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Konversationen


An Dr. Reiff: dessen Beschwerde im Zusammenhang mit 3032 Js 12357/21, schöner Brief vom 27.02.2023


“Sehr geehrter Dr. Reiff,

auf Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14.02.2023 wird Ihnen nach genauer Prüfung des Vorgangs mitgeteilt, dass Ihr Beschwerdevorbringen zum Teil erfolgreich ist, soweit sich ein Teil davon auf einen ähnlichen Sachverhalt —hier 1 Ss 29/88— bezieht.

Ihrer Beschwerde wird folglich im Zwischenergebnis zunächst (dankend) damit abgeholfen, dass die beanstandete Bezeichnung »Suppenkaspar« durch die mithilfe eines Fluch-Generators rekrutierte Bezeichnung, nämlich

»megaparasitärer kartoffeldeutscher Hirnabstinenzler«

ersetzt wird.

Sofern Sie oder Ihr Dezernent sich auch mit dieser Bezeichnung nicht einverstanden erklären, wären künftige Beschwerden, Anzeigen und Strafanträge nur noch an oder gegen die für den Fluch-Generator zuständige MeterMorphosen GmbH zu richten.

Der Bezeichnung »Suppenkaspar« wohnt übrigens eine nicht ganz uninteressante Bedeutung inne, denn die Geschichte dazu könnte als Vorbote für Politische Hungerstreiks verstanden werden, wie sie heutzutage im Rahmen zivilen Ungehorsams als Mittel der Wahl eingesetzt werden:

“Das Wort “Suppenkaspar“ stammt aus dem 19. Jahrhundert. Erfunden wurde es von dem Frankfurter Arzt und Psychiater Heinrich Hoffmann, als er das bekannte Kinderbuch “Struwwelpeter“ geschrieben hat.

In einem Kapitel dieses Buches geht es um den Jungen Kaspar, der eines Tages seine Suppe nicht mehr essen möchte.

Täglich sagt er am Esstisch die gleichen Sätze zu seiner Familie: „Ich esse keine Suppe! Nein! Ich esse meine Suppe nicht! Nein, meine Suppe ess’ ich nicht!“

Von Tag zu Tag wird Kaspar immer dünner und schwächer, ehe er am fünften Tag verhungert und somit stirbt. Aus diesem Grund wurde die Geschichte “Suppenkaspar“ genannt und der Begriff entstand.“

Was den übrigen Teil Ihrer Beschwerde betrifft, wird höflich angeregt, den genauen Sinn meiner Schreiben zu erforschen. Dass eine Nachricht gelegentlich nicht ankommt oder verlorengeht, liegt in der Natur der Sache. Aus meiner Sicht hat Ihr Dezernent den Prozess der Akteneinsicht unstatthaft verzögern wollen, was sich aus dem Zusammenspiel einer angeblich verlorengegangenen Nachricht und der nachgelagerten Aufforderung zur Stellungnahme binnen 3 Wochen über den Grund und die Statthaftigkeit meines Akteneinsichtsgesuchs erschließt.

Der stärkste Grund für die Herabsetzung Ihres Dezernenten —beim Lesen meiner Nachrichten wird sich der Umstand auch Ihnen aufdrängen— liegt vielmehr darin, dass dieser es auch nach mehrfacher Aufforderung und Untersagung nicht unterlässt, meinen gesetzlichen Namen ausschließlich in der von mir vorgegebenen Form zu schreiben. Über diese Art der Missachtung sollte sich Ihr Dezernent einmal ausführlich Gedanken machen und mir dann mitteilen, auf welcher Grundlage er respektvoll behandelt werden möchte.

[...]

Möglicherweise kennen Sie die Vorsitzende Richterin einer Handelskammer am Landgericht Berlin, die als »Sigrid Partikel« zur Welt kam und seit vielen Jahren —nach meiner Kenntnis aber ohne Rechtskraft— ausschließlich als »Janne Partikel« auftritt. Das Grundgesetz erlaubt jedem Menschen auch ohne amtliche Bescheidung die Wahl eines anderen Vornamens; dieser könnte sogar in Verträgen angenommen werden, wenn beide Seiten in Kenntnis darüber sind und sich mit den verwendeten Namen einverstanden erklären. Würde Ihr Dezernent den Rufnamen der Richterin Partikel auch vorsätzlich abweichend von der von ihr gewählten Form schreiben oder aussprechen? Die Antwort dürfte nein sein.

[...]

Abschließend ist es noch Zeit, einen Blick auf das große Ganze zu werfen:

Den Eindruck, den ich sowohl von Ihrem Dezernenten Krannich als auch von der Oberstaatsanwältin Vanoni unfreiwillig gewonnen habe, ist insgesamt außerordentlich schlecht, denn es drängt sich auf, dass Berliner Ermittler oder Ermittlungsbehörden, wie in meinem Fall, tatsächlich nicht fähig genug sind, die einfachsten logischen Schlüsse aus eindeutigen Beweis- und Zeugenangeboten zu ziehen. An diesen Angeboten gibt es weder einzeln noch in ihrer Summe auch nur den geringsten Zweifel, außer die Gerichte und Behörden (Ihre und die Generalstaatsanwaltschaft) beurteilen den Sachverhalt ausschließlich nach dem gewünschten Ergebnis.

Dieses Resultat, mit dem ich seit 3 Jahren zu kämpfen habe, ist im hohen Maße abstoßend und bedauerlich!
Eine ekelerregende Farce um genau zu sein.

Sie erkennen auch nicht, was Sie und Ihre Dienstkollegen damit anrichten: Sie belohnen Intrigen, Lügen und Dummheit und bestrafen im Umkehrschluss aufrechte, wahrhaftige Menschen. Ihnen wird eventuell der gesellschaftliche Wandel aufgefallen sein, denn nicht nur gefühlt, sondern auch real existierend wird die Menschheit rapide dümmer und unehrlicher.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Ermittlung wahrer Umstände wie in meinem Fall nicht gewünscht, und Ihnen auch nicht wichtig ist, denn ansonsten wäre sie ja gelungen.“


An: Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, E-Mail vom 10.01.2023


“Sehr geehrte Frau Koppers,

die beigefügten Dokumente sende ich Ihnen zur Kenntnis, verbunden mit der Frage, ob die übereifrige Staatsanwaltschaft Berlin, deren Herrin Sie sind, mit der am (sofern ich richtig informiert bin) 09. Januar 2023 eingelegten Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten nun auf einen oder mehrere gesetzesuntreue Richter:innen am Landgericht spekuliert, die dem zusammenkonstruierten aber in Wirklichkeit unhaltbaren Strafbefehlsentwurf (beachtlich ist auch hier wieder die Höhe der ersehnten Strafe), Az. 283 Js 4486/22 – Verfahren v. Claudia Vanoni, doch noch zum Erfolg verhelfen?

Auf mich wirkt das alles sehr verzweifelt.

Aus der Vogelperspektive gesehen bedeutet das aber auch:

Richter:innen und Staatsanwält:innen springen auf Kritik und Provokationen in einer Weise an, die exakt Gegenstand der Anprangerung ist: Amts- und Machtmissbrauch.

Ist das ein Niveau, auf dem Sie sich wohl fühlen und mit dem Sie in Verbindung gebracht werden möchten?

Es dürfte kein Geheimnis sein, dass der Justiz die Froschperspektive, aus der sie obrigkeitshörig angesehen werden möchte, lieber ist. Nun verhält es sich aber so, dass die Justiz unbequeme Zäpfchen, von denen sie geprüft, kritisiert (manchmal auch beschimpft oder verhöhnt) und vorgeführt wird, eher nötig hat.

Wenn die Antwort der Justiz dann die bewusste Verachtung von Recht und Gesetz ist, haben wir den Volksgerichtshof 2.0, nur ohne Galgen und ohne Guillotine.

Als prozessführende Zivilistin muss ich in einem Rechtsstaat, der wir ja sein wollen, vor einem Richter oder einer Richterin, einem Staatsanwalt oder einer Staatsanwältin stehen können und ihm bzw. ihr ins Gesicht sagen dürfen, wie scheiße seine oder ihre Arbeit ist, ohne dafür Nachteile zu erleiden! Wenn mein offenes, ehrlich gesprochenes Wort (im übrigen die einzige Waffe, die mir zur Verfügung steht) dazu führt, dass ich absichtlich benachteiligt, geschröpft, willkürlich strafrechtlich verfolgt werde oder per se kein Recht mehr bekomme, ist das, als würden Sie ohne Gewissen und ohne Skrupel auf Wehrlose und Behinderte eintreten.

Nicht wenige Richter:innen | Staatsanwält:innen in Berlin maßen sich an, alles zu wissen und nichts mehr lernen zu wollen. Niemand, weder Rechtsanwälte noch Zivilisten, hat gleichschlau oder schlauer zu sein als Richter:innen | Staatsanwält:innen. Was ist das für eine Farce, in der diese unangreifbaren, machtstrebenden Amts- und Würdenträger, die im realen Leben oder in ihren Ehen oft nichts zu melden haben und psychisch belastet sind, auf einem Thron säßen, der plötzlich auf Material, Statik und Fehler überprüft wird? Von professionellen Vollzeitanwälten u n d  von juristischen Laien?

Was die Fehlerkultur in der Justiz betrifft, muss zwangsläufig von Stalaktiten die Rede sein. Ich sehe derzeit nichts, das zur positiven Veränderung beitragend aus dem Boden drängen und emporwachsen würde.

Etwas, worüber Sie noch überhaupt nicht nachgedacht haben dürften, ist Kooperation. Manchmal denke ich darüber nach, finde aber keinen Anfang.”


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“Der zuständigen Abteilung 283 der Staatsanwaltschaft Berlin wird ergänzend mitgeteilt,

dass der Strafbefehlsentwurf aus 283 Js 4486/22 ein Zeugnis gröbster Stupidität und Verfehlung darstellt! Verfehlung sowohl fachlich als auch ethisch. Ihre "Ermittlungen" und der von Recht und Gesetz willkürlich weggebogene, zusammenkonstruierte Tatbestand der Verleumdung (das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, den Brief haben vllt. 1 Dutzend Amtsträger erhalten; eine Verleumdung lag aber auch inhaltlich nicht im Ansatz vor) stellen eine bewusste und beabsichtigte Verachtung demokratischer Grundsätze und Grundrechte dar. Sie wollen Macht demonstrieren und schädigen, um nichts anderes geht es Ihnen. Der Strafbefehlsentwurf wird als abschreckendes Beispiel an jede rechtswissenschaftlich ausgerichtete Universität dieses Landes weitergeleitet werden, dafür sorge ich persönlich.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft muss in dieser Sache als hirn- und kopflos bezeichnet werden.

Sie sollten sich schämen!”

An: Oberstaatsanwältin Claudia Vanoni, E-Mail vom 04.01.2023


Reaktion auf den Strafbefehlsentwurf

“Sehr geehrte Frau Vanoni,

mit Erstaunen habe ich Ihre Strafanzeige aus dem vergangenen Jahr gegen mich zur Kenntnis genommen bzw. vielmehr den „Strafbefehl“ vom 31.10.2022 (70 Tagessätze à 50,00 €), dessen Erlass nun gerichtlich abgelehnt wurde.

Dass Sie bislang nicht durch Leistung sondern durch Unwissenheit und Willkür aufgefallen sind, stört Sie nicht. Als vermeintlich moralische Instanz fühlen Sie sich überlegen und am längeren Hebel sitzend. Ich bin froh, dass es in Berlin noch Richter gibt, die mitdenken und bei ihren Entscheidungen nicht „menscheln“. Zu Ihrer Leistung: Konspirativ Anzeige erstatten; ausblenden, dass die offenkundig ironisch inszenierte Unmutsäußerung über Sie und andere nicht-öffentlich lediglich einem begrenzten und zur Amtsverschwiegenheit verpflichteten Empfängerkreis zugegangen ist; Strafantrag stellen und sich ins Fäustchen freuen, dass die ebenfalls beunfähigte Abteilung 283 Js der StA Berlin zwischen zwei Kaffeetassen ihren inhaltlich unhaltbaren und linguistisch fehlerhaften Strafbefehlsentwurf zu Papier gebracht hat – dafür stehen Sie, wohlbemerkt als Oberstaatsanwältin, ein bekleidetes Amt, das eine gewisse Würde und Intelligenz voraussetzt. Dafür steht aber auch Ihr Kollege Christian Krannich, der am Ende seiner Bilanz nichts Vernünftiges zustande bekommen hat.

Die Abteilung 283 Js der StA schreibt in ihrem Strafbefehlsentwurf „Obgleich das Verfahren ist (sic!) seitens des Gerichts gemäß § 153 a StPO gegen Verhängung einer Geldbuße eingestellt worden war, wussten Sie, dass Sie die Ihnen zur Last gelegten Taten begangen hatten und Ihr Handeln mit dem Gesetz nicht im Einklang stand“. Die Einstellung des Verfahrens war auch der Wille der Amtsanwaltschaft. Über den zutreffenden Sachverhalt des Hausfriedensbruchs bzw. über die damit verbundenen Strafbestände gem. §§ 164 in mind. 1 Fall und 156 StGB in mind. 2 Fällen, will bis heute niemand richten, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen.

In dem Strafbefehlsentwurf vom 31.10.2022 wird seitens der Strafverfolgungsbehörde, zu der Sie letztlich gehören, an dem krankhaften Wahn festgehalten, dass das rechtswidrige Eindringen in mein Gebäude nur eine Erfindung gewesen sein soll. Nichts anderes geht aus der soeben zitierten Passage des Strafbefehlsentwurfs hervor. Wie Sie wissen, konnte meine vermeintliche Schuld bzgl. der vorgeworfenen Üblen Nachrede nicht festgestellt werden. Lediglich die Beleidigung griff durch. Über den Verfahrenslauf war die Abteilung 283 Js in Kenntnis, da sie über die Einstellung des Verfahrens ja selbst schreibt. Die Schuld des eigentlichen Täters, für den es offenbar eine Selbstverständlichkeit darstellt, straffrei in befriedetes Besitztum einzudringen, konnte (wollte!) nicht festgestellt werden. Damals wurde aber lediglich der Strafantrag zu spät gestellt, dafür ergaben sich im Nachtatverhalten des Täters aber zwei konkrete Strafbestände, nämlich die falsche Verdächtigung und zwei bewusst falsch abgegebene Versicherungen an Eides Statt. Ergebnis: Eine durch die Berliner Justiz künstlich herbeigeführte Pattsituation, die nur deshalb besteht, weil angebliche moralische Instanzen nicht die Finger an einen beschäftigten Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst in der Berliner Landeszentrale für Politische Bildung legen wollten. Jeder Mensch, der an Recht und Gerechtigkeit glauben möchte, wird sich angesichts dieses sich aufdrängenden Zusammenhangs mehrfach übergeben wollen.

Es ist für mich mittlerweile unfassbar und nur noch erschütternd, dass derart eitle aber unfähige und verblendete Menschen wie Sie und alle, die es unterlassen haben, den wirklichen Täter zu bestrafen, derart verantwortungsvolle Posten bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden besetzen und ihr Amt darin ausüben.

Ich gönne Ihnen aus tiefstem Herzen, dass Sie irgendwann selbst gemobbt und belästigt werden. Und zwar so stark, dass Sie davon krank und arbeitsunfähig werden.

„Es gibt viele ekelhafte, dumme Menschen, die erst verstehen wie scheiße sie sind, wenn sie mal ein bisschen vom eigenen Gift schlucken müssen.“


Unterlassen Sie es bitte, mich noch einmal mit Ihrem Unvermögen zu konfrontieren.

Und auch mein Briefkasten hat gewisse Ansprüche und Minimalanforderungen an Moral, Integrität und Ehrlichkeit.

Diese Anforderungen sind durch Sie und Ihren Klüngel nicht erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen”

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An: Den Leiter der Amtsanwaltschaft, Dr. Rüdiger Reiff, 19.12.2022


“Sehr geehrter Dr. Reiff, danke für das Geschenk.

Ich habe es im angemessenen Umfang kommentiert :-) 

Mit freundlichen Grüßen”





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An: Die Rechtspflegerin Tinschert, 13.12.2022, Landgericht Tegeler Weg, Zivilkammer 6


“Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Tinschert, 

auf Ihr Schreiben vom 13.12.2022 wird Ihnen mitgeteilt, dass der Inhalt des Schreibens zu Teilen zu beanstanden ist, da ein falscher Eindruck erweckt wird.  Wie ich der Geschäftsstelle der ZK6 gestern schriftlich persönlich mitgeteilt habe, behalte ich mir, sollte am Ende der jetzigen Woche kein Beschluss über die Gerichtskosten der Berufungsinstanz vorliegen, eine Strafanzeige sowohl gegen Sie in der Funktion der Rechtspflegerin, als auch gegen die das Verfahren betreuende Richterin Monika Wolff-Reske vor.

Es ist der Eindruck entstanden, insbesondere aufgrund zahlreicher offensichtlich rechtsfehlerhafter und rechtswidriger Handlungen/Entscheidungen der besagten Einzelrichterin Wolff-Reske, dass die Zivilkammer 6 absichtlich unvollständig und langsam arbeitet. Damit geht eine weitere Schädigungsabsicht, die sich gegen mich als Person richtet, einher.

Ich habe alleinige (!) Gerichtskosten wie folgt vor langer Zeit vollständig bezahlt und erwarte unverzügliche und vollständige Rückerstattung gemäß der ausgeurteilten (!) Kammergerichtsentscheidung, nämlich 7/12 zu Lasten der Antragstellerin basierend auf einem Streitwert in Höhe von 12.000,00 € in 1. und 2. Instanz: 1.) 2 x 616,50 € = 1.233,00 €, 2.) 1 x 1.644,00 € für die Berufung.

Mit Schreiben vom 22.11.2022, hier erst in dieser (!) Woche eingegangen, teilt die Kosteneinziehungsstelle der Justiz mir ein Guthaben in Höhe von 864,25 € mit. Sie werden erkennen, dass dieses Guthaben nicht der Realität entspricht, denn mir steht selbstverständlich ein höheres Guthaben zu! Am gestrigen Tag teilte die Justizbeschäftigte Mücke aus der Geschäftsstelle der 6. Kammer telefonisch mit, dass über die Gerichtskosten des Kammergerichts Ihrerseits nicht entschieden wurde, und, dass vom Kammergericht ein separater Beschluss nötig sei. Mein Rechtsanwalt Dr. Omsels hat das klar verneint!

Demzufolge drängt sich mir der Eindruck eines rechtswidrigen, möglicherweise sogar strafrechtlich relevanten Verhaltens noch intensiver auf! 

Die Gerichtskosten hängen auch nicht mit den Anträgen bzgl. zu erstattender Rechtsanwaltskosten der Parteien zusammen! Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen als Rechtspflegerin nur ans Herz legen, Ihre Arbeit für das betreffende Verfahren 6 O 212/21 zügig, vollständig und gewissenhaft zu verrichten.

Regelrecht absurd ist Ihr diffuser Einwand, "Die Verzögerung erklärt sich aus zahlreichen Eingaben Ihrer Mandanten, die von verschiedenen Organen der Rechtspflege bearbeitet werden mussten." - Sie liefern in Ihrem Schreiben vom 13.12.2022 auch keine Erklärung darüber, welche "Eingaben" das gewesen sein sollen! In Wirklichkeit täuschen Sie mit Ihrer selbstreinigenden, jedoch unqualifizierten Äußerung darüber hinweg, dass die Richterin Wolff-Reske, genauso wie der ehemalige Vorsitzende der Kammer Hülsböhmer, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich nicht kennen (Stichwort Kampf ums Recht, Meinungsäußerungen gegenüber schlecht arbeitenden, befangenen Richtern).

Die Einzelrichterin Wolff-Reske, die (man muss schon fast sagen rechtsbeugend) Ordnungsgelder in Höhe von 6.000,00 € verhängen wollte, wohlbemerkt auf eigenen rechtswidrigen und stark rechtsfehlerhaften Entscheidungen basierend, die das Kammergericht mit Urteil vom 15.09.2022 wieder aufgehoben hat, bettelt(e) hintergründig um Strafverfolgung, da sie nicht darüber hinwegkommt, u.a. als Pinocchiorichterin der Pinocchiokammer 6 tituliert worden zu sein.

Die diesbezüglich erstattete Strafanzeige gegen mich wegen Beleidigung war, würde die Richterin die Rechtsprechung des BVerfG kennen, von Anfang an aussichtslos. Das Amtsgericht Tiergarten hat ein Strafverfahren deswegen auch klar abgelehnt. Diese hintergründigen Vorgänge werden aber in Ihrem Schreiben vom 13.12.2022 nicht erwähnt! Stattdessen wollen Sie "den Mandanten, die zahlreiche Eingaben getätigt hätten" den Schwarzen Peter zuschieben. Darüber kann man nur den Kopf schütteln. Wie über ALLES, was sich in der 6. Zivilkammer des Landgerichts Berlin in unserem Fall jemals zugetragen hat.

Die Zustände in der 6. Zivilkammer, insbesondere die Abwicklung der Kostenfestzungen, erinnern doch stark an die Willkür der politischen DDR.”


[...]

“Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
nehme ich Bezug auf Ihre Sachstandsanfrage vom 29.11.2022 und teile mit, dass die Frist zur Einreichung des klägerischen Kostenausgleichungsantrages bis zum 27.12.2022 läuft. Die Verzögerung erklärt sich aus zahlreichen Eingaben Ihrer Mandanten, die von verschiedenen Organen der Rechtspflege bearbeitet werden mussten.

Tinschert
Rechtspflegerin”


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An: Das Amtsgericht Tiergarten, 12.12.2022, im Kampf ums Recht


“Sehr geehrte Frau R.,

den neuen Anklageversuch der Amtsanwaltschaft Berlin habe ich zur Kenntnis genommen. Ich war darüber ehrlich gesagt etwas überrascht.

[...]

Das landgerichtliche Verfahren, das Ihnen vorliegt, ist schlimm und unseriös verlaufen. Die dort gegenständliche einstweilige Verfügung wurde überwiegend zu Unrecht erlassen, wie das Kammergericht trotz kleinreden des Berufungserfolgs eindeutig festgestellt hat. Auch wenn Sie die Verfügung nicht vor sich haben: Dem kompletten Antrag zu 2) hätte gar nicht stattgegeben werden dürfen. Das sind massive Versäumnisse, die die anzeigende Richterin zu verschulden hatte. Ihr ging es offensichtlich darum, einer Beamtin, die für eine oberste Bundesbehörde tätig ist, zu gefallen. Die Richterin ging kopflos und mit absoluter Schädigungsabsicht gegen mich vor. Dazu gehört auch, dass der Streitwert viel zu hoch angesetzt wurde bzw. hat die Richterin diesen zu hohen Streitwert nicht einmal hinterfragt oder überprüft. Das Kammergericht schritt bei seiner Urteilsfindung, 10 Monate nachdem Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt wurde, dazwischen und senkte den Streitwert um mehr als die Hälfte. Das sagt schon viel über den Stil der Richterin 1. Instanz aus! Zu den weiteren Fakten gehört, dass diese Richterin nicht mündlich verhandelt hat. Ihre dienstliche Stellungnahme ist mit unerträglichen Falschdarstellungen gespickt, weswegen sie auch den wunderschönen Namen "Pinocchiorichterin" von mir verliehen bekam. Die gesamte Kammer wurde schließlich von mir als Pinocchiokammer bezeichnet, zu Recht wie ich finde :-) Das soll (unter Punkt 4) nach Auffassung der Amtsanwaltschaft eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB sein? »Absurd« hierfür ist noch freundlich ausgedrückt [...] 

Die Richterin dieser Kammer wollte auch insgesamt 6.000,00 € (!) Ordnungsgeld verhängen (2.000,00 € am 02.11. und 4.000,00 € im August dieses Jahres), wohlbemerkt auf den Teil der Verfügung, den das Kammergericht Monate später wegen offensichtlicher Rechtsfehler aufhob! Beide Ordnungsgeldbeschlüsse sind demzufolge inzwischen in Luft aufgelöst. Kosten für meine Rechtsverteidigung in den Ordnungsgeldverfahren hat mir bislang noch niemand erstattet, weil Wochen später immer noch keine Beschlüsse in der Welt sind. 

Das kammergerichtliche Urteil fiel am 15. September 2022, Sie müssen auch hier nicht davon ausgehen, dass bereits Kostenfestsetzungsbeschlüsse geschaffen wurden, geschweige denn welche, die inhaltlich korrekt wären. Die KEJ hat in der vergangenen Woche vom LG offenbar undeutliche Morsezeichen empfangen, wonach mir ein Guthaben in Höhe X zustehen würde. Die Höhe des Guthabens ist aber komplett falsch und viel zu gering bemessen. Ich musste für diese "verfahrene" Justiztrauerweide insgesamt fast 3.000,00 € Gerichtsgebühren vorstrecken, laut Kammergerichtsurteil trägt die Antragstellerin 7/12 aller Kosten 1. und 2. Instanz. Heute erzählt mir die Geschäftsstellenfrau der 6. Kammer auf Nachfrage (die freundliche Zeugin Mücke), dass die zuständige Rechtspflegerin nicht über die Gerichtskosten der Berufung entscheidet, nach ihrer Auffassung bedarf es eines separaten Beschlusses vom Kammergericht. Ja bitte, in welchem Irrenhaus bin ich hier in Berlin? Das Landgericht Berlin fasst selbstverständlich Beschlüsse über alle Kosten — für mich sollen aber wieder andere (nicht vorhandene) Gesetze gelten, um mir das Leben so schwer wie möglich zu machen. 

Die Richterin des LG hat aus meiner Sicht, und sicherlich auch aus objektiver Sicht, verantwortungslos, parteiisch und mit böser Absicht gehandelt. Und macht es immer noch. 

Dass die Richterin für ihre herausragende Arbeit mit Artikel 5 belohnt wurde, gibt das Grundgesetz her.

Ich bin erleichtert und dankbar, dass Sie das auch so sehen! 

Mit freundlichen Grüßen

N.

Feuerwerk und Raketen ohne Zündschnur OHG”


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An: Lena Kreck, Senatorin für Justiz, 23.11.2022, Betreff: Umgang mit dem Artemis


“Sehr geehrte Frau Kreck,

eigentlich halte ich Sie für keine komplette Fehlbesetzung in der Senatsverwaltung, Ihr Umgang mit dem Artemis ist allerdings katastrophal und unmenschlich. Sie wissen, weswegen?

Kurze Chronik:

Ein unfähiger Staatsanwalt (der Karriere zum Generalstaatsanwalt* in Brandenburg gemacht hat, auch dort ist er zeitweise unfähig) rammelt völlig planlos in eine bekannte Betriebsstätte für Sexarbeit. Es folgten: Öffentliche Anprangerung, vereinzelte (unbegründete) Festnahmen, Rufmord (im Ergebnis).

Die Vorwürfe an die Betreiber pp.: Menschenhandel, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Sexausbeutung — hunderte Einsatzkräfte sind vor Ort (Polizei, Zoll, Steuerfahndung, 7 Staatsanwälte).

Prozentsatz, der belegt, dass die erhobenen Tatvorwürfe zutreffend sein könnten: Null

„Doch die Vorwürfe fielen nach und nach in sich zusammen. Ende 2018 ließ dann das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zu.“

Prozentsatz, der den Erfolg der Anklageerhebung beziffert: Null

Prozentsatz, der für das Festhalten unfähigster Staatsanwälte an den Tatvorwürfen steht: Einhundert

Prozentsatz, der eine gesundere (sic! gesunde) Fehlerkultur in Reihen der Staatsanwaltschaft und Öffentlichen Hand erkennen lässt: Null

Prozentsatz, der die Bereitschaft des Landes Berlin für ein freiwilliges öffentliches Entschuldigungsersuchen gegenüber dem Artemis ausdrückt: Zu gering

Prozentsatz, der eine würdige Abwicklung des Verfahrens am Kammergericht vorsieht: Zehn

Richterin Cornelia Holldorf über die Haltung des Berliner Senats: „Damit ist die gesamte mündliche Verhandlung komplett entwertet.“

„Das Kammergericht hatte in den zurückliegenden Monaten deutlich gemacht, dass seitens des Landes Fehler gemacht wurden und eine Entschuldigung samt Entschädigung angebracht seien. Das Gericht legte dem Land Berlin eine einvernehmliche Beilegung des Streits nahe. Statt Schadenersatz zu leisten, sollte das Land 50.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Diese Summe wurde im Verlauf der Gespräche weiter reduziert, letztlich ging es um 25.000 Euro. Dennoch scheiterte der Vergleich am Freitag an diesem Punkt: Ein Vertreter erklärte nach einem Telefonat mit der Senatsjustizverwaltung, dass nur 10.000 Euro gezahlt würden.“

Das hier Beschriebene ist ein Sinnbild für eine immer schlechter werdende Gesellschaft, in der Ignoranz, Gleichgültigkeit und Kompetenzüberschreitung die Oberhand halten.

Gut, dass es Neuwahlen gibt.

Für dieses unwürdige Spektakel rund um den Fall „Artemis“ finde ich kaum noch Worte, möchte Ihnen aber mitteilen, dass ich Menschen verstehen kann, die nicht nur Berlin, sondern auch Deutschland verlassen. Der hochgelobte Rechtsstaat ist insgesamt ein Apfel, der außen gesund und glänzend aussieht, innen aber ist dieser Apfel ein mit Maden durchsetztes faules Ei! Leider ist ein einzelnes Ei in der Lage, den ganzen Kuchen zu verderben. Nichts schmeckt dann mehr.

Backen Sie bitte vernünftige Kuchen oder unterlassen Sie es, sich auf diesem hochsensiblen juristischen Terrain zu bewegen.

Da Sie es mit Ihrer Hochnäsigkeit unterlassen werden zu antworten, belasse ich es bei dieser Nachricht. Sie zu verfassen war mir aber wichtig.

Mit freundlichen Grüßen“

Ergänzung: *Andreas Behm

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An: Anna Lena Rohlfing, Richterin AG Tiergarten, 27.10.2022, in der Sache (240 Cs) 3032 Js 2225/21 (194/21), Betreff: Kinderschokolade


“Sehr geehrte Frau Rohlfing,

die Berliner Tafel wurde vor einigen Tagen vollumfänglich versorgt, ich nehme an, Sie werden noch Rückmeldung darüber erhalten.

Meine Frage ist, wie Sie Ihren Berg an Namensrechtsverletzungen abwirtschaften möchten ;-) Die Justiz könnte zur Abwechslung über ihren Schatten springen und mit der Zustimmung des Gerichtspräsidenten eine Tafel Kinderschokolade an das unabhängige Organ der Rechtspflege Buckminster NEUE ZEIT senden. Oder ist das Gericht dann vollkommen befangen? Wir Menschen sind doch auf der Welt um Freude zu erfahren und zu verbreiten, auch wenn das oft nicht der Realität entspricht. Jede freundliche Geste trägt aber zu mehr Freude im Leben bei. Im März/April 2021 ging das Ministerbüro von Frau Klöckner mit gutem Beispiel voran, u.a. wurde ich 2 x in E-Mails mit „Herr“ angesprochen. Als Wiedergutmachung kam nur eine TAFEL Kinderschokolade infrage, die (damalig) Christopher Kiehl per Post an mich zugestellt hat, zusammen mit einem kleinen Notizzettel und ein paar netten Worten.

An Herrn Kiehl und dem Ministerbüro könnte sich das Amtsgericht Tiergarten doch ein Beispiel nehmen. Ich war auch bereit, einige negative Bezeichnungen über Sie zurückzunehmen. Vielleicht sind Sie gar nicht so schrecklich, wie ich Sie vor Augen hatte…

Die Unterlassungsklage wurde inzwischen vollständig zurückgenommen. Ich gehe davon aus, dass es zu keinen weiteren Verletzungshandlungen mehr kommt.

Mit freundlichen Grüßen“

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An: Annika Stübe, Oberamtsanwältin bei der Amtsanwaltschaft Berlin


“Sehr geehrte Frau Stübe,

danke, dass Sie mir helfen!

[...]

Es freut mich, dass die Amtsanwaltschaft Berlin mit Ihnen eine kompetente Vertreterin der Strafverfolgungszunft eingesetzt hat. So nehme ich Sie jedenfalls wahr.”

Kommentar: Es ereignen sich auch positive Erfahrungen mit der Justiz

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An: Gabrielle Lebreton ./. Land Berlin, BDKD Rechtsanwälte Kunze, Dietrich, Duhme Partnerschaft mbB, Gerichtliches Az.: 26 O 80/22


“Liebe Gabrielle,

danke für die Unterlagen. Ich finde die Klageschrift nicht sonderlich gut, viel zu lang und zu viel Prosa. Das Wesentliche wird überlesen.

An dem Urteil ist mir vor allem ein Satz aufgefallen: „Dass die Klägerin anders als andere in der Plansche anwesende Frauen behandelt worden ist, macht sie nicht geltend.“

Das wäre natürlich eine Grundlage für anzunehmende Diskriminierung gewesen, wenn es noch andere Frauen gegeben hätte, die sich ebenfalls oberkörperfrei auf dem Gelände aufhielten, jedoch nicht zum Bekleiden aufgefordert waren. Wobei dann aber das Männer/Frauen Argument in sich zusammenfiele. Denn dann müsstest du nachweisen, was mit deiner Person im Gegensatz zu den anderen oberkörperfreien Frauen nicht in Ordnung gewesen sein soll.

Nach meiner Einschätzung fehlt es an starken Argumenten und mein Bauchgefühl sagt mir, dass du keine Berufung gegen das Urteil einlegen solltest. Deine Rechtsanwältin hat auch kein einziges BGH-Urteil oder eine frühere, richtungweisende Entscheidung des BVerfG angeführt, das ist mir noch aufgefallen. Vielleicht gab es diesen konkreten Fall so in der Vergangenheit noch nicht und das Gericht hat vermieden eine Art Präzedenzfall zu schaffen. Denn dann würden möglicherweise viele Frauen, die in einer ähnlichen Situation auf ihre Oberbekleidung angesprochen werden, eine Möglichkeit sehen, diese als schroff oder diskriminierend empfundene Aufforderung mittels einer Klage anzugreifen und Schmerzensgeld einzufordern. Ich finde übrigens auch die Summe viel zu hoch. Anzusetzen wäre max. bei 2.500,00 – 4.000,00 €, dann bist du beim Amtsgericht (sic! Da das Land Berlin beklagt ist oder war, dürfte bei Schadenersatzforderungen durch Amtsträgerverhalten unabhängig vom Streitwert dennoch das Landgericht zuständig sein; diese Angabe wurde nachträglich korrigiert). Vermeidung von Präzedenzfällen spielt in der Gerichtsbarkeit mit Blick auf die Auslastung der Justiz manchmal eine Rolle. Objektiv betrachtet würden viele Richterinnen oder Richter wohl die Auffassung vertreten, dass die Aufforderung zum Anlegen der Oberbekleidung keinen schlimmen Einschnitt im Leben darstellt. Subjektiv nachempfinden können aber die wenigsten. Das ist das Problem, dass in den meisten Fällen Richterinnen oder Richter nicht anwesend waren und demzufolge auch keinen Leidensdruck spüren. Auf Emotionen und Gefühl kommt es auf diesem trockenen Gebiet nicht an, wie ich auch selbst die Erfahrung machen durfte.

Mein Rat: Konzentrier dich auf die schönen Dinge im Leben!

Alles andere ist vergebene Zeit und vergebenes Geld (auch hier spreche ich aus Erfahrung).

Falls die Berufung verloren ginge (wonach es aussieht), hättest du Gesamtkosten von knapp 10.000,00 € für beide Instanzen zu tragen. Ggf. etwas weniger, wenn das Berufungsgericht gleich nach §522 verfährt und deiner Berufung keine Aussicht auf Erfolg bescheinigt. Eine sofortige Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung ist möglich. Es ist sozusagen ein Abkürzung zum verlorenen Prozess.

Wenn du aufgrund deines Spendenaufrufs schadfrei aus der Nummer rauskommst und deine Gerichts- und Anwaltskosten gedeckt werden, hast du viel gewonnen!

Wenn du das anders siehst, teil mir gerne deine Meinung mit.

Viele Grüße“

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An: Christiane Krumrey, Richterin AG Charlottenburg, 15.06.2022, in der Sache Schmidt ./. Zh., I. und Zas., L.


“Sehr geehrte Frau Krumrey,

heute fanden Verkündungstermine des Bereichs 215 im Amtsgericht Charlottenburg statt.

Alle drei Aktenzeichen 215 C 265/21, 215 C 37/22, 215 C 54/22 waren für 11.00 Uhr terminiert. Ich war, da mich Gerichtssachen generell interessieren, insbesondere die Arbeit von Richterinnen und Richtern, schon um 10.45 Uhr vor Ort. Erst 12-15 min später, also zw. 11.12 und 11.15 Uhr kamen Sie vertretungsweise für Frau Lengacher-Holl allmählich in Richtung Sitzungssaal 124, mithin auch ohne Robe.

Auch bei der „Verkündung“, die meinem Rechtsempfinden nach keine war, trugen Sie keine Robe. Sie stellten sich in Privatrobe einfach kurz hinter das Richterpult und waren mehr damit befasst, wer ich wohl sein könnte, da es für Sie offenbar ungewöhnlich ist, dass Publikum zu den Verkündungsterminen erscheint. Diesbezüglich weise ich auf das Wort „öffentlich“ hin.

Dann musste ich mir unangenehme Frage (sic!) anhören, z.B. wer ich sei, ob ich Juristin bin. Als hätte nur Juristen Zutritt zu Gerichten und das Publikum hat gefälligst draußen zu bleiben. Dagegen sind die Justizmitarbeiter an den Eingängen wahre Goldschätze. Später habe ich zu erkennen gegeben, wer ich bin, und, dass Sie mir offenbar eine E-Mail geschrieben haben, die ich aber noch nicht gelesen habe. Ich zeigte Ihnen mein Handy, da fiel der Groschen bei Ihnen. Wobei von E-Mail keine Rede sein kann. Sie haben schlichtweg einen Text reinkopiert und verbitten es sich, auf eine dringende Angelegenheit aufmerksam gemacht zu werden. Sie wollten mich noch maßregeln, dass Ihre E-Mail Adresse kein Postfach für jedermann sei. Darauf kommt es aber nicht an! Dass Sie im Übrigen nicht direkt antworten dürfen, ist klar, da Sie sich ansonsten befangen machen würden. Bei einer so wichtigen Frage wie einer Räumung, kommt es lediglich darauf an, dass alle Bescheid wissen. Das war und bleibt die Intention.

Sie haben heute einen besorgniserregenden Eindruck auf mich hinterlassen, die Abhandlung der Verkündungstermine muss als desolat bezeichnet werden.

Offensichtlich getriggert waren Sie bei der ausgesprochenen Feststellung, dass Richterinnen und Richter sich offenbar für sakrosankt halten. Und so ist es!

Schlimm, dass menschliche Schicksale davon abhängen.

Ich habe vom heutigen Aushang Fotos gefertigt und werde aus Berlin heraus alle Missstände berichten, die mir selbst begegnet sind und noch begegnen werden.“

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An: Ingrid Baum, Staatsanwältin in Berlin, 20.10.2022, in Kopie an Margarete Koppers


“Sehr geehrte Frau Baum,

wie Sie hier nicht anders bekannt sind, haben Sie auf die telefonische Rückfrage, aus welchem Grund Briefe bei mir ankommen, ohne ein Wort der Erwiderung den Hörer aufgelegt. Ihre wirren Pamphlete, die hier als Belästigung wahrgenommen werden, haben Sie zukünftig zu unterlassen. Machen Sie Ihre Traumabearbeitung woanders aber nicht bei mir. Anhand der Nr. 283 kommen nur Sie als Absenderin infrage. Entgegen meiner ausdrücklichen Untersagung, meinen Namen nicht mehr in einer gewissen Form wiederzugeben, haben Sie beide Briefe absichtlich rechtsverletzend an mich adressiert. Sie sind eindeutig nicht ganz richtig im Kopf.

Gehen Sie in einen Wald, brüllen Sie Bäume an oder meditieren Sie mit Stinkmorcheln.”

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Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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