Die gestörte Selbstwahrnehmung toxischer Kirchengemeinden und ihrer Träger in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz


„Es geht der [...]Gemeinde als kirchliche Einrichtung [...] um Frieden und Gewogenheit im Rahmen eines auf Dauer angelegten, von gegenseitigem Vertrauen und Fürsorge geprägten Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter. An diesen nur allzu christlichen Werten scheint [...] kein Interesse zu haben, die Klägerin aber erkennbar schon, unabhängig davon, dass sie ihren Mitarbeitern und den Mitgliedern des Gemeindekirchenrats gegenüber verpflichtet ist, Schaden von diesen abzuwenden.“ (Berlin, Anwaltsschriftsatz v. März 2025)



„Werden Sie gemobbt?”


Mit diesen eindringlichen, fast erlösenden Worten am Telefon, bei denen die Zeit kurz stehen blieb, holte mich Rechtsanwalt Markus Hennig ab. Nach über vierzig Telefonaten mit überlasteten oder minderbegabten oder begriffsstutzigen oder überteuerten Rechtsanwälten war Hennig mein Heimathafen. Wir verabredeten uns in meinem Wohn- und Geschäftshaus auf dem Friedhof in Westend. Meine Geschichte, für die ich seine Hilfe brauchte, hat eine Vorgeschichte, an der ich zunächst unbeteiligt war, die mir aber nach einiger Zeit des Ankommens auf dem städtischen Friedhof anvertraut wurde. Eine männliche Leitungsperson, die für die Friedhöfe zuständig ist, soll Schikanen gegen einzelne Friedhofsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter betrieben haben. Eine, die davon schwer betroffen war und die inzwischen nicht mehr lebt, stand eines Tages mit einem Brief in der Hand vor mir, psychisch aufgelöst, am Ende ihrer Kräfte, leider auch alkoholverfallen, aber nicht während der Arbeitszeit, was einen wichtigen Unterschied ausmacht.


„Der kann was erleben. Komm rein.”




Die Mitarbeiterin erhielt Briefe, in einem stand „Ich habe Sie an diesem Tag nach Hause geschickt, weil Sie betrunken waren.” Mit meiner (zunächst verdeckten) Hilfe wurde dagegen gehalten, und der Inhalt des Schreibens, was den konkreten Vorwurf der Trunkenheit am Arbeitsplatz betrifft, als unwahr entlarvt. Später wurde der Brief auf einer dafür vorgesehenen Website veröffentlicht und verbreitet, was die Kirchengemeinde in Unruhe versetzte. Der Brief sollte unverzüglich, auch zum Wohle der Mitarbeiterin, vom Netz genommen werden.


Nein, der Brief bleibt.


Die Persona non grata war geboren.


Dann erfuhr ich, dass ausgerechnet diese Person, die mit schikanösen, unwahren Briefen agierte, diejenige war, die an meiner Stelle in das ehemalige Siedlungshaus, später frisch restaurierte Pfarrhaus auf dem Friedhof in Westend, einziehen wollte. Nachdem er die komplexen Umbauarbeiten intensiv betreut und begleitet und die Pläne quasi schon auf seinen eigenen Einzug ausgerichtet hatte, wurde er vom Konsistorium als Mieter fallengelassen und abgewiesen. Ich hatte es also plötzlich mit einer psychisch auffälligen, neidischen, seinen Ärger auf mich projizierenden und in Teilen seines unsicheren Wesens bösartigen Person zu tun, die andere in der Gemeinde manipulierte und gegen mich aufhetzte.


„Wird ja immer besser hier.”


Aber, und das ist für mich das Entscheidende: Die Liebe zum Haus (dem gesamten Park) überwiegt. Sie überwog jeden noch so erbärmlichen Angriff, der darauf abzielte, mich von diesem Ort zu verdrängen oder zur Aufgabe meines privaten Lebensbereichs zu drängen.




Die Mitarbeiterin des Friedhofs wurde von unserem Friedhof abgezogen und auf den Friedhof versetzt, auf dem auch der Mobber sein Büro hat. Zeitweise war sie dort „vorbeugenden“ täglichen (offenbar rechtswidrigen) Alkoholkontrollen ausgesetzt, gegen die keine Strafverfolgungsbehörde in Berlin etwas unternehmen wollte. Der deutsche Staat ist, was das angeht, von Grund auf verkommen, weil er lieber Täter schützt als Opfer.


Parallel klebten die herzlichen Christen, die wahre Menschenfreunde sind, die sich durch Zusammenhalt und Liebe in ihrer Gemeinde auszeichnen, wie hässliche Zecken an mir und verbissen sich immer mehr. Es gab: Unterlassene Arbeiten am und im Haus, Verbreiten von Gerüchten und Unwahrheiten, Intrigen, schadhafte Eingriffe in den eingerichteten Gewerbebetrieb, anonyme Einbrüche in Fahrzeuge und die gemieteten Räume, die offiziell nicht nachgewiesen werden konnten, die aber so abstrus umgesetzt waren, dass sie erkennbar nur Angst und Schrecken verbreiten sollten. 


Und dann gab es noch diese unbegründeten Abmahnungen, bei denen die Kirchengemeinde einen gravierenden Fehler beging, der den Gegenschlag ins Rollen brachte.


Der damalige erste Vorsitzende des Gemeindekirchenrats, zugleich Referent bei einer Unterbehörde einer Bundesoberbehörde —öffentlicher Dienst also— überbrachte die erste Abmahnung in schikanöser Absicht, indem er widerrechtlich und ohne Nennung seines Namens über die Terrasse meine Wohn- und Geschäftsräume betrat und mir frech den Brief einer Rechtsanwältin (juristische Schrotflinte) in die Hand drückte. Ich kannte den Mann nicht. Erst durch eigene Recherche fand ich heraus, wer er war, sowohl innerhalb der Kirchengemeinde als auch in seiner staatlichen Funktion.


Objektiv kam also noch Hausfriedensbruch hinzu.


Nach Ansicht der rückgratlosen Staats- und Amtsanwaltschaft Berlin handelt es sich bei alldem um “sozialverträgliches Verhalten”. Mobbing liege nicht vor. Auch nicht nach Ansicht der früheren Richter der 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II und der heutigen Richter des 10. Zivilsenats am Kammergericht Berlin, die nichts anderes sind als moralisch durchgefaultes Dreckspack im Schutzauftrag der Täter.


Wie der legendär gewordene Gegenschlag aussah, ist ︎︎︎hier nachzulesen.


Humor war und ist essenziell für mich, und für diejenigen, die mir hinter den Kulissen beistehen:




Hinweis: Die Statements wurden mit künstlicher Intelligenz aufwändig erstellt und sind nicht echt, aber nah an der Realität.

Der üble Zeitgenosse, der meine Wohn- und Geschäftsräume widerrechtlich betreten hatte, log überall, dass sich die Balken bogen. Nein, er war nicht der Täter. Er sei nie im Haus gewesen. Das müsse ein Paketbote gewesen sein oder sonst jemand — jedenfalls wisse er von nichts. Nach seiner Überzeugung ist die Frau auf dem Friedhof eine Lügnerin.


Über ein Dutzend Strafanzeigen erstattete er gegen mich; ein Sammelsurium aus Beleidigung, Übler Nachrede, Verleumdung, Nachstellung, bla bla bla. 


Bei jeder Strafanzeige und Akteneinsicht mehr wurden neue Tränen gelacht. 


„Herr F. erscheint auf dem Revier.”


Mal wieder. Der Berliner würde sagen: Viel Erfolg, wa!


Die Rechtsanwältin (juristische Schrotflinte), die die unbegründete Abmahnung geschrieben hatte, wurde mit einer ausgiebigen Ladung Konfetti aus dem Weg geräumt, die ich in ihrem Büro platzen ließ. Danach rief sie bei Markus Hennig an und fragte, ob sie jetzt um ihr Leben fürchten müsse. Sie schickte Fotos der ganzen Szenerie und gab an, 30 Minuten damit beschäftigt gewesen zu sein, Konfetti wegzusaugen. Von diesem Moment an hatte mich Markus Hennig, der nach Auflegen des Hörers laut und herzlich lachen musste, erst recht in sein Herz geschlossen.


Am 17. Oktober 2024 schlug vor der neu besetzten Pressekammer des Landgerichts Berlin II das letzte Lügengebetsstündlein des Kirchenpinocchios, mit folgendem, in vier Stunden verhandelten Ergebnis:


II. Der Kläger verpflichtet sich, es zukünftig zu unterlassen, die Beklagte gegenüber Dritten als Lügnerin zu bezeichnen oder gegenüber Dritten zu behaupten, sie habe über ihn die Unwahrheit verbreitet, unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, ihn verleumdet oder ihm übel nachgeredet sowie alle sinngemäßen Äußerungen gegenüber Dritten.


III. Der Kläger verpflichtet sich, sämtliche bisher erstatteten Strafanzeigen und gestellten Strafanträge gegen die Beklagte unter Vorlage dieses Vergleichs zurückzunehmen. Er verpflichtet sich weiter, gegenüber den Arbeitskollegen, mit denen er über die Beklagte gesprochen hat, den zwischen ihnen bestehenden Konflikt unter Wiedergabe der wesentlichen Punkte dieses Vergleichs oder Vorlage dieses Vergleichs als erledigt zu erklären.


Durch eigene Rechtsanwendung stellte ich sicher, dass Arbeitskollegen und Vorgesetzte die korrekte Version des Vergleichs erhielten, denn der Kirchenpinocchio und sein Rechtsanwalt (Satireanwalt) verweigerten den Nachweis darüber, was in der Arbeitsstätte tatsächlich an die Kollegen kommuniziert wurde. 


„Der lügt doch schon wieder!”


Einige Tage danach rief mich sein Rechtsanwalt an und teilte mit, dass Herr F. sehr unglücklich über diesen Schritt gewesen sei. Sehr unglücklich!


Was tangiert es mich? Hoffentlich tun ihm die (realistisch geschätzt) 40.000 EUR noch lange weh, die er über vier Jahre hinweg in nutzlose gerichtliche Auseinandersetzungen investiert hat. Am Ende musste sogar die Evangelische Kirche selbst einspringen und ihm Gerichtskosten auslegen. Das alles im Namen der Nächstenliebe und des heiligen Christentums. 




Wie sich die beiden großen deutschen Kirchen nach außen präsentieren:








Allerdings: In Frankfurt am Main existiert ein Projekt, das sehr zu begrüßen ist. Frankfurt sticht damit echt hervor, wie ich finde: ︎︎︎ mobbing-frankfurt.de


„Initiatoren und Träger der Mobbingkontaktstelle (MKS) Frankfurt-Rhein-Main sind Vertreterinnen und Vertreter der Katholischen Kirche (Katholische Stadtkirche Frankfurt und das Bistum Limburg), der Evangelischen Kirche (Zentrale Konfliktberatungsstelle der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau und Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach) sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes und mehrerer Einzelgewerkschaften aus der Region (DGB Region Frankfurt, ver.di, Bezirk Frankfurt und Region, IG Metall, IG Bergbau, Chemie, Energie, Gewerkschaft NGG und IG BAU).” 



Bei der betreffenden Berliner Kirchengemeinde, die Teil der EKBO ist, handelt es sich um die Luisen-Kirchengemeinde in Charlottenburg-Westend, die nacheinander von den Rechtsanwälten Beate Heilmann, Tobias Scheidacker, Amélie von Oppen und Jörg Grützmacher betreut wurde. 


Nicht alle Kirchengemeinden benehmen sich so abgründig schlecht wie diese hier in Berlin.


Es gibt, wie überall, Licht und Schatten.







Berlin, am 25.04.2025 © Buckminster NEUE ZEIT
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