Ein Hund in Richterhand — der Fall Bella




Vorgeschichte

Die noch junge Hündin Bella aus Unterhaching hätte die Zeit bei ihrer Besitzerin fast nicht überlebt, so abgemagert und nahezu verhungert war das Tier. Im Netz kursieren Bilder der Hündin in gekrümmter, gequälter Haltung. Ein Grund für die extreme Abmagerung soll das Motiv der Halterin gewesen sein, Bella klein zu halten. Nach ihrer Vorstellung sollte der Hund nicht wachsen. Sinngemäß soll die Besitzerin gesagt haben: „Ich wollte, dass sie (Bella) klein bleibt.“ Einer aufmerksamen Privatperson ist es zu verdanken, dass amtliche Stellen auf das Schicksal der lebensgefährlich unterernährten Hündin aufmerksam wurden. Diese griffen ein und nahmen Bella ihrer Besitzerin weg, sodass für unbestimmte Zeit der Tierschutzverein München zuständig wurde. Der Verein päppelte das Tier wieder auf (s. nachfolgendes Bild), und es gibt in eigenen Reihen offenbar jemanden, der Bella ein neues Zuhause geben möchte. Aber nicht, wenn es nach der Besitzerin geht, die gesundheitlich eingeschränkt ist und nur mit einer Gehhilfe zurechtkommt. Es ist augenfällig, dass Hündin und Halterin nicht zueinander passen. Die temperamentvolle Hunderasse ist bekannt für ihr lebhaftes, menschenbezogenes und sensibles Wesen und stellt auch hohe Anforderungen an Haltung und Beschäftigung. Dazu passt keine mobilitätseingeschränkte, überforderte, uneinsichtige Person:

„Im Februar 2025 informierte eine aufmerksame Bürgerin das Veterinäramt des Landkreises München über eine stark unterernährte Hündin. Bei dem Tier handelte es sich um die sechs Monate alte Magyar-Viszla-Hündin Bella. Im Rahmen einer umgehend veranlassten Kontrolle konnte der schlechte Allgemeinzustand des Tieres durch die Amtstierärzte bestätigt werden. Auf den Zustand ihrer Hündin angesprochen, zeigte sich die Besitzerin uneinsichtig und nicht bereit, Schritte zur Verbesserung des Zustands ihres Tieres zu ergreifen, sodass das Veterinäramt noch vor Ort die Fortnahme des Tieres anordnete. Bella wurde in die Obhut des Tierschutzvereins München übergeben, wo sie in den vergangenen Monaten zunächst tierärztlich versorgt und anschließend mit großem Einsatz wieder aufgepäppelt wurde. Ein Tierhalteverbot gegen Bellas Besitzerin sollte im nächsten Schritt ebenfalls angeordnet werden.

Die Halterin zog jedoch gegen die dauerhafte Fortnahme vor Gericht und reichte zudem einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung der Fortnahme ein. Das zuständige Verwaltungsgericht München entschied im Mai 2025, dass Bella bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren an ihre ursprüngliche Besitzerin zurückzugeben sei.

Die Amtstierärztinnen und -ärzte haben weiterhin größte Zweifel an der Eignung der Halterin für eine verantwortungsvolle und tiergerechte Hundehaltung und erachten auch die vom Verwaltungsgericht verfügte Auflage, wonach die Halterin die Hündin ab Juni 2025 bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren monatlich von einem Tierarzt untersuchen lassen und dem Landratsamt unaufgefordert den entsprechenden tierärztlichen Befundbericht vorzulegen hat, nicht für ausreichend, um das Wohl von Bella dauerhaft sicherzustellen.

Daher war das Veterinäramt bestrebt, über die zuständige Landesanwaltschaft Bayern Beschwerde gegen das Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Diese Beschwerde wurde am Dienstag, 3. Juni 2025, eingereicht. Die ursprünglich für heute vorgesehene Rückgabe der Hündin an ihre Halterin entsprechend des Beschlusses des Verwaltungsgerichts wurde vorerst nicht durchgeführt.
(ANT Verlag, 03. Juni 2025)

Petition

Auf der Plattform change.org wurde die ︎︎︎Petition “Wir fordern die dauerhafte Inobhutnahme von Bella, der vernachlässigten Viszla-Hündin!” initiiert, an der Stand heute über 73.000 Menschen unterstützend teilgenommen haben. Wow!



Wer sind die Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht München?

Im Eil- und Hauptsacheverfahren ist die 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zuständig.

Die Kammer ist besetzt mit den drei Richtern:

 Dr. Dietmar Wolff (Jg. 1961), als Vorsitzender.

Dazu die Beirichter Michael Schiffmeyer (vorher offenbar Abteilungsleiter für Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt München) und Rebekka Baumer (Jg. 1989). 

„Als Tierschützerin für Straßenhunde in der Türkei bin ich entsetzt über die Entscheidung zu Bellas Fall. Ich habe immer die deutschen Gesetze, Richter und Gerichte verteidigt und an Gerechtigkeit geglaubt. Doch hier wurde Bella wie ein Gegenstand behandelt. Sie darf nicht zu ihrer Besitzerin zurück, das ist unwürdig. Ich hoffe, der Richter zeigt Menschlichkeit in Gottes Namen.” (Petitionsunterzeichnerin)




Wie es mit “Bella” weitergeht entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof

Der Berichterstatter wird das Aktenzeichen und die zuständigen Richter in Erfahrung bringen.

Es ist unerlässlich, diesen Beamten genau auf die Finger zu schauen.






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