Kirchliches Verwaltungsamt Berlin Mitte-West / Rezension
Das Kirchliche Verwaltungsamt Berlin Mitte-West tritt als Hausverwaltung für die Evangelische Luisen-Kirchengemeinde auf, bei der Mobbing System hat. Der (unseriöse) Rechtsanwalt dieses Konstrukts ist Jörg Grützmacher, Kanzlei Seldeneck und Partner.
Sachverhalt:
Persönliche Erfahrung mit dem Vermieter und der Hausverwaltung:
- Kosten in Höhe von 600,00 € für die defekte Heiztherme werden nicht übernommen; trotz jährlicher Wartung fiel die Therme in kalter Winterzeit komplett aus, was laut Diagnose auf schwerwiegende Probleme zurückzuführen ist; der Vermieter (Kirchengemeinde) und das Verwaltungsamt (Hausverwaltung) weigern sich, die notwendige Reparatur zu veranlassen, weswegen die zuständige Wohnungsbehörde das nächste Mal, wenn die Therme ausfällt, Zwang anwenden und die Kirchengemeinde zur Reparatur verpflichten wird; auf den knapp 600,00 € soll der Mieter sitzen bleiben
- aus Schriftverkehrt wird zitiert:
"Im Hinblick auf den Rechnungsausgleich wegen defekter Heiztherme (unter 3.) stehen Sie rechtlich und moralisch auf falschem Posten. Der Ausfall der Therme im Januar 2024, an einem späten Freitagnachmittag, an dem weder die Kirchengemeinde noch die Hausverwaltung erreichbar sind, und auch keine Mobil- oder Notrufnummer eingerichtet war, musste so schnell wie möglich reagiert werden, da draußen Minusgrade herrschten, die das Haus in kürzester Zeit abkühlen ließen. Da Sie wohl selbst nicht unter derart widrigen Bedingungen wohnen möchten, wurde im Notfallmodus eine Handwerkerfirma, die marktüblich und bodenständig kalkuliert hat, mit der Reparatur am Montag beauftragt. Unter Rücksichtnahme auf den Vermieter wurde sogar auf eine teure Notreparatur am Wochenende verzichtet und die „kalte Zeit“ mit mobilen Heizungen überbrückt. Ein „Danke“ habe ich von Ihnen bis heute nicht vernommen. Der Reparaturaufwand an der Therme war erheblich, es fallen —wie bereits vorgetragen— 596,01 € an, die der Vermieter zu erstatten hat. Anstand und Respekt gebieten es, den Zahlungsausgleich unverzüglich vorzunehmen, und nicht unter kruden Ausflüchten darauf zu verzichten.”
Status: Zahlung abgelehnt
- teilweise undurchsichtige Betriebskostenabrechnungen mit Mondpreisen; in einem Fall wurde die BK-Abrechnung deutlich verspätet übersendet und unter Vorbehalt der Rückforderung beglichen
- ca. 1.100,00 € zahlt die Hausverwaltung nach Aufforderung nicht zurück, obwohl ihr bewusst ist, dass die zu späte Übersendung ihrer Betriebskostenabrechnung ohne rechtliche Grundlage ist
- für das Jahr 2023 stellt sie ca. 2.800,00 € in Rechnung; Nachprüfungsinteresse wird erschwert
- als Mieter wird man zur Sichtung von Belegen zunächst in das Gebäude der Hausverwaltung verwiesen, wo es bereits zu Lügen und Verleumdungen kam; entsprechenden Bedenken wurde mit der lapidaren Äußerung begegnet, man könne ja einen Vertreter entsenden oder eine zweite Person mitbringen
- später meldete sich ein "Rechtsanwalt", der nichts anderes zu tun hat, als nachts unseriöse Briefe auf das E-Mail Postfach des Betroffenen zu senden; die Briefe stellen eine Belästigung dar und sie sind auch unprofessionell verfasst (s. Bilder)
- Vermieter und Hausverwaltung, die in 8 Jahren zehntausende Euro Miete kassiert haben, weigern sich die notwendig angefallenen Reparaturkosten für ihre defekte Heiztherme auszugleichen
Anwaltsschreiben:






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