Fortsetzung des Prozesses am 24. Mai 2023


Aktualisierung: Am 22. Februar 2023 beschloss das Gericht u.a. die Beweisaufnahme und erlegte sowohl der Kläger-, als auch der Beklagtenseite weiteren Sachvortrag auf. Für die Beklagten endet die Frist vorläufig am 10. April 2023.

215 C 47/21, AG Charlottenburg

Das Gericht muss zuerst die Frage beantworten, ob die Räumungsklage begründet ist. Nicht, ob es eine Unterkunft gibt, die das Räumen erträglicher und damit begründet macht.


“Menschenunwürdiger Maßstab für die Klage insgesamt: Nicht nachvollziehbar und für die Beklagten traumatisierend ist der Umstand, dass nicht nur der Kläger, sondern auch das Gericht lapidar die Frage aufwerfen, ob die Beklagte zu 2) dem Tode nah sei und aus diesem Grunde nicht geräumt werden darf. An diesem menschenunwürdigen Maßstab misst das Gericht sein Vorgehen und seine Entscheidung, die es durch öffentliches Urteil fällen und verkünden wird. Es wird angeregt, ob dieser Maßstab weiter aufrechterhalten werden soll.”

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Vor-Termin Bericht

Am 01.02.2023 wurde ab 10:00 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg über eine mietrechtliche Auseinandersetzung und den Status quo des Prozesses verhandelt. Federführende Richterin: Kirsten Lengacher-Holl, langjährige Richterin am Amtsgericht Charlottenburg.

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Nach-Termin Bericht und Teilveröffentlichung aus einer stattgegebenen Diskriminierungsbeschwerde, die der Senatsverwaltung für Justiz vorlag


Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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