Walter Gunz — ein eher mittelloser Showmaker


Ausführlicher und transparenter Bericht auf der Basis bereitgestellter, geprüfter Informationen

Der MediaMarkt-Mitgründer Walter Gunz bot sich dem Buckelwal, einem damals in den Startlöchern stehenden Helfernetzwerk, dem Land Mecklenburg-Vorpommern sowie der interessierten Öffentlichkeit als rettender Millionär an. Mit der später festgestellten Finanzkraft des selbsternannten Retters hätte der Wal die Poeler Bucht aber nie verlassen können.

Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern spielt eine unrühmliche Rolle, da es Forderungen in sechsstelliger Höhe erhebt. Wofür eigentlich?




1. Walter Gunz


Um den Fokus auf die tatschlichen Geschehnisse im Hintergrund zu setzen, wird chronologisch aus wesentlichen Teilen der zugrundeliegenden Korrespondenz zwischen Karin-Walter Mommert, Walter Gunz und Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel zitiert. 

In einem Informationsschreiben von Karin Walter-Mommert heißt es den Kontext zusammenfassend:

Am 01. Mai 2026 wurde öffentlich bekannt (u.a. berichtete die BILD!), dass die Kosten für die Rettung des sog. Ostsee-Buckelwals bei mindestens 1,5 Millionen EUR liegen werden:

„Wie sie der "Bild" erklärte, haben sie und der Mediamarkt-Mitgründer Walter Gunz gemeinsam 1,5 Millionen Euro in die Rettung des gestrandeten Buckelwals investiert. Sie erklärte: "Das ist eine grobe Schätzung, da sind die Kosten für die Schiffe noch nicht enthalten." (Quelle: t-online.de, 02.05.2026)

In der Folge berichteten weitere Medienhäuser.

In Bezug auf Walter Gunz entstand das Bild eines finanziell potenten, gleichbeteiligten Mitfinanzierers.

Dieses Bild ist nicht haltbar.

Vorweg: Die realistischen Kosten des Walrettungsprojekts belaufen sich aufgrund der Nachbereitung auf ca. 2 Millionen EUR. Herr Gunz will bzw. wird eine über 300.000 EUR hinausgehende Zahlung nicht leisten.

Den Kontakt zu mir (Karin Walter-Mommert) ließ er abbrechen.

Über seinen Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel wies Walter Gunz am 01. Juli 2026 jede weitere finanzielle Beteiligung an dem Walrettungsprojekt schriftlich zurück. Der direkte Kontakt zu Walter Gunz wurde mir anwaltlich untersagt.

Herr Gunz hatte zuvor noch eine Lösung seiner Zahlungsprobleme in Aussicht gestellt.

Im Einzelnen heißt es weiter:

Mit 5-seitigem Schreiben von mir vom 21. Juni 2026 wurde Walter Gunz dargelegt, aus welchen Gründen eine weitere Zahlung durch ihn angezeigt ist. Das Schreiben schließt Teile der schriftlichen Chronologie von Walter Gunz an mich ein.

Hinweis: Aus diesen Dokumenten wird noch weiter unten zitiert.

Die errechnete Höhe der weiteren Zahlung durch ihn belief sich auf ca. 500.000 EUR.

Das sich daraus ergebende Finanzierungsverhältnis von 60% (Karin Walter-Mommert) zu 40% (Walter Gunz) würde die Rolle eines in den Medien dargestellten wesentlichen Mitfinanzierers noch tragen.

Eine Zahlung von 300.000 EUR (zzgl. der im Verhältnis dazu unbeachtlichen Flugkosten für die Amerikaner Foster, Partica, Wadsworth), wie von Walter Gunz real vorgenommen, rechtfertigt diese Rolle nicht.

Dimension: Allein die mir von der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) in Rechnung gestellten Leistungen beanspruchen Kosten in Höhe von ca. 265.000 EUR.

Hinweis: Die DLRG-Rechnungen wurden hier einzeln geprüft. Die Gesamtsumme von ca. 265.000 EUR trifft zu. Karin Walter-Mommert hat alle DLRG-Rechnungen ohne Abzug bezahlt.

Auf das Schreiben vom 21. Juni 2026 reagierte Walter Gunz am 22. Juni 2026 zunächt mit einem persönlichen Anruf bei mir.

Nach diesem Anruf bei mir hielt ich schriftlich per E-Mail an Walter Gunz fest, dass er vorschlug, am 29. Juni 2026 mit mir über eine Lösung zu telefonieren:

„Hallo Walter,
vielen Dank, dass du direkt reagiert und mich heute angerufen hast. Ich halte kurz fest, dass ein weiteres Telefonat zwischen uns für den 29. Juni vorgesehen ist. Wie besprochen erwarte ich dann gerne deinen Anruf, möglichst bis 17:00 Uhr. Dem heutigen Gespräch habe ich entnommen, dass du an einer Lösung arbeiten möchtest.“

Als Walter Gunz am 29.06.2026 nicht wie verabredet anrief, versuchte ich meinerseits ihn telefonisch zu erreichen.

Gegen 17:30 Uhr schrieb Walter Gunz via WhatsApp:

„Wir hatten doch Dienstag ausgemacht.“ sowie „melde mich morgen 17 Uhr“

Am 30. Juni 2026 teilte mir Walter Gunz gegen 18:30 Uhr schriftlich via WhatsApp mit:

„Liebe Karin, krankheitsbedingt kann ich heute leider nicht anrufen, herzliche Grüße Walter“

Ich konstatierte dieses Verhalten als Verzögerungstaktik und forderte Herrn Gunz zur sofortigen Zahlung in Höhe von 501.647,32 EUR bis 01. Juli 2026 12:00 Uhr auf. Raten wurden ausgeschlossen.

Am 01. Juli 2026 meldete sich um 09:20 Uhr Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel bei mir per E-Mail für seinen Mandanten Walter Gunz und teilte mit:

„Sehr geehrte Frau Walter-Mommert,
wir vertreten Herrn Walter Gunz.
Ihre Zahlungsaufforderung ist unbegründet. Eine über die bereits freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geleisteten 300.000 EUR hinausgehende Zahlungspflicht besteht nicht. Weitere Zahlungen werden nicht erfolgen.
Es gab weder eine Vereinbarung über die von Ihnen behauptete Quote noch eine Freigabe der von Ihnen geltend gemachten Einzelpositionen oder eine Vollmacht, im Namen oder auf Rechnung meines Mandanten Verpflichtungen in der von Ihnen behaupteten oder irgendeiner anderen Größenordnung einzugehen.
Unser Mandant wünscht in dieser Angelegenheit keinen Kontakt mehr mit Ihnen, von jeglicher direkten Korrespondenz sehen Sie daher bitte ab sofort ab.“

Am Donnerstag, 02. Juli 2026 (ca. gegen 19:13 Uhr) antwortete ich wie [...] ersichtlich und setzte Herrn Gunz eine letzte Zahlungsfrist bis 06. Juli 2026.

In meinem diesbezüglichen Schreiben heißt es u.a.:

„Blendet man meinen Finanzierungsbeitrag vollständig aus, bleibt allein Ihr Mandant als derjenige zurück, der sich über einen längeren Zeitraum als maßgeblicher Mitfinanzierer hat darstellen lassen bzw. eine entsprechende öffentliche Darstellung widerspruchslos (und ersichtlich gerne) hingenommen hat. Tatsächlich erklärt er nun, über einen Bruchteil der öffentlich vermittelten finanziellen Leistungsfähigkeit zu verfügen beziehungsweise zu einer seiner Außendarstellung angemessenen Quote weder fähig noch bereit zu sein.

Ein erheblicher Vertrauensschaden ist bereits mir gegenüber, und wäre auch in diesem gedachten Szenario (Herausnahme meiner Person aus der Finanzierung) entstanden, weil zahlreiche Personen und Organisationen auf diese öffentliche Darstellung und die vollmundigen Finanzierungsankündigungen Ihres Mandanten vertrauen durften. Dieses Vertrauen bildete die Grundlage weitreichender wirtschaftlicher Dispositionen. Wäre mein Finanzierungsbeitrag nicht vorhanden, hätten die infolge der Zahlungsausfälle Ihres Mandanten eintretenden wirtschaftlichen Folgen andere Beteiligte getroffen, bis hin zu existenzgefährdenden Schäden oder Insolvenzen.

Zugespitzt formuliert bedeutet diese Entwicklung: Ihr Mandant lässt sich als rettender Millionär feiern, während er in Wirklichkeit ein Showmaker ist, der seine eigenen Zusagen nicht einhält und dann den Kontakt abbricht?

Ich nehme an, dass Sie mit Ihrer Berufserfahrung über genügend Weitblick verfügen, um Ihrem Mandanten das richtige Verhalten anzuraten. Richtig ist in diesem Fall, dass Ihr Mandant aus eigenem Antrieb ein seinen tatsächlichen Zahlungsverhältnissen angepasstes Statement gegenüber der Presse abgibt (z. B. BILD) sofern er mir gegenüber seiner Zahlungsbereitschaft nicht nachkommt.“


Herr Gunz leistete keinerlei weitere Zahlung.

Hinweis: Ende Informationsschreiben.

In dem 5-seitigen Schreiben von Karin Walter-Mommert vom 21. Juni 2026 an Walter Gunz heißt es beispielsweise:

Ich komme [...] auf deine E-Mail vom 22. Mai 2026 zurück. An ihr möchte ich dich messen.

I. Positive Kaufkraftvermittlung

Du hast mir noch drei Wochen nach der Freisetzung des Wals, den wir beide – auch über seinen Tod hinaus – in unser Herz geschlossen haben, hinsichtlich deines finanziellen Anteils an der Rettungsaktion glaubhaft geschrieben „Ich brauche einen längeren Zeitraum und werde immer wieder etwas einlösen.“ und „ich bin zuverlässig und korrekt und werde das, was wir vereinbaren, auch einlösen“.

Ich darf darauf vertrauen, dass diese Worte in ernster Absicht geäußert wurden.

Zweifel an deiner finanziellen Leistungsfähigkeit musste ich nicht haben. Du bist sehr früh an die Öffentlichkeit getreten und hast verkünden lassen, den Wal in jedem Fall retten zu wollen; ein Kostenlimit gebe es nicht. Das sind deine eigenen Worte.

Ich könnte mir jederzeit die Mühe machen, sämtliche Presseberichte, Interviews und öffentlichen Äußerungen zu den finanziellen Aspekten der Rettungsaktion zusammenzutragen. Als Financier warst du zuerst da. Du hast über Wochen hinweg gegenüber einer breiten Öffentlichkeit den Eindruck vermittelt, die Finanzierung der Rettungsbemühungen sei gesichert und erhebliche Kosten würden von dir getragen werden, auch als das Rettungskonzept mehrfach angepasst und erweitert werden musste.

Wer a) öffentlich erklärt, ein Kostenlimit gebe es nicht, sich b) über Wochen als tragende finanzielle Säule eines der größten Tierschutzprojekte der vergangenen Jahre darstellen lässt und c) noch am 22. Mai 2026 erklärt, seinen Anteil einlösen zu wollen, setzt einen Vertrauenstatbestand.

Es gibt, auch außerhalb des Walrettungsprojekts, einen wichtigen Grundsatz: Wer nämlich durch sein Verhalten ein berechtigtes Vertrauen auf eine Kostenübernahme oder Finanzierung schafft und dadurch Dispositionen auslöst, kann zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet sein.

Über Wochen hinweg hast du öffentlich und mit erheblicher Reichweite den Eindruck erweckt, die Finanzierung der Rettungsaktion sei gesichert und die anfallenden Kosten würden getragen werden.

Wer dann noch Kosten mit der Bemerkung relativiert, sie würden „schon nicht 100 Millionen Euro betragen“, demonstriert seinem Umfeld finanzielle Potenz und die Bereitschaft, auch erhebliche siebenstellige Beträge zu tragen. Du hast dich als (Multi)Millionär bezeichnen lassen, für den Geld keine Rolle spielt.

Auch als medial über reale Rettungskosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. EUR berichtet wurde, die von dir und mir finanziert werden sollten, gab es deinerseits keine Distanzierung und keine Richtigstellung. Obwohl du in Interviews unmittelbar mit dem Kostenapparat konfrontiert wurdest, hast du die öffentliche und breitenwirksame Eindruckserweckung einer gesicherten Kostenübernahme nicht  korrigiert.

Du hast aus freien Stücken jedoch gleichermaßen glaubwürdig und verbindlich ein weltweit einmaliges Rettungsprojekt öffentlich mitgetragen, Vertrauen geschaffen und leistungsbereite Menschen in dem Glauben handeln lassen, die Finanzierung sei gesichert. Die Rolle des Finanziers hast du dabei bereitwillig angenommen, solange sie Ruhm brachte. Nun, da die Risiken realisiert und die Rechnungen fällig geworden sind, willst du von dieser Rolle nichts mehr wissen und dich aus der Verantwortung lösen.

Dort, wo ein Wort noch etwas gilt, wird ein solches Verhalten nicht als geschäftstüchtig, sondern als schäbig wahrgenommen. Ich hätte nicht für möglich gehalten, dass ich dir das einmal schreiben würde.

Was wäre eigentlich geschehen, wenn ich mich, nachdem dir bekannte Dritte wie Jens Schulz an mich herangetreten waren, nicht als weitere Helferin eingeschaltet hätte? Die Antwort ist ebenso einfach wie unangenehm: Die gesamte Kostenlast wäre aufgrund der von dir geschaffenen Vertrauenserwartung bei dir verblieben.

Ohne mich wäre das gesamte Projekt kollabiert und das weißt du.

Ohne mein Einschreiten und ohne meine tatsächliche Kaufkraft würden heute dutzende Menschen und Unternehmen durch dein Verhalten ins Unglück gestürzt oder an den Rand des wirtschaftlichen Ruins getrieben. Das ist die schlichte Unwiderlegbarkeit.

Was wäre gewesen, wenn der Wal überlebt hätte? Hätte es dann ebenfalls diesen unseligen und unangenehmen Rückzug deinerseits gegeben?

Der Widerspruch zwischen „Geld interessiert mich nicht“ und „Ich kann nicht zahlen“ könnte größer kaum sein. Rückblickend drängt sich (dann nicht nur mir) die Frage auf, ob über Wochen hinweg ein Eindruck deiner Zahlungsfähigkeit und Kostenübernahmebereitschaft erzeugt wurde, der deinen tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprach und Ausdruck eines schadhaften, inkonsistenten Verhaltens war.

Der Versuch der Lebendrettung des Buckelwals war gleichermaßen auch dein Wille und erfolgte mit deinem (positiven) Wissen. Ein nachträgliches Abstreiten, Relativieren oder Verdrehen dieser Umstände würde ins Leere laufen. Über weite Strecken des Projekts lautete deine Devise an mich „Mach, mach, mach“.

II. Gerechtfertigte Kosten des Walrettungsprojekts (Gesamtüberblick)

Im SPIEGEL (Nr. 25 vom 12. Juni 2026) äußerst du die Auffassung, die Barge beziehungsweise die dahinterstehende Spezialgerätetechnik „Schubleichter Jürgen“ pauschal nicht bezahlen zu wollen. Diesen Standpunkt darfst du selbstverständlich einnehmen.

Allerdings solltest du dir die Frage stellen, ob es deiner inzwischen selbst geschilderten finanziellen Gesamtlage zuträglich wäre, sich in einen risikobehafteten Rechtsstreit mit dem vermietenden Unternehmen zu begeben.

Die Bezahlung dieser Spezialgerätetechnik sowie anknüpfender Leistungen erfolgt(e) nicht erfolgsabhängig, sondern für die konkrete Zurverfügungstellung und den Einsatz eines kurzfristig  beschafften technischen Geräts. [...] Ohne den Schubleichter hätte die Rettungsaktion abgebrochen werden müssen; ein Versuch, den Wal zu retten, wäre mangels alternativer, schnell einsatzbereiter Gerätschaft gar nicht erst zustande gekommen. Hinsichtlich des Gesamtpreises dauert meine eigene Prüfung noch an.

Es wäre zudem unzutreffend, dem Schubleichter pauschal jede Eignung abzusprechen. Die letzte und entscheidende Etappe, das langsame, von unserem Fachpersonal betreute und beaufsichtigte Freisetzen des Wals, wäre ohne die für uns nicht vorhersehbare Eigenmächtigkeit von Teilen der Schiffscrew(s) höchstwahrscheinlich geglückt.

Dass die Rettungsaktion letztlich nicht geglückt ist, liegt nicht zwangsläufig kausal im technischen Versagen des Schubleichters begründet, sondern in menschlicher Sabotage (die ich noch aufzuklären versuche, vor allem strafrechtlich).

Du kannst versichert sein, dass ich die Gesamtabrechnung des Projekts extrem kritisch geprüft habe.

Hinweis: Die komplexe Kostenstruktur kann hier noch nicht veröffentlicht werden.

Angemessene Kostenaufteilung: 60% Karin Walter-Mommert 40% Walter Gunz

III. Erbringung deines Anteils an der Rettungsaktion

Insgesamt halte ich eine Kostenteilung von 60% (Karin Walter-Mommert) und 40% (Walter Gunz) für angemessen. Dadurch entspricht mein eigener Anteil einer Summe von 1.202.470,98 EUR. Dein Anteil liegt bei errechneten 801.647,32 EUR. In Abzug zu bringen sind die von dir bereits entrichteten 300.000 EUR, sodass ein noch zu zahlender Betrag in Höhe von 501.647,32 EUR verbleibt.

Bitte berücksichtige, dass ich die Verteilformel (60/40) als nicht verhandelbar ansehe.

Sollte eine Zahlung und Einigung zwischen uns scheitern, wird der von dir erzeugte öffentliche Eindruck deiner Zahlungsfähigkeit einer Korrektur bedürfen. Sollte dir dies nicht selbst gelingen, müsste ich zu meinem Bedauern diesen Part selbst übernehmen.


Mitteilung von Walter Gunz an Karin Walter-Mommert vom 22. Mai 2026:

„Liebe Karin,
ich bin erschrocken über das Volumen. Dankeschön für die Info. Du wolltest meine Einkommensteuer Erklärung ja nicht sehen... Den Löwenanteil beim Verkauf unserer Anteile haben meine Kollegen Kellerhals und Stiefel eingestrichen. Wie die 500 Mii (sic!) ins Netz gekommen sind ist mir ein Rätsel, denn ich habe damals nur ca. 30 Mio bekommen, da ich zum falschen Zeitpunkt verkauft habe.
Wahrscheinlich werde ich die Hälfte nicht bezahlen können. Ich möchte Dich gerne besuchen und besprechen wie ich meinen Anteil einbringen kann. Ich brauche einen längeren Zeitraum und werde immer wieder etwas einlösen.
Ich werde Dir morgen 300 Tausend auf das angegebene Konto überweisen.
Bitte bitte gib mir die Gelegenheit Dir meine Situation und meinen Plan zur Beteiligung aufzuzeigen.
Dann lernen wir uns auch persönlich kennen.
[Äußerung über eine behauptete Hauterkrankung sowie Genesungsaufenthalt ausgeblendet.]
Dann würde ich Dich, wenn Du einverstanden bist, gerne besuchen kommen, um alles zu besprechen.
Ich bin über die Situation in großer Sorge und Bedrängnis und auf Dein Entgegenkommen angewiesen, das ist mir sehr peinlich,
Aber ich bin zuverlässig und korrekt und werde das was wir vereinbaren auch einlösen.
Alles Liebe
Walter“


2. Forderung des Ministeriums


In einem weiteren Informationsschreiben von Karin Walter-Mommert betreffend Abrechnung von Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern im sogenannten „Buckelwalprojekt heißt es:

Am 18. Juni 2026 sah ich (Karin Walter-Mommert) mich im Rahmen des sog. „Buckelwalprojekts“ mit einer Forderungsaufstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern konfrontiert, die mit „Abrechnung der Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt" überzeichnet war.

Mit der Begründung:

„Sicherlich werden Sie bemerkt haben, dass dies auch mit einer hohen persönlichen Einsatzbereitschaft der hierfür eingesetzten Beschäftigten des Landes verbunden war, seien es z.B. Herr Remus vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (STALU WM) und Herr Dr. Leist vom Ministerium als Ansprechpartner oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des tierärztlichen Dienstes des Landes, die vor Ort waren. Darüber hinaus waren für die Prüfung und Bewertung der von Ihnen eingereichten Unterlage Beschäftigte der Natur- und Artenschutzabteilung des Ministeriums und des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) als Artenschutzbehörde eingebunden. Nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bin ich verpflichtet, mögliche Einnahmen des Landes vollständig zu erheben. Auf der Grundlage dieser Kostenübernahmeerklärung erlaube ich mir daher, Ihnen Kosten in Höhe von 139.161,50 Euro in Rechnung zu stellen.“

wurden angebliche landeseigene Kosten in Höhe von 139.161,50 EUR an mich herangetragen.

Hinzukommen sollen Kosten für eine als „Einsatzzentrale“ bezeichnete Ferienwohnung in Kirchdorf, die nach meiner Kenntnis von Minister Till Backhaus in der Zeit vom 16. bis 29. April 2026 genutzt wurde.

Entsprechendes ︎︎︎Forderungsschreiben des Ministeriums liegt [...] bei.

Das Land beruft sich auf eine — dem Forderungsschreiben nicht beigefügte — Haftungsfreistellungs- und Kostenübernahmeerklärung, die zeitgleich mit der Vorlage eines Rettungskonzeptes abgegeben worden sein soll.

Eine solche Erklärung (zudem noch rechtswirksam), die geeignet wäre, die Forderung des Landes dem Grunde nach zu tragen, existiert nach meiner Kenntnis nicht; insbesondere keine von den Parteien unterzeichnete.

Mangels Anspruchsgrundlage wies ich die Forderung des Landes am 26.06.2026 mit folgender Erklärung zurück:

„Sehr geehrter Herr Backhaus,
ergänzend teile ich mit, dass es für die erhobene Forderung, der Sie sich mit Schreiben vom 18. Juni 2026 berühmen, bereits an der Anspruchsgrundlage — hier: rechtsverbindlich von den Parteien unterzeichnete Erklärung — fehlen dürfte.
Sollten Sie die formelle Hürde dennoch als überwunden erachten, scheitert die Forderung jedenfalls am materiellen Recht. Vorsorglich wird dem geltend gemachten Anspruch sowie der bereits eingetretenen Anspruchsberühmung vollumfänglich widersprochen; beides wird zudem ausdrücklich zurückgewiesen.“

Zumal nicht ernsthaft angenommen werden kann, dass für festangestelltes landeseigenes Personal bzw. Bedienstete des Landes Mecklenburg-Vorpommern (bspw. den Leiter des Justitiariats im zuständigen Ministerium Dr. Wolfgang Leist) „Einsatzkosten von Behörden…“ entstünden — wie beispielsweise bei Behörden und Organisationen mit Sicherheits- und Gefahrenabwehraufgaben.

Die Forderung dürfte daher auch materiellrechtlich nicht begründet sein.



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Berlin, am 12.7.2026 
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