Kobold gesucht
Die Betreiber dieser Seite suchen einen Kobold. Der gesuchte Kobold, ein Demokrat seit seiner Bindung durch Nabelschnur an die Mutter, meldete ein YouTube Video von der SWR Landesschau Baden-Württemberg, welches in einem der letzten Beiträge auf landgerichtsreport.de eingebunden war, der SWR Landesschau Baden-Württemberg, mit dem Ziel, dass das Video hier nicht eingebettet werden kann. Den ÖRR kritisieren und Videos von ihm einbinden, die man gut findet, das schließt sich aus. Die SWR Landesschau reagierte kurzfristig binnen ca. 24 Stunden und stellte das YouTube-Video, in dem es um »Wohnen auf dem Friedhof « ging, auf privat um. Das Video mit ca. 80tsd Aufrufen ist seitdem nicht mehr abrufbar und wird auch nicht wieder aktiviert werden. Das Ausstrahlungsrecht sei abgelaufen, hieß es. Die Ausstrahlungsrechte gleichaltriger und gleichartiger Videos hingegen nicht.
Die Erklärversuche der Redaktion sind abenteuerlich. Der Kobold, der bereits in E-Mails zur Suche und Kontaktaufnahme mit uns ausgeschrieben wurde, wollte sich nicht freiwillig melden. Als einziges von über 2.480 Videos wurde das Friedhofs-Video vom Netz genommen. Bemerkenswert ist die Reaktionszeit des SWR. Privatpersonen, die uns folgen und lesen, hätten ja gar kein Interesse daran, Beiträge zu sabotieren oder Inoffizieller Mitarbeiter zu spielen. Daher muss es –so die logische Schlussfolgerung– ein vernetzter Kobold aus dem Milieu des Journalismus gewesen sein. Der Kobold wurde eingeladen, bei den Betreibern dieser Seite telefonisch vorstellig zu werden und über sein Problem mit ihnen zu sprechen. Kein Kobold meldete sich, auch kein Demokrat.
Es brauchte 5 bis 6 E-Mail-Anläufe, bis sich die SWR Landesschau Baden-Württemberg zu der haltlosen Behauptung verstieg, sie sei nicht durch Dritte auf das hier eingebundene Video aufmerksam geworden. Ist ja klar, es gibt bei YouTube neuerdings selbstmeldende Mechanismen, die anspringen, sobald ein Video unbemerkt auf einer Berichterstattungsseite eingebunden wird. YouTube registriert jeden Mausklick, jede Bewegung, jedes Kopieren des Einbindungscodes und zeichnet alle Erschütterungen, die auf Mausbewegungen oder Klickbetätigungen schließen lassen, mittels Anlagen, die auf geheimen Dachböden stehen, akribisch auf. Anschließend wird ein Warnsignal direkt in die Studios der SWR Landesschau Baden-Württemberg gesendet, das dann dazu führt, dass genau dieses eine Video vom Netz geht. Das ist keine Modernität mehr, das ist High-End Communication (Communication bitte auch English ausspeaken, wegen der Fancyhaftigkeit)!
Die deprimierenden Erklärversuche des SWR-Teams sind genauso deprimierend wie die deprimierende Meldeexistenz des Kobolds, der hinter- aber nicht vorderrücks aktiv wurde.
Der Kobold wird wohl nicht mehr telefonisch bei den Betreibern dieser Seite vorstellig werden, dazu fehlt ihm das Rückgrat. Oder anders gesagt: es mangelt dem Kobold an demokratischer DNA.
Nichts für ungut, lieber Kobold, die Türen sind Dir trotzdem geöffnet.
Melde dich bei uns, wir reden ganz offen und freundlich mit dir.
Deine Alice im Wunderland
Julian Reichelt
Eine Reizfigur.
Mit einer Sache behält Reichelt allerdings Recht: Alfonso Pantisano hätte Julian Reichelt (und weitere) nicht wegen angeblicher Volksverhetzung im Kontext der Regenbogenflagge vor Gebäuden der Berliner Polizei anzeigen dürfen. Das ist Willkür und politisch motivierte Verfolgung. Die Staats- oder Generalstaatsanwaltschaft wird zu dem Ergebnis kommen wollen, dass ein Anfangsverdacht nicht besteht. In seinem Video, das Reichelt am 20. Juli 2023 bei YouTube postete, erkennt man aber auch, wie Reichelt-Propaganda funktioniert, denn bei Minute 13:41 zeigt der “Ich-Persönlich”-Sager ein Bild von Alfonso Pantisano mit einem Flyer für eine Kampagne gegen Homophobie aus dem Jahr 2018. “SPDqueer zum CSD Berlin: "Du Hetero Sau!!!!!" - Aktivisten kämpfen gegen Homophobie” Artikel im Tagesspiegel vom 25.07.2018. Neben Pantisano steht eine zweite Person (den Reichelt in seinem Video aber weglässt) mit ebenfalls einem Flyer in der Hand, auf dem steht “ÄNDERT ENDLICH DAS GRUNDGESETZ, verdammt noch mal” / Julian Reichelt stellt es so dar, als würde Pantisano gezielt Heterosexuelle beleidigen. Das stimmt nicht und deswegen ist dieser Abschnitt in Reichelts Video Journalismus niederen Niveaus.
Ronen Steinecke*
Es gibt gute Autoren, es gibt weniger gute Autoren, und es gibt Ronen Steinke. Er, der sich höchsten Kreisen andient und darin nichts dem Zufall überlässt, wird auch liebevoll »Der Pfau« genannt. Auf Steinkes Buchlesungen ist sein Konterfei im Raum verewigt. Ohne dieses Abbild betritt er keinen Saal, keine Bühne und kein Rednerpult.
Was macht diesen Autor so speziell?
Zunächst mal: Ronen sieht umwerfend aus. Die Aura, das Tolerante und Zuvorkommende an ihm, der offene Blick für Meinungen und Talente, die eigenen nicht entsprechen mögen – all diese Attribute wirken bezaubernd auf sein Umfeld.
Ronens Umgang mit Worten ist betörend, akrobatisch, fast schon zauberlehrlingshaft. Wie es wohl in ihm glitzert, wenn er Begriffe wie larmoyant für sich entdeckt und diese flugs in neue Artikel oder Rezensionen einarbeitet?
Ronen ist auch ein Mensch, der anderen Erfolg gönnt. Autorenkolleg*innen zum Beispiel. Am 26. Juli 2023 ist ein neues Buch der Autorin Kathrin Röggla erschienen, es heißt »Laufendes Verfahren«. Ronen, der zu dieser Zeit Urlaub machte, las das Buch binnen weniger Stunden bis zur eigenen Ermüdung durch. Ein Kollege beim SWR, namentlich Christoph Schröder, tat es Ronen gleich. Auch Christoph las das Buch von Kathrin. Anschließend verfassten und veröffentlichten erst Christoph (30.07.2023) und danach Ronen (01.08.2023) ihre Rezensionen über Rögglas Buch in Form von Artikeln. So gut getimed, fast wie beim Synchronschwimmen. Beide, also Christoph und Ronen, müssen, nachdem sie unübersichtliche Mengen positiver Energie über ihre Mitautorin versprüht hatten, noch müder und erschöpfter gewesen sein. Ein großes gemütliches Bett wurde unausweichlich.
Garantiert lasen auch beide Kathrins Buch durch objektive Brillen.
Und da ist noch etwas Besonderes an Ronen: Wohin er auch reist, Hotel- und Ferienzimmerlampen tragen als Applikation im Schirm seinen Namen. Fast schon ehrfürchtig. Deutlich diskreter fällt da die dekorative Hommage an Ronens Spitznamen »Der Pfau« aus, der doch nicht nur Eliten und hochdekorierten Hochschulabsolvent*innen geläufig zu sein scheint.
Solche Details und Aufmerksamkeiten schmeicheln Ronen.
Christoph beendete seinen Artikel mit den Worten “Und wirft so die Frage auf, warum es überhaupt geschrieben werden musste.” Er zollt damit Kathrins Arbeit höchsten Respekt.
So weit, bis ans Ende, musste man bei Ronen gar nicht lesen (tat es aber trotzdem), denn Ronen wusste die Arbeit Rögglas direkt zu Beginn seines Artikels zu schätzen: “Kathrin Röggla hat mit "Laufendes Verfahren" einen Roman über den NSU-Prozess geschrieben. Mit sensationell wenig Interesse daran.”
Da Ronen gesichert in die Köpfe der Menschen blicken kann, steht dank dieser medialen Fähigkeit fest, dass Kathrin Röggla sich wirklich gar nicht für den NSU-Prozess interessiert (hat).
Dass beide Rezensenten eine gewisse Schäbigkeit im Charakter tragen, wird ihnen selten jemand gesagt haben. An Ronen prallt jede Kritik ab. Ronen kennt auch keinen Dank, wenn er auf Fehler in seinen Artikeln hingewiesen wird. Korrekturen kommen für Ronen nur bedingt infrage. Kann er die Person nicht leiden, lässt er Fehler lieber stehen als sie zu korrigieren. Ronen ist ein Menschenfreund, ein Urdemokrat.
Von oben herab zu sein, kann Ronen sich leisten. Sein eigenes Buch »Verfassungsschutz« hält sich keinen Monat in den überschätzten Spiegel-Bestsellerlisten, obwohl Ronen einen Screenshot davon an seine 34.000 engsten Freunde geschickt hatte.
Und dass nun bei amazon die 15., mittelmäßige, Rezension dazukommen sollte, darüber platzte Ronen endgültig der Kragen. Mutmaßlich war Ronen vermehrt damit beschäftigt, die Rezension einer vom Buch enttäuschten Frau so lange zu melden, bis sie endlich wegging.
Es ist halt nix, wenn sich für die 6 Jahre durchrecherchierte Gesinnungsschrift nicht genügend Claqueure finden.
Alles nicht repräsentativ.
Berlin, am 04.08.2023 © Fotorechte Bucerius Law School und Edits: Buckminster NEUE ZEIT