Hier werden Justizberichte, Prozessverläufe und Ergebnisse in Verfahren veröffentlicht. In Abwechslung mit politischen und nicht-politischen Meinungen, Ereignissen aus dem Leben, sowie kunst- und kulturbezogenen Hinweisen oder Empfehlungen.

Frühere Artikel ︎




04.05.2024


Realsatire: Anja Teschners wichtigste Rede 2024






Disclaimer: Buckminster Edit, KI-generierte Rede (keine Originalrede von Fr. Teschner)

03.05.2024


1.) Das Ministerium für Staatssicherheit im neuen Gewand


„Sehr geehrte Frau Dr. Eissing,
auf dem zweiten Bild erscheint mir [...] etwas jünger zu sein. Die anderen Bilder zeigen sie ganz gut, allerdings zieht sie sich heute meist etwas ausgefallener an, gerne mit Stulpen an den Armen, kurzer Hose und langen Strickstrümpfen bis über die Knie mit einer Strumpfhose darunter, in einer Kombination aus schwarz und knalligen Farben und auch mal mit einem Stirnband aus dem dann die Haare struppig nach oben stehen. Sie scheint sich gerne zu inszenieren.
Anbei noch ein Bild, das ich gefunden habe, das sie auf ihrer Homepage unter dem Jahr 2021 veröffentlicht hat.
Viele Grüße
Dr. Katharina Saar“



2.) Tänään emme juhli ainoastaan syntymäpäivääsi, vaan myös tukea ja arvokasta tietoa, jota olet antanut minulle vuosien varrella. Hyvää syntymäpäivää, isä! Toivotan sinulle onnea, terveyttä ja menestystä tälle uudelle vuodelle.





29.04.2024


Deutschland am Wochenende und in der Welt (aktualisiert)


“Die schockierend schlechte Sendung “Maybrit Illner” vom 25. April 2024 wirkt nach, bei X und auf YouTube überschlugen sich Reactions und Kommentare dazu. Sehenswert sind die Statements des rechtsradikalen Verfassungsfeindes Kolja Barghoorn. Noch 20 weitere Sendungen und Kolja wird, da er gesichert rechtsextremistische Verhaltens- und Denkweisen an den Tag legt, vom Verfassungsschutz beobachtet werden.”

Enthält: Viségrad 24, Elon Musk, Thomas Berbner u.v.m.



27.04.2024


Caspar David Friedrich (Ausstellung, Alte Nationalgalerie)


“Mit einer ungewöhnlich feinen Malerei entstanden Bilder der Sehnsucht und der Hoffnung, aber auch des Zweifels. Friedrichs Darstellungen erscheinen naturnah. Ihre Bedeutung geht jedoch über das Sichtbare hinaus. Sie ist spürbar, lässt sich aber kaum in Worte fassen. Fragen zum menschlichen Leben und dessen Endlichkeit werden berührt. Darauf reagierte auch Friedrich mit seiner Kunst. Seine Rückenfiguren schauen in eine Unermesslichkeit, die ihnen ein Rätsel bleibt. So werfen auch heute Friedrichs stille Bilder die Frage auf: Wo steht der Mensch im Verhältnis zur Welt?”

Oder: Herr Plonka ist interessanter als die Ausstellung selbst.





26.04.2024


Klobürsten-Illner, Sendung vom 25.04.2024, ein wunderschöner Wutausbruch


Es tut weh, diese (mit Ausnahme von Julia Barbara Finck und Tino Chrupalla) verhohlfrittete Assirunde anzusehen und anzuhören. Ein unliebsamer Politiker wird eingeladen, um verbal auf ihn eindreschen, ihm das Wort abschneiden und ihn vor großem Publikum vorführend als untragbaren Politiker einer vermeintlich komplett rechtsextremen Partei framen zu können. Wütend macht es die Assirunde, wenn diese perfide Taktik nicht aufgeht. Tino Chrupalla kann kaum einen Satz zu Ende reden, wird fortlaufend unterbrochen oder kleingeredet. Zutreffende Gegenargumente bzw. Belege dafür, dass Politiker anderer Parteien oder von der Europäischen Kommission Dreck am Stecken und strafrechtliche Ermittlungen gegen sich haben, werden hastig unterbunden. Gegen Ursula von der Leyen ermittelt die Europäische Staatsanwaltschaft u.a. wegen Korruption. Kriminelle Amtsträger sitzen überall, selbst im Kanzleramt und im Bundeswirtschaftsministerium, was vom Öffentlich-rechtlichen Rundfunk grillenzirpend totgeschwiegen wird. Die Tagesschau berichtet über den BMWK/Habeck-Skandal? Fehlanzeige! Diese Staatspropagandasendung ist pure Manipulation und eine Beleidigung für jeden halbwegs vernünftigen, intelligenten Menschen. 

Die blonde SPIEGEL-Chupze unterstellt und hält fest “es gibt kein Interesse an Aufklärung bei Ihnen.” Halt dein Maul, du Hohlbirne! Die politisch abgestürzte, im Flutgebiet Witze reißende Annegret Laschet schwadroniert von vorgeschriebenen Zetteln “wo Sie alle zehn Minuten dumme Sprüche absondern”. Halt dein Maul, du Hutzelmännchen! Russwurm, der ansonsten schweigt und nichts Sinnvolles beiträgt, brüllt irgendwas von 1944 in die Runde. Halt dein Maul, du Lobbyaffe! Interessant und vielsagend ist die Körpersprache von “Juli Zeh” (Schriftstellerin und Verfassungsrichterin in Brandenburg), die mit reichlich Abstand zum Tisch die Rolle der Beobachterin und Mediatorin einnimmt. Eine intellektuelle Aufwertung für die Assirunde. 

Bedauerlich, dass es keine Studioaufzeichnungen mit anwesendem Publikum gibt. In mindestens einem Fall müsste die Aufzeichnung wegen nachhaltiger Disruption (direktes verbales Niederschmettern aller Vertreter der Assirunde) unterbrochen werden. 

Sowohl die Sendung als auch die darin anwesenden “hochdekorierten” Gesprächs- und Framingpartner sind das speerspitzartige Beispiel für unsere heutige Lug- und Truggesellschaft. Es trifft zu, dass diese Menschen nicht Angst um die Demokratie haben, sondern sie fürchten sich vor der Demokratie.

Hängen bleibt, dass es dem Staatsfunk und den eingeladenen Marionetten wieder nur darum ging, einen unliebsamen Politiker und die (aus ihrer Sicht einzige undemokratische) Partei, der er vorsteht, öffentlich zu diskreditieren. Es wurde nichts besprochen, das inhaltlich auch nur ansatzweise wertvoll war. Chrupalla “schlägt” sich gut und meint “Wir sind hier nicht bei Ihrer Konferenz im SPIEGEL, wo Sie reinquatschen können!” Das hört die blonde Chupze gar nicht gerne. Trägt man wie Melanie Amann (stellv. SPIEGEL-Chefredakteurin) Gift und ein hohes Manipulationspotential in sich, verändert es die eigene Optik und man sieht exakt aus wie Frau Amann: fahl, von wahnsinnig dominanten Augenringen und herunterhängenden Mundwinkeln gezeichnet, und insgesamt bestückt mit der Aura einer Klobürste.








24.04.2024


“Freiheit heißt, auch die Meinungen zu ertragen, die wir ablehnen. Verbote und vorgeschriebene Bekenntnisse führen zur Entmündigung der Gesellschaft.”


Stabile Richter in Halle, die in Aussicht gestellt haben, dass Björn Höcke im Falle einer Verurteilung “nur” mit einer Geldstrafe zu rechnen hat. Allen, die sich den Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts Björn Höckes oder gar die Aberkennung seiner Grundrechte ausgemalt hatten, gebührt tiefe Verachtung. Es geht nämlich nicht um den politischen Akteur einer Oppositionspartei, sondern um den Menschen Björn Höcke als Träger von Rechten. Seine politischen Positionen und Provokationen kann man ablehnen oder ausblenden, seine Grundrechte hingegen müssen geachtet werden, ohne Ansehen der Person. Jeder Verstoß dagegen muss zu mehr Augenmerk (z.B. auf die Justiz) und zu Solidarisierungseffekten führen. Gerade erst hat eine sehr kompetente Oberstaatsanwältin das Handtuch geworfen und ihre gut bezahlte Position bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln gekündigt. Die Rede ist von Anne Brorhilker, die gar um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bat. Eine wahrhaft drastische Maßnahme, die aufhorchen lässt. Dieser Schritt (der Selbsttreue) war die einzig logische Konsequenz, um sich dem Sumpf aus Korruption, Weisungsgebundenheit und kriminellen Amtsträgern würdevoll zu entziehen. Eine mutige Entscheidung, die Respekt und Bewunderung verdient. 




24.04.2024


”Ich bin 40 und Schwurbler” (Denunziant über den KI-Künstler)


Gelegentlich fördern instinktive Internetsuchen Debatten zutage, die nicht nachvollziehbar sind. In der reddit-Community beispielsweise lässt man sich intensiv über den “rechten Schwurbler” Snicklink aus, den man “als Künstler und Kunstfigur noch nie verstanden hat.” Rums. Unterkomplexe linke und linksradikale Gehirnakrobatik auf dem Silbertablett serviert:

“Was Snicklink da mittlerweile betreibt hat ist rein ideologischer Natur, das hat nichts mehr mit Kunst zu tun.”




21.04.2024


Max Krah (AfD), Spitzenkandidat bei der Europawahl - Jung & Naiv


Unter dem Motto “Kleider machen Leute” ist auf dem YouTube-Kanal von Tilo Jung das derzeit längste politisierte Gespräch der Welt zu hören. Respekt für diese sechsstündige Powerleistung gebührt allen Gesprächsteilnehmern. Max Krah ist eine Persönlichkeit, die man durchaus interessant und charmant finden kann. Wenn er spitzbübisch grinst und seine intellektuelle Überlegenheit auf der Sach- und Verstandesebene transportiert, bereitet es Freude, ihm dabei zuzusehen. 

https://www.youtube.com/watch?v=BuMZzfDUOf8

Ein Highlight: Der Abschnitt über Walter Lübcke ab ca. 4 h 40 min; “Ich habe sicherlich nicht diesen idiotischen Zusammenhang gesehen.” 

Ein weiteres Highlight: “Willst Du kurz auf Klo?”

Kommentare

“Mal unabhängig von der politischen Bewertung war das eine Premiere in Deutschland. Danke. Die erste tiefe inhaltliche Auseinandersetzung dieser Art.”

“Ich als Migrant muss nach dem ganzen Gespräch gestehen, der Krah ist in Teilen nicht unsympathisch.”

“Hätte echt nicht gedacht, dass der Krah so dermaßen eloquent, gebildet und weltgewandt ist und sich über 6,5 h so grillen lassen kann ohne abzubauen, Chapeau!”

“Es spricht für Krah, dass es zwei Leute braucht, die versuchen, ihn aufzuarbeiten. Und es doch nicht gelungen ist. Er hat gut durchgehalten.”

“Ganz anders, als die üblichen Medien es dargestellt haben! Eine sehr gute Aufklärung und tiefgehendes Wissen darüber bringen langsam Licht in den dunklen Raum.”

“Gutes Gespräch, das die Klasse zwischen Herrn Krah und dem Interviewer, der eher wie ein leicht schnoddriger Schülervertreter rüberkommt, klar aufzeigt.”

“Krah hat ihn einfach vorgeführt. Jung kann bei durchschnittlich rhetorisch gewandten Gästen durchaus glänzen, aber hier war er absolut verloren, trotz massiger Vorbereitung.”

“Maximilian Krah verfügt über ein unfassbares Allgemeinwissen, extrem beeindruckend. Meiner Meinung nach hat er sich sowohl inhaltlich, als auch kommunikativ sehr gut geschlagen.”


“Dieses Interview ist spannender als 100.000 Talkshows im ÖRR. Vielen Dank Herr Jung.”




19.04.2024


Verbotene Meinung über die Bundesregine


Generationen von Sprachwissenschaftlern erlitten dieser Tage Ohrenbluten, als die deutsche Außenministerin mit der Grazie eines betrunkenen Einhorns und der Eloquenz eines verwirrten Papageis ihre neueste Rede gehalten hat:

"Das war ein präsidenzloser Angriff direkt aus dem Iran, Israel hat also ein Defensieg erringen können, mit seinen Partnern gemeinsam. Iran ist bereits das am meisten sanktionierte Sanktionsregime [...] Maffenvernichtungsregime, wo auch die Revolutionsgarden bereits gelistet sind, weil dieser Angriff, der war präsidenzlos. [...] Das wurde nach dem neunten September damals bei dem Angriff auf die USA geschaffen, das Existenzrecht von Isreal nicht nur rhetorisch zu bewerden, sondern sie haben ein direkten Angriff auf Israel gestartet. Der konnte nur vereitelt werden, weil andere Partner in der Region mit eingestritten sind."

Das Amt des deutschen Außenministers ist so beschädigt, dass es in der nächsten Legislatur vier Jahre ohne Besetzung wird sein müssen. Annalena Baerbock –schwerstverblödet und gesichert inkompetent– ist eine Bedrohung für das Ansehen Deutschlands in der Welt und eine akute Gefahr für unsere diplomatischen Beziehungen.





19.04.2024


Ulrike Stockmann, was ist hier eigentlich los? #Meinungsfreiheit


“Die ehrwürdige Dame Ulrike Stockmann ist bekannt dafür, dass sie in ihrer Arbeit als Journalistin für die rechte Medienlandschaft keine Mühen scheut, unbequeme Fakten ans Licht zu bringen. Als sie sich eines Tages aufmachte, um eine Reihe hochkarätiger Politiker zu interviewen, war sie fest entschlossen, hinter die Fassade zu blicken und die echten Geschichten zu erzählen.”





18.04.2024


Landgericht Halle: »Jedem das Seine«


Prozess gegen Björn Höcke gestartet

Das unabhängige Gericht in Halle, das den Strafprozess gegen Björn Höcke durchführt, gehört auf die Anklagebank. Zu krass ist die Straftat an der Fassade des Gebäudes, auf der “Jedem das Seine” prangt. Gegen das Gebäude wurde soeben wegen des Verwendens eines NS-Slogans Strafanzeige erstattet.




17.04.2024


Curated Stories: »Dancing with the Whirlpool«


Der abenteuerhafte Tod des Jacob Cockle

Obwohl der Tod von Jacob Cockle 11 Jahre zurückliegt, ranken sich Trauer, Faszination und Mythen darum. »Dancing with the Whirlpool« sind die letzten Aufnahmen kurz vor seinem Tod im Wasser, das er liebte. Jacob Samuel Cockle, 28, starb am 28. Mai 2013 auf riskante und tragische Weise. Ein Blick auf seine Geschichte.




14.04.2024


HERTIN Rechtsanwälte, Poly Terra Innovation und die Weigerung Berliner Richter in diesem und noch weiteren Fällen; Excellent initiative to debunk all people involved”


“Der Rechtsanwaltskanzlei um Hermann-Josef Omsels als Partner von HERTIN genügt nicht eine Domain, auf der sie sich und ihre Leistungen präsentiert. Seit kurzem sind es mit https://hertin-rechtsanwaelte.de/ sogar zwei Internetseiten, die die Kanzlei betreibt. Wohl mit der Absicht, die Berichte auf https://hertinhilft.de/ im Ranking nach unten zu schieben. Für den Berichterstatter ein Zeichen seines Erfolges.

Ein Teil des Berichtes von Buckminster NEUE ZEIT unter https://hertinhilft.de/ bezieht sich auf die Polymerforscherin und Kundin der Kanzlei, Sylvia Rita Hofmann, die wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges in Österreich inhaftiert war, und die nach ihrer Zeit in Haft mit neuen Konzepten und Ideen nach Deutschland kehrte, wo sie jahrelang in marken- und patentrechtlichen Angelegenheiten von HERTIN Rechtsanwälte beraten und bedient wurde.

Unsere tiefgründige Recherche über Sylvia Hofmann (Poly Terra), die Menge an Fakten und eigener Erfahrung, und insbesondere die logischen Schlussfolgerungen über die negativen Absichten von Poly Terra Innovation bezeichnete HERTIN gegenüber dem Landgericht Berlin als “Hirngespinste”.

Am Freitag, 12. April 2024, erreichte uns überraschend die Nachricht des ehemaligen R&D Managers (Research und Development) von APPE Packaging, Cor Jansen, die wir hier veröffentlichen. Ebenso unsere Antwort an Cor.” 

Enthält auch: Mr. Thiel, Ms. Rößler-Tolger, Ms. Saar, Ms. Tucholski, Mr. Elzer, Ms. Schönberg, Mr. Schneider and Mr. Frey, Ms. Teschner, Ms. Badenberg.



13.04.2024


Björn Höcke und die Anklage nach § 86a StGB


Die objektivste Behörde der Welt hat Anklage gegen Björn Höcke erhoben. Der Vorwurf: Verwendens der SA-Parole “Alles für Deutschland!”. VRiBGH a.D. Thomas Fischer ist der Meinung “Dass er übersehen haben könnte, was "Alles für Deutschland!" bedeutet, erscheint völlig fernliegend.” Schreibt der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, der seinen LTO-Artikel vom 19.09.2023 mit den Worten einleitet “Der Beschuldigte hat zwei Semester Rechtswissenschaft studiert (Bonn). Er trägt den Scheitel rechts und die vordere, nach links weisende Haartolle ein wenig länger, was Anlass und Gelegenheit zu gelegentlichem neckischem Zurückstreichen gibt.” Im nächsten Artikel erwarte ich die exakte Anzahl Haare in der rechten Achselhöhle Björn Höckes. Dass der AfD-Politiker keine Kenntnis von der SA-Parole hatte, erscheint eben nicht völlig fernliegend. Das Argument, Höcke habe als Geschichtslehrer gearbeitet, ist kein Beleg für diese Annahme. Niemand kann Björn Höckes Gedanken lesen, weswegen ihm die unterstellte Kenntnis über die SA-Parole auch nicht nachgewiesen werden kann. Sich auf den “Geschichtslehrer” zu berufen, ist zirkulär. Ein Staatsdrama in mehreren Akten. Während andere Politiker mit Samthandschuhen angefasst werden, holt die Justiz bei Björn Höcke die ganz große Keule raus und führt ihn am Landgericht unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen wie einen Schwerverbrecher vor. Es leuchtet jedem vernünftig und objektiv denkenden Menschen ein, dass eine spezifische Verpflichtung eines Lehrers zur Kenntnis bestimmter historischer Ereignisse und Parolen von verschiedenen Faktoren abhängt, nämlich u.a. von Lehrplänen und den pädagogischen Zielen der jeweiligen Bildungseinrichtung. Es dürfte in Deutschland tausende, wenn nicht sogar zehntausende Menschen geben, die Geschichte studiert und unterrichtet haben. Wie hoch ist der Anteil derer, die während ihres Studiums oder bei der Ausübung ihres Lehramtes mit einer bestimmten SA-Parole in Berührung kamen? Kam Björn Höcke während seines Studiums und seiner Lehrzeit mit dieser Parole in Berührung? Das soll die objektivste Behörde der Welt doch bitte erstmal nachweisen. Eine überragende Mehrheit der Menschen in Deutschland hat von der SA-Parole “Alles für Deutschland!” (bevor Medien über Höcke und die Strafverfolgung berichteten) noch nie etwas gehört. Generationen vor meiner, etwa Jahrgang 50/60 plus, dürften in der Schule ebenfalls nichts über diese Parole gelernt haben, da sie (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) nicht zum Unterrichtsstoff gehörte. Genau wie irgendwelche Messer mit der Parole als Inschrift. Die für die Anklage zuständigen Staatsanwälte und Richter könnten selbst den Weg in die Vergangenheit antreten und in ihren Familienkreisen einmal nachforschen. In den allermeisten Fällen wird als Antwort kommen “nie gehört”. Meine Mutter ist Jahrgang 1959, ihre Antwort mit ausgezeichnetem Gedächtnis war “Ich kann mich nicht daran erinnern, das je gehört zu haben in der Schule, und ich bin mir sicher, dass dies kein Thema im Unterricht war.” Nun wird aber in Höckes Fall so getan, da es um einen missliebigen, unbequemen Politiker geht, den man ausschalten möchte, als wüsste jeder Zweite in Deutschland über diese Parole Bescheid. Wie, Sie kennen die nicht??? “Alles für Deutschland!” kennt doch fast jeder hier. Und auch die Moderatoren des TV-Duells Höcke vs. Voigt erweckten den Eindruck, als wären sie gemeinsam mit dem Sandmann und der SA-Parole groß geworden.

Als Beleg oder Anhaltspunkt für die Strafbarkeit von “Alles für Deutschland!” dient ein 18 Jahres altes Urteil: OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2006 - 1 Ss 432/05. Die Beschreibung des Angeklagten (im Vergleich zu Höcke) ist kurios: “Nach den getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte am 6. Januar 2005 die damals 16 Jahre alte J.E2 grundlos einmal mit der Faust und ein weiteres Mal entweder mit der Faust oder mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Darüber hinaus hat der Angeklagte, der Mitglied einer nationalsozialistisch gesinnten Gruppe mit der Bezeichnung "Kameradschaft I" ist, sich zu rechtem Gedankengut bekennt und sein Äußeres dieser Gesinnung zumindest durch einen an die Frisur von Adolf Hitler erinnernden Haarschnitt angepasst hat, am 14. März 2005 anlässlich einer Veranstaltung des "rechten Spektrums" in E eine Rede gehalten und diese mit dem Ausruf "Alles für Deutschland" beendet, wobei es sich, wie allgemein bekannt ist, um die Losung der SA, d.h. der Sturmabteilung im sogenannten Dritten Reich, handelt.”

“Wie allgemein bekannt ist”, was ganz klar falsch ist. Die Parole ist allenfalls in Justiz- und Ermittlerkreisen allgemein bekannt, da Ermittlungs- und Anklagebehörden im Bilde darüber sein müssen, was hierzulande verboten und strafbar ist. Diesen Selbstanspruch und Blickwinkel auf Politiker oder Bürger zu übertragen, ist absurd. Es ist eine krude Verdrehung der Fakten, nur um einen missliebigen Politiker beschädigen zu können.

Und dass auch VRiBGH a.D. Thomas Fischer unter Realitätsverlust leidet, zeigt die damalige Bestätigung des Urteils für Andreas Darsow, der seit über einem Jahrzehnt unschuldig im Gefängnis ist.

Dank der Strafverfolgung Höckes weiß nun aber ein großer Teil Deutschlands darüber Bescheid, dass man “Alles für Deutschland!” nicht ohne Weiteres verwenden darf, außer es dient der Wissenschaft, Kunst usw. 

Wenn wir die Dinge schon so politisch korrekt nehmen wollen, dann bitte auch für Mario Voigt, der im gestrigen TV-Duell die rechtswidrige Äußerung tätigte: “Es ist einfach, ihn einen Faschisten zu nennen. Das muss ich nicht machen, das hat ein Gericht schon gemacht.” Auch das ist ganz klar falsch, denn das Verwaltungsgericht Meiningen hatte nur über die Zulässigkeit der Meinungsäußerung, Höcke sei ein Faschist, zu entscheiden, und nicht über die Frage, ob Höcke tatsächlich ein Faschist ist. Insbesondere hat das Gericht Björn Höcke nicht als Faschisten bezeichnet. Vgl.: “Im März 2020 untersagte das Landgericht Hamburg dem Berliner FDP Fraktionsvorsitzenden Sebastian Czaja in einer einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes, zu verbreiten, Höcke sei von einem Gericht zum Faschisten erklärt worden: Das Verwaltungsgericht Meiningen habe nur „über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext“ entschieden, jedoch nicht positiv festgestellt, dass Höcke ein Faschist sei.”

Das Strafverfahren gegen Björn Höcke wegen Verwendens einer SA-Parole sollte gegen Auflage eingestellt werden. 


12.04.2024


TV-Duell Höcke ./. Voigt (Meinung)


Einen klaren Sieger gibt es nicht, Höcke hinterließ aber den staatsmännischeren Eindruck, worauf es den Menschen in Deutschland ankommen dürfte: Profil- und meinungsstarke, intelligente, durchsetzungswillige Politiker. Die Moderatoren, zwei schlichte Gemüter, deren Fragestellung häufig bloß darauf abzielte, Björn Höcke eine Antwort abzuringen, über die sich die selbsternannte große Demokratenbubble dann wieder empören kann. Mario Voigt: zu bissig, zu phrasendreschend, zu plump in seiner Wortwahl. Voigts Antworten waren wiederholt unsachlich und auf die Diffamierung Björn Höckes ausgerichtet, mit Formulierungen wie “Nazischloss” und “Reichskanzler”. Im Gegensatz zu Mario Voigt klammerte sich Björn Höcke an kein mit Notizen gefülltes DIN-A4 Blatt. Zitate Höckes, die hochgespült wurden, sind teilweise uralt und aus dem Kontext gerissen (Stichwort Aydan Özoğuz -> da fehlte der Kontext aus dem Buch, denn zusammenhängend gelesen wirkt die Stelle über Özoğuz nicht derart rassistisch, wie es im Anschluss an das Duell in der Welt TV-Auswertung dargestellt wurde). Dass Höcke vor dem Landgericht und überhaupt angeklagt ist, lässt den Rechtsstaat blass, hilflos und befangen aussehen. Einfach peinlich. Die Einordnung das AfD Landesverbandes in Thüringen als “gesichert rechtsextremistisch” ist rein politisch motiviert, wie auch die bundesweite Absicht, die Partei als “gesichert rechtsextremistisch” zu framen und so ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei zu erleichtern. Alles hochgradig durchschaubar und undemokratisch. Martin Sellner wird mit einem Einreiseverbot belegt, während Vertreter der Taliban, Israelhasser und tausende kriminelle Ausländer frohlockend in das Irrenhaus Deutschland einreisen dürfen. Ausländerkriminalität umtreibt die Menschen in Deutschland wie kaum ein anderes Thema. Dass unser Land inzwischen mit einer unübersichtlichen Zahl islamistischer Terrorzellen vermint ist, steht außer Frage. Kriminelle Ausländer bringen all die Menschen in Verruf, die sich friedlich in unsere Gesellschaft integriert haben, und die (wenn nicht hilfesuchend) mit noblen Absichten zu uns gekommen sind. Die Ukraine soll den Krieg zwar gewinnen, wird aber mit schrumpfenden Kriegswaffenbeständen allein gelassen, mit der Folge, dass wesentliche Teile der ukrainischen Versorgungsinfrastruktur durch russische Raketen und Drohnen zerstört werden. Die Ukraine muss schnell und besser mit neuen Kriegswaffen ausgestattet werden, damit das Land eine höhere Abwehr- und Durchschlagskraft entwickeln kann. Andernfalls geht die Ukraine über kurz oder lang vor die Hunde, und ein irrer Massenmörder hat bekommen, was er wollte. 

Einer (spannenden) Koalition aus AfD und CDU steht in Thüringen jedenfalls nichts im Weg :-)




08./09.04.2024


“Begegne dem anderen” (aktualisiert II)




07.04.2024


“Vor über 200 Jahren, am 19. Juli 1810, starb Königin Luise von Preußen als junge Mutter von neun Kindern. Keine andere preußische Königin erreichte jemals wieder eine solche Beliebtheit und mythische Überhöhung wie Königin Luise, und die Luisenkirchhöfe sind stolz auf ihre Namensgeberin.”






29.03.2024


“The cemetery is an open space among the ruins, covered in winter with violets and daisies. It might make one in love with death, to think that one should be buried in so sweet a place.”


27.03.2024


Nicht-triviales Einkaufen


Im heutigen Beitrag wird ein Thema angerissen, das uns allen vertraut ist: das Einkaufen. Doch es geht nicht um die alltäglichen Besorgungen oder Einkäufe. Nein, heute werfen wir einen Blick auf das nicht-triviale Einkaufen. Aber was bedeutet das eigentlich? Nicht-triviales Einkaufen geht über das übliche Besorgen von Waren hinaus. Es umfasst Entscheidungen, die gründliche Recherche, eine Leidenschaft und etwas Organisationstalent erfordern.





26.03.2024


Cronemeyer Haisch (Schwurbelmeyer Haschisch)


“In der o.g. Angelegenheit wenden wir uns an Sie, weil Sie unter der bezeichneten URL zahlreiche rechtswidrige Inhalte zum Abruf bereithalten. Bereits die Domain schwurbelmeyer-haschisch.de bezugnehmend auf die Namen unserer Gründungspartnerinnen, Cronemeyer und Haisch, und unsere Firma, "Cronemeyer Haisch" verletzt unser Unternehmenspersönlichkeitsrecht. "Schwurbeln" bedeutet laut Duden "Unsinn erzählen". lnsgesamt vermitteln Sie folglich den Eindruck, wir –als Cronemeyer Haisch– würden (juristischen) Unsinn erzählen und unter Einfluss von Drogen stehen. Dies entbehrt nicht nur jedweder Tatsachengrundlage, sondern greift in erheblicher und durch nichts zu rechtfertigender Art und Weise in unser Unternehmenspersönlichkeitsrecht ein. 

Unterstrichen wird lhre rechtsverletzende Darstellung noch durch den der Website als "Untermalungsmusik" hinzugefügten Song "Because I got high" von Afroman, der Cannabiskonsum verherrlicht. Wahrheitswidrig und ohne jedweden Anlass behaupten Sie öffentlich, unser Motto sei "Rauchen und Recht".

Zudem behaupten Sie,

o wir wären "bekifft",
o wir würden lieber einen Joint rauchen, anstatt uns mit juristischen Problemen herumzuschlagen,
o wir würden Gras lieben und
o wir hätten "eine unvergleichliche Leidenschaft für legales Gras"

Durch die Behauptungen

"Willkommen bei Schwurbelmeyer Haschisch – der Anwaltskanzlei, die so oft im Nebel stochert, dass man glauben könnte, wir wären alle bekifft!"

bzw.

"Unser Motto? "Rauchen und Recht" – denn warum sich mit komplizierten juristischen Problemen herumschlagen, wenn man auch einfach einen Joint rauchen kann”

bzw.

"Unsere Mandantinnen und Mandanten können sich darauf verlassen, dass wir ihre Fälle mit der gleichen Sorgfalt und Präzision behandeln wie unser geliebtes Gras"

bzw.

"Bei Schwurbelmeyer Haschisch vereinen wir nicht nur eine unvergleichliche Leidenschaft für legales Gras, sondern auch eine beeindruckende Fähigkeit, völligen Blödsinn in juristische Dokumente zu packen. Unser Motto? "Schwurbelei und Sativa""

erwecken Sie den unwahren Eindruck, Cronemeyer Haisch und/oder ihre Mitarbeitenden konsumierten und/oder besäßen Drogen, insbesondere Cannabis bzw. Haschisch ("Gras") und/oder würden ihrer (anwaltlichen) Tätigkeit unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nachgehen, wenn dies geschieht wie auf der Webseite unter https://schwurbelmeyer-haschisch.de/ spätestens seit dem 09. Februar 2024

🤣
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🤣


22./23.03.2024


Verfassungsbeschwerden können nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG von jedermann mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt worden zu sein.




22.03.2024


Richter(vor)namen


Es gibt Richter und Staatsanwälte, die ihre Vornamen partout nicht preisgeben wollen. Sie stehen in keinem Handbuch der Justiz, auch nicht im vierten oder fünften, das besorgt wurde. Finden sich dennoch Anknüpfungspunkte und tauchen plötzlich Namenszwillinge auf, steht man vor neuen Rätseln. Behördenleiter oder Gerichtsverwaltungen/Präsidenten leisten keine Abhilfe. In Berlins Justizstrukturen herrschen sogar Anweisungen, keine Vornamen von Richtern oder Staats- bzw. Amtsanwälten preiszugeben. Da braucht es Überlistungs- und Recherchestrategien, um die Rechtsbrecher namentlich ermitteln zu können. Aktuelles Beispiel: Am Sozialgericht Berlin häufen sich Beschwerden über eine Richterin mit dem Nachnamen “Kian”. Fünf Handbücher der Justiz wurden studiert, ohne Erfolg. Geschäftsstelle ohne Erfolg. 

Nun der Durchbruch: Der Vorname der Richterin lautet Sina

Der Berichterstatter vertraut auf die Richtigkeit dieser Angabe.

Freiwillige Auskunft in unter drei Minuten.



21.03.2024


Einschätzung über eine mögliche Straftat des Richters am Landgericht Berlin II, Andreas Dreßler, Zivilkammer 80 nach § 339 StGB


“Strafanzeige und ggf. Klageerzwingungsverfahren gegen RiLG Dreßler: Ich denke, dass das Verhalten von RiLG Dreßler den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen könnte. Ich habe mir die Kommentierung im MüKo-StGB und das Urteil eines BGH-Strafsenats in der Sache 1 StR 376/96 angesehen. Es könnte ein elementarer und gravierender Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte vorliegen. Art. 103 Abs. 1 GG ist ein „prozessuales Urrecht“ (BVerfG, Plenumsbeschluss zur verfassungsrechtlichen Erforderlichkeit einer Anhörungsrüge). Eine bewusste Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist gleichsam die „Ursünde“ des Richters. Ein Verstoß gegen elementare Rechtsvorschriften scheint mir daher begründbar zu sein. Für die notwendige Schwere der Rechtsverletzung, den „Rechtsbruch“, spricht, dass der Richter die Gewährung rechtlichen Gehörs ausdrücklich bewusst und gerade in einem Verfahren verweigert, dass der Abhilfe gegen Gehörsverletzungen zu dienen bestimmt ist. Hinzu kommt, dass er die Vorenthaltung rechtlichen Gehörs mit falschen Vorwürfen gegen den Prozessbevollmächtigten „garniert“. Es kommt ferner hinzu, dass die Nichtberücksichtigung des Vorbringens nicht nur geeignet war, eine rechtlich nachteilige Entscheidung zu erbringen, sondern nachweislich auch zu einer solchen nachteiligen Entscheidung geführt hat; in anderen Worten: hätte der Richter unser Vorbringen (zur fehlenden Berechtigung auf Kostenerstattung mangels Vertretung im Hauptsacheverfahren; zur fehlenden Vollmacht) berücksichtigt, hätte er den Kostenfestsetzungsbeschluss zwingend aufheben müssen; eine andere Entscheidung wäre unvertretbar gewesen.”


20.03.2024


Zwischen Machtkritik und Lebensfreude


“Doch der Weg der Machtkritik ist oft von starkem Gegenwind geprägt. Diejenigen, die sich gegen bestehende Machtstrukturen auflehnen, stoßen oft auf Widerstand, Verleumdung und Ablehnung. Es ist schwer, diesem Gegenwind standzuhalten, sich nicht entmutigen zu lassen und nicht den Glauben an die eigene Überzeugung zu verlieren. Gerade in diesen Momenten ist es wichtig, sich mit positiven Energien zu umgeben und seinen Fokus auf die Schönheit zu richten.”





15.03.2024


Gerichtskostenmechanismus (wie Geld in die Kasse gespült wird) 


Als Land Berlin nehme man eine XX-Millionen-Klage (Gegenstandswert) und vergebe diese an eine Kammer für Handelssachen des Landgerichts Berlin II. Gerichtskostenvorschuss 124.563,00 €. Die Kammer, besetzt mit einer (!) Berufsrichterin und zwei Handelsrichtern (Laien), weist die Klage ab. Klar ist, wer Geld für das Verfahren in die Hand nimmt, beendet den Rechtsweg nicht mit der 1. Instanz. Darin liegt m.A.n. Kalkül, denn in 2. Instanz werden neue, höhere Gebühren in die Justizkasse gespült. Berufung zum Kammergericht, weitere 166.084,00 € fallen an. Ingesamt 290.647,00 € Gerichtskosten. Wie viele Top Juristen als Richter könnte man für dieses Budget beschäftigen? Mit rechten Dingen geht der Instanzen- und Gerichtskostenmechanismus jedenfalls nicht zu.


14.03.2024


Neue Ausführungen auf hertinhilft.de


https://hertinhilft.de/27-o-457-23 ︎︎︎

“Zuständigkeit: Für die Einstweiligen Verfügungsverfahren 27 O 444/23 und 27 O 457/23 war die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II zuständig, in der Besetzung Holger Thiel, Sabine Rößler-Tolger und Jan Wimmer-Soest (27 O 444/23) und im Verfahren 27 O 457/23 anstelle von Jan Wimmer-Soest die Richterin (auf Probe) Dr. Hidding.”

Das Landgericht Berlin II steht, wie sollte es anders sein, mitunter nicht gut da.

Neuerungen im Wesentlichen unter 3.) pp

Highlights:

“Im Zuge der rechtswidrigen und offensichtlich gescheiterten Aufrechnung der Klägerin vom 18.07.2023, mit der der Beklagte zu keiner Zeit rechnen brauchte, brach die Klägerin zänkisch einen von Egoismus getriebenen Streit vom Zaun, gegen den sich der Beklagte dann noch zusätzlich zur Wehr setzen musste. [...]

Nicht weniger abenteuerlich geht es in den amtsgerichtlichen Schriftsätzen von HERTIN zu. Beispielhaft wird die Forderung der Kanzlei in Höhe von 595,00 € herangezogen, die sie beim Amtsgericht neben den landgerichtlichen Hauptforderungen einklagt. Unter Weglassen wesentlicher Kommunikation behauptet Dr. Omsels mit seinen Schriftsätzen, die Kanzlei sei nicht mit einer (im Ergebnis untauglichen) Widerspruchsbegründung beauftragt gewesen, sondern lediglich mit einem "Textbaustein".

Dass sich die Klägerin lediglich mit der Fertigung eines „Textbausteins“ beauftragt sah, zeugt von einer tiefsitzenden Wahrnehmungsstörung auf Seiten der Klägerin.

Ein Textbaustein, der in einem nicht fertiggestellten Entwurf bereits 10 Seiten (!) umfasste, das ist vergleichbar mit der längsten Praline der Welt, mit dem Unterschied, dass der Beklagte gemütserhebende Schokolade brauchte, um den von der Klägerin gelieferten (jedoch unbrauchbaren) längsten Textbaustein der Welt zu verdauen. [...]

Ein weiterer Tiefpunkt in der Ausarbeitung der Klägerin.
Bis dato ein Sammelsurium aus Unwissenheit und Verirrung.

Zwischen der Stellungnahme von Rechtsanwalt Moritz Q. und der Stellungnahme der Klägerin liegen Welten.

Im hohen Maße spannend ist die darauf bezogene Selbstwahrnehmung von HERTIN. Dr. Omsels führt in seinem Schriftsatz, Replik vom 07.02.2024 wie folgt aus: "Die Forderung gem. der als Anlage K 6 vorgelegten Rechnung ist begründet. Die Klägerin wurde von dem Beklagten beauftragt, Rechtsanwalt Q. mit einem Textbaustein in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren zu unterstützen. Es oblag der Klägerin nicht, eine vollständige Widerspruchsbegründung zu verfassen. [...] Die Ausführungen in dem als Anlage K 4 vorgelegten Schriftsatz sind lege artis (bedeutet vorschriftsmäßig, nach den Regeln der Kunst). [Anmerkung: Kunst (!)] So kann der Beklagte auch nicht benennen, was darin falsch gewesen sein soll. Wir können in dem von dem Beklagten vorgelegten Schriftsatz von Herrn Q. auch nichts erkennen, was im Entwurf der Klägerin gefehlt hätte und für den Verfahrensverlauf entscheidend gewesen wäre. Allein dass der Schriftsatz länger ist, macht ihn nicht besser. “

In Kürze widmet sich der Berichterstatter den Justizkriminellen Oliver Elzer, Katrin Schönberg und Manfred Schneider. 

„Ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer als eine Diebesbande. Vor der kann man sich schützen, aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor denen kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger, als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind.“

Friedrich der Große über das Kammergericht



07.03.2024


Wgn. chaotischer, unabwendbarer Umstände verbringen zwei Rechtsanwälte und ein Berichterstatter ihren freien Tag im Vabali.



 


06.03.2024


Landgericht Berlin II, ein Haus voller Probleme


Gleich drei Ereignisse geben Anlass zur Sorge über die Funktionstüchtigkeit eines der größten Landgerichte in Deutschland. Die Gerichtsleitung, die eine Kultur der Lügen und Falschdarstellungen deckt und fördert, die unfähig zur Einsicht und Selbstkorrektur ist, bekommt ihr Haus auch nach der Teilung nicht in den Griff. Gegen Wände zu laufen könnte somit eine leidvolle Selbsterfahrung werden. 

1.) Interne Organisationsprobleme zeigen unmittelbar Auswirkung auf rechtsuchende Prozessparteien. In einem Einstweiligen Verfügungsverfahren wurde am 23.02.2024 die Berufung zum Landgericht Berlin II eingelegt. Der verantwortende Rechtsanwalt meldete sich mit Blick auf die anstehende Berufungsbegründung zu Wort:

“in dieser Angelegenheit haben wir heute beim Landgericht Berlin II die telefonische Auskunft erhalten, dass die Eingangsregistratur mit den Posteingängen erst beim 10.01.2024 angelangt ist. Unserer Berufung vom 23.02.2024 konnte daher bislang noch kein Aktenzeichen zugeordnet werden. Dies wird sicherlich auch noch 2-3 Wochen dauern, bis wir hier eine Rückmeldung erhalten. Wir müssen nicht darüber reden, was hiervon zu halten ist, gerade im Zusammenhang mit einem Eilverfahren.”

Das Problem: Im Eilverfahren gelten Fristverlängerungen der Klägerseite als dringlichkeitsschädlich. Die Berufungsbegründung (Fristablauf 12. März 2024), deren Frist nicht verlängert werden kann, muss daher im Blindflug geschrieben und eingereicht werden. Kammer und Aktenzeichen fehlen bzw. sind bis dato völlig unbekannt. 
 
2.) Richter Thomas Markfort https://markforzzz.de/ (der Fall steht dort geschrieben) weigerte sich, die Streitwertbeschwerde des Berichterstatters für (teilweise) begründet zu erklären. Möglicherweise ist Thomas Markfort dauerhaft unglücklich über sein Elektronisches Denkmal, weswegen auch bei diesem Vorzeigerichter eine Selbstkorrektur nicht infrage kam. Nichtabhilfebeschluss vom 08. Februar 2024, fertig ist die Laube. Der landgerichtliche Beschluss wurde im Anschluss dem Kammergericht vorgelegt. Der 5. Senat, vertreten durch den Richter am Kammergericht Dr. Mülhens als Einzelrichter, fand zu folgendem Ergebnis:

“Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die in dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19. Dezember 2023 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 08. Februar 2024 erfolgte erstinstanzliche Festsetzung des Gebührenstreitwerts auf XXX € für das Verfahren zum Aktenzeichen 52 O 290/23 abgeändert und der Gebührenstreitwert für die erste Instanz auf bis zu XXX € festgesetzt.”

Die Begründung des Richters, über die noch gesondert Bericht erstattet wird, ist gut und schlüssig.

Endlich ein Richter, der ein integeres Bild hinterlässt.

3.) Ganz anders der ZK80-Heino am Landgericht Berlin II, Name: Andreas Dreßler

Aus der am 04.03.2024 erhobenen Verfassungsbeschwerde wird (kurz) zitiert:

“Mit – hier angefochtenem – Beschluss vom 13.12.2023 (Anlage BF 2) wies das Landgericht Berlin dann durch Einzelrichter Andreas Dreßler von der Zivilkammer 80 unter dem Aktenzeichen 80 T 348/23 die sofortige Beschwerde zurück. Dies wurde lediglich wie folgt begründet:

„Die Kosten der auch im Rubrum des zugrundeliegenden Urteils aufgeführten Prozessbevollmächtigten sind erstattungsfähig. Auf die zutreffenden Gründe des Nichtabhilfebeschlusses vom 10.11.2023 wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen [...] Auf etwaige weitere Eingaben in dieser Sache ist daher eine Nachricht des Beschwerdegerichts grundsätzlich nicht zu erwarten und unzulässige Rechtsbehelfe werden lediglich zu den Akten genommen.

Auf die Entscheidung des BGH, wonach § 88 ZPO auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt, und auf das Vorbringen zur Unzulässigkeit der Wertaddition ging Einzelrichter Dreßler nicht ein. 

Mit Schriftsatz vom 28.12.2023 (Anlage BF 20) erhob die Bf. Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 13.12.2023 und beantragte die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung sowie die Aussetzung des Verfahrens. Die Gehörsverletzung wurde – wie auf Seite 3 des vorgenannten Schriftsatzes ersichtlich – mit vier Punkten begründet. Insbesondere war nicht auf die im Beschwerdeverfahren angebrachte Rüge nach § 88 Abs. 1 ZPO, das Vorbringen zur Beachtlichkeit der Rüge im Kostenfestsetzungsverfahren, die Ausführungen im Schriftsatz vom 19.10.2023 (S. 1 f.) und vom 13.11.2023 (S. 1 f.) und den Antrag auf Änderung der Streitwertfestsetzung (Schriftsatz v. 13.11.2023, S. 2 f.) eingegangen worden. Letzterer habe rechtsschutzfreundlich als Beschwerde nach § 68 GKG ausgelegt werden
müssen. 

Mit Schriftsatz vom 01.01.2024 erhob die Bf. zudem Besetzungsrüge (Anlage BF 21) weil sie festgestellt hatte, dass im Geschäftsverteilungsplan 2023 des Landgerichts Berlin (Rn. 44 = S. 32), der die „Kostensachen“ der Zivilkammer 80 zuweist, die sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse nicht erwähnt wird.

Das Vorgehen von Richter Andreas Dreßler verletzt die Bf. offensichtlich in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör. Sie ist zudem in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt, weil die Zivilkammer 80 wegen einer „Lücke“ im Geschäftsverteilungsplan nicht zuständig war.

Die Vorwürfe von Einzelrichter Andreas Dreßler im Beschluss vom 03.01.2024 treffen nicht zu. Die Bf. bzw. ihre Prozessbevollmächtigte hat nichts falsch gemacht, als sie den weiteren Schriftsatz vom 13.11.2023 (Anlage BF 19) unter den Aktenzeichen des erst- und zweitinstanzlichen Ausgangsverfahrens und mit dem Zusatz „64“ im Adressfeld beim Landgericht Berlin einreichte. Vor dem Beschluss vom 13.12.2023 war weder der Bf. noch dem Unterzeichner noch sonst jemand außerhalb des Landgerichts Berlin das Aktenzeichen 80 T 348/23 bekannt. Dem Unterzeichner ist auch nicht bekannt gewesen, dass „seit Jahrzehnten“ die Zivilkammer 80 für Kostensachen zuständig ist. Er hatte zuvor noch nie eine sofortige Beschwerde oder einen sonstigen Rechtsbehelf in Kostensachen beim Landgericht Berlin eingelegt, was anwaltlich versichert wird.

Überdies hat sich auch erwiesen, dass der Geschäftsverteilungsplan, was die Zuweisung der „Kostensachen“ an die Zivilkammer 80 angeht, eine Lücke aufweist. Ausgerechnet sofortige Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind in Rn. 44 nicht genannt, werden nicht ausdrücklich der Zivilkammer 80 zugewiesen.

Das Landgericht hätte den Schriftsatz vom 13.11.2023 bereits vor dem Beschluss vom 13.12.2023 berücksichtigen müssen. Dass es ihn nicht einmal auf die Anhörungsrüge hin berücksichtigt hat, macht die Grundrechtsverletzung besonders gravierend und erfordert eine zügige Reaktion des Verfassungsgerichtshofs.”


05.03.2024


Elektronisches Denkmal für VRiLG A. Neumann (ZK 46)


https://vorsitzender-richter.de/ ︎︎︎

Die Existenz dieses Denkmals wird über 2.200 Menschen (Unternehmer, Juristen, Kulturschaffende, Privatpersonen) im besten Anvertrauen auch direkt mitgeteilt. Viel Freude beim Lesen.

Der wahre Domainname lautet: www.vorsitzender-gurkenrichter-im-sinkflug-und-kollegiales-mit-roben-behangenes-komplettversagen-auf-allen-ebenen.de

„Mein Ziel ist, zu überprüfen,
leben wir in einem Rechtsstaat oder nicht.“ (RL)

“Es wurde währenddessen auch deutlich, dass Herr Neumann den Auftraggeber der Sendung kannte, denn je mehr er überzeugt war, den richtigen Auftraggeber zu kennen, desto frustrierter wurde er.”

“ob der Herr im Hause sei, zwecks Lieferung”

🤣



  Gericht: Landgericht Berlin II

  Person: Neumann, Alexander Wilfried (VRiLGII ZK46)

  Einstweiliges Verfügungsverfahren

 Arbeitsnote: 5 Minus

 Richterskala: 8,5 (krank, soziopathisch)

04.03.2024


“Sorge um den Rechtsstaat: Juristenverbände appellieren erstmals gemeinsam an die Politik”, übersetzt: Die Herausforderung des Rechtsstaats durch politische Framing-Taktiken


“Der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Juristentag wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung an die Politik und insbesondere an die Union. Sie fordern, die Diskussion um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts wieder aufzunehmen. Eine solche gemeinsame Kampagne der Verbände hat es bisher noch nie gegeben. [...] Sie fordern daher alle demokratischen Parteien auf, dass sie die Gespräche über ein höheres Schutzniveau für das BVerfG fortsetzen und gemeinsam zu einer Lösung kommen.” juve.de, 01.03.2024

So viel Blödheit, Ausgrenzung und antidemokratische Bestrebungen hat es aber auch noch nie gegeben. Indes feiert die ausgegrenzte Partei regionale Erfolge und besetzt zwei neue Bürgermeister/Oberbürgermeisterposten. Die selbsternannten demokratischen Parteien und ihre Mitläufer stellen sich als Garanten der Demokratie dar, während die Opposition, die ihnen unliebsam ist, als undemokratisch gebrandmarkt wird. Selbstwahrnehmungsversagen auf höchstem (grün/gelb/rotem) Niveau. Pseudodemokratische Ärsche gehen auf Grundeis. Was für ein interessantes, zugleich niveauloses Spektakel. Die Bedenken der Juristenverbände um den Rechtsstaat angesichts des wachsenden Zuspruchs für eine als rechtsextrem und rechtsextremistisch gebrandmarkte Partei, die demokratisch gewählt wurde, sind übrigens unbegründet.

Nur weiter so, ihr demokratieschützenden Bumsbirnen. Versammelt euch milliardenfach, haltet Taschenlampen und Wunderkerzen hoch, macht Selfies, heult in eure Taschentücher und kämpft den gratismutigen Kampf gegen rechts. 

Zu eigen gemacht:


01.03.2024


Kommentar am ersten Freitag im März (Kultur & Co.)






01.03.2024


VG 1 L 87/24, Zweites Eilverfahren, An: Dr. Peters (VG)


“Hallo Wilfried,
zur Frage § 87a Abs. 2 und 3 VwGO: Natürlich bin ich begeistert von der Idee, den Fall auf den Einzelrichter zu übertragen - genauso begeistert wie im November, als ich meinen gut durchdachten Antrag am 14. November 2023 eingereicht habe, nur um ihn keine 24 Stunden später entweder in einem Zustand vollkommener Trunkenheit oder schlichtweg vollkommener Dummheit abgelehnt zu sehen. Meine neueste Antragsschrift beleuchtet dieses Versagen ausgiebig. Selbstverständlich erteile ich meine Zustimmung erneut und mache Wilfried Peters persönlich für das Resultat dieses neuen Rechtsstreits verantwortlich, da er die Aufsicht über diese außer Rand und Band geratene Kammer hat.”




29.02.2024


Zivilklagen verhindert


Jemand, der sich so intensiv mit verachtenswerten Justizgestalten und lebenden Parodien eines Rechtsstaats auseinandersetzen muss, wird zweifellos die Gelegenheit ergreifen und anderen davon abraten, den Weg der Klage einzuschlagen. Auf diesem Weg konnte der Berichterstatter seit 2022 vier Zivilklagen am Landgericht Berlin II verhindern. In allen Fällen erhielten die klagebereiten Parteien Einblicke in das Lotteriegeschehen der Zivilkammern (Erkenntnisverfahren und Urteile -> beabsichtigte Falschurteile). Für die Klagen bereitgestelltes Kapital wurde umorganisiert und zur Finanzierung von weiteren vorgerichtlichen Anwaltsdienstleistungen sowie zur Erarbeitung außergerichtlicher Lösungen eingesetzt. Mit Erfolg.


28.02.2024


Neues DEFA-Märchen (Vorankündigung)


“In einem morastigen Sumpf der Verkommenheit und des Amtsmissbrauchs, der sich Rechtsstaat nennt, soll eine unbescholtene Bürgerin, die sich nichts zu Schulden kommen ließ, es hinnehmen müssen, dass eine kleine Kaste von willkürlich handelnden Bürokraten und Kleptokraten ihre grundlegenden Rechte mit Füßen tritt und sie außergesetzlich und ungerechtfertigt mit einem Hausverbot belegt. Es ist offenkundig, dass diese scheinheiligen Scharlatane nicht einmal im Stande sind, den Kern ihrer eigenen Ethik zu erkennen, geschweige denn faire und gerechte Entscheidungen zu treffen.”

“Dem Antragsgegner geht es insgesamt um etwas Größeres, denn er stört sich an den verschiedenen Webseiten über Berliner Richter, mit denen die zahlreichen Umtriebe, die der Antragsgegner als „für Recht erkannt“ verkauft, aufgedeckt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Was sich für gewöhnlich nur hinter geschlossenen Saaltüren ereignet, wird plötzlich sicht- und greifbar für eine interessierte Öffentlichkeit. Der Aktenlage des Antragsgegners sind derartige Notizen, in denen er sich über die Berichte der Antragstellerin beklagt, ganz offensichtlich zu entnehmen.

Es ist kaum vorstellbar, dass Organe der Rechtspflege mit solch zweifelhaften Qualitäten und mangelnder Professionalität überhaupt die Zulassung als Richter/in erhalten haben.

Dass sich „intelligente“ Menschen, die den (gehobenen) Justizdienst repräsentieren, an einer einzelnen Frau abarbeiten, ist mit Worten kaum mehr zu beschreiben.”




26.02.2024


Man darf es ihnen nicht durchgehen lassen


In unserer Gesellschaft leben Menschen, die so ungebildet sind, dass sie Müll in der Natur bzw. auf offener Straße oder auf Wiesen entsorgen. Manche sogar ziemlich dreist. So geschehen in einem Wohngebiet in einer Kreisstadt im Süden Brandenburgs. Der Berichterstatter hat durchs Wohngebiet fahrend gerade einen schwarzen Audi vor sich, dessen Äußeres (misslungenes Tuning) bereits auf den IQ im Inneren schließen lässt. Ja, auch diesbezüglich herrschen Kausalitäten.

Im nächsten Moment: aus dem Beifahrerfenster des Vorderautos wird Müll auf die Straße geworfen. Einfach rausgeworfen.

“Sind die dumm!?”

Der Berichterstatter überholt, setzt sein Fahrzeug vor den Audi und bremst die Umweltsünder aus.

Aussteigen, hingehen “LASS MA’ DEINE SCHEIBE RUNTER DU FLODDERSCHW...”, [Belehrung und Beschimpfung], einsteigen, weiterfahren. 

Ähnliche Situation in Berlin, in der der Hintermann (was im Seitenspiegel beobachtet wurde) einfach Müll aus dem Fenster seines Autos geworfen hat. Die leere Plastikflasche lag dann dort. Warnblinker an, aussteigen, Flasche aufheben, zurück ins Auto werfen und mit den Worten “hier Du Schlampe” quittieren, wieder einsteigen, Beleidigungen/Bedrohungen entgegennehmen. Es war wichtig, die unterbelichtete Drecksau mit seinem Verhalten zu konfrontieren.

Man darf es ihnen nicht durchgehen lassen.



23.02.2024


Guter Anwalt, schlechter Anwalt





21.02.2024


Sozialeliteoffensive der Oberstaatsanwältin Katrin Faust


Nun, es ist endlich passiert. Die Oberstaatsanwältin und bekennende Tesla-Fahrerin Katrin Faust hat sich dem illustren Rotary Club angeschlossen. Wer hätte gedacht, dass eine so hochrangige Persönlichkeit wie Frau Faust sich mit den selbsternannten Eliten der Gesellschaft abgeben würde? Aber vielleicht ist es ja nicht nur eine Frage des gesellschaftlichen Status. Vielleicht geht es auch darum, etwas Gutes für die Gemeinschaft zu tun und sich ehrenamtlich zu engagieren – das wäre ja eine ganz neue Wendung für das Klischee der elitären Vereinigung. Man stelle sich bereits vor, wie Frau Faust mit ihrem scharfen Verstand und ihrem Durchsetzungsvermögen Rotary-Projekte leitet, von der Unterstützung bedürftiger Kinder bis hin zur Förderung von Bildungsinitiativen. Und wer weiß, vielleicht wird sie sogar ein neues Rotary-Programm starten: 'Gerechtigkeit für alle – vom Gerichtssaal bis zum Golfplatz'. Denn wenn schon Elite, dann bitte mit einem Hauch sozialer Verantwortung, nicht wahr? Grüße nach Kleinmachnow





20.02.2024


Jacqu schreibt Mails mit Wolfgang ︎


“In dem bundesweit beachteten Mordprozess um die verstorbene Hanna W. aus Aschau tauchen nun "vertrauliche" E-Mails zwischen der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler (liebevoll Jacqu genannt) und dem Staatsanwalt Wolfgang Fiedler (liebevoll Wolfgang genannt) auf. Der Inhalt der E-Mails bestätigt Absprachen zwischen der Anklage und dem Gericht. Dass solche konspirativ getätigten Absprachen zwischen Staatsanwälten und Richtern unter Aussparung von Verteidigern der Angeklagten nicht mehr ausschließlich in Hinterzimmern stattfinden, sondern offen per E-Mail ausgetauscht werden, ist in Sachen Erbärmlichkeit eine neue Qualität. Das Justizsystem in Deutschland ist eine in weiten Teilen dysfunktionale Simulation des Rechtsstaats, denn wer das System ​(wie hier) persönlich und intensiv kennenlernt, möchte das Land sofort verlassen. Kriminell, menschenfeindlich, krank im Kopf. Diese Attribute treffen in unserem Land auf zahlreiche Richter und Staatsanwälte zu, die an allen deutschen Gerichten ihr Unwesen treiben. Eine ekelerregende Kloake, deren Maske immer weiter bröckelt und völlig abzufallen droht. Jacqu und ihr Wolfgang werden sich wohl kurzfristig zum Käffchen treffen und Krisenberatung abhalten, vor oder nachdem die nächsten (nun gefragten) Kloakenvertreter das begründete Ablehnungsgesuch der Verteidigung ablehn(t)en. Drecksstaat!”


19.02.2024


Held des Tages (LG Berlin, Richter Nikolai Zacharias)


Der Richter hat zwei Vergewaltigungsbestien zu Haftstrafen verurteilt. Ein Täter wurde mit 3 Jahren ohne Bewährung abgeurteilt, der Mittäter wegen sexuellen Übergriffs mit 9 Monaten -> Bewährungszeit drei Jahre. Das Opfer soll auch mit Geldzahlungen entschädigt werden (wobei kein Geld der Welt eine Vergewaltigung entschädigen kann). Die Staatsanwaltschaft forderte jeweils nur Bewährung für die Sextäter, wie erbärmlich!

Danke, Herr Zacharias, für Ihren Urteilsspruch!




15.02.2024


Update Hertin hilft!


https://hertinhilft.de/

Für die millionenschwere Kanzlei HERTIN & Partner Rechts- und Patentanwälte PartG mbB hat man sich ein Update gegönnt. Beachtlich ist der Verlauf der Rezension auf dem Google My Business Profil von Hertin. 

“Auseinandersetzungen mit HERTIN sind wie Kriege, in denen die Wahrheit zuerst stirbt.”



14.02.2024


Liebeserklärung 


Guten Morgen Deutschland,

du bist wie ein Puzzle, bei dem die Teile irgendwie nicht richtig zusammenpassen. Geographisch betrachtet bist du ein atemberaubendes Meisterwerk der Natur, mit deinen majestätischen Bergen, malerischen Landschaften und pulsierenden Städten. Aber politisch gesehen, nun ja, hast du deine Momente, in denen du dich anstellst wie ein verwirrtes Huhn auf einem Minigolfplatz.

Trotz deiner politischen Eskapaden und fragwürdigen Entscheidungen kann ich nicht anders, als mich zu dir hingezogen zu fühlen. Vielleicht ist es dein unbeugsamer Wille, dich stets selbst zu übertreffen, oder deine Fähigkeit, dich immer wieder aus dem Schlamassel zu ziehen, den du selbst angerichtet hast. Es ist fast bewundernswert, wie du es schaffst, dich trotz allem aufrecht zu halten und weiterzumachen.

Also, Deutschland, auch wenn du politisch auf verlorenem Posten stehst, bin ich immer noch bereit, dich zu umarmen und zu lieben, mit all deinen Macken und Eigenheiten. Denn am Ende des Tages bist du immer noch mein wunderschönes, verwirrendes und irgendwie liebenswertes Zuhause.

P.S. Trotz meiner Liebe zu Deutschland werde ich das politische und juristische Regiment des Landes weiterhin schelten, loben, tadeln, verspotten und verhöhnen.




13.02.2024


Vizebratpfanne Dr. Hendrik Buck (AG Mitte) kackt nach drei Wochen Kopfkratzen Copy+Paste-Urteil im Eilverfahren in die Welt


Die Urteilsbegründung wurde heute Rechtsanwalt Hagen zugestellt. Dass man als Rechtsuchender an einen strunzdummen, giftigen Gurkenrichter geraten ist, erkennt man daran, dass derartige “Richter” sich von einer umfangreich zitierten Passage zur nächsten retten, weil ihr Spatzenhirn nicht weiß, wie es den fabrizierten Unsinn begründen soll. Der Berichterstatter darf schon jetzt die wesentlichen Parameter im Fall der Arbeitsprobe Hendrik Buck ankündigen:

  Gericht: Amtsgericht Mitte

  Person: Buck, Hendrik (RiAG und VPräsAG)

  Einstweiliges Verfügungsverfahren

 Arbeitsnote: 6 (für den Justizdienst ungeeignet und auch unwürdig)

 Richterskala: 9,5 (rechtsbeugende Hohlbirne mit ekligen Bastardvibes)

Rechtsanwalt Hagen und der Berichterstatter sind zufrieden mit dem Urteil.



12.02.2024


An den Volksverblöder


“Willkommen im wundersamen Land des Volksverblöders, wo Fakten so flexibel sind wie ein Gummiband und die Wahrheit eine optionale Beilage zu sein scheint. Hier, wo Thomas Laschyk und sein Team der selbsternannten Wahrheitswächter ständig damit beschäftigt sind, die Welt vor der apokalyptischen Bedrohung der rechten Positionen zu retten – oder zumindest so tun, als ob.

Der Volksverblöder, wo das Motto lautet: "Kackt auf den Fakt – Hauptsache, es passt zu unserer Erzählung!" Hier werden rechte Positionen schneller als ein überhitzter Toaster als rechtsextrem oder rechtsradikal abgestempelt, während die eigene Unfehlbarkeit mit einem goldenen Heiligenschein umrahmt wird.

Und natürlich, wer braucht schon genaue Begrifflichkeiten, wenn man stattdessen einfach falsche Etiketten verwenden kann, um die Stimmung gegen unliebsame Oppositionsparteien zu vergiften? Es ist wie eine virtuelle Version von "Wer hat Angst vorm schwarzen Mann?"

Ja, wir kämpfen für die Wahrheit – oder zumindest für unsere Version davon. Und wenn das bedeutet, ein paar Fakten zu verdrehen und ein paar unschuldige Begriffe zu opfern, dann ist das eben der Preis, den wir für unsere "edle" Mission zahlen müssen.

Also, treten Sie ein ins Reich des Volksverblöders, wo die Fakten flexibel sind und die Wahrheit eine Spielerei für diejenigen ist, die sie sich leisten können. Und vergessen Sie nicht, Ihren Heiligenschein abzuholen – Sie werden ihn brauchen, um durch die nebligen Gewässer der politischen Korrektheit zu navigieren.



An Thomas Laschyk:

Ich habe Ihren Beitrag in der taz! gelesen (der ohne Erkenntnis oder Mehrwert ist) und bin der Meinung, dass Sie tatsächlich nicht alle Tassen im Schrank haben.

Für Fakten und Realitäten sind Sie unzugänglich. Alles, was von Ihrer Weltanschauung abweicht, ist in Ihren Augen böse, schlecht und demokratiefeindlich. Was Ihnen nicht passt, blocken Sie weg.

Ihr Blog ist eine Giftschleuder.

Sie sind, und so deutlich muss ich es sagen, Opfer und Gefangener in einem Zirkel fortschreitender Verblödung.

Hysterisch, desinformativ, denunziatorisch.

In Wirklichkeit vertreten Sie demokratiefeindliche Positionen.

Was aber noch viel schlimmer ist: Sie wissen überhaupt nicht, was Demokratie ist.”



Suche beim Volksverblöder nach “Deport”

Allein das angeteaserte Suchwort “Deport” führt auf dem Blog des Volksverblöders zu 10 Artikeln, die folglich “deportieren” oder “Deportationen” enthalten. Beispiel: “Aber viele gaben alles frei heraus zu – also Zuspruch zu den dort enthüllten extremistischen Deportations-Plänen.” und “AFD PLANT MASSENDEPORTATIONEN & LAGER: WAS MUSS NOCH PASSIEREN?”

Dass Laschyk nicht mehr alle Tassen im Schrank hat, reicht als Beschreibung exzessiv eingetretener Verblödung nicht aus.

Laschyk ist im Geiste freidrehend und darin völlig krank (Art. 5 GG).

Was hilft im aktuellen politischen Kampf?

Ganz einfach: Machen lassen. Die AfD, und neue Parteien wie BSW und WerteUnion, müssen sofort praktisch mitwirken. Ein Hin- und Herschieben von Verantwortung zwischen CDU, SPD und Grünen wird die “Sehnsucht” nach politischen Alternativen nicht verschwinden lassen, sondern eher noch verstärken. Menschen in Deutschland, die mit etablierten Parteien unzufrieden sind und sich nach neuen Optionen sehnen, werden nach einer Wiederwahl von CDU/SPD und Grünen so unbefriedigt sein wie vor der Wahl. Solange die Frage nach AfD, BSW und WerteUnion (Was können die und geht es uns damit besser?) nicht beantwortet ist, hält sich die “Sehnsucht” nach politischen Alternativen. Und eben auch der Frust in der Bevölkerung, wenn diese Parteien nicht zum Einsatz kommen oder gar mit undemokratischen Mitteln bekämpft werden. Auch die Spaltung in der Gesellschaft wird durch das systematische Verunglimpfen, Kriminalisieren und Ausgrenzen neuer politischer Parteien nicht überwunden werden können. Eher werden die Gräben noch weiter und tiefer. Möchte man die Gesellschaft einen, müssen ihre Wünsche und Vorlieben verstanden und geeint werden. 


11.02.2024


Meinung und Prognose in Kurzform


1.) Strafprozess Sebastian T. (Bayern, Fall Hanna Wörndl)

Der Prozess um die verstorbene Hanna Wörndl aus Aschau (Chiemgau) neigt sich dem Ende zu. Anklage und Verteidigung verlesen noch ihre Plädoyers, in den Tagen danach wird ein Urteil erwartet. In der Haut von Richterin Jacqueline Aßbichler möchte man nicht stecken. Es gibt keine Beweise, nur Indizien. Angebliche Zeugen verhalten sich widersprüchlich, und der Angeklagte Sebastian T. schweigt beharrlich. Dass T. stets nur mit Handschellen an Armen und Beinen vorgeführt wird, ist unmenschlich und überzogen. Die erst später in den Prozess eingetretene Strafverteidigerin Regina Rick (Vgl. Manfred Genditzki) dürfte sich mit der Annahme dieses Falls keinen Gefallen getan haben, sie wirkt hilf- und orientierungslos. Nach dem Urteilsspruch wird sie als ein Stück weit unter die Räder geratene Jeanne d’Arc aus dem Gerichtssaal stolpern, und einsehen müssen, dass Name und Renommee nicht alles sind. Nach dem medienstarken Prozess um Manfred Genditzki war ihr Name in aller Munde, schlechte Journalistende bezeichnen sie seitdem als “Staranwältin”. 

Der Berichterstatter gibt folgende Prognose ab: Der Angeklagte Sebastian T. wird wegen Totschlags an Hanna Wörndl (unter Anwendung des Jugendstrafrechts) zu 5 Jahren Haft verurteilt.

2.) “Lesung abgebrochen! Hass-Protest bei Hannah-Arendt-Performance” (B.Z.)

Kaum ein Tag ohne neue Schreckensmeldung.

Erneut stören pro-palästinensische Personen die Veranstaltung einer Berliner Kultur- und Veranstaltungsstätte. Dieses Mal traf es den Hamburger Bahnhofn und darin abgehaltene 100-Stunden-Lesung aus Hannah Arendts Werk. Wie ist ein solcher “Zugriff” überhaupt möglich? Hat man denn aus der (kürzeren) Vergangenheit nichts gelernt? Für jede denkbare Störung, Bedrohung oder Katastrophe muss es ein Abwehrkonzept geben. Entweder vorbereitet oder improvisiert. »Where Your Ideas Become Civic Actions«, lautete ein Teil des Titels der Performance im Hamburger Bahnhof. Radikale sahen das offenbar als Einladung, die Veranstaltung derart zu stören, dass diese abgebrochen werden musste.

Völlig naiv ging man in diesen Event und war auf nichts vorbereitet. “Die Radikalen äußerten gewaltsame Hassreden, eine der Leserinnen und einer der beiden Museumsdirektoren soll rassistisch beleidigt worden sein.” In Seelenruhe konnte der Mob sich wahrnehmungswirksam positionieren und Schilder hochalten, auf denen Buchstaben gedruckt waren, die zusammenhängend gelesen eine Botschaft ergaben.

Ein Abwehrkonzept hätte sein können: Mobile dunkle Sichtschutzwände (ggf. sogar ohne Füße) auf beiden Seiten der Halle auf Stand by halten (mind. 7 - 8 Stück), Helfer, die damit sofort ausrücken und das Protestmotiv optisch unterbinden (Ähnliches wurde kürzlich bei der mit Kürbissuppe attackierten Mona Lisa umgesetzt, wie auf X zu sehen ist, allerdings nicht genügend konsequent). Dem Protestmotiv wird damit die Fotografierbarkeit entzogen, die Störer irritiert. Equipment- und Personalaufwand: gering.

Um das Publikum nicht zu verunsichern, sollten Veranstalter/Gastgeber/Kuratoren zu Beginn der Veranstaltung darauf hinweisen, dass jederzeit mit einer Störung gerechnet wird und man alles dafür tun werde, diese so schnell wie möglich zu beenden und aufzulösen. Dadurch ist das Publikum schon vorsensibilisiert, ohne jedoch zu viel preisgegeben zu haben, denn die Störer hören ggf. bereits mit. Gegen jeden Störer und jede Störerin wird ein sofortiges Hausverbot verhängt, Störer werden aufgefordert, den Veranstaltungsort zu verlassen. Die Polizei, die bei gefährdeten Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen mit einem Einsatzwagen direkt vor Ort ist, vollstreckt das Hausverbot.

Für jeden Fall der Störung sollte Gegenakustik/Beschallung erzeugt werden, um es den Störenden schwerer zu machen, mit ihren Rufen/Stimmen durchzudringen. Das Spektrum akustischer Möglichkeiten ist breitgefächtert, es muss nur angewendet werden. Technischer Aufwand: gering.

Bereich zulässige Lichttechnik: Leistungsstarke Blinder sollten eingesetzt werden, um Störende zielgerichtet zu blenden. Der Effekt wird sein, dass der Mob entweder die Augen zukneift oder Arme vor das Gesicht hält, oder beides zeitgleich macht. Und: Würden Störer hilfsweise ihre Köpfe zur Seite drehen oder Blicke nach oben an die Decke werfen, sähe das auf Fotos (falls diese überhaupt noch sinnvoll zustande kommen) sehr merkwürdig aus. Technischer Aufwand: ebenfalls gering. 

Dinge, die Spaß (und es den Störern sehr schwer) machen.

Für eine einsehbare Fläche wie die im Hamburger Bahnhof, ließe sich dieser Ansatz sehr gut realisieren.

Da jeder Veranstaltungsort individuell ist, müssten auch die Handlungsmöglichkeiten angepasst und neu gedacht werden.


09.02.2024


Cronemeyer Haisch (Remix), aktualisiert


Liebe Patricia,

vielen Dank für die Beauftragung — wir sind online: https://schwurbelmeyer-haschisch.de/

Grüße ins bekiffte Hamburg



08.02.2024


Verfassungs- und Demokratieblog ︎


Alles für die Demokratie: Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale AfD-Landesverbände (Teil I) – Verfassungsblog ︎︎︎

Prof. Dr. Mathias Hong ist Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl.

“Der Name des Autors wurde versehentlich falsch geschrieben, Honk muss es heißen.”

Vermutlich in Berlin wurde er erstmals als Abkürzung für Hauptschüler ohne nennenswerte Kenntnisse verwendet.
Bei Spiegel Online definierte Jochen Leffers einen Honk als Helfer ohne nennenswerte Kenntnisse.


🤣🤣🤣

Kristina Schröder, gute und kluge Frau: “Seit über 20 Jahren beschäftigte ich mich mit dem sog. „Kampf gegen rechts“. Bin fester Überzeugung: Fast immer ist dieses Wording keine sprachliche Faulheit, sondern es geht tatsächlich gegen alles, was nicht links ist. Es geht um linke Deutungshoheit [...] ein Kampf gegen alles rechts der Mitte. Und ich verorte mich politisch rechts der Mitte.”

Kristina Schröder: „Werde auf keine Veranstaltung gehen, wo gegen ‚rechts‘ demonstriert wird“ (merkur.de) ︎︎︎

Man sollte sich auch immer wieder bewusst machen, dass die Mehrheit der Bevölkerung sowohl linke als auch rechte Positionen vertritt. Ob man sich nun links, Mitte-links, mittig, Mitte-rechts oder rechts verortet. Im Zweifelsfall hilft der Wahl-O-Mat und eine KI, die darüber aufklärt, was die einzelnen Bereiche des politischen Spektrums bedeuten. Die Desktop/Browser-KI von ChatGPT liefert sehr hilfreiche Ergebnisse und Erkenntnisse, sie scheint auch gesprächiger als die App-Version.


06.02.2024


ARENA 196


Der Dokumentarfilm lief heute Abend im Kino Neues Babylon und war sehr sehenswert. Als Gäste mitanwesend drei Protagonisten: Gerald Ullrich, Stephanie Erben, Sandro Witt. Hans-Georg Maaßen leider nicht. Die Melodie des Films ließ Menschen Mensch sein, was sich angenehm auf die Filmguckenden überträgt. Keine überbordenden Emotionen, kein Hass, oder Hetze, keine Theaterinszenierung. Arena 196 ist von taktvoller Natürlichkeit geprägt, was die Produktion besonders wertvoll macht.

“Ein spannender Blick hinter die Kulissen der offiziellen Wahlkampfarena in einer polarisierten Gesellschaft. Der Film erzählt sowohl von politischem Engagement als auch von der Gefährdung demokratischer Prozesse. Anschaulicher und unterhaltsamer kann politische Herzensbildung kaum sein.” 

Anhand der Filmbeschreibung wird eines der Grundprobleme unserer Gesellschaft wieder offenbar: “Unerwartet schaltet sich die Kampagnenplattform Campact in den Wahlkampf ein, um den CDU-Kandidat Hans-Georg Maaßen – übrigens der Einzige der Kandidierenden, der nicht aus Thüringen oder Sachsen stammt – zu verhindern und gibt damit die Strategie vor, wie die demokratischen Parteien gegenüber rechten Kandidaten und Kandidatinnen gemeinsam Mehrheiten bilden können.”

Dieses Missverständnis von Demokratie sitzt tief. Menschen oder Parteien mit rechten (meist konservativen) Positionen können nicht als “undemokratisch” verunglimpft werden. Es fängt schon bei der Spaltung in “demokratische Parteien” und vermeintlich nicht-demokratische Parteien an. Und in Arena 196 ging es “nur” um die CDU. Der Bevölkerung in Deutschland ist offenbar derart beharrlich eingetrichtert worden, dass rechts schlecht und demokratiefeindlich sei, dass sie es für wahr hält. Und das ist wirklich schlimm.

Die Protagonisten in dem Film wirkten alle sympathisch; Zuhören fiel dadurch leichter. Von allen am kompetentesten wirkte Hans-Georg Maaßen. Seine politischen Postionen sind auch plausibel.

Die größte Frechheit, die mitdokumentiert wurde, ist das Schicksal einer Ortschaft, die an Wochentagen mit fast 20.000 passierenden Fahrzeugen belastet sein soll. Diese Zahl sei nachgewiesen worden. Seit Jahren kämpft man dort für eine Umgehungsstraße. Doch das Vorhaben wurde mit der Begründung vom Tisch gewischt, nachprüfende Zählungen hätten täglich “nur” ca. 4.000 Fahrzeuge ergeben. Dabei wurde verschwiegen, dass die Zählungen an Feiertagen vorgenommen wurden. So (verschwindelt) sind Menschen.

Film gucken :-)




05.02.2024


10 W 5/24 – Anwaltszwang vor dem OLG?


In einem Einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Berichterstatter legte die Kanzlei HERTIN gegen die landgerichtliche Teilabweisung ihres Antrags sofortige Beschwerde zum Kammergericht Berlin ein. Vor dem Landgericht Berlin II herrschte im Eilverfahren, das ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss beendet wurde, richtiger Weise kein Anwaltszwang. Ob die verfügungsbeklagte Partei im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht ohne Rechtsanwalt agieren darf, wird sich zeigen (Vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 29.11.2007 - 8 W 40/07).

OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2007 - 8 W 40/07 (relevanter Teil)

“Der Anwaltszwang gilt danach nicht für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können. Zu diesen Handlungen gehört gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unter anderem die Einlegung einer sofortigen Beschwerde, wenn der Rechtsstreit im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozess zu führen ist oder war.

[...] Allerdings kann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im ersten Rechtszug beim Landgericht gemäß §§ 936, 920 Abs. 3 i.V.m. § 78 Abs. 5 ZPO (entfallen) auch ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt wirksam erklärt werden. Soweit das Landgericht über den Antrag - wie hier - im Beschlussverfahren ohne mündliche Verhandlung entscheidet (§§ 937 Abs. 2, 936, 922 Abs. 1 Satz 1 2. Fall ZPO), kann das Verfahren dann in erster Instanz zulässigerweise ohne anwaltliche Beteiligung abgeschlossen werden.

Aus diesem Grund wird in Rechtsprechung und Schrifttum zum Teil die Ansicht vertreten, die Befreiung vom Anwaltszwang nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 78 Abs. 5 ZPO finde auch für die Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht im Beschlussverfahren Anwendung (so etwa: OLG München, BauR 1995, 875; OLG Karlsruhe, GRUR 1993, 697; KG, NJW-RR 1992, 576; OLG Köln, NJW-RR 1988, 254; OLG Frankfurt a.M. (6. ZS), NJW-RR 1987, 1257; OLG Düsseldorf (5. ZS), FamRZ 1987, 611; Zöller/Vollkommer, 26. Aufl., § 922 ZPO Rn. 13; sämtlich mit weiteren Nachweisen).”

Heutzutage müsste es vmtl. heißen: § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 78 Abs. 3 ZPO

Im Zweifelsfall, und sollte der Senat den Berichterstatter nicht ohne Rechtsanwalt agieren lassen, gilt:

“1.) Einleitung und Hinweise

Der Antragsgegner darf davon ausgehen (und tut dies), dass der Senat die Punkte, auf die sich der Antragsgegner fortan bezieht, aus eigener Überlegung und Feststellung herleiten kann, ohne, dass es zwingend einer Erwiderung durch den Antragsgegner bedarf.

Sowohl die Antragsschrift als auch die Begründung des Gerichts sind aussagekräftig; die Begründung ist auch übersichtlich abgefasst.

Im Zweifelsfall ist das Schreiben des Antragsgegners als zulässiges Informationsgeschehen zu werten, das den Richtern als Gedankenstütze dient, für das, was sie selbst erkennen und herleiten können.

Für Rechtsgedanken des Senats gilt:

Iura novit curia

2.) Interesse des Antragsgegners

Die Beschwerde der Antragstellerin ist nicht begründet. Sie ist daher abzuweisen. Kosten für das Beschwerdeverfahren sind der Antragstellerin aufzuerlegen.”

Eine Zurückweisung der Beschwerdeerwiderung wegen eventueller Unzulässigkeit, würde die Freude, die beim Schreiben aufkam, zwar etwas eintrüben, aber die gesammelte Erfahrung ginge ja deshalb nicht verloren. Die 8-seitige Erwiderung ist jedenfalls rechtzeitig zur Akte gelangt und liegt zur Auswertung bereit.


05.02.2024


Kommentar am Montag 05.02.2024


"Die wehrhafte Demokratie ist eine rhetorische Illusion.
Eine Demokratie, die sich gegen das Volk zu wehren beginnt, ist keine Demokratie mehr."



01.02.2024


Hertin hilft! – Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II nahm sich viel Zeit (insgesamt zufriedenstellend)


Ein Update der Seite Hertin hilft! steht noch aus, der Informationsgehalt ist derzeit unvollständig (weil alles Neuere noch nicht verarbeitet ist). Thematik: Die Kanzlei Hertin Rechtsanwälte, speziell Dr. Omsels, ging im Wege der Einstweiligen Verfügung gegen die Seite Hertin hilft! vor. In kurzen Abständen stellte Omsels beim Landgericht Berlin II zwei Verfügungsanträge. Fast zwei Monate vergingen, ehe die Zivilkammer 27 unter dem Vorsitz von Holger Thiel zu ihrem Ergebnis fand. Am Landgericht herrscht im Einstweiligen Verfügungsverfahren kein Anwaltszwang, weswegen der Berichterstatter trotz hoher Belastung viel Freude an den Verfahren hatte, u.a. weil die Kammer sich dieses Mal Zeit genommen und ihre Entscheidung ausführlich begründet hat, was sehr hilfreich ist. Mit jeder Begründung ist der Berichterstatter zwar nicht einverstanden, allerdings ist ihm die Möglichkeit gegeben, den Aktenbestand (Hertin-Schriftsätze und eigene Ausführungen) mit dem Output, also der Gerichtsentscheidung, in Beziehung zu setzen. 

In dem Verfahren 27 O 444/23 wies die Kammer nicht unwesentliche Teile des Antrags zurück, u.a. auch den Vorwurf der “kriminellen Energie” in Bezug auf die Antragstellerin. Mit folgender Begründung: 

“Als Anknüpfungstatsache dient vorliegend jedoch der unstreitige Umstand, dass die Antragstellerin zunächst der Auffassung war, das seitens des Rechtsanwalts E. empfangene Geld behalten zu dürfen. Unabhängig von der Frage, ob die Antragstellerin rechtlich befugt war, das Geld entgegenzunehmen und die Auffassung zu vertreten, sie dürfe das Geld behalten, ist es als rechtmäßige Ausübung der Meinungsfreiheit des Antragsgegners anzusehen, dass er diese Rechtsposition als “kriminell” bewertet. Maßgeblich ist insoweit, dass der Vorwurf nicht in der Entgegennahme des Geldes liegt, sondern in der Verweigerung der Herausgabe nach Aufklärung der Umstände.”

Damit die Antragstellerin nicht depressiv wird, verzichtet der Berichterstatter seit geraumer Zeit freiwillig auf den Vorwurf der “kriminellen Energie”.

Des Weiteren wehrt(e) sich Hertin vehement –einstweilen erfolgreich– gegen den Vorwurf “schamlos zu lügen” und “mündlich einer Ratenzahlung zugestimmt bzw. mündlich eine Ratenvereinbarung getroffen zu haben”. Und diese aus Rücksichtnahme sogar ausgesetzt zu haben. In diesem Punkt ist das logische Denkvermögen der Kammer angesichts des Sachvortrags, der zu den Akten ging, in Frage gestellt (Auszug Stellungnahme RA Quecke in anderer Sache):

“Anschließend gab es mindestens zwei Telefonate, in denen Dr. Omsels als Vertreter der Antragstellerin Verständnis für die Situation des Antragsgegners zeigte und zunächst keine weiteren Raten einforderte. Eine E-Mail der Antragstellerin vom 18.07.2023 bestätigt die Ratenzahlungsvereinbarung. Darin heißt: „Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass gegen die Ratenzahlung keine Bedenken bestehen.“

Mit der Zurückweisung nicht unwesentlicher Teile des Verfügungsantrags will sich die Antragstellerin nicht einverstanden erklären, weswegen sie die Verfügung zwar einerseits vollzog, aber kurz darauf (Teil)Beschwerde einlegte, was der Berichterstatter außerhalb der Verfügungsverfahren wie folgt kommentierte:

“Sehr geehrter Herr Omsels,

nur kurz die Mitteilung an Sie: gestern wurde auf Ihre Klage am Amtsgericht fristgerecht erwidert, und im Übrigen Feststellungswiderklage erhoben.

Für die Verfügungsverfahren am Landgericht leider zu spät, aber im Rahmen des amtsgerichtlichen Verfahrens noch rechtzeitig, konnte eine E-Mail aus Ihrem Hause vom 28.02.2023 wiedergefunden werden, in der es u.a. heißt:

„Der Gesamtbetrag beläuft sich auf X.XXX,XX EUR. Wir bitten Sie daher höflich um Mitteilung, wann Sie Ihre Ratenzahlung wieder aufnehmen.“

[...]

Sie haben die Ratenzahlungsvereinbarung nach meiner Auffassung wider besseres Wissen geleugnet bzw. abgestritten und sich somit (unzulässig) Rechtsschutz erschlichen.” 




29.01.2024


Wenn der Berichterstatter sieht, dass ein nicht rechtskräftiger Beschluss in mehreren Urteilsdatenbanken steht:


Am besten daran ist:
1.) Screenshots (Quelle: Juris und gesetze.berlin.de)
2.) Vollständiger PDF-Druck des abgefassten Beschlusses
3.) Fakten, die noch nicht veröffentlicht sind



26.01.2024


Watchlist


25.01.2024


In einem Einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Satireanwalt ︎︎︎ fand gestern im Amtsgericht Mitte die mündliche Verhandlung statt. Das Einlasspersonal an diesem Morgen war sehr nett. Der Berichterstatter und sein Rechtsanwalt Thomas Hagen mussten aber nicht damit rechnen, dass ihnen mit Hendrik Buck ein unterbelichteter Statist vor die Nase gesetzt wird. 


Wenn Thomas Hagen schon abwinkt und den Richter vorführt, ist die Kacke am dampfen. Buck, der die Verhandlung selbstherrlich mit “ich bin hier der Vizepräsident” eröffnet, und anschließend fragt “wo denn der Zeuge sei” ist die Realsatire an diesem Tag. Der Verfügungsbeklagte verstrickt sich indes in behindertes, inkonsistentes, unwahres Gestammel. Der Richter eiert rum, vorbereitet ist er nicht, was angesichts der Tatsache, dass eine Prozesspartei Geld in die Hand nimmt, um Recht zu erstreiten, eine Frechheit darstellt.

Der Justiz in Berlin ist wirklich gar nichts mehr unangenehm, sie lässt sich weiter ungebremst vorführen.

Am Ende seiner qualitativ minderwertigen Veranstaltung gibt der Statist Buck zu Protokoll, dass ein Urteil in einer Woche fallen soll. Thomas Hagen widerspricht. Ein Urteil liegt Stand heute noch nicht vor.

Nach der Verhandlung, im Treppenhaus, kommt der Satireanwalt angekrochen und fragt nach einer Einigung. Wir hören es uns kurz an: Er (der Satireanwalt) würde eine Unterlassungserklärung abgeben, jedoch keine Kosten übernehmen.

Danke, und jetzt verpiss dich.

Kurzinhalt des Verfahrens:

“Dem Antragsgegner wird untersagt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, über die Antragstellerin zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, dass

eine Berliner Strafverfolgungsbehörde mitgeteilt habe, dass ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Erpressung zurückgestellt werde, weil bereits ein weiteres Strafverfahren anhängig sei, in dem es um den Vorwurf einer Straftat mit höherer Strafandrohung als derjenigen einer Erpressung gehe.

Auf den Schriftsatz des Antragsgegners vom 07.01.2024 erlauben wir uns den Hinweis, dass es für unwahre Tatsachenbehauptungen keinen privilegierten Raum gibt. Dies gilt insbesondere vorliegend, da die streitgegenständliche Behauptung offenkundig bewusst wahrheitswidrig aufgestellt wurde,

vgl. OLG München, Beschluss vom 10.01.2017 - 6 W 14/17.

Im Übrigen ist es unstreitig, dass sich der Antragsgegner wie in der eidesstattlichen Versicherung des Kollegen Quecke (Anlage ASt 2) wiedergegeben geäußert hat. Dies räumt der Antragsgegner in seinem Schriftsatz (Rn. 16) ein. Dabei macht es rechtlich keinen Unterschied, ob sich eine Berliner Strafverfolgungsbehörde dem Antragsgegner oder Herrn Fischer gegenüber wie behauptet geäußert haben soll. Maßgebend ist allein, dass der Antragsgegner die streitgegenständliche Behauptung verbreitet.

Es kommt auch nicht darauf an, wie der Antragsgegner seine Äußerung verstanden haben will. Allein maßgebend ist die Sicht des Empfängers, mithin die eidesstattliche Versicherung des Kollegen Quecke (Anlage ASt 2) und vornehmlich sein Eindruck, dass der Antragsgegner mit Erstaunen äußerte, dass es gegen die Antragstellerin ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer Straftat mit einer höheren Strafandrohung als derjenigen einer Erpressung geben soll.”


25.01.2024


Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.


“Buckminster NEUE ZEIT erkennt einerseits gute, sehr gute und herausragende Arbeit von Amtsträgern und Bediensteten im deutschen Justizsystem an. Andererseits verteilt das Unternehmen gnadenlos Schelten an solche, die den Rechtsstaat und seine Regeln missachten. [...] Seinen Bewegungsfreiraum definiert das Unternehmen meistens sehr weit. Den seiner Gegner freilich eng.”

“Schlimmer als Kohlhaas”




21.01.2024


Kommentar am Sonntag 21.01.24 (aktualisiert)


“Wir brauchen wieder mehr Liebe und weniger Hass. Lasst uns die Hände reichen, mehr gemeinsam statt gegeneinander.” (In einem Land wie Deutschland nicht umsetzbar)

“Wenn du Selbstzweifel hast und glaubst, deine Existenz sei kümmerlich, dann denk einfach an die Berliner Journalisten, die heute ums Brandenburger Tor schleichen wie Hyänen und jedes Pappschild umdrehen, um am Ende einen legitimen Bauernprotest in die rechte Ecke zu schieben.”

“Wo war diese hunderttausende Menschen starke Zivilgesellschaft nach dem 7. Oktober? Nach dem schlimmsten Pogrom an Juden seit dem Holocaust? Als in Deutschland Islamisten feiernd durch die Straßen zogen? Wo waren da die ganzen Gewerkschaften, Prominenten, linken Gruppen?”





20.01.2024


Kammergericht, 10. Zivilsenat, Dr. Oliver Elzer


“Und wenn der 10. Senat des Kammergerichts Berlin, der seit November 2023 darüber in Kenntnis ist, dass das Landgericht Berlin zwei Hauptsachetermine auf Anfang März 2024 verschoben hat, weil es eine Entscheidung des Kammergerichts abwartet, und seit November (ein Einstweiliges Verfügungsverfahren ist seit Sept. 2022 am Kammgericht) wieder nichts passiert, dann wird man als um seine Rechte betrogener Bürger zu Recht ins Telefon brüllen, dass “DIE AKTE SEIT MONATEN BEI DER BERICHTERSTATTERIN LIEGT UND VOR SICH HIN SCHIMMELT, IN DIESEM SCHEISSVEREIN”, und anschließend den Hörer wegschmeißen. Diese Ignoranz und Unfähigkeit, Verfahren zügig und würdevoll abzuwickeln, wird sich ebenfalls in der Wahl eines Björn Höcke spiegeln.”




19.01.2024


Berliner Hetzjuristen und ihr Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung


1.) Cronemeyers knallbunte Weiber reichen ihren Antrag ein (Geänderter Name: Schwurbelmeyer & Haschisch)
2.) Falsche Chamber
3.) Der 27. Volksgerichtshof übernimmt
4.) Schwurbelmeyer & Haschisch überlegts sich anders und zeigt Mandatsbeendigung an
5.) Furunkelanwältin und Proven Horst sind gefragt
6.) Furunkelanwältin: “Künstlername is dit, hat nur noch keener erkannt”, “Ick stell’ Kostenantrag”, “Allet erledigt”

Morgen jeh ick inne Klapse, wa.

Herzlische Grüße, Ihre Furunkelanwältin



 

18.01.2024


Anjas Ethik


Eine Streichholzschachtel wurde geräumt, damit Anjas Ethik Einzug halten kann. Beim Tättowierer war sie auch, Werte sichtbar machen.



Davon unabhängig: 1 Million Vollpfosten unterschreiben eine Petition, die den Anstoß dafür bringen soll, Björn Höcke zentrale Grundrechte zu entziehen. 1 Million Vollpfosten, jede/r einzelne eine Schande für die Demokratie. Hirnschissdemokraten. Im Berliner Abgeordnetenhaus verlassen Vertreter “aller demokratischen Parteien” den Saal, als eine AfD-Abgeordnete gerade ihre Rede beginnt. Damit setzen sie “ein Zeichen für die Demokratie”. Diese Leute sind so dumm und kaputt im Hirn, man möchte nur noch schreien. Hirnschissdemokraten. Im Plenarsaal gab es heute nur eine einzige Demokratin, und die hat vor leeren Rängen ihre Rede gehalten. Fickificki-Wegner stellt sich hin und plärrt “unsere Demokratie ist in Gefahr”. Ja, wegen Menschen wie dir, du Hirnschissdemokrat. 



17.01.2024


OGV’in über das Elektronische Denkmal für Dr. Anja Teschner


“eine sehr interessante Seite …

Als Außenstehende und Nicht-Betroffene 😉 finde ich folgenden Passus/folgende Aussagen sehr gut!

Erschreckend ist auch die mangelnde Selbstreflexion der Justiz. Diese geht gegen null. Sie sind eine Frau der schönen Worte; wenn diese in der Praxis allerdings leer bleiben, sind Sie eine widersprüchliche Frau mit schlechten Taten.”

“Vielen Dank! Und gerade weil Sie als Außenstehende einen neutralen Blick darauf geworfen haben, und trotzdem der Justiz zugehörig sind, hat Ihr Wort ein anderes Gewicht.”

Neue Informationen sind demnächst abrufbar


16.01.2024


Satireanwalt – Bewusst wahrheitswidrige Äußerungen


Der Berichterstatter muss nun auch die juristische Qualität am Amtsgericht Mitte testen. Die Ri’inAG Mittler hat zur mündlichen Verhandlung geladen. Hintergrund:

Bewusst wahrheitswidrige Äußerungen, Eilverfahren Amtsgericht Mitte, 9 C 311/23 eV

“Gegen Michael Epping läuft ein Einstweiliges Verfügungsverfahren, mit dem ihm bewusst wahrheitswidrige Äußerungen untersagt werden sollen. Nach gescheiterten Versuchen, Gerichtsverfahren sinnvoll beizulegen, legten Michael Epping und sein Mandant einen sog. Exit-Versuch nachträglich als Erpressung aus. Eppings Mandant erstattete Strafanzeige gem. § 253 StGB, nicht etwa, weil der Tatvorwurf zutreffen könnte, sondern um ein verbales Mittel der Denunziation zu besitzen. In einem Gespräch von Anwalt zu Anwalt behauptete Michael Epping bewusst wahrheitswidrig, gegen den Prozessgegner gebe es "ein Strafverfahren, das mit einer höheren Strafe als einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder Geldstrafe belegt sei", "ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Erpressung sei deswegen zurückgestellt worden”, "diese Auskunft habe er oder sein Mandant von einer Berliner Strafverfolgungsbehörden erhalten". Nichts davon ist wahr. Entscheidung am 24. Januar 2024.”

Lieber Herr Epping, sollten Sie hier mitlesen, muss auch Ihnen klar sein, dass Sie ein dummes Häufchen Elend sind. Anzeigen wegen Beleidigung gehen raus an [Sie wissen schon].



15.01.2024 (2)


Kammerunterschied – Eleganz durch Zurückhaltung* 


“ordnet das Landgericht Berlin -Zivilkammer 27- durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht [...], die Richterin am Landgericht [...] und den Richter am Landgericht [...] im Wege der einstweiligen Verfügung [...] an”

“hat das Landgericht Berlin -Zivilkammer 15- durch die Richterin am Landgericht [...], die Richterin am Landgericht [...] und den Vorsitzenden Richter am Landgericht [...] beschlossen”

“Sie haben recht: Der Esel nennt sich immer zuerst. Ein Evergreen. Doch Rechtschreibung hat heute den Status einer optionalen Zusatzqualifikation, und der Genitiv kann auch einpacken. Diese Wurstigkeit tut Sprachprofis wie mir und Ihnen in der Seele weh, denn natürlich formt die Sprache auch das Denken.”

“ordnet das Landgericht Berlin -Zivilkammer 27- durch die Richterin am Landgericht [...], den Richter am Landgericht [...] und den Vorsitzenden Richter am Landgericht [...] im Wege der einstweiligen Verfügung [...] an”

Wird der oder die Vorsitzende in der amtlichen Reihenfolge als letztes genannt, wirkt das elegant, und hat auch den Effekt, dass der oder die Letztgenannte [verstärkt durch das »und«] als eine die Vorgenannten zusammenhaltende Vollendung wahrgenommen wird.

“Eleganz wird oft mit Schönheit und Anmut assoziiert. Es ist eine Qualität, die bewundert und gesucht wird, sei es in der Mode, in der Kunst oder im Verhalten. Bei Eleganz geht es nicht nur um gutes Aussehen und Höflichkeit, sondern auch um die Art und Weise, wie Sie sich geben, wie Sie mit anderen interagieren und wie Sie sich der Welt präsentieren. Eleganz ist nicht leicht zu definieren, aber wir alle erkennen sie, wenn wir sie sehen.”

*gilt auch für Senate



15.01.2024 (1)


“Wie heißen die Dinger?” (Zitatennester)

Für den Genuss empfehlen wir: Eat&Go Gemüse Kebab, Kaiserdamm 33





12.01.2024


Ein unmögliches Räumungsverfahren (Berlin-Wilmersdorf)


Am 09. Februar 2021 verzeichnete das Amtsgericht Charlottenburg den Eingang einer Klage des Investors Torsten Schmidt, gerichtet gegen ein Mieterpaar in der Landhausstraße in Berlin-Wilmersdorf. Ein erstinstanzliches Urteil steht noch aus. Ursächlich für die Klage ist das Krankheitsbild der Beklagten zu 2), die als schwerbehindert und pflegebedürftig gilt. 

“Die Beschwerdeführerin kann ihre rechte Hand nicht bewegen und einsetzen. Ihr rechter Arm ist vollständig gelähmt und ist deformiert. Es ist auf Anhieb für jedermann ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin schwerbehindert ist. Sie leidet seit Jahren unter einem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (Complex Regional Pain Syndrome-CRPRS), das ihr erhebliche Schmerzen bereitet. Die Schmerzanfälle äußern sich in spontanen Schreien, welche ohne den Willen der Beschwerdeführerin zustande kommen und von ihr schwer zu kontrollieren sind. Dieser Befund geht aus einem hausärztlichen medizinischen Attest vom 22.01.2021, sowie aus einem Ambulanzbericht der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik vom 22.05.2021 hervor.“

Aufgrund der ausstoßenden Schreie kam es zu Nachbarschaftskonflikten, und zu Kündigungen. Da die Beklagten die Kündigungen nicht akzeptierten, ließ Torsten Schmidt Räumungsklage erheben. Aus den Aktenbeständen ergeben sich teils falsche, dramatisierte Lärmprotokolle, angefertigt von Nachbarn, die die Verdrängung des Paares zum Ziel haben. Die Beklagte zu 2) dürfte inzwischen glaubhaft vorgetragen haben, dass sie seit fast einem Jahr nicht mehr “lärmt”. Trotzdem fertigen Nachbarn, sogar vom Haus gegenüber, Lärmprotokolle an. Diese müssen scharf als unwahr zurückgewiesen und bestritten werden (Mitteilung an die Beklagten). Der Investor drängt auf ein Urteil, muss aber berücksichtigen, dass über das von den Beklagten im Juli 2023 (!) gegen die Richterin angebrachte Ablehnungsgesuch derzeit nicht entschieden ist. Eine dienstliche Stellungnahme soll die Richterin noch nicht abgegeben haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde den Beklagten aber Prozesskostenhilfe bewilligt.

Nachdem der erste Anwalt wegen Unfähigkeit ausscheiden musste, folgte ein neuer Anwalt, der zur Unzeit das Mandat niederlegte. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens am Landgericht Berlin bezichtigte der Anwalt die Beklagten der Beleidigung, und warf ihnen außerdem Unterstellungen vor. Dieser Vorwurf trifft allerdings nicht zu. Der Anwalt wollte sich nur aus dem wirtschaftlich unattraktiven Verfahren winden. 

Wie es weitergeht? Die Beklagte zu 2) wird in der kommenden Woche Verzögerungsrüge erheben und darauf drängen, dass über das Ablehnungsgesuch binnen 3 Wochen entschieden wird. Weist das Gericht das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurück, könnten sich die Beklagten mit einer weiteren Beschwerde an das Landgericht wenden und der Kammer somit neue Einblicke in das Verfahren ermöglichen. Die Beklagte zu 2) wird dem Prozessgericht außerdem anheimstellen, dass es in absehbarer Zeit sein Urteil zu fällen hat, denn eine noch längere Sachverhaltsschwangerschaft in 1. Instanz wäre tatsächlich außergewöhnlich. Der Aktenumfang entspricht nicht mehr einer, sondern zwei Instanzen. Welches Räumungsverfahren läuft bitteschön drei Jahre, ins 4. Jahr gehend, am Amtsgericht?

Dass die Beklagte zu 2) aufgrund ihrer Krankheit(en) körperlich schwer angeschlagen und psychisch mitgenommen ist, liegt auf der Hand. Ein über drei oder vier Jahre laufendes Räumungsverfahren, das lebenserschwerend hinzukommt, verschlechtert die Gesundheit extrem. Das muss eine erfahrene Richterin im Blick haben.

Über den Fall wird hier weiter berichtet werden.

https://landgerichtsreport.de/Torsten-Schmidt-INBRIGHT



11.01.2024 (2)


Zu eigen gemacht.


11.01.2024 (1)


Die deutsche Justiz hält sich mehrheitlich für eine Bildungselite, die (aus ihrer Sicht) ein hohes Maß an Ansehen und Vertrauen genießt. Von dieser Wunschrealität ist sie meilenweit entfernt. Höchstens 15 - 20% aller Bediensteten arbeiten sehr gewissenhaft und vertrauenswürdig, sind klug und empathisch; die breite Masse hingegen hat durch viel lernen und anstrengen ein Studium abgeschlossen und sich per Selbstdefinition einer überschätzten Elite angedient und zugeordnet. Die meisten sind tatsächlich dumm wie Bohnenstroh. Mit schlechtem Charakter.

Glück und schicksalhaftes Pech, dass der Berichterstatter diese Drecksbude von innen erlebt.

Neues Beispiel: Einstweiliges Verfügungsverfahren mit Anja Teschner und Thomas Markfort (VRiLG Berlin, ZK 52)



10.01.2024


EILT! BITTE SOFORT VORLEGEN, AAEEEV


“Unabhängig von der konkreten Domain handelt es sich bei der Website [...] um eine reine Schmäh-, Hetz- und Beleidigungsseite, die einzig dem Zweck der Ruf- und Kreditschädigung der Antragsteller dient. [...] Dieses stellt eine Bearbeitung des Originals durch Hinzufügen einer roten Maskenmütze mit Hasenohren über den Kopf des Antragstellers zu 2) dar. Das Original enthält dies freilich nicht. Die Antragstellerin zu 1) wird dort als Hetzkanzlei bezeichnet und ihr Name wird umgeändert in XXX Rechtsbratpfannen. Die Antragstellerin zu 3) wird als Hetzerin, Furunkelanwältin sowie als inkompetente, moralisch degenerierte Vertreterin bezeichnet. Der Antragsteller zu 2) wird dort als Hetzjurist und als ahnungsloser Hetzer bezeichnet. Über das Bild [...] wird er dort zudem als zugehörig zu den “The STUPID 500 GERMANY”, also den 500 dümmsten Deutschen dargestellt.”

“Schließlich wird die Antragstellerin zu 3) von der Antragsgegnerin wiederholt als Furunkelanwältin betitelt. Damit ist die Grenze der Formalbeleidigung klar überschritten. Bei Furunkeln handelt es sich um eitrige Blutgschwüre bzw. Hautabzesse. Die Antragsgegnerin bringt damit tiefgreifende Ekel und Abneigung zum Ausdruck und verlässt jedes Maß an sachlicher Auseinandersetzung.”

“Dieses Schreiben stellt - dies nur um der Klarheit willen - keine offizielle Stellungnahme dar, aus der wörtlich oder sinngemäß zitiert werden dürfte. Es dient allein der anwaltlichen Wahrung der Rechte unserer Mandanten. Sollte sich hierüber hinweggesetzt werden, würden wir ggf. eigenständige rechtliche Schritte einleiten (vgl. LG Berlin vom 10.07.2015, Az.: 15 O 310/15).”

AAEEEV = Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung

🤣🤣🤣


10.01.2024


No!






01.01.2024


Tausend Tode und trotzdem lebendig




30.12.2023


Throwback: Best-Of Schriftsätze Gegner


“Zuletzt haben Sie das im Eigentum der [...]gemeinde stehende Schild, das das Fahrradfahren auf dem Gelände untersagt und eine Leinenpflicht vorschreibt, entfernt und durch ein anderes, von Ihnen gestaltetes Schild ersetzt. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sie Eigentum Ihres Vermieters entwenden und das [...]gelände nach Ihrem Geschmacksempfinden umgestalten.”

🤣🤣🤣

︎ W e i t e r l e s e n


28.12.2023


Off-Topic: Almut, beste Frau!


https://www.youtube.com/watch?v=F2_Ch8MnpKk


25.12.2023


teschnerkritik.co // Bulgari-Anja gehört ins Netz



Falls Anja Teschner, Richterin und Vizepräsidentin am Landgericht Berlin, davon ausging, frei von jeder Berichterstattung zu sein, wird ihr dieser Zahn gezogen werden müssen. Erst kürzlich beantragte sie den Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen der Verwendung des Domainnamens drteschner.de // Wie der “Zufall” es wollte, erhielt nicht die 15. Zivilkammer das Verfahren, sondern die bis dato hier unbekannte 52. Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Frau Teschner, die seit vielen Jahren Richterin und Vorsitzende eines Spruchkörpers ist, brauchte zwei Anläufe, um überhaupt einen wirksamen Antrag zu stellen.

“Zunächst herzlichen Glückwunsch, dass es Ihnen als langjährige Richterin überhaupt gelungen ist, einen wirksamen Antrag zu stellen. [...] Nachdem mir der Schriftverkehr aus der Verwaltung des Landgerichts Berlin mit der DENIC vorliegt, ergibt sich das Bild, dass Sie möglicherweise tatsächlich davon ausgingen, Ihre Institution als Absender bräuchte sich nicht ausweisen. Glücklicherweise hat eine aufmerksame Mitarbeiterin bei der Registrierungsstelle dieser Arroganz den Riegel vorgeschoben, sodass ein Identitätsnachweis fällig wurde.“

Anja Teschner konnte als Trägerin eines vierbandigen Bulgari B.ZERO in Weißgold identifiziert werden. Neu kostet das Modell ca. 3.700,00 €. Dr. Teschner wurde, da sie begründete Entschädigungszahlungen blockiert, gefragt, wie es sich für sie anfühlen würde, wenn sie zwei dieser Ringe gekauft und diese anschließend in die Berliner Spree geworfen hätte. Oder wenn ihr die Ringe gestohlen worden wären. Oder wenn Anja Teschner 6.000,00 € verbrannt hätte.

Antwort: keine

Vielleicht wirft Anja Teschner ihren Ring eines Tages wirklich in die Spree, denn dann wären es schon drei. Zwei in Weißgold, einer in Rosé-Gold mit schwarzer Keramik. Schwere Energie — war alles nicht mehr tragbar.

22.12.2023


Throwback: Ordnungsgeld 2022


“Die Antragsgegnerin und Schuldnerin verstößt gegen den Tenor der Einstweiligen Verfügung und hat sich damit in hartnäckiger und renitenter Weise über die Einstweilige Verfügung der Kammer hinweggesetzt. Dabei belässt es die Antragsgegnerin bei der Veränderung bei Maßnahmen, die in keinem Fall - nicht einmal im Ansatz - geeignet sind die rechtswidrigen Äußerungen zu entfernen.”

🤣🤣🤣

︎ W e i t e r l e s e n


19.12.2023


Senat von Berlin auch Bezahlkunde auf X


Eine Strategie, die generell zu begrüßen ist. 

Der Berichterstatter sieht Vieles auf X, darunter eben auch bezahlte Reichweitenerhöhung verschiedener Senatsverwaltungen von Berlin.

Diese ist vom generellen Abopreis (blauer Haken) zu unterscheiden. Auch handelt es sich dabei nicht um Werbung, denn die wäre mit “Ad” oben rechts im Post gekennzeichnet. 

Beispielsweise kann man für einen Post für 500,00 € (5 Tage à 100,00 €) 860 - 40.000 Impressionen pro Tag erwerben.

Gesponsert bedeutet, dass die Reichweite gegen Bezahlung erhöht wird. Ein sogenannter “Engagement Booster” für ausgewählte Posts. Steigen die Impressionen/Views, nimmt in der Regel auch die Engagement- bzw. Interaktionsrate zu. Views und Impressionen sind ungleich Interaktion. Es ist nicht dasselbe. Views/Impressionen sind die Reichweite (wie vielen Usern der Post angezeigt wird), davon zu unterscheiden sind tatsächliche Interaktionen, also Likes, Kommentare oder Repostings.

Oder noch präziser:

“Die Gesamtzahl der Interaktionen eines Nutzers mit einem Beitrag. Dazu gehören alle Klicks auf den Beitrag (einschließlich Hashtags, Links, Avatar, Profilbesuche und Beitragserweiterung), Reposts, Antworten, Follower und Likes.“

Zum Engagement zählen daher Aktivitäten, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Hat ein Post beispielsweise eine Reichweite von 1K Views und 25 Likes, heißt das nicht, dass es “nur” 25 Engagements/Interaktionen gegeben hat. 

Berechnen lässt sich die sog. Engagementrate nach Reichweite. Accountinhaber können sich anhand jedes Posts oder anhand ihrer Analytics Poststatistiken anzeigen lassen. Die ERR errechnet sich aus dem Gesamtengagement pro Post, geteilt durch die Reichweite des Posts, mal 100. 

Rechenbeispiel: Ein Post hat eine Reichweite von 5.000 Views. Erhält der Post augenscheinlich 25 Likes und 10 Kommentare, liegt das Engagement nicht bei 35, sondern höher (Vieles sieht man eben nicht, z.B. Linkklicks oder Profilbesuche, neue Follower). Gehen wir von einem Gesamtengagement von 350 Engagements aus. Dann liegt die Engagementrate für den Post bei 7%, was hoch ist. 

“Gesponserte Posts” möchten gut überlegt sein, denn häufig kommt es zu auffälligen Missverhältnissen, beispielsweise wenn die Zahl der Impressionen/Views sehr hoch ist, die Interaktionszahl aber im Verhältnis dazu sehr niedrig. Ein Angebot kann dadurch unattraktiv oder unseriös wirken. Sobald Geld investiert wurde, wird dies links unten im Post mit “Gesponsert” angezeigt, oder eben rechts oben mit “Ad”. Immerhin ist es dann transparent.

Bei Gelegenheit sollten die Senatsverwaltungen das veraltete Twitter-Logo auf ihren Webseiten tauschen und stattdessen das neue X-Logo einfügen: https://web.archive.org/web/20231219175601/https://www.berlin.de/sen/bjf/

E-Mail an die SenBJF geht raus :-)

Hier beispielhaft der gesponserte Post der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:




19.12.2023


Rahaus zog vor Gericht den Kürzeren, Az.: 5 C 84/21


Ein Einrichtungshaus namens Rahaus, das in der Kantstraße auf dicke Hose macht, war vor dem Amtsgericht Schöneberg endgültig unterlegen. Zwischen den Parteien wurde ein Vergleich geschlossen. Der Berichterstatter trat als Prozessbevollmächtigter im Namen der Klägerin auf, die ihrerseits Schmerzensgeld geltend machte. Vor ca. 2 Jahren kam es in der Filiale Kantstraße zu einem schmerzhaften Sturz der Klägerin, was daran lag, dass die Beklagte ihrer Obliegenheit zur Absicherung von Böden und Kanten nicht nachgekommen war. Die Kante ist über 20 cm hoch, sie war so gut wie nicht abgeklebt. Jedenfalls konnte eine normal aufmerksame Person den Niveauunterschied nicht erkennen. Die Klägerin trat beim Rundgang durch das Geschäft ins Leere und kam schmerzhaft zu Fall. Sie erlitt äußere Wunden (mehrere Ergüsse) und einen großen Schrecken. Dass Kopf oder Gesicht unbeschädigt blieben, war reines Glück. Die Klägerin machte von der Unfallstelle keine Fotos, u.a. wegen ihrer Aufregung ob des Falls und schmerzenden Körpers, was nur lebensnah ist. Dass sie klagen würde, darüber dachte die Geschädigte am Unfallabend nicht nach. Ihre Fahrlässigkeit konnte man der Beklagten allerdings nicht durchgehen lassen. Im Namen der Klägerin wurde Klage erhoben und Schmerzensgeld in angemessener Höhe gefordert. Die Beklagte wehrte sich, log, dass sich die Einichtungsbalken bogen, präsentierte drei Zeugen, obwohl nur einer das Sturzgeschehen gesehen hatte. Zusammen mit ihrer Versicherung dachte die Beklagte, würde sie die Klägerin mürbe machen können. Es kam genau umgekehrt. Der Berichterstatter hat die Beklagte, ihre Versicherung und den gegnerischen, unter Mindestlohn arbeitenden, Winkeladvokaten zermürbt.

Bis es zum Vergleich kam, wand sich die Beklagtenpartei, wollte Regeln aufstellen nur nach ihrem Gusto. Auch sollte eine negative Rezension über die Beklagte gelöscht werden.

Der Berichterstatter beharrte darauf, dass (erst) die Beklagte a) Schmerzensgeld in angemessener Höhe leistet, b) 100,00 € extra zahlt, damit die Klägerin schön zu Abend essen und sich von der Strapaze der Klage erholen kann, c) die außergerichtlichen Gebühren (Anwaltshonorar), sowie die weitergezahlten Gerichtskosten vollständig übernimmt. Etwaige Gebühren für den Vergleich hat die Beklagte zu tragen.

Die Beklagte lenkte ein und erfüllte die Punkte a) bis c).
Unter erheblichen Bedenken, wie sie schreiben ließ... ;-)
Vergleichsgebühren, sofern vom Winkeladvokaten geltend gemacht, fielen in ihre Sphäre.

Im Gegenzug entfernte die Klägerin die Rezension vom Google My Business Profil der Beklagten. 

1.) Geht doch!
2.) Was für 1 Drama.
3.) Und jetzt verzieh dich aus meiner Wahrnehmung, du Mistbude!


17.12.2023


Bericht — was so los ist.


Vorgezogener Artikel.

︎ W e i t e r l e s e n


12.12.2023


AI — Chancen und Risiken


Aktualisiert: Aufgrund detaillierter Beschwerden an Google Ireland (DMCA-Verfahren) und Berkman Klein Center (Lumen) verzögert sich dieser Artikel.

13.12.2023: Derweil auf X auf dem großen Wall Street Silver Kanal (> 1 Million Abonnenten):

“The only political party in Germany that is fighting against the fake refugee invasion is AfD (Alternative for Deutschland). They are rapidly rising in German polls. In the last election they were the 5th largest party. They are now polling as the 2nd largest party. In some regional state elections, AfD is also approaching levels that cannot be ignored by the other parties. The corrupt media in Germany is trying to get AfD defunded (state funds political parties) or outright banned”

“T h e  c o r r u p t  M e d i a”

Unterstützung aus dem Ausland gegen eine kranke Demokratie im Inland. 



︎ W e i t e r l e s e n   (Angekündigter Artikel)


09.12.2023


Produktempfehlung (aktualisiert; Farbvariationen)


7-Tasten-Laserfunkmaus "MW-900 V2"

︎ W e i t e r l e s e n

Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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18.08.2023: Interessante Umfrage auf X (vormals Twitter): Vertrauen Sie der Justiz in Deutschland?
Sieben Tage, nachdem die Umfrage gestartet wurde, liegt die Zahl der abgegebenen Stimmen bei knapp 16.000 und das Endergebnis bei 85,8% “kein Vertrauen in die Justiz” und 7,1% “ich weiß zu wenig darüber”. Die Umfrage erhielt über 100.000 Impressionen, sie lief auf mind. 750 Accounts. “Darin spiegelt sich die Arroganz des deutschen Justizsystems. Ein System, in dem die stärkste und vorherrschende Bildung die Einbildung ist.” Quelle: X


„Das Kammergericht hat entschieden, dass die Äußerung eines Anwalts „die Justiz kann sich nach Auffassung des Unterzeichneten weder Richter leisten, welche zu dumm sind, noch solche, welche absichtlich Fehlurteile produzieren…“ als von § 193 StGB gedeckt betrachtet (KG Berlin, 5. Strafsenat, 1 Ss 204/95, Beschluss vom 20.09.1996).“ © Aufnahme von Buckminster NEUE ZEIT



Disclaimer

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit; ihr Gewicht ist insofern besonders hoch zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 93, 266, 293). Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13, juris); Beschluss vom 13.02.2023 des Landgerichts Berlin in dem gerichtlichen Az.: 515 Qs 8/23; verworfene Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft, die berechtigte Kritik an staatlichen Stellen und Bediensteten aus dem Hause Buckminster NEUE ZEIT strafrechtlich verfolgte – wie der Beschluss zeigt, offensichtlich zu Unrecht.