Deutschland, deine politisierte Justiz (Teil 2)

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht neutral




Mit Beschluss vom 27. Januar 2026 entschied der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts,

dass der Antragsgegner zu 1. (Deutscher Bundestag) durch den in seinem Namen durch den Antragsgegner zu 2. (Ältestenrat des Deutschen Bundestages) gefassten Beschluss vom 22. Mai 2025, den Bundestagssitzungssaal 3S 001 („Otto-Wels-Saal“) nebst Raum 3S 008 als Fraktionssitzungssaal an die SPD-Fraktion zu vergeben statt an die Antragstellerin (AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag) und den Bundestagssaal 3N 039 nebst Raum 3N 037 als Fraktionssitzungssaal an die Antragstellerin zu vergeben statt an die SPD-Fraktion, das verfassungsmäßige Recht der Antragstellerin auf Gleichbehandlung als Fraktion sowie ihr verfassungsmäßiges Recht auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung nicht verletzt hat.

Reaktionen auf den Beschluss von Medien und aus der Gesellschaft, die ich mir zu eigen mache:

„Was ist daran so schwer?

Will ich 151 Leute unterbringen, brauche ich einen grösseren Raum als für 120. Dazu muss man nicht mal rechnen können. Mengenlehre reicht.

Trotzdem zu hoch für manche Entscheidungsträger und -finder in Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der AfD abgelehnt, ihrer im Bundestag auf 151 Mitglieder gewachsenen Fraktion einen grösseren Sitzungssaal zuzuweisen, den nach wie vor die auf 120 Mann geschrumpfte SPD-Fraktion besetzt. Die SPD hält den Saal für enorm wichtig, weil er nach Otto Wels benannt ist, einem der wenigen Sozialdemokraten mit Zivilcourage beim Heraufdämmern der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft.

Das ist Kindergarten. Otto Wels hat sich nie in diesem Raum aufgehalten. Seine spät geborenen Genossen haben ihn nur nach ihm benannt. Offiziell heisst er, weniger bedeutungsvoll, 3 S 001.

Eigentlich ist es eine Petitesse, und vermutlich hat das Gericht juristisch recht. Es gebe keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Räumlichkeit.

Aber sowohl das Urteil (sic! Beschluss) als auch die Sturheit der SPD verletzten fundamentalen Gerechtigkeitssinn und gesunden Menschenverstand.”

„Natürlich macht sich im Bundestag, zumal bei den widerrechtlich von ihm Begünstigten, nun auch ein hämisches Behagen über die Entscheidung breit. Dies liegt jedoch nicht daran, dass irgend jemand glaubt, es habe sich hier das "richtige Recht" gegen Irrtümer und Fehldeutungen durchgesetzt. Das mitunter nun begegnende Behagen gewisser vollgefressener, korrupter Schmierfinken, die Deutschland ins Unglück gestürzt haben und einen Ehrenpreis dafür verlangen, beruht einzig allein auf der Gewissheit, jedenfalls den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, dem natürlich nicht ein einziger (!) von der politischen Opposition nominierter Richter angehört, offenbar vollends "in der Tasche" zu haben. Dies zeigte sich schon bei den Entscheidungen zum "Vizepräsidenten" und den "Ausschussvorsitzen", v.a. aber auch bei der Billigung des Umstandes, dass ein bereits abgewählter Bundestag (!) die Verfassung revolutionieren, die "Schuldenbremse" weithin abschaffen und stattdessen die "Klimaneutralität bis 2045" als neues Staatsziel festschreiben konnte. Niemand, der halbwegs bei Verstand ist, hielt dies für "verfassungsgemäß" – es hält nur eben diejenigen im Sattel, die uns ins Unglück gebracht haben. Mit tätiger Hilfe des Bundesverfassungsgerichts.”

„Die SPD macht sich lächerlich. Recht haben und Recht bekommen, dass das zwei verschiedene Dinge sind, lernt nun die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht. Die zweitgrößte Fraktion im deutschen Bundestag habe – so urteilten heute die obersten Hüter des Grundgesetzes – keinen Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstag. Der Wahlzweite habe, so scherzkeksen die Oberrichter, keinen Anspruch auf eine Art „Silbermedaille“. Das ist juristisch richtig. Vernünftig ist es aber nicht. Und logisch begründbar ist es auch nicht, warum die zweitgrößte Fraktion im Bundestag nicht auch den zweitgrößten Saal für ihre Fraktionssitzungen bekommt. Recht haben, Recht bekommen. Ja, man mag da witzeln und ulken oder hämisch grinsen – es geht ja „nur“ gegen die AfD. Doch es geht um mehr. Etwa um politischen Anstand, Instinkt und um die Phantomgröße einer Ex-Volkspartei, der SPD. Die AfD mag den Streit um den Saal im Reichstagsgebäude verloren haben. Die SPD aber macht sich lächerlich. Sie steht als Schlacks im alten Riesen-Anzug aus besseren Tagen in der veränderten politischen Landschaft. Sie will nicht wahrhaben, was aus ihr geworden ist. Ein Warmalgroß als Gernegroß: Die abgestürzten Sozialdemokraten sitzen mit breitem Hintern weiter in einem Saal, für den die Schrumpf-Fraktion (120 Abgeordnete; davor 206) schlicht lächerlich klein anmutet. Die 152 AfDler (davor 83) tagen deutlich beengt in anderen Sälen. Nicht ungemütlich, aber eben nicht komfortabel. Allein die SPD weiß, welchen Zacken sie sich mit einem kleineren Saal aus der Krone gebrochen hätte. Und: Aus welcher Krone noch, bitteschön? ”

„Die Kommunikation der Entscheidung ist einmal mehr dahingeschnodderte Respektlosigkeit der aktuellen Personen im Richteramt vor der Würde des neutralen Gerichts als solchem. Inhaltlich ist der Kern der Entscheidung einfach: "andere hatten auch noch weniger Platz." Der Senat rechnet vor: Aus der Größe des Saals ergebe sich „eine verfügbare Fläche von 1,66 m² für jedes Fraktionsmitglied”. Dies sei “mehr als in der 18. Legislaturperiode jedem der 311 Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Saal 3N 001 rechnerisch zur Verfügung stand, nämlich lediglich 1,49 m².” Mit der hämischen Kommunikation verfehlt die aktuelle Gerichtsbesetzung einmal mehr den verfassungsmäßigen Auftrag des Gerichts und schürt Unruhe. Warum?”

„Ein Staat und seine Justiz sind auf das Vertrauen der Bürger angewiesen. Dieses Vertrauen speist bei der Justiz aus einem Mindestmaß an gesundem Menschenverstand. Wenn die zweitstärkste Fraktion im Bundestag aber nicht den zweitgrößten Sitzungssaal erhält, ist das für keinen neutralen Beobachter mehr nachvollziehbar. Die Justiz sägt damit letztlich am Fundament ihrer eigenen Daseinsberechtigung. Es ist eine bittere Ironie: Man warnt vor "verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates", erkennt aber nicht, dass es das eigene Handeln ist, das den Staat am stärksten delegitimiert.”

„Die AfD bekommt als zweitstärkste Partei im Bundestag nicht den zweitgrößten Sitzungssaal. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Sie SPD wird das freuen. Macht sie sich aber klar, was das bedeutet? Wann auch immer die AfD rechtlich die Möglichkeit hat, die SPD und die übrigen Parteien unfair zu behandeln, kann sie auf diesen Fall verweisen.”

„Egal wie Karlsruhe entschieden hat - die permanente Benachteiligung und Schikanierung der grössten Oppositionspartei in der parlamentarischen Arbeit ist ein Skandal, der einzig und allein die Niedertracht der "wahren Demokraten" vor aller Augen führt.”

Besetzung der zwei Senate und Parteizugehörigkeit bzw. politische Herkunft/Nominierung der Richter:

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts ist besetzt mit den Richtern:

  • Kaufhold (SPD),
  • Langenfeld (SPD),
  • Wallrabenstein (SPD),
  • Fetzer (SPD),
  • Offenloch (CDU/CSU),
  • Frank (CDU/CSU),
  • Wöckel (CDU/CSU) ,
  • Emmenegger (SPD)

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts ist besetzt mit den Richtern:

  • Habarth (CDU/CSU),
  • Ott (SPD),
  • Radtke (CD/CSU),
  • Härtel (SPD),
  • Wolff (CDU/CSU),
  • Eifert (Grüne),
  • Meßling (SPD),
  • Spinner (CDU/CSU),



Dass die größte Oppositionspartei des Landes keinen einzigen Richterposten in Karlsruhe besetzt, ist ein Skandal. Die Menschen in Deutschland verlieren das Gefühl, in einer Demokratie zu leben. Fällt das eigentlich keinem Schwein in der Regierung/Verwaltung/Justiz hierzulande auf?




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