Manfred Genditzki: Persönliches Opfer eines kollusiven Zusammenwirkens von Polizei, Staatsanwaltschaft, Richtern und Sachverständigen mit Gefälligkeitsgutachten.


Am Mittwoch, 26. April 2023 soll im Landgericht München I die Anklageschrift im Fall des einst zu lebenslanger Haft verurteilten Manfred Genditzki verlesen werden, sein Fall wird neu aufgerollt. Ausgerechnet unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Ehrl, die den Wiederaufnahmeantrag im Namen ihrer 1. Strafkammer im Dezember 2020 noch als unzulässig verwarf. Gegen diesen landgerichtlichen Beschluss legte Manfred Genditzkis Anwältin Regina Rick Beschwerde zum Oberlandesgericht ein, das sich nach ca. 10 Monaten (!) veranlasst sah, den Beschluss des Landgerichts aufzuheben und den Wiederaufnahmeantrag für zulässig zu erklären. Weitere 6 Monate (!) später begann dann auch die 1. Strafkammer unter Elisabeth Ehrl mit ihrer Arbeit, prüfte den Antrag und ordnete schließlich im August 2022 die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Die Strafkammer kam außerdem zu der Erkenntnis, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, Manfred Genditzki wurde im August 2022 von jetzt auf gleich aus dem Gefängnis entlassen (nach 13 Jahren!), aber noch nicht freigesprochen. Die Möglichkeit eines Freispruchs ohne Verfahren besteht grundsätzlich, kam jedoch nicht zur Anwendung, auch, weil die Staatsanwaltschaft keinen Anlass sah [”Die Staatsanwaltschaft München I hatte sich der Wiederaufnahme des Verfahrens bis zuletzt widersetzt“]. Stattdessen wird Manfred Genditzki erneut, insgesamt über 20 Prozesstage hinweg, durch die Mühlen eines irrsinnigen Justizsystems gequält.

Suizidversuch von Manfred Genditzki am 15.01.2009

“Am 15.01.2009 beging der Angeklagte einen Suizidversuch, indem er sich gegen 5.30 Uhr in den Heizungskeller der Wohnanlage einsperrte, von innen den Schlüssel ins Schloss steckte, um ein Öffnen von außen zu verhindern, und stündlich ein bis zwei Tabletten des russischen Schmerzmittels „Ketanov" einnahm und dazu eine nicht näher feststellbare Anzahl von Halbliterflaschen Bier trank. Seiner Frau hatte er einen Abschiedsbrief hinterlassen, in dem er mitteilte, dass er den Druck nicht mehr aushalte.”

Das Bayerische Justiz- und Polizeisystem schreckte nicht davor zurück, Manfred Genditzki (verzweifelt über seine Lage) in die beabsichtigte Selbsttötung zu treiben, die glücklicherweise scheiterte.

Sein Fall ist ein bitteres Armutszeugnis für den Rechtsstaat. Man muss sich diesen Wahnsinn auf der Zunge zergehen lassen: Ein bescheidener, unauffälliger Mann, der sich hingebungsvoll um schwächere Menschen gekümmert hat, wird von einer besessenen, völlig verblendeten Staatsanwaltschaft zum Mörder erklärt und angeklagt. Der damalige Ankläger und Karrierist [Def.: jemand, der in rücksichtsloser Weise seinen Aufstieg erkämpft] Florian Gliwitzky vertrat die Staatsanwaltschaft München und erklärte, Manfred Genditzki habe Geld von der älteren Dame, die er pflegte, unterschlagen und sie anschließend ermordet. Im ersten Teil des Prozesses konnte dieser Schwachsinn (Geld unterschlagen) vollständig entkräftet bzw. widerlegt werden, die Staatsanwaltschaft stand vor einem Problem. Es war dann der herausragenden Kompetenz des Anklägers Florian Gliwitzky zu verdanken, dass das Verfahren weiterlief, denn der Ankläger zauberte in seinem Plädoyer (was unzulässig ist und zu Rechtsfehlern führt) plötzlich ein neues, sagenumwobenes Tatmotiv hervor: “Ja, der Herr Genditzki, der war so böse, der hat jestritten mit der Lieselotte, warum weeß ick och nich, jedenfalls hatter die dann umjehauen und ertränkt”. Und dann gab es Richter (!), die D A S geglaubt und Manfred Genditzki zu lebenslanger Haft verurteilt haben. 

Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen offensichtlicher Verfahrensfehler auf und wies das Verfahren an das Landgericht München II an eine andere Strafkammer zurück. Willkommen bei Petra Beckers, einer sehr empathischen, verständigen, geerdeten und interessierten Richterin, die damals in einem neuen Prozess über das Schicksal von Manfred Genditzki zu entscheiden hatte.

Wieder ging es um die Frage, ob Manfred Genditzki ein Mörder ist, oder ob Lieselotte Kortüm ihrer (verhängnisvollen) Angewohnheit zufolge ihre Wäsche wieder einmal in der Badewanne wusch, das Gleichgewicht verlor, sich nicht mehr halten konnte, in die mit Wasser befüllte Badewanne stürzte und anschließend ertrank. Ein plausibles Unglück.

“Das Landgericht München II war überzeugt, dass Manfred Genditzki die Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt hatte, um zu vertuschen, dass er sie in einem Streit verletzt hatte. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihm vorgeworfen, er habe einen Diebstahl vertuschen wollen – was sich nicht beweisen ließ. Anwältin Regina Rick erreichte beim Landgericht München I ein Wiederaufnahmeverfahren – mit neuen Gutachten. Wichtig ist der Todeszeitpunkt, der laut Rick unklar war, weil die Ermittler die Leiche drei Stunden im Wasser liegen ließen, ohne Wasser- und Raum-Temperatur zu messen. Mit einem modernen, thermodynamischen Verfahren ermittelte ein Experte in ihrem Auftrag den Todeszeitpunkt. Fazit: Genditzki komme nicht als Täter infrage. „Auch die fehlende Waschhaut und die Wegdrückbarkeit der Leichenflecke ergab einen deutlich späteren Todeszeitpunkt“, sagt Rick. In den früheren Prozessen hatte sich ein Experte festgelegt, dass die Seniorin nach einem Sturz nicht so in der Wanne liegen geblieben wäre. Auch das haben Experten laut Rick widerlegt. Zudem habe eine Zeugin ausgesagt, dass es eine Angewohnheit der Verstorbenen gewesen sei, ihre Schmutzwäsche in der Wanne einzuweichen und sie dabei schon öfter gestürzt sei. „Die Aussage hielt die Staatsanwaltschaft für irrelevant.“

Irrelevant (!)

Petra Beckers, jeder Logik und jedem gesunden Menschenverstand zuwider, verurteilte den offensichtlich unschuldigen Manfred Genditzki erneut zu lebenslanger Haft. Das Urteil wurde rechtskräftig und war später noch mit einem weiteren Unglück behaftet, denn einer der besten Verteidiger und Revisionsführer des Landes, Gunter Widmaier (in beiden Prozessen an Manfred Genditzkis Seite), verstarb nach einem Sturz. Einen Tag nach seinem Tod, am 05. September 2012, verwarf der Bundesgerichtshof die Revision Manfred Genditzkis in lediglich drei Sätzen. So viel zählt ein Mensch, zählen menschliche Existenzen in der Bundesrepublik Deutschland, die sich mehr und mehr als Bananenrepublik entpuppt.



Über die Karrieristen Florian Gliwitzky und Petra Beckers:

Florian Gliwitzky stieg vom profillosen Ankläger zum Richter und Pressesprecher am Oberlandesgericht München auf, er besetzte den 2. Strafsenat und war Leiter der Pressestelle. Seit November 2022 ist er Mitglied und stellv. Vorsitzender im 38. Zivilsenat des OLG München, der u.a. Kartell/Urheber/Unterlassungs/Diesel- und Haftungssachen verhandelt. Petra Beckers folgte ihm, sie wurde vom Landgericht München II zur Richterin am Oberlandesgericht München befördert, als Angehörige des 1. Strafsenats. Hervorzuheben: Beckers (geb. 1962) steht im Handbuch der Justiz 1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München II, ab 2000 wurde sie dort gruppenleitende Staatsanwältin. 2009 erhob genau diese Staatsanwaltschaft, vertreten durch Florian Gliwitzky (geb. 1973), Anklage gegen Manfred Genditzki. Zu dieser Zeit war Petra Beckers bereits Vorsitzende Richterin am Landgericht München II, sie verurteilte Manfred Genditzki 2010 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. “Erfolgreiche” Mordprozesse bzw. Mordurteile gelten als Aufstiegs- und Karrieregarant in der Justiz, danach zu eifern, das oblag dem Duo Beckers / Gliwitzky auf Kosten eines Dritten, der auf allen Ebenen seines Lebens nicht wiedergutzumachende, schwerwiegende Schäden erlitten hat. Nicht Manfred Genditzki gehört(e) 13 Jahre in ein Gefängnis, sondern diejenigen, die ihn angeklagt und verurteilt haben. Mit anschließendem, lebenslangen Berufsverbot.


Ein Hinweis zu der im aktuellen Prozess Vorsitzenden Richterin Elisabeth Ehrl (*1962): Ihren Justizdienst bestritt Ehrl ebenfalls als Staatsanwältin und gruppenleitende Staatsanwältin, dies bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München I. An diesem Gericht, das im Wiederaufnahmeverfahren von Manfred Genditzki Prozessgericht ist, ist Elisabeth Ehrl seit dem 1. Mai 2019 Vorsitzende Richterin einer Strafkammer. Die Wiederaufnahme des Verfahrens lehnte sie als unzulässig ab. Die Kammer von Ehrl musste folglich erst vom Oberlandesgericht München dazu gezwungen werden, dem einst geschworenen richterlichen Eid folge zu leisten, Corpsgeist und früheren Kollegenzusammenhalt (!) zurückzustellen und sich ihrer eigenen Bindung an Recht und Gesetz bewusst zu werden.



Leider ist das Justizsystem in Deutschland mit viel zu wenigen Richterinnen und Richtern ausgestattet; wäre es umgekehrt, könnten untragbare Bedienstete wie Florian Gliwitzky und Petra Beckers unverzüglich und konsequent aus dem Dienst entfernt werden. Ohne Möglichkeit der Wiederkehr. Denn wer sich derart vergreift, taugt nicht für das Amt des Richters. Es herrscht aber ein chronischer Mangel an Richtern in Deutschland. Zu einer Verschärfung dieses Problems führt eine bevorstehende Pensionseintrittswelle aktiver Richter.

Manfred Genditzki ist (unbekannter Weise) zu wünschen, dass er nach einer jahrelangen Tortur (Qual, Quälerei, Strapaze) mit der deutschen Justiz endlich freigesprochen und in Ruhe gelassen wird. Davon abgesehen, dass der Fall, anders als von abgestumpften und manipulativen Richtern dargestellt, ein Justizskandal sondersgleichen ist, so ist er für den Betroffenen Manfred Genditzki vor allem eines: Eine seit anderthalb Jahrzehnten andauernde Vergewaltigung, Hexenjagd und öffentliche symbolische Verbrennung eines Mannes, der mit dem tragischen Tod der älteren Frau nicht das geringste zu tun hat.

Die Bundesrepublik Deutschland sollte Manfred Genditzki für jedes Jahr seines Lebens, das er nicht in Freiheit verbringen durfte, mind. 1 Million Euro überweisen, also mind. 13 Millionen Euro. Stattdessen werden zu Unrecht Inhaftierte hierzulande mit einem unsäglichen, der Höhe nach beschämenden Hungerlohn abgefertigt, der nicht annährend das aufwiegen kann, was in der Existenz des betroffenen Menschen zerstört wurde.

Wer sich mit den Schweinereien der deutschen Justiz auseinandersetzt, ist hinterher fix und fertig.

Berlin, am 25. April 2023

︎ https://gliwitzky-beckers.de/



Manfred Genditzki am Tegernsee © THOMAS PLETTENBERG
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

Hauptseite ︎︎︎  



Damaliger Ankläger und Karrierist Florian Gliwitzky, der unter Missbrauch seines Amtes (a) eine (unbegründete) Mordanklage erhob, (b) diese skrupellos durchfocht, (c) damit das Leben des Betroffenen und das seiner Angehörigen zerstörte, (d) Karriere zum Richter und Pressesprecher am Oberlandesgericht machte.

︎ https://gliwitzky-beckers.de/