+ + + Updates — Buckelwal Timmy will leben 
 

Initialer Disclaimer: Unsere Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie verbindet rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erfahrungen sowie kulturellen Empfehlungen. Wir vertreten rechte wie linke Positionen und verstehen uns als im Denken und Handeln frei, getragen von konservativen Werten und geleitet von innerer Überzeugung, stets bereit zur Selbsthinterfragung.

Aktuell: Von der Justiz zu Tode schikaniert — „Lieber Stefan Niehoff, ich schäme mich abgrundtief für all das, was Ihnen in unserem Land angetan wurde. Keiner kann absehen, welche Spuren das alles in Körper und Seele hinterlässt.“


︎︎︎Updates zu Buckelwal Timmy︎ 

︎ Bekanntmachungen (Editionen)  

            Ⅳ.1     Ⅳ.2                            


︎zurück


10.4.26


BILD-Berichterstattung über den Wal "Timmy"


Nachricht an Marion Horn

Sehr geehrte Frau Horn,

Ihre Berichterstattung über den vor der Insel Poel aufliegenden Wal ist für das Tier hochgradig nachteilig und verhetzend.

Sie vermitteln der Öffentlichkeit ein völlig falsches Bild von dem Tier, mit der zwingenden Konsequenz, dass es für ein sterbendes Wesen ohne jeglichen Lebensgeist gehalten wird, obwohl eindeutig das Gegenteil zutrifft.

Ich sehe in Ihrer Wal-Berichterstattung ein Komplettversagen der 4. Gewalt.

Ihre Aufgabe wäre es, kritisch und druckaufbauend zu berichten; es kann nicht angehen, dass Sie dermaßen an der Realität und Stimmung im Land vorbeischreiben.

Nicht nur ist die unterlassene Hilfe für den Wal eine Schande für die Bundesrepublik Deutschland, auch die Medien, die den Wal als sterbendes Tier zeichnen und verhetzen, sind es.

Mit freundlichen Grüßen”


8.4.(2)


„Feministische Bude“ geht auf X viral


Teile eines Cronemeyer-Schriftsatzes veröffentlicht und zu Recht der Lächerlichkeit preisgegeben

Der Jurist und Universitätsprofessor Tim Drygala wird gerade von der HateAid gGmbH im zivilrechtlichen Eilverfahren vor dem Landgericht Berlin II in Anspruch genommen (Az.: 2 O 109/26 eV). Vertreten ist die Antragstellerin von Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen aus Hamburg. Dem Anschein nach, und weil wir uns mit dieser “Kanzlei” auskennen, dürfte der Schriftsatz von Patricia Cronemeyer stammen, was u.a. an unsachlichen Zuschreibungen wie “übelste” zu erkennen ist. Herr Drygala war so freundlich und hat drei Seiten dieses sprachlichen wie intellektuellen Wunderwerks (ohne Nennung der Kanzlei) auf X für die Nachwelt veröffentlicht; Reichweite des Drygala-Posts: über 116.000 Views, 4.300 Likes und fast 700 Mal geteilt:

︎ W e i t e r l e s e n




8.4.(1)


Signifikante Bewegung des Wals 


Am 08. April 2026 etwa gegen 14:55 Uhr hat der Wal erneut gezeigt, dass er losschwimmen möchte; die aufgezeichnete Bewegung war trotz mehrtätiger Liegezeit des Wals die bislang stärkste; Unterstützung durch menschliches Eingreifen, z.B. Unterspülung und Ausrichtung des Körpers meerwärts, wird dem Tier auch weiterhin verweigert. Was sich in Deutschland ereignet, ist eine seltene Form von offen zur Schau gestellter Tierquälerei durch planmäßig unterlassene Hilfe:




6.4.26


Wie Minister Till Backhaus das Recht auf Leben versagt


Der vor der mecklenburgischen Insel Poel zum Sterben zurückgelassene Buckelwal ist nicht der erste Fall, in dem der moralische Kompass von Till Backhaus versagt und sich der Minister rechtswidrig über das Leben eines Tieres stellt.

︎ W e i t e r l e s e n




5.4.26


Heute höchster Wasserstand und starke Walaktivität

Stand: 05.04.2026, seit 09:00 Uhr

Der Wasserstand in der Poeler Bucht hat heute einen Höchststand erreicht; der Wal ist mit erheblich mehr Wasser bedeckt, dementsprechend zeigt das Tier eine starke Aktivität und alles deutet darauf hin, dass der Buckelwal entschlossen loszuschwimmen versucht (s. Videoausschnitt; auch im Livestream zu sehen). Er bläst regelmäßig ab und bewegt sich kräftig, sogar die Seitenflossen, jedoch reich(t)en diese Bewegungen noch nicht aus, um sich zu befreien. Menschliche Unterstützung durch Anschieben könnte zweifelsfrei helfen; stattdessen bleibt man untätig und konstruiert haltlose Ausreden. Der Wasserstand wird in den nächsten 24 Stunden dramatisch absinken, und danach gibt es ein neues Momentum (noch höherer Wasserstand), das sogar noch optimaler sein wird als heute. Hilft man dem Tier dann nicht, ist es strafbare unterlassene Hilfeleistung.

Erneut wird Kritik von internationalen Organisationen laut: 

Eine weitere Falschinformation seitens der Behörden und der sogenannten Retter, um sich selbst zu schützen. Wir verfügen über Obduktionsberichte von gestrandeten Buckelwalen: zwar liegen gewisse Verletzungen vor, diese sind jedoch nicht lebensbedrohlich, und die Tiere können sich davon erholen. Pottwale in Tasmanien beispielsweise überlebten 92 Stunden, in denen sie vollständig gestrandet waren, wurden gerettet und überlebten. Natürlich ist dieses Tier (Buckelwal) nun schon länger gestrandet als jeder andere Wal, den wir bisher dokumentiert haben. Aber es ist sehr bequem, 12 Tage lang nichts zu tun und dann unbelegte Organschäden als Grund für die Nichtrettung anzuführen. Außerdem mag es für die Behörden, Retter und „Experten“ neu sein, aber Wale, einschließlich Buckelwale, sind Taucher. Buckelwale tauchen routinemäßig bis zu 300 Meter tief. Können sie den Druck berechnen, dem ihr Körper und ihre inneren Organe standhalten müssen? Insgesamt dienen all diese Fehlinformationen und Auslassungen einem einzigen Ziel: diese Tat zu rechtfertigen und jegliche Verantwortung von dem schrecklichen „Team“ abzuwenden, das über das Schicksal dieses armen Tieres entschieden hat.”

 


4.4.26


Aktuelle Faktenlage zum Buckelwal:

Stand: 04.04.2026, 15:30 Uhr

  • Der Wal soll sich durch sein Eigengewicht ca. 50 cm in den Meeresboden eingegraben haben
  • Das Tier ruft auch weiterhin
  • Maße des Tieres: ca. 160-170 cm hoch, ca. 12 m lang, Gewicht ca. 15t
  • Durch die Benetzung mit Wasser sinkt die Hautoberflächentemperatur des Tieres auf ca. 7 Grad
  • Unbenetzte Stellen weisen ca. 20-25 Grad auf
  • Der Wal öffnet die Augen und registriert seine Umwelt
  • Aktivitäten sollen wohl weniger geworden sein
  • Ein tierärztliches Gutachten soll angefertigt werden
  • Der Wal weist wohl Verletzungen durch Schiffsschrauben auf (Beweise wurden bislang nicht vorgelegt)
  • Über mögliche Netzreste im Maul fehlen Informationen



Updates


1.) Streamer Jay Riddle kündigt heikles Videoprojekt für Samstag, 4. April 18:00 Uhr an und gibt ernstes/emotionales Statement ab




2.) Empfehlung: World-famous Baby Back Ribs


Berlinerinnen und Berliner sind hier im Vorteil, denn das Restaurant am Uberplatz (früher Potsdamer Platz) ist das einzige Tony Roma’s in ganz Deutschland. Die Rippchen mit der Original BBQ-Sauce, warmer Beilage und dem traditionellen Kraut- bzw. Kohlsalat zählen als kulinarisches Highlight. Für Menschen mit Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) sind die Rippchen und die Sauce unbedenklich; lediglich die Beilage beschränkt sich auf Kartoffelpüree, Maiskolben oder Backkartoffel (vgl. ︎︎︎Allergenkarte). Wer lieber zu Hause genießen möchte, kann sich beispielsweise eine Familienplatte für 2 Personen bestellen: Full Rack Baby Back Ribs, Chicken Lollipops in Carolina Honey Sauce und Shrimp Poppers. Serviert mit Maiskolben und Coleslaw.

Das Restaurant ist an den Lieferdienst ︎︎︎Wolt angebunden.

Ergänzender Hinweis: Für von Zöliakie Betroffene empfiehlt sich im Lebensalltag die App GF Scanner (auch „Gluten Free Scanner“), die zuverlässig funktioniert und stetig weiterentwickelt wird.



3.) Aufforderung an Minister Till Backhaus


„dieser Fall zeigt, dass ein ca. 15t schwerer Buckelwal, der sich in flacherem Gebiet befand, als Timmy jetzt liegt, mittels Ermutigung und Manpower dazu gebracht werden konnte, seinen Antrieb wiederzufinden. Der Buckelwal Timmy benötigt keine Ruhe, sondern ein Animieren, sich zu bewegen. Es kann doch nicht sein, dass Sie zu keiner pragmatischen Lösung bereit oder fähig sind! Eine pragmatische Lösung wäre, 20 freiwillige starke Männer zusammenzuziehen, diese mit Neoprenanzügen auszustatten (Samstag ist offener Verkaufstag) und den Wal zu Bewegungen zu animieren. Sie und Ihre „Experten“ schonen, konzipieren, beraten und bedenkentragen diesen Wal zu Tode. Es wird immer deutlicher, dass das Tier bereits als Forschungsobjekt verplant ist.”




Special


Updates — Buckelwal Timmy will leben


— Live Bild / Aufarbeitung / Sammlung von Beiträgen / News

Wir richten hiermit eine Sonderseite für den Wal Timmy ein:

︎ M i t v e r f o l g e n




3.4.26


Buckelwal in der Ostsee: Internationale Kritik gegen Umweltminister Till Backhaus wegen unterlassener Hilfe


Femke Den Haas, Wildtierschützerin und Gründerin des Jakarta Animal Aid Network (JAAN), kritisiert Umweltminister Till Backhaus öffentlich auf Instagram für dessen Umgang bzw. faktischen Nichtumgang” mit dem in der Ostsee festsitzenden Buckelwal „Timmy“. Den Haas bezeichnet die passive Haltung vor Ort als erschreckend. Die Wildtierschützerin war Ende 2025 selbst an der aufwändigen, letztlich jedoch erfolgreichen Rettungsaktion eines in Westbali in der Gilimanuk-Bucht gestrandeten Pottwals beteiligt:

Es war Ebbe. Der Wal saß auf dem Riff fest und lag in etwa 1,5 Meter tiefem Wasser. Sein ganzer Körper war von Kratzern übersät, die ihm das Riff zugefügt hatte. Mit dem Boot erzeugten wir Wellen, wodurch sich der Wal vom Riff lösen konnte, was ihm alleine nicht gelungen wäre. Er befand sich nun auf einer Sandbank. Als ich das Seil auf der einen Seite seines Körpers anlegte und die anderen Teammitglieder das Seil auf der gegenüberliegenden Seite entgegennahmen, wurde deutlich, dass er jede unserer Bewegungen genau beobachtete. Er blickte mir direkt in die Augen – eine echte Seele, ein riesiges Wesen –, das hilflos dalag und um Hilfe flehte. Bei Höchststand der Flut begannen wir vorsichtig, die weichen Seile um seinen Körper zu legen und ihn in tieferes Wasser zu führen. Kurz bevor er mit seiner Kraft und Geschwindigkeit davonschwimmen konnte, kappten wir das Seil. Zweimal kehrte er schließlich in die Bucht zurück, vermutlich desorientiert durch den Lärm der vielen Fähren. Zum Glück konnte das Team kurz vor Sonnenuntergang beobachten, wie dieser wunderschöne Pottwal dreimal tief Luft holte und davonschwamm – ein wahrhaft euphorischer Moment. In den folgenden Tagen hielt sich unser Team in Bereitschaft, und die Wasserschutzpolizei überwachte die Lage weiterhin. Glücklicherweise wurde der Wal nicht mehr in Bucht- oder Landnähe gesichtet.”

Persönliche Meinung: Ich verurteile alle Medien und Reporter, die den Buckelwal jetzt schon totschreiben. Die selbsternannten Experten vor Ort sind unerträglich, und die Strafanzeigen berechtigt. Buckelwale sind keine zerbrechlichen Tiere, die ständige Ruhe benötigen; sie sind von Natur aus in der Lage, monatelang ohne Unterbrechung durch den Ozean zu ziehen. Der Buckelwal liegt nicht einfach nur da. Er ruft laut und dringlich um Hilfe. Doch diese Hilfe verweigern ihm die sogenannten Fachleute vor Ort mit ihrer untätigen Haltung. Ich finde das alles unverantwortlich und hoffe für „Timmy“ auf ein Wunder.





USA


Personelle Veränderung in der Trump-Administration


Pam Bondi ist eine großartige amerikanische Patriotin und eine loyale Freundin, die mir im vergangenen Jahr als Justizministerin treu gedient hat. Pam hat hervorragende Arbeit geleistet und eine massive Verbrechensbekämpfung in unserem Land geleitet, wodurch die Mordrate auf den niedrigsten Stand seit 1900 gesunken ist. Wir schätzen Pam sehr, und sie wechselt in eine dringend benötigte und wichtige neue Position in der Privatwirtschaft, die in Kürze bekannt gegeben wird. Unser stellvertretender Justizminister, der hochangesehene und talentierte Jurist Todd Blanche, wird die Aufgaben des Justizministers kommissarisch übernehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit! Präsident Donald J. Trump”




2.4.26


Sachliche und unanfechtbare Mitteilung und/oder Weisheit des Tages: „Wer keinen Abschluss findet, darf sich nicht wundern, wenn er am Ende selbst die Fresse poliert bekommt.”


Soweit die Antragstellerin zuletzt mit Schreiben vom 25.03.2026 vorträgt, die an der Universität [...] eingeleitete Plagiatsprüfung sei aus ihrer Sicht inzwischen aussichtslos, ist dem ausdrücklich zu widersprechen.

Bereits im Ausgangspunkt fällt auf, dass die Antragstellerin wiederholt den Begriff der „Nachstellung“ bemüht und hierdurch versucht, ihrem Vorbringen eine sachlich nicht gerechtfertigte Stoßrichtung zu verleihen. Sollte ihrem verfehlten Verfügungsantrag trotz aller rechtlich und logisch entgegenstehenden Widerstände dennoch stattgegeben werden, bestünde die Gefahr, dass die Antragstellerin eine solche Entscheidung des Prozessgerichts instrumentalisiert, um die Antragsgegnerseite erneut gegenüber der Staatsanwaltschaft [...] zu belasten. Insbesondere ist zu erwarten, dass sie daraus den unzutreffenden Schluss ableitet, ein gerichtliches Verfahren habe ihre Behauptung einer angeblichen „Nachstellung“ implizit bzw. mittelbar bestätigt.

Entgegen der Darstellung der Antragstellerin ist die eingeleitete Plagiatsprüfung auch keineswegs aussichtslos. Es mag zutreffen, dass eine solche Überprüfung für die Antragstellerin mit erheblichem Unbehagen verbunden ist. Dieses ist jedoch allein Folge ihres eigenen (Fehl)Verhaltens. Sie hätte sich vor der Entscheidung für ein systematisches Abschreiben darüber im Klaren sein müssen, dass wissenschaftliches Fehlverhalten auch noch Jahre später entdeckt wird und Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Soweit die Antragstellerin den Eindruck erweckt, es habe bereits eine abschließende und umfassende Prüfung ihrer Dissertation gegeben, ist dies unzutreffend. Zwar wurde seitens der Universität in anderer personeller Besetzung bereits vor etwa sechs Jahren kritisch angemerkt, dass ihr wissenschaftliches Verhalten Anlass zu Beanstandungen gebe. Eine gründliche und tiefgreifende inhaltliche Überprüfung der Arbeit hat jedoch bislang gerade nicht stattgefunden.

Der Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität [...] hat vor wenigen Tagen persönlich und schriftlich zugesichert, dass fachnahe Kollegen aus dem Bereich des öffentlichen Rechts nach Eingang der Plagiatshinweise eine sorgfältige Prüfung der Arbeit beschlossen haben und diese derzeit durchführen. In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass ein erheblicher Teil der in der Dissertation herangezogenen Literatur über externe Fernleihe beschafft worden ist, um eine vollständige und fundierte Überprüfung zu gewährleisten. Diese Auswertung wird in den kommenden Monaten fortgesetzt.

Angesichts der bereits festgestellten, sich über weite Teile der Arbeit erstreckenden Auffälligkeiten ist davon auszugehen, dass bis zum Ende des Sommersemesters bzw. zu Beginn des Wintersemesters ein belastbares Ergebnis vorliegen wird.

Es liegt im Interesse der Wissenschaftsgemeinschaft und aller redlich arbeitenden Personen, dass wissenschaftliches Fehlverhalten konsequent aufgearbeitet wird und unredlich erlangte akademische Grade nicht fortgeführt werden.”


1. April


Bitte beachten: Schweren Herzens haben wir uns entschieden, das Medium Landgerichtsreport.de nicht mehr weiterzubetreiben. Der Internetauftritt ist mit sofortiger Wirkung beendet. Jegliches Lesen, Verbreiten oder Aufsuchen der Seite wird als unerwünscht gewertet. Wir bitten Sie, unsere Entscheidung zu respektieren. Gegen Verstöße werden wir gemeinsam mit unserer Kanzlei Cronemeyer Haisch Rechtsanwält*innen vorgehen und diese im Sinne des Nachstellungsparagrafen ahnden. Vielen Dank für die gemeinsame Reise! Buckminster NEUE ZEIT, am 1. April 2026 ︎





1. April


U-Bahn-Streifenwagen bald auch in Berlin:




Polizei


Vorladung als Beschuldigter :-)


Mein liebster Freund, der Herr Krüger

Sehr geehrte Frau [Polizist*innennachname],

am [...] 2026 ging eine „Vorladung als Beschuldigter” hier ein.

In der Sache möchte ich einmal höflich nachfragen, welche Anreize seitens der Polizei Berlin geschaffen werden, um die Geladenen zu einem nicht-verpflichtenden Termin zu bewegen.

Gesetzt den Fall, dass Sie mir ein frisches Stück Erdbeerkuchen und einen tollen Latte Macchiato bereitstellen könnten, wäre ich möglicherweise an einem Besuch bei Ihnen interessiert, was jedoch zusätzlich voraussetzt, dass ich mein Wortprotokoll persönlich gegenprüfen, unterzeichnen und abfotografieren darf.

Sollten keine Anreize für mein persönliches Erscheinen geschaffen werden können, wird es wohl bei einer kurzen schriftlichen Stellungnahme bis spätestens [...] bleiben.”


[Beschuldigtenname]

Anreize, wie der beispielhaft von Ihnen aufgeführte Erdbeerkuchen oder ein toller Latte Macchiato, können natürlich von hier aus nicht geschaffen werden.

Daher warte ich auf die von Ihnen angekündigte, schriftliche Stellungnahme durch Ihren Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen

[Polizist*innenname] (PHK`in)




Wal





28.3.26


𝕏-Collection — die Märzedition






Update


Aktualisiert: Neue Pressemitteilung von Schertz Bergmann im Fall Ulmen/Fernandes


Presserechtliche Information
für Christian Ulmen

Für unseren Mandanten Christian Ulmen teilen wir Folgendes mit:

Wir leiten aktuell gerichtliche Schritte gegen die initiale Berichterstattung des SPIEGEL ein.

Wegen zahlreicher in diesem Kontext erschienener Folgeberichte und weiterhin eingehender Presseanfragen sehen wir uns für unseren Mandanten zu folgender Klarstellung veranlasst:

Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang.

Der SPIEGEL berichtet über einen Streit unseres Mandanten mit Frau Fernandes und darüber, dass unser Mandant in diesem Zusammenhang von den spanischen Behörden auf Mallorca vorübergehend festgenommen worden sei. Es kam zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten. Hierzu ist – was sich im SPIEGEL-Artikel nicht wiederfindet – festzustellen, dass auch Frau Fernandes im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei nachweislich wegen körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies, vorübergehend festgenommen worden war. Die Polizei, dies ist eindeutig belegt, ging insofern von beidseitigen Verfehlungen aus. Eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten gab es nicht.

Der SPIEGEL berichtet weiterhin von einem Termin im März 2026 vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca, zu dem unser Mandant nicht erschienen sei. Hierzu ist – was sich im SPIEGEL-Artikel nicht wiederfindet – festzuhalten, dass unser Mandant zu diesem Termin nicht geladen worden war. Zudem hatte das Gericht nachweislich darauf hingewiesen, dass zunächst die Zuständigkeit der spanischen Behörden geklärt werden solle und Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten insofern ausgesetzt seien.

Heute hat das spanische Gericht zudem mitgeteilt, dass das Verfahren in Spanien ausgesetzt wurde, da es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens fehlt. Frau Fernandes hat insofern die erforderliche Voraussetzung, eine Erklärung vor einem spanischen Notar abzugeben, nicht erfüllt. Auch sämtliche Ermittlungshandlungen sind damit ausgesetzt.

Kernpunkte der Berichterstattung über unseren Mandanten sind damit nachweislich unvollständig und falsch. Die Berichterstattung ist daher nunmehr Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir bitten daher unbedingt, die Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten künftig zu beachten und von einseitigen Darstellungen abzusehen.

Unabhängig von diesem Fall begrüßen wir als im Presse- und Persönlichkeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte die beabsichtigte Schließung von Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie ausdrücklich. Schon seit Langem fordern wir insofern öffentlich und in wissenschaftlichen Fachpublikationen, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und auch eine effektivere Durchsetzbarkeit bestehender Ansprüche durch klare gesetzliche Regelungen zu ermöglichen. An dieser Forderung halten wir uneingeschränkt fest.”

Auf ihrem Instagram-Account schreibt Fernandes:

Oh mein Gott! Ich glaube es nicht! Er hatte einen kleinen Kratzer am Hals (weil mir ein Nagel eingerissen war) und hat selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe. Und nun wird von einer Verletzung am Hals geschrieben, während ich am ganzen Körper blaue Flecken hatte, dies ist nachweislich dokumentiert. Wahnsinn!! Es gibt Bilder meiner blauer Flecken. Ich wurde vor einer Ärztin der Justiz ausgezogen. Ich bin so unfassbar fassungslos! Ich weiß gerade gar nicht, was ich sagen soll. Für so armselig hätte ich den Täter nicht gehalten.”

Meine Einschätzung: Es gibt in dieser Sache nur Verlierer.




26.3.26


„Ich habe noch vier Tage, denn am 26. werden sie an mir Sterbehilfe leisten”


Der Tag, an dem die 25-jährige Noelia Castillo Ramos aus Barcelona die staatlich genehmigte Sterbehilfe in Anspruch nimmt, ist heute. Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Antrag ihrer Eltern, den assistierten Suizid zu stoppen, zurückgewiesen.

Die Berichte über das Schicksal der jungen Frau widersprechen sich teilweise. Einige Medien behaupten, Noelia sei in einem staatlichen Heim von einer Gruppe migrantischer Männer vergewaltigt worden. Anderen Berichten zufolge soll der Übergriff vom Ex-Partner der jungen Frau und drei weiteren jungen Männern begangen worden sein. Übereinstimmend wird jedoch von einer traumatischen Vergewaltigung durch mindestens vier Täter berichtet. Infolgedessen versuchte Noelia zunächst, sich mit Medikamenten das Leben zu nehmen, später sprang sie aus dem fünften Stock. Beide Suizidversuche scheiterten, hinterließen jedoch schwere, irreversible Schäden am Rückenmark, starke Nervenschmerzen und Inkontinenz.

Insgesamt lag eine Situation „schweren, chronischen und behindernden Leidens“ vor, die nach Auffassung des spanischen und europäischen Justizsystems den selbstbestimmten assistierten Tod rechtfertigte.

Noelia Castillo Ramos sagte, sie sei in ihrem Leben nie wirklich von guten Menschen umgeben gewesen.

Möge ihre Seele in Frieden ruhen.




Staat


„Als Anarchisten kämpfen wir gegen jede Macht, ob blutrünstig oder tolerant, demokratisch oder diktatorisch, und deshalb können wir uns niemals auf die Seite einer Macht gegen eine andere stellen.“


Es ist sehr zu begrüßen, dass Strafverfolgungsbehörden und Verantwortliche für die innere Sicherheit in Berlin und Deutschland gegen linksextreme bzw. anarchistische Strukturen vorgehen. Im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf das Asphaltwerk VINCI/EUROVIA Anfang März 2026 ließen die Täter in Anspielung auf den Sabotageakt vom 03.01.2026 in Berlin u.a. wissen: „Dobrindt ist ein Idiot und wird wohl nie verstehen, dass es Menschen gibt die Werte haben, welche sich nicht kaufen lassen. Unsere Antwort auf ihre Hexenjagd ist eine einfache Gleichung: eine Million Kopfgeld = eine Millionen Sachschaden. Die Nacht gehört uns! Für mehr feuerspuckende Vulkane!“

Gesehen werden sollte, dass die Unterstützernetzwerke derartiger militanter Tätergruppen international organisiert sind. So übersetzt eine zentrale Figur der Szene regelmäßig deutsche Bekennerschreiben ins Französische und speist diese in aggregierende Netzwerke sowie internationale Veröffentlichungsplattformen ein. Auffällig ist dabei, dass die Person eigens geschriebene Texte hinzufügt und über spezifisches, vertieftes Hintergrundwissen zu verfügen scheint:

„Am Dienstag, dem 9. September 2025, wurden gegen 3:30 Uhr in den südlichen Bezirken Berlins zwei 35 Meter hohe 110-kV-Hochspannungsmasten in der Königsheidestraße im Bezirk Johannisthal absichtlich in Brand gesetzt. Dadurch wurde der Strom für Europas größten Technologiepark im nahegelegenen Altendorf unterbrochen. Stahlketten waren um die Kabelisolierung gewickelt worden, um beim Schmelzen der Isolierung einen Kurzschluss zu verursachen. Die beiden Masten befinden sich am Ende einer Freileitung, wo der Strom von der Luft in das unterirdische Netz eingespeist wird.

Der gesamte südliche Bezirk der deutschen Hauptstadt war ohne Strom. Betroffen waren die 50.000 Einwohner, 3.000 Unternehmen (darunter auch die im Technologiepark), Einkaufszentren, Straßenbahnen, ein Dutzend Schulen (die geschlossen blieben), Ampeln und die Telefonverbindungen.

Das eingerichtete provisorische Verbindungsnetz stellte die volle Stromversorgung erst nach 60 Stunden (Donnerstagnachmittag, 11. September) wieder her. Die Reparaturen am Netz an den beiden Strommasten werden voraussichtlich bis 2026 dauern, so ein Sprecher des Unternehmens Stromnetz. Dieser Stromausfall in Berlin ist der längste seit Jahrzehnten. Der versehentliche Ausfall im Februar 2019 in Köpenick betraf lediglich 30.000 Haushalte und dauerte etwa 30 Stunden.

Ab hier folgt die Übersetzung der Erklärung, in der sich die Verantwortlichen am selben Tag auf de.indymedia meldeten und die mit „Einige Anarchist:innen“ unterzeichnet war.“ [deutsches Bekennerschreiben auf Französisch]

Die als Unruhen verharmlosten (international verteilten) Anschläge fassen die Unterstützernetzwerke trophäenartig in elektronischen und gedruckten Broschüren zusammen. Der interessierte Leser kann sich über Anschlagsorte wie Berlin, Bremen, Hamburg, Marseille, Zürich, Chicago und viele weitere informieren. Die Verfasser solcher Schriften meinen schließlich:

„Eine Kriegssituation wird unseren Anarchismus auf eine harte Probe stellen, und so wie viele Genoss*innen (oft in der Minderheit) unter den schlimmsten Bedingungen weder ihre Ethik noch ihre Ideen aufgegeben haben, müssen wir nun wieder damit beginnen, zu vertiefen, was unser Anarchismus ist, sonst riskieren wir, sehr schnell Schiffbruch zu erleiden.”




23.3.26


About BANKSY


Banksy ist einer der wenigen heute lebenden Künstler, der Bedeutung und Relevanz miteinander verbindet und dabei die Mechanismen der Medien nutzt, um ethisch reflektierte Botschaften zu vermitteln. Dies bestätigt auch die Aussage des amerikanischen Künstlers Jeff Koons: „Es gibt einen Unterschied zwischen Bedeutung und Relevanz. Das, was uns von den Medien ständig angeboten wird, wird durch Wiederholung für uns relevant. Bedeutung jedoch ist ein Begriff aus höheren Sphären.“ Stefano Antonelli und Gianluca Marziani

︎ W e i t e r l e s e n




BNZ


Update: Wurde BANKSY enttarnt?


Statusupdate 22.03.2026: Unser Bericht über BANKSY erscheint morgen früh um 06:00 Uhr auf Buckminster.de/Stories.

Ein Nebenaspekt der Recherche: Auf Banksys Rechtsvertreter (Pest Control Office Limited) entfallen drei Unionsmarkenanmeldungen bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

In den drei Fällen (Wortmarke 012575114, Bildmarke 017981622 sowie Wortmarke 018050125) wird das Pest Control Office von der Pariser Rechtsanwaltskanzlei SODEMA CONSEILS S.A. vertreten. Die Markenanmeldung für die unionsweite Wortmarke “BANKSY” gilt aber als angefochten; ein Lösch- bzw. Nichtigkeitsverfahren ist beim EUIPO anhängig und könnte zur Entfernung der Marke aus dem Register führen. Die Anmeldung der Wortmarke “BANKSY” (Markennummer 012575114) wurde am 07.02.2014 für die Nizza-Klassen 9, 16, 25, 27, 28, 41, 42 eingereicht:

  • 9: Sonnenbrillen; Mit Musik und anderen Materialien bespielte Platten, Bänder und andere Medien in Bezug auf Kunst und Jugendkultur; Computersoftware in Bezug auf Kunst und Jugendkultur; Computerspiele für Unterhaltungszwecke.
  • 16: Druckereierzeugnisse; Schreibwaren; Fotografien; Plakate; Bücher; Matrizen; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Papier; Bildprojektionsapparate; Bilder, Drucke, gerahmte Bilder; Bilderrahmen; Gemälde.
  • 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen.
  • 27: Matten, Fußmatten und Teppiche; Bodenbeläge [Oberböden]; Tapeten (ausgenommen aus textilem Material).
  • 28: Spiele, Spielzeug und Spielsachen; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.
  • 41: Unterricht und Ausbildung; Unterhaltung; Kulturelle Aktivitäten, Betrieb von Kunstausstellungen.
  • 42: Grafikdesign; Grafikdesign; In Auftrag gegebene Dienstleistungen von Künstlern.

Die Anfechtung bzw. Einrede lautet offenbar auf Nichtbenutzung bzw. keine ernsthafte Benutzung der Marke “BANKSY” in den angemeldeten Nizza-Klassen. Möglicherweise geht der Markenschutz für die reine Wortmarke auch zu weit. Im Namen des Pest Control Office ist unterstützend der in Deutschland ansässige Greg Sach (Europäischer Patentanwalt, SACH & Associates) tätig geworden, der eine auf den 17. November 2023 datierte, 102-Seiten lange ︎︎︎Stellungnahme inklusive der Anlagen beim EUIPO eingereicht hat:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der eingetragene Inhaber nach eigenen Angaben eine Reihe von Dienstleistungen im Namen des Künstlers BANKSY erbringt. Erstens beglaubigt er Kunstwerke des Künstlers BANKSY; zweitens fungiert er seit einiger Zeit als Inkassostelle für die diesem Künstler zustehenden Lizenzgebühren; drittens behauptet er, dass er einmal eine Verkaufsfläche und eine Online-Verkaufswebsite betrieben habe. Er macht außerdem geltend, dass eine seiner Tochtergesellschaften im Jahr 2010 einen von Banksy gedrehten Film produziert habe und dass dieser Film nach wie vor verkauft werde.”

Das Lösch- bzw. Nichtigkeitsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, neue Schriftsätze werden bis spätestens 29. März 2026 erwartet. 

Am 11.04.2019 wurde durch SODEMA CONSEILS S.A. erneut “BANKSY” als Wortunionsmarke angemeldet (Markennummer 018050125, Nizza-Klassen 9, 16, 18, 25, 28, 41); auf die Eintragung wurde jedoch freiwillig verzichtet. 

Bestand hat die Bildmarke BANKSY (Markennummer 017981622), die am 07.11.2018 als Unionsmarke für die Nizza-Klassen 9, 16, 25, 28, 41 angemeldet wurde.




Podcast


„Sie brechen mein Kind” — der Fall Maja T.


Seit heute, 18. März 2026, 18:00 Uhr, ist auf den Kanälen von {ungeskriptet} by Ben ein dreistündiges ︎︎︎Gespräch mit dem Vater von Maja T. zu sehen. Die in Ungarn zu 8 Jahren Haft verurteilte nonbinäre Person, die der Hammerbande zugeordnet wird, ist vor zwei Jahren nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts erheblich grundrechtsverletzend nach Ungarn ausgeliefert worden. 


Meinung


Kai Wegner hat keinen Plan


Die CDU Berlin und der Regierende Bürgermeister Kai Wegner sind für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus nicht nur völlig planlos, ihnen fehlt auch jegliches Gespür für die Stimmung der Menschen in Bezug auf die Partei und Kai Wegner selbst. Die CDU liegt seit Monaten im Siechtum bei ca. 22 Prozent. SPD, AfD, Linke und Grüne stehen nahezu ähnlich bei jeweils 16% bzw. 15% (Grüne). Für die Fortsetzung einer Schwarz-Roten Koalition, angeführt von Kai Wegner als Bürgermeister, reicht dieses Ergebnis offensichtlich nicht. Kai Wegner entgleitet das Land, dem dadurch eine links-grüne Katastrophe droht. Und auch die ︎︎︎Pressekonferenz im Roten Rathaus vom 17. März 2026 war eine bemerkenswerte Fehlleistung des Regierenden. Abgehoben, abweisend, widersprüchlich. Wegner kündigt rechtliche Schritte gegen den Tagesspiegel an und bezeichnet einen neuen Bericht des Mediums über Wegners Tätigkeiten/Telefonate am Vormittag des 3. Januar 2026 (Stromanschlag im Süden Berlins) als Interpretation, die jeder Grundlage entbehrt. Legitime Nachfragen werden mit Ausflüchten und Phrasen abgeblockt. Am Ende sagt Wegner, er müsse sich den Artikel im Tagesspiegel „dann jetzt genauer anschauen, ob das richtig ist, keine Ahnung“ (lacht).

Hat Kai Wegner noch alle Tassen im Schrank?

Ergänzung: Presseerklärung für Kai Wegner „Der Tagesspiegel formuliert heute im Checkpoint die Behauptung, dass mein Mandant die Öffentlichkeit bewusst getäuscht habe. Diese Aussage ist haltlos. Es gibt hierfür keine Grundlage. Auch die vom Tagesspiegel hierfür in Bezug genommene Begründung trägt diese Aussage nicht. Insbesondere hat sich der Regierende Bürgermeister zur Frage, wann er am 3. Januar 2026 mit den Krisenstäben, dem Stromnetz Berlin, der Bundesregierung, dem Bundeskanzleramt und dem Bundesinnenminister telefoniert hat, entgegen der Darstellung nicht geäußert, sondern lediglich ergänzend nochmals darauf hingewiesen, in welcher Zeit er Tennis gespielt hat. Ich bin daher beauftragt worden zu prüfen, inwiefern gegen diese kampagnenartige Formulierung presserechtliche Schritte einzuleiten sind.” (Prof. Dr. Schertz)




News


Typ im Hoodie erwischt sie alle


Heute hat der freie Journalist Nick Shirley seine Recherche über mutmaßlich betrügerische Hospiz & Daycare-Center in Kalifornien veröffentlicht. Nicks erstes 42-minütiges Video, das seine Untersuchung im Bundesstaat Minnesota zeigt, ist mit 142 Millionen Views (687.000 Likes, 249.000 Shares und 46.000 Kommentaren) das meistgesehene Video auf X/Twitter. Gavin Newsom, derzeit Gouverneur von Kalifornien, dürfte sich angesichts der neuen Enthüllungen von Nick Shirley, der diese Arbeit nicht ohne Sicherheitspersonal durchführen konnte, in die Hose gemacht haben. Newsom und sein Pressebüro sind derzeit auf X nämlich nur damit beschäftigt, Dinge zu posten, die Shirley und seine Recherche öffentlich diskreditieren und unglaubwürdig darstellen (oder davon ablenken) sollen.



USA


Trumps Stabschefin macht ihre Krebserkrankung öffentlich


Gegen 22:00 Uhr deutscher Zeit gab die Stabschefin des Weißen Hauses, Susie Wiles (68), auf X ihre Krebserkrankung bekannt; zuvor hatte Donald Trump eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht.

Letzte Woche wurde bei mir Brustkrebs diagnostiziert.

Fast eine von acht Frauen in den Vereinigten Staaten wird mit dieser Diagnose konfrontiert sein. Jeden Tag setzen diese Frauen ihr Leben fort, erziehen ihre Familien, gehen zur Arbeit und dienen ihren Gemeinschaften mit Stärke und Entschlossenheit. Ich schließe mich nun ihren Reihen an.

Ich bin dankbar für ein hervorragendes Team von Ärzten, die den Krebs frühzeitig erkannt haben und meine Behandlung leiten, und ich bin ermutigt durch eine sehr gute Prognose.

Ich bin auch zutiefst dankbar für die Unterstützung und Ermutigung von Präsident Trump, während ich die Behandlung durchlaufe und weiterhin in meiner Rolle als Stabschefin des Weißen Hauses diene.” (Susie Wiles)

Susie Wiles ist eine unglaubliche Stabschefin, eine großartige Person und eine der stärksten Menschen, die ich kenne, aber leider wurde bei ihr ein Brustkrebs im Frühstadium diagnostiziert, und sie hat beschlossen, diese Herausforderung SOFORT anzunehmen, anstatt zu warten. Sie hat ein fantastisches medizinisches Team, und ihre Prognose ist ausgezeichnet! Während der Behandlungszeit wird sie praktisch die volle Zeit im Weißen Haus verbringen, was mich als Präsident sehr glücklich macht! Ihre Stärke und ihr Engagement, den Job, den sie liebt und so gut macht, weiterhin auszuüben, während sie sich der Behandlung unterzieht, sagt Ihnen alles, was Sie über sie wissen müssen. Susie ist als eine meiner engsten und wichtigsten Beraterinnen zäh und tief verpflichtet, dem amerikanischen Volk zu dienen. Sie wird bald besser als je zuvor sein! Melania und ich stehen ihr in jeder Hinsicht bei, und wir freuen uns darauf, mit Susie an den vielen großen und wunderbaren Dingen zu arbeiten, die zum Wohle unseres Landes geschehen! (Präsident Donald J. Trump)






16.3.26


„Free speech is under threat in Germany”


schrieb der renommierte Harvard-Professor Steven Pinker auf X. Darunter teilte er diesen Beitrag von Rainer Zitelmann:

Ich werde im Juni 69 Jahre alt, und es ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich mit dem Gesetz in Konflikt geraten bin. Anfang Februar erhielt ich ein Schreiben der Berliner Polizei: „Schriftliche Aussage in einem Strafverfahren. Vorwurf: Verwendung von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB. Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat: 11. Dezember 2025 um 11:57 Uhr. Ort der Straftat: Internet. Ort: X.“

Zuerst hatte ich keine Ahnung, worauf sich das bezog, und musste recherchieren, was ich an dem Tag gepostet hatte. Dann fand ich meinen Repost (ich hatte das Bild nicht erstellt), der Hitler und Putin zeigt. Hitler ist auf dem Bild mit einer Sprechblase zu sehen, in der steht: „Gebt mir die Tschechoslowakei, und ich greife niemanden mehr an!“ Putin hat eine Sprechblase mit der Aufschrift: „Gebt mir die Ukraine, und ich greife niemanden mehr an!“ Hitler trägt eine Armbinde mit einem Hakenkreuz.

Ich bin kein großer Freund von Hitler-Vergleichen. Vielleicht liegt es auch daran, dass ich zehn Jahre meines Lebens dem Studium dieses Themas gewidmet und mit einer Dissertation über Hitler promoviert habe. Aus dieser wissenschaftlichen Perspektive wirken viele Vergleiche verzerrt. Sie passen oft nicht und dienen eher dazu, eine Diskussion zu beenden, als sie zu erhellen. Doch seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind mir Parallelen in den Argumenten Adolf Hitlers und Wladimir Putins aufgefallen – ebenso wie Ähnlichkeiten in der Reaktion des Westens auf beide Diktatoren. Während der Sudetenkrise 1938 erklärte Hitler wiederholt, das Sudetenland sei seine letzte territoriale Forderung in Europa. Kurz darauf wurde die Abtretung des Sudetenlandes im Münchner Abkommen bestätigt. Doch bekanntlich begnügte sich Hitler nicht damit und besetzte nur wenige Monate später die restlichen Gebiete der ehemaligen Tschechoslowakei. Die Ähnlichkeit zwischen Hitlers und Putins Rhetorik ist nicht nur mir, sondern auch vielen Historikern aufgefallen, darunter Anne Applebaum, Timothy Garton Ash, Niall Ferguson und Timothy Snyder.

Grundlage des Verfahrens gegen mich ist Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuches. Dieser Paragraf wurde ursprünglich eingeführt, um zu verhindern, dass Menschen mit Hakenkreuzfahnen durch die Straßen Deutschlands ziehen, „Heil Hitler“ rufen und den Hitlergruß zeigen – also ein Gesetz gegen nationalsozialistische Propaganda. Heute wird diese Bestimmung missbraucht und gegen Menschen angewendet, die eindeutig Demokraten und Gegner des Extremismus sind.

Ich weiß nicht, wer in meinem Fall Anzeige erstattet hat. Im Fall Bolz war es eine staatlich geförderte Meldestelle, die „Meldestelle“ Hessen gegen Rechts. Ich finde diese „Meldestellen“ problematisch. Schon die Bezeichnung selbst verdeutlicht das Problem: Sie heißt nicht „Meldestelle gegen Rechtsextremismus“, sondern „gegen die Rechte“, ein Begriff, der weit genug gefasst ist, um sowohl demokratische Konservative als auch Liberale einzuschließen.

Bis vor wenigen Jahren wurden Versuche, kontroverse Meinungen zu unterdrücken, oft mit der sogenannten „Cancel Culture“ in Verbindung gebracht. Da dieser Ansatz an Wirksamkeit verloren hat, sehen Kritiker zunehmend eine Verlagerung hin zu rechtlichem und administrativem Druck.

Doch nicht jeder kann sich verteidigen. Viele Unbekannte sind betroffen. Ein Beispiel ist ein Rentner, an dessen Tür die Polizei um sechs Uhr morgens klopfte, weil er den damaligen grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck in einem Social-Media-Beitrag als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte.

Im Fall des Rentners und in vielen ähnlichen Fällen bildet § 188 des deutschen Strafgesetzbuches die Rechtsgrundlage. Diese Bestimmung stellt Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede gegenüber politisch aktiven Personen unter Strafe. Sie gewährt Politikern einen stärkeren Rechtsschutz als Bürgern, da identische Äußerungen, die sich gegen eine politisch engagierte Person richten, strenger bestraft werden können. Die Bestimmung wurde 2021 deutlich verschärft, die Höchststrafe auf zwei Jahre Freiheitsstrafe erhöht und die Verfolgung solcher Fälle für die Staatsanwaltschaft erleichtert.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Ermittlungen stark angestiegen, da Politiker vermehrt Beiträge und Kommentare in sozialen Medien den Behörden melden. Mittlerweile werden jährlich mehrere Tausend solcher Fälle registriert. Gleichzeitig warnt der Bundesrichterverband seit Längerem vor der zunehmenden Belastung der Justiz. Bis Ende 2025 wird die Zahl der anhängigen Strafverfahren erstmals die Millionengrenze überschritten haben. Die gegen mich erhobene Anzeige fügt sich somit in ein größeres Muster ein: Immer mehr Anzeigen wegen sogenannter Hasskriminalität im Internet gelangen in die Justiz und erhöhen deren ohnehin schon beträchtliche Belastung zusätzlich.”




15.3.26


Nachtrag zur Naidoo-Demonstration wgn. Hitlergruß


Gestern berichteten verschiedene Quellen über die Verhaftung einer weiblichen Person hinter der Bühne, während Abbauarbeiten der Demonstration liefen. Fotos oder Videoschnipsel legten Tagesspiegel, Bild und die übrigen “etablierten” Medien nicht vor. Ohne die Live-Berichterstatter alternativer Medien — im Gegensatz zu klassischen Medien, die sich allesamt unprofessionell und unsachlich über die Naidoo-Demonstration geäußert haben — würde man diese Szenen nie zu sehen bekommen.

Ausgerechnet der politisch linke YouTuber Marcant befand sich im Gespräch mit der auffällig gewordenen Frau, und es kam unmittelbar zu strafbaren Äußerungen, wie ︎︎︎diese Szene beweist. Marcant, den ich für inhaltlich und intellektuell überbewertet halte, unterließ es, die Polizei hinzuzuziehen und Anzeige zu erstatten, obwohl sich die Straftat direkt vor ihm ereignet hatte.

Eine Minute später taucht die Frau erneut auf. In den ︎︎︎Aufnahmen sind weitere strafbare Äußerungen zu hören und zu sehen, die sogar mehrmals wiederholt werden. Der Streamer Schwarz Report wird dabei beleidigt und beschimpft.

Für die Frau, die von der Polizei festgenommen wurde, muss dieses Verhalten, zumal noch öffentlich gezeigt, ein relevantes juristisches Nachspiel haben. Bei der allerdings mittlerweile völlig verirrten Gaga-Staatsanwaltschaft Berlin rutschen solche Personen regelmäßig unter Samthandschuhen durch. Richter und Staatsanwälte stürzen sich stattdessen befugnisüberschreitend ad hominem auf nicht-strafbare Äußerungen, mit einem Belastungseifer, der jeden seriösen Juristen anwidern muss. Beispielhaft kann der Richter am Amtsgericht Tiergarten Andreas Rische genannt werden: 

In der unbefugten Strafverfolgung [...] liegt letztlich auch eine zweck- und gesetzwidrige Absicht, [...] mit Kostenstrukturen zu belasten, die allein dadurch entstehen, dass Sie und die Staatsanwaltschaft Berlin fortlaufend Befugnisse überschreiten, obwohl der gesetzliche Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht kürzlich wieder gestärkt hat, „Nein“ sagt. Sie sind daher von der Intelligenz und Sozialverträglichkeit mit einer Person gleichgestellt, die als sexuell übergriffig gilt (z. B. ein Vergewaltiger). Denn auch solche Personen überschreiten Grenzen, obwohl es ihnen verboten ist.”

In Berlin grassiert an vielen Stellen eine geistesgestörte, primitive Einschüchterungsjustiz, anders kann man dieses desolate Irrenhaus nicht mehr nennen. Dass sich diese Unkultur ausbreitet, liegt an der Generalstaatsanwältin Koppers, die dagegen (trotz Kenntnis) nicht einschreitet, sondern im Gegenteil noch dazu beiträgt, dass sich politisch motivierte Verfolgung krebsgeschwürartig ausbreitet. Bis zum 20. März 2026 ist es möglich, sich als Nachfolger/in von Frau Koppers zu bewerben, die noch dieses Jahr altersgerecht in den Ruhestand geht.

Quelle Videoaufnahmen: https://www.youtube.com/watch?v=dJZ0MQrRhu4

14.3.26


Xavier Naidoo — Demonstration in Berlin


An diesem Samstag, 14. März 2026, fand am Großen Stern in Berlin die Kundgebung „Initiative Transparenz — Rechtsstaat und Kinderschutz” mit Xavier Naidoo als Host, Sprecher und Sänger statt. Anfänglich versammelten sich ca. 500 bis 750 Personen, in der Spitze sollen es ca. 2.500 gewesen sein.

︎ W e i t e r l e s e n




Recht


Akteneinsicht: Die öffentliche Bezeichnung einer Person als Schuldner/in


In dem zurückliegenden, rechtskräftig abgeschlossenen Fall ging es um die Frage, ob die Schuldnereigenschaft einer anderen Person, die wahre Anknüpfungspunkte oder bewiesene Tatsachen voraussetzt, öffentlich bekannt gemacht werden darf, z.B. auf einer privaten Website, bei der das Wort „Schuldnerin” bereits im Domainnamen steht, beispielsweise www.schuldnerin-[nachname].de

︎ W e i t e r l e s e n




11.3.26


Jurist Ulrich Vosgerau und LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann geraten auf 𝕏 aneinander


Der Auslöser für eine öffentliche Auseinandersetzung zwischen Ulrich Vosgerau (Jurist) und Felix W. Zimmermann (LTO-Chefredakteur) ist ein Abbild Vosgeraus in diesem ︎︎︎LTO-Artikel vom 10. März 2026. Vosgerau missfällt sich darauf und prangerte die Verwendung des Bildes öffentlich auf der Plattform X an; in seinem Post markierte Vosgerau Zimmermann:

Vosgerau schrieb: „Zum Vergleich: der Bericht über mein Auftreten in der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Münster (5 A 1822/22, Urt. v. 10.02.26) wird vom Mindener Tageblatt (und etlichen anderen Medien) mit dem Bild unten rechts bebildert, vom Fachmedium @lto_de hingegen mit dem Bild unten links. Nun wollte ich mich mal höflich erkundigen: Was soll dieser Scheiß, Felix W. Zimmermann?”

Der Post erreichte bislang ca. 45.000 Views.

Zimmermann antwortete: Das beantworte ich gerne und beglückwünsche meine Bildredaktion zur gelungenen Bildauswahl, die perfekt Ihr Missfallen am Urteil zeigt. Was daran "scheiß" sein soll, kann ich nicht im Ansatz nachvollziehen. Ihre eitle Beschwerde zeigt Nachholbedarf in Sachen Pressefreiheit.”

Ein anderer User steigt ein Ihre arrogante Antwort zeigt Nachholbedarf in Sachen Meinungsfreiheit?”, woraufhin Zimmermann ihm entgegenhält: Nein, denn es ist ja auch eine Meinung, dass die Meinung von Herrn Vosgerau die Bedeutung der Pressefreiheit verkennt. Umgekehrt habe ich Herrn Vosgerau seine Meinung nicht abgeschrieben, sondern sie nur kritisiert. Genau das macht ja wiederum meine Meinungsfreiheit aus.”

Ein weiterer User meint: Ihre durch und durch arrogante Antwort passt genau ins Bild. Der Kollege Vosgerau und dessen Mandantenstruktur passt Ihnen ganz offenkundig nicht, er wird deshalb negativ geframt. Ich lese Ihr Magazin jedenfalls schon lange nicht mehr, zu politisch, zu wenig objektiv.”

Zimmermanns Antwort: Wahrscheinlich haben Sie deswegen verpasst, dass wir in Sachen Compact und Correctiv - rechtlich - (nicht politisch) auf Seiten von Herrn Vosgerau standen. Uns ist im Übrigen angesichts von 1 Mio. Lesern im Monat vollständig gleichgültig, ob Sie LTO lesen oder nicht.”

Das angeprangerte Bild steht weiterhin online, wogegen Vosgerau juristisch nichts bewirken könnte.


Meinung


Weichreite nervt




Keine Demo von links ohne Weichreite (bürgerlich Sebastian Weber), der selbst politisch eher rechts steht. Auf YouTube folgen Weber, der für viele Personen, die er regelmäßig in seinen Livestreams überträgt, zum Hassobjekt geworden ist, rund 240.000 Abonnenten.

Anfangs war ich empört über den Umgang mit Weichreite; heute sehe ich seine Präsenz auf zahlreichen Veranstaltungen und Demonstrationen nicht primär als journalistisches Informationsinteresse, sondern als gezielte Provokation, deren Auswirkungen sein Publikum live miterleben will. Die Pressefreiheit, auf die Weber sich stets beruft, berechtigt ihn jedoch nicht dazu, bei einer Veranstaltung, die er innerlich belächelt und inhaltlich ablehnt, bis an die Bühnenkante vorzudringen und dort rücksichtslos die freie Entfaltung der Persönlichkeit anderer zu stören. Genau von solchen Konfrontationen leben Webers Livestreams aber. Kaum jemand würde zuschauen, wenn er aus sicherer Distanz lediglich sachlich berichten würde; der Kanal wäre tot. Durch sein Verhalten bringt Weber sich regelmäßig selbst in Gefahr; Gewalt gegen ihn ist aber natürlich strikt abzulehnen. Dennoch kann es nicht im Sinne der Gesellschaft sein, dass Weber, wie zuletzt am Weltfrauentagswochenende in Berlin, von mehreren Polizisten über vier Stunden hinweg betreut werden muss.

Für seinen Schutz sollte Weber selbst sorgen und private Sicherheitsdienste beschäftigen, schließlich verdient er mit seiner „Pressearbeit“ Geld.

In dem ersten, ca. 12-minütigen Videoausschnitt vom Wochenende in Berlin wird ein Höhepunkt der Peinlichkeit erreicht. Es muss für Weber eine wahre Erfüllung sein, von Polizisten über den Boden gezogen und energisch zum Vorzeigen des Personalausweises gezwungen zu werden. Gekrönt wird diese groteske Szene durch verschlagene Blicke in die Kamera und endlose Diskussionen mit der Polizei, während Weber teilweise auf dem Hosenboden kauert und auf die Anerkennung seines zwielichtigen Presseausweises pocht. Der sichtbare P*** im Gesicht wirkt dabei nur noch nebensächlich. Im zweiten Video aus August 2025 in Gelsenkirchen wird Weber, um seine Provokation zu unterbinden, von einer Polizistin umarmt und aus der Situation geführt. Weber nutzt den Moment zur Eskalation. Die Polizistin nähert sich ihm menschlich und empathisch, er hingegen erzeugt künstliche Hysterie, um seinem Publikum etwas zu bieten. Mittlerweile nervt es nur noch.

Weber ist kein Journalist, sondern ein Troll, der den Staat als Bodyguard missbraucht.



10.3.26


Reaktionen im Netz über eine wohl unerhörte Dienstreise


Barbara Slowik Meisel (Berlins Polizeipräsidentin) und Iris Spranger (Innensenatorin von Berlin) flogen zusammen mit zwei weiteren Personen (wohl) auf Steuerzahlerkosten Business Class nach Kalifornien, für insgesamt 33.500 EUR.

Reaktionen aus dem normalen Bürgertum haben wir hier zusammengestellt.

︎ W e i t e r l e s e n




Recht


Neue Klage gegen openJur


— Az. 15 O 15812/25 (LG München I)

Der gemeinnützigen Betreibergesellschaft openJur gGmbH der gleichnamigen Rechtsprechungsdatenbank, dem Freistaat Bayern sowie einem juristischen Fachverlag wurde durch das Landgericht München I eine Klage über (gesamtschuldnerisch) 25.000 EUR Schmerzensgeld wegen fehlender Anonymisierung zugestellt. In einer Mitteilung von openJur heißt es:

Nach der Klage ist vor der Klage – oder: Breaking Bad Bamberg

Wer im letzten Jahr regelmäßiger Gast auf openJur war, hat mitbekommen, dass wir einen Prozess vor dem Landgericht Hamburg geführt haben (» Keine Zukunft für frei dokumentierte Rechtsprechung?). Dabei ging es um die Verantwortlichkeit für Anonymisierungsfehler in amtlichen Datenbanken, die openJur automatisch übernimmt.

Das Landgericht Hamburg hatte in diesem Verfahren entschieden, dass openJur nicht für Fehler in der amtlichen Anonymisierung haftet, wenn Entscheidungen im Rahmen des Betriebes der Rechtsprechungsdatenbank automatisch übernommen werden.

Leider hat sich inzwischen ein weiterer Fall ergeben, der diesmal in Bayern angesiedelt ist. Dort hatte ein Unternehmer offenbar ausreichend unternehmerische Energie, um sich nebenberuflich noch in einem völlig anderen Marktsegment zu engagieren – dem Handel von verbotenen Substanzen –, was ihm schließlich eine rechtskräftige mehrjährige Haftstrafe einbrachte. In einem Urteil zu diesem Tatkomplex tauchte sein Name später infolge eines Fehlers in der amtlichen Anonymisierung auf. Einige Zeit nach der Veröffentlichung erreichte uns der Hinweis auf den Fehler in der Anonymisierung durch den Betroffenen. Natürlich wurde die vollständige Anonymisierung auf openJur unverzüglich nachgeholt.

Fast drei Jahre später war er dann scheinbar der Meinung, dass sich diese Sache irgendwie noch zu Geld machen lassen müsse. Ein entsprechendes Forderungsschreiben der Kanzlei Röschert & Junkert Rechtsanwälte aus Bamberg haben wir zurückgewiesen. Anfang des Jahres wurde uns seine Klage gegen den Freistaat Bayern, einen juristischen Fachverlag und der gemeinnützigen openJur-Betreibergesellschaft zugestellt. Der Kläger fordert von allen Beklagten gesamtschuldnerisch mindestens 25.000 Euro Schmerzensgeld, festzustellen, dass die Beklagten Ersatz für die behaupteten Geschäftseinbußen (seiner GmbH) leisten müssen sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Der Kläger ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung nicht nur schwer rufschädigend war, sondern auch dafür gesorgt hat, dass seine Revision und sein Gnadengesuch keinen Erfolg hatten.

Wie immer freuen wir uns über jegliche Art der Unterstützung und stehen für etwaige Fragen gerne zur Verfügung.

Über den Fortgang des Verfahrens werden wir selbstverständlich berichten. Die Vertretung der Betreibergesellschaft erfolgt durch Dr. Mina Kianfar und Dr. Lukas Mezger von UNVERZAGT.




Culture


Zum internationalen Frauentag passt: Eine rosafarbene Kirche


„Bei einem Besuch der Tan-Dinh-Kirche trägt angemessene und respektvolle Kleidung dazu bei, die heilige Atmosphäre zu würdigen und gleichzeitig die historische Architektur in Ruhe zu genießen. Die richtige Kleidung gewährleistet zudem Bewegungsfreiheit und sorgt für schönere Fotos. 

  • Lange oder mittellange Kleider für einen weichen, eleganten Look.
  • Eine Hose kombiniert mit einer Bluse oder einem bequemen Hemd.
  • Elegante Jumpsuits, die sich sowohl zum Spazierengehen als auch zum Fotografieren eignen.
  • Ärmellose Oberteile aus atmungsaktivem Stoff, ideal für das Wetter in Saigon.
  • Flache Schuhe oder Turnschuhe ermöglichen eine bequeme Fortbewegung auf dem Kirchengelände.

Um den heiligen Ort zu respektieren und während Ihres Besuchs Eleganz zu bewahren, vermeiden Sie bitte das Tragen von Shorts, ärmellosen Oberteilen, bauchfreien Oberteilen oder allzu freizügiger Kleidung.”





8.3.26


Happy International Women’s Day 2026 ︎











7.3.26


Urteil: Patricia Cronemeyer verliert am Amtsgericht Charlottenburg


„Die Äußerungen der Verfügungsbeklagten sind vorliegend zwar scharf und überzogen, erfüllen jedoch nicht den Tatbestand einer Schmähkritik. Als Schmähung ist eine Meinungsäußerung anzusehen, wenn sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person besteht. Das ist nur dann der Fall, wenn es bei einer Äußerung nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern die Herabsetzung einer Person selbst im Vordergrund steht (BVerfG, Beschluss vom 26.06.1990, 1 BvR 1165/89). Es sind hohe Hürden für die Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik anzunehmen. Wegen des hohen Stellenwerts der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz darf diese Annahme nicht vorschnell getroffen werden. Auch scharfe, polemische, übersteigerte oder emotional gefärbte Kritik bleibt grundsätzlich vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst. Die Voraussetzungen sind daher nur in seltenen Ausnahmefällen gegeben (Ebbing in Erman, 17. Aufl., § 1004 BGB, Rn. 166).“

︎ W e i t e r l e s e n




5.3.26


Der grausame Mord an Igor Komarov


— und warum Instagram tödlich sein kann

„Mama, Papa, ich flehe euch an, helft mir bitte, ihr habt die zehn Millionen gestohlen, die sie verlangen, gebt diese zehn Millionen bitte zurück“, sagte Komarov in dem Video.

︎ W e i t e r l e s e n




Update


Immer ist irgendwas


— Ein kurzer Statusreport

Das US-amerikanische Privatunternehmen, bei dem unsere Plattform betrieben wird, beschäftigt offenbar technische Analphabeten, die nicht in der Lage sind, eine funktionierende fehlerlose (geänderte) robots.txt anzulegen. ALTER! Harte Interventionen sind nun notwendig geworden (dauern an), da wir seit ca. zwei Wochen erhebliche Crawling- und Indexierungsprobleme verspüren.

Themen, die anstehen:

  • Urteilsbesprechungen anhand ausgewählter Gerichtsentscheidungen,
  • Cronemeyer verliert Eilverfahren; die Urteilsbegründung ist da:

    Die Bezeichnung als „was für ein unsäglicher Saustall Sie sind“ stellt im vorliegenden Kontext keine isolierte Beschimpfung zur Verächtlichmachung der Klägerin dar, sondern ist die zusammenfassende Würdigung eines komplexen Tatsachenvortrags. Die Äußerung fällt unmittelbar nach der Schilderung eines widersprüchlichen und unprofessionellen Verhaltens der Klägerin sowie deren Rechtsbeistand. Der Begriff „Saustall“ fungiert hier als Metapher für organisatorisches Chaos, mangelnde Professionalität und eine unlautere Prozessführung. Er bezieht sich auf die Art und Weise, wie die Klägerin ihre Angelegenheiten regelt oder eben nicht regelt. Da die Kritik an ein konkretes vorangegangenes Verhalten anknüpft, dient sie der Pointierung einer Sachkritik. Eine rein persönliche Herabsetzung ohne Sachbezug liegt nicht vor.” (Urteil vom 27.02.2026, Az.: 238 C 18/26 eV, Amtsgericht Charlottenburg)

  • Hinweis: Im Urteil wird manchmal “Gegenseite” statt “Klägerin” verwendet; wir schreiben durchgehend “Klägerin”, da die Prozessverhältnisse dadurch unverwechselbar sind.

  • Warum Instagram tödlich sein bzw. enden kann,

und noch einiges mehr, das in der Queue ist.

Am vergangenen Samstag, selbstverständlich wurde dieser Vorgang intern hinreichend und zufriedenstellend reflektiert und ich würde alles erneut so machen, artete eine simple Tierfutterbeschaffung zum Wortgefecht an der Kasse aus. Hätte ich meinen Mund halten und die Dummheit dieser Person ertragen sollen? Nein. Übrigens stand in der B.Z. etwas darüber, was Kassierer alles nicht mögen — aha! So oberflächlich und ahnungslos gehalten, dass ich eine eigene Analyse vornehmen werde. Aber um Kassierer geht es im vorliegenden Fall nicht, sondern um eine Abkassierte, die ich als gesichert frustriert und bösartig bezeichne. Zirka 20 größere Dosen Hundefutter hat sie an diesem ehrwürdigen Samstag (28. Februar 2026) einkaufen wollen. Nacheinander gab sie alle Dosen ruppig aus ihrem Korb auf die Kassierablage, um sie dann nach dem Scannen donnernd wieder in ihren Korb zu werfen. Die akustische Belästigung, die davon ausging, war zweifelsfrei gewollt. 

„Ich würde die Dosen noch lautstärker zurückschmeißen“, sagte ich. Entsetzt richtet sie ihre Visage auf mich und sieht mich angeekelt an, wie ich es wagen kann, ihre Handlung zu kommentieren. Ihrem seelenlosen Blick halte ich stand.

„Vielleicht wollen Sie auch ein paar Dosen an die Decke werfen oder draußen auf die Autos.“

„Wiiiieeee bitteeee???? Was soll das denn.... wer hat Ihnen denn ins Gehirn geschissen?“

Dann quatscht sie plötzlich Englisch über ihre herausragende akademische Karriere und wie evident studiert sie doch sei. 

„Sieht (sic! merkt) man Ihnen sofort an, äääääbsolutely BildungsELiiiiteeee.“

Ihr Blick und die Furie darin werden unerträglich, aber ich sehe nicht weg. „Ich kann Sie gar nicht ernst nehmen.“

Jetzt zahlt sie extra langsam, um mich mit der verlorenen Zeit zu provozieren: „Die Zeit werden Sie doch haben, oder?“

Ich sage ihr, dass sie die Zeit, die auch ihr verloren geht, lieber in ihre Bildung investieren solle, denn davon scheint entgegen ihrer unbelegten Behauptung wenig vorhanden zu sein. (Oh, oh)

Es wirkt, als wolle sie nun eine Dose auf mich werfen.

Der andere Kassierer muss einschreiten und die Dame samt ihrer Dosen nach draußen verweisen.

Die Kassiererin vor mir lächelt mich an, ich lächle zurück.

So war das, am Samstag, dem 28. Februar 2026.

Berlin, 3. März 2026 (Full-Moon)

1./2.3.26


𝕏-Collection Spezial (II) — IRAN


— Wird fortlaufend aktualisiert

„Über Nacht hat das US-Kriegsministerium auf Anordnung von Präsident Trump die OPERATION EPIC FURY eingeleitet — die tödlichste, komplexeste und präziseste Luftoperation in der Geschichte. Das iranische Regime hatte seine Chance, hat aber abgelehnt, einen Deal zu machen, und jetzt erlebt es die Konsequenzen. Seit fast fünfzig Jahren hat der Iran Amerikaner ins Visier genommen und getötet und dabei stets nach den mächtigsten Waffen der Welt gestrebt, um seinen radikalen Kurs voranzutreiben. Letzte Nacht hat Präsident Trump, im Gegensatz zu jedem vorherigen Präsidenten, begonnen, dieses Geschwür zu bekämpfen. Wir werden keine mächtigen Raketen dulden, die auf das amerikanische Volk gerichtet sind. Diese Raketen werden zerstört werden, zusammen mit der gesamten Raketenproduktion des Iran. Die iranische Marine wird zerstört werden. Und wie Präsident Trump sein gesamtes Leben lang gesagt hat: Der Iran wird niemals eine Atomwaffe besitzen. Die Vereinigten Staaten haben diesen Konflikt nicht begonnen, aber wir werden ihn beenden. Wenn ihr Amerikaner irgendwo auf der Welt tötet oder bedroht — wie der Iran es getan hat —, dann werden wir euch jagen und töten. Unsere Krieger sind die besten der Welt und sie sind voll entfesselt, um unsere Kampfziele zu erreichen. Möge Gottes Fürsorge sie in dieser entscheidenden Mission schützen.” (Pete Hegseth, SecWar)

︎ W e i t e r l e s e n




Berlin


Freiheit für Iran


„Chamenei, einer der bösartigsten Menschen der Geschichte, ist tot. Er konnte sich unseren Geheimdiensten und hochentwickelten Ortungssystemen nicht entziehen. Dies ist nicht nur Gerechtigkeit für das iranische Volk, sondern auch für alle großartigen Amerikaner und Menschen aus vielen Ländern der Welt, die von Chamenei und seiner Bande blutrünstiger Schläger getötet oder verstümmelt wurden.“ (POTUS)



28.2.(2)


𝕏-Collection Spezial — IRAN


Trumps Kommentar zu einem Bild des toten Chamenei: „Sieht immer noch fitter aus als Joe Biden.“

— Wird fortlaufend aktualisiert

︎ W e i t e r l e s e n




28.2.(1)


Das Ende der Mullahs


Trump zu den Militärschlägen Israels und USA im IRAN:

An die Islamischen Revolutionsgarden, die Streitkräfte und alle Polizeikräfte sage ich heute Abend: Legen Sie Ihre Waffen nieder und erhalten Sie vollständige Immunität, oder Sie müssen andernfalls mit dem sicheren Tod rechnen. Abschließend sage ich dem großen, stolzen Volk des Iran heute Abend: Die Stunde eurer Freiheit ist nahe. Bleibt in Sicherheit. Verlasst eure Häuser nicht. Draußen ist es sehr gefährlich. Bomben werden überall fallen. Wenn wir fertig sind, übernehmt eure Regierung. Das wird wahrscheinlich eure einzige Chance für Generationen sein.

[...] Es war massenhafter Terror, und wir werden das nicht länger hinnehmen. Vom Libanon bis in den Jemen und von Syrien bis in den Irak hat das Regime terroristische Milizen bewaffnet, ausgebildet und finanziert, die die Erde mit Blut und Gedärmen getränkt haben. Und es war Irans Stellvertreterorganisation Hamas, die am 7. Oktober 2023 die monströsen Angriffe auf Israel startete und mehr als 1.000 unschuldige Menschen, darunter 46 Amerikaner, abschlachtete, während 12 unserer Bürger als Geiseln genommen wurden. Es war brutal; etwas, wie es die Welt zuvor noch nie gesehen hat. [...] Iran ist der weltweit größte staatliche Förderer des Terrorismus und hat erst vor Kurzem Zehntausende seiner eigenen Bürger auf der Straße getötet, als sie protestierten. [...] Sie haben jede Gelegenheit ausgeschlagen, ihren nuklearen Ambitionen abzuschwören, und wir können das nicht länger hinnehmen. Sie versuchten sogar, ihr Atomprogramm wieder aufzubauen und weiterhin Langstreckenraketen zu entwickeln, die nun unsere guten Freunde und Verbündeten in Europa, unsere im Ausland stationierten Truppen bedrohen können und bald sogar das amerikanische Festland erreichen könnten. Man stelle sich nur vor, wie sehr dieses Regime ermutigt wäre, wenn es jemals tatsächlich mit Atomwaffen ausgerüstet wäre, um seine Botschaft zu übermitteln. Aus diesen Gründen führt das US-Militär eine massive und andauernde Operation durch, um diese sehr bösartige, radikale Diktatur daran zu hindern, Amerika und unsere zentralen nationalen Sicherheitsinteressen zu bedrohen. Wir werden ihre Raketen zerstören und ihre Raketenindustrie dem Erdboden gleichmachen. Sie wird vollständig (erneut) ausgelöscht werden. Wir werden ihre Marine vernichten. Wir werden sicherstellen, dass die terroristischen Stellvertreterkräfte der Region die Region selbst oder die Welt nicht länger destabilisieren und unsere Streitkräfte angreifen können und ihre IEDs (improvisierte Sprengkörper) oder Straßenbomben, wie sie manchmal genannt werden, nicht länger einsetzen, um Tausende und Abertausende von Menschen, darunter viele Amerikaner, so schwer zu verwunden und zu töten. Die USA wird sicherstellen, dass Iran keine Atomwaffen mehr besitzt. Es ist eine sehr einfache Botschaft: Sie werden niemals wieder eine nukleare Waffe haben.”


AfD


Verwaltungsgericht Köln, 13 L 1109/25


Alternative für Deutschland ./. Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das BfV)

Beschluss vom 26.02.2026: Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 13 K 3895/25 in erster Instanz aufgegeben, es zu unterlassen, die Antragstellerin als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen.”

VG-Beschluss︎



26.2.26


Auskunftsersuchen und Anhörung wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes


Betroffene Person: Ralf von der Bank

„Aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts ist ein Verstoß durch Sie gegen Art. 6 Abs. 1, 14 Abs. 1–3, 17 Abs. 1 DSGVO nicht ausgeschlossen. Ein solcher Verstoß kann durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO belegt werden. Im vorliegenden Fall beabsichtigen wir nach derzeitiger Sachlage, eine Verwarnung gegen Sie auszusprechen. Wir geben Ihnen mit diesem Schreiben die Gelegenheit, sich auch hierzu binnen der o. g. Frist zu äußern.”

︎ W e i t e r l e s e n




24.2.(2)


Warum Chan-jo Jun Täter und nicht Opfer ist


Das arme Hascherl, „Rechtsanwalt“ Chan-jo Jun, der laut Bericht der Bundesrechtsanwaltskammer auf verschiedenen Plattformen verbal massiv angegangen worden sein soll (konkrete Beispiele wurden weder genannt noch nachgewiesen, sondern die Mitteilung erschöpft sich in der bloßen Behauptung), hat sich die Ablehnung seiner Person selbst zuzuschreiben. In einem hochtrabenden Akt verließ Jun nun die Plattform X und stellte es auf Bluesky als Flucht vor verbaler Gewalt dar. Was Jun in Wirklichkeit meint, sind die für ihn offenbar unaushaltbaren sachlichen Konfrontationen mit zahlreichen seiner Falschdarstellungen über Ergebnisse vor Gericht. Jun, der es sich zur Aufgabe gemacht hatte, einen konservativen X-User von der Plattform zu drängen, stellt eine kürzlich vor dem Landgericht Hamburg stattgefundene juristische Auseinandersetzung vollkommen verzerrt und falsch dar. Im Übrigen wurde angeordnet, dass der Account, der aufgrund von Juns Denunziationen zeitweise gesperrt war, wieder hergestellt werden muss. Noch ein weiterer Sachverhalt kommt hinzu: Jun trat auch deswegen die Flucht von X an, da er die juristische Beharrlichkeit von Ulrich Vosgerau fürchtet, der nicht davor zurückschreckt, gegen Jun aktuell vorzugehen, was mit hohen vierstelligen Kosten für Jun verbunden sein könnte.

Hier die Version, die Jun öffentlich verbreitet:

Quelle: LinkedIn 

Wir waren am Freitag vor dem Landgericht Hamburg im Verfahren gegen Patrick "Wuppi" Kolek, vertreten durch RAin Lena Kotré, die im Verfahren auf Ihre (sic!) Eigenschaft als Politikerin hinwies. Das Gericht hatte auf meinen Antrag eine einstweilige Verfügung gegen Kolek erlassen, weil es einen X-Betrag mit dem nordkoreanischen Diktator und einer schmähenden Anspielung auf ethnische Herkunft als Persönlichkeitsrechtsverletzung ansah. Ähnliche Beiträge erfolgen seither fast täglich.

Kotré bestritt vergeblich die örtliche Zuständigkeit und führte seitenweise aus, warum ich einerseits als Person des öffentlichen Lebens rassistische Schmähungen, die auch liebevoll verstanden werden könnten, ertragen müsse, andererseits aber auch gar nicht so wichtig wäre, was natürlich argumentativ widersprüchlich wirkt. Kolek beteuerte große Hochachtung vor Ostasiaten, womit ethnische Zuschreibungen ja gar nicht verächtlich verstanden sein könnten.

Die neuen Schriftsätze brachten keine neuen Erkenntnisse, weshalb die Pressekammer ihre Absicht äußerte, die Beschlussverfügung zu bestätigen. Die Verhandlung brachte keine neuen Aspekte, aber natürlich würde die Kammer dies erneut würdigen und alsbald ein Urteil verkünden, was uns bisher noch nicht bekannt ist.”

Rechtsanwältin Lena Kotré (deutsche Politikerin der Alternative für Deutschland) stellte in einem ausführlichen, viel beachteten Posting bei X die „Methode Jun“ heraus und konfrontierte ihren Prozessgegner mit unumstößlichen Fakten — für Jun offenbar zu viel, sodass er es nur noch in seiner Selbstbestätigungsblase auf der Studentenpartyplattform Bluesky aushält und direkt von „realer und digitaler Gewalt“ gegen sich sprach.

Ich finde kaum noch sachliche Worte für diesen unehrlichen, minderbemittelten Ideologen.

Hier nun der ausführliche Post von Lena Kotré, in dem sie die Ereignisse im Prozess zwischen „Wuppi“ und „Jun“ detailliert zusammenfasst und Juns Darstellungen korrigiert/ergänzt:

DIE SAGA GEHT WEITER!

Gestern setzte Anwalt Jun einen Post nach dem anderen in meine Richtung ab. Möglicherweise hat er seine Niederlage im Ordnungsmittelverfahren gegen den Online-Aktivisten Wuppi und bei dem Versuch, dessen X-Account stillzulegen, noch nicht verkraftet. Er twitterte:

„Wuppi hat vollständig verloren und trägt sämtliche Kosten des Widerspruchsverfahrens.“

Herr Jun profitiert offenbar bei seiner Kommunikationsstrategie davon, Inhalte nur ausschnittsweise und intransparent darzustellen. Hier ist, was er nicht erwähnt hat:

  • Wuppi hat Herrn Jun mit dem inhaltslosen Fantasiewort „YamYam“ tituliert und einen Bezug zum nordkoreanischen Diktator Kim Jong Un hergestellt.

  • Herr Jun witterte möglicherweise ein leichtes Opfer, das er juristisch in die Knie zwingen kann, vielleicht auch, um sich anschließend öffentlich als Kämpfer gegen Rechts in Szene zu setzen und begann eine juristische Auseinandersetzung.

  • Parallel berichtete Herr Jun auf YouTube über den Fall. Dazu veröffentlichte er ein Video, in dem er erklärte, im Auftrag des "Volksverpetzers" und mit anderen zusammen umfänglich gegen Wuppi vorzugehen.

  • Wuppi verlor daraufhin zunächst seinen X-Account.

  • Er bat mich daraufhin um juristischen Beistand, ich prüfte den Fall und nahm das Mandat an.

  • Herr Jun versuchte in Folge, auch mich öffentlich bloßzustellen.

  • Im Einstweiligen Verfügungsverfahren wollte Jun Wuppi das Verwenden eines KI-Bildes von Kim Jong Un im Gerichtssaal und die Bezeichnung „YamYam“ untersagen.

  • Nur die Bezeichnung „YamYam“ wurde Wuppi verboten.

  • Wuppi versah im Netzwerk X Bilder von asiatisch aussehenden und teilweise essenden Personen mit dem Hashtag „MyamMyam“.

  • Herr Jun bezog diesen Hashtag auf sich und beantragte ein Ordnungsgeld gegen Wuppi.

  • Wuppi gewann das Ordnungsmittelverfahren vollständig, Herr Jun muss die Kosten tragen.

  • Wuppi darf Herrn Jun zunächst nicht mehr „YamYam“ nennen, da das Landgericht im Widerspruchsverfahren an seiner Entscheidung festgehalten hat. Aber er darf ihn weiter mit einem Bild von Kim-Jong Un mit Strohhut im Gerichtssaal kommentieren, da das Landgericht den Verbotsantrag von Herrn Jun abgewiesen hat und dieser gegen diese Entscheidung nicht mehr vorgegangen ist.

  • Im Ordnungsmittelverfahren trägt Jun also die gesamten Kosten; im einstweiligen Verfügungsverfahren die Hälfte. Im Widerspruchsverfahren trägt die Kosten zunächst Wuppi.

  • Wuppi erhält demnächst seinen X-Account zurück (Hinweis: bereits umgesetzt). Die Entscheidung, die er erwirkt hat, muss lediglich noch X zugestellt werden.

  • Jun hat gegenüber Wuppi also juristisch nur erreicht, dass er nicht „YamYam“ genannt werden darf.

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Ob diese Entscheidung überhaupt Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Immerhin formuliert Herr Jun seine Kommunikationsstrategie offen: „Eine Niederlage irgendwie doch als Sieg darzustellen [...] machen wir auch.“

Dieses Konzept hat er wohl verinnerlicht.


24.2.(1)


»Pinocchio« ist in Washington angekommen


Sarah B. Rogers, die als Staatsuntersekretärin im US-Außenministerium an der Seite von Marco Rubio agiert, und die im Dezember 2025 die sofort vollzogenen Einreiseverbote gegen Thierry Breton, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon sowie zwei weitere Personen öffentlich verkündet hatte, äußerte sich über den neuesten Ermittlungs- und Justizskandal (ohne öffentlichen Druck keine Einstellung) in Deutschland wie folgt:

Es ist nicht nur die Leugnung des Holocaust, die in Deutschland zu polizeilichem Einschreiten führt. Diese strafrechtliche Ermittlung (gegen einen Rentner wegen der Bezeichnung „Pinocchio“) wirkt wie ein Fall von Majestätsbeleidigung.

Die meisten Deutschen, mit denen ich gesprochen habe, möchten nicht, dass ihre Gesetze auf diese Weise angewendet werden. Doch vage und weit gefasste Beschränkungen der Meinungsäußerung führen zwangsläufig zu Grenzfällen mit missbräuchlicher Anwendung und zu abschreckenden Effekten. Wenn man Äußerungen in großem Maßstab reguliert – insbesondere auf Plattformen mit Sitz in den USA (deren amerikanische Nutzer besonders unter dem Schutz des First Amendment stehen) – entstehen Probleme, die gelöst werden müssen.”



Gericht


Die Beleidigungspsychose der Strafverfolger


23. Februar 2026 

Heute begann mein Morgen mit einer mündlichen Verhandlung im Saal A863, Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße). Inhaltlich jagte im Reigen der Lappalien eine angeklagte Nichtigkeit die nächste, und anstelle des originär zuständigen Richters sah ich mich der Richterin Schreck gegenüber (qualitativ wäre der Nachname um das Wort "Schraube" zu ergänzen), die zwangsläufig abgelehnt werden musste, was zur Unterbrechung der Hauptverhandlung führte. Wie hervorragend die Richterin mit der Strafprozessordnung vertraut ist, zeigt sich daran, dass nun wegen dieser Nichtigkeiten erneut geladen und die Verhandlung über meinen Freispruch fortgeführt werden muss. Einstellungsszenarien wurden kategorisch ausgeschlossen und Berufung angekündigt. Es ist unerlässlich, diese durchgeknallten Grundgesetzbeschmutzer in den letzten Winkel ihrer liederlichen Akten zu quälen. Nichts weniger als die freie Meinungsäußerung steht auf dem Spiel, die jede:n von uns angeht.

Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung fertigte ich ein dogmatisch festgelegtes und durchdachtes Verteidigungspapier mit 32 stichhaltigen Argumenten und Rechtsvortrag zuzüglich sechs als Beweismittel fungierende Anlagen an, welches der Richterin in der Verhandlung mit der Aufforderung „Sie tragen jede Zeile ins Protokoll” übergeben wurde. 

Richterin Schreck meinte, festlegen zu können, welchen Sach- und Rechtsvortrag sie in das Protokoll der mündlichen Verhandlung aufnehmen wird, und welchen eben nicht. Aufgrund der Gefahr, die davon ausgeht, wurde dieser Irrweg, den die Richterin beschreiten wollte, abgelehnt und darauf bestanden, dass alles, was ich für essenziell erachte, offiziell und rechtswirksam protokolliert wird. Die Richterin schlug dann vor, die Verteidigungsschrift zu verlesen, wovon im notwendigen Umfang Gebrauch gemacht wurde. Richter nehmen im Zweifel nämlich nur das auf, was ihnen für die Verurteilung dienlich sein könnte, und in den Aktenbeständen entsteht ein trügerisches Bild, das über den tatsächlichen Sach- und Rechtsvortrag hinwegtäuscht. Die Berufung befasst sich nur mit dem, was mündlich vorgetragen ist.

An Ort und Stelle sollte die Rechtzeitigkeit der Strafanträge überprüft werden. Dazu wurde Einsicht in die betreffenden Blätter in der Akte beantragt und Strafanzeige gegen jede Person angekündigt, die entgegen der Faktenlage von der Rechtzeitigkeit der erforderlichen Strafanträge ausging. Zudem wurde in Aussicht gestellt, Anklage- und Urteilsabschriften der großen Pressekammer am Landgericht Berlin II zu übermitteln, um darüber aufzuklären, dass durch das nicht mehr nachvollziehbare Verhalten von Berlins Strafverfolgern (übertragbar auf jeden anderen Gerichtsstandort in Deutschland) die Zuständigkeit der Pressekammern unterlaufen wird, wenn reaktionär die Strafjustiz, die stets nur als das letzte und schärfste Schwert agieren darf, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen, Divergenzen schafft und Äußerungen sanktionieren will, die schon zivilrechtlich keinen Unterlassungsanspruch begründen könnten.

Da mir keine Akteneinsicht gewährt wurde und die Strafanträge nicht überprüft werden konnten, wurde Richterin Schreck unter Verwendung vorbereiteter Vorlagen für Befangenheitsgesuche unverzüglich abgelehnt. In das Ablehnungsgesuch brauchten nur noch der Name der Richterin sowie Datum, Uhrzeit und eine knappe Begründung eingetragen werden. Hätte ich nicht bereits eine „berufliche Berufung“ in meinem Leben gefunden, wäre ich ohne Zweifel Strafverteidigerin geworden — eine, die bei charakterlich ungeeigneten Staatsanwälten und Richtern durchaus gefürchtet wäre.

Es ist schlicht unvorstellbar und auch überhaupt nicht mehr vermittelbar: Aufgrund von Überlastung der Justiz müssen Mörder, Vergewaltiger und andere schwere Straftäter freigelassen werden, und genau diese Leute, die sich darüber beklagen, verfolgen mit fanatischem Eifer LAPPALIEN, die offenkundig unter das Meinungsäußerungsrecht fallen. TAUSENDFACH, Tag für Tag, werden Menschen wegen ÄUSSERUNGEN strafrechtlich verfolgt, angeklagt und verurteilt, während gleichzeitig bei wirklicher, brutaler Kriminalität angeblich Kapazitäten fehlen.

Was ist das eigentlich für eine Justiz, die jedwedes Maß und Anstand verloren hat?

Als ich zum Ende der unterbrochenen Hauptverhandlung anmerkte, dass die Strafjustiz ihre Effizienz wegen solcher Prozesse erheblich wird steigern können, erwiderte die aus ihrer Contenance gefallene Richterin, ich solle draußen weiterreden, die Verhandlung sei beendet. 

Auch der Anklagebehörde wurde kein gutes Zeugnis ausgestellt und ihr wurden erhebliche Verstöße gegen § 160 Abs. 2 StPO vorgehalten, was seitens des Anklägers damit erklärt wurde, man werde den Strafverfolgungsgrundsatz, auch ENTLASTENDES ermitteln zu müssen, im Plädoyer berücksichtigen.

Im Plädoyer.

Ich stehe unverrückbar zu dem, was ich vor wenigen Wochen an Generalstaatsanwältin Koppers schrieb: Jene, die Mitmenschen wegen legitimer Meinungen und Äußerungen strafrechtlich verfolgen und verurteilt wissen wollen, sind kranke, dumme Schweine.




People


Martin Lejeune


Porträt eines Dokumentaristen, der der Polizei Berlin gnadenlos hinterherscheißert und dem regierenden Bürgermeister in die Zahnzwischenräume filmt.

︎ W e i t e r l e s e n




New


Ostdeutsche Allgemeine Zeitung


Typografisch erinnert sie an die Berliner Zeitung — regional geht sie weit über Berlin hinaus: Die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung. Offiziell gibt es sie seit dem 19. Februar 2026. Ihre Hauptthemen sind News, Debatten, Politik und Geopolitik, Wirtschaft, Stil (o. Kunst) und Kultur. 

Regionen: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen/Sachsen Anhalt, Thüringen

Besonderheiten: (1) Über die ︎︎︎OpenDoor-Funktion können Leserinnen und Leser der OAZ Themen vorschlagen und Hinweise darüber geben, was in ihrer Region passiert.” (2) Wie schon bei der Berliner Zeitung haben Gastautoren die Möglichkeit, mithilfe von OpenSource zu interessanten Themen selbst zu publizieren. (3) Der umstrittene und bei der Bundesregierung unbeliebteste Journalist, Florian Warweg, gehört der OAZ-Redaktion an. (4) Ein auf der Website platziertes, interaktives Bananensymbol, das durch klicken zur Gurke wird, stellt ein Feature für den Spreewälder Spezialitätenanbieter “Gurken Paule” dar. 

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18.2.26


Cronemeyer-Eilverfahren bereits unzulässig (und unbegründet)


Über Patricia Cronemeyer: Es scheint, als ob der einzige Lebensinhalt dieser Rechtsanwältin in der infernalischen Jagd nach Kritikern besteht, sie mit aggressiver, fast besessener Furie zu peinigen und auszulöschen. Möge sie doch endlich wahre Erfüllung finden und den Frieden einer Seele, die nicht von Rachedurst zerfressen wird.

︎ W e i t e r l e s e n




16.2.26


Eklat an der TU Berlin: „We have an evening of respect here”


Berlins stellvertretende Bürgermeisterin Giffey vor Eröffnungsrede ausgebuht

Am Sonntag, 15. Februar 2026, war die US-amerikanische Politikerin der Demokraten, Alexandria Ocasio-Cortez, zu Gast in der Technischen Universität Berlin:

„Der Andrang ist groß. Keine Stunde dauerte es, bis die 1100 Plätze für einen Auftritt der US-Demokratin Alexandria Ocasio-Cortez ausgebucht waren. Am Sonntagabend stehen die Studierenden vor dem Hörsaal der Technischen Universität Berlin Schlange. Ocasio-Cortez, von vielen nur AOC genannt, sucht die Bühne außerhalb der USA – bewusst. Nach der Münchner Sicherheitskonferenz reist sie weiter nach Berlin. In schlichtem schwarzen Kleid betritt sie die Bühne, ihre Botschaft ist klar: Die transatlantische Partnerschaft ist größer als jede Regierung im Weißen Haus. Die USA sind mehr als Donald Trump. Gerade deshalb müsse Europa der aktuellen US-Politik klare Grenzen setzen.” (Quelle: Handelsblatt)

Den Abend eröffnet hatte Geraldine Rauch, die noch bis März 2026 Präsidentin der Universität ist.

Auf Rauch sollte Berlins stellvertretende Bürgermeisterin Franziska Giffey mit ihrer Eröffnungs- bzw. Begrüßungsrede folgen. Entsprechend wurde Giffey von ihrer Vorrednerin Rauch angekündigt, was plötzlich zu lauten Buhrufen im Saal führte; die Szene ist im ︎︎︎Live-Stream festgehalten (der Stream steigt bei Min 5:07 ein, anschließend ca. 70-90 Sekunden laufen lassen).

Warum es zu Buhrufen kam, ist ungeklärt.


14.2.26


Rede von Harald Martenstein


Sechzehn Minuten, in denen jedes Wort sitzt.

Eine Rede, die das überwiegend ungebildete Publikum innerlich aufpeitscht.

Nicht, weil Harald Martenstein irrt. Sondern weil er mit allem Recht hat.

Das politisch linke Versagertum erträgt nichts so wenig wie Fakten.

Im Kern richtet sich ihr Hass gegen alles Vernünftige.



News


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kein Redeverbot für Björn Höcke als Gastredner bei Wahlveranstaltungen der AfD


München, 13. Februar 2026 (am Abend)
(BayVGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2026, Az. 4 CS 26.288 und 4 CS 26.291)

P R E S S E M I T T E I L U N G

Das in Zusammenhang mit AfD-Wahlveranstaltungen von der Gemeinde Seybothenreuth und der Stadt Lindenberg im Allgäu ausgesprochene Verbot von Auftritten von Björn Höcke als Redner ist unzulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit heute bekanntgegebenen Beschlüssen entschieden und damit in einem Fall einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth stattgegeben, im anderen Fall die Beschwerde der betroffenen Gemeinde zurückgewiesen.

Beide Gemeinden hatten die Zulassung von AfD-Wahlveranstaltungen in gemeindlichen Einrichtungen an diesem Wochenende mit einer Auflage versehen, wonach der AfD-Kreisverband als Veranstalter sicherzustellen habe, dass Björn Höcke nicht als Redner auftritt. Dagegen gerichtete Eilanträge der AfDKreisverbände hat das Verwaltungsgericht Bayreuth abgelehnt, das Verwaltungsgericht Augsburg gehalten. Die jeweils unterlegene Partei hat Beschwerde eingelegt.

Auf die jeweiligen Beschwerden hat der BayVGH nun entschieden, dass die von den Gemeinden angeführte Begründung ein Redeverbot für Björn Höcke nicht rechtfertigen könne. Hinreichend konkrete Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dafür, dass durch den Gastredner Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien, hätten die Gemeinden nicht ausreichend dargetan.

Infolge der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung sei auch mit Björn Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass es sich um Veranstaltungen handle, bei denen Inhalte zu erwarten seien, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder – entsprechend der gebotenen einschränkenden Auslegung – antisemitische Inhalte verbreiten (Art. 21 Abs. 1a Nr. 1 und 2 GO).

Die in Art. 5 des Grundgesetzes verankerte Meinungsfreiheit finde ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Dass aber bei den konkreten Veranstaltungen Meinungsäußerungen zu erwarten seien, die in Rechtsgutsverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen, sei nach dem Vorbringen der Gemeinden nicht hinreichend dargelegt.

Die Entscheidungen des BayVGH sind unanfechtbar.

Quelle: https://www.vgh.bayern.de/

Culture


Wohnen im Kirchendenkmal — ein Exkurs


„Jeder soll nach seiner Façon selig werden“ heißt es nach einem Zitat von Friedrich dem II. von Preußen, das vor keiner Entscheidung im Leben Halt macht, auch nicht vor der individuellen Wohnsituation. Manche treibt es nach Berlin-Prenzlauer Berg in Altbauten, andere in Tiny Häuser am Meer, wiederum andere sehnen sich nach Spezialimmobilien auf Gottesackern, wo das andächtige Läuten gusseiserner Kirchenglocken der engste Nachbar zu sein scheint.

︎ W e i t e r l e s e n




11.2.(3)


Streamausschnitt von Shurjoka geht international viral: „Israel wird mich ermorden”


Ein Streamausschnitt von Shurjoka (bürgerlich Pia Scholz), die sich inzwischen nach Österreich abgesetzt haben dürfte, geht über den X-Account von Dr. Maalouf international viral; als Quelle wird der Heilige Ofenkäse angezeigt, der das kurze Video offenbar hochgeladen hat. Über 1 Million Views, 1.1K Lesezeichen, 32K Likes und 3.5K Kommentare. 

Pia Scholz wörtlich: „Mein Lieblingsspruch ist: Ja, wenn du so für Palästina bist, dann geh als queere Person doch nach Palästina und schau, was es dir bringt. Ich kann dir sagen, was es mir bringt: Israel wird mich ermorden. Wenn ich als queere Person nach Palästina gehe, dann habe ich keine Angst vor den Hamas oder vor Palästina, sondern da muss ich am meisten Angst davor haben, dass ‘ne israelische Drohne mich tötet.”

Die Frage Maaloufs, wie jemand dermaßen dumm sein kann, ist berechtigt:

Unter dem deutschsprachigen Posting vom Heiligen Ofenkäse (bekannt durch Rainer Winkler) finden sich über 450 Kommentare, darunter auch von Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann, der geschrieben hat: Einige sind offenkundig im Endstadium verblödet.” 

Herrn Ostermann möchte man hier nicht widersprechen :-)




11.2.(2)


US-Außenminister Marco Rubio bestätigt Teilnahme an 62. Münchner Sicherheitskonferenz (#MSC2026)


Die Teilnahme von US-Außenminister Rubio an der diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz ist offiziell bestätigt. Rubio wird live auf der Bühne sprechen und nach Angaben des Veranstalters die größte US-Delegation anführen, die jemals in München begrüßt werden durfte.

Zusatzinformation: Die Münchner Sicherheitskonferenz (Munich Security Conference) ist unter @MunSecConf auf der Plattform X vertreten und hat dort etwa 103.000 Follower. Es handelt sich um einen verifizierten Account mit goldenem Haken, der monatlich in der Basic-Ausprägung ca. 200 EUR kostet. Der Post zu Rubios Teilnahme an der MSC erzielte bislang ca. 105K Views.




11.2.(1)


Amoklauf in Kanada: “Gunperson” als Jesse Strang (Van Rootselaar) identifiziert 


Bei einem Amoklauf an der Tumbler Ridge Secondary School in Tumbler Ridge, Kanada, verloren etwa 10 Menschen ihr Leben, darunter die tatverdächtige Person. Mindestens 25 weitere Personen sollen schwer bzw. lebensgefährlich verletzt worden sein. Die 18-jährige tatverdächtige Person, identifiziert als Jesse Strang (Van Rootselaar, she/her), hat sich offenbar selbst getötet. Ein Motiv für die Tat ist noch unklar. (Stand aktualisiert 12.2.26, 09:10 Uhr)

Namenshinweis: Basierend auf offiziellen Polizeiangaben und Berichten identifiziert sich die Täterin als Jesse Van Rootselaar. Sie wurde als biologischer Mann geboren und begann vor etwa sechs Jahren mit der Transition zur Frau. Der Name "Strang" scheint ein früherer Name zu sein, der mit der Familie der Mutter (Jennifer Strang, ebenfalls erschossen) in Verbindung steht und in älteren Social-Media-Posts oder lokalen Berichten erwähnt wird; möglicherweise ihr Geburtsname oder ein Name, den sie vor der Namensänderung nutzte. In den Medien wurde zunächst "Jesse Strang" berichtet, aber die örtlichen Behörden haben "Jesse Van Rootselaar" als den Namen bestätigt, unter dem sie sich öffentlich und sozial identifizierte.



10.2.(2)


Tesla erstattet Strafanzeige wegen heimlicher Aufzeichnung bei Giga Berlin-Treffen


Auf der Plattform X gibt das Unternehmen bekannt: Tesla hat Strafanzeige gegen einen Gewerkschaftsvertreter der IG Metall erstattet, der beschuldigt wird, am Dienstag (10.02.2026) eine nicht öffentliche Betriebsratssitzung im Tesla-Werk in Grünheide bei Berlin heimlich aufgezeichnet zu haben. Werksleiter André Thierig bezeichnete die Handlung in einem internen Schreiben als Straftat, woraufhin die Polizei den Laptop beschlagnahmte und Zeugenaussagen einholte. Die Ermittlungen dauern an. Die IG Metall wies die Vorwürfe als „kalkulierte Lüge” zurück, mit der die Gewerkschaft vor den Betriebsratswahlen vom 02. bis 04. März 2026 für ca. 11.000 Beschäftigte geschwächt und untergraben werden solle. Die Wahlen finden inmitten anhaltender Auseinandersetzungen über Löhne, Arbeitszeiten und den Einfluss der Gewerkschaft im Werk statt.

André Thierig: Was heute bei Giga Berlin passiert ist, ist wirklich unbeschreiblich! Ein externer Gewerkschaftsvertreter der IG Metall hat an einer Betriebsratssitzung teilgenommen. Aus unbekannten Gründen hat er die interne Sitzung aufgezeichnet und wurde dabei erwischt! Wir haben natürlich die Polizei gerufen und Strafanzeige erstattet!”




10.2.(1)


Stürmische Zeiten bei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen


Aus der Kanzlei von Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer sind gleich zwei Rechtsanwält:innen ausgeschieden. Bei den Ausgeschiedenen handelt es sich um Alexander Lorf, der seit dem 1. April 2022 bei Cronemeyer Haisch tätig war, sowie um Hannah Büchsenmann, die der Kanzlei seit Februar 2024 angehörte. Beide Personen werden nicht mehr in der offiziellen Briefvorlage von Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen geführt. Vor ca. einer Woche wurde Alexander Lorf zudem von der Kanzleiwebsite entfernt. Das Ausscheiden von Rechtsanwältin Büchsenmann wurde kanzleiseitig gegenüber dem Kammergericht angezeigt (hier: im Rahmen eines aktiven, von Fr. Cronemeyer betriebenen Berufungsverfahrens vor dem 10. Zivilsenat). 

Im Rahmen noch laufender Zivilverfahren kam es zuletzt zu Verhaltensweisen, die folgende Kommentierung fanden:

„Der Versuch der Kläger, contra legem, ein derart weitreichendes Verbot durchzusetzen, nämlich das Verbot der Nutzung eines Bildnisses der Klägerin egal in welcher Form und egal in welchem Kontext ist auch kein „deeskalierendes“ und „versöhnliches“ Verhalten (Berufungsbegründung S. 3) als vielmehr Ausdruck einer bemerkenswerten Dünnhäutigkeit und einer vollkommen überzogenen Anspruchshaltung.“ (Rechtsanwalt Felix Damm im Berufungsverfahren über die Klägerin Patricia Cronemeyer)

„Sehr geehrte Frau Cronemeyer, in den Verfahren 2-03 O 10/26 und 2-03 O 23/26 wird keine Abschlusserklärung abgegeben. Dazu folgende Erläuterungen: a) In dem Verfahren 2-03 O 23/26 haben Sie wahrheitswidrig sowie unter Verstoß gegen Treu und Glauben meine Antwort an Sie vom 15.01.2026 in Reaktion auf Ihre Abmahnung vom 14.01.2026 gegenüber dem Gericht unterdrückt und geleugnet. Ihr Handeln war rechtswidrig und unredlich, was hier kaum verwundert (vgl. LG München I, Endurteil vom 24.01.2017 - 33 O 7366/16). Das Gericht wurde über Ihre „Masche“ informiert. b) In selbigem Verfahren behauptet Ihr angestellter Rechtanwalt Alexander Lorf, er habe von dem Email-Konto [...]@Buckminster.de eine Lesebestätigung empfangen (vgl. Anlage-3 Ihres Verfügungsantrags vom 19. Januar 2026). Es handelt sich um eine schriftliche Lüge Ihrerseits, denn keines meiner Email-Konten gibt Lesebestätigungen zurück. Die Funktion ist dauerhaft deaktiviert. Ich untersage Ihnen und Ihrer gesamten Kanzlei hiermit und mit sofortiger Wirkung dauerhaft für die Zukunft geltend die Behauptung, eines meiner Email-Konten würde Lesebestätigungen zurückgeben. Das ist ausdrücklich nicht der Fall.”

Am 13. Februar 2026 wird mündlich vor dem Amtsgericht Charlottenburg verhandelt

Anlass ist ein von Patricia Cronemeyer betriebenes einstweiliges Verfügungsverfahren, das unbegründet und sogar unzulässig sein dürfte.

„Die Bewertung zielt insofern auf das Verhalten der Antragstellerin ab, die aus Sicht der Antragsgegnerin nicht davor zurückschreckt, Auftragnehmern der Antragsgegnerin heimlich hohe Summen dafür anzubieten, dass diese der Antragsgegnerin das Arbeitsergebnis vorenthalten, das diese beauftragt hat. [...] Die Antragstellerin greift diese insofern als wahr zu unterstellende Schilderung ihrer Vorgehensweise nicht an. Die Antragstellerin ist Rechtsanwältin. Insoweit zu vermuten, dass bei ihr große Unordnung herrsche, ihr Handeln ohne moralisch und ethisch hinreichend justierten „inneren Kompass“ geleitetet zu sein scheint und Urteilsvermögen, Objektivität und Redlichkeit in Unordnung geraten sind, ist nicht zu beanstanden. In diesem Zusammenhang von einem Saustall zu sprechen, als besonders drastische und eindringliche Bezeichnung für diese Unordnung, zielt nicht auf eine Diffamierung der Person der Antragstellerin.”

„Im deutschen Sprachgebrauch ist „Luftpumpe“ als abwertende Metapher gebräuchlich für jemanden, der „viel Wind macht“, also große Ankündigungen oder Versprechungen tätigt, ohne substanzielle Ergebnisse zu erzielen. Diese Zuschreibung bezieht sich typischerweise auf ineffektives oder folgenloses Handeln, nicht auf einen grundlegenden Wert der Person. Vorliegend geht es um die Mutmaßung, dass die Antragstellerin das Angebot zur Zahlung von XX.000,00 € gemacht hat, aber zur Zahlung eines solchen oder gar eines reduzierten Betrages überhaupt nicht in der Lage war. Die Antragstellerin hat viel Luft und Wind gemacht. Sie ist in den Augen der Antragsgegnerin insofern eine Luftpumpe.”

Patricia Cronemeyer beantragte mit Schreiben vom 29.01.2026:

den auf den 13. Februar 2026, [Uhrzeit ausgeblendet] Uhr anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung gemäß § 128a ZPO per Videokonferenz durchzuführen.

Das Gericht hat den Antrag aus terminlichen und technischen Gründen abgelehnt.

Über den Ausgang des Verfahrens wird informiert.




8.2.26


𝕏-Collection — mit einem Essay von Esther Bockwyt:




USA


(1) Antifaschist Kyle Wagner verhaftet, (2) Kriegsministerium beendet Harvard-Programme, (3) US-Flagge von WHO zurückgeholt, (4) Humanitäre Hilfe für den Sudan, (5) Provokantes “Affenvideo”




Aktuelle Entwicklungen in den Vereinigten Staaten von Amerika

(1) Antifaschist Kyle Wagner verhaftet: Am 5. Februar 2026 wurde im Auftrag des US-Innen- sowie Justizministeriums der radikale Antifaschist Kyle Wagner verhaftet und abgeführt. Wagner rief dazu auf, ICE-Agenten zu doxen und (schwere) Gewalt gegen sie anzuwenden. Der Account “Homeland Security” teilte auf X mit: „Er wird wegen zahlreicher Bundesverbrechen angeklagt, darunter Behinderung/Vergeltung gegen einen Bundesbeamten – Androhung von Gewalt gegen Familienangehörige, zwischenstaatliche häusliche Gewalt, Verschwörung zur Behinderung oder Verletzung eines Beamten, Anstiftung zu einem Gewaltverbrechen und zwischenstaatliche Kommunikation. Die Gesetzlosigkeit in Minnesota hat ein Ende, und wer Strafverfolgungsbeamte bedroht oder angreift, wird zur Rechenschaft gezogen.”

(2) Kriegsministerium beendet Harvard-Programme: US-Kriegsminister Pete Hegseth verkündete vor wenigen Stunden über seine Social-Media-Kanäle, dass das “Department of War” offiziell ALLE militärischen Weiterbildungsprogramme, Stipendien und Zertifikatsprogramme mit der Harvard University beendet habe. Zur Begründung führte Hegseth an, dass Harvard, anders als das Kriegsministerium, woke sei. In seinem Post auf X markierte Hegseth mit @DeptWar statt @DeptofWar aus Versehen den falschen Account.

(3) US-Flagge von WHO zurückgeholt: Die Ständige Vertretung der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen in Genf und die US-Marine teilen mit, die US-Flagge vom WHO-Hauptquartier in Genf (Schweiz) zurückgeholt zu haben. Die WHO hatte die Herausgabe verweigert und behauptete, dem Austritt der USA aus der WHO nicht zugestimmt zu haben.

(4) Humanitäre Hilfe für den Sudan: Auf dem Account des Unterstaatssekretärs für Auslandshilfe, humanitäre Angelegenheiten und Religionsfreiheit wurde eine am 2. bzw. 3.2.2026 (Zeitverschiebung) beschlossene Hilfe für den “Sudan Humanitarian Fund” in Höhe von 200 Millionen US-Dollar verkündet. Das freigegebene Geld, heißt es, sei Teil der im Dezember 2025 gemachten Zusage von 2 Milliarden US-Dollar an das “Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA)” und soll dazu beitragen, die katastrophale humanitäre Krise zu bewältigen, von der Millionen Menschen im Sudan betroffen sind.

(5) Provokantes “Affenvideo”: In Sozialen Netzwerken und diversen Medien machte sich Empörung über einen angeblich von Donald Trump gezogenen (rassistischen) Affenvergleich zum Nachteil der Obamas breit. Wie häufig ist der vollständige Kontext nur auf unabhängigen Medien/Netzwerken zu sehen:


6.2.26


Deutschland, deine politisierte Justiz (Teil 2)
Das BVerfG ist nicht neutral


„Die Kommunikation der Entscheidung ist einmal mehr dahingeschnodderte Respektlosigkeit der aktuellen Personen im Richteramt vor der Würde des neutralen Gerichts als solchem. Inhaltlich ist der Kern der Entscheidung einfach: "andere hatten auch noch weniger Platz." Der Senat rechnet vor: Aus der Größe des Saals ergebe sich „eine verfügbare Fläche von 1,66 m² für jedes Fraktionsmitglied”. Dies sei “mehr als in der 18. Legislaturperiode jedem der 311 Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Saal 3N 001 rechnerisch zur Verfügung stand, nämlich lediglich 1,49 m².” Mit der hämischen Kommunikation verfehlt die aktuelle Gerichtsbesetzung einmal mehr den verfassungsmäßigen Auftrag des Gerichts und schürt Unruhe. Warum?”

︎ W e i t e r l e s e n




News


Deutschland, deine politisierte Justiz (Teil 1)


05./06.02.2026

Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ist das Zeugnis einer Justiz, die im Eiltempo eine fassungslos machende berufsethische Degenerierung vollzieht und bei Menschen, die an Rechtsstaatlichkeit glauben wollen, Ekel hervorruft. Das Vertrauen in die Justiz wurde durch diese Entscheidung massiv geschädigt.

Die Vorsitzende der 6. Kammer, Dr. Katharina Bork, war zuvor am Finanzgericht in Kiel tätig.

Am 11. Dezember 2024 wurde Bork von Daniel Günther zur persönlichen Stellvertreterin von Verfassungsrichter Dr. Marc Petit am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht ernannt (s. Foto mit Urkunde).


︎ W e i t e r l e s e n




Urteil


für Simeon (Maja) Trux


04.02.2026

Ein Bild aus dem Jahr 2014 zeigt die angeklagte und heute von dem Budapester Stadtgericht (Fővárosi Törvényszék, Metropolitan Court Budapest) zu 8 Jahren Haft verurteilte Person Simeon Maja Trux. Mitabgebildet sind Johannes Oehlwein und Jonas Grajetzki, damals Mitschüler von Trux von der Jenaplanschule, bei ihrer Teilnahme an einem Technikwettbewerb, bei dem sie den dritten Platz belegten. Während Grajetzki selbständiger Ton- und Veranstaltungstechniker ist und Oehlwein dem Landesvorstand von Volt Deutschland angehört (Landesverband Thüringen), einer paneuropäischen Partei, schloss Trux sich dem linksextremen Milieu an, in dem es zu schweren Straftaten gekommen ist, für die die Person Simeon Maja Trux heute verurteilt wurde. Offen ist die Frage, ob die angeklagte Person Rechtsmittel einlegen oder das Strafurteil akzeptieren wird. Letzteres dürfte die Chance erhöhen, dass Simeon Maja Trux die auferlegte Strafe in Deutschland verbüßen darf, womöglich sogar teilweise auf Bewährung. Die Untersuchungshaft in Ungarn wird Trux angerechnet. 

Foto: Andreas Schott






𝕏


Kommentar zur Durchsuchung von Büroräumen der Plattform 𝕏 in Paris wegen des Vorwurfs der Algorithmus-Manipulation


03.02.2026

In Paris haben die französische Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Europol und der Cyberkriminalitäts-Einheit der französischen Polizei Büroräume von 𝕏 durchsucht. Das koordinierte Vorgehen der Behörden erfolgte, obwohl 𝕏 Anfang Januar 2026 eine Transparenzoffensive angekündigt und umgesetzt hatte.

Elon Musk schrieb dazu mit einer Reichweite von 36 Millionen:

Wir werden den neuen 𝕏-Algorithmus, einschließlich des gesamten Codes, der zur Bestimmung der organischen und Werbe-Beiträge verwendet wird, die den Nutzern empfohlen werden, in 7 Tagen als Open Source veröffentlichen. Dies wird alle 4 Wochen wiederholt, mit umfassenden Entwicklerhinweisen, damit Sie besser verstehen können, was sich geändert hat.”

Jedermann kann den Algorithmus ︎︎︎hier überblicken und nachvollziehen.

𝕏 ist die Nr. 1 App in Frankreich. Das ist der wahre Grund für die heutige Durchsuchung. Die Menschen in Frankreich wollen die Welt sehen und verstehen — unmanipuliert, ungefiltert und frei von staatlicher Einflussnahme.

Präsident Macron wird dieser repressive Übergriff teuer zu stehen kommen. Aus dem Kreis einflussreicher Staats- und Regierungschefs wird er weggeschnippt werden wie eine Zigarette auf den Straßen von Paris.




Culture


The Full Moon — La Suite


February 1, 2026

When I struggled to find the right sleeping position, my thoughts drifted to one of the most astonishing hotels in Paris — Hôtel Costes — and its unique soundscape shaped in the era of Stéphane Pompougnac. The lesson was: place your bed consciously at the center of your beautiful room, just as hotels do, and let the music set the mood, whether through the original compilations, the ︎︎︎live radio, or ︎︎︎curated playlists on Apple Music, Deezer, or Spotify. Or go further: explore ︎︎︎the shop, book a room for your next journey, and remember that some experiences are meant to happen once in a lifetime.

︎︎︎Buckminster Playlist

  1. In The Black Of Night Murder
  2. Lavish
  3. Sitting On The Shelf Without Shelly
  4. The Ballad Of Sacco And Vanzetti
  5. Lamour
  6. Reality Check
  7. Metropolitain
  8. Tango Forte
  9. Broken Wings
  10. Cleopatra In New York
  11. Night Over Manaus
  12. Electrorloge
  13. Mirage




31.1.26


𝕏-Collection — Ein Staat, der unfähig ist, den Inhaber einer .de-Domain im anarchistischen Spektrum in Erfahrung zu bringen, ist schlicht zu doof für die Vulkangruppen:



RIP


Stefan Niehoff — Politisch verfolgt und von der Justiz zu Tode schikaniert


Rentner und Meinungsfreiheitskämpfer Stefan Niehoff ist infolge eines Schlaganfalls verstorben

Mit der „Schwachkopf“-Affäre um Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) machte er bundesweit Schlagzeilen und wurde so zum ersten prominenten Opfer der Paragraf 188-Einschüchterungsjustiz: Rentner Stefan Niehoff ist mit 65 Jahren an den Folgen eines Schlaganfalls gestorben.

Zur Erinnerung: Am 12. November 2024 klingelte ihn um 06.15 Uhr die Kriminalpolizei Schweinfurt (Unterfranken) aus dem Bett, durchsuchte* sein Haus im fränkischen Burgpreppach, wo der Ex-Feldwebel mit seiner schwer behinderten Tochter und Frau lebte. Anlass war ein satirisch-kritisches Meme („Schwachkopf Professional“), das Niehoff in Anlehnung an eine bekannte Shampoo-Werbung über Robert Habeck gepostet hatte. Mit der Fotomontage, die er nicht einmal selbst angefertigt hatte, wollte der Rentner seiner Wut über nicht mehr bezahlbare Energie- und Heizkosten Ausdruck verleihen. Habeck selbst hatte den Strafantrag gestellt, nachdem Niehoff zuvor, wie auch DK-Chefredakteur David Bendels (Faeser-Meme), von der berüchtigten Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ denunziert worden war. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.

Im Juni 2025 wurde Niehoff vom Amtsgericht Haßfurt dann zu einer Geldstrafe von 825 EUR verurteilt, weil er „Kennzeichen verfassungsfeindlicher sowie terroristischer Gruppierungen” verwendet haben soll. Hintergrund war, dass bei der Hausdurchsuchung im November 2024 auf seinem beschlagnahmten Computer offenkundig satirische Bilder gefunden wurden, von denen eines die bayerische „Grünen“-Fraktionschefin Katharina Schulze in Nazi-Pose auf einem fiktiven „Spiegel“-Cover zeigte.

Nach dieser erbärmlichen Machtdemonstration der bayerischen Justiz war Rentner Niehoff im vergangenen Jahr Gast der AfD-Bundestagsfraktion bei einer Veranstaltung zum Thema Meinungsfreiheit. Der 65-Jährige starb vergangene Nacht als ein von der Gesinnungsjustiz gebrochener Mann an den Folgen eines Schlaganfalls, den er in der Vorweihnachtszeit erlitten hatte.” (Quelle: Deutschland-Kurier)

*Hinweis: Die angeordnete Hausdurchsuchung wurde nicht vollständig durchgeführt, da der Beschuldigte seine technischen Geräte freiwillig herausgab. Dadurch begann und endete die (dennoch belastende) Hausdurchsuchung offenbar an der Haustür von Stefan Niehoff. 




Berlin


Garantenstellung


Heute hat Kai Wegner kraft Weisung des Regierenden Bürgermeisters den Erlass einer Allgemeinverfügung durch Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde bewirkt, was sprichwörtlich höchste Eisenbahn war.

Parallel dazu erachte ich es für wichtig, den Berliner SPD-Landesverband und verantwortliche Personen wie Franziska Giffey wegen der bisherigen Blockadehaltung in der Koalition „accountable“ zu halten, und mit hoffentlich sinnvollen Argumenten etwas Druck aufzubauen:

30.01.2026, 09:13 Uhr

PER TELEFAX UND E-MAIL WGN. EILBEDÜRFTIGKEIT
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
– Landesverband Berlin –
E-Mail: berlin@spd.de
sowie
SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin
und konkret Franziska Giffey, MdA

Fax: (030) 23 25 22 29
E-Mail: spd-fraktion@spd.parlament-berlin.de
Franziska.Giffey@spd.parlament-berlin.de

Dringende Aufforderung — Zustimmung für die Ausgabe von Tausalz wgn. extremer Glätte und dadurch ersichtlicher Gefahr für Leib und Leben

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Giffey,
hiermit fordere ich Sie in Ihrer Funktion als Stellvertretende Bürgermeisterin des Landes Berlin auf, unverzüglich – das heißt ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch binnen 72 Stunden ab Zugang dieser Aufforderung – die Zustimmung der SPD Berlin zur Ausgabe von Tausalz bzw. zur Durchführung wirksamer Streumaßnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren für Leib und Leben im öffentlichen Verkehrsraum herbeizuführen. Sollte innerhalb dieser Frist keine entsprechende Zustimmung erfolgen, werde ich unverzüglich nach Fristablauf Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen Sie in Ihrer Funktion als Stellvertretende Bürgermeisterin wegen des Verdachts eines strafbaren Unterlassens erstatten.


Schön, wenn Politiker vor Ort mit anpacken und zeigen, dass Winterdienst ernst genommen wird.

Seit heute Nachmittag präsentiert sich Franziska Giffey auf ihren Social-Media-Kanälen mit schneefegenden Grüßen aus Rudow. Eine Strafanzeige muss also vorerst nicht am kommenden Montag, 09:14 Uhr, bei Generalstaatsanwältin Koppers zur Prüfung des Sachverhalts und Verhaltens einer zentralen Machtperson in der SPD eingehen.

Das Regierungsverhalten der Berliner SPD in der Sache steht unter weiterer Beobachtung.






30.1.26


Markus Haintz not amused


Vor wenigen Tagen gab der Schreck deutscher Staatsanwaltschaften, Rechtsanwalt Markus Haintz, öffentlich bekannt: „Dieser Fall wird noch ein erhebliches juristisches Nachspiel haben, vor allem für das Landgericht Ellwangen”.

Die Plattform ︎︎︎https://twitterabmahnung.de/ scheint ausschließlich Rechtsanwalt Haintz gewidmet zu sein. Dort sind Fragmente einer Entscheidung des OLG Stuttgart (zurvor LG Ellwangen, Az. 1 O 73/22) fotografisch als Dokumentansicht veröffentlicht, jedoch ohne Bekanntgabe des Aktenzeichens. Nach unserer Recherche dürfte es sich um das ︎︎︎Urteil des OLG Stuttgart (4. Zivilsenat) vom 13.11.2024 handeln, gerichtliches Aktenzeichen 4 U 85/24.

Aus dieser Entscheidung, die epistemisch scheppert, wird direkt zitiert:

︎ W e i t e r l e s e n




29.1. (2)


Psychologie


Wie Google-Rezensionen freiwillig entfernt werden

Im Zusammenhang mit einem YouTuber/Streamer, der blond gefärbtes Haar trägt und sich auf das „Exposen“ von Personen spezialisiert hat, kam es in meinem Umfeld zu rechtswidrigen Google-Rezensionen, die auf grob verzerrten und teils frei erfundenen Videodarstellungen des Streamers beruhten; nach entsprechendem Druck von uns wurden diese Videos wieder entfernt. Auslöser war unsere Beobachtung seiner Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main sowie der anschließend durch uns veröffentlichte, faktenbasierte Bericht darüber. Das Entfernen der Videos hat jedoch einige Anhänger des Streamers nicht davon abgehalten, ohne jeglichen Verstand negative Bewertungen für ein Unternehmen abzugeben, von dem sie keinerlei Kenntnis hatten. Google hat die meisten dieser Rezensionen final entfernt, mit Ausnahme einer von Jessica K. aus Trier (Pseudonym: KleineCat), deren Identität durch spezielle, teils experimentelle Recherche zweifelsfrei ermittelt werden konnte, was sie wohl selbst nicht erwartet hatte. 

Anstatt den klassischen Weg einer Abmahnung zu gehen, wurde von uns ein psychologischer Ansatz gewählt, gestützt auf die Vorhersage: „24 Stunden, und sie entfernt die Rezension von selbst wieder“, die sich auch daraus ergab, dass ich die Person optisch erinnern konnte, da sie ebenfalls als Zuschauerin im Landgericht Frankfurt am Main anwesend war. Auf die abgegebene Bewertung folgte eine öffentliche, scharf formulierte und insgesamt ausgeklügelte Antwort des Inhabers, woraufhin die Rezension innerhalb der vorhergesagten 24 Stunden freiwillig von der Verfasserin zurückgezogen wurde; hätte sie dies nicht getan, wäre der nächste Schritt die Melderegisterauskunft gewesen, gefolgt von einem persönlichen Vorsprechen an der ermittelten Adresse.

Das Internet ist schließlich kein rechtsfreier Raum.




29.1. (1)


Margarete Koppers


Würdigung für 40 Jahre Engagement in Sachen Recht, Sicherheit und Gerechtigkeit

Zum Ende des Jahres 2025 wurde Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers für ihre im Namen von Recht und Gerechtigkeit geleisteten 40 Dienstjahre mit einer Jubiläumsurkunde gewürdigt:

Von den Anfängen ihres Studiums der Rechtswissenschaften an der FU Berlin über ihre Tätigkeit als Richterin auf Probe am Amts- und Landgericht Berlin bis hin zu leitenden Funktionen im Strafrecht, in der Polizeiführung und schließlich als Generalstaatsanwältin prägt Frau Koppers die Berliner Justiz mit außergewöhnlicher Kompetenz und Integrität.

In all den Jahren hat Frau Koppers stets mit klarem Urteilsvermögen, Besonnenheit und großer Einsatzbereitschaft gehandelt. Eigenschaften, die sie in unterschiedlichsten Funktionen bewiesen hat, sei es in der Leitung einer Strafkammer, bei der wissenschaftlichen Mitarbeit am Bundesverfassungsgericht oder in der kommissarischen Führung der Polizei Berlin. Ihr Wirken ist geprägt von Weitsicht, Professionalität und einem tiefen Verantwortungsbewusstsein für die Sache der Justiz.

Die Senatsverwaltung würdigt mit der Urkundenübergabe nicht nur die beeindruckende berufliche Leistung, sondern auch das unermüdliche Engagement, das Frau Koppers über vier Jahrzehnte für Recht, Sicherheit und Gerechtigkeit in Berlin geleistet hat. Ihr Wirken ist ein Vorbild für die gesamte Berliner Justiz.”

Hinweis: Die zweite Abbildung verweist auf das real existierende Gebäude in Pittsburgh, das den Namen Koppers trägt :-)






28.1. (2)


LKA244@
polizei.berlin.de


wgn. Computerbetrug – Wer erkennt diese Frau?

„Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28.01.2026 haben Sie diese Fahndung veröffentlicht: ︎︎︎https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2026/pressemitteilung.1638248.php

Leider wird weder in der Polizeimeldung noch in den Medien darauf hingewiesen, dass die gesuchte Frau offenbar ein markantes Handtattoo trägt.

Ein solches würde ja sofort ins Auge stechen und leichter zu erinnern sein als das Gesicht der Frau.

Vielleicht passen Sie Ihre Meldung dahingehend an (?).

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin-Westend”


28.1. (1)


Aus Dr. Mario Voigt wird Mario Voigt


TU Chemnitz entzieht akademischen Grad — Voigt kündigt Klage am Verwaltungsgericht an

Aber er wäre nicht Mario Vogt, wenn er nicht sein unverdientes Amt mit Zähnen und Klauen verteidigen würde und deshalb klagt, um das ganze Verfahren zu verzögern.”

Hinweis: Voigt hat die Zugänglichkeit seines X-Profils eingeschränkt.




27.1.






ICE


Kommentar zu den tödlichen Schüssen auf Alex Pretti


Nach eigener sorgfältiger Auswertung von Bild-/Videomaterial und Kommentaren

Am 24. Januar 2026 feuerten Agenten der US-Einwanderungsbehörde (kurz: ICE) in Minneapolis tödliche Schüsse auf den 37-jährigen Demonstranten Alex Pretti ab. Der Vorfall ereignete sich am Straßenrand direkt vor einem hell lackierten Fahrzeug. Zuvor hatten ICE-Agenten zwei (mutmaßlich weibliche) Personen grob umhergeschubst und gegen sie Reizgas eingesetzt. Alex Pretti filmte die Szene mit seinem Handy und stellte sich schützend dazwischen. Dabei geriet er selbst (mit Reizgas konfrontiert) in das Handgemenge. Pretti trug legal eine Schusswaffe bei sich, offenbar eine SIG Sauer P320 AXG Combat 9 mm, hatte sie jedoch nicht gezogen oder in der Hand. Die Waffe war mit erweitertem Magazin und einem Zielfernrohr ausgestattet; der Gesamtwert der Ausrüstung wird auf ca. 1.500–2.000 US-Dollar geschätzt. 

Eine Gruppe von (im Kern) vier bis fünf ICE-Agenten rang Alex Pretti zu Boden. Das Wort „Waffe“ („Gun“) soll gerufen worden sein, woraufhin ein Agent sofort damit begann, Pretti zu entwaffnen. Es gab allerdings keine koordinierte Absprache unter den Agenten. Ein anderer Agent schlug mehrfach mit seiner Reizgasflasche auf Pretti ein. Der Agent, der Prettis Waffe (ohne weitere Worte) an sich nahm, entfernte sich von dem Gerangel; Sekunden später löste sich unbeabsichtigt ein Schuss aus der Waffe. Für die verbleibenden Agenten muss dieser Schuss so gewirkt haben, als hätte Pretti selbst geschossen. Daraufhin gab einer der Agenten den ersten Schuss auf Pretti ab; weitere Schüsse folgten.

Kurzablauf, der sich m.M.n. bestätigen lässt:

  1. Agent (a) ruft „Waffe“.

  2. Agent (b) zieht seine Waffe.

  3. Agent (a) entwaffnet wortlos Pretti, dessen Waffe sich im Holster befand.

  4. Agent (a) löst versehentlich einen Schuss aus der beschlagnahmten Waffe aus.

  5. Agent (b) schießt dem Verdächtigen in den Rücken (+ weitere Schüsse).

Alex Pretti soll Chatmitglied in einer sogenannten „Anti-ICE Signal group“ gewesen sein. Dort melden Mitglieder in Echtzeit Sichtungen mutmaßlicher ICE-Agenten (bspw. „schwarzer SUV mit getönten Scheiben in der 38th Street“, „Männer in Zivilwesten vor dem Supermarkt“). Anschließend folgen Warnungen an Nachbarschaften, Kirchen, Schulen etc.

Von Pretti war es absolut fahrlässig und unvernünftig, sich mit einer hochgeladenen, professionellen Waffe in eine derart eskalierte Szenerie zu begeben. Selbst bei legalem Tragen steigt das Risiko einer fatalen Fehleinschätzung durch bewaffnete, teils schlecht ausgebildete ICE-Agenten.

Am 25.01.2026 meldeten sich Michelle und Barack Obama mit einem gemeinsamen Statement über Social Media zu Wort, darin heißt es u.a.:

„Seit Wochen sind die Menschen im ganzen Land zu Recht empört über das Schauspiel maskierter ICE-Agenten und anderer Bundesbeamter, die ungestraft agieren und Taktiken anwenden, die offenbar darauf abzielen, die Bewohner einer amerikanischen Großstadt einzuschüchtern, zu belästigen, zu provozieren und zu gefährden. Diese beispiellosen Taktiken – die selbst der ehemalige oberste Rechtsberater des Heimatschutzministeriums unter Trumps erster Regierung als beschämend, gesetzlos und grausam bezeichnet hat – haben nun zum Tod zweier US-Bürger geführt. Und anstatt zu versuchen, ein Mindestmaß an Disziplin und Rechenschaftspflicht gegenüber den eingesetzten Beamten durchzusetzen, scheinen der Präsident und Vertreter seiner Regierung die Situation sogar noch verschärfen zu wollen. Gleichzeitig liefern sie öffentliche Erklärungen für die Schüsse auf Herrn Pretti und Renee Good ab, die auf keinerlei ernsthaften Ermittlungen beruhen, und die offenbar direkt durch Videobeweise widerlegt werden.”

Waffe: Abbildung ähnlich




25.1.26


Meinung: Brooklyn Peltz Beckham handelt schlüssig


Victoria Beckhams bizarre Gefühle zu ihrem ältesten Sohn

Memes (AI-generiert) von Victoria Beckham im silbernen Kleid auf der Hochzeit ihres Sohnes gehen um die Welt. Über die entscheidenden Details einer Schlüsselszene im Leben von Brooklyn und Nicola Peltz Beckham wird medial trotzdem immer noch nicht vollständig berichtet. Eine Mutter, die auch nur ansatzweise bei Verstand und Taktgefühl ist, überlässt ihrem Sohn und seiner frisch Angetrauten den emotionalen Rampenlicht-Moment, den alle erwarten. Victoria Beckham tat genau das nicht. Sie ließ sich stattdessen (liebend gern) von einem taktlosen Marc Anthony (mit DJ-Unterstützung im Hintergrund) in eine Situation ziehen, die für das Hochzeitspaar tiefste Demütigung und für Brooklyn pure Bedrängnis bedeutete. Der Junge, der sein Leben lang von Victoria vereinnahmt und auf ungesunde Weise vergöttert wurde, stand da wie gelähmt. Die Liebe von Victoria Beckham zu ihrem ältesten Sohn Brooklyn geht sichtbar weit über das Normale hinaus. Sie wirkt übergriffig, besitzergreifend und weist für aufmerksame Beobachter seit Jahren Züge auf, die bizarr und fast schon unangemessen intim anmuten.

Explicit: Marc Anthony rief Brooklyn zu sich auf die Bühne. Viele der Anwesenden, vor allem Brooklyn selbst, erwarteten, dass Nicola auf die Bühne kommen und ein besonderer Tanz zwischen Brooklyn und seiner Frau stattfinden würde. Stattdessen bat Anthony die „most beautiful woman in the room“ auf die Bühne und sagte anschließend: „Victoria, come to the stage.“ Victoria stand bereits in der Nähe der Bühne und ging hinauf. In diesem Moment (der Demütigung) war Brooklyn am Boden zerstört. Nicola eilte weinend aus dem Saal (crying her eyes out), während ihr Mann mit seiner Mutter tanzen musste. Anthony: „Put your hands on your mother’s hips.“ Nachdem die verstörende Tanzszene beendet war, verließen auch Brooklyn und Nicolas Eltern den Saal. Dass diese jungen Menschen anschließend ein zweites Mal geheiratet haben, ist die logische Konsequenz einer alten, kranken Software, die durch eine neue, gesündere überschrieben wurde.

David und Victoria Beckham haben ihren Sohn verloren, weil sie beschlossen haben, ihre Familie nach dem Vorbild der von ihnen verehrten Königsfamilie zu führen und Markenwerte über familiäre Werte zu stellen. Die Tatsache, dass sie sogar den Namen ihres Sohnes Brooklyn als Marke eintragen ließen, zeigt, dass sie ihn zu einer Ware gemacht haben, und es scheint, dass sie ihm dies nun vorhalten und seinen eigenen Namen gegen ihn wenden, ähnlich wie die Königsfamilie mit Geburtsrechten und verliehenen Titeln verfährt. Elternschaft bedeutet nicht Besitzanspruch. Es geht um Liebe und darum, ein Kind zu einer eigenständigen Persönlichkeit heranwachsen zu lassen, ohne es dafür zu erpressen, dass man seine elterlichen Pflichten erfüllt hat, und ohne ihm Dinge zu geben, die es vielleicht nie wollte, die man aber dennoch in seine Welt integriert hat. Später damit zu drohen, ihm diese Dinge wieder zu entziehen, ist zutiefst manipulativ. Das ist bedingte Liebe.”



23.1.26


Das Lachen aus dem Universum


“Happy Smile Universe”

Am 23. Januar 2026 ist der Weltraum zu Späßen aufgelegt. Saturn und Neptun stehen nah beieinander, wenn sich die Mondsichel wie ein geschwungener Mund sanft unter ihnen wölbt und einen kurzen, magischen Moment im Kosmos entstehen lässt. Sicherlich nicht als mathematisch perfekte Figur oder offizielles Himmelsphänomen, sondern als visuell-intuitiver kosmischer Smiley, der uns die verspielte, wohlgesonnene Seite des Weltraums nahelegt. 

Tipp: Wir empfehlen generell SkyView® Explore the Universe, eine Augmented-Reality-App, mit der sich Sterne, Planeten und Sternbilder sowie deren Positionen am Himmel entdecken lassen. Bei der erstmaligen Verwendung der App erfolgt eine Kalibrierung, die am persönlichen Wohnort empfohlen wird. Die leichte musikalische Untermalung kann bei Bedarf ausgeschaltet werden.




22.1.26


Erfahrungsbericht: Zustellungsvereitelung & PayPal auf der Autobahn


Vor einiger Zeit war ich damit beauftragt, mittels der dokumentierten persönlichen Überbringung eines wichtigen Anwaltsbriefes eine Zustellungsvereitelung durch den gegnerischen Rechtsanwalt zu durchbrechen. Zunächst war es erforderlich, die in der Kastanienallee in Berlin geführte Geschäftsadresse als augenscheinlich einzige Zustelloption auszuhebeln. Ermittelt wurde eine Adresse des Rechtsanwalts in 16845 Wusterhausen/Dosse. Bei dem Gebäude, an dem zugestellt werden sollte, handelte es sich um eine Art bürgerliche Villa im Jugendstilcharme. Der Kunde schlug vor, für die Zustellung ein (von ihm selbst organisiertes) Fahrzeug zu nutzen, das optisch reizarm ist und wenig Erinnerungspotential bietet. Dass ich damit technisch um dreißig Jahre zurückgeworfen sein würde, erwähnte er nicht. Die Hinfahrt verlief ohne Besonderheiten; entsprechend erfolgte die Zustellung wirksam wie vorgesehen:

Briefkasteneinwurf per Bote

Ihr Zeichen: 319/22 JA03 mj D5/121-24

Sehr geehrter Herr Kollege [...],

ich, der unterzeichnete Rechtsanwalt, richte mich an Sie als Prozessvertreter der Swiss Life German CRE Residential SCS („Vermieterin“) im Verfahren [...]/24 AG Wedding. In diesem Verfahren haben Sie das Kündigungsschreiben der CAPERA Immobilien Service GmbH („CAPERA“) vom [...] in Ablichtung vorgelegt. Mit diesem Schreiben erklärte CAPERA namens der Vermieterin das Mietverhältnis der von mir vertretenen Frau P. und des von mir vertretenen Herrn W. über die Wohnung „in Berlin, [...]straße [...]“ wegen Zahlungsverzugs in Höhe von mehr als zwei Monatsmieten „außerordentlich fristlos“ und „hilfsweise fristgemäß nach § 573 BGB zum nächstmöglichen Termin“ zu kündigen.

Ich weise die Kündigungserklärung vom [...] hiermit namens und im Auftrag der Frau P. und des Herrn W. unter Berufung auf beigefügte Originalvollmacht nach § 174 BGB zurück. Dem Kündigungsschreiben vom [...] war neben einer Original-Untervollmacht der CAPERA, erteilt an die das Schreiben zeichnende Frau R., lediglich ein Ausdruck einer elektronisch mittels „DocuSign“ für die Vermieterin gezeichneten und als „Verwaltungsvollmacht“ überschriebenen Hauptvollmacht für CAPERA beigefügt. Damit ist mit der Kündigungserklärung nicht die erforderliche Vollmachtsurkunde vorgelegt worden.

Des Weiteren beanstande ich namens und im Auftrag der Frau P. und des Herrn W. unter Verweis auf beigefügte Originalvollmacht nach § 180 S. 2 BGB, dass CAPERA und damit auch Frau R. bei Abgabe und Zugang der Kündigungserklärung die Vertretungsmacht fehlte.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Unterschrift

[...] (Rechtsanwalt)

Blieb noch die Rückfahrt, die zu einem Abenteuer für mich werden sollte. Nach Berlin zurück führt die A24, was auch komfortabel verlaufen wäre, wenn das Fahrzeug nicht aus dem Nichts aufgehört hätte zu beschleunigen. Gas geben — keine Reaktion. Im Gegenteil, die Geschwindigkeit nahm ab. Mitten auf der Autobahn.

„Ach du Scheiße, der Tank ist leer.“

Danke, Herr Rechtsanwalt, dass Sie mir ein Fahrzeug ohne für die Strecke angemessene Tankfüllung überlassen haben, das weder aufgrund eines möglichen elektronischen Defekts noch wegen seines Alters akustisch vor diesem Umstand warnte. Mir blieb aber das “Glück”, auf dem Standstreifen auszurollen — fünf Kilometer hinter der letzten Aral-Tankstelle. Zu meinem weiteren “Glück” gehörte, dass der Energiestand meines Mobiltelefons im roten Bereich lag. Wen oder was soll ich jetzt zuerst hassen? Das dämliche Auto, den Rechtsanwalt und seine Schnapsidee, oder die eigene Versäumnis, das Fahrzeug vor Fahrtantritt nicht überprüft zu haben? Aus dem Auto auszusteigen gestaltete sich mental schwierig, weil alles um mich herum extrem schnell, windig und kalt war. „Wie ein Idiot steht man hier rum!“ Dann ging das Gedankenkarussell los: Zehn Kilometer hin und zurück sind aber weit! Und die naheliegende Frage, welche (staatliche) Gewalt mich wohl zuerst ins psychiatrische Krankenhaus stecken würde, sollte ich bei meinem Spaziergang auf der Autobahn entdeckt werden. Wie lange hält der Akku noch?

„Ich heule gleich.“


Mir kam der Gedanke, dass es am erfolgversprechendsten sein würde, zuerst bei der Raststätte und, falls sich dort keine Lösung findet, dezentral um Hilfe zu bitten. Leute vom Land sind schließlich hilfsbereit und menschlich (mehr als die Stadtzombies). Um 12:47 Uhr rief ich bei Tank & Rast Raststätte Linumer Bruch an, wo aber selbst keine Möglichkeit bestand, jemanden mit Benzin zu entsenden. Ok, dann die örtliche Feuerwehr. Um 12:59 Uhr erhielt ich die Rückmeldung, dass „einer von uns rausgefahren ist und Benzin mitbringt.“

Um 13:20 Uhr war der Vorgang erledigt.


70 EUR (Kraftstoff und Aufwandsentschädigung), gezahlt via PayPal auf der Autobahn.

︎

Symbolbild (Feuerwehr)




20.1.26


Die Lust an der Zerstörung: Deutsche Staatsanwaltschaften im Machtmissbrauch


Was seit dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik (kurz: DDR) als überwunden galt, kehrt heute zurück: Exzesse staatlicher Strafverfolgung, die in ihrer Funktionsweise dem entsprechen, was das Strafgesetzbuch als Vergewaltigung definiert. Wer kraft staatlicher Macht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers und unter Bruch der Grundrechte die Selbstbestimmung eines Menschen missachtet, seine Meinungsäußerungsfreiheit sowie die Freiheit seines Wesens und seiner Persönlichkeit verletzt und ihn durch Zwang, Drohung oder strukturelle Überlegenheit zur Duldung rechtswidriger Eingriffe nötigt oder ihn zum Objekt staatlichen Handelns degradiert, begeht eine Form institutioneller Gewalt, die dem Wesen nach dem entspricht, was das Strafrecht als schwersten Angriff auf die persönliche Autonomie kennt.”

︎ W e i t e r l e s e n




New


𝕏-Collection


Am Dienstag, 20. Januar 2026, wird über die Staatsanwaltschaft Berlin zu berichten sein; zugleich wird ein Brandbrief vorbereitet, u.a. wegen der Anklage gegen die sogenannte Quark-Satire". Die neue und alte Leitung der mächtigsten Strafverfolgungsbehörde Berlins wird kaum ernsthaft davon ausgehen, dass ihre Namen für Teile der Trump-Administration irrelevant sind. Es ist jetzt Zeit, dass diese Tyrannen, die eine Armada aus stinkend dummen, schwerwiegend übergriffigen und vollkommen bösartigen Staatsanwälten hochgezüchtet haben, und ihre Taten amerikanischen Verfechtern der Meinungsfreiheit bekannt werden. Gleiches gilt für unabhängige Richter”, die im Akkord Strafbefehle durchwinken und Unschuldige mit Gerichtsverfahren drangsalieren, während Schreihälse wie Julian Reichelt oder Norbert Bolz Einstellungsangebote auf dem Silbertablett zugeschoben bekommen. Auf das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Berlin im Fall Philipp Ruch darf man außerdem mehr als gespannt sein:

︎ W e i t e r l e s e n

Bitte beachten: In dieser Ankündigung wurde die Staatsanwaltschaft Berlin als möglicher Weise zuständig für die Anklage gegen die Quark-Satire” genannt; diese Annahme beruhte auf der Mandatierung eines in Berlin ansässigen Strafverteidigers, ließ sich bislang jedoch nicht abschließend klären.




Update


Die seltsame Logik von NiUS 


In Anknüpfung an unseren Beitrag vom 15. Januar 2026 — Einordnung der Lanz-Debatte vom 7. Januar 2026 — halten wir aufgrund der aktuellen Entwicklung folgendes fest:

1.
Nach der Sendung Markus Lanz vom 7. Januar 2026 behaupteten NiUS & Co., der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Daniel Günther, habe bei Markus Lanz (notfalls) die Zensur und sogar das Verbot von NiUS gefordert. Objektiv bestätigen ließ sich diese Behauptung nicht.

2.
Am 15. Januar 2026 erklärte Larissa Fußer (Mitglied der Chefredaktion von Apollo News) wörtlich: „Ja, NiUS hat Günthers Aussagen zugespitzt. Das hat sich aber alles in einem legitimen Interpretationsrahmen bewegt, und nennt sich im Übrigen Boulevard. Das kann man nicht mögen, aber es ist ein Stilmittel [...]“ Quelle: ︎︎︎ Video Apollo Newsroom (ab Min 8:45)

3.
Sendung Markus Lanz vom 14. Januar 2026: Lanz widerlegt Beatrix von Storch, die die Verbotsbehauptung ungeprüft übernommen hatte, indem er sie “zwingt”, die ungeschnittenen Originalszenen anzusehen.

4.
Sendung Markus Lanz vom 15. Januar 2026: Lanz verteidigt die Faktenlage der fehlenden Verbotsbehauptung und erhält u.a. Zuspruch von Autor und Journalist Robin Alexander. 

5.
Am 16. Januar 2026 behauptet NiUS-Chefredakteur Julian Reichelt, Markus Lanz habe am Abend des 8. Januar 2026 bei ihm (Reichelt) angerufen und sich schockiert über die von Daniel Günther geäußerte Verbotsforderung gezeigt. Belegen bzw. beweisen lässt sich diese vermeintliche Offenlegung jedoch nicht.

Meinung: Die Behauptungen von NiUS sind unwahr (Verbotsforderung) und unglaubhaft (Einlassung von Markus Lanz im Telefonat). Der von NiUS öffentlich verbreitete Zusammenschnitt der Aussagen von Daniel Günther und Markus Lanz ist manipulativ; die Art und Weise seiner Herstellung und Verwendung erfolgt(e) unredlich.




16.1.26


Original oder Erfindung?


In den sozialen Netzwerken werden gerade diese Aussagen von JD Vance (Vizepräsident der USA) und Dr. Carsten Brennecke (Partner bei HÖCKER Rechtsanwälte) verbreitet. Sind sie wahr oder erfunden? 

JD Vance: „Wie sollen wir einem Verbündeten vertrauen, der nicht einmal seine eigenen Stromkabel bewachen kann? Ihr habt eure sicheren Kraftwerke abgeschaltet, um das Weltklima zu retten, und jetzt erfrieren eure Rentner, weil ihr Kriminelle nicht in den Griff bekommt. Ein Industriestaat, der im Winter den Strom nicht garantieren kann, ist kein Industriestaat mehr.“

Dr. Carsten Brennecke: „Ich war am Wochenende in Basel. Schöne, gepflegte, saubere Stadt, freundliche Leute, tolle Läden, kein Leerstand, nette Cafes und Restaurants, perfekt funktionierender Nahverkehr, nur 170.000 Einwohner aber mehrere hochkarätige Museen, ein sauberer, gepflegter Bahnhof, der aussieht wie eine Mall, mit netten Läden, Blumenladen, Restaurants, hier is(s)t man gerne. Dann die Rückkehr nach Köln, und mir ist wieder schmerzlich klar geworden, was Merz mit seiner Stadtbildaussage meinte: Der Kölner Hauptbahnhof samt seinem weiteren Umfeld ist zu einem dreckigen Loch verkommen. Drogensüchtige, Penner, Bettler und halbseidenes Gesindel, keiner mit gesundem Menschenverstand hält sich hier auch nur eine Sekunde länger auf als nötig. Rückfahrt durch ein völlig verdrecktes Köln, vorbei an der Drogenmeile rund um den Neumarkt, nur noch Zombies beherrschen den größten und zentralen Platz Kölns.”

Die Auflösung folgt mit der nächsten 𝕏-Collection am Samstag, 17. Januar 2026.


15.1.26


Einordnung der Lanz-Debatte vom 7. Januar 2026


Das in die Kritik geratene Gespräch zwischen Markus Lanz und Daniel Günther entwickelt sich aus der Frage, ob im Hinblick auf die Nutzung von Social Media durch jüngere Menschen der australische Weg eingeschlagen werden solle (Social-Media-Verbot bis zum 16. Lebensjahr). Günther beantwortet die Frage aus seiner Perspektive für Deutschland und Europa mit „absolut“ und führt seinen Standpunkt weiter aus (s. Video unten).

Nach ca. anderthalb Minuten äußert Günther, dass „selbst Politiker, die im Bundestag sitzen“ oder auch Abgeordnete seiner Fraktion sich „so’n Quatsch angucken“. Gemeint ist die Nutzung von Social Media als Informationsquelle. Von dort aus verschiebt sich das Gespräch auf die Macht der Medien. Günther spricht von Medien, die über Social Media agitieren und versuchten, ihre eigenen politischen Ziele durchzusetzen. In diesem Zusammenhang stellt Günther einen Bezug zu Situationen her, in denen regierende Parteien durch das Verhalten von Medien öffentlich in die Schieflage geraten seien.

Die Diskussion vertieft sich anhand der abgelehnten Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Von Günther fällt die Aussage, dass „NiUS und solche Portale“ gezielt gegen die Kandidatin (als Favoritin bestimmter Parteien) geschossen hätten. Kurz darauf erklärt Günther in seiner Funktion als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, bei den genannten Medien handele es sich um „Gegner“ und „Feinde von Demokratie“. Solchen Akteuren, so Günther, dürfe man keine Steilvorlagen mehr liefern. Wenn regierende Parteien geschlossen an einem Strang zögen, ließen sich Exzesse dieser Art vermeiden, Extremisten kleinkriegen und Stabilität wiederherstellen.

Lanz nimmt den Gesprächsfaden mit einem „Okay” auf und sagt: „Was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde »Wir müssen das regulieren, wir müssen es notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten«. Günther: „Ja.” Lanz: „Darüber reden wir.” Günther: „Wir reden dadrüber, Social Media darf bis 16-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden [...] um unsere Jugend zu schützen, vor Desinformation, vor sexuellen Übergriffen (Lanz unterbricht)”; Lanz: „Was ist mit dem Rest? Wenn Sie sagen, da gibt’s dann Portale, die agitieren [...] die berichten dann Dinge, die dann Kampagnen sind und mit Journalismus nix mehr zu tun haben [...], würden die sagen »Entschuldigung, das ist Meinungsfreiheit, das ist auch von der Meinungsfreiheit gedeckt, an welchem Punkt greifen wir dann ein, in so etwas Wichtiges und Wertvolles wie Meinungsfreiheit?« [...]” Günther erwidert im Wesentlichen, dass es innerhalb der Medien eine Diskussion darüber geben müsse, welche Qualitätskriterien Medien eigentlich erfüllen müssten (und steigt tiefer ein); Zugleich betont Günther, dass wir in Deutschland zum Glück Presse- und Meinungsfreiheit hätten. Er stellt die Frage, ob es heutzutage noch stattfinde, dass Journalisten wahrhaft berichten, oder ob nicht vielfach lediglich Meinungsmache betrieben werde.

Anschließend führt Günther aus: „Wenn ich mir NiUS-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe, kann ich nur sagen, da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist einfach vollkommen faktenfrei, was an der Stelle gemacht wird. Aber die treten eben auf und machen den Eindruck (bei) Leuten, als wär’ das sozusagen im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, was man in unserem Land sagen darf.“

Bewertung: In der Gesamtschau fordert Günther nicht explizit die Zensur oder das Verbot bestimmter Medien. Seine Antwort schließt an die Eingangsfrage von Markus Lanz an, ob der australische Weg eines Social-Media-Verbots (für Heranwachsende bis 16 Jahre) auch für Deutschland und Europa gegangen werden sollte. Die Unschärfe entsteht durch Lanz selbst, da dieser nicht benennt, wer oder was mit „das regulieren” und „es notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten” gemeint ist. Aus dem Kontext, und so hat es auch Daniel Günther verstanden, erschließt sich aber, dass damit Social-Media-Plattformen gemeint waren. Es geht nämlich um altersbezogene Regulierung, die notfalls auch Zensur und Verbote umfassen soll. Gleichzeitig ist nicht zu übersehen, dass Günthers Wortwahl und die Zuspitzung auf konkrete Medien ein gedankliches Überschwappen entfesseln, bis hin zur Delegitimierung unbequemer Inhalte bzw. Berichte und Medienakteure. Hier wird Günthers Argumentation demokratiegefährdend, denn wer wie er Medien pauschal als „Gegner“ und „Feinde von Demokratie“ etikettiert, vergeht sich an ihnen.

Presse- und Meinungsfreiheit, die Günther wertzuschätzen vorgibt, schützt auch Meinungen und Berichte, die man selbst für falsch oder unerträglich hält.

Im Übrigen gehen NiUS und Rechtsanwalt Steinhöfel nicht gegen Daniel Günther als Person vor, sondern gegen das Land Schleswig-Holstein als Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts, vertreten durch den Ministerpräsidenten.


14.1.26


Der Justizterror von Bamberg hat ein gnädiges Ende gefunden — Freispruch für David Bendels (Deutschland-Kurier)


Der Geschäftsführer der Deutschland-Kurier Conservare Communication GmbH, David Bendels, ist am 14. Januar 2026 vor dem Landgericht Bamberg vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen worden. Zuvor verurteilte der Amtsrichter Martin Waschner Bendels auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg zu 7 Monaten Haft auf Bewährung. In der Berufungsinstanz soll die Staatsanwaltschaft 8 Monate ohne Bewährung gefordert haben, zog sich aber in letzter Minute auf einen Freispruch zurück, von dem sie lediglich aus Furcht vor weiteren Reputationsschäden überzeugt war. In auf X kursierenden Kurzvideos ist zu sehen, wie der Jurist Matthias Eichelsdörfer, der an diesem Tag die Staatsanwaltschaft vertritt, kritischen Fragen ausweichend davonläuft.

Kontext: „Bendels soll im Februar 2023 auf dem X-Kanal des Deutschland-Kuriers ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet haben. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ steht. Diesen Satz soll Bendels auf das Foto montiert haben, dazu postete der „Deutschland-Kurier“ den Satz „Faeser hasst Meinungsfreiheit!“. Der 40-jährige Bendels hatte den Beitrag als satirisches Meme bezeichnet.” (Quelle: Wochenblatt)

Im Berufungsverfahren war Bendels von insgesamt drei Verteidigern vertreten, darunter Ulrich Vosgerau.

Der gesamte Prozess ist eine Schande für die Justiz. Er hätte nie geführt werden dürfen.

Über die Anzeigende (Nancy Faeser, ehemalige Bundesministerin des Innern und für Heimat) sowie Ermittler, Staatsanwälte und den Richter erster Instanz darf ohne Zweifel und Zurückhaltung behauptet werden, dass dieses Strafverfahren das Werk wirklich kranker, fanatischer und bösartiger Hirne war.




13.1.26


POTUS:





12.1.26


Die Lage im Iran — Update


  • Das iranische Regime hat bekanntermaßen das Internet im Land nahezu vollständig abgeschaltet und Störungen der Starlink-Verbindungen bewirkt. Internetzugriffe sind aber nicht gänzlich unmöglich. Eingeloggte User, die das Regime nachvollziehen kann, befinden sich in Lebensgefahr.

  • Die Teheraner Stadtverwaltung setzt an erwarteten Protestorten, insbesondere bei Dunkelheit, die öffentliche Beleuchtung großflächig außer Betrieb. In den abgedunkelten Zonen sollen Sniper/Scharfschützen auf Dächern positioniert sein, die tödliche Schüsse auf Menschen abgeben.

  • Die Zahl der Todesopfer soll bei mehreren Tausend liegen.

  • Verletzte und lebensgefährlich Verletzte sollen sich aus Angst nicht mehr in Krankenhäuser begeben, da sie dort festgenommen und verschleppt werden.

  • Unzählige Protestler werden festgehalten.

  • Die Justiz führt beschleunigte Scheinprozesse ohne anwaltliche Vertretung und ohne Berufungsmöglichkeit durch. Nach offiziellen Ankündigungen sollen diese Verfahren ab Mittwoch, 14.1.2026 in Hinrichtungen münden.

  • Trotz massiver Repression und extremer Gewalt hält die Protestbewegung (Revolution) weiter an.

  • Das Regime organisiert Gegenkundgebungen und verbreitet propagandistische Inhalte (auch AI-Fälschungen sowie veraltete, aus dem Kontext gerissene Bilder).

  • Die internationale Rhetorik verschärft sich (u.a. will China den Iran unterstützen und warnt die USA).

  • Nach Drohungen des iranischen Regimes, im Falle eines US-Eingreifens amerikanische Stützpunkte in der Region anzugreifen, erklärte Donald Trump in der Air Force One gegenüber der Presse, ein solcher Angriff werde eine (amerikanische) Antwort auslösen, wie der Iran sie noch nie erlebt habe.

    Das iranische Regime hatte parallel Verhandlungsbereitschaft in Richtung USA signalisiert; Trump erklärte, mögliche Verhandlungen würden durch drohende schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran überholt; er verfolge daher eine andere Handlungsreihenfolge und lasse sich stündlich über die Lage im Iran informieren.

  • Aufmerksamkeit erregte eine Veröffentlichung von Ali Khamenei: Über regimenahe Kanäle sowie namentliche Khamenei-Kanäle wurde eine Grafik verbreitet, die Trump in einem zerstörten pharaonenartigen Sarg zeigt, begleitet von der Botschaft, dass jene „Vaterfigur“, die aus Arroganz und Stolz über die ganze Welt urteile, daran erinnert werden solle, dass Tyrannen und Unterdrücker wie der Pharao, Nimrod, Reza Khan oder Mohammad Reza auf dem Höhepunkt ihrer Macht bzw. ihres Stolzes gestürzt wurden, und dass auch dieser (Trump) gestürzt werde.

  • Iranischen Diplomaten sei es nun untersagt, das Europäische Parlament zu betreten.

Ursprung: Eigene Beobachtung und Auswertung seriöser/glaubhafter Quellen; persönlich zusammengestellt



NOW


POTUS, please don’t wait any longer (IRAN & SYRIA)




10.1.26


Volcano Groups — Artikel von Buckminster NEUE ZEIT

Noch ist es Zeit, offensive Komplizenschaften zu schmieden und zu stärken, die das anarchische Handeln am Leben erhalten. Die die Erinnerung an jene wachhalten, die in die Offensive gegangen sind, die eine solidarische Umarmung für diejenigen sind, die in den Kerkern des Kapitals sitzen, und in gewisser Weise dazu beitragen, den kostbaren sozialen Frieden zu zerstören.

︎ L e s e n

Quelle: blessed-is-the-flame (übersetzt)




USA


Durchführungsverordnung 14199 (Rückzug der Vereinigten Staaten von Amerika aus bestimmten Organisationen der Vereinten Nationen, Einstellung der Finanzierung dieser Organisationen und Überprüfung der Unterstützung aller internationalen Organisationen durch die Vereinigten Staaten)


Donald Trump wies Außenminister Rubio im Februar 2025 an in Absprache mit dem Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen eine Überprüfung aller internationalen zwischenstaatlichen Organisationen, denen die Vereinigten Staaten angehören und denen sie in irgendeiner Form finanzielle oder sonstige Unterstützung gewähren, sowie aller Übereinkommen und Verträge, denen die Vereinigten Staaten beigetreten sind, durchzuführen, um festzustellen, welche Organisationen, Übereinkommen und Verträge den Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen.”

︎ W e i t e r l e s e n

(Quelle: The White House; persönlich aufbereitet)




7.1.26


Es gibt auch schöne Vulkane

(Pictures by Marc Szeglat)

Ein Vulkanspotter (engl. volcano spotter) ist ein Vulkanbeobachter, der sich gezielt mit dem Beobachten, Dokumentieren und Verfolgen vulkanischer Aktivität beschäftigt. Der englische Begriff „Spotter“ bezeichnet allgemein eine Person, die bestimmte Phänomene oder Objekte aufmerksam beobachtet und dokumentiert – bekannt etwa von Planespottern, die Flugzeuge fotografieren. Die Tätigkeit selbst wird im Englischen als „spotting“ bezeichnet.

︎ E n t d e c k e n




5.1.26


Eine Übersicht aller Erkenntnisse des Staates (bzw. des Landes Berlin) und seiner Sicherheitsbehörden zu den Strukturen und Organisationsformen der Volcano Group(s):





3.1.26


IRAN und VENEZUELA Update sowie STATEMENT nach Silvester


1.) Update zu IRAN und VENEZUELA

︎ W e i t e r l e s e n

Aktuelle Meldungen zu IRAN: Die Proteste sollen sich mittlerweile auf über 70 Städte im Iran ausgeweitet haben. // Demonstranten werden offenbar trotz der Warnung von Donald Trump durch Beschuss getötet oder anderweitig exekutiert. // Die USA führen Aufklärungs- und Überwachungsaktivitäten nahe der Küste des Iran durch. Eine US-amerikanische MQ-4C Triton-Überwachungsdrohne fliegt wohl derzeit über dem Persischen Golf und überwacht iranische Aktivitäten. // Zudem soll Israel einen Cyberangriff auf Überwachungskameras im gesamten Iran gestartet haben, um das Regime daran zu hindern, Demonstranten zu identifizieren.

2.) STATEMENT nach Silvester: »Wir wollen euch hier nicht.«

︎ W e i t e r l e s e n

Am 3.1.2026 ist der erste Vollmond des Jahres, im Sternzeichen Krebs.


2.1.26


Information zu Gesetzesänderungen und Neuregelungen der Justiz


Das Oberlandesgericht Hamm informiert auf LinkedIn:

Zum Jahresbeginn 2026 treten umfassende Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen in Kraft.

Streitwertbezogene Änderungen sind u.a.:

  • Anhebung des amtsgerichtlichen Zuständigkeitsstreitwerts von 5.000 EUR auf 10.000 EUR

  • Anhebung des Streitwerts für das Verfahren nach billigem Ermessen (§ 495a ZPO) auf 1.000 EUR

  • Erhöhung verschiedener Rechtsmittelstreitwerte wie z.B: Nichtzulassungsbeschwerden ab 25.000 EUR, Berufungen ab 1.000 EUR und Anpassungen bei Kostenbeschwerden

Streitwertunabhängige Zuständigkeitsänderungen sind u.a.:

  • Amtsgerichte: grundsätzlich zuständig für nachbarrechtliche Streitigkeiten

  • Landgerichte: künftig streitwertunabhängig zuständig für Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergaberecht sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten


Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen ist vom 08. Dezember 2025.

Hinsichtlich der erwähnten Veröffentlichungsstreitigkeiten bedeutet es, dass Landgerichte künftig für Internetveröffentlichungen unabhängig von Streitwert zwingend zuständig sind. Im Zuge der Anpassung der Zuständigkeitsbestimmungen heißt es in § 72a GVG daher ab sofort:

„Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse und Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen sowie im Internet,”

Welche weiteren Änderungen wirksam (geworden) sind, steht im ︎︎︎Bundesgesetzblatt Teil 1.

(1) Die Artikel 16 bis 19 und Artikel 20 Nummer 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Artikel 1, 2 und 3 Nummer 3 bis 6, die Artikel 4 bis 6 und 7 Nummer 2 und 4, die Artikel 11 bis 13 und 14 Nummer 1, 3 und 4 sowie die Artikel 15 und 20 Nummer 1 bis 3 treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft.



1.1.26


Was Neurowissenschaft für dich bedeutet


inspiriert von Diana June (Internetpersönlichkeit und Miss Universe Germany 2025)





Aufrichtiges und authentisches Statement zu der Walrettung am Timmendorfer Strand:










Dr. Nina Thom:


„Auf Ihr Schreiben vom 16.01.2026 teile ich mit, dass Ihre Person sowie Nachrichten, die direkt von Ihnen ausgehen, hier ausdrücklich unerwünscht sind.

Sie sind schon nicht fähig, den Inhalt der Dienstaufsichtsbeschwerde korrekt wiederzugeben [...] Art. 153 Abs. 1 S. 2 gibt Ihnen Befugnisse, die [...] angemessen wären. Da Sie es aber auf Eskalation und verzerrte Sachverhalte anlegen, werde ich nun Ihre Dissertation, die Sie unter dem Namen Engler verfasst haben, zur Prüfung bestellen.

Es ist schlecht vorstellbar, dass eine Person, die den Inhalt eines lediglich 2-seitigen Schreibens schon nicht wahrheitsgemäß erfassen und weitergeben kann, ihren akademischen Grad ohne Auffälligkeiten erlangt hat.”

Die Lust an der Zerstörung: Deutsche Staatsanwaltschaften im Machtmissbrauch


︎ W e i t e r l e s e n

Was seit dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik (kurz: DDR) als überwunden galt, kehrt heute zurück: Exzesse staatlicher Strafverfolgung, die in ihrer Funktionsweise dem entsprechen, was das Strafgesetzbuch als Vergewaltigung definiert. Wer kraft staatlicher Macht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers und unter Bruch der Grundrechte die Selbstbestimmung eines Menschen missachtet, seine Meinungsäußerungsfreiheit sowie die Freiheit seines Wesens und seiner Persönlichkeit verletzt und ihn durch Zwang, Drohung oder strukturelle Überlegenheit zur Duldung rechtswidriger Eingriffe nötigt oder ihn zum Objekt staatlichen Handelns degradiert, begeht eine Form institutioneller Gewalt, die dem Wesen nach dem entspricht, was das Strafrecht als schwersten Angriff auf die persönliche Autonomie kennt.”

Damals wie heute: Die Justiz


︎ W e i t e r l e s e n

„Vor dem Recht sind alle gleich. Aber nicht vor den Rechtsprechern.“













Fehlurteil: ︎︎︎ Andreas Darsow 



youstiz.berlin, Team der Gerechten – eine Onlinepräsenzanalyse

Die Berliner Justiz präsentiert sich im Netz unter dem Namen YOUSTIZ – einem Wortspiel aus „You“ und „Justiz“. Zusammen mit dem Leitspruch „Team der Gerechten“ versucht die Kampagne, die eine Recruitingoffensive darstellt, juristische Berufe nahbar, vielfältig und modern zu inszenieren. Auf Instagram, Facebook und YouTube zeigt sich die Justiz mit popkulturellen Anspielungen, Friendship-Ästhetik und Slogans wie „Fancy Justiz“.

︎ W e i t e r l e s e n








Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:

„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“




Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.