“Mit diesem offenen Brief weisen wir auf eine angekündigte Entscheidung des 10. Zivilsenats am Kammergericht Berlin hin, dessen Richter bereit sind, ihrer Entscheidung eine unvertretbare, willkürliche Rechtsauffassung zugrunde zu legen. Unter Aussparung eines öffentlichen Urteils soll eine neue, bislang unbekannte Rechtsprechungslinie entstehen.”

Gerichtliches Aktenzeichen 1. Instanz: 27 O 480/20
Gerichtliches Aktenzeichen 2. Instanz: 10 U 61/21


Hinweis: Weiterführender Artikel, Fortsetzung des Richterablehnungsverfahrens:

https://landgerichtsreport.de/KG-Stellungnahmen-Richter

“Am 14.10.2022 wurden drei Richter des 10. Zivilsenats (Tucholski, Schneider, Frey) abgelehnt, da sie offensichtlich befangen sind. In dem Berufungsverfahren ist der Richter am Kammergericht Manfred Schneider als Berichterstatter tätig. Seine Arbeit in der Sache beruhe »auf einer eklatant oberflächlichen und fehlerhaften Sachverhaltsfeststellung«, wie aus einer weiteren anwaltlichen Stellungnahme vom 30.11.2022 hervorgeht.” 


Beteiligte Richter und Justizangestellte
Susanne Tucholski (Vorsitzende Richterin 10. Zivilsenat Kammergericht Berlin, kurz vor ihrem Ruhestand), Manfred Schneider (Richter KG 10. Zivilsenat, Berichterstatter in der Sache), Markus Frey (Richter KG 10. Zivilsenat), Nicole Bels (Justizhauptsekretärin des 10. Senats und Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, Leidtragende des schlechten Benehmens der beteiligten Richter), in der Vorinstanz: Holger Thiel (Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, Zivilkammer 27), Dr. Katharina Saar (Richterin am Landgericht Berlin, Zivilkammer 27), Katharina Koslowski (Richterin und Vorstandsmitglied im Deutschen Richterbund, Landesverband Berlin)



Offener Brief vom 17.10.2022 elektronisch an:


16 Richter am Bundesverfassungsgericht

Prof. Dr. Stephan Harbarth, Prof. Dr. Susanne Baer, Prof. Dr. Gabriele Britz, Dr. Yvonne Ott, Dr. Josef Christ, Prof. Dr. Henning Radtke, Prof. Dr. Ines Härtel, Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Prof. Dr. Doris König, Prof. Dr. Peter M. Huber, Monika Hermanns, Peter Müller, Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Dr. Ulrich Maidowski, Prof. Dr. Christine Langenfeld, Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein

Richter am Bundesgerichtshof (3. Zivilsenat)

Dr. Ulrich Herrmann
Dr. Andreas Remmert
Harald Reiter
Dr. Susanne Arend
Dr. Valeska Böttcher
Dr. Martin Kessen
Dr. Mathias Herr
Michael Liepin

Sowie an die Geschäftsstelle

Richter/innen OLG bundesweit

Darunter Presse- und Verwaltungsstellen; OLG Düsseldorf z.B: Erfried Schüttpelz, Ralf Neugebauer, Dr. Fee Schumacher, Dr. Ludolf Schrader, Dr. Thorsten Anger; LG Coburg, (Präsidentin und Pressesprecher); OLG Karlsruhe z.B. Andreas Voß, Dr. Andreas Singer, Andreas Riedel, Präsident, Dr. Klaus Stohrer; OLG Köln z.B. Dr. Hubertus Nolte und Dorothea Hammer; Brandenburgisches Oberlandesgericht z.B. Dr. Ingrid Schäfer und Heike Woerner; Hanseatisches Oberlandesgericht z.B. Stephanie Zöllner, Ilka Terschlüssen, Dr. Kai Wantzen; OLG Bremen z.B. Dr. Mario Pellegino, Dr. Ole Böger; OLG Celle z.B. Stephanie Otte, Marco Rech, Dr. Nicolas Uwe Vollersen; OLG Hamm z.B. Celso Lopez Ramos, Thomas Franzke, Dr. Gregor Gundlach

Bundesministerium der Justiz

Pressestelle, Moritz Kracht; Marco Buschmann

Deutscher Richterbund

Pressestelle und Mitglieder des Präsidiums
Andrea Titz
Joachim Lüblinghoff
Dr. Christopher Sachse
Dr. Andreas Stadler

Fachpublikum

Daniela van Oostrom (juris GmbH)
Samuel van Oostrom (juris GmbH)
Johannes Weichert (juris GmbH)
Vera Chassard (juris GmbH); am 20.10.2022
Oliver García (dejure)
Dr. Alfons Schulze-Hagen (dejure)
Benjamin Bremert (openjur)
Dr. Ulrich Wessels (BRAK)
Max Steinbeis (Verfassungsblog GmbH)

Kammergericht Berlin

Bernd Pickel (Präsident)
Dr. Cornelia Holldorf (VRi’inKG 9. Senat, Kontrollsenat)
Mark Einsiedler (RiKG 5. Senat)
Susanne Tucholski (Täterin) 
Manfred Schneider (Täter)
Markus Frey (Täter)
Katrin Schönberg (Ri’inKG 10. Senat)
Nicole Bels (JHSekr´in 10. Senat)

Fehlermeldungen, die noch nachgebessert werden:

Keine Zustellung an folgende Empfänger: wessels@brak.de, andreas.singer@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de, ole.boeger@olg.justiz.hamburg.de, mario.pellegino@olg.justiz.hamburg.de, [...]salwulf@bundesverfassungsgericht.de, [...]uber@bundesverfassungsgericht.de, [...]wolff@bundesverfassungsgericht.de, [...]wolff@bundesverfassungsgericht.de (für Heinrich Amadeus Wolff bestanden mindestens drei Möglichkeiten), von Marco Buschmann konnte noch keine übereinstimmende E-Mail Adresse im Ministerium ermittelt werden, der Versand erfolgte daher auf marco.buschmann@bundestag.de, Deutscher Richterbund -> bislang wurde nur der Pressesprecher Matthias Schröter persönlich erreicht; der Duktus der E-Mail Adressen von Mitgliedern des Präsidiums war (noch) nicht richtig, celso.lopez-ramos@olg-hamm.nrw.de, OLGCE-nicolas.vollersen@justiz.niedersachsen.de, OLGCE-stephanie.otte@justiz.niedersachsen.de, OLGCE-marco.rech@justiz.niedersachsen.de, katrin.schoenberg@kg.berlin.de


Offener Brief (Fanfare), E-Mail Ansprache (Originaltext)


Hinweis: Auf die Chronik im offenen Brief soll besonders hingewiesen werden, da sie die Sachverhaltsverfälschungsversuche des Senats im Hinweisbeschluss entlarvt. Generell lohnt sich die Gegenüberstellung der Chronik, des Hinweisbeschlusses und des anwaltlichen Ablehnungsgesuches.


Berlin, am 17.10.2022

“Sehr geehrte Damen und Herren,

wir weisen Sie geschlossen darauf hin, dass der 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin unter Anbringung eines „Hinweisbeschlusses“ zwar eine neue Rechtsprechungslinie über die Frage der rechtzeitigen Vollziehung einstweiliger Verfügungen entwickeln möchte, dies soll allerdings unter Aussparung eines öffentlichen Urteils geschehen.

Nicht nur sind die Absender dieser Nachricht in mehrfacher Hinsicht (verschiedene Zivilverfahren parallel) selbst von Unrecht betroffen, zu uns kommen immer mehr Menschen, die nach einer drastischen Erfahrung mit der Justiz schlichtweg verärgert und verzweifelt sind, die sich im Zuge richterlicher Behandlung zum Objekt staatlichen Handels degradiert sehen.

(!) Zu den Empfängern unserer E-Mail zählen die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts, Richter des 3. Zivilsenats am Bundesgerichtshof, Richterinnen, Richter und Präsidenten von ausgesuchten Oberlandesgerichten, die z.T. seit Jahrzehnten für eine einhellige Rechtsprechung sorgen oder gesorgt haben, Richter am Landgericht Coburg, Vertreter vom Bundesministerium für Justiz, Vertreter des Deutschen Richterbundes, sowie ausgewähltes Fachpublikum (z.B. juris, dejure, obenjur (sic! openjur), Verfassungsblog).

Der Adressatenkreis kann unserem zur Verfügung gestellten (!) offenen Brief entnommen werden.

Der überraschend eingeschlagene Kurs des 10. Senats KG Berlin wirft folgende Fragen auf:

1) Ist eine Vollziehung im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO allein durch eine Amtszustellung rechtlich zulässig?

2) Wahrte die Amtszustellung des angefochtenen Urteils am 10.05.2021 die Vollziehungsfrist aus § 929 Abs. 2 ZPO?

Die 8 Anlagen aus dem verlinkten Dokument „Offener Brief“, das u.a. die Prozesshistorie aufzeigt und eine kurze Chronik abbildet, sind zudem hier direkt abrufbar (zeitlich am aktuellsten ist die Anlage 8, Hinweisbeschluss des 10. Senats vom 23.09.2022):

1.) Gerichtlicher Hinweis

2.) Antragskorrektur

3.) Einstweilige Verfügung (kurz)

4.) Sitzungsprotokoll

5.) Urteil 1. Instanz

6.) Nachfrage Gericht über den Zustellnachweis

7.) Gerichtliche Verfügung 10. Senat

8.) Hinweisbeschluss 10. Senat

Öffentlich abrufbar und hinterlegt sind außerdem die folgenden Dokumente:

1.)  Das am 14.10.2022 angeführte Ablehnungsgesuch -> hier besteht derzeit die Gefahr eines verfassungswidrigen Vorgehens, z.B. Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig, gefolgt von der sofortigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluss; über die Verfassungswidrigkeit wurde jedoch bereits entschieden: BVerfG, Beschl. v. 05.05.2021 – 1 BvR 526/19, NJW-RR 2021, 1436)

2.)  Anwaltliche Stellungnahme vom 14.10.2022, die u.a. die zuvor angebrachten Fragen aufwirft

Über den Ausgang des Verfahrens (sowohl des Richterablehnungs- als auch des Berufungsverfahrens) werden wir erneut informieren. Interessant dürfte die finale Begründung des mit der Sache befassten Berufungsgerichts sein. Alle Resultate werden wir nach Abschluss des Verfahrens außerdem auf unserer Plattform Buckminster.de (Stories) veröffentlichen.

Das Beispiel des 10. Zivilsenats zeigt die Missbrauchsanfälligkeit des deutschen Rechtssystems sehr deutlich. Insbesondere verleitet der § 522 ZPO zum regelmäßigen Missbrauch durch Richter, die willens und bereit sind, sich von ihrer Bindung an Recht und Gesetz zugunsten oder zuungunsten einer Partei zu entfernen. So dürfte es täglich hundert- oder tausendfach in Deutschland passieren. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die veröffentlichten Urteile keine Aufklärung über den tatsächlichen Aktenbestand liefern. Es kann folglich kaum eine Kontrolle darüber stattfinden, unter welchen Umständen ein Urteil gefällt wurde. Akteneinsichten durch Zivilpersonen sind an den Fachgerichten nach IFG nicht gerne gesehen, derartige Anfragen werden sogar erschwert oder hinausgezögert.

Wir freuen uns über Menschen, die ein ehrliches Interesse daran haben, die Arbeit von Richterinnen und Richtern der Bundesrepublik Deutschland auf den Prüfstand zu stellen und kritisch zu hinterfragen.

Buckminster NEUE ZEIT, ein innovatives und unabhängiges Organ der Rechtspflege, bedankt sich bei allen Adressierten für die investierte Aufmerksamkeit (auch das ist in unserer heutigen, schnelllebigen Welt nicht mehr selbstverständlich).

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen”


Zustellung an Susanne Tucholski, und in Kopie an Manfred Schneider, Markus Frey und Nicole Bels:

“Sehr geehrte Frau Tucholski,

bis auf wenige Fehlermeldungen in personalisierten E-Mail Adressen ist die beigefügte Nachricht einem größeren Adressdatenkreis soeben zugestellt und zugänglich gemacht worden.
Stichprobenartige Überprüfungen können Ihrerseits vorgenommen werden.
Der „Offene Brief“ ist auch Ihnen zugänglich, sowie sämtliche (geschwärzte) Anlagen dazu.

Es ist erschreckend, was Sie abliefern.

Was für ein würdeloser Auftritt Ihres Senats.

Mit freundlichen Grüßen”


Information an den Kontrollsenat, Dr. Cornelia Holldorf:

“Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Holldorf,

mit dem beigefügten Ablehnungsgesuch weise ich Sie persönlich darauf hin, dass dieses Ablehnungsgesuch seit Freitag, 14. Oktober 2022 in der Welt ist. Aufgrund der bereits eingetretenen Willkür im 10. Senat besteht eine realistische Gefahr dahingehend, dass der 10. Senat das Ablehnungsgesuch als unzulässig verwirft (was allerdings verfassungswidrig wäre, und dennoch schrecken befangene Richter nicht vor derartigen Schritten zurück, BVerfG, Beschl. v. 05.05.2021 – 1 BvR 526/19, NJW-RR 2021, 1436). Ferner bestünde dann die unmittelbare Gefahr, dass die befangenen Richter des 10. Zivilsenats die erfolgreiche Berufung per Beschluss sofort zurückweisen.

Zum Ablehnungsgesuch gehört eine 17-seitige anwaltliche Stellungnahme, die meine Kanzlei ebenfalls am vergangenen Freitag zusammen mit dem Ablehnungsgesuch angebracht hat.

Es ist mir wichtig, dass Sie über den Vorgang frühzeitig und unabhängig vom 10. Senat in Kenntnis sind. Es ist derzeit nicht sichergestellt, dass das Ablehnungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Meine Nachricht wurde Ihnen außerdem per EGVP zugestellt. Es genügt, wenn mein Hinweis zur Akte gelangt. Es versteht sich von selbst, dass meine Nachricht keine Prozesshandlung darstellt oder darstellen soll, denn diese wäre mangels Postulationsfähigkeit gar nicht gültig. Es ist reines Informationsgeschehen.“

Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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