Ein Bericht über den Streamrecorder – am Beispiel der Streamerin Shurjoka




Der Streamrecorder: Zwischen Archiv und Beweissicherung


In seinen Ansätzen und Absichten ähnelt der Streamrecorder dem Internetarchiv, das Webseiten speichert und archiviert. Ein Beispiel, bei dem der Streamrecorder relevant sein könnte, ist der Fall von Shurjoka, die sich in mehreren öffentlichkeitswirksamen Auseinandersetzungen („Beef“) mit reichweitenstarken Streamern wie Tobias Huch und Tim Heldt alias KuchenTV befindet. Shurjoka macht ihre Twitch-Streams nach der Live-Ausstrahlung nicht mehr abrufbar. Wer nicht live dabei ist, hat (angeblich) keine Chance, die Inhalte nachträglich zu sehen. Da aber die Auseinandersetzungen wiederkehrend vor Land- und Oberlandesgerichten ausgetragen werden, könnte es für die Richter von Bedeutung sein, Zugriff auf diese Streams zu haben. Oftmals reichen die Parteien geschnittene Versionen ihrer oder anderer Videos als angebliche Belege ein, weswegen es für die Richter, die die Fälle bearbeiten, immer schwieriger wird, der Dynamik zu folgen und das Gesagte im Kontext zu überprüfen.

Anhand der durch den Streamrecorder gesicherten Streams, soweit vorhanden, könnten die Richter nachträglich einigen relevanten Streams folgen und sich ein umfassenderes Bild von den Aussagen machen, die die Parteien im Rahmen der Verfahren tätigen. Diese Nutzung der Streams würde zudem eine weitere Glaubwürdigkeitsprüfung ermöglichen, da die ungeschnittene Version des Geschehens vorliegt und nicht ausschließlich auf einseitig eingereichte oder bearbeitete Videoausschnitte zurückgegriffen werden muss.

Tobias Huch behauptete kürzlich, ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die reichweitenstarke Enissa Amani "gewonnen" zu haben, obwohl er lediglich in 2 von 8 Punkten Recht erhalten haben soll. Ein solches Kommunikationsverhalten wirft Fragen auf. Auf 𝕏 veröffentlichte Huch ein Bild des LG-Beschlusses mit dem Kommentar: „Der Gerichtsbeschluss – Ups! Na? Wer hat da vor Gericht gewonnen und gegen Enissa #Amani eine Einstweilige [...]" Die Zeile war abgeschnitten; vermutlich steht dort "Verfügung" und “erwirkt”.

Tobias Huch hat dadurch breitenwirksam den falschen Eindruck erweckt, als habe er das gesamte Verfahren gegen Amani gewonnen – was offenkundig nicht stimmt, wenn man die Hintergründe kennt.

Das Einstweilige Verfügungsverfahren zwischen Tobias Huch und Pia Scholz (Shurjoka) war vor drei Monaten ein größeres Thema. Tobias Huch gewann das Erlassverfahren – wohl nicht nur, weil Shurjoka keine Stellungnahme abgab, sondern vorrangig, weil ihre Ansichten und Unterstellungen schlicht unhaltbar sind (z. B. die Gleichsetzung freizügiger Bilder von sich selbst mit Kinderpornographie). Shurjoka kassierte die Verfügung und entschied sich offenbar gleichzeitig, Tobias Huch zur Erhebung der Hauptsache aufzufordern (§ 926 Abs. 1 ZPO) und Widerspruch gegen die Verfügung einzulegen.

Über diesen Widerspruch verhandelte die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg am 15.11.2024 mündlich. Die Einstweilige Verfügung wurde bestätigt. Laut Shurjoka wohl nur deshalb, weil Aussage gegen Aussage stünde und das Hauptverfahren zur endgültigen Klärung dienen solle. Diese Einschätzung hält der Berichterstatter für abwegig, da es im Hauptverfahren kaum zu einer anderen Entscheidung kommen dürfte.

Wenn Shurjoka übrigens von “Einspruch” spricht, meint sie entweder den (zurückgewiesenen) “Widerspruch” oder eine mögliche Berufung gegen die Urteilsverfügung vom 15.11.2024. Empfehlenswerterweise macht man sich einfach ein eigenes Bild.

Aufnahme/Mittschnitt der Shurjoka-Streams

Wo die Streams von Shurjoka aufgenommen werden und wie der Zugriff darauf erfolgen kann:

1.) Die Seite ︎︎︎ https://streamrecorder.io/ aufrufen.

2.) Rechts oben auf “Start for free” klicken.

3.) Am schnellsten geht der Login mit einem bestehenden Google-Konto.

4.) Nach dem Login den Namen des Streamers oder der Streamerin im Suchfeld eingeben und auf diese/n klicken:



5.) In wenigen Sekunden erfolgt die Umleitung auf eine Art persönliches Dashboard; der Name der gesuchten Person erscheint dort



6.) Es ist ersichtlich, dass von der Streamerin Shurjoka bereits über 50 Streams/Twitch-Streams aufgezeichnet wurden -> klicken



7.) Der User erhält eine Übersicht der Streams und kann sich dort unter anderem den Stream vom 15.11.2024 ansehen.



Shurjoka äußerte während dieses Streams einige interessante Ansichten zu dem Verfahren gegen Tobias Huch vor dem Landgericht Hamburg. Zu beachten ist, dass die Streams von Shurjoka in der Regel mit Verspätung starten. Daher bitte nicht wundern, wenn in den ersten 20–30 Minuten kein Mitschnitt des Live-Bildes zu sehen ist. Die Videos können selbstverständlich vorgespult werden. Für Richter/innen beginnt der relevante Teil etwa ab 1 Stunde und dauert mindestens 45 Minuten.

Wir haben einen ca. ︎︎︎fünfminütigen Ausschnitt ihres Streams vom 15.11.2024 erstellt (Quelle: https://www.twitch.tv/shurjoka).

Hinweis: Der Link zum Ausschnitt öffnet sich aufgrund der Einstellungen bereits in einem neuen Fenster. Da das Video auf Google Drive liegt, kann es auf manchen Endgeräten dazu kommen, dass nach dem Google-Konto gefragt wird, mit dem man das Video ansehen möchte. Am einfachsten ist es, den Videolink auf einem Mobiltelefon gedrückt zu halten und 'Im neuen Tab/Fenster öffnen' (ggf. im Privat/Inkognitomodus) auszuwählen.

Bei Rückfragen im Umgang mit dem Streamrecorder stehen wir selbstverständlich telefonisch (+49302888360) oder per E-Mail (Office@Buckminster.de) zur Verfügung.


Berlin, am 18.11.2024 © Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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