

Initialer Disclaimer: Unsere Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie verbindet rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erfahrungen sowie kulturellen Empfehlungen. Wir vertreten rechte wie linke Positionen und verstehen uns als im Denken und Handeln frei, getragen von konservativen Werten und geleitet von innerer Überzeugung, stets bereit zur Selbsthinterfragung.
︎ Bekanntmachungen (Editionen)
Ⅰ Ⅱ Ⅲ Ⅳ.1 Ⅳ.2 Ⅴ Ⅵ Ⅶ Ⅷ Ⅸ Ⅹ Ⅺ Ⅻ ⅩⅢ
︎zurück
Wal(e)
Vorschau: Die Waltodleugner / Akustikcomedy
Vorschau: Die Waltodleugner / Akustikcomedy
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Vorschau: Die Waltodleugner / Akustikcomedy
Vorschau: Die Waltodleugner / Akustikcomedy
Vorschau: Die Waltodleugner / Akustikcomedy
Irgendwo zwischen Loriot und Scharlatanerie.
Wir befassen uns noch einmal mit jener monosynaptischen Klientel, die sich beharrlich weigert, den Tod des Buckelwals Timmy/Hope anzuerkennen. Sowie mit jenen, die Zweifel an den Tatsachen säen, um andere glauben zu machen, das Tier könne noch leben. Gegen Argumente und Tatsachen sind diese Gestalten derart abgedichtet, dass jeder Versuch, sie mit Aufklärung erreichen zu wollen, eine Verschwendung geistiger Ressourcen wäre. Der Wal ist tot. Aber der Irrsinn schwimmt munter weiter.
In besagten Netzwerken ist der Wal nur noch eine Requisite für Egomanie, Vermarktungsgier und Inszenierungssucht. Das Tier ist ihnen Mittel zum Zweck. Wer diese Leute ernst nimmt, misst ihnen Bedeutung bei, die ihnen nicht gebührt.
Urkomisch hingegen sind die digitalen Kneipengespräche von Dirk Wippich, Roswitha Blietz und Co. Jüngster Gegenstand der dortigen Wahrheitsfindung: ein Buckelwal vor Schottland, dessen Schramme am Rücken verdächtig an Timmy/Hope erinnern soll.
Hinweis: Der nachfolgende Audioausschnitt entstammt einer durch streamrecorder.io automatisiert vorgenommenen Aufzeichnung eines öffentlich zugänglichen, an jedermann gerichteten Livestreams ohne erkennbaren Privatcharakter. Die auszugsweise Wiedergabe dient der Einordnung und kritisch-belustigten Auseinandersetzung mit den dort verbreiteten Behauptungen. Unser Bericht bzw. Artikel ist für diesen Freitag in den Abendstunden geplant.

Recht
AfD-Wahlplakat: BGH sieht keinen Rechtsfehler (Urteil rechtskräftig)
AfD-Wahlplakat: BGH sieht keinen Rechtsfehler (Urteil rechtskräftig)
AfD-Wahlplakat: BGH sieht keinen Rechtsfehler (Urteil rechtskräftig)
AfD-Wahlplakat: BGH sieht keinen Rechtsfehler (Urteil rechtskräftig)
AfD-Wahlplakat: BGH sieht keinen Rechtsfehler (Urteil rechtskräftig)
AfD-Wahlplakat: BGH sieht keinen Rechtsfehler (Urteil rechtskräftig)
Meinung des Berichterstatters
Kontext: „Ein Wahlplakat mit einer dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlichen Armhaltung kommt den brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller teuer zu stehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt (Oder) verworfen. Damit ist die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig (Beschl. v. 13.10.2026, Az. 3 StR 315/26). Das Plakat hatte Möller im Sommer 2024 für den Wahlkampf verwendet. Zu sehen waren ein Mann und eine Frau, die mit nach oben gerichteten Armen ein Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden. Darüber stand der Slogan "Wir schützen Eure Kinder".
Nach den Feststellungen des LG erkannte Möller die Ähnlichkeit dieser Haltung mit dem Hitlergruß. Trotzdem ließ er das von einer Werbeagentur gestaltete Motiv rund 50-mal drucken und in Frankfurt (Oder) aufhängen.“ (Quelle: LTO)
Auf dem beigefügten Screenshot ist das Ausgangsbild zu erkennen. Wer dieses spiegelt bzw. spiegeln lässt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, eine verbotene Geste bildsprachlich zu inszenieren. Politisch instinktloses, selten dämliches Verhalten des Landtagsabgeordneten Möller; die verhängte Geldstrafe ist gerechtfertigt.

Update
Der abmahnwütige Kapitän
Der abmahnwütige Kapitän
Der abmahnwütige Kapitän
Der abmahnwütige Kapitän
Der abmahnwütige Kapitän
Der abmahnwütige Kapitän
Neue Abmahnung von Nicolai Back (Fortuna B)
Der zugrundeliegende, offenbar erheblich störende Bericht ist ︎︎︎hier veröffentlicht.
Daraufhin mahnten Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen erneut ab:
„Unter vorgenannter URL veröffentlichen Sie - erneut - persönlichkeitsrechtsverletzende lnhalte betreffend unseren Mandanten. Obschon Sie lhren ursprünglichen Videobeitrag nunmehr „abgeändert" haben, verletzen Sie mit lhrem neuen Video, das noch immer die Ansprache unseres Mandanten wortgleich enthält, dessen Recht am eigenen Wort. Zudem verbreiten Sie in dem das Video begleitenden Text unwahre Tatsachenbehauptungen betreffend unseren Mandanten. Hinzu tritt die Verhöhnung unseres Mandanten mithilfe lhrer bildlichen Darstellung seiner Person als rauchendem, zornigem Kapitän, die einzig der öffentlichen Diffamierung dient.
Die Ansprache unseres Mandanten richtete sich - wie Sie wissen - explizit nur an den anwesenden Personenkreis und nicht an eine breite Öffentlichkeit, der Sie seine Worte nun zugänglich machen und sie dazu aus dem Kontext reißen. Seine Worte werden von lhnen als Beleg für eine unwahre Tatsachenbehauptung (vollumfängliches FiImverbot) herangezogen. Die Verfremdung seiner Stimme und seines Abbildes ändern hieran nichts. lnsbesondere bleibt auch weiterhin klar, wessen Worte Sie hier inhaltlich unverändert darstellen. Die ergibt sich zum einen aus deren lnhalt selbst, zum anderen aus dem identifizierenden Begleittext. Da das Video eine bearbeitete bzw. technisch verfremdete Fassung der ursprünglichen Bild- und Tonaufnahme verwendet, liegt in der Veröffentlichung ein Verstoß gegen die von lhnen abgegebene Unterlassungserklärung. Die Verfremdung der Stimme und des Abbilds unseres Mandanten beseitigen den Charakter der Aufnahme als Ton- und Bildaufnahme unseres Mandanten nicht. Sie haben daher erneut eine Vertragsstrafe verwirkt, die wir in Ausübung des unserem Mandanten zustehenden Ermessens mit 1.500,00 Euro festsetzen. Gleichzeitig lässt die erneute Verletzungshandlung die Wiederholungsgefahr wieder aufleben und begründet einen neuen Unterlassungsanspruch [...].
Sie verbreiten zudem unwahre und unvollständige Tatsachenbehauptungen betreffend unseren Mandanten. Die „Einwilligungserklärung", auf welche Sie sich beziehen, ist unwirksam und gilt in jedem Fall nicht für heimliche Filmaufnahmen. Sie wurde zudem widerrufen. lhnen gegenüber wurde eine Einwilligungserklärung, auf die es hier ankommt, zweifelsohne nicht abgegeben. Es handelt sich bei den Aufnahmen auch nicht um „Beweismaterial", welches belegen würde, weshalb am 2. Mai 2026 keine Filmaufnahmen (z.B. durch Herrn Schwarck) existieren. Es handelte sich auch nicht um eine „eigenmächtige" Freisetzung des Wals allein durch die Schiffscrew, schon gar nicht durch die Schiffscrew der Fortuna B. Es ist schlicht unwahr, wenn Sie behaupten, es habe eine vollständige Untersagung von Filmaufnahmen durch unseren Mandanten gegeben. Unser Mandant hat lediglich das Filmen seiner Person und seiner Crewmitglieder untersagt und darum gebeten, die entsprechenden Persönlichkeitsrechte zu achten.”
Antwort des Bevollmächtigten:
- Eine Vertragsstrafe ist nicht verwirkt, da das nunmehr verbreitete Video nicht kerngleich ist mit demjenigen, auf welches sich die Unterlassungserklärung
vom 21. September 2026 bezieht.
- Unterlassungsansprüche bestehen ebenfalls nicht. Das Recht am eigenen Wort ist nicht verletzt. Das folgt schon daraus, dass die Erklärungen
Ihres Mandanten nicht „heimlich aufgenommen“ wurden. Ihr Mandant wusste, dass an Bord Film- und Tonaufnahmen mit seiner
Einwilligung ständig stattfanden. Das Aufnahmegerät war in der Situation in dem Aufenthaltsraum gut sichtbar auf dem Tisch platziert.
Der Widerruf der zuvor ausdrücklich erteilten Genehmigung von Film- und Tonaufnahmen war unwirksam. Selbst wenn er aber wirksam sein sollte, erfasst er nicht den Moment des Verbotsausspruchs
selbst. Diesen wiederum öffentlich zu dokumentieren ist durch das herausragende Berichtsinteresse an den Konflikten, die es um die gescheiterte Walrettung auch an Bord des Schiffes gegeben hat, ohne weiteres gerechtfertigt.
- Soweit Sie schließlich angebliche Falschdarstellungen in dem Text zu dem Video rügen,
ist auch dies unzutreffend.
- Bei dem in der Videosequenz mit satirischer Absicht verwendeten „Popeye“-Bild handelt es sich schließlich nicht um eine schutzfähige Abbildung Ihres Herrn Mandanten im
Sinne des § 22 KUG.
Fakt ist: Dieser Kapitän hatte keinen Anlass und auch keine Befugnis, u.a. Jens Schwarck das Filmen an Bord der Fortuna B zu untersagen. Er handelte eigenmächtig und gegen die Projekt- und Auftraggeberauflagen.
Besonders interessant (und weiterhin klärungsbedürftig) ist, dass der Rechtsanwalt der für Transportbarge zuständigen BVT Chartering und Logistics GmbH am 13. Mai 2026 schriftlich erklärte:
„Zudem konnten wir klären, dass das Manöver zum Ausschwimmen des Wals im Skagerrak am 01.05.2026 mit den von Ihrer Mandantin gestellten Walexperten und Veterinären unter Federführung des Kapitäns der "Fortuna B" im Detail abgestimmt und am Morgen des 02.05.2026 entsprechend durchgeführt wurde.”
Hinweis: diese Unterlage, in deren Betreff BVT Chartering und Logistics GmbH ./. Walter-Mommert, K. steht, kam erst vor wenigen Wochen durch Anwaltskorrespondenz zum Vorschein; die Herkunft und Richtigkeit werden versichert
Zu keinem Zeitpunkt wurde der Kapitän der Fortuna B ermächtigt oder bevollmächtigt, die Federführung beim Ausschwimmen des Wals zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wird aber der Taucher Lasse B. relevant, im Zusammenwirken mit Stefan Meyer, Jörn Haumüller, Martin Bocklage (“Bärchen” Robin Hood) und letztlich Nicolai Back.
24.10.26
Urteil in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren
Urteil in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren
Urteil in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren
Urteil in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren
Urteil in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren
Urteil in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren
Back, N. ./. Schwarck, J. (Az.: 3 O 209/26 LG Schwerin)
Am 21. Oktober 2026 verkündete der Einzelrichter der 3. Zivilkammer des Landgerichts Schwerin ein Urteil, das (ein weiterer) Beleg dafür ist, dass der Rechtsstaat in Deutschland ein Personal- und Kompetenzproblem hat.
Unser Vorfazit: Das Urteil ist unvertretbar und muss aufgehoben werden.
︎ W e i t e r l e s e n

Update
Patricia Cronemeyer unzufrieden mit Berufungstermin 2027
Patricia Cronemeyer unzufrieden mit Berufungstermin 2027
Patricia Cronemeyer unzufrieden mit Berufungstermin 2027
Patricia Cronemeyer unzufrieden mit Berufungstermin 2027
Patricia Cronemeyer unzufrieden mit Berufungstermin 2027
Patricia Cronemeyer unzufrieden mit Berufungstermin 2027
„anbei eine Beschwerde von Frau Cronemeyer, dass die Terminierung so spät sei nebst rechtlichen Ausführungen, die redundant sind.“
In einem Einstweiligen Verfügungsverfahren haben beide Seiten Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 03. Juni 2027. Die Klägerseite (Cronemeyer) hatte zwei Tage nach der Zustellung des landgerichtlichen Urteils (08. Juni 2026) Berufung eingelegt (10. Juni 2026) und diese Wochen später begründet. Am 01. Juli 2026 legte die Verfügungsbeklagte ebenfalls Berufung ein. In dieser Fallkonstellation könnte ein zulasten von Frau Cronemeyer gehendes, dringlichkeitsschädliches Ausschöpfen gesetzlicher Fristen vorliegen. Zwar wurde bereits zwei Tage nach Bekanntwerden der Urteilsgründe Berufung eingelegt, deren Begründung erfolgte jedoch erst acht Wochen später.
Der Bevollmächtigte der Beklagten:
„Die Verfügungsklägerin hat bereits am 10.06.2026 Berufung gegen das am 28.05.2026 verkündete und der Verfügungsklägerin am 08.06.2026 Urteil zugestellte Urteil eingelegt. Begründet wurde die Berufung jedoch erst am 03.08.2026. 10 Wochen nach dem Termin der mündlichen Verhandlung, in dem die Kammer ihre Entscheidung verkündet hatte und 8 Wochen nach Übersendung der Urteilsgründe. Dabei kann nicht übersehen werden, dass die Verfügungsklägerin bereits wenige Tage nach der Zustellung des Urteils die Berufung einlegte und somit offenbar den Entschluss fasste, einen weitergehenden Verfügungsantrag zu erwirken. Das Ausschöpfen der „Maximalfrist“ wird mit keiner Silbe begründet.”
Dazu ein Beschluss des OLG Frankfurt am Main:
„Soweit der Verfügungskläger dies unter Hinweis auf die Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte in Abrede stellt, ergibt sich weder aus den zitierten Entscheidungen ein solcher Rechtssatz, noch kann ihm gefolgt werden. Vielmehr hat auch das OLG Nürnberg in dem seitens des Verfügungsklägers nunmehr zitierten Urteil vom 24.10.2023 (Az. 3 U 965/23, WRP 2024, 116, 119) darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fallgestaltungen ein Ausschöpfen gesetzlicher Fristen die Dringlichkeitsvermutung sehr wohl widerlegen kann (in diesem Sinne etwa auch OLG Köln, Urteil vom 15.12.1978 - 6 U 144/78 GRUR 1979, 172, 173 f.; OLG München, Urteil vom 10.01.1980-6 U 3974/79-, GRUR 1980, 329, 330; Beschluss vom 29.07.1980 - 6 W 1509/80 GRUR 1980, 1017, 1019; Retzer, in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, S 12, Rdnr. 93; Schüttpelz, in: Berneke/SchüttpeIz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 4. Aufl. 2018, Abschnitt B, Rdnr. 206; Teplitzky, WRP 2013, 1414, 1417 f.; ders., in: Büscher u. a. (Hrsg.), Festschrift für Joachim Bornkamm zum 65. Geburtstag, 2014, S. 1073 (1080 f.)).” OLG Frankfurt a.M. 3. Zivilsenat, Beschluss vom 03.11.2025, 3 U 97/25
Nunmehr beschwert sich Patricia Cronemeyer schriftlich beim zuständigen Senat (Auszüge):
„Aus hiesiger Sicht muss mit Blick auf das hier anhängige einstweilige Verfügungsverfahren ein früherer Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden. Es ist der nur teilweise gesicherten Verfügungsklägerin nicht zuzumuten ca. acht Monate abzuwarten, bevor eine Entscheidung über ihre Berufung ergeht. Wir bitten den Senat daher höflich und mit Blick auf die notwendige Beschleunigung des Verfahrens die Parteien entsprechend umzuladen.”
Am Ende ihres 12-seitigen Schriftsatzes regt sie an, „die Berufung der Verfügungsbeklagten durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.”
Die Antwort des OLG Frankfurt am Main fünf Tage später:
„Wird auf den verständlichen Hinweis der Klägerin vom „31.7.2026“ (Eingang 16.10.2026) mitgeteilt, dass der Senat bei der Terminierung durchaus die grundsätzliche Eilbedürftigkeit gesehen hat. Der Senat ist jedoch mit einer enormen Zahl an Berufungen in Veröffentlichungssachen – nebst dazwischen eintreffenden Beschwerden gegen nicht erlassene einstweilige Verfügungsanträge - belastet und bis Mitte Juni in jeder Woche mit Sitzungen austerminiert. Es wird deshalb um Verständnis gebeten, dass keine Verlegung auf einen früheren Zeitpunkt möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bub, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht”
20.10.26
Alle suchen Anna
Alle suchen Anna
Alle suchen Anna
Alle suchen Anna
Alle suchen Anna
Alle suchen Anna
Seit Wochen wird in sozialen Netzwerken die Geschichte einer Löwin geteilt, die wegen eines in ihrem Maul feststeckenden Knochens zu verdursten und zu verhungern drohte (s. Video unten). In den verschiedenen Videoszenen, die echt sind, ist von einer Rangerin namens Anna (in anderen Quellen auch Hailey) die Rede, die der Löwin geholfen haben soll, was tatsächlich zutreffen dürfte. Wer die Frau wirklich ist, lösen wir auf:
Susan M. Cooper ist Professorin für Wildtierökologie bei Texas AgriLife Research in Uvalde (Texas). Zuvor war sie Wildtierbiologin in Afrika, Großbritannien und Alaska. Ihre wissenschaftlichen Interessen konzentrieren sich auf die Nahrungsökologie, die Ressourcennutzung und die Verbesserung der Lebensräume für Wildtiere. Susan Cooper liebt nach eigener Angabe die Wildtierfotografie, das Reisen und den Aufenthalt in der freien Natur.
Coopers Leitbild: „Wildtiere sind für Texas von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Daher ist es von entscheidender Wichtigkeit, dass diese unersetzliche natürliche Ressource von gut ausgebildeten Fachleuten für Wildtiermanagement betreut wird. Der texanische Landesverband der Wildlife Society sollte für Gesetzgeber, Bildungseinrichtungen und die Öffentlichkeit die erste Anlaufstelle sein, wenn es um wissenschaftlich fundierte Informationen über das Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere in diesem Bundesstaat geht. Um dies zu erreichen, müssen wir mit den biologischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen Schritt halten und durch Informations- und Aufklärungsarbeit dafür sorgen, dass angehende Fachkräfte im Wildtiermanagement, politische Entscheidungsträger und die Bürger von Texas den Wert des Schutzes wildlebender Tiere und ihrer Lebensräume erkennen und schätzen lernen.”
Susan Cooper, die wir um ein Autogramm gebeten haben, hat mit ihrem persönlichen Einsatz gezeigt, was der Wille eines Menschen bewirken kann und dass jedes Leben, auch das eines Tieres, zählt.
Wir lieben Susan.

17.10.(2)
𝕏-Collection
𝕏-Collection
𝕏-Collection
𝕏-Collection
𝕏-Collection
𝕏-Collection
„Der immer weitere Import der islamischen Kultur führt auf vielen Ebenen zu einer Ersetzung unseres geltenden Rechts durch das Recht des Stärkeren. Und der Stärkere ist in dem Fall derjenige, der zu Hause nicht zur Gewaltlosigkeit erzogen wurde, sondern zur Durchsetzung des Faustrechts.” (A. Schunke)
17.10.(1)
Tesla Roadster (Weltpremiere)
Tesla Roadster (Weltpremiere)
Tesla Roadster (Weltpremiere)
Tesla Roadster (Weltpremiere)
Tesla Roadster (Weltpremiere)
NEW
Lieber Hartwin (Buckelwal)
Lieber Hartwin (Buckelwal)
Lieber Hartwin (Buckelwal)
Lieber Hartwin (Buckelwal)
Lieber Hartwin (Buckelwal)
Bericht
︎︎︎ Buckminster Stories
Seine unverwechselbare Erscheinung, seine Reise und die menschliche Verantwortung gegenüber einem hilfebedürftigen Lebewesen.
Dafür steht Hartwin (Megaptera novaeangliae).
Ein majestätisches Wesen, dessen Schicksal viele Menschen berührte und für das der Versuch unternommen wurde, Hilfe zu organisieren, um sein wertvolles Leben zu bewahren.
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Seine unverwechselbare Erscheinung, seine Reise und die menschliche Verantwortung gegenüber einem hilfebedürftigen Lebewesen.
Dafür steht Hartwin (Megaptera novaeangliae).
Ein majestätisches Wesen, dessen Schicksal viele Menschen berührte und für das der Versuch unternommen wurde, Hilfe zu organisieren, um sein wertvolles Leben zu bewahren.

10.10.26
Ein neues Medium für rechtskonservativen, zeitgeistkritischen Journalismus
Ein neues Medium für rechtskonservativen, zeitgeistkritischen Journalismus
Ein neues Medium für rechtskonservativen, zeitgeistkritischen Journalismus
Ein neues Medium für rechtskonservativen, zeitgeistkritischen Journalismus
Ein neues Medium für rechtskonservativen, zeitgeistkritischen Journalismus
︎︎︎https://www.glut-magazin.de/
„GLUT ist ein Online-Magazin für investigative Recherche und wohltemperierte Argumente. Wir berichten aus einem konservativen Blickwinkel über Politik und Gesellschaft – mit den Mitteln, die dieser Beruf seit jeher bereithält: Wir recherchieren, treffen Quellen, lesen Dokumente, fragen nach, fahren hin, konfrontieren, gleichen ab und schreiben es auf. Wir bieten Recherchen, die belegen statt behaupten – nachprüfbar, dokumentiert, mitunter wochen- oder monatelang vorbereitet. Bei uns erscheinen Essays, die einen Gedanken zu Ende führen, auch wenn er mehr Platz braucht, als eine Bildschirmseite hergibt. Wir führen offene Gespräche mit interessanten Gästen: kritisch, profund und ohne die Absicht, das Gegenüber bloßzustellen. Daneben arbeiten wir als Produktionsfirma, die TV-Formate, Reportagen und Recherchen für Dritte konzipiert, erarbeitet und umsetzt.“
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„GLUT ist ein Online-Magazin für investigative Recherche und wohltemperierte Argumente. Wir berichten aus einem konservativen Blickwinkel über Politik und Gesellschaft – mit den Mitteln, die dieser Beruf seit jeher bereithält: Wir recherchieren, treffen Quellen, lesen Dokumente, fragen nach, fahren hin, konfrontieren, gleichen ab und schreiben es auf. Wir bieten Recherchen, die belegen statt behaupten – nachprüfbar, dokumentiert, mitunter wochen- oder monatelang vorbereitet. Bei uns erscheinen Essays, die einen Gedanken zu Ende führen, auch wenn er mehr Platz braucht, als eine Bildschirmseite hergibt. Wir führen offene Gespräche mit interessanten Gästen: kritisch, profund und ohne die Absicht, das Gegenüber bloßzustellen. Daneben arbeiten wir als Produktionsfirma, die TV-Formate, Reportagen und Recherchen für Dritte konzipiert, erarbeitet und umsetzt.“

9.10.26
Warum wir die 𝕏-App niemals löschen werden und was Darumas damit zu tun haben
Warum wir die 𝕏-App niemals löschen werden und was Darumas damit zu tun haben
Warum wir die 𝕏-App niemals löschen werden und was Darumas damit zu tun haben
Warum wir die 𝕏-App niemals löschen werden und was Darumas damit zu tun haben
Warum wir die 𝕏-App niemals löschen werden und was Darumas damit zu tun haben
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𝓚𝓸𝓷𝓷𝓲𝓬𝓱𝓲𝔀𝓪.
幸せ
Ich bin ein Daruma, ein traditioneller Glücksbringer aus Japan.
Meine Mission ist es, Dir Glück zu bescheren. Und so funktioniere ich:
幸せ
Ich bin ein Daruma, ein traditioneller Glücksbringer aus Japan.
Meine Mission ist es, Dir Glück zu bescheren. Und so funktioniere ich:

7.10.
Am 7. Oktober 2023 erstarrte die Welt vor Entsetzen
angesichts der unerträglichen Bilder der von der Hamas in Israel verübten
Massaker. An diesem Tag der Schande wurden Männer, Frauen und Kinder allein
deshalb getötet, weil sie Juden waren. Niemand hat jene Szenen unvorstellbarer
Barbarei vergessen, die brutal an die Pogrome erinnerten, von denen wir
glaubten, sie gehörten der tragischen Geschichte der Menschheit an. Niemand
wird jene vergessen, die durch die Unterstützung des Ununterstützbaren, durch
Entschuldigungen oder Relativierungen die Schwelle zur Unmenschlichkeit
überschritten haben. An diesem 7. Oktober 2026 sind meine tief empfundenen
Gedanken bei der Trauer und dem Gedenken des bis ins Mark erschütterten
israelischen Volkes, bei den Familien und Angehörigen der Opfer dieser
Gräueltaten. (Marine Le Pen)
Am 7. Oktober 2023 erstarrte die Welt vor Entsetzen
angesichts der unerträglichen Bilder der von der Hamas in Israel verübten
Massaker. An diesem Tag der Schande wurden Männer, Frauen und Kinder allein
deshalb getötet, weil sie Juden waren. Niemand hat jene Szenen unvorstellbarer
Barbarei vergessen, die brutal an die Pogrome erinnerten, von denen wir
glaubten, sie gehörten der tragischen Geschichte der Menschheit an. Niemand
wird jene vergessen, die durch die Unterstützung des Ununterstützbaren, durch
Entschuldigungen oder Relativierungen die Schwelle zur Unmenschlichkeit
überschritten haben. An diesem 7. Oktober 2026 sind meine tief empfundenen
Gedanken bei der Trauer und dem Gedenken des bis ins Mark erschütterten
israelischen Volkes, bei den Familien und Angehörigen der Opfer dieser
Gräueltaten. (Marine Le Pen)
Am 7. Oktober 2023 erstarrte die Welt vor Entsetzen
angesichts der unerträglichen Bilder der von der Hamas in Israel verübten
Massaker. An diesem Tag der Schande wurden Männer, Frauen und Kinder allein
deshalb getötet, weil sie Juden waren. Niemand hat jene Szenen unvorstellbarer
Barbarei vergessen, die brutal an die Pogrome erinnerten, von denen wir
glaubten, sie gehörten der tragischen Geschichte der Menschheit an. Niemand
wird jene vergessen, die durch die Unterstützung des Ununterstützbaren, durch
Entschuldigungen oder Relativierungen die Schwelle zur Unmenschlichkeit
überschritten haben. An diesem 7. Oktober 2026 sind meine tief empfundenen
Gedanken bei der Trauer und dem Gedenken des bis ins Mark erschütterten
israelischen Volkes, bei den Familien und Angehörigen der Opfer dieser
Gräueltaten. (Marine Le Pen)
Am 7. Oktober 2023 erstarrte die Welt vor Entsetzen
angesichts der unerträglichen Bilder der von der Hamas in Israel verübten
Massaker. An diesem Tag der Schande wurden Männer, Frauen und Kinder allein
deshalb getötet, weil sie Juden waren. Niemand hat jene Szenen unvorstellbarer
Barbarei vergessen, die brutal an die Pogrome erinnerten, von denen wir
glaubten, sie gehörten der tragischen Geschichte der Menschheit an. Niemand
wird jene vergessen, die durch die Unterstützung des Ununterstützbaren, durch
Entschuldigungen oder Relativierungen die Schwelle zur Unmenschlichkeit
überschritten haben. An diesem 7. Oktober 2026 sind meine tief empfundenen
Gedanken bei der Trauer und dem Gedenken des bis ins Mark erschütterten
israelischen Volkes, bei den Familien und Angehörigen der Opfer dieser
Gräueltaten. (Marine Le Pen)
Am 7. Oktober 2023 erstarrte die Welt vor Entsetzen
angesichts der unerträglichen Bilder der von der Hamas in Israel verübten
Massaker. An diesem Tag der Schande wurden Männer, Frauen und Kinder allein
deshalb getötet, weil sie Juden waren. Niemand hat jene Szenen unvorstellbarer
Barbarei vergessen, die brutal an die Pogrome erinnerten, von denen wir
glaubten, sie gehörten der tragischen Geschichte der Menschheit an. Niemand
wird jene vergessen, die durch die Unterstützung des Ununterstützbaren, durch
Entschuldigungen oder Relativierungen die Schwelle zur Unmenschlichkeit
überschritten haben. An diesem 7. Oktober 2026 sind meine tief empfundenen
Gedanken bei der Trauer und dem Gedenken des bis ins Mark erschütterten
israelischen Volkes, bei den Familien und Angehörigen der Opfer dieser
Gräueltaten. (Marine Le Pen)
Am 7. Oktober 2023 erstarrte die Welt vor Entsetzen
angesichts der unerträglichen Bilder der von der Hamas in Israel verübten
Massaker. An diesem Tag der Schande wurden Männer, Frauen und Kinder allein
deshalb getötet, weil sie Juden waren. Niemand hat jene Szenen unvorstellbarer
Barbarei vergessen, die brutal an die Pogrome erinnerten, von denen wir
glaubten, sie gehörten der tragischen Geschichte der Menschheit an. Niemand
wird jene vergessen, die durch die Unterstützung des Ununterstützbaren, durch
Entschuldigungen oder Relativierungen die Schwelle zur Unmenschlichkeit
überschritten haben. An diesem 7. Oktober 2026 sind meine tief empfundenen
Gedanken bei der Trauer und dem Gedenken des bis ins Mark erschütterten
israelischen Volkes, bei den Familien und Angehörigen der Opfer dieser
Gräueltaten. (Marine Le Pen)

6.10.26
Melanie Balter (Ostseelimousine) trägt die Kosten des Rechtsstreits
Melanie Balter (Ostseelimousine) trägt die Kosten des Rechtsstreits
Melanie Balter (Ostseelimousine) trägt die Kosten des Rechtsstreits
Melanie Balter (Ostseelimousine) trägt die Kosten des Rechtsstreits
Melanie Balter (Ostseelimousine) trägt die Kosten des Rechtsstreits
Melanie Balter (Ostseelimousine) trägt die Kosten des Rechtsstreits
Landgericht Berlin II
Az.: 27 O 311/26 eV
wgn. unwahrer herabsetzender Tatsachenbehauptung
„Es wäre systemwidrig, wenn derjenige, gegenüber dem eine Behauptung aufgestellt wird, für die es keine Belegtatsachen oder Anknüpfungspunkte gibt, auf den notwendigen Kosten seiner Rechtsverteidigung sitzen bleibt und zudem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hätte. Schließlich war es die Antragsgegnerin, die ihren zahlreichen Followern gegenüber behauptet hatte, dass bei einer Suchmaschinen-Eingabe der Telefonnummer der Antragstellerin nur negative Ergebnisse zu finden sind.“
Durch die Autorin ergänzt: Es werden weitere Abmahnungen gegen Personen vorbereitet, die in Livestreams zum Thema Buckelwal unwahre Tatsachen behaupten und verbreiten. Beispielsweise Roswitha Blietz, die wiederholt behauptet, Überschriften dieses Mediums, Landgerichtsreport.de, seien abwechselnd falsch geschrieben. Ergänzend dazu verbreitet sie in sozialen Netzwerken manipulierte Grafiken. Ferner wird Dirk Wippich (ehemals TeamHope) abgemahnt werden, da er unter anderem die unwahre Behauptung aufstellt und verbreitet, ich sei Mitglied einer Sekte. Außerdem ließe ich massenhaft Hakenkreuze in Livechats posten, um deren Sperrung herbeizuführen.
Diese Asozialen werden lernen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
︎ W e i t e r l e s e n
Az.: 27 O 311/26 eV
wgn. unwahrer herabsetzender Tatsachenbehauptung
„Es wäre systemwidrig, wenn derjenige, gegenüber dem eine Behauptung aufgestellt wird, für die es keine Belegtatsachen oder Anknüpfungspunkte gibt, auf den notwendigen Kosten seiner Rechtsverteidigung sitzen bleibt und zudem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hätte. Schließlich war es die Antragsgegnerin, die ihren zahlreichen Followern gegenüber behauptet hatte, dass bei einer Suchmaschinen-Eingabe der Telefonnummer der Antragstellerin nur negative Ergebnisse zu finden sind.“
Durch die Autorin ergänzt: Es werden weitere Abmahnungen gegen Personen vorbereitet, die in Livestreams zum Thema Buckelwal unwahre Tatsachen behaupten und verbreiten. Beispielsweise Roswitha Blietz, die wiederholt behauptet, Überschriften dieses Mediums, Landgerichtsreport.de, seien abwechselnd falsch geschrieben. Ergänzend dazu verbreitet sie in sozialen Netzwerken manipulierte Grafiken. Ferner wird Dirk Wippich (ehemals TeamHope) abgemahnt werden, da er unter anderem die unwahre Behauptung aufstellt und verbreitet, ich sei Mitglied einer Sekte. Außerdem ließe ich massenhaft Hakenkreuze in Livechats posten, um deren Sperrung herbeizuführen.
Diese Asozialen werden lernen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
︎ W e i t e r l e s e n

3./4.10.
𝕏-Collection Spezial — Frankreich
𝕏-Collection Spezial — Frankreich
𝕏-Collection Spezial — Frankreich
𝕏-Collection Spezial — Frankreich
𝕏-Collection Spezial — Frankreich
„In Frankreich kann man gerade sehen, wohin die Masseneinwanderung aus unterentwickelten, vorwiegend islamisch geprägten Ländern am Ende führt: zu brutaler Gewalt, Anarchie und dem Untergang Europas. Niemand in Deutschland sollte später sagen, man habe es ja nicht wissen können!” (Gerhard Papke)
︎ W e i t e r l e s e n
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︎ W e i t e r l e s e n

2.10.26
„Schneller und genauer als ein Detektiv”
„Schneller und genauer als ein Detektiv”
Unsterbliche Wale: Die in der Altenpflege tätige Roswitha Blietz öffnet ihr digitales TikTok-Zuhause für Realitätsverweigerung
Über die von uns identifizierte Tanja Kast hatten wir bereits ︎︎︎hier berichtet und zwei durchaus „unterhaltsame“ Streams zum Anhören bereitgestellt. Wir möchten wissen: Wer sind die Menschen (hinter anonymen Profilen), die den Tod der beiden Buckelwale Timmy/Hope und Hartwin nicht als Realität akzeptieren können und stattdessen in redundanten Erzählungen deren vermeintliches Weiterleben behaupten oder immer neue Varianten davon entwickeln?
Waltodleugner und ihre schädlichen Einflüsse sind mittlerweile weit verzweigt. Sie ätzen gegen Fakten, ziehen sie in Zweifel oder machen sie gezielt lächerlich. Hauptsache, das Gegenüber wird verunsichert.
Einer dieser Menschen ist auf verschiedenen Plattformen aktiv und nennt sich auf TikTok ︎︎︎„Rossi Bayern München“. Ähnlich wie Tanja Kast, die sich inzwischen auch gegenteiligen Argumenten gegenüber offen zeigt, öffnet „Rossi” ihr digitales Zuhause in der Regel ab 20:00 Uhr für Live-Unterhaltungen. Die Wale Timmy/Hope und Hartwin sind dort Hauptthema.
Es ist immer derselbe Stuss, verpackt als modernes Kneipengespräch, nur ohne Kneipe: Bei der Freilassung im Skagerrak sollen zwei Wale geschwommen sein. Ein anderer Wal, der bereits früher vor Anholt angespült wurde, sei von den Verantwortlichen kurzerhand als Timmy/Hope ausgegeben worden; dessen bzw. deren Tod habe man wiederum nur zu seinem/ihrem Schutz behauptet. Und Hartwin? Auch der lebt weiter. Gestorben ist ein namenloser Ersatzwal. Hartwin selbst sei mittlerweile in Australien angekommen.
Die Identität von „Rossi Bayern München“, die reflexartig ihre verschobene Realität über Timmy/Hope verteidigt, konnte von uns (ab Interesse daran) innerhalb einer Stunde festgestellt und die Person präzise in Wuppertal-Cronenberg verortet werden. Ohne Inanspruchnahme von Behörden. Tagsüber arbeitet Roswitha Blietz in der Altenpflege; abends und nachts bestimmen vor allem Buckelwale, skrupellose Lügner und die vermeintlich kurz vor dem Durchbruch stehende Wahrheit ihre Gespräche.
Wenn diese Leute damit glücklich werden, gerne. Die von ihnen für lebendig erklärten Tiere werden sie allerdings nie wieder sehen. Aus dem einfachen (sehr traurigen) Grund, dass sie tot sind.

30.9.26
Backstreet Boys
Backstreet Boys
Nick Carter sagte einmal, dass die Backstreet Boys ohne Ace of Base wohl nie ihren Sound gefunden hätten. Und: „One of the most important things that I did to turn my life around was to realize and to accept that from this minute, that's all we have. Everything that happened behind us we cannot change so you might as well look to the future.”
︎ W e i t e r l e s e n

27.9.26
Abmahnung von Nicolai Back (Kapitän der Fortuna B)
Abmahnung von Nicolai Back (Kapitän der Fortuna B)
Bevollmächtigte: Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen
Am 17. September 2026 ging eine Abmahnung von Nicolai Back ein, der sich von Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen aus Hamburg vertreten lässt „in vorbezeichneter Angelegenheit hat uns Herr Nicolai Back mit der Wahrnehmung seiner rechtliche lnteressen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert”
︎ W e i t e r l e s e n
Am 17. September 2026 ging eine Abmahnung von Nicolai Back ein, der sich von Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen aus Hamburg vertreten lässt „in vorbezeichneter Angelegenheit hat uns Herr Nicolai Back mit der Wahrnehmung seiner rechtliche lnteressen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert”
︎ W e i t e r l e s e n
24.9.26
Beweismaterial gehört verboten
Beweismaterial gehört verboten
@Fortuna B (7349455 / 219035821)
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23.9.26
Patricia Cronemeyer verliert Berufung am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Patricia Cronemeyer verliert Berufung am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO
Beschluss vom 10.09.2026
hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main – 16. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Bub, die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Rehart und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Thoma am 10.09.2026 beschlossen:
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.05.2026 - Az. 2-03 O 179/26 - wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
︎ W e i t e r l e s e n
Vielen Dank an Rechtsanwalt Felix Damm.
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Beschluss vom 10.09.2026
hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main – 16. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Bub, die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Rehart und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Thoma am 10.09.2026 beschlossen:
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.05.2026 - Az. 2-03 O 179/26 - wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
︎ W e i t e r l e s e n
Vielen Dank an Rechtsanwalt Felix Damm.

22.9.26
An
NEWS5
GmbH: Bitte um Auskunft und Stellungnahme
Per E-Mail
Sehr geehrter Herr Grundmann,
heute kontaktiere ich Sie in journalistischer Funktion. [...]
Ich möchte Sie höflich bitten, nachfolgende Fragen persönlich und bis spätestens 24.09.2026, 17:00 Uhr schriftlich zu beantworten.
Sehr geehrter Herr Grundmann,
heute kontaktiere ich Sie in journalistischer Funktion. [...]
Ich möchte Sie höflich bitten, nachfolgende Fragen persönlich und bis spätestens 24.09.2026, 17:00 Uhr schriftlich zu beantworten.
︎ W e i t e r l e s e n

21.9.26
𝕏-Collection
18.9.26
Nachtrag in der Sache Andreas Darsow (OLG Beschluss)
In unserem Kurzbericht hieß es:
„2024 hatte das Landgericht Marburg die Mindestverbüßungsdauer auf 16 Jahre festgelegt. Dann wäre Andreas bald wieder frei gewesen. Zu der Entscheidung haben unter anderem zwei Gutachten geführt, die sehr positiv über Darsow ausfielen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Beschwerde eingelegt, und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Haftdauer auf 21 Jahre angehoben.“ (Doppelmord Babenhausen, Social Media)
Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main liegt nun vor:
Der Beschluss der Vorinstanz (LG Marburg) wurde auf Nachfrage nicht vorgelegt; der zuständige Pressesprecher verwies (frech) auf die Staatsanwaltschaft, die bekanntlich nichts freiwillig herausgibt.
„es drängt sich auf, dass Sie Pressearbeit verhindern, indem Sie unsachlich vorsätzlich die Herausgabe von Beschlüssen erschweren. Ein psychologischer Einstellungstest hätte Sie in der Richterschaft verhindert.”
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„2024 hatte das Landgericht Marburg die Mindestverbüßungsdauer auf 16 Jahre festgelegt. Dann wäre Andreas bald wieder frei gewesen. Zu der Entscheidung haben unter anderem zwei Gutachten geführt, die sehr positiv über Darsow ausfielen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Beschwerde eingelegt, und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Haftdauer auf 21 Jahre angehoben.“ (Doppelmord Babenhausen, Social Media)
Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main liegt nun vor:
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Der Beschluss der Vorinstanz (LG Marburg) wurde auf Nachfrage nicht vorgelegt; der zuständige Pressesprecher verwies (frech) auf die Staatsanwaltschaft, die bekanntlich nichts freiwillig herausgibt.
„es drängt sich auf, dass Sie Pressearbeit verhindern, indem Sie unsachlich vorsätzlich die Herausgabe von Beschlüssen erschweren. Ein psychologischer Einstellungstest hätte Sie in der Richterschaft verhindert.”

14.9.26
Update: 134 weitere Plagiate in Doktorarbeit von Berlins Justizsenatorin Badenberg
Update: 134 weitere Plagiate in Doktorarbeit von Berlins Justizsenatorin Badenberg
Nach Berichten von NiUS!, Junge Freiheit (unbedingt auch die Kommentare unter dem Facebook-Post lesen) und Dr. Stefan Weber
„Dieses erweiterte Gutachten, das soeben auch die Universität zu Köln erhalten hat, wurde in aufwändiger und kleinteiliger ehrenamtlicher Teamarbeit erstellt.” – Dr. Weber, der von 217 Plagiatsfragmenten in der Doktorarbeit von Felor Badenberg spricht
In dem NiUS-Bericht von heute heißt es:
„Das erweiterte Gutachten von Weber umfasst mittlerweile 179 Seiten. Seine Vorwürfe: Felor Badenberg habe „nicht nur plagiiert, dass sich die Balken biegen“. Die Senatorin habe darüber hinaus „erschreckend unsauber, ja eigentlich grob fahrlässig gearbeitet“, wie das neue Gutachten belege. Badenberg habe Gerichtsurteile wiederholt nicht im Original gelesen, stellt Weber fest. Auf diese Weise hätten sich Fehler eingeschlichen: „An einer Stelle verwechselt sie sogar einen österreichischen mit einem bundesdeutschen Sachverhalt“, so Weber. Badenberg habe auch ihre eigenen Kapitel-Zusammenfassungen wiederholt aus älteren Dissertationen ohne Hinweise abgeschrieben. [...] Es handelt sich um die Arbeit Badenbergs mit dem Titel „Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung unter Berücksichtigung der Problematik der anonymen Geburt“ aus dem Jahr 2005. Verfasst wurde die Dissertation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln.
Webers Fazit: Badenbergs Doktorarbeit sei „eine einzige wissenschaftliche Katastrophe“.
︎︎︎Erweitertes Gutachten von Dr. Stefan Weber
Eigene Kommentierung: Die Arbeitsweise von Felor Badenberg ist nicht bloß unredlich, sondern in ihrer Systematik perfide. Zur Erstellung ihrer eigenen Dissertation griff sie wiederholt und systematisch auf die qualitativ hochwertigen Dissertationen von Dr. Henning von Sethe (1995) und Dr. Tobias Helms (1998) sowie auf eine wissenschaftliche Arbeit von Andrea Schmidt-Didczuhn aus dem Jahr 1989 zurück. Dieses planvolle Vorgehen liegt offen zutage und kann in der Konsequenz nur zur Aberkennung des Doktorgrades führen. Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht redlich arbeitender Wissenschaft. Brisant ist, dass Felor Badenberg Lehrbeauftragte der Universität zu Köln sein soll. Die Universität steht damit vor der besonderen Pflicht, jeden Anschein institutioneller Rücksichtnahme auszuschließen und ausschließlich nach wissenschaftlichen Maßstäben zu entscheiden. Nach unserer Bewertung ist die Aberkennung des Doktorgrades nur noch eine Frage der Zeit. Auf diese Entscheidung zu warten, kann politisch jedoch nicht der Maßstab sein. Felor Badenberg müsste bereits jetzt zurücktreten.
Update
Buckelwal Timmy/Hope: Betreiberin einer TikTok-Hasszelle identifiziert
Buckelwal Timmy/Hope: Betreiberin einer TikTok-Hasszelle identifiziert
Aktualisierung: Gegen 20:00 Uhr teilte Tanja Kast ihrer Community in einer kurzen, von Tränen begleiteten Ansprache mit, dass sie in nächster Zeit nicht live gehen werde. Sie brauche Zeit für sich.
„Die ist strunzdumm, die Frau” – Tanja Kast über die Unternehmerin Karin Walter-Mommert (Stream vom 11.9.2026)
Seit Wochen fungiert der ︎︎︎TikTok-Account von Tanja Kast (Username: Tanja_Mrs.Voice_THA) als Insider-Treffpunkt für Gespräche zum Thema Buckelwal Timmy/Hope. In Spitzenzeiten haben wir dort bis zu 700 Personen angetroffen. Tanja Kast moderiert die Streams und lässt regelmäßig vier bis sechs weitere User (häufig Dirk Wippich, TeamHope) an der Konversation teilnehmen. Wer sich live beteiligen möchte, kann bei der Gastgeberin beantragen, „nach oben“ geholt und für das Gespräch freigeschaltet zu werden. Der übrige Teil der Zuschauerschaft kommentiert im Chat oder hört still und aufmerksam zu. Wer sich unter den von Tanja Kast veranstalteten Social-Media-Lives sachliche Gespräche vorstellt, liegt allerdings grob falsch.
︎ W e i t e r l e s e n

NEW
„German Whale Rescue Operations (GWRO) ist eine unabhängige, interdisziplinäre Einheit zur Nachbereitung, Aufklärung und Untersuchung des Großwalereignisses Timmy/Hope in Deutschland.”
„German Whale Rescue Operations (GWRO) ist eine unabhängige, interdisziplinäre Einheit zur Nachbereitung, Aufklärung und Untersuchung des Großwalereignisses Timmy/Hope in Deutschland.”
Gegenstand der Untersuchung sind der Rettungsversuch und die Lebendbergung des Buckelwals (Megaptera novaeangliae), der sich 2025 in polnischen und 2026 in deutschen Gewässern der Ostsee aufhielt, zuletzt in der Kirchsee im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Die Aufarbeitung stützt sich auf die eigenständige Prüfung verfügbarer Informationen sowie auf eigene Recherchen und Informationsbeschaffung.
GWRO vereint das Wissen hinzugezogener Fachleute verschiedener Disziplinen. Vertreten sind Walbiologie, Veterinärmedizin mit Schwerpunkt Meeressäuger, Datenanalyse, Bild- und Tonforensik, Recherchejournalismus, Rechtswissenschaft und Medien.
︎︎︎www.germanwhalerescue.com

Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎
Nachprüfungsantrag — Vergabe von Umzugsdienstleistungen für das Bundespräsidialamt, Vergabeverfahren Az.: 120 21-00005/2025, Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung (nach UVgO – beanstandet als fehlerhaft)
Als die Umzugspläne für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im 4. Quartal des Jahres 2025 bekannt wurden, fiel bei mir und meinem Netzwerk die Entscheidung, an der Ausschreibung zur Vergabe von Umzugsdienstleistungen für das Bundespräsidialamt rechtsverbindlich teilzunehmen.
︎ W e i t e r l e s e n
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎
Nachprüfungsantrag — Vergabe von Umzugsdienstleistungen für das Bundespräsidialamt, Vergabeverfahren Az.: 120 21-00005/2025, Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung (nach UVgO – beanstandet als fehlerhaft)
Als die Umzugspläne für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im 4. Quartal des Jahres 2025 bekannt wurden, fiel bei mir und meinem Netzwerk die Entscheidung, an der Ausschreibung zur Vergabe von Umzugsdienstleistungen für das Bundespräsidialamt rechtsverbindlich teilzunehmen.
︎ W e i t e r l e s e n



