Wie weit kommt ein hinterhältiger Manipulant mit seinen Falschreden? Strafjustiz vs. Ziviljustiz
Ein Vergleich, beginnend mit der Strafjustiz
Anzeigenerstatter und vermeintliches Opfer von Straftaten:
Reinhard Fischer
- Referent in der Berliner Landeszentrale für Politische Bildung (öD)
- Vorsitzender des Gemeindekirchenrats der Luisen-Kirchengemeinde (2017-2019)
- Mitglied des Gemeindekirchenrats der Luisen-Kirchengemeinde (Stand Mai 2024)
Seit 2020:
“Herr FISCHER erscheint auf dem Abschnitt und zeigt an:”
- Üble Nachrede — Ergebnis: Tat nicht begangen (erledigt)
- Verleumdung — Ergebnis: Tat nicht begangen (erledigt)
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Beleidigung — Ergebnis: Verfahren eingestellt (erledigt)
Hintergrund: Herr Fischer wurde in einem Onlinebeitrag sinngemäß als Luststab im Zusammenhang mit Mobbing bezeichnet (der genaue Wortlaut soll hier nicht wiederholt werden); die Verwendung “zum Himmel stinkend” stellte aber nicht auf Körpergerüche ab, sondern auf “wenig vertrauenserweckend” bzw. “gelogen” und deswegen “empörend”, was der üblichen Redensart entspricht; eine Bagatelle
Dazu stellte Reinhard Fischer fest (Brief an die StA vom 06.10.2023): “Zu einem Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Tiergarten am 11.10.2022 (Geschäftszeichen xxx) ist [...] nicht erschienen. Daraufhin wurden die Zeugen nicht gehört und das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen eine Zahlung von [...] € an die Berliner Tafel eingestellt.”
“Ausgeurteilt” wurde nur die Beleidigung.
- Erpressung — Ergebnis: Tat nicht begangen (erledigt)
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Datenhehlerei — Ergebnis: Tat nicht begangen (erledigt)
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Nötigung — Ergebnis: Tat nicht begangen (erledigt)
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KunstUrhG
— Ergebnis: Tat nicht begangen (erledigt)
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Nachstellung — Ergebnis: Tat nicht begangen (erledigt)
- Üble Nachrede — Ergebnis: Tat nicht begangen (erledigt)
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Verleumdung — Ergebnis: Tat nicht begangen (erledigt)
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Beleidigung — Ergebnis: Tat nicht begangen (in Kürze erledigt)
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Erpressung — Ergebnis: Tat nicht begangen (in Kürze erledigt)
Obwohl keine Straftaten begangen wurden, hetzt Reinhard Fischer mittels Briefen weiter gegen eine völlig unbescholtene Person, die scheinbar nur durch ihre bloße Existenz zum Aufreger wird. Er diffamiert und diskreditiert gezielt, indem er unberechtigte Vorwürfe erhebt:
“[...] streut per Fax [...] weiter in meinem beruflichen Umfeld Verleumdungen und Beleidigungen gegen mich und diskreditiert damit auch die Dienststelle des Landes Berlin für die ich arbeite, die Berliner Landeszentrale für politische Bildung. Seit drei Jahren bin ich nun Opfer von Straftaten und Persönlichkeitsrechtsverletzungen ohne, dass die Staatsanwaltschaft Berlin wirksam eingeschritten wäre.”
Zum Beispiel behauptet Reinhard Fischer, durch ein oder mehrere Faxe an seine Dienststelle verleumdet, beleidigt und diskreditiert worden zu sein. Dabei verschweigt er bewusst, dass das einzige relevante Fax, welches das Landgericht Berlin II im (gewonnenen) Negativen Feststellungsverfahren 32 O 198/22 für zulässig erachtete, lediglich eine Zahlungsaufforderung war, der Reinhard Fischer auch nachkam.
In seinen Briefen an die Staatsanwaltschaft Berlin behauptet Fischer außerdem, dass der Richter am Landgericht Berlin II, Holger Thiel, in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wurde, was nicht zutrifft. Fischer versucht gezielt, weitere vermeintlich Betroffene auf seine Seite zu ziehen, um seine haltlosen Anschuldigungen zu verstärken (vgl. Brief an die Staatsanwaltschaft Berlin vom 06.10.2023).
Entsprechend der Aufstellung erstattete Reinhard Fischer zuletzt Anzeige wegen Erpressung; dazu präsentierte er ein Begleitschreiben, in dem er angab, dass sein Anwalt Michael Epping am 09.02.2023 ein mit “Exit-Prüfung” überschriebenes Schreiben mit Geldforderungen erhalten habe. Reinhard Fischer schreibt:
“Darin sehe ich eine versuchte Erpressung im Sinne des § 253 StGB Abs. 3. Das „empfindliche Übel“ (im Sinne StGB 253 Abs. 1) mit dem [...] droht, ist die Fortsetzung der öffentlichen Beleidigungen und Verleumdungen auf den Webseiten www.kirchenmobbing.org und www.fischerrr.de, die [...] betreibt. Mein Anwalt teilte [...] mit, dass dies keine Basis einer Einigung sein kann.“
Die Sache gestaltet sich jedoch ganz anders.
Aus einem Bericht an die Ermittlungsbehörden wird zitiert:
“Zunächst trifft es zu, dass der Anzeigende Reinhard Fischer mit der Unterstützung seines Rechtsanwalts Michael Epping mehrere Male auf mich oder meine Anwälte zukam und um außergerichtliche Einigung und Beilegung aller Verfahren bat.
Sehr deutlich wurde diese Bitte bspw. bereits am 02.11.2021, durch meinen damaligen Anwalt von HERTIN Rechtsanwälte dokumentiert:
„Sehr geehrte/r [...],
soeben rief der Kollege Epping hier mit verschiedenen Anliegen hier an.
1)
Zum einen wollte er wissen, ob Sie gegen das zu erwartende Urteil des LG in der heutigen Sache Berufung einlegen möchten. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass wir zunächst einmal die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung beantragt haben. Dies konnte der Kollege sogar gut nachvollziehen, da er das Verhalten des Gerichts ebenfalls befremdlich fand. Sollte unser heutiger Antrag keinen Erfolg haben, ließ ich Herrn Epping wissen, dass Sie aber grds. gewillt seien, Rechtsmittel einzulegen.
2)
Zum anderen fragte Herr Epping, ob Sie eine Möglichkeit sähen, die Streitigkeiten insgesamt oder zumindest zum Teil gütlich beizulegen. Seine Mandanten seien dafür beispielsweise auch bereit, sich ggf. für einzelne Handlungen, die Sie verletzt haben, zu entschuldigen. Es wäre für seine Mandanten daher hilfreich, wenn Sie ihnen die für Sie wichtigsten Punkte nochmals konkret benennen könnten, die aus Ihrer Sicht den Auslöser der ganzen Auseinandersetzung(en) darstellen.“
Mit Rechtsanwalt Epping führte ich daraufhin ein Telefonat, welches am frühen Abend des 02.11.2021 stattfand; dabei erwog ich, seine Mandanten [...] zu mir [...] einzuladen, um klärende Gespräche führen zu können. Herr Epping wollte bei diesen Gesprächen dabei sein, was ich, ohne dass ein Anwalt meines Vertrauens ebenfalls vor Ort ist, nicht zusagte.
Als wichtigste Voraussetzung wurde mir genannt, dass ich über die Gesprächsinhalte nicht öffentlich berichten und stattdessen Stillschweigen wahren sollte, was für mich letztlich nicht infrage kam. Ich hätte zwar sicherlich auf eine detailreiche Berichterstattung verzichten können, jedoch mit der Maßgabe, dass ich öffentlich und auch gegenüber Verfahrens- und Ermittlungsbeteiligten das Täter-Opfer-Verhältnis klarstellen darf, wenn ich auch nur indirekt, z.B. mit dem Tenor, dass Reinhard Fischer mich um Entschuldigung bat und wir die Streitigkeiten im Einvernehmen beendet haben. [...]
[...] wgn. erneuter Angreifbarkeit und mangelhafter Ziviljustiz nicht zitiert
Als weitere (aus meiner Sicht unerfüllbare) Bedingung nannte Michael Epping die vollständige Anonymisierung oder Entfernung der Berichterstattung über seinen Mandanten Reinhard Fischer. Auch das lehnte ich ab.
Außerdem erfuhr ich durch eigene Nachforschungen, dass die Amtsnachfolgerin von Reinhard Fischer, Frau Katja Malsch, mich „hinter meinem Rücken“ u.a. gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft mit weiteren Beschwerden belastete (sie erstattete erfolglos Anzeige gegen mich, u.a. wegen „Übler Nachrede“; der Tatvorwurf traf nicht zu).
Daher schrieb ich Michael Epping (auch zur Weiterleitung an seine Mandanten) am 05.11.2021 die folgende E-Mail:
„Sehr geehrter Herr Epping,
nach nunmehr neuerlichen Erkenntnissen reicht mein Vertrauen in Ihre Mandanten nicht aus, um sie hierhin einzuladen.
[...]”
Im Zuge weiterer mündlicher Verhandlungen vor dem Landgericht Berlin II, wo die Parteien wiederkehrend aufeinandertrafen, kam es nach Schluss der Verhandlung „auf dem Gerichtsflur“ zu weiteren Anfragen bzgl. Einigung, die ich ablehnte, u.a. wegen der von Reinhard Fischer fortgesetzten Diskreditierung meiner Person gegenüber Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden.
Erst Anfang 2023 gab ich mir einen „Ruck“ und ging auf Herrn Epping und seine Mandanten aktiv mit dem so bezeichneten „Exit Prüfung“-Vorschlag zu. Der monetäre Teil, der am 05.05.2023 zu einer Anzeige wgn. Erpressung geführt hat, befand sich auf den hinteren Seiten des Dokuments und folgte aufgrund der früheren Forderung der Mandanten, die Berichterstattung über sie entweder zu anonymisieren oder vollständig vom Netz zu nehmen.
Ich habe keinen Anlass, diese Berichterstattung a) überhaupt zu entfernen, b) zudem noch „kostenlos“. Die Berichterstattung hat ihren Wert, u.a. da sie über Jahre aufgebaut und in weiten Teilen erfolgreich vor den Gerichten verteidigt wurde.
Schon die Anfrage von Reinhard Fischer und Katja Malsch nach vollständiger Entfernung aller online stehenden Berichte ist nicht seriös, da es den Personen offensichtlich nur darum geht, unbequeme Berichte über sie zu unterdrücken und mich zum Schweigen zu bringen.
Um jedoch das öffentliche Interesse „nach Gusto der Täter“ entfallen zu lassen, kommt aus meiner Sicht —schon wegen des gesamten negativen Drucks, den mir Reinhard Fischer bereitet hat— nur ein angemessener Täter-Opfer-Ausgleich in monetärer Form infrage, so ist der Exit-Vorschlag vom 09.02.2023 zu lesen und zu verstehen, etwas anderes geht nicht daraus hervor, insbesondere nicht die Androhung eines empfindlichen Übels.
Edit/Einschub:
Nachdem Reinhard Fischer sich auf Verhandlungen eingelassen hatte (was er bewusst verschweigt), die schließlich von meiner Seite abgesagt wurden, deutete er den Exit-Vorschlag als Erpressung um. Aus einem neutralen bzw. objektiven Blickwinkel heraus liegt folgende Situation vor:
Situation 1: Reinhard Fischer und Katja Malsch fordern die vollständige Entfernung aller Berichte über sie, da diese Berichte unbequem sind. Der Betroffene schlägt im Gegenzug einen angemessenen Täter-Opfer-Ausgleich (monetäre Entschädigung) statt bloßer Entfernung vor, was verdeutlicht, dass es ihm um einen fairen Ausgleich für den erlittenen negativen Druck geht.
Situation 2: Eine Person, die in einem zulässig veröffentlichten Buch beschrieben wird, verlangt die vollständige Einstellung des Buches und die Entfernung vom Markt, weil die Berichte über sie unbequem sind. Hier würde man auch nicht ohne angemessene Ausgleichs- oder Abstandszahlung handeln, um die Forderung zu erfüllen.
Vergleich: In beiden Fällen geht es darum, dass die Person, über die berichtet wird, eine vollständige Entfernung der Informationen verlangt, weil diese für sie unbequem sind. Der unbequeme Charakter der Informationen wurde jedoch von der Person selbst erzeugt, denn derjenige, der schreibt, ist nur der Bote und nicht der Verursacher. Die Person, über die berichtet wird, sieht sich folglich in Schriftform mit ihren Handlungen konfrontiert, für die sie und niemand anderes verantwortlich ist. Derjenige, der die Informationen veröffentlicht hat, ist nicht verpflichtet, der Löschungsforderung ohne angemessenen Ausgleich nachzukommen, wobei es sich um den Versuch handelte, eine Balance zwischen den Interessen der Parteien herzustellen.
Die Fortsetzung der Berichterstattung erfolgt(e) rechtlich legitim, sodass darin schon per se kein empfindliches Übel liegt.
Soweit der Anzeigende in Bezug auf den Exit-Vorschlag und die darin skizzierte „monetäre Lösung“ behauptet,
„Mein Anwalt teilte [...] mit, dass dies keine Basis einer Einigung sein kann.“
ist dies ebenfalls gravierend unwahr (folglich gelogen).
Hinsichtlich des Exit-Vorschlags gab es insgesamt zwei Anläufe (Febr. 23 und Sept. 23), der erste im Februar 2023 scheiterte aufgrund der Unprofessionalität von Rechtsanwalt Epping und dem Verstreichenlassen mehrerer Fristen.
Ich lege hiermit auszugsweise wechselseitig zwischen Rechtsanwalt Epping und mir geführten Schriftverkehr vor:
Am Tag der Übermittlung des Exit-Vorschlags (09.02.2023) schrieb Michael Epping ziemlich zügig noch am selben Tag um 15:49 Uhr zurück:
“ich habe den Vergleich meinen Mandanten weitergeleitet und warte nunmehr auf die Stellungnahmen hierzu. In dieser Sache geht es ja um zwei meiner Mandanten. Ich hoffe Ihnen bis zum 16.02.2023 eine Rückmeldung geben zu können. Ich halte Sie auf dem Laufenden, werde mich aber spätestens am 16.02.2023 hierzu einmal melden.“
Mit Schreiben vom 22.02.2024 informierte ich Rechtsanwalt Epping wie folgt:
“zunächst soll dokumentiert werden, dass Sie und Ihre Mandanten, entgegen Ihrer Ankündigung vom 09.02.2023, sich spätestens am 16.02.2023 mit einem Zwischenfeedback zurückmelden zu wollen, nichts in Richtung einer gütlichen Einigung unternommen haben. Die Frist, die Sie sich selbst gesetzt haben, ist mit Ablauf des 16.02.2023 ergebnislos verstrichen. In den darauffolgenden sechs Tagen sahen Sie oder Ihre Mandanten keine Notwendigkeit, sich mit dem Vergleichsvorschlag aufrichtig auseinanderzusetzen.
Nunmehr beklagen Sie aber gegenüber dem Gericht den Ablauf der Vergleichsfrist am kommenden Freitag, 24. Februar 2023. Ihr Auftreten und das Ihrer Mandanten ist insoweit erstaunlich, da Ihre beiden Mandanten (Fischer/Malsch) bereits im November 2021 Vergleiche anstrebten, die hier aber abgelehnt wurden. Wörtlich ließen Sie über meinen damaligen Prozessbevollmächtigten Dr. Zott mitteilen, dass Ihre beiden Mandanten bereit wären, sich für einzelne Handlungen, die mich verletzt haben könnten, zu entschuldigen. Nur öffentlich sollte darüber nicht berichtet werden, wie Sie mir persönlich in einem weiteren Telefonat zu verstehen gaben.
Ihr Auftreten in der aktuellen Vergleichsverhandlung, und das Ihrer Mandanten, wird hier mit Unverständnis aufgenommen, da insgesamt ein Bild der Nachlässigkeit entstanden ist. Zuletzt war es Ihnen im Namen Ihrer Mandanten am 11. Oktober 2022 ein dringendes Anliegen, über einen umfassenden Vergleich sprechen bzw. verhandeln zu können. Ihnen und Ihren Mandanten wird nunmehr mitgeteilt, dass es sich bei dem am 09.02.2023 unterbreiteren Vorschlag um ein durchdachtes und für alle Seiten faires Werk handelt, das keinen großen Verhandlungsspielraum mehr zulässt. Sofern Sie sich vorgestellt haben, dass meinerseits Unterlassungserklärungen abgegeben werden, müssen Sie sich diese Idee endgültig aus dem Kopf schlagen. Ein Taktieren in der Sache, wie Sie und Ihre Mandanten es derzeit praktizieren, lässt den Vergleich eher in weite Ferne rücken.
Ihnen und Ihren Mandanten wird mitgeteilt, dass die Vergleichsfrist erst- aber zugleich letztmalig bis zum kommenden Montag, 27.02.2023, 12:00 Uhr
verlängert wird.“
Daraufhin teilte Herr Epping mir mit, an COVID-19 erkrankt zu sein. Als „Nachweis“ übersendete er lediglich ein nicht identifizierbares Foto, das einen positiven Schnelltest zeigte. Weder wies er seine Erkrankung mittels offizieller Feststellung des Krankenhauses nach, in dem er gewesen sein will, noch legte er ein gültiges Attest wgn COVID-19 vor. Herrn Epping ging es darum „Zeit zu gewinnen“; seine Gründe sind mir bis heute unerklärlich.
Am 27.02.2023 schrieb ich deshalb:
“bitte senden Sie mir bis heute 15.00 Uhr einen Nachweis darüber, dass Sie an dem Coronavirus erkrankt sind bzw. eine ärztliche Freistellung von Ihrer Arbeit. Am 22. Februar 2023 wurden Sie darüber benachrichtigt, dass die Vergleichsfrist nur bis heute 12.00 Uhr aufrecht erhalten wird. Binnen 5 Tagen, also vom 22.02. bis einschließlich 26.02.2023, erfolgte Ihrerseits keine Antwort, gleichwohl Sie zuvor geschrieben hatten, sich bis zum Ende der vergangenen Woche melden zu wollen. Woher nehmen Sie dann plötzlich am Montagmorgen um 09:23 Uhr die Kraft, um lediglich mitzuteilen, dass Sie die Frist gerne bis zum kommenden Mittwoch, 02. März 2023, verschieben möchten, womit ich mich vorsorglich aber unter Vorbehalt eines Nachweises über Ihre Coronaerkrankung bzw. einer ärztlichen Freistellung nicht einverstanden erkläre.“
Ein Nachweis erfolgte auch dann nicht, weswegen ich die Vergleichsverhandlungen für beendet erklärte:
„Sehr geehrter Herr Epping,
Sie sind mangels Vorlage eines ärztlichen Attestes nicht ausreichend entschuldigt und sind meiner Aufforderung, bis heute 15.00 Uhr ein gültiges Attest bei mir einzureichen, auch nicht nachgekommen.
An den Vergleichsvorschlag vom 09.02.2023 in der beigefügten Version sehe ich mich unter Anführung heutiger Schriftsätze, die Ihren Mandanten nicht nur über Sie sondern auch direkt zugehen werden, nicht mehr gebunden. Ein ähnlich lautendes Schreiben ist auch für Sie vorhanden, wie Sie der Anlage entnehmen können.
Sie erhalten beigefügt die Schreiben an Katja Malsch und Reinhard Fischer, denen jeweils der Exit-Vorschlag sowie der zweiseitige Schriftsatz vom 22.02.2023 mit letzter Frist bis heute 27.02.2023 12.00 Uhr in Ablichtung ebenfalls beigefügt sind. Darin enthalten auch eine kurze zeitliche Chronik über die Gründe des Scheiterns.”
Ab September 2023 wurden die Vergleichsverhandlungen wieder aufgenommen:
“Zu einem Vergleich:
Einen konkreten Vergleichsvorschlag Ihrerseits war und ist Ihrem Schreiben nicht beigefügt gewesen. Soweit mir ein solcher Vorschlag vorliegt kann ich diesen meinem Mandanten weiterleiten und man kann darüber sprechen. Grundsätzlich ist mein Mandant für einen Vergleich offen. [...] Ohne mit meinem Mandaten (sic!) gesprochen zu haben, so meine ich, dass eine umfassende Beilegung - sowohl menschlich als auch ökonomisch - am sinnvollsten wäre.“
︎
“Wenn Ihr Mandant alle Aktivitäten eingestellt sehen möchte, wozu auch Löschungen von Rezensionen, Deindexierungen gehören würden, sind wie gesagt mind. [...] € fällig, bestehend aus den Kosten (z.B. Rechtsanwälte) und Werten, die ich Ihnen zuletzt genannt habe.“
︎
„Mein Mandant hat mir mitgeteilt, dass eine Bedingung für einen Vergleich eine Sicherstellung wäre, dass sein Name (und identifizierende Merkmale) entfernt werden und auch in der Zukunft keine weiteren Inhalte über ihn verbreitet werden. Das wäre aus rechtlicher Sicht eine umfassende Unterlassungserklärung. Ich hatte Sie so verstanden, dass dies für Sie nicht in Betracht kommen (sic!). Wenn das doch der Fall ist, dann teilen Sie es uns gerne mit, und mein Mandant wird gerne einen konkreten Vorschlag machen.“
︎
„Hallo Herr Epping,
ich hatte mitgeteilt, auf unrealistische Vorschläge (Unterlassungserklärung) nicht einzugehen.
Ihr Mandant wird das Märchen von seiner Unschuld nicht erzählen können.
Ihre Kommunikation ist auch nicht zielführend, Sie vergeuden nur meine und Ihre Zeit.
Eine Einigung ist nur unter den fairen Bedingungen und zu den Konditionen möglich, wie ich sie bereits umrissen habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie diesen Weg nicht gehen möchten.
Weitere Kommunikation erübrigt sich dadurch.
Mit freundlichen Grüßen“
Eine Einigung kam daher nicht zustande.
Zusammenfassung Reinhard Fischer, Resümee der Situation:
Es ist bedauerlich und empörend, dass Reinhard Fischer mich gegenüber den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zu Unrecht und offensichtlich wahrheitswidrig mehrerer Straftaten bezichtigt. Dieses Verhalten zeigt nicht nur eine klare Missachtung der Wahrheit, sondern auch einen tiefen Mangel an moralischem Anstand, weswegen Reinhard Fischer zulässig als „moralisch degeneriert“ bezeichnet werden darf.
Ich sehe mich außerdem durch unzulässige Zirkelschlüsse belastet, die Reinhard Fischer mit Behauptungen wie 'wenn er das nicht macht, erfolgte das' konstruierte. Beispiel: Herr Fischer tat dies oder jenes nicht, deshalb wurde er auf fischerrr.de als Schweinepriester bezeichnet. Das ist absurd! Derartige Handlungszusammenhänge gibt es nicht.
Die im Hintergrund geführte Kommunikation mit Rechtsanwalt Michael Epping, die Reinhard Fischer selbstverständlich bekannt ist, lässt Fischer bewusst weg. Diese Kommunikation, wenn vollständig offengelegt, würde eindeutig zeigen, dass seine Anschuldigungen haltlos und unbegründet sind. Reinhard Fischer handelt in dem Wissen, dass das vollständige Bild ihn selbst negativ belasten würde und seine Beschuldigungen in sich zusammenfallen ließe.
Das bewusste Weglassen dieser wesentlichen Informationen stellt eine böswillige Manipulation der Faktenlage dar und dient offensichtlich dazu, mich in den Schmutz zu ziehen. Reinhard Fischer präsentiert den Strafverfolgungsbehörden eine verzerrte Darstellung der Wahrheit, um meine bis dato vollkommen unbescholtene Person zu verreißen und zu diffamieren. Reinhard Fischer agiert mit einem Vernichtungswillen, der bei jemandem, der einer christlichen Gemeinde vorsteht bzw. vorstand, völlig unvorstellbar ist. Umso erschreckender ist es, dass gerade er solch niederträchtiges Verhalten an den Tag legt.
Die ungerechtfertigten Anschuldigungen gegen meine Person haben nicht nur persönliche und wirtschaftliche Konsequenzen für mich, sondern stellen auch eine erhebliche Belastung für das Justizsystem dar, das dadurch in seiner Funktion beeinträchtigt wird. Es ist daher Aufgabe der Strafermittlungsbehörden und der Justiz, manipulative und wahrheitswidrige Handlungen mit dem Schwert der Gerechtigkeit zu zerschlagen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Wahrheit ans Licht kommt und das Vertrauen in die Integrität des Rechtsprozesses aufrechterhalten bleibt.”
Die Strafverfolgungsbehörden scheuen sich (im Umkehrschluss) den Täterkomplex angemessen aufzuarbeiten, da ein hohes Maß an Mühe, Detailarbeit und Zeit damit verbunden ist. Obwohl sich die Anschuldigungen gem. §§ 123, 156, 164 StGB erhärten ließen, was jedoch einen überzeugten, tiefen Blick und das Zusammenführen sämtlicher Puzzlestücke voraussetzen würde, reicht es für eine Anklage wohl nicht aus. Die Gerechtigkeit bleibt aus. Statt einer Anklage gäbe es aber noch einen anderen Ansatz.
Wie die Geschichte weitergeschrieben werden kann:
Es war einmal ein Hase namens Henry und ein Fuchs namens Frederick. Frederick war ein listiger Fuchs, der es meisterhaft verstand, die Rollen von Täter und Opfer zu vertauschen. Henry hingegen war ein aufrichtiger Hase, der stets versuchte, das Richtige zu tun — manchmal mit umstrittenen Methoden.Eines Tages geschah es, dass Frederick in Henrys Bau einbrach und alle Karotten stahl. Henry, schockiert und verzweifelt, meldete den Vorfall den örtlichen Detektiven. Diese Detektive, so schien es, gehörten der geheimen Abteilung für Inkompetenz an, die wie eine gut geölte Maschine der Unfähigkeit arbeitete und jede Chance auf Gerechtigkeit systematisch zerschlug.
Frederick, der Fuchs, war jedoch nicht nur listig, sondern auch äußerst hinterhältig. Er verbreitete falsche Geschichten und verdrehte die Wahrheit so geschickt, dass er sich selbst als unschuldiges Opfer und Henry als bösen Täter darstellte. Frederick erzählte jedem, der ihm zuhörte, dass Henry in Wahrheit der Dieb war und ihn, den armen Fuchs, fälschlicherweise beschuldigte, um von seinen eigenen Verbrechen abzulenken.
Frederick ging sogar so weit, gefälschte Beweise zu präsentieren: Pfotenabdrücke, die er mit einem falschen Abdruckset hergestellt hatte, und Karottenreste, die er sorgfältig in Henrys Bau platzierte. Die Detektive, unfähig oder unwillig, die offensichtlichen Lügen zu durchschauen, nahmen die gefälschten Beweise als bare Münze. Sie verhörten Henry und warfen ihm vor, den Fuchs zu beschuldigen, um seine eigenen Verbrechen zu vertuschen.
Henry, verzweifelt über die Ungerechtigkeit, wusste nicht, wie er seine Unschuld beweisen sollte. Es schien, als ob die Detektive mehr daran interessiert waren, den Fall schnell in die eine Richtung abzuschließen, als die Wahrheit zu finden.
Dabei wäre es so einfach gewesen, den wahren Täter zu überführen. Die Detektive hätten nur gründlicher und objektiver ermitteln müssen. Sie hätten die vermeintlichen Beweise genauer untersuchen und die Herkunft der gefälschten Pfotenabdrücke feststellen können. Sie hätten die Geschichten der Zeugen im Wald prüfen und herausfinden müssen, wer tatsächlich ein Motiv gehabt hätte, die Karotten zu stehlen.
Doch stattdessen zogen sie voreilige Schlüsse und ließen sich von Fredericks hinterlistigen Methoden täuschen. Henry, der unschuldige Hase, wurde als Schuldiger abgestempelt und der listige Fuchs ging ungeschoren davon. Die Detektive verpassten die Gelegenheit, wahre Gerechtigkeit walten zu lassen, und bestätigten erneut ihren Ruf als Mitglieder der geheimen Abteilung für Inkompetenz.
Wie man den Fuchs doch noch überführt
Nachdem die Detektive erkannten, dass Frederick der Fuchs der wahre Täter war, änderten sie ihre Strategie. Sie hörten den Waldbewohnern genau zu und stellten fest, dass Frederick stets auf die gleiche Weise vorging: Er brach in ihre Bauten ein, stahl ihre Vorräte und verdrehte die Tatsachen, um die Opfer als Täter hinzustellen.
Um Frederick zur Wahrheit zu bewegen, inszenierten die Detektive ein emotionales Gespräch. Sie versammelten alle Waldbewohner, einschließlich Frederick, und begannen, über die Werte der Gemeinschaft zu sprechen: Ehrlichkeit, Vertrauen und Gerechtigkeit. Die Detektive erzählten bewegende Geschichten von Tieren, die unter falschen Anschuldigungen gelitten hatten und von der Bedeutung, die Wahrheit zu sagen, um das Zusammenleben im Wald zu sichern.
Dann wandten sie sich direkt an Frederick und stellten ihm eine entscheidende Frage: "Frederick, kannst du wirklich mit dem Wissen leben, dass du andere für deine Taten beschuldigst und die Gemeinschaft damit zerstörst?"
Die Detektive appellierten an Fredericks Gewissen und erinnerten ihn daran, dass wahre Stärke darin besteht, die Wahrheit zu sagen und Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Sie erzählten, wie ein weiteres unschuldiges Opfer von den falschen Anschuldigungen betroffen wäre, und fragten ihn, ob er diesen Schaden wirklich weiter verursachen wollte.
Unter dem Druck der Gemeinschaft und den ehrlichen, emotionalen Worten der Detektive begann Frederick, Zweifel an seinen Lügen zu haben. Er sah die Tränen und die Hoffnung in den Augen der anderen Tiere. Schließlich konnte er der Schuld und der Last seiner Täuschungen nicht mehr standhalten. Mit zitternder Stimme und unter Tränen gestand Frederick, dass er der wahre Täter war und all die Gerüchte und Anschuldigungen erfunden hatte. Die Detektive hatten bewiesen, dass durch das Appellieren an das Gewissen und die Moral eines Täters die Wahrheit ans Licht gebracht werden kann. Die Gemeinschaft war wieder vereint und Frederick lernte eine wichtige Lektion über Ehrlichkeit und Verantwortung.
Und die Moral der Geschichte? Frederick manipulierte geschickt die Wahrnehmung der anderen Tiere, indem er Gerüchte verbreitete und falsche Beweise präsentierte, um sich selbst zu schützen und den Hasen zu belasten. In unserer Realität müssen die Ermittler und Strafverfolgungsbehörden tiefgründiger und gewissenhafter arbeiten. Sie müssen das vollständige Bild sehen und verstehen, dass die manipulativen Handlungen von Menschen wie Reinhard Fischer darauf abzielen, die Wahrheit zu verdrehen und Unschuldige zu belasten. Durch den Hase/Fuchs-Vergleich wird deutlich, wie gefährlich und zerstörerisch Manipulation und falsche Anschuldigungen sind. Er zeigt die Notwendigkeit auf, dass die Wahrheitsfindung durch gründliche und unvoreingenommene Ermittlungen sichergestellt werden muss. Diese wichtige Maxime wurde in meinem Fall gröblichst verletzt.
An die Strafverfolger: Vielleicht brauchen Sie einen Orientierungskurs in Sachen Gerechtigkeit. Vielleicht sollten Sie einfach mal innehalten und darüber nachdenken, wie absurd es ist, den Fuchs für den unschuldigsten Bewohner des Waldes zu halten. In einer Stadt, die sich rühmt, eine Metropole der Intelligenz und Gerechtigkeit zu sein, ist es doch erstaunlich, wie blind die Wächter des Gesetzes sind.
Berlin, am 26.06.2024 © Buckminster NEUE ZEIT