Strafanzeige gegen Tobias Scheidacker gem. § 164 Abs. 2 StGB (Falsche Verdächtigung) in Verb. mit § 187 StGB (Verleumdung)


Sachverhalt:

Am 09.12.2024 wurde gegen den Rechtsanwalt und Notar Tobias Scheidacker Strafanzeige wegen des Verdachts der Falschen Verdächtigung in Verbindung mit Verleumdung erstattet. Es ist nachgewiesen, dass er sowohl gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch dem Amtsgericht Tiergarten dreist und schwer gelogen hat, um eine Strafverfolgung gegen einen Dritten zu begünstigen. So behauptete er, knapp 15.000,00 € für eine „lästige Dienstleistung“ gezahlt zu haben, die angeblich aus komplexen Leistungen einer nicht namentlich genannten Webagentur bestand, die gegen zulässige Onlineberichte über Tobias Scheidacker auf Providerebene vorgehen sollte. In Wahrheit handelte es sich lediglich um das Versenden einer einzigen E-Mail – erfolglos –, die realistisch nicht einmal 200,00 € gekostet haben dürfte. Diese Umstände verschwieg Tobias Scheidacker sowohl der bearbeitenden Staatsanwältin als auch der Amtsrichterin, die Einsicht in die Akte hatte. Am 06. Dezember 2024 wurde diese Lüge den Belogenen gegenüber offengelegt. Tobias Scheidacker reagierte darauf mit einer äußerst unsachlichen und kurz angebundenen E-Mail, die die Vorwürfe gegen ihn selbstverständlich nicht entkräften konnte.

Dokumente wie der E-Mail-Austausch mit den Belogenen, die E-Mail der Webagentur im behaupteten Wert von ca. 15.000,00 € sowie die Strafanzeige vom 09. Dezember 2024 sind abrufbereit auf dem Elektronischen Denkmal ︎︎︎https://vermeintlicher-fachanwalt.de/

Auch die vermeintliche Fachanwältin Amélie von Oppen wurde wieder mitaufgenommen, nachdem aus Gründen der Fairness auf die Seite www.ikb-hetzkanzlei.de verzichtet wurde; Tobias Scheidacker und Amélie von Oppen sind nicht mehr unter diesem Label tätig sind (nunmehr HNTS Legal).

Tobias Scheidacker behauptet ferner, einen finanziellen Schaden von etwa 7.000,00 € erlitten zu haben, weil ein potenzieller Kunde ihn nach der Lektüre von im Internet abrufbaren (zulässigen) Berichten nicht mehr beauftragen wollte. Dabei liegt die Ursache für diesen Umstand nicht etwa bei Herrn Scheidacker selbst, dessen mangelnde Seriosität und Unfähigkeit lediglich transparent dargestellt werden, sondern – nach seiner eigenen Logik – bei den Berichterstellern. Das ist die Denkweise eines inkompetenten, hinterlistigen und dummen Hetzers.

Auszüge aus dem Schriftverkehr mit den Belogenen:

„Am interessantesten finde ich Ihre Behauptung (Lüge), dass Sie in Bezug auf die frühere Shicenacker‐Domain an eine „Internetagentur“, bei der es sich um die mittlerweile geschlossene EAGLE IT handelt, knapp 15.000,00 € gezahlt haben wollen (Vgl. S. 19 Ihrer Strafanzeige vom 16.01.2024). Bis heute war mir nicht bewusst, dass eine E‐Mail (s. Anlage), die zu nichts geführt hat, erst recht nicht zu einer Abschaltung der Seite oder Domain, 15.000,00 € kostet. Zumal die Domainhoheit ja offensichtlich bei der DENIC liegt, zu der ich einen sehr vertrauensvollen Kontakt pflege und die sich für Ihre Kinkerlitzchen überhaupt nicht interessiert hätte. Die Seite „Shicenacker“ war zudem mit Adobe‐Software erstellt, und weder dort noch sonst irgendwo fand ein Eingriff oder eine Abschaltung statt. Ihre Behauptungen sind nichts als plumpe und dreiste Lügen.

Diese Angabe (15.000,00 €) tätigten Sie mit der Absicht, der Staatsanwaltschaft Berlin einen durch mich verursachten, nennenswerten Schadenseintritt zu Ihren Lasten vorgaukeln zu können. Sie haben der Staatsanwaltschaft, und folglich auch dem Gericht, einen falschen Film vorgespielt. Beide Institutionen haben Sie bewusst belogen — das steht fest.“

„Ich empfehle Ihnen, sich künftig auf Fakten zu beschränken und den Rechtsweg nicht für Ihre Fantasien zu missbrauchen. Überall dort, wo Sie Ihren „Müll“ über mich abgeladen haben, werde ich für Ordnung sorgen (müssen). Es wird meinerseits zu ergründen sein, wo genau Sie Ihren schmutzigen Lobbyismus entfaltet haben – oder vielleicht immer noch entfalten.“

„Selbstverständlich werden auch Ihre neuerlichen Schmähschriften für Dritte zugänglich gemacht – damit Sie in Ihrer nächsten Schmähschrift erneut die vollkommen absurde Behauptung aufstellen können, dass sich zwischen Mathematikaufgaben, Tafelkreide und Pausenbroten tatsächlich Kinder oder Lehrer für die Kritik an Ihnen interessieren könnten. Es bleibt dabei: Sie haben einen kräftigen Dachschaden, mehr aber auch nicht.“

„Strafrechtlich relevantes Verhalten, das meinen Ruf beschädigen soll, werde ich genauso verfolgen lassen wie Sie – mit dem feinen Unterschied, dass meine Strafanzeige auf Tatsachen beruht und nicht auf einem Haufen dreister Lügen.“

„Dass Sie außerdem ein Bild von mir zeichnen, wonach der Justizapparat unter mir zu leiden hätte, ist nicht nachvollziehbar. In Wahrheit bin ich es, die unter Richtern zu leiden hat, die ihrer Amtspflicht nicht nachkommen und außer Rand und Band geraten sind. Es ist jedoch müßig, diese Offensichtlichkeit dummen Leuten zu erklären. Ich halte mich an intelligente Menschen, die die Dynamik erkennen und verstehen.

Wenn ein haltloses Urteil (in Ansehen der Person) – wie beispielsweise am Amts‐ oder Kammergericht Berlin – in die Welt gesetzt wird, muss es korrigiert werden. Dabei ist es mir völlig egal, ob das Landgericht, Kammergericht oder gar Verfassungsgericht betroffen ist. Wer schlechte Arbeit leistet und dadurch andere Menschen (mich eingeschlossen) belästigt oder schädigt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er an die Kandarre genommen wird.

Der sensationelle Fischer‐Vergleich zu meinen Gunsten, […], spricht Bände. Dieser Vergleich belegt eindeutig, dass ein mich verhetzender Angestellter des Öffentlichen Dienstes sich erst vor einem ordentlichen Gericht dazu verpflichten musste, seine Lügen über mich zu unterlassen.“


Berlin, am 10.12.2024 © Buckminster NEUE ZEIT
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