Termin, 01. Februar 2023, 10:00 Uhr
Amtsgericht Charlottenburg, Saal 124


Erörterung des Status quo des Prozesses (Räumungsklage), gerichtliches Aktenzeichen: 215 C 47/21

“Das Gericht muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Behauptungen des Klägers, Mitbewohner des Hauses seien durch die Beklagten psychisch und körperlich bis hin zur Arbeitsunfähigkeit geschädigt worden, nicht in ein großes Märchenbuch gehören. An diese klägerischen Manöver hat das Gericht hohe Anforderungen zu stellen. Jeder angeblich geschädigte Mitbewohner hat seine vermeintliche Krankheitsgeschichte offenzulegen und die zuständigen Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Dass Mitbewohner durch die Beklagten überhaupt geschädigt wurden, nämlich körperlich, psychisch oder wirtschaftlich, wird seitens der Beklagten noch einmal ausdrücklich bestritten und im Übrigen mit Nichtwissen bestritten.”

Hinweis: ︎︎︎ W e i t e r l e s e n
(Nach-Termin Bericht und Teilveröffentlichung aus einer stattgegebenen Diskriminierungsbeschwerde, die der Senatsverwaltung für Justiz vorlag); “Die Beschwerdeführerin wird von Nachbar:innen auch verbal und psychisch bedroht. Aus diesem Grund hatte die Beschwerdeführerin bereits im Februar 2021 das Attest über ihre schwere Erkrankung an die Leitung des Abschnitts 26 gesendet. [...] Am 17.12.2021 fand die Beschwerdeführerin einen Kothaufen vor der Wohnung ihres Lebensgefährten vor. Sie rief die Polizei, um Strafanzeige zu erstatten. Ihr Lebensgefährte hat im Telefonat vom 02.02.2022 gegenüber der LADG-Ombudsstelle geschildert, er habe am 17.12.2021 einen der zwei eintreffenden Polizisten auf den Kothaufen vor der Wohnungstür hingewiesen. Einer dieser zwei Polizisten habe daraufhin bekundet, „Da haben Sie auch Scheiße“ und dabei auf die Beschwerdeführerin gezeigt.”

Beteiligte Richter und Amtsträger
Kirsten Lengacher-Holl (Richterin am Amtsgericht Charlottenburg)


Über die Beklagten:

Illia, der Beklagte zu 1), bewohnt seit ca. 20 Jahren eine Wohnung im 4. Stock eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Wilmersdorf, er ist dort verwurzelt. Seine Lebensgefährtin Lyudmyla, die Beklagte zu 2), lebt mit ihm in der Wohnung. Sie ist pflegebedürftig und weist eine Schwerbehinderung auf. Lyudmyla wurde nicht nur durch den Kläger und Mietparteien, die dem Kläger nahestehen, schikaniert und diskriminiert. Auch die Polizei Berlin war sich nicht zu schade, sich vor den Karren des vermögenden Investors spannen zu lassen und die arglose Frau regelrecht fertigzumachen:

“Weiter ist es Sinn und Zweck des Vortrags zum Schreiben der Senatsverwaltung und zum Entschuldigungsschreiben der Polizei die Polizeieinsätze in Frage zu stellen, mit denen der Kläger die der Kündigung zugrundeliegenden Gründe versucht zu beweisen. Diese können nicht die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens begründen wie die Gegenseite behauptet, aber beweisen, dass die vermeintlichen Störungen durch die Beklagte zu 2) nicht durch Polizeieinsätze begründet werden können, die von der Senatsverwaltung als diskriminierend bezeichnet werden und für die sich die Polizei selbst auch in kritischer Hinterfragung der Notwendigkeit entschuldigt hat. [...]

Weiterhin ist der Beklagten zu 2) nun ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden. Bei der Beklagten zu 2) wurde eine Schwerbehinderung von 70 % rückwirkend ab dem 01.01.2018 anerkannt (Anlage L156). Es wird ausdrücklich nunmehr darauf hingewiesen, dass bei der rechtlichen und tatsächlichen Würdigung des Vortrags zu berücksichtigen ist, dass die Beklagte zu 2) nicht nur pflegebedürftig, sondern auch schwerbehindert ist. Dies ist eine weitere Tatsache, die das Vorliegen des Härtefalls stützen und insbesondere bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen ist. Die Räumung der Wohnung wäre auch unter diesem Gesichtspunkt für die Beklagte zu 2) unzumutbar.” – aus einem gemeinsamen Schriftsatz an das Gericht, 20.01.2023

Über den Kläger:

“Torsten Schmidt ist vertretungsberechtigter Geschäftsführer und Partner der INBRIGHT Development GmbH, “ein unabhängiger und privat geführter Immobilienentwickler, Investor und Asset Manager.” Zu seiner beruflichen Sphäre gehört die Schmidt Grundstücksverwaltung SGV GmbH. Seine Unternehmen bündelt Torsten Schmidt geschäftsansässig am Kurfürstendamm 68. Da wundert es wenig, dass seine Prozessbevollmächtigten Krause, Richter, Siercks Rechtsanwälte sind, ebenfalls geschäftsansässig am Kurfürstendamm 68. Den letzten klägerischen Schriftsatz vom 02.01.2023 hat die Rechtsanwältin Eva Biré im Namen der genannten Kanzlei verfasst. Eva Biré berät üblicherweise “in allen Fragen zum Schutz der Tiere” und trägt spätestens mit der Auswahl ihres Studiums ihr Herz am rechten Fleck: “Bereits mit meiner Studienwahl verfolgte ich das Ziel, mich nicht nur privat, sondern auch auf beruflicher Ebene für diejenigen einzusetzen, die in unserer Gesellschaft besonders benachteiligt werden.”

“Menschenunwürdiger Maßstab für die Klage insgesamt: Nicht nachvollziehbar und für die Beklagten traumatisierend ist der Umstand, dass nicht nur der Kläger, sondern auch das Gericht lapidar die Frage aufwerfen, ob die Beklagte zu 2) dem Tode nah sei und aus diesem Grunde nicht geräumt werden darf. An diesem menschenunwürdigen Maßstab misst das Gericht sein Vorgehen und seine Entscheidung, die es durch öffentliches Urteil fällen und verkünden wird.” 

︎ Ganzer Artikel “Ick bin Herr Schmidt!”
︎ Artikel auf Buckminster.de (https://www.buckminster.de/ick-bin-herr-schmidt/)
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

Hauptseite ︎︎︎