

Initialer Disclaimer: Unsere Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie verbindet rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erfahrungen sowie kulturellen Empfehlungen. Wir vertreten rechte wie linke Positionen und verstehen uns als im Denken und Handeln frei, getragen von konservativen Werten und geleitet von innerer Überzeugung, stets bereit zur Selbsthinterfragung.
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1.1.26
Was Neurowissenschaft für dich bedeutet
inspiriert von Diana June (Internetpersönlichkeit und Miss Universe Germany 2025)






Fehlurteil: ︎︎︎ Andreas Darsow

youstiz.berlin, Team der Gerechten – eine Onlinepräsenzanalyse
Die Berliner Justiz präsentiert sich im Netz unter dem Namen YOUSTIZ – einem Wortspiel aus „You“ und „Justiz“. Zusammen mit dem Leitspruch „Team der Gerechten“ versucht die Kampagne, die eine Recruitingoffensive darstellt, juristische Berufe nahbar, vielfältig und modern zu inszenieren. Auf Instagram, Facebook und YouTube zeigt sich die Justiz mit popkulturellen Anspielungen, Friendship-Ästhetik und Slogans wie „Fancy Justiz“.︎ W e i t e r l e s e n



Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:
„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“

Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.