Das Landgericht Berlin ist ein Ort struktureller Gewalt durch Willkür und Fehlurteile, erlassen und ausgeübt von Inhabern öffentlicher Ämter. Verfassungswidrigkeit und missbräuchliches Justizhandeln dolo malo. Zustände contra legem.
Der Berichterstatter
Buckminster NEUE ZEIT
Königin-Elisabeth-Str. 46, 14059 Berlin-Westend
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“Das wiederum bestätigt leider doch den Verdacht, dass der Senat nicht nach der Sache, sondern nach der Person entscheidet, weil sie den Gerichten unbequem ist. Wir appellieren daher an den Senat, einen Reset auf Null vorzunehmen und mit Justitias Augenbinde zur unvoreingenommenen Subsumption unter die gesetzlichen Regeln, wünschenswerterweise in der Auslegung der seit Jahren und Jahrzehnten herrschenden Rechtsprechung zurückzukehren.”
Gestritten wurde bislang mit ca. 60.000,00 € Eigenkapital.
David gegen Goliath ︎
Ahnengalerie ︎
Über die Berliner Justiz: „Wenn man über alles Witze (macht) machen kann, dann hat man gar keine Diskriminierung, weil dann jeder in der Mitte der Gesellschaft ist.”
︎ W e i t e r l e s e n
Fehlurteil(e) ︎
Schwerwiegende Verstöße gegen die Amtspflicht.
“Ein krasses, nur durch Befangenheit zu erklärendes Fehlverhalten eines Richters, der geschworen hat, „das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung von Berlin und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (§ 2 RiGBln).”︎ W e i t e r l e s e n
Realität in den Zivilkammern (LG) und Senaten (KG)
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c
Justitias Augenbinde; 10. Senat, Kammergericht Berlin 10 U 61/21 (Berufung; 1. Instanz LG 27 O 480/20),
Willkür und versuchte Rechtsbeugung,
Anwaltliche Stellungnahme von Dr. Hermann-Josef Omsels, 11.01.2023
“Zusammenfassend wirkt die Begründung des Senats im fälschlicherweise auf den 10.01.2023 datierten Beschluss wie der verzweifelte Versuch, die fehlerhaften Hinweise im Beschluss des Senats vom 23.09.2022 irgendwie zu retten. Das wiederum bestätigt leider doch den Verdacht, dass der Senat nicht nach der Sache, sondern nach der Person entscheidet, weil sie den Gerichten unbequem ist. [...]
Wir appellieren daher an den Senat, einen Reset auf Null vorzunehmen und mit Justitias Augenbinde zur unvoreingenommenen Subsumption unter die gesetzlichen Regeln, wünschenswerterweise in der Auslegung der seit Jahren und Jahrzehnten herrschenden Rechtsprechung zurückzukehren.”
Beteiligte Amtsträger: Die Richter Oliver Elzer, Manfred Schneider, Markus Frey und Katrin Schönberg, jeweils 10. Zivilsenat Kammergericht Berlin; Und ursprünglich die Richterin Tucholski, die (a.D.) inzwischen in Friedenau als Rechtsanwältin tätig ist https://ra-tucholski.de/
Ergänzung: Der Informationsfluss über die vom Senat angekündigte Entscheidung wird selbsverständlich alle beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte (BGH-Anwaltschaft) erreichen.
Da der Senat sein angekündigtes Urteil nicht freiwillig veröffentlichen wird, hat Dr. Omsels bereits angekündigt, die Entscheidung des Kammergerichts Branchen- und Fachmedien zuzuführen. Ebenfalls wird die Berufungsklägerin die angekündigte Entscheidung des Senats allen Oberlandesgerichten in Deutschland zukommen lassen.
Beteiligte Amtsträger: Die Richter Oliver Elzer, Manfred Schneider, Markus Frey und Katrin Schönberg, jeweils 10. Zivilsenat Kammergericht Berlin; Und ursprünglich die Richterin Tucholski, die (a.D.) inzwischen in Friedenau als Rechtsanwältin tätig ist https://ra-tucholski.de/
︎ W e i t e r l e s e n
Ergänzung: Der Informationsfluss über die vom Senat angekündigte Entscheidung wird selbsverständlich alle beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte (BGH-Anwaltschaft) erreichen.
Da der Senat sein angekündigtes Urteil nicht freiwillig veröffentlichen wird, hat Dr. Omsels bereits angekündigt, die Entscheidung des Kammergerichts Branchen- und Fachmedien zuzuführen. Ebenfalls wird die Berufungsklägerin die angekündigte Entscheidung des Senats allen Oberlandesgerichten in Deutschland zukommen lassen.
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Umgang mit Justizkritikern, Fehlerkultur in der Justiz, Willkürliche Strafverfolgung,
E-Mail an die Generalstaatsanwältin und Menschenquälerin Koppers
E-Mail an die Generalstaatsanwältin und Menschenquälerin Koppers
“Es dürfte kein Geheimnis sein, dass der Justiz die
Froschperspektive, aus der sie obrigkeitshörig angesehen werden möchte, lieber
ist. Nun verhält es sich aber so, dass die Justiz unbequeme Zäpfchen, von denen
sie geprüft, kritisiert (manchmal auch beschimpft oder verhöhnt) und vorgeführt
wird, eher nötig hat.”
Beteiligte Amtsträger: Margarete Koppers
Beteiligte Amtsträger: Margarete Koppers
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10. Senat, Kammergericht Berlin 10 U 61/21 (Berufung; 1. Instanz LG 27 O 480/20), Selbstreinigung der befangenen Richter durch neue, befangene Richter, mangelhafte Fehlerkultur, niedriges Berufsethos, Willkür und versuchte Rechtsbeugung
“Die
Richter versuchen auch weiterhin, die Berufung mit rechtlich
unhaltbaren Argumenten zurückzuweisen. Sofern der Schriftsatz von Dr. Omsels
vom 30.11.2022 bereits nicht entblößend und peinlich genug für die Richter war,
halten diese unbeirrt an ihrer falschen Auffassung fest, indem sie absichtlich
verkennen, dass das Landgericht im Rahmen der mündlichen Verhandlung nicht
lediglich das Verhalten eingeschränkt, sondern den Lebenssachverhalt im Sinne
eines aliud vollständig ausgetauscht hat.”
Beteiligte Richter: Dr. Oliver Elzer (mit Abb.), Manfred Schneider, Markus Frey und Katrin Schönberg (mit Abb.), jeweils 10. Zivilsenat, Kammergericht Berlin, sowie Dr. Aaltje Monjé (9. Zivilsenat)
Beteiligte Richter: Dr. Oliver Elzer (mit Abb.), Manfred Schneider, Markus Frey und Katrin Schönberg (mit Abb.), jeweils 10. Zivilsenat, Kammergericht Berlin, sowie Dr. Aaltje Monjé (9. Zivilsenat)
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Amtsgericht Tiergarten, Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Berlin, Verletzte Eitelkeit einer Oberstaatsanwältin bei der GStA, Strafanzeige und Strafantrag, willkürlicher und inhaltlich untragbarer Strafbefehlsentwurf durch die Abteilung 283 Js der StA Berlin
“Die Äußerung ist vorliegend bereits nicht geeignet, die in der Nachricht bezeichneten Personen verächtlich zu machen.”
Beteiligte Amtsträger: Oberstaatsanwältin Claudia Vanoni (als Anzeigende), Staatsanwältin Ingrid Baum (Abt. 283 Js, Staasanwaltschaft Berlin) und die Abteilung selbst, RiAG Brete (Amtsgericht Tiergarten)
Beteiligte Amtsträger: Oberstaatsanwältin Claudia Vanoni (als Anzeigende), Staatsanwältin Ingrid Baum (Abt. 283 Js, Staasanwaltschaft Berlin) und die Abteilung selbst, RiAG Brete (Amtsgericht Tiergarten)
︎ W e i t e r l e s e n
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ZK64, Entscheidung über eine unzulässige Räumungsklage, erhoben von der geschäftsführenden Pfarrerin einer Berliner Kirchengemeinde ohne die zur Klageerhebung nötige Vertretungsvollmacht, Abweisung der in 2. Instanz erhobenen Widerklage, Zulassen
der Revision
“Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 08.09.2021, Az. 211 C 45/21, abgeändert: Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
[...].”
Beteiligte Richter: Jörg Tegeder, Dr. Thomas Babucke, Dr. Eyske Harrack (Zivilkammer 64)
Beteiligte Richter: Jörg Tegeder, Dr. Thomas Babucke, Dr. Eyske Harrack (Zivilkammer 64)
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ZK6, Einstweilige Verfügung in weiten Teilen zu Unrecht, Erfolg in der Berufungsinstanz, Strafanzeige der Einzelrichterin Wolff-Reske im Kampf ums Recht, bewusst langsame, irreführende und unvollständige Kostenfestsetzung durch die zuständige Rechtspflegerin
“Regelrecht
absurd ist Ihr diffuser Einwand, "Die Verzögerung erklärt sich aus
zahlreichen Eingaben Ihrer Mandanten, die von verschiedenen Organen der Rechtspflege bearbeitet werden mussten."
—
Sie liefern in Ihrem Schreiben
vom 13.12.2022 auch keine Erklärung darüber, welche "Eingaben" das
gewesen sein sollen! In Wirklichkeit täuschen Sie mit Ihrer selbstreinigenden,
jedoch unqualifizierten Äußerung darüber hinweg [...].”
Beteiligte Richter und Justizbeschäftigte: Monika Wolff-Reske, JBesch Mücke (Geschäftsstelle der Zivilkammer 6), Rechtspflegerin Tinschert (Zivilkammer 6)
Beteiligte Richter und Justizbeschäftigte: Monika Wolff-Reske, JBesch Mücke (Geschäftsstelle der Zivilkammer 6), Rechtspflegerin Tinschert (Zivilkammer 6)
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10. Senat, Kammergericht Berlin 10 U 61/21 (Berufung; 1. Instanz LG 27 O 480/20), Richterablehnung vom 14.10.2022: dienstliche Stellungnahmen der abgelehnten Richter; Weitere Stellungnahme der Berufungsklägerin
“Dieses, das Verhalten der Berufungsklägerin diskreditierende, Urteil kann schon deshalb keinen Bestand haben, weil es auf einer eklatant oberflächlichen und fehlerhaften Sachverhaltsfeststellung beruht.”
Beteiligte Richter: Susanne Tucholski (a.D.), Manfred Schneider, Markus Frey und Katrin Schönberg (10. Zivilsenat, Kammergericht Berlin)
Beteiligte Richter: Susanne Tucholski (a.D.), Manfred Schneider, Markus Frey und Katrin Schönberg (10. Zivilsenat, Kammergericht Berlin)
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10. Senat, Kammergericht Berlin 10 U 61/21 (Berufung zum landgerichtlichen Az.: 27 O 480/20), Neue Rechtsprechungslinie unter Aussparung eines öffentlichen Urteils; Missbräuchliche Anwendung des § 522 ZPO; Ablehnungsgesuch, anwaltliche Stellungnahme und bundesweiter Informationsfluss
“Mit dem Anspruch und mit der Maßgabe, dass jedem Fehlbeschluss, jedem Fehlurteil und jeder Form der Willkür im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland kein Platz gebührt (gebühren darf), sehen wir uns veranlasst, auf den eingeschlagenen Kurs des 10. Zivilsenats am Kammergericht Berlin frühzeitig hinzuweisen. Der Hinweisbeschluss ist von Richtern verfasst, die ihr Amt und ihre Stellung missbrauchen, um einer aus ihrer Sicht unliebsamen Prozesspartei unter Vermittlung falscher Eindrücke, Sachverhaltsverfälschungen und der Aussparung eines öffentlichen Urteils nicht Recht geben zu müssen.”
Beteiligte Richter: Susanne Tucholski, Manfred Schneider, Markus Frey (10. Zivilsenat, Kammergericht Berlin); in der Vorinstanz: Holger Thiel, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, Zivilkammer 27; Dr. Katharina Saar, Richterin am Landgericht Berlin, Zivilkammer 27; Katharina Koslowski, Richterin und Vorstandsmitglied im Deutschen Richterbund, Landesverband Berlin
Beteiligte Richter: Susanne Tucholski, Manfred Schneider, Markus Frey (10. Zivilsenat, Kammergericht Berlin); in der Vorinstanz: Holger Thiel, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, Zivilkammer 27; Dr. Katharina Saar, Richterin am Landgericht Berlin, Zivilkammer 27; Katharina Koslowski, Richterin und Vorstandsmitglied im Deutschen Richterbund, Landesverband Berlin
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ZK64, Willkür und versuchte Rechtsbeugung im Prozess um Wohnraummiete
“Aus dem Hinweisbeschluss geht hervor, dass alle drei abgelehnten Richter beabsichtigen, sich von ihrer Bindung an Gesetz und Recht zu lösen und der angekündigten Entscheidung
eine unvertretbare, willkürliche Rechtsauffassung zugrundelegen möchten”
Beteiligte Richter: Alexander Batschari, Jörg Tegeder, Dr. Thomas Babucke, Dr. Eyske Harrack, Astrid Siegmund, Meline Schröer
Beteiligte Richter: Alexander Batschari, Jörg Tegeder, Dr. Thomas Babucke, Dr. Eyske Harrack, Astrid Siegmund, Meline Schröer
︎ W e i t e r l e s e n
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ZK46, Verweigerter Rechtsschutz, Manipulation, Selbstablehnung des Vorsitzenden, strukturelle Gehörsverletzung, Verfassungsbeschwerde
Vorsätzliche Gehörsverletzung im Einstweiligen Verfügungsverfahren 46 T 2/22; Kein Schutz vor Mobbing durch Angehörige einer Evangelischen Kirchengemeinde in Berlin. Stationen: Landgericht, Amtsgericht Charlottenburg, Landgericht als Beschwerdegericht, BVerfG als letzte Instanz. Die Behandlung dieses Eilverfahrens muss als (weiteres) Martyrium bezeichnet werden, geprägt von richterlicher Arroganz, Rechtsfehlern, Ignoranz und Kaltschnäuzigkeit.
Beteiligte Richter: Jessica Vogt, Peter Penshorn, Dr. Alexander Neumann, Klaus Peter Jürcke, die Richterinnen Schneider und Christine Tepe-Niehus, Dr. Felix Loth
Beteiligte Richter: Jessica Vogt, Peter Penshorn, Dr. Alexander Neumann, Klaus Peter Jürcke, die Richterinnen Schneider und Christine Tepe-Niehus, Dr. Felix Loth
︎ W e i t e r l e s e n
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ZK6, Einstweilige Verfügung in weiten Teilen zu Unrecht, Widerspruch ohne mündliche Verhandlung, Urteil mit Dunkelheiten und Auslassungen
Bevorzugte Behandlung einer Beamtin im Öffentlichen Dienst im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Gegen das Urteil wurde am 17.12.2021 Berufung eingelegt. Die Berufung war teilweise, in der Kostenfolge überwiegend, erfolgreich. Die befangene Richterin 1. Instanz verhängte zweimal Ordnungsgeld, und zwar einmal in Höhe von 2.000,00 € (inzw. vollständig aufgehoben) und ein weiteres Mal in Höhe von 4.000,00 € (inzw. ebenfalls vollständig aufgehoben).
Beteiligte Richter: Monika Karin Inge Wolff-Reske, Susanne Tucholski (jeweils als Einzelrichterinnen)
Beteiligte Richter: Monika Karin Inge Wolff-Reske, Susanne Tucholski (jeweils als Einzelrichterinnen)
︎ W e i t e r l e s e n
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ZK27, Einstweilige Verfügungsverfahren und Hauptsache zw. den Parteien; Selektive Beweiswürdigung; Unzureichender Sachverstand der befassten Richter
Bevorzugte Behandlung eines Mitarbeiters im öffentlichen Dienst im Auftrag der Berliner Landeszentrale für politische Bildung. Die 27. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Holger Thiel entgleist gleich mehrfach und präsentiert einen Spruchkörper, der struktuell gegen geltendes Recht verstößt.
Dieser Fall ist noch nicht genügend aufgearbeitet, um ihn zu veröffentlichen.
︎ W e i t e r l e s e n
Dieser Fall ist noch nicht genügend aufgearbeitet, um ihn zu veröffentlichen.
Bildung des Berichterstatters: Abgeschlossenes Jurastudium im Jahr 1999 ︎
Die nachfolgende Liste von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen, Staatsanwälten sowie Ermittlerinnen und Ermittlern erhebt keinen Anspruch auf Aktualität. Sie zeigt die Amtsträger so, wie bzw. wo sie kennengelernt wurden.
Die Seite berichtet über:
Dr. Holger Matthiessen (Präsident des Landgerichts Berlin), Dr. Alexander Neumann (Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, 46. Zivilkammer), Klaus Peter Jürcke (Richter am Landgericht Berlin, 46. Zivilkammer), die Richterinnen Schneider und Christine Tepe-Niehus, Dr. Felix Loth (Richter am Landgericht Berlin, 59. Zivilkammer, zus. Verwaltungstätigkeit), Jessica Vogt (Richterin am Landgericht Berlin, 65. Zivilkammer), Astrid Siegmund (Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin, 65. Zivilkammer), Meline Schröer (Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin, 63. Zivilkammer (inzw. Kammerwechsel), Peter Penshorn (Richter am Amtsgericht Charlottenburg), Alexander Batschari (Richter am Amtsgericht Charlottenburg), Jörg Tegeder (Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, 64. Zivilkammer), Dr. Thomas Babucke (Richter am Landgericht Berlin, 64. Zivilkammer), Dr. Eyske Harrack (Richterin am Landgericht Berlin, 65. Zivilkammer), Martin Hülsböhmer (ehem. Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, 6. Zivilkammer), Dr. Monika Wolff-Reske (Richterin am Landgericht Berlin, 6. Zivilkammer), Isabel von Plate (Richterin am Landgericht Berlin, 6. Zivilkammer), Dr. Johannes Knaut (Richter am Landgericht Berlin, 6. Zivilkammer), Holger Thiel (Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, 27. Zivilkammer), Dr. Katharina Saar (ehem. Richterin am Landgericht Berlin, 27. Zivilkammer; aus persönlichen Gründen bis auf Weiteres aus dem Geschäftsplan ausgeschieden), Sonja Hurek (Richterin am Landgericht Berlin, 27. Zivilkammer), Eva Scharm (Richterin, 27. Zivilkammer), Jan Wimmer-Soest (Richter am Landgericht Berlin, 27. Zivilkammer), Rahel Eissing (Richterin am Landgericht Berlin), Julius Everling (Richter am Landgericht Berlin; außerdem abgeordnet in die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung), Dr. Rolf Danckwerts (Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, 15. Zivilkammer), Ursula Spur (Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin), Herbert Reih (Richter am Landgericht Berlin), Goetz Diekmann (Richter am Landgericht Berlin), jeweils 32. Zivilkammer (aktuelle Besetzung)
Aufgrund zusammenhängender Verfahren in 1. und 2. Instanz, die Richter des 10. Senats am Kammergericht Berlin: Susanne Tucholski (Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin a.D.), Katrin Schönberg (Richterin am Kammergericht Berlin, im Vorstand des Deutschen Richterbunds Landesverband Berlin, Beisitzerin im 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs Berlin), Markus Frey (Richter am Kammergericht Berlin), Manfred Schneider (Richter am Kammergericht Berlin), Oliver Elzer (Richter am Kammergericht Berlin, stellv. Schatzmeister im Vorstand des Deutschen Richterbunds Landesverband Berlin, Beisitzer im 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs Berlin), Aufgrund von Richterablehnungsverfahren, die Richter des 9. Senats am Kammergericht Berlin: Cornelia Holldorf (Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin), Aaltje Monjé (Richterin am Kammergericht Berlin, stellv. Vorsitzende)
Kirsten Lengacher-Holl (Richterin am Amtsgericht Charlottenburg), Anna Lena Rohlfing (Richterin am Amtsgericht Tiergarten), Christian Krannich (Amtsanwalt bei der Amtsanwaltschaft Berlin), Annika Stübe (Oberamtsanwältin bei der Amtsanwaltschaft Berlin), Katrin Faust (Oberstaatsanwältin und stellvertretende Behördenleiterin der Amtsanwaltschaft Berlin), Dr. Rüdiger Reiff (Leitender Oberstaatsanwalt und Behördenleiter der Amtsanwaltschaft Berlin), Claudia Vanoni (Oberstaatsanwältin und ehem. Antisemitismusbeauftragte von Berlin), Matthias Weidling (Dezernent bei der Generalstaatsanwaltschaft von Berlin), Margarete Koppers (Generalstaatsanwältin von Berlin und hartherzige Menschenquälerin), Jörg Raupach (Leitender Oberstaatsanwalt und Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Berlin), Lena Kreck (ehem. Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung)
Antje Radziejewski (Staatsanwältin in Berlin), Ingrid Baum (Staatsanwältin in Berlin), Reiner Krüger (Staatsanwalt in Berlin), Stefan Heisig (Oberstaatsanwalt in Berlin), Susanne Berneke (LKA 224, Landeskriminalamt Berlin), Andreas Höft (LKA 224, Landeskriminalamt Berlin), Thomas Thieme (Landeskriminalamt Berlin), Dr. Barbara Slowik (Polizeipräsidentin von Berlin)
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Unabhängiges Organ der Rechtspflege und Kontrollorgan der Justiz
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