grundeis geht.“
„Wir sehen an einem Versäumnisurteil des Landgerichts
Berlin, gegen das Einspruch eingelegt wurde, —die Verhandlung findet im Oktober
statt— dass nicht einmal drei Berufsrichter am Landgericht Berlin die Tatfrage
richtig wiedergeben können, denn sie schreiben: „Die Beklagte bestreitet die
Echtheit des Übergabeprotokolls (Anlage K18).“ Dass das Kanzleiprotokoll unecht
sei, wurde nie behauptet, sondern Frau Nixdorf hat stets analysiert, dass der Aussagegehalt
dieses Protokolls, sofern damit die persönliche Übergabe an Frau Nixdorf
behauptet wird, unwahr ist.“
„Mit diesen Mechanismen wird ein Lügner —werden m e h r e r e Lügner— belohnt!“
„Frau Nixdorfs Fall zeigt auf, dass es in der Justiz auf
erbärmlichste Weise menschelt. Wären wir in der Zeit vierzig oder fünfzig Jahre
zurück, würde ein Mensch wie Frau Nixdorf von uns Richtern unters Fallbeil
geschickt und geköpft werden. Heutzutage sind die Vernichtungsfeldzüge etwas
anders, wir greifen lediglich Körper, Geist und Seele und die wirtschaftliche
Existenz von Menschen an, weil wir hinter unseren Roben verkappte Scheißfressen
sind, die über Leichen gehen, und die der Meinung sind, über dem Gesetz zu
stehen.“
„Das soll mein Schlusswort zum heutigen Tage sein. Frau
Nixdorf und ihr ungebildeter Rechtsanwalt Moritz Quecke müssen nun den
beschwerlichen Weg über die Verfassungsgerichtsbarkeit antreten, wo wir ihr
Scheitern bereits fest eingeplant haben.
In diesem Sinne:
Heil, Justitia!“
Kontext:
Der vorliegende Fall beleuchtet das problematische Zusammenspiel von Machtmissbrauch, Unwahrheit und Versagen der Justiz. Ein Mitarbeiter der Landeszentrale für politische Bildung, der zugleich als Vorsitzender des Gemeindekirchenrats einer Berliner Evangelischen Kirchengemeinde fungiert, hat sich als Akteur in einem Mobbingszenario positioniert. Er verschaffte sich unrechtmäßig Zugang zu den von der Kirchengemeinde als Vermieterin bereitgestellten Wohn- und Büroflächen, die in einem ehemaligen Pfarrhaus gelegen sind, um eine verleumderische Abmahnung zu überbringen, die allein dazu diente, die betroffene Person einzuschüchtern und zu drangsalieren. Ohne seinen Namen zu nennen oder den Grund seines Eindringens zu erläutern, betrat er private Räume, durchquerte das Wohnzimmer und überreichte den Brief auf besonders invasive Weise im Büro des Opfers.
Zunächst war die Identität dieser Person unbekannt, doch durch aufwändige Nachforschungen und Recherchen konnte sie schließlich als derjenige identifiziert werden, der widerrechtlich und aus niederen Motiven in den geschützten Bereich eines Dritten eingedrungen war. Als der Täter mit seinem Fehlverhalten konfrontiert wurde, leugnete er seine Handlungen und verstrickte sich in ein Netz aus Lügen, Falschbehauptungen und Verleumdungen, unterstützt durch eine Vielzahl unbegründeter Strafanzeigen gegen das eigentliche Opfer, das seit nunmehr vier Jahren um die Anerkennung der Wahrheit kämpft.
Doch die Justiz, die zur Aufklärung und Wahrheitsfindung verpflichtet ist, erweist sich als Komplizin des Täters. Statt das Recht walten zu lassen, schützt sie den Übergriffigen, indem sie in ihren abweisenden Urteilen und Beschlüssen absurde, juristisch und in ihrer Logik unhaltbare Begründungen heranzieht. Diese Abkehr von gesundem Menschenverstand und Rechtsstaatlichkeit zeigt, wie tief die deutsche Justiz in Rechtsbeugung und Willkür verstrickt ist. Die Richter der 27. Kammer und des 10. Senats agieren nicht als neutrale Anwender von Gesetzen und Normen, sondern als Vollstrecker eines Vernichtungsfeldzugs gegen das Opfer, das sich dem Druck nicht beugen will. Ihr Handeln offenbart eine Justiz, die sich von ihrem Amtseid entfremdet und ihre eigenen Grundsätze aufgegeben hat, was ernsthafte Zweifel am Zustand des deutschen Rechtsstaates aufwirft, in dem Rechtsbruch, Rechtsbeugung und Willkür zunehmend Raum greifen.
Die beteiligten und verantwortlichen Amtsträger:
Oliver Elzer (Richter am Kammergericht Berlin)
Katrin Schönberg (Richterin am Kammergericht Berlin)
Manfred Schneider (Richter Kammergericht Berlin)
Markus Frey (Richter am Kammergericht Berlin)
Magnus Radu (Richter am Kammergericht Berlin)
Dr. Aaltje Monjé (Richterin Kammergericht Berlin)
Die Richter am Kammergericht dürfen guten Gewissens als rechtsbeugende Klappspaten bezeichnet werden.
Holger Thiel (Richter am Landgericht Berlin)
Jan Wimmer-Soest (Richter am Landgericht Berlin)
Katharina Saar (ehem. Richterin am Landgericht Berlin)
Dr. Christoph Jeremias (Richterin am Landgericht Berlin)
Die Prozessbeteiligten:
Mika C. Nixdorf (Scharfrichterin mit Worten)
Moritz Quecke (Rechtsanwalt)
Reinhard F. (Kläger)
Michael Epping (Satireanwalt)
Beate Heilmann (Juristische Schrotflinte)
Klaus Kittelmann (Kurier mit selektiver Erinnerung)
HG Kauschke (Zeuge, der nie geladen wurde)
Berlin, am 14.09.2024
© Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎