Was ist ein Mobbyist?


“Reinhard F., ehemaliger 1. Vorsitzender einer Berliner Kirchengemeinde und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst für die Unterbehörde einer Bundesbehörde im politischen Kontext, wird vorgeworfen, am 14. Juni 2019 im Rahmen seines kirchlichen Amtes und zu Zwecken der Schikane widerrechtlich in die gemieteten Wohn- und Geschäftsräume eines Dritten eingedrungen zu sein. Theoretisch hätte Reinhard Fischer damit einen strafbaren Hausfriedensbruch gem. § 123 Strafgesetzbuch begangen. Ferner wird ihm vorgeworfen Vergehen gem. § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt) und § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) begangen zu haben. Auch die beauftragende Mitwirkung an der Herstellung einer schriftlichen Lüge zu seinen Gunsten, die der Beschuldigte mithilfe seines Prozessbevollmächtigten in aktive Gerichtsverfahren einführen ließ, wird ihm vorgeworfen. Er selbst streitet die Ausführung der genannten Taten ab, weswegen sowohl das Land- als auch das Kammergericht Berlin an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. Die Berliner Strafverfolgungsbehörden schützen den Referenten und ermitteln ausschließlich nach dem "gewünschten Ergebnis". Der Vorwand der sozialen Geltung für einen Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst wird über das Strafverfolgungsinteresse gestellt. Das führt dazu, dass vor dem Gesetz doch nicht alle gleich sind. Bei ausreichender, neutraler Würdigung der Fakten müsste Anklage erhoben werden. Im wilden Westen (Berlin), im 21. Jahrhundert.”



Hinweis: Reinhard F. stellte seinerseits erfolglos ca. 8 Strafanzeigen
1.) 2 x wegen Übler Nachrede und Verleumdung (Vorwurf des unberechtigten Eindringens in eine Immobilie), 2.) 2 x wegen Beleidigung, 3.) Nötigung, 4.) Erpressung, 5.) Datenhehlerei 6.) Nachstellung

“Der gekaufte Presserichter will Mobbyist verbieten. Jetzt wird’s noch größer.”



Begriffsklärung


Die Bezeichnung "Mobbyist" ist ein Neologismus, der sich aus "Mobbing" und "Lobbyist" zusammensetzt. Mobbing steht für ein amorphes destruktives Geschehen aus schikanösen Nadelstichen, die eine Gruppe in Absprache untereinander gegen eine oder mehrere (aus ihrer Sicht) unliebsame Personen setzt. Mobbing kann aktiv (direkte Ausführung) oder passiv (unterlassenes Einschreiten, unterlassene Hilfeleistung) begangen werden. Lobbyismus hingegen repräsentiert eine Interessenvertretung und die Nähe zu ausführenden Organen oder Institutionen aus dem jeweiligen Interessensgebiet. Die Rolle des 1. Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats wird als Ehrenamt ausgeführt, es ist aber dennoch das höchste Amt innerhalb einer christlichen Gemeinde. Das kirchliche Gremium kommt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weniger mit dem Tages- als mit dem ideellen Geschäft in Berührung und trifft strategische Entscheidungen in regelmäßig einberufenen Sitzungen. Menschen, die beispielsweise von Kirchengemeinden Immobilien mieten, sei es zur privaten, gewerblichen oder kombinierten Nutzung, stehen gewissermaßen in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Kirchengemeinde als ihre Vermieterin. Bringen diese Menschen dann innere kirchliche Missstände ans Licht, auch im Rahmen öffentlicher Berichterstattung, und beschließt das Gremium daraufhin ein Beendigungs- und Verdrängungsszenario gegen den Mieter oder die Mieterin, werden Mechanismen ausgelöst, die rücksichtslos auf Demontage, Zermürbung, Einschüchterung und Demoralisierung der unliebsamen Partei ausgerichtet sind. In der Praxis hat es diese menschenunwürdigen Zustände bereits gegeben (unbegründete Abmahnungen, verweigerte Kommunikation, Hausfriedensbruch, Gerüchte/Unwahrheiten, Intrigen, schadhafte Eingriffe in den eingerichteten Gewerbebetrieb, Kündigungen, Räumungsklagen), auch anonyme Einbrüche in Fahrzeuge und die gemieteten Räume, die offiziell nicht nachgewiesen werden können, die aber so abstrus umgesetzt waren, dass sie erkennbar nur Angst und Schrecken verbreiten sollten. Glaubt man kaum, aber die Kirche agiert tatsächlich so. Ein Mobbyist ist daher jemand, der zumindest geistig an mobbingtypischen, destruktiven Schreckensszenarien beteiligt gewesen ist, sei es durch Befürwortung, Beschlussfassung oder die direkte Beteiligung an der Umsetzung, worüber gerichtlich gestritten wird (bspw. Hausfriedensbruch).”



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