Kammergericht bei Nacht 2025 — Statement



„Es fing an mit Ausgrenzung”

Am Freitag, 07. November 2025, findet zwischen 18.00 und 22.00 Uhr die Veranstaltung «Kammergericht bei Nacht — Ein Abend voller Recht und Geschichten» am Gerichtsstandort in der Elßholzstraße 30-33 statt. 

In der Pressemitteilung vom 16. Oktober 2025 hieß es, man könne zu folgenden Themen anwesend sein:

  • Was verbirgt sich hinter den Mauern des ältesten deutschen Gerichts (seit 1468!) im Schöneberger Kleistpark?

  • Finden Sie das Seepferdchen beim Betreten der Haupthalle und wie ist es überhaupt da hingekommen?

  • Oder wissen Sie, warum am Kammergericht gleich vier Fahnenmaste (und nicht drei wie am Roten Rathaus) hängen?

  • Warum hat der Plenarsaal eine so große Bedeutung für die Berliner Justiz? Und welche Aufgaben hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin? Warum tragen Richter:innen Robe, wie fühlt sich das an und wer entscheidet, welche Farbe sie hat?

  • Was steckt hinter der „ordentlichen Gerichtsbarkeit“ und gibt es auch eine unordentliche?

  • Und wohin bringt einen eigentlich der Instanzenzug?

Auch sei angeblich die Anwesenheit der Presse sowie eine Vorberichterstattung in den Medien erwünscht:

„Medienvertreter:innen sind herzlich willkommen und können an der Veranstaltung teilnehmen, ohne dass es einer vorherigen Akkreditierung bedarf. Bitte melden Sie sich aber zuvor per E-Mail unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse an. Eine Vorabberichterstattung ist ausdrücklich erwünscht!”

Was sich jedoch im Vorfeld unter Abwesenheit der Öffentlichkeit zugetragen hat, kommt einem Rechtsbruch durch den Entzug von Grundrechten gleich. Freie Medien, die der Justiz zwar kritisch, jedoch aufgeschlossen gegenüberstehen – die fair genug sind, sich ein eigenes Bild zu machen und möglichst objektiv zu berichten –, wurden unter Verstoß gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit nicht zur Veranstaltung zugelassen.

Lisa Jani, Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte, war im vorliegenden Fall für die Presseorganisation verantwortlich und dürfte die Ausgrenzung freier Medien intern vorangetrieben haben. Über frühere Diskussionen zu Janis Professionalität bei Strafverhandlungen wurde bereits an anderer Stelle berichtet.

Die Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg, die ebenso wie das Büro des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner in den E-Mail-Verkehr eingebunden war und zwei schriftliche Ersuchen erhalten hatte, blieb – ebenso wie das Bürgermeisterbüro – teilnahmslos, was besonders verwerflich erscheint.

Die stellvertretende Leiterin der Amtsanwaltschaft Berlin, Katrin Faust, wurde um Unterstützung gebeten, lehnte diese jedoch mit bemerkenswerter Kälte ab, obwohl die Staatsanwaltschaft Berlin zuvor von eben jenem Medium bei einer anspruchsvollen Recherche über die frühen Staatsanwältinnen in Berlin unterstützt worden war. (vgl. ︎︎︎Artikel über Frauen in der Justiz, Dez. 2024).

Die Richterin am Kammergericht, Dr. Heiland, sowie die Präsidentin des Gerichts, Andrea Diekmann, zeigten sich unzugänglich und unterstützten den Ausschluss von Medien, der von Beobachtern als bewusster Rechtsbruch gewertet wird. Die Verantwortlichen setzten das Grundgesetz faktisch außer Kraft, da nur geneigte Medien Zugang zu der Veranstaltung erhielten.

Durch genau solche Verhaltensweisen flammt im Kammergericht der Geist der Ausgrenzung und Markierung Andersdenkender wieder auf.

Es offenbart sich ein Fall institutionellen Mobbings – initiiert und getragen von Personen, die ihre Stellung nutzen, um Kritik zu delegitimieren und Abweichende mundtot zu machen.



Wer den Zustand der Justiz betrachtet, kommt nicht umhin, besorgt zu sein.



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Berlin, am 07.11.2025 © Buckminster NEUE ZEIT