Initialer Disclaimer: Unsere Plattform präsentiert Justizberichte, Prozessverläufe und Urteile. Sie verbindet rechtliche Analysen mit politischen und unpolitischen Kommentaren, persönlichen Erfahrungen sowie kulturellen Empfehlungen. Wir vertreten rechte wie linke Positionen und verstehen uns als im Denken und Handeln frei, getragen von konservativen Werten und geleitet von innerer Überzeugung, stets bereit zur Selbsthinterfragung.


︎︎︎Buckelwal Timmy (Archiv)︎ 

︎ Bekanntmachungen (Editionen)  

            Ⅳ.1     Ⅳ.2                                


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9.8.(3)


Podcast: Gefangen in der Ostsee


Thema: Buckelwal Timmy/Hope

„Im Wismarer Hafen schwimmt ein Wal, verheddert in einem Fischernetz. Meeresbiologin Lisa Klemens muss eingreifen, denn das könnte ernst werden. Als der Wal dann strandet, kommt Hilfe von ungeahnter Seite.”

Der vierteilige Podcast arbeitet mit Originalstimmen, u.a. von Minister Till Backhaus, Aktivist Danny Hilse und Lisa Klemens vom Deutschen Meeresmuseum. 

Buckminster NEUE ZEIT zählt insoweit als »Lobbygruppe, die Druck macht(e) bzw. ausübt(e)«.

Am interessantesten dürften die Teile 2 und 3 sein.




9.8.(2)


Save The Date


Naturereignis: Totale Sonnenfinsternis

Live zu sehen:
https://www.youtube.com/@EuropeanSpaceAgency

Am 12. August 2026 findet ein seltenes und spektakuläres Ereignis statt: eine totale Sonnenfinsternis, bei der der Mond die Sonne vollständig verdeckt. Die Finsternis wirft einen Schatten auf die Erde und ist in verschiedenen Regionen sichtbar. Spanien (inkl. Mallorca) zählt zu den besten Orten, um dieses einzigartige Naturschauspiel zu erleben.

Seit der SoFi 1999 wird ein solches Spektakel, bei dem der Kernschatten des Mondes über Mitteleuropa (inkl. Deutschland) zieht, erst wieder am 3. September 2081 zu erleben sein.




9.8.(1)


Richtigstellung


Wendung in einem Cronemeyer Haisch-Sachverhalt

Aufgrund eines von uns veröffentlichten Artikels, der sich mit Textplagiaten auf Websites befasste und hierbei die Internetauftritte von Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen und der Kanzlei Schalast gegenüberstellte, wandte sich Verena Haisch formlos an uns und teilte mit: „die Entstehungsgeschichte unserer Texte kann ich belegen. Weil Sie mir vielleicht nicht glauben würden, habe ich mich persönlich bei der Kanzlei Schalast rückversichert.”

Ferner teilte Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen mit, dass die Entstehungsgeschichte der Texte intern recherchiert worden sei. Nach eigener Prüfung ergab sich, dass Cronemeyer Haisch in diesem Fall kein Fehlverhalten trifft. Nach erfolgter eigener Überzeugungsbildung zu der Autorenschaft haben wir den Artikel unverzüglich entfernt und deindexiert. Zusätzlich wurde bzw. wird der Sachverhalt gegenüber Dritten richtiggestellt.



6.8.26


Nachtrag


Zu unserem kürzlich erschienenen Artikel über #TeamHope und Unterstützer:innen

Als eine der Ersten meldete sich Christiane von Gregory bei Buckminster NEUE ZEIT und schrieb:

[spricht zwei Personen an] „aus aktuellem Anlass möchte ich dringlich auf folgendes hinweisen:

Ich habe nie und zu keinem Zeitpunkt zu #team hope gehört und auch in keinerlei Verbindung zu den Beteiligten gestanden. Ebenfalls hatte ich weder mit der Probenentnahme auf Anholt, mit der DNA-Analyse oder der Privatpressekonferenz etwas zu tun oder war in irgendeinem Umfang daran beteiligt. Davon distanziere ich mich ausdrücklich erneut und habe dieses bereits schriftlich getan. Befragen Sie dazu gerne Frau Mommert. Ich möchte weder mit Team Hope noch mit deren Aktionen in Verbindung gebracht werden. Alle anderslautenden Aussagen oder Behauptungen sind falsch und entsprechen nicht der Wahrheit! Ich fordere Sie hiermit auf, den von Ihnen verfassten Text zu korrigieren und meinen Namen sowie den Bezug zu mir, meiner Person oder meinem Namen umgehend zu entfernen. Andernfalls behalte ich mir wirksame rechtliche Schritte gegen Sie vor.” 

Nachteilig für Frau von Gregory, dass sie zweifelsfrei auf Facebook gefunden werden kann. Dort richtete sie am 17. Juli 2026 ihr Profil ein und schrieb bspw. am späten Nachmittag des 22. Juli 2026 (Tag der Privatpressekonferenz): „Wir sind also noch doch nicht am Ende der Geschichte angelangt… Kurz verschnaufen, Lage analysieren, Fakten zusammentragen, neue Wege beschreiten. Wir geben nicht auf, bis alles offenliegt! Niemals!” und zwei Tage später, am 24. Juli 2026 „Die richtige Interpretation der Daten ist das Ziel.”

Gemeint sind die Analysedaten der illegal und unseriös entnommenen Gewebeproben des Buckelwals.

Ferner schrieb sie ca. 35 Minuten vor der Privatpressekonferenz:

„Nun haben wir die Chance einer gemeinsamen Aufarbeitung. Das Ergebnis der DNA-Analyse ist da und es kann niemand mehr verhindern, täuschen oder Ähnliches. Ich danke von Herzen meinen beiden Superladies aus Übersee, danke dass ihr mich ernst genommen habt und euch meine Analysen angesehen habt. Danke an Michael Rau und Team, Jana Püppi, Jens Schulz, Margit Zsuzsi Mihali, Melanie Balter für die Unterstützumg (sic!) meines Dickkopfes.“

Margit Mihali, die ︎︎︎hier zu sehen ist, schrieb einmal auf Facebook: 

„Shame on you!!!! Alle seid ihr Abschaum an Menschen! Und alle die das zulassen auch. Geldgeber sowie Backhaus. Inakzeptabler Skandal!!!”

und bezog sich damit auf die Kritik von Jenna Wallace an verschiedenen Abläufen der Rettungsoperation.

Buckminster NEUE ZEIT: Sehr geehrte Frau von Gregory, Ihre (vermeintlichen) Ansprüche weise ich zurück. Zudem ergibt sich keinerlei Zuständigkeit von Frau Walter-Mommert für den Bericht, der unabhängig durch Buckminster NEUE ZEIT verfasst wurde. Selbstverständlich wurde Ihr gesamtes Facebookprofil, das Sie am 17. Juli 2026 in Betrieb genommen haben, gesichert, sodass die Verbindung (auch geistig/thematisch) zweifelsfrei nachgewiesen werden kann; insbesondere ist die Sicherung gerichtsfest. Nur ein Auszug: Ihr Satz "Die richtige Interpretation der Daten ist das Ziel." wird Ihnen möglicherweise noch in Erinnerung sein. Weitere Kommunikation erfolgt mit Ihnen nicht.


Eine weitere Reaktion kam von Nicolette DeVidar, ehemalige Lebensgefährtin von Walter Gunz, die Buckminster NEUE ZEIT gegen 4 Uhr morgens deutscher Zeit folgende Nachricht hinterließ (nur essenzieller Auszug):

„ABMAHNUNG - Unwahre Tatsachenbehauptung, Falschdarstellung und Üble Nachrede

entgegen Ihrer bemerkenswert lustigen Darstellung auf Ihrer website https://landgerichtsreport.de/About-TeamHope stelle ich unmissverständlich klar, dass ich keinerlei Verbindung oder Zugehörigkeit zur Gruppierung "#TeamHope" habe. Dass Sie nun das Gegenteil herbei fantasieren, ist eine unwahre Tatsachenbehauptung und eine bloße Üble Nachrede. Wie übrigens auch Ihre Falschdarstellungen meiner Aussagen im Rohcut meiner Fernsehsendung. Haben Sie Sprachprobleme? Wir wissen beide, dass Sie eine bewusste Diffamierung und eine Üble Nachrede betreiben.”

Buckminster NEUE ZEIT: Sehr geehrte Frau DeVidar, wie Sie möglicherweise übersehen haben, unterfallen Sie in unserem Artikel der Kategorie „Unterstützende Selbstdarsteller, Leugner und Verschwörungsideologen“. Das heißt, wir halten Sie entweder für eine das #teamhope und/oder dessen Ideologie und Zielsetzungen unterstützende Selbstdarstellerin, oder eine Leugnerin oder eine Verschwörungsideologin. Aufgrund der hinterlegten Beschreibung Ihrer Person in unserem Artikel, gehören Sie — nach unserer Auffassung und Meinung — den Verschwörungsideologen an, da Sie unhaltbaren Unsinn suggeriert haben.

Eine Vielzahl von Personen, die Ihr Video gesehen haben, haben es genauso verstanden, dass Bootsmänner Zigarettenkippen in das Blasloch des Wals geschnippt haben oder schnippen wollten (vgl. Googlesuche [...]; ebenso auf X unter Ihren diesbezüglichen Postings -> Kommentare wurden durch uns gerichtsfest gesichert). Viele Rezipienten haben aufgrund Ihrer Suggestion geschlussfolgert, dem Wal seien „Zigarettenkippen ins Blasloch geworfen worden“ oder es sei „Wettpinkeln in sein Blasloch veranstaltet worden“. Das ist Realität. Wie Sie die Dinge verstanden wissen möchten, darauf kommt es nicht an. Es zählt der verständige, unbefangene Empfängerhorizont.

Ihr Video (Einstieg bei Min 52:51): ︎︎︎https://youtu.be/M5VB3eRvc5g?si=Dgd4_Go0tR3ZW27y&t=3171

Ihre Suggestion in Kombination mit Videoszenen und Ihrer Einordnung als „what they actually did to the whale, is quite shocking“ sowie „what those crew members a capable to do to the whale“ sowie „that is animal cruelty of the worst“ lassen (nur) die Wertung und den Schluss zu, dass Sie suggerieren wollten, dem Wal seien diese Dinge, über die in sozialen Netzwerken hitzig gesprochen wurde/wird, tatsächlich angetan worden.

Offenbar sind Sie nicht fähig, die Wirkung Ihrer eigenen Worte zutreffend zu deuten oder zu verstehen.


NEW


„Der Wahrheit“


Wie primitive Milieus den Tod eines Buckelwals ideologisch umdeuten.

„Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens.“

– Friedrich Schiller, Die Jungfrau von Orleans (1801)

︎ W e i t e r l e s e n

Hinweis: Eine inzwischen eingetretene Zerstrittenheit unter den Personen kann nicht ausgeschlossen werden. Jens Schulz soll nach aktuellen Informationen von der DNA-Privatpressekonferenz abgeraten haben; dennoch negiert er den Tod des Wals wie die anderen.




Polizei


CSD-Statement von Barbara Slowik Meisel


Im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 29.07.2026 im Abgeordnetenhaus äußerte sich Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel erstmals ausführlich zu dem Terroranschlag auf den Christopher Street Day 2026 in ihrer Stadt. Ihre relevantesten Worte sind hier wiedergegeben.

︎ W e i t e r l e s e n




Ladung


Miss Ostseelimousine muss vor die Pressekammer


Melanie Balter, Inhaberin der Ostseelimousine, die während der Fahrt Waldebatten-Videos aufnimmt und sich mit Nachdruck in die Materie einschaltet, und die im Übrigen Till Backhaus duzt, liegt nun eine landgerichtliche Ladung bzw. Terminsverfügung nebst Aufforderung zur Stellungnahme vor:

Verfügung
In Sachen
Nixdorf, M. ./. Balter, M. wg. einstweiliger Verfügung

1. Termin zur Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird bestimmt auf [... wird bekannt gegeben]

Belehrungen gemäß §§ 78, 215 ZPO
Vor den Landgerichten herrscht Anwaltszwang. Daher kann nur ein Rechtsanwalt oder im Einvernehmen mit einem Rechtsanwalt ein der deutschen Sprache mächtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der nach den Teilen 1 und 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) berechtigt ist, vorübergehend die Tätigkeit eines Rechtsanwalts auszuüben, zum Prozessbevollmächtigten bestellt werden. Handlungen, die die Partei selbst vornimmt, sind prozessrechtlich unwirksam. Wird für die Partei kein Rechtsanwalt oder kein vorstehend näher bezeichneter ausländischer Rechtsanwalt tätig, kann gegen sie ein Versäumnisurteil ergehen. Die Parteien werden daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Nichterscheinen im Termin zu einem Verlust des Prozesses führen kann. Gegen die nicht erschienene Partei kann auf Antrag des Gegners ein Versäumnisurteil erlassen oder eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen werden (§§ 330 bis 331a, 251a ZPO); in diesem Fall hat die säumige Partei auch die Gerichtskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite zu tragen (§ 91 ZPO). Aus dem Versäumnisurteil oder dem Urteil nach Lage der Akten kann der Gegner der säumigen Partei gegen diese die Zwangsvollstreckung betreiben (§ 708 Nr. 2 ZPO).


2. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, auf den einstweiligen Verfügungsantrag binnen 3 Tagen zu erwidern.


Hinweise in anderer Sache: (1) Die Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer hat eine Berufung vor dem Landgericht Berlin II verloren (Az.: 64 S 48/26). Rechtsanwalt Felix Damm hat sich für uns in zwei Instanzen durchgesetzt. Drei Berufungen sind noch anhängig, 1 x KG Berlin, 2 x OLG Frankfurt am Main. In wenigen Tagen wird in Berlin ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren verhandelt, dem es schon an der Dringlichkeit fehlen dürfte, da Patricia Cronemeyer Umwege über insgesamt drei (unzuständige) Kammern an den Landgerichten Hamburg und Berlin genommen hat. (2) Bei dem Landgericht Frankfurt am Main ist eine Nachforschung wegen eines behaupteten Verfügungsverfahrens sowie eines angeblich zurückgenommenen Antrags veranlasst worden (s. letzter Beitrag); über das Verfahren herrscht hier keinerlei Kenntnis. Aufgrund der Eingangsregistratur müsste ein Aktenzeichen angelegt worden sein; zudem müsste, falls es dieses Verfahren tatsächlich gab, entsprechender Akteninhalt vorhanden sein, insbesondere zu dem behaupteten Telefonat mit einer Richterin sowie der angeblichen Antragsrücknahme (beides muss schriftlich dokumentiert sein).




29.7.26


Alexander Boos und die Rache des kleinen Mannes


In den vergangenen Tagen nahm Rechtsanwalt Alexander Boos in verschiedenen Instagram-Reels Bezug auf das hiesige Medium und die dahinterstehenden Personen, ohne diese persönlich zu kennen oder jemals ein relevantes Gespräch mit ihnen geführt zu haben. In seinen Videoansprachen duzt Alexander Boos zudem, ohne dass hierfür eine Grundlage besteht oder jemals bestanden hätte. Eine persönliche Verbindung zu diesem Rechtsanwalt besteht nicht. Seine Darstellungen sind zudem verzerrt, aus dem Zusammenhang gerissen und teilweise evident unwahr.

︎ W e i t e r l e s e n




Meinung


#b2507 — Am Tag danach


Bei der Pressekonferenz vom 26. Juli 2026 in Nähe des Tatorts des islamistischen Terroranschlags auf den Christopher Street Day sprach vor allem die Körpersprache von Berlins Polizeipräsidentin Dr. Slowik Meisel.

Sie (die Polizeipräsidentin) sagte nichts — sie musste es auch nicht.


︎ W e i t e r l e s e n




CSD


Was unbeschwert begann, endete in einem islamistischen Terroranschlag.

Öffentlichkeitsfahndung: ︎︎︎https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2026/pressemitteilung.1697457.php

Unser Mitgefühl gilt allen Opfern, Augenzeugen, Angehörigen/Familie/Freunde und allen Ersthelfern vor Ort.


Vielen Dank an die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, GSG 9 und Notfallseelsorge für ihren professionellen Einsatz.

︎ F o t o s   d e r   P a r a d e




23./24.7.


Verleugnung (Denial) in Kombination mit kognitiver Dissonanz


Menschen blenden die Realität aus, wenn sie zu schmerzhaft, zu demütigend oder zu identitätsbedrohend wird (Verleugnung, psychologischer Abwehrmechanismus). Beweise, egal wie eindeutig, werden nicht „gesehen“, sondern umgedeutet. Kollidiert die eigene Überzeugung („wir haben Timmy/Hope gerettet, er/sie lebt“) mit harten Fakten (Tracker-Seriennummer, Verletzungsmuster, visuelle Identifikation), die den Kadaver vor Anholt eindeutig als denselben Wal bestätigen, entsteht unangenehmer psychischer und seelischer Druck. Fakten und Tatsachen werden zurückgewiesen und durch neue, selektive Informationen sowie gedankliche Rechtfertigungen ersetzt (Kognitive Dissonanz). Wird dieses Verhalten hartnäckig und öffentlich zur Beeinflussung anderer genutzt („Timmy lebt noch, die Rettung war ein Erfolg“), spricht man von Denialismus und dem Verbreiten von Fehlinformationen (Sergio Bambarén).

Dieser Betrüger (Bambarén) hat nun öffentlich angekündigt, über „Proofs“ (Beweise) zu verfügen, die die Lebendigkeit des verstorbenen Buckelwals Timmy/Hope belegen sollen. „Stronger“ als das automatisierte DNA-Ergebnis eines geheim gehaltenen Labors in China, an das illegal entnommene Gewebeproben übermittelt wurden. Beschafft wurden diese Proben von zugedröhnten Laien ohne jeden medizinischen oder fachlichen Hintergrund, die sich selbst als „tapfere Krieger“ bezeichnen.

Ein nächster Artikel wird sich mit Personen und Kanälen befassen, die manipulativen, objektiv unglaubwürdigen und grob unwahren Content verbreiten, darunter @theanimalcase mit vermeintlich neuen absurden Flukenbildern, um weiterhin Zweifel am Tod des Buckelwals säen zu können (das Thema darf einfach nicht enden), Michael Rau, der auf Facebook fortwährend verschwörungsartige und manipulierte Inhalte lanciert, sowie AgentZ mit Clownsinhalten und permanenter Realitätsleugnung.

„Of course Hope is aliiiiiiiiiiiiiiiiiive. It’s all because of the threeeaaaaaaaaaaattttening that Kürsten couldn’t tell the truth. But I assure you, Hope is aliiiiiiiiiiiiiiiiiive.”




NEW


Eine Pressekonferenz von einem anderen Stern


Innerhalb dieser Kleinstgruppe, mit nicht offengelegter Verbindung nach China, fand die DNA-Untersuchung” statt, deren skurrilen Verlauf Kirsten Tönnies heute in einer Pressekonferenz in Hamburg präsentierte. Kurz zuvor veröffentlichte Sergio Bambarén, der an der Rettungsoperation beteiligt war und den Buckelwal weiterhin lebend sehen wollte, ein ca. 10-minütiges Statement auf seinem Instagram-Account, in dem er Kirsten Tönnies des Verrats beschuldigt.”

Sergio Bambarén, sollten Sie diesen Artikel einmal lesen, dann mit folgender Botschaft für Sie:

︎ W e i t e r l e s e n




Ahoi


Fortuna B, 01.05.2026, 23:00:42 (Kapitän Nicolai Back)


Hinweis: das Snippet wurde in Art und Länge nicht verändert; aufgenommen von J. Schwarck




Irrwege


Von der Realität entkoppelt


Die folgenden Worte mache ich mir zu eigen:

Es ist sehr traurig zu sehen, wie die Geschichte völlig außer Kontrolle geraten ist bis hin zu absurder und völliger Sinnlosigkeit. Wir haben Kitsch-Theater, das sich über sie lustig macht, und wir haben hartnäckige Gerüchte und Wahnvorstellungen, dass Hope nicht gestorben sei oder dass Hartwin Hope sei, und ähnlichen Unsinn. Die Leute nutzen eine sehr menschliche Tendenz aus, die schmerzhafte Realität zu verleugnen, dass der Wal trotz aller Bemühungen und Kämpfe gestorben ist, für Aufmerksamkeit und Klicks. Hope/Timmy hatte eine Chance, gerettet zu werden, und diese wurde konsequent sabotiert und schließlich zunichte gemacht.” (SNM)

Hinweis: Aufnahme von Jeffrey Foster, 02. Mai 2026 (Tracker am Wal rechts an der Finne deutlich zu erkennen)




Update


Ein Umdenken beginnt (Buckelwale Timmy/Hope und Hartwin)


In der Facebook-Gruppe Hartwin der Belgische Buckelwal”, die fast 2.000 Mitglieder zählt, findet ausgehend vom Betreiber offenbar ein Umdenken statt. Heute (21. Juli 2026) erschien ein Beitrag, den wir einblenden. 

Die Agenda, die von Dr. Tönnies, Sergio Bambaren und Dirk Wippich vorangetrieben wird, ist scharf zu verurteilen. 

Dass die Nachrichtenagentur News5 (für Klicks/Views) den morgigen Klamauk überträgt, ist eine Niveaufrage. 

Unzutreffende Behauptungen und Verschwörungstheorien erschweren die Aufklärung der ersten Rettungsoperation, die zweifelsfrei erfolgen wird.




Wal


Tierärztin Dr. Kirsten Tönnies riskiert ihre Approbation


Verstorbener Buckelwal Timmy/Hope: Die Tätigkeit der ursprünglichen Initiative endete mit Abschluss der Rettungsmission. Neben der Tierärztin Kirsten Tönnies, die der Operation mehr geschadet als genutzt hat, gibt es eine kleine Gruppe von Personen, die die Realität des Todes des Buckelwals nicht akzeptieren will. Diese Kleinstgruppe spricht und handelt nicht im Namen der ursprünglichen Rettungsinitiative. Abweichende Behauptungen sind Desinformation.

Sollte Frau Dr. Kirsten Tönnies am Mittwoch, 22. Juli 2026, wie von ihr und der Kleinstgruppe angekündigt, eine Pressekonferenz abhalten und dort „DNA-Ergebnisse“ zum verstorbenen Buckelwal verkünden, wird Buckminster NEUE ZEIT straf- und berufsrechtliche Schritte gegen die Tierärztin einleiten:

︎ W e i t e r l e s e n





︎


„At the breaking point, even the Devil takes notes.“


Im Land der Psychosen, gedeiht der Unsinn in großen Dosen.

Gemeint ist die digitale Parallelwelt, in der Tag ein, Tag aus dieselben abgestandenen Märchen, Spekulationen und Verschwörungserzählungen über den Buckelwal recycelt werden. Jeden Tag landet (n)euer Dünnschiss im Netz. Von euch kommt nichts Sachliches, erst recht nichts Faktenbasiertes. Nur psychotischer Dünnschiss.

Die erste sachliche Mitteilung, die ich von dir, Tanja MacMayer, zur Kenntnis nehme, ist diese hier:


„In den vergangenen Tagen ist einiges passiert, weshalb ich mich dazu entschieden habe, die Kommentarfunktion zu deaktivieren und einige Inhalte vorübergehend zu archivieren.

Zunächst wurde versucht, über meinen ehemaligen Arbeitgeber Kontakt zu mir aufzunehmen. Nach meinem Eindruck entsprach der genannte Anlass später nicht dem eigentlichen Hintergrund der Kontaktaufnahme. Der eigentliche Kontakt kam anschließend über eine andere Person zustande.

In dem darauffolgenden Telefonat wurden mir verschiedene Vorwürfe gemacht. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass anhand meines öffentlichen Profils erkennbar sei, wo ich lebe und arbeite.

Einige Tage später teilte ich ein öffentlich verfügbares Video von Melanie Balter. Kurz darauf erhielt ich eine Nachricht mit einer an Melanie Balter gerichteten Abmahnung sowie der Aufforderung, das von mir geteilte Video zu entfernen beziehungsweise nicht weiter zu verbreiten. Daraufhin entschied ich mich vorsorglich, den Beitrag zunächst zu archivieren.

Ich werde mich von solchen Situationen jedoch nicht davon abbringen lassen, weiterhin sachlich und faktenbasiert über Themen zu berichten, die mich und viele andere beschäftigen.

Zu weiteren Einzelheiten werde ich mich derzeit nicht äußern. Ich bitte um Verständnis.”


Ihr braucht eine Gruppentherapie.
Und im Übrigen wurden hier Tränen gelacht!


Lustiges Video: 
︎︎︎https://www.instagram.com/reels/Da5kylfogR6/



16.7.26


Fortsetzung von: „Wer an einem Tag reich werden will, wird in einem Jahr gehängt.“ (Leonardo da Vinci, 1452 - 1519)


Fortsetzung eines Rechnungsprüfungskomplexes (Der Generalunternehmer)

„Ausweislich Ihres 103-seitigen Schlussrechnungsdokuments haben Sie den Versuch unternommen, die Rechnung der [...] GmbH künstlich aufzuspalten, um Mehrkosten in Höhe von 172.176,48 € darzustellen und abzurechnen. Dabei ist Ihnen jedoch folgender Fehler unterlaufen:

Auf den Seiten 43 und 44 des 103-seitigen Konvoluts findet sich die betreffende Gesamtrechnung von [...], auf der Sie versucht haben, den ausgewiesenen Endbetrag zu verdecken.

Sie haben jedoch übersehen, dass Ihr Einkaufsnettopreis in der Umsatzsteuerzeile weiterhin ablesbar geblieben ist.

Hinweis: verdeckt sind Netto/USt./Brutto; der EK-Preis blieb linksbündig in der 19%-Zeile stehen (vom Generalunternehmer übersehen)

Die Rechnung der [...] GmbH berücksichtigt bereits die Mehrkosten aus den beiden Rechnungen der [...] mbH auf den Seiten 45 bis 48 des 103-seitigen Konvoluts, was sich eindeutig aus den Positionen 50 und 60 der Rechnung der [...] ergibt.

In Ihrer Schlussrechnung vom 18. Mai 2026 weisen Sie das Paket „Schubleichter [...]“ mit 349.750,00 € aus. Dieser Betrag liegt um 3.684,37 € über Ihrem endgültigen Einkaufspreis und könnte als Handlingspauschale für den entstandenen Koordinationsmehraufwand verstanden werden.

Auf den Seiten 10 und 11 Ihres Rechnungskonvoluts produzieren Sie Mehrkosten für den „Schubleichter [...]“ in Höhe von 99.904 €, 24.134,19 € sowie 48.138,29 € (jeweils netto).

In Summe sind das 172.176,48 € netto.

Diese sind aber nie angefallen.

Ich halte das für kriminell.




LFG?


Stefan Evers — Let’s Fucking Go?


Ein etwas niveauloser Start als neuer CDU-Spitzenkandidat

Wer in Bezug auf die Berliner CDU glaubt, der Zenit kommunikativer Fehltritte sei bereits überschritten, wird von Stefan Evers eines Besseren belehrt. Seine ersten Social-Media-Aktivitäten als neuer Spitzenkandidat eröffnete er mit einem „Let's Fucking Go“ (LFG). Andere Posts der Partei, die dieses Kürzel in ausgeschriebener Form verwendeten, sollen inzwischen wieder gelöscht worden sein.

Im Zusammenhang mit dem Land Berlin und seinem mehr als zweifelhaften Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. Juli 2026, die sehr zu begrüßen ist:

„Das Online-Nachrichtenportal Nius hat einen Anspruch auf Fortführung seiner Werbekampagne auf Verkehrsflächen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Zudem darf die BVG bestimmte Äußerungen des Chefredakteurs nicht länger als offensichtlich rechtswidrig bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Die BVG ist ein vom Land Berlin mit der Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr beauftragtes Verkehrsunternehmen. Auf ihren Verkehrsflächen kann Werbung geschaltet werden. Die Antragstellerin buchte im April 2026 beim Werbeflächenvermarkter der BVG Außenwerbung in Form der äußerlichen Gestaltung eines Doppeldeckerbusses sowie Innenwerbung auf Flächen über Türen und Fenstern in U-Bahnen. Nach dem Start der Werbekampagne entbrannte eine intensive öffentliche Auseinandersetzung. Dabei kam es zu Aufrufen in den sozialen Medien, Einrichtungen der BVG zu beschädigen sowie den Betriebsablauf zu stören. Der mit Werbung der Antragstellerin versehene Doppeldeckerbus wurde über mehrere Stunden von einem Plakatwagen mit Gegenslogans verfolgt. Als Reaktion auf einen vom Chefredakteur der Antragstellerin veröffentlichten Post auf der Plattform „X“ entschied die BVG, die Werbekampagne zu beenden.

Die 1. Kammer hat die BVG verpflichtet, die Werbekampagne fortzusetzen. Die Antragstellerin habe Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Die von der Antragstellerin veröffentlichte Werbung erfülle die von der BVG aufgestellten Voraussetzungen für die Werbeflächennutzung und sei außerdem von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Die Befürchtung, Dritte könnten aufgrund der Werbekampagne Gewalt gegen Einrichtungen der BVG ausüben und den Betriebsablauf stören, rechtfertige den Ausschluss der Antragstellerin von der Werbeflächennutzung nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Verlust des Zugangsanspruchs nur rechtfertigen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten werden könne. Dafür lägen im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte vor. Als Anstalt des öffentlichen Rechts könne sich die BVG nicht selbst auf Grundrechte berufen. Sie könne die vorzeitige Beendigung der Werbekampagne daher nicht mit dem Schutz ihres unternehmerischen Ansehens begründen.” (Az.: VG 1 L 215/26)


NEW


Walter Gunz — ein eher mittelloser Showmaker


Ausführlicher und transparenter Bericht auf der Basis bereitgestellter, geprüfter Informationen

Der MediaMarkt-Mitgründer Walter Gunz bot sich dem Buckelwal, einem damals in den Startlöchern stehenden Helfernetzwerk, dem Land Mecklenburg-Vorpommern sowie der interessierten Öffentlichkeit als rettender Millionär an. Mit der später festgestellten Finanzkraft des selbsternannten Retters hätte der Wal die Poeler Bucht aber nie verlassen können.

Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern spielt eine unrühmliche Rolle, da es Forderungen in sechsstelliger Höhe erhebt. Wofür eigentlich?

︎ W e i t e r l e s e n




12.7.26


Rest in Peace Lindsey Graham


Am 10. Juli 2026 dankte der ukrainische Präsident Zelenskyy dem amerikanischen Senator Graham noch: „Good meeting with U.S. Senator Lindsey Graham @LindseyGrahamSC in Kyiv. This is already his 10th visit to our country, and we appreciate this support. I'm grateful to Lindsey for recognizing our warriors. The stronger Ukraine is on the battlefield, the greater the chances that diplomacy will ultimately succeed. And right now, it is important that our long-range sanctions pressure on Russia be reinforced through new sanctions steps by our partners. Lindsey briefed me on the work underway in Congress on the relevant bill. We also discussed our urgent air defense needs to protect our people. During the NATO Summit in Ankara, President Trump and I reached political agreements on licensing the production of Patriots in Ukraine. It is now crucial to implement all of this at the team level.”

Kurze Zeit später stirbt der einflussreiche US-Senator an einer mutmaßlich schnellen, folgenreichen Krankheit (vermutet wird ein Herzinfarkt). Donald Trump verspricht Aufklärung und teilte über seine Social-Media-Kanäle mit „Senator Lindsey Graham, one of the greatest people and Senators I have ever known, is dead! He was always working, and was a true American Patriot. Lindsey will be greatly missed!!! DETAILS AND ARRANGEMENTS TO FOLLOW. So sad! President DONALD J. TRUMP”




10.7.26


Die Probleme und (versäumten) Chancen des Kai Wegner


Die politische Welt in Berlin ist seit heute eine andere. Kai Wegner ist nicht mehr Spitzenkandidat der CDU für den bereits angelaufenen Wahlkampf und die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 20. September 2026. 

Kai Wegners Hauptproblem: Wer in der öffentlichen Wahrnehmung mehrfach hartnäckig die Unwahrheit sagt, begeht keine Kommunikationsfehler, die sich mühelos aus der Welt räumen ließen und für die man sich selbst entschuldigen könnte – jener negative Supergau kommunikativer Ahnungslosigkeit. Die realen Folgen sind, die auch Kai Wegner zu spüren bekam: Glaubwürdigkeit und Vertrauen gehen in einem kaum zu reparierenden Ausmaß verloren. Der Vertrauensbruch prägt sich so tief in die Psyche der Menschen ein, dass nicht die Fehlbarkeit eines Menschen, seine Ziele, Leistungen oder positiven Regierungsergebnisse für die Stadt wahrgenommen werden, sondern allein der Eindruck eines unehrlichen und manipulativen Charakters, der alles andere überschattet.

Kai Wegner hat es versäumt, sich ehrlich zu machen. Den Berlinerinnen und Berlinern mit Demut und Scham zu begegnen. Ihnen einzugestehen, dass er (Kai) einen schweren Fehler begangen und dadurch Vertrauen verspielt hat. Denn erst die schonungslose Ehrlichkeit gegenüber sich selbst eröffnet die Chance, dass andere wieder Vertrauen fassen. Wer hingegen versucht, einen Vertrauensbruch (pr)-kommunikativ zu bewältigen, vertieft ihn nur noch weiter.

In dieser Abwärtsspirale befand sich unser Regierender Bürgermeister.

Den Zeitpunkt eines Resets hat Kai Wegner, der denkbar schlecht beraten ist, zunächst versäumt.

Auf die Frage, wie er die gegen ihn gerichtete negative Energie hätte verändern, wieder abwenden und in etwas Positives verwandeln können, gibt es aus meiner Sicht folgende Antworten:

  • Seine lautesten Kritiker in den persönlichen Beraterstab berufen.
  • Einen unabhängigen Bürgerinnen- und Bürgerrat mit politischer Mitsprache schaffen.
  • Arroganz und Erhabenheit ablegen.
  • Pressefreiheit stärken statt selektieren.
  • Die Regierungsbilanz breit und verständlich vermitteln.
  • Das Beraterumfeld neu aufstellen.
  • Die CDU noch stärker als bürgerliche Schutzmacht gegen politische Extreme profilieren.
  • Die psychologische Dimension von Politik begreifen.

Mit Stefan Evers, dem möglichen neuen CDU-Spitzenkandidaten, rückt ein Politiker in den Mittelpunkt, der vor einer schwierigen Aufgabe steht. Er muss nicht nur die eigene Partei einen, sondern eine Personendebatte überwinden, die er selbst nicht verursacht hat. Stefan Evers übernimmt nicht lediglich Wahlkampf, sondern die politische Hypothek eines anderen.

Im Übrigen hat es auch die Chance gegeben – vielleicht gibt es sie immer noch –, dass Kai Wegner, der ja durchaus in der Lage ist, die Herzen der Menschen zu gewinnen, (gestärkt durch Evers als eigenständigen Akteur) wieder zurückkommt. Das wäre ein politisches Phänomen, das es vor 21 Jahren schon einmal gegeben hat:

Abgewählter Tory-Kandidat nach Untersuchung wieder eingesetzt

Ein konservativer Kandidat, der nach Vorwürfen, er habe die Stimme eines verstorbenen Verwandten zu seinem Vorteil genutzt, von der Kandidatur ausgeschlossen worden war, wurde von der Partei wieder eingesetzt.

Haroon Rashid, der Tory-Kandidat für Bradford West in West Yorkshire, wurde suspendiert, nachdem in einer nationalen Zeitung Vorwürfe wegen Unregelmäßigkeiten bei den Parteiwahlen im August 2003 aufgetaucht waren.

Doch Rashid, 34, ein Manager bei British Airways, wurde wieder eingesetzt, nachdem sein Fall von hochrangigen Parteifunktionären geprüft worden war.

Rashid sagte heute: „Es war eine lange Tortur, und ich musste meinen Namen reinwaschen, weil viele Menschen durch das Gesagte verletzt wurden.“

„Ich bin nun entlastet und freue mich darauf, als Parlamentskandidat anzutreten, zu kämpfen und die Wahl zu gewinnen.“ (Quelle: ︎︎︎TheGuardian, 31. Januar 2005)




NEW


PolFeed — Polizeimeldungen auf einen Blick


Ein Softwareentwickler aus Triftern (Deutschland) hat eine Plattform entwickelt, die aus dem gesamten Bundesgebiet möglichst alle Polizeimeldungen sammelt und in einer Übersicht darstellt. Es wird zwischen Free- & Pro-Version unterschieden.

︎︎︎https://polfeed.de/

Auf der Website heißt es: PolFeed ist eine kostenlose Webanwendung zur Recherche und Analyse von Polizeimeldungen. Diese werden deutschlandweit erfasst und können per Konsole abgerufen, gefiltert und analysiert werden. PolFeed Free richtet sich an private, nicht-kommerzielle Nutzer. Die Daten stehen mit einem Zeitversatz von 4 Stunden und einer Historie von maximal 3 Wochen zur Verfügung. 

Sie benötigen den Live-Feed ohne Zeitversatz, den vollen Datenbestand, alle Filter, Freitextsuche, Exporte, eigene Dashboards, Routinen oder API-Zugang? Die Pro-Version von PolFeed bietet all das für kommerzielle Nutzer – inklusive Support und Dokumentation.

Die Pro-Version soll bieten:

  • Live-Feed ohne Zeitversatz
  • Voller Datenbestand ohne 3-Wochen-Begrenzung
  • Alle Filterfelder inkl. Datums- und Ortsfiltern
  • Freitextsuche (semantische Suche)
  • Exporte (CSV, JSON, PDF)
  • Eigene Dashboards
  • Automatisierte Routinen und Benachrichtigungen
  • API-Zugang mit eigenen API-Keys
  • Kontingente, Team- und Unternehmensverwaltung
  • Persönlicher Support und Dokumentation




8.7.26


Heute ist ein guter Tag für Kai Wegners Rücktritt


Als am frühen Morgen des 03. Januar 2026 ein schwerer Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz verübt wurde, fiel für ca. 45.000 Haushalte und 2.200 Betriebe im Südwesten Berlins mehrere Tage der Strom aus. Es gab mindestens eine tote Person zu beklagen. Kai Wegner behauptete, ab 08:08 Uhr telefonische Krisenbewältigungskommunikation geführt zu haben, von der er sich später am Tag durch ca. einstündiges Tennisspielen erholen musste.

Zutreffend ist, dass Kai Wegner sein erstes dienstliches Telefonat frühestens um 12:45 Uhr geführt hat, nämlich mit seiner Stellvertreterin Franziska Giffey (ehem. Dr., Titel aberkannt). 

Kai Wegner hat damit gleich mehrfach gelogen, da er auch sein Tennismatch verschleiern wollte.

Daraus folgt: Der Pinocchio ist nicht mehr haltbar und muss zurücktreten.

Vorhersehung: Tritt Kai Wegner nicht zurück, wird die CDU auf ca. 15% Zustimmung sinken. Politiker sind zu doof und boshaft für Psychologie.




Wal


Neue Sichtungen von Buckelwal „Hartwin”


Der bereits über mehrere Monate beobachtete Buckelwal „Hartwin“ soll am 4. Juli an einer der Brücken bei Sønderborg gesichtet worden sein, was die Befürchtung bestätigt, dass der Wal den schmalen „Als Sund” Richtung Sønderborg-Bucht und Flensburger Förde genommen hat. 

Am 5. Juli soll das Tier bei Egernsundbroen nordwestlich der Flensburger Förde gesichtet worden sein, was bedeutet, dass es nur wenige Kilometer vor deutschen Gewässern oder bereits in diesen ist. 

Spekulationen, wonach Hartwin gestrandet oder in Geisternetze gelaufen sei, sind unwahr.

An die Verschwörungstheoretiker gerichtet: Hartwin ist nicht Timmy/Hope.

Hinweis: Weitere Updates folgen.




5.7.26


Teil 2: AfD Bundesparteitag in Erfurt — Schlussbetrachtung


Die Aktion „Widersetzen“, die sich gegen den Bundesparteitag der Alternative für Deutschland am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt richten sollte, war ein hochnotpeinlicher Rohrkrepierer. Es kam außerdem zu hemmungsloser Gewalt gegen Journalisten freier Medien.

Am Ende ihrer gescheiterten Performance saßen sechs Repräsentanten des Aktionsbündnisses wild, bunt und divers zusammengewürfelt nebeneinander an einem Tisch und erklärten, Fragen von Apollo News nicht annehmen zu wollen. Ein Vertreter des Mediums hatte zuvor gefragt, ob sich das Bündnis von der Gewalt gegen Journalisten distanziere. Die sechs hochintelligenten Vorzeigedemokraten wollten die Frage zunächst nicht beantworten. Andere anwesende Journalisten solidarisierten sich mit Apollo News und wiederholten die Frage stellvertretend. Die Antwort war genauso degeneriert wie die sechs Personen, die sie vor- und mittrugen: Faschist*innen mit Presseausweis seien immer noch Faschist*innen.

Menschen mit Verstand haben die Schnauze gestrichen voll von diesen/solchen Gestalten.

In einem Post von Ben Brechtken ist ein Zusammenschnitt der Gewalt gegen Apollo-Journalisten zu sehen. Zumindest eine beteiligte Person (Kapuzenpullover, verkürzte Jeans, große Fresse, aggressiv, drohend und mit ausgestreckten Mittelfingern -> auch in dem BILD-Video zu erkennen) konnte kurzfristig identifiziert werden.

Es handelt sich um Henry Kießling von „Comic Attack” aus Erfurt (s. Bild unter dem Post).

Zum Wohl, du Drecksack.

︎ W e i t e r l e s e n




4.7.26


AfD Bundesparteitag in Erfurt — Impressionen


„Es dürfte als größtmögliche Schmach in die linke Demo-Geschichte eingehen, dass die "Widersetzen"-Helden die große Blockade von Erfurt in ihren muffig-ungeduschten Aktivisti-Zelten schlichtweg verschlafen haben. Das kommt davon, wenn man von Steuergeld lebt: Man ist das frühe Aufstehen einfach nicht gewohnt.”

︎ W e i t e r l e s e n

Livestreams:

︎︎︎ News5   
︎︎︎ DerDara  
︎︎︎ Utopia
︎︎︎ Weichreite




Meinung


Kai Wegner muss weg




30.6.26


𝕏-Collection  


Dafür bin ich jetzt wachgeblieben” (KuchenTV)

︎ W e i t e r l e s e n




Wal


Buckelwal Hartwin anscheinend im dänischen Als Fjord


Aktualisierung 27.06.2026 ca. 10:30 Uhr

+ Buckelwal Hartwin soll inzwischen weite Wege zurückgelegt haben und stehe seit Anfang Mai 2026 unter Beobachtung von Menschen, die sich für Wale interessieren; trotz Hauterkrankung soll er mittlerweile über 3.000 km weit geschwommen sein; obwohl der Wal extrem krank aussieht (Hautbild), wird er als starker, besonnener Schwimmer beschrieben; er weiche Fischernetzen aus und schwimme bei Unwetter in Buchten, in denen er geschützt ist; das Tier ruhe tagsüber und schwimme vermehrt nachts

+ Heute, am 27.06.2026, wollen Aktivisten mit einem Boot den Fjord entlang fahren; die Nachrichtenagentur News5 ist vor Ort und wird die Bootstour höchstwahrscheinlich begleiten (der Livestream läuft bereits)

Der in Dänemark gesichtete Buckelwal Hartwin, der zuvor in belgischen, niederländischen und britischen Gewässern unterwegs war, ist kurz vor Flensburg. Allerdings scheint der Wal jetzt Zwischenstopps zu machen; zuletzt gesichtet wurde er im Als Fjord. Festliegen oder gestrandet sein soll das Tier aber noch nicht.

︎ W e i t e r l e s e n




Movie


Citizen Vigilante


Auf X noch bis 27.06.2026 10:00 Uhr abrufbar

Elon Musk persönlich hat möglich gemacht, dass der zensierte Film Citizen Vigilante auf X abrufbar ist, noch bis 27.06.2026 10:00 Uhr. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH verweigert offenbar die Altersfreigabe; der Film darf weder in deutschen Kinos gezeigt noch auf Onlinediensten gestreamt werden.

Vigilante” steht für Selbstjustiz.

Ich will nicht verhehlen, dass man sich bei zahlreichen Szenen dabei ertappen könnte, mit dem Protagonisten zu sympathisieren.

„Uwe Boll über seinen gestoppten Film: „Die FSK versucht, die Bevölkerung zu infiltrieren und die Realität zu leugnen“

„Citizen Vigilante“ zeigt einen Rachefeldzug an kriminellen Migranten. Im Ausland ist der Film zu sehen, hierzulande wird die Verbreitung verhindert. Ein Gespräch über Feigheit und Zensur.“




Special


Nachprüfungsantrag — wegen: Vergabe von Umzugsdienstleistungen für das Bundespräsidialamt, Vergabeverfahren Az.: 120 21-00005/2025, Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung (nach UVgO – beanstandet als fehlerhaft)


Veröffentlichung: Heute, 23. Juni 2026 ab 19:45 Uhr

Als die Umzugspläne für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im 4. Quartal des Jahres 2025 bekannt wurden, fiel bei mir und meinem Netzwerk die Entscheidung, an der Ausschreibung zur Vergabe von Umzugsdienstleistungen für das Bundespräsidialamt rechtsverbindlich teilzunehmen.

︎ W e i t e r l e s e n




22.6.26


Neuer Buckelwal — Hartwin Update


Aktualisiert (Footage): 22. Juni 2026, ca. 21:45 Uhr

Der Buckelwal, der sich weiter Richtung Ostsee bewegt, soll zuletzt im dänischen Middelfart gesichtet worden sein. Das hieße, dass das Tier über den „Kleinen Belt” an Flensburg vorbei in deutsche Gewässer gelangt. Es müssten bereits Vorkehrungen getroffen werden, um den Wal abzufangen und kontrolliert wieder hinauszueskortieren. Die internationalen Strandungsfachleute von Stranded NoMore schreiben hierzu: „Bei Hartwin scheint es so, dass er es nicht schafft, aus der Nordsee herauszukommen – er folgt der Küstenlinie, und die führt ihn in die Ostsee. [...] Wir wissen nicht, wie die Tiere navigieren – sie könnten ihren Geruchssinn, ihr Sehvermögen, ihr Gehör, Magnetfelder oder etwas völlig anderes nutzen. Die Nordsee ist laut, voller Verkehr, all diese Windkraftanlagen vibrieren, das muss sehr verwirrend für den Wal sein.”






21.6.26


Schwarz-Rot-Gold, jetzt erst recht!


An Samstag (20. Juni) versammelten sich einige Dutzend (mehr aber auch nicht) „Antifaschist:innen” vor den Redaktionen von „Nius“ und „Apollo News“, die beide in Berlin-Kreuzberg geschäftsansässig sind. Demokratie bedeutet, dass es selbsternannte „Antifaschist:innen” nichts angeht, wo diese Medienunternehmen ihren Sitz haben. Welche Szenen sich allerdings am Samstag zugetragen haben, steht nicht mehr für die (Medien)Kultur eines Landes, das von sich behauptet frei und demokratisch zu sein.

Die Ausübung der Pressefreiheit ist ein elementares Grundrecht. Davon umfasst ist auch der Anspruch, nicht bedrängt, eingeschüchtert oder belästigt zu werden. Der Mob, der sich insbesondere vor der neu eingerichteten Apollo-News-Redaktion in Kreuzberg zusammengerottet hatte, hätte von der Polizei Berlin aufgelöst und beendet werden müssen.

Wiederholtes, hartnäckiges „Nazis raus!“-Gebrüll, unflätige Stinkefinger, teilweise Vermummung mittels Masken (dürfte ordnungswidrig sein) und die Bezeichnung von Redaktionsmitgliedern, die Fotos/Videos aufnehmen wollten, als „Hunde“, ist kein zulässiger Protest, sondern eine Form gezielter Einschüchterung mit strafbarem Verhalten.

Was diese Menschen, die Teil des Mobs waren, gleichermaßen zur Weißglut bringt, sind die Farben der Bundesflagge Schwarz-Rot-Gold, verankert in Art. 22 Abs. 2 GG. Die schlichte (symbolfreie) Bundesflagge sowie der Farbcode schwarz-rot-gold dürfen von Privatpersonen grundsätzlich immer und überall gezeigt werden. Zu bemerken ist, dass ausgerechnet in Deutschland immer wieder versucht wird, das öffentliche Zeigen der eigenen Nationalfarben (grundgesetzwidrig) zu problematisieren und zu unterbinden. Kein anderes Land ist so degeneriert, dass es seinen staatlichen Symbolen mit einer derartigen Verkrampfung begegnet. Ein gesunder und demokratischer Nationalstolz ist nichts Anstößiges, sondern weltweit eine Selbstverständlichkeit.

Aus diesem Grund, und um mich künftig völlig frei auch durch Kreuzberg bewegen zu können, habe ich mir heute die sogenannte Deutschland-Jacke aus der Kollektion von Michelle Gollan vorbestellt (ausgeliefert wird im August). 

Quelle: https://eingollan.de/products/deutschland-jacke

Hinweis: Unser Artikel über Frank-Walter Steinmeier erscheint am 23. Juni 2026. Und: Donald Trump hat heute verkündet, dass Keir Starmer morgen zurücktreten wird. 




Fake


Doch kein erschossener Eisbär im Tierpark Berlin?


Es hat sich herausgestellt, dass es sich bei dem mit einem blauen Haken versehenen X-Account von „Zoo Berlin” um ein Fakeprofil handeln soll. Der Verifizierungshaken haftet dem Profil inzwischen nicht mehr an. Die entsprechende Meldung, die uns aufgefallen war und aufgrund ihrer Aufmachung täuschend echt wirkte, haben wir vorsorglich entfernt.


NEW


Offenbar nächster Buckelwal gestrandet — ODDEN HAVN (Dänemark)


Unter Berufung auf dieses Video von gestern (18.06.) bestätigen die internationalen Strandungsfachleute, dass es sich um einen Buckelwal namens Hartwin handeln soll, der Kurs auf die Ostsee nimmt oder genommen hat:



„Es scheint, dass der Buckelwal Hartwin sich seit mindestens dem 18. Januar 2026 in der Nordsee aufhält. In dieser Zeit legte er mindestens 1.669 km / 901 Seemeilen zurück. Die Art seines Zustands ist rätselhaft. Was als herzförmige Stelle zu beginnen schien, schreitet offenbar fort, da sich sein Hautzustand über diese 4,5 Monate erheblich verschlechtert hat. Auch die Form seiner Rückenflosse scheint übereinzustimmen. Seit gestern gibt es keine neuen Sichtungen mehr. Es sieht so aus, als wäre Hartwin aus dem Fluss herausgekommen. Bitte halten Sie Ausschau nach weiteren Sichtungen und lassen Sie es uns wissen. Wir müssen nicht nur diese Wale besser verfolgen, sondern auch herausfinden, wie wir ihnen helfen können, bevor es zu einer tatsächlichen Krise wie einer Strandung kommt. Danke an alle, die uns Hinweise und Sichtungen geschickt haben.”

Das war vor ca. 1 Woche.

Nunmehr scheint Hartwin tatsächlich gestrandet zu sein, in Odden Havn (Dänemark). Ob es sich um eine Lebend- oder Totstrandung handelt, steht noch nicht fest und lässt sich anhand der Bilder im obigen Video nicht genau erkennen.

Allerdings existiert ein weiteres Video, das den Buckelwal (lebend) zeigen soll:



Neue Entwicklungen/Informationen bleiben abzuwarten.




18.6.26


The
Rape Gang
Inquiry
Report


„Der Untersuchungsbericht zu Vergewaltigungsbanden in Großbritannien beschreibt systematischen sexuellen Missbrauch von Kindern durch überwiegend muslimische Männer pakistanischer Herkunft, die gezielt schutzlose weiße britische Mädchen auswählten. Wichtigste Erkenntnisse: Schätzungsweise 250.000 Opfer seit den 1950er Jahren; 87–95 % der Täter in den analysierten Fällen waren Muslime. Methoden der Anbahnung sexueller Kontakte durch Drogen/Alkohol/Taxis, Gruppenvergewaltigungen, Menschenhandel, Erpressung und rassistische/religiöse Übergriffe.“

︎ W e i t e r l e s e n




FAFO


Berliner Polizisten als “Gestapo” bezeichnet


Auf X sowie weiteren Plattformen und sogar im polnischen Fernsehen geht ein Video viral, das die Niederschlagung polnisch-nationalistischer Provokation in Berlin zeigt (vermutlich auf Höhe John-Foster-Dulles Allee). Die Polizei Berlin hat am 12. Juni 2026 (für den 17. Juni 6:00 bis 22:00 Uhr) zum Schutz der Würde des Gedenkortes für die polnischen Opfer der nationalsozialistischen Unrechts- und Gewaltherrschaft von 1939 – 1945 eine Allgemeinverfügung erlassen und a) Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, b) Aufzüge, c) Kundgebungen sowie d) Sonstige Versammlungen und Veranstaltungen untersagt. Insbesondere sollen Provokationen, Störungen, beleidigende oder extremistische Handlungen sowie sonstige Beeinträchtigungen verhindert werden, die geeignet wären, den feierlichen Charakter des Gedenkens bzw. von Veranstaltungen zu beeinträchtigen oder das öffentliche Sicherheitsgefühl der Teilnehmenden zu stören, heißt es wörtlich.

Da die Szenen ersichtlich in den Bereich von Provokationen fallen, ist die Niederschlagung gerechtfertigt. Einsatzkräfte wurden daraufhin als “Gestapo” bezeichnet und geframed. Typischer Outrage-content. 

Ich würde sagen: FAFO — Fuck Around And Find Out

Hinweis: Auf X dürften die meisten Posts zu dem Thema unter dem Suchbegriff Gestapo zu finden sein


17. Juni


AUSNAHMEZUSTAND


„Streikende Bauarbeiter in der Stalinallee, Demonstrationen im Regierungsviertel, verwüstete Parteibüros, Brände, einrollende Sowjetpanzer, standrechtliche Erschießungen – der erste Volksaufstand in einem von der Sowjetunion kontrollierten Staat nach 1945 begann in Berlin. Etwa eine Million Menschen beteiligten sich am 17. Juni 1953 in hunderten Städten und Dörfern an den Protesten gegen das SED-Regime. Das Trauma des Kontrollverlustes an diesem Tag verfolgte die DDR-Führung bis zum Zusammenbruch während der Friedlichen Revolution von 1989/90. Die ikonischen Bilder des Juni-Aufstands sind heute Teil des kulturellen Gedächtnisses.” (Museen Treptow Köpenick)

Enzyklopädische Information: Die sowjetische Besatzungsmacht beendete den Aufstand gewaltsam durch Truppen der Sowjetarmee unter Beteiligung von Polizeikräften des DDR-Regimes. Die Niederschlagung war „einer der größten Militäreinsätze in der europäischen Nachkriegsgeschichte“. Über 50 Aufständische wurden von sowjetischen Soldaten bzw. den DDR-Sicherheitsorganen getötet oder von der sowjetischen bzw. der DDR-Justiz zum Tode verurteilt. Außerdem wurden mindestens fünf Angehörige der DDR-Sicherheitsorgane getötet. Das SED-Regime inhaftierte in der Folge mehr als 15.000 Bürger und verurteilte Tausende von unschuldigen DDR-Bürgern zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen. Als Reaktion auf den Aufstand erfolgte zudem der massive Aufbau der DDR-Staatssicherheit.





NEW


„Ich liebe alles daran“


Ein Zwischenruf:

„Sehr geehrte Frau Kollegin Haisch,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich die rechtliche Interessenvertretung von Frau [...] an. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. 


Die Ansprüche aus dem Schreiben vom 15.06.2026 muss ich namens und in Vollmacht meiner Mandantin zurückweisen. Dies schon zuallererst aus dem Grund, dass zuletzt Ihre Mandantin Frau Dr. Cronemeyer damit auffiel, eine E-Mail nebst 18 Anlagen (belegt durch Anlage 1), darunter eine 17-seitige Strafanzeige (belegt durch Anlage 2), die Ihre Mandantin am 06. Mai 2025 gegen meine Mandantin erstattet hat, sowie einen 15-seitigen Nachtrag zu dieser Strafanzeige vom 27. Mai 2025 (belegt durch Anlage 3) an Dritte ebenfalls per E-Mail weitergeleitet zu haben bzw. über Dritte Rechtsanwalt Guido Flick aus Hamburg.

Insoweit erschließt sich mir nicht, wieso Ihre Mandantin ein Verhalten meiner Mandantin für Unrecht befindet, welches Ihre Mandantin in noch schwerwiegenderer Extremform selbst für sich beansprucht. Es mag auf das sich geradezu aufdrängende Recht auf Gegenschlag verwiesen werden.

Ihre Mandantin wendet sich zudem gegen eine einzige E-Mail, welche nur einer Person übersendet wurde. Insoweit bedarf auch der Sachverhalt einer Korrektur, da die streitgegenständlichen Themen gerade nicht „an außenstehende Dritte, insbesondere die JEB Bereederungs GmbH & Co. KG“, sondern lediglich an Herrn Niels Severin versendet wurden. [...]

Auch inhaltlich ist Ihre Abmahnung nicht nachvollziehbar.

Nur Ihre Mandantin verfügte persönlich über die 18 Anlagen und stellte diese Rechtsanwalt Flick zur Verfügung, in der Absicht, meiner Mandantin damit übel nachzureden und sie gegenüber Dritten (Herrn H.) zu verunglimpfen; besonders schwer wiegt dies, da es sich bei Herrn H. um einen dienstleistungserbringenden Vertragspartner meiner Mandantin gehandelt hat; Ihre Mandantin wollte bewirken, dass Herr H. die vereinbarte Dienstleistung für meine Mandantin nicht weiter ausführt.”

Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen per Abmahnung vom 15. Juni 2026: Unsere Mandantin (Info: Patricia Cronemeyer) hat Kenntnis davon erlangt, dass Sie offenbar nicht nur Strafanzeige gegen sie und Herrn Rechtsanwalt Guido Flick erstattet haben, sondern diese Strafanzeige sowie die darin erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe und Darstellungen aktiv gegenüber Dritten verbreitet haben, insbesondere gegenüber der JEB Bereederungs GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Niels Severin. Während die Erstattung einer Strafanzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden als Wahrnehmung berechtigter lnteressen grundsätzlich privilegiert sein kann, gilt dies gerade nicht für die von lhnen praktizierte Weitergabe der Strafanzeige und ihrer Inhalte an Dritte, die mit dem Strafverfahren nichts zu tun haben. Sie bedienen sich lhrer Strafanzeige als lnstrument, um bei der Mandantschaft unserer Mandantin ein nachhaltiges negatives Bild unserer Mandantin zu erzeugen und deren berufliche lntegrität in Frage zu stellen. [...] Die in der streitgegenständlichen E-Mail und der als PDF beigefügte Strafanzeige enthaltenen Äußerungen verletzen das Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schwer und nachhaltig.”

Recht


Neuer exklusiver Bericht von Buckminster NEUE ZEIT


Veröffentlichung in dieser KW (15. bis 21. Juni 2026)

Unsere reguläre Berichterstattung ruht vorübergehend.

Wir arbeiten an einem Erfahrungsbericht über Frank-Walter Steinmeier und den professionellen Versuch, seiner Stirn eine Schweißperle zu entlocken. Diese Reise hat uns, aus naheliegenden Gründen in anwaltlicher Begleitung, von hier aus bis nach Bellevue und gedanklich sogar schon nach Bonn geführt.

Irgendwofür wird es gut gewesen sein.




15. Juni


Neumond — Ich habe Zeit. Mein Leben rieselt nurmehr sehr langsam durch die Uhr. Nebeltröpfchen streicheln kühlend über Wange, Kinn und Stirn. Ich habe Zeit. Viel Wässer dämpfen Wort, Atem und zu schnellen Schritt. Nach dem dritten Ruf der Krähen will ich unumwunden gehen, unter Laub und Linden wählen, wühlen und mir eingestehen: Du hast Zeit, mehr nicht! (Xenia D. Cosmann)





Update


Kommentar zu möglichen Ursachenzusammenhängen des Ablebens von „Timmy/Hope“


Aktualisiert: Requested Data (14.06.2026; 12:33 Uhr)

„Wir haben das Bild verwendet, um die bekannten Punkte zu verorten und die Durchschnittsgeschwindigkeit pro Zeitraum zu berechnen. Außerdem haben wir normale Geschwindigkeiten von Buckelwalen in verschiedenen Verhaltenszuständen hinzugefügt. Wie Sie sehen können, war sie in den ersten vier Zeiträumen nicht gerade der ‚Wal auf der letzten Etappe‘ – sie erreichte nicht die Geschwindigkeiten einer Wanderung –, aber sie bewegte sich im Rahmen der normalen durchschnittlichen Buckelwalbewegungen (dies sind Durchschnittsgeschwindigkeiten, da wir keine genauen Daten haben und nur mit dem Bild arbeiten können, das veröffentlicht wurde). Dann passiert etwas, und ihre Geschwindigkeit nimmt drastisch ab. Bitte beachten Sie, dass dies keine exakten Daten sind; falls wir jemals die tatsächlichen Daten erhalten, werden wir die Analyse wiederholen. Aber das ist immer noch sehr aussagekräftig und bestätigt unsere These, dass etwas Katastrophales am 6. und 7. Mai passiert ist.”

︎ W e i t e r l e s e n




Art. 5 GG


Verflucht seien die unfähigen und charakterlosen Richter und Staatsanwälte:





11.6.26


„Wer an einem Tag reich werden will, wird in einem Jahr gehängt.“ (Leonardo da Vinci, 1452 - 1519)


Fortsetzung eines Rechnungsprüfungskomplexes (Unternehmer Nr. 2)

„Das [...] haben Sie mir kurzfristig als für die [...]aktion [...] zwingend erforderlich dargestellt und zu einem durchgängigen Tages[...]preis von 18.500 € netto weitervermietet. Eine Gelegenheit zur Gegenprüfung oder zum Ausweichen auf einen anderen Anbieter bestand aufgrund der zeitlichen Umstände nicht. Auch übten Sie erheblichen Druck auf mich aus, indem Sie bereits zwei Tage nach Zugang der Rechnung eine Mahnung aussprachen (07.05.2026). 

Meine nachträgliche Recherche bei dem Unternehmen „[...]“, in dessen Flotte sich [...] befindet, ergab einen Tagesmietpreis von lediglich 7.500 € netto. Indem Sie [...] zu einem Tagespreis von 18.500 € netto an mich weitervermietet haben, haben Sie sich über einen Zeitraum von sieben Tagen (effektiver Einsatz [...] sowie Mobilisierung und Demobilisierung) in erheblichem Umfang unzulässig bereichert.

[...] Dies zusammengenommen ergibt [...] einen realistischen Gesamtbetrag in Höhe von 59.225 € netto. Sie hingegen haben mir hierfür 129.500 € netto in Rechnung gestellt (s. Anlage-1).

Nach meiner Auffassung begründet Ihr Vorgehen den Anfangsverdacht einer Straftat nach § 291 StGB.”




10.6.26


𝕏-Collection


Unter dem jüngsten Posting der CDU Deutschlands ergießen sich über 1.300 spöttische Kommentare über Kai Wegner; ein untrügliches Fieberthermometer der Volksseele. In der CDU-Blase mag er als Spitzenkandidat gefeiert werden. Für den normalen Berliner ist Wegner politisch verbrannt. Der Tennis-Skandal beim Stromausfall, die geschönte Darstellung seiner „Privatzeit“, die Allgegenwart von Müllbergen, Obdachlosenlagern und der übergriffige Staatsapparat ist die erlebte Realität der Menschen in Berlin. Wegners tölpelhafter Umgang mit kritischen Themen hat seine Glaubwürdigkeit nachhaltig beschädigt. Das verlorene Vertrauen soll er sich jetzt in drei Monaten zurückerkämpfen? Setzt Kai Wegner nicht endlich wirksame, radikale Hebel in Bewegung, wird die Wahl im September 2026 zum Debakel. Berlin gerät dann in die Hände degenerierter, inkompetenter und ideologisch verblendeter Kräfte, die Antisemitismus bagatellisieren, Realitätsverweigerung zur Tugend erklären und die Stadt endgültig in den Abgrund führen. Es kommt nicht darauf an, wie das politische Berlin Kai Wegner sieht. Es kommt darauf an, wie die Menschen ihn erleben: als Mann, der sich gründlich waschen muss. Dieses instinktive Verständnis dafür, wie er dem Schmutz entrinnen und Glaubwürdigkeit – ja sogar Begeisterung – zurückgewinnen könnte, fehlt ihm und seinem abgehobenen, teils unfähigen Beraterstab vollständig.

︎ W e i t e r l e s e n




Update


Teilerfolg gegen Patricia Cronemeyer vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Aufhebung einer Einstweiligen Verfügung)


Mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Felix Damm

Eine vertiefte Betrachtung der Entscheidung folgt in den nächsten Tagen, nur insoweit:

Der Widerspruch ist zulässig und begründet. Der Antragsgegnervertreter hat in der mündlichen Verhandlung den seiner Mandantin per Gerichtsvollzieher zugestellten Beschluss vorgelegt, den die Verfahrensbeteiligten in Augenschein genommen haben. Darin wurde deutlich, dass die Anlage Ast 4 mit Ausnahme der Graphik nicht lesbar ist. Es handelt sich dabei nicht lediglich um Qualitätsmängel, sondern um ein unlesbares Dokument.

Die wirksame Vollziehung einer Unterlassungsverfügung, die bereits mit einer Ordnungsmittelandrohung versehen ist, hat zur Folge, dass gegen den Schuldner im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld, gegebenenfalls Ordnungshaft, verhängt werden kann. Es ist anerkannt, dass hiermit das Erfordernis einhergeht, dass der Schuldner Umfang und Inhalt des Verbots zweifelsfrei ermitteln können muss. Aus diesem Grund wird eine ohne Begründung versehene Beschlussverfügung, die auf Anlagen Bezug nimmt, dann wirksam vollzogen, wenn dem Schuldner neben dem Beschluss selbst auch zumindest diejenigen Anlagen zugestellt werden, die Aufschluss über den Inhalt und die Reichweite des Verbots geben können. Hierzu gehören in jedem Fall Anlagen, auf die im Verbotstenor verwiesen wird, sowie in der Regel auch die Antragsschrift (vgl. zu OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 340; Urteil vom 10.04.2025, 16 U 21/24; zu einem Meinungsüberblick OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2025, 231, Rn. 45).

Gemessen daran, war die hier in Rede stehende Zustellung unzureichend.

Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Eilverfahrens zu tragen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 I 1 ZPO. Sie war nicht nur auf die Kosten des Aufhebungsverfahrens zu beschränken, sondern ausdrücklich auf die Kosten des gesamten Eilverfahrens zu erstrecken. Erfolgt nämlich die Aufhebung wegen Versäumung der Vollziehungsfrist des § 929 II ZPO, so ist die kostenrechtliche Selbstständigkeit von Anordnungs- und Aufhebungsverfahren zu durchbrechen (vgl. Drescher, in: MüKo ZPO, 7. Aufl. 2025, § 927 Rn. 17).


7.6.26


Rotes Rathaus Berlin — Tag der offenen Tür 2026


Impressionen und Kommentierung

Am Samstag, 06. Juni 2026, interagierte Kai Wegner anlässlich des Tags der offenen Tür in seinem Amtssitz mit der Öffentlichkeit. Gleich zu Beginn versammelten sich viele Interessierte am Einlass. Wegner begrüßte bis zum Beginn seiner Rede um 11:00 Uhr fast alle Besucher persönlich. Eine Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes erklärte mehreren Pressevertretern, es gebe keinen separaten Presseeinlass. Eine Falschinformation, wie sich herausstellte.

︎ W e i t e r l e s e n




6.6.26


Die Anatomie einer Schlussrechnung


Buckminster NEUE ZEIT prüft zurzeit die Rechnung eines Generalunternehmers in Höhe von ca. 2.000.000 € brutto.

Das elektronische Dokument umfasst 103 Seiten und enthält auch Belege und Rechnungen Dritter, die im Auftrag des Generalunternehmers für das Projekt tätig waren.

︎ W e i t e r l e s e n




5.6.26


In dieser Woche sollten wir (blöde) Fragen beantworten — bitteschön


ARD/ BR Presseanfrage vom 02.06.2026

„Die Lebendbergung notleidender, streng geschützter Meeressäuger, wie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern, ist eine Kampfansage an alle, die solche Rettungen verhindern wollen.“
Buckminster NEUE ZEIT”

︎ W e i t e r l e s e n




Wal


Peter Teglberg Madsen — is he a moron?


E-Mail vom 03. Juni 2026

„Dear Mr. Peter T. Madsen and Mr. Julian Staib (FAZ),

one really has to wonder how the media can shamelessly present the rotten, half-digested message of a radical who is completely uneducated about the German humpback whale rescue as a piece of journalistic achievement.

In your FAZ interview, Mr. Staib, you ︎︎︎continue to double down on the same tired narrative. The international stranding initiative (Stranded NoMore) has therefore prepared a few questions that you both apparently didn’t have the courage to ask yourselves.

Happy to address these questions to you, Peter T. Madsen:

  1. You claim that “the animal was emaciated and sick.” However, not one but two German experts whom you claim to respect so much stated the opposite on two different occasions. ITAW’s Dr. Joseph Schnitzler publicly stated that “the nutritional condition is good” and that “humpback whales can survive for weeks without food,” and Stephanie Groß told reporters: “These animals can go for weeks without food. This whale is well-nourished, so it still has reserves.” Your reply? 

    https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/gestrandeter-wal-kann-der-buckelwal-von-timmendorfer-strand-es-schaffen-15406395.html

    https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/liveticker-buckelwal-in-der-wismarbucht-bewegt-sich-wieder,wal-284.html


  2. Large stranded whales have been successfully rescued in the past, including sperm whales that you „allowed“ to die in Denmark this year. Not only have they been rescued, but there is data supporting long-term survival. Your reply?

  3. You stated that the animal was sick. What was the exact diagnosis, and what tests were done to establish it? Your reply?

  4. The whale has been in the Baltic Sea since February 2025. Are you aware of it? If yes, how does it change (or not) your assessment of the situation?

And here’s what the international stranding initiative also had to say about your attitude:

„Also, note how much disdain Madsen has for dissenting voices: the Germans are crazy, the activists are insane, everyone should just shut up, listen to the 'experts,' and do what they are told. But at least he will not participate in the necropsy now, which is good.

Bonus question (directly related to your own words):

You have repeatedly spoken of “a very small (and loud) part of the public” or a minority in Germany that supported the rescue of the whale. How and when exactly did you measure the proportion of the public that actually supported the rescue? Please provide the methodology, the date and the source of your data.

Looking forward to your prompt and detailed answers.”


Recht


Ghostwriting


Am Beispiel einer Berufungserwiderung vor dem Verbandsgericht des Hessischen Fußball-Verbandes

Im Mai unterstützten wir einen regionalen Fußballverein bei der Erwiderung der Berufung des Hessischen Fußball-Verband e.V. vor dem zuständigen Verbandsgericht, das mit drei als Richter fungierenden Personen besetzt war. Dem Verein drohte in der Sache eine deutlich nachteiligere Entscheidung. Zudem wurde die Frist für die Erwiderung sehr kurz auf vier Tage gesetzt. Ergebnis: Das Verbandsgericht folgte unserem Hilfsantrag. Der Verein steigt dadurch eine Liga auf.

︎ A r t i k e l  l e s e n




1. Juni


Heute ist Kindertag ︎︎





31.5.26


Fortsetzungsartikel auf der Basis eigener Ideen und Recherche — „Stromsaboteure treffen sich in Tatortnähe, legen Erddepots an und flüchten mit dem Fahrrad“


Thema: Brandanschlag auf kritische Strominfrastruktur im Süd-Westen Berlins vom 03.01.2026

Auf unseren ersten ︎︎︎Artikel vom 14./15. Mai 2026 wird zunächst verwiesen.

„Ich würde ja eiskalt mit dem Boot an- und abreisen“

︎ W e i t e r l e s e n




News


Wechselt Gunnar Schupelius zu NiUS?


„Liebe Leserinnen und Leser, heute verabschiede ich mich von Ihnen. Nach 21 Jahren verlasse ich die B.Z. In dieser Zeit habe ich an jedem Werktag meinem Ärger Luft gemacht, in der Kolumne „Mein Ärger – Der gerechte Zorn“.

Insgesamt 4563 Kolumnen habe ich geschrieben. 4563 Mal habe ich heftige Kritik an den Verhältnissen in dieser Stadt geübt, in der ich vor 63 Jahren geboren wurde und in der ich mit meiner Frau, fünf Kindern, zwei Enkeln und unserem Hund lebe. Warum diese heftige Kritik? Nicht aus Abneigung, sondern aus Verbundenheit, aus Liebe.

Weil ich es nicht ertrage, wie diese Stadt verwahrlost und unsicher wird, wie sich alteingesessene Nachbarn nicht mehr wohlfühlen, weil so viele politische Fehlentscheidungen getroffen wurden und werden. Und weil ich denjenigen, die die Entscheidungen treffen, vorwerfe, mutlos, teilnahmslos, egoistisch oder ideologisch verbohrt zu sein.

Dabei habe ich nie behauptet, im Recht zu sein und einzig die richtige Meinung zu vertreten. Ich wollte immer einen Beitrag zur Debatte leisten, Gedanken anstoßen, Kontroversen auslösen. Opposition ist nicht schädlich, sondern notwendig, meine ich, oder um es mit Thomas Mann zu sagen: „Kritik ist der Motor des Fortschritts“ (Zauberberg).

Meiner Überzeugung nach gibt es keine richtige und keine falsche Meinung, sondern lediglich eine gut begründete und eine schlecht begründete. Ich habe deshalb immer auf die Meinungen der Leser reagiert, und mich auch eines Besseren belehren lassen.

Umgekehrt war das nicht immer der Fall. Ich wurde jahrelang massiv bedroht, hauptsächlich vonseiten der Linksextremisten. Sie haben zweimal meinen Privatwagen angezündet, um ihrer Drohung Nachdruck zu verleihen, sie haben mich in ihren Bekennerschreiben in der übelsten Art beschimpft, sie haben Lügen verbreitet und Rufmord begangen, sie haben mich ultimativ aufgefordert, meine Tätigkeit einzustellen.

Außerdem war ich heftigen Anwürfen vonseiten der Grünen, Linken und Teilen der SPD ausgesetzt. Immer wurde mir etwas unterstellt, immer stellte man mich in die rechte Ecke, ausgerechnet mich, der ich bekennender FDP-Wähler bin.

In den ersten Jahren galt meine Kolumne allgemein als „laut“, „sehr zugespitzt“  und „aggressiv“. Das war noch vor der Zeit der sozialen Medien. Heute sagt man mir, ich sei die „Stimme der Vernunft“ und würde mich wohltuend abheben vom Geschrei auf Instagram und TikTok. [...]”

Hinweis: Innerhalb weniger Tage hatte NiUS Veränderungen im Team zu verzeichnen. Am 22. Mai 2026 gab Jan Karon (voll des Lobes für seinen Arbeitgeber) bekannt, NiUS nach 3,5 Jahren zu verlassen. Am 27. Mai 2026 vermeldete auch Björn Harms seinen Abschied. Auf ihn warteten neue Abenteuer. Ben Brechtken hat eine Festanstellung bei Apollo News angenommen, schreibt aber weiterhin seine Kolumne bei NiUS. Der Zeitpunkt für den Zugewinn einer neuen publizistischen Stimme wäre für NiUS gerade optimal.




29.5.26


Wie Berliner Polizisten § 23 KUG falsch auslegen  


Das Filmen und Livestreamen einer Versammlung ist auch nach ihrer offiziellen Beendigung grundsätzlich erlaubt und durch die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) sowie § 23 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 KUG (zeitgeschichtliches Ereignis) geschützt.

Hinweis: In dem hier gezeigten Video eines Livestreamers ist die zitierte Rechtsgrundlage aufgrund einer Vermischung verschiedener Gesetzesbezeichnungen nur schwer nachvollziehbar (und auch nicht gut zu hören). Die Polizisten sprechen vom „Urhebergesetz“; gemeint sein dürfte jedoch § 23 KUG (Kunsturhebergesetz)

︎ W e i t e r l e s e n



Recht


„Ich detoniere in einer Sekunde”


In dieser Woche dürfen die personifizierte richterliche Unfähigkeit in Gestalt der Beisitzerin Silke Monro-Kabel und des Beisitzers Dr. Christopher Daßbach (beide 3. Zivilkammer LG Frankfurt am Main) über den Erlass einer einstweiligen Verfügung (mit)entscheiden. Die Verfügung gilt derzeit als erlassen; Widerspruch wurde eingelegt.

Antragstellerin ist die Medienrechtsanwältin Patricia Cronemeyer. Sie sieht in einem satirischen Thumbnail bzw. Share-Pic, das lediglich den Prozessstoff eines von ihr verlorenen Eilverfahrens vor dem AG Charlottenburg pointiert zusammenfasst, eine „schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung“ und „Entwürdigung ihrer Person“.

Auch eine Strafanzeige wurde erstattet.

Zum Verhandlungstermin in Frankfurt sind die Prozessbevollmächtigten persönlich geladen; eine Videoverhandlung aus Hamburg hat die Vorsitzende der Kammer abgelehnt.

Dass überhaupt eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, ist das Ergebnis richterlichen Pfuschs, Befangenheit und Sabotage an verfassungsrechtlichen Grundsätzen.

Diesem Treiben wird nun Einhalt geboten:

„Bei der Beurteilung dessen ist bekanntlich auf den objektiven Sinngehalt der Äußerung im konkreten Kontext der satirisch-kritischen Berichterstattung abzustellen. Weder die Antragstellerin noch die erkennende Kammer haben den Sinn der streitgegenständlichen Darstellung zutreffend erfasst, obgleich die richtige Sinndeutung einer Äußerung unabdingbare Voraussetzung für die rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts ist.

Im linken oberen Drittel des Bildes steht in mehrfarbigen Druckbuchstaben „Unsäglicher Saustall“. Darunter ist eine gläserne Standluftpumpe zu sehen, in der sich Fantasie-Geldscheine befinden. Im rechten oberen Drittel ist in Schreibschrift „fancy Pig“ zu lesen. Darunter ist ein comichaft humorvoll überzeichneter sympathisch lächelnder Schweinskopf abgebildet, mit großen spitzen abstehenden Ohren und dunkler Sonnenbrille. Auf dem unteren Bildrand steht „Cronemeyer“. Auf dem gesamten Bild ist sprühender Funkenflug abgebildet. Insgesamt ist der Abbildung eine fröhlich überzeichnete comichafte Darstellungsweise zu attestieren, geprägt von Fantasieelementen (Funkenflug, gläserne Pumpe mit Geldscheinen, überzeichneter Comic-Schweinskopf mit Sonnenbrille).

Die Antragstellerin meint, sie werde auf die Stufe eines Schweins gestellt. Die Antragsgegnerin unterstelle ihr ein Wesen, dem es an jeglicher menschlichen Würde, Moral oder Anständigkeit mangele. [...] sie sei äußerlich schick oder kultiviert aber im Grunde, doch nur ein Schwein. 

Dem kann in toto nicht gefolgt werden“


In einem zweiten (die Parteien betreffenden) Verfahren, das direkt im Anschluss verhandelt wird, stellen sich Fragen des treuwidrigen Handelns und der planmäßigen Gehörsvereitelung:

„Die Ausführungen zur (versuchten) Gehörsvereitelung greifen nicht. Zwar hatte die Antragsgegnerin angekündigt den Anspruch nicht zu erfüllen und eine Berühumungsaufgabe gefordert, sodass tatsächlich keine Unterlassungserklärung zu erwarten war. Allerdings hatte die Antragsgegnerin eine Stellungnahme angekündigt. Diese Stellungnahmemöglichkeit sollte durch den Antrag vor Fristablauf abgeschnitten werden (zumal die Antragstellerin in Verfahren bei der hiesigen Kammer binnen eines Tages gegen die Antragsgegnerin Verfügungen erwirken konnte). Es kommt für die Bewertung der Treuwidrigkeit nicht darauf an, ob dies tatsächlich erfolgreich ist oder nicht, sondern ob der Gehörsgrundsatz übergangen wurde – vgl. BVerfG, 1 BvR 2740/20. Das Verhalten der Antragstellerin lässt erkennen, dass dieser übergangen werden sollte. Das Bedürfnis der Antragstellerin nach einer schnelleren Entscheidung, rechtfertigt dieses Verhalten nicht.” 

Wal


Identifizierung der Kapitäne/Schiff-Befehlshaber schreitet voran


Aktualisiert: 26.05.2026, 12:55 (*Gestellung von Schiffstechnik)

Um gezielt und fundiert Strafanzeige gegen befehlshabende Personen (und noch weitere) der Schiffe Fortuna B (IMO / MMSI 7349455 / 219035821), Robin Hood (IMO / MMSI 9096454 / 211118520), Arne Tiselius (IMO / MMSI 7517624 / 219012162) sowie der sogenannten Barge (als nicht-selbstfahrendes Schiff) wegen möglicher (erheblicher) Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) erstatten zu können, spielt die Ermittlung der Kapitäne bzw. Schiff-Befehlshaber eine wichtige Rolle. Der Informationsstand innerhalb der Initiative ist an relevanten Stellen lückenhaft und muss nachträglich ausgeglichen bzw. aufgeklärt werden. Insoweit dürfte dem Tauchunternehmen von Fred Babbel aufgrund von Gestellung von Schiffstechnik eine Bring-, Mitwirkungs- und Darlegungspflicht treffen, und zwar hinsichtlich sämtlicher Personen (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Funktion im Schleppverband), die vom 28. April bis 02. Mai 2026 Teil des Schleppverbands waren, betreffend die Schiffe Fortuna B, Robin Hood sowie die sogenannte Barge. Die Besatzung der Arne Tiselius ist anderweitig zu klären.

Durch direkte (eigene) Recherche konnte eine Schlüsselfigur identifiziert werden, die dem Schleppverband, und damit auch der gesamten Rettungsmission, gar nicht hätte angehören dürfen. Stefan M. ist Kapitän und Taucher und war sowohl auf der Barge als auch unmittelbar im Wasser am Wal tätig.

Vor etwa 1 Woche löschte Stefan M. sein Jobprofil bei Xing. Buckminster NEUE ZEIT hat es vorher noch vollständig gesichert:

„Auf der Barge kam es in Bezug auf den Buckelwal, der sich in menschlicher Obhut befand, zu erheblicher Tierqual durch männliche Personen innerhalb der Barge-Besetzung, darunter mutmaßlich auch Sie. 

Ihre berufliche Herkunft und Verortung analysierend, verwundert dieses schwerwiegende Fehlverhalten nicht, denn Sie arbeiten — letztlich auch im Geiste — für das Unternehmen „Baltic Taucher“, das vom zuständigen Landesumweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich für die Totbergung des Buckelwals vorgesehen war; an einer Lebendrettung bestand kein Interesse. Befragen Sie gerne Jens Pap nach Schriftverkehr aus meinem Haus in der Zeit vom 10. bis 13. April 2026.

Ich bedauere, dass diese Fehlbesetzung niemandem aufgefallen ist.”




Update


Villa am Sterndamm vermietet


Im Februar dieses Jahres schrieb ich einen ︎︎︎Artikel über diese kirchliche Spezialimmobilie im Bezirk Treptow-Köpenick und befand getreu dem Motto von Friedrich dem II. von Preußen, dass „jeder soll nach seiner Façon selig werden soll“. Inzwischen ist die Villa vermietet. Auf dem Rückweg von einer Recherche kam mir das Gebäude wieder in den Sinn, sodass ich einen kurzen Stopp machte. Ein Mann mähte gerade den Rasen; mir fiel die angebaute Terrasse aus Holz auf, das noch ganz frisch wirkte. Um es kurz zu halten: Die Villa hat sympathische neue Bewohner gefunden, die sich dort wohlfühlen. Die monatliche Miete für das Gebäude beträgt ca. 2.300 EUR. (MC.N)

„Manche treibt es nach Berlin-Prenzlauer Berg in Altbauten, andere in Tiny Häuser am Meer, wiederum andere sehnen sich nach Spezialimmobilien auf Gottesackern, wo das andächtige Läuten gusseiserner Kirchenglocken der engste Nachbar zu sein scheint. Radikal wird es, wenn Gebäude — wie das auf dem Bild — ausschließlich über Kirchengemeinden, deren Dienstleister:innen oder die angebundenen kirchlichen Verwaltungsämter zu bekommen sind. Die abgebildete, 1880 erbaute und als Denkmal kartierte Immobilie, die für insgesamt 830.000 EUR umgebaut und modernisiert wurde, gehört zur Evangelischen Kirchengemeinde Johannisthal in Berlin-Treptow-Köpenick und liegt am Sterndamm 90.”




Recht


45 Abmahnungen von Sebastian Weber an Dara Marc Sasmaz


Wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Videos ohne saubere Quellenangabe und Berechtigung

Nach Angaben des Rechtsanwalts Markus Haintz, der die rechtlichen Interessen von Sebastian Weber alias „WeichreiteTV“ vertritt, sei der YouTuber Dara Marc Sasmaz alias „DerDara“ wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen mindestens 45-mal abgemahnt und zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen aufgefordert worden. Dara soll inzwischen eine Vielzahl der angegriffenen Videos „panisch” gelöscht haben (vgl. ︎︎︎Video Haintz/Weber)

Erste Gerichtsverfahren in diesem Abmahnkomplex seien bereits anhängig, so Haintz am 22.05.2026: „Landgericht Köln erlässt die erste einstweilige Verfügung gegen den linken Aktivisten Dara Sasmaz, Social-Media-Berater der Partei Die Linke.”

In dem zugrundeliegenden Gerichtsbeschluss (Az: 14 O 111/26, LG Köln) hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 30.04.2026 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Koepsel, den Richter am Landgericht Dr. Barth und den Richter Dr. Kronenberg dem Antragsgegner verboten, [den Videostream] ganz oder in Teilen zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

Auf Dara Marc Sasmaz, der von Broßt Claßen Rechtsanwälte vertreten wird, rollt nun eine Lawine an Gerichtsverfahren zu.




Freunde


des Interaktiven Journalismus


Auf der dänischen Insel Anholt geht die Sonne unter. Im Livebild der Nachrichtenagentur News5 sitzen links Tobias Grabow und rechts Matthias Hornung von BILD. Die Männer haben sich angefreundet, ihre Energie „matcht” sichtlich. Hinter ihnen treibt der tote Körper eines Wals, der, wäre er nicht in die Hände skrupelloser Tierquäler geraten, noch leben könnte.

Der Buckelwal sprengt auch im Tod alle Vorhersagen und Konventionen. Er weigert sich zu explodieren. Stattdessen treten allmählich nicht näher definierte Körperflüssigkeiten aus ihm aus. Das Besondere: Es riecht nichts, wie Tobias und Matthias im Livestream bestätigen.

Die austretenden Flüssigkeiten verändern leise die Oberfläche des Wassers. Es sieht aus, als würde Timmys Seele ein letztes Mal den Weg ins offene Meer antreten — so als spiegelte sein Geist noch einmal Licht und Schatten seiner Reise wider.

Dass der Buckelwal bis zum Ende begleitet wird, war das Versprechen an ihn. Und wahrscheinlich liegt darin eine ganz eigene, fast zärtliche Form der Trauerbewältigung. Die Verarbeitung seines Todes verläuft schneller und geschmeidiger. Die beiden Männer, die jetzt vor Ort sind und eine ungewöhnliche, aber angenehm reale Form von Journalismus umsetzen, lassen die Menschen teilhaben. Sie halten das Livebild offen. Bis ganz zum Schluss.

Der Wal indes bedient, egal ob tot oder lebendig, jede Taste einer Klaviatur, die undenkbar schien.

Hinweis: Tobias und Matthias wollen noch bis nächste Woche auf Anholt bleiben und spontan auf neue Situationen reagieren.




Update


WeichreiteTV erlangt gesperrten YouTube-Kanal zurück


In der Nacht vom 07. auf den 08. Mai 2026 erlitt der YouTube-Kanal des Straßenstreamers WeichreiteTV (245.000 Abonnenten) einen unbefugten Eingriff durch unbekannte Dritte, was infolge auffälliger Aktivitäten zur vollständigen Sperrung des Kanals führte. Da YouTube (als Dienst der Google Ireland Limited) die Wiederherstellung des Kanals nicht zeitnah durchführte, richtete der Streamer zunächst einen Ausweichkanal unter dem Namen „Weichreite Uncut“ ein.

Mit Beschluss vom 19. Mai 2026 ordnete das Landgericht Leipzig die Freischaltung des gesperrten Hauptkanals an (Beschluss LG Leipzig, Az.: EV 05 O 907/26):

1. 
Die Antragsgegnerin wird einstweilen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, den seit dem 08.05.2026 gesperrten, unter dem Namen @Weichreite geführten und mit der E-Mail Adresse [geschwärzt] verknüpften Kanal auf der Plattform www.youtube.com, welcher bis zur Sperre unter dem Link https://www.youtube.com/@Weichreite abrufbar war, wieder freizuschalten und ihm die Nutzung des Kanals wieder vollständig zu ermöglichen, wie vor dem 08.05.2026.

2.
Die Antragsgegnerin hat es einstweilen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten – wobei die Ordnungshaft an den Geschäftsführern der Antragsgegnerin zu vollziehen ist und insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf – zu unterlassen, den seit dem 08.05.2026 gesperrten, unter dem Namen @Weichreite geführten und mit der E-Mail Adresse [geschwärzt] verknüpften Kanal auf der Plattform www.youtube.com, welcher bis zur Sperre unter dem Link https://www.youtube.com/@Weichreite abrufbar war und die dazu gespeicherten Daten und Inhalte endgültig und unwiderruflich zu löschen.

Der Gebührenstreitwert wurde auf 5.000 EUR festgesetzt.

Anwaltlich vertreten war der Antragsteller von Rechtsanwalt Markus Haintz.

Gleichzeitig soll der kommissarische Leiter der Landespolizeidirektion Berlin, DPB Roman Seifert, aus der 72. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung im Abgeordnetenhaus von Berlin unter Bezugnahme auf Art. 5 und Art. 8 GG zitiert werden.

Videographie von Versammlungen

In der Sitzung wurde sich darüber ausgetauscht, ob es Personen, die eine Versammlung streamen und dabei sehr nah an einzelne oder mehrere Versammlungsteilnehmer herantreten, noch um die Ausübung des Grundrechts aus Art. 5 GG gehe, oder ob bereits Formen von Gegenprotest, Einschüchterung oder Bloßstellung (Eingriffe bzw. Störungen der Versammlungsfreiheit) vorliegen könnten, was wiederum der jeweils zuständigen Polizei Handlungsmöglichkeiten zur Unterbindung solcher Verhaltensweisen an die Hand geben würde. Ein genereller Ausschluss von (auch politisch) streamenden Personen oder streamenden Pressevertretern, dürfte mit dem Grundsatz aus Art. 5 GG aber nicht vereinbar sein. Wie immer in solchen Fällen müsse einzeln abgewogen und das individuelle Verhalten bewertet werden.

DPB Roman Seifert trug ergänzend bzw. vertiefend vor:

„dass es aus Sicht der Polizei Berlin zu unserem Selbstverständnis gehört, dass wir zum Schutz der Versammlungsfreiheit natürlich auch mittelbaren Einschüchterungseffekten entgegenwirken. Wenn sich Versammlungsteilnehmende in ihrer Versammlungsfreiheit oder in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt fühlen, können die Dienstkräfte der Polizei Berlin jederzeit angesprochen und um Unterstützung gebeten werden. [...] Im Regelfall kann die Polizei dann eine Maßnahme gegen Personen treffen, wenn Versammlungsteilnehmende fotografiert oder gefilmt werden. Eine sachliche, distanzierte und am Informationsinteresse orientierte Live-Berichterstattung und Inhaltserstellung durch Streamende jedweder politischen Ausrichtung ist grundsätzlich zulässig. Streamende werden durch uns jedoch nicht in jedem Fall wie Pressevertretende behandelt. Ein polizeiliches Einschreiten kann insbesondere im Einzelfall dann erforderlich sein, wenn zum Beispiel Videoaufnahmen, und insbesondere Nahaufnahmen, unmittelbar als Livestream im Internet veröffentlicht werden, Versammlungsteilnehmende körperlich bedrängt werden, oder Kameras dicht an Personen herangeführt werden, Gesichter wiederholt herausgestellt und Kommentare herabwürdigend eingeblendet werden. Auch schreiten wir ein, wenn die fotografierende oder filmende Person in der Vergangenheit wiederholt durch rechtswidrig angefertigte Veröffentlichung und/oder Livestreams aufgefallen ist und deshalb eine rechtswidrige Veröffentlichung zu erwarten ist. Handlungen, die eine sogenannte Prangerwirkung, Demütigungen, gezieltes Aufbauen einer Druck- oder Drohkulisse gegen Einzelpersonen oder Einschüchterungsszenarien beabsichtigen, werden von uns konsequent unterbunden. Wir treffen in den genannten Fällen unterschiedliche Maßnahmen. In Betracht kommen insbesondere Ansprachen an streamende Personen, Vermittlungen zwischen Versammlungsleitung und der Person, oder eine räumliche Trennung. Kommt es dann zu einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder werden Anweisungen der Versammlungsleitung missachtet, kann ein Ausschluss auch nach § 16 Abs. 2 Versammlungsfreiheitsgesetz in Berlin in Betracht kommen. Das betrifft insbesondere Fälle, wenn durch das Verhalten der Streamenden der Ablauf der Versammlung erheblich gestört oder die Versammlung gefährdet wird. [...] Die Versammlungsleitung kann störende Streamende ebenfalls ansprechen, auf die konkrete Störung hinweisen und durch den Einsatz von Ordnerinnen und Ordnern auf eine Unterlassung des störenden Verhaltens hinwirken. Wenn das Verhalten einer streamenden Person den Anfangsverdacht einer Straftat begründet, können auch strafprozessuale Maßnahmen wie eine Identitätsfeststellung oder eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von Aufzeichnungen getroffen werden.” Vielen Dank :-)



20.5.(2)


Tiermisshandlung auf der Barge (Neue Aufnahmen)


Dass der zur Rettung vorgesehene Buckelwal Timmy/Hope mutmaßlich erheblicher Sabotage, Misshandlung und Tierquälerei durch Teile der Schiffscrews des Schleppverbands ausgesetzt war, wird durch neue Unterwasseraufnahmen vom 19. Mai 2026 in bislang nicht gekannter Deutlichkeit sichtbar.

Bereits diese ︎︎︎Live-Aufnahmen der Nachrichtenagentur News5 von der erzwungenen Freisetzung des Wals am 01./02. Mai 2026 belegen schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, dessen Anwendbarkeit auf Handlungen in ausländischen Gewässern gerade intensiv geprüft wird. Dass dann nach erfolgter Identifikation der Täter gezielt Strafanzeigen erstattet werden, steht außer Frage.

Die hier dargestellten Bild-Frames wurden einmalig zu Veranschaulichungszwecken aus dem zugrundeliegenden Videomaterial vom 19. Mai 2026 extrahiert und leicht restauriert, ohne den ursprünglichen Bildgehalt zu verfälschen. Die erste Aufnahme zeigt einen Gegenstand im Maul des Wals (dieser liegt auf dem Kopf; vorne ist das Auge zu sehen), der auf einen größeren Haken hindeuten könnte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Tier im Maulbereich fixiert wurde, um es innerhalb der Barge zu drehen. Die zweite Aufnahme zeigt Teile der Fluke mit tiefen Einkerbungen bzw. Einschnitten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch entstanden sind, dass der Buckelwal gewaltsam mit Seilen aus der Barge gezogen wurde.

Ein Tier, das eindeutige Überlebenschancen aufwies, wurde auf den letzten Metern in die Freiheit derart missachtet, beschädigt und verletzt, dass sein (sinnloser) Tod nur noch eine Frage der Zeit war. Der menschliche Abschaum, der dafür verantwortlich ist, muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln rechtsstaatlich belangt werden.

Hinweise/Quelle: Die extrahierten Bilder stammen aus den Liveaufnahmen des Social-Media-Nutzers Jim-Salabim, der sich am 19. Mai 2026 auf der dänischen Insel Anholt befand und sich zuvor auf Poel öffentlich für eine Lebendbergung des Buckelwals eingesetzt hatte -> https://www.tiktok.com/@jimi_salabim






19./20.5.


Geschlechtsbestimmung eines Buckelwals


(To: Jane Hansen): „Based on my research — including communication with Martin van Aswegen and Jan Herrmann — there are indications that the animal was in fact female and may even have been pregnant.”

In der behördlichen, wissenschaftlichen und öffentlichen Kommunikation wurde der Buckelwal Timmy/Hope zwischen 11,80 bis 12,35 Meter lang, 3,0 bis 3,20 Meter breit sowie 1,60 Meter hoch beschrieben. Sein Gewicht wurde auf ca. 12 t geschätzt, was etwa der Hälfte des Gewichts eines ausgewachsenen Buckelwals entsprechen soll. Das „wissenschaftliche Gutachten zu der Begutachtung des gestrandeten Buckelwals vor der Insel Poel vom 07.04.2026” konnte das Geschlecht des Wals nicht bestimmen, da die Geschlechtsmerkmale aufgrund der Liegeposition nicht einsehbar waren. Der zuständige Umweltminister Till Backhaus bezeichnete den Wal später als jungen Bullen (4-6 Jahre), was auf einer DNA-Untersuchung beruhen soll. Gleichzeitig ist dokumentiert, dass der Minister schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass es sich auch um ein weibliches Tier handeln könnte, das möglicherweise sogar trächtig war -> verhaltensbedingte, nicht unbedingt körperliche Hinweise für Trächtigkeit.

Diese Erkenntnisse beruhten auf einer vorherigen (hier intern geführten) Unterhaltung mit Martin van Aswegen (Postdoktorand im Forschungsprogramm für Meeressäugetiere der Universität von Hawaii in Manoa) und Jan Herrmann (Tierarzt und seit 30 Jahren mit Meeressäugern beschäftigt), in der folgendes erwogen und analysiert wurde (dt. Übersetzung):

„Wenn sie etwa 12 m lang ist, wäre eine geschätzte Körperbreite von 3 m oder mehr wirklich sehr groß. Ich habe zum Beispiel gerade kurz unsere Datenbank mit etwa 7.000 Messungen von Buckelwalen aus dem Nordpazifik überprüft und nur 0,15 % der Wale hatten eine Körperbreite von 3 m oder mehr. Von den Walen, bei denen dies der Fall war, waren alle über 13,5 m lang. [...] Man sieht, dass sie ziemlich ausgewachsen ist, denn ihre relative Kopflänge (der Abstand vom Rostrum zu ihren Augen im Verhältnis zur Gesamtlänge) beträgt etwa 25 %, was wir bei ausgewachsenen Buckelwalen auf der ganzen Welt beobachten; daher ist die geschätzte Körperlänge von ~12 m wahrscheinlich repräsentativ. [...] Jan, mich interessiert die geschätzte Masse von 12 Tonnen. Weißt du, wie diese ermittelt wurde? Du hast Recht – dies würde auf eine Körpermasse hindeuten, die etwa der Hälfte der eines 12 m langen Buckelwals in durchschnittlicher Körperkondition entspricht (basierend auf Daten aus dem Nordpazifik, was meiner Meinung nach ein durchaus vernünftiger Vergleich wäre).”

Jan Herrmann wies dann auf ein wichtiges Detail an den äußeren Geschlechtsmerkmalen des Wals hin: „Ich meine, einen "hemispheric lobe", eine halbrunde, grapefruitgroße Kugel, am caudalen (schwanzwärtigen) Ende der Geschlechtsöffnung erkannt zu haben. (s. Videosequenz)”

Dies würde, zusammen mit den sog. Mammary grooves (Milchschlitzen) zwingend auf ein weibliches Tier hindeuten. Bei dem vor wenigen Tagen vor Anholt angelandeten Tier, bei dem es sich zweifelsfrei um Timmy/Hope handelt, sind diese ︎︎︎Merkmale ("hemispheric lobe" und Mammary grooves) erfüllt. 

Nunmehr sind die Ergebnisse aus Dänemark abzuwarten.

Hinweise: (1) Videoquelle = NDR, Aufnahmen vom 17.04.2026, Poel, Mecklenburg-Vorpommern, (2) statt "hemispheric" heißt es häufig auch "hemispherical".




Update


Buckelwal Timmy/Hope seit Februar 2025 (!) in der Ostsee


Nach neuen Erkenntnissen und Recherchen der internationalen Strandungsfachleute war Timmy/Hope seit mindestens Februar 2025 in der Ostsee. Die Quelle haben wir überprüft und schließen uns der Einschätzung von „Stranded No More“ vorerst an (︎︎︎Pigmentierung auf dem Flipper stimmt höchstwahrscheinlich überein). Demnach wurde Timmy/Hope am 26.02.2025 in Międzyzdroje (Polen) aus einem Fischernetz befreit. Die spektakulären Aufnahmen sind ︎︎︎hier zu sehen. 

Hinweis auf die weitere Berichterstattung: Die für die Barge innerhalb des Schleppverbands von Timmy/Hope Richtung Nordsee/Atlantik verantwortliche Person wurde sicher als Stefan Meyer (u.a. selbständiger Unternehmer) identifiziert. Warum diese Person niemals Teil des Einsatzes hätte werden dürfen, legen wir kurzfristig offen. (Berlin, 18.05.2026 ca. 23:00 Uhr)




18.5.(2)


Warum der Tod von Timmy/Hope (traurige) Gewissheit ist


Wie inzwischen auch die internationalen Strandungsfachleute von „Stranded No More“ (korrigierend) bestätigt haben, besteht traurige Gewissheit darüber, dass es sich bei dem vor Anholt aufgefundenen toten Buckelwal um den zuvor vor Poel geretteten Wal handelt. Maßgeblich hierfür sind Details an einem der Flipper (Brustflosse), dessen individuelle Zeichnung bzw. Pigmentierung derart einzigartig und wiedererkennbar ist, dass der Abgleich der Aufnahmen des noch lebenden Wals (Bild 1) mit den aktuellen Bildern des vor Anholt angelandeten Tieres keinen anderen Schluss mehr zulässt.

Ergänzender Hinweis: Ein großes Problem (auch für die Glaubwürdigkeit des deutschen Ministeriums sowie aller angebundenen oder unterstellten Behörden) dürfte sein, dass das Geschlecht des Wals von Anfang an falsch bestimmt wurde. In Kürze folgt dazu eine Erörterung. Ebenso (in kurzer Form) zu Fake News, die derzeit verbreitet werden.

︎ W e i t e r l e s e n




18.5.(1)


Statement von Jeff Foster zur Walfreilassung


„Jeff, Mike, Kyra und Anne bewerteten mögliche Methoden, den Wal aus dem Lastkahn zu befreien. Dabei wurde klar, dass Timmys Länge ursprünglich unterschätzt worden war und er mehrere Meter zu lang war, um sich innerhalb des Lastkahns umzudrehen. Mehrere erfolglose Versuche des Wals, sich neu zu positionieren, waren bereits beobachtet worden. Das Team erhöhte außerdem den Wasserstand im Lastkahn auf das maximal mögliche Niveau, um zu prüfen, ob zusätzlicher Auftrieb Timmy beim Drehen helfen würde – jedoch ohne Erfolg.”

︎ W e i t e r l e s e n



17.5.26


Es brauchte von gestern zu heute einen Pufferbeitrag, um diesen Sachverhalt zu veröffentlichen


Auf der Plattform „Volksfreund” ist ein als Anzeige gekennzeichnetes presserechtliches ︎︎︎Informationsschreiben von Cronemeyer Haisch Partnerschaft von Rechtsanwältinnen mbB für die JEB Bereederungsgesellschaft erschienen. Highlights werden zitiert:

„Bei unserer Mandantin wurden die Schiffe "Fortuna B", "Robin Hood" sowie die "Arne Tiselius" nebst Besatzung gechartert.

Am 2. Mai gegen 7:00 Uhr morgens wurde die am Vorabend beschlossene Fortsetzung der Freilassung wie geplant und erfolgreich umgesetzt; der Wal kam frei.

Unmittelbar nach der Freilassung gab es zahlreiche öffentliche Statements, insbesondere von Frau Dr. Tönnies und weiteren Mitgliedern der Initiative. Hierbei wurden völlig undifferenziert - und offenbar ohne Aufklärung des Sachverhalts - schwere Vorwürfe gegen die Besatzung vor Ort, insbesondere unsere Mandantschaft erhoben.

Sie (Frau Tönnies) störte den Arbeitsablauf an Bord mehrfach massiv und filmte unentwegt, auch auf der Brücke, einem Bereich, der dem Kapitän und der Besatzung vorbehalten ist, um ungestörte Arbeit zu gewährleisten.

Es gab keinerlei Verbot, den Wal oder die Rettungsaktion selbst zu filmen oder zu fotografieren. Im Gegenteil: Dem stand der Kapitän der "Fortuna B" verständnisvoll gegenüber und bot Herrn Schwarck, der die Freilassung von Anbeginn medial begleitete sogar an, ihm für die bessere Qualität der Übertragungsbilder "Starlink" (Satelliteninternet) zu Verfügung zu stellen. Dasselbe bot der Kapitän "News5" an, die bei ihm über Funk anfragten, ob sie filmen dürften.

Auch wurde zu keinem Zeitpunkt Herrn Foster von unserer Mandantschaft untersagt, sein Handy zu nutzen oder angedroht, dieses oder gar ihn selbst "ins Meer zu werfen". Lediglich im Moment des Übersetzens auf die Barge wurde ihm aufgrund des hohen Seegangs untersagt, dabei mit seinem Handy zu filmen, damit er sich mit beiden Händen festhalten konnte. Sicherheit geht vor.

Fakt ist, dass es Frau Dr. Tönnies zunächst völlig frei stand, die Barge aufzusuchen, was sie mehrfach in Anspruch nahm. Verwehrt wurde ihr allerdings der Wunsch, beim Wal auf der Barge zu übernachten.

Das aufdringliche Verhalten von Frau Dr. Tönnies an Bord störte den Arbeitsablauf massiv und führte auch innerhalb der Initiative zu ständigen Konflikten. Die Zusammenarbeit mit Frau Dr. Tönnies wurde von zahlreichen Beteiligten als höchst belastend, konfrontativ und wenig lösungsorientiert empfunden. Frau Dr. Tönnies legte gegenüber der Crew wie auch gegenüber Mitgliedern der Initiative ein durchweg unkooperatives und aggressives Verhalten an den Tag, das zu ständigen Spannungen führte.

Frau Dr. Tönnies betrat immer wieder unaufgefordert die Brücke und störte den Kapitän. Sie forderte Gespräche ein und störte ihn während seiner Arbeit. Dies ungeachtet der Tatsache, dass der Kapitän weder über die Vorgänge betreffend die Freilassung des Wals entschied noch darüber, welche Personen zur Barge übergesetzt würden.

Der Kapitän bat sie daraufhin mehrfach, ihn ungestört seine Arbeit machen zu lassen und von weiteren Diskussionen Abstand zu nehmen, insbesondere es zu unterlassen, ihn zu filmen. Frau Dr. Tönnies beharrte auf vermeintlichen Zugangsrechten, forderte ständig neue Abstimmungen und störte durch ihre Forderungen den Kapitän und die Besatzung fortlaufend und massiv bei der Arbeit.

Allerdings war das Verhalten von Frau Tönnies so extrem und besorgniserregend, dass nach der Freilassung des Wals der gesamte Decksbereich überwacht werden musste, um auszuschließen, dass Frau Dr. Tönnies von Bord springt, um dem Wal hinterher zu schwimmen.

Kommentar: Alter Schwede!

Richtig ist, dass Frau Dr. Tönnies die Besatzung durchgehend belästigte und sich sachfremd fortwährend in den Mittelpunkt des Geschehens stellte. Dies führte dazu, dass der Kapitän sich sogar zum Essen zurückzog, um seine Ruhe zu haben. Nie ist er Frau Dr. Tönnies gegenüber aggressiv aufgetreten, sondern vermied stets eine direkte Konfrontation. Die Röte in seinem Gesicht stammt im Übrigen von einer Rosazea-Erkrankung.

Unwahr ist auch die Behauptung von Frau Dr. Dr. (sic!) Tönnies, die angebliche Aussage "Endlich, das Mistvieh ist jetzt weg, das ist die Hauptsache, nächstes Projekt" stamme von Mitarbeitern unserer Mandantschaft. Unter der Besatzung der "Fortuna B", auf der sich Frau Dr. Tönnies befand, gab es lediglich zwei Personen, die Deutsch sprachen, nämlich der Steuermann und der Kapitän. Beide habenversichert (sic!), sich nie derart geäußert zu haben.”

Hinweis: In der Passage „Sie (Frau Tönnies) störte den Arbeitsablauf an Bord mehrfach massiv und filmte unentwegt, auch auf der Brücke, einem Bereich, der dem Kapitän und der Besatzung vorbehalten ist, um ungestörte Arbeit zu gewährleisten.” wurde (Frau Tönnies) zu Zwecken der Namenszuordnung durch uns hinzugefügt.

Words





16.5.︎


Timmy ist tot.


„Ein wahres Gefühl für die Leiden der Tiere ist immer ein Zeichen hoher Zivilisation.“

Viele haben sich in den letzten Wochen darüber lustig gemacht, dass Menschen so um das Schicksal eines einzigen Wales besorgt sind. Nicht wenige waren sogar irgendwann genervt. Mit Sicherheit sind auch einige dabei gewesen, die über das Ziel hinausgeschossen sind.

Aber dass wir insgesamt als Nation so um Timmy bemüht waren, dass Menschen bereit waren, viel Geld in die Hand zu nehmen, um einen letzten Rettungsversuch zu starten, dass man das Tier nicht aufgeben wollte und bis zum Letzten für sein Überleben gekämpft hat, ist für mich kein Zeichen des Schwachsinns, sondern ganz im Gegenteil.

Es ist für mich das Zeichen einer Hochkultur. Einer Zivilisation, die empfindsam und demütig auf die Wunder der Natur reagiert. Die andere Lebewesen genauso schätzt und achtet wie den Menschen.

Wäre es für uns erträglicher gewesen, wenn es ein anderer (toter) Buckelwal gewesen wäre?

Ja, mit Sicherheit.

Trauer und Mitleid sind nun einmal etwas zutiefst Subjektives. Wir wurden an Timmy gebunden. Er hat sogar einen Namen von uns bekommen. Und dadurch wurde das alles so greifbar. So nah.

Wale sind hochsensible, intelligente Tiere.

Und wir können sagen, dass wir als Gesellschaft alles dafür getan haben, dieses majestätische Lebewesen zu retten.

Das ist nichts, was man ins Lächerliche ziehen muss. Das ist ein Zeichen herausragender Kultur und Zivilisation.

Gute Reise, Timmy.

Quelle: ein zutreffender, wunderschöner Text von Anabel Schunke




Update


Timmy/Hope — Statements im Wortlaut


Rettungsinitiative:

„Die Rettungsinitiative zum vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwal „Hope/Timmy“ teilt mit, dass nach einer heutigen Überprüfung durch unsere Veterinärmedizinerin Frau Anne Herrschaft in Zusammenarbeit mit zwei dänischen Tauchern nunmehr die traurige Gewissheit besteht, dass es sich bei dem vor Anholt aufgefundenen verstorbenen Wal um den zuvor vor Poel geretteten Buckelwal handelt.

Im Rahmen der Untersuchung konnte der angebrachte GPS-Sender vorgefunden und überprüft werden. Die Seriennummer des Senders stimmt eindeutig mit dem von unserem Team angebrachten Modell überein, sodass eine Identifizierung zweifelsfrei möglich war.

Wir möchten den beteiligten dänischen Tauchern ausdrücklich für ihre Unterstützung, ihre Zeit und ihre professionelle Zusammenarbeit danken. Ebenso gilt unser Dank allen Helfern, Unterstützern, Fachkräften und Einsatzteams, die in den vergangenen Wochen alles dafür getan haben, diesem Tier eine Überlebenschance zu ermöglichen.

Mit der Freilassung wurde „Hope/Timmy“ nochmals die Möglichkeit gegeben, in Freiheit zu schwimmen und seinen natürlichen Weg im Meer fortzusetzen. Dass der Wal nun dennoch verstorben ist, erfüllt uns mit großer Trauer.

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine abschließende Aussage dazu treffen, welche Ursachen letztlich zum Tod des Tieres geführt haben. Ebenso bleibt weiterhin aufzuklären, ob und inwieweit der Verlauf möglicherweise anders gewesen wäre, wenn die Aussetzung entsprechend der ursprünglich gemeinsam abgestimmten Rettungsplanung (Ort und Terminierung) erfolgt wäre.

Die weiteren Untersuchungen und Aufarbeitungen der Geschehnisse bleiben abzuwarten. Für uns steht dabei im Vordergrund, die Abläufe transparent und sachlich aufzuklären, um hieraus auch Erkenntnisse für zukünftige Rettungseinsätze von Meeressäugern zu gewinnen.

Unser Mitgefühl gilt allen Menschen, die in den vergangenen Wochen mit Hoffnung, Kraft und großem emotionalem Einsatz an der Rettung dieses besonderen Tieres beteiligt waren. Trotz des traurigen Ausgangs sind wir dankbar, dass „Hope/Timmy“ zu mindestens nochmals einige Tage in Freiheit verbringen konnte.”

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern:

Experten der dänischen Umweltbehörde haben zweifelsfrei festgestellt, dass es sich bei dem vor der Insel Anholt angespülten toten Buckelwal um das Tier handelt, das zuvor in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern festgelegen hat. Letzte Sicherheit hat heute der Fund eines Trackers an dem Wal gegeben. Das Ortungsgerät befindet sich nun im Besitz der dänischen Regierung.

Umweltminister Dr. Till Backhaus bedauert, dass der Wal den Rettungsversuch der privaten Initiative nicht dauerhaft überlebt hat:

„Viele Menschen haben großen Anteil an dem Schicksal des Tieres genommen und gehofft, dass es gelingen würde, den Wal wieder in die Freiheit zu entlassen. Deswegen haben sie ihm den Namen Hope – Hoffnung – gegeben. Auch ich habe diese Hoffnung geteilt. Aufgrund der privaten Initiative um Karin Walter-Mommert und Walter Gunz hatte das Tier eine letzte Chance, die Freiheit und die Gesundheit wiederzuerlangen. Auch die Wissenschaftler, die wir zuvor um ihre Expertise gebeten hatten, konnten nicht ausschließen, dass der Wal trotz seines sicher schlechten Gesundheitszustandes überleben könnte. Deswegen hat mein Haus entschieden, den Bergungsversuch zu dulden.

Leider hat das Tier seine Chance nicht nutzen können. Es ist mir aber wichtig, zu betonen, dass die Duldung des Rettungsversuchs keine Wissenschaftskritik darstellt. Ich halte es für absolut menschlich, auch die geringste Chance zu nutzen, wenn es um ein Leben geht. Viele Menschen teilen diese Einstellung, denn sie macht uns zu Menschen und unterscheidet uns von seeelenlosen Computern, die Entscheidungen aufgrund von Wahrscheinlichkeitsrechnungen treffen. Wer das kritisieren will, möge das tun.

Es ging immer darum abzuwägen, welche Option die schlechteste ist: Den sicheren Tod des Tieres unter Qualen abzuwarten oder ihm eine letzte Chance zu geben und ihn dabei möglichem Stress auszusetzen. Am Ende hat wohl die Natur entschieden. Jetzt gilt es, aus dem Geschehen die bestmöglichen Lehren zu ziehen und unser Handeln in Zukunft danach auszurichten. Der Tod des Wals sollte uns mahnen, Natur, Artenschutz und Klimaschutz noch ernster zunehmen. Denn wir Menschen sind Teil des gesamten Ökosystems. Wir alle sind nur zu Gast auf diesem Planeten.

Bedanken möchte ich mich bei der dänischen Umweltbehörde, die uns in diesen schweren Stunden unbürokratisch unterstützt hat, das Schicksal des Wals endgültig zu klären. Es wird nun mit den dänischen Behörden zu klären sein, was weiter mit dem toten Tier geschehen soll. Dazu werden wir auch Gespräche mit der privaten Initiative zur Rettung des Wals führen.”


Wal


Niemand weiß etwas — Aber alle wissen alles?


Im Bullshit-Journalismus der BILD heißt es am Morgen des 16. Mai 2026:

„Laut Statistik kann es sich bei dem vor Anholt angespülten Walkadaver nur um den toten Timmy handeln. Das offizielle dänische Walmonitoring-Programm NOVANA registrierte im vergangenen Jahr keinen einzigen Buckelwal im Kattegat, dem Verbindungsmeer zwischen Nord- und Ostsee. Timmy war demnach der erste Großwal seit Monaten, der Anfang 2026 durch das Kattegat auf seinem Irrweg in die Ostsee geschwommen war. Auf dem Rückweg Richtung Nordsee wurde Timmy durch das Kattegat geschleppt und im Skagerrak zu früh freigelassen.”

Diese doch sehr fakten- und intelligenzbefreite Schlussfolgerung lässt sich bereits dadurch widerlegen, dass NOVANA lediglich ein nationales dänisches Meeres-Überwachungsprogramm ist (sowie Kooperationsprojekt zwischen der dänischen Naturschutzbehörde und dem dänischen Zentrum für Umwelt und Energie der Universität Aarhus) und kein lückenloses Überwachungssystem der gesamten Meeresfläche und aller Arten.

NOVANA stellt keine Echtzeit-Überwachung des gesamten Kattegats dar. Buckelwale beispielsweise sind hochmobile Wanderer. Ein einzelnes Tier bzw. mehrere einzelne Tiere können problemlos durch das Kattegat ziehen, ohne dass es vom Monitoring-Programm erfasst wird. Das Fehlen einer Registrierung ist daher keineswegs der Beweis, dass kein anderer Buckelwal dort war.

Auf der Website der Aarhus Universität heißt es:

„Novana – Meeresüberwachung

Das nationale Überwachungsprogramm für die aquatische Umwelt und Natur.

NOVANA ist ein Kooperationsprojekt zwischen der dänischen Naturschutzbehörde und dem dänischen Zentrum für Umwelt und Energie der Universität Aarhus. Jedes Jahr wird ein wissenschaftlicher Bericht über die Meeresgebiete Dänemarks erstellt, der auch die Überwachung von Meeressäugetieren umfasst.

Die neuesten Veröffentlichungen von NOVANA können auf der Website des Zentrums im Bereich Meeresthemen eingesehen werden . Dort findet sich auch der neueste Bericht des Meeresprogramms, in dem die Ergebnisse zu Meeressäugetieren dargestellt werden.

Robben gehen an Land, um sich auszuruhen, zu häuten und ihre Jungen zur Welt zu bringen. Die Überwachung der Robben erfolgt daher aus der Luft, wobei hochauflösende Bilder aufgenommen werden, während die Tiere an Land ruhen. Anhand dieser Bilder werden die Robben gezählt. Die Überwachung erwachsener Robben findet während ihrer Mauserzeiten statt, wenn sie viel Zeit an Land verbringen. Anhand der Bilder werden Größe und Entwicklung der Population beurteilt. Während der Fortpflanzungszeit werden die Jungen in den Brutgebieten geboren, und die jährliche Geburtenrate wird geschätzt. Unsere beiden Robbenarten, Kegelrobbe und Seehund, haben unterschiedliche Fortpflanzungs- und Mauserzeiten, daher findet die Robbenüberwachung fast das ganze Jahr über statt.

In dänischen Gewässern leben drei genetisch unterschiedliche Populationen von Schweinswalen (1. Nordsee/Skagerrak, 2. Beltsee und 3. Ostsee), die separat überwacht werden. Die Überwachung konzentriert sich auf die 16 für Schweinswale ausgewiesenen Habitatgebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, SACs), umfasst aber auch das gesamte Verbreitungsgebiet der Populationen. In den fünf SACs in Nordsee und Skagerrak werden die Schweinswale jeden Sommer aus der Luft gezählt. In sechs SACs in den dänischen Binnengewässern sind akustische Horchstationen installiert, die Informationen über saisonale und jährliche Schwankungen liefern. Diese Population wird außerdem alle sechs Jahre von einem Schiff oder Flugzeug aus gezählt. Auch die Gewässer um Bornholm (die Ostseepopulation) werden mithilfe akustischer Horchstationen überwacht.”

Quelle: https://ecos.au.dk/en/researchconsultancy/themes/novana-marine-monitoring

Was derzeit zutrifft:

„Dänische Umweltschutzbehörde:

Gibt nicht an, dass es sich um Timmy handelt.

Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der gestrandete Buckelwal bei Anholt identisch ist mit dem Buckelwal Timmy, der in Deutschland gerettet werden sollte.


Dies teilte die dänische Umweltschutzbehörde am Freitagnachmittag in einer Antwort an Ritzau mit.

Wie bereits erwähnt, wurden Gewebeproben von dem Wal entnommen und werden zur weiteren Analyse eingeschickt.

Die Behörde teilt mit, dass keine eindeutigen Merkmale festgestellt wurden, die bestätigen könnten, dass es sich um den Buckelwal handelt, der zuvor in Deutschland gestrandet und später durch dänische Gewässer transportiert wurde.

Umgekehrt kann diese Möglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.

Die dänische Umweltschutzbehörde erklärte am Donnerstagabend, dass man davon ausgehe, dass der Wal bereits seit einiger Zeit tot sei.

Der Wal befindet sich etwa 75 Meter vom Ufer entfernt in einer Tiefe von ein bis zwei Metern. Und offenbar darf er dort bleiben.”

Quelle: https://www.tv2ostjylland.dk/


14.5.(2)


Kommentar zu dem WELT-Artikel — „Stromsaboteure treffen sich in Tatortnähe, legen Erddepots an und flüchten mit dem Fahrrad“


„Zu sehen ist ein Sternenhimmel auf schwarzem Grund, darunter eine fahrradfahrende, dunkel gekleidete Figur in einem Wald, die ein Banner mit der Aufschrift „SA-BO-TAGE“ trägt. Besonders hervorgehoben wird ein Vers am Ende des Plakats, der ein nächtliches Stadtszenario beschreibt und von Ermittlern als unterschwellige Andeutung möglicher „direkter Aktionen“ im urbanen Raum interpretiert wird.”

︎ W e i t e r l e s e n

Letzte Aktualisierung: 15.05.2026, 08:23 Uhr




14.5.(1)


𝕏-Collection — USA & China


„Präsident Trump hatte ein erfolgreiches Treffen mit dem chinesischen Präsidenten Xi. Beide Seiten erörterten Möglichkeiten zur Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern, darunter die Ausweitung des Marktzugangs für amerikanische Unternehmen in China und die Steigerung chinesischer Investitionen in unsere Industriezweige. Führungskräfte vieler der größten US-Unternehmen nahmen an einem Teil des Treffens teil. Die Präsidenten betonten zudem die Notwendigkeit, auf den Fortschritten bei der Unterbindung des Zustroms von Fentanyl-Vorläufersubstanzen in die Vereinigten Staaten aufzubauen sowie die chinesischen Einkäufe amerikanischer Agrarprodukte zu steigern. Beide Seiten waren sich einig, dass die Straße von Hormus offen bleiben muss, um den freien Energiefluss zu gewährleisten. Präsident Xi machte zudem deutlich, dass China die Militarisierung der Straße sowie jegliche Bestrebungen, für deren Nutzung Gebühren zu erheben, ablehnt, und bekundete Interesse daran, mehr amerikanisches Öl zu kaufen, um Chinas Abhängigkeit von der Straße in Zukunft zu verringern. Beide Länder waren sich einig, dass der Iran niemals über Atomwaffen verfügen darf.”

THE WHITE HOUSE

︎ W e i t e r l e s e n




︎


Gendernde Top-Anwältin bettelt beim Landgericht Frankfurt am Main um den Erlass einer Einstweiligen Verfügung (Az.: 2-03 O 212/26)




„Mit Datum vom 8. April 2026 erschien auf der Webseite der Antragsgegnerin ein neuer Artikel. Die Antragsgegnerin setzt sich darin mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren eines Leipziger Hochschullehrers auseinander, über das dieser auf der Plattform „X“ berichtete. Besagter Hochschullehrer veröffentlichte an dortiger Stelle mehrere Seiten aus einem anwaltlichen Schriftsatz. Die Antragsgegnerin nimmt dieses Verfahren und die „X“-Postings des Hochschullehrers zum Anlass, um die Antragstellerin auf dieser Basis erneut öffentlich verächtlich zu machen.

Bereits die Überschrift „Teile eines Cronemeyer-Schriftsatzes veröffentlicht“ oder die Zuschreibung in der URL: „Cronemeyer-Schriftsatz geht viral“ stellen eine direkte Verbindung zwischen dem Namen der Antragstellerin und dem erwähnten Schriftsatz her. Rezipient*innen verstehen diesen Genitiv im Kontext der nachfolgenden Ausführungen nicht lediglich als verkürzte Kanzleibezeichnung, sondern als Zuweisung der Urheberschaft an die Person der Antragstellerin. Dies wird dadurch verstärkt, dass der Text das Dokument im weiteren Verlauf als „sprachliches wie intellektuelles Wunderwerk“ verspottet und die Urheberschaft explizit individualisiert.

Verständige Durchschnittsrezipient*innen verstehen die angegriffenen Äußerungen nicht lediglich als allgemeinen Herkunftshinweis des referenzierten Schriftsatzes in dem Sinne, dass dieser aus der Kanzlei Cronemeyer & Haisch stamme. Diese Sinndeutung ist bei Berücksichtigung des Kontextes, in dem die Äußerungen fielen, fernliegend.

[...]

Dass die Antragsgegnerin den Boden jeglicher sachlichen Auseinandersetzung bereits vor geraumer Zeit verlassen hat, belegt sie durch die Bezeichnung der Antragstellerin als „inkompetent“ und „strunzdoof“. Durch die Verwendung des vulgärsprachlichen und maximal abwertenden Begriffs „strunzdoof“ wird der Antragstellerin jegliches intellektuelles Urteilsvermögen und jede geistige Befähigung abgesprochen, was durch die vorgelagerte Beschreibung als „inkompetent“ verstärkt wird. Das verschärfende Präfix „strunz“ unterstreicht dabei die besondere Intensität der Verächtlichmachung; es soll die Antragstellerin als hoffnungslos unintelligent und damit als minderwertig darstellen.

[...]

Es bleibt dabei. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zulässig und begründet. Bei bestehendem Verfügungsgrund steht der Antragstellerin der geltend gemachte Verfügungsanspruch im beantragten Umfang zu.

Es ist diesseits in keiner Weise nachvollziehbar, wie die Kammer zu der Schlussfolgerung gelangen kann, die von der Antragstellerin monierten Aussagen seien der freien Meinungsäußerung zuzuordnen.

Hinweis: „strunzdoof“ hält die Kammer (unabhängig von allem anderen) aktuell noch für unzulässig; dem wurde entgegengetreten.

Überdies verkennt die Kammer die strengen Regeln zur Urheberschaft. Die Unterstellung oder unberechtigte Annahme einer Urheberschaft stellt eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts dar. Die Urheberschaft ist an die natürliche Person gebunden, die das Werk tatsächlich geschaffen hat. Eine falsche Bezeichnung des Urhebers beeinträchtigt die geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zum Werk. Bei unberechtigter Nutzung oder falscher Namensnennung können bekanntermaßen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG geltend gemacht werden. Es ist zudem konkret nachprüfbar, ob eine Person Urheber ist oder nicht.

[...]

Der weitere Hinweis der Kammer, dass die völlig verkürzte Darstellung eines Urteils eine zulässige Meinung sei, obwohl auf die Weise eine Lüge verbreitet wird, ist rechtlich nicht haltbar.

Dass die Bewertung der Kammer nicht richtig sein kann, ergibt sich auch aus der folgenden Überlegung. In Anlehnung an die Ausführungen der Kammer müsste es sich um eine zulässige Meinung handeln, wenn ein Totschläger aufgrund der entgegenstehenden Verjährung von einem Strafgericht nicht belangt bzw. verurteilt würde und sich im Anschluss wie folgt äußern würde: „Das Gericht hat geurteilt, dass ich meinen Nachbarn umbringen darf.“

Schließlich soll, auch wenn einer Sinndeutung der Kammer, wonach es sich bei der mit Antrag zu Ziffer I.3 angegriffenen Äußerung um eine Meinungsäußerung handele (dem nicht gefolgt wird), darauf hingewiesen werden, dass allein die Annahme von hinreichenden Anknüpfungstatsachen, was im konkreten Fall ebenfalls in Abrede gestellt wird, für sich genommen nicht zur Zulässigkeit einer Meinungsäußerung führt, sondern allenfalls im Rahmen einer umfassenden Abwägung zu berücksichtigen wäre. Ein Abwägungsausfall wäre, wie die Kammer weiß, für sich genommen rechtswidrig.”

Frau Doktor Patricia Cronemeyer

12.5.26


„Inzwischen dürfte selbst Herr Backhaus in einem psychischen Zustand sein, in dem ein schlüssiges, belastbares Konzept ihm die Last von den Schultern nimmt.“


Ein Bericht über kollektive kognitive Dissonanz im Fall des ehemals vor Poel gestrandeten Buckelwals sowie über die reale Gefahr sich verschlechternder körperlicher und psychischer Gesundheitszustände.

︎ W e i t e r l e s e n




9.5.(2)


„Der Leidtragende bin ich“ — Rechtsanwalt Felix Damm erneut gegen Cronemeyer (Haisch)


„Gegen das amtsgerichtliche Urteil legte Patricia Cronemeyer fristgerecht Berufung ein. Der Rechtsstreit wird nun vor der 64. Zivilkammer (für Mietrecht) des Landgerichts Berlin II fortgeführt. Der Vorsitzende Richter der Kammer (Tegeder), darf nun fernab von Mietrechtsstreitigkeiten darüber befinden, ob die Vorinstanz zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit bzw. Unrichtigkeit geurteilt hat. Das prozessökonomische Voraugenhalten dieses Verfahrens zeigt eine Klägerin mit extremer Dünnhäutigkeit und überzogener Anspruchshaltung. Das Verfahren wurde ursprünglich falsch beim Landgericht Frankfurt am Main anhängig gemacht. Von dort “wanderte” es zum Amtsgericht Charlottenburg inklusive einberufener mündlicher Verhandlung.”

︎ W e i t e r l e s e n




9.5.(1)


TU Berlin Hauptgebäude — „Ein Blick in dein Inneres“


„Ab dem 9. Mai 2026 darf das Gebäude nicht mehr betreten werden. Dies betrifft sämtliche Büros, Lehrveranstaltungen, Veranstaltungen (auch Sport) sowie die im Hauptgebäude ansässigen externen Dienstleister (Mensa) und Firmen. Hintergrund sind erhebliche bauliche Mängel, die im Rahmen einer Begehung durch die Bauaufsicht und die Berliner Feuerwehr am 8. Mai 2026 festgestellt wurden. Die Sicherheit aller Hochschulangehörigen hat für uns oberste Priorität, weshalb diese Maßnahme unverzüglich umgesetzt werden muss. Heute, am 8. Mai 2026, besteht noch bis 22:00 Uhr die Möglichkeit, persönliche und dringend benötigte Gegenstände aus den Räumen zu holen. Wir werden Sie über weitere punktuelle Zugangsmöglichkeiten zeitnah informieren. Uns ist bewusst, dass diese kurzfristige Maßnahme für viele von Ihnen mit erheblichen Einschränkungen und Unsicherheiten verbunden ist. Wir arbeiten mit Hochdruck an weiteren Informationen und werden Sie schnellstmöglich über das weitere Vorgehen und Detailregelungen informieren.”





New


Anstehende Themen


Hinweis: Die Updates zu 1.), 2.) und 6.) erfolg(t)en direkt in dieser Auflistung

1.) Beschluss des Landgerichts Hamburg v. 28.04.2026, Az.: 324 O 157/26 in der Sache Bill Kaulitz ./. Julian Adrat

︎ Beschlussdokument

„Die angegriffene Äußerung „Es ist schon eine besondere Form des Widerwärtigen. Welche Frau kauft Shampoo, weil ein Pop-selfie-süchtiger, gepiercter Schwuler dafür wirbt? Ernsthaft – wie weit müsste die Gehirnwäsche fortgeschritten sein, dass sich ein Mann Rasierzeug kaufen würde, weil eine Undercut-geschorene Lesbe dafür wirbt?“ beinhaltet eine massive Abwertung des Antragstellers, die sich an dessen sexueller Orientierung ausrichtet und den Antragsteller gezielt diffamiert.

Leser beziehen insbesondere die Einleitung mit „widerwärtig“ nicht allein auf die im Bild dargestellte Werbung des Antragstellers für ein Shampoo, sondern auch auf die im weiteren Verlauf geschilderte Sexualität des Antragstellers. Dies ergibt sich insbesondere aus der Wendung „besondere Form des Widerwärtigen“, aus der deutlich wird, dass die kritisierte Werbung eine gesteigerte Form der Widerwärtigkeit darstelle, der Antragsteller, bei dem es sich um einen „pop-selfie süchtigen Schwulen“ handele, schon für sich genommen „widerwärtig“ sei.” (LG Hamburg)

Julian Adrat, dem zuletzt der Zutritt in den Deutschen Bundestag verwehrt blieb, soll Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt haben.

2.) Weiterer Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 7. Mai 2026, Az.: 324 O 149/26 in der Sache Christian Ulmen gegen den SPIEGEL sowie Presseerklärung von Schertz Bergmann für den Antragsteller

︎ Beschlussdokument

︎ Presseerklärung Schertz Bergmann

Der Streitwert beträgt 150.000 EUR. Der Antragsteller trägt 13/15 der Kosten des Verfahrens. Gegen den zurückweisenden Teil wird offenbar sofortige Beschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt. Schertz Bergmann dazu: „Soweit die von uns gestellten Verfügungsanträge im Übrigen zurückgewiesen worden sind, sind die Gründe hierfür rechtsfehlerhaft und in weiten Teilen nicht nachvollziehbar.”

3.) „Der Leidtragende bin ich“ — Rechtsanwalt Felix Damm erneut gegen Cronemeyer (Haisch)
sowie: hinterlegte Schutzschrift in einem angrenzenden Verfahren

︎ W e i t e r l e s e n

4.) Nachprüfungsverfahren vor dem Bundeskartellamt wegen der Vergabe “Umzugsdienstleistungen [...]”

  • Nach Auffassung der 1. Vergabekammer des Bundes waren 90.000 EUR Auftragswert für den Umzug des betreffenden Amtssitzes (anstelle der bspw. an die Öffentlichkeit gegebenen, geschätzten Umzugskosten in Höhe von 300.000 EUR) auskömmlich geschätzt bzw. kalkuliert; die Leistung musste deshalb nicht europaweit ausgeschrieben werden (Unterschwellenregime)
  • Das letzte Wort hierzu wird voraussichtlich der Vergabesenat am Oberlandesgericht Düsseldorf haben

5.) Neuer Artikel zum Buckelwal
Ein Bericht über kollektive kognitive Dissonanz im Fall des ehemals vor Poel gestrandeten Buckelwals sowie über die reale Gefahr sich verschlechternder körperlicher und psychischer Gesundheitszustände.

︎ W e i t e r l e s e n


6.) Der YouTube-Kanal des Streamers “Weichreite TV” wurde über Nacht angeblich gehackt und daraufhin gesperrt.
Aktuell wird versucht, den Kanal wiederherzustellen; YouTube prüft hinter den Kulissen; Kanal bis dahin offline.

Update: Der Kanal mit ca. 245.000 Abonnenten ist weiterhin gesperrt. Hilfsweise besteht der Kanal „Weichreite Uncut”.

7.) Außerdem folgende (skurrile) Meldung, die uns vollständig und im Wortlaut vorliegt: Hauptgebäude der Technischen Universität Berlin ab 09. Mai 2026 vollständig geschlossen

„Ab dem 9. Mai 2026 darf das Gebäude nicht mehr betreten werden. Dies betrifft sämtliche Büros, Lehrveranstaltungen, Veranstaltungen (auch Sport) sowie die im Hauptgebäude ansässigen externen Dienstleister (Mensa) und Firmen.

Hintergrund sind erhebliche bauliche Mängel, die im Rahmen einer Begehung durch die Bauaufsicht und die Berliner Feuerwehr am 8. Mai 2026 festgestellt wurden. Die Sicherheit aller Hochschulangehörigen hat für uns oberste Priorität, weshalb diese Maßnahme unverzüglich umgesetzt werden muss.

Heute, am 8. Mai 2026, besteht noch bis 22:00 Uhr die Möglichkeit, persönliche und dringend benötigte Gegenstände aus den Räumen zu holen. Wir werden Sie über weitere punktuelle Zugangsmöglichkeiten zeitnah informieren.

Uns ist bewusst, dass diese kurzfristige Maßnahme für viele von Ihnen mit erheblichen Einschränkungen und Unsicherheiten verbunden ist.

Wir arbeiten mit Hochdruck an weiteren Informationen und werden Sie schnellstmöglich über das weitere Vorgehen und Detailregelungen informieren.”

Berlin, 08.05.2026, ca. 15:00 Uhr




7.5.26


𝕏-Collection — die erste Maiedition






Wal


Deutsche Version des Artikels »The Unlikely Rescue« von Jessica Camille Aguirre über den gestrandeten, geretteten Buckelwal Timmy


︎ L e s e n

Hinweis wgn. Falschmeldungen und Gerüchten: Nichts weist darauf hin, dass der Wal tot ist. Am 5. Mai 2026 wurden laut Karin Walter-Mommert mindestens neun Signale über den Tracker empfangen, die alle darauf hindeuten, dass das Tier am Leben ist. Am Tag seiner Freilassung unternahm der Wal außerdem sofort kräftige Auf- und Abtauchbewegungen, was dafür spricht, dass er im offenen Meer zurecht kommt.


Wissenschaftler meinten, man solle einen kranken Buckelwal in Ruhe sterben lassen. Eine bunt zusammengewürfelte Truppe privat finanzierter Retter war anderer Meinung.

Anfang März tauchte ein junger Buckelwal-Bulle dort auf, wo Buckelwale eigentlich nicht vorkommen sollten: in der Ostsee, vor der Küste von Wismar in Norddeutschland. Das Tier – zwölf Meter lang und zwölf Tonnen schwer, etwa so groß wie ein Stadtbus – hatte sich in einem Fischernetz und Seilen verfangen. Feuerwehrleute fuhren mit Booten hinaus, um ihn zu befreien. Sven Biertümpfel, der als Mitarbeiter der gemeinnützigen Organisation Sea Shepherd Germany neben dem Wal tauchte, erzählte mir, dass er nicht nah genug herankommen konnte, um einige Kiemennetze zu entfernen, die noch an seinem Körper und in seinem Maul hingen. „Er war total gestresst und nicht gerade begeistert davon, dass Boote um ihn herum waren“, erzählte mir Biertümpfel über den Wal. „Wir konnten ihn einfach aus dem Hafen lotsen, und dann war er komplett draußen auf dem offenen Meer.“



News


SPD/Grüne/Linke verlassen die Plattform X


Aktualisiert

Hashtag #WirVerlassenX

Am Montagmorgen (04.05.2026) haben Vertreter der Parteien SPD/Grüne/Linke sowie die Parteien/Fraktionen selbst in einer koordinierten Aktion die Plattform X verlassen. Als Initiatorin gilt die Grünen-Geschäftsführerin Pegah Edalatian, wie die Plattform „Table.Media” bereits am Vortag zu berichten wusste:

︎ W e i t e r l e s e n




Update


von Dr. Kirsten Tönnies


Pressestatement in der Nacht im Hafen von Cuxhaven über die Freilassung des Wals

Dr. Tönnies, die den Buckelwal insgesamt tierärztlich begleitet hat, aber von der Freilassungsaktion am 2. Mai 2026 ausgeschlossen wurde, gab nach dem Anlanden der „Fortuna B“ in Cuxhaven in einem ca. ab 00:30 Uhr abgehaltenen Pressestatement bekannt, dass ihr an dem Samstag der Freilassung geschildert wurde, der Wal sei durch Befestigung (Schläuche oder Seile) an der stehenden „Robin Hood“ und einer gleichzeitigen Vorwärtsbewegung der Barge quasi stehend aus der Barge gelangt; die Barge sei von dem Wal weggezogen worden. Sie hielt dies für eine Schutzbehauptung und sagte später, der Wal sei von der „Robin Hood“ aktiv rückwärts rausgezogen worden.

Hinweis: Der Kapitän der „Fortuna B“ machte zum Anlandeort widersprüchliche Angaben. Demnach wurde der Zielhafen von Cuxhaven in Wilhelmshaven geändert, was sich jedoch als Deckmantel herausstellte, vermutlich um sich Interviewanfragen vor Ort zu entziehen.


Analyse


(Leider) journalistisches Versagen in der Berichterstattung


Vorgänge rund um die Freilassung des Wals (1. und 2. Mai 2026)

Wir gehen vorläufig davon aus, dass der Wal unter Inkaufnahme von Verletzungsrisiken (Haut- und Gewebeverletzungen -> dadurch erhöhte Infektionsgefahr, Muskel- und Bänderrisse, Wirbelsäulen- und Nervenschäden sowie Stress, Angst und Erschöpfung) von der „Robin Hood“ zwangsweise aus der Barge gezogen wurde. Die Abläufe vom 1. und 2. Mai 2026 machen diese Version der „Freilassung“ am wahrscheinlichsten. Das Verletzungsrisiko wurde ggf. nur dadurch gemindert, dass der Wal nicht fest auflag. Unklar bleibt, ob er motorisch Widerstand geleistet hat.

Im News5-Livebild ︎︎︎vom 1. Mai (Tag 40 der Walbegleitung) ist am Abend (ca. gegen 21:19 Uhr) zu sehen, dass die „Robin Hood“ wie üblich dicht seitlich neben der Barge liegt. Nur eine Minute später führt die „Robin Hood“ ein Manöver aus, das sie gegen 21:20:55 Uhr für kurze Zeit mit Abstand zum Bargeausgang zeigt. Danach kehrt sie in ihre Liegeposition seitlich neben der Barge zurück, nur um Minuten später erneut abzulegen und sich direkt hinter den Bargeausgang zu positionieren. Der Vorgang erregte zunächst noch die Aufmerksamkeit von News5.

In der Zeit vor Mitternacht bis kurz vor 7:00 Uhr am 2. Mai 2026 werden verschiedene Bildeinblendungen und Wiederholungsschleifen gezeigt, u.a. von der „Robin Hood“ (darauf zu sehen: hellgrüne lange Taue). Danach wird der Stream neu gestartet und Tag 41 beginnt ︎︎︎live ab ca. 7:00 Uhr.

Zu diesem Zeitpunkt liegt die „Robin Hood“ weiterhin unmittelbar seitlich neben der Barge. Vom News5-Team ist noch niemand präsent.

Fakt ist, dass News5 über viele Stunden hinweg keinen Drohnenflug durchgeführt hat. Die Akkus der Drohne waren daher weder leer noch mussten sie aufgeladen werden; die Drohne hätte startklar sein müssen. Leider wurde auch keine zusätzliche FPV-Drohne angeschafft, die deutlich wendiger ist und näher an das tatsächliche Geschehen herangekommen wäre.

Gegen 7:11 Uhr befindet sich die „Robin Hood“ weiterhin direkt seitlich neben der Barge. Die auf dem Deck befindliche statische News5-Kamera scheint schunkelnd und schaukelnd vollständig sich selbst überlassen (gewesen) zu sein.

Ab 7:53:36 Uhr ist „zufällig“ zu erkennen, dass die „Robin Hood“ nunmehr genau hinter der Barge am Ein- bzw. Ausgang liegt. Dasselbe Bild zeigt sich gegen 8:14 Uhr erneut. Was ist der Grund für die Position der „Robin Hood“ direkt am Bargeausgang?

Ab 8:15 Uhr meldet sich News5-Reporter Sebastian Peters mit einem „wunderschönen guten Morgen” live zu Wort. Er blickt auf sein Mobiltelefon und sagt, man sehe ihn dort herumschaukeln. Anschließend erklärt er: „Was genau da gerade passiert, kann ich euch ehrlicherweise nicht sagen. Wir waren noch nicht mit der Drohne in der Luft und haben uns noch keinen Überblick verschafft. Nach unserem Kenntnisstand ist der Wal aber nach wie vor in der Barge. Mehr kann ich aktuell tatsächlich nicht sagen.”

Dieser Moment ist von einer Fehleinschätzung der Lage geprägt. Die veränderte Position der „Robin Hood“ direkt hinter der Barge hätte für News5 ein (erneutes) Warnsignal sein müssen. Als Nachrichtenagentur, die einen Buckelwal 40 Tage lang begleitet, verpasst man am 41. Tag einen der entscheidenden Momente. Sich im Nachgang auf fehlende Abstimmung bzw. fehlende Kommunikation durch das Rettungs- und Bergungsteam zu berufen, ist an dieser Stelle falsch und irreführend, denn News5 wurde in der finalen Phase bewusst als Zaungast gehalten.

Die Live-Präsenz von Sebastian Peters dauert ca. 15 Minuten. Anschließend erklärt er, er werde unter Deck gehen „und gucken, ob er etwas zu essen und zu trinken findet”. Es ist anzunehmen, dass die an Bord befindlichen Personen in dieser Zeit ihr Frühstück eingenommen haben, was früher hätte geschehen sollen. Der Schleppverband war in dieser Phase keiner kritischen Beobachtung mehr ausgesetzt.

Auf dem unbetreuten Kamerabild ist zu erkennen, dass die „Robin Hood“ noch minutenlang direkt am Ausgang der Barge verharrt.

Um 8:43:30 Uhr schunkelt und schaukelt die sich selbst überlassene Deck-Kamera plötzlich ganz nach rechts und verliert bis 8:49:15 Uhr den Blick auf den Schleppverband. Ab 8:49:16 Uhr ist das zweite Begleitschiff „Arne Tiselius“ mit Blickrichtung zur Barge zu sehen.

Kurz darauf wird erkennbar, dass die „Robin Hood“ mit einigem Abstand, aber weiterhin in einer Linie zum Bargeausgang steht. Zwischen der „Robin Hood“ und der Barge ist die Fontäne des Buckelwals sichtbar, was bedeutet, dass sich das Tier zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Barge befindet.

Zweifelsfrei muss in diesen fast sechs Minuten News5-Abwesenheit etwas geschehen sein, das mit der „Freilassung“ des Wals zusammenhängt und sich möglicherweise nicht mehr vollständig aufklären lässt.

Erst um 9:03:38 Uhr wird das News5-Drohnenbild aktiviert; dies vermutlich nur aufgrund eines Anrufs von Jenna Wallace, die ihrerseits von dem an Bord der „Fortuna B“ befindlichen Meeresbiologen Pedro Baranga per Videocall über die Freiheit des Wals informiert worden sein soll, wie die News5-Reporterin Teresa Treuheit ab ca. 9:12 Uhr live erklärt.

Bei den ersten Drohnenaufnahmen ab ca. 9:03 Uhr liegt die „Robin Hood“ wieder seitlich an der Barge, als sei nichts geschehen.

Um 9:10 Uhr bewegt sich die „Robin Hood“ seitlich von der Barge weg, und News5 blendet „Breaking News – Wal freigelassen“ im Livebild ein — nahezu 30 Minuten nach dem eigentlichen Ereignis, das womöglich mit Tierqual verbunden war.

Danach hat das News5-Team Mühe, den Wal überhaupt zu entdecken, was dann um 9:16:39 Uhr gelingt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Wal schwimmend, tauchend und mit kräftigem Blas im offenen Meer zu sehen.

Berlin, am 3. Mai 2026




Update


Statement zur Freilassung des Buckelwals


Zu den Vorgängen heute morgen

Karin Walter-Mommert
02.05.2026

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir konstatieren hiermit, dass wir an der heutigen Entlassungsaktion des Wales weder beteiligt waren noch diese aktiv begleitet haben. Etwaige Konsequenzen für nicht abgestimmte Handlungen am und um den Wal haben der Eigner, die Betreiber und uns bekannte Personen der Crew der Schiffe Fortuna B und Robin Hood zu tragen. Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von den Geschehnissen und der Art und Weise, welche zur Aussetzung des Wales führten. Da wir uns noch in den Ermittlungen befinden, werden bislang keine Namen genannt. Wir bitten um Verständnis.

Zur Erläuterung: Da für den 02.05.2026 ein, selbstverständlich vom Gesundheitszustand des Wales abhängiger, zweiter Entlassungsversuch terminiert war, sollte unser Team morgens zur Barge verbracht werden. Immer im Bewusstsein jeder Kilometer sicherer Transport in nordwestliche Richtung erhöhe seine Chancen für sein Überleben. Entgegen dieser Abmachung wurde jedoch lediglich Jeffrey Foster zur Barge übergesetzt, die Ärztinnen wurden warum auch immer auf einen späteren Transport vertröstet, welcher nie stattfand. Auch wurde der Rest des Teams von Jeffrey Foster nicht abgeholt. An Bord der Barge wurden dann weder mit uns terminierte, kommunizierte noch durch unsere Ärztinnen, ohne die für uns verpflichtende Inaugenscheinnahme des Wals und Prüfung, Massnahmen ergriffen, um den Wal von Bord zu bekommen.

Herrn Jeffrey Foster’s dringender Bitte, seine Teamgefährten und die Ärztinnen unverzüglich hinzu zu holen, wurde nicht entsprochen. Ebenso wurde ihm im Laufe der Vorgänge untersagt, sein Handy zu nutzen, unter Androhung dieses ins Meer zu werfen. Weitere Details folgen nach Auswertung.

Karin Walter-Mommert

Walter Gunz”


2.5. (2)


Kommentar zu Buckelwal Timmy/Hope vom 2. Mai 2026


Aktualisiert: 17:22 Uhr

Teil 1 v. 2

Hinweis: Der zweite (individuellere) Teil ist für morgen, 3. Mai 2026, vorgesehen, da eine qualitative Aufarbeitung in kurzer Zeit nicht möglich ist.

Seit heute Morgen, 2. Mai 2026 ca. 8:45 Uhr, ist der Buckelwal Timmy/Hope frei. Um 8:49 Uhr waren seine Fontänen zwischen der Barge und der dahinter mit Abstand fahrenden Robin Hood zu sehen. Freischwimmend wurde der Wal außerdem gegen 9:17 Uhr mittels Drohnen- und Handybildern gesichtet. Wie das Tier letztlich freikam und ob es womöglich im Wasser schwebend von der Robin Hood aus der Barge gezogen wurde, wird vermutlich nicht mehr aufgeklärt werden. Die Aktion vom Vortag, den Wal an der Fluke mit einem Seil zu ziehen, dürfte jedenfalls nicht im Interesse von Walter Gunz und Karin Walter-Mommert gewesen sein, die beide die Rettungsaktion unterstützen und finanzieren.

︎ W e i t e r l e s e n




2.5. (1)


Pressetermin Feuerwache Berlin-Kreuzberg (Fotos)


Am Freitag, 1. Mai 2026, wurde in der Feuerwache Berlin-Kreuzberg (Wiener Straße) ein Presse- und Informationstermin zum Thema Sicherheit in der Stadt anlässlich des dynamischen Demonstrationsgeschehens zum traditionellen 1. Mai abgehalten. Teilnehmer waren Iris Spranger (Senatorin für Inneres), Dr. Barbara Slowik Meisel (Polizeipräsidentin), Marco Langner (Polizeivizepräsident), Kai Wegner (Regierender Bürgermeister) sowie Prof. Dr. Karsten Homrighausen (Landesbranddirektor). Zuvor hatten sich Dr. Slowik Meisel und Polizeivizepräsident Langner in Richtung des fußläufig entfernten Görlitzer Parks begeben.

︎ W e i t e r l e s e n




2.5.26


Themenankündigung


1.) Bereitstellung 13:00 Uhr: Fotostrecke zum Informations- und Pressetermin, Feuerwache Berlin-Kreuzberg, mit Iris Spranger (Senatorin für Inneres), Dr. Barbara Slowik Meisel (Polizeipräsidentin), Marco Langner (Polizeivizepräsident), Kai Wegner (Regierender Bürgermeister), Prof. Dr. Karsten Homrighausen (Landesbranddirektor)

2.) Im Anschluss (geändert auf 17:00 Uhr): Buckelwal Timmy/Hope (Kommentar)




28.4.26


TIMMY / HOPE @theBarge



Quelle: K. Walter-Mommert (via Rettungsteam vor Ort)


Quelle: NDR (via Rettungsteam vor Ort)


Wal


Die Zeit ist reif


Im Fall des gestrandeten Buckelwals vor Poel ist es zwingend geboten, dass der Rettungsversuch morgen, am 28. April 2026, störungsfrei und ohne weitere Verzögerung stattfindet. Dem Tier und seinem Rettungsteam (hier insb. DLRG) läuft die Zeit davon. Ein weiterer Liegetag ist unzumutbar.

Es geht nicht mehr darum, ob ein konkretes Netz unter das Tier geschoben wird, was bekanntlich mit Tücken einhergeht. Entscheidend ist, den notwendigerweise vorzunehmenden Rettungsversuch, der behördlich geduldet wird, durchzuführen. Der Wal muss ohnehin bewegt werden; eine hundertprozentige Garantie für sein Verhalten gibt es nicht.

Das Umweltministerium muss der Empfehlung des Rettungsteams folgen und eigene Bedenken zurückstellen.

Es ist erwiesen, dass der Lebensgeist von Tieren durch depressionsfördernde Umstände zurückgedrängt werden kann. Dieser Kipppunkt zeichnet sich ab.

Jede weitere Über(Regulierung) bedeutet Tierqual.

Es reicht jetzt.
Die Zeit ist reif.




Culture


Kirschblütenpfad Berlin


Über 100 Bäume stehen dicht an dicht auf dem Kirscheblütenpfad (auch Kirschblütenallee) am S-Bahnhof Bornholmer Straße in Berlin. Die Kirschblüten haben für dieses Jahr ihre volle Blüte erreicht und dürften nur noch wenige Tage in dieser Pracht zu sehen sein.

︎ W e i t e r l e s e n




Recht


Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OVG in der Sache NiUS gegen Ministerpräsident Daniel Günther (Az.: 6 MB 9/26)


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Die kurzfristige Bereitstellung erfolgte durch Johannes Modest (Richter am Oberverwaltungsgericht und Pressesprecher), vielen Dank!


24.4.26


Weimar 2026: Mein Tag mit Richtern und Staatsanwälten


Der 24. Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag (RiStA-Tag) fand vom 15. bis 17. April 2026 in der Kulturstadt Weimar statt und verzeichnete über 1.100 Teilnehmer/innen, vorrangig Berufsrichter und Staatsanwälte. Die Veranstaltung wird (vom Deutschen Richterbund) nur alle drei Jahre ausgerichtet.

︎ W e i t e r l e s e n




23.4.26


Oberverwaltungsgericht: Ministerpräsident Daniel Günther war auch gleichzeitig als einfacher Parteipolitiker bzw. politisch handelnde Privatperson bei Markus Lanz


Gerichtliches Az.: 6 MB 9/26

Der 16-seitige Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts wurde angefragt und steht in Kürze zur Verfügung. 

Rechtsanwalt Steinhöfel hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung angekündigt.

In der Pressemitteilung des OVG heißt es: 

„In einem Eilverfahren hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts heute die Beschwerde der Betreiberin des Nachrichtenportals nius.de im Zusammenhang mit Aussagen von Daniel Günther in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 7. Januar 2026 zurückgewiesen (Az. 6 MB 9/26).

Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. Februar 2026. Darin waren die Anträge auf Unterlassung der Äußerungen, die Androhung eines Ordnungsgeldes und den öffentlichen Widerruf der Äußerungen abgelehnt worden. Herr Günther habe die angegriffenen Äußerungen nämlich nicht in seiner Funktion als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein getroffen, sondern als Parteipolitiker.

Der 6. Senat betont, dass das Verwaltungsgericht den richtigen verfassungsrechtlichen Maßstab zur Beurteilung der streitigen Äußerung angewendet habe. Er gibt in seinem Beschluss ausführlich die vorhandene bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung wieder und hebt die Doppelrolle von Amtsinhabern hervor. Eine sich äußernde Amtsperson sei als Amtsinhaber an das Neutralitäts- und das Sachlichkeitsgebot gebunden. Zugleich könne sie aber auch als Parteipolitiker bzw. politisch handelnde Privatperson auftreten, der das Recht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz zukomme. Dies gelte insbesondere in Talkrunden, die in der Regel dem themenbezogenen Austausch politischer Argumente und Positionen dienten. Daher sei jede Äußerung für sich anhand der Gesamtumstände zu bewerten. Dem sei das Verwaltungsgericht hier nachgekommen.”


:-)


MVP-Minister Till Backhaus in 10 Akten


  1. Hoffentlich kommt das Mistvieh nicht zu uns.

  2. NEEEEEiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiNNNNNNNNNN!!!!!!!!!!

  3. Ruhe gönnen und links liegen lassen. Hospiz einrichten.

  4. Das Tier kam zum Sterben hierher. Es ist schwerstkrank.

  5. Wir haben ein Gutachten, das ist gerichtsfest.

  6. Nur noch Totbergung. Danach Wissenschaft.

  7. Der Wal kann gerettet werden. Ab morgen geht’s los.

  8. Ich hatte ein transzendentales Erlebnis.

  9. Heute Nacht war ich bis 01:30 Uhr bei Hope.

  10. Mein Wal bekommt jetzt Futter und einen Peilsender.




20.4.26


Buckelwal TIMMY/HOPE — Neue Position


1.) Das Angebot zur Installation der NEWS5-Wärmebildkamera an der schwimmenden Plattform besteht. Karin Walter-Mommert hat zugestimmt. Sebastian Peters müsste nur seine Nachrichten lesen :-)

2.) Dr. Jenna Wallace, öffentliches Statement: „TIMMMY (HOPE) is still fighting. I was the wrong veterinarian to fuck with a whale for politics, YouTube and claiming to be a hero when you stacked the odds against him even higher. Think I’m all talk? Ask Miami Seaquarium and The Dolphin Company. From one fighter to another …Fucking fight Timmy….you got this. We aren’t done.”

Lastly, I’d like to send a big fat F@CK YOU to the museum who apparently has been wanting a skeleton of a whale and likely has (edit: had) a voice behind! (zu eigen gemacht)

Jenna Wallace sprach sich für die Rückkehr von Robert Marc Lehmann aus; sie selbst verlässt das Team.

Ein aktueller Kommentar in sozialen Netzwerken über Lehmanns Arbeit mit dem Wal: „Es wird immer wieder behauptet, der Wal habe ein großes Problem, da er zweimal gestrandet ist. Nachdem ich nun Lehmanns Doku von der ersten Rettung gesehen habe, lässt sich Folgendes sagen: Der Wal hat kein schwerwiegendes Problem. Er ist nicht erneut gestrandet, weil er krank, deshalb orientierungslos oder lebensunlustig ist, sondern wegen Dummheit, Inkompetenz und Geltungssucht. Obwohl Lehmann gewarnt hatte, dass der Wal bei dem inkompetenten Vorgehen der Verantwortlichen erneut stranden wird, war diesen Verantwortlichen ihr Hoheitsgebaren und ihre persönliche Befindlichkeit offenbar wichtiger, als die Freiheit des Tieres. Hätte man Lehmann seine Arbeit fortsetzen lassen, wäre der Wal schon lange weg aus dem Tollhaus Deutschland! Das war aber scheinbar nicht gewollt. Das Einzige, was sie in Deutschland perfekt beherrschen, sind der Verschleierung behördlichen Versagens dienende mediale Hetzkampagnen.”

3.) Die Initiative internationaler Strandungsfachleute über die aktuelle Situation: „Wenn die Veterinärin des Ministeriums eingreift und den Einsatz von Gurten verbietet, die im Technischen Bericht 2024 des Live Large Whale Stranding Workshop offiziell empfohlen werden, bleibt einem nur das Staunen. Was ist das? Eine gezielte Sabotage, um zu beweisen, dass die eigene fehlerhafte Erstbewertung doch richtig war? Ein Machtspiel verletzter Eitelkeit? Einfach nur Dummheit? Oder etwas ganz anderes? Jeder möge für sich entscheiden. Der Wal hatte bis heute Schutzfaktoren, die ihn am Leben gehalten haben – nach heute wird er sie nicht mehr haben.”

und: „Man sollte niemals vor dem Wal sein! Wer sind diese [...] auf den Jetskis? Warum wurde der Zugang zur Sandbank nicht gesperrt? Ja, er muss durch die enge Seegasse, aber das wusste doch jeder, oder? Die Wasserstände, das Wetter und die Meeresbedingungen wurden bereits vor Tagen vorhergesagt, also hätte eine sorgfältige Planung im Voraus stattfinden müssen, und die Aufstellung hätte bereitstehen müssen, um darauf zu warten, dass er sich befreit.”

Jens Schulz deutet an: „Und natürlich kam uns in alter Manier Pferde-Assistenzärztin Dr. Groß (ITAW) in die Quere. Vielleicht wollte sie einfach die letzte Chance nutzen, Timmy doch noch auseinanderschneiden zu können.” Worauf Schulz’ Äußerung genau abstellt, lässt er offen; möglicherweise sind es die untersagten Gurte. Schulz ergänzt: „Gesundheitlich geht’s ihm (Timmy) gut. Aber natürlich müssen wir noch sehr viele gemeinsame Gefahren durchstehen! Dieser erste Reisetag hatte es ja schon in sich! Leider gibt es keine Gebrauchsanweisung für gestrandete Wale. Und eines noch in eigener Sache: Geht nicht so hart mit uns ins Gericht. Wir machen das auch das erste Mal. Für uns ist auch alles neu. Klar, haben wir ein paar Spezialisten eingeflogen. Aber letztendlich klappt es nur, wenn alle zusammenhalten.”

Hinweis: Derzeit gibt es keine Erkenntnis darüber, dass Dr. Groß (ITAW) amtsseitig in die Rettungsmission involviert ist.

Persönliche Meinung: Timmy/Hope schafft das. Tapfer, kraftvoll. Nicht aufgeben. Negativität ausblenden. 

Möge auch Tierärztin Janine Bahr-van Gemmert schnell wieder gesund werden.




18.4.26


Der Buckelwal — Ein Kommentar


Dass ein Buckelwal in deutsche Gewässer einläuft, dort strandet und damit solche Ausnahmezustände auslöst, grenzt an Unwahrscheinlichkeit. Dass er gerettet wird, lebend davonkommt, in den Atlantik zurückgeführt wird und dort seine natürliche Lebenserwartung erfüllen darf, mag ebenso unwahrscheinlich klingen. Der Wal selbst erzählt uns aber eine andere Geschichte, denn die Weltöffentlichkeit blickt auf ein Tier, das trotz aller Widrigkeiten, Totsagungen, Schlechtredereien und Diffamierungen so viel Power zeigt, dass es die Menschen, die seine Chance auf Leben zu ihrer höchstpersönlichen Mission gemacht haben, überzeugt hat. Wäre der Buckelwal vor Poel eine Person, müssten sich zahlreiche Medien, Organisationen und Einzelpersonen für teils schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor Gericht verantworten.

Den Kurs, den das neue Team verfolgt und vollzieht, nämlich pressemeidend den Schaden auszugleichen, den das alte Team, das nicht wusste, was es tat, angerichtet hat, und all das unter höchstem Druck in eine positive Wendung zu führen, ist genau richtig. Medieninteresse bedienen, ja. Zum Bediensteten der Medien werden, nein.

Minister Dr. Till Backhaus muss alles in seiner Macht Stehende tun, behördliche Hürden niedrig zu halten oder sie schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen. Die Walrettung ist kein Verwaltungsakt, sondern ein anspruchsvolles Live-Event, in dem stündlich hinterfragt und gegebenenfalls neu entschieden werden muss. Dahinter steht eine Profession, die Außenstehende weder nachvollziehen können noch müssen oder sollen. Die Menschen, die jetzt die Verantwortung tragen, haben ihre Arbeit im Innern zu verrichten und dürfen nicht vom Außen unter zusätzlichen Druck gesetzt werden. Es ist nämlich alles andere als Routine, einem tonnenschweren Buckelwal das Leben zu retten.

Hinweise: (1) Bezüglich des Zustands des Wals ist die Informationslage teilweise uneindeutig. Privilegierte Social-Media-Accounts haben glaubwürdig vermittelt, der Wal trage einen Haken am Maul und es werde noch genau ins Maul geschaut; zudem stamme die Information direkt vom Operations-Team. Tierärztin Janine Bahr-van Gemmert hat den Haken am Maul heute verneint. (2) Die Initiative internationaler Strandungsfachleute, die ein 25-seitiges Positionspapier veröffentlicht und bereitgestellt hatte, kritisiert die in den Medien stehende Bergungsplanung, wonach ein Vier-Seiten-Ponton für den Waltransport zum Einsatz kommen soll. Die Fachleute argumentieren, Wale verstünden keine engen, abgeschlossenen Räume und reagierten darauf ablehnend, ähnlich wie in Gefangenschaft. Es bestehe die Gefahr, dass der Wal um sich schlägt und sich selbst tötet.




Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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Definition #TeamHope: Ein Sammelbecken radikal-verschwörungsideologischer Selbstdarsteller, geprägt von niedrigem geistigem und kulturellem Niveau, hervorstechendem Geltungsdrang und mangelnder Selbstreflexion. Nicht zu verwechseln mit der ursprünglichen Rettungsinitiative um Karin Walter-Mommert und seriösen Beteiligten wie der Tierärztin Anne Herrschaft und Rechtsanwältin Constanze von der Meden.

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Nachprüfungsantrag — Vergabe von Umzugsdienstleistungen für das Bundespräsidialamt, Vergabeverfahren Az.: 120 21-00005/2025, Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung (nach UVgO – beanstandet als fehlerhaft)

Als die Umzugspläne für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im 4. Quartal des Jahres 2025 bekannt wurden, fiel bei mir und meinem Netzwerk die Entscheidung, an der Ausschreibung zur Vergabe von Umzugsdienstleistungen für das Bundespräsidialamt rechtsverbindlich teilzunehmen.


︎ W e i t e r l e s e n




Rotes Rathaus Berlin — Tag der offenen Tür 2026


Impressionen und Kommentierung

„Nachdem ich ihm die Rechte der Presse erläutert und seine Fehlannahme in Luft aufgelöst hatte, gaben wir uns die Hand. Eine Frage bleibt allerdings: was machen diese Leute beruflich, falls der Senat in wenigen Monaten abgewählt wird?”