Deutschland, deine politisierte Justiz (Teil 1)
Deutschland, deine politisierte Justiz (Teil 1)
Deutschland, deine politisierte Justiz (Teil 1)
Deutschland, deine politisierte Justiz (Teil 1)

In der Sendung Markus Lanz vom 07.01.2026 war Daniel Günther in seiner Funktion als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein zu Gast und äußerte sich aus der Sicht von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel rechtswidrig über das Nachrichtenportal NiUS wie folgt:
„Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale… Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind“
und
„Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“
Die Betreiberin von NiUS mahnte das Land, vertreten durch den Ministerpräsidenten Günther, mit Steinhöfels Hilfe ab und klagte aufgrund der ausbleibenden Unterlassungserklärung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein.
Mit Eilbeschluss vom 05.02.2026 (Az. 6 B 2/26) wies die 6. Kammer den Antrag zurück.
In der Pressemeldung des Gerichts heißt es:
„Die Antragstellerin habe keinen Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Daniel Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow Markus Lanz Anfang Januar 2026 getätigt habe. Dabei ging es um folgende Aussagen Günthers:
[s. oben]
Die Antragstellerin könne von dem Antragsgegner schon deswegen nicht verlangen, die streitgegenständlichen Äußerungen wegen der behaupteten Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots vorläufig zu unterlassen, weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt habe. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar.
Nehme ein Amtsträger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie etwa einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug, seien seine Äußerungen regelmäßig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden. Eine Begrenzung der Äußerungsbefugnis zum Schutze der Grundrechte oder des Sachlichkeitsgebots sei dann nicht erforderlich.
Dass Herr Daniel Günther sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis. Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Herr Daniel Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Antragstellerin steht binnen zwei Wochen nach Zustellung die Möglichkeit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zu.”
Dass Steinhöfel und NiUS den VG-Beschluss unangefochten lassen, gilt als unwahrscheinlich.
Auf der Plattform X schrieb Steinhöfel nach Zugang der Gerichtsentscheidung:
„Daniel Günther war als Privatier bei Lanz
Die Entscheidung der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist ein Dokument richterlicher Realitätsverweigerung. Das Gericht flüchtet sich in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden. Günther sei privat bei Lanz gewesen, daher hafte das Land nicht.
Die Kammer vertritt die dogmatisch irrige These, ein Regierungschef könne seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen. Dass die explizite Selbsteinordnung Günthers („Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein") bereits nach wenigen Minuten ihre prägende Wirkung verlieren soll, widerspricht der Lebenserfahrung.
[...]
Die Entscheidung des VG Schleswig etabliert das Modell von ‚Schrödingers Ministerpräsident‘: Daniel Günther sitzt in einer Kiste aus staatlicher Logistik, Dienstwagen und LKA-Personenschutz. Er erklärt dem Millionenpublikum explizit, er sei als Ministerpräsident anwesend. Doch für die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts existiert er in einem bizarren quantenphysikalischen Schwebezustand: Er ist gleichzeitig Amtsträger (um die Autorität zu nutzen) und Privatmann (um die Haftung zu vermeiden). Das Gericht weigert sich jedoch, die Kiste zu öffnen und der Realität ins Auge zu blicken: Ein Regierungschef kann nicht im selben Moment Hoheitsträger und Privatperson sein, nur um sich dem Sachlichkeitsgebot zu entziehen. Wer die Privilegien des Amtes beansprucht, muss auch dessen Pflichten tragen – eine ‚Überlagerung‘ zum Zwecke der Verantwortungslosigkeit darf es im Rechtsstaat nicht geben.”
Hinter den Kulissen des Gerichts:
Der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein gehören folgende Richter an:
-
Dr. Katharina Bork (Jg. 1979)
-
Katharina Gienke (Jg. 1975)
-
Andreas Sandhöfer
-
Ri Borghoff (Proberichter)
Richter Andreas Sandhöfer ist zugleich stellvertretender Pressesprecher des Verwaltungsgerichts.
Die Vorsitzende der 6. Kammer, Dr. Katharina Bork, war zuvor am Finanzgericht in Kiel tätig.
Am 11. Dezember 2024 wurde Bork von Daniel Günther zur persönlichen Stellvertreterin von Verfassungsrichter Dr. Marc Petit am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht ernannt (s. Foto mit Urkunde).
In der Pressemitteilung heißt es:
„KIEL. Nach der Wahl im Landtag ist das Landesverfassungsgericht wieder komplett: Ministerpräsident Daniel Günther ernannte heute (11. Dezember) Carsten Löbbert, den Präsidenten des Amtsgerichts Lübeck, zum neuen Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts. Seine Amtszeit geht bis zum 31. Dezember 2032. Urkunden gab es ebenfalls für Dr. Katharina Bork und Dr. Fabian Scheffczyk, die als neue persönliche Stellvertreter ernannt wurden.
Dr. Katharina Bork, Richterin am Finanzgericht Kiel, ist persönliche Stellvertreterin von Verfassungsrichter Dr. Marc Petit. Dr. Fabian Scheffczyk, Richter am Oberverwaltungsgericht, ist persönlicher Stellvertreter von Verfassungsrichter Carsten Löbbert.
Das Landesverfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen persönlichen Stellvertreter. Die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts arbeiten ehrenamtlich.”
Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ist das Zeugnis einer Justiz, die im Eiltempo eine fassungslos machende berufsethische Degenerierung vollzieht und bei Menschen, die an Rechtsstaatlichkeit glauben wollen, Ekel hervorruft. Das Vertrauen in die Justiz wurde durch diese Entscheidung massiv geschädigt.
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Die Vorsitzende der 6. Kammer, Dr. Katharina Bork, war zuvor am Finanzgericht in Kiel tätig.
Am 11. Dezember 2024 wurde Bork von Daniel Günther zur persönlichen Stellvertreterin von Verfassungsrichter Dr. Marc Petit am Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht ernannt (s. Foto mit Urkunde).
In der Pressemitteilung heißt es:
„KIEL. Nach der Wahl im Landtag ist das Landesverfassungsgericht wieder komplett: Ministerpräsident Daniel Günther ernannte heute (11. Dezember) Carsten Löbbert, den Präsidenten des Amtsgerichts Lübeck, zum neuen Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts. Seine Amtszeit geht bis zum 31. Dezember 2032. Urkunden gab es ebenfalls für Dr. Katharina Bork und Dr. Fabian Scheffczyk, die als neue persönliche Stellvertreter ernannt wurden.
Dr. Katharina Bork, Richterin am Finanzgericht Kiel, ist persönliche Stellvertreterin von Verfassungsrichter Dr. Marc Petit. Dr. Fabian Scheffczyk, Richter am Oberverwaltungsgericht, ist persönlicher Stellvertreter von Verfassungsrichter Carsten Löbbert.
Das Landesverfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen persönlichen Stellvertreter. Die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts arbeiten ehrenamtlich.”
Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ist das Zeugnis einer Justiz, die im Eiltempo eine fassungslos machende berufsethische Degenerierung vollzieht und bei Menschen, die an Rechtsstaatlichkeit glauben wollen, Ekel hervorruft. Das Vertrauen in die Justiz wurde durch diese Entscheidung massiv geschädigt.

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