Strafanzeige Claudia Vanoni


“Insbesondere hätte eine aus der Verwendung des Berliner Dialekts abzuleitende Gleichstellung der Oberstaatsanwältin mit “einfach strukturierten” Personen, die über keine universitäre Ausbildung verfügen, keinerlei herabwürdigenden Charakter. Dies käme allenfalls in Betracht, wenn Menschen ohne akademische Ausbildung einen geringeren Geltungs- und Achtungsanspruch hätten als Akademiker. Die Kammer neigt indes nicht zu der Auffassung, dass Menschen ohne Universitätsabschluss weniger wert sind als Angehörige des höheren Justizdienstes.”


︎ Beschluss und vollständige Begründung der Kammer




Strafanzeige der Oberstaatsanwältin Claudia Vanoni aus verletzter Eitelkeit; Strafantrag seitens der Dienstherrin


“Die Äußerung ist vorliegend bereits nicht geeignet, die in der Nachricht bezeichneten Personen verächtlich zu machen. [...] Angesichts der ersichtlich ironisch gemeinten Formulierung in Berliner Mundart kann die Gefahr einer Ehrminderung bei dem hier vorliegenden Empfängerkreis der Strafverfolgungsbehörden ausgeschlossen werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Sinngehalt der Äußerung durch den Empfängerkreis zutreffend dahingehend ermittelt wird, dass es sich um eine überspitzt formulierte Unmutskundgabe über die staatsanwaltliche Verfahrensführung handelt. Diese ist überdies wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB hier nicht strafbar. Bei der Beurteilung von ehrverletzender Kritik an staatlichen Maßnahmen sowie von herabsetzenden Werturteilen in Bezug auf staatliche Einrichtungen, ihre Bediensteten und deren Vorgehensweise ist zu bedenken, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf zu kritisieren, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört (vgl. Fischer aaO § 193 Rn. 17b mwN)”



Beteiligte Amtsträger

Oberstaatsanwältin Claudia Vanoni (als Anzeigende), Staatsanwältin Ingrid Baum (Abt. 283 Js, Staatsanwaltschaft Berlin) und die Abteilung selbst, RiAG Brete (Amtsgericht Tiergarten)



In der Strafsache

(244 Cs) 283 Js 4486/22 (301/22)

wegen Verleumdung

wird der Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin auf Erlass eines Strafbefehls abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten fallen der Landeskasse zur Last.


︎ Beschluss Amtsgericht Tiergarten vom 29.12.2022

︎ Strafbefehlsentwurf der Abteilung 283 Js, Staatsanwaltschaft Berlin


Reaktion auf den Strafbefehlsentwurf, E-Mail an Claudia Vanoni, 04.01.2023

“Sehr geehrte Frau Vanoni,

mit Erstaunen habe ich Ihre Strafanzeige aus dem vergangenen Jahr gegen mich zur Kenntnis genommen bzw. vielmehr den „Strafbefehl“ vom 31.10.2022 (70 Tagessätze à 50,00 €), dessen Erlass nun gerichtlich abgelehnt wurde.

Dass Sie bislang nicht durch Leistung sondern durch Unwissenheit und Willkür aufgefallen sind, stört Sie nicht. Als vermeintlich moralische Instanz fühlen Sie sich überlegen und am längeren Hebel sitzend. Ich bin froh, dass es in Berlin noch Richter gibt, die mitdenken und bei ihren Entscheidungen nicht „menscheln“. Zu Ihrer Leistung: Konspirativ Anzeige erstatten; ausblenden, dass die offenkundig ironisch inszenierte Unmutsäußerung über Sie und andere nicht-öffentlich lediglich einem begrenzten und zur Amtsverschwiegenheit verpflichteten Empfängerkreis zugegangen ist; Strafantrag stellen und sich ins Fäustchen freuen, dass die ebenfalls beunfähigte Abteilung 283 Js der StA Berlin zwischen zwei Kaffeetassen ihren inhaltlich unhaltbaren und linguistisch fehlerhaften Strafbefehlsentwurf zu Papier gebracht hat – dafür stehen Sie, wohlbemerkt als Oberstaatsanwältin, ein bekleidetes Amt, das eine gewisse Würde und Intelligenz voraussetzt. Dafür steht aber auch Ihr Kollege Christian Krannich, der am Ende seiner Bilanz nichts Vernünftiges zustande bekommen hat.

Die Abteilung 283 Js der StA schreibt in ihrem Strafbefehlsentwurf „Obgleich das Verfahren ist (sic!) seitens des Gerichts gemäß § 153 a StPO gegen Verhängung einer Geldbuße eingestellt worden war, wussten Sie, dass Sie die Ihnen zur Last gelegten Taten begangen hatten und Ihr Handeln mit dem Gesetz nicht im Einklang stand“. Die Einstellung des Verfahrens war auch der Wille der Amtsanwaltschaft. Über den zutreffenden Sachverhalt des Hausfriedensbruchs bzw. über die damit verbundenen Strafbestände gem. §§ 164 in mind. 1 Fall und 156 StGB in mind. 2 Fällen, will bis heute niemand richten, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen.

In dem Strafbefehlsentwurf vom 31.10.2022 wird seitens der Strafverfolgungsbehörde, zu der Sie letztlich gehören, an dem krankhaften Wahn festgehalten, dass das rechtswidrige Eindringen in mein Gebäude nur eine Erfindung gewesen sein soll. Nichts anderes geht aus der soeben zitierten Passage des Strafbefehlsentwurfs hervor. Wie Sie wissen, konnte meine vermeintliche Schuld bzgl. der vorgeworfenen Üblen Nachrede nicht festgestellt werden. Lediglich die Beleidigung griff durch. Über den Verfahrenslauf war die Abteilung 283 Js in Kenntnis, da sie über die Einstellung des Verfahrens ja selbst schreibt. Die Schuld des eigentlichen Täters, für den es offenbar eine Selbstverständlichkeit darstellt, straffrei in befriedetes Besitztum einzudringen, konnte (wollte!) nicht festgestellt werden. Damals wurde aber lediglich der Strafantrag zu spät gestellt, dafür ergaben sich im Nachtatverhalten des Täters aber zwei konkrete Strafbestände, nämlich die falsche Verdächtigung und zwei bewusst falsch abgegebene Versicherungen an Eides Statt. Ergebnis: Eine durch die Berliner Justiz künstlich herbeigeführte Pattsituation, die nur deshalb besteht, weil angebliche moralische Instanzen nicht die Finger an einen beschäftigten Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst in der Berliner Landeszentrale für Politische Bildung legen wollten. Jeder Mensch, der an Recht und Gerechtigkeit glauben möchte, wird sich angesichts dieses sich aufdrängenden Zusammenhangs mehrfach übergeben wollen.

Es ist für mich mittlerweile unfassbar und nur noch erschütternd, dass derart eitle aber unfähige und verblendete Menschen wie Sie und alle, die es unterlassen haben, den wirklichen Täter zu bestrafen, derart verantwortungsvolle Posten bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden besetzen und ihr Amt darin ausüben.

Ich gönne Ihnen aus tiefstem Herzen, dass Sie irgendwann selbst gemobbt und belästigt werden. Und zwar so stark, dass Sie davon krank und arbeitsunfähig werden.

„Es gibt viele ekelhafte, dumme Menschen, die erst verstehen wie scheiße sie sind, wenn sie mal ein bisschen vom eigenen Gift schlucken müssen.“


Unterlassen Sie es bitte, mich noch einmal mit Ihrem Unvermögen zu konfrontieren.

Und auch mein Briefkasten hat gewisse Ansprüche und Minimalanforderungen an Moral, Integrität und Ehrlichkeit.

Diese Anforderungen sind durch Sie und Ihren Klüngel nicht erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen”

“Der zuständigen Abteilung 283 der Staatsanwaltschaft Berlin wird ergänzend mitgeteilt,

dass der Strafbefehlsentwurf aus 283 Js 4486/22 ein Zeugnis gröbster Stupidität und Verfehlung darstellt! Verfehlung sowohl fachlich als auch ethisch. Ihre "Ermittlungen" und der von Recht und Gesetz willkürlich weggebogene, zusammenkonstruierte Tatbestand der Verleumdung (das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, den Brief haben vllt. 1 Dutzend Amtsträger erhalten; eine Verleumdung lag aber auch inhaltlich nicht im Ansatz vor) stellen eine bewusste und beabsichtigte Verachtung demokratischer Grundsätze und Grundrechte dar. Sie wollen Macht demonstrieren und schädigen, um nichts anderes geht es Ihnen. Der Strafbefehlsentwurf wird als abschreckendes Beispiel an jede rechtswissenschaftlich ausgerichtete Universität dieses Landes weitergeleitet werden, dafür sorge ich persönlich.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft muss in dieser Sache als hirn- und kopflos bezeichnet werden.

Sie sollten sich schämen!”

Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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“Kann bitte endlich jemand meene Bildung anerkennen, ich bin Claudia Vanoni!”


“Daher hatte die Kammer nicht mehr in den Blick zu nehmen, ob sich die apodiktische Behauptung der Staatsanwaltschaft Berlin, der Berliner Dialekt werde heutzutage nur von Menschen niederen Begabungs- und Bildungsniveaus gesprochen, bei Betrachtung der Lebenswirklichkeit — gerade in den östlichen Stadtbezirken und im Umland Berlins — in der Sache überhaupt als tragfähig erweisen würde.” Strafkammer 515, LG Berlin, 13.02.2023, verworfene Beschwerde der Staatsanwaltschaft Berlin, die im Namen der in Eitelkeit versumpften Claudia Vanoni unberechtigte und unbegründete Strafverfolgung betreibt.

“Sehr geehrte Frau Vanoni, die Kanone, mit der Sie auf mich geschossen haben, erwies sich als überwiegend defekte Schrotflinte. Überdies ging der Schuss sogar nach hinten los. Da ich davon ausgehen darf, dass Sie ein Studium absolviert haben, möchte ich Ihnen heute mitteilen, was dieses Studium über Ihre Intelligenz aussagt: N i c h t s.