Diese Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie kombiniert rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erlebnissen und kulturellen Empfehlungen.

Special: ︎︎︎ Andreas Darsow (Fehlurteil)

︎ Bekanntmachungen



30.09.(4)


Nach drei Berichten endet der September mit einem musikalischen Fundstück, das für kurze Zeit an erster Stelle auf Buckminster.de zu hören ist. Ein Fall von »Der Remix ist geiler als das Original«

Talking Heads - Psycho Killer (Paul Traeumers Stop Making Sense Live Remix); Photo credits: Paula Faraco, A burnt child loves the fire





30.09.(3)


Was von Thüringen hängen bleibt – vor allem das Mett.


Während sich die CDU als moralische Instanz inszenierte, wird der Beschluss des VerfGH von vielen als ein Schlag gegen die Demokratie verstanden. Kurios ist, dass die anderen sogenannten demokratischen Parteien und die Systemmedien die Situation völlig gegensätzlich interpretieren und öffentlich anprangern. Wie erwartet ertönt erneut das altbekannte Geplärre nach einem Verbot der AfD.

Sollte es jemals zu einem solchen Verbot kommen, sind angesichts der allgemein aufgeheizten, wütenden und gar explosiven Stimmung im Land zwei Szenarien wahrscheinlich:

1.) Das Bundesverfassungsgericht brennt,

2.) Es drohen bürgerkriegsähnliche Zustände.

Schon jetzt ist die weitläufige Wahrnehmung, dass demokratische Rechte permanent beschnitten werden.

Die Folge: ein massiver Ausbruch von Unzufriedenheit.






30.09.(2)


Als eine auf einem städtischen Friedhof lebende Person möchte man eines nicht gerne erleben (außer man steht auf halbe Herzinfarkte): Am späten Samstagabend (28.09.2024), während man sich in einem anderen Bundesland befindet, um 23:18 Uhr von den Außenkameras benachrichtigt zu werden, dass es Bewegungen am Mietshaus gibt. Das Nachtbild zeigt Polizisten, die mit Taschenlampen über den Friedhof streifen. Da die Tore um diese Zeit verschlossen sind, müssen sie rübergesprungen sein. Aber auf wessen Geheiß? Drei Anrufversuche später – um 23:54 Uhr – die halbwegs beruhigende Antwort: „is nüscht.“ Doch fünf Minuten später, um 23:59 Uhr, heißt es: „Ein Straftäter ist auf den Friedhof geflüchtet, das Gelände ist umstellt und Verstärkung ist unterwegs.“ Wie bitte? Wer soll da noch schlafen können? Für den Straftäter gibt es trotz der Umstellung Fluchtmöglichkeiten: Der Maschendrahtzaun entlang der Autobahn ist fragil, und links im hinteren, terrassenartigen Bereich des Nebenfriedhofs befindet sich eine unbewachte Stelle, die leicht zu überwinden ist. Weitere Auskünfte wurden auf Nachfrage nicht erteilt. Liebe Polizei Berlin, in der Hoffnung, dass es den Beteiligten gut geht, aber etwas mehr Transparenz wäre wünschenswert ︎





30.09.(1)


Gutes Brandenburg, schlechtes Brandenburg: Als der Berichterstatter im April/Mai des laufenden Jahres Post erhielt, weil er das Verwaltungsgericht Potsdam provokant als "Neuer Volksgerichtshof" bezeichnet hatte, nahm die Show ihren Lauf. Die dümmste Staatsanwältin Brandenburgs, Johanne Menke, erhob Anklage, und Richterin Kerstin Nitsche ließ diese Farce zur Verhandlung kommen. Vor Gericht erwartete den Berichterstatter ein wahres Affentheater: vier Beamte (zwei Justizmitarbeiter und zwei Polizisten), die nur zur Zurschaustellung und als Einschüchterungsversuch bestellt waren. Die Richterin hatte es außerdem nicht für nötig befunden, den Termin rechtzeitig abzusagen, obwohl der Berichterstatter am Abend zuvor noch einen Schriftsatz übermittelt hatte. Vor Ort ließ Nitsche nur äußerst ungern ein Wort zu, was dazu führte, dass der Berichterstatter ihren mangelnden Respekt monierte. Die Polizisten, die draußen vor dem Saal saßen, wurden ebenfalls nicht verschont: „Sie lungern hier rum, haben nichts zu tun und sind de facto arbeitslos!" Die anderen beiden, die im Saal Platz nahmen und ebenfalls nichts zu tun hatten, wurden zu »Schergen« verzwergt. Danach herrschte dröhnende Stille. Der Berichterstatter verließ den Saal schließlich mit erhobenem Haupt, wandte sich frohen Mutes Richtung Verfassungsgericht, wo Rena Schuncke ihn freundlich empfing – dazu folgt noch ein eigenständiger Bericht.





27.09.2024


Kommentar 27.09.2024 – Thüringen/CATO/SEZ/Shurjoka/TAZ/Darsow


„Sollte sich herausstellen, dass das unwürdige Spektakel der 10%-Abstand-zum-Sieger-Partei zwar traditions-, aber nicht rechtswidrig ist, worüber voraussichtlich heute oder morgen früh der Verfassungsgerichtshof von Thüringen entscheiden wird, nimmt der Berichterstatter seinen krassen Kommentar vom 26.09.2024 zurück bzw. wird er diesen abmildern. Es kann aber nicht angehen, dass jahrzehntelange Parlamentstraditionen durch unflätige Zwischenrufe ungehobelter Parlamentarier plötzlich ausgehebelt werden, und eine kaum vertretene Rechtsauffassung zur überragenden Maxime erhoben wird, weil man als “demokratische Partei” einer unheilbaren AfD-Höcke-Nazi-Psychose unterliegt. Als Donald Trump Präsident war, ist die Welt auch nicht explodiert. Woher kommt also diese Angst vor der AfD? Im Thüringer Landtag und insbesondere in der AfD-Fraktion sitzen zum Teil hochintelligente Leute. Die beste Kontrolle über eine unliebsame Partei erreicht man, indem man auf Augenhöhe mit ihr zusammenarbeitet. Die stärkste Partei Thüringens derart auszugrenzen, zu verunglimpfen und ihrer (traditionsgesicherten) Rechte zu berauben, ist unserer Demokratie absolut unwürdig.”





26.09.2024


Geänderter Beitrag: Die Richter des Thüringer Verfassungsgerichtshofs – Dr. Klaus von der Weiden (CDU), Dr. Lars Schmidt (Linke), Barbara Burkert (CDU), Jörg Geibert (CDU), Dr. Klaus Hinkel (SPD), Prof. Dr. Anika Klafki (SPD), Prof. Dr. Christoph Ohler (CDU), Jens Petermann (Linke) und Renate Wittmann – haben am 27.09.2024 in der Nacht entschieden: Die Schreihälse aller demokratischen Parteien bekommen Recht. Diese Entscheidung ist zu respektieren.


Parteiangaben entsprechen entweder der Zugehörigkeit oder der Nähe zur jeweiligen Partei.

„Ich halte die Taktik der CDU in Thüringen für einen schweren Fehler. Geschäftsordnungen werden nunmal nach der Konstituierung des Landtages geändert, und die ist mit der Wahl des Landtagspräsidenten abgeschlossen und nicht vorher. [...] In diesem Zusammenhang dann auch noch von Machtergreifung zu sprechen, ist an Blödheit nicht zu überbieten! Übrigens: muss einem ja nicht gefallen, aber die AfD hat diese Wahl gewonnen! Wenn man das bei der nächsten Wahl ändern will, sollte man klüger vorgehen und das Wahlergebnis wenigstens mal zur Kenntnis nehmen!”

„Ein Blick in den Standardkommentar zum #Grundgesetz macht deutlich, wer da gerade in #Thüringen den #Rechtsstaat und #Parlamentarismus johlend vergewaltigt, @mariovoigt. Schämen Sie und Ihre Schergen von @BSW_Offiziell, @dieLinke und @spdde sich nicht?” (Marcel Luthe)


Timeless


BNZ wirft Licht auf den BND (Thoughts)


Im Frühjahr 2024 rollte der BND seine „Komm dahinter“-Kampagne aus. Keine gewöhnliche Branding- oder Recruitingaktion, sondern ein Spiel der Geheimnisse. Um die Agentur hinter der kreativen Arbeit wird ein landesweiter Hype gesponnen. Während andere Dienstleister stolz ihre Bundesbehördenkunden in den Referenz-Olymp erheben, wird die BND-Agentur mit Referenzverboten belegt und zur Verschlusssache erklärt – mit dem Verweis, ihre Nennung gefährde sinngemäß die nationale Sicherheit. „Top secret“, sagt der BND. Wir sagen: Nebelkerzen. Ein wohlplatziertes Trugbild, das das Interesse der Allgemeinheit am „Dahinter“ im Keim ersticken soll.

Unsere Recherche läuft still, fokussiert und ohne Erfolgsdruck. Informationen sind kein Wettlauf gegen die Zeit, sondern eine Frage des genauen Blicks und des überzeugenden Arguments. Eine einzige Agentur ist ins Raster gelaufen – Zufall? Wohl kaum. Etwas Verrücktheit? Absolut!

Wir haben erkannt, was dem BND in seiner Kampagne fehlt: Eine Direktive für den Stil – und die Anerkennung jener, die ihn erschaffen haben.

Der Nebel beginnt sich zu lichten. Klarheit kommt, wenn die Zeit reif ist.




24./25.09.


Luisenfriedhof II (Home of BNZ), Septemberfotos


„Trust your intuition more than your mind. The mind is a collection of thoughts and experiences. It's biased. It's conditioned. It's egoistic. It's a pleasure chaser. It's lazy. It's an attention seeker. It chases what will make "it" happy, not you. Go inwards. Observe yourself. Don't compulsively do what your mind tells you. Take a pause. Listen to that inner voice. Contemplate about what makes "you" happy. What nourishes your soul.”





22.09.2024


𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters


„Emilia Fester hat Abitur und das wars. Nichts gelernt, nichts studiert. Sie besitzt kein politisches Talent. Ihre Gesinnungsaufsätze auf ihrem Blog sind auf Mittelstufen-Niveau. Spezielle Inhalte oder Kenntnisse hat sie nicht. Sie ist 26, wirkt aber – und das meine ich ohne jede Häme – geistig und ihrem Sozialverhalten nach wie 18-20. Eben weil sie seit dem Abitur nur Unsinn in der grünen Partei macht, statt sich um ihre berufliche Ausbildung zu kümmern. Trotzdem bekommt sie 10.000 Euro als MdB, gewöhnt sich an ihren Lebensstandard, ohne handfeste Fähigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln. Was Fester bzw. die #Gruenen in ihrem Fall betreiben, geht der Sache nach in Richtung Betrug, auch wenn es formell legal ist. Vorgesehen ist das so nicht, es ist unfair der Gesellschaft gegenüber und tut offenkundig auch ihr nicht gut. Man sollte darauf hinwirken, dass ihre „Berufspolitik“ beendet wird und sich so etwas in Zukunft nicht wiederholt. Emilia Fester soll sich, wie alle anderen auch, einfach eine Ausbildung oder ein Studium suchen, wie es sinnvoll für junge Menschen und die Gesellschaft ist. Was wir hier seit drei Jahren erleben, ist schlichtweg eine massive Ungerechtigkeit und Anstandslosigkeit. Ich könnte darüber nicht mal Witze machen, ich bin's einfach nur leid.“ (Felix Perrefort)

Allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern heute eine gute Wahl!



20.09.2024


Was in allen gotterbosten Würden reimt sich auf Doris Lau, wir alle wissen es, es ist die hohle Frau (84 S 3/24 LG Berlin II)


Kurz zur Erklärung (ein vollständiger Artikel über Doris Lau folgt nach Einreichung der Verfassungsbeschwerde in der nächsten Woche):

In diesem Verfahren geht es darum, dass dem Rechts- und Satireanwalt Michael Epping, der hier für seine Drecksmethoden bekannt ist, eine unwahre und rufschädigende Äußerung untersagt werden soll. Das Landgericht Berlin II (ZK84) hat bereits festgestellt, dass es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, hat jedoch die Rechtsfolge —den Erlass einer einstweiligen Verfügung— nicht ergriffen.

Die Anhörungsrüge wurde erwartungsgemäß zurückgewiesen, was nun den Verfassungsgerichtshof von Berlin als außergewöhnlichen Rechtsbehelf auf den Plan ruft. Offensichtlich können in einigen führungslosen, stark unethischen Kammern und Senaten die Grundrechte nur noch durch diesen letzten Schritt durchgesetzt werden. Der Frust der Richter über unbequeme Berichterstatter ist ins Unermessliche gestiegen und mündet in willkürliche Entscheidungen, was bedeutet, dass wir in einer Rechtsstaatsimulation leben. 

Der Weg, der hier aufgezeigt wird, soll anderen Rechtsuchenden als Warnung und Hilfestellung dienen. Denn die Richter sind so durchtrieben, dass sie bewusst Fallen stellen, in der festen Überzeugung, dass man diese nicht durchschauen wird. Welche verkommene Seele in Robe muss man sein, um derartige Schikanen gezielt anzuwenden? Die Richter der 84. Zivilkammer (Dr. Florian Lickleder) und die Vorsitzende der 87. Zivilkammer (Doris Lau) zeigen, dass sie für ihren Beruf ungeeignet sind. Mit geradezu sadistischer Freude verweigern sie Rechtsschutz und enthüllen damit, wie krank und führungslos das Justizsystem in Berlin wirklich ist:

“Es liegt ein schwerer Verfahrensmangel vor, denn der Klägerin wurde gem. Art. 15 Abs. 5 der Verfassung von Berlin in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz der gesetzliche Richter entzogen.

Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Urlaub eines Vorsitzenden Richters oder einer Vorsitzenden Richterin grundsätzlich nicht als Vertretungsanlass genommen werden kann. Eine Vertretung im Sinne des GVP darf nur dann erfolgen, wenn ein unvorhersehbarer und dauerhafter Grund wie Krankheit oder langfristige Abwesenheit vorliegt, nicht jedoch für planbare und temporäre Abwesenheiten wie Urlaub.

Die Entscheidung wurde von der Vorsitzenden Richterin der 87. Zivilkammer, Frau Doris Lau, getroffen. Gemäß den beigefügten Geschäftsverteilungsplänen (Anlagen ...) vom 18.03.2024, 17.04.2024, 17.07.2024, 14.08.2024, 11.09.2024 ist jedoch Herr Vorsitzender Richter Dr. Lickleder für die Kammer zuständig.

Seit dem 19.07.2024 ist die Anhörungsrüge der Klägerin der Kammer bekannt, was es umso unverständlicher macht, weshalb die Kammer fast zwei Monate später einen solch schwerwiegenden Verfahrensfehler provoziert. Die Klägerin hat jedoch eine schlüssige Erklärung: Sie muss davon ausgehen, dass die Kammer absichtlich darauf abzielte, ihr den Rechtsweg und den längst überfälligen Erfolg in ihrem Verfahren zu versagen, indem sie einen Fehler provoziert, den 98 % der Verfahrensbeteiligten an Landgerichten nicht einmal bemerken würden. Der Kammer musste bewusst sein, dass die Klägerin im Falle einer Zurückweisung ihrer Anhörungsrüge den Weg entweder zum Bundesverfassungsgericht oder zum Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin beschreiten wird, was diese auch angekündigt hat. Würde die Klägerin Verfassungsbeschwerde erheben, ohne zuvor den Besetzungsfehler in der unteren Instanz gerügt und einen Nichtigkeitsantrag gestellt zu haben, würde ihre Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgewiesen, da das Subsidiaritätsprinzip nicht eingehalten wäre. Für die Korrektur einer fehlerhaften Besetzung muss —wie vorliegend— zunächst die landgerichtliche Instanz angerufen werden. Zwar kann die Klägerin, wie sie es nun tut, einen Nichtigkeitsantrag stellen und diesen ihrer Verfassungsbeschwerde beifügen sowie dem Verfassungsgerichtshof bekannt machen, jedoch gingen die Richter der 84. Zivilkammer, einschließlich Doris Lau von der 87. Zivilkammer, davon aus, dass der Besetzungsfehler übersehen wird und die Verfassungsbeschwerde somit in die Unzulässigkeit gelenkt würde. Das ist ein schwerwiegender Vorgang.

Die Klägerin wird deswegen gegen die Vorsitzende Richterin am Landgericht Doris Lau (Zivilkammer 87) Strafanzeige erstatten.

[...]

Der Beschluss vom 09.09.2024, mit dem die begründete Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, weist zudem schwerwiegende richterliche und juristische Mängel auf.

Die Kammerbesetzung vom 09.09.2024 verfängt sich in der vollkommen unhaltbaren Auffassung: 'Das Vorbringen der Berufungsklägerin trägt ihre Berufung allerdings nicht. Das hat die Berufungsklägerin als eine ihr ungünstige Rechtsauffassung hinzunehmen.' Mit Verlaub, die Berufung der Klägerin ist offenkundig tragfähig, da die Rechtsfolgen bei unwahren Tatsachenbehauptungen klar geregelt sind (Untersagungstitel). Es ist unzulässig und unvertretbar, dass die Kammer versucht, ein neues Tatbestandsmerkmal zu Lasten der Klägerin einzuführen, indem sie indirekt behauptet, eine Äußerung könne nicht untersagt werden, wenn sie unbewusst falsch getätigt wurde. Diese juristische Auffassung ist völlig abwegig und würde die gesamte presse- und verfassungsrechtliche Rechtsprechung in Deutschland untergraben. Denn nach dieser Logik könnte bspw. jedes Medienunternehmen beliebig Fake News verbreiten und sich anschließend darauf berufen, dies unbewusst getan zu haben. Es ist kaum nachvollziehbar, wie wenig Verstand, richterliche Sorgfalt und Anstand eine mit Berufsrichtern besetzte Kammer aufbringen muss, um zu solch absurden Ergebnissen zu gelangen.

Die zwingende Rechtsfolge hätte sein müssen, die begehrte einstweilige Verfügung zu erlassen. Dass dies nicht geschehen ist, obwohl die Kammer bereits die Unwahrheit der getätigten Äußerungen festgestellt hat, lässt auf eine unerklärlich unseriöse und fehlerhafte Arbeitsweise der involvierten Richter schließen.

Die Kammer ist sich natürlich darüber im Klaren, dass sie einer wohlwollenden, an dem verständigen Rechtsschutzziel orientierten Auslegung zu folgen hat — insbesondere da die Eidesstattlichen Versicherungen des Rechtsanwalts Moritz Quecke eindeutig sind. Diesen Grundsatz hat sie über drei nicht nachvollziehbare Entscheidungen absichtlich ins Gegenteil verkehrt.

Der Anlass dafür ist eindeutig: Man will der (unliebsamen) Berufungsklägerin das Verfahren so lästig und schwer wie möglich machen, darin liegt eine Zermürbungstaktik.

Ein funktionales Justizsystem sollte sicherstellen, nicht auf Richter angewiesen zu sein, die solche Neigungen verfolgen. Genau das wurde in Berlin versäumt.“


18.09.2024


Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gehört auf 𝕏, verlässt die Plattform aber und liefert eine unzureichende Begründung.


Was sich bereits abgezeichnet hatte, lässt die Generalstaatsanwaltschaft nun zum 01. Oktober 2024 Wirklichkeit werden. Sie verlässt die Plattform 𝕏 und reiht sich in das antidemokratische Anti-𝕏-Narrativ ein, indem sie die allseits beliebte, aber inhaltsleere Phrase 'Hass und Hetze' anführt. Ein unbekannter Sprecher erklärte dazu: 'Die Kommentare unter den Tweets seien mit unserem Engagement gegen Hasskriminalität schwer vereinbar.' Als Beispiel führte er Ressentiments gegen Ausländer, Mutmaßungen über die Tathintergründe sowie vermeintliche Diskriminierungen der Beschuldigten und Opfer an. Besonders absurd: die angebliche 'Delegitimierung des Rechtsstaats'.

Wie weit muss man sich von der Realität entfernt haben, um zu solchen Erwägungen und Entscheidungen zu kommen?





17./18.09.24


Joachim Steinhöfel: Wofür wir ihn lieben






14.09.2024


Oliver Elzer und seine Rede zur Lage der Jurisdiktion

(oder: wie Rechtsbeugung funktioniert)





13.09.2024


Die Klappspaten vom 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin haben es geschafft: Eine offensichtlich begründete Berufung wurde willkürlich und ohne nachvollziehbare Begründung zurückgewiesen. Damit ist der Weg zum Verfassungsgerichtshof eröffnet, der nun zügig beschritten werden muss, um die Wühltischrechtsprechung aus der Richterresterampe zu korrigieren. Ob Recht in diesem Land noch Recht bleibt, wird man genau verfolgen müssen. Jedenfalls trifft ein leicht abgewandeltes Zitat eines bekannten Strafverteidigers exakt auf die Psychopathen im 10. Zivilsenat zu, die dringend Druck ablassen mussten: “Das war von einer Erbärmlichkeit, die ihresgleichen sucht in einem Gericht.” Oliver Elzer wird sich dazu mit einem persönlich gesprochenen Statement hier melden – spätestens morgen!


Adolf H.: “Beste Belegschaft”





10.09.24 (2)


Aus aktuellem Anlass: Der Berliner Senat hat sich vor seiner Wahl des Schulessencaterers für Berlin sicherlich gründlich über die Philosophie von 40 Seconds und CEO Thorsten Schermall informiert. Um ganz sicherzugehen, hat man auch prioritätsstark gegenderte Informant*innen eingeschaltet, die die Kehrseite der Medaille beleuchten sollten. Jetzt liegt der Kindergarten im Brunnen – und mit ihm der letzte Rest Glaube an menschliche Intelligenz, oder was auch immer davon übrig war.





10.09.24 (1)


Aktuelles aus der Bananenrepublik Deutschland: Schachmatt gesetzter Senat strampelt weiter – mit neuen und alten Klappspat*innen


Keine 24 Stunden nachdem der 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin die beschlossene Zurückweisung des am 15.07.2024 vorgebrachten Ablehnungsgesuchs zugestellt hat, feuert die Prozesspartei mit neuer Stellungnahme zurück.

“Insbesondere bleibt unerklärt, warum die erheblichen, dem Gericht vorliegenden Gründe für den Erfolg der Berufung bislang unbeachtet blieben. Stattdessen hat die Richterin Dr. Monjé (Jg. vmtl. 1976), die auch im vorangegangenen Berufungsverfahren durch ihre Unkenntnis und mangelnde Professionalität aufgefallen ist, erneut die offensichtlichen Rechtsmängel mitgetragen.“

Adolf H.: “Unser bester Mann”


︎ W e i t e r l e s e n 




07.09.2024


Aktualisiert: Zwei Vizebratpfannen auf einen Blick – Dr. Anja Teschner (ehem. LG Berlin II, jetzt GJPA) und Dr. Hendrik Buck (jetzt Amtsgericht Pankow, vorher Amtsgericht Mitte)




Der Herr in der Mitte, ein fachlicher Totalausfall. Die Dame rechts von ihm? Ein Totalausfall sowohl fachlich als auch menschlich, zumindest im Hinblick auf die vorliegende Situation. Es ist aber naheliegend, dass das Verhalten beider Personen kein Einzelfall ist, sondern auf tiefgreifende Mängel in der beruflichen und menschlichen Kompetenz hinweist.

Dr. Hendrik Buck, zuletzt Vizepräsident am Amtsgericht Mitte, war auch als Richter in Zivilverfahren tätig. Als Partei begegnet man auf Seiten der Justiz unzumutbaren Charakteren, eingebettet in ein System der gegenseitigen Deckung, das bis in die Anwaltschaft reicht. Die Mechanismen, die dort greifen, sind ein erschütterndes Armutszeugnis für den Rechtsstaat.

Ein Beispiel: Man mahnt einen Anwalt ab, der rufschädigende Unwahrheiten aufstellt und diese im Gespräch mit Dritten verbreitet. Tatsachen, deren Falschheit mittlerweile erwiesen ist. Man initiiert ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen diesen Anwalt, und was bekommt man am Amtsgericht Mitte? Kein Recht. Stattdessen trifft man auf den Richter Hendrik Buck, der die Verhandlung mit den Worten beginnt: "Ich bin hier der Vizepräsident" – ein Auftreten, das von Selbstherrlichkeit und dummer Arroganz geprägt ist, anstatt von professioneller, juristischer Sachlichkeit.

Trotz zweier glasklarer eidesstattlicher Versicherungen, die ihm vorgelegt werden, fragt Buck, wo denn der Zeuge sei – als ob die Mittel der Glaubhaftmachung keinerlei Bedeutung hätten. Im Gegensatz dazu präsentiert der lügende Anwalt ein angerissenes Schreiben auf einem Laptop, das Buck nicht länger als drei Sekunden in Augenschein nimmt. Der Verfügungsklägerin wird der Zugriff auf das Dokument verwehrt, ihr Rechtsanwalt bestreitet die Existenz dieses Schreibens. Trotzdem steht für Buck fest: Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung sei unzulässig, da der Anwalt privilegierte Äußerungen getätigt habe – eine Entscheidung, die kein seriöser Richter jemals treffen würde.

Es ist kaum möglich, etwas Unfähigeres als diesen Mann zu finden. Dennoch ist es in der Berliner Justiz nicht schwer, auf ähnlich katastrophal arbeitende Richterinnen und Richter zu stoßen. Hendrik Buck verkörpert aber eine Meisterklasse im Unfähigsein.

In einem weiteren Höhepunkt seines Fehlverhaltens erklärt Buck: "Sie können doch hier nicht gegen einen Anwalt vorgehen" – eine Aussage, die belegt, dass in dieser Abteilung des Amtsgerichts Mitte das Recht auf den Kopf gestellt wird. Diese Abgründe erlebt man nur im Gerichtssaal – sie finden sich in keinem Urteil, in keinem Protokoll, in keiner Aktennotiz.

Hendrik Buck ist der Inbegriff des Versagens. Dass jemand mit solch eklatantem Mangel an Kompetenz weiterhin als Richter tätig sein darf, ist ein Schlag ins Gesicht für alle rechtsuchenden Menschen in Berlin.

“Das Amtsgericht Pankow hat einen neuen Präsidenten! Dr. Hendrik Buck, bisher Vizepräsident des Amtsgerichts Mitte, wurde zum Präsidenten des Amtsgerichts Pankow ernannt. Das Amtsgericht Mitte leitete er bereits zwei Jahre sehr erfolgreich kommissarisch. Im Rahmen der Urkundenübergabe wünschte Senatorin Dr. Felor Badenberg ihm viel Erfolg bei der neuen Aufgabe.”

Ein zweites Beispiel: Dr. Anja Teschner, ehem. Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin II (Tegeler Weg), plante und setzte zusammen mit der Richterin Rahel Eissing und Richtern der 27. Kammer ein Hausverbot gegen einen unbequemen Justizbeobachter durch, basierend auf verzerrten Darstellungen eines einzelnen, unbedeutenden Vorfalls. Was in Wirklichkeit ein drei Minuten dauerndes Gespräch mit einer Urkundsbeamtin schlichten Gemüts war, wurde in den Akten zu einem 15-minütigen, aggressiven Pöbelauftritt hochstilisiert. Die Urkundsbeamtin, die nicht nur widersprüchliche sondern auch offenkundig falsche Aussagen machte, trug mit ihren Lügen maßgeblich zur Verfälschung der Tatsachen bei. Trotz Bildnachweisen mit Zeitstempeln wurde auf der Grundlage zahlreicher abwertender und haltloser Behauptungen das Hausverbot erlassen. Ohne Gewissen, ohne Skrupel.

Anja Teschner ließ danach keinerlei Dialog zu. Ihr Wesen offenbarte eine rechthaberische Kälte, die für ihr Amt als Vizepräsidentin eines der größten Gerichte Deutschlands untragbar ist.

Die erlebten Abgründe mit Richtern und Justizbediensteten am Landgericht Berlin setzten sich bis zum Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Berlin fort, wo Empathie, Neutralität und Intellekt gleichermaßen fehlten. Stattdessen dominierte ein System, das einzig darauf abzielte, das Hausverbot um jeden Preis abzusichern.

Anja Teschner war und ist unfähig, den Fall sachlich und professionell zu bewerten. Sie handelte stigmatisierend und verleumderisch, getrieben von institutionellem Egoismus und einer monotonen Selbstherrlichkeit. Die Justiz zeigt(e) sich auch hier von ihrer dunkelsten Seite – ein Sumpf aus Lügen, Intrigen und Machtmissbrauch.

Es ist nicht zu begreifen, dass das Rechtssystem von solchen Personen durchzogen ist, die die Arbeit derjenigen beschmutzen, die ehrlich und kompetent handeln. Anja Teschner verkörpert alles, was in diesem System falsch läuft: eine verbohrte, machtbesessene und selbstherrliche Intrigantin, deren Verbleib in einer solchen Position das Vertrauen in die Justiz massiv untergräbt.

Aktualisiert: Anja Teschner ist seit September 2024 Präsidentin des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg

Ein vollständiger Donnerhall-Artikel wird Ende Oktober/Anfang November 2024 veröffentlicht.


06.09.2024


Cronemeyer Haisch (Schwurbelmeyer Haschisch) und ihre Mandantin Patricia Cronemeyer ziehen erneut vor das Landgericht Hamburg, um die für sie unerträglichste Fotomontage aller Zeiten zensieren zu lassen.


Schwurbelmeyer Haschisch,
dumm und dämlich,
ziehen vor's Gericht,
doch wieder nur kläglich.

Ein schönes Bild erregt den Zorn,
als wär' der Teufel selbst gebor'n.
Bekämpfen muss man sie,
die verhasste Satansbrut
aus Berlins Prärie.

Vergleiche? Nur, wenn’s 100 zu Null steht,
Schwurbelmeyers Vorteil zählt,
sonst ist's zu spät.

Sie kleben fest an jedem Fall,
summen umher, total banal.
Klatschen möcht' man sie geschwind,
dann schrien sie Kikeriekieeeee! im Wind.

︎ W e i t e r l e s e n




04.09.2024


Erfolgreicher Vergleich mit einer namentlich nicht mehr genannten Rechtsanwaltskanzlei


“Die Kostenerstattungsansprüche aus den Verfahren gegen Sie (einstweiligen Verfügungen und Schadenersatzfeststellung) belaufen sich auf über X.XXX EUR. Zusätzlich machen wir in der Gebührenklage beim Amtsgericht Charlottenburg weitere X.XXX,XX EUR geltend. Davon entfällt eine Teilforderung auf die beiden Gerichtsverfahren, die – mit Ausnahme einer angeblichen Ratenzahlungsvereinbarung – in Höhe von X.XXX,XX EUR unstreitig ist. Wir sprechen also über Forderungen in Höhe von XX.XXX EUR und mehr, die größtenteils bereits tituliert oder unstreitig sind.

Dies vorausgeschickt können wir uns ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne ein Schuldeingeständnis folgende Einigung vorstellen:

1.)
[...] zahlt auf die Forderung von X.XXX,XX EUR, die im Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 215 C XXX/23 geltend gemacht wird, bis zum 06. September 2024 X.XXX,XX EUR.

[Anmerkung Berichterstatter: Es handelt sich um den Betrag, der bereits anerkannt und zur Zahlung angeboten wurde.]

2.)
[...] stellt Vollstreckungsmaßnahmen aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen in den Verfahren vor dem Landgericht Berlin mit den Aktenzeichen 27 O XXX/23, 27 O XXX/23 und 27 O XXX/23 ein.

3.)
[...] versichert, keine weiteren Klagen gegen [...] zu erheben, die sich aus zurückliegenden Mandats- oder Rechtsbeziehungen ergeben könnten. Zudem versichert [...], dass bis auf die Klage am Amtsgericht Charlottenburg (Aktenzeichen 215 C XXX/23) keine weiteren Klagen von [...] gegen [...] existieren, anhängig sind oder erhoben wurden.

4.)
Des Weiteren versichert [...], dass weder [...] noch Rechtsanwälte von [...] Strafanzeige(n) gegen [...] stellen werden. Im Hinblick auf die am 16.04.2024 gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin gestellte Strafanzeige wird die Kanzlei bis zum 06.09.2024 den Strafantrag zurücknehmen und gegenüber der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass kein Verfolgungsinteresse mehr besteht und anregen, die Sache daher einzustellen. Zudem versichert die Kanzlei [...], einschließlich ihrer Partner, dass zukünftig sämtliche Äußerungen über [...] gegenüber Dritten unterlassen werden, und sie wird ihre Mitarbeiter anweisen, zukünftig sämtliche Äußerungen über [...] gegenüber Dritten zu unterlassen.

5.)
[...] wird zukünftig sämtliche Äußerungen über die Kanzlei [...], deren Partner und Mitarbeiter gegenüber Dritten unterlassen und bis zum 06.09.2024 alle schriftlichen Äußerungen, die aus der Vergangenheit resultieren, inbesondere alle Äußerungen im Internet löschen.

6.)
[...] wird nach der Umsetzung der Verpflichtung aus der vorstehenden Ziff. 5 die Klage vor dem Amtsgericht Charlottenburg mit dem Aktenzeichen 215 C XXX/23 zurücknehmen. Beide Parteien übernehmen ihre eigenen Kosten. Die Gerichtskosten werden geteilt.

7.)
Diese Vereinbarung kann von jeder der beiden Parteien gekündigt werden, wenn die andere Partei gegen eine der in Ziffer 1 bis 6 genannten Verpflichtungen verstößt.”

[Anmerkung Berichterstatter: Es bestehen keine strafbewehrten Geheimhaltungsvereinbarungen; jedoch gebietet die beiderseitige Zusage zum Verzicht auf Namensnennungen, das Thema respektvoll zu beenden.]

Am Morgen des 04.09.2024 eilte der Berichterstatter umgehend zum Amtsgericht Charlottenburg, um seiner Lieblingsrichterin den erfolgreichen Vergleich mitzuteilen. Die anstehende mündliche Verhandlung entfällt somit, wodurch die Richterin ihre Ressourcen nun auf ihre vielen anderen Fällen konzentrieren kann. Besonders angetan war der Berichterstatter heute vom Justizpersonal, das zuvorkommend und mit einer fast schon eleganten Leichtigkeit den Betrieb des Gerichts meisterte. Könnte es überall so sein?




02.09.24 (2)


Noch eine 𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters


Es gibt so viel zu entdecken, zu berichten und zu empfehlen – echt krass die Tage.

︎ W e i t e r l e s e n




02.09.24 (1)


𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters


“Seit Sonntag Nacht herrscht erschütternde Gewissheit: Hersh Goldberg-Polin, eine der bekanntesten Geiseln, wurde zusammen mit fünf weiteren Geiseln grausam von Hamas-Terroristen ermordet – nur kurz vor der Befreiung aus einem Tunnel in Rafah. Das Schicksal des 23-jährigen jungen Mannes ist besonders bewegend, da er seine letzten freien und gesunden Momente auf dem Nova Music Festival verbrachte, bevor er sich, wie viele andere Unschuldige, in einen Schutzbunker retten musste. Dort warf die Hamas eine Granate nach der anderen. Hershs bester Freund, Aner Shapira, starb als Held, als er sieben Granaten abfing und sie wieder hinauswarf – die achte tötete ihn. Hersh verlor seinen linken Unterarm und wurde genötigt, auf einen klapprigen PickUp zu klettern, mit dem er zusammen mit anderen nach Gaza entführt wurde. Vor einigen Monaten war Hersh in einem von der Hamas erzwungenen Video zu sehen, geschwächt und mit Armstumpf. Goldberg-Polin wollte, wie er selbst sagte, am 07. Oktober 2023 einfach nur mit Freunden abhängen, doch stattdessen fand er sich am ganzen Körper schwer verletzt und um sein Leben kämpfend wieder. Nun ist Hersh tot. Es ist kaum zu fassen. Ruhe in Frieden und Grüße in den Himmel, Hersh Goldberg-Polin”

︎ W e i t e r l e s e n




31.08.2024


Strafanzeigen gegen Richter am Land- und Kammergericht Berlin


Es ist angemessen und wichtig, Strafanzeigen gegen Richter wegen möglicher Rechtsbeugung zu erstatten, um Amtsmissbrauch und potentielle Ansprüche aus Amtspflichtverletzung zu dokumentieren. Rechtsbeugung, also das absichtliche Verbiegen oder Missachten von Recht durch einen oder mehrere Richter, stellt einen schweren Missbrauch der richterlichen Befugnisse dar und erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat. Eine Strafanzeige sorgt dafür, dass die Vorwürfe untersucht werden, und trägt dazu bei, die Rechenschaftspflicht von Richtern sicherzustellen.

Gegen drei Richter des 10. Zivilsenats am Kammergericht Berlin – namentlich Oliver Elzer, Katrin-Elena Schönberg und Manfred Schneider– sowie gegen den Vorsitzenden Richter der 84. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II – Florian Lickleder– wurde in dieser Woche Strafanzeige erstattet (§ 336, 339 StGB).


Die Berufungsführerin, die sowohl durch die gravierende Falschbehauptung über sie als auch durch die Kostenlast (Gerichts- und Anwaltsgebühren) schwer belastet ist, kann nicht Richtern gegenüberstehen, die jeglichen Anspruch an Recht, Teile ihres Verstandes und ihren berufsethischen Kompass verloren haben.

Ein derart niedriges Qualitätsniveau an Landgerichten scheint heutzutage leider die Regel zu sein, was darauf zurückzuführen ist, dass aus Mangel an qualifiziertem Personal zunehmend charakterlich ungeeignete und psychisch instabile Personen für den Justizdienst zugelassen werden. Anders lässt sich kaum erklären, wie ein 'Vorsitzender Richter' derart denkfaul, bösartig und unverhohlen gegen die bedeutendsten rechtlichen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte verstoßen kann.

Völlig frei erfunden und in keiner Weise mit der Realität übereinstimmend, ging der Berufungsbeklagte mit der Falschbehauptung hausieren, die Berufungsklägerin erwarte Strafprozesse mit einem Strafmaß, das sogar über das einer Erpressung hinausgehe – also mehr als fünf Jahre Gefängnis.

Welches kranke Richterhirn versagt einer davon schwer betroffenen Partei den Prozesserfolg?

︎ W e i t e r l e s e n




29.08.2024


Edeka — wo Dinge des täglichen Bedarfs, politische Belehrung (bloß nicht Blau wählen) und eine gerne verschwiegene Vergangenheit zusammenkommen


Edeka (Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler im Halleschen Torbezirk zu Berlin), gegründet 1898, war während des Nationalsozialismus tief in das deutsch-faschistische System integriert. Der frühere Generaldirektor Fritz Borrmann trat 1933 der NSDAP bei, was die enge Verflechtung des Unternehmens mit dem NS-Regime um Adolf Hitler verdeutlicht. Edeka profitierte von der "Arisierung" jüdischer Geschäfte (enteignet und in “arische” Hände überführt) und belegt damit die eigene willige Anpassung an die nationalsozialistischen Machthaber. Das Logo, bei dem oft nur "deka" lesbar war, diente wohl der zeitgemäßen, modernen Darstellung der Marke.

Zum Thema Blau wählen: Auch wenn es den eigenen Überzeugungen widerspricht, ist es unerlässlich, eine Episode polarisierender, selbstbewusster und durchsetzungsstarker Regierungen einzuläuten und zu unterstützen. Das Jahr 2024 könnte dafür den Anfang markieren.



28.08.2024


In der Sache Andreas Darsow: Briefe an die Verantwortlichen


“Am Oberlandesgericht, Frau Winter am Ruder,
Wurde Recht gebeugt, das Gewissen zu stur.
Statt das Gesetz und die Fakten zu wahren,
Ließen Sie Darsow erneut in die Fesseln fahren.
Am Nikolaustag, wo Hoffnung blüht,
Zerrten Sie Andreas ins Unrecht, kalt und unbemüht.
Den Rechtsstaat beschmutzt, den Unschuldigen verraten,
Von Ihnen, die das alte Urteil in Schande ließ verbraten.
Mögen Sie, Frau Richterin, die Nächte nicht ruh'n,
Für das Unrecht, das Sie noch immer tun.”



︎       Volker Wagner (VRiLG Darmstadt, 11. Große Strafkammer)

︎       Miriam Buchholz-Schreiber (VRi’inLG Darmstadt, 29. Zivilkammer)

︎       Petra Winter (VRi’inOLG Frankfurt am Main, 12. Zivilsenat)

︎       Robert Hartmann (OStA Staatsanwaltschaft Darmstadt)



Es folgen: Richter am Bundesverfassungsgericht und VRiBGH a.D. Thomas Fischer

24.08.2024


Für Naturliebhaber


Der Mensch sagt sich: Manchmal braucht es vierzig Jahre, um die naheliegenden Wunder der Natur zu entdecken – zum ersten Mal in meinem Leben. Wie die große Eichel, die so ungewöhnlich erscheint, als wäre sie direkt aus einem Märchenfilm ausgeschnitten worden. Oder die majestätische Holzbiene, deren Brummen sich von allem unterscheidet, was ich je von Bienen zuvor gehört habe. Diese einfachen, doch wundervollen Begegnungen lehren uns, dass wahre Schönheit oft schon vor unseren Augen liegt – wenn wir Glück haben und zu diesen Schätzen der Natur geführt werden oder sie sich uns offenbaren, um sie zu würdigen und zu bewundern.



17./18.08.24


Warum Andreas Darsow unschuldig ist (FEHLURTEIL)


Az.: 542 Js 24.817/09 11 Ks (Doppelmord Babenhausen), Urteil vom 19. Juli 2011, Landgericht Darmstadt

Ähnlich wie im Fall von Manfred Genditzki handelt es sich auch bei Andreas Darsow um eines der schlimmsten Fehlurteile seit dem Ende des Naziregimes. Ein Urteil, das das Innere siedend heiß werden lässt. Dieses Konvolut unfähigster Versager – vom Ermittler bis zum Richter am Bundesgerichtshof – ist verantwortlich für mutwillig zerstörte Existenzen. Solche Menschen gehören nicht in Amt und Würden, sondern symbolisch unter die Guillotine – dort, wo ihre Verfehlungen in ihrer ganzen Schwere gesühnt werden sollen.

Die effektivste Hilfe für Andreas Darsow besteht darin, dem Landgericht Marburg zu schreiben und nachdrücklich auf eine Verkürzung seiner Haftzeit zu drängen. Es existieren erhebliche Zweifel an seiner Schuld, und hinter den Kulissen des „Berichterstatters“ gibt es eine klare Überzeugung: Andreas Darsow ist unschuldig – daran besteht nicht der geringste Zweifel. Die Wahrscheinlichkeit einer früheren Haftentlassung würde zudem deutlich steigen, wenn sich Juristen im Sinne von Andreas Darsow einsetzen und mit Klarnamen ihr Votum für ihn abgeben. Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, die diesen Fall hier möglicherweise mitverfolgen, sollen die Courage aufbringen und dem Landgericht Marburg umgehend ihre Unterstützung für Darsow zukommen lassen. Ein solches Engagement wäre der Schlüssel, um Andreas die Gerechtigkeit erfahren zu lassen, die ihm so lange verwehrt wurde. Sein Leid zu verkürzen ist das Einzige, was ihm noch bleibt.

︎ W e i t e r l e s e n




12.08.2024


Update im KG Berufungsverfahren
Oliver Elzer WEIHNACHTSMANN


WO RECHT BEKOMMEN VOM FINANZIELLEN UND DEN RICHTIGEN BEZIEHUNGEN ABHÄNGT.

“Der Verfügungskläger hatte außerdem durch seinen Prozessbevollmächtigten den damaligen Prozessbevollmächtigten der Verfügungsbeklagten innerhalb der Monatsfrist, nämlich am 14. April 2021, angeschrieben und aufgefordert, eine Abschlusserklärung abzugeben. Damit hatte er die Urteilsverfügung im Sinne von § 929 Absatz 2 ZPO ausreichend vollzogen.“ (Expertise Oliver Elzer, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin)

“Zusammenfassend wirkt die Begründung des Senats im fälschlicherweise auf den 10.01.2023 datierten Beschluss wie der verzweifelte Versuch, die fehlerhaften Hinweise im Beschluss des Senats vom 23.09.2022 irgendwie zu retten. Das wiederum bestätigt leider doch den Verdacht, dass der Senat nicht nach der Sache, sondern nach der Person entscheidet, weil sie den Gerichten unbequem ist. Wir appellieren daher an den Senat, einen Reset auf Null vorzunehmen und mit Justitias Augenbinde zur unvoreingenommenen Subsumption unter die gesetzlichen Regeln, wünschenswerterweise in der Auslegung der seit Jahren und Jahrzehnten herrschenden Rechtsprechung zurückzukehren. Sollte der Senat juristisches Neuland betreten wollen, müsste seine Entscheidung durch öffentliches Urteil natürlich - schon wegen der Originalität - der Veröffentlichung in Fachmedien zugeführt werden.”

Hinweis: Ob und wie viel Geld Oliver Elzer möglicherweise entgegennimmt, um Gefälligkeitsurteile zu erlassen, kann nicht nachgewiesen werden. Doch es wäre die plausibelste Erklärung dafür, warum ein Richter bereit ist, derart offensichtlich und unverhohlen das Recht zu beugen, um einer Prozesspartei, die klar im Unrecht ist, zum Obsiegen zu verhelfen. Es erinnert stark an einen bestechlichen Schiedsrichter im Sport, der das Spiel durch falsche Entscheidungen manipuliert. Der Schaden, den die verlierende Partei erleidet, ist immens – insbesondere, wenn sie das Spiel hätte gewinnen müssen. Elzers Vorgehen wirft daher nicht nur Fragen über die Integrität der obergerichtlichen Instanz auf, sondern stellt das Vertrauen in das Rechtssystem grundlegend in Frage.

︎ W e i t e r l e s e n



11.08.2024


Wer sind Vitaliy Raskalov und Vadim Makhorov?


Their actions may themselves be considered works of art in the same way as the photographs that they take.

“Insgesamt brauchten die beiden Männer etwa 20 Stunden, obwohl der eigentliche Aufstieg nur zwei Stunden dauerte. Sie betraten den Turm im Schutz der Dunkelheit, kletterten bei Tagesanbruch auf den Dachkran, tauschten ein High Five aus – und warteten dann, bis die Sicht besser wurde, um den Blick auf die Dächer der nächsten Nachbarn des Gebäudes am besten festhalten zu können: den Jin Mao Tower und das Shanghai World Financial Centre, das sich über einer dünnen Wolkendecke erhebt.”

︎ W e i t e r l e s e n




08.08.2024


Verfahrensupdate H. & PARTNER


Dr. O. ist mittlerweile so aggressiv unterwegs, dass er die Website über ihn und die Kanzlei pfänden lassen wollte.

“Der Grad an Verbitterung bei Richtern, die weder integer noch charakterlich für den Beruf geeignet sind, hat ein extremes Niveau erreicht. Ihren Eid nehmen sie nicht mehr wahr. Ohne Anstand und ohne ein Gefühl der Reue oder Einsicht folgen sie ihren irrationalen Emotionen und Vorgefasstheiten oder springen über jedes hingeworfene Stöckchen, mit dem sie brachial vorgeführt werden.”

︎ W e i t e r l e s e n



06.08.2024


Website wgn. JVA Tegel Haus 5 – Anzeige geht raus︎


“Ihr Hurensöhne habt ne Abuse geschrieben. =)

Danke für eure Namen. =)

Jetzt wird es lustig. Immer schön aufpassen. Du kleines Stück Scheiße. =)

Website kommt gleich wieder Online. Dazu werden wir nun eure Firma brennen lassen.

Reporter's Name: [...]
Reporter's Email Address: [...]
Reporter's Title: Director
Reporter's Company Name: Buckminster NEUE ZEIT
Reporter's Telephone Number: [...]

Sicher versendet mit Proton Mail.” 


Feindliche E-Mail vom 06. August 2024, 17:41 Uhr

Auszug aus der Beschwerde (E-Mail + Cloudflare/.ORG Report Domain Abuse - PIR): “Unknown persons have set up a website using Cloudflare technology that serves as a threat and platform for criminal acts, in particular doxing. We urgently request your assistance in identifying those responsible. The website https://jvategel-haus5.org/ ︎︎︎ should be suspended. It would be helpful if you could provide the relevant information to identify the operators to the Berlin Public Prosecutor General's Office.”

Gespeicherte Version der Website unter https://web.archive.org/ ︎︎︎ abrufbar, dazu die Domain https://jvategel-haus5.org/ in das Suchfeld eingeben.


Beschwerdelauf (Begründung, Prüfung und Entscheidung) ca. 1 Monat.

Im Zuge von PIR (Report-No. 66911c54xxxxxxx0c6b3e0d8) wurde angegeben, den Beschwerdeführer nicht preiszugeben.


“Du peinliches Subjekt trumpfst nur dann auf, wenn Protonmail oder ein völlig belangloser Telegramkanal dir Schutz bieten. Neue Versionen der Website werden wir wieder und wieder suspendieren lassen. Du Amateur.” 





06.08.2024


𝕏 ist das schnellste und präziseste Nachrichtenportal der Welt


Wer nur hirntote Systemmedien konsumiert, ist ein:e Ignorant:in.

#PrayForBangladesh



04.08.2024


Die Schmutzrichter vom Oberlandesgericht Berlin (10. Zivilsenat)


—1. Teil— (längerer Artikel)


Wie Psychopathen in Robe die Rechtsstaatlichkeit aushebeln:

“Der Senat lässt hier erkennen, dass er ein im einstweiligen Verfügungsverfahren unzulässig strenges Beweismaß anlegt. Zwar schreibt er zunächst, die Antragsgegnerin habe die Wahrheit ihrer Tatsachenbehauptung glaubhaft zu machen (§ 920 Abs. 2 i. V. m. 936 ZPO), meint dann jedoch, die Wahrheit dieser Tatsachen stehe gerade nicht fest. Hier verkennt der Senat, dass die Wahrheit der behaupteten Tatsache im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht „feststehen“ muss. Eine Tatsache steht fest, wenn sie nach vernünftigen Maßstäben nicht ernsthaft bezweifelt werden kann. Das entspricht dem Beweismaß des regulären Erkenntnisverfahrens. Nach § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.

Der Senat verletzt die Begründungspflicht des § 286 Abs. 1 S. 2 ZPO, die bezogen auf das Beweismaß der Glaubhaftmachung auch im einstweiligen Verfügungsverfahren gilt. Die Verletzung der Begründungspflicht führt zu der Annahme, dass zentrales Vorbringen der Antragsgegnerin nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wurde. Dies verletzt die Antragsgegnerin in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör.

Der Senat verletzt seine Begründungspflicht auch insoweit, als er nicht die Erwägungen erkennen lässt, die den Senat bei der gebotenen Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung der Antragsgegnerin geleitet haben. Es ist sogar davon auszugehen, dass ein Abwägungsausfall vorliegt.“

Und wem sie damit zur Seite springen: https://landgerichtsreport.de/Reinhard-Fischer-Strafjustiz

Die drei Richter des 10. Zivilsenats am Kammergericht Berlin namentlich: Oliver Elzer, Katrin Schönberg und Manfred Schneider.

“Es offenbart sich eine faschistische Tyrannei, praktiziert von einem tief getriggerten, ethisch dahinsiechenden Pack, das sich anmaßt, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person und nur dem Gesetz unterworfen zu 'richten'. Eine Berufung vollständig zu pervertieren und ihr willkürlich den Erfolg zu versagen, ist das Handwerk gestörter Psychopathen. Wohlbemerkt betrifft dies Personen, die seit Jahrzehnten im Dienst der Justiz tätig und sogar publizistisch oder in Gremien aktiv sind.”

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03.08.2024


Generalstaatsanwaltschaft Berlin ./. Bundesverfassungsgericht


Empörte Karlsruher Rotkutten legen im Fall des nach Ungarn ausgelieferten Simeon T. die Begründung für ihre ins Leere gelaufene einstweilige Anordnung vor und treten nach:

Nachdem das Bundesverfassungsgericht auf außergewöhnlich elegante Weise düpiert worden war, versucht es nun, seine angeschlagene Autorität wiederherzustellen und veröffentlicht die Begründung der einstweiligen Anordnung zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Ungarn, zu lesen unter:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-067.html

Darin heißt es u.a.:

“Die Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeitsentscheidung des Kammergerichts wäre weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Es bedarf weiterer verfassungsgerichtlicher Prüfung, ob das Kammergericht die Bedeutung und Tragweite von Art. 4 GRCh und die damit verbundenen Aufklärungspflichten in Bezug auf die den Antragsteller in Ungarn erwartenden Haftbedingungen in ausreichendem Maße berücksichtigt hat.”

Was es eigentlich meint:

“Das Bundesverfassungsgericht stellt die Kompetenz des Kammergerichts in Frage: Die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Kammergerichts ist keineswegs unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Es ist dringend notwendig zu prüfen, ob das Kammergericht überhaupt die Bedeutung und Tragweite von Art. 4 GRCh und die damit verbundenen Aufklärungspflichten hinsichtlich der Haftbedingungen in Ungarn verstanden hat.”

und:

“Am 28. Juni 2024 um 7.38 Uhr ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein, mit dem der Antragsteller die einstweilige Untersagung seiner Überstellung an die ungarischen Behörden begehrt. Gegen 8.30 Uhr informierte das Bundesverfassungsgericht die Generalstaatsanwaltschaft Berlin über den Eingang des Antrags und erfragte den Verfahrensstand. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, der Antragsteller sei gegen 6.50 Uhr an die österreichischen Behörden übergeben worden. Gegen 10.50 Uhr fasste das Bundesverfassungsgericht seinen stattgebenden Beschluss, dessen Bekanntgabe gegen 11.00 Uhr erfolgte.”

Was das BVerfG eigentlich meint:

“Am 28. Juni 2024 um 7.38 Uhr ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein, mit dem der Antragsteller verzweifelt die einstweilige Untersagung seiner Überstellung an die ungarischen Behörden begehrte. Gegen 8.30 Uhr informierte das Bundesverfassungsgericht die Generalstaatsanwaltschaft Berlin über den Eingang des Antrags und erfragte den Verfahrensstand. Die Generalstaatsanwaltschaft ließ wissen, dass der Antragsteller bereits um 6.50 Uhr an die österreichischen Behörden übergeben worden war. Gegen 10.50 Uhr, als das Bundesverfassungsgericht endlich seinen stattgebenden Beschluss fasste, der gegen 11.00 Uhr bekannt gegeben wurde, war es natürlich schon zu spät – eine Meisterleistung an Timing, die nur noch zur Farce gereichen konnte.”

Der wenig charakterstarke Berliner Journalist Alexander Fröhlich veröffentlichte daraufhin seinen Artikel im Tagesspiegel, den er mit "Bundesverfassungsgericht kritisiert Berliner Behörden" überschreibt, damit jeder weiß, wo der Hammer hängt. In diesem Sammelsurium aus Anbiederung und Schleimspur wird elegant übergangen, dass die nunmehr nachgeschobene Begründung des BVerfG nichts mehr an den geschaffenen Tatsachen ändern wird. Sowohl die ständige Vertreterin der Generalstaatsanwältin, Oberstaatsanwältin Simone Herbeth, als auch Justizsenatorin Felor Badenberg nahmen zu den Umständen der Auslieferung bereits in einem eigens dafür einberufenen Ausschuss zufriedenstellend Stellung. Auf Seiten der Generalstaatsanwaltschaft hieß es zuvor treffend: "Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch um einen Hinweis gebeten worden, ob der Senat die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin teilt, dass sich die einstweilige Anordnung erledigt hat."

Da musste das Blut in den Adern der Karlsruher Rotkutten gekocht haben, weswegen sie kurz angebunden mitteilten, vorerst keine weitere Stellungnahme abgeben zu wollen. Die Generalstaatsanwaltschaft ließ sich davon nicht beirren und zeigte sich standhaft – und sie bleibt es bis heute. Genau so muss man mit den wichtigtuenden Rotkutten aus Karlsruhe umgehen. Denn in einem Fall wie diesem blockieren sie die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und lähmen deren Effizienz. Das vorgeschobene Argument eines non-binären Merkmals, das für die straffällige Person zu gelten habe und zu berücksichtigen sei, ist schlechterdings absurd, denn als Simeon T. brutal auf einen anderen Menschen einschlug, war er ja auch nicht non-binär.

Ein Kommentar unter dem Tagesspiegel-Artikel, den ich mir hiermit zu eigen mache:

“Ich mag diesen Haufen selbstgerechter Verfassungsrichter immer weniger. Andere Verfahren warten jahrelang auf ihre Verhandlung, wenn sie überhaupt angenommen werden, hier kann das BVerfG innerhalb weniger Stunden den Antrag erhalten, prüfen und stattgeben. D.h. innerhalb weniger Stunden haben sie sich die nötigen Akten besorgt, die Gutachten, Zusagen, weitere Schriftsätze und Urteile gelesen, um zu entscheiden, dass das Kammergericht fahrlässig gehandelt hat. Die Begründung zu veröffentlichen dauert dann aber doch vier Wochen. Was für BVerfG-Maßstäbe ebenso erstaunlich schnell ist. Die Richter mögen es nicht, übergangen zu werden. Wenn sie schon angerufen werden, berauscht von ihrer Selbstherrlichkeit und Unangreifbarkeit, dann wollen sie auch entscheiden, und alle anderen haben darauf zu warten. Die Folge dieses Urteils (sic!) wird sein, jeder, dem die Abschiebung droht, wird erstmal einen Antrag beim BVerfG stellen.”

Nebenfakt: Das Bundesverfassungsgericht verbittet sich weitere Google-Rezensionen, die Zahl der abgegebenen Bewertungen steht seit Wochen still. Angeblich aufgrund zu vieler Rechtsverletzungen, wie Google seine Sperre gegenüber den Usern begründet. Diese Art der unzulässigen Einflussnahme auf die Meinungsbildung ist mit den Grundsätzen unserer Meinungsfreiheit unvereinbar. Es zeigt aber auch eindringlich, dass Google immer mehr zur regierungshörigen Zensurmaschine verkommt.




02.08.2024


Jörg Raupach, Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin, ist neuerdings Doktor und Richter am Amtsgericht Fürth in Frankfurt am Main (sic!), mit spanischer IBAN


Es handelt sich um eine aktuelle Betrugsmasche:




01.08.24 (3)


Shurjoka/KuchenTV/Tobias Huch/Alex Boos/Stefan Müller-Römer


Für morgen, den 02.08.2024, hat die Streamerin Pia Scholz (Shurjoka) ab 14:00 Uhr einen bedeutenden Livestream auf ihrem Twitch-Kanal angekündigt. Soweit ersichtlich, ist für das Mitverfolgen keine gesonderte Anmeldung bei Twitch erforderlich.

Shurjoka Live ︎︎︎

KuchenTV Live ︎︎︎

Shurjokas Rechtsanwalt Stefan Müller-Römer äußerte sich vor wenigen Stunden auf LinkedIn:

“KuchenTV hat seit 2023 über 370 Videos und Streams über Shurjoka gemacht. In diesen Beiträgen wird nicht nur Shurjoka diffamiert, sondern auch wir werden regelmäßig mit Dreck überschüttet. Funfact: Natürlich wird KuchenTV in einigen Fällen von Höcker Rechtsanwälte vertreten, die sich mit ihren AfD-Mandaten regelmäßig profilieren. Normalerweise würde ich nicht über Anwaltskollegen schreiben. Aber in dieser Sache überschreitet der besonders aggressiv schreibende RA Rosenau die Grenze des kollegial Erträglichen deutlich. Hinzu kommt, dass die Kanzlei auch noch selbst Werbung mit ihrer Tätigkeit für KuchenTV macht. Nachdem wir bereits gegen Tobias #Huch zwei einstweilige Verfügungen für unsere Mandantin #Shurjoka erwirken konnten, waren wir in der 27. KW auch gegen Tim Heldt (alias #KuchenTV) vor dem LG Braunschweig erfolgreich. Tim Heldt wollte unserer Mandantin verschiedene Äußerungen verbieten lassen, die ihn der finanziellen Unterstützung von #Rechtsradikalen bezichtigten – allerdings erfolglos. Denn das Gericht hat die Äußerungen unserer Mandantin als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft. Aus Termin- und Kostengründen hatten wir einen Unterbevollmächtigten zum Termin entsandt. Dieser musste im Termin nicht viel sagen, weil schon die von KuchenTV bzw. seinem Anwalt, Dr. #Sarafi, gestellten Anträge nicht passten. Ein netter Nebeneffekt waren zudem die enttäuschten Gesichter von KuchenTV und seinem „Buddy“ Tobias Huch, weil weder Shurjoka noch wir persönlich erschienen waren. Interessanterweise war auch RA #Boos aus Mainz wieder einmal anwesend und hat vor Ort auch direkt Aufnahmen für ein neues YouTube-Video über den Prozess gemacht. Anscheinend rentieren sich die mit den Videos abgegriffenen Klicks für ihn so sehr, dass er sogar von Mainz nach Braunschweig fährt, um persönlich dabei sein zu können, erstaunlich für einen Rechtsanwalt. In seinem späteren Video hatte er dann auch noch falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, weswegen wir ihn –kollegialiter nur telefonisch– ermahnt haben, das umgehend zu beseitigen. Dem ist er auch nachgekommen.”

Ich muss zugeben, dass die Livestreams von Tim Heldt (KuchenTV) auf seinem Uncut-Kanal (YouTube) belastend sind, da er eine GucciGucci-Sprache verwendet, bei der die Butter nicht mehr auf dem Brötchen, das er live schmiert und isst, liegen bleiben möchte. Als sein:e Lebenspartner:in könnte ich es nicht ertragen, in jedem zweiten Satz Begriffe wie Digga, Brudi, ey Realtalk, safe, Alter oder arrogante Kommentare zu hören. Etwas hat sich gewandelt in dem Beef zwischen den Parteien. Vor etwa vier Wochen konnte man Tobias Huch live ︎︎︎ während seiner Autofahrt verfolgen, wie er sich mit der richterlichen Qualität am Landgericht Braunschweig auseinandersetzte. Und das war nur ein (!) Prozess. Huch wirkte blass und niedergeschlagen angesichts der aus seiner Sicht schlechten Richterleistung. Hätte er eine Ahnung davon, was ich in Berlin mit Richtern erlebe, wäre sein Auto von der Fahrbahn abgekommen, hätte sich mehrfach überschlagen und wäre schließlich auf dem Dach liegen geblieben. 

“Hätte ich dort gesessen, an seiner Stelle, ich weiß nicht, ob ich nicht aufgestanden und gegangen wäre. Oder laut geworden wäre. Das ist schon eine ziemliche Belastung, wenn ein Gericht einem so einen Schwachsinn hinwirft.” (Tobias Huch)

Mit dem Wissen von heute würde ich den gerichtlichen Weg nicht noch einmal einschlagen, denn mir wurde vor Augen geführt, welch (mit wenigen Ausnahmen) niederträchtiges Scheißgesocks in der Justiz tätig ist. Verlogene, parteiische, strunzdumme und machtgeile Gestalten, die keinerlei Gewissen oder besondere Fähigkeiten besitzen. Schmutzrichter, die von Recht und Gesetz abweichen, anstatt sich auf ihren Amtseid zu besinnen und ihre Pflichten zu erfüllen, obwohl sie Volksdiener und keine Despoten sind, die Macht missbrauchen dürfen. Keine Sorge, jede und jeder Einzelne wird individuell aufgearbeitet, um eine Karte der Schandflecken zu erstellen, an der sich weitere Betroffene orientieren können.

Für diese Aussage muss ich Stefan Müller-Römer daher Recht geben: “Dabei lassen die Richter:innen außer Acht, dass dahinter echte menschliche Schicksale stecken [...] und Existenzen daran zerbrechen können.”

“Zu klagen ist ein finanzielles Geldgrab. Du kannst dabei zusehen, wie dein Geld verbrannt wird, in irgendwelchen Zivilgerichten, die keinen Plan haben von der Gesamtdynamik.” (Shurjoka)




01.08.24 (2)


Diskussion um Olympia-Boxkampf zw. Angela Carini u. Imane Khelif


Zwischen all den wutentbrannten und fehlgeleiteten Kommentaren erschien am Abend doch noch ein Hoffnungsschimmer, den ich hier präsentiere und mir zu eigen mache:

“Auf dem Bild unten sehen wir die deutsche Leichtathletin Dora Ratjen, die bei Olympia 1936 für Deutschland startete und den vierten Platz im Hochsprung der Frauen holte. Dora Ratjen wurde 1918 ohne eindeutige äußere Geschlechtsmerkmale geboren und wohl auf Anraten der Hebamme von ihren Eltern als Mädchen erzogen. Im „3. Reich“ machte sie Karriere als Leichtathletin. 1938 hielt sie den Weltrekord im Weitsprung. Im gleichen Jahr wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Dora wegen Betruges eingeleitet, das eingestellt wurde. Allerdings wurde Dora gegen ihren Willen und den Willen der Eltern zu Heinrich. Das hätte anders kommen können, wenn man auf Friedrich II. gehört hätte. Seit Einführung des BGB gab es in Deutschland keine Möglichkeit mehr für intersexuelle Menschen ihr Geschlecht zu wechseln. Das maßgeblich unterm Alten Fritz erarbeitete Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 sah das noch ausdrücklich vor. Der „Zwitterparagraf“ aus dem 18. Jahrhundert war beileibe nicht die erste Kodifikation für den Umgang mit intersexuellen Menschen. Warum wohl? Nun, weil Intersexualität kein Hirngespinst ist, sondern eine Realität. Eine Realität, die seit Einführung des BGB auch in Deutschland negiert wurde, was bis in die Bundesrepublik hinein dramatische Folgen hatte. So wurden neugeborene Kinder ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale kurzerhand umoperiert oder um es deutlicher zu sagen: verstümmelt. Denn das deutsche Personenstandswesen sah diese Variationen nicht vor. Es gab nur m/w. Die Entscheidung des BVerfG, die zur Schaffung des Eintrages „divers“ führte, war darum ein Sieg des Verstandes und der Menschenrechte gleichermaßen. Ja, es sind sehr wenige Menschen. Aber das darf keine Rolle spielen, wenn man Grund- und Bürgerrechte ernst nimmt. Wichtig: In der Entscheidung geht es nicht um trans. Wir reden hier über komplett verschiedene Phänomene. Die Differenzierung ist wichtig, will man allen gerecht werden. Ich kann an diesem Punkt darum schon mal festhalten, dass ich aus den vorstehenden Gründen solche Kommentare (Was würden die großen Frauenrechtlerinnen sagen, die Jahrzehnte für Gleichberechtigung gekämpft haben, wenn sie sehen könnten, dass ihre „Nachfolger“ durchgedrückt haben, dass Frauen nun von offenbar kranken Männern verprügelt werden dürfen?) für komplett daneben halte. Der Grund ist, dass wir uns das Mitdenken und Mitfühlen abgewöhnt haben. Zuvorderst die Queer-Fraktion, die jedwede Differenzierung zwischen inter, homo oder trans in einer ideologischen Gleichmachersoße ertränkt. Das geht sogar so weit, dass normale Travestie darunter fällt und gerade diese Gruppe –also Männer die einfach gerne Frauenkleider tragen– gern mal das Wort führt. Diese Männer sind weder trans noch inter. Nach Jahren der Leugnung jedweder Differenzierung wundert es mich nicht, dass nach den Bildern vom Boxkampf in Paris alles munter drauf los holzt – ohne eine wirkliche Ahnung zu haben. In Paris hat das IOC versagt. Der Kampf hätte niemals stattfinden dürfen. Keinen Anlass gibt es hingegen dafür, jetzt über Intersexuelle oder Transsexuelle herzuziehen. Es ist auch keine „Trans-Ideologie“ am Werk, sondern der woke Queer-Brei, die eine Freiheits- und Bürgerrechtsbewegung gekapert haben. Mir tun alle trans- und intersexuellen Menschen sehr leid, die diese irre Diskussion heute verfolgen müssen. Falls auch nur einer von ihnen das liest, will ich dir sagen: Es ist nicht deine Schuld.”

Verfasser: Bernhard Ströbele




01.08.24 (1)


𝕏-Collection, mit Kommentaren des Berichterstatters


“Ich hätte nie für möglich gehalten, dass ich das mal denken würde, aber ohne X stehst du inzwischen informativ komplett in der Wüste.”

#FreeSpeech



Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

Hauptseite ︎︎︎



︎ Schreiben an Dr. Martens (MdB)
1 v. 733
„in Anbetracht der wichtigen Rolle, die Richter in unserem Rechtssystem spielen, möchten wir Sie auf eine Person aufmerksam machen, deren berufliches Handeln einer genaueren und kritischen Betrachtung bedarf. Es geht um Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin. Im von ihm geleiteten 10. Zivilsenat treten Abgründe zutage, die es unserer Ansicht nach dringend erforderlich machen, sie zur Sprache zu bringen. Es wäre außerdem wünschenswert, dass im Bundestag geeignete Gremien zusammenkommen, um zu erörtern, wie machtmissbräuchliches Verhalten im Sinne der Rechtsstaatlichkeit wirksam unterbunden werden kann.“

Die Justiz in Deutschland schafft es erneut: Sie schlägt den weiten Bogen zurück zu Tyrannei, Unterdrückung und willkürlicher Unrechtsbehandlung. Als Hauptcharaktere dieser dramatischen Rückkehr treten die Richter des 10. Zivilsenats am Kammergericht Berlin Oliver Elzer, Katrin Schönberg und Manfred Schneider ins Rampenlicht. Ihre perfide Arbeit wird nicht unbemerkt bleiben, sondern an allen deutschen Oberlandesgerichten, am Bundesgerichtshof und an Europäischen Gerichtshöfen vorstellig werden. 

Ihr jüngstes Meisterwerk? Eine Berufung vollständig zu pervertieren und ihr willkürlich den Erfolg zu versagen – ein Handwerk, das nur die gestörtesten Psychopathen beherrschen.

https://www.buckminster.de/neues-recht/ ︎︎︎

https://elzer-schoenberg-schneider.de/ ︎︎︎



Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.