Heute ist ein wunderbarer Tag für die Demokratie (Teil 1)
Heute ist ein wunderbarer Tag für die Demokratie (Teil 1)
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Heute ist ein wunderbarer Tag für die Demokratie (Teil 1)
Heute ist ein wunderbarer Tag für die Demokratie (Teil 1)
Heute ist ein wunderbarer Tag für die Demokratie (Teil 1)
Eine Zusammenstellung kluger Stimmen und sehenswerten Bewegtbildmaterials aus den sozialen Netzwerken zu den Themen Frauke Brosius-Gersdorf, die Bundesverfassungsrichterin werden wollte und heute ihren Rückzug erklärt hat, sowie zu AfD-Politiker Joachim Paul, dem die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl für Ludwigshafen untersagt wurde.

Mir reicht es. Was die Ereignisse des Tages betrifft, war das sowas wie der Airbag – eigens manipuliert von SPD, Grünen und Linken und gerade noch aufgegangen. Die erste große Gefahr für die Demokratie in Deutschland wurde mit dem heute erklärten Rücktritt einer ganz und gar ungeeigneten Möchtegernrichterin abgewendet. Gemeint ist die Frau mit dem Doppelnamen, die noch nie in ihrem Leben als Richterin gearbeitet hat. Damit sind die Schwierigkeiten, die uns alle betreffen, aber nicht gelöst. Das grundlegendste Problem sind – ich kann es nicht anders ausdrücken – ekelerregende Sozialisten, die gemeinsam ein Trojanisches Pferd bilden:
Mir reicht es. Was die Ereignisse des Tages betrifft, war das sowas wie der Airbag – eigens manipuliert von SPD, Grünen und Linken und gerade noch aufgegangen. Die erste große Gefahr für die Demokratie in Deutschland wurde mit dem heute erklärten Rücktritt einer ganz und gar ungeeigneten Möchtegernrichterin abgewendet. Gemeint ist die Frau mit dem Doppelnamen, die noch nie in ihrem Leben als Richterin gearbeitet hat. Damit sind die Schwierigkeiten, die uns alle betreffen, aber nicht gelöst. Das grundlegendste Problem sind – ich kann es nicht anders ausdrücken – ekelerregende Sozialisten, die gemeinsam ein Trojanisches Pferd bilden:
Mir reicht es. Was die Ereignisse des Tages betrifft, war das sowas wie der Airbag – eigens manipuliert von SPD, Grünen und Linken und gerade noch aufgegangen. Die erste große Gefahr für die Demokratie in Deutschland wurde mit dem heute erklärten Rücktritt einer ganz und gar ungeeigneten Möchtegernrichterin abgewendet. Gemeint ist die Frau mit dem Doppelnamen, die noch nie in ihrem Leben als Richterin gearbeitet hat. Damit sind die Schwierigkeiten, die uns alle betreffen, aber nicht gelöst. Das grundlegendste Problem sind – ich kann es nicht anders ausdrücken – ekelerregende Sozialisten, die gemeinsam ein Trojanisches Pferd bilden:
1.) Frauke Brosius-Gersdorf
1.) Frauke Brosius-Gersdorf
1.) Frauke Brosius-Gersdorf
Udo Vetter (Strafverteidiger):
Man könnte mit Würde abtreten. Man kann es aber auch so machen wie die gescheiterte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf mit ihrer heutigen Erklärung. 418 Worte und acht Bulletpoints lang erklärt sie uns, wie ungerecht die Welt ist. Man kann fast froh sein, dass ihre Berater sie nicht zu einem TikTok-Video gedrängt haben, es wäre mit Sicherheit was für die Meme-Hitparade geworden.
Aber auch mit ihrem Text belegt die Potsdamer Professorin sehr schön, dass es gute Gründe für ihre Ablehnung gibt. Man darf sehr froh sein, dass die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag stark geblieben ist.
Wie schon der Auftritt bei Markus Lanz offenbaren auch die vorläufig letzten Worte der Kandidatin, wie Brosius-Gersdorf das höchste Richteramt der Republik betrachtet: als Karriereoption im öffentlichen Dienst, die frau sich keinesfalls entgehen lassen darf. Ihr Motto lautet: ich, ich, ich. Über dieser Perspektive sind der Kandidatin zwangsläufig zwei Dinge aus dem Blick geraten, sofern sie ihr jemals in den Sinn gekommen sind.
Erstens: Schon der leiseste Anschein der Gier nach dieser herausgehobenen Richterstelle ist würdelos und disqualifiziert für das Amt.
Zweitens: Es gibt noch ein paar Dutzend, wenn nicht hunderte qualifizierte Juristen in diesem Land, die den Ansprüchen der scharlachroten Richterrobe gerecht werden und überdies konsensfähig wären - fachlich wie menschlich. Jeder weniger egozentrierte Kandidat hätte sich genau mit dem Hinweis auf diese Optionen frühzeitig und mit Anstand selbst aus dem Rennen genommen und sich aufrichtig dafür bedankt, dass man überhaupt an ihn gedacht hat.
Aber nicht so Frauke Brosius-Gersdorf. Sie wirft in ihrer heutigen Erklärung der CDU/CSU im Bundestag vor, diese habe sich "von Kampagnen treiben" lassen. Geht es noch anmaßender gegenüber der stimmenstärksten Partei im Land? Frauke Brosius-Gersdorf: ja. Sie attestiert den Christemokraten ernsthaft, diese hätten sich sogar der "unsachlichen und diffamierenden" Kampagne gebeugt und sich nicht nur von ihr treiben lassen. Das ist an Herablassung kaum zu überbieten.
Gleiches gilt für den oberlehrerhafte Hinweis, die fachliche Kompetenz als zentrales Entscheidungskriterium dürfe nicht von öffentlichen Diskussionen über vermeintliche politische Richtungen oder angebliche persönliche Eigenschaften überlagert werden. Anscheinend hat Frau Brosius-Gersdorf nun abschließend festgelegt, was die Kriterien für die Besetzung einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht sind. Dass ausgerechnet die Stellenbewerberin die Spielregeln für das Auswahlverfahren definieren möchte, ist schon bemerkenswert. Die Abgeordneten entscheiden noch immer frei und nach ihrem Gewissen. Dass dem einen oder anderen Frauke Brosius-Gersdorf vielleicht auch fachlich nicht ganz top notch erschienen sein könnte, kommt der Juristin gar nicht in den Sinn. So sieht Selbstbewusstsein aus.
Weiter rechtfertigt Brosius-Gersdorf nochmals ihre Position zur Menschenwürde. Zentraler Satz: "Der CDU/CSU-Fraktion ist es dagegen nicht gelungen, sich mit meinen Themen und Thesen inhaltlich auseinanderzusetzen." Die werten Kritiker sind also alle desinteressiert. Das ist noch die freundlichste Auslegung dieser Worte. Man kann Frauke Brosius-Gersdorf aber auch so verstehen: Alle doof außer Mutti. Sowas ist nicht nur frech und anmaßend, sondern ein echter Affront gegenüber jedem einzelnen Mitglied des Deutschen Bundestages.
Auch sonst präsentiert sich Brosius-Gersdorf als quasi unfehlbar und im Besitz der Wahrheit. So knöpft sie sich vermeintliche Journalistentrottel in den "Qualitätsmedien" vor, die sie - obwohl Juristen! - einfach nicht verstanden haben. Aber nicht nur das, die kritische Analyse ihrer Positionen nennt sie "Desinformation und Diffamierung". Sie spricht von ehrabschneidendem Journalismus und Kampagnen (alles noch in den "Qualitätsmedien"). Der gescheiterten Kandidatin ist offensichtlich bis heute nicht klar geworden: Jeder, also auch die Medien und sogar Nichtjuristen, dürfen ihre Aussagen zur Kenntnis nehmen und sich darüber ein Urteil bilden. Ja, so einfach ist das im Land der Meinungsfreiheit.
Aber kein Anwurf ist schwer genug, um ihn noch zu toppen. In den sozialen Medien hätten sich, so Brosius-Gersdorf ohne jeden Beleg, organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen Bahn gebrochen, vor denen dann wie gesagt diese windelweichen MdBs eingeknickt seien. Noch ein Zuschlag an Hybris gefällig? Brosius-Gersdorf stilisiert ihren Fall sogar zur Grundsatzfrage für die "Erhaltung der Demokratie".
Eine Nummer bescheidener hätte den Abgang der Kandidatin wesentlich bekömmlicher gestaltet. Aber vielleicht klappt es damit ja im nächsten Kapitel der Saga, voraussichtliches Thema sind die Plagiatsvorwürfe.
︎︎︎ Erklärung von Frauke Brosius-Gersdorf
Carsten Brennecke (Rechtsanwalt bei Höcker):
Brosius-Gersdorf ist nicht über eine "rechte" Kampagne gestürzt, sondern über eine miserable Kommunikationsstrategie:
Von Anfang an fokussierte sich Brosius-Gersdorf darauf, die Botschafter der Kritik anzugreifen, anstatt sich dezidiert und einfach verständlich mit den Fakten auseinandersetzen. Die Kommunikation erfolgte aus einer abgehobenen, beleidigten Opferrolle. Kommunikativ wurde immer in die Richtung derer kommuniziert, die ohnehin schon auf ihrer Seite waren. Die relevanten Stakeholder, die es zu gewinnen und überzeugen galt, konservative Kreise, wurden entweder nicht identifiziert, jedenfalls aber verfehlt.
Marcel Luthe:
Der "freiwillige" Verzicht von Frau Brosius-Gersdorf ist ein Verdienst all derer, die ihre Stimme gegen diese halbseriöse Aktivistin erhoben haben. Und er sollte niemanden davon abbringen, die "Leistungen" dieser Person und ihr weiteres Wirken zu untersuchen.
NiUS:
So reagiert die Politik auf den Rückzug von Brosius-Gersdorf: „Die Kampagne der Rechtspopulisten gegen Brosius-Gersdorf war erfolgreich”
︎︎︎Artikel lesen
Apollo News (Max Mannhart):
2.) AfD-Politiker Joachim Paul
2.) AfD-Politiker Joachim Paul
2.) AfD-Politiker Joachim Paul
Daniel Stecher:
Was sich in Ludwigshafen abspielt, ist kein Randthema, es ist ein demokratischer Dammbruch.
Ein Wahlausschuss, dessen gesetzlicher Auftrag rein formaler Natur ist, spielt plötzlich Gesinnungsprüfer. Holt sich ein “Gutachten” von der Regierung (!) über die Verfassungstreue eines AfD-Kandidaten, und lehnt ihn auf dieser Grundlage ab.
Das ist exakt das, wovor JDVance bei seiner Rede in München gewarnt hat: Der Westen verrät seine eigenen Prinzipien im Kampf gegen jene, die er für gefährlich hält.
Wenn politische Gegner nicht mehr mit Argumenten, sondern mit Ausschlussverfahren bekämpft werden, ist das keine Verteidigung der Demokratie, es ist das Ende davon. Wer dabei schweigt, weil es “nur die AfD” betrifft, versteht nicht, dass Willkür nie beim ersten Halt macht.
Heute trifft es den politischen Gegner. Morgen vielleicht dich.
Gerhard Papke:
Ich habe es in vielen Jahren in der Politik nie erlebt, dass ein Wahlausschuss, der die formale Ordnungsmäßigkeit von Kandidaten-Aufstellungen zu prüfen hat, sich ein Urteil über die Verfassungstreue von Bewerbern angemaßt hätte. Schon die Idee, sich bei der Regierung ein "Gutachten" über die Gesinnung eines AfD-Kandidaten zu besorgen, ist ein willkürlicher, manipulativer Eingriff in die demokratische Willensbildung, der durch die Ablehnung des Kandidaten zu einem handfesten politischen Skandal wird: Die Vertreter der etablierten Parteien schließen einen unliebsamen Konkurrenten kurzerhand von der Wahl aus. Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas in Deutschland passieren kann. Aber offenbar ist im Kampf gegen die AfD inzwischen jedes Mittel recht. Das sollte alle Demokraten alarmieren, egal, welche Partei sie wählen.
Hasso Mansfeld:
In Ludwigshafen wurde der AfD-Kandidat Joachim Paul von der OB-Wahl ausgeschlossen. Wegen „Zweifeln an seiner Verfassungstreue“. Paul ist zudem gewählter Landtagsabgeordneter. Dass man ihm nun das passive Wahlrecht abspricht, ist ein undemokratischer Dammbruch.
Die Entscheidung traf ein politisch besetzter Ausschuss, ohne AfD-Vertreter, gestützt auf Einschätzungen des Innenministeriums und des Verfassungsschutzes. Letzterer beobachtet Paul. Indes: Ein Inlandsgeheimdienst (!) sollte nie darüber entscheiden, wer kandidieren darf.
Schon die Beobachtung demokratisch gewählter Abgeordneter durch den Verfassungsschutz ist mehr als fragwürdig: wie einst bei der PDS im Bundestag. Die Gewaltenteilung wird ausgehöhlt, wenn die Exekutive Einfluss auf das passive Wahlrecht nimmt.
Wahlprüfungsausschüsse sind überdies keine Gesinnungsgremien. Wer zur Wahl steht, muss sich der Bürgerschaft stellen und nicht parteipolitischen Institutionen, die missliebige Kandidaten ausfiltern. Das ist ein Missbrauch demokratischer Verfahren im Namen der Demokratie.
Die Demokratie wird nicht dadurch geschützt, dass man unliebsame Kräfte von allem ausschließt. Sie wird dadurch geschützt, indem man sie ernst nimmt: mit offenen Verfahren, Debatte, rechtlicher Kontrolle und dem Vertrauen, dass Bürger mündig entscheiden können.
Wenn man beginnt, Kandidaten wegen politischer Überzeugungen präventiv auszuschließen, wird das Prinzip der Volkssouveränität ausgehöhlt. Der Zweck heiligt dabei keinesfalls die Mittel und gefährdet genau das, was man zu verteidigen vorgibt.
Wer Demokratie will, muss auch aushalten, dass auch politische Gegner der Ränder kandidieren. Alles andere ist Bevormundung und der sichere Weg in eine Gesinnungsdemokratie, die selbst antidemokratisch wird.
Es ist ein gefährlicher Fehler, „gegnerische“ Kandidaten von der Wahl auszuschießen, ohne Gerichtsurteil, allein auf Behördeneinschätzung.
So schützt man nicht die Demokratie. So beschädigt man sie nachhaltig.
Joachim Steinhöfel:
Was da bei diesem Provinzgremium in Ludwigshafen geschehen ist, ist praktisch die deutsche Version des Iranischen Wächterrates.
Es zeigt, dass die politisch herrschenden Parteien offenbar bereit sind, das Grundgesetz wie ein Thesenpapier zu behandeln, und nicht so, wie es das Grundgesetz verdient.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass, wenn die richtigen rechtlichen Schritte eingeleitet werden, dieser Unsinn Bestand hat.
Terran_Liberty:
Professor Volker Boehme-Neßler nennt es einen Skandal: Ein AfD-Kandidat wird nicht vom Wähler, sondern vom Staat aussortiert.
➡ Die Bewerbung von Joachim Paul wird nicht wegen Formfehlern abgelehnt – sondern wegen angeblicher Zweifel an der Verfassungstreue.
➡ Grundlage: Material vom Innenministerium und dem Verfassungsschutz – gegen einen politischen Konkurrenten.
➡ Boehme-Neßler nennt das verfassungswidrig – ein demokratischer Rechtsstaat darf das nicht.
➡ In Deutschland kann nur ein Gericht in Ausnahmefällen von Wahlen ausschließen – nicht ein Wahlausschuss.
➡ Politische Auseinandersetzungen gehören in den Wahlkampf – nicht in die Zensurakte.
➡ Erst ein Parteiverbot durch Karlsruhe kann politische Teilhabe beenden – alles andere ist Willkür.
☑️ Wer Kandidaten politisch aussortiert, verabschiedet sich vom demokratischen Prinzip.
Berlin, am 07.08.2025 © Buckminster NEUE ZEIT
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