Kommentar und Kultur


Aufgabe und Rolle der Staatsanwaltschaft am Beispiel der Ermittlungen im Fall Rebecca Reusch:

“Sie soll als Wächter des Gesetzes befugt sein, bei dem Verfahren gegen den Angeklagten von Anfang an dahin zu wirken, daß überall dem Gesetz ein Genüge geschehe. Staatsanwälte sollten ebensosehr zum Schutze des Angeklagten als zu einem Auftreten wider ihn verpflichtet sein. Ihre Wirksamkeit als Wächter der Gesetze sollte nicht erst mit der Überweisung eines Angeklagten an die Gerichte, sondern schon bei den vorhergehenden Operationen der Polizeibehörde beginnen.”


Das ist die Theorie, die die Staatsanwaltschaft Berlin sich selbst singt, nämlich wenn sie Pilze und paradiesische Musik rausgeholt und behördenintern an alle zuständigen Stellen verteilt hat. Woraus sich für die Praxis das folgende Bild ergibt — bezogen auf den Fall Rebecca Reusch, dessen Bearbeitung eine kollusiv versäumte Chance und somit ein gesamtinstitutionelles Versagen darstellt:

Sie soll als Beuger des Gesetzes befugt sein, bei dem Verfahren gegen den Angeklagten von Anfang an dahin zu wirken, daß überall dem Gesetz kaum Genüge geschehe. Staatsanwälte sollten weniger zum Schutze des Angeklagten als zu einem Auftreten wider ihn verpflichtet sein. Ihre Wirksamkeit als Beuger der Gesetze sollte nicht erst mit der Überweisung eines Angeklagten an die Gerichte, sondern schon bei den vorhergehenden Operationen der Polizeibehörde beginnen.”


Die Staatsanwaltschaft Berlin und Ermittler im Fall der vermissten Rebecca Reusch haben ein großes Problem, denn ihre Schwagertheorie, mithin die einzige, geht nicht auf. Besser: Sie kann und sollte nicht aufgehen. Staatliche Stellen haben sich seit Beginn der Ermittlungen verritten und versuchen seit über vier Jahren auf Teufel komm raus einen Täter zu formen, den sie anklagen können. Rückblickend ist es bereits fraglich, ob wirklich die Möglichkeit bestand, Videoaufnahmen aus den BVG-Bussen vom Tag des Verschwindens der jungen Frau auszuwerten, denn die Ermittlungen begannen stark zeitversetzt, was die Chance erhöht, dass die Videoaufnahmen aufgrund geringer Speicherzeit gar nicht mehr existierten. Die BVG fühlte sich mangels anfänglicher Verknüpfung mit dem Fall möglicherweise nicht veranlasst, die wichtigen Videoaufnahmen, statt der üblichen 24 oder 48 Stunden, für unbestimmte Zeit aufzubewahren. Dass genau diese Aufnahmen vom Tag des Verschwindens von Rebecca Reusch ausgewertet wurden, ist daher wenig glaubwürdig. Wahrscheinlicher ist es, dass das Fehlen des Videomaterials vertuscht werden soll. Ob und wo Rebecca in einem Auto saß (was plausibel ist), kann nachträglich aufgrund gravierender Versäumnisse staatlicher Stellen nicht mehr festgestellt werden, denn die Speicherzeit der Verkehrsüberwachung in Berlin dürfte wohl kaum über 4 Jahre hinausgehen.

*Aktualisierung: Unter Berufung auf ein am 24.04.2023 geführtes Telefonat mit einem Polizisten des Abschnitts 24 wird der Text dahingehend korrigiert bzw. verfeinert, dass der Berliner Verkehr nicht videografiert wird, auch die Kameras in den Tunneln würden zwar “blitzen” aber nichts permanent aufzeichnen. Datenschutzgründe stünden einer dauerhaften Videografie im Weg. Die BVG soll Videoaufnahmen mittlerweile für 72 Stunden speichern dürfen.

Im deutschen Rechts- und Justizsystem gibt es nichts, das es nicht gibt. Um den Schwager, der mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in keinem Zusammenhang mit der Tat steht, anklagen zu können, hat sich die Staatsanwaltschaft Berlin nun von kurzer oder langer Hand überlegt, dass sie Geräuschpegelmessungen durchführen muss. Es wäre wenig überraschend, wenn sie dazu passend in naher Zukunft einen plötzlich auftauchenden mysteriösen Zeugen (der/die selbstverständlich Geld erhält) präsentiert, der oder die sich nach 4 Jahren Suche daran erinnert, einen Schuss oder Schreie aus dem Haus gehört zu haben. Zu derart perfiden Methoden neigen Menschen, die ihren Beruf nicht können und das Amt missbrauchen, dem sie angehören wollen. Dazu passt dann ein Bademantel ohne Gürtel, dem die Staatsanwaltschaft unterstellen kann, als halbe Tatwaffe gedient zu haben. Der Schwager wollte die junge Frau erst strangulieren, da sie jedoch in Panik zu laut geschrien hat, musste der Schwager nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu einem anderen Mittel greifen, das schneller wirkt. Und wenn alles nichts hilft, muss dem Verdächtigen in Aussicht gestellt werden, dass er, wenn er nicht geständig ist, mit einer Mordanklage zu rechnen hat. Würde er stattdessen gestehen, reicht es entgegenkommend nur für Totschlag und ein paar Jahre Strafe im einstelligen Bereich. Das Opfer psychisch so stark unter Druck setzen, bis es zusammenklappt und freiwillig das geringere Übel wählt. Auch das hat es in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben und gibt es immer noch. Da ist es an der Rechtsanwältin des Beschuldigten, die wohl frühere Polizistin sein soll, jedem intriganten Irrsinn entgegenzuwirken!

So oder so ähnlich sehen die Szenarien der Wächter über den Gesetzen aus. Dass es bei der Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin Hirne gibt, die sowas ausbrüten und für richtig halten, ist real. Der Apparat steht unter Druck und muss ein anklagereifes Ergebnis präsentieren. Opfer krimineller Staatsanwälte gibt es in Deutschland zu genüge. Die prominentesten heißen Jörg Kachelmann, Andreas Türck, Manfred Genditzki, Andreas Darsow, Harry Wörz.

Der ohnehin bereits stark beschädigten Justiz ist zu wünschen, dass am Berliner Landgericht überwiegend Richter tätig sind, die eine derart hingebogene, absurde und menschenfeindliche Anklage (mit der zu rechnen ist) niemals zulassen!

Wie die Staatsanwaltschaft Berlin und sämtliche Ermittler im Fall der vermissten Rebecca Reusch ihre Arbeit gemacht haben, lässt sich musikalisch und bildlich am besten präsentieren:

Musik an,
Pilze raus,
ermitteln.










An Martin Glage (StA): Ihre Ermittlungsarbeit im Fall Rebecca Reusch, E-Mail vom 24.04.2023


“Sehr geehrter Herr Glage,

unser Telefonat soeben hat gezeigt, dass Sie über den Dingen stehend auf Augenhöhe maximal mit dem Bademantelgürtel sind, der nun mit hoher Wahrscheinlichkeit als „Tatwaffe“ dienen soll.

Die Ermittlungsarbeit in dem Fall Rebecca Reusch ist doch insgesamt sehr niveaulos. Falsche Rückschlüsse werden gezogen (bereits bei der Auswertung angeblicher Routerdaten) und, was ich noch viel gefährlicher finde, abenteuerliche Zirkelschlüsse, die nichts mit der Realität zu tun haben.

Ihr Auftreten am Telefon driftete bereits nach kurzer Zeit in unmögliche Arroganz ab, für die es in der konkreten Situation, insbesondere im Antlitz Ihrer mehr als dürftigen Ermittlungsarbeit, keinen Anlass gibt.

Was wir von der Herangehensweise der Staatsanwaltschaft im Fall der Vermissten halten, können Sie hier und hier lesen.

Ich wollte Sie auch noch um Herausgabe der Sorte Pilze bitten, die bis heute permanent zu den einzigartigen Schwagerhalluzinationen geführt haben. Es ist für mich wichtig, dieses Niveau verstehen und nachfühlen zu können.

Den passenden Soundtrack für Ihre Arbeit habe ich bereits bestimmt. Sehr paradiesisch wie Sie hören können.

Bei der Gelegenheit ist mir auch ein aktuelles Bildnis von Ihnen begegnet (siehe Anhang).

Wozu Sie längst verpflichtet gewesen wären und immer noch sind: Bewegen Sie Ihren Hintern in den Maurerweg und in die nahe Umgebung und fragen Sie dort in jedem Haus nach Hinweisen! Es wird jemanden geben, der/die Rebecca am Morgen des 18. Februar 2019 lebend gesehen hat. Sie haben bislang Hinweise nicht zugelassen, da diese nicht in die von Ihnen beabsichtigte Anklage- und Verurteilungskaste passen. Sie beharren absolut rechtsstaatsschädlich auf der Schwagertheorie. Allein für diese Borniertheit müsste Ihnen ein Berufsverbot angedroht werden. Anders wachen Sie aus Ihrer Pilzwolke nicht auf!

Und wie ich gehört habe, sind Sie auch zu eitel und zu sehr von sich eingenommen, um Hilfe zuzulassen. Die kann jederzeit von außen kommen und muss mit Ihrer Kernarbeit nichts gemeinsam haben. Es geht darum Nadeln im Heuhaufen zu finden. Bisher haben Sie keine einzige Nadel gefunden und halten Menschen, die Ihnen Hilfe anbieten, vor, diese seien nicht auf Augenhöhe. Schämen Sie sich für Ihr Auftreten!

Und viel Glück bei Ihren herausragenden Ermittlungen.”




Kultur
in
Berlin.



In die Friedrichswerdersche Museumskirche sind Skulpturen des 19. Jahrhunderts zurückgekehrt  — Die Prinzessinnen aus der Hand von Bildhauer Johann Gottfried Schadow. Definitiv ein Highlight für Berlin und wunderschön anzusehen. Fotos © MC.N















Die Blumen hat der Berichterstatter dieser Seite in einem traditionsreichen Laden am Buckower Damm besorgt, nur wenige Laufminuten vom Haus des (siehe oben) zu Unrecht Beschuldigten entfernt. Die floralen Erzeugnisse dort sind von erstaunlicher Qualität und Vielfalt.









© MC.N Frühling auf dem Luisenkirchhof II, Berlin-Westend. Micro Nikkor Objektiv







Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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*Aktualisierung: Unter Berufung auf ein am 24.04.2023 geführtes Telefonat mit einem Polizisten des Abschnitts 24 wird der Text dahingehend korrigiert bzw. verfeinert, dass der Berliner Verkehr nicht videografiert wird, auch die Kameras in den Tunneln würden zwar “blitzen” aber nichts permanent aufzeichnen. Datenschutzgründe stünden einer dauerhaften Videografie im Weg. Die BVG soll Videoaufnahmen mittlerweile für 72 Stunden speichern dürfen.