Viszla-Hündin
„Bella“
endgültig in Sicherheit
Viszla-Hündin
„Bella“
endgültig in Sicherheit
Viszla-Hündin
„Bella“
endgültig in Sicherheit
Viszla-Hündin
„Bella“
endgültig in Sicherheit
Viszla-Hündin
„Bella“
endgültig in Sicherheit
Viszla-Hündin „Bella“ endgültig in Sicherheit
(BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2025, Az. 23 CS 25.1046)

Über den Fall der lebensbedrohlich vernachlässigten Hündin haben wir ︎︎︎hier berichtet
Eine Petition, die vor zwei Monaten bei ca. 73.000 Unterschriften stand, erreichte am Ende knapp 85.000 Stimmen. Die Öffentlichkeit hat deutlich gemacht, dass ihr das Wohl des Tieres am Herzen liegt. Bellas Schicksal lag in den Händen von Richtern – nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden:
BayVGH: Hündin „Bella“ muss nicht zurück zu ihrer HalterinEine Petition, die vor zwei Monaten bei ca. 73.000 Unterschriften stand, erreichte am Ende knapp 85.000 Stimmen. Die Öffentlichkeit hat deutlich gemacht, dass ihr das Wohl des Tieres am Herzen liegt. Bellas Schicksal lag in den Händen von Richtern – nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden:
Die Viszla-Hündin „Bella“, die Anfang Februar 2025 wegen ihres lebensbedrohlichen Zustandes – sie stand kurz vor dem Verhungern – der Halterin fortgenommen und vom Landratsamt München ins Tierheim verbracht worden war, muss nicht zu ihrer Halterin zurück.
Dies hat gestern der Bayerische Verwaltungsgerichthof (BayVGH) im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden. Er gab damit der Beschwerde des Landratsamts gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 20. Mai 2025 statt. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass „Bella“ bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorerst an die Halterin zurückzugeben sei. Der Halterin war allerdings aufgegeben worden, die Hündin monatlich bei einem Tierarzt vorzustellen. Eine solche verpflichtende und regelmäßige fachliche Kontrolle sei nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ausreichend, um eine (vorläufige) Rückgabe von „Bella“ an die Halterin zu ermöglichen.
Diese Einschätzung teilte der BayVGH nicht. In seiner Beschwerdeentscheidung geht er davon aus, dass eine nachhaltige und verlässliche, den tierschutzrechtlichen Anforderungen genügende Hundehaltung durch die bisherige Halterin nicht gewährleistet ist. Denn die von der Halterin während des gesamten Verfahrens getätigten Äußerungen belegen eine Uneinsichtigkeit hinsichtlich ihres Fehlverhaltens. Die Gefahr, dass die junge Hündin im Falle einer Rückgabe (erneut) erheblichen Leiden ausgesetzt sein könnte, besteht daher nach Auffassung des BayVGH fort. Die bisherige Halterin hatte „Bella“ weder art- noch altersgerecht gefüttert und fast verhungern lassen. Auch ohne tierpsychologisches Gutachten liegt es daher auf der Hand, dass bei einer – auch nur vorübergehenden – Rückgabe von „Bella“ die Gefahr einer Retraumatisierung besteht. Diese ist mit Blick auf das Tierwohl und die weitere Entwicklung der jungen Hündin keinesfalls hinnehmbar. Soweit das Landratsamt die Hündin bereits jetzt an einen neuen Eigentümer veräußern darf, ist dieser Grundrechtseingriff für die bisherige Halterin zwar irreversibel, im Tierschutzgesetz jedoch ausdrücklich vorgesehen. Im Hinblick auf die (auch verfassungsrechtlich gebotene) hohe Bedeutung des Tierschutzes begegnet die Veräußerung der Hündin keinen grundsätzlichen Bedenken.
Die Beschwerdeentscheidung ist unanfechtbar.
Ein besonderer Dank gilt den Richtern des 23. Senats am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
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Dr. Alexander Neumüller
Vorsitzender Richter (zugleich VRi am Bayerischen Verfassungsgerichtshof)
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RiinVGH Hesse
zugleich stellvertretende Vorsitzende
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Annette Scharbert
Beisitzerin
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RiinVGH Egner
Beisitzerin
Ebenfalls dem 23. Senat zugehörig sind die Richter Tobias Knie, Hans-Dieter Laser und der RiVGH Kugler.
Statement des Tierschutzvereins München e.V.
„Um Bellas Überleben zu sichern, musste sie sofort in 24-Stunden-Betreuung bei einem professionellen Tierpfleger, der sie in einer ansteckungsarmen Umgebung mit vielen kleinen Portionen fütterte. Danach zog sie auf eine Pflegestelle um. Durch die liebevolle und intensive Betreuung konnte die 8 Kilo leichte Hündin, die in dem Alter und bei der Rasse eigentlich 14 Kilo hätte wiegen sollen, rasch an Gewicht und Energie zulegen. Auch die vor Schmerzen gekrümmte Haltung verschwand nach wenigen Tagen. Dennoch berichtete die Pflegerin von ungewöhnlich gierigem, ja gar panischem Fress- und Futterstehlverhalten.
Bis Mitte Mai hatte Bella stolze 20 Kilo bei einem idealen Ernährungszustand erreicht. Durch viel Bewegung, ausgiebige Spaziergänge und Spiel mit anderen Hunden hat sie sich trotz ihres schlimmen Zustands zu einer fröhlichen, gesunden und ihrer Rasse entsprechend sportlichen Junghündin entwickelt. Bei der liebevollen Pflegemama sollte sie zuletzt auch ihr endgültiges Zuhause finden.
Doch diese Geschichte hatte vorerst kein Happy End. Am 20. Mai erreichte das entsetzte Tierheim München eine richterliche Anordnung, die Hündin solle sofort (bis zur Verhandlung) an die gehbehinderte Besitzerin herausgegeben werden. Offenbar war diese anwaltlich gegen die Wegnahme vorgegangen und ein Amtsrichter hatte schon vor dem Prozess eine Herausgabe angeordnet. Eine Entscheidung, die niemand, der in die Bearbeitung des Falls involviert war, auch nur ansatzweise nachvollziehen kann. Warum sollte die gerade erst aufgepäppelte Bella ihr neues Zuhause verlassen und zurück zur ursprünglichen Besitzerin, die sie beinahe verhungern hatte lassen? Zu einer Frau, die mehrfach im Tierheim aufgetaucht war und trotz wiederkehrender, unermüdlicher Erklärungen nie verstanden hat, warum ihr die Hündin weggenommen worden war.
Durch eine Beschwerde im Eilverfahren durch das Landratsamt konnte die Herausgabe in letzter Minute verhindert werden. Sehr hilfreich für diese Intervention waren zahllose Briefe und Mails, die TierfreundInnen an das zuständige Amt geschickt hatten, prominente FürsprecherInnen und eine Online-Petition zugunsten von Bella, die knapp 85.000 Unterschriften verzeichnen konnte.
Am 22. Juli wurde der Beschwerde des Landratsamtes stattgegeben. Das bedeutete, dass Bella bis zum Hauptsacheverfahren nicht zurück zu ihrer ursprünglichen Besitzerin musste. Ende Juli kam dann die erlösende Nachricht des Veterinäramts: Bella durfte vom Tierheim vermittelt werden und ihre Pflegemama unterschrieb sofort den entsprechenden Vertrag. Damit ist sie die rechtmäßige Eigentümerin der Jagdhündin und Bella darf für immer bei ihr bleiben. Auch das ausstehende Gerichtsverfahren kann daran nichts mehr ändern. Uns allen viel ein riesengroßer Stein vom Herzen!
Mit der Veröffentlichung dieser Geschichte möchten wir an die Zivilcourage aller appellieren, Tieren in Not zu helfen und Missstände umgehend beim örtlichen Veterinäramt, Tierschutzverein oder der Polizei zu melden.“

Berlin, am 08.08.2025 © Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
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