Piet Akkermann:
Wie befangene Richter den Rechtsstaat aushöhlen – gerichtliches Az.: 41 O 140/25 eV
Piet Akkermann:
Wie befangene Richter den Rechtsstaat aushöhlen – gerichtliches Az.: 41 O 140/25 eV
Wie befangene Richter den Rechtsstaat aushöhlen – gerichtliches Az.: 41 O 140/25 eV

Sachverhalt:
Der Einfachheit halber wird ein aktueller Medienartikel herangezogen und daraus zitiert:
„Das Landgericht hatte am 7. Februar auf Antrag von Democracy Reporting International (DRI) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) per einstweiliger Verfügung angeordnet, dass X den Organisationen auf Grundlage des europäischen Digital Services Act (DSA) einen "unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten der Plattform X" über eine Online-Schnittstelle zu gewähren habe. […]
Das Verfahren um den Zugang zu Daten des Kurznachrichtendiensts X (ehemals Twitter) nimmt eine überraschende Wendung: Das Landgericht Berlin hat den verantwortlichen Richter von dem Verfügungsverfahren abgezogen, weil er befangen sein könnte.“ (Quelle: Volker Briegleb)
„Das Landgericht hatte am 7. Februar auf Antrag von Democracy Reporting International (DRI) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) per einstweiliger Verfügung angeordnet, dass X den Organisationen auf Grundlage des europäischen Digital Services Act (DSA) einen "unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten der Plattform X" über eine Online-Schnittstelle zu gewähren habe. […]
Das Verfahren um den Zugang zu Daten des Kurznachrichtendiensts X (ehemals Twitter) nimmt eine überraschende Wendung: Das Landgericht Berlin hat den verantwortlichen Richter von dem Verfügungsverfahren abgezogen, weil er befangen sein könnte.“ (Quelle: Volker Briegleb)
Der Sachverhalt, der ein hohes Empörungs- und Eskalationspotenzial aufweist, wurde beim Landgericht Berlin II eingereicht und –welch ein bemerkenswerter „Zufall“– der Zivilkammer 41 zugewiesen. Dort geriet der Antrag in die Hände von Piet Akkermann, der nicht als neutraler, professioneller Richter auftrat, sondern sich als parteiischer Aktivist betätigte.
Piet Akkermann ist schon jetzt charakterlich erwiesen ungeeignet für den Richterdienst.
An dem Erlassverfahren ist vieles skandalös.
Zunächst ein Blick auf die Kammerbesetzung (ZK 41) im aktuellen Geschäftsplan:
VRiLG Kapps
*RiLG Spicker-Benning
Ri’inLG Mertens (0,95)
Ri Akkermann
Bei dem Vorsitzenden Richter handelt es sich um Roland Kapps (geb. Juni 1967). Berichterstatter ist Simon Spicker-Benning (geb. Januar 1990). Die dienstälteste Richterin der Kammer ist Dorothea Mertens (geb. Februar 1963). Und dann: Piet Akkermann –man wird es kaum glauben– ein Richter auf Probe, der das Verfahren offenbar als Einzelrichter an sich gerissen und schnellstmöglich im Alleingang entschieden hat. Eine Kammerentscheidung, die zwingend geboten gewesen wäre, ist nicht ersichtlich. Wie kann sich das Landgericht Berlin dermaßen vergreifen und blamieren?
Nach derzeitigem Kenntnisstand widersetzt sich X dem Beschluss, was nachvollziehbar ist.
Es kommt ohnehin alles raus.
Dass nämlich Piet Akkermann von Januar bis März 2023 als Rechtsreferendar für die Gesellschaft für Freiheitsrechte gearbeitet hat. Jene Organisation also, die den Antrag persönlich unterstützt.
Unfassbar.
Unprofessionell.
Ungeeignet.


Nicht immer liegen die Fakten so offen zutage wie in diesem Fall. Eine schlichte Recherche entkleidete Piet Akkermann als voreingenommen. In der Regel bleiben solche Verstrickungen für Außenstehende unsichtbar. So wurde dem Berichterstatter beispielsweise zugetragen, dass der Vorsitzende Richter der 64. Zivilkammer, Jörg Tegeder, als Referendar Station bei HERTIN Rechts- und Patentanwälte gemacht hat. Eine weitere Recherche ergab, dass Tegeder professionelle Leistungen von HERTIN in Anspruch genommen hat, was ihm selbstverständlich freisteht. Doch Verstrickungen dieser Art werfen ein schlechtes Licht auf die Richterschaft. Tegeder wäre besser beraten gewesen, hätte er Patentanwälte in einer anderen Stadt beauftragt. So viel Weitblick und Disziplin erwarte ich von einem hochprofessionellen Juristen.
Wie das Verfügungsverfahren weitergeht:
Als die Vorgeschichte Piet Akkermanns ans Licht kam –und weil auch eine Verletzung rechtlichen Gehörs vorliegen dürfte sowie der gesetzliche Richter durch die fehlende Kammerentscheidung entzogen wurde–, legte X unverzüglich Widerspruch ein und verband diesen mit einem Ablehnungsgesuch, dem direkt stattgegeben wurde. Damit ist Akkermann raus aus dem Verfahren.
Über den Widerspruch wird am 27. Februar 2025 am Standort Littenstraße mündlich verhandelt. Uhrzeit 10:30 Uhr, Saal 3501.
Ein Anknüpfungsbericht folgt.
Bis dahin sagen wir: Tschüss, Piet!
Update: Auf Nachfrage teilte die Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte, Paula Riester, mit, dass im Widerspruchsverfahren 41 O 140/25 eV nicht mehr am 27.02., sondern am 13.03.2025 ab 12:30 Uhr mündlich verhandelt wird.
Dieser Bericht wird der Zivilkammer 41 per E-Mail zum Lesen bereitgestellt.

Berlin, am 22.02.2025 © Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎
Mail: Office@Buckminster.de
Hauptseite ︎︎︎