Alexander Boos und die Rache des kleinen Mannes
Alexander Boos und die Rache des kleinen Mannes
In den vergangenen Tagen nahm Rechtsanwalt Alexander Boos in verschiedenen Instagram-Reels Bezug auf das hiesige Medium und die dahinterstehenden Personen, ohne diese persönlich zu kennen oder jemals ein relevantes Gespräch mit ihnen geführt zu haben. In seinen Videoansprachen duzt Alexander Boos zudem, ohne dass hierfür eine Grundlage besteht oder jemals bestanden hätte. Eine persönliche Verbindung zu diesem Rechtsanwalt besteht nicht. Seine Darstellungen sind zudem verzerrt, aus dem Zusammenhang gerissen und teilweise evident unwahr.
Beispielsweise behauptete Alexander Boos, namens und im Auftrag seines damaligen Mandanten Kevin Hartwig (kevinits) eine Person von Buckminster NEUE ZEIT abgemahnt und anschließend den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt zu haben, „der auch durchgelaufen wäre“, hätte ihn (Boos) nicht ein Richter oder eine Richterin persönlich angerufen und von der Einreichung des Antrags abgeraten, da hierdurch ein rechtliches „Ping-Pong“ entstanden wäre. Das zuständige Gericht, ein Aktenzeichen oder den Richter bzw. die Richterin, die sich in dieser Weise geäußert haben sollen, benennt Alexander Boos nicht. Aus dem einfachen Grund, dass sein beabsichtigtes negatives Framing nicht ansatzweise der Wirklichkeit entspricht.
*Update: Nachforschung veranlasst, 30.07.2026
Im Gegenteil, seine Abmahnung (vom 12.09.2025) war derart mangelhaft, dass für die Erwiderung nicht einmal anwaltliche Expertise hinzugezogen werden musste. Ausgesprochen wurde lediglich diese eine Abmahnung, zu der sich Alexander Boos, nachdem Buckminster NEUE ZEIT ihn daran erinnert hatte, ein (unehrliches) Männchen ohne nennenswerte Expertise zu sein, am 16.09.2025 um 13:17 Uhr wie folgt schriftlich äußerte:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hier wird ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht gegenwätig nicht weiter vorgegangen, wir verfolgen die Abmahnung gegenwärtig nicht weiter. Die Angelegenheit ist erledigt. Es besteht kein weiteres Interesse an Korrespondenz oder weiteren Auseinandersetzungen mit Ihnen.
Freundliche Grüße
RA Boos”
Zum kontextualen Hintergrund der Angriffe von Alexander Boos
Um zu verstehen, weshalb Alexander Boos sein böswilliges Verhalten uns gegenüber an den Tag legt, genügt die Lektüre unserer Veröffentlichung vom 19. September 2025, die nachfolgend im Wesentlichen wiedergegeben wird:
„Was ist überhaupt geschehen?
Als ich am 03. September 2025 für die Teilnahme an den Gerichtsverfahren nach Frankfurt am Main gereist bin, war nicht vorhersehbar, dass ich exakt eine Woche später selbst unter die Räder geworfen werden sollte. Mit Zerrbildern, die an der Realität vorbeigehen. Und einem unterbelichteten Mob, der sich darauf stürzt. Ich sah die Notwendigkeit, für geordnete Verhältnisse zu sorgen, und erkannte die Methode Kevin Hartwig (Kevinits): hochmanipulativ, unehrlich und toxisch. Inzwischen hat Kevin Hartwig alle Videos über mich gelöscht, und es folgen bereits jene (rechtsverletzende) über Monja Schünemann, eine sympathische Frau, die wegen der Methode Hartwig durch die Hölle gehen musste. [...]
Nach meiner Überzeugung aus direktem Kontakt mit einer Betroffenen leistet die Kanzlei Schertz Bergmann hinter den Kulissen und in ihrer Verkörperung durch Clara von Harling und Simon Bergmann Außergewöhnliches gegen den vom Landgericht Frankfurt am Main als rechtswidrig eingestuften Internetpranger der Methode Hartwig. Mit großem Erfolg. In drei Fällen gab der YouTuber die ursprünglich geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärungen ab. Im vierten Fall wird Hartwig höchstwahrscheinlich eine Einigung akzeptieren, die neben dem Schutz von Persönlichkeitsrechten auch der Wiederherstellung des durch ihn beschädigten Rufs von Monja Schünemann dienen dürfte. Das alles kostet Hartwig und seine Community etwa 40.000 EUR.
Wie Hartwig und sein direktes Umfeld, z.B. Alexander Boos und Aluna Hime, sich angesichts dieses Desasters allen Ernstes im Internet als erfolgreiche Vergleicher und die Gerichshütte abreißende Boosinatoren inszenieren können, ist unbegreiflich und hochnotpeinlich. Eine derartige, bei gleichzeitiger Inkompetenz, fehlgeleitete Selbstüberhöhung ist der Wahl des Bevollmächtigten von Kevin Hartwig geschuldet, der grundlegenden Sachverstand und jedwedes Verständnis für Äußerungsrecht und die Dynamik von einstweiligen Verfügungsverfahren vermissen lässt. Alexander Boos mangelt es zudem erheblich an praktischer Prozesserfahrung, weswegen er vor Gericht nicht brillieren kann. Man erkennt es bereits an den Schriftsätzen und aus der Zeit gefallenen Elementen im Briefbogen.
Die in Gang gesetzte und durch Spenden in sechsstelliger Höhe abgesicherte Gerichtsmaschinerie findet Boos attraktiv. Ich bin der Meinung, dass er damit, gemessen an seinen tatsächlichen Verhältnissen, den Reibach seines Lebens macht. Warum sage ich Reibach? Weil Rechtsanwalt Alexander Boos falsch berät.
Was ich festgestellt habe: Kevin Hartwig fehlt(e) ein Gegenspieler. Diese Rolle hat Buckminster NEUE ZEIT nun übernommen. Nachdem das erste verunstaltende Video am 10. September 2025 über uns online ging, grätschten wir äußerst kurzfristig durch die Ermittlung der Meldeadresse Hartwigs direkt in dessen Privatsphäre und kündigten unter Vorlage der erteilten Melderegisterauskunft die Überprüfung der Genehmigung für das in seiner Wohnung betriebene Gewerbe an. Hartwig reagierte panisch und kredenzte uns unter vermeintlicher Hinzunahme seines Managements die erste ︎︎︎Blamage.
Nicht zuletzt wegen der rechtmäßig veröffentlichten E-Mail Hartwigs ging am Freitag, den 12. September 2025, eine durch den Bevollmächtigten Boos ausgesprochene Abmahnung bei uns ein, auf die wir am 15. September 2025 fristgerecht ︎︎︎erwiderten. Mir wurde empfohlen, noch den Genderstern bei Kolleg*e zu setzen, was ich aus Sachlichkeitsgründen aber unterlassen habe. Die Abmahnung war ein von Beginn an unbegründeter zahnloser Tiger, was die Methode Hartwig der Community nicht transparent dargelegt hat. Mit Schreiben vom 16.09.2025 verzichteten Hartwig und Boos sogar ausdrücklich auf die Weiterverfolgung der Abmahnung bei Gericht. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde vermutlich* gar nicht erst gestellt.
*Update: Nachforschung veranlasst, 30.07.2026
Am 13. September 2025 wurde Rechtsanwalt Felix Damm per E-Mail informiert. In den darauffolgenden Telefonaten besprachen wir die aus unserer Sicht begangenen zwei Rechtsverletzungen durch Bild (Thumbnail) sowie fünfzehn potentielle durch Wortäußerungen begangene Rechtsverletzungen im Rahmen der Methode Hartwig. Rechtsanwalt Damm zeigte sich skeptisch, sah in einigen Fällen die Prinzipien des Meinens und Dafürhaltens erfüllt, driftete dann aber mit mir in Sphären, die dem sogenannten Realtalk nahekommen. Das Ergebnis sehen wir ︎︎︎hier.
Am 18. September 2025 gab Rechtsanwalt Damm eine einmalige Unterlassungserklärung an den Bevollmächtigten Boos ab, die unter Berücksichtigung des Datenschutzes teilgeschwärzt ︎︎︎hier zur Einsichtnahme bereitgestellt ist.”
Fazit: Dieses Vorgeführtwerden hat Alexander Boos bis heute nicht verkraftet.
Deswegen sah er sich im Zusammenhang mit einem an Dr. Tönnies gerichteten Schreiben veranlasst, gegen uns zu schießen — allerdings ungerechtfertigt und ohne tatsächliche Anknüpfungspunkte. Über den Hintergrund klärt Alexander Boos nicht auf. Stattdessen schafft er durch hetzerische Formulierungen und abwertende Äußerungen ein Klima in den Kommentarspalten, das von Bösartigkeit, Doxxing und primitiven, ebenfalls unwahren Behauptungen geprägt ist.
Wer sich derart unflätig verhält und die betreffenden Inhalte trotz offenkundiger Rechtsverletzungen weiterhin online hält, muss damit rechnen, in anderen Angelegenheiten vom Informationsfluss abgeschnitten zu werden.
Googlenutzer Heiko, M.: „Leider muss ich sagen, dass meine Erfahrung mit Herrn Alexander Boos alles andere als zufriedenstellend war. Ich hatte große Erwartungen an die rechtliche Beratung, wurde jedoch komplett enttäuscht. Die Kommunikation war ein Desaster. E-Mails blieben teilweise wochenlang unbeantwortet, und wenn ich doch mal eine Antwort bekam, war diese meist unzureichend oder sehr allgemein gehalten. Es gab kaum eine klare Strategie oder ein planvolles Vorgehen in meinem Fall. Stattdessen hatte ich immer das Gefühl, dass ich hinterherlaufen musste, um Informationen zu erhalten oder Updates zu bekommen. Besonders enttäuschend war, dass die rechtliche Beratung oft oberflächlich war. Es gab keine tiefergehenden Erklärungen zu meinen Optionen oder den möglichen Konsequenzen meiner Entscheidungen. Ich fühlte mich eher wie eine Nummer als ein Klient, der in seinem Anliegen ernst genommen wird. Die Beratung war weder individuell noch fundiert – und letztlich war das Ergebnis nicht annähernd so, wie ich es mir erhofft hatte.
Zusätzlich war der Preis für die Leistungen völlig unangemessen in Relation zur Qualität der Arbeit, die ich erhalten habe. Ich hatte den Eindruck, dass Herr Boos mehr an der Abwicklung seines Auftrags als an einer wirklich guten Beratung interessiert war.
Fazit: Ich würde Herrn Boos leider nicht weiterempfehlen. Es war eine sehr enttäuschende Erfahrung, und ich werde in Zukunft einen anderen Anwalt aufsuchen, der meine Anliegen wirklich ernst nimmt und mir eine echte, qualitativ hochwertige Beratung bieten kann.”
Berlin, am 29.7.2026
© Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de
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