Das “Management” von Kevin Hartwig
@kevinitsofficial


Die Jeanne d’Arc der Patientenrechte, der YouTube- und Twitch-Streamer Kevin Hartwig, zeigt sich emotional, wenn es um Berichte über seine Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main geht. Hatte Hartwig die Ruhr-Nachrichten zunächst noch als Verbündete gesehen, diffamiert er sie nachträglich als „kleines Klatschblatt“.

„Die Presse hat berichtet. Das äääääähhhhhhh gefällt mir nicht ganz so gut, weil die Presse schreibt mir gegenüber sehr negativ. Wieso, weshalb, warum, und was da überhaupt geschrieben wird, das werden wir uns jetzt einmal zusammen anschauen. Die Ruhr-Nachrichten, das sind die Nachrichten, auf die wir öfter schon mal reagiert haben, das ist hier ein kleines Klatschblatt sage ich mal, eigentlich aber auch ganz sympathisch […] und die haben meinen Fall medial begleitet.“

Auch der Bericht von Buckminster NEUE ZEIT stößt bei Hartwig nicht auf Gegenliebe, weshalb er ihn abwerten, umdeuten und vor seiner unkritischen und leider auch einfältigen Community nochmals ausschlachten muss. Die Fakten bleiben indes unumstößlich, auch wenn die gefärbte Blondine alles daran setzt, bei seiner falschen Version zu bleiben, bspw. dem angeblichen Grundsatzurteil, das Rechtsanwalt Alexander Boos, dem es erheblich an Sachverstand mangelt, lieber vermieden gesehen hätte, obwohl die Kammer mehrfach betont hat, dass ein solches gar nicht im Raum steht.

Für den fairen Umgang Hartwigs mit den Berichterstattern gebührt ihm Dank.

Am späten Abend des 10. September tappte der Streamer daher durch einen kurzen, präzisen Schlag von Buckminster NEUE ZEIT in die Deppenfalle.



Irreführende Management-Inszenierung:

Internetgestalten wie Kevin Hartwig nutzen gemietete ladungsfähige Anschriften, um nicht die Privatadresse angeben zu müssen. 

Im seinem Fall nutzt der Streamer den Service der in Hamburg ansässigen IMPRESSUM-PRIVATSCHUTZ GmbH (kurz IP).

Um die Privatadresse zu schützen, sind ladungsfähige Anschriften dort schon ab 4,99 EUR pro Monat erhältlich.

Mutmaßlich nutzen mehrere zehntausend Kunden diesen Service.

Kevin Hartwig ist Kunde 44395.

Ein unkritischer Geist wird bei der Betrachtung des öffentlichen Impressums von Kevin Hartwig auf die Idee kommen, hinter c/o IP-Management stehe ein professionelles Künstlermanagement (z.B. eine Agentur), von dem Kevin Hartwig offiziell und in der Kommunikation vertreten wird. Diese (falsche) Eindruckserweckung scheint Hartwig wichtig zu sein. Fakt hingegen ist, dass die E-Mail-Adresse kevinitsofficial@gmail.com von Hartwig persönlich bedient wird. Kein “Management”, sondern nur Hartwig selbst hat Zugriff auf diese E-Mail-Adresse. Nachrichten verfasst und versendet er selbst, was sicher nachgewiesen werden kann.

Tatsächlich handelt es sich bei Hartwigs Impressumsdaten, die nach außen eindrucksvoll wirken sollen, lediglich um die Formulierungsvorgabe des Adressanbieters aus Hamburg, wie auf der Website ︎︎︎https://impressum-privatschutz.de/ unter Häufige Fragen nachzulesen ist:

Wie lautet deine Adresse?

Deine Adresse, die du von uns für dein ladungsfähiges Impressum erhältst lautet:

c/o IP-Management (deine Kundennummer)
Ludwig-Erhard-Str. 18
20459 Hamburg

In diesem Beispiel zeigen wir es dir: www.impressum-privatschutz.de/example

Du hast also einen c/o-Zusatz in deiner Adresse enthalten, das ist rechtlich anerkannt und funktioniert in Kombination mit deiner Kundennummer hervorragend. So können wir deine Post immer korrekt zuordnen.

Solltest du eine Anschrift ohne c/o-Zusatz bevorzugen, so wähle bitte unser Angebot „ULTRA„”











Melderegisterauskunft wgn. abmahn- und vollstreckungsfähiger Wohnanschrift:

Da Kevin Hartwig mit seinen aktuellen Veröffentlichungen zur Nachberichterstattung über die Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main neue Rechtsverletzungen begeht, ist eine funktionierende Meldeadresse für seine rechtliche Inanspruchnahme unerlässlich. 

Wer sich mit einer drittklassigen Fremdanbieteradresse abfindet, dem ist nicht zu helfen.

Mit ︎︎︎Schreiben vom 09. September 2025 wurde Hartwig (zunächst elektronisch) vorgewarnt.

Am darauffolgenden Tag zog Buckminster NEUE ZEIT zulässig die Melderegisterauskunft über den Streamer.

Naturgemäß wird der/die Betreffende über diesen automatisierten Online-Service nicht informiert. 

Am Abend des 10. September 2025 war es Buckminster NEUE ZEIT ein Anliegen, Kevin Hartwig aus Gründen der Transparenz an diesem Vorgang teilhaben zu lassen:

Sehr geehrter Herr Hartwig,

aus rechtlichen Gründen informiere ich Sie darüber, eine Melderegisterauskunft bzgl. Ihrer Person erhalten zu haben [Anlage].

Ein Interesse daran ergibt sich aus möglichen Rechtsverletzungen, die Sie entweder bereits begangen haben oder noch begehen werden (Vgl. Videoupload v. 10.09.2025).

Eine abmahn- und vollstreckungsfähige Wohnadresse ist daher relevant.

Des Weiteren besteht Interesse daran in Erfahrung zu bringen, ob es sich bei Ihrer Wohnung um eine WEG-geführte Wohnung handelt, oder eine handelsübliche Mietwohnung.

Da Sie eine gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften in Ihrer Wohnung betreiben, wird unsererseits in Erfahrung gebracht werden, ob Sie die notwendige Genehmigung eingeholt haben.

Freiwillige Auskünfte Ihrerseits würden die Recherche erheblich erleichtern.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin”

Der bloße Nachweis über die Melderegisterauskunft, sowie die Androhung einer Überprüfung von Genehmigungen reichten für den berüchtigten Schiss in die Buxe.

Kevin Hartwig meldete sich reflexartig per E-Mail und beging gleich mehrere unangenehme Fehler.

Die E-Mail von Hartwig kann︎︎︎hier eingesehen werden.

Im Einzelnen:

Hartwig, der die E-Mail selbst verfasst und versendet hat, schreibt:

als Management von Herrn Hartwig nehmen wir Ihre Mitteilung zur Kenntnis – und stellen unmissverständlich klar:

1.    Konkretisierung der angeblichen Rechtsverletzung
Ihre pauschalen Behauptungen sind völlig unzureichend. Innerhalb von 48 Stunden erwarten wir:

  • eine exakte Darlegung der angeblich verletzten Rechte,
  • konkrete Belege (URL, Upload-Zeitpunkt, Datei, Hash o. Ä.),
  • Nachweis Ihrer Vertretungsbefugnis (Vollmacht, Aktivlegitimation),
  • sowie eine klare Forderung (Unterlassung, Schadensersatz) mit nachvollziehbarer Begründung.

Ohne diese Angaben betrachten wir Ihre Nachricht als haltlos.

2.    Adress- und Wohnverhältnisse
Jegliche Nachfrage nach privaten Wohn- oder Mietverhältnissen ist vollkommen unangemessen und unbegründet. Entsprechende Daten werden unter keinen Umständen freiwillig offengelegt.

3.    Datenschutzrechtliche Verstöße
Sie geben an, Melderegisterdaten verarbeitet zu haben. Das ist ein höchst sensibler Vorgang.
Wir fordern Sie hiermit auf, uns unverzüglich gemäß Art. 14 und 15 DSGVO i. V. m. §§ 29, 34 BDSG offenzulegen:

  • auf welcher Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DSGVO) Sie diese Daten erhoben haben,
  • zu welchem Zweck,
  • welche Kategorien von Daten betroffen sind,
  • an wen diese Daten weitergegeben wurden und
  • wie lange Sie diese speichern.

4.    Kommunikation / Presseanfragen
Herr Hartwig wünscht keinen direkten Kontakt. Offizielle Presse- oder Rechtsanfragen sind ausschließlich über seinen Rechtsbeistand einzureichen. Teilen Sie uns hierzu Ihre vollständigen Kontaktdaten mit – alles Weitere erfolgt nur über anwaltlichen Weg.

5.    Letzte Frist / Konsequenzen
Sie haben 48 Stunden Zeit, die geforderten Angaben vollständig vorzulegen.
Sollten Sie dies unterlassen, sehen wir uns gezwungen, die Angelegenheit sofort an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu übergeben und rechtliche Schritte einzuleiten – ohne weitere Vorwarnung.

Sollte sich herausstellen, dass Sie ohne tragfähige Rechtsgrundlage handeln, liegt ein klarer Verstoß gegen die DSGVO vor. Dies zieht Schadensersatzansprüche (Art. 82 DSGVO) sowie Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden (Art. 83 DSGVO) nach sich.

Bis zur Klärung widersprechen wir ausdrücklich jeder weiteren Nutzung der Daten (Art. 21 DSGVO).

Mit unmissverständlichen Grüßen

IPManagement

i. A. von Herrn Hartwig”

Ergebnis:

1.) Hartwig gibt in der E-Mail widerrechtlich vor, von seinem “Management” vertreten zu werden, das nun an seiner Stelle aufschlagen und kommunizieren würde. Es ist (auch aufgrund des Vorgenannten) offensichtlich, dass ein solches Management nicht existiert.

2.) Der Text, den Hartwig reflexartig im Panikmodus versendet hat, ist auch ersichtlich KI-generiert. Zum Beispiel: die KI wurde nicht darüber informiert, wie überhaupt der Rechtsbeistand von Hartwig heißt, auf den unter 4. verwiesen wird: Herr Hartwig wünscht keinen direkten Kontakt. Offizielle Presse- oder Rechtsanfragen sind ausschließlich über seinen Rechtsbeistand einzureichen.”

An welchen Rechtsbeistand Hartwigs soll Buckminster NEUE ZEIT sich ab sofort wenden? Es ist niemand ersichtlich.

3.) Die E-Mail Nachricht mit “unmissverständlichen Grüßen” zu beenden, ist unprofessionell. Der Stil entlarvt Hartwig als Verfasser der E-Mail.

4.) Der vierte und letzte Punkt ist besonders interessant, und sogar zivil- und strafrechtlich relevant, denn Hartwig maßt sich ohne Zustimmung des Hamburger Impressumschutz-Unternehmens, welches in dieser Angelegenheit mangels Geschäftsausrichtung ohnehin nicht tätig geworden wäre, eine Kommunikation im Namen des Unternehmens an. Buckminster NEUE ZEIT wird den Inhaber der GmbH darüber informieren und die Einleitung strafrechtlicher Schritte empfehlen. Zudem wird auch in unserem Haus Strafanzeige gegen Hartwig gestellt werden, da sein Vorgehen (auch uns gegenüber) einen Identitätsbetrug nahelegt. Am Ende seiner E-Mail zeichnet Hartwig mit „IPManagement, i.A. von Herrn Hartwig“.

Buckminster NEUE ZEIT hinterließ Hartwig abschließend noch freundliche Grüße:

Sie peinlicher Wicht sollten vorher darüber nachdenken, was Sie im Internet verbreiten.

Ihr „IP-Management“ ist nichts anderes, als eine funktionale gekaufte Adresse. Sie suggerieren damit aber u.U. ein künstlerisches Management Ihrer Person, das es nicht gibt.”

Nach unserer Erfahrung ist Kevin Hartwig eine zur Lüge greifende Internetgestalt, die ein Narzissmusproblem aufweist.

Und: Die Rechtsverletzungen in Hartwigs öffentlichen Äußerungen werden höchstwahrscheinlich nicht unbeantwortet bleiben. 


Berlin, am 11.09.2025 © Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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