

Initialer Disclaimer: Unsere Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie verbindet rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erfahrungen sowie kulturellen Empfehlungen. Wir vertreten rechte wie linke Positionen und verstehen uns als im Denken und Handeln frei, getragen von konservativen Werten und geleitet von innerer Überzeugung, stets bereit zur Selbsthinterfragung.
Aktuell: Von der Justiz zu Tode schikaniert — „Lieber Stefan Niehoff, ich schäme mich abgrundtief für all das, was Ihnen in unserem Land angetan wurde. Keiner kann absehen, welche Spuren das alles in Körper und Seele hinterlässt.“
︎ Bekanntmachungen (Editionen)
Ⅰ Ⅱ Ⅲ Ⅳ.1 Ⅳ.2 Ⅴ Ⅵ Ⅶ Ⅷ Ⅸ Ⅹ Ⅺ
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16.2.25
Eklat an der TU Berlin: „We have an evening of respect here”
Berlins stellvertretende Bürgermeisterin Giffey vor Eröffnungsrede ausgebuht
Am Sonntag, 15. Februar 2026, war die US-amerikanische Politikerin der Demokraten, Alexandria Ocasio-Cortez, zu Gast in der Technischen Universität Berlin:
„Der Andrang ist groß. Keine Stunde dauerte es, bis die 1100 Plätze für einen Auftritt der US-Demokratin Alexandria Ocasio-Cortez ausgebucht waren. Am Sonntagabend stehen die Studierenden vor dem Hörsaal der Technischen Universität Berlin Schlange. Ocasio-Cortez, von vielen nur AOC genannt, sucht die Bühne außerhalb der USA – bewusst. Nach der Münchner Sicherheitskonferenz reist sie weiter nach Berlin. In schlichtem schwarzen Kleid betritt sie die Bühne, ihre Botschaft ist klar: Die transatlantische Partnerschaft ist größer als jede Regierung im Weißen Haus. Die USA sind mehr als Donald Trump. Gerade deshalb müsse Europa der aktuellen US-Politik klare Grenzen setzen.” (Quelle: Handelsblatt)
Den Abend eröffnet hatte Geraldine Rauch, die noch bis März 2026 Präsidentin der Universität ist.
Auf Rauch sollte Berlins stellvertretende Bürgermeisterin Franziska Giffey mit ihrer Eröffnungs- bzw. Begrüßungsrede folgen. Entsprechend wurde Giffey von ihrer Vorrednerin Rauch angekündigt, was plötzlich zu lauten Buhrufen im Saal führte; die Szene ist im ︎︎︎Live-Stream festgehalten (der Stream steigt bei Min 5:07 ein, anschließend ca. 70-90 Sekunden laufen lassen).
Warum es zu Buhrufen kam, ist ungeklärt.
Am Sonntag, 15. Februar 2026, war die US-amerikanische Politikerin der Demokraten, Alexandria Ocasio-Cortez, zu Gast in der Technischen Universität Berlin:
„Der Andrang ist groß. Keine Stunde dauerte es, bis die 1100 Plätze für einen Auftritt der US-Demokratin Alexandria Ocasio-Cortez ausgebucht waren. Am Sonntagabend stehen die Studierenden vor dem Hörsaal der Technischen Universität Berlin Schlange. Ocasio-Cortez, von vielen nur AOC genannt, sucht die Bühne außerhalb der USA – bewusst. Nach der Münchner Sicherheitskonferenz reist sie weiter nach Berlin. In schlichtem schwarzen Kleid betritt sie die Bühne, ihre Botschaft ist klar: Die transatlantische Partnerschaft ist größer als jede Regierung im Weißen Haus. Die USA sind mehr als Donald Trump. Gerade deshalb müsse Europa der aktuellen US-Politik klare Grenzen setzen.” (Quelle: Handelsblatt)
Den Abend eröffnet hatte Geraldine Rauch, die noch bis März 2026 Präsidentin der Universität ist.
Auf Rauch sollte Berlins stellvertretende Bürgermeisterin Franziska Giffey mit ihrer Eröffnungs- bzw. Begrüßungsrede folgen. Entsprechend wurde Giffey von ihrer Vorrednerin Rauch angekündigt, was plötzlich zu lauten Buhrufen im Saal führte; die Szene ist im ︎︎︎Live-Stream festgehalten (der Stream steigt bei Min 5:07 ein, anschließend ca. 70-90 Sekunden laufen lassen).
Warum es zu Buhrufen kam, ist ungeklärt.
14.2.26
Rede von Harald Martenstein
Sechzehn Minuten, in denen jedes Wort sitzt.
Eine Rede, die das überwiegend ungebildete Publikum innerlich aufpeitscht.
Nicht, weil Harald Martenstein irrt. Sondern weil er mit allem Recht hat.
Das politisch linke Versagertum erträgt nichts so wenig wie Fakten.
Im Kern richtet sich ihr Hass gegen alles Vernünftige.
Eine Rede, die das überwiegend ungebildete Publikum innerlich aufpeitscht.
Nicht, weil Harald Martenstein irrt. Sondern weil er mit allem Recht hat.
Das politisch linke Versagertum erträgt nichts so wenig wie Fakten.
Im Kern richtet sich ihr Hass gegen alles Vernünftige.
News
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kein Redeverbot für Björn Höcke als Gastredner bei Wahlveranstaltungen der AfD
München, 13. Februar 2026 (am Abend)
(BayVGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2026, Az. 4 CS 26.288 und 4 CS 26.291)
(BayVGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2026, Az. 4 CS 26.288 und 4 CS 26.291)
P R E S S E M I T T E I L U N G
Das in Zusammenhang mit AfD-Wahlveranstaltungen von der Gemeinde Seybothenreuth und der Stadt Lindenberg im Allgäu ausgesprochene Verbot von Auftritten von Björn Höcke als Redner ist unzulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit heute bekanntgegebenen Beschlüssen entschieden und damit in einem Fall einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth stattgegeben, im anderen Fall die Beschwerde der betroffenen Gemeinde zurückgewiesen.
Beide Gemeinden hatten die Zulassung von AfD-Wahlveranstaltungen in gemeindlichen Einrichtungen an diesem Wochenende mit einer Auflage versehen, wonach der AfD-Kreisverband als Veranstalter sicherzustellen habe, dass Björn Höcke nicht als Redner auftritt. Dagegen gerichtete Eilanträge der AfDKreisverbände hat das Verwaltungsgericht Bayreuth abgelehnt, das Verwaltungsgericht Augsburg gehalten. Die jeweils unterlegene Partei hat Beschwerde eingelegt.
Auf die jeweiligen Beschwerden hat der BayVGH nun entschieden, dass die von den Gemeinden angeführte Begründung ein Redeverbot für Björn Höcke nicht rechtfertigen könne. Hinreichend konkrete Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dafür, dass durch den Gastredner Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien, hätten die Gemeinden nicht ausreichend dargetan.
Infolge der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung sei auch mit Björn Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass es sich um Veranstaltungen handle, bei denen Inhalte zu erwarten seien, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder – entsprechend der gebotenen einschränkenden Auslegung – antisemitische Inhalte verbreiten (Art. 21 Abs. 1a Nr. 1 und 2 GO).
Die in Art. 5 des Grundgesetzes verankerte Meinungsfreiheit finde ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Dass aber bei den konkreten Veranstaltungen Meinungsäußerungen zu erwarten seien, die in Rechtsgutsverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen, sei nach dem Vorbringen der Gemeinden nicht hinreichend dargelegt.
Die Entscheidungen des BayVGH sind unanfechtbar.
Quelle: https://www.vgh.bayern.de/
Culture
Wohnen im Kirchendenkmal — ein Exkurs
„Jeder soll nach seiner Façon selig werden“ heißt es nach einem Zitat von Friedrich dem II. von Preußen, das vor keiner Entscheidung im Leben Halt macht, auch nicht vor der individuellen Wohnsituation. Manche treibt es nach Berlin-Prenzlauer Berg in Altbauten, andere in Tiny Häuser am Meer, wiederum andere sehnen sich nach Spezialimmobilien auf Gottesackern, wo das andächtige Läuten gusseiserner Kirchenglocken der engste Nachbar zu sein scheint.
︎ W e i t e r l e s e n
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︎ W e i t e r l e s e n

11.2.(3)
Streamausschnitt von Shurjoka geht international viral: „Israel wird mich ermorden”
Ein Streamausschnitt von Shurjoka (bürgerlich Pia Scholz), die sich inzwischen nach Österreich abgesetzt haben dürfte, geht über den X-Account von Dr. Maalouf international viral; als Quelle wird der Heilige Ofenkäse angezeigt, der das kurze Video offenbar hochgeladen hat. Über 1 Million Views, 1.1K Lesezeichen, 32K Likes und 3.5K Kommentare.
Pia Scholz wörtlich: „Mein Lieblingsspruch ist: Ja, wenn du so für Palästina bist, dann geh als queere Person doch nach Palästina und schau, was es dir bringt. Ich kann dir sagen, was es mir bringt: Israel wird mich ermorden. Wenn ich als queere Person nach Palästina gehe, dann habe ich keine Angst vor den Hamas oder vor Palästina, sondern da muss ich am meisten Angst davor haben, dass ‘ne israelische Drohne mich tötet.”
Die Frage Maaloufs, wie jemand dermaßen dumm sein kann, ist berechtigt:
Pia Scholz wörtlich: „Mein Lieblingsspruch ist: Ja, wenn du so für Palästina bist, dann geh als queere Person doch nach Palästina und schau, was es dir bringt. Ich kann dir sagen, was es mir bringt: Israel wird mich ermorden. Wenn ich als queere Person nach Palästina gehe, dann habe ich keine Angst vor den Hamas oder vor Palästina, sondern da muss ich am meisten Angst davor haben, dass ‘ne israelische Drohne mich tötet.”
Die Frage Maaloufs, wie jemand dermaßen dumm sein kann, ist berechtigt:
Unter dem deutschsprachigen Posting vom Heiligen Ofenkäse (bekannt durch Rainer Winkler) finden sich über 450 Kommentare, darunter auch von Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann, der geschrieben hat:
„Einige sind offenkundig im Endstadium verblödet.”
Herrn Ostermann möchte man hier nicht widersprechen :-)
Herrn Ostermann möchte man hier nicht widersprechen :-)

11.2.(2)
US-Außenminister Marco Rubio bestätigt Teilnahme an 62. Münchner Sicherheitskonferenz (#MSC2026)
Die Teilnahme von US-Außenminister Rubio an der diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz ist offiziell bestätigt. Rubio wird live auf der Bühne sprechen und nach Angaben des Veranstalters die größte US-Delegation anführen, die jemals in München begrüßt werden durfte.
Zusatzinformation: Die Münchner Sicherheitskonferenz (Munich Security Conference) ist unter @MunSecConf auf der Plattform X vertreten und hat dort etwa 103.000 Follower. Es handelt sich um einen verifizierten Account mit goldenem Haken, der monatlich in der Basic-Ausprägung ca. 200 EUR kostet. Der Post zu Rubios Teilnahme an der MSC erzielte bislang ca. 105K Views.
Zusatzinformation: Die Münchner Sicherheitskonferenz (Munich Security Conference) ist unter @MunSecConf auf der Plattform X vertreten und hat dort etwa 103.000 Follower. Es handelt sich um einen verifizierten Account mit goldenem Haken, der monatlich in der Basic-Ausprägung ca. 200 EUR kostet. Der Post zu Rubios Teilnahme an der MSC erzielte bislang ca. 105K Views.

11.2.(1)
Amoklauf in Kanada: “Gunperson” als Jesse Strang (Van Rootselaar) identifiziert
Bei einem Amoklauf an der Tumbler Ridge Secondary School in Tumbler Ridge, Kanada, verloren etwa 10 Menschen ihr Leben, darunter die tatverdächtige Person. Mindestens 25 weitere Personen sollen schwer bzw. lebensgefährlich verletzt worden sein. Die 18-jährige tatverdächtige Person, identifiziert als Jesse Strang (Van
Rootselaar,
she/her), hat sich offenbar selbst getötet. Ein Motiv für die Tat ist noch unklar. (Stand aktualisiert 12.2.26, 09:10 Uhr)
Namenshinweis: Basierend auf offiziellen Polizeiangaben und Berichten identifiziert sich die Täterin als Jesse Van Rootselaar. Sie wurde als biologischer Mann geboren und begann vor etwa sechs Jahren mit der Transition zur Frau. Der Name "Strang" scheint ein früherer Name zu sein, der mit der Familie der Mutter (Jennifer Strang, ebenfalls erschossen) in Verbindung steht und in älteren Social-Media-Posts oder lokalen Berichten erwähnt wird; möglicherweise ihr Geburtsname oder ein Name, den sie vor der Namensänderung nutzte. In den Medien wurde zunächst "Jesse Strang" berichtet, aber die örtlichen Behörden haben "Jesse Van Rootselaar" als den Namen bestätigt, unter dem sie sich öffentlich und sozial identifizierte.
Namenshinweis: Basierend auf offiziellen Polizeiangaben und Berichten identifiziert sich die Täterin als Jesse Van Rootselaar. Sie wurde als biologischer Mann geboren und begann vor etwa sechs Jahren mit der Transition zur Frau. Der Name "Strang" scheint ein früherer Name zu sein, der mit der Familie der Mutter (Jennifer Strang, ebenfalls erschossen) in Verbindung steht und in älteren Social-Media-Posts oder lokalen Berichten erwähnt wird; möglicherweise ihr Geburtsname oder ein Name, den sie vor der Namensänderung nutzte. In den Medien wurde zunächst "Jesse Strang" berichtet, aber die örtlichen Behörden haben "Jesse Van Rootselaar" als den Namen bestätigt, unter dem sie sich öffentlich und sozial identifizierte.
10.2.(2)
Tesla erstattet Strafanzeige wegen heimlicher Aufzeichnung bei Giga Berlin-Treffen
Auf der Plattform X gibt das Unternehmen bekannt: Tesla hat Strafanzeige gegen einen Gewerkschaftsvertreter der IG Metall erstattet, der beschuldigt wird, am Dienstag (10.02.2026) eine nicht öffentliche Betriebsratssitzung im Tesla-Werk in Grünheide bei Berlin heimlich aufgezeichnet zu haben. Werksleiter André Thierig bezeichnete die Handlung in einem internen Schreiben als Straftat, woraufhin die Polizei den Laptop beschlagnahmte und Zeugenaussagen einholte. Die Ermittlungen dauern an. Die IG Metall wies die Vorwürfe als „kalkulierte Lüge” zurück, mit der die Gewerkschaft vor den Betriebsratswahlen vom 02. bis 04. März 2026 für ca. 11.000 Beschäftigte geschwächt und untergraben werden solle. Die Wahlen finden inmitten anhaltender Auseinandersetzungen
über Löhne, Arbeitszeiten und den Einfluss der Gewerkschaft im Werk statt.
André Thierig: „Was heute bei Giga Berlin passiert ist, ist wirklich unbeschreiblich! Ein externer Gewerkschaftsvertreter der IG Metall hat an einer Betriebsratssitzung teilgenommen. Aus unbekannten Gründen hat er die interne Sitzung aufgezeichnet und wurde dabei erwischt! Wir haben natürlich die Polizei gerufen und Strafanzeige erstattet!”
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André Thierig: „Was heute bei Giga Berlin passiert ist, ist wirklich unbeschreiblich! Ein externer Gewerkschaftsvertreter der IG Metall hat an einer Betriebsratssitzung teilgenommen. Aus unbekannten Gründen hat er die interne Sitzung aufgezeichnet und wurde dabei erwischt! Wir haben natürlich die Polizei gerufen und Strafanzeige erstattet!”

10.2.(1)
Stürmische Zeiten bei Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen
Aus der Kanzlei von Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer sind gleich zwei Rechtsanwält:innen ausgeschieden.
Bei den Ausgeschiedenen handelt es sich um Alexander Lorf, der seit dem 1. April 2022 bei Cronemeyer Haisch tätig war, sowie um Hannah Büchsenmann, die der Kanzlei seit Februar 2024 angehörte.
Beide Personen werden nicht mehr in der offiziellen Briefvorlage von Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen geführt. Vor ca. einer Woche wurde Alexander Lorf zudem von der Kanzleiwebsite entfernt. Das Ausscheiden von Rechtsanwältin Büchsenmann wurde kanzleiseitig gegenüber dem Kammergericht angezeigt (hier: im Rahmen eines aktiven, von Fr. Cronemeyer betriebenen Berufungsverfahrens vor dem 10. Zivilsenat).
Im Rahmen noch laufender Zivilverfahren kam es zuletzt zu Verhaltensweisen, die folgende Kommentierung fanden:
„Der Versuch der Kläger, contra legem, ein derart weitreichendes Verbot durchzusetzen, nämlich das Verbot der Nutzung eines Bildnisses der Klägerin egal in welcher Form und egal in welchem Kontext ist auch kein „deeskalierendes“ und „versöhnliches“ Verhalten (Berufungsbegründung S. 3) als vielmehr Ausdruck einer bemerkenswerten Dünnhäutigkeit und einer vollkommen überzogenen Anspruchshaltung.“ (Rechtsanwalt Felix Damm im Berufungsverfahren über die Klägerin Patricia Cronemeyer)
„Sehr geehrte Frau Cronemeyer, in den Verfahren 2-03 O 10/26 und 2-03 O 23/26 wird keine Abschlusserklärung abgegeben. Dazu folgende Erläuterungen: a) In dem Verfahren 2-03 O 23/26 haben Sie wahrheitswidrig sowie unter Verstoß gegen Treu und Glauben meine Antwort an Sie vom 15.01.2026 in Reaktion auf Ihre Abmahnung vom 14.01.2026 gegenüber dem Gericht unterdrückt und geleugnet. Ihr Handeln war rechtswidrig und unredlich, was hier kaum verwundert (vgl. LG München I, Endurteil vom 24.01.2017 - 33 O 7366/16). Das Gericht wurde über Ihre „Masche“ informiert. b) In selbigem Verfahren behauptet Ihr angestellter Rechtanwalt Alexander Lorf, er habe von dem Email-Konto [...]@Buckminster.de eine Lesebestätigung empfangen (vgl. Anlage-3 Ihres Verfügungsantrags vom 19. Januar 2026). Es handelt sich um eine schriftliche Lüge Ihrerseits, denn keines meiner Email-Konten gibt Lesebestätigungen zurück. Die Funktion ist dauerhaft deaktiviert. Ich untersage Ihnen und Ihrer gesamten Kanzlei hiermit und mit sofortiger Wirkung dauerhaft für die Zukunft geltend die Behauptung, eines meiner Email-Konten würde Lesebestätigungen zurückgeben. Das ist ausdrücklich nicht der Fall.”
Am 13. Februar 2026 wird mündlich vor dem Amtsgericht Charlottenburg verhandelt
Anlass ist ein von Patricia Cronemeyer betriebenes einstweiliges Verfügungsverfahren, das unbegründet und sogar unzulässig sein dürfte.
„Die Bewertung zielt insofern auf das Verhalten der Antragstellerin ab, die aus Sicht der Antragsgegnerin nicht davor zurückschreckt, Auftragnehmern der Antragsgegnerin heimlich hohe Summen dafür anzubieten, dass diese der Antragsgegnerin das Arbeitsergebnis vorenthalten, das diese beauftragt hat. [...] Die Antragstellerin greift diese insofern als wahr zu unterstellende Schilderung ihrer Vorgehensweise nicht an. Die Antragstellerin ist Rechtsanwältin. Insoweit zu vermuten, dass bei ihr große Unordnung herrsche, ihr Handeln ohne moralisch und ethisch hinreichend justierten „inneren Kompas“ geleitetet zu sein scheint und Urteilsvermögen, Objektivität und Redlichkeit in Unordnung geraten sind, ist nicht zu beanstanden. In diesem Zusammenhang von einem Saustall zu sprechen, als besonders drastische und eindringliche Bezeichnung für diese Unordnung, zielt nicht auf eine Diffamierung der Person der Antragstellerin.”
„Im deutschen Sprachgebrauch ist „Luftpumpe“ als abwertende Metapher gebräuchlich für jemanden, der „viel Wind macht“, also große Ankündigungen oder Versprechungen tätigt, ohne substanzielle Ergebnisse zu erzielen. Diese Zuschreibung bezieht sich typischerweise auf ineffektives oder folgenloses Handeln, nicht auf einen grundlegenden Wert der Person. Vorliegend geht es um die Mutmaßung, dass die Antragstellerin das Angebot zur Zahlung von XX.000,00 € gemacht hat, aber zur Zahlung eines solchen oder gar eines reduzierten Betrages überhaupt nicht in der Lage war. Die Antragstellerin hat viel Luft und Wind gemacht. Sie ist in den Augen der Antragsgegnerin insofern eine Luftpumpe.”
Patricia Cronemeyer beantragte mit Schreiben vom 29.01.2026:
den auf den 13. Februar 2026, [Uhrzeit ausgeblendet] Uhr anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung gemäß § 128a ZPO per Videokoferenz durchzuführen.
Das Gericht hat den Antrag aus terminlichen und technischen Gründen abgelehnt.
Über den Ausgang des Verfahrens wird informiert.
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Im Rahmen noch laufender Zivilverfahren kam es zuletzt zu Verhaltensweisen, die folgende Kommentierung fanden:
„Der Versuch der Kläger, contra legem, ein derart weitreichendes Verbot durchzusetzen, nämlich das Verbot der Nutzung eines Bildnisses der Klägerin egal in welcher Form und egal in welchem Kontext ist auch kein „deeskalierendes“ und „versöhnliches“ Verhalten (Berufungsbegründung S. 3) als vielmehr Ausdruck einer bemerkenswerten Dünnhäutigkeit und einer vollkommen überzogenen Anspruchshaltung.“ (Rechtsanwalt Felix Damm im Berufungsverfahren über die Klägerin Patricia Cronemeyer)
„Sehr geehrte Frau Cronemeyer, in den Verfahren 2-03 O 10/26 und 2-03 O 23/26 wird keine Abschlusserklärung abgegeben. Dazu folgende Erläuterungen: a) In dem Verfahren 2-03 O 23/26 haben Sie wahrheitswidrig sowie unter Verstoß gegen Treu und Glauben meine Antwort an Sie vom 15.01.2026 in Reaktion auf Ihre Abmahnung vom 14.01.2026 gegenüber dem Gericht unterdrückt und geleugnet. Ihr Handeln war rechtswidrig und unredlich, was hier kaum verwundert (vgl. LG München I, Endurteil vom 24.01.2017 - 33 O 7366/16). Das Gericht wurde über Ihre „Masche“ informiert. b) In selbigem Verfahren behauptet Ihr angestellter Rechtanwalt Alexander Lorf, er habe von dem Email-Konto [...]@Buckminster.de eine Lesebestätigung empfangen (vgl. Anlage-3 Ihres Verfügungsantrags vom 19. Januar 2026). Es handelt sich um eine schriftliche Lüge Ihrerseits, denn keines meiner Email-Konten gibt Lesebestätigungen zurück. Die Funktion ist dauerhaft deaktiviert. Ich untersage Ihnen und Ihrer gesamten Kanzlei hiermit und mit sofortiger Wirkung dauerhaft für die Zukunft geltend die Behauptung, eines meiner Email-Konten würde Lesebestätigungen zurückgeben. Das ist ausdrücklich nicht der Fall.”
Am 13. Februar 2026 wird mündlich vor dem Amtsgericht Charlottenburg verhandelt
Anlass ist ein von Patricia Cronemeyer betriebenes einstweiliges Verfügungsverfahren, das unbegründet und sogar unzulässig sein dürfte.
„Die Bewertung zielt insofern auf das Verhalten der Antragstellerin ab, die aus Sicht der Antragsgegnerin nicht davor zurückschreckt, Auftragnehmern der Antragsgegnerin heimlich hohe Summen dafür anzubieten, dass diese der Antragsgegnerin das Arbeitsergebnis vorenthalten, das diese beauftragt hat. [...] Die Antragstellerin greift diese insofern als wahr zu unterstellende Schilderung ihrer Vorgehensweise nicht an. Die Antragstellerin ist Rechtsanwältin. Insoweit zu vermuten, dass bei ihr große Unordnung herrsche, ihr Handeln ohne moralisch und ethisch hinreichend justierten „inneren Kompas“ geleitetet zu sein scheint und Urteilsvermögen, Objektivität und Redlichkeit in Unordnung geraten sind, ist nicht zu beanstanden. In diesem Zusammenhang von einem Saustall zu sprechen, als besonders drastische und eindringliche Bezeichnung für diese Unordnung, zielt nicht auf eine Diffamierung der Person der Antragstellerin.”
„Im deutschen Sprachgebrauch ist „Luftpumpe“ als abwertende Metapher gebräuchlich für jemanden, der „viel Wind macht“, also große Ankündigungen oder Versprechungen tätigt, ohne substanzielle Ergebnisse zu erzielen. Diese Zuschreibung bezieht sich typischerweise auf ineffektives oder folgenloses Handeln, nicht auf einen grundlegenden Wert der Person. Vorliegend geht es um die Mutmaßung, dass die Antragstellerin das Angebot zur Zahlung von XX.000,00 € gemacht hat, aber zur Zahlung eines solchen oder gar eines reduzierten Betrages überhaupt nicht in der Lage war. Die Antragstellerin hat viel Luft und Wind gemacht. Sie ist in den Augen der Antragsgegnerin insofern eine Luftpumpe.”
Patricia Cronemeyer beantragte mit Schreiben vom 29.01.2026:
den auf den 13. Februar 2026, [Uhrzeit ausgeblendet] Uhr anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung gemäß § 128a ZPO per Videokoferenz durchzuführen.
Das Gericht hat den Antrag aus terminlichen und technischen Gründen abgelehnt.
Über den Ausgang des Verfahrens wird informiert.

8.2.26
𝕏-Collection — mit einem Essay von Esther Bockwyt:
USA
(1) Antifaschist Kyle Wagner verhaftet, (2) Kriegsministerium beendet Harvard-Programme, (3) US-Flagge von WHO zurückgeholt, (4) Humanitäre Hilfe für den Sudan, (5) Provokantes “Affenvideo”
Aktuelle Entwicklungen in den Vereinigten Staaten von Amerika
(1) Antifaschist Kyle Wagner verhaftet: Am 5. Februar 2026 wurde im Auftrag des US-Innen- sowie Justizministeriums der radikale Antifaschist Kyle Wagner verhaftet und abgeführt. Wagner rief dazu auf, ICE-Agenten zu doxen und (schwere) Gewalt gegen sie anzuwenden. Der Account “Homeland Security” teilte auf X mit: „Er wird wegen zahlreicher Bundesverbrechen angeklagt, darunter Behinderung/Vergeltung gegen einen Bundesbeamten – Androhung von Gewalt gegen Familienangehörige, zwischenstaatliche häusliche Gewalt, Verschwörung zur Behinderung oder Verletzung eines Beamten, Anstiftung zu einem Gewaltverbrechen und zwischenstaatliche Kommunikation. Die Gesetzlosigkeit in Minnesota hat ein Ende, und wer Strafverfolgungsbeamte bedroht oder angreift, wird zur Rechenschaft gezogen.”
(2) Kriegsministerium beendet Harvard-Programme: US-Kriegsminister Pete Hegseth verkündete vor wenigen Stunden über seine Social-Media-Kanäle, dass das “Department of War” offiziell ALLE militärischen Weiterbildungsprogramme, Stipendien und Zertifikatsprogramme mit der Harvard University beendet habe. Zur Begründung führte Hegseth an, dass Harvard, anders als das Kriegsministerium, woke sei. In seinem Post auf X markierte Hegseth mit @DeptWar statt @DeptofWar aus Versehen den falschen Account.
(3) US-Flagge von WHO zurückgeholt: Die Ständige Vertretung der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen in Genf und die US-Marine teilen mit, die US-Flagge vom WHO-Hauptquartier in Genf (Schweiz) zurückgeholt zu haben. Die WHO hatte die Herausgabe verweigert und behauptete, dem Austritt der USA aus der WHO nicht zugestimmt zu haben.
(4) Humanitäre Hilfe für den Sudan: Auf dem Account des Unterstaatssekretärs für Auslandshilfe, humanitäre Angelegenheiten und Religionsfreiheit wurde eine am 2. bzw. 3.2.2026 (Zeitverschiebung) beschlossene Hilfe für den “Sudan Humanitarian Fund” in Höhe von 200 Millionen US-Dollar verkündet. Das freigegebene Geld, heißt es, sei Teil der im Dezember 2025 gemachten Zusage von 2 Milliarden US-Dollar an das “Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA)” und soll dazu beitragen, die katastrophale humanitäre Krise zu bewältigen, von der Millionen Menschen im Sudan betroffen sind.
(5) Provokantes “Affenvideo”: In Sozialen Netzwerken und diversen Medien machte sich Empörung über einen angeblich von Donald Trump gezogenen (rassistischen) Affenvergleich zum Nachteil der Obamas breit. Wie häufig ist der vollständige Kontext nur auf unabhängigen Medien/Netzwerken zu sehen:
6.2.26
Deutschland, deine politisierte Justiz (Teil 2)
Das BVerfG ist nicht neutral
„Die Kommunikation der Entscheidung ist einmal mehr dahingeschnodderte Respektlosigkeit der aktuellen Personen im Richteramt vor der Würde des neutralen Gerichts als solchem. Inhaltlich ist der Kern der Entscheidung einfach: "andere hatten auch noch weniger Platz." Der Senat rechnet vor: Aus der Größe des Saals ergebe sich
„eine verfügbare Fläche von 1,66 m² für jedes Fraktionsmitglied”. Dies sei “mehr als in der 18. Legislaturperiode jedem der 311 Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Saal 3N 001 rechnerisch zur Verfügung stand, nämlich lediglich 1,49 m².” Mit der hämischen Kommunikation verfehlt die aktuelle Gerichtsbesetzung einmal mehr den verfassungsmäßigen Auftrag des Gerichts und schürt Unruhe. Warum?”
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News
Deutschland, deine politisierte Justiz (Teil 1)
05./06.02.2026
Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ist das Zeugnis einer Justiz, die im Eiltempo eine fassungslos machende berufsethische Degenerierung vollzieht und bei Menschen, die an Rechtsstaatlichkeit glauben wollen, Ekel hervorruft. Das Vertrauen in die Justiz wurde durch diese Entscheidung massiv geschädigt.
Die Vorsitzende der 6. Kammer, Dr. Katharina Bork, war zuvor am Finanzgericht in Kiel tätig.
Am 11. Dezember 2024 wurde Bork von Daniel Günther zur persönlichen Stellvertreterin von Verfassungsrichter Dr. Marc Petit am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht ernannt (s. Foto mit Urkunde).
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Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ist das Zeugnis einer Justiz, die im Eiltempo eine fassungslos machende berufsethische Degenerierung vollzieht und bei Menschen, die an Rechtsstaatlichkeit glauben wollen, Ekel hervorruft. Das Vertrauen in die Justiz wurde durch diese Entscheidung massiv geschädigt.
Die Vorsitzende der 6. Kammer, Dr. Katharina Bork, war zuvor am Finanzgericht in Kiel tätig.
Am 11. Dezember 2024 wurde Bork von Daniel Günther zur persönlichen Stellvertreterin von Verfassungsrichter Dr. Marc Petit am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht ernannt (s. Foto mit Urkunde).
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Urteil
für Simeon (Maja) Trux
04.02.2026
Ein Bild aus dem Jahr 2014 zeigt die angeklagte und heute von dem Budapester Stadtgericht (Fővárosi Törvényszék, Metropolitan Court Budapest) zu 8 Jahren Haft verurteilte Person Simeon Maja Trux. Mitabgebildet sind Johannes Oehlwein und Jonas Grajetzki, damals Mitschüler von Trux von der Jenaplanschule, bei ihrer Teilnahme an einem Technikwettbewerb, bei dem sie den dritten Platz belegten. Während Grajetzki selbständiger Ton- und Veranstaltungstechniker ist und Oehlwein dem Landesvorstand von Volt Deutschland angehört (Landesverband Thüringen), einer paneuropäischen Partei, schloss Trux sich dem linksextremen Milieu an, in dem es zu schweren Straftaten gekommen ist, für die die Person Simeon Maja Trux heute verurteilt wurde. Offen ist die Frage, ob die angeklagte Person Rechtsmittel einlegen oder das Strafurteil akzeptieren wird. Letzteres dürfte die Chance erhöhen, dass Simeon Maja Trux die auferlegte Strafe in Deutschland verbüßen darf, womöglich sogar teilweise auf Bewährung. Die Untersuchungshaft in Ungarn wird Trux angerechnet.
Foto: Andreas Schott
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Ein Bild aus dem Jahr 2014 zeigt die angeklagte und heute von dem Budapester Stadtgericht (Fővárosi Törvényszék, Metropolitan Court Budapest) zu 8 Jahren Haft verurteilte Person Simeon Maja Trux. Mitabgebildet sind Johannes Oehlwein und Jonas Grajetzki, damals Mitschüler von Trux von der Jenaplanschule, bei ihrer Teilnahme an einem Technikwettbewerb, bei dem sie den dritten Platz belegten. Während Grajetzki selbständiger Ton- und Veranstaltungstechniker ist und Oehlwein dem Landesvorstand von Volt Deutschland angehört (Landesverband Thüringen), einer paneuropäischen Partei, schloss Trux sich dem linksextremen Milieu an, in dem es zu schweren Straftaten gekommen ist, für die die Person Simeon Maja Trux heute verurteilt wurde. Offen ist die Frage, ob die angeklagte Person Rechtsmittel einlegen oder das Strafurteil akzeptieren wird. Letzteres dürfte die Chance erhöhen, dass Simeon Maja Trux die auferlegte Strafe in Deutschland verbüßen darf, womöglich sogar teilweise auf Bewährung. Die Untersuchungshaft in Ungarn wird Trux angerechnet.
Foto: Andreas Schott



𝕏
Kommentar zur Durchsuchung von Büroräumen der Plattform 𝕏 in Paris wegen des Vorwurfs der Algorithmus-Manipulation
03.02.2026
In Paris haben die französische Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Europol und der Cyberkriminalitäts-Einheit der französischen Polizei Büroräume von 𝕏 durchsucht. Das koordinierte Vorgehen der Behörden erfolgte, obwohl 𝕏 Anfang Januar 2026 eine Transparenzoffensive angekündigt und umgesetzt hatte.
Elon Musk schrieb dazu mit einer Reichweite von 36 Millionen:
„Wir werden den neuen 𝕏-Algorithmus, einschließlich des gesamten Codes, der zur Bestimmung der organischen und Werbe-Beiträge verwendet wird, die den Nutzern empfohlen werden, in 7 Tagen als Open Source veröffentlichen. Dies wird alle 4 Wochen wiederholt, mit umfassenden Entwicklerhinweisen, damit Sie besser verstehen können, was sich geändert hat.”
Jedermann kann den Algorithmus ︎︎︎hier überblicken und nachvollziehen.
𝕏 ist die Nr. 1 App in Frankreich. Das ist der wahre Grund für die heutige Durchsuchung. Die Menschen in Frankreich wollen die Welt sehen und verstehen — unmanipuliert, ungefiltert und frei von staatlicher Einflussnahme.
Präsident Macron wird dieser repressive Übergriff teuer zu stehen kommen. Aus dem Kreis einflussreicher Staats- und Regierungschefs wird er weggeschnippt werden wie eine Zigarette auf den Straßen von Paris.
In Paris haben die französische Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Europol und der Cyberkriminalitäts-Einheit der französischen Polizei Büroräume von 𝕏 durchsucht. Das koordinierte Vorgehen der Behörden erfolgte, obwohl 𝕏 Anfang Januar 2026 eine Transparenzoffensive angekündigt und umgesetzt hatte.
Elon Musk schrieb dazu mit einer Reichweite von 36 Millionen:
„Wir werden den neuen 𝕏-Algorithmus, einschließlich des gesamten Codes, der zur Bestimmung der organischen und Werbe-Beiträge verwendet wird, die den Nutzern empfohlen werden, in 7 Tagen als Open Source veröffentlichen. Dies wird alle 4 Wochen wiederholt, mit umfassenden Entwicklerhinweisen, damit Sie besser verstehen können, was sich geändert hat.”
Jedermann kann den Algorithmus ︎︎︎hier überblicken und nachvollziehen.
𝕏 ist die Nr. 1 App in Frankreich. Das ist der wahre Grund für die heutige Durchsuchung. Die Menschen in Frankreich wollen die Welt sehen und verstehen — unmanipuliert, ungefiltert und frei von staatlicher Einflussnahme.
Präsident Macron wird dieser repressive Übergriff teuer zu stehen kommen. Aus dem Kreis einflussreicher Staats- und Regierungschefs wird er weggeschnippt werden wie eine Zigarette auf den Straßen von Paris.

Culture
The Full Moon — La Suite
February 1, 2026
When I struggled to find the right sleeping position, my thoughts drifted to one of the most astonishing hotels in Paris — Hôtel Costes — and its unique soundscape shaped in the era of Stéphane Pompougnac. The lesson was: place your bed consciously at the center of your beautiful room, just as hotels do, and let the music set the mood, whether through the original compilations, the ︎︎︎live radio, or ︎︎︎curated playlists on Apple Music, Deezer, or Spotify. Or go further: explore ︎︎︎the shop, book a room for your next journey, and remember that some experiences are meant to happen once in a lifetime.
︎︎︎Buckminster Playlist
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When I struggled to find the right sleeping position, my thoughts drifted to one of the most astonishing hotels in Paris — Hôtel Costes — and its unique soundscape shaped in the era of Stéphane Pompougnac. The lesson was: place your bed consciously at the center of your beautiful room, just as hotels do, and let the music set the mood, whether through the original compilations, the ︎︎︎live radio, or ︎︎︎curated playlists on Apple Music, Deezer, or Spotify. Or go further: explore ︎︎︎the shop, book a room for your next journey, and remember that some experiences are meant to happen once in a lifetime.
︎︎︎Buckminster Playlist
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In The Black Of Night Murder
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Lavish
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Sitting On The Shelf Without Shelly
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The Ballad Of Sacco And Vanzetti
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Lamour
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Reality Check
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Metropolitain
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Tango Forte
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Broken Wings
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Cleopatra In New York
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Night Over Manaus
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Electrorloge
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Mirage

31.1.26
𝕏-Collection — Ein Staat, der unfähig ist,
den Inhaber einer .de-Domain im anarchistischen Spektrum in Erfahrung zu
bringen, ist schlicht zu doof für die Vulkangruppen:
RIP
Stefan Niehoff — Politisch verfolgt und von der Justiz zu Tode schikaniert
Rentner und Meinungsfreiheitskämpfer Stefan Niehoff ist infolge eines Schlaganfalls verstorben
„Mit der „Schwachkopf“-Affäre um Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) machte er bundesweit Schlagzeilen und wurde so zum ersten prominenten Opfer der Paragraf 188-Einschüchterungsjustiz: Rentner Stefan Niehoff ist mit 65 Jahren an den Folgen eines Schlaganfalls gestorben.
Zur Erinnerung: Am 12. November 2024 klingelte ihn um 06.15 Uhr die Kriminalpolizei Schweinfurt (Unterfranken) aus dem Bett, durchsuchte* sein Haus im fränkischen Burgpreppach, wo der Ex-Feldwebel mit seiner schwer behinderten Tochter und Frau lebte. Anlass war ein satirisch-kritisches Meme („Schwachkopf Professional“), das Niehoff in Anlehnung an eine bekannte Shampoo-Werbung über Robert Habeck gepostet hatte. Mit der Fotomontage, die er nicht einmal selbst angefertigt hatte, wollte der Rentner seiner Wut über nicht mehr bezahlbare Energie- und Heizkosten Ausdruck verleihen. Habeck selbst hatte den Strafantrag gestellt, nachdem Niehoff zuvor, wie auch DK-Chefredakteur David Bendels (Faeser-Meme), von der berüchtigten Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ denunziert worden war. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.
Im Juni 2025 wurde Niehoff vom Amtsgericht Haßfurt dann zu einer Geldstrafe von 825 EUR verurteilt, weil er „Kennzeichen verfassungsfeindlicher sowie terroristischer Gruppierungen” verwendet haben soll. Hintergrund war, dass bei der Hausdurchsuchung im November 2024 auf seinem beschlagnahmten Computer offenkundig satirische Bilder gefunden wurden, von denen eines die bayerische „Grünen“-Fraktionschefin Katharina Schulze in Nazi-Pose auf einem fiktiven „Spiegel“-Cover zeigte.
Nach dieser erbärmlichen Machtdemonstration der bayerischen Justiz war Rentner Niehoff im vergangenen Jahr Gast der AfD-Bundestagsfraktion bei einer Veranstaltung zum Thema Meinungsfreiheit. Der 65-Jährige starb vergangene Nacht als ein von der Gesinnungsjustiz gebrochener Mann an den Folgen eines Schlaganfalls, den er in der Vorweihnachtszeit erlitten hatte.” (Quelle: Deutschland-Kurier)
*Hinweis: Die angeordnete Hausdurchsuchung wurde nicht vollständig durchgeführt, da der Beschuldigte seine technischen Geräte freiwillig herausgab. Dadurch begann und endete die (dennoch belastende) Hausdurchsuchung offenbar an der Haustür von Stefan Niehoff.
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„Mit der „Schwachkopf“-Affäre um Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) machte er bundesweit Schlagzeilen und wurde so zum ersten prominenten Opfer der Paragraf 188-Einschüchterungsjustiz: Rentner Stefan Niehoff ist mit 65 Jahren an den Folgen eines Schlaganfalls gestorben.
Zur Erinnerung: Am 12. November 2024 klingelte ihn um 06.15 Uhr die Kriminalpolizei Schweinfurt (Unterfranken) aus dem Bett, durchsuchte* sein Haus im fränkischen Burgpreppach, wo der Ex-Feldwebel mit seiner schwer behinderten Tochter und Frau lebte. Anlass war ein satirisch-kritisches Meme („Schwachkopf Professional“), das Niehoff in Anlehnung an eine bekannte Shampoo-Werbung über Robert Habeck gepostet hatte. Mit der Fotomontage, die er nicht einmal selbst angefertigt hatte, wollte der Rentner seiner Wut über nicht mehr bezahlbare Energie- und Heizkosten Ausdruck verleihen. Habeck selbst hatte den Strafantrag gestellt, nachdem Niehoff zuvor, wie auch DK-Chefredakteur David Bendels (Faeser-Meme), von der berüchtigten Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ denunziert worden war. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.
Im Juni 2025 wurde Niehoff vom Amtsgericht Haßfurt dann zu einer Geldstrafe von 825 EUR verurteilt, weil er „Kennzeichen verfassungsfeindlicher sowie terroristischer Gruppierungen” verwendet haben soll. Hintergrund war, dass bei der Hausdurchsuchung im November 2024 auf seinem beschlagnahmten Computer offenkundig satirische Bilder gefunden wurden, von denen eines die bayerische „Grünen“-Fraktionschefin Katharina Schulze in Nazi-Pose auf einem fiktiven „Spiegel“-Cover zeigte.
Nach dieser erbärmlichen Machtdemonstration der bayerischen Justiz war Rentner Niehoff im vergangenen Jahr Gast der AfD-Bundestagsfraktion bei einer Veranstaltung zum Thema Meinungsfreiheit. Der 65-Jährige starb vergangene Nacht als ein von der Gesinnungsjustiz gebrochener Mann an den Folgen eines Schlaganfalls, den er in der Vorweihnachtszeit erlitten hatte.” (Quelle: Deutschland-Kurier)
*Hinweis: Die angeordnete Hausdurchsuchung wurde nicht vollständig durchgeführt, da der Beschuldigte seine technischen Geräte freiwillig herausgab. Dadurch begann und endete die (dennoch belastende) Hausdurchsuchung offenbar an der Haustür von Stefan Niehoff.

Berlin
Garantenstellung
Heute hat Kai Wegner kraft Weisung des Regierenden Bürgermeisters den Erlass einer Allgemeinverfügung durch Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde bewirkt, was sprichwörtlich höchste Eisenbahn war.
Parallel dazu erachte ich es für wichtig, den Berliner SPD-Landesverband und verantwortliche Personen wie Franziska Giffey wegen der bisherigen Blockadehaltung in der Koalition „accountable“ zu halten, und mit hoffentlich sinnvollen Argumenten etwas Druck aufzubauen:
30.01.2026, 09:13 Uhr
PER TELEFAX UND E-MAIL WGN. EILBEDÜRFTIGKEIT
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
– Landesverband Berlin –
E-Mail: berlin@spd.de
sowie
SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin
und konkret Franziska Giffey, MdA
Fax: (030) 23 25 22 29
E-Mail: spd-fraktion@spd.parlament-berlin.de
Franziska.Giffey@spd.parlament-berlin.de
Parallel dazu erachte ich es für wichtig, den Berliner SPD-Landesverband und verantwortliche Personen wie Franziska Giffey wegen der bisherigen Blockadehaltung in der Koalition „accountable“ zu halten, und mit hoffentlich sinnvollen Argumenten etwas Druck aufzubauen:
30.01.2026, 09:13 Uhr
PER TELEFAX UND E-MAIL WGN. EILBEDÜRFTIGKEIT
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
– Landesverband Berlin –
E-Mail: berlin@spd.de
sowie
SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin
und konkret Franziska Giffey, MdA
Fax: (030) 23 25 22 29
E-Mail: spd-fraktion@spd.parlament-berlin.de
Franziska.Giffey@spd.parlament-berlin.de
Dringende Aufforderung — Zustimmung für die Ausgabe von Tausalz wgn. extremer Glätte und dadurch ersichtlicher Gefahr für Leib und Leben
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Giffey,
hiermit fordere ich Sie in Ihrer Funktion als Stellvertretende Bürgermeisterin des Landes Berlin auf, unverzüglich – das heißt ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch binnen 72 Stunden ab Zugang dieser Aufforderung – die Zustimmung der SPD Berlin zur Ausgabe von Tausalz bzw. zur Durchführung wirksamer Streumaßnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren für Leib und Leben im öffentlichen Verkehrsraum herbeizuführen. Sollte innerhalb dieser Frist keine entsprechende Zustimmung erfolgen, werde ich unverzüglich nach Fristablauf Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen Sie in Ihrer Funktion als Stellvertretende Bürgermeisterin wegen des Verdachts eines strafbaren Unterlassens erstatten.
Schön, wenn Politiker vor Ort mit anpacken und zeigen, dass Winterdienst ernst genommen wird.
Seit heute Nachmittag präsentiert sich Franziska Giffey auf ihren Social-Media-Kanälen mit schneefegenden Grüßen aus Rudow. Eine Strafanzeige muss also vorerst nicht am kommenden Montag, 09:14 Uhr, bei Generalstaatsanwältin Koppers zur Prüfung des Sachverhalts und Verhaltens einer zentralen Machtperson in der SPD eingehen.
Das Regierungsverhalten der Berliner SPD in der Sache steht unter weiterer Beobachtung.


30.1.26
Markus Haintz not amused
Markus Haintz not amused
Markus Haintz not amused
Markus Haintz not amused
Vor wenigen Tagen gab der Schreck deutscher Staatsanwaltschaften, Rechtsanwalt Markus Haintz, öffentlich bekannt: „Dieser Fall wird noch ein erhebliches juristisches Nachspiel haben, vor allem für das Landgericht Ellwangen”.
Die Plattform ︎︎︎https://twitterabmahnung.de/ scheint ausschließlich Rechtsanwalt Haintz gewidmet zu sein. Dort sind Fragmente einer Entscheidung des OLG Stuttgart (zurvor LG Ellwangen, Az. 1 O 73/22) fotografisch als Dokumentansicht veröffentlicht, jedoch ohne Bekanntgabe des Aktenzeichens. Nach unserer Recherche dürfte es sich um das ︎︎︎Urteil des OLG Stuttgart (4. Zivilsenat) vom 13.11.2024 handeln, gerichtliches Aktenzeichen 4 U 85/24.
Aus dieser Entscheidung, die epistemisch scheppert, wird direkt zitiert:
︎ W e i t e r l e s e n
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Die Plattform ︎︎︎https://twitterabmahnung.de/ scheint ausschließlich Rechtsanwalt Haintz gewidmet zu sein. Dort sind Fragmente einer Entscheidung des OLG Stuttgart (zurvor LG Ellwangen, Az. 1 O 73/22) fotografisch als Dokumentansicht veröffentlicht, jedoch ohne Bekanntgabe des Aktenzeichens. Nach unserer Recherche dürfte es sich um das ︎︎︎Urteil des OLG Stuttgart (4. Zivilsenat) vom 13.11.2024 handeln, gerichtliches Aktenzeichen 4 U 85/24.
Aus dieser Entscheidung, die epistemisch scheppert, wird direkt zitiert:
︎ W e i t e r l e s e n

29.1. (2)
Psychologie
Wie Google-Rezensionen freiwillig entfernt werden
Im Zusammenhang mit einem YouTuber/Streamer, der blond gefärbtes Haar trägt und sich auf das „Exposen“ von Personen spezialisiert hat, kam es in meinem Umfeld zu rechtswidrigen Google-Rezensionen, die auf grob verzerrten und teils frei erfundenen Videodarstellungen des Streamers beruhten; nach entsprechendem Druck von uns wurden diese Videos wieder entfernt. Auslöser war unsere Beobachtung seiner Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main sowie der anschließend durch uns veröffentlichte, faktenbasierte Bericht darüber. Das Entfernen der Videos hat jedoch einige Anhänger des Streamers nicht davon abgehalten, ohne jeglichen Verstand negative Bewertungen für ein Unternehmen abzugeben, von dem sie keinerlei Kenntnis hatten. Google hat die meisten dieser Rezensionen final entfernt, mit Ausnahme einer von Jessica K. aus Trier (Pseudonym: KleineCat), deren Identität durch spezielle, teils experimentelle Recherche zweifelsfrei ermittelt werden konnte, was sie wohl selbst nicht erwartet hatte.
Anstatt den klassischen Weg einer Abmahnung zu gehen, wurde von uns ein psychologischer Ansatz gewählt, gestützt auf die Vorhersage: „24 Stunden, und sie entfernt die Rezension von selbst wieder“, die sich auch daraus ergab, dass ich die Person optisch erinnern konnte, da sie ebenfalls als Zuschauerin im Landgericht Frankfurt am Main anwesend war. Auf die abgegebene Bewertung folgte eine öffentliche, scharf formulierte und insgesamt ausgeklügelte Antwort des Inhabers, woraufhin die Rezension innerhalb der vorhergesagten 24 Stunden freiwillig von der Verfasserin zurückgezogen wurde; hätte sie dies nicht getan, wäre der nächste Schritt die Melderegisterauskunft gewesen, gefolgt von einem persönlichen Vorsprechen an der ermittelten Adresse.
Das Internet ist schließlich kein rechtsfreier Raum.
Im Zusammenhang mit einem YouTuber/Streamer, der blond gefärbtes Haar trägt und sich auf das „Exposen“ von Personen spezialisiert hat, kam es in meinem Umfeld zu rechtswidrigen Google-Rezensionen, die auf grob verzerrten und teils frei erfundenen Videodarstellungen des Streamers beruhten; nach entsprechendem Druck von uns wurden diese Videos wieder entfernt. Auslöser war unsere Beobachtung seiner Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main sowie der anschließend durch uns veröffentlichte, faktenbasierte Bericht darüber. Das Entfernen der Videos hat jedoch einige Anhänger des Streamers nicht davon abgehalten, ohne jeglichen Verstand negative Bewertungen für ein Unternehmen abzugeben, von dem sie keinerlei Kenntnis hatten. Google hat die meisten dieser Rezensionen final entfernt, mit Ausnahme einer von Jessica K. aus Trier (Pseudonym: KleineCat), deren Identität durch spezielle, teils experimentelle Recherche zweifelsfrei ermittelt werden konnte, was sie wohl selbst nicht erwartet hatte.
Anstatt den klassischen Weg einer Abmahnung zu gehen, wurde von uns ein psychologischer Ansatz gewählt, gestützt auf die Vorhersage: „24 Stunden, und sie entfernt die Rezension von selbst wieder“, die sich auch daraus ergab, dass ich die Person optisch erinnern konnte, da sie ebenfalls als Zuschauerin im Landgericht Frankfurt am Main anwesend war. Auf die abgegebene Bewertung folgte eine öffentliche, scharf formulierte und insgesamt ausgeklügelte Antwort des Inhabers, woraufhin die Rezension innerhalb der vorhergesagten 24 Stunden freiwillig von der Verfasserin zurückgezogen wurde; hätte sie dies nicht getan, wäre der nächste Schritt die Melderegisterauskunft gewesen, gefolgt von einem persönlichen Vorsprechen an der ermittelten Adresse.
Das Internet ist schließlich kein rechtsfreier Raum.

29.1. (1)
Margarete Koppers
Würdigung für 40 Jahre Engagement in Sachen Recht, Sicherheit und Gerechtigkeit
Zum Ende des Jahres 2025 wurde Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers für ihre im Namen von Recht und Gerechtigkeit geleisteten 40 Dienstjahre mit einer Jubiläumsurkunde gewürdigt:
„Von den Anfängen ihres Studiums der Rechtswissenschaften an der FU Berlin über ihre Tätigkeit als Richterin auf Probe am Amts- und Landgericht Berlin bis hin zu leitenden Funktionen im Strafrecht, in der Polizeiführung und schließlich als Generalstaatsanwältin prägt Frau Koppers die Berliner Justiz mit außergewöhnlicher Kompetenz und Integrität.
In all den Jahren hat Frau Koppers stets mit klarem Urteilsvermögen, Besonnenheit und großer Einsatzbereitschaft gehandelt. Eigenschaften, die sie in unterschiedlichsten Funktionen bewiesen hat, sei es in der Leitung einer Strafkammer, bei der wissenschaftlichen Mitarbeit am Bundesverfassungsgericht oder in der kommissarischen Führung der Polizei Berlin. Ihr Wirken ist geprägt von Weitsicht, Professionalität und einem tiefen Verantwortungsbewusstsein für die Sache der Justiz.
Die Senatsverwaltung würdigt mit der Urkundenübergabe nicht nur die beeindruckende berufliche Leistung, sondern auch das unermüdliche Engagement, das Frau Koppers über vier Jahrzehnte für Recht, Sicherheit und Gerechtigkeit in Berlin geleistet hat. Ihr Wirken ist ein Vorbild für die gesamte Berliner Justiz.”
Hinweis: Die zweite Abbildung verweist auf das real existierende Gebäude in Pittsburgh, das den Namen Koppers trägt :-)
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Zum Ende des Jahres 2025 wurde Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers für ihre im Namen von Recht und Gerechtigkeit geleisteten 40 Dienstjahre mit einer Jubiläumsurkunde gewürdigt:
„Von den Anfängen ihres Studiums der Rechtswissenschaften an der FU Berlin über ihre Tätigkeit als Richterin auf Probe am Amts- und Landgericht Berlin bis hin zu leitenden Funktionen im Strafrecht, in der Polizeiführung und schließlich als Generalstaatsanwältin prägt Frau Koppers die Berliner Justiz mit außergewöhnlicher Kompetenz und Integrität.
In all den Jahren hat Frau Koppers stets mit klarem Urteilsvermögen, Besonnenheit und großer Einsatzbereitschaft gehandelt. Eigenschaften, die sie in unterschiedlichsten Funktionen bewiesen hat, sei es in der Leitung einer Strafkammer, bei der wissenschaftlichen Mitarbeit am Bundesverfassungsgericht oder in der kommissarischen Führung der Polizei Berlin. Ihr Wirken ist geprägt von Weitsicht, Professionalität und einem tiefen Verantwortungsbewusstsein für die Sache der Justiz.
Die Senatsverwaltung würdigt mit der Urkundenübergabe nicht nur die beeindruckende berufliche Leistung, sondern auch das unermüdliche Engagement, das Frau Koppers über vier Jahrzehnte für Recht, Sicherheit und Gerechtigkeit in Berlin geleistet hat. Ihr Wirken ist ein Vorbild für die gesamte Berliner Justiz.”
Hinweis: Die zweite Abbildung verweist auf das real existierende Gebäude in Pittsburgh, das den Namen Koppers trägt :-)


28.1. (2)
LKA244@
polizei.berlin.de
wgn. Computerbetrug – Wer erkennt diese Frau?
„Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.01.2026 haben Sie diese Fahndung veröffentlicht: ︎︎︎https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2026/pressemitteilung.1638248.php
Leider wird weder in der Polizeimeldung noch in den Medien darauf hingewiesen, dass die gesuchte Frau offenbar ein markantes Handtattoo trägt.
Ein solches würde ja sofort ins Auge stechen und leichter zu erinnern sein als das Gesicht der Frau.
Vielleicht passen Sie Ihre Meldung dahingehend an (?).
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin-Westend”
„Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.01.2026 haben Sie diese Fahndung veröffentlicht: ︎︎︎https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2026/pressemitteilung.1638248.php
Leider wird weder in der Polizeimeldung noch in den Medien darauf hingewiesen, dass die gesuchte Frau offenbar ein markantes Handtattoo trägt.
Ein solches würde ja sofort ins Auge stechen und leichter zu erinnern sein als das Gesicht der Frau.
Vielleicht passen Sie Ihre Meldung dahingehend an (?).
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin-Westend”
28.1. (1)
Aus Dr. Mario Voigt wird Mario Voigt
TU Chemnitz entzieht akademischen Grad
— Voigt kündigt Klage am Verwaltungsgericht an
„Aber er wäre nicht Mario Vogt, wenn er nicht sein unverdientes Amt mit Zähnen und Klauen verteidigen würde und deshalb klagt, um das ganze Verfahren zu verzögern.”
Hinweis: Voigt hat die Zugänglichkeit seines X-Profils eingeschränkt.
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„Aber er wäre nicht Mario Vogt, wenn er nicht sein unverdientes Amt mit Zähnen und Klauen verteidigen würde und deshalb klagt, um das ganze Verfahren zu verzögern.”
Hinweis: Voigt hat die Zugänglichkeit seines X-Profils eingeschränkt.

27.1.


ICE
Kommentar zu den tödlichen Schüssen auf Alex Pretti
Nach eigener sorgfältiger Auswertung von Bild-/Videomaterial und Kommentaren
Am 24. Januar 2026 feuerten Agenten der US-Einwanderungsbehörde (kurz: ICE) in Minneapolis tödliche Schüsse auf den 37-jährigen Demonstranten Alex Pretti ab. Der Vorfall ereignete sich am Straßenrand direkt vor einem hell lackierten Fahrzeug. Zuvor hatten ICE-Agenten zwei (mutmaßlich weibliche) Personen grob umhergeschubst und gegen sie Reizgas eingesetzt. Alex Pretti filmte die Szene mit seinem Handy und stellte sich schützend dazwischen. Dabei geriet er selbst (mit Reizgas konfrontiert) in das Handgemenge. Pretti trug legal eine Schusswaffe bei sich, offenbar eine SIG Sauer P320 AXG Combat 9 mm, hatte sie jedoch nicht gezogen oder in der Hand. Die Waffe war mit erweitertem Magazin und einem Zielfernrohr ausgestattet; der Gesamtwert der Ausrüstung wird auf ca. 1.500–2.000 US-Dollar geschätzt.
Eine Gruppe von (im Kern) vier bis fünf ICE-Agenten rang Alex Pretti zu Boden. Das Wort „Waffe“ („Gun“) soll gerufen worden sein, woraufhin ein Agent sofort damit begann, Pretti zu entwaffnen. Es gab allerdings keine koordinierte Absprache unter den Agenten. Ein anderer Agent schlug mehrfach mit seiner Reizgasflasche auf Pretti ein. Der Agent, der Prettis Waffe (ohne weitere Worte) an sich nahm, entfernte sich von dem Gerangel; Sekunden später löste sich unbeabsichtigt ein Schuss aus der Waffe. Für die verbleibenden Agenten muss dieser Schuss so gewirkt haben, als hätte Pretti selbst geschossen. Daraufhin gab einer der Agenten den ersten Schuss auf Pretti ab; weitere Schüsse folgten.
Kurzablauf, der sich m.M.n. bestätigen lässt:
Alex Pretti soll Chatmitglied in einer sogenannten „Anti-ICE Signal group“ gewesen sein. Dort melden Mitglieder in Echtzeit Sichtungen mutmaßlicher ICE-Agenten (bspw. „schwarzer SUV mit getönten Scheiben in der 38th Street“, „Männer in Zivilwesten vor dem Supermarkt“). Anschließend folgen Warnungen an Nachbarschaften, Kirchen, Schulen etc.
Von Pretti war es absolut fahrlässig und unvernünftig, sich mit einer hochgeladenen, professionellen Waffe in eine derart eskalierte Szenerie zu begeben. Selbst bei legalem Tragen steigt das Risiko einer fatalen Fehleinschätzung durch bewaffnete, teils schlecht ausgebildete ICE-Agenten.
Am 25.01.2026 meldeten sich Michelle und Barack Obama mit einem gemeinsamen Statement über Social Media zu Wort, darin heißt es u.a.:
„Seit Wochen sind die Menschen im ganzen Land zu Recht empört über das Schauspiel maskierter ICE-Agenten und anderer Bundesbeamter, die ungestraft agieren und Taktiken anwenden, die offenbar darauf abzielen, die Bewohner einer amerikanischen Großstadt einzuschüchtern, zu belästigen, zu provozieren und zu gefährden. Diese beispiellosen Taktiken – die selbst der ehemalige oberste Rechtsberater des Heimatschutzministeriums unter Trumps erster Regierung als beschämend, gesetzlos und grausam bezeichnet hat – haben nun zum Tod zweier US-Bürger geführt. Und anstatt zu versuchen, ein Mindestmaß an Disziplin und Rechenschaftspflicht gegenüber den eingesetzten Beamten durchzusetzen, scheinen der Präsident und Vertreter seiner Regierung die Situation sogar noch verschärfen zu wollen. Gleichzeitig liefern sie öffentliche Erklärungen für die Schüsse auf Herrn Pretti und Renee Good ab, die auf keinerlei ernsthaften Ermittlungen beruhen, und die offenbar direkt durch Videobeweise widerlegt werden.”
Waffe: Abbildung ähnlich
Am 24. Januar 2026 feuerten Agenten der US-Einwanderungsbehörde (kurz: ICE) in Minneapolis tödliche Schüsse auf den 37-jährigen Demonstranten Alex Pretti ab. Der Vorfall ereignete sich am Straßenrand direkt vor einem hell lackierten Fahrzeug. Zuvor hatten ICE-Agenten zwei (mutmaßlich weibliche) Personen grob umhergeschubst und gegen sie Reizgas eingesetzt. Alex Pretti filmte die Szene mit seinem Handy und stellte sich schützend dazwischen. Dabei geriet er selbst (mit Reizgas konfrontiert) in das Handgemenge. Pretti trug legal eine Schusswaffe bei sich, offenbar eine SIG Sauer P320 AXG Combat 9 mm, hatte sie jedoch nicht gezogen oder in der Hand. Die Waffe war mit erweitertem Magazin und einem Zielfernrohr ausgestattet; der Gesamtwert der Ausrüstung wird auf ca. 1.500–2.000 US-Dollar geschätzt.
Eine Gruppe von (im Kern) vier bis fünf ICE-Agenten rang Alex Pretti zu Boden. Das Wort „Waffe“ („Gun“) soll gerufen worden sein, woraufhin ein Agent sofort damit begann, Pretti zu entwaffnen. Es gab allerdings keine koordinierte Absprache unter den Agenten. Ein anderer Agent schlug mehrfach mit seiner Reizgasflasche auf Pretti ein. Der Agent, der Prettis Waffe (ohne weitere Worte) an sich nahm, entfernte sich von dem Gerangel; Sekunden später löste sich unbeabsichtigt ein Schuss aus der Waffe. Für die verbleibenden Agenten muss dieser Schuss so gewirkt haben, als hätte Pretti selbst geschossen. Daraufhin gab einer der Agenten den ersten Schuss auf Pretti ab; weitere Schüsse folgten.
Kurzablauf, der sich m.M.n. bestätigen lässt:
-
Agent (a) ruft „Waffe“.
- Agent (b) zieht seine Waffe.
- Agent (a) entwaffnet wortlos Pretti, dessen Waffe sich
im Holster befand.
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Agent (a) löst versehentlich einen Schuss aus der
beschlagnahmten Waffe aus.
-
Agent (b) schießt dem Verdächtigen in den Rücken (+ weitere Schüsse).
Alex Pretti soll Chatmitglied in einer sogenannten „Anti-ICE Signal group“ gewesen sein. Dort melden Mitglieder in Echtzeit Sichtungen mutmaßlicher ICE-Agenten (bspw. „schwarzer SUV mit getönten Scheiben in der 38th Street“, „Männer in Zivilwesten vor dem Supermarkt“). Anschließend folgen Warnungen an Nachbarschaften, Kirchen, Schulen etc.
Von Pretti war es absolut fahrlässig und unvernünftig, sich mit einer hochgeladenen, professionellen Waffe in eine derart eskalierte Szenerie zu begeben. Selbst bei legalem Tragen steigt das Risiko einer fatalen Fehleinschätzung durch bewaffnete, teils schlecht ausgebildete ICE-Agenten.
Am 25.01.2026 meldeten sich Michelle und Barack Obama mit einem gemeinsamen Statement über Social Media zu Wort, darin heißt es u.a.:
„Seit Wochen sind die Menschen im ganzen Land zu Recht empört über das Schauspiel maskierter ICE-Agenten und anderer Bundesbeamter, die ungestraft agieren und Taktiken anwenden, die offenbar darauf abzielen, die Bewohner einer amerikanischen Großstadt einzuschüchtern, zu belästigen, zu provozieren und zu gefährden. Diese beispiellosen Taktiken – die selbst der ehemalige oberste Rechtsberater des Heimatschutzministeriums unter Trumps erster Regierung als beschämend, gesetzlos und grausam bezeichnet hat – haben nun zum Tod zweier US-Bürger geführt. Und anstatt zu versuchen, ein Mindestmaß an Disziplin und Rechenschaftspflicht gegenüber den eingesetzten Beamten durchzusetzen, scheinen der Präsident und Vertreter seiner Regierung die Situation sogar noch verschärfen zu wollen. Gleichzeitig liefern sie öffentliche Erklärungen für die Schüsse auf Herrn Pretti und Renee Good ab, die auf keinerlei ernsthaften Ermittlungen beruhen, und die offenbar direkt durch Videobeweise widerlegt werden.”
Waffe: Abbildung ähnlich

25.1.26
Meinung: Brooklyn Peltz Beckham handelt schlüssig
Victoria Beckhams bizarre Gefühle zu ihrem ältesten Sohn
Memes (AI-generiert) von Victoria Beckham im silbernen Kleid auf der Hochzeit ihres Sohnes gehen um die Welt. Über die entscheidenden Details einer Schlüsselszene im Leben von Brooklyn und Nicola Peltz Beckham wird medial trotzdem immer noch nicht vollständig berichtet. Eine Mutter, die auch nur ansatzweise bei Verstand und Taktgefühl ist, überlässt ihrem Sohn und seiner frisch Angetrauten den emotionalen Rampenlicht-Moment, den alle erwarten. Victoria Beckham tat genau das nicht. Sie ließ sich stattdessen (liebend gern) von einem taktlosen Marc Anthony (mit DJ-Unterstützung im Hintergrund) in eine Situation ziehen, die für das Hochzeitspaar tiefste Demütigung und für Brooklyn pure Bedrängnis bedeutete. Der Junge, der sein Leben lang von Victoria vereinnahmt und auf ungesunde Weise vergöttert wurde, stand da wie gelähmt. Die Liebe von Victoria Beckham zu ihrem ältesten Sohn Brooklyn geht sichtbar weit über das Normale hinaus. Sie wirkt übergriffig, besitzergreifend und weist für aufmerksame Beobachter seit Jahren Züge auf, die bizarr und fast schon unangemessen intim anmuten.
Explicit: Marc Anthony rief Brooklyn zu sich auf die Bühne. Viele der Anwesenden, vor allem Brooklyn selbst, erwarteten, dass Nicola auf die Bühne kommen und ein besonderer Tanz zwischen Brooklyn und seiner Frau stattfinden würde. Stattdessen bat Anthony die „most beautiful woman in the room“ auf die Bühne und sagte anschließend: „Victoria, come to the stage.“ Victoria stand bereits in der Nähe der Bühne und ging hinauf. In diesem Moment (der Demütigung) war Brooklyn am Boden zerstört. Nicola eilte weinend aus dem Saal (crying her eyes out), während ihr Mann mit seiner Mutter tanzen musste. Anthony: „Put your hands on your mother’s hips.“ Nachdem die verstörende Tanzszene beendet war, verließen auch Brooklyn und Nicolas Eltern den Saal. Dass diese jungen Menschen anschließend ein zweites Mal geheiratet haben, ist die logische Konsequenz einer alten, kranken Software, die durch eine neue, gesündere überschrieben wurde.
„David und Victoria Beckham haben ihren Sohn verloren, weil sie beschlossen haben, ihre Familie nach dem Vorbild der von ihnen verehrten Königsfamilie zu führen und Markenwerte über familiäre Werte zu stellen. Die Tatsache, dass sie sogar den Namen ihres Sohnes Brooklyn als Marke eintragen ließen, zeigt, dass sie ihn zu einer Ware gemacht haben, und es scheint, dass sie ihm dies nun vorhalten und seinen eigenen Namen gegen ihn wenden, ähnlich wie die Königsfamilie mit Geburtsrechten und verliehenen Titeln verfährt. Elternschaft bedeutet nicht Besitzanspruch. Es geht um Liebe und darum, ein Kind zu einer eigenständigen Persönlichkeit heranwachsen zu lassen, ohne es dafür zu erpressen, dass man seine elterlichen Pflichten erfüllt hat, und ohne ihm Dinge zu geben, die es vielleicht nie wollte, die man aber dennoch in seine Welt integriert hat. Später damit zu drohen, ihm diese Dinge wieder zu entziehen, ist zutiefst manipulativ. Das ist bedingte Liebe.”
Memes (AI-generiert) von Victoria Beckham im silbernen Kleid auf der Hochzeit ihres Sohnes gehen um die Welt. Über die entscheidenden Details einer Schlüsselszene im Leben von Brooklyn und Nicola Peltz Beckham wird medial trotzdem immer noch nicht vollständig berichtet. Eine Mutter, die auch nur ansatzweise bei Verstand und Taktgefühl ist, überlässt ihrem Sohn und seiner frisch Angetrauten den emotionalen Rampenlicht-Moment, den alle erwarten. Victoria Beckham tat genau das nicht. Sie ließ sich stattdessen (liebend gern) von einem taktlosen Marc Anthony (mit DJ-Unterstützung im Hintergrund) in eine Situation ziehen, die für das Hochzeitspaar tiefste Demütigung und für Brooklyn pure Bedrängnis bedeutete. Der Junge, der sein Leben lang von Victoria vereinnahmt und auf ungesunde Weise vergöttert wurde, stand da wie gelähmt. Die Liebe von Victoria Beckham zu ihrem ältesten Sohn Brooklyn geht sichtbar weit über das Normale hinaus. Sie wirkt übergriffig, besitzergreifend und weist für aufmerksame Beobachter seit Jahren Züge auf, die bizarr und fast schon unangemessen intim anmuten.
Explicit: Marc Anthony rief Brooklyn zu sich auf die Bühne. Viele der Anwesenden, vor allem Brooklyn selbst, erwarteten, dass Nicola auf die Bühne kommen und ein besonderer Tanz zwischen Brooklyn und seiner Frau stattfinden würde. Stattdessen bat Anthony die „most beautiful woman in the room“ auf die Bühne und sagte anschließend: „Victoria, come to the stage.“ Victoria stand bereits in der Nähe der Bühne und ging hinauf. In diesem Moment (der Demütigung) war Brooklyn am Boden zerstört. Nicola eilte weinend aus dem Saal (crying her eyes out), während ihr Mann mit seiner Mutter tanzen musste. Anthony: „Put your hands on your mother’s hips.“ Nachdem die verstörende Tanzszene beendet war, verließen auch Brooklyn und Nicolas Eltern den Saal. Dass diese jungen Menschen anschließend ein zweites Mal geheiratet haben, ist die logische Konsequenz einer alten, kranken Software, die durch eine neue, gesündere überschrieben wurde.
„David und Victoria Beckham haben ihren Sohn verloren, weil sie beschlossen haben, ihre Familie nach dem Vorbild der von ihnen verehrten Königsfamilie zu führen und Markenwerte über familiäre Werte zu stellen. Die Tatsache, dass sie sogar den Namen ihres Sohnes Brooklyn als Marke eintragen ließen, zeigt, dass sie ihn zu einer Ware gemacht haben, und es scheint, dass sie ihm dies nun vorhalten und seinen eigenen Namen gegen ihn wenden, ähnlich wie die Königsfamilie mit Geburtsrechten und verliehenen Titeln verfährt. Elternschaft bedeutet nicht Besitzanspruch. Es geht um Liebe und darum, ein Kind zu einer eigenständigen Persönlichkeit heranwachsen zu lassen, ohne es dafür zu erpressen, dass man seine elterlichen Pflichten erfüllt hat, und ohne ihm Dinge zu geben, die es vielleicht nie wollte, die man aber dennoch in seine Welt integriert hat. Später damit zu drohen, ihm diese Dinge wieder zu entziehen, ist zutiefst manipulativ. Das ist bedingte Liebe.”
23.1.26
Das Lachen aus dem Universum
“Happy Smile Universe”
Am 23. Januar 2026 ist der Weltraum zu Späßen aufgelegt. Saturn und Neptun stehen nah beieinander, wenn sich die Mondsichel wie ein geschwungener Mund sanft unter ihnen wölbt und einen kurzen, magischen Moment im Kosmos entstehen lässt. Sicherlich nicht als mathematisch perfekte Figur oder offizielles Himmelsphänomen, sondern als visuell-intuitiver kosmischer Smiley, der uns die verspielte, wohlgesonnene Seite des Weltraums nahelegt.
Tipp: Wir empfehlen generell SkyView® Explore the Universe, eine Augmented-Reality-App, mit der sich Sterne, Planeten und Sternbilder sowie deren Positionen am Himmel entdecken lassen. Bei der erstmaligen Verwendung der App erfolgt eine Kalibrierung, die am persönlichen Wohnort empfohlen wird. Die leichte musikalische Untermalung kann bei Bedarf ausgeschaltet werden.
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Am 23. Januar 2026 ist der Weltraum zu Späßen aufgelegt. Saturn und Neptun stehen nah beieinander, wenn sich die Mondsichel wie ein geschwungener Mund sanft unter ihnen wölbt und einen kurzen, magischen Moment im Kosmos entstehen lässt. Sicherlich nicht als mathematisch perfekte Figur oder offizielles Himmelsphänomen, sondern als visuell-intuitiver kosmischer Smiley, der uns die verspielte, wohlgesonnene Seite des Weltraums nahelegt.
Tipp: Wir empfehlen generell SkyView® Explore the Universe, eine Augmented-Reality-App, mit der sich Sterne, Planeten und Sternbilder sowie deren Positionen am Himmel entdecken lassen. Bei der erstmaligen Verwendung der App erfolgt eine Kalibrierung, die am persönlichen Wohnort empfohlen wird. Die leichte musikalische Untermalung kann bei Bedarf ausgeschaltet werden.

22.1.26
Erfahrungsbericht: Zustellungsvereitelung & PayPal auf der Autobahn
Vor einiger Zeit war ich damit beauftragt, mittels der dokumentierten persönlichen Überbringung eines wichtigen Anwaltsbriefes eine Zustellungsvereitelung durch den gegnerischen Rechtsanwalt zu durchbrechen. Zunächst war es erforderlich, die in der Kastanienallee in Berlin geführte Geschäftsadresse als augenscheinlich einzige Zustelloption auszuhebeln. Ermittelt wurde eine Adresse des Rechtsanwalts in 16845 Wusterhausen/Dosse. Bei dem Gebäude, an dem zugestellt werden sollte, handelte es sich um eine Art bürgerliche Villa im Jugendstilcharme.
Der Kunde schlug vor, für die Zustellung ein (von ihm selbst organisiertes) Fahrzeug zu nutzen, das optisch reizarm ist und wenig Erinnerungspotential bietet. Dass ich damit technisch um dreißig Jahre zurückgeworfen sein würde, erwähnte er nicht.
Die Hinfahrt verlief ohne Besonderheiten; entsprechend erfolgte die Zustellung wirksam wie vorgesehen:
Briefkasteneinwurf per Bote
Ihr Zeichen: 319/22 JA03 mj D5/121-24
Sehr geehrter Herr Kollege [...],
ich, der unterzeichnete Rechtsanwalt, richte mich an Sie als Prozessvertreter der Swiss Life German CRE Residential SCS („Vermieterin“) im Verfahren [...]/24 AG Wedding. In diesem Verfahren haben Sie das Kündigungsschreiben der CAPERA Immobilien Service GmbH („CAPERA“) vom [...] in Ablichtung vorgelegt. Mit diesem Schreiben erklärte CAPERA namens der Vermieterin das Mietverhältnis der von mir vertretenen Frau P. und des von mir vertretenen Herrn W. über die Wohnung „in Berlin, [...]straße [...]“ wegen Zahlungsverzugs in Höhe von mehr als zwei Monatsmieten „außerordentlich fristlos“ und „hilfsweise fristgemäß nach § 573 BGB zum nächstmöglichen Termin“ zu kündigen.
Ich weise die Kündigungserklärung vom [...] hiermit namens und im Auftrag der Frau P. und des Herrn W. unter Berufung auf beigefügte Originalvollmacht nach § 174 BGB zurück. Dem Kündigungsschreiben vom [...] war neben einer Original-Untervollmacht der CAPERA, erteilt an die das Schreiben zeichnende Frau R., lediglich ein Ausdruck einer elektronisch mittels „DocuSign“ für die Vermieterin gezeichneten und als „Verwaltungsvollmacht“ überschriebenen Hauptvollmacht für CAPERA beigefügt. Damit ist mit der Kündigungserklärung nicht die erforderliche Vollmachtsurkunde vorgelegt worden.
Des Weiteren beanstande ich namens und im Auftrag der Frau P. und des Herrn W. unter Verweis auf beigefügte Originalvollmacht nach § 180 S. 2 BGB, dass CAPERA und damit auch Frau R. bei Abgabe und Zugang der Kündigungserklärung die Vertretungsmacht fehlte.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Unterschrift
[...] (Rechtsanwalt)
Blieb noch die Rückfahrt, die zu einem Abenteuer für mich werden sollte. Nach Berlin zurück führt die A24, was auch komfortabel verlaufen wäre, wenn das Fahrzeug nicht aus dem Nichts aufgehört hätte zu beschleunigen. Gas geben — keine Reaktion. Im Gegenteil, die Geschwindigkeit nahm ab. Mitten auf der Autobahn.
„Ach du Scheiße, der Tank ist leer.“
Danke, Herr Rechtsanwalt, dass Sie mir ein Fahrzeug ohne für die Strecke angemessene Tankfüllung überlassen haben, das weder aufgrund eines möglichen elektronischen Defekts noch wegen seines Alters akustisch vor diesem Umstand warnte. Mir blieb aber das “Glück”, auf dem Standstreifen auszurollen — fünf Kilometer hinter der letzten Aral-Tankstelle. Zu meinem weiteren “Glück” gehörte, dass der Energiestand meines Mobiltelefons im roten Bereich lag. Wen oder was soll ich jetzt zuerst hassen? Das dämliche Auto, den Rechtsanwalt und seine Schnapsidee, oder die eigene Versäumnis, das Fahrzeug vor Fahrtantritt nicht überprüft zu haben? Aus dem Auto auszusteigen gestaltete sich mental schwierig, weil alles um mich herum extrem schnell, windig und kalt war. „Wie ein Idiot steht man hier rum!“ Dann ging das Gedankenkarussell los: Zehn Kilometer hin und zurück sind aber weit! Und die naheliegende Frage, welche (staatliche) Gewalt mich wohl zuerst ins psychiatrische Krankenhaus stecken würde, sollte ich bei meinem Spaziergang auf der Autobahn entdeckt werden. Wie lange hält der Akku noch?
„Ich heule gleich.“
Mir kam der Gedanke, dass es am erfolgversprechendsten sein würde, zuerst bei der Raststätte und, falls sich dort keine Lösung findet, dezentral um Hilfe zu bitten. Leute vom Land sind schließlich hilfsbereit und menschlich (mehr als die Stadtzombies). Um 12:47 Uhr rief ich bei Tank & Rast Raststätte Linumer Bruch an, wo aber selbst keine Möglichkeit bestand, jemanden mit Benzin zu entsenden. Ok, dann die örtliche Feuerwehr. Um 12:59 Uhr erhielt ich die Rückmeldung, dass „einer von uns rausgefahren ist und Benzin mitbringt.“
Um 13:20 Uhr war der Vorgang erledigt.
70 EUR (Kraftstoff und Aufwandsentschädigung), gezahlt via PayPal auf der Autobahn.
︎
Symbolbild (Feuerwehr)
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Briefkasteneinwurf per Bote
Ihr Zeichen: 319/22 JA03 mj D5/121-24
Sehr geehrter Herr Kollege [...],
ich, der unterzeichnete Rechtsanwalt, richte mich an Sie als Prozessvertreter der Swiss Life German CRE Residential SCS („Vermieterin“) im Verfahren [...]/24 AG Wedding. In diesem Verfahren haben Sie das Kündigungsschreiben der CAPERA Immobilien Service GmbH („CAPERA“) vom [...] in Ablichtung vorgelegt. Mit diesem Schreiben erklärte CAPERA namens der Vermieterin das Mietverhältnis der von mir vertretenen Frau P. und des von mir vertretenen Herrn W. über die Wohnung „in Berlin, [...]straße [...]“ wegen Zahlungsverzugs in Höhe von mehr als zwei Monatsmieten „außerordentlich fristlos“ und „hilfsweise fristgemäß nach § 573 BGB zum nächstmöglichen Termin“ zu kündigen.
Ich weise die Kündigungserklärung vom [...] hiermit namens und im Auftrag der Frau P. und des Herrn W. unter Berufung auf beigefügte Originalvollmacht nach § 174 BGB zurück. Dem Kündigungsschreiben vom [...] war neben einer Original-Untervollmacht der CAPERA, erteilt an die das Schreiben zeichnende Frau R., lediglich ein Ausdruck einer elektronisch mittels „DocuSign“ für die Vermieterin gezeichneten und als „Verwaltungsvollmacht“ überschriebenen Hauptvollmacht für CAPERA beigefügt. Damit ist mit der Kündigungserklärung nicht die erforderliche Vollmachtsurkunde vorgelegt worden.
Des Weiteren beanstande ich namens und im Auftrag der Frau P. und des Herrn W. unter Verweis auf beigefügte Originalvollmacht nach § 180 S. 2 BGB, dass CAPERA und damit auch Frau R. bei Abgabe und Zugang der Kündigungserklärung die Vertretungsmacht fehlte.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Unterschrift
[...] (Rechtsanwalt)
Blieb noch die Rückfahrt, die zu einem Abenteuer für mich werden sollte. Nach Berlin zurück führt die A24, was auch komfortabel verlaufen wäre, wenn das Fahrzeug nicht aus dem Nichts aufgehört hätte zu beschleunigen. Gas geben — keine Reaktion. Im Gegenteil, die Geschwindigkeit nahm ab. Mitten auf der Autobahn.
„Ach du Scheiße, der Tank ist leer.“
Danke, Herr Rechtsanwalt, dass Sie mir ein Fahrzeug ohne für die Strecke angemessene Tankfüllung überlassen haben, das weder aufgrund eines möglichen elektronischen Defekts noch wegen seines Alters akustisch vor diesem Umstand warnte. Mir blieb aber das “Glück”, auf dem Standstreifen auszurollen — fünf Kilometer hinter der letzten Aral-Tankstelle. Zu meinem weiteren “Glück” gehörte, dass der Energiestand meines Mobiltelefons im roten Bereich lag. Wen oder was soll ich jetzt zuerst hassen? Das dämliche Auto, den Rechtsanwalt und seine Schnapsidee, oder die eigene Versäumnis, das Fahrzeug vor Fahrtantritt nicht überprüft zu haben? Aus dem Auto auszusteigen gestaltete sich mental schwierig, weil alles um mich herum extrem schnell, windig und kalt war. „Wie ein Idiot steht man hier rum!“ Dann ging das Gedankenkarussell los: Zehn Kilometer hin und zurück sind aber weit! Und die naheliegende Frage, welche (staatliche) Gewalt mich wohl zuerst ins psychiatrische Krankenhaus stecken würde, sollte ich bei meinem Spaziergang auf der Autobahn entdeckt werden. Wie lange hält der Akku noch?
„Ich heule gleich.“
Mir kam der Gedanke, dass es am erfolgversprechendsten sein würde, zuerst bei der Raststätte und, falls sich dort keine Lösung findet, dezentral um Hilfe zu bitten. Leute vom Land sind schließlich hilfsbereit und menschlich (mehr als die Stadtzombies). Um 12:47 Uhr rief ich bei Tank & Rast Raststätte Linumer Bruch an, wo aber selbst keine Möglichkeit bestand, jemanden mit Benzin zu entsenden. Ok, dann die örtliche Feuerwehr. Um 12:59 Uhr erhielt ich die Rückmeldung, dass „einer von uns rausgefahren ist und Benzin mitbringt.“
Um 13:20 Uhr war der Vorgang erledigt.
70 EUR (Kraftstoff und Aufwandsentschädigung), gezahlt via PayPal auf der Autobahn.
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Symbolbild (Feuerwehr)

20.1.26
Die Lust an der Zerstörung: Deutsche Staatsanwaltschaften im Machtmissbrauch
Was seit dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik (kurz: DDR) als überwunden galt, kehrt heute zurück: Exzesse staatlicher Strafverfolgung,
die in ihrer Funktionsweise dem entsprechen, was das Strafgesetzbuch als Vergewaltigung definiert.
„Wer kraft staatlicher Macht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers und unter Bruch der Grundrechte die Selbstbestimmung eines Menschen missachtet, seine Meinungsäußerungsfreiheit sowie die Freiheit seines Wesens und seiner Persönlichkeit verletzt und ihn durch Zwang, Drohung oder strukturelle Überlegenheit zur Duldung rechtswidriger Eingriffe nötigt oder ihn zum Objekt staatlichen Handelns degradiert, begeht eine Form institutioneller Gewalt, die dem Wesen nach dem entspricht, was das Strafrecht als schwersten Angriff auf die persönliche Autonomie kennt.”
︎ W e i t e r l e s e n
︎ W e i t e r l e s e n

NEW
𝕏-Collection
Am Dienstag, 20. Januar 2026, wird über die Staatsanwaltschaft Berlin zu berichten sein; zugleich wird ein Brandbrief vorbereitet, u.a. wegen der Anklage gegen die sogenannte
„Quark-Satire". Die neue und alte Leitung der mächtigsten Strafverfolgungsbehörde Berlins wird kaum ernsthaft davon ausgehen, dass ihre Namen für Teile der Trump-Administration irrelevant sind. Es ist jetzt Zeit, dass diese Tyrannen, die eine Armada aus stinkend dummen, schwerwiegend übergriffigen und vollkommen bösartigen Staatsanwälten hochgezüchtet haben, und ihre Taten amerikanischen Verfechtern der Meinungsfreiheit bekannt werden. Gleiches gilt für
„unabhängige Richter”, die im Akkord Strafbefehle durchwinken und Unschuldige mit Gerichtsverfahren drangsalieren, während Schreihälse wie Julian Reichelt oder Norbert Bolz Einstellungsangebote auf dem Silbertablett zugeschoben bekommen.
Auf das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Berlin im Fall Philipp Ruch darf man außerdem mehr als gespannt sein:
︎ W e i t e r l e s e n
Bitte beachten: In dieser Ankündigung wurde die Staatsanwaltschaft Berlin als möglicher Weise zuständig für die Anklage gegen die „Quark-Satire” genannt; diese Annahme beruhte auf der Mandatierung eines in Berlin ansässigen Strafverteidigers, ließ sich bislang jedoch nicht abschließend klären.
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Bitte beachten: In dieser Ankündigung wurde die Staatsanwaltschaft Berlin als möglicher Weise zuständig für die Anklage gegen die „Quark-Satire” genannt; diese Annahme beruhte auf der Mandatierung eines in Berlin ansässigen Strafverteidigers, ließ sich bislang jedoch nicht abschließend klären.

Update
Die seltsame Logik von NiUS
In Anknüpfung an unseren Beitrag vom 15. Januar 2026 — Einordnung der Lanz-Debatte vom 7. Januar 2026 — halten wir aufgrund der aktuellen Entwicklung folgendes fest:
1.
Nach der Sendung Markus Lanz vom 7. Januar 2026 behaupteten NiUS & Co., der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Daniel Günther, habe bei Markus Lanz (notfalls) die Zensur und sogar das Verbot von NiUS gefordert. Objektiv bestätigen ließ sich diese Behauptung nicht.
2.
Am 15. Januar 2026 erklärte Larissa Fußer (Mitglied der Chefredaktion von Apollo News) wörtlich: „Ja, NiUS hat Günthers Aussagen zugespitzt. Das hat sich aber alles in einem legitimen Interpretationsrahmen bewegt, und nennt sich im Übrigen Boulevard. Das kann man nicht mögen, aber es ist ein Stilmittel [...]“ Quelle: ︎︎︎ Video Apollo Newsroom (ab Min 8:45)
3.
Sendung Markus Lanz vom 14. Januar 2026: Lanz widerlegt Beatrix von Storch, die die Verbotsbehauptung ungeprüft übernommen hatte, indem er sie “zwingt”, die ungeschnittenen Originalszenen anzusehen.
4.
Sendung Markus Lanz vom 15. Januar 2026: Lanz verteidigt die Faktenlage der fehlenden Verbotsbehauptung und erhält u.a. Zuspruch von Autor und Journalist Robin Alexander.
5.
Am 16. Januar 2026 behauptet NiUS-Chefredakteur Julian Reichelt, Markus Lanz habe am Abend des 8. Januar 2026 bei ihm (Reichelt) angerufen und sich schockiert über die von Daniel Günther geäußerte Verbotsforderung gezeigt. Belegen bzw. beweisen lässt sich diese vermeintliche Offenlegung jedoch nicht.
Meinung: Die Behauptungen von NiUS sind unwahr (Verbotsforderung) und unglaubhaft (Einlassung von Markus Lanz im Telefonat). Der von NiUS öffentlich verbreitete Zusammenschnitt der Aussagen von Daniel Günther und Markus Lanz ist manipulativ; die Art und Weise seiner Herstellung und Verwendung erfolgt(e) unredlich.

16.1.26
Original oder Erfindung?
In den sozialen Netzwerken werden gerade diese Aussagen von JD Vance (Vizepräsident der USA) und Dr. Carsten Brennecke (Partner bei HÖCKER Rechtsanwälte) verbreitet. Sind sie wahr oder erfunden?
JD Vance: „Wie sollen wir einem Verbündeten vertrauen, der nicht einmal seine eigenen Stromkabel bewachen kann? Ihr habt eure sicheren Kraftwerke abgeschaltet, um das Weltklima zu retten, und jetzt erfrieren eure Rentner, weil ihr Kriminelle nicht in den Griff bekommt. Ein Industriestaat, der im Winter den Strom nicht garantieren kann, ist kein Industriestaat mehr.“
Dr. Carsten Brennecke: „Ich war am Wochenende in Basel. Schöne, gepflegte, saubere Stadt, freundliche Leute, tolle Läden, kein Leerstand, nette Cafes und Restaurants, perfekt funktionierender Nahverkehr, nur 170.000 Einwohner aber mehrere hochkarätige Museen, ein sauberer, gepflegter Bahnhof, der aussieht wie eine Mall, mit netten Läden, Blumenladen, Restaurants, hier is(s)t man gerne. Dann die Rückkehr nach Köln, und mir ist wieder schmerzlich klar geworden, was Merz mit seiner Stadtbildaussage meinte: Der Kölner Hauptbahnhof samt seinem weiteren Umfeld ist zu einem dreckigen Loch verkommen. Drogensüchtige, Penner, Bettler und halbseidenes Gesindel, keiner mit gesundem Menschenverstand hält sich hier auch nur eine Sekunde länger auf als nötig. Rückfahrt durch ein völlig verdrecktes Köln, vorbei an der Drogenmeile rund um den Neumarkt, nur noch Zombies beherrschen den größten und zentralen Platz Kölns.”
Die Auflösung folgt mit der nächsten 𝕏-Collection am Samstag, 17. Januar 2026.
15.1.26
Einordnung der Lanz-Debatte vom 7. Januar 2026
Das in die Kritik geratene Gespräch zwischen Markus Lanz und Daniel Günther entwickelt sich aus der Frage, ob im Hinblick auf die Nutzung von Social Media durch jüngere Menschen der australische Weg eingeschlagen werden solle (Social-Media-Verbot bis zum 16. Lebensjahr). Günther beantwortet die Frage aus seiner Perspektive für Deutschland und Europa mit „absolut“ und führt seinen Standpunkt weiter aus (s. Video unten).
Nach ca. anderthalb Minuten äußert Günther, dass „selbst Politiker, die im Bundestag sitzen“ oder auch Abgeordnete seiner Fraktion sich „so’n Quatsch angucken“. Gemeint ist die Nutzung von Social Media als Informationsquelle. Von dort aus verschiebt sich das Gespräch auf die Macht der Medien. Günther spricht von Medien, die über Social Media agitieren und versuchten, ihre eigenen politischen Ziele durchzusetzen. In diesem Zusammenhang stellt Günther einen Bezug zu Situationen her, in denen regierende Parteien durch das Verhalten von Medien öffentlich in die Schieflage geraten seien.
Die Diskussion vertieft sich anhand der abgelehnten Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Von Günther fällt die Aussage, dass „NiUS und solche Portale“ gezielt gegen die Kandidatin (als Favoritin bestimmter Parteien) geschossen hätten. Kurz darauf erklärt Günther in seiner Funktion als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, bei den genannten Medien handele es sich um „Gegner“ und „Feinde von Demokratie“. Solchen Akteuren, so Günther, dürfe man keine Steilvorlagen mehr liefern. Wenn regierende Parteien geschlossen an einem Strang zögen, ließen sich Exzesse dieser Art vermeiden, Extremisten kleinkriegen und Stabilität wiederherstellen.
Lanz nimmt den Gesprächsfaden mit einem „Okay” auf und sagt: „Was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde »Wir müssen das regulieren, wir müssen es notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten«. Günther: „Ja.” Lanz: „Darüber reden wir.” Günther: „Wir reden dadrüber, Social Media darf bis 16-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden [...] um unsere Jugend zu schützen, vor Desinformation, vor sexuellen Übergriffen (Lanz unterbricht)”; Lanz: „Was ist mit dem Rest? Wenn Sie sagen, da gibt’s dann Portale, die agitieren [...] die berichten dann Dinge, die dann Kampagnen sind und mit Journalismus nix mehr zu tun haben [...], würden die sagen »Entschuldigung, das ist Meinungsfreiheit, das ist auch von der Meinungsfreiheit gedeckt, an welchem Punkt greifen wir dann ein, in so etwas Wichtiges und Wertvolles wie Meinungsfreiheit?« [...]” Günther erwidert im Wesentlichen, dass es innerhalb der Medien eine Diskussion darüber geben müsse, welche Qualitätskriterien Medien eigentlich erfüllen müssten (und steigt tiefer ein); Zugleich betont Günther, dass wir in Deutschland zum Glück Presse- und Meinungsfreiheit hätten. Er stellt die Frage, ob es heutzutage noch stattfinde, dass Journalisten wahrhaft berichten, oder ob nicht vielfach lediglich Meinungsmache betrieben werde.
Anschließend führt Günther aus: „Wenn ich mir NiUS-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe, kann ich nur sagen, da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist einfach vollkommen faktenfrei, was an der Stelle gemacht wird. Aber die treten eben auf und machen den Eindruck (bei) Leuten, als wär’ das sozusagen im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, was man in unserem Land sagen darf.“
Bewertung: In der Gesamtschau fordert Günther nicht explizit die Zensur oder das Verbot bestimmter Medien. Seine Antwort schließt an die Eingangsfrage von Markus Lanz an, ob der australische Weg eines Social-Media-Verbots (für Heranwachsende bis 16 Jahre) auch für Deutschland und Europa gegangen werden sollte. Die Unschärfe entsteht durch Lanz selbst, da dieser nicht benennt, wer oder was mit „das regulieren” und „es notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten” gemeint ist. Aus dem Kontext, und so hat es auch Daniel Günther verstanden, erschließt sich aber, dass damit Social-Media-Plattformen gemeint waren. Es geht nämlich um altersbezogene Regulierung, die notfalls auch Zensur und Verbote umfassen soll. Gleichzeitig ist nicht zu übersehen, dass Günthers Wortwahl und die Zuspitzung auf konkrete Medien ein gedankliches Überschwappen entfesseln, bis hin zur Delegitimierung unbequemer Inhalte bzw. Berichte und Medienakteure. Hier wird Günthers Argumentation demokratiegefährdend, denn wer wie er Medien pauschal als „Gegner“ und „Feinde von Demokratie“ etikettiert, vergeht sich an ihnen.
Presse- und Meinungsfreiheit, die Günther wertzuschätzen vorgibt, schützt auch Meinungen und Berichte, die man selbst für falsch oder unerträglich hält.
Im Übrigen gehen NiUS und Rechtsanwalt Steinhöfel nicht gegen Daniel Günther als Person vor, sondern gegen das Land Schleswig-Holstein als Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts, vertreten durch den Ministerpräsidenten.
14.1.26
Der Justizterror von Bamberg hat ein gnädiges Ende gefunden — Freispruch für David Bendels (Deutschland-Kurier)
Der Geschäftsführer der Deutschland-Kurier Conservare Communication GmbH, David Bendels, ist am 14. Januar 2026 vor dem Landgericht Bamberg vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen worden. Zuvor verurteilte der Amtsrichter Martin Waschner Bendels auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg zu 7 Monaten Haft auf Bewährung. In der Berufungsinstanz soll die Staatsanwaltschaft 8 Monate ohne Bewährung gefordert haben, zog sich aber in letzter Minute auf einen Freispruch zurück, von dem sie lediglich aus Furcht vor weiteren Reputationsschäden überzeugt war. In auf X kursierenden Kurzvideos ist zu sehen, wie der Jurist Matthias Eichelsdörfer, der an diesem Tag die Staatsanwaltschaft vertritt, kritischen Fragen ausweichend davonläuft.
Kontext: „Bendels soll im Februar 2023 auf dem X-Kanal des Deutschland-Kuriers ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet haben. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ steht. Diesen Satz soll Bendels auf das Foto montiert haben, dazu postete der „Deutschland-Kurier“ den Satz „Faeser hasst Meinungsfreiheit!“. Der 40-jährige Bendels hatte den Beitrag als satirisches Meme bezeichnet.” (Quelle: Wochenblatt)
Im Berufungsverfahren war Bendels von insgesamt drei Verteidigern vertreten, darunter Ulrich Vosgerau.
Der gesamte Prozess ist eine Schande für die Justiz. Er hätte nie geführt werden dürfen.
Über die Anzeigende (Nancy Faeser, ehemalige Bundesministerin des Innern und für Heimat) sowie Ermittler, Staatsanwälte und den Richter erster Instanz darf ohne Zweifel und Zurückhaltung behauptet werden, dass dieses Strafverfahren das Werk wirklich kranker, fanatischer und bösartiger Hirne war.

13.1.26
POTUS:

12.1.26
Die Lage im Iran
— Update
- Das iranische Regime hat bekanntermaßen das Internet im Land nahezu vollständig
abgeschaltet und Störungen der Starlink-Verbindungen bewirkt. Internetzugriffe sind aber nicht gänzlich unmöglich. Eingeloggte User, die das Regime nachvollziehen kann, befinden sich in Lebensgefahr.
-
Die Teheraner Stadtverwaltung setzt an erwarteten
Protestorten, insbesondere bei Dunkelheit, die öffentliche Beleuchtung großflächig außer Betrieb.
In den abgedunkelten Zonen sollen Sniper/Scharfschützen auf Dächern
positioniert sein, die tödliche Schüsse auf Menschen abgeben.
-
Die Zahl der Todesopfer soll bei mehreren Tausend liegen.
- Verletzte und lebensgefährlich Verletzte sollen sich aus
Angst nicht mehr in Krankenhäuser begeben, da sie dort festgenommen und
verschleppt werden.
-
Unzählige
Protestler werden festgehalten.
-
Die Justiz führt beschleunigte Scheinprozesse ohne
anwaltliche Vertretung und ohne Berufungsmöglichkeit durch. Nach offiziellen Ankündigungen sollen diese Verfahren ab Mittwoch, 14.1.2026 in Hinrichtungen münden.
- Trotz
massiver Repression und extremer Gewalt hält die Protestbewegung (Revolution) weiter an.
-
Das Regime organisiert Gegenkundgebungen und verbreitet propagandistische Inhalte (auch AI-Fälschungen sowie veraltete, aus dem Kontext gerissene Bilder).
- Die internationale Rhetorik verschärft sich (u.a. will China den Iran unterstützen und warnt die USA).
-
Nach Drohungen des iranischen Regimes, im Falle eines US-Eingreifens
amerikanische Stützpunkte in der Region anzugreifen, erklärte Donald Trump in der Air Force One gegenüber der Presse, ein solcher Angriff werde eine (amerikanische) Antwort auslösen, wie der Iran sie
noch nie erlebt habe.
Das iranische Regime hatte parallel Verhandlungsbereitschaft in Richtung USA signalisiert; Trump erklärte, mögliche Verhandlungen würden durch drohende schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran überholt; er verfolge daher eine andere Handlungsreihenfolge und lasse sich stündlich über die Lage im Iran informieren.
-
Aufmerksamkeit erregte eine Veröffentlichung von Ali Khamenei: Über regimenahe Kanäle sowie namentliche Khamenei-Kanäle wurde eine Grafik verbreitet, die
Trump in einem zerstörten pharaonenartigen Sarg zeigt, begleitet
von der Botschaft, dass jene „Vaterfigur“, die
aus Arroganz und Stolz über die ganze Welt urteile, daran erinnert werden solle, dass
Tyrannen und Unterdrücker wie der Pharao, Nimrod, Reza Khan oder Mohammad Reza
auf dem Höhepunkt ihrer Macht bzw. ihres Stolzes gestürzt wurden, und dass auch dieser (Trump) gestürzt werde.
- Iranischen Diplomaten sei es nun untersagt, das Europäische Parlament zu betreten.
Ursprung: Eigene Beobachtung und Auswertung seriöser/glaubhafter Quellen; persönlich zusammengestellt
NOW
POTUS, please don’t wait any longer (IRAN & SYRIA)
10.1.26
Volcano Groups
—
Artikel von Buckminster NEUE ZEIT
Noch ist es Zeit, offensive Komplizenschaften zu schmieden und zu stärken, die das anarchische Handeln am Leben erhalten. Die die Erinnerung an jene wachhalten, die in die Offensive gegangen sind, die eine solidarische Umarmung für diejenigen sind, die in den Kerkern des Kapitals sitzen, und in gewisser Weise dazu beitragen, den kostbaren sozialen Frieden zu zerstören.
︎ L e s e nQuelle: blessed-is-the-flame (übersetzt)

USA
Durchführungsverordnung 14199 (Rückzug der Vereinigten Staaten von Amerika aus bestimmten Organisationen der Vereinten Nationen, Einstellung der Finanzierung dieser Organisationen und Überprüfung der Unterstützung aller internationalen Organisationen durch die Vereinigten Staaten)
Donald Trump wies Außenminister Rubio im Februar 2025 an „in Absprache mit dem Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen eine Überprüfung aller internationalen zwischenstaatlichen Organisationen, denen die Vereinigten Staaten angehören und denen sie in irgendeiner Form finanzielle oder sonstige Unterstützung gewähren, sowie aller Übereinkommen und Verträge, denen die Vereinigten Staaten beigetreten sind, durchzuführen, um festzustellen, welche Organisationen, Übereinkommen und Verträge den Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen.”
︎ W e i t e r l e s e n
︎ W e i t e r l e s e n
(Quelle: The White House; persönlich aufbereitet)

7.1.26
Es gibt auch schöne Vulkane
(Pictures by Marc Szeglat)Ein Vulkanspotter (engl. volcano spotter) ist ein Vulkanbeobachter, der sich gezielt mit dem Beobachten, Dokumentieren und Verfolgen vulkanischer Aktivität beschäftigt. Der englische Begriff „Spotter“ bezeichnet allgemein eine Person, die bestimmte Phänomene oder Objekte aufmerksam beobachtet und dokumentiert – bekannt etwa von Planespottern, die Flugzeuge fotografieren. Die Tätigkeit selbst wird im Englischen als „spotting“ bezeichnet.
︎ E n t d e c k e n

5.1.26
Eine Übersicht aller Erkenntnisse des Staates (bzw. des Landes Berlin) und seiner Sicherheitsbehörden zu den Strukturen und Organisationsformen der Volcano Group(s):

3.1.26
IRAN und VENEZUELA Update sowie STATEMENT nach Silvester
1.) Update zu IRAN und VENEZUELA
︎ W e i t e r l e s e n
Aktuelle Meldungen zu IRAN: Die Proteste sollen sich mittlerweile auf über 70 Städte im Iran ausgeweitet haben. // Demonstranten werden offenbar trotz der Warnung von Donald Trump durch Beschuss getötet oder anderweitig exekutiert. // Die USA führen Aufklärungs- und Überwachungsaktivitäten nahe der Küste des Iran durch. Eine US-amerikanische MQ-4C Triton-Überwachungsdrohne fliegt wohl derzeit über dem Persischen Golf und überwacht iranische Aktivitäten. // Zudem soll Israel einen Cyberangriff auf Überwachungskameras im gesamten Iran gestartet haben, um das Regime daran zu hindern, Demonstranten zu identifizieren.
2.) STATEMENT nach Silvester: »Wir wollen euch hier nicht.«
︎ W e i t e r l e s e n
Am 3.1.2026 ist der erste Vollmond des Jahres, im Sternzeichen Krebs.
︎ W e i t e r l e s e n
Aktuelle Meldungen zu IRAN: Die Proteste sollen sich mittlerweile auf über 70 Städte im Iran ausgeweitet haben. // Demonstranten werden offenbar trotz der Warnung von Donald Trump durch Beschuss getötet oder anderweitig exekutiert. // Die USA führen Aufklärungs- und Überwachungsaktivitäten nahe der Küste des Iran durch. Eine US-amerikanische MQ-4C Triton-Überwachungsdrohne fliegt wohl derzeit über dem Persischen Golf und überwacht iranische Aktivitäten. // Zudem soll Israel einen Cyberangriff auf Überwachungskameras im gesamten Iran gestartet haben, um das Regime daran zu hindern, Demonstranten zu identifizieren.
2.) STATEMENT nach Silvester: »Wir wollen euch hier nicht.«
︎ W e i t e r l e s e n
Am 3.1.2026 ist der erste Vollmond des Jahres, im Sternzeichen Krebs.
2.1.26
Information zu Gesetzesänderungen und Neuregelungen der Justiz
Das Oberlandesgericht Hamm informiert auf LinkedIn:
Zum Jahresbeginn 2026 treten umfassende Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen in Kraft.
Streitwertbezogene Änderungen sind u.a.:
Streitwertunabhängige Zuständigkeitsänderungen sind u.a.:
Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen ist vom 08. Dezember 2025.
Hinsichtlich der erwähnten Veröffentlichungsstreitigkeiten bedeutet es, dass Landgerichte künftig für Internetveröffentlichungen unabhängig von Streitwert zwingend zuständig sind. Im Zuge der Anpassung der Zuständigkeitsbestimmungen heißt es in § 72a GVG daher ab sofort:
„Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse und Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen sowie im Internet,”
Welche weiteren Änderungen wirksam (geworden) sind, steht im ︎︎︎Bundesgesetzblatt Teil 1.
(1) Die Artikel 16 bis 19 und Artikel 20 Nummer 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Artikel 1, 2 und 3 Nummer 3 bis 6, die Artikel 4 bis 6 und 7 Nummer 2 und 4, die Artikel 11 bis 13 und 14 Nummer 1, 3 und 4 sowie die Artikel 15 und 20 Nummer 1 bis 3 treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft.
Zum Jahresbeginn 2026 treten umfassende Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen in Kraft.
Streitwertbezogene Änderungen sind u.a.:
-
Anhebung des amtsgerichtlichen Zuständigkeitsstreitwerts von 5.000 EUR auf 10.000 EUR
-
Anhebung des Streitwerts für das Verfahren nach billigem Ermessen (§ 495a ZPO) auf 1.000 EUR
-
Erhöhung verschiedener Rechtsmittelstreitwerte wie z.B: Nichtzulassungsbeschwerden ab 25.000 EUR, Berufungen ab 1.000 EUR und Anpassungen bei Kostenbeschwerden
Streitwertunabhängige Zuständigkeitsänderungen sind u.a.:
-
Amtsgerichte: grundsätzlich zuständig für nachbarrechtliche Streitigkeiten
-
Landgerichte: künftig streitwertunabhängig zuständig für Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergaberecht sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten
Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen ist vom 08. Dezember 2025.
Hinsichtlich der erwähnten Veröffentlichungsstreitigkeiten bedeutet es, dass Landgerichte künftig für Internetveröffentlichungen unabhängig von Streitwert zwingend zuständig sind. Im Zuge der Anpassung der Zuständigkeitsbestimmungen heißt es in § 72a GVG daher ab sofort:
„Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse und Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen sowie im Internet,”
Welche weiteren Änderungen wirksam (geworden) sind, steht im ︎︎︎Bundesgesetzblatt Teil 1.
(1) Die Artikel 16 bis 19 und Artikel 20 Nummer 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Artikel 1, 2 und 3 Nummer 3 bis 6, die Artikel 4 bis 6 und 7 Nummer 2 und 4, die Artikel 11 bis 13 und 14 Nummer 1, 3 und 4 sowie die Artikel 15 und 20 Nummer 1 bis 3 treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft.
1.1.26
Was Neurowissenschaft für dich bedeutet
inspiriert von Diana June (Internetpersönlichkeit und Miss Universe Germany 2025)


Dr. Nina Thom:
„Auf Ihr Schreiben vom 16.01.2026 teile ich mit, dass Ihre Person sowie Nachrichten, die direkt von Ihnen ausgehen, hier ausdrücklich unerwünscht sind.
Sie sind schon nicht fähig, den Inhalt der Dienstaufsichtsbeschwerde korrekt wiederzugeben [...] Art. 153 Abs. 1 S. 2 gibt Ihnen Befugnisse, die [...] angemessen wären. Da Sie es aber auf Eskalation und verzerrte Sachverhalte anlegen, werde ich nun Ihre Dissertation, die Sie unter dem Namen Engler verfasst haben, zur Prüfung bestellen.
Es ist schlecht vorstellbar, dass eine Person, die den Inhalt eines lediglich 2-seitigen Schreibens schon nicht wahrheitsgemäß erfassen und weitergeben kann, ihren akademischen Grad ohne Auffälligkeiten erlang hat.”
Die Lust an der Zerstörung: Deutsche Staatsanwaltschaften im Machtmissbrauch
︎ W e i t e r l e s e n
Was seit dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik (kurz: DDR) als überwunden galt, kehrt heute zurück: Exzesse staatlicher Strafverfolgung, die in ihrer Funktionsweise dem entsprechen, was das Strafgesetzbuch als Vergewaltigung definiert. „Wer kraft staatlicher Macht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers und unter Bruch der Grundrechte die Selbstbestimmung eines Menschen missachtet, seine Meinungsäußerungsfreiheit sowie die Freiheit seines Wesens und seiner Persönlichkeit verletzt und ihn durch Zwang, Drohung oder strukturelle Überlegenheit zur Duldung rechtswidriger Eingriffe nötigt oder ihn zum Objekt staatlichen Handelns degradiert, begeht eine Form institutioneller Gewalt, die dem Wesen nach dem entspricht, was das Strafrecht als schwersten Angriff auf die persönliche Autonomie kennt.”
︎ W e i t e r l e s e n
„Vor dem Recht sind alle gleich. Aber nicht vor den Rechtsprechern.“
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Was seit dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik (kurz: DDR) als überwunden galt, kehrt heute zurück: Exzesse staatlicher Strafverfolgung, die in ihrer Funktionsweise dem entsprechen, was das Strafgesetzbuch als Vergewaltigung definiert. „Wer kraft staatlicher Macht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers und unter Bruch der Grundrechte die Selbstbestimmung eines Menschen missachtet, seine Meinungsäußerungsfreiheit sowie die Freiheit seines Wesens und seiner Persönlichkeit verletzt und ihn durch Zwang, Drohung oder strukturelle Überlegenheit zur Duldung rechtswidriger Eingriffe nötigt oder ihn zum Objekt staatlichen Handelns degradiert, begeht eine Form institutioneller Gewalt, die dem Wesen nach dem entspricht, was das Strafrecht als schwersten Angriff auf die persönliche Autonomie kennt.”
Damals wie heute: Die Justiz
︎ W e i t e r l e s e n
„Vor dem Recht sind alle gleich. Aber nicht vor den Rechtsprechern.“







Fehlurteil: ︎︎︎ Andreas Darsow

youstiz.berlin, Team der Gerechten – eine Onlinepräsenzanalyse
Die Berliner Justiz präsentiert sich im Netz unter dem Namen YOUSTIZ – einem Wortspiel aus „You“ und „Justiz“. Zusammen mit dem Leitspruch „Team der Gerechten“ versucht die Kampagne, die eine Recruitingoffensive darstellt, juristische Berufe nahbar, vielfältig und modern zu inszenieren. Auf Instagram, Facebook und YouTube zeigt sich die Justiz mit popkulturellen Anspielungen, Friendship-Ästhetik und Slogans wie „Fancy Justiz“.︎ W e i t e r l e s e n



Der wohltuende Zynismus am Bundesgerichtshof:
„Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte.“

Disclaimer
Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.
