Initialer Disclaimer: Unsere Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie verbindet rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erfahrungen sowie kulturellen Empfehlungen. Wir vertreten rechte wie linke Positionen und verstehen uns als im Denken und Handeln frei, getragen von konservativen Werten und geleitet von innerer Überzeugung, stets bereit zur Selbsthinterfragung.

︎ Bekanntmachungen (Editionen)  

            Ⅳ.1     Ⅳ.2                            


︎zurück


13.1.26


POTUS:





12.1.26


Die Lage im Iran — Update


  • Das iranische Regime hat bekanntermaßen das Internet im Land nahezu vollständig abgeschaltet und Störungen der Starlink-Verbindungen bewirkt. Internetzugriffe sind aber nicht gänzlich unmöglich. Eingeloggte User, die das Regime nachvollziehen kann, befinden sich in Lebensgefahr.

  • Die Teheraner Stadtverwaltung setzt an erwarteten Protestorten, insbesondere bei Dunkelheit, die öffentliche Beleuchtung großflächig außer Betrieb. In den abgedunkelten Zonen sollen Sniper/Scharfschützen auf Dächern positioniert sein, die tödliche Schüsse auf Menschen abgeben.

  • Die Zahl der Todesopfer soll bei mehreren Tausend liegen.

  • Verletzte und lebensgefährlich Verletzte sollen sich aus Angst nicht mehr in Krankenhäuser begeben, da sie dort festgenommen und verschleppt werden.

  • Unzählige Protestler werden festgehalten.

  • Die Justiz führt beschleunigte Scheinprozesse ohne anwaltliche Vertretung und ohne Berufungsmöglichkeit durch. Nach offiziellen Ankündigungen sollen diese Verfahren ab Mittwoch, 14.1.2026 in Hinrichtungen münden.

  • Trotz massiver Repression und extremer Gewalt hält die Protestbewegung (Revolution) weiter an.

  • Das Regime organisiert Gegenkundgebungen und verbreitet propagandistische Inhalte (auch AI-Fälschungen sowie veraltete, aus dem Kontext gerissene Bilder).

  • Die internationale Rhetorik verschärft sich (u.a. will China den Iran unterstützen und warnt die USA).

  • Nach Drohungen des iranischen Regimes, im Falle eines US-Eingreifens amerikanische Stützpunkte in der Region anzugreifen, erklärte Donald Trump in der Air Force One gegenüber der Presse, ein solcher Angriff werde eine (amerikanische) Antwort auslösen, wie der Iran sie noch nie erlebt habe.

    Das iranische Regime hatte parallel Verhandlungsbereitschaft in Richtung USA signalisiert; Trump erklärte, mögliche Verhandlungen würden durch drohende schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran überholt; er verfolge daher eine andere Handlungsreihenfolge und lasse sich stündlich über die Lage im Iran informieren.

  • Aufmerksamkeit erregte eine Veröffentlichung von Ali Khamenei: Über regimenahe Kanäle sowie namentliche Khamenei-Kanäle wurde eine Grafik verbreitet, die Trump in einem zerstörten pharaonenartigen Sarg zeigt, begleitet von der Botschaft, dass jene „Vaterfigur“, die aus Arroganz und Stolz über die ganze Welt urteile, daran erinnert werden solle, dass Tyrannen und Unterdrücker wie der Pharao, Nimrod, Reza Khan oder Mohammad Reza auf dem Höhepunkt ihrer Macht bzw. ihres Stolzes gestürzt wurden, und dass auch dieser (Trump) gestürzt werde.

  • Iranischen Diplomaten sei es nun untersagt, das Europäische Parlament zu betreten.

Ursprung: Eigene Beobachtung und Auswertung seriöser/glaubhafter Quellen; persönlich zusammengestellt



NOW


POTUS, please don’t wait any longer (IRAN & SYRIA)




10.1.26


Volcano Groups — Artikel von Buckminster NEUE ZEIT

Noch ist es Zeit, offensive Komplizenschaften zu schmieden und zu stärken, die das anarchische Handeln am Leben erhalten. Die die Erinnerung an jene wachhalten, die in die Offensive gegangen sind, die eine solidarische Umarmung für diejenigen sind, die in den Kerkern des Kapitals sitzen, und in gewisser Weise dazu beitragen, den kostbaren sozialen Frieden zu zerstören.

︎ L e s e n

Quelle: blessed-is-the-flame (übersetzt)




USA


Durchführungsverordnung 14199 (Rückzug der Vereinigten Staaten von Amerika aus bestimmten Organisationen der Vereinten Nationen, Einstellung der Finanzierung dieser Organisationen und Überprüfung der Unterstützung aller internationalen Organisationen durch die Vereinigten Staaten)


Donald Trump wies Außenminister Rubio im Februar 2025 an in Absprache mit dem Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen eine Überprüfung aller internationalen zwischenstaatlichen Organisationen, denen die Vereinigten Staaten angehören und denen sie in irgendeiner Form finanzielle oder sonstige Unterstützung gewähren, sowie aller Übereinkommen und Verträge, denen die Vereinigten Staaten beigetreten sind, durchzuführen, um festzustellen, welche Organisationen, Übereinkommen und Verträge den Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen.”

︎ W e i t e r l e s e n

(Quelle: The White House; persönlich aufbereitet)




7.1.26


Es gibt auch schöne Vulkane

(Pictures by Marc Szeglat)

Ein Vulkanspotter (engl. volcano spotter) ist ein Vulkanbeobachter, der sich gezielt mit dem Beobachten, Dokumentieren und Verfolgen vulkanischer Aktivität beschäftigt. Der englische Begriff „Spotter“ bezeichnet allgemein eine Person, die bestimmte Phänomene oder Objekte aufmerksam beobachtet und dokumentiert – bekannt etwa von Planespottern, die Flugzeuge fotografieren. Die Tätigkeit selbst wird im Englischen als „spotting“ bezeichnet.

︎ E n t d e c k e n




5.1.26


Eine Übersicht aller Erkenntnisse des Staates (bzw. des Landes Berlin) und seiner Sicherheitsbehörden zu den Strukturen und Organisationsformen der Volcano Group(s):





3.1.26


IRAN und VENEZUELA Update sowie STATEMENT nach Silvester


1.) Update zu IRAN und VENEZUELA

︎ W e i t e r l e s e n

Aktuelle Meldungen zu IRAN: Die Proteste sollen sich mittlerweile auf über 70 Städte im Iran ausgeweitet haben. // Demonstranten werden offenbar trotz der Warnung von Donald Trump durch Beschuss getötet oder anderweitig exekutiert. // Die USA führen Aufklärungs- und Überwachungsaktivitäten nahe der Küste des Iran durch. Eine US-amerikanische MQ-4C Triton-Überwachungsdrohne fliegt wohl derzeit über dem Persischen Golf und überwacht iranische Aktivitäten. // Zudem soll Israel einen Cyberangriff auf Überwachungskameras im gesamten Iran gestartet haben, um das Regime daran zu hindern, Demonstranten zu identifizieren.

2.) STATEMENT nach Silvester: »Wir wollen euch hier nicht.«

︎ W e i t e r l e s e n

Am 3.1.2026 ist der erste Vollmond des Jahres, im Sternzeichen Krebs.


2.1.26


Information zu Gesetzesänderungen und Neuregelungen der Justiz


Das Oberlandesgericht Hamm informiert auf LinkedIn:

Zum Jahresbeginn 2026 treten umfassende Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen in Kraft.

Streitwertbezogene Änderungen sind u.a.:

  • Anhebung des amtsgerichtlichen Zuständigkeitsstreitwerts von 5.000 EUR auf 10.000 EUR

  • Anhebung des Streitwerts für das Verfahren nach billigem Ermessen (§ 495a ZPO) auf 1.000 EUR

  • Erhöhung verschiedener Rechtsmittelstreitwerte wie z.B: Nichtzulassungsbeschwerden ab 25.000 EUR, Berufungen ab 1.000 EUR und Anpassungen bei Kostenbeschwerden

Streitwertunabhängige Zuständigkeitsänderungen sind u.a.:

  • Amtsgerichte: grundsätzlich zuständig für nachbarrechtliche Streitigkeiten

  • Landgerichte: künftig streitwertunabhängig zuständig für Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergaberecht sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten


Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen ist vom 08. Dezember 2025.

Hinsichtlich der erwähnten Veröffentlichungsstreitigkeiten bedeutet es, dass Landgerichte künftig für Internetveröffentlichungen unabhängig von Streitwert zwingend zuständig sind. Im Zuge der Anpassung der Zuständigkeitsbestimmungen heißt es in § 72a GVG daher ab sofort:

„Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse und Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen sowie im Internet,”

Welche weiteren Änderungen wirksam (geworden) sind, steht im ︎︎︎Bundesgesetzblatt Teil 1.

(1) Die Artikel 16 bis 19 und Artikel 20 Nummer 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Artikel 1, 2 und 3 Nummer 3 bis 6, die Artikel 4 bis 6 und 7 Nummer 2 und 4, die Artikel 11 bis 13 und 14 Nummer 1, 3 und 4 sowie die Artikel 15 und 20 Nummer 1 bis 3 treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft.



1.1.26


Was Neurowissenschaft für dich bedeutet


inspiriert von Diana June (Internetpersönlichkeit und Miss Universe Germany 2025)














Fehlurteil: ︎︎︎ Andreas Darsow 



youstiz.berlin, Team der Gerechten – eine Onlinepräsenzanalyse

Die Berliner Justiz präsentiert sich im Netz unter dem Namen YOUSTIZ – einem Wortspiel aus „You“ und „Justiz“. Zusammen mit dem Leitspruch „Team der Gerechten“ versucht die Kampagne, die eine Recruitingoffensive darstellt, juristische Berufe nahbar, vielfältig und modern zu inszenieren. Auf Instagram, Facebook und YouTube zeigt sich die Justiz mit popkulturellen Anspielungen, Friendship-Ästhetik und Slogans wie „Fancy Justiz“.

︎ W e i t e r l e s e n








Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:

„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“




Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.