Tierärztin Dr. Kirsten Tönnies riskiert ihre Approbation


Verstorbener Buckelwal Timmy/Hope: Die Tätigkeit der ursprünglichen Initiative endete mit Abschluss der Rettungsmission. Neben der Tierärztin Kirsten Tönnies, die der Operation mehr geschadet als genutzt hat, gibt es eine kleine Gruppe von Personen, die die Realität des Todes des Buckelwals nicht akzeptieren will. Diese Kleinstgruppe spricht und handelt nicht im Namen der ursprünglichen Rettungsinitiative. Abweichende Behauptungen sind Desinformation.

Sollte Frau Dr. Kirsten Tönnies am Mittwoch, 22. Juli 2026, wie von ihr und der Kleinstgruppe angekündigt, eine Pressekonferenz abhalten und dort „DNA-Ergebnisse“ zum verstorbenen Buckelwal verkünden, wird Buckminster NEUE ZEIT straf- und berufsrechtliche Schritte gegen die Tierärztin einleiten:

Berufsrechtliche Information im Zusammenhang mit einer rechtswidrig erworbenen Gewebeprobe von dem (toten) Körper des sogenannten Ostseebuckelwals „Timmy/ Hope“

Sehr geehrte Frau Tönnies,

Sie planen eine oder sogar zwei Pressekonferenzen (mutmaßlich in Hamburg und Berlin), um ein angebliches Auswertungsergebnis einer rechtswidrig erworbenen Gewebeprobe des ca. Mitte Mai 2026 abgelebten Ostseebuckelwals „Timmy/Hope“ vorzustellen. Nach den mir vorliegenden Informationen sollen hieran Personen wie Jens Schulz, Dirk Wippich sowie ggf. Sergio Bambaren (remote aus dem Ausland) mitwirken. Zur Mobilisierung von Medienvertretern haben Sie bereits die Nachrichtenagentur News5 informiert.

Es ist darauf hinzuweisen, dass eine oder mehrere von Ihnen geplante Pressekonferenzen ausschließlich unter Ihrem eigenen Namen als Initiatorin durchzuführen sind und nicht unter dem Dach der ursprünglichen Rettungsinitiative. Maßgebliche Beteiligte wie Karin Walter-Mommert, Anne Herrschaft und Constanze von der Meden dürfen ohne deren vorherige ausdrückliche Zustimmung weder als Unterstützerinnen oder Repräsentantinnen noch in sonstiger Weise mit der von Ihnen geplanten Pressekonferenz(en) in Verbindung gebracht werden.

Eine entsprechende Zustimmung wäre von Ihnen vorab schriftlich einzuholen.

Insbesondere darf nicht der Eindruck erweckt werden, Sie handelten im Namen oder mit Billigung „der“ Initiative. Die Bezeichnung „die Initiative“ oder vergleichbare Formulierungen dürfen daher nicht verwendet werden, sofern hierdurch der Eindruck entsteht, die ursprüngliche Rettungsinitiative unterstütze, billige oder trage Ihre Veranstaltung(en) oder deren Inhalte mit.

Ich darf Ihnen versichern, dass jeder Verstoß gegen dieses selbstverständliche Gebot unverzüglich die Einleitung rechtlicher Schritte zur Folge haben wird.

Zum Sachverhalt:

Am 29. Mai 2026 erklärten Sie öffentlich auf Ihrem Instagram-Profil https://www.instagram.com/drtoennies (soweit relevant):

„Die Gewebeproben von Timmy/Hope von Poel zum Abgleich mit Dänemark sind versendet. In vier Wochen wissen wir definitiv, in meiner Verantwortung, ist es dasselbe Tier, ja oder nein.“

Belegt durch: https://www.instagram.com/drtoennies/reel/DY67X0QxaWw/

Am 07. Juli 2026 erklärten Sie öffentlich auf Ihrem Instagram-Profil:

„Die Ergebnisse der DNA-Untersuchung werden wir offiziell verkünden.“

Zum Zeitpunkt, als der Ostseebuckelwal vor Anholt in dänischem Gewässer lag, bestand eine Anordnung der zuständigen dänischen Behörden, wonach Veränderungen am Kadaver, insbesondere Probenentnahmen, strengstens untersagt waren.

Dennoch trifft es zu, dass durch Herrn Dirk Wippich und Herrn Robert Kandzorra eine Gewebeprobe entnommen und diese anschließend — im wahrsten Wortsinne — grenzüberschreitend an Sie weitergegeben wurde.

Sie wiederum haben diese illegal erworbene Probe an ein Labor Ihrer Wahl versendet, um dort die entsprechende Untersuchung durchführen zu lassen. Ein Ergebnis soll Ihnen nunmehr vorliegen. Sie wollen dieses in öffentlich abgehaltener Pressekonferenz kommunizieren.

Zu welchem Zweck? Und für welche Zielgruppe?

Zudem stellt sich die Frage, weshalb Sie sich an der Verwendung dieser Probe überhaupt beteiligt haben und ob Sie sich vor deren Entgegennahme und Verwendung von der Rechtmäßigkeit ihrer Gewinnung und Verbringung überzeugt haben (wie nicht).

Der Ostseebuckelwal ist tot. Die ursprüngliche Rettungsaktion beendet.

Der Tod des Tieres ist breiter Konsens. Sollten Sie — gemeinsam mit Sergio Bambaren und/oder anderen Beteiligten — Zweifel an diesem endgültigen und unveränderlichen Ergebnis suggerieren, den unzutreffenden Eindruck erwecken, es könne sich bei dem vor Poel gestrandeten und später vor Anholt aufgefundenen Buckelwal um unterschiedliche Tiere handeln, oder eine entsprechende Behauptung aufstellen, leite ich unverzüglich berufs- und strafrechtliche Schritte gegen Sie ein.

Schon die Verkündung eines Ergebnisses genügt für mein Tätigwerden.

Die für Sie geltende Berufsordnung der Landestierärztekammer Hessen ist diesem Schreiben beigefügt.”

Zu der Kleinstgruppe gehören Dr. Kirsten Tönnies, Jens Schulz, Robert Kandzorra, Gül (Nachname unbekannt), Dirk Wippich.




Berlin, am 19./20.7.2026 
© Buckminster NEUE ZEIT
Tel.: 0302888360
Mail: Office@Buckminster.de

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