Was von Thüringen hängen bleibt – vor allem das Mett.




Eine Zeitreise in das Jahr 2018, Ort: Thüringer Landtag


[Anmerkung zum zeitlichen Hintergrund: 2018 trat der CDU-Politiker Christian Carius von seinem Amt als Landtagspräsident in Thüringen zurück. Daraufhin kandidierte Michael Heym im November 2018 für diesen Posten.]

Erfurt – „Ein ungewöhnlicher Vorgang, der gegen alle parlamentarischen Gepflogenheiten verstößt.“ Das ist nach den Worten des CDU-Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring die heute gescheiterte Wahl des Landtagsabgeordneten Michael Heym zum Präsidenten des Thüringer Landtags. Mohring warf den Landtagsfraktionen der LINKEN, der SPD und Bündnis 90/Grüne vor, „sich als moralische Instanz“ aufzuspielen und Heym öffentlich beschädigt zu haben. In geheimer Abstimmung hatten heute 40 Abgeordnete für und 48 gegen den von der CDU-Fraktion für das Amt des Landtagspräsidenten vorgeschlagenen Meininger Abgeordneten votiert.

Das Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Thüringer Landtags liegt bei der stärksten Landtagsfraktion. Gemeinhin akzeptierter Brauch in allen Parlamenten ist, dass der vorgeschlagene Kandidat auch gewählt wird. Laut Mohring „untergräbt es die parlamentarischen Spielregeln“, wenn die Linkskoalition sich nun ein Auswahlrecht anmaße, welche Abgeordneten die CDU-Fraktion vorschlagen dürfe. Der CDU-Fraktionschef erinnerte daran, dass die CDU in dieser Wahlperiode die Vorschlagsrechte der Mehrheitsfraktionen und ihre Kandidaten stets respektiert und gewählt habe.

Mohring betonte, dass die Wahl eines Landtagspräsidenten grundsätzlich keine Angelegenheit sei, die der Logik von Regierungsmehrheit und Opposition folgt. Der Präsident werde von allen Abgeordneten gewählt, um das Parlament in seiner Gesamtheit zu vertreten. Es ist nach seiner Überzeugung absurd, wenn Abgeordnete anfingen, „sich gegenseitig ihre Beiträge in Plenardebatten vorzuwerfen. Dafür werden sie gewählt“, schloss der CDU-Fraktionschef.

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher”

Bei der Thüringer Landtagspräsidentenwahl 2024 hat die CDU-Fraktion die parlamentarischen Spielregeln, die seit Jahrzehnten bestehen, kurzerhand über Bord geworfen und damit ihr Kritikschwert aus der Vergangenheit gegen die AfD gewandt. Ein Vorgang, der in seiner Dreistigkeit bemerkenswert ist. Der Verfassungsgerichtshof, der offenkundig selbst nicht frei von parteilichen Verstrickungen ist, lieferte einen Beschluss, der zwar rasch am 28.09.2024 umgesetzt wurde, jedoch rechtlich und menschlich für viele nicht nachvollziehbar ist. Denn statt auf jahrzehntealte Traditionen zu achten, ebnete der Verfassungsgerichtshof den Weg für eine gänzlich unerwartete Auslegung – ganz im Sinne der CDU.

Zudem erweckte der Beschluss vorbereiteten Anschein und ging inhaltlich am Sachverhalt vorbei.

Was einst als fester Bestandteil demokratischer Spielregeln galt, wurde über Nacht instrumentalisiert. AfD-Alterspräsident Treutler hielt sich an althergebrachte Verfahrensweisen, die nun als Angriff auf das System gewertet wurden. Treutler handelte – gestützt auf Traditionen – durchaus logisch und nachvollziehbar, wurde jedoch während der mehr als vierstündigen Sitzung am 26.09.2024 massiv von CDU-Politikern unterbrochen. Ihm wurde gar Machtergreifung vorgeworfen, eine Anspielung auf Hitler.

Die AfD, die durchaus fähige Köpfe in ihren Reihen hat, verdient in der Sache aber auch Kritik. Eine verurteilte Betrügerin darf keine Landtagspräsidentin werden – geschweige denn im Landtag sitzen. Wie kommt man auf die Idee, eine Straftäterin für das Landtagspräsidentenamt vorzuschlagen?

Allerdings ist auch die CDU Thüringens nicht frei von krimineller Energie: Mario Voigt, ein plagiierender Mettbrötchenliebhaber, der sich seinen Doktortitel erschlichen haben soll (die TU Chemnitz hat offiziell die Prüfung übernommen), bleibt trotz seines Fehlverhaltens unberührt. Schuld daran ist eine breite Kaste eingeknickter, staatstreuer Journalisten, die den “Dreck der Eliten” nicht auf- sondern zudecken.

Während sich die CDU als moralische Instanz inszenierte, wird der Beschluss des VerfGH von vielen als ein Schlag gegen die Demokratie verstanden. Kurios ist, dass die anderen sogenannten demokratischen Parteien und die Systemmedien die Situation völlig gegensätzlich interpretieren und öffentlich anprangern. Wie erwartet ertönt erneut das altbekannte Geplärre nach einem Verbot der AfD.


Sollte es jemals zu einem solchen Verbot kommen, sind angesichts der allgemein aufgeheizten, wütenden und gar explosiven Stimmung im Land zwei Szenarien wahrscheinlich:

1.) Das Bundesverfassungsgericht brennt,

2.) Es drohen bürgerkriegsähnliche Zustände.

Schon jetzt ist die weitläufige Wahrnehmung, dass demokratische Rechte permanent beschnitten werden.

Die Folge: ein massiver Ausbruch von Unzufriedenheit.




Hängen bleibt:


Der Verfassungsgerichtshof von Thüringen ist nicht neutral. Er agiert parteiisch und unter politischem Einfluss.


Sein Beschluss basiert nicht auf den tatsächlichen Fakten.


Der Rechtsstaat zeigt sich in diesem Fall willkürlich und dysfunktional.


Das Vertrauen in die Justiz schwindet massiv, Wut wächst.


Eine jahrzehntealte Parlamentstradition wird im Kontext der AfD bewusst gebrochen.


Täter-Opfer-Umkehr und manipulierte Medienberichte schüren die Debatte um ein AfD-Verbot.


Resultat: Entsetzen und der Anreiz zu einem „jetzt erst recht“-Denken.


Der Wille des Souveräns zählt nicht / wird nicht umgesetzt.


Die CDU ist unwählbar.


Mettbrötchen und Abschreiben sichern Karrieren in der Politik.


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