Political Beauty vs. Bundesregierung


Am 27.11.2023 veröffentlichte das Zentrum für Politische Schönheit ein Deepfake-Video mit Olaf Scholz.

Auf der Plattform X ist das Video weiterhin zu sehen:

Bundesregierung beantragte Löschung des Videos:

Die Bundesregierung reagierte schnell und beantragte für YouTube, X, Facebook und Instagram die Löschung des Videos. Kurz darauf war das Video auf YouTube und Instagram nicht mehr auffindbar. Vermeintliche Verletzungen, die eine Entfernung des Videos rechtfertigen würden, lägen im Urheber- und Markenrecht begründet. Diese (nicht ganz nachvollziehbare) Ansicht vertritt die Bundesregierung. 

Andererseits: Das Satire-Kollektiv hat sich mit seinem Video angreifbar gemacht.

Es fehlt nämlich ein sichtbarer Hinweis, dass es sich bei dem Video um einen satirischen Beitrag handelt.

In dem ursprünglichen Video, das auf die eingangs genannten Plattformen geladen wurde, findet sich nirgends ein Hinweis dazu.

Insoweit ist die Kritik der Bundesregierung nicht völlig unberechtigt.

Bekannte Deepfakesatiriker wie Snicklink markieren ihre Videos für jedermann sichtbar mit einem kleinen Emblem am rechten unteren Bildrand.

Das Zentrum für politische Schönheit stellte das ︎︎︎Video bei YouTube wieder ein, es enthält nun gleich zu Beginn die Einblendung “Politische Schönheit Originals”. Auch auf der Website zur Kampagne ist das aktualisierte Video zu sehen.

In der früheren (ersten) Version, begann das Video mit der Einblendung eines nachgestellten Bundeskanzlerlogos. Der Unterschied ergab sich allerdings nur aus der leicht abgewandelten Bildmarke, dem Adler. Laien können oder konnten den ︎︎︎Unterschied nicht erkennen

Um einen noch größeren, aber dennoch subtilen Unterschied zum Originallogo herauszuarbeiten und sich weniger angreifbar zu machen, hätte das Künstlerkollektiv beispielsweise die Reihenfolge der Farben ändern können, nämlich von Schwarz Rot Gold zu Schwarz Gold Rot. Oder bei “Bundeskanzler” einen weiteren Buchstaben einschmuggeln. Dann könnte man vor Gericht argumentieren, dass der unbefangene Durchschnittskonsument bei gewohnter Aufmerksamkeit den Unterschied im Logo hätte erkennen können.

Aus der Sicht eines Gerichts, das über den Sachverhalt urteilen soll, könnte man schon eine Markenrechtsverletzung erkennen. Der Abstand zwischen dem Original-Logo und dem nachgebildeten Logo des verantwortlichen Kollektivs war nicht groß genug.



Eigenen Angaben zufolge, mahnte das Zentrum für Politische Schönheit die Bunderegierung am Freitag, 01.12.2023 ab, und forderte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung:

“Nachdem die Bundesregierung das Video von Aktionskünstlern wegen einer angeblichen Verletzung von Marken- und Urheberrechten bei Instagram und YouTube hat sperren lassen, haben die Künstler im Gegenzug die Bundesregierung abgemahnt. Sie sehen in der Maßnahme eine Zensur ihrer Kunst. Das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) hat deswegen am Freitagnachmittag der Bundesregierung eine Abmahnung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugestellt.

Das ZPS fordert deswegen die Bundesregierung auf, die Meldungen gegenüber den Plattformen zurückzunehmen, so dass das Video wieder abrufbar ist. Weil Wiederholungsgefahr bestehe, soll die Bundesregierung zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, heißt es in der Abmahnung. In dieser Unterlassungserklärung würde sie unterschreiben, dass sie es in Zukunft unterlässt, unwahre Behauptungen gegenüber YouTube und anderen Plattformen zu vermeintlich bestehenden Urheberrechten zu äußern. Bei Zuwiderhandlung drohe dann jeweils eine Strafe von mindestens 5.500 Euro. Sollte die Bundesregierung die Unterlassungserklärung nicht bis Dienstag um 18 Uhr abgeben, können die Künstler versuchen vor Gericht gegen die Bundesregierung vorzugehen, etwa um eine einstweilige Verfügung zu erwirken.”

Man darf gespannt sein, welchen Lauf diese Geschichte noch nimmt.

Berlin, am 05.12.2023 © Buckminster NEUE ZEIT
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