Meine Pronomen sind: Lass mich in Ruhe.




Berichte über das heutige Hissen der Regenbogenfahne am Präsidiumsgebäude der Berliner Polizei, Platz der Luftbrücke, sind so selten, dass sie kaum zu finden sind, selbst wenn mit der Lupe danach gesucht wird. Nichts auf den Social Media Kanälen der @polizeiberlin. Nichts auf den Kanälen der Senatsverwaltung für Inneres (Stand 15.07.2024, 19.30 Uhr)

Vielfalt, Offenheit und Transparenz gibt es offenbar nur für angepasste Claqueure und Befürworter eines sektiererisch betriebenen Vordringens in den unabhängigen menschlichen Geist. Elitär, abgeschirmt und kritische Menschen verunglimpfend – so lief es heute am Platz der Luftbrücke ab. Namen wollte der Queer-Beauftragte Berlins, Alfonso Pantisano, in seiner Rede nicht nennen. Ein “schreibender Mensch”, den Pantisano im Vorjahr wegen Volksverhetzung (erfolglos) angezeigt hatte, habe "einen Tweet abgesetzt" und sich "wüst" über die Flagge geäußert. Im Land der freien Meinungsäußerung ist dies im Übrigen Julian Reichelts gutes Recht.

Der Berichterstatter ist auch der Meinung, dass Regenbogenflaggen an Regierungs- und Polizeigebäuden nichts verloren haben. 

Update: Kurz vor 20.00 Uhr veröffentlichte die Polizei Berlin doch noch ein #HappyPride-Statement auf ihrem 𝕏-Account. Darin ließ sie die unnatürlich wirkenden “Polizeistudis Lisa & Markus” zum Teil 50 Wochen alte Nachrichten vorlesen und mit belehrender, arroganter Sprache jedes kritische Wort im Keim ersticken. Damit fördert man weder Respekt noch Gleichberechtigung, sondern treibt die Spaltung der Gesellschaft voran. So sehen Demokratie, Toleranz und Vielfalt aus Sicht der Berliner Polizei aus.

Wenn die Polizei Berlin ihre Botschaft und ihr Credo wirklich ernst nehmen würde, könnte sie eine Flagge hissen, die ein Statement wie 'Wir stehen für Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit' trägt. Eine solche neutralere Flagge könnte extra zu diesem Zweck entworfen werden, mit einem starken farblichen Element zur Wiedererkennung, mit oder ohne Claim. Weltweit sollte es eine Flagge geben, die alle Menschen einbindet. Respekt, Anerkennung sowie mehr Akzeptanz und Zustimmung in der Bevölkerung wären der Vorteil – groteskerweise ist dies jedoch nicht erwünscht.

“Was erzählt der Polizeidirektor in Berlin beim Hissen der Regenbogenflagge vor dem Polizeipräsidium allen Ernstes?: "Die Regenbogenflagge ist ein allgemeines Bekenntnis des Landes Berlin, nicht nur der Polizei Berlin, zu Grund- und Menschenrechten." Nein! Was erlaubt sich dieser Mensch? Unser allgemeines Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz. Und unsere Farben sind Schwarz-Rot-Gold!” (G. Papke)

“Kein Wunder, dass viele Bürger das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen verlieren.“


Mit dem ab dem 01.08.2024 und 01.11.2024 stufenweise in Kraft tretenden Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland wird die vorsätzliche oder fahrlässige falsche Verwendung von Pronomen unter Bußgeld bzw. Geldstrafe gestellt.

In sozialen Netzwerken herrscht der Tenor:

“Die Politik macht Gender/Transpersonen zu Aussätzigen. Wenn man fürchten muss, fürs Nichtverwenden von Fantasiepronomen bis zu 10.000 € zahlen zu müssen, lautet die einzig logische Konsequenz, jede Interaktion mit diesen Menschen aus Selbstschutz zu verweigern.”

10.000,00 EUR sind übertrieben und das obere Ende der Strafe, aber: Genderpolitik kann das Gegenteil dessen bewirken, was sie beabsichtigt: anstatt Inklusion und Gleichberechtigung zu fördern, begünstigt sie Ausgrenzung und die Bildung kleiner Elitenzirkel.

Zwischen folgenden geschlechtsneutralen Pronomen darf der bevormundete Bürger oder die bevormundete Bürgerin künftig wählen:

  • They/Them/Dey
  • Ze/Hir/Hen
  • Xe/Xem
  • Ey/Em
  • E/Eir (Spivak)
  • Xier/Xieser
  • Sier/Sim
  • Nin/Nim
  • Ve/Ver/Raa

  • Ens erklärt es uns ganz genau:


    Wenn man diesen 'Energy Sucker' mit seiner übertrieben inszenierten Besonderheit überlebt hat, sollte man das Weite suchen und dem woken Unsinn eine klare Absage erteilen. Meine Pronomen sind: Lass mich in Ruhe.

    Um nicht als intolerant zu gelten oder selbst zur Spaltung beizutragen, gibt es eine ziemlich einfache Lösung: Personen ohne klares Geschlecht einfach konsequent beim Vornamen nennen oder "der Mensch" oder "die Person" sagen.

    Vergegenwärtigen wir uns die Folgen für die Justiz, die gezwungen sein könnte, geschlechtsneutrale Sprache in ihren Verfügungen, Beschlüssen und Urteilen anzuwenden. Hier einige Beispiele (vom Berichterstatter umgeändert, frei herausgesucht aus der Datenbank openjur):

    Tenor

    1. Auf die sofortige Beschwerde des verurteilten Ens wird der Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer Döbeln des Landgerichts Chemnitz vom 6. Februar 2024 aufgehoben.

    2. Die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen des/der Beschwerdeführer*in hat die Staatskasse zu tragen.

    ︎

    Ergänzender Gedanke zur geschlechtsneutralen Sprache in der Justiz: Der Querstrich (/) ist zwar eine brauchbare Lösung, wirkt jedoch beim Lesen immer etwas ruppig und abgehackt. Zudem schert er grafisch über die Buchstaben hinaus.

    1. Auf die sofortige Beschwerde der verurteilten Person (Name) wird der Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer Döbeln des Landgerichts Chemnitz vom 6. Februar 2024 aufgehoben.

    2. Die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen der beschwerdeführenden Person (ggf. Name wiederholen) hat die Staatskasse zu tragen.

    ︎

    Beschluss

    In der Berufung [...] (Antragsgegnerperson) gegen [...] (Antragstellerperson)

    hat das Oberlandesgericht Braunschweig - 1. Zivilsenat - durch die Richter (Richterpersonen) am Oberlandesgericht Braunschweig Bachstelze, Grashüpfer und Wanderkröte am 16.05.2024 beschlossen:

    I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Antragsgegnerperson gegen das am 12. Oktober 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Braunschweig –Az. – gemäß § 522 Absatz 2 ZPO zurückzuweisen.

    II. Der Senat beabsichtigt, den Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren auf 55.000,00 Euro festzusetzen.

    III. Die Antragsgegnerperson erhält Gelegenheit zu dem Hinweisbeschluss binnen vier Wochen Stellung zu nehmen.

    ︎

    Rubrum im Rechtsstreit

    In dem Rechtsstreit

    XXX

    - Kläger:in u. Widerbeklagte:r -

    Prozessbevollmächtigter: XXX

    gegen

    XXX

    - Beklagte:r u. Widerkläger:in -

    Prozessbevollmächtigte Person(en): XXX

    ︎

    Der Berichterstatter erwartet am 24. Oktober 2024 zwei Urteile des Landgerichts Berlin II. Zu diesem Anlass wird er die Kammer freundlich dazu zwingen, geschlechtsneutrale Pronomen zu verwenden. Beide Urteile müssen dann bezogen auf den Beklagten und Widerkläger in geschlechtsneutraler Sprache verfasst werden, was eine wunderbare Übung für die Kammer darstellt.

    Angeblich soll Richter Holger Thiel bis dahin zurück sein (was ihm gesundheitlich zu wünschen ist). Erst kürzlich wurde dem Berichterstatter gesagt: 'Mit Glück ist Herr Thiel dann wieder da.' Was ist das? Glück? Folterkammer!


    Berlin, am 15.07.2024 © Buckminster NEUE ZEIT
    Tel.: 0302888360
    Mail: Office@Buckminster.de

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