Kommentar 27.09.2024
– Thüringen/CATO/SEZ/Shurjoka/TAZ/Darsow
1.) Thüringen
Sollte sich herausstellen, dass das unwürdige Spektakel der 10%-Abstand-zum-Sieger-Partei zwar traditions-, aber nicht rechtswidrig ist, worüber voraussichtlich heute oder morgen früh der Verfassungsgerichtshof von Thüringen entscheiden wird, nimmt der Berichterstatter seinen krassen Kommentar vom 26.09.2024 zurück bzw. wird er diesen abmildern. Es kann aber nicht angehen, dass jahrzehntelange Parlamentstraditionen durch unflätige Zwischenrufe ungehobelter Parlamentarier plötzlich ausgehebelt werden, und eine kaum vertretene Rechtsauffassung zur überragenden Maxime erhoben wird, weil man als “demokratische Partei” einer unheilbaren AfD-Höcke-Nazi-Psychose unterliegt. Als Donald Trump Präsident war, ist die Welt auch nicht explodiert. Woher kommt also diese Angst vor der AfD? Im Thüringer Landtag und insbesondere in der AfD-Fraktion sitzen zum Teil hochintelligente Leute. Die beste Kontrolle über eine unliebsame Partei erreicht man, indem man auf Augenhöhe mit ihr zusammenarbeitet. Die stärkste Partei Thüringens derart auszugrenzen, zu verunglimpfen und ihrer (traditionsgesicherten) Rechte zu berauben, ist unserer Demokratie absolut unwürdig.
Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau ordnet die Dinge unaufgeregt ein:
„Die Hintergründe des stundenlangen Theaters im Thüringer Landtag sind auf den ersten Blick schwer zu ergründen. Liest man heute quer durch die Zeitungen fühlt man sich an das Vorgehen erinnert, daß es irgendwo eine friedliche "rechte" Kundgebung mit gewalttätiger Gegendemonstration gab – und überall wird dann gemeldet: "schwere Ausschreitungen bei rechter Demo!".
Also: es wäre ja bei regulären Ablauf der gestrigen konstituierenden Landtagssitzung auf jeden Fall am Ende ein Landtagspräsident gewählt worden, der nicht der AfD angehört. Allerdings erst im dritten Wahlgang. Denn beim ersten und zweiten wäre eben nur die AfD-Fraktion vorschlagsberechtigt gewesen, aber ihre Kandidaten wären eben nicht gewählt worden, wie immer. Das wäre dann traditionswidrig und auch nicht im Sinne der Geschäftsordnung gewesen, aber wohl nicht rechtswidrig.
Warum führt man also dieses Theater auf um daß – beispiellose – Ansinnen, die Geschäftsordnung vor der Konstititution des Landtages abzuändern, nur, damit der nicht-AfD-Kandidat bereits im ersten Wahlgang gewählt wird und nicht dann jedenfalls im dritten? Dafür fallen mir zwei Erklärungen ein, aber nur eine überzeugt m.E. wirklich.
1) Wäre die Sitzung regulär und ohne Krawall abgelaufen, hätte es eben gegen 15 Uhr einen gewählten Landtagspräsidenten gegeben, der erstmals nicht der stärksten Fraktion angehört. Und wieder einmal hätte sich gezeigt, daß der Opposition ihre geschäftsordnungsmäßigen Rechte traditionswidrig nicht gewährleistet werden. Wollte man das nicht? Diente der ganze Krawall nur dazu, die Rolle des "Störers" und "Regelbrechers" der AfD zuzuweisen, obwohl diese ja eigentlich nur die Regeln einhalten wollte?
Diese Variante finde ich deswegen nicht restlos überzeugend, weil man ja bisher ganz gut damit lebt, Regeln zuungunsten der Opposition nicht mehr zu beachten mit der Begründung, diese sei ja nicht "demokratisch" – und die Medien das zumeist mitmachen.
2) Nein, ich denke, es liegt anders: die anderen Parteien, v.a. die CDU, haben ihre eigenen Leute nicht im Griff bzw. befürchten es. Und im Osten gibt es – bei allen Parteien – wenig Verständnis dafür, daß eine regulär gewählte Partei dann von allem ausgeschlossen wird. Die Geschäftsordnung sieht vor, daß die stärkste Fraktion einen Landtagspräsidenten vorschlägt und der dann auch gewählt wird, im Gegenzug kriegen die anderen Fraktionen Vizepräsidenten, alle werden von breiten Mehrheiten gewählt. Und daher hat man gefürchtet, daß die AfD-Kandidatin, tritt sie im ersten oder zweiten Wahlgang ohne Konkurrenz an, am Ende in geheimer Wahl ganz einfach gewählt worden wäre. So, wie es die parlamentarische Tradition und die Geschäftsordnung auch vorsehen.
Noch ein Wort zur Rechtslage: in Thüringen gibt es offenbar die Besonderheit, daß es ein "Geschäftsordnungsgesetz" gibt, das den Grundsatz der Diskontinuität (über den schreibe ich heute, 27.09.24, auf JF Online) durchbricht. Aber das hieraus abzuleitende Argument funktioniert in beide Richtungen: entweder man sagt: "Die GO gilt auch schon in der konstituierenden Sitzung, und nach der GO kann der Landtag die GO jederzeit ändern!". Oder aber: "Gerade weil die GO bereits in der konstituierenden Sitzung gilt, muß sich der Sitzungspräsident bei der Abarbeitung der Tagesordnung an sie halten. Und die GO sieht eben vor, daß erst der Landtag in Gemäßheit der GO konstituiert wird und dann alles andere kommt!".-” (Quelle, 𝕏)
„Moment mal. Da sagt die stärkste Landtagsfraktion zu den übrigen Landtagsfraktionen: "Wir wollen einfach nur die geltende Geschäftsordnung einhalten, die in Thüringen qua Geschäftsordnungsgesetz jedenfalls auch in der konstituierenden Sitzung gilt. D.h., Ihr könnt euren Kandidaten dann spätestens um 15 Uhr im dritten Wahlgang wählen. Nur eben nicht im ersten oder zweiten, denn hier hat nach Geschäftsordnung eben nur die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht".Man ist also Verfassungsfeind, wenn man sich an Recht und Gesetz hält? Der amtierende Sitzungspräsident wurde (1) zunächst gehindert, seine Rede zu Ende zu halten und (2) sollte genötigt werden, von der geltenden Geschäftsordnung abzuweichen, um die stärkste Fraktion, die nach der GO regelmäßig den Landtagspräsidenten stellt, zu entrechten. Wer wendet sich hier eigentlich aggressiv und kämpferisch gegen den Parlamentarismus?” (Quelle, 𝕏)
2.) CATO
Was ist das? :-)
Nun ja, ein Magazin, das sich nach dem römischen Staatsmann und Philosophen Marcus Porcius Cato, auch bekannt als Cato der Ältere, oder nach dem Urenkel, Cato den Jüngeren, benannt hat. Beide Catos waren bzw. sind wohl für ihren strikten Republikanismus und ihre unnachgiebigen moralischen Prinzipien bekannt. Cato der Jüngere gilt als Symbol für Tugend, Standhaftigkeit und Opposition gegen die Alleinherrschaft. Das Magazin hat sich diesen Namen vermutlich gegeben, um sich als Verfechter klassischer Werte, Freiheit und Integrität in Politik und Gesellschaft zu positionieren.
In der aktuellen Ausgabe – die nächste erscheint am 12. Oktober 2024 – tritt Ulrich Vosgerau als Mitautor auf (S. 25/26).
www.cato-magazin.de ist die Website des Magazins, das zweimonatlich erscheint und pro Ausgabe 17,00 € kostet (Jahresabo 90,00 €)
Format, Optik, Haptik und der Geruch von Papier und Druck schaffen, unabhängig vom Inhalt, bereits ein überzeugendes Gesamtbild.
3.) SEZ
Rainer Löhnitz gegen das Land Berlin (Sport- und Erholungszentrum der DDR)
Aus der Sicht von Rainer Löhnitz ist sein Kampf um das SEZ nachvollziehbar, denn vieles deutet darauf hin, dass in den Rechtsstreitigkeiten, die am 1. Oktober 2024 in einer Zwangsräumung gipfeln sollen, nicht alles sauber abgelaufen ist. Löhnitz hat das SEZ kurzerhand verbarrikadiert, um es vor dem angekündigten Gerichtsvollzieher – den „übergriffigen Henkern“ – zu schützen. Auch einen Verräter in eigenen Reihen hat Löhnitz rausgeworfen, was gut ist.
Im Gezerre um das SEZ geht es nicht um Recht und Gesetz, sondern um das Interesse des Stärkeren – in diesem Fall der Berliner Senat, der das SEZ plattmachen will, um seine Baupläne durchzuziehen. Die Richter am Kammergericht und selbst der BGH urteilten nicht nach geltendem Recht oder auf Basis der Faktenlage, sondern im Sinne einer politischen Agenda, die der Senat vorgibt. Das ist unerträglich, und dagegen muss man sich wehren.
Es lohnt sich, die Berichterstattung zu dem Fall zu verfolgen, besonders dieses Interview: ︎︎︎ Rainer Löhnitz im Gespräch
Da der Standort als "Sport- und Erholungszentrum" keine wirkliche Zukunft mehr hat (Rainer Löhnitz würde sowieso auf allen erdenklichen Ebenen behördlich schikaniert und ausgebremst werden), sollte sich der Senat einen Ruck geben, auf Rainer Löhnitz zugehen und das Gespräch suchen. Eine menschliche, für beide Seiten zufriedenstellende Lösung sollte doch möglich sein.
Wer Rainer Löhnitz unterstützen will, lässt den Ideen freien Lauf:
4.) Shurjoka
Ein wenig zwischenzeitliches Verständnis für Shurjoka, die in einigen Punkten nicht ganz falsch lag, kippte hier, nachdem sie in einem Video, das vor einigen Wochen online ging, dreist gelogen hatte. Geschickt nutzte sie die Situation rund um eine von Tobias Huch erwirkte Einstweilige Verfügung, die das Landgericht Hamburg gegen Shurjoka erließ. Noch bevor Huch mit einem eigenen Video reagieren konnte, inszenierte sich Shurjoka als Opfer und spielte den sterbenden Schwan – was ihr unglaubliche 30.000 Euro auf gofundme einbrachte. Seitdem hat sie Oberwasser und greift wiederholt KuchenTV mit absurden Anlässen an, wodurch sie die Gerichte (speziell das LG Hamburg) mit sinnlosen Kleinigkeiten wie Thumbnails beschäftigt. KuchenTV hatte bereits angekündigt, sich aus weiteren Rechtsstreitigkeiten zurückzuziehen, da diese zu einer reinen Geldvernichtungsmaschine geworden sind. Hier stehen sich beide Videos (Shurjoka/Huch) gegenüber:
5.) TAZ
Unter dem markigen Titel "Verdrängung im Wedding: Spreewater reitet Verdrängungswelle" veröffentlichte das linke Blatt TAZ am 17.09.2024 sowohl im Internet als auch in der bald eingestellten Printausgabe einen Artikel, der eine ganze Seite diesem Thema widmete. Darin wurde über Tomek P., dem Berichterstatter seit 19 Jahren persönlich bekannt, in einer Art und Weise berichtet, die unser Hauptquartier als rechtswidrig und abschätzig empfand. Auf Empfehlung, sich juristisch zu wehren, beauftragte Tomek den Rechtsanwalt Oliver Moser, der eine Abmahnung an die TAZ richtete. Gestern (26.09.2024) reagierte die TAZ und entfernte alle angegriffenen Passagen über Tomek aus dem ︎︎︎ Onlineartikel. Wer Interesse hat, kann die gedruckte Version im Hauptquartier von BNZ einsehen. Um Tomeks Name und Ruf zu schützen, berichten wir hier nicht identifizierend über ihn.
Nur ein Beispiel:
TAZ: „P. führt derartige Mietergespräche im Auftrag von Immobilieneigentümern wie der Spreewater GmbH. Bei einem seiner zahlreichen Hausbesuche in der Groninger Straße brachte er überraschend Bier mit und setzte sich zu den Bewohnern, die sich gerade im Innenhof aufhielten, berichtet Jacky K.. An anderen Tagen lauere er den Mietern stundenlang auf, um sie beim Betreten oder Verlassen des Hauses im Treppenhaus abzufangen.“
Moser: „Die Behauptung, unser Mandant würde Mietern stundenlang „auflauern“, um sie beim Betreten oder Verlassen des Hauses im Treppenhaus abzufangen, ist vollständig unwahr. Unser Mandant „lauert“ den Mietern der Immobilien, die er betreut, nicht auf. Vielmehr kündigt er sämtliche seiner Besuche stets im Voraus schriftlich durch einen Brief an den jeweiligen Mieter an, in dem er auch seine Kontaktdaten mitteilt und mitteilt, für Alternativtermine bereitzustehen. Von einem „Auflauern“, erst recht „stundenlang“ bzw. einem „Abfangen“ der Mieter kann bei dieser Tatsachenlage keine Rede sein. Hinzu kommt, dass Sie unseren Mandanten zu keinem Zeitpunkt mit dem Vorwurf, er würde Mietern „stundenlang auflauern“ und diese im Hausflur „abfangen“ konfrontiert haben.”
und
„Ferner ist der Sachverhalt, in dem ein Mieter die Polizei gerufen hat, verkürzt und dadurch verfälschend dargestellt. Tatsächlich war es so, dass der betreffende Mieter sich im Nachgang bei unserem Mandanten sogar dafür entschuldigte, die Polizei gerufen zu haben und selbst zugab, dass er die Polizei nicht aufgrund des Verhaltens unseres Mandanten gerufen hat. Erst recht tat er dies nicht, weil unser Mandant sich in irgendeiner Art und Weise aufdringlich verhalten hat, sondern einzig und allein, weil er sich durch die aufgeheizte Stimmung innerhalb der Hausgemeinschaft dazu gehalten sah, die Polizei zu rufen. Auch die Polizisten, die in die Groninger Straße gerufen wurden, sahen keinerlei Fehlverhalten durch unseren Mandanten.“
6.) Andreas Darsow
Heute liefen sowohl Fax als auch E-Mail an die Geschäftsstelle der 11. Strafkammer des Landgerichts Marburg durch, wo eine sehr nette Frau, Daniela Koebernik bzw. Köbernik, unser Anliegen professionell entgegennahm. Sie sicherte zu, die Unterlagen an die zuständigen Richter Dr. Schneider und Herrn Brandenfels weiterzuleiten:
„Sehr geehrte Frau Schneider, sehr geehrter Herr Brandenfels,
mit diesem Schreiben und der darin enthaltenen Analyse zur Verurteilung von Andreas Darsow (derzeit in der JVA Schwalmstadt inhaftiert) wende ich mich eindringlich und persönlich an Sie, mit der Bitte, unser Wort bis zum Ende aufmerksam zu lesen und sich anschließend ein neues Urteil über den Fall und das Schicksal von Andreas Darsow zu bilden. Diese Analyse ist nicht das Resultat einer spontanen Eingebung oder eines schnellen Schusses aus der Hüfte – ich war drei Jahre mit dem Fall schwanger, bevor ich die Kraft fand, alles niederzuschreiben. Sollten Sie, Frau Dr. Schneider und Herr Brandenfels, überzeugt sein, dass Herr Darsow eine neue Beurteilung verdient (hat), appelliere ich an Sie, seine Haft zu verkürzen und ihn in ein neues Leben zu entlassen.”
Dies nur als kurzer aktualisierender Zwischenruf.
Weitere Briefe und notwendige Schritte stehen noch aus.
Berlin, am 27.09.2024 © Buckminster NEUE ZEIT