Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich
Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich
Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich
Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich
Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich
Für den 10. Senat des Kammergerichts Berlin unter dem Vorsitz von Richter Oliver Elzer ist eine vollständige personelle Neubesetzung erforderlich

In dieser Woche erreichte uns folgende E-Mail:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich bin Menschenrechts- und Umweltaktivist im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Ich habe zwar nur begrenzte, aber erfolgreiche Erfahrung mit Gerichtsverfahren gegen das Land Berlin und landeseigene Unternehmen. Heute habe ich jedoch einen merkwürdigen Beschluss von einem gewissen Richter Oliver ELZER erhalten, der sich durch eine bemerkenswerte rechtliche Nihilistik auszeichnet und selbst von der ohnehin – gelinde gesagt – fragwürdigen Berliner Rechtsprechung abweicht. [...]
Aber noch interessanter:
- Das Verfahren wurde innerhalb eines einzigen Tages entschieden.
- Ein Einzelrichter spricht plötzlich von einem kollektiven Beschluss des „Senats“ – was rechtlich ein absoluter Unsinn ist.
- Ich habe überraschend schnell
einen Kostenbescheid erhalten:
– Rüge: Abend des 28.07.2025
– Beschluss: 29.07.2025
– Kostenrechnung: 30.07.2025
Bei meiner Internetrecherche bin ich auf Ihre hervorragende Seite zu diesem Richter gestoßen: https://oliverelzer-weihnachtsmann.de/
Hier haben wir es offensichtlich mit einer Person zu tun, die ich selbst in belarussischen Gerichten noch nicht erlebt habe – und dort sind Gerichte oft nur dem Namen nach welche.
Meiner Ansicht nach liegt hier ein klarer Fall für eine unverzügliche Anzeige gemäß § 339 StGB (Rechtsbeugung) vor.
Was denken Sie dazu?
Was wir dazu denken:
Dienstaufsichtsbeschwerde, Strafanzeige, ggf. Verfassungsbeschwerde.
Hintergrund: Der Sache nach handelt es sich um ein Verfahren, welches Oliver Elzer als Einzelrichter entschieden haben soll. In dem Beschluss über die Anhörungsrüge wird aber der (falsche) Eindruck einer vorherigen Senatsentscheidung erweckt. Eine solche hat es offenbar gar nicht gegeben. Mit der Einzelrichterentscheidung nicht einverstanden, erhob der Beklagte am 28. Juli 2025 Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Kammergerichts vom 08. Juli 2025. Nur einen Tag später, am 29. Juli 2025, wies Oliver Elzer die Rüge lapidar zurück. Wiederum einen Tag später soll schon die Kostenrechnung erlassen worden sein.
Dieses Verhalten im Senat, insbesondere von Oliver Elzer, ist kein Ausrutscher. Es hat (perfide) System.
Die Redlichkeit und Integrität des Kammergerichts sind nicht mehr gegeben. Und die Justizsenatorin von Berlin – Felor Badenberg – sieht weg.
Ganz egal mit welchem Rechtsanwalt ich spreche (vor einigen Wochen auch mit Simon Bergmann), das Urteil über den 10. Senat des Kammergerichts Berlin fällt durchweg katastrophal aus. Es haben sich Zustände etabliert, die man tatsächlich als russisch oder belarussisch, jedenfalls aber eines Rechtsstaats unwürdig bezeichnen kann. Ich spreche aus Erfahrung.
Der 10. Senat ist besetzt mit alteingesessenen, innerlich versteinerten Charakteren – namentlich: Oliver Elzer, Katrin Schönberg und Manfred Schneider. Was hier in Richterrobe auftritt, wirkt in seiner Arbeitsweise, Amtsausübung und Urteilspraxis derart verkommen, dass selbst die Bezeichnung ‚Psychopathen in Robe‘ nur eine nüchterne Erstdiagnose ist.
In einem Einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem ich obsiegen musste, vertrat Elzer eine Rechtsauffassung, wie sie kein Oberlandesgericht zuvor vertreten hatte und auch niemals vertreten würde. Der Antragsteller und sein Anwalt hatten es versäumt, eine inhaltlich wesentlich modifizierte Verfügung innerhalb der Monatsfrist erneut zu vollziehen, weil der Anwalt irrig annahm, es handle sich nur um eine unwesentliche Abänderung. Diesen Fehler versuchte der Senat mit einer völlig abwegigen Rechtsauffassung zu retten – zugunsten des Antragstellers, der im Öffentlichen Dienst für eine Bundesunterbehörde angestellt tätig ist.
Man muss sich vor Augen führen, was sich diese kranken Hirne dafür ausgedacht haben:
„Der Verfügungskläger hatte außerdem durch seinen Prozessbevollmächtigten den damaligen Prozessbevollmächtigten der Verfügungsbeklagten innerhalb der Monatsfrist, nämlich am 14. April 2021, angeschrieben und aufgefordert, eine Abschlusserklärung abzugeben. Damit hatte er die Urteilsverfügung im Sinne von § 929 Absatz 2 ZPO ausreichend vollzogen.“ (Dr. Oliver Elzer und Kollegen)
Ich will dazu erwähnen, dass dieser bösartige Geist überhaupt erst durch die Richterin am Kammergericht a.D. Susanne Tucholski in unser Verfahren eingeführt wurde.
Erst als mein Rechtsanwalt Dr. Omsels (Hertin Rechtsanwälte) mit der Veröffentlichung der angekündigten Entscheidung des Senats drohte – einem Beschluss, mit dem meine in jeder Hinsicht sorgfältig begründete Berufung im Wege des § 522 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen werden sollte – gerieten Elzer, Schönberg und Schneider dermaßen unter Druck, dass sie eine 180-Grad-Wende vollzogen, zur mündlichen Verhandlung luden und gleich im ersten Satz erklärten (statt Fr. Schönberg RiKG Frey), dass der Senat beabsichtige, die Einstweilige Verfügung aufzuheben und ihren Erlass zurückzuweisen.
Leider existiert dieses Justizmilieu tatsächlich. Richter wie Ina Frost (Zivilkammer 3, Landgericht Frankfurt am Main), Kristina Feustel und Christopher Sachse (Zivilkammer 24, Landgericht Hamburg) und die derzeitige Besetzung des 7. Senats am Hanseatischen Oberlandesgericht legen dieselben abstoßenden Umgangsformen an den Tag. Es sind gestörte Persönlichkeiten, die durch unredliche Amtshandlungen Recht brechen, es pervertieren und bewusst einer Partei zuspielen, die objektiv im Unrecht ist.
Diese Leute darf man hassen – und man darf es ihnen genauso sagen.
Berlin, am 06./07.08.2025 © Buckminster NEUE ZEIT
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